1884 / 13 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

New⸗York, 14. Januar. (W. T. B.) Weizenverschif⸗

fungen der letzten⸗ Woche von den atlantischen Häfen der Ver⸗

einigten Staaten nach Großbritannien 42 000, do. nach Frank⸗

reich 10 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 50 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 36 000.

New⸗York, 15. Januar. (W. T. B.) Der Werth der in

der vergangenen Woche hier aus geführten Produkte betrug

6 474 000 Dollars.

1 Verkehrs⸗Anstalten. 8 Bremen, 16. Januar. (W. T. 8) Norddeutschen Lloyd „Habsburg“ ist in Southampton eingetroffen.

Der Dampfer des heute Vormittag 9 Uhr

Das am gestrigen Dienstage in der Oberförsterei Grune⸗ wald für Se. Majestät den Kaiser, die Prinzen des Königlichen Hauses und die aus Berlin und Potsdam ge⸗ ladene Jagdgesellschaft unweit des Teufelssees an der Westend⸗Pichelsberger Chaussee im dunklen Zeuge mit 40 Ständen eingestellte Jagen ergab nach anderthalbstündiger

Dauer eine während des Dejeuners verrichtete Gesammtstrecke von 91 Schauflern, 181 Stücken Damwild, 1 Reh, 3 Dachsen, 1 Hasen und 1 Fuchs. Hiermit schließt die Reihe der heu⸗ rigen Hofjagden. 88

Der zuerst im Jahre 1812 wahrgenommene, jetzt nach 72jähriger Umlaufszeit wiedergekehrte und schon seit einigen Monaten von den Astronomen beobachtete Komet hat jetzt, wie die hiesige Königliche Sternwarte nittheilt, eine solche Helligkeit erreicht, daß er mit bloßem Auge, kenntlich an einem dünnen Schweife, der nach oben gerichtet ist und 10 bis 15 Vollmondsdurchmesser Länge hat, wahrgenommen werden kann, und zwar am Besten zwischen 6 und 7 Uhr Abends, wo er im Südwesten steht.

Das Wochen⸗Repertoire des Neuen Friedrich⸗Wilhelm⸗ städtischen Theaters hat dadurch eine Aenderung erfahren, daß bis Sonnabend die beliebteste der Straußschen Operetten, „Die Fledermaus“ auf dem Repertoire bleibt, am letzten Tage der Woche aber, mit großer Ausstattung und unter persönlicher Leitung des Komponisten „Die Afrikareise“, Operette in 3 Akten von Franz von Suppé, zur ersten Aufführung kommt.

den schönen Zweck einen namhaften Ertrag zusammen zu bringen.

Das Central⸗Theater hat mit der Gesangsposse „Mein Herzens fritz“ ein wirkliches Zugstück gewonnen. Morgen, Donnerstag,

findet bereits die 25. Aufführung statt, und nach den Schaaren der

Lachlustigen zu schließen, die sich allabendlich an der übermüthigen

Posse ergötzen, dürfte die Direktion für diese Saison überhaupt der

Repertoiresorgen überhoben sein.

Am Sonntag veranstaltete der „Opern⸗Verein“ in der Aula des Friedrich⸗Werderschen Gymnasiums eine Wohlthätigkeits⸗Auf⸗ führung, deren Ertrag dem „Allgemeinen Blindenverein“ zufällt. Es war zu diesem Zwecke die Heroldsche romantische Oper „Zampa' ein⸗ studirt worden, welche den Beifall des überaus zahlreich erschienenen Publikums errang; die Begleitung auf dem Westermannschen Flügel wurde von dem Kapellmeister Paul Plothow zu allgemeiner Befriedigung durchgeführt; die kräftigste Stütze der musi⸗ kalischen Aufführung war unzweifelhaft Frl. Marianne David, welche durch einen klangvollen und geschmeidigen Sopran erfreute, dem es beim Vortrag auch nicht an Innerlichkeit und Wärme fehlte. Unter den mitwirkenden Herren that sich besonders F. Bloch hervor, welcher die Partie des „Zampa“ kraftvoll und mit

erständniß zu Gehör brachte. Auch die übrigen Mitwirkenden gaben sichtlich zu dem wohlthätigen Zwecke ihr Bestes. Der Verein hat jedenfalls das ins Auge gefaßte und dankenswerthe Ziel erreicht, für

8

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

8 Preußischen Staats-Anzeigers: 8 Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

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3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

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Ioserate für den Deutschen Reiche⸗ und Konigl. 88 Deffentlicher Anzeiger. b 4

Grosshandel.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 1 9. Familien-Nachrichten.

In der

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

beilage. 6“ 8

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Börsen-

Berlin, Mittwoch, den 16. Januar

eiger und Königlich Preußi

Deutsches Reich.

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1 8 g r die Zeit vom 1. April 1883 bis zum Schlu

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ats Dezember 1883

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in den Vormonaten Dezember (Spalte 4).

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14) Magdeburg 65 789

Bubhastatisnen, A üufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Aufgebot.

2670]

Vor dem unterzeichneten Amtsgericht ist Ein⸗ leitung des Aufgebotsverfahrens behufs Todes⸗ erklärung

des Kaufmanns Karl Franz Richter aus

Neustadt (Orla), geboren daselbst am 7. oder

8. Juli 1819, beantragt worden und zwar von dessen Tochter Auguste Richter in Eisenach.

Nachdem nunmehr Aufgebotstermin auf

Montag, den 31. März 1884,

früh 11 Uhr, 8 8 bestimmt worden ist, wird der Kausmann Karl Franz Richter uus Neustadt (Orla) hierdurch auf⸗ gefordert, sich zu diesem Termine persönlich oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten, oder auf unzweifelhafte Weise schriftlich anzumelden, um über sein etwaiges Vermögen selbst zu verfügen, widrigenfalls er auf Antrag der Erbinteressenten durch Ausschlußurtheil wird für todt erklärt werden und die Ausantwortung seines etwaigen Nachlasses an die Erbberechtigten oder an die sonst dazu be⸗ fugten Personen erfolgen wird.

Die Erbprätendenten des Verschollenen aber werden geladen, im Aufgebotstermine sich gehörig zu legitimiren und ihre Erbansprüche auf den etwaigen Nachlaß des Verschollenen anzugeben, widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß ohne Rücksicht auf die Entbliebenen der etwaige Nachlaß in Gemäßheit des Ausschlußurtheils denen ausgeantwortet werden wird, welche ein Erbrecht oder sonst einen rechtlich be⸗ Hee e Anspruch angemeldet oder bescheinigt haben.

Neustadt (Orla), den 11. Januar 1884. 8 Das Großherzogl. S. Amtsgericht das. Schenk.

ur Beglaubigung: Krause, i. V., Gerichtsschr. [2667] Aufgebot.

Der Rentner August Kabisch zu Oranienburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Stern zu Magdeburg, hat das Aufgebot des zu Oranienburg belegenen, im Grundbuch von diesem Orte Band II. a. Blatt Nr. 87 auf den Namen des hier am 24. Mai 1839 verstorbenen Bürgers und Tischlermeisters Jo⸗ hann Friedrich Wilhelm Brandenburg verzeichneten Ackergrundstücks in den Gängen, Kartenblatt 5 Par⸗ zelle Nr. 440/313, von 03 a 80 qm Größe, mit einem Reinertrag von 0,09 Thlr., zum Zwecke der Berichtigung der Eintragung des Eigenthümers be⸗ antragt, nachdem er eine Bescheinigung des hiesigen Magistrats beigebracht hat, daß er das Grundstück bereits vor dem 1. Oktober 1872 besessen hat und noch besitzt.

Demgemäß ergeht hiermit an alle bekannten und unbekannten Eigenthumsprätendenten bez. obigen Grundstücks die Aufforderung, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück bei uns, spätestens in dem hier an Gerichtsstelle auf

den 14. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden. Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechts wird der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Antragstellers als Eigenthümer des betr. Grundstücks im Grundbuche erfolgen. Dranienburg, den 5. Januar 1884.

8 Königliches Amtsgericht.

[2666] Aufgebot.

Der Bauunternehmer Karl Politz in Bernburg, Vormund des minorennen Theobald Kötz daselbst, hat das Aufgebot des Hypothekenscheins vom 20 /29. November 1879 über eine Forderung von 100 Thlr. = 300 ℳ, buchstäblich: Dreihundert Mark, welche ausweislich der Grundakten Reg. I. Nr. 404 rubr. III. 1 c. seinem Mündel an den Böttcher⸗ meister August Luther in Sandersleben zusteht, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf

den 25. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.

Sandersleben, den 14. Januar 1884.

Herzogliches Amtsgericht. 8 1 Goye. 2

9 2 8 8 vös. Aufgebot.

Auf den Antrag des Kreisgerichtsraths Karl Voigt zu Stettin wird der Inhaber der angeblich verloren gegangenen Stargard⸗Posener Eisenbahn⸗Obligation III. Emission über 100 Thlr. Pr. Cour. Nr. 17470.

am 9. Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgerichte, am Schweidnitzer Stadtgraben 2/3, Zimmer 10, im Hochparterre, anzumelden und die Obligation vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Breslau, den 7. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.

[2673] Aufgebot. Der Karl Seltenreich zum Adler hier hat das Aufgebot bezüglich des Einlagescheins der Waisen⸗ und Sparkasse hier vom 1. Juli 1874 Nr. 29 687 über eine Einlage von 500 Gulden beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf Anordnung des Gr. Amtsgerichts hier aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 19. Februar 1884, Vormittags 9 Uhr, von dem Gr. Amtsgerichte hier anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Donaueschingen, den 8. Januar 1884. Gerichtsschreiber Amtsgerichts: illi.

[2675] Ediktalladung. Auf Antrag der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrh.) zu Cöln, welche beurkundetermaßen: 1) von den Eheleuten Hermann Meyer und Wil⸗ helmine, geb. Engelke, zu Kettenkamp, aus der Parzelle in Kettenkamp, Kartenblatt 4,

Nr. 13, eine Fläche von 1 a 38 qm,

2) von dem Colon Gerhard Feldker zu Nortrup

aus der Parzelle in Nortrup, Kartenblatt 10,

Nr. 33, eine Fläche von 1 a 42 qm käuflich erworben hat, werden Alle, welche an den

vorbezeichneten Grundstücken Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben im Termine am 29. März 1884,

Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden, widrigenfalls sie ihrer Rechte im Verhältnisse zum neuen Erwerber verlustig gehen werden. Bersenbrück, den 10. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht. Mende.

[2669] Der Eisenbahnwärter Herr Fr. Schmedemann hieselbst hat den Hypothekenschein über die Fol. 4 zu Stadtbuch des ihm eigenthümlich gehörigen Hauses c. p. Nr. 51 an der Hospitalstraße hieselbst für die Erben der wail. Dorothea Sophie Wil⸗ helmine Schröder hieselbst am 29. März 1862 ein⸗ getragene Kapitalforderung von 466 Thlr. 32 Schill. Courant beigebracht und vorgetragen, daß er diese Forderung den genannten Erben längst zurückgezahlt habe, aber wegen Abwesenheit derselben nicht im Stande sei, eine rechtsgenügliche Cession beizubringen. Auf seinen Antrag werden daher Alle, welche der Tilgung des eingetragenen Rechtes rücksichtlich des gedachten, Fol. 4 zu Stadtbuch des Hauses Nr. 51 hieselbst für die Erben der wail. Dorothea Sophie Wilhelmine Schröder hieselbst intabulirten Kapitals von 466 Thlr. 32 Schill. Courant widersprechen zu können glauben, hiedurch peremtorisch geladen, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 15. April d. J, Mittags 12 Uhr, im Rathssitzungszimmer im Rathhause, anberaumten Termine geltend zu machen, widrigen⸗ falls sie mit denselben ausgeschlossen werden und die Tilgung des Postens im Stadtbuche verfügt wird. Schwerin, 12. Januar 1884. Der Magistrat. . Burgmann.

Fes. G“

In unserer Verwahrung befindet sich ein Testa⸗ ment mit folgender Aufschrift: Dies ist der letzte Wille der verehel. Krüger Bartel, Louise, geb. Zaglow. Mietzelfelde, den 20. April 1827. Schulz, Referendarius. Heydel, vereideter Protokollführer. Die betreffenden Interessenten werden aufgefordert, die Publikation dieses Testaments binnen 6 Monaten nachzusuchen. Geschieht dies nicht, so wird die Er⸗ öffnung und Einsicht des Testaments von Amtswegen erfolgen. Soldin, den 8. Januar 1884. König⸗ liches Amtsgericht.

[2679] Im Namen des Königs!

In der Schreider'schen Aufgebotssache von Je⸗ suierhof erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amtsrichter Dr. Deutschmann für Recht:

haben, werden mit ihren Ansprüchen auf folgende im Grundbuche des Grundstücks Jesuiterhof Nr. 1 Abthl. III. Nr. 3 eingetragene Hypothekenpost, 41 Thlr. Courant, welche Besitzerin Elisabeth Mönch, geb. Montowska, mit ihrem Ehemanne Jo⸗ hann Mönch gemeinschaftlich als die Erbegelder der Elisabeth Dombrowski und Christina Gröning Ge⸗ schwister Montowski in Warschau, vermöge Obli⸗ gation d. d. 30. Mai 1795 aus dem Depositorio des Königlichen Justizamts Marienburg unverzinslich angeliehen haben, ausgeschlossen.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragastellern auferlegt.

Verkündet am 8. Januar 1884. v. Studzienski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I.

[2681] Im Namen des Königs! In der Malinowski'schen Aufgebotssache F. 8/83 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amtsrichter Dr. Deutschmann für Recht: 1) Das Guthabenbuch der Privatbank zu Altmark, Eingetragene Genossenschaft, Nr. 841 über 100 ℳ, ausgefertigt für den Einwohner Jacob Malinowski zu Mewe, fruͤher Besitzer in Braunswalde, wird für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Verkündet am 8. Januar 1884. v. Studzienski, 1“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I.

[2662] Der bisherige Gerichtsassessor Franz Rintelen von Paderborn ist unter dem heutigen Tage in die Liste der beim hiesigen Königlichen Amtsgerichte zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen worden, und hat in hiesiger Stadt seinen Wohnsitz ge n. Rheda, den 14. Januar 1884. 8 Königliches Amtsgerich.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [2654] Holzverkauf im Wege des schriftlichen Anf⸗ gebotes. Die in den Jagen 3 des Neumühler Forstes und zwar: a. im Loos Nr. I. auf 2,00 ha mit 620 fm, b. im Loos Nr. II. auf 2,00 ha mit 620 fm, c. im Loos Nr. III. auf 1,88 ha mit 580 fm aufstehenden Kiefernhölzer mit Ausschluß des Stockholzes und des Reisigs, sollen im Wege des schriftlichen Aufgebotes auf dem Stamme verkauft werden. Für die vorstehend angegebenen Flächen⸗ größen und den überschläglich geschätzten Massen⸗ gehalt wird Gewährleistung nicht übernommen. Die Offerten sind getrennt für jedes Loos pro 1 fm der nach erfolgtem Einschlage durch Aufmessung zu er⸗ mittelnden wirklich vorhandenen Derbholzmasse ab⸗ zugeben. Die Taxe pro 1 fm dieser Derbholzmasse beträgt bei allen drei Loosen 11,23 ℳ, so daß bei einem Derbholzvorrathe von ca. 310 fm die Taxe pro 1 ha sich auf rot. 3500 stellt. Das alsbald nach dem Zuschlage zu zahlende Angeld ist für jedes Loos auf 1500 festgesetzt. Die sonstigen Ver⸗ kaufsbedingungen können in der Oberförsterei ein⸗ gesehen, auch von dieser abschriftlich bezogen werden. Die an den Oberförster zu Neumühl mit der Er⸗ klärung, daß Offerent sich diesen Bedingungen unter⸗ wirft, abzugebenden Angebote sind bis zum Sonn⸗ abend, den 2. Februar er., an welchem Tage Vormittags 10 Uhr die Oeffnung derselben im Amtszimmer des Oberförsters in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter erfolgen wird, an die unter⸗ zeichnete Oberförsterei unterschrieben und versiegelt einzureichen. Sollten von 2 oder mehreren Käufern gleich hohe annehmbare Gebote für ein und dasselbe Loos abgegeben werden, so findet unter diesen im Eröffnungstermine selbst weitere Versteigerung statt. Die örtliche Vorzeigung der Loose erfolgt auf Er⸗ fordern durch den Förster Dennert zu Drewitzer⸗ Theerofen bei Cüstrin. Neumühl, den 13. Januar 1884. Kgl. Oberförsterei.

[2656]

Königliche Oberförsterei Neuzelle bei Frankfurt g. O. Bahnstation. Im Wege des schriftlichen Angebotes sollen folgende Bau⸗ und Schneidehölzer an den Meistbietenden verkauft werden: I. Schutz⸗ bezirk Göhlen, Jagen 60 a. b.: 1. Loos 2 Stück kie⸗ fern Bauholz J. Cl. mit 6,43 Festmeter, 2. Loos 8 Stück kiefern Bauholz II. Cl. mit 19,01 Fest⸗ meter, 3 Loos 57 Stück kiefern Bauholz III. Cl. 19,33 Festmeter, 4. Loos 64 Stück kiefern Bauholz IV. Cl. mit 48,41 Festmeter, 5. Loos 1 Stück kie⸗ fern Bauholz IV. Cl. mit 0,66 Festmeter, 6. Loos 1 Stück kiefern Bauholz V. Cl. mit 0,30 Festmeter,

aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine,

1) Alle Diejenigen, welche sich nicht gemeldet

32,24 Festmeter, 8. Loos 1 Stück kiefern Bauholz II. Cl. mit 2,71 Festmeter, 9. Loos 6 Stück kiefern Bauholz III. Cl. mit 9,29 Festmeter, 10. Loos 1 Stück kiefern Bauholz IV. Cl. mit 0,91 Fest⸗ meter, 11. Loos 1 Stück kiefern Bauholz V. Cl. mit 0,48 Festmeter; II. Belauf Henzendorf, Jagen 131 d.: 12. Loos 17 Stück kiefern Schneide⸗ holz V. Cl. mit 9,51 Festm., 13. Loos 20 Stück kiefern Schneideholz III. Cl. mit 14,89 Festm., 14. Loos 1 Stück kiefern Schneideholz III. Cl. mit 0,54 Festm., 15. Loos 2 Stück kiefern Bauholz I. Cl. mit 6,29 Festm., 16. Loos 29 Stück kiefern

kiefern Bauholz III. Cl. mit 71,76 Festm., 18. Loos 13 Stück kiefern Bauholz III. Cl. mit 18,87 Festm., 19. Loos 22 Stück kiefern Bauholz IV. Cl. mit 17,61 Festm, 20. Loos 7 Stück kiefern Bauholz IV. Cl. mit 5,26 Festm, 21. Loos 11 Stück kiefern Bauholz V. Cl. mit 4,08 Festm., 22. Loos 4 Stück kiefern Bauholz II. Cl. mit 9,82 Festm., 23. Loos 7 Stück kiefern Bauholz III. Cl. mit 10,96 Festm., 24. Loos 3 Stück kiefern Bauholz IV. Cl. mit 2,43 Festm.; Jagen 132 b.: 25. Loos 6 Stück kie⸗ fern Schneideholz II. Cl. mit 7,74 Festm., 26. Loos 13 Stück kiefern Schneideholz III. Cl. mit 9,83 Festm., 27. Loos 1 Stück kiefern Bauholz I. Cl. mit 3,26 Festm., 28. Loos 21 Stück kiefern Bauholz II. Cl. mit 47,43 Festm., 29. Loos 75 Stück kiefern Bauholz III. Cl. mit 110,24 Festm., 30. Loos 78 Stück kiefern Bauholz IV. Cl. mit 59,63 Festm., 31. Locs 17 Stück kiefern Bauholz V. Cl. mit 6,36 Festm., 32. Loos 7 Stück kiefern Bauholz II. Cl. mit 17,11 Festm, 33. Loos 20 Stück kiefern Bauholz III. Cl. mit 30,08 Festm., 34. Loos 10 Stück kiefern Bauholz IV. Cl. mit 8,32 Festm.; III. Belauf Treppeln, Jagen 181 a.: 35. Loos 8 Stück kiefern Schneideholz I. Cl. mit 18,51 Festm., 36. Loos 17 Stück kiefern Schneideholz II. Cl, mit 24,53 Festm., 37. Loos 15 Stück kiefern Schneide⸗ holz III. Cl. mit 12,17 Festm., 38. Loos 3 Stück kiefern Bauholz II. Cl. mit 6,16 Festm., 39. Loos 100 Stück kiefern Bauholz III. Cl. mit 126,68 Festm., 40. Loos 3 Stück kiefern Bauholz III. Cl. mit 3,38 Festm., 41. Loos 182 Stück kiefern Bau⸗ holz IV. Cl. mit 134,06 Festm., 42. Loos 25 Stück kiefern Bauholz III. Cl. mit 18,99 Festm., 43. Loos 2 Stück kiefern Bauholz IV. Cl. mit 1,71 Festm., 44. Loos 2 Stück kiefern Bauholz IV. Cl. mit 1,34 Festm., 45. Loos 55 Stück kiefern Bauholz V. Cl. mit 21,34 Festm., 46. Loos 1 Stück kiefern Bauholz V. Cl. mit 0,44 Festm., 47. Loos 15 Stück kiefern Bauholz V. Cl. mit 5,89 Festm., 48. Loos 6 Stück kiefern Bauholz V. Cl. mit 2,23 Festm., 49. Loos 2 Stück kiefern Bauholz IV. Cl. mit 1,25 Festm.; Jagen 172 b., 173 c., 182 a.: 50. Loos 5 Stück kiefern Bauholz III. Cl. mit 6,15 Festm., 4 Stück kiefern Bauholz IV. Cl. mit 2,89 Festm., 1 Stück kiefern Bauholz V. Cl. mit 0,45 Festm. Die kalkulatorische Berichtigung vorstehender Zahlen bleibt vorbehalten. Die Verkaufsbedingungen, welche im Wesentlichen mit den allgemeinen Holzversteige⸗ rungs⸗Bedingungen übereinstimmen, liegen im hiesi⸗ gen Geschäftszimmer zur Einsicht aus und werden auf Wunsch in Abschrift mitgetheilt. Schriftliche Offerten, welche sich nur auf einzelne Loose beziehen dürfen, sind versiegelt und mit der Aufschrift „Holz⸗ submission“ bis zum 27. Januar cr. an mich einzu⸗ senden und werden am 28. Januar, Vormittags 10 Uhr, im Rentamt zu Neuzelle in Gegenwart der etwa erschienenen Käufer geöffnet werden. Die Gebote sind pro Festmeter nach vollen Prozenten der Taxe, welche pro Festmeter kiefern Bauholz I. Cl. 20 ℳ, I1. 18, IIM. 15, IV. 12, V. 10 ℳ, kiefern Schneideholz I. Cl. 28, II. 25, III. 23 beträgt, abzugeben. Die Zahlung ist innerhalb 8 Tagen nach dem Zuschlage zu leisten. Neuzelle, om 14. Januar 1884. Der Oberförster Leisterer.

[2655]

In dem Holzverkaufstermin zu Drewitzer Theer⸗ ofen Donnerstag, den 24. Januar 1884, Mit⸗ tags 12 Uhr, kommen ca. 3 4000 Stück Kiefern Bauholz, vorwiegend pro Stück mit mehr als einem Festmeter Inhalt, zur Versteigerung. Die Hölzer lagern in den Jagen 2 und 3 des Neumühler Forstes, etwa 3 km von Cüstrin. Im Versteigerungstermine ist des Kaufpreises als Angeld zu deponiren. Neu⸗ mühl⸗Butzdorf, den 13. Januar 1884. Königliche Oberförsterei.

Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen feinschließlich Börsen⸗Beilage),

7. Loos 93 Stück kiefern Bauholz V. Cl. mit

und die Besondere Beilage Nr. 1. .“

Bauholz II. Cl. mit 65,96 Festm., 17. Loos 49 Stück.

18 Oppeln.

15) Halle a./S.

16) Erfurt 17) Kiel. 1 18) Hannover .

19) Münster

20) Minden

21) Arnsberg. Ee“ 23) Frankfurt a./ M. 24) Cöln. 25) Aachen.

26) Coblenz

27) Düsseldorf.

28) Trier.

29) Dresden

30) Leipzig.

31) Karlsruhe.

32) Konstanz

33) Parmistacdt. 34) Schwerin i./ M.. 35) Oldenburg

36) Braunschweig

37) Bremen

39) 11161“ 39) Straßburg i./ ...

87 160 20 44 629 80 43 355 40 15 249 70 35 305 80 125 250 40 32 567 225 413 50 120 611 90 54 871 05 25 181 10 278 819 50 18 877 40 94 179 60 297 125 05

136 369 40 516 577 30 146 708 90

31 376] 10

89 952 55 018 45 697 16 046 40 697 138 748 32 694 248 271 132 316 61 269 29 002 320 261 21 255 105 861 325 210 158 597 48 347 99 906 20 044 31 789 45 636 135 654 593 431 158 485 36 002

98 457 49 197 48 158 17 724 38 999 140 218 36 306 249 823 134 093 61 779 28 201 312 061 20 860 104 750 331 170 80 160 233 80 47 068 05 99 065 251¹=ʃ/ 18 966 50 31 463 70 48 404 152 275 572 797 163 816 35 092

881WIöö- 5 821 2 461 40 1 677 40 1 698 1 470 80 3 612 60 1 552 1 776 90 509 55 801 60 8 199 70 395 90 1 110 0 5 960 15 1 666 1 278 90 841 15 1927 35 326 2 768 50 16 621 35 20 634 35 5 330 40 910 ]20

ubmwoecᷣJJaRccmemeäaeäeäeäeeeaᷓeemm

Summe I.

43 088

II. Bayern. 20 287

478 614 I 10 III. Württemberg

4 059 009 45 50 ã öñ 345 180 80 10 157 987 70

4 437 405 368 971 170 821

+ 100 218 37 + 19 298 + 7 453 30

388 269 178 274

4 537 623 I

Ueberhaupt im Januar 1884.

541 989 70 Berlin

4 562 177 V 95 5 104 167 V

——

4 977197

+ 126 969 67

aupt⸗Buchhalterei des Reichs⸗Schatzamts. 1

Biester.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (25.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten trat das Haus in die erste Berathung des Gesetzentwurfs ein, betreffend die Einkommensteuer, und des Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung einer Kapitalrentensteuer.

Bevor die Diskussion eröffnet wurde, berichtigte der Geh. Finanz⸗Rath Eilers eine Reihe von Irrthümern, die sich in den Text der Regierungsvorlagen eingeschlichen hätten. Es seien im Entwurf des Kapitalrentensteuergesetzes im §. 12 die §§. 21 bis 26 des Gesetzes citirt; es müsse aber heißen §§. 18 bis 50. Eine weitere Berichtigung erforderten die den Motiven beibegebenen Nachweisungen der für das Steuerjahr 1883/84 zur Klassensteuer veranlagten einzelsteuernden Handels⸗ treibenden mit geringem Geschäftsumfange, Handwerker, Ge⸗ sellen, Arbeiter, Dienstboten, Beamten u. s. w. In den An⸗ gaben betreffend Bromberg seien als zur Steuer herangezogene Dienstboten genannt, in 1. bis 2. Steuerstufe richtig 4076, in 3. bis 4. müsse es heißen statt 608 30; in 5. bis 12. statt 386 7, so daß die Gesammtsumme sich nicht auf 5270 stelle, sondern auf 4113. Eine ähnliche Berichtigung sei erforderlich für den Regierungsbezirk Liegnitz. Dort seien in der 1. bis 2. Stufe nicht 4756, sondern 4713 Dienstboten steuerpflichtig, in der 3. bis 4. nicht 311, sondern 141, in der 5. bis 12. nicht 403, sondern 81, und die Summe also nicht 5470, sondern 4935. Und die steuerpflichtigen Dienstboten für Preußen (exklusive Berlin und Hohenzollern) betrügen in der 1.— 2. Stufe nicht 187 452, sondern 187 402, in der 3.— 4. Stufe nicht 3219, sondern 2471, in der 5.— 12. Stufe nicht 1993, sondern 1092; die Gesammtsumme also nicht 192 664, sondern 190 972.

Der Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst erklärte, die vorliegenden Gesetzentwürfe seien so umfassend und behandelten so viel Wesentliches, daß, auch wer sie sorgfältig studirt habe, immer noch etwas übrig finden werde, was er über⸗ sehen habe; daher empfehle es sich, daß die Vorlage in einer Kommission berathen werde. Er wolle sich hier auf allgemeine Bemerkungen beschränken. Den Gedanken der Kapitalrenten⸗ steuer begrüße er mit Freuden, derselbe entspreche den von dem Cenkrum stets vertretenen Grundsatz der gleichen und gerechten Vertheilung der Steuern. Er müsse indessen sein Bedauern aussprechen, daß die Börsensteuer immer noch nicht eingeführt sei. Wenn er §. 3 des Entwurfs und die Begrün⸗ dung dazu ansehe, so müsse er sagen, die Börsensteuer sei nothwendig, weil eine ganze Reihe von Einkünften mit der Kapitalrentensteuer nicht getroffen würden, die aber der Börsensteuer wohl unterliegen würden. Der §. 3 der Vorlage werde wohl den meisten Anfechtungen unter⸗ liegen. Daß die Börsensteuer noch nicht eingeführt sei, erkläre er daraus, daß man sich an die Börse nicht wage. Er müsse

bestätigen, daß es richtig sei, was der Finanz⸗Minister am 18. Dezember v. J. gesagt habe, daß man nämlich unter der vom Abgeordnetenhause gefaßten Resolution bezüglich einer Kapitalrentensteuer nur eine Steuer des Kapitals, und nicht aus dem fundirten Besitz überhaupt verstanden habe. Solche Anschauung sei längere Zeit von der kapitalistischen und liberalen Presse vertreten. Es sei interessant, wie Seitens dieser Presse vorgegangen sei, namentlich sei das System der Drohung zu finden. Ein hiesiges Blatt bringe 2 Zuschriften mit der Ueberschrift: Steuerfreiheit des Grundbesitzes und ihre Folgen. Es werde darin ausgeführt, daß viele Grundbesitzer erst durch die Darlehne der Hypothekengläubiger in den Stand der Grundbesitzer gekommen seien, daß die Hypothekengläubiger, um sich die Steuerfreiheit des Grundbesitzes zu sichern, kündigen würden; daß durch die zahllosen Subhastationen der Preis der Güter gedrückt werden werde. In der 2. Zuschrift heiße es, es werde eine Umwälzung eintreten. Den großen Kapitalisten liege nichts näher, als, um sich ebenfalls den Vortheil der Steuerfreiheit zu sichern, Grundbesitzer zu werden. Hierdurch würden viele Anlagepapiere entwerthet, dagegen eine Steigerung des Werthes von Grund und Boden eintreten. Wie müsse ein Lesepublikum beschaffen sein, das dies ver⸗ dauen könne, es gebe nur leider sehr viele, welche es glaub⸗ ten. Es gleiche dies ganz den Ausführungen, die er in einem großen rheinischen liberalen Blatte gelesen. Ferner sei in Ver⸗ theidigung der Eisenacher Beschlüsse gesagt, man strebe dar⸗ nach, das Wechselrecht der Bauern und der Kleingrundbesitzer zu beschränken, damit der Letztere ausfalle und der Großgrund⸗ besitz dann das Geld um so billiger habe. Das sei auch eine solche Art, wie man öffentliche Meinung mache. Wie schlecht müsse eine Sache stehen, wenn man sie mit solchen Mitteln vertheidige. Seines Erachtens sollte die Kapitalrentensteuer dem Zwecke der Ausgleichung dienen, ein Zweck, der aber durch die Vorlage nur sehr unvollkommen erreicht werde. Der Kapitalrentensteuerentwurf wolle nur eine Steigerung zu einem Einkommen von 10 000 ℳ, darüber hinaus sollten immer nur 2 Proz. erhoben werden, d. h. also derselbe Steuersatz bleiben. Dies halte er für einen doppelten Fehler, er bemerke zuerst, daß die Grundsteuer auch vom kleinsten Ertrage er⸗ hoben werde, und zwar in Höhe von 9 und einigen Zehn⸗ theilen des Katasterreinertrages, was auf mindestens 6 bis 8 Proz. des Reinertrages zurückzuführen sei. In einer Ka⸗ pitalrentensteuer von 2 Proz. sei also ein Aequivalent dafür nicht vorhanden. Der Hauptfehler aber sei der, daß bei einem Einkommen von über 10 000 nur derselbe Satz von 2 Prozent erhoben werde; ein Renteneinkommen von 200 000 oder 2 Millionen Mark könnte doch viel eher mit 4, 5, 6 Prozent belastet werden, als 10 000 mit 2 Prozent. Durch den vorgeschlagenen Entwurf würden also die Minder⸗ vermögenden verhältnißmäßig zu sehr herangezogen werden. Es werde ferner auch der Ertrag der Steuer dadurch geschmälert, denn bei wirklicher Progression würde man bestimmt mehr . 8

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einnehmen. Er bemerke hier jedoch gleich, daß auch die Regierungsvorlage bei ihrer eventuellen Annahme einen höheren Ertrag als die projektirten 6 Millionen ergeben würde. Ent⸗ schieden aber müßte man an die, welche am besten steuerfähig seien, auch ernstlich mit Forderungen herangehen. Der Ertrag der Kapitalrentensteuer solle nun zur Reform der Klassen⸗ und Einkommensteuer dienen. Damit komme er auf die Vor⸗ lage, betreffend die Einkommensteuer, wonach die Klassensteuer ganz aufhören und die dritte und vierte Stuse frei werden sollten. Es würde also ein Einkommen bis 1200 inkl. steuerfrei bleiben, dagegen ein solches von 1201 gleich mit 12 belastet werden. Ferner würde, nachdem schon die Kontingentirung gefallen sei, nun auch noch das sogenannte Ver⸗ wendungsgesetz vom 16. Juni 1880 fallen, also auch die Schranken und Rechte, welche der Volksvertretung bisher eingeräumt seien, und die Steuerschraube könnte nun wieder frei walten. Es werde sich doch fragen, ob nicht nothwendig, wenigstens für die Einkommensteuer, eine bestimmte Höhe der zu erhebenden Summe festzustellen sein werde. Mit einer Figxirung der Steuer nehme auch die Deklarationspflicht ein ganz anderes Gesicht an, als wenn sie unter dem Prinzip der Steuer⸗ schraube stehe. Sodann würde auch eine anderweitige Be⸗ stimmung über die Verwendung der vom Reiche kommenden Zuschüsse nothwendig sein. Die Censiten der 3. und 4. Klassen⸗ steuerstufen sollten also nach der Vorlage von Staatssteuern ganz befreit sein, sofern sie nicht in die neue Einkommensteuer hineinavancirten. Wenn er nun auch anerkenne, daß es wün⸗ schenswerth sei, einige dieser Censiten von der Staatssteuer ganz frei zu lassen, so möchte er doch die Frage aufwerfen, ob es nicht richtiger wäre, die Schroffheit des Uebergangs von Nichts auf 12 durch eine entsprechend langsam steigende Skala abzuschwächen, und weiter, ob nicht recht viele Censiten der 3. und 4. Stufe viel besser im Stande wären, Steuern zu zahlen, als manche, die einer hoheren Stufe angehörten. Die vielen Exekutionen, Pfändungen ꝛc. in der 3. und 4. Stufe, welche die Regierung mit als Gründe angeführt habe, seien seiner Ansicht nach nicht sowohl durch die Staatssteuern, als durch die Kommunallasten verursacht. Dies seien die uner⸗ träglichsten und drückendsten Lasten, zu deren Erleichterung nichts vorgesehen sei. So lange dieser Druck aber bestehe, würden sowohl die Steuererlasse, welche bereits in Kraft seien, als auch die projektirten spurlos an der Bevölkerung vorübergehen. So lange die hohe Kommunalbesteuerung be⸗ stehe, würden alle Reformen der staatlichen Steuerlast an der Be⸗ völkerung spurlos vorübergehen. Die gänzliche Befreiung der 3. und 4. Klasse vermehre aber noch die Zahl derjenigen, welche behufs Feststellung des Wahlrechts einer imaginären Veranlagung unterlägen. Eine solche werde stets leicht ge⸗ nommen werden und die Kommunen kämen in die immer schwierigere Lage, Leute besteuern zu müssen, die von dem Staate ganz frei gelassen seien. Er befürchte, daß mit der imaginären Veranlagung eine erhebliche Verminderung der Wähler eintreten werde. Wenn dies geschähe, würde das Gesetz für ihn unannehmbar sein. Bezüglich §. 12 des Ent⸗ wurfs bemerke er, daß das Einkommen aus dem Grundbesitz nicht richtig bemessen sei. Der Beitrag des Grundbesitzes zu den Kommunalsteuern werde bis jetzt im gleichen Verhältniß zur Grundsteuer erhoben. Bei der Einkommensteuer habe er dieselben Fehler zu rügen, wie bei der Rentensteuer, daß auch hier das Einkommen über 10 000 nur mit 3 Proz. und nicht progressiv besteuert werden solle. Er halte das nicht für eine Ausgleichung der Steuerlast. Er stimme dem Finanz⸗ Minister bei, daß bei den Entwürfen nicht zu viel erstrebt sei, eher zu wenig, das sei richtig. Namentlich nach oben habe man zu wenig erstrebt. Er beschränke sich auf das Vor⸗ getragene und hoffe auf eine sorgfältige Prüfung durch eine Kommission von 21 Mitgliedern, die er hiermit beantrage. Er müsse noch hier sein Bedauern aussprechen, daß er in den Entwürfen nicht das gefunden habe, was er unter Gesetzen bezl. Steuerreform gedacht habe, namentlich bedauere er, daß die Regierung nichts für eine Erleichterung der Kommunal⸗ steuern in Vorschlag gebracht habe.

Der Abg. von Rauchhaupt bemerkte, er habe zunächst dem Finanz⸗Minister dafür zu danken, daß derselbe sich an das schwierige Werk der Reform der direkten Steuern, die seine (des Red⸗ ners) Partei ja seit Jahren erstrebe, gemacht habe. Er hoffe, daß es dem Minister gelingen werde, sie wirklich durchzuführen, und die konservative Partei werde Alles aufbieten, um sie in dem Sinne ausführen zu helfen, wie sie dieselbe seit Jahren vertheidigt habe, und deren Gedanken man jetzt großentheils in der Vorlage verwirklicht sehe. Die Reform der direkten Steuern sei schon deshalb eine Nothwendigkeit geworden, weil sonst in der Ausbildung des indirekten Steuersystems im Reiche absolut nicht vorwärts zu kommen sei. Sei erst aus dem direkten Steuersystem Preußens Alles herausgeschlagen, was herausgeschlagen werden könne, sei dieses erst nach dem veränderten System der indirekten Steuern im Reiche so aus⸗ gebildet, wie es ausgebildet werden müsse, dann falle für die Linke auch der letzte Einwand, sich an einer weiteren Ausbil⸗ dung der indirekten Steuern im Reich zu betheiligen, wenn wirklich vermehrte Staatsbedürfnisse dazu zwängen. Der oberste Grundsatz für eine Reform des direkten Steuersystems in Preußen vfäß stets der sein, daß die Steuer nach der Lei⸗ stungsfähigkeit des Einzelnen bemessen werde. Nun habe sich das ganze Produktionssystem seit etwa 30. Jahren wesentlich nach der kapitalistischen Seite hin verschoben; die frühere An⸗ schauung, wonach man den Grundbesitz als den Stock betrachtet habe, auf welchem ein Steuersystem begründet werden müsse, lasse sich gegenwärtig, wo derselbe vom Kapital be⸗ deutend überflügelt sei, ja in Abhängigkeit von ihm gerathen sei, nicht mehr aufrecht erhalten. Das beweise der neueste Etat mit lehrreichen, schlagenden Zahlen. Das unfundirte Einkommen stehe aber nur noch mit einem Steuerbetrag von 55 Millionen in Einnahmen, dagegen hätten Grund⸗ und Gebäudesteuer allein schon 68 Millionen ergeben, daneben stehe noch die Gewerbesteuer mit 18 Mil⸗ lionen, woraus sich klar ergebe, daß das gegenwärtige direkte Steuersystem wesentlich auf Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbe⸗ steuer beruhe. Nach dem heutigen Produktionssystem sei diese

Vertheilung nicht mehr richtig, noch auch ausreichend. Hier . 8