9₰ 8
Erste Beilage
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haaseunstein
₰ Insera e für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
effentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
des Drutschen Reichs-Anzeigers und Königl
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
u. dergl. — Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Gresshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.
In der Börsen- beilage. x.
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[3077] Steckbrief. — Weyen, Johannes, J Rheinischen Jäger⸗Bataillons Nr. 8, zu Zabern i. E. geboren, am 30. September 1864 zu Perleberg, Regierungsbezirk Potsdam, Größe 1,67 m, Gestalt gesetzt, Haare blond, Kinn, Nase, Mund gewöhnlich, keinen Bart und keine besondere Kennzeichen, von Profession Messingdreher. Bekleidet war derselbe mit einem dunkelgrauen Civilanzuge, rundem schwarzen Hut und ein paar Commisschuhen. Derselbe verließ am 15. d. M. ohne Erlaubniß die Garnison und ist bis jetzt nicht wieder in dieselbe zurückgekehrt, weshalb der Verdacht der Desertion nahe liegt
Sämmtliche Militär⸗ und Civilbehörden werden daher ergebenst ersucht, auf den Genannten vigiliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und an die nächste Militärbehörde zum Weitertransport hierher ab⸗
liefern zu wollen.
Zabern, den 16. Januar 1884.
Königliches Kommando des Rheinischen Jäger⸗Bataillons Nr. 8.
13076]
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Arbeiter oder Kutscher Fritz Kuhnert von dem Königlichen Landgericht I. hierselbst, Untersuchungsrichter, wegen
schweren Diebstahls unter dem 8. April 1882, in
den Akten U. R. I. 399 82, jetzt J. II. E. 307. 82
rep. erlassene und unter dem 17. Juli desselben
Jahres von der unterzeichneten Staatsanwaltschaft
erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin,
den 4. Januar 1884. Staatsanwaltschaft bei dem
Königlichen Landgericht I.
[3075] Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den ehe⸗ naligen Stadtreisenden Hermann August Theodor
Buchheister, geboren am 18. Oktober 1856 in Zerlin, wegen Unterschlagung, in den Akten J. Ib.
a. 1879, unter dem 9. November 1883 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 10. Januar 1884. Staatsanwaltschaft beim König⸗
lichen Landgerichte I.
Subhastationen, Aufgebote, Vor ladungen u. dergl.
Iaan Aufgebot.
Der Arbeitsmann Wilhelm Rohde zu Burg hat das Aufgebot der in seinem Grundbuchsfolium von Burg, Artikel 137 in Abtheilung III. Nr. 1 einge⸗ tragenen Hypothekenpost von 100 Thaler Courant mit 5 Prozent Zinsen ex obligatione de 18. Ok⸗ tober 1774 für den Kämmerer Samuel Gottlieb Schrader, als Kurator der beiden Herren Gebrüder von Loefen mit dem Bemerken beantragt, daß die Forderung längst getilgt, die eingetragenen Gläu⸗ biger oder deren Rechtsnachfolger aber nicht zu er⸗ mitteln seien.
Demgemäß werden alle Diejenigen, welche an die gedachte Post Ansprüche zu haben glauben, aufge⸗ fordert, dieselben spätestens in dem auf den
24. April d. Is., Vormittags 10 ½ Uhr, bestimmten Aufgebotstermine anzumelden und zu begründen, widrigens sie damit ausgeschlossen wer⸗ den und letztere im Grundbuche geloscht werden soll.
Burg, den 11. Januar 1884.
Königliches Amtsgericht.
[3103] Aufgebot.
Die Herren Herrmann Schlesinger & Co. in Berlin haben das Aufgebot eines von der Firma: Herrmann Schlesinger & Co. an eigene Ordre auf Herrn S. Riese in Wilna am 10. November 1883 ausgestellten, von diesem acceptirten, bei der Firma: Eisenbach &. Stern hier am 10. Februar 1884 zahl⸗ baren Primawechsels über 34,254 ℳ 56 ₰, welcher bei der Rücksendung von Wilna nach Berlin in einem eingeschriebenen Briefe durch die Post verloren gegangen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 1I9. anberaumten Aufgebotstermine sein Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Leipzig, den 14. Januar 1884.
Königliches Amsgericht. Abtheilung II. Steinberger.
Aufgebot. 1
Auf Antrag des Rechtsanwalts Urbach zu Militsch
äger der 2. Compagnie
[3121]
10) Der Betrag der 11) Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗
Verloosung, Amortisation, Zinszablung u. s. w. von öffentlichen Papieren. [2848] Bekanntmachung. Dure
Litt. G. Nr. kraftlos erklärt. Berlin, den 15. Januar 1884. Magistrat
Duncker.
18081=° Bekanntmachung.
Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 1. Juli 1882 heut stattgehabten Aus⸗ loosung von Kreis⸗Anleihescheinen des hiesigen Kreises sind die Appoints “ über 5000 ℳ Litt. B. Nr. 13 148 162 über je 2000 ℳ Litt. C. Nr. 6 23 212 276 320 über je 1000 ℳ gezogen worden. Die betreffenden Anleihescheine werden den In⸗ habern zur Einlösung am 1. April 1884 mit dem Bemerken gekündigt, daß von dem gedachten Termin ab die Verzinsung der gekündigten Anleihescheine aufhört. Die Einlösung der letzteren erfolgt bei der hiesigen Kreis⸗Kommunal⸗Kasse. Restanten der 4 ½ %, zum 1./4. 1883 gekündigten Breslauer Kreis⸗Obligationen: Litt. D. Nr. 103 121 — 124 241 = 6 St. à 100 ℳ Breslau, den 4. September 1883. Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Breslau. v. Heydebrand.
Z“““ 160841 Bekanntmachung. Bei der am 27. Dezember 1883 stattgefundenen Ausloosung der nach dem Allerhöchsten Privilegium vom 25. April 1870 zu amortisirenden Kreis⸗Obli⸗ gationen des Lanbaner Kreises sind folgende Nummern gezogen worden: Litt. C. à 300 ℳ Nr. 5 6 16 17 129 140 141 142 284. Litt. D. à 150 ℳ Nr. 49 86. Litt. E. à 75 ℳ Nr. 9 18 33 67 95 131 132 141 177. Die gegenwärtigen Inhaber dieser Obligationen werden aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehö⸗ rigen Coupons und den Talon gegen Empfang⸗ nahme des Kapitalbetrages am 1. Juli 1884 bei der Kreis⸗Kommunalkasse hier einzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird deren Betrag vom Ka⸗ pital einbehalten. Von den zum 1. Juli 1873 resp. 1874, 1881 und 1883 gekündigten Obligationen sind bisher die Apoints Litt. B. à 1500 ℳ Nr. 2, Litt. C. à 300 ℳ Nr. 20 95 128 193 223 226 255, Litt. D. à 150 ℳ Nr. 40 58 60 67 85, Litt. E. à 75 ℳ Nr. 5 29 50 143 und 155 noch nicht zur Einlösung präsentirt worden.
Lauban, den 12. Januar 1884.
Namens des Kreis⸗Ausschusses. Der Königliche Landrath: v. Saldern.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
vom 15. Januar 1884. 8 Activa. 1) Metallbestand (der Bestand an coursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Pfund fein zu 1392 Mark berechnet). Bestand an Reichskassenscheinen. „ an Noten anderer Banken b1111““ „ an Lombardforderungen. h1“ „ an sonstigen Activen. Passiva. oW 9) Der Reservefonds. 11“ umlaufenden Noten. 760,102,000
bindlichkeiten 199,140,000
5. Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts I., Abtheilung 54, vom 22. Dezember v. J., sind die 4 ½ % Berliner Stadt⸗Obligationen Litt. G. Nr. 17509 über 25 Thlr. de 1846 und 36772 über 25 Thlr. de 1866 für
hiesiger Königlicher Haupt⸗ und Residenzstadt.
[3094]
in Chemnitz am 15. Januar 1884. Activa.
Cassa Metallbestand ℳ 215,773. 13. Reichskassen⸗ G120 970.—. Noten anderer Banken. „ 169,200.—. Sonstige Kassen⸗ 8 bestände „ 50,630. 2 vhhgee Lombardforderungen hiʒeʒeeö“ Sonstige Activen. 2 Passiva. Grundkapital “ c11“ . Betrag der umlaufenden Roten „ Sonstige täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiten . .. .. An eine Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten Sonstige Passiven. „ Weiter begebene und zum Incasso gesandte, im Inlande zahlbare Wechsel ℳ 672,095. —.
Braunschweigische Bank. Stand vom 15. Jannar 1884. [3127] Activa. —; Reichskassenscheine .
Noten anderer Banken. Wechsel-Bestand. Lombard-Forderungen Effecten-Bestand Sonstige Activa
802,412. 25 415. 130.200. 12,313,777. 2,345,810.
“ 6,445,139. Passiva.
n; 10,500,000.
374,782.
82111
7,253,274
822,700. — 147,313.
öx.ö. Umlaufende Noten Sonstige täglich fällige Ver- bindlichkeiten bCöu An eine Kündigungsfrist ge- bundene Verbindlichkeiten . Sonstige Passiva.
Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im In- lande zahlbaren Wechseln. ℳ 822,583. Braunschweig, 15. Januar 1884 Die Direktion. Bewig. Stübel.
tacau. Stand der Badischen Bank
am 15. Januar 1884. Activa.
5 165 374 75 16 055 — 292 900,— 18 498 712 29 . 1 002 355— 84
8 42 448 21 667 996,41 ℳ 26 685 87229
Reichskassenscheine . Noten anderer Banken Wechselbestand 38 Lombard-Forderungen. Effecten. G Sonstige Activa
öv 111112123“ 1. n 9
Passiva.
““]; ℳ 8
9 000 000— Reservefonds 1 480 009/15 Umlaufende Noten.. 14 562 700, — Täglich fällige Verbindlichkeiten 769 470 46 An Kündigungsfrist gebundene ’ ERteen . . .. 34 000 —
Vonstiche Paasivan ..... 839 662 68 ℳ [26 685 842 29
Die zum Incasso gegebenen, noch nicht fälligen
deutschen Wechsel betragen ℳ 1 474 670. 52.
[2965] Bank für Süddeutschland.
2) Die sonstigen Passiva Berlin, den 18. Januar 1884. Reichsbank⸗Direktorium.
660,000
Stand am 15. Januar 1884
Activa. Mℳ Casse:
Status der Chemnitzer Stadtbank
2. 2,815,339. 61. 98,310.—. 127,500. —. 512,679. 83.
. ℳ 510,000. “ 127,500.—. 497,800.—. 140,728. 21.
„ 2,592,400. —. 136,031. 45.
als Pflegers des Nachlasses des am 1883 verstorbenen Kandidaten der Philologie
aus Militsch, Vermächtnißnehmer die Aufforderung, ihre Ansprüche 8 e“ an den gedachten Nachlaß spätestens in em au
beft Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie ihre Ansprüche nur insoweit werden geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Amandus Latzel aufgekommenen Nutzungen durch
Be
erschöpft wird.
der
Militsch, den 8. Januar 1884.
[3109) b Die unbekannten Eigenthumsprätendenten bezüglich
es
verzeichneten ehemaligen Mühlengrundstücks sind durch
Urt
28. Februar
Amandus Latzel ergeht an alle Nachlaßgläubiger und
den 18. April 1884, Vorm. 11 Uhr, timmten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten
der angemeldeten Ansprüche nicht wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in Gerichtsschreiberei II. eingesehen we
friedigung
Königliches Amtsgericht. Uml
im Grundbuch von Preetzen Band I. Blatt 1 beil vom 10. Januar d. J. ausgeschlossen.
Anclam, den 10. Januar 1884. be
Königliches Amtsgericht, Abtheilung I
[3092]
Metallbestand. Reichs⸗Kassenscheine Noten anderer Banken E 11“ Lombard⸗Forderungen. See““
Sonstige Activa.
Grundkapital. .
eee“ Special⸗Reservefondds. .. Sonstige täglich fäͤllige Verbind⸗ lichkeiten. “ Depositen. Sonstige Passiva 11““ Event. Verbindlichkeiten aus weiter
—5. Magdeburg, den 15. Januar 1884.
von Dechend. Boese. von Rotth. Herrmann. Koch. von Koenen,
Uebersicht
der Magdeburger Privatbank.
Activa. 18 1,127,804 490 455,000 4,562,937 717,230 107,514 116,578
3,000,000 600,000 4,979 2,712,600
8 5,446 v“ 486,160 84,553
Pasgiva.
aufende Noten.
gebenen, im Inlande zahlbaren 795,015
Eventuelle Verbindlichkeiten aus zum Incasso gegebenen, ℳ 1,137,115. 79.
1) Metallbestand 5,840,557 9 11116166 3) Noten anderer Banken.. 1,536,000
Gesammter Cassenbestand 7,511,547 Bestand an Wechseln 20,412,753 Lombardforderungen 884,670 Eigene Effecten 3,688,501 Immobilien 433,159 2.543,329
35,473,962
Actiencapital Reservefonds Immobilien-Amortisationsfonds Mark-Noten in Umlauf . . .. Nicht präsentirte Noten in alter Währung
Täglich fällige Guthaben . ..
Diverse Passiva
15,672,300 1,694,048
97,696 16,883,600
96,321 2,507 1,027,488
35,473,962
im Inland zahlbaren Wechseln 1“ 8
Uebersicht
der
Hannoverschen Bank vom 15. Januar 1884. Activa. iht 11u 2,235,388. Reichskassenscheine. 1“ 35,720. Noten anderer Banken. 270,200. Wechsel. “ 19,058,441. Lombardforderungen. 1,028,080. 1eö1.1“ 410,477. Sonstige Activa 6,563,466.
ℳ 12,000,000.
Passiva. Grundcapital 8 Reservefonds Umlaufende Noten.. Sonstige täglich fällige Verbind-
ÜUechkeiten „ An Künqdi frist Verbindlichkeiten . Sonstige Passiva.
1,086,593. 5,698,400.
„ 8,539,728.
. 880,742. 8 309 Event. Verbindlichkeiten aus wei- ter begebenen im Inlande zahl- baren Wechseln.. . Die Direction.
gebundene
[3093] Wochen⸗Uebersicht 14
Württembergischen Notenbank
vom 15. Januar 1884.
Activa.
9,071,192 7 23,720 — 544,500, — 19,716,617,39 263,800 —
.“ Bestand an Reichskassenscheinen. „ an Noten anderer Banken e..“ an Lombardforderungen. an Effekten. 294,910 91 an sonstigen Aktiven. 592,570,98 Passiva.
Das Grundkapital 9,000,000 — Der Reservefonds. u“ 492,919 63 Der Betrag der umlaufenden “ 19,287,000, — Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ y4“* 847,999 25 Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ “ bundenen Verbindlichkeiten. 25,240 27 Die sonstigen Passiven 854,152, 88
im Inlande zahlbaren Wechseln ℳ 1 365 392,. 19.
Premer Bank
[3095] Uebersicht vom 15. Januar 1884. Activa: qqqP1616161331ö1I16. Reichskassenschine „ 3,700. Noten anderer Banken.. . 189,000. Gesammt⸗Kassenbestand. —ℳ 1,878,664. Giro⸗Conto b. d. Reichsbank „ 116,203. 22 bbbbbbö.. Lombardforderungen. „ 4“*“ 16,208. Immobilien & Mobilien 8 300,000. Passiva: Grundkapttal . . . . . 16,907 ,000. “ 850,166. Notenumlauf II““ Sonstige, täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiten. 142,572. 14,017,543. 970,695.
An Kündigungsfrist gebun⸗ dene Verbindlichkeiten JI1“ Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, nach dem 15. Januar fälligen Wechselnl.. Der Director:
Ad. Renken.
378,978.
Dreier, Proc.
18088] Commerz⸗ und Disconto⸗Bank in Hamburg.
Vierzehnte ordentliche Generalversammlung der Aktionäre am Montag, den 18. Februar 1884, Nachmittags 2 ¼ Uhr, im eigenen Bankgebäude, Eingang „Altebörse“ Nr. Taßgesordnung: 1) Vorlage des Geschäftsberichts und der Bilanz. 2) Statutenmäßige Wahlen. Legitimationskarten zum Eintritt in die General⸗ versammlung sind vom 14. bis 16. Februar a. c. gegen Vorzeigung und Abstempelung der Aktien bei den Herren Notaren Drs. Stockfleth, Bartels und Des Arts, Große Bäckerstraße Nr. 13, in Empfang zu nehmen. Hamburg, den 17. Januar 1884. Der Verwaltungsrath: Th. Wille, Vorsitzender.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel.) Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen
Berlin:
(einschließlich Börsen
Steuer Burghart erklärte,
Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen,
Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Freitag, den 18. Januar
— —
Aiichtamtliches.
Preußen. Berlin, 18. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (27.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Einkommensteuer, und des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Einführung einer Kapital⸗
rentensteuer, fortgesetzt.
Der Regierungskommissar, General⸗Direktor der direkten darüber glaube er, könne man nicht zweifelhaft sein, daß der Eindruck der bis⸗ herigen Debatte beweise, die Kommission würde ein sehr ernstes Stück Arbeit vor sich haben; aber sie werde auch das entscheidende Stück Arbeit haben. Die Regierung fühle in diesem Augenblick nach der Rede des Abg. Dr. Kropatscheck kein Bedürfniß, noch einmal auf diejenigen Punkte ausführlich einzugehen, die hier im Hause selbst Angriff und entschiedene Vertheidigung gefunden hätten. Es sei darüber ja so viel schon hin und wieder gesprochen, daß er glaube, es würde jetzt ein merkbarer Ein⸗ druck schwerlich noch zu erzielen sein. Die Regierung fühle auch kein Bedürfniß, in diesem Augenblick auf die Vorschläge einzugehen, die von der einen und von der andern Seite zum Theil zu gleichen Zwecken, zum Theil mit sich ganz widersprechenden Mitteln gemacht worden seien. Ueber solche Vorschläge zu diskutiren, so lange sie eben nur auf dem Gebiete einer unformulirten Gedankenrichtung sich bewegten, sei kaum lohnend. Die Regierung werde ja in der Kommission diese Gedanken sormulirt vor sich sehen, ein Theil werde schon bei der Formulirung ausgeschieden sein, und das, was in der Formulirung vorkomme, werde die Re⸗ gierung ja beurtheilen können. Selbstverständlich wolle er damit nicht sagen, daß die Regierung den gemachten Vor⸗ schlägen neutral gegenüber stehe. Der Finanz⸗Minister habe bereits sehr deutlich und mit aller Entschiedenheit gewisse Grenzen bezeichnet, über die hinaus eine Verständigung mit der Regierung nicht möglich sei. Dahin gehöre der Erlaß der dritten und vierten Klassensteuerstufe. Derselber sei allerdings fast auf allgemeinen Widerspruch gestoßen. Die Regierung habe den Trost, auch frühere Vorlagen trotz desselben anfäng— lichen Widerspruchs schließlich durchgebracht zu haben. Die Regierung stehe nicht auf dem Boden, daß sie die Vorlage acceptire, wenn der Erlaß der 3. und 4. Steuerstufe herausge⸗ strichen sei. Man wende ein, wie könne die Regierung einen Mann mit 1199 ℳ Einkommen frei machen, und einen Mann mit 1200 ℳ besteuern; wo bleibe der Uebergang? Aber diesen Einwand habe man bei jeder Gelegenheit hören können, derselbe sei auch bei den Steuergesetzen in dem Jahre 1872/73
und im vorigen Jahre gemacht worden. Man stehe bei diesen
Steuergesetzen vor dem Ausweg: entweder Aufhebung der
dritten und vierten Klassensteuerstufen, und ein einheitliches
Veranlagungsverfahren oder Beibehaltung derselben und kein
einheitliches Veranlagungsverfahren. Der Abg. Hobrecht habe
freilich gestern gesagt, dann lieber kein einheitliches Ver⸗ anlagungsverfahren, er zweifle aber daran, daß diese Auf⸗ fassung von allen Seiten getheilt werde. Daß die dritte und vierte Stufe nicht so bleiben könnten, wie sie seien, sei doch nicht zu läugnen, eine wesentliche Er⸗ mäßigung müsse stattfinden. Den Kommunen die Frei⸗ gebung der untersten Stufen aufzunöthigen, beab⸗ sichtige die Regierung nicht, und dieser Punkt würde auch einer Einigung nicht im Wege stehen. Im Gegentheil. Wenn irgend etwas auf eine Verständigung Hoffnung machen könne, so sei es der Umstand, daß in Bezug auf die wichtigsten Fragen, wie es mit dem Wahlrecht und mit den Kommunen werden sollte, die Regierung auf Seite des Hauses sei. Er wende sich nun zu den sogenannten verlorenen Posten und da wolle er gleich anfangen, einen, der, glaube er, von keiner Seite irgend ein Wort der Vertheidigung gesfunden habe, zu berü hren, das sei die Frage, ob man das Einkommen der Aktiengesellschaft besteuern könne und gleichzeitig den Aktionär. Es seien ja viele Stimmen gegen die Besteuerung der Aktiengesellschaften überhaupt. Da hätten sich aber auch wieder andere Stimmen erhoben, die dafür seien, er glaube aber, es habe keine Stimme erklärt: da habe die Regierung Recht; sie könne, wenn sie den Aktionär besteuere, nicht auf die Be⸗ steuerung der Gesellschaft Rücksicht nehmen. Er glaube, wenn man sich einmal näher die Sache vergegenwärtige, dann werde man doch finden, daß Vieles dafür spreche! Er könnte sich gleich berufen darauf, daß z B. bei dem Erlaß des sächsischen Ein⸗ kommensteuergesetzes der Vorschlag ganz genau dasselbe Re⸗ ultat gehabt habe. Im Anfange sei es den Leuten selbst aus der Regierung als etwas ganz Abnormes erschienen, und nach vielen Verhandlungen sei mit großer Einstimmigkeit ge⸗ agt: ja, das gehe gar nicht anders! Wenn man A sage, müsse man auch B. sagen; das sei eine Folgerung, der könne man sich nicht entziehen. Er wolle zunächst folgendes der Aufmerksamkeit des Hauses empfehlen: Könne man das Einkommen aus den Aktien bei der Einkommenschätzung des Aktionärs ausschließen? Ja, was würde denn, wenn man as thun würde? Dann würde man also z. B. einen Mann, der 20 000 ℳ Einkommen aus Aktien habe, steuer⸗ frei lassen. Was würde dazu dessen Nachbar sagen oder die arme Wittwe, die vielleicht 1400 — 1500 ℳ habe, wenn das Haus die Befreiung annehmen würde? was würden die kleinen Leute sagen, wenn diese Aktionäre die, wie der Abg. Reichensperger gestern so schön gesagt habe, das gefährliche Instrument der Couponscheere handhabten, mit einmal steuerfrei würden? Vergegenwärtige man sich das eine, ob das ein Zustand sei, der befriedigend sei! Aber weiter. Gesetzt, man lasse den Mann mit 20 000 ℳ steuer⸗ frei, ja, dann sinke derselbe möglicherweise dahin herab, daß er auch nicht mehr wählen könne. So lange man die Wahl⸗ rechte in Staat und Kommunen an einen gewissen Census knüpfe, so sei es ganz selbstverständlich, daß, wenn man die 20 000 ℳ abziehe bei der Veranlagung, der Mann steuerfrei werde, oder wenigstens so tief sinke, daß er vielleicht in die 3. Klasse komme oder viel⸗ leicht bei anderen Wahlen ausfalle. Sei denn das ein Zu⸗ stand, der wünschenswerth sei? Er glaube nicht. Es gebe
noch einen Ausweg — er gehe, wie gesagt, jetzt gar nicht
darauf ein, ob man die Aktiengesellschaften besteuern solle —
man könne sagen: veranlagt müsse ja natürlich Jemand
nach den 20 000 ℳ Einkommen werden, aber wenn man
nachher zur Abführung der Steuern komme, dann werde
derselbe nicht das Ganze bezahlen, wozu er veranlagt sei,
sondern derselbe werde das von der Gesellschaft Bezahlte auf
seinen Aktienbesitz Entfallende anrechnen. Wie müßte das ein⸗
gerichtet werden? Man müßte da zunächst sagen: das könne
doch nicht das ganze Jahr so fortgehen, da könne doch nicht
immer Jemand kommen, Aktien bringen und sagen: nun
rechne man das ab. Wer wisse, wie lange derselbe die Aktien
gehabt habe — er habe sie vielleicht gestern gekauft und
morgen verkaufe er sie wieder. Das gehe doch nicht.
Man müsse doch also mindestens einen bestimmten Zeit⸗
punkt feststellen, an dem im ganzen Lande diese Reklama⸗
tionen erhoben werden könnten; es müßten die Aktien vor⸗
gelegt werden und von der Einkommensteuer die Steuer ab⸗
gerechnet werden. Auch das habe doch seine großen Schwie⸗
rigkeiten. Denn welche Unmenge von Certifikaten müßte allein
beigebracht werden von Aktien, die im Depositorium bei
Banken u. s. w. lägen! Aber ferner: welche Gerechtigkeit würde
man damit befriedigen? Denn Sie können ja gar nicht wissen, ob
der Reklamant immer der Besitzer sei. Man habe ja da auch eine
Menge von Fällen, wo die Inhaber von Aktien nicht einkommen⸗
steuerpflichtig (Ausländer, juristische Personen ꝛc.) seien, und es
würde doch nahe liegen, daß Manche eine Gefälligkeit damit er⸗
wiesen hätten, ihre Aktien auszuleihen. Er behaupte sogar, es
würde ein einträgliches Geschäft werden, an diesem Tage Aktien
zum Zwecke der Einkommensteuer⸗Anrechnung zu liefern. Seien
denn das Zustände, die man wünschen könne? Sei denn der
ganze Apparat darauf eingerichtet, eine solche Arbeit zu über⸗
nehmen und so auszuführen, daß sie auch den berech⸗
tigten Wünschen genügen könne? Er antworte mit
einem einfachen Nein. Er beschränke sich darauf. Er
habe dem Hanse nur zeigen wollen, wie man bei genauerer Er⸗
wägung — vorausgesetzt, daß man die Besteuerung der
Aktiengesellschaften wünsche und wolle — zu dem Entschluß
kommen könne, nach dem Vorbilde der sächsischen Gesetzgebung
zu sagen: ja, man könne es bedauern, aber ein nützlicher und
richtiger Weg, der dem einzelnen Aktionär die Steuer,
welche die Aktiengesellschaft entrichtet habe, abzurechnen
ermögliche, sei mit kolossalen Schwierigkeiten verbunden.
Einen sehr ergiebigen Angriffspunkt bilde die Deklarations⸗ pflicht der Arbeitgeber hinsichtlich der Löhne ihrer Arbeiter.
Eine analoge Bestimmung bestehe bereits in Sachsen und Süddeutschland. Dort deklarire der Arbeitgeber nicht blos das Arbeitseinkommen, sondern derselbe zahle auch für seine Arbeiter die Steuer. Wie sei die Regierung denn zu dieser Bestimmung gekommen? Das gegenwärtige Gesetz lege bereits den Gemeindevorstehern resp. Landräthen und den Kommis⸗ sionen selbst die Verpflichtung auf, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln sich Merkmale zu sammeln, die zur Veran⸗ lagung der Einkommensteuer erforderlich seien, und insbeson⸗ dere über die Erwerbsverhältnisse Erkundigungen einzuziehen. Was solle nun der Gemeindevorstand machen, wenn derselbe z. B. wissen wolle, welches Einkommen die Werkmeister, Bahnwärter u. s. w. einer früheren Privateisenbahngesellschaft hätten. Sie schrieben an die Eisenbahn⸗Direktion: Was die Leute bekämen? Fast sämmtliche Privatbahnen hätten gar keinen Anstand genommen, die Mittheilung zu machen. Ge⸗ setzlich habe man sie hierzu allerdings nicht nöthigen können. Von liberalen Magistraten seien solche Anfragen in großer Zahl an die Arbeitgeber gestellt worden, und es sei ein wahres Glück, wenn der Arbeiter sich auf das Zeugniß seines Arbeitgebers berufen könne. Die sogenannte Banquiersteuer beabsichtige nicht den Banquiers zu Leibe zu gehen, sondern vielmehr dieselben erträglich zu behandeln, denn es handle sich hier nicht um eine Gewerbesteuer, wie der Abg. Hobrecht meine, sondern um bestimmte Einnahmen von Kapitalzinsen, die sonst unter das Kapitalrentengesetz fallen würden, wodurch die Banquiers bedeutend mehr belastet würden. Es sei die schwerste Frage gewesen, wie das berufsmäßig nutzbar gemachte Kapital zu besteuern. Wer die Kapitalrentensteuer wolle, der dürfe keineswegs vor den Thüren der großen Banquiers stehen bleiben, sonst könne sie keinen hohen Ertrag bringen. Von einer Animosität gegen die Banquiers könne nicht die Rede sein. Wenn man gewünscht habe, daß die Deklarations⸗ pflicht in Bezug auf das Einkommen aus Kapitalien weiter ausgedehnt werde, so habe man sich die Schwierigkeiten der Deklaration nicht recht vergegenwärtigt. Man könne die De⸗ klarationspflicht nicht einführen und dann sagen, die Regie⸗ rung solle daraus nehmen, was für sie passe. Die Sache sei mit einer Charakterprobe nicht abge⸗ than. Es handele sich dabei auch um die Kenntniß der Vor⸗ schriften über die Vermögensangabe und um die Fähigkeit, dieselben auf den Thatbestand anzuwenden. Viele Schichten der Bevölkerung würden ihrer Pflicht nicht genügen können, auch wenn sie es wollten. Auch die Erfahrungen Englands mit der Deklarationspflicht seien nicht ermuthigend. Man habe dort die Erfahrung gemacht, daß 40 Prozent der Dekla⸗ rationen falsch seien. Daraus resultire eine Unmenge von Prozessen. Die Regierung müsse also hier die Deklarations⸗ pflicht nur insoweit einführen, als sie auf die Verhältnisse Preußens annähernd passe. Die Deklarationen seien nur dann überhaupt in Frage zu nehmen, wenn man gleichzeitig eine einsichtige und energische Prüfung derselben habe; ob die ge⸗ genwärtigen Organe, die Gemeindevorsteher ꝛc. dazu im Stande seien, sei fraglich. Im Uebrigen könne die Regierung mit ziemlicher Hoffnung den Resultaten der Kommissions⸗ berathung entgegensehen. Die Schattenseiten der Vorlage würden von der Regierung keineswegs geleugnet, Sache der Kommission werde es sein, sie zu beseitigen.
Der Abg. Bachem betonte, er wolle zunächst bemerken, daß er den Vorlagen um eine Nuance freundlicher gegenüber⸗ stehe, als es bisher aus dem Centrum zum Ausdruck gekommen sei. Die einzelnen Bedenken aber, die gegen die Vorlage vor⸗ gebracht seien, könne er noch vermehren. So sei er z. B. gegen die 10jährige Verjährungsfrist der fiskalischen Ansprüche, und er wünsche auch ferner, daß den einzelnen Censiten Ein⸗
“
blick in das Veranlagungsmaterial gewährt werde. Man dürfe aber über diesen Bedenken nicht den gesunden Kern vergessen, der sich aus den Vorlagen werde herausschälen lassen. Dieser sei bei der Einkommensteuer die Progression, und bei der Kapitalrentensteuer die Möglichkeit, Vermögens⸗ objekte in gerechter Weise zu treffen, die bisher jeder Steuer unzugänglich gewesen seien. Ueber die Forderung der Pro⸗ gression der Einkommensteuer als Sache der elementarsten Gerech⸗ tigkeit müßten alle christlich⸗sozialen Parteien einig sein. Die Existenz der mittleren und unteren Klassen werde immer schwie⸗ riger. In Cöln z. B. seien in der dritten Klasse 79⁰⁰ Wahlberechtigte — hier sei die Wahlberechtigung an einen Mini⸗ malcensus von 18 ℳ geknüpft —, im vorigen Jahre, nachdem sich die Bevölkerung um Tausende vermehrt gehabt habe, nur 7800, und darin steckten 700 auswärts wohnende Beamte, die aber in Cöln wählten. Aus den Verhältnissen der Rhein⸗ provinz heraus könne er die Befreiung der 3.—4. Stufe nicht als unrichtig erkennen. Denn ein Einkommen von 1200 ℳ genüge nur zu den nothwendigsten Lebensbedürfnissen. Nun habe schon der Abg. von Schorlemer angedeutet, wie die Ueberschüsse, die diese Steuern, wie allseitig zugestanden, ergeben würden, zu verwenden seien, sie könnten nämlich den Kom⸗ munen überwiesen werden; man sehe also, daß das Centrum nicht von dem Steuerfanatismus beseelt sei, wie ein Mitglied der rechten Seite des Hauses. Er glaube sogar, daß ein Gesetz mit den Prinzipien des vorliegenden wohlthätig auf die Ver hältnisse in den Kommunen wirken werde, denn mit der Pro⸗ gression der Staatssteuern sei allerdings auch eine Progression der Kommunalsteuern verbunden. Jetzt würden die potenten Klassen der Bevölkerung, die in Folge des Census des Drei⸗ klassensystems hauptsächlich die Gemeindekollegien beherrschten, zu deren hauptsächlichem Nutzen die kostspieligen Ein⸗ richtungen geschehen seien, bezüglich der Ausgaben der Gemeinden einen anderen Maßstab annehmen. Man habe in einem Theil des Staats, in vielen Kommunen ve lernt, sich nach der Decke zu strecken: der Staat habe daran die Schuld; jeder Besuch eines Kreisschulinspektors koste der Gemeinde 1000 ℳ Was die Kapitalrentensteuer anlange, so berufe man sich dabei auf Süddeutschland, besonders Hessen habe Preußen aber die schlechtesten Gesetze gebracht. In Süddeutsch⸗ land gehe man übrigens so radikal zu Werke, daß sogar die Prinzen der regierenden Häuser und Reichsunmittelbaren b steuert seien. In Bezug auf die Rückwirkung der Vorlagen auf das Wahlrecht beziehe er sich auf die Worte des Abg Windthorst. Die Bewohner des Westens müßten ganz beson ders darauf achten, daß das Wahlrecht nicht weiter einge schränkt werde, um so eifersüchtiger, als am Rhein das Klassenwahlsystem in manchen Städten zur reinen Karrikatur werde; in Essen bestehe die erste Klasse aus einem Mann, in Düren werde sie seit Menschengedenken von einer amilie be⸗ herrscht. Das seien eben die Mittel, durch die sich die liberale Partei am Ruder halte, das dürfe man nicht weiter sich aus⸗ breiten lassen, das sei Sache der Kommission, in die alle Fraktionen ihre auf steuerpolitischem Gebiet tüchtigsten Mit⸗ glieder schicken möchten. . Der Abg. Cremer bemerkte, es sei ursprünglich nich seine Absicht gewesen, zu der Vorlage zu sprechen, da man eine Materie von so durchschlagender Bedeutung füglich den Fraktionsrednern überlassen dürfe, an welchen, wie die beiden letzten Tage gezeigt hätten, kein Mangel sei. Das Schicksal und der Abg. Richter hätten es aber anders gewollt, und er füge sich dem Verhängniß. Der Platz auf der Rednerliste sei ihm nicht durch die Vermittelung des Abg. Richter, sondern durch die des Abg. Magdzinski verschafft worden. In Bezug auf das Gesetz könne er Neues nicht mehr sagen. Der Abg. Richter sei in seiner Rede über allgemeine Redensarten nicht hinaus gekommen, es sei dieselbe Rede gewesen, die derselbe am 7. d. Mts. bereits in Nordhausen gehalten habe. Der Abg. Richter halte überhaupt immer dieselbe fortschrittliche Rede; derselbe sei durch die Rede des Abg. Wagner so b dient worden, daß man nichts mehr zu widerlegen brauche, durch die Rede des Abg. Wagner habe die des Abg. Richter erst das richtige Relief bekommen. Mit besonders großer Emphase habe sich der Abg. Richter auf der Punkt der Vorlage geworfen, welcher bestimme, daß die Arbeitgeber und Brodherren die Lohnverhältnisse der bei ihneu Angestellten deklariren müßten, einem Verfahren, das jetzt scho vielfach praktisch ausgeübt werde, und behufs Ermittelung de Verhältnisse vieler Beamten u. s. w. bei den Einschätzungs kommissionen längst Anwendung gefunden habe. Wenn der Abg. Richter aus diesem Umstande dem Minister emphatisch den Satz entgegenzuschleudern beliebe, daß derselbe seiner mit dieser Gesetzesbestimmung verbundenen wahren Absicht ein zu kurzes Mäntelchen umgehängt habe, so könne er wirklich nur sagen, das des Abg. Richters politischer Paletot so abgetragen sei, daß wohl nur noch die Knopflöcher übrig seien. Di Kapitalrentensteuer sei in Wirklichkeit ein i nothwen diger Umbau in den Steuerverhältnissen reußens, doch wünsche er, daß die damit verbundene Deklarationspflich möglichst allgemeine Anwendung finde. Nur dadurch werd es möglich sein, den mobilen Besitz, den Werthmesser der Zeit entsprechend zu besteuern. Bei dem Grundbesitz sei ja di Einschätzung leicht, aber äußerst schwer bei den zahlreichen so genannten „besitzlosen Kapitalisten“, deren Vermögensobjekte äußerlich vielleicht nur in einer Zahnbürste zur Erscheinung kämen, die in einer Miethsequipage führen und bei dem jetzt eingeführten Kleiderabonnement vielleicht gar nicht einmal eigene Kleider auf dem Lande trügen, sich dennoch aber in guter Vermögenslage befänden. Allerdings sei auch das große Kapital leicht vor der Einschätzung zu bewahren, und man mache sich wohl auch mitunter die Schwierigkeit der Kontrole zu Nutze. Der Patriotismus, der sich bei den Angehörigen dieser Klasse hin und wieder zeige, könne füglich auch wohl nur als „Portemonnaie⸗Patriotismus“ bezeichnet werden. In⸗ dessen bildeten ja die Spitzbuben keine Regel, sondern nur eine Ausnahme im menschlichen Leben, und so wolle er annehmen, daß die Steuerhinterziehungen, die ja unzweifelhaft vorkommen würden, doch auch nur Ausnahmen sein würden. Gegenüber den Vorwürfen und Verdächtigungen, die der Abg. Richter
gegen eine bestimmte Klasse von Staatsbeamten erhoben habe,