daß es sich im fraglichen Falle um Staatsbeamte handele, deren Wahl die Regierung deshalb nicht habe bestätigen können, weil man eben für die Zusammensetzung der Bezirks⸗Eisen⸗ bahnräthe keine Staatsbeamte nehmen dürfe. Nun habe sich aber der Abg. Büchtemann noch beschwert, woher die Regierung das Recht nehme, Eisenbahnfreikarten aus⸗ ustellen. Die Regierung habe, so lange man Staats⸗ eisenbahnen habe, geglaubt, daß dies Recht der Frei⸗ karten für eine allgemeine Voraussetzung anzusehen sei. Die⸗ selbe Berechtigung habe übrigens schon bei den Direktionen der Privateisenbahnen bestanden. Die Regierung habe schon früher das Reglement dafür vorgelegt und damals keinen Widerspruch gefunden.
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Rapmund entgegnete, wenn der Abg. Büchtemann darauf hingewiesen habe, daß die Einnahmen nicht den Verhältnissen entsprechend genügend hoch veranschlagt seien, so erlaube er sich die Zahlen mitzutheilen. Die Einnahmen aus dem Personalverkehr hätten im Jahre 1882/83 rund 130 Millio⸗ nen betragen, im Jahre 1883/84 seien sie auf 136 770 000 ℳ, also um 6 500 000 ℳ mehr veranschlagt, d. h. 2 Proz. Im Güterverkehr sei bei einer Gesammtveranschlagung von 430 660 000 ℳ, ein Mehr von 23 Millionen veranschlagt, d. h. 6,6 Proz. Das sei den thatsächlichen Verhältnissen entsprechend. Nun werde man sagen, dengesteigerten Einnahmen müsse ein hoher Ueberschuß entsprechen; er habe bereits auf die Mͤehrausgaben für Erneuerungen hingewiesen, die im Etat pro 1884/85 bei Titel 16 mit 30 Millionen eingestellt seien, während sie im Jahre 1882/83 27 Millionen betragen hätten. Für Betriebs⸗ mittel seien 1882/83 7 800 000 ℳ ausgegeben, dieselben 1884/85 auf 19 335 000 ℳ veranschlagt, also mit 11 Millionen mehr. Aehnlich liege es mit den Personal⸗ und anderen Aus⸗ gaben, so daß der erwartete Ueberschuß damit aufgezehrt werde.
Der Abg. Dr. Hammacher (Essen) erklärte, auch er hege die Hoffnung, daß das Jahr 1884—85 ganz erheblich höhere Ueberschüsse in der Eisenbahnverwaltung ergeben werde, als man erwarte, und zwar nicht allein wegen der Steigerung der Einnahmen an sich, sondern auch wegen geringerer Aus⸗ gaben, als vorgesehen. Von den 37 ½ Millionen Mark für Stahl und Eisen dürften allein 2 bis 3 Millionen Mark erspart werden, da die Marktpreise seit Aufstellung des Etats erheblich zurückgegangen seien, daher falle auch jedes Moment des Vorwurfs aus dieser Bemerkung aus. Er freue sich aber lebhaft über eine solche Aussicht, weil man alsdann nach seiner Auffassung um einen erheblich höheren Betrag, als erwartet sei, die Eisenbahnschuld werde verringern können. Dem Regierungskommissar, Ministerial⸗Direktor Brefeld müsse er bemerken, daß derselbe in Irrthümern befangen sei, wenn er meine, daß eine Zurückweisung von Mitgliedern des Landes⸗Eisenbahnraths nur in zwei Fällen erfolgt sei, weil die betreffenden Herren Staatsbeamte gewesen. Erstens sei der frühere landwirthschaftliche General⸗Sekretär Preiß in Königsberg kein Staatsbeamter, und zweitens sei der hier an⸗ wesende Abg. Dr. Wehr zurückgewiesen worden, weil derselbe nicht mehr praktischer Landwirth sei. Er möchte wohl, daß der Kommissar sich in dieser Hinsicht äußerte. Er beantrage, die Berichte über die Betriebsverwaltung und über die Bau⸗ “ pro 1882/83 an die Budgetkommission zu über⸗ weisen. Der Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Brefeld erklärte nochmals, daß in den vorgekommenen Fällen bezüg⸗ lich der Mitglieder des Landes⸗Eisenbahnrathes die Regierung zwei der Herren nicht einberufen habe, weil sie Staats⸗ oder Kommunalämter bekleideten; ein drittes Mitglied, welches weder ein Staats⸗ noch ein Kommunalamt bekleide, sei nicht bestätigt, weil dessen Stellung nicht als solche angesehen wer⸗ den könne, welche das landwirthschaftliche Gewerbe als seinen Hauptberuf darstelle.
Der Abg. Dr. Wehr erklärte zunächst, daß, da er sein Mandat zum Landes⸗Eisenbahnrath bereits niedergelegt habe, er nicht pro domo spreche; er müsse aber offen aussprechen, daß die vom Regierungstische verkündigten Grundsätze mit dem Gesetze über den Eisenbahnrath, wie es vom Parlamente bei seiner Emanirung verstanden worden, nicht vereinbar seien, und daß an dem Grundsatze, nur noch praktisch thätige Land⸗ wirthe dürften als Vertreter der Landwirthschaft im Landes⸗ Eisenbahnrath sitzen, keineswegs festgehalten werde, wie das Beispiel des Abg. Hammacher beweise. Es sei nothwendig, daß das Abgeordnetenhaus gegen das von der Regierung ein⸗ geschlagene Verfahren Front mache.
Der Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Brefeld wiederholte, daß zwischen den betheiligten Ressorts eine Ver⸗ ständigung über die Frage der Qualifikation stattgefunden habe. Bei der Anwendung dieses Prinzips habe man natür⸗ lich die Auffassung desjenigen Ressorts, welches der zu Wäh⸗ lende vertrete, vorzugsweise gelten lassen.
Der Abg. Dr. Hammacher erklärte bezüglich seiner Person,
daß er thatsächlich noch in der Praxis stehe, überhaupt könne doch von einer Ausschließung kommunaler Beamter nicht die Rede sein; im Uebrigen schließe er sich den Ausführungen des Abgeordneten Dr. Wehr an. Der Abg. Büchtemann glaubte, daß nach dem Gesetz der Landes⸗Eisenbahnrath nicht berechtigt sei, zu prüfen, ob der in den Landes⸗Eisenbahnrath Berufene die Beschäftigung, auf Grund deren er an den Berathungen theilnehme, auch inne habe oder nicht.
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Rapmund erklärte, daß die Bekleidung eines Amts nur dann Grund zur Ausschließung von dem Landes⸗Eisenbahn⸗ rath sein solle, wenn der Betreffende von demselben ganz in Anspruch genommen werde.
Der Abg. Dr. Wehr konstatirte, daß bei einer solchen De⸗ duktion es jedem Staatsbeamten unmöglich werde, in den Landes⸗Eisenbahnrath zu kommen. Beharre die Regierung bei dieser Erklärung, so werde er ein Gesetz einbringen, das in dieser Beziehung Wandel schaffe.
Hierauf nahm der Staats⸗Minister Maybach das Wort: „Der Herr Vorredner hat, wie es scheint, meinen Herrn Kom⸗ missarius nicht richtig verstanden. Zunächst muß ich den Landes⸗ Eisenbahnrath gegen die Auffassung in Schutz nehmen, als ob er auf thönernen Füßen stehe. Ich bestreite dies. Im Gegentheil, Sie werden sehen, daß diese Füße recht fest sind. Der Landes⸗Eisenbahn⸗ rath soll nach dem Gesetz und nach meiner Absicht, auch nach der Absicht des hohen Hauses aus Personen bestehen, welche praktische Erfahrung haben in der Landwirthschaft, in der Industrie, im Handel, und deshalb berufen sein können, das Geschäft sachkundig zu vertreten, für welches sie dem Landes⸗WCisenbahn⸗ rath zugewiesen sind. Die Meinung ist dahin gegangen, daß diejenigen Personen, die berufen oder gewählt werden, wenigstens Landwirthschaft oder Industrie oder Handel als ihr Hauptgeschäft betreiben, jedenfalls, daß sie nicht ein anderes Amt haben, welches sie
“
vollständig in Anspruch nimmt und sie also außer Stand setzt, das Geschäft praktisch in dem Sinne zu vertreten, wie es gerade für das Gutachten, welches im Landes⸗Eisenbahnrath abzugeben ist, noth⸗ wendig wird. Meine Herren, der Landes⸗Eisenbahnrath ist nur berufen, um Gutachten abzugeben und ich habe es damals betont, ich wiederhole es, daß der Landes⸗Eisenbahnrath den verantwortlichen Minister niemals von der Verantwortlichkeit für seine Entscheidung entbinden kann. Wenn der .,27 Minister für Landwirthschaft, dessen Abwesenheit ich bedauere, ier zugegen wäre, würde er Ihnen auseinandersetzen können, weshalb er bei den einzelnen Personen gemeint hat, daß sie nicht so berufen seien, die Interessen der Landwirthschaft im Landes⸗Eisenbahnrath zu vertreten, wie es erforderlich. Ich bezweifle nicht, daß sehr gute Gründe für ihn vorgewaltet haben, weil eben die Hauptthätigkeit dieser Herren nicht in Landwirthschaft besteht. Daß die Politik damit nichts zu thun gehabt hat, versteht sich von selbst. Wir haben zu fragen, ob diese oder jene Tarifmaßregel der Landwirthschaft, der Industrie oder dem Handel von Nutzen ist oder nicht, ob andere Einrichtungen für den Verkehr von Nutzen sind oder nicht. Das liegt weit ab von der Politik, und ich hoffe, der Landes⸗Eisenbahn⸗ rath wird niemals in die Versuchung kommen, der Auffassung Raum zu geben, als ob er mit Politik zu thun habe. Se . Abg. Imwalle brachte die Frage der den katholischen Versammlungen versagten Fahrpreisermäßigungen zu Sprache. Er bitte den Minister, sich darüber zu äußern, nach welchen Grundsätzen Fahrvergünstigungen für Versammlungen er⸗ theilt würden. Auf die Anfrage des Abg. Büchtemann wegen der Ertheilung von Freikarten habe der Regierungskommissar sofort eine Auskunft gegeben; auf dieses günstige Omen hin habe er die bereits fruͤher von ihm vorgebrachte Frage erneut. 8 Demnächst ergriff der Staats⸗Minister Dr. Maybach das ort:
Der Herr Absgeordnete und auch diejenigen Herren, welche über diesen Gegenstand am 8. d. M. hier im Hause gesprochen haben, hatten sich vorbehalten, bei der dritten Berathung des Etats auf diese Angelegenheit zurückzukommen. Ich habe also nicht voraussetzen können, daß dies schon heute nun geschehen würde und deshalb mit den übrigen Herren Ministern, die früher auch als für die Maßregel mit verantwortlich angesehen worden sind, also dem Herrn Minister des Innern und dem Herrn Finanz⸗Minister, mich über die Sache nicht in Verbindung setzen können; indessen ich nehme gar keinen Anstand, die aufgeworfene Frage heute zu beantworten.
Mein Herr Kommissarius hat im vorigen Jahre Ihnen mit⸗ getheilt, daß Fahrterleichterungen gewährt werden in verschiedener Weise; es giebt bekanntlich Retourbillets, die allgemein gewährt werden, es werden größeren Gesellschaften bestimmte Rabatte gewährt, ohne daß man darnach fragt, zu welchem Zwecke die Fahrt ange⸗ treten werden solle, vorausgesetzt, daß es nicht um einen gesetz⸗ widrigen oder unerlaubten, den guten Sitten widersprechenden Zweck sich handelt; dann giebt es aber noch eine dritte Art von Erleichte⸗ rungen, welche sehr häufig nachgesucht werden, für Versammlungen zu gemeinnützigen, wissenschaftlichen oder sonstigen Zwecken, — be⸗ stehend in der Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Retourbillets. Nun werden solche Versammlungen in jeder Provinz eine ganze Menge arrangirt; ich kann hier nicht wohl darüber urtheilen, ob diese Ver⸗ sammlungen solcher Art sind, daß es sich rechtfertigt, nach den Grund⸗ sätzen, die ich eben angegeben habe, ihnen Fahrterleichterungen zu Theil werden zu lassen. Ich habe deshalb den Direktionen s. Z. gesagt: wenn solche Anträge an Euch kommen, dann setzt Euch in Verbindung mit den Ober⸗Präsidenten der Provinz, diese werden wissen, um was es sich handelt, fragt sie, ob sie von ihrem Standpunkte aus den Antrag unterstützen. Dabei ist gesagt worden, daß Versammlungen, welche politische Zwecke verfolgen, ohne Unterschied der Parteifarbe, derartige Fahrterleichterungen nicht gewährt werden sollen, denn, meine Herren, sollen sie Einem gewährt werden, dann müssen sie Allen be⸗ willigt werden.
Nun betrifft der Fall, den der Herr Vorredner im Auge hat, die Katholikenversammlung in Düsseldorf; der Ober⸗Präsident der Rhein⸗ provinz wird die Versammlung auch wohl für eine politischen Zwecken dienende gehalten haben, er hat deshalb den Antrag nicht unterstützt, deshalb ist der letztere nicht bewilligt worden. Hätte man nun im Wege der sich an mich gewendet, dann würde ich aller⸗ dings in die Lage gekommen sein, die Sache zu prüfen und zu ent⸗ scheiden, das ist aber nicht geschehen; der Instanzenzug ist nicht innegehalten. Nun, meine Herren, habe ich nur die Frage an Sie zu richten: Ist die Versammlung, die in Düsseldorf stattfand, eine Versammlung gewesen, die politischen Zwecken gedient hat oder nicht. Ist das letztere der Fall, dann hat die Beschwerde vollen Grund und ich würde sorgen, daß sie in Zu⸗ kunft nicht wieder zu erheben ist; ist aber das Erstere der Fall, hat sie wirklich politischen Zwecken gedient, dann, meine Herren, werden Sie zugeben, daß Sie im Unrecht sind.
Wenn, wie ich beiläufig bemerken will, so vielfach in der Presse der Vorwurf gemacht worden ist, als ob der paritätische Staat Preußen die Katholikenversammlungen nicht so gut behandeln wolle, wie die der Evangelischen, dann sage ich, meine Herren, solche Unter⸗ scheidungen kennen wir nicht! Ich meinerseits habe hier wiederholt erklärt: die Eisenbahnverwaltung hat mit der Politik nichts zu schaffen, sie kennt keinen Unterschied in Bezug auf die Konfessionen, sie kennt keinen Unterschied in Bezug auf die politische Parteifarbe, und, meine Herren, so lange ich hier stehe, werde ich an diesem Grundsatze festhalten!
Der Abg. Imwalle erklärte sich mit der Auskunft des Ministers im Großen und Ganzen zufrieden, besonders mit dem Schluß. Die Angelegenheit habe in den Rheinlanden viel Aufsehen erregt, weil vielen nichtkatholischen Versamm⸗ lungen Fahrvergünstigungen ertheilt seien. Der Minister sage, die Versammlung sei eine politische gewesen. Das sei nicht richtig. Man brauche nur auf die dreißigjährige Vergangen⸗ heit der Katholikenversammlungen zurückzublicken, um uͤber ihre Zwecke belehrt zu sein. Es seien lediglich soziale Zwecke, charitative Angelegenheiten, Armenpflegesachen u. s. w., womit die Versammlungen sich befaßten. Das seien doch keine politischen Zwecke.
Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst betonte, er sei von dem, was der Minister gesagt habe, nicht befriedigt. Alles, was man gehört habe, streife “X“ der Phrase. Die Versammlung in Düsseldorf sei keine politische gewesen. Seien Aenungen denn Politik? Bliebe die Entscheidung dem Ober⸗
räsidenten überlassen, so würden Katholiken niemals Fahrt⸗ ermäßigungen erhalten, sondern nur Leute anderer Konfession, Juden u. s. w. Jetzt würden die Katholiken immer von Pontius zu Pilatus geschickt und das Resultat sei, daß sich Herodes und Pilatus die Hand drückten. Vollständige Will⸗ kür herrsche allenthalben. Deshalb denke er, bei der dritten Lesung einen Antrag auf anderweite prinzipielle Regelung der Sache zu stellen. Es sei insbesondere unwürdig, daß der Minister sich hier der Entscheidung des Ober⸗Präsidenten unter⸗ werfen solle.
Hierauf nahm wiederum der Staats⸗Minister Maybach das Wort:
Ich muß eine Bemerkung des Hern Vorredners doch richtig stellen. Er sagte: es herrscht in dieser Angelegenheit vollständige Willkür, man wird von einer Instanz zur andern geschoben. Wie liegt denn aber die Sache? Ich glaube, der Herr Vorredner über⸗ sieht. wie der Geschäftsgang regelmäßig ist und sein soll. Der
ntrag wird gerichtet an die betreffende Provinzial⸗Direktion; die Provinzial⸗Direktion hat die Ermächtigung, dem Antrag stattzugeben, vorausgesetzt, daß die Versammlung nicht eine solche ist, welche nach den bestehenden Instruktion 8 .
en nicht mit Erleichterungen ausgestattet
werden soll. Diese Vorfrage kann aber nicht bier in Berlin über⸗
sehen werden in allen einzelnen Fällen, sondern das übersieht der Ober⸗
Präsident. Sie wendet sich also an den Ober⸗Präsidenten, der über
solche Dinge doch orientirt sein soll, und die Frage ist: ist das eine
solche Versammlung, der eine Erleichterung gewährt werden kann 2
Der Ober⸗Präsident sagt nein — gut, so ist die Sache erledigt.
— die Interessenten nicht damit zufrieden, so müssen sie sich be⸗ weren.
Das ist meines Erachtens ein ganz geordneter Gang und von einer Verschiebung der Instanzen kann nicht die Rede sein. Soll ich etwa jeder solcher Versammlung gegenüber mich mit der Prüfung ihrer Zwecke befassen, in der Centralinstanz eines großen Staates 2 Das ist wirklich nicht zu verlangen. Ich genire mich nicht, meine Entscheidungen zu vertreten, ich weiß, was ich zu verantworten habe, und würde auch hier die Vertretung übernehmen, wenn die Sache an mich käme und von mir zu entscheiden wäre. Ich kann nur wiederholen — und das wird durch den mir erst neulich zuge⸗ gangenen Bericht des Ober⸗Präsidenten bestätigt — daß nach den Vorgängen, wie ich annehmen muß und nach dem Programm für die Versammlung sich ergab, die Versammlung werde wiederum po⸗ litischen Zwecken dienen.
Gewiß, meine Herren, solche Versammlung kann ja vielleicht in dem einen Jahr als eine politische anzusehen sein und ein andermal nicht; aber hier ist der Ober⸗Präsident der Meinung gewesen, sie würde politischen Zwecken dienen — ich will das Wort „wiederum“ weglassen, wenn es Ihnen so lieber ist. Beschwerde an mich ist nicht gekommen, die Sache soweit vollständig geordnet.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Sache sei nicht in Ordnung gewesen. Die Entscheidung des Ober⸗Präsidenten sei erst einen Tag vor der Versammlung und erst nach wieder⸗ holten telegraphischen Anfragen eingetroffen. Das Programm der Versammlung sei kein politisches gewesen, wenn nicht etwa sozial⸗politische und kirchliche Fragen politische seien. Uebrigens solle die August⸗Konferenz sich ganz eingehend mit kirchen⸗ politischen Fragen beschäftigt und trotzdem Fahrtvergünstigung erhalten haben. Am Besten wäre es, wenn überhaupt jeder Antrag auf Fahrtermäßigung abgelehnt würde. Dann wäre kein Streit mehr.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach ent⸗ gegnete, er möchte an die Worte des Vorredners doch eine Bemerkung noch anknüpfen. Wenn das richtig sei, was er nicht wisse, daß auf der evangelischen August⸗Konferenz in der That politische Angelegenheiten erörtert worden seien, dann würde er dem Abg. Windthorst vollkommen Recht geben, dann wäre es nicht richtig gewesen, der Versammlung in Düssel⸗ dorf die Fahrpreisermäßigung zu versagen. Ihn spreche das Rezept, das ihm der Abg. Windthorst eben gegeben habe, allen derartigen Versammlungen in Zukunft die Erleichterung zu versagen, außerordentlich an, das wolle er gar nicht leug⸗ nen. Das sei vielleicht derjenige Weg, auf dem in Zukunft die Eisenbahnverwaltung, was er lebhaft wünsche, über alle derartige Fragen leicht hinwegkommen könne.
Der Abg. Frhr. von Hammerstein sprach sich in dem⸗ selben Sinne aus; er behalte sich über diese Frage eine “ Stellungnahme vor, bis ein formulirter Antrag vorliege.
Der Abg. Büchtemann erklärte, auch die Privateisen⸗ bahnen hätten politischen Versammlungen Fahrpreiser⸗ mäßigungen nicht bewilligt. Jetzt beim Staatseisenbahn⸗ system sei es viel schwieriger geworden. Es zeigten sich immer mehr Punkte, an welche man bei der “ des Prinzips nicht gedacht habe. Es gäbe ein Mittel, nämlich die Kate⸗ gorien der eananlelen zu bezeichnen, welche von den Fahrpreisermäßigungen ausgeschlossen sein sollten. Nach seiner Ueberzeugung sollten politische und kirchliche Versammlungen von diesen Vergünstigungen ausgeschlossen werden, jedenfalls . vorsichtiger, die Vergünstigung zu versagen, als zu ge⸗ währen.
Der Abg. Bachem bemerkte, aus dem offiziellen Bericht der Katholikenversammlung in Frankfurt im vorvorigen Jahre gehe hervor, daß der Minister mit der Angelegenheit befaßt gewesen sei. Für die Beurtheilung des Charakters dieser Ver⸗ sammlungen komme in Betracht, daß dieselben schon seit 30 Näßaes stattfänden, also seit einer Zeit, wo man an den Kulturkampf noch nicht gedacht habe, und sie tagten heute noch nach denselben Programmen; politische Erörterungen seien ausgeschlossen, wenngleich es nicht zu vermeiden sei, daß die Politik, wie es auch in den August⸗Konferenzen geschehen sei, gestreift werde. Er wundere sich deshalb, daß den Katholiken diese Vergünstigung nicht gewährt sei, zumal da der Minister sich durch konfessionelle Gesichtspunkte nicht beeinflussen lasse. Er glaube, diese Angelegenheit müsse nothwendig nach be⸗ stimmten Grundsätzen geordnet werden.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach erwiderte, der Vorredner habe den Vorgang aus dem Jahre 1882 er⸗ wähnt. Er könne nur sagen, daß einstimmig der Regierungs⸗ Präsident, der Ober⸗Präsident und der Kultus⸗Minister sich gegen die Fahrerleichterung ausgesprochen hätten, weil sie der Auffassung gewesen seien, daß augenscheinlich diese Versamm⸗ lung zu politischen Zwecken gedient habe. Mit dem Katholizis⸗ mus habe es nichts zu thun. Im Uebrigen aber wiederhole er, er glaube, der richtigste Weg werde sein, allen diesen Ver⸗ sammlungen in Zukunft die Fahrerleichterung zu versagen; dann könne sich keiner beklagen. Er gedenke in Zukunft dieses Rezept zu gebrauchen.
Der Abg. Dr. Enneccerus erklärte, er würde es bedauern, wenn der Minister von dem Rezepte des Abg. Windthorst Gebrauch machen würde. Richtiger wäre es, wenn der Minister bei dem Prinzip verbliebe, allen politischen Versammlungen die Fahrvergünstigungen zu versagen. In Düsseldorf habe der Abg. Windthorst auf der Katholikenversammlung auch die Schulgesetzgebung diskutirt. Der Ober⸗Präsident habe also Recht gehabt, wenn derselbe die Fahrvergünstigungen ver⸗ weigert habe.
Die Abgg. Dr. Windthorst und Dr. Frhr. von Schorlemer⸗ Alst erwiderten, daß sich die Katholiken in dieser ganzen Angelegenheit entschieden zurückgesetzt fühlten. — Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. Dr. Enneccerus wurde die Debatte geschlossen. —
Persönlich bemerkte der Abg. Dr. Wehr, wenn der Minister glaube, daß er gesagt habe, bei den Wahlen zum Landes⸗ Eisenbahnrath spiele Politik mit, so irre derselbe. Gerade das Gegentheil habe er gesagt, denn von der rechten Seite des Hauses seien ja drei Mitglieder zurückgewiesen. Er habe gesagt, daß die gegentheiligen Meinungen der Presse, daß die Politik maßgebend sei, hinfällig seien. 1 1
Kap. 10 der Einnahmen wurde bewilligt und die Resolution der Kommission angenommen.
Nachdem der Antrag des Abg. Dr. Hammacher, die von der Regierung vorgelegten Berichte über die Bauausführungen und Betriebsausgaben der Budgetkommission zur Vor⸗ berathung zu überweisen, ebenfalls angenommen war, vertagte
sich um 4 ½ Uhr das Haus auf Montag 11 Uhr.
“
des Oberbaus
(+ 3 460 000 ℳ, Diäten + 192 900 bezw. b““
Kosten der Züge mittel + 93 000 ℳ, Erneuerung des Oberbaues + 744 000 ℳ, der Betriebsmittel +† 1 052 000 ℳ); Cöln, linksrheinisch 37 630 000 ℳ
Kosten der
licher Ergänzungen ꝛc. 38 700 000 ℳ
Landtags⸗ Angelegenheiten.
In dem Etat der Eisenbahnverwaltung sind die Ein⸗ nahmen (Kap. 10 — 21) von 514 722 261 ℳ im Etat 1883 — 84 auf 552 877 677 ℳ, mithin um 38 155 416 ℳ gestiegen. Die für Rech⸗ nung des Staats verwalteten Eisenbahnen tragen zu den Einnahmen 547 323 326 ℳ (+ 38 156 622 ℳ) bei, und zwar der Bezirk der Eisenbahn⸗Direktion Berlin 73 600 000 ℳ (+ 225 000 ℳ), Brom⸗ berg 50 650 000 ℳ (+ 3 300 000 ℳ), Hannover 81 910 000 ℳ (+ 13 080 000 ℳ), Frankfurt a. M. 35 120 000 ℳ (+ 3570 000 ℳ), Magdeburg 57 800 000 ℳ (+. 3 520 000 ℳ), Cöln linksrheinisch 66 550 000 ℳ (+ 3 230 000 ℳ), Cöln rechtsrheinisch 75 600 000 ℳ 8. 5 050 000 ℳ), Elberfeld 64 430 000 ℳ (+ 2 730 000 ℳ),
rfurt 41 000 000 ℳ (+ 1 430 000 ℳ), die Main⸗Neckarbahn 382 279 ℳ (— 18 867 ℳ); die Privateisenbahnen, bei welchen der Staat betheiligt ist, 5 411 901 ℳ (— 11 906 ℳ), darunter die Ober⸗ schlesische Bahn mit 4 921 156 ℳ (— 85438 ℳ). Die sonstigen Einnahmen sind mit 142 350 ℳ (+ 10 700 ℳ) angesetzt.
Die dauernden Ausgaben Kap. 23 — 33 sind mit 388 192 855 ℳ (†+ 3 616 569 ℳ) etatisirt, darunter die Staats⸗ eisenbahnen mit 385 812 931 ℳ (+ 3 373 718 ℳ) und die Privat⸗ bahnen, bei welchen derStaat betheiligt ist, mit 1084 915 ℳ (+ 183 552 ℳ). Im Einzelnen betragen die Betriebsausgaben bei der für Rech⸗ nung der staatsverwalteten Bahnen (Kap. 23 — 31) 385 812 931 ℳ (+ 3373 718 ℳ), und zwar im Bezirk der Eisenbahn⸗Direktion Berlin 46 650 000 ℳ (+ 2 500 000 ℳ, darunter Gehälter der etats⸗ mäßigen Beamten + 442 165 ℳ, Kosten der Unterhaltung der Bahnanlagen + 215 000 ℳ, der Züge +. 65 000 ℳ, für Erneuerung + 923 000 ℳ); Bromberg 33 050 000 ℳ (+ 3 500 000 ℳ, darunter Gehälter + 485 760 ℳ, Kosten der Züge + 306 000 ℳ, Unterhaltung der Betriebsmittel + 314 000 ℳ, des Ober⸗
baus +† 349 000 ℳ, Erneuerung der Betriebsmittel + 808 000 ℳ, Kosten erheblicher Ergänzungen ꝛc. + 810 000 ℳ); Hannover 45 510 000 ℳ (+ 1740 000 ℳ, darunter Gehälter + 393 312 ℳ, diätarische Besol⸗
dungen ꝛc. + 538 950 ℳ und 236 980 ℳ, Bureaubedürfnisse ꝛc.
—+) 102 104 ℳ, Kosten der Züge + 284 000 ℳ, der Unterhaltung
der Betriebsmittel +. 187 000 ℳ; erspart werden bei den Kosten der
Unterhaltung der Bahnanlagen 151 000 ℳ, bei der Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel 127 000 bezw. 213 000 ℳ); Frank⸗
21 890 000 ℳ (+ 1 690 000 ℳ, darunter Gehälter
furt a. M. 900 4₰ diätarische Besoldungen ꝛc. + 408 000 ℳ und
+ 63 958 ℳ,
101 000 ℳ, Unterhaltung der Betriebsmittel + 204 000 ℳ, Er⸗
400 000 ℳ); Magdeburg 34 340 000 ℳ darunter für + 599 912 ℳ in den 122 100 ℳ, für Bureaubedürfnisse 131 000 ℳ, Steuern ꝛc. + 201 000 ℳ,
+ 226 000 ℳ, Unterhaltung der Betriebs⸗
neuerung derselben +
(+ 2 860 000 ℳ, darunter persönliche Ausgaben + 505 040 ℳ, Züge + 242 000 ℳ, Erneuerung des Oberbaus + 192 000 ℳ, der Betriebsmittel + 1 375 000 ℳ, Kosten erheb⸗ + 611 000 ℳ); Cöln, rechtsrheinisch (+ 3 500 000 ℳ, darunter persönliche Ausgaben + 200 000 ℳ, Kosten der Züge
anhaltische Regierung und 1 500 000 ℳ Dispositionsfonds für unvor⸗ hergesehene Ausgaben. — E 4 Die Einnahmen lassen nach Abzug sämmtlicher Ausgaben einen Ueberschuß von 155 664 302 ℳ (+ 35 011 327 ℳ). öe““ 8
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Die XIV. Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einkommen⸗ steuer, und des Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung einer Kapitalrenttensteuer, hat sich, wie folgt, konstituirt: v. Rauch⸗ haupt, Vorsitzender; Frhr. von Huene, Stellvertreter des Vorsitzenden; Vopelius, Schriftführer; Dr. Kropatscheck, Schriftführer; von Eynern, Schriftführer; von Detten, Schriftführer; Dr. Hänel, Büchtemann, Hermes, Dr. Meyer (Breslau), Dr. von Bitter, Douglas, Frhr. von Zedlitz und Neukirch, Frhr. von Hammerstein, von Wedell⸗Malchow, Graf von Schwerin⸗Putzar, von Oertzen (Bromberg), Dr. Wagner (Osthavelland), von Quast, Janssen, Prinz von Arenberg, Fritzen, Imwalle, Maiß, Magdziüski, von Benda, Dr. Enneccerus, Tannen.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Monatschrift für deutsche Beamte. 1. Heft. — In⸗ halt: Zum neuen Jahre. — I. Angelegenheiten des Vereins. Be⸗ kanntmachungen der Direktion des Preußischen Beamtenvereins. — II. Rechtsverhältnisse der Beamten. A. Gesetzgebung; Verordnungen; Erkenntnisse. — B. Abhandlungen und Nachrichten über Fragen des Beamtenthums: Die rechtliche Wirkungslosigkeit von Anweisungen auf fixirte Besoldungen der preußischen Civilbeamten. — Der preu⸗ ßische Beamte im Reichsland. — Drei Beamte als Begründer der ersten Eisenbahn in Preußen. — Schnipsel aus Parlamentspapieren. — III. Abhandlungen und Aufsätze allgemeinen Inhalts. Die Er⸗ gebnisse der deutschen Lebens⸗Versicherungsanstalten. — Friederiziana. Zu Friedrich des Großen Wirthschaftspolitik von L. Jacobi (Fort⸗ setzung). — Der Zollern Wirken. Von Dr. Kuntzemüller. Span⸗ dau (Fortsetzung). — Julius Wolff. Von M. Markau. — Frie⸗ deriziana. Friedrich der Große und die Jagd. — IV. Vermischtes. Zu „Auffi und Abi“. — Zurücknahme gelöster Eisenbahnbillets. — V. Sprechsaal. Beamtenprivilegium. — VI. Bücherschau. — Inhalt der Beilage: Vakanzenliste: A. für Justiz⸗, Verwaltungs⸗, Kom⸗ munal⸗ und Privatbeamte; B. für Geistliche, Lehrer, Aerzte ꝛc. — Inserate. 8
Deutsches Adelsblatt. Wochenschrift für die Interessen des deutschen Adels beider Konfessionen. Nr. 2. Inhalt: Die Be⸗ festigung des Grundbesitzes. — Ein Rückblick. — Der Adel im Sagen⸗ kreise des Königreich Sachsen. — Wiener Briefe. — Erinnerungen aus großer Zeit. — Zur Geschichte der Familie von Hutten. — Aus dem Kunstleben. — Von dem Verein „Nobilitas“. — Familien⸗ nachrichten. — Briefkasten. — Führer im Inseratentheil. — Inserate.
Deutsche Kolonialzeitung. Organ des Deutschen Ko⸗ lonialvereins in Frankfurt a. M. 2. Heft. — Inhalt: Deutscher Kolonialverein. — Ruͤckblick auf das erste Vereinsjahr. — Geschäfts⸗
Preußisches Verwaltungs⸗Blatt. Nr. 15. — al Gesetzentwürfe, betreffend 1) die Einkommensteuer, 2) die Einführung einer Kapitalrentensteuer. — Polizeiliches Einschreiten bebufs Zu⸗ mauerung der vor Geltung einer bezüglichen baupolizeilichen Vorschrift angelegten Oeffnungen in Wänden an der Nachbargrenze. — Begriff Baubedingung“. Eine nach Ertheilung des Baukonsenses erlassene Verfügung als nachträgliche Baubedingung oder als gewöhnliche polizeiliche Anordnung? Gegenvorstellung gegen eine polizeiliche Ver⸗ fügung und darauf folgende Verfügung in Bezug auf Rechtsmittel⸗ fristerstrecung. — Inwiefern darf durch polizeiliche Anordnungen in Privatrechte eingegriffen werden? — Abgaben, welche für den Betrieb eines Gewerbes entrichtet werden. — Vergütungsanspruch der Physiker für ortspolizeiliche Verrichtungen. — Die Stellung des Schulvor⸗ standes, insbesondere in Schlesien. Beamtenqualität der Mitglieder des Schulvorstandes. Begriff des Beamten im Sinne des R.⸗Str.-— G.⸗B. (§. 359). — Gensd'arm kein Hülfsbeamter der Staatsanwalt⸗ schaft. Befugniß zur Durchsuchung und *
Die Sparkasse. Nr. 45. — Inhalt: Die sozialen Auf⸗ gaben der Sparkassen. III. — Zwangsvollstreckung in Immobilien. — Begründung des Kapitalrentensteuer⸗Gesetzes. — wesen: Mittheilungen der Behörden. Gesperrte Sparbücher. Berich aus Hagen und Kiel. Prioritäten verstaatlichter Bahnen. Aufhebung der Blandbill. Weltproduktion an Gold und Silber, Geldaus⸗ prägung, Schätzung der Gold⸗ und Silberausprägungen in den ver⸗
schiedenen Ländern. — Versicherungswesen: Angriffe gegen die Privat⸗
Eö Präventiv⸗Controle in Schleswig⸗ olstein. Uebersicht über die Lage der Versicherungsgesellschaften. Neue Briefbogen. Wechselrechtliche Entscheidung. — Literatur: Dr. Delbrücks Bemerkungen zum Arrsengesetentwurse — Briefkasten. Milch⸗Zeitung. Nr. 3. — Inhalt: Der Pferdehandel. Von Ableitner. (Fortsetzung.) — Ansteckende Hausthier⸗Krankbeiten. Oester⸗ reich⸗Ungarn. Rinderpest. — Allgemeine Berichte. Milchwirthschaft in der Provinz Hannover. — Erfahrungen in der Praxis. Mittel gegen Blutharnen des Rindviehs. — Eine zu bewundernde Kuh. Ein Beitrag zur Frage der Ansäuerung des süßen Rahms. — Bei⸗ trag zur Beantwortung der Frage, wie viel frischer Käse während des Reifens an Gewicht verliert. — Statistik. Viehzählung vom 10. Ja⸗ nuar 1883 in Preußen. — Maschinen⸗, Geräthe⸗ und Baukunde. Separator von de Laval. — Neue Milchtransportkanne. — Patente. Patentgesuche. — Biologie. Ueber die Bildung von Fett aus Kohle hydraten im Thierkörper. — Verschiedene Mittheilungen. Deutsch⸗ land. Einfuhr von Schweinefleisch ꝛc. aus Amerika. — Sprechsaal. Anfrage und Antwort. — Unterrichtswesen. — An⸗ und Verkäuf von Zuchtvieh. — Marktberichte. — Anzeigen. „Die gefiederte Welt. Zeitschrift für Voͤgelliebhaber, „Züchter und ‚Händler. Nr. 3. — Inhalt: Noch einige Züchtungen
im Jahre 1883. — Beiträge zur Kenntniß der Vögel Madagaskars:
Die Couäs. — Die Sumpfohreule. — Zur Kanarienzucht. (Fortsetzung.)
— Briefliche Mittheilungen. — Anfragen und Auskunft. — Aus
den Vereinen: Magdeburg, Zeitz, Wollin, Ausstellungen. — Mancherlei. — Briefwechsel. 18 Isis. Zeitschrift für alle naturwissenschaftlichen Liebhabereien. Nr. 3. — Inhalt: Zoologie: Die Unzulänglichkeit des Thierschutze im Reichs⸗Strafgesetzbuch (Fortsetzung). — Meine vorjährige Raupen zucht (Fortsetzung). —
Botanik: Ueber die Wirkung des Regens,
+ 1 293 221 ℳ, Steuern ꝛc.
+ 388 000 ℳ, Unterhaltung der Betriebsmittel + 369 000 ℳ, Erneuerung des Oberbaus + 371 000 ℳ); Elberfeld 34 740 000 ℳ 4 1870 000 ℳ); Erfurt 24 540 000 ℳ (+ 510 000 ℳ). Die Beauten betragen 4 153 587 ℳ (— 18 299 978 ℳ), die Zinsen und Amortisationsbeträge 64 533 0998 ℳ (+
für die Centralverwaltung und
19 000 ℳ). Die Ausgaben die Eisenbahnkommissariate (1 295 009 ℳ) erhöhen sich um 59 300 ℳ, darunter + 33 900 ℳ für Drucksachen, Kartenwerke, Insertionskosten, Steuern und unvor⸗
hergesehene Ausgaben. m Zu einmaligen und außerordentlichen Ausgaben sind Kap. 6 9 020 520 ℳ ausgeworfen (— 472 480 ℳ), die sämmt⸗ lich zu Bauten sowie zur Beschaffung von Apparaten und dergl. be⸗
stimmt sind, mit Ausnahme von 450 000 ℳ Abtragung einer Schuld
der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahngesellschaft an die Herzoglich
Portugiesische Kolonialpolitik. tenant a. D. —
Anatolköi und Koschuli.
Kanada.
bericht pro 1883. — Kassenabschluß pro 1883. — Mittheilung. — Von Hermann Vogt, Oberst⸗Lieu⸗ Das Klima von Paragugy. 2. — Land und Leute in Argentinien. 2. Die Lage der Lohnarbeiter in Amerika. 2. — Von den deutschen Kolonien in der Dobrudscha. 1. Von Pastor W. Teutschländer und H. W. Pastor. — Die neue Normalzeit in den Vereinigten Staaten und Von Karl Otto Schönrich. — Deutsche Konsulatsberichte. 1. China. — Literatur: Echo aus allen Welttheilen. — Sprechsaal. — Büchertisch. — Illustration: Aus der Thierwelt am Amazonas.
Beiheft zum Marineverordnungsblatt. Nr. 49. Inhalt: Die Geschichte der Schlacht von Port Sard. Ein Kapitel in der Geschichte der Zukunft.
Von H. Schneider. Von Ernst Bachmann. — Von Karl Ad. Douai
Constanta, — Briefwechsel.
Erlebtes.
und von 1873 bis jetzt. Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath. Berlin SW., Wilhelmstraße 122a.
des Thaues und des Besprengens auf die anze. — vysik: Der Schatten (Schluß). — Uen 1 Quarzsuche (Schluß). — Reisen und Forschungen. — Nachrichten aus den Natur⸗Anstalten: Berlin; Hamburg. — Jagd und Fischerei. — Anfragen und Auskunft. — Briefliche Mittheilungen. — Mancherlei.
Anregendes und Unterhaltendes: Auf der
Meine Memoiren aus der Zeit von 1848 bis 1866 Von Hermann Wagener, Wirklichem R. Pohl, Verlag und Antiquariat,
rann
Care
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
I. (Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handelse3. egister nimmt an: die Königliche Erpedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
.Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen. u. dergl.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
.Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
effentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. b
. Verschiedene Bekanntmachungen . Literarische Anzeigen.
In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaux.
R
. Theater-Anzeigen.
.Familien-Nachrichten. beilage. I.
2 —
Zubhastationen, Aufgebote, Vo ladungen u. dergl.
[3372] In Sachen G des Zimmermeisters W. Landwehr in Neustadt⸗
Harzburg, Klägers, wider
die Ehefrau des Gastwirths und Badbesitzers G. F. Pfeiffer, Agnes, geb. Brandt, daselbst,
Beklagte, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme der der Beklagten gehörigen indeellen Hälfte an dem hierselbst sub No. ass. 117 belegenen Sool⸗ 2c. Bade Juliushall mit sehr lebhaftem Sommer⸗ Logir⸗Hotel und Restaurations⸗Betriebe zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß von heute verfügt, auch die Eintragung dieses Be⸗ schlusses im Ghenatsce 8 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung au 6 be Dienstag, den 4. März 1884, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Harzburg angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken⸗ briefe zu überreichen haben.
Bemerkt wird, daß Termin zur Zwangs⸗ versteigerung der dem Ehemanne der Be⸗ klagten gehörigen ideellen Hälfte an vor⸗ bezeichnetem Grundstücke auf denselben Tag, Vormittags 9 Uhr, hier bereits früher an⸗ beraumt worden ist.
Harzburg, den 15. Januar 1884.
Herzogliches Amtsgerich Thiemann.
88 88 Nach heu em, seinen z durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Ab⸗ druck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt ge⸗ machtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des Wohnhauses Nr. 154 der Ehefrau des Maurers Lange, Marie, geb. Stübe hieselbst mit Zubehör Termine: - 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Reguli⸗
rung der Verkaufsbedingungen am
Mittwoch, den 23. April 1884,
2) nes 1L 11 Uhr, zum Ueberbot am Mittwoch, den 21. Mai 1884, 1 Vormittags 11 Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗
stück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Mittwoch, den 23. April 1884, Vormittags 10 ¾ Uhr, im Zimmer Nr. 3 des hiesigen Amtsgerichtsgebäu⸗ des statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 7. April 1884 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Armenkassen⸗Berech⸗ ner Vick hieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vor⸗ gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund⸗ stücks mit Zubehör gestatten wird.
Schwaan, den 16. Januar 1884.
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Woderich, A.⸗G.⸗Akt.
[3458] In Sachen des Lehrers Michael Kemna zu Geestendorf, Klägers und Gläubigers gegen den Arbeiter Heinr. Fr. Severs in Altluneberg,
Schuldner, wegen Forderung, wird zum zwangsweisen öffentlichen Verkauf der An⸗ baustelle Haus Nr. 144 in Schiffdorfendamm Art. 122 der Grundsteuermutterrolle, groß 38 aà 26 qm nebst dem darauf befindlichen Wohnhause auf Mittwoch, den 20. Februar 1884,
11 Uhr Morgens, b in Schiffdorfendamm im Koopmann'’schen Gasthause angesetzt, wozu Kaufliebhaber hiermit geladen werden.
Geestemünde, 18. Januar 1884. 8 Königliches Amtsgericht. I. Baecmeister.
188033 Bekanntmachung. 3 Das durch Beschluß vom 8. Dezember 1883 an⸗ geordnete Verfahren der Zwangsversteigerung des Rittergutes Haltauf, der Wassermühle Nr. 5 Haltauf und des Grundstücks Nr. 4 Haltauf und die auf den 14. und 15. März cr. anberaumten Termine werden hiermit aufgehoben. Trebnitz, den 15. Januar 1884. Königliches Amtsgericht. I.
[3463] Aufgebot.
Der Schmiedemeister August Muchow zu Bage⸗ mühl hat das Aufgebot der Hypothekenurkunde vom 2. März, 14. Mai und 9. Dezember 1841 über die
auf seinem im Grundbuche von Bagemühl Band II. Nr. 2 verzeichneten Grundstücke Abtheilung III. Nr. 3 für seine verstorbene Ehefrau Dorothee Louise, ge⸗ borene Ruthenberg eingetragenen 800 Thaler Vater⸗ erbe beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 26. März 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Brüssow, den 10. Januar 1884.. Königliches Amtsgericht.
[3465] Aufgebot.
Die Wittwe Antoinette Sielemann in Hildesheim, Goschenstraße 758, daselbst wohnend, hat das Auf⸗ gebot der auf den Inhaber lautenden Obligationen der Sparkasse der Stadt Hildesheim “
Litt. M. Nr. 8578 über 150 ℳ,
Litt. M. Nr. 7481 über 150 ℳ,
Litt. Q. Nr. 1635 über 150 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 25. Oktober 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird.
Hildesheim, den 18. Januar 1884.
Königliches Amtsgerich 8 Bening.
(34672
Anufgebot. Der am 9. Mai 1829 in Klingenthal geborene,
zuletzt in Markneukirchen wohnhaft gewesene Apotheker Karl Theodor Schmidt, welcher seit dem Jahre 1852 in Amerika verschollen ist, wird, nach⸗ dem der Kaufmann Ernst Hugo Schmidt in Glauchau wider ihn das Aufgebotsverfahren behufs Todes⸗ erklärung beantragt hat und als Aufgebotstermin der 19. September 1884, Vormittags 11 Uhr, anberaumt worden ist, hiermit zur Rückkehr oder Nachrichtsertheilung spätestens in diesem Termine unter der Verwarnung aufgefordert, daß er im ent⸗ gegengesetzten Fall für todt erklärt werden wird. Marknenkirchen, den 19. Januar 1884.
[3328] Oeffentliche Ladung. Nachdem der Ackermann Johann Georg Knöpfel von Velmeden, die Eintragung des in der Gemar⸗ kung von Velmeden belegenen Grundeigenthums, als: Bl. 15 Nr. 169 der Waßbach, Acker 43 a 73 qm “ 6 Wiese 51 94 „ zusammen identisch mit alt J. 290, 291, 292 ¼, 292 ½, 292 8 (Ackermann Johann Georg Knöpfel), J. 2921²16 (Ackermann Jacob Heppe), J. (Derselbe und Frau) und J. 292 ½ 8 Georg Sippel) und zum Theile bisher nicht katastrirt unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen
buch von Velmeden beantragt hat, diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termine den 5. März 1884, Vormittags 12 Uhr,
bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der erfolgten getragen sind, verliert. — F. 39/83. —
Lichtenau bei Cassel, am 5. Januar 1884.
Königliches Amtsgericht.
[3331] Oeffentliche Ladung. Nachdem der Taglöhner Konrad Ehefrau Maria Barbara, geb. Kaul, von Bellings,
belegenen Grundstücks B. 157, 2 Ar 12 Qm. Garten im Dorf, unter glaubhafter Nachweisung eines zehn⸗
Grundbuch von Bellings beantragt haben, so werden
solche spätestens 4 bis zum Termin am 24. März 1884, u 9 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, be⸗ Meidung der in den §§. 32 flade. des Gesetz’⸗c 8 vo 29. Mai 1873 angedrohten Rechtsnachtheile.
Steinan, am 16. Januar 1884. 8 Königliches Amtsgericht
Königliches Amtsgericht. Dr. Toepelmann.
8 v. Hagen.
alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert.
ununterbrochenen SII1“ 5 1 o werden alle
Anmeldung ein-
Bolender und B die Eintragung des in der Gemarkung von Bellings
jährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das
“