so dilettantisch wie die Vorlage überhaupt in Steuerfragen diesem Hause noch nicht unterbreitet worden sei. Er mache aber dem Finanz⸗Minister keinen Vorwurf daraus, derselbe sei nicht in erster Reihe dafür verantwortlich; der letzte Finanz⸗Minister, dem man solche Verantwortlichkeit habe zu⸗ schreiben können, sei Hr. Camphausen gewesen. Heut zu Tage, das wisse ja Jeder, bekomme das Finanz⸗ Ministerium seine Rezepte zur Ausarbeitung von Steuer⸗ gesetzen vom Reichskanzler selbst zugefertigt. Die einzige Grundzug der ganzen Vorlage sei eine fiskalische Plus⸗ macherei sondergleichen. Mehr Geld herauszupressen, das sei im Wesentlichen der Inhalt der Vorlage. Das Geld zu nehmen, wo man es glaube finden zu können, Steuerschrauben gegen das Arbeitseinkommen, neue Steuerschrauben bei dem Veranlagungsverfahren, neue Kapitalrentensteuer, Bankier⸗ steuer, Aktiensteuer. Bei alledem wolle der Minister das Haus glauben machen, es käme dabei kein Plus heraus. Das glaube kein Mensch in diesem Hause, nicht einmal jene, welche dem Minister gern so viel wie möglich glaubten. Mindestens kämen an Klassen⸗ und Einkommensteuer 20 Millionen mehr heraus, es komme mindestens so viel heraus, als an Klassen⸗ und Einkommensteuer erlassen sei. Es sei also der wenig schüchterne Versuch, die erlassene Summe dem Lande wieder aufzuerlegen. Zuerst führe man im Reich 120 bis 140 Millionen Mark neue Steuern und Zölle ein, und da der Weg im Reiche, wie der Finanz⸗Minister es aus⸗ drücke, jetzt nicht gangbar sei, brauche man etwas Zwischenaktsbeschäftigung und erhöhe zur Abwechslung wieder einmal im Landtag die direkten Steuern. Das Ideal der Gerechtigkeit aber werde niemals er⸗ reicht, jede neue Steuer bringe wieder Unvollkommen⸗ heiten, welche erst wieder durch neue Steuern ausgeglichen werden könnten. Geld sei Macht, mehr Geld, mehr Macht, das sei die Richtung der ganzen Politik. Immer mehr werde verstaatlicht, immer größere Versprechungen würden gemacht, um Stimmung zu erhalten, zu alledem könne man nicht Steuern genug bekommen. Jede Schranke gegen dieses Bestreben solle fortfallen, auch das Verwendungsgesetz von 1880 soll aufgehoben werden. Es zeige sich jetzt, daß man die Rechte des Volkes immer mehr beschneiden wolle. Wenn die Monarchie nicht fester im Herzen des Volkes stände, so könnte sie wahrlich durch eine solche Politik ins Schwanken gebracht werden. Durch das mangelnde Verwendungsgesetz werde es dem Hause ganz unmöglich gemacht, eine Kontrole oder einen Einfluß über die für die Regierung nach dieser Vorlage in Aussicht genommenen großen und in Bezug auf ihre Höhe ganz unberechenbaren Machtmittel auszuüben. Er bitte, dieses Gesetz an dieselbe Kommission zu verweisen, welcher die Jagdordnung unterbreitet sei. Die könnte dann zwei Begräbnisse besorgen. Eventuell möge man sagen, daß das Gesetz noch vor den Wahlen in Kraft treten könne.
lichen und industriellen Bezirke weit mehr an Kapitalrenten⸗ bezahlen .J2 als sie nach dem Vertheilungsmaßstabe der Grund⸗ und Gebäudesteuer aus dem Ertrage dieser Steuer zur Entlastung der Gemeinden zurückbekommen würden. Wozu brauche man dann überhaupt eine neue Steuer? Nur um das Vergnügen zu haben, daß die Kapitalisten mehr be⸗ zahlten? Solche Bestimmungen seien freilich für die Re⸗ gierung sehr fruchtbar. Das eine Mal freue sich der eine Theil des Volkes, das andere Mal der andere, daß durch eine neue Steuer der andere Theil höher belastet werde. Wolle man überhaupt den Gedanken einer verschiedenen Besteuerung des Ein⸗ kommens aus Vermögen und aus Arbeit verwirklichen, so möge man dies thun, indem man den Prozentsatz der Besteuerung für das fundirte Einkommen bestehen lasse, wie derselbe sei und das unfundirte Einkommen, das Arbeitseinkommen, einem niedrigeren Prozentsatz als gegenwärtig unterwerfe. Das fundirte Einkommen jetzt höher zu besteuern, liege keine Ver⸗ anlassung vor. Eine solche Frage könnte ihn erst interessiren, wenn die Grund⸗ und Gebäudesteuer reformirt sein werde, und es sich darum handele, eine große, die ärmeren Volksklassen be⸗ drückende Steuer, wie die Salzsteuer, abzuschaffen. Um neuer Steuern willen die Kapitalisten höher zu besteuern, falle ihm nicht ein. Seine Partei wolle vielmehr einen Unterschied herbeiführen, indem sie das unfundirte Vermögen niedriger besteuere, also vom Arbeitseinkommen nur denjenigen nie⸗ drigen Prozentsatz erhebe, 88 88 11““ abe, nämlich 1 Prozent von 15 8
fertigt halte er die geschlagen hab ch z
8 fwã G 4000 ℳ und 2 Deckung allgemeiner Armen⸗ oder Schul an aufwärts, 1 ½ Prozent von 8 1 lasen bicben nicdat. Ret zönfeltn I 130 ö“ 88 a xx .“ 2 “ 8 sie Ent⸗ würde allerdings ein gewisser Ausfall entstehen, e. 1 die “ 1““ Aufwendungen im Interesse des Ge⸗ bessere Ceanfchs ug 88 Fela “ . “ hädigung fü E“ inen Einkommensteuer würde würde eine gewisse Deckung „ w derabsetzung ö“ Einkommen Uhen 8n Zolltarife E116 Schnuifgele Mecteit⸗ der ische ich nicht erwerblichem nahmen gewähre. Selbs⸗ r wenn ein Ausfall mög 67. scheiden, EE“ 88 Coupon⸗ warum solle er gleich jetzt ängstlich dafür “ Einkommen, . mmen, wie der Reichskanzler im Seien doch im Reiche, wenn man die Etats von /(85 n 8 i e. ste Gesetzentwurf der in Preußen 1878,/79 vergleiche, 129 Millionen Mark Mehreinnahmen ent⸗ ne Landtage vorgelegt sei, habe standen; 20 ½ Million seien eee 88 ö“ W2 vhsichtian in biefer Weise das unfundirte Einkommen mit 2 Proz., Er halte wohl für möglich, eines, tn Eö eabsichtigt, it 3 Proz. zu besteuern. Dies sei seine (des Red⸗ Millionen ohne neue Steuern Summen 1 sig. 3 8 Ktlic Auffassung In Bezug auf diese Vorlage zur Herabsetzung der Einkommensteuer aus Ar eitsein “ 6 8. w deAlb von Nauchhaupt: Es falle ihm gar und zur stärkeren Entlastung der kleineren Gewerbetrei 1“ erwidere “ oder Hausbesitz höher zu besteuern, Wolle das Haus doch eine Mehreinnahme, man 898 nicht t ehng höhere Einkommensteuer auf alles fundirte zur Herabsetzung der „—1 für “ 82 EEE1“ Man könne Gerechtigkeit nicht blos ganze E habe n X 3 1; is beifül ß m ie ei ite höher be⸗ nur die Regierung d ie - 11““ nie⸗ anzunehmen, was der Reichstag ihr habe geben “ v aFeeil h, das Centrum scheine nach der heu⸗ die beiden Entwürfe laute sein Urtheil: Welche nsicht man A1XA1X“ auch grundsätzlich bezüglich einer Reform der direkten Steuern habe, diese Entwürfe böten nach keiner Seite eine geeignete Grundlage dafür. Sie seien im Einzelnen so wenig durch⸗ gearbeitet und logisch, so wenig auf Kenntniß der praktischen Verhältnisse gegründet, so reich an Widersprüchen in sich und mit anderen Steuergesetzen, daß seines Erachtens eine Arbeit,
ie belaste das Kapital, das einem Fremden gegen Zinsen 2 sei. Folge werde sein, daß der Kapitatist sein Kapital selbst benutzen werde. Der Miether z. B., der Kapital habe, werde sich ein Haus b Eine Verminderung des Angebots von ““ werde auch eintreten, oder aber der Zins für Hypothe en werde sich erhöhen. Die Wirkung der Kapitalrentensteuer werde sich auf das ganze Steuersystem erstrecken. Die Vor⸗ lage sei der Ausbau des Systems der Doppelbesteuerung, bestehend in Einkommen⸗ und Ertragssteuer, das Zuschlags⸗ system zur Gebäude⸗ und Grundsteuer auf dem platten Lan e werde ebenfalls die Folge sein. Ganz neu sei die Banquier⸗ steuer; sie sei der Anfang der dreifachen Besteuerung, da hier auch noch die Erwerbssteuer dazukomme. Sie treffe nur das solide Geschäft, das Spiel aber lasse sie unberührt. Die Kapitalrentensteuer involvire auch eine Aktiensteuer, die ebenso ungerecht sei. Warum belaste man nicht auch die Majorate und Fideikommisse durch einen neuen größeren Zuschlag zur Grundsteuer? Er müsse hier auch wieder einmal seinen Standpunkt zu den direkten Steuern präzisiren. Die g2 und Gebäudesteuer sei kein Noli me tangere für ihn. 85 Steuern seien für ihn soweitgerechtfertigt, wie sie “ 2 gungdarstellten für besondere öffentliche Aufwendungen desS 19 oder der Gemeinde, welche den Ertragswerth des Grundst s oder den Wohnungswerth der Häuser besonders steigerten, g5. es z. B. bei Verkehrsanstalten der Fall sei. Nicht für gerecht⸗ ie Zuschläge zur Grund⸗ und Gebäudesteuer,
zuführen. Die Hauptfrage bei der Aufhebung der 3. und 4. Stufe sei die Frage des Kommunalsteuersystems. Die 6 Millionen seien ein verschwindender Betrag gegenüber der Aufhebung der Besteuerung der 3. und 4. Stufe. Es müßte doch einmal statistisch klar gemacht werden, wie viel Kom⸗ munen eine Steuer noch von unter 140 Thlrn. erhöben. Er⸗ wäge man doch beispielsweise, daß, während es sich hier um 4 Millionen handele, die Summe bei den Kommu⸗ nen 6 Millionen betrage, weil bis 12monatliche Raten, und nicht, wie hier, 9monatliche Raten erhoben würden. Das Material, das man in den Motiven besitze, sei ein überaus dürstiges. Er habe selbst Versuche zu Erhebungen darüber gemacht, was an Kirchen⸗, Schul⸗ und anderen Steuern gegenwärtig von dem Einkommen unter 1200 ℳ erhoben werde, und er könne sagen, daß dies eine Summe von 3 000 000 ℳ sei. Die erste und zweite Stufe stehe auch in Frage, denn die Kommunen würden, mie es in den Motiven heiße, nicht einfach, ohne Weiteres die Stufe aufheben können. Wenn die Kommunen souverän wären, so würde das gehen, so aber seien sie einge⸗ schnürt und müßten sich nach dem Staate richten. In dieser Beziehung sei erst Breslau jüngst bedrückt worden. Das Haus aber gingen die Kommunen in dieser Frage weit mehr an, als der Staat. Hier tröste man sich also, die Kommunen würden die Steuerschraube anziehen, um den Ausfall zu decken. Die Bemerkung des Abg. von Rauchhaupt, daß einige seiner Fraktionsgenossen aus mehr ländlichen Wahlkrei⸗ sen Bedenken hätten gegen Aufhebung der 3. und 4. Steuerstufe, könne er begreifen. Gingen diese Steuer⸗ vorlagen durch, fo hätte man auf dem platten Lande nur noch 300 000, die zur Klassensteuer und Einkommensteuer heran⸗ gezogen werden könnten. Wer solle nun den Ausfall auf dem Lande decken? Zuschläge zur Kapitalrentensteuer würden auf dem Lande nicht viel einbringen, man würde also zu Zuschlägen zur Grund⸗ und Gebäudesteuer schreiten müssen. Eine Aufhebung dieser Stufen sei auch für den Staat nicht gerechtfertigt. Das Volk werde es nie verstehen, daß Jemand, der 1180 ℳ Ein⸗ kommen habe, steuerfrei sei, und wenn derselbe 1220 ℳ habe, schon 12 ℳ Klassensteuer bezahle, um so weniger, je verschiedener der Geldwerth im Lande sei. Ein Einkommen ven 1200 ℳ bedeute viel weniger im Westen als im Osten. Wolle man überhaupt etwas abrunden, so müsse man den Versuch machen, gewisse soziale Klassen von der Steuer zu befreien oder zu besteuern. Ein Kommis oder dergleichen, der 1250 ℳ Einkommen habe, würde sehr gerne tauschen mit einem Beamten, der 1150 ℳ erhalte, und doch werde jener Beamte frei sein, der Kommis dagegen müßte Steuern zahlen. Pensions⸗ anspruch, Anspruch auf Versorgung der Wittwen und Waisen, das Privilegium, nur mit dem halben Einkommen zur Kommunalsteuer herangezogen zu werden, habe der Kommis nicht. Es sei falsch, wenn die Motive eine Deklarirung des Arbeits⸗ einkommens durch die Arbeitgeber durch die Deklarirung des Einkommens des Beamten Seitens der Behörden rechtfertigten. Das Einkommen des Beamten sei öffentlich bekannt in den meisten Fällen, derselbe habe alle Vortheile der öffentlichen Stellung. Die Geistlichen und Lehrer zahlten gegenwärtig gar keine Kommunalsteuer. Wenn sie nun auch von den 6
resp. 9 ℳ Klassensteuer befreit würden, so würden sie den — — 2 N. 2 übrigen Steuerzahlern ihrer Gemeinden gegenüber in kein x. eeaege, De entli Er N eiger 4 angemessenes Verhältniß kommen. In der Statistik befänden [Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. 5 ℳ₰ 8
sich unter 570 000 100 000 Handwerker und Kleinhandel⸗ — ats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ 8 — issements. Fabriken treibende; man habe üͤberhaupt nur 270 000 klassifizirt, nahne “ 8 die Königliche Erpedition 1. Steckbriefe und “ 8 öu“ 300 000 nicht. Was diese für Leute seien, habe neulich der regi b i neic s-Anzeigers und Königlich 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladung 11I111X“
Abg. Rickert gefragt. Es seien durchweg Kleinbesitzer, und da des Zentschen Reich dnsesg „ vn. dergl. Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.
stimme er dem Vorredner bei; man würde es nicht ver⸗ Preußischen Staats-Anzeigers: 3. Verkäufe, “ 3 “ 8. Theater-Anzeigen. stehen, wenn diese namentlich an Orten, wo der Geldwerth Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 8 v Sneaeledee Bapkerea⸗ 5 9. Familien-Nachrichten. gering sei, und niedrig eingeschätzt seien, steuerfrei AN. ess 1en
würden, während Nichtbesitzer deshalb, weil sie etwas 7 mission II. für Voruntersuchun⸗ mehr als 1200 ℳ Einkommen hätten, zur Steuer 1877 erlassene Steck⸗ herangezogen würden. Wolle man dem Handwerker eine ey.
Wohlthat zuweisen, so befreie man ihn von der Gewerbesteuer.
gen des Entwurfs seien ja einer Milderung fähig, und seine (des Redners) Partei werde u. a. dazu gern die Hand bieten, die Doppelbesteuerung der Aktiengesellschaften zu vermeiden. In diesem Punkte gehe die Regierungsvorlage entschieden zu scharf vor. Daß die Schulden bei der Kapitalrentensteuer nicht abgezogen werden dürften, halte er durchaus für richtig; wer ziehe denn dem Grund⸗ und Hausbesitzer seine Schulden ab? Es handele sich um eine einfache Ertrag⸗ oder Ver⸗ mögenssteuer, da könnten auch die Schulden nicht in Abgang gestellt werden. Die Heranziehung der Bankiers führe aller⸗ dings zu gewissen Härten; die Regierung habe selbst zugestan⸗ den, daß sie nach langen Erwägungen keinen anderen Ausweg gewußt habe, als den der Offenlegung der Bücher. Dieser Paragraph müsse anders gefaßt werden, dieser Verstoß gegen eine einzige Klasse von Personen treffe doch zu tief, er könnte die ganze Existenz der Betroffenen gefährden. Die sonstigen Bestimmungen seien sehr günstige, die Rente bis 600 ℳ solle steuerfrei sein, die Wittwen⸗ und Waisenrenten blieben bis 4000 ℳ frei. Wer berücksichtige die arme Bauern⸗ oder Häuslerwittwe bei der Grund⸗ und Gebäudesteuer? Nie⸗ mand. Statt einer stärkeren Progression bei der Rentensteuer nach oben sollte man lieber größere Billgkeit in der Ver⸗ anlagung der Grundsteuer nach unten wünschen. Er werde das Haus bei Gelegenheit einer Revision des Grundsteuer⸗ gesetzes daran erinnern. Auchdie Deklaration habe die konservative Partei seit Jahren gefordert, die Regierung wolle sie nur bei der Kapitalrentensteuer zulassen. Er stimme ihr darin bei, denn beim Grund⸗ und Gebäudebesitz liege alles klar zu Tage; über Werth und Einkommen dieses Besitzes seien dicke Bücher geschrieben und die Kataster gäben darüber Auskunft. Ebenso müsse es doch auch bei der Kapitalrentensteuer geschehen, wenn sie eine Ertragsteuer sein solle. Die Deklaration der Bezüge halte er für die mildere Form, als die Deklaration der Besitz⸗ objekte durch den Kapitalisten; letzteres könnte der Börsen⸗ spekulation Waffen in die Hand geben. Der Grundbesitz sei aber auch unter diesem Gesichtspunkte noch immer erheblich schlechter gestellt. Die Strafbestimmungen erschienen Vielen fast zu milde, so daß auch dieser Punkt der Aufmerksamkeit der Kommission empfohlen werden müsse. Einstweilen sei namentlich der Haltung der Linken gegenüber die gesonderte Einführung einer Kapital⸗Rentensteuer als Korrelat der Grund⸗ und Gebäudesteuer unumgänglich; später, wenn erst einmal die Hälfte der Grund- und Gebäudesteuer den Kreisen und Gemeinden überwiesen sein werde, dann werde sich über die Frage reden lassen, ob eine besondere Kapitalrentensteuer noch nothwendig sei. Bei gutem Willen erhoffe er von der Be⸗ rathung ein befriedigendes Resultat; die große Masse des Volkes fordere auch auf dem direkten Steuergebiete eine ge⸗ sunde organische Reform, und es werde sich zu zeigen haben, ob das Abgeordnetenhaus dieser Aufgabe gewachsen sei. Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, als der Finanz⸗ Minister am 18. Dezember v. J. diese Gesetzentwürfe ein⸗ gebracht und erläutert habe, habe derselbe es als seine Auf⸗ gabe bezeichnet, den Dunst und Nebel, den die Presse über die Absichten der Regierung verbreitet habe, zu zerstreuen, da⸗ mit man überall sehe, was klar vorliege. Als er am selben Abend die Gesetzentwürfe gelesen habe, habe er in diesen sehr viele
müsse man offen sein und nach beiden Seiten Gerechtigkeit üben; wolle man einmal den Grundsatz aufrecht erhalten, daß das fundirte Einkommen erheblich mehr zahlen solle, dann treffe man aber auch das gesammte fundirte Einkommen, und nicht nur die Theile davon, welche in der Grund⸗ und Ge⸗ bäudesteuer zur Erscheinung kämen. Nicht nur drücke die Grundsteuer auf das platte Land, sondern ebenso drücke die Gebäudesteuer auf die Hausbesitzer in den Städten, und auch diese könnten nicht einsehen, warum sie im Voraus herangezogen werden sollte, während das Kapital ganz frei ausgehe. Es sei vorhin der Ausführung des Vorredners, daß die Belastung des Grundbesitzes durch die Gebäudesteuer 6—8 Proz. des wirklichen Reinertrages betrage, lebhast widersprochen; er gehe weiter herunter und halte 4 —5 Proz. für das richtige. Wer sich die Klagen des Hausbesitzervereins in Aachen, die Be⸗ schwerden auch aus Berliner Hausbesitzerkreisen ins Gedächtniß rufe, werde zugeben, daß eben nicht nur der Grundbesitz, son⸗ dern gerade so sehr die Hausbesitzer in den Städten und auf dem platten Lande die heutige ungerechte Vertheilung der Steuer⸗ Last empfänden; auch sie müßten die hohen Zuschläge zur Klassen⸗ und Einkommensteuer zahlen. Die Behauptung, daß Grund⸗ und Gebäudesteuer keine Steuern seien, habe din allen ländlichen Kreisen, wo sie aufgestellt sei, nur schal⸗ lendes Gelächter erregt; es sei außerordentlich lehrreich ge⸗ wesen, zu beobachten, welche Wirkung die Auffassung der Fortschritts⸗ und Sezessionistenpartei — die Nationalliberalen hätten bis jetzt geschwiegen — bei den ländlichen Wählern gehabt habe, daß die Grundsteuer eine Reallast sei, und also den Grundbesitzern die Kapitalrentensteuer gleichfalls auferlegt werden müsse. (Abg. Rickert: „Ich habe genau das Gegen⸗ theil gesagt“.) Das sei eine völlige Verkennung der Natur und der Wirkung der Grundsteuer. Ihre Natur sei durch das Gesetz bestimmt: nur im Wege der Gesetzgebung könne sie erhöht oder vermindert werden, wenn die Bedürfnisse des Staates eine allgemeine Erhöhung nothwendig machten, oder eine Herabsetzung durch die Staatsfinanzen zugelassen werden könne. Nun erwäge man die stets schwankenden Kommunal⸗ zuschläge, ferner erinnere man sich, daß alle fünfzehn Jahre bei der Gebäudesteuer eine nene Einschätzung erfolge, und es könne von der Natur einer Reallast nicht mehr die Nede sein. Die Fortschrittspartei scheine, indem sie diese Behauptung gleich⸗ wohl vertrete, den Rest ihrer ländlichen Wahlkreise definitiv aufgegeben zu haben. Sei aber die Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer dem Gesetze und ihrer variablen Natur nach eine wirk⸗ liche Steuer, und handele es sich darum, das in Grundbesitz, Gewerbebetrieb und Papieren, Hypotheken ꝛc. angelegte Kapital zu versteuern, so müsse man doch zugeben, daß der Grundbesitz durch die Grundsteuer, der Gewerbetrieb durch die Gewer besteuer bereits nach der Leistungssähigkeit besteuert seien, Kapital Raus Papieren und Renten aber ganz steuerfrei sei. Eine Reform der direkten Steuern nun müsse einerseits die Ent⸗ lastung der weniger gut Situirten, und andererseits eine stärkere Heranziehung der Leistungssähigeren intendiren. In ersterer Beziehung wolle die Regierung die Einkommen unter 1200 ℳ frei lassen. Die Ansichten, ob diese Grenze der Steuerfreiheit richtig getroffen sei, seien innerhalb seiner Partei getheilt, indem sich ein Theil derselben für die Fixirung jener Grenze auf 1000 ℳ ausgesprochen habe, er hoffe jedoch, daß und wichtige Dinge gefunden, von denen der Minister mit auch in dieser Hinsicht die Kommission eine Einigung herbei⸗ keiner Sylbe gesprochen. Man habe den Eindruck bekommen, führen werde. Sodann wolle die Regierung eine Erleichterung, daß die Rede des Ministers weit mehr als die Presse vor ihm dar⸗ der wirthschaftlich schwächeren Steuerzahler durch umfassende auf abgezielt habe, ein einseitiges Bild von diesen Vorlagen im Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse bewirken, und Lande zu verbreiten. Das sei nicht hübsch von dem Minister, in dieser Hinsicht könne man der Regierung nur beipflichten; zumal derselbe doch habe wissen müssen, daß, nachdem derselbe es sei jedoch gerade in Bezug hierauf zu bedauern, daß die am 18. Dezember gesprochen habe, es parlamentarisch nicht Remonstrationen in Wegfall kommen sollten, denn es sei nicht mehr möglich gewesen sei, in Bälde hier sein Bild über den thunlich, mit den hier in Betracht kommenden individuellen Inhalt der Vorlagen zu ergänzen oder zu korrigiren. Der Verhältnissen die oberste Instanz zu befassen. Endlich werde Minister habe behauptet, der Kern der Vorlage bestehe in der die wünschenswerthe Erleichterung auch durch die neu aufge⸗ Steuerentlastung der arbeitenden Bevölkerung; jetzt lese er aber, stellte Skala herbeizuführen gesucht. Der Abg. von Schor⸗ daß die Arbeitgeber bei 100 ℳ Strafe verpflichtet sein sollten, lemer habe sich gegen diese Skala ausgesprochen, er glaube den Lohn und die Besoldung ihrer Arbeiter den Beamten der
tigen Rede des Abg. von Schorlemer für neue Steuern an
ich eingenommen zu sein. 1n Stuse nicht aufheben und he aus der ersten Etatsberathung wiederholt, steuer zur Entlastung der Gemeinden zu habe sich vielleicht praktisch überzeugt,
Derselbe wolle die dritte und habe auch nicht den Gedanken die Kapitalrenten⸗ verwenden. Derselbe daß hierbei die west⸗
(Schluß in der Zweiten Beilage.) 1
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
In der Börsen-
beilage. 8
den 21. April 1884, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche hierselbst tverhandlung geladen. 1 Hanp⸗ “ Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Arolsen
öniglichen Bezirkskommandos zu Aschersleben vom gn Junk 1883. zu Rawitsch vom 11. September 1883 und zu Breslau vom 3. Dezember 1883 aus⸗ gestellten Erklärungen verurtheilt werden. Breslau, den 22. Dezember 1883. Kammer, Gerichts⸗
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 18 [2647] Steckbrief.
G den unten beschriebenen Kellner Julius brief wird zurückgenommen. Berlin, den 24. De egen 9
zember 1883. Staatsanwaltschaft bei dem König⸗
aber, daß in dieser
Beziehung große Vorsicht g
eboten sei.
Bezüglich der progressiven Skala beklage er weniger, daß sie in den obersten Sätzen auf 3 Proz. stehen bleibe.
überhaupt ein Gegner
und Pfennig nicht mehr
kommen werde, das sei nur bei einem
der sogenannten prozentualen
Er sei Ein⸗
ich denke. Wenn die Berück⸗ hältnisse in so ausgedehntem dann könne man auf Heller
berechnen, welche Erträge man be⸗ festen Stufensystem
möglich, wo auch die Herabsetzung sich nach Stufen vollziehen
könne. geschlagenen Anlageverfahren kommissionen möchte er aus dem
die
Aus demselben Grunde vermisse er bei dem neu vor⸗ zweierlei,
Einschätzungs⸗ Beides
und das Remonstrationsverfahren.
gegenwärtigen Verfahren übernommen
Die Zahl der Censiten werde nach event. Abzug der
ritten und vierten Stufe kommensteuerpflichtigen etwa 2000 auf den Kreis, resp. 2200, wenn bei 1000 ℳ Einkommen ziehe.
rund eine
und nach Zurechnung der Ein⸗ Million betragen, oder
man die untere Grenze
Bei der Einschätzung müßten
aber gleichwohl sämmtliche vorhandene Censiten in den Listen
durchgegangen werden und Kreise um 15—20 000 oder noch meh
r.
da handele es sich denn in jedem Diese Arbeit könne
Steuerbehörden bis auf die letzte Mark zu deklariren. Diese Schraube, angebracht beim Arbeitseinkommen, lege mehr Lasten auf das Einkommen, als die Steuer der dritten und vierten Klassensteuerstufe; dieser eine Paragraph wiege an praktischer Bedeutung mehr, als die Entlastung in den untersten Klassen⸗ steuerstufen. Diese würden an der Hand der Steuerschraube nicht von der Steuer befreit, sondern vielleicht in die 5. oder 6. Steuerstufe versetzt werden, und ebenso würden viele aus der 1. und 2. Steuerstufe wieder in die höheren Steuerstufen hineinbezogen werden. Was solle man dazu sagen, wenn in der heutigen Zeit ein solches Ausnahme⸗ recht gegen die arbeitenden Klassen statuirt werde! Der Gutsbesitzer solle bei 100 ℳ Strafe verpflichtet sein, das Einkommen seines Inspektors genau anzugeben, aber der Wirthschaftsinspektor komme nicht in die Lage, das Einkommen seines Herrn anzugeben. Mit welchem Gefühle werde ein solcher Privatbeamter diese verschiedene Anwendung der Steuerschraube betrachten, wenn derselbe sehe, daß sein Herr vielleicht nur mit der Hälfte seines wirklichen Einkommens veranlagt werde. Das Mäntelchen, das der Finanz⸗Minister der Vorlage umgehängt habe, sei doch gar zu durchsichtig! Der Abg. von Schorlemer habe mit vollem Recht auf die Ver⸗
Das Haus habe schon in einer Resolution im Jahre 1882
sei ihm die Regierung entgegen gekommen; warum sei eine solche Reform jetzt ganz außer Acht gelassen? Die Erkundung der Eigenthumsverhältnisse werde zu mißliebigen Eingriffen in die Privatverhältnisse führen, und allerdings einen finan⸗ ziellen Effekt haben, der die Freilassung von 2 Steuerstufen bedeutend übertreffe. In kleinen Gemeinden namentlich werde dadurch den Einschätzungsbeamten eine ungeheure Macht in die Hände gelegt. Für seine Partei sei jede Verschärfung der Einschätzung unannehmbar, so lange man kein unabhängiges Veranlagungsverfahren habe. Seine Partei wolle Kollegien für die Einschätzung haben, die ebenso unabhängig seien, wieichter⸗ kollegien. Den Landrath wolle seine Partei ganz aus der Ein⸗ schätzungskommission heraus haben. (Ruf rechts: Magistrate!) Er bitte sich doch über diese Magistratsfrage mit dem Abg. Cremer auseinander zu setzen. Die Landräthe seien jetzt zu politischen Agitatoren degradirt, denen man derartige Ge⸗ schäfte nicht ertheilen dürfe. Je nach der politischen Richtung werde auch die Einschätzung ausfallen. (Rufe rechts: Unwür⸗ dig!) Jetzt rufe man hier „unwürdig“, und vor Kurzem habe noch der Abg. Cremer den hiesigen Einschätzungskommissarien
eine Entlastung der Gewerbetreibenden gefordert und damals
ditznäder, geboren am 2. Juli 1852 zu Schraplau, in Zerlin und in Halle a. S. wohnhaft ge⸗ wesen, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen gewerbsmäßigen Glückspiels in actis J. Ia. 690. 83 verhängt. 8 8
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und lin das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12 Sö. Uari
Berlin, den 11. Januar 1884. b Königliche Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht I.
Beschreibung: Alter 31 Jahre, Größe 1,66 m, Statur kräftig, Haare blond, Stirn hoch, schmal, Bart blonder Schnurrbart, sonst rasirt, Augenbrauen blond, Augen blaugrau, Nase vorstehend, Mund dicke Unterlippe, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht länglich oval, Gesichtsfarbe gesund, blaß, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Mitte der Nase eine undeutliche Narbe, Oberbauch links eine kleine fleischfarbige Hautwarze, rechten Vorderarm eine braune Narbe.
[2645 1 1 Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Buchhalter Eigiswe Herz, welcher flüchtig ist, ist
ft wegen Unterschlagung in die Untersuchungshaft eger öö
lichen Landgericht I. 18 8
2649 Stlabriefs⸗Erledigung. Der gegen den Bäcker⸗ gesellen Christian Schmeichler wegen Diebstabls von dem früheren Königlichen Stadtgericht hierselbst, Abtheilung für Untersuchungssachen, Commission II. für Voruntersuchungen, unter dem 18. Mai 1877
Steckbrief wird zurückgenommen. Januar 1884. lichen Landgericht I.
2646] 86 FSgh Seerce 92h⸗ e Schuhmacher ilhelm oene 3 füichuhn Königlichen Stadtgericht hierselbst, Ab⸗
gegen der
unter dem 27. März 1876 erlassene Steckbrie wird zurückgenommen. Berlin, den 3. Janua 1884. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Land gericht I.
in den 2 8. 790. 77, jetzt 1147. 77 rep. erlassene “ g Berlin, den 3.
Staatsanwaltschaft bei dem König⸗
von dem
theilung für Untersuchungssachen, Kommission b für Voruntersuchungen, wegen betrüglichen Bankerutts in den Akten 8. 461. 77 U. R., jetzt S. 418. 77 rep.,
schreiber des Königlichen Amtsgerichts. 2449 G 02,895, nliche Ladung. Die Militärpflichtigen: 1) Friedrich Wilhelm Reinhold Bredow, am 24. Mai 1860 in Brandenburg a. H. geboren, 2) Karl August Emil Frehde, am 7. September 1860 ebenda geboren, 3) Christian Fritz Paul Emil⸗ Richter, am 18. Juni 1860 ebenda geboren, 4) Karl Wilhelm Torges, am 11. September 1860 ebenda geboren, sämmtlich unbekannten Auf⸗ enthalts, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des astehenden Heeres oder der Flustt⸗ zu entziehen, ohne
Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach „ erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu gegen §. 140 Abs. 1
§. 472 der Strafprozeßordnung von dem Civil
haben — Vergehen Nr. 1 des Reichs⸗Strafgesetz⸗ buchs. Dieselben werden auf den 13. Juni 1884, f. Vormittags 10 Uhr, vor die Strafkammer des r] Königlichen Landgerichts zu Potsdam, Mauerstr. 8a., „ zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach
8
ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Rosenthal, den dö Senes 1883.
nterschrift. — Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[2522] Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender Fundsachen:
1) eines am 7. Oktober 1883 vom Arbeiter Aug. Deutschmann am Görlitzer Ufer gefundenen 8 8 Kupfer,
2) Juli 1883 vom Schutzmann Goede in der Skalitzerstraße gefundenen golde⸗ nen Medaillons, 88 “
3) von 26 Coupons der Russischen 2. Prämien⸗ Anleihe à 2 Rubel 50 K. der Frau Rentiere Dietzschold von ihrem Sohn überbracht, der sie von einem andern Knaben erhalten haben soll,
4) eines am 29. Mai 1883 vom Kaufmann Brandt an der Friedrichs⸗ und Georgenstraßen⸗Ecke ge⸗ fundenen Täschchens mit 8 Einhundert⸗Mark⸗ scheinen und 6 Loosen zur Hektor⸗Lotterie,
5) eines am 6. November 1882 von Hedwig Eich⸗
Vorsitzenden der Ersatzkommission des Stadtkreises zu E“ a. über die der Anklage zu
kaum, wie es der Entwurf vorschlage, vom Landrath Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung 8
mit den Schulzen allein erledigt werden, sie müsse den Kommissionen in unterster Instanz übertragen bleiben, die
den Akten U. R. I. 28. 84. verhängt. sucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗ efängniß zu Alt⸗Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin,
minderung des Wahlrechts hingewiesen; die Minderung der
2 einen ähnlichen Vorwurf gemacht. (Der Präsident erklärte Steuerlast solle durch Verminderung des Wahlrechts zum Land⸗ 8 1
ner g 19 ne e Beadlerbrücke gefundenen Porte⸗ den Zuruf „unwürdig“ für unzulässig.) Wenn das Centrum “
monnai mit 90 ℳ Gold und 5 ℳ Silber, einem Schlüssel und einem Taschenkalender,
2650 ““ — Velarrjesgerlavig eng. Der vom Königlichen
Wie stehe die der
sich ja durchaus bewährt hätten. müsse das Remonstrationsverfahren
Aus dem gleichen Grunde bestehen bleiben; die Frage
tage oder in den Kommunen erkauft werden. Sache? Es seien schon einmal 22 ½ Millionen erlassen, aber dieser Erlaß habe damals zu keiner Verminderung des Wahl⸗
egierung diese Konzession machen wolle, so herrsche ja augenblicklich eine thurmhohe Freundschaft zwischen dieser
Partei und dem Reichskanzler. Er komme nun zur Kapital⸗
Alt⸗Moabit Nr. 11/12 (NW.), den 12. Januar 1884. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land⸗
Amtsgericht hierselbst unterm 18. Oktober 1883 hin⸗ ter den J. G. Menzuer aus Naumburg a. S. er⸗ lassene Steckbrief hat sich erledigt. Naumburg a. S.,
verurtheilt werden.
Potsdam, 1884. Königliche Staatsanwaltschaft.
den 4. Faeunnabss 6) eines im Juni 1883 Herrn A. Leitmann zuge⸗
laufenen braunen Jagdhundes,
ichte IJ. Loewe. Beschreibung: Alter 35 Jahre, 7. 48. zu Maerzig bei Trier, Statur klein, untersetzt, Haare schwarz, Stirn niedrig, Bart: schwarzer Schnurrbart, Augenbrauen schwarz, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne
den 10. Januar 1884. Der Königl. Erste Staats⸗
7) von 100 ℳ, welche der Kaufmann J. Braune anwalt. Lanz.
6. August 1883 unter den Linden gefunden, 8) L-. am 220. Juli 1883 von stud. Hoppe in der Friedrichstraße gefundenen Zehnmarkstücks, 9) einer am 7. Juli 188è3 vom Schüler Max Feyerabendt im kleinen Thiergarten gefundenen goldenen Damenuhr, 1 8 10) eines am 20. Oktober 1883 vom Schneider⸗ meister Küter gefundenen schwarzen Fracks, von den Findern bezw. deren Vertretern beantragt. Die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegen⸗ stände werden hierdurch aufgefordert, spätestens in em a benu; März 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, Saal 21, anberaumten Termine ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund er. langten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes
der Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse müsse sich in der unteren Instanz abspielen. Je weiter die entscheidende Instanz nach oben verlegt werde, desto weniger lönne sie die Sachlage beurtheilen, und das Schreibwerk würde sich ins Unendliche vermehren. Eine ganz besondere Freude habe die Regierung den unglücklichen Ortsschulzen mit der Einführung zweijähriger Steuerperioden bereitet; wer die Last kenne, welche die jährliche Aufstellung der Steuerlisten und die jährliche Einschätzung ihnen verursache, werde in diesem Vorschlage eine beträchtliche Erleichterung erblicken. Der bisherige Modus überbürde städtische und ländliche Ortsbehörden im stärksten Maße. Würden die Listen so eingerichtet, daß die Steuer⸗ veränderungen im Laufe der zweijährigen Periode einfach nachgetragen würden, so wäre das schon ein guter Anfang; vielleicht lasse sich sogar mit den Nachträgen weiter arbeiten, so daß damit drei oder vier Jahre auszukommen wäre. — Das zweite Erforderniß einer Reform der direkten Steuern sei die
rechts geführt. Jetzt trete eine ganz neue Skala ein, wodurch in Bezug auf die Landtagswahlen das Wahlrecht einer großen Menge gemindert werde, und ein großer Theil von Kommunalwählern ihres Wahlrechts verlustig gehe. 1873 habe es sich um eine leichte Verminderung gehandelt, das Haus habe damals bestimmt, daß an Stelle des Vier⸗Thaler⸗ Census ein Zwei⸗Thaler⸗Census eintreten solle, und hier fehle eine solche Bestimmung. Das Wahlrecht werde also verändert in den wichtigsten Beziehungen, was in den Motiven nicht klar gelegt sei. So mache man heute Gesetze! Aber das sei ja kavaliermäßig! Dieser Eingriff in das Landtags⸗ und Kommunalwahlrecht Seitens des Staates hänge mit der Abschaffung des geheimen Wahlrechts zusammen, der Gesetzentwurf wolle den Leuten ihr Wahlrecht nehmen! Er behaupte, daß die thatsächlichen Folgen der Aufhebung der 3. und 4. Steuerstufe nothwendig eine ganze Reihe von Kommunen zu Kommunalsteuern drängen
rentensteuer. Hier seien die Steuern nur leicht, äußerlich mit einander verbunden, und zwar eine Kapitalrentensteuer, eine Bankier⸗ und eine Aktiensteuer. Die Kapital⸗ rentensteuer zunächst treffe das an Fremde gegen Zins begebene Kapital. Das habe aber die Resolution nicht gewollt. Seine defekt, Kinn breit, Gesicht rund, Gesichtsfarbe zeit⸗ Partei stehe derselben ja unparteiisch gegenüber, denn sie habe weeise roth, Sprache rheinischer Dialekt. Besondere nicht dafür gestimmt. Schon damals habe der Abg. Hänel Kennzeichen: hält beim Sprechen den Kopf schie gesagt, daß eine solche Resolution nur eine einseitige Liebes⸗ (nach rechts). erklärung für den Minister sei, aus welcher derselbe sich her [2651] auslesen könne, was er wolle. Der Finanz⸗Minister von Stecbriefs⸗Erneuerung. Der von dem Unter⸗ Scholz habe sich nun die Kapitalrentensteuer herausgelesen. suchungsrichter des Königlichen Landgerichts zu Und doch werde in der Nummer vom 6. September 1882 Ostrowo in Nr. 134 pro 1882 sub 26316 hinter der Provinzial⸗Correspondenz gesagt, daß man nicht im Min⸗ dem Handelsmann Gerson Goldstein alias Groß desten beabsichtige, ein inquisitorisches Eindringen in die Ver⸗ alias Glücksmann alias Jaschkowitz wesen en mögensverhältnisse Platz greifen zu lassen. Nun, das könne erlassene Steckbrief wird ök ja derselbe Mann geschrieben haben, welcher auch die Motive den 11. Januar 1884. Königliche Staats g8 für die Vorlage abgefaßt habe. Ueberhaupt seien in jener 1u1.“
2246 8 Ersatz⸗Reservist I. Klasse Heinrich Theiß⸗ von Grüßen, geb. daselbst am 3. November 1853, 2) der Musketier Daniel Bornmann, geb. am 12. Februar 1842 zu Gemünden, 3) der Musketier Johann Heinrich Garthe, geb. am 19. Auzust 1843 zu Battenhausen, 4) der Kanonier Friedrich Karl August Kaufmann, geb. am 2. September 1844 zu Haina, 5) der Jäger Johann Georg Adam Theiß, geboren am 24. November 1843 zu Haina, 6) der Musketier Johann ’ Happel, geb. am 17. Juni 1842 zu ockendorf, 7) der Musketier Johann Konrad Kaiser, geb. am 27. Februar 1858 zu Dodenhausen, werden beschuldigt, zu Nr. 3 bis mit 7 als beurlaubte Reservisten, zu Nr. 2 als Wehrmann der Landwehr, ohne Erlaubniß aus⸗ gewandert zu sein, zu Nr. 1 als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevor⸗ stehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige
[57239]
1) Der Wehrmann, Comptoir⸗Diener August Hütter, zuletzt in Breslau wohnhaft, am 8. Oktober 1845 in Jätzdorf, Kreis Ohlau, geboren, evangelisch, 2) der Arbeitssoldat II. Klasse, Schuhmacher Wilhelm Kurzer, zuletzt in Jackschönau, Kreis Breslau, wohn⸗ haft, geboren am 13. April 1850 in Michelsdorf, Kreis Breslau, katholisch, 3) der Reservist, Füsilier, Commis Emanuel Theodor Melchior Buchmann, zuletzt in Jaeschgüttel, Kreis Breslau, wohnhaft, am 21. November 1855 in IJaeschgüttel geboren, katholisch, werden beschuldigt, zu Nr. 3 als beurlaubter Reservist, zu Nr. 1 und 2 als Wehr⸗ mann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf Montag,
stärkere Heranziehung des Kapitals, der Kapitalrentensteuer vorschlage. hätten die Kapitalrentensteuer gefordert, und sie könnten gierung,
hervorzutreten, nicht genug anerkennen
den
Die schon
Muth gegenüber der Macht des Kaäpitals
Manch
wie die Regierung sie in
Konservativen
Jahre der jetzt
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lang Re⸗ mit
würden, durch die diese 3. und 4. Klasse weit höher würde belastet werden, als sonst. Der Reichskanzler habe einmal hier bemerkt, als es sich um neue Steuern pe⸗
Nummer Seitens der Regierung Ansichten über Steuergesetze entwickelt, welche sehr den jetzigen widersprächen. Er habe sich aber vor seinen Wählern gleich dahin ausgesprochen, daß
2,vn, habe, es sei zweckmäßig, einen gewissen horror vacui ervorzubringen, zunüchst einen Mangel an Steuern, dann
zwinge man indirekt die Betreffenden dazu, neue Steuern ein⸗
die Regierung gar keine Grundsätze in Steuersachen habe und ganz nach Günst der Verhältnisse bald direkte, bald indirekte Steuern empfehle. Wie werde die Kapitalrentensteuer wirken?
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Commis
skar Grünwald in den Akten G. 1. 78, jetzt 9 25. 8 rep. wegen wiederholter Unterschlagung
zur Hauptverhandlung geladen. Bei
und wiederholten Betruges von dem früheren König⸗
den 3. März 1884, Vormittags 10 ¾ Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Breslau, Saal 85
unent⸗ schuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund
lichen Stadtgericht Berlin, Abtheilung für Unter⸗ der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von den
erstattet zu haben. 5 6 Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafges
buchs.
“
Amtsgerichts hierselbst auf
etz⸗
9
weitere Recht derselben aber ausgeschlossen werden
wird. Berlin, den 3. Januar 1884.
Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 54