1884 / 12 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Jägerwerder ca. 86 Stück kiefern Bauhölzer, 2 1m Tonnenholz, 1 Birke u. 8 rm Erlen Nutzholz, 2 m l., Bel. Hammelbrück 13 Stück kiefern Bauhölzer,

22 rm Tonnenholz, Bel. Lotzen 60 Stück kiefern

Bauhölzer, 11 rm Tonnenholz, ferner Bel. Moll⸗

berg, Jagen 170 ca. 550 Stück kiefern Bauhölzer,

Jag. 230 ca. 33 Stück kiefern Bauhölzer, Bel.

Hammelbrück, Jag. 83 1 rm Eichen Nutzholz, 28 rm

Buchen Felgen, 14 rm kiefern Tonnenholz, Bel.

Saugarten, Jag. 126 5 Eichen und 14 rm Nutz⸗

holz, 2 Weißbuchen und 10 rm Felgen, ca. 68 Stück

kiefern Bauhölzer, Bel. Mollberg, Jag. 215

19 Eichen und 16 rm Nutzholz, 10 Roth⸗ und Weiß⸗ buchen und 9 rm Felgen. Cladow, den 10. Januar

1884. Der Oberförster. Schäffer.

[2247]

8 Zwei vom Professor Schaller angefertiate große Wandbilder, zu Dekorationen bei Festlichkeiten oder für größere Restaurationen ꝛc. sich eignend, sind zu verkaufen. Dieselben sind im Vestibül des Stadt⸗ bahnhofs Börse zur Ansicht ausgestellt und ist Näheres beim Stationsvorsteber daselbst zu erfahren. Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt (Stadt⸗

8 und Ringbahn). 4

Bekanntmachung. Die unterzeichnete Anstalt braucht an weißen baumwollenen Strümpfen für die Zeit vom 1. April 1884 bis Ende März 1885 ungefähr: 8 2000 Paar neue mit der Hand gestrickte und 1600 anggestrickte. Offerten werden bis zum „22. Januar d. J., Vormittags 10 Uhr,“ im Geschäftszimmer der Anstalt, woselbst die Be⸗ dingungen und Proben ausgelegt sind, entgegen⸗ genommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet. Die anzustrickenden Strümpfe werden nur an eine n Potsdam geeignete Persönlichkeit vergeben. Die Bedingungen sind von den Submittenten zu nterschreiben, oder in den Offerten ausdrücklich als maßgebend anzuerkennen. Auswärtige, hinsichtlich hrer Lieferungsfähigkeit und ihrer Vermögensver⸗ ältnisse hier unbekannte Unternehmer haben durch ine beizufügende amtliche Bescheinigung ihre Quali⸗ ikation zur Lieferung nachzuweisen. Potsdam, den 2. Januar 1884. Königliches großes Militär⸗Waisenhaus.

99055 2255] Bekanntmachung.

Die Lieferung von ungefähr 4 ½ Ctr. raffinirtem Brennöl, 3 Ctr. Stearinlichten, 16 Ctr. weißer Seife, 13 Ctr. grüner Seife, 42 Ctr. Soda, ¾ Ctr. Fischthran für die unterzeichnete Anstalt und 8 ¾ Ctr. Brennöl, 67 Pfd. Stearinlichten, 13 Ctr. weißer Seife, 6 Ctr. grüner Seife, 3 Ctr. Soda und 29 Ctr. Petroleum für die Anstalt zu Pretzsch pro 1. April 1884 bis Ende März 1885 soll den Mindest⸗ fordernden im Wege der Submission übertragen werden.

Versiegelte Offerten werden bis zum

29. Jannar d. J., Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer der Anstalt, woselbst die Be⸗ dingungen und Proben ausgelegt sind, entgegen⸗ genommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet. Die Bedingungen sind von den Submittenten zu unterschreiben, oder in den Offerten als maßgebend anzuerkennen.

Auswärtige, hinsichtlich ihrer Lieferungsfähigkeit und ihrer Vermögensverhältnisse hier unbekannte Unternehmer haben durch eine beizufügende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nach⸗ zuweisen.

Potsdam, den 9. Januar 1884.

Königliches großes Militär⸗Waisenhaus.

[225632— Bekanntmachung.

Der Bedarf der unterzeichneten Anstalt an trockenen Lebensmitteln für die Zeit vom 1. April 1884 bis Ende März 1885, bestehend in ungefähr 125 Ctrn. Buchweizengrütze, 120 Ctrn. e. 74 Ctrn. Hirse, 2 Ctrn. Perlgraupen, 12 Ctrn. ge⸗ backenen Birnen, 5 Ctrn. gebackenen Pflaumen, 45 Ctrn. weißen Bohnen, 70 Ctrn. Erbsen, 35 Ctrn. Linsen, 70 Ctrn. Reis, 90 Ctrn. Weizenmehl, 3 Ctrn. Reisgries und 90 Ctrn. Salz soll im Wege der Submission beschafft werden. Versiegelte Offerten werden bis zum

29. Januar d. J., Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer der Anstalt, woselbst die Be⸗ dingungen und Proben ausgelegt sind, entgegen⸗ genommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet. Die Bedingungen sind von den Submittenten zu unterschreiben, oder in den Offerten ausdrücklich als maßgebend anzuerkennen.

Auswärtige, hinsichtlich ihrer Lieferungsfähigkeit und ihrer Vermögensverhältnisse hier unbekannte Unternehmer haben durch eine beizufügende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nach⸗ zuweisen.

Potsdam, den 9. Januar 1884.

Königliches großes Militär⸗Waisenhaus.

[2248]

Submission auf Lieferung von Cement. Wir gebrauchen für unseren Amtsbezirk im Etats⸗ jahre 1884/85 ca. 800 bis 1200 Tonnen reinen Cement. Für die Abgabe von Offerten auf Liefe⸗ rung desselben haben wir Termin auf Sonnabend, den 2. Februar 1884, Vormittags 11 Uhr, an⸗ beraumt. Die Offerten sind schriftlich und versiegelt mit entsprechender Aufschrift versehen portofrei an uns einzusenden. Die Submissionsbedingungen kön⸗ nen bei unserem Bureau⸗Vorsteher eingesehen, auch gegen portofreie Einsendung von 50 von dem⸗ selben bezogen werden. Halberstadt, den 12. Ja⸗ ür 1881. Königliches Eisenbahn⸗Betriebs⸗ amt.

[2254]

Submission. Für die Werft soll der bis zum Schlusse des Etatsjahres 1883/84 vorliegende Be⸗ darf an Kienruß. Chamottsteinen, gelb. Wachs und Formsand beschafft werden. Geschlossene Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Kienruß“ sind zu dem am 19. Januar 1884, Mittags 12 Uhr, im diesseitigen Bureau anstehenden Termine einzureichen. Bedingungen liegen in der Registratur der unter⸗ zeichneten Abtheilung aus und sind für 0,75 zu beziehen. Kiel, den 11. Januar 1884. Kaiser⸗

öe“

Die Lieferung der für das Etatsjahr 1884/85 im diesseitigen Direktionsbezirke erforderlichen Werk⸗ stattsmaterialien, und zwar: Leinöl, Terpentinöl, Asbest in Platten, Farben, Droguen, Lacke, Glas und Glaswaaren, Lederwaaren, Gummiwaaren, Polster⸗ und Seilerwaaren, Wagendecken, Posa⸗ mentierwaaren, Filz, Papier zum Verdichten, Pack⸗ papier, Glas⸗ und Sandpapier, Roßhaare, Wald⸗ wolle, Haar⸗ und Borstenpinsel, Watte, Zwirn und Seide soll im Wege der öffentlichen Submission ver⸗ geben werden. Die Lieferungsbedingungen und Massenverzeichnisse liegen in unserem Materialien⸗ Bureau, Hedderichstraße 67/69, hierselbst zur Ein⸗ sicht auf und können auch gegen portofreie Einsen⸗ dung von 60 von da bezogen werden. Die Angebote, zu welchen die Massenverzeichnisse zu be⸗ nutzen sind, müssen portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Angebot auf Werkstattsmaterialien der Gruppe C.“ versehen, bis zu dem auf Montag, den 4. Februar l. J., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Submissionstermin an das Materialien⸗ Bureau hierselbst abgegeben werden. woselbst deren Eröffnung in Gegenwart der etwa erscheinenden Sub⸗ mittenten stattfinden wird. Frankfurt a. M., den 8 Januar 1884. Königliche Eisenbahn⸗Direk⸗ on.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

143533) 8

n, Rheinische Eisenbahn⸗ 1IGesellschaft. Im Auftrage

der Herren Minister der öffent⸗

lichen Arbeiten und der Fi⸗

vonanzen fordern wir in Aus⸗

Wführung des §. 8 des dem Gesetze vom 14. Februar 1880 (Ges. S. S. 20) bei⸗ gedruckten Vertrages vom 13./18. Dezember 1879, betreffend den Uebergang des Rheinischen Eisenbahn⸗ Unternehmens auf den Staat, die Inhaber von Stammaktien der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, die Inhaber der alten Bonn⸗Cölner Aktien und die Inhaber der Prioritäts⸗Stammaktien und der Stamm⸗ aktien Litt. B der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft auf, diese Aktien vom 15. November d. J. ab gegen Empfangnahme der vertragsmäßigen Abfin⸗ dung bei unserer Hauptkasse zu Cöln, oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Berlin (Leip⸗ ziger Platz 17), oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗ Hauptkasse zu Frankfurt a. M. (Sachsenhausen) ein⸗ zureichen. Es werden für die Aktien vierprozentige Staatsschuldverschreibungen der konsolidirten Anleihe, und zwar für je acht Stück der folgenden Aktien: Stammaktien der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, alte Bonn⸗Cölner Aktien und Prioritäts⸗ Stammaktien der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft (wobei die acht Stück aus den verschiedenen genann⸗ ten Sorten bestehen können) Staatsschuldverschrei⸗ bungen zum Gesammt⸗Nennwerthe von 9750 ℳ, sowie für je eine Stammaktie Litt. B. der Rheini⸗ schen Eisenbahn⸗Gesellschaft Staatsschuldverschrei⸗ bungen zum Gesammt⸗Nennwerthe von 750 ge⸗ währt. Zu diesem Behufe sind Stücke von 5000, 2000, 1000, 500, 300 und 150 ℳ, zum Umtausche von Stammaktien, alten Bonn⸗Cölner Aktien und Prioritäts⸗Stammaktien auch Stücke von 200 und zum Umtausche von Stammaktien Litt. B. auch Stücke von 600 ausgefertigt worden. Wünsche auf Gewährung von Appoints bestimmter Höhe wer⸗ den, soweit möglich, berücksichtigt werden. Außerdem wird für je acht Stück Stammaktien der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, alte Bonn⸗Cölner Aktien und Prioritäts⸗Stammaktien der Rheinischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft eine baare Zuzahlung von 30 geleistet. Die Staatsregierung ist ferner auf Grund der Bestimmung in Absatz 2 des §. 3 des Gesetzes vom 28. März 1882 (Ges. S. S. 21) bis auf Weiteres bereit, auch eine nicht durch acht theilbare Anzahl von Stammaktien der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, alten Bonn⸗Cölner Aktien und Prioritäts⸗Stamm⸗ aktien der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft zu kon⸗ vertiren, und zwar mit der Maßgabe, daß, sofern die Anzahl der eingereichten Stücke der vorbezeichne⸗ ten vertragsmäßigen Verhältnißzahl nicht entspricht, die Ausgleichung des in Staatsschuldverschreibungen nicht darstellbaren Ueberschuß⸗Betrages durch Baar⸗ zahlung bewirkt wird, wobei stets der nächstniedrigere darstellbare Betrag in Staatsschuldverschreibungen gewährt, dagegen der Rest nach dem um ein Prozent verminderten Course, welcher für vier⸗ prozentige Staatsschuldverschreibungen der konsoli⸗ dirten Anleihe vor dem Tage des Umtausches zuletzt an der Berliner Börse bezahlt worden ist, berechnet wird. Der in Staatsschuldverschreibungen nicht dar⸗ stellbare Nominalbetrag, welcher nach Maßgabe der obigen Bestimmungen in Baar umzurechnen ist, wird vom 1. Januar 1884 ab mit vier Prozent verzinst. Auch wird bei Einzel⸗Konvertirungen der vorer⸗ wähnten Aktien auf jede derselben ½⅞ der vertrags⸗ mäßigen baaren Zuzahlung von 30 ℳ, mithin mit 3 75 zur Zahlung gelangen. Die Staats⸗ schuldverschreibungen zum Umtausch der Stamm⸗ Aktien der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, der alten Bonn⸗Cölner Aktien und der Prioritäts⸗ Stamm⸗Aktien der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft sind mit laufenden, im Januar und Juli fälligen Zinscoupons für den Zeitraum vom 1. Ja⸗ nuar 1884 ab versehen. Bei dem Umtausche sind daher die Abschlags⸗Dividenden⸗ und Dividenden⸗ scheine bezw. Zinscoupons und Talons für den Zeit⸗ raum vom 1. Januar 1884 ab mit einzuliefern. Die Staatsschuldverschreibungen zum Umtausche der Stamm⸗Aktien Litt. B. der Rheinischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft sind mit laufenden, im Januar und Juli fälligen Zinscoupons für den Zeitraum vom 1. Juli 1884 ab versehen. Außerdem ist diesen Staatsschuldverschreibungen ein Stückcoupon für die Monate April, Mai und Juni 1884, fällig am 1. Juli 1884, beigegeben. Bei dem Umtausche dieser Aktien sind daher die Dividendenscheine bezw. Zinscoupons und Talons für den vom 1. April 1884 ab mit einzuliefern. Sofern bei dem Umtausche die mit einzuliefernden Abschlagsdivi⸗ denden⸗ und Dividendenscheine bezw. Zinscoupons fehlen sollten, werden die Coupons der Staats⸗ schuldverschreibungen für die entsprechende Zeit zurückbehalten. Fehlen bei Einzel⸗Konvertirungen von Aktien Dividendenscheine ꝛc., so sind außerdem von dem nicht durch Staatsschuldverschreibungen darstellbaren Nominalbetrage Zinsen mit 4 Prozent für die entsprechende Zeit einzuzahlen bezw. es

pitale nebst Zinsen vom 1. Januar 1884 ab gekürzt. Die Frist, innerhalb welcher die sämmtlichen ge⸗ nannten Aktien einzureichen sind, wird in Gemäßheit der Bestimmung in Absatz 4 des §. 8 des Vertrages vom 13./18. Dezember 1879 auf ein Jahr, also bis zum 15. November 1884 mit der Maßgabe fest⸗ gesetzt, daß die Inhaber der bis zu diesem Zeit⸗ punkte nicht präsentirten Aktien den Anspruch auf Gewährung von Staatsschuldverschreibungen ꝛc. ver⸗ lieren. Diejenigen Aktionäre also, welche von dem Rechte des Umtausches keinen Gebrauch machen, partizipiren demnächst im Liquidationsverfahren, mit dessen Eintritt der Anspruch auf die Gewährung der ihnen für ihren Aktienbesitz zugesicherten Rente, auch wenn die Aktien abgestempelt worden sind, erlischt, lediglich an dem vom Staate ver⸗ tragsmäßig zu entrichtenden Kaufpreise. Bei den Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkassen zu Berlin und Frankfurt a. M. (Sachsenhausen) können die den Aktien entsprechenden Staatsschuldverschreibungen ꝛc. nicht Zug um Zug, sondern erst einige Tage nach der Einreichung der Aktien gegen Wiederablieferung der zu ertheilenden Interimsquittung ausgehändigt werden. Die Einreichung der Aktien nebst den dazu ge⸗ hörigen Dividendenscheinen, Zinscoupons ꝛc. und Talons hat mit vorschriftsmäßigen Nummernverzeichnissen, zu welchen die Formulare vom 1. November cr. ab von den vorbezeichneten Hauptkassen unentgeltlich bezogen werden können, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr zu erfolgen. Nummernrerzeichnisse in anderer Form werden nicht angenommen. Bei Uebermittelung der Aktien durch die Post wird den Einsendern nach erfolgter Prüfung des Nummern⸗ verzeichnisses der Entwurf einer Quittung zur Voll⸗ ziehung von der betreffenden Hauptkasse zugesandt werden. Sogleich nach Eingang der Quittung findet die Uebersendung der Staatsschuldverschreibungen beziehungsweise der zu leistenden Baarzahlung statt und zwar in Ermangelung einer bezüglichen Bestim⸗ mung unter voller Werthdeklaration. Cöln, den 15. Oktober 1883. Königliche Eisenbahn⸗Direktion (linksrheinische).

[55131]

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft. Die sechste Serie Zinscoupons für den Zeitraum vom 1. Januar 1884 bis dahin 1889 zu den 4 %igen Aachen⸗Düsseldorfer Prioritäts⸗Obligationen II. Serie wird vom 2. Januar 1884 ab bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse hierselbst ausgegeben werden. Zu diesem Zwecke sind die den Obligationen bei⸗ gegebenen Talons mit einem, nach der Nummerfolge geordneten Verzeichnisse, welches zugleich die Angabe des Namens, Standes und Wohnortes des Präsentanten enthalten muß, an die vorgedachte Stelle portofrei einzusenden, welche demnächst die neuen Zinscoupons per Post übersenden, bezw. an die persönlich erscheinenden Präsentanten möglichst sofort aushändigen wird. Formulare zu den Nummer⸗ verzeichnissen können von der Eisenbahn⸗Hauptkasse hierselbst unentgeltlich bezogen werden. Elberfeld, den 13. Dezember 1883. Königliche Eisenbahn⸗ Direktion.

e Halberstadt⸗Blankenburger Eiissenbahngesellschaft.

Bekanntmachung. „In Gemäßheit der Bekanntmachung des Herzog⸗ lichen Staatsministeriums vom 30. Oktober 1874, die Emission von 300000 Prioritäts⸗Obligationen I. der Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahngesellschaft betreffend, machen wir hierdurch bekannt, daß am Donnerstag, den 7. Februar d. Js., Morgens 11 Uhr, die Ausloosung derjenigen Obligationen qu., welche behufs Tilgung von 1 % des Emissionbetrages zur Zurückzahlung kommen müssen, im Direktions⸗ bebiss auf hiesigem Bahnhofe vorgenommen wer⸗ en soll. Den Obligationsinhabern ist gestattet, dem Aus⸗ loosungsgeschäfte beizuwohnen. Braunschweig, 7. Januar 1884. Der Verwaltungsrath der Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahnges.

[54523] Braunschweig⸗Hannoversche Hypothekenbank.

In Gemäßheit der Amortisations⸗Bedingungen sind am 16. August d. J. unter Leitung eines öffentlichen Notars von den von uns emittirten Pfandbrief⸗Anleihen die nachstehend verzeichneten Pfandbriefe zum 1. April 1884 durch das Loos zur Amortisation bestimmt, und zwar:

Serie 9.

4 ½ proc. Pfandbriefe vom 1. April 1877.

Litt. A. zu 5000 Nr. 15 65 145 166.

Litt. B. zu 1000 Nr. 435 452 665 668 679 699 713 726 730 839 872 887 906 954 958 995 1009 110 156 180 215 226 236 248 276 423 488 510 573 600 612 615 698 744 764 766 828 851 856 883 908 2021 053 072 073 096 141 145 176 318 412 418 427 447 476 481 508 545 546 580 585 630 654 702 756 792 800 811 820 837.

Litt. C. zu 500 Nr. 4918 943 955 5008 112 230 355 386 432 460 534 541 560 575 599 600 605 609 678 715 848 850 851 872 882 924 972 984 6002 006 070 078 144 236 244 260 399 412 457 523 590 644 652 655 691 714 776

244 297 315 362 369 373 376.

Litt. D. zu 200 Nr. 9423 429 438 478 479 500 510 554 579 602 615 700 728 774 852 890 892 895 10005 045 147 158 212 311 650 681 703 771 789 810 834 843 849 898 915 935 965 979 11030 116 169 246 286 306 385 473 481 507 578 669 674 682 691 774 811 818 898 12020 074 084 164 212 230 358 363 383 430 431 444 522 537 569 633 662 746 784.

Serie 10. 4proc. Pfandbriefe vom 1. April 1880.

Litt. A. zu 5000 Nr. 61 70 237 247 274.

Litt. B. zu 1000 Nr. 520 622 685 714 754 933 941 1103 147 207 223 270 282 321 378 445 475 667 732 749 793 821 843 899 920 938 969 980 2001 009 032 143 146 149 245 266 342 349 797 878 3132 206 254 527 680 830 887 4324 529 795 886.

Litt. C. zu 500 Nr. 5342 356 381 496 622 655 750 756 884 966 968 6012 070 090 132 144 236 242 336 492 499 560 739 767 917 982 7440

liche Werft, Verwaltungs⸗Abtheilung.

e,,

werden diese Zinsen an dem baar zu zahlenden Ka⸗

548 888 909 951 8092 139 348 365 460 708

808 813 848 882 980 7038 045 094 164 172 222

797 803 851 911 922 987 9003 022 032 067 176 368 599. Litt. D. zu 200 Nr. 9816 858 889 994 999

10067 151 188 209 219 235 239 309 337 354

455 561 567 733 734 736 813 950 983 11240 256 270 515 535 581 630 675 939 947 12002 045 493 510 938 13061 540 678 936 990 14002 023 269 320 338 449 455 519 593 605 621 625 678. Serie 11.

4proc. Pfandbriefe vom 1. April 1882.

Litt. A. zu 5000 Nr. 5 9 76.

Litt. B. zu 1000 Nr. 538 552 1125 220 221

401 470 656 669 713 901 976 2019 030 094 142 356 439 486 593 637 667 856 870 921 956 3220

258 347 401 477 727 764 830 848 945 971 4108 221 235 259 264.

Litt. C. zu 500 Nr. 4316 686 5382 389 578 769 868 907 6024 071 274 434 595 642 7187 286 354 400 419 511 604 611 740 809 846 897 908 959 970 994 8196 296 426 507 515 570 578 587 806 868 916 943 967 993 9022 058 063 095 122 153 188 193.

Litt. D. zu 200 Nr. 9424 583 666 668 678 680 730 775 811 887 954 10030 059 061 063 9066 081 088 195 364 394 439 493 511 638 670 735 11080 101 206 337 349 538 570 579 599 750 771 841 844 899 920 12058 139 158 171 181 229 431 491 532 584 825 13058 191 213 14009 012 018 078 111 305 342 418 589 646 649 652 654 740 830 15001 029 218 247 253 269 363 615 759 776 799 814 877 933 16122 326

554 876 17423 948 18040 052 189 331 335 423

512 571 639 646 843 19064 259 282. Die Rückzahlung dieser Pfandbriefe erfolgt gegen Einlieferung der Obligationen nebst dazu gehörenden

Talons und der nicht fälligen Coupons vom 1. April

1884 ab an unseren Kassen zu Braunschweig und und bei den sonstigen bekannten Zahl⸗ ellen.

„Vom 1. April 1884 ab werden diese Pfandbriefe nicht mehr verzinst.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle zur Konvertirung auf 4 ½ % nicht präsentirten fünf⸗ prozentigen Pfandbriefe der Serien 2, 3, 4 und 5 zum 2. Januar 1880 und der Serien 6, 8 und 9 zum 1. April 1880 gekündigt worden sind, und daß diese Obligationen von diesen Terminen ab nicht mehr verzinst werden.

Durch Erkenntniß des Herzoglichen Amtsgerichts Braunschweig vom 7. November d. J. ist der 4 proz.

Pfandbrief, Serie 7, Litt. B. Nr. 1345, über

1000 ℳ, mortifizirt. Braunschweig, den 5. Dezember 1883. 8

Braunschweig⸗Hannoversche Hypothekenbank.

Benfey. von Seckendorff.

Verschiedene Bekanntmachungen

590 [869800 Bekanntmachung.

Das von dem Bürgermeister Simon Schlöwitz allhier mittels Testamentes vom 17. September 1584 zunächst für Studirende aus seiner Familie gestiftete Stipendium ist erledigt und nach dem dermaligen Vermögensbestande mit einem Jahres⸗ betrage von ca. 135 auf zwei hintereinander folgende Jahre zur Verleihung zu bringen.

Es werden daher Studirende, welche auf ein ver⸗ wandtschaftliches Verhältniß zum Testator sich zu beziehen im Stande und Anspruch auf das fragliche Stipendium zu erheben gewillt sind, hiermit aufge⸗

fordert, bis zum 31. Januar 1884 ein hierauf bezügliches deutsches Gesuch unter Bei⸗ fügung der erforderlichen Zeugnisse und Verwandt schaftsnachweise bei dem unterzeichneten Stadtrath und ein anderes lateinisches Gesuch bei dem der⸗ zeitigen Geschlechtssenior Herrn Rechtsanwalt Prasse in Leipzig einzureichen. Crimmitschau, am 21. Dezember 1883. Der Stadtrath, 3 btheilung für Stiftungssachen, ““

8

80 % Ersparniß gegenüber Pech! Besste und ausgiebigste 8

Beleuchtung in Freien.

Pat. Petrol. Stand⸗ u. Hand⸗ fackeln, eingeführt bei den be⸗ deutendsten Bahnen des In⸗ und Auslandes; bei Baubehörden, Berg⸗ werken, Wasserleitungen, Ueber⸗ schwemmungen; ca. 14 000 im Gebrauch.

Biberach a. Goldene Medaille, Amsterdam 1883.

C. Brandauer & Co., Birmingham, 1

Fabrikanten der beliebten Rundspitzfedern C.BBAMNDAUERS CBS 1 omöies2kNS,

und vieler anderen vorzüglichen Serten, empfehlen zu bequemer Auswahl der geeigneten Feder ihre Mustersortimente zu 50 Pfg., welche entweder 2 Dutzend Rundspitzfedern oder 3 Dtzd. andere Federn bester Qualität enthalten. Durch jede Papierhandlung. Fabriks-Niederlage bei S. Loewenhain, 171 Friedrichstrasse, Berlin.

12]

Die „Allg. Bäcker⸗ u. Konditor⸗Zeitung“ in Stuttgart, ein bedeutendes illustrirtes offizielles Genossenschaftsorgan für die deutschen Fachgenossen, 3. Jahrgang, kostet nur 2 vierteljährlich. Er⸗ sbeünt wöchentlich einmal. Anzeigen, 20 die

etitzeile, sind in der Regel sehr wirksam.

Udo Beckert in Stuttgart.

vE111“

gericht in Leipzig mit der Erklärung zu erfolgen hat, daß sich der Anmeldende für Klagen auf Grund des Markenschutzgesetzes der Gerichtsbarkeit des genannten Gerichts unterwirft, unterwirft den ausländischen

8 bolaget Jönköpings Oestra

Berlin auch durch die

1883 dem Handelsgericht zu Leipzig nur für solche

Firma beziehen, mit dem angemeldeten und ein⸗ getragenen Waarenzeichen des mißbrauchenden Aus⸗

Handelsgericht zu Leipzig nicht zuständig. Die

köping hat beim Zeichenregister zu Leipzig die Ein⸗ tragung zweier Waarenzeichen für ihre Zündholz⸗

ahmung der klägerischen Waarenzeichen seien; auch

Juli

sogar Zeichenregister eintragen lassen. Sie beantragte 1) die

zu halten.

zum Deutschen Reich

§½ 12.

s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Dienstag, den 15. Januar

1“

Staats⸗Anzeiger.

1884.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des tb über den Markenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom 25. Mai 1877 vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central⸗Handels⸗Register f

Das Central⸗ A ⸗Register

für das Deutsche Reich kann durch alle önigliche Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗

Post⸗Anstalten, für

ür das Deut

Das Central⸗ Abonnement beträgt

s che Reich. . 29

andels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 ₰.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

Anzeigers, SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Vom „Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Neich“ werden heut die Nru. 12 A. und 12 B. ausgegeben.

Die Bestimmung des §. 20 des Markenschutz⸗ gesetzes, wonach die Anmeldung eines Waaren⸗ zeichens von einem ausländischen Ge⸗ werbetreibenden, welcher im Inlande eine Handelsniederlassung nicht besitzt, bei dem Handels⸗

Markenschutzberechtigten nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 9. November

Klagen, zu welchen die in Frage stehende Anmeldung oder Eintragung des Waarenzeichens Anlaß giebt. Für Klagen dagegen, die sich zwar auf einen Mißbrauch eines anderen Waarenzeichens oder einer anderen

länders aber in keiner Beziehung stehen, ist das

Jönköpings⸗Tendsticks⸗Fabricks⸗Actiebolag in Jön⸗

„Actie⸗ be⸗ für

waren für die Fabricker“ in Waarenzeichen

waare erwirkt. Ebenso sagtem Register zwei f Zündholzfabrikate eingetragen worden. Im 1882 erhob Erstere Klage gegen die Letztere vor dem Landgericht zu Leipzig, in welcher sie geltend machte 1) die Beklagte bringe auf ihren Waaren Zeichen an, welche eine widerrechtliche Nach⸗

das für die Beklagte eingetragene Waarenzeichen sei eine solche widerrechtliche Nachahmung, 2) die Beklagte bediene sich zur Bezeichnung ihrer Fabrikate der Firmenbezeichnung der Klägerin und habe ein diese enthaltendes Waarenzeichen ins

Beklagte a. für nichtberechtigt zum Gebrauche der fraglichen Waarenzeichen und b. für verpflichtet zu erklären, das Waarenzeichen löschen zu lassen; 2) die Beklagte für nicht berechtigt zu erklären, sich der Firma bezw. des Namens „Jönköpings Nya Kändsticksfabrick“ und deshalb insbesondere der ein⸗ getragenen Marke zur Bezeichnung ihrer Waaren

oder der Verpackung derselben zu bedienen, oder die bezeichneten Waaren in Verkehr zu bringen oder feil

Diesen Anträgen wurde vom Landgericht

Leipzig stattgegeben, mit Ausnahme des Antrages auf

Verbot der von der Beklagten geführten Firma, weil sich

das Landgericht zur Entscheidung über diesen Antrag

für nicht zuständig erachtete. Auf die Berufung der

Klägerin verwarf das Ober⸗Landesgericht zu Dresden die Einrede der Unzuständigkeit und wies die Sache an das Landgericht zu Leipzig behufs Entscheidung über den Antrag auf Verbot der Firmaführung zurück. Auf die Revision der Beklagten hob das Reichsgericht das Urtheil des Berufungsgerichts auf, indem es begründend ausführte: „Wenn das Marken⸗ schutzgesetz vom Ausländer, der ein Waarenzeichen an⸗ meldet, fordert, daß er mit der Anmeldung zugleich die Er⸗ klärung verbinde, sich für Klagen auf Grund dieses Gesetzes der Gerichtsbarkeit des Handelsgerichts zu

Leipzig zu unterwerfen, so können hiermit der Natur

der Sache nach nur solche Klagen gemeint sein, zu

welchen die in Frage stebende Anmeldung bezw. Ein⸗ tragung Anlaß giebt. Eine Unterwerfung so all⸗ gemeiner Art, daß sie alle Klagen umfaßte, welche irgendwie wegen Mißbrauchs eines Waarenzeichens oder der Firma auf Grund des Markenschutzgesetzes erhoben werden könnten, ganz ohne Rücksicht darauf, ob sie im Zusammenhange mit dem angemeldeten Waaren⸗ zeichen ständen, wäre etwas so Abnormes, und den gewöhnlichen Prinzipien Widerstreitendes (wie sie denn von der Civilprozeßordnung, § 40, ausdrücklich für wirkungslos erklärt ist), daß unmöglich an⸗ nommen werden kann, sie sei vom Gesetzgeber

(J. c. J. 363/83.)

1) Rechtsunwirksam ist der Vertrag, durch welchen sich Jemand, der ein Handelsgeschäft nicht betreibt, behufs Uebertragung seines Namens als Firma an einen Andern diesem verpflichtet, sich den im Geschäfte darstellenden Komplex von Gegenständen anzuschaffen und nach darauf erlangtem Eintrage des Namens als Firma die Gegegenstände und Waaren als Geschäft zu übertragen. Das Handelsgesetzbuch reprobirt das Interesse, lediglich seinen Namen zum Gegenstand einer vermögensrechtlichen Ausbeutung durch Veräußerung zu machen, bezw. auf Seiten des Erwerbers, unter fremdem Namen mehr zu erlangen, als dem eigenen voraussichtlich zufallen möchte. U. I. Civilsen. des Reichsger. 16. Sept. 1882. Slg. E1 1 2) Durch den Eintritt einer Aktiengesellschaft

in Liquidation werden nicht ohne weiteres fällige Forderungen an die Gesellschaft fällig, besondere zu Gunsten der Gesellschaft vereinbarte Zahlungs⸗ modalitäten hinfällig, schwebende Verhältnisse zu akuten Lösungen geführt. U. I. Civilsen. 17. Okto⸗ ber 1882 a. a. O. S. 11. 3) Bei einer Fusion von Aktiengesell⸗ schaften tritt nicht ohne weiteres eine Liquidation der sich auflösenden Gesellschaft ein. Vielmehr geht das Vermögen der letzteren zu weiterem produktiven Wirken in die aufzunehmende Gesellschaft über. Ziest ist wegen der Schulden der aufgelösten Gesell⸗ schaft zu belangen. Auch der Wegfall der Unkünd⸗ barkeit einer Schuld der letzteren mit der Fusion

Nr. 1 ist das durch die Fusion begründete Verhältniß der Art, daß bei Aufrechthaltung getrennter Ver⸗ waltung die alte Rechtspersönlichkeit der aufgelösten Gesellschaft durch die neue Gesellschaft fort⸗ gesetzt wird. U. I. Civilsen. Reichsger. 17. Okt. 1882. a. a. O. S. 11.

4) Verjährung des Anspruchs aus dem Wechsel⸗ arrest schließt den Regreß gegen einen Vormann aus. Denn der Regreßpflichtige muß gegen Leistung der Zahlung in die Lage gesetzt werden, alle auf dem Wechsel während seines Umlaufs gesetzte Obligos nach Maßgabe seiner durch den Rückerwerb begründeten Legitimation wechselrechtlich geltend zu machen. U. I. Ckvilsen. Reichsger. 25. Nov. 1882 a. a. O. S. 21. 5) Nach der Aktienzeichnung kann der Zeich⸗ nende, wenn die Gesellschaft bereits im Handelsregister eingetragen ist, nicht mehr den Einwand geltend machen, er habe sich über den Inhalt des Statuts der Gesellschaft geirrt U. dess. Sen. 14. Febr. 1883 a. a. O. S. 37. 8

6) Dem Beschlusse, welcher einen Aktionär seines Anspruchs für verlustig erklärt, kann die Gesellschaft selbst wegen Nichteinhaltung gesetzlicher und statutenmäßiger Form und Frist die Anerkennung

versagen. Allg. U. 3

7) Ist im Statute der Aktiengesellschaft eine Konventionalstrafe für den Zahlungs⸗ vorzug bestimmt, so können daneben nicht noch Ver⸗ zugszinsen gefordert werden. U. I. Civilsen. Reichsger. 14. Febr. 1883 a. a. O. S. 44.

8) Das kaufmännische Zurückbehaltungs⸗ recht steht einem Kaufmanne auch wegen der mittelst Indossaments von Dritten erworbenen For⸗ derungen aus Wechseln und andern Ordrepapieren gegen den aus diesen Papieren verpflichteten Kauf⸗ mann zu, sofern letzterer die Papiere im Betriebe des Handelsgewerbes gezeichnet und ersterer sie in solchem Betriebe erworben hat. Denn der Aussteller des Ordrepapiers bezw. der Wechselunterzeichner erklärt mittels der Ausstellung bezw. Unterzeichnung des Wechsels zu jedem legitimirten Inhaber der Urkunde in ein direktes Schuldverhältniß treten, denselben als Gläubiger anerkennen zu wollen. dess. Sen. 17. März 1883 a. a. O. S. 44.

9) Zwischen Vertragsbestim mung und Rechtssatz besteht das Verhältniß, daß der letztere erst, soweit es an der ersteren fehlt, zur Anwendnung kommt. U. I. Sen. Reichsger. 21. März 1883 a. a. O. S. 51.

10) Die Frage, was dem Schiffer obliegt, wenn er im Ordrehafen keine Ordre vorfindet, ist nach dem Rechte des Orderhafens, nicht nach dem des Bestimmungsortes des Schiffes, zu beurtheilen., Das in vor. Nr. angef. U.

11) Der den im Wechsel Bezogenenverbindende Akt beruht nicht erst in der Ausreichung bezw. Zu⸗ rückgabe des mit dem Accepte versehenen Wechsels, sondern in der Niederschrift desselben. Hierdurch wird der Bezogene nicht nur dem Trassanten, sondern jedem legitimirten Wechselinhaber un mittelbar vervflichtet. U. I. Civilsen. Reichsger. 7. April 1883 a. a. O. S. 56.

12) Der legitimirte Sekunda⸗Inhabereines Wechsels vermag, auch wenn er das Primaäexemplar noch nicht in Händen hat, jeden anderen Prätendenten auszuschließen. Dass. U. a. a. O.

13) Die Frage, ob und inwieweit die Zahlung eines Wechsels wirkt, hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab, insbesondere davon, ob die Zahlung in der Absicht geschehen ist, eine objektive

Deutsche Töpfer⸗ und Ziegler⸗Zeitung. Nr. 2. Inhalt: Neue Patente. Die Ent⸗ wickelung der Fabrikation des künstlichen Ultramarins. Patentbericht. Brief⸗ und Fragekasten. Submissionen. Ein⸗ und Ausfuhr von Cement und einigen Thonwaaren im deutschen Zollgebiete in der Zeit vom 1. Januar bis ult. November 1883. Submissions⸗Resultate. Marktbericht des Berliner Baumarkt. Anzeigen.

Chemisch⸗technischer Central⸗Anzeiger. Nr. 14. Inhalt: Internationale elektrische Aus⸗ stellung in Wien (Fortsetzung). Ueber den feuer⸗ losen Dampfbetrieb nach Honigmann. Tages geschichte. Chemisch⸗technische Rundschau. Patentbesprechungen. Literatur. Patentliste. Fragekasten. Briefkasten. Handelsblatt. Anfragen über Bezugsquellen. Inserate.

Gewerbeblatt aus Württemberg. Nr. 2.

Inhalt: Verfügung des Ministeriums des In⸗ nern, betreffend den Vollzug des Reichsgesetzes vom 20. Juli 1881 über die Bezeichnung des Raum⸗ gehalts der Schankgefäße. Vom 27. Dezember 1883. Aus dem Jahresbericht der Webschule zu Reut⸗

Verschiedene Mittheilungen. Ausstellungswesen. Preisausschreiben. Neues im Lesezimmer. Neues in der Kunstbibliothek. Ankündigungen.

Deutsche Konsulats⸗Zeitung. Nr. 2. Inhalt: Die deutsche Wirthschaftswoche. Einiges über den Handel des spanischen Amerika. Vor fünfzig Jahren. Zum deutsch⸗chinesischen Handels⸗ verkehr. Die Handelsniederlassungen in Afrika. Internationale Ausstellung im Crystallpalast in London 1884. Vom deutschen Waarenmarkt. Vom russischen Waarenmarkt. Vermischtes. Literatur. Personalnachrichten. Wochenüber⸗ sicht der deutschen Reichsbank. Inserate.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.

Allenstein. Bekanntmachung. [2456] Der Kaufmann Max Siebert in Wartenburg hat für seine Ehe mit Agnes, geb. Suchanneck, durch Vertrag vom 15. Oktober 1883 die Gemein⸗ schaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen.

Dies ist zufolge Verfügung vom 10. Januar 1884 unter Nr. 35 in das Register für Eintragung der Ausschließung der ehelichen Gütergemeinschaft unter

Tilgung der Wechselobligation herbeizuführen, oder ob der Zahlende nur zu dem Zwecke gezahlt hat, um sich selbst von seiner Wechselverbindlichkeit zu 8. U. III. Civilsen. 3. April 1883 a. a. O.

Das Deutsche Wollen⸗Gewerbe. Nr. 3. Inhalt: Centralv. d. deutsch. Wollenw.⸗Fabr. Amtliches Protokoll der 18. Delegirten⸗Versammlung. Allgem. Fabrikanten⸗Versammlung zu Leipzig. Die Seidenindustrie der Welt. Ueber englische Maschinen für die Textilindustrie. Kleine Notizen: Ein Brief aus Rußland. Fabrikations⸗Jubiläum. Berliner Kapwollauktion. Riemchen⸗Flor⸗ theiler. Webstuhl für Schlauchgewebe. Streichgarn⸗Selfaktor. Kämmmaschine. Rotirende Rauhkarden. Jacquardlitze. Deutsche und ausländische Patente. Dampfmaschine, deren Kolben und Cylinder schadhaft werden. Ueber Walkfalten. Frage Nr. 1 und 2. Briefkasten. Meßbericht. Situations⸗ und Marktberichte. Inserate.

Allgemeine Brauer⸗ und Hopfen⸗Zei⸗ tung. Nr. 3. Inhalt: Die Bierbrauerei und Bierbesteuerung im Deutschen Zollgebiet während des Etatsjahres 1882/83. Mittheilungen aus dem Publikum. Berichte über Hopfen und Getreide. Kleinere Mittheilungen. Correspondenz des deutschen Hopfenbau⸗Vereins. Anzeigen.

Baugewerks⸗Zeitung. Nr. 4. Inhalt: Die Bauthätigkeit Berlins im Jahre 1884. Randbemerkungen zum Unterrichte an Fachschulen mit spezieller Berücksichtigung der Baugewerksschulen. Der Bau gemauerter, massiver Thurmspitzen. Neue Schornsteinabdeckung. Die Verbreitung an⸗ steckender Krankheiten. Eine neue Art der Wasser⸗ versorgung von Städten. Lokales und Ver⸗ mischtes. Technische Notizen. Brief⸗ und Fragekasten. Bau⸗Submissions⸗Anzeiger. An⸗

Kaufleuten eingetragen. Allenstein, den 10. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.

Altona. Bekanntmachung. [2457] In das Firmenregister ist heute Folgendes einge⸗ tragen:

I. Bei 18, woselbst die Firma Joseph Levy Nachfolger zu Altona und als deren Inhaber der Kaufmann Louis Levy daselbst verzeichnet teht:

Die Firma ist in Louis Lepy verändert. Bei Nr. 1810, der Kaufmann Louis Levy zu Altona. Ort der Niederlassung: Altona. Firma: Louis Levy. Altona, den 12. Januar 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III a

Berlin. Handelsregister [2 des Königlichen Amtsgerichts I. zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 14. Januar 1884 sind am selben Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 8046 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Actiengesellschaft für Ziegelfabrikation zu Prieros und Heegermühle vermerkt steht, ist eingetragen: Der Ziegeleibesitzer Wollbrügge und der Kauf⸗ mann Kühnemann sind aus dem Vorstande aus⸗ geschieden. Der Kaufmann Robert Berns zu Berlin ist in den Vorstand eingetreten.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5700 die hiesige Kommanditgesellschaft in Firma: Herrmann Schlesinger & Co. eingetragen steht, ist vermerkt worden, daß ein Kommanditist mit seiner ganzen Vermögens⸗ Einlage aus der Kommanditgesellschaft ausge⸗ schieden ist.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst. unter Nr. 5851 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Ernst Kupfer & Co. vermerkt steht, ist eingetragen: Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf den Kaufmann Paul Werner zu Berlin über⸗ gegangen, welcher dasselbe unter unveränderter Firma fortsetzt. Vergleiche Nr. 14,824 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister

unter Nr 14,824 die Firma: .

läßt sich nicht begründen. Denn nach Art. 247

““ v

noncen. Beilage: Annonen.

mit dem Sitze zu Berlin und als deren Janhaber der Kaufmann Paul Werner hier eingetragen worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 6628 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Max Kaehler & Martini

vermerkt steht, ist eingetragen:

Die Gesellschaft ist durch Uebereinkunft der

8 Betheiligten aufgelöst.

Der Kaufmann Max Kaehler zu Steglitz etzt das Handelsgeschäft unter unveränderter 1 fort. Vergleiche Nr. 14,822 des Firmen⸗ egisters.

Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr.

14,822 die Firma:

Max Kaehler & Martini

mit dem Sitze zu Berlin und als deren Inhaber

der Kaufmann Max Kaehler zu Steglitz eingetragen

worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Doepner & Rummel

vom 1. Januar 1884 begründeten offenen Handels⸗ gesellschaft (Geschäftslokal: Ackerstraße 76) sind die lingen. Neuer Dampfmotor für das Kleingewerbe. Ingenieure Paul Waldemar Doepner und Otto Rummel, Beide zu Berlin.

Dies ist unter Nr. 8892 unseres Gesellschafts⸗

registers eingetragen worden.

In unser Firmenregister sind je mit dem Sitze zu

Berlin unter Nr. 14,823 die Firma:

L. Gottschling

Geschäftslokal: Adalbertstr. 93) und als deren Inhaberin die Frau Louise Alwine Johanna Gocttschling, geb. Fickert, hier, unter Nr. 14,825 die Firma:

Siegfried Oppenheim 18 (Geschäftslokal: Kurstr. 47/48 und als deren Inhaber der Kaufmann Siegfried Oppenhei hier,

eingetragen worden.

Der Kaufmann Samuel Theodor Francke zu Berlin hat für sein hierselbst unter der Firma: Theodor Francke (Firmenregister Nr. 4052) bestehendes Handels⸗ geschäft dem Carl Louis Salis hier Prokura ertheilt und ist dieselbe unter Nr. 5884 unseres Prokuren⸗ registers eingetragen worden.

Gelöscht sind:

Firmenregister Nr. 14,.610 die Firma: S. Zielinsky & Co.

Prokurenregister Nr. 5429. Die Prokura des

Ludwig Hertzer für die Firma Heinrich Müller. Berlin, den 14. Januar 1884. 1

Königliches I., Abtheilung 56I.

ila.

Breslau. Bekanntmachung. [2460]

In unser Firmenregister ist Nr. 6297 die Firma: Ernst Chorus

bier und als deren Inhaber der Kaufmann Ernst

Chorus hier heute eingetragen worden.

Breslau, den 9. Januar 18R43. Königliches Amtsgericht. Breslau. Bekanntmachung. [2459] In unser Firmenregister ist bei Nr. 2431 der Uebergang der Firma Lucas Nachfolger Fraenkel pier zufolge Vertrages auf den Kaufmann Heinrich

Fraenkel zu Breslau und

unter Nr. 6298 die Firma:

Lucas Nachfolger Fraenkel hier und als deren Inhaber der Kaufmann Heinrich Fraenkel zu Breslau heute eingetragen worden. Breslau, den 9. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht 8 8 8 8 Breslau. Bekanntmachung. [2461] In unser Prokurenregister ist bei Nr. 951 das Erlöschen der dem Kaufmann Adolf von der Mülbe von der Nr. 1325 des Gesellschaftsregisters einge⸗ tragenen Handelsgesellschaft G. A. W. Mayer hier ertheilten Prokura heute eingetragen worden. Breslau, den 9. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.

Breslau. Bekanntmachung.

In unser Gesellschaftsregister ist betreffend die Handelsgesellschaft:

G. A. W. Mayer

hier heute eingetragen worden:

Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueberein⸗

kunft aufgelöst und die Firma derselben gelöscht.

Breslau, den 9. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.

bei Nr

Breslau. Bekanntmachung. 2 In unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 1587, be⸗ treffend die offene Handelsgesellschaft: Georg Neumeister hier heute eingetragen worden: Der Kaufmann Eugen Neumeister zu ist als Gesellschafter in die Gesellschaft ein⸗ getreten; demnächst ist der Kaufmann Ernft Chorus zu Breslau aus der Gesellschaft aus geschieden. Breslan, den 9. Januar 1884. 1 Königliches Amtsgericht.

Ernst Kupfer & Co.