1884 / 20 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

8 la svite des gedachten Regts., in den Nebenetat des Großen Generalstabes, v. Derschau, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt Nr. 30, unter Stellung à la snite des Regts., als Lehrer zur Kriegsschule in Cassel, Demnig, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 128 und Lehrer bei der Kriegsschule in Cassel, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 30 versetzt. v. Zimmermann, Rittmeister à la suite des Drag. Regts. Nr. 23 und Lehrer bei der Kriegsschule in Metz, unter Entbind. von seinem Kommando bei dem Hus. Regt. Nr. 9, zur Dienstleist. bei dem Nebenetat des Großen Generalstabes kommandirt. v. Bloedau, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 21 und etatsmäß. Mitglied der Milit. Schießschule, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 77, Bickel, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 117, unter Stellung à la suite des Regts., als etatsmäß. Mitgl. zur Milit. Schießschule, versetzt. Völsing, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 117, zum Hauptmann und Comp. Chef, Wagner, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., befördert. v. Puttkamer, Sec. Lt. vom Garde⸗Füs. Regt., in das Inf. Regt. Nr. 49, Kre ckel, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59, in das Inf. Regt. Nr. 44, versetzt. Graf zu Dohna, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 1, zum Rittm. und Escadron⸗Chef, Graf v. Matuschka Frhr. v. Toppolczan und Spaetgen, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Beide vorläufig ohne Patent, befördert. v. Kotze, Rittm. und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 11, v. Seydlitz, Rittm. und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 3, v. Paczensky⸗Tenczin, Rittm. und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 4, Oesterreich, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 87, v. Koenig, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 24, Schmidt, Hauptm. und Vorstand des Festungsgefängnisses in Glogau, v. Rothkirch⸗Panthen, Pr. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 1, Laube, Pr. Lt. vom Eisenb. Regt., ein Patent ihrer Charge verliehen.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12. Januar. Schachtrupp, Rittm. a. D., zuletzt à la suite des Ulan. Regts. Nr. 12, die Aussicht auf Anstell. in der Gensd'armerie ertheilt. 17. Januar. Baron v. Bursztini, Oberst . H. und Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 6, von dieser Stellung entbunden. Sommerlatte, Major vom Inf. Regt. Nr. 71, mit Pens. zur Disp. gestellt. Lau, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 77, mit Pens. der Abschied bewilligt. Spancken, Pr. Lt. a. D., zuletzt Pr. Lt. und Oberjäger im Reit. e. die Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform ertheilt.

Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. J aktiven Heere. 15. Januar. Durlacher, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Inf. Regt., auf die erste Hauptmannsstelle im 4. Inf. Regt., Graf v. Bothmer, Hauptm. vom Generalstabe, als Comp. Chef zum 2. Infanterie⸗Regiment, Jochum, Seconde⸗Lieutenant von der Reserve des 6. Infanterie⸗Regiments, in den Friedens⸗ stand des gen. Regts., mit einem Patent vom 1. November 1879, versetzt. v. Wachter, Oberst⸗Lt. im 4. Inf. Regt., zum etatsmäß. Stabsoffiz., Riehmer, Schöller, Majors in dems. Regt., zu Bats. Commandeuren, Zimmer, Major z. D., zum Commandeur des Landw. Bez. Passau, ernannt. Hanfstängl, Pr. Lt. a. D., im 5. Chev. Regt, mit einem Patent vom 24. Dezember 1877, wieder⸗ angestellt. ö“

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 18. Januar. v. „,u15 Hauptm., beim Generalstabe der 3. Div. ein⸗ getheilt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 12. Ja⸗ nuar. v. Münster, Pr. Lt. des 6. Inf. Regts., kommandirt zum topograph. Bureau des Generalstabes, mit Pens. zur Disp. gestellt.

III. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.

1 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 7. Januar. v. Sprößer, Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 120, unter Ernennung zum etatsmäß. Stabsoffiz., in das Gren. Regt. Nr. 123, Rummel, Miajor und etatsmäß. Stabsoffiz. im Gren. Regt. Nr. 123, als Beats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 120, versetzt. Ziegler, Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 121, zum etatsmäßigen Stabsoffizier, v. Menzel, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. im Inf. Regt. Nr. 121, zum Bats. Commandeur, ernannt. Frhr. v. Seutter, Major und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 121, unter Vorbehalt der Verwendung als etatsmäß. Stabsoffiz., zum Oberst⸗Lt. befördert mit einem Patent vom 6. De⸗ zember 1883. Glauner, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, unter Beförder. zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Inf. Regt. Nr. 120 versetzt. Burtar, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, zum Pr. Lt. befördert, unter Vorbehalt der Patentirung. Ströhlin, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 124, in das Gren. Regt. Nr. 119 versetzt. 11. Januar. v. Karaß, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 25, zum Commandeur dieses Regts. ernannt. v. Moser, Major und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 20, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Drag. Regt. Nr. 25 versetzt. Zie⸗ mann, Pr. Lt. im Ulan. Regt. Nr. 20, zum Rittm. und Escadr. Chef befördert. v. Poser, Sec. Lt. im Drag. Regt. Nr. 26, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Ulan. Regt. Nr. 20 versetzt.

8 Kaiserliche Marine.

Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ꝛc. Ber⸗ lin, 17. Januar. Hellhoff, Rust, Lts. zur See, zu Kapitän⸗Lts. befördert. Nees v. Esenbeck, Kapitän⸗Lt. im Marinestabe, als Korv. Kapitän mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civil⸗ dienst und seiner bisher. Unif., Retzlaff, Lt. zur See, mit Pension und seiner bisher. Unif. der Abschied bewilligt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. Januar. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag 11 ½ Uhr den Regierungs⸗Präsidenten Grafen Clairon d'Haussonville, nahm sodann militärische Meldungen entgegen und empfing den Lieutenant Alandt vom 2. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 47.

Abends 9 ½ Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften zur Soirée bei dem Fürsten Anton Radziwill.

Das Herrenhaus hielt heute seine 8. Sitzung, welcher die Staats⸗Minister Dr. Friedberg und von Scholz sowie zahlreiche Regierungskommissarien beiwohnten. Nach der durch den Präsidenten Herzog von Ratibor um 1 ¼4 Uhr erfolgten Eröffnung der Sitzung erfolgte zunächst die Ver⸗ eidigung des neu in das Haus eingetretenen Fürsten Anton von Sulkowski in der üblichen Weise.

Sodann erstattete Herr Lindemann Namens der Budget⸗ kommission Bericht über den Gesetzentwurf, betreffend Ab⸗ ünderungen des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872, und empfahl die Vorlage zur unveränderten Annahme. Das Haus beschloß ohne Debatte nach diesem Antrage.

Namens der Budgetkommission berichtete sodann Graf zur Lippe über die Petitionen des Magistrats zu Braunsberg wegen Uebernahme der Unterhaltungskosten für Schiffahrts⸗

anlagen im Frischen Haff und im Passargefluß auf den Staat und empfahl Namens der Kommission den Uebergang zur Tagesordnung. Das Haus genehmigte den Antrag 1— Diskussion.

Staatssekretär Dr. Stephan berichtete Namens derselben Kommission über die Petition der Gerichtsdiener Iffland und Genossen vom Landgericht I in Berlin wegen Einkommens⸗ verbesserung und beantragte gleichfalls Uebergang zur Tages⸗ ordnung, welchem Antrage das Haus auch ohne Debatte bei⸗ trat. (Schluß des Blatts.)

Die in der gestrigen Sitzung des Herrenhauses von dem Staats⸗Minister Maybach gehaltenen Reden und der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (32.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Staats⸗Minister von Puttkamer nebst mehreren Kommissarien beiwohnte, machte der Präsident dem Hause die Mittheilung, daß vom Herrenhause eingegangen sei: der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Höferecht in der Pro⸗ vinz Hannover, und der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Errichtung eines Landgerichts in Memel; ferner von dem Abg. Dr. Windthorst ein Antrag auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Herstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch⸗katholischen Bisthümer und Geistlichen.

Bevor das Haus in die Tagesordnung eintrat, erhielt das Wort der Abg. Cremer, der die Beschuldigungen, welche er jüngst gegen den Vorsitzenden der Königlichen Direktion der Verwaltung der direkten Steuern in der Richtung er⸗ hoben habe, daß derselbe unrichtig eingeschätzt sei, als jeder Be⸗ gründung entbehrend zurückzog.

Es folgte die Berathung des Antrages der Abgg. Berling und Genossen, betreffend die Ansprüche auf Vergütung für die Gestellung von Trainpferden im Jahre 1863 nach dem Serrbesateptltt rstltazttzszz.. .

Der Antrag lauukt

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: v“

Den Ansprüchen auf Vergütung Befriedigung zu gewähren, welche den Stellern von Trainpferden im Jahre 1863 nach dem Landesgesetz Holsteins erwachsen und auf Anordnung der damaligen holsteinischen Regierung verbrieft worden sind.

Der Abg. Francke begründete den Antrag, den er der Petitionskommission zu überweisen bat, weil dieselbe sich mit diesem Antrag bereits seit längeren Jahren beschäftigt habe.

Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Dr. Rüdorff hob hervor, daß es unklar sei, an wen die Ansprüche, deren Berechtigung unzweifelhaft sei, gerichtet wer⸗ den müßten, ob an Dänemark, die Provinz Schleswig⸗Holstein oder an Preußen. Die Regierung sei der Ansicht, daß die Ansprüche nur an Dänemark gerichtet werden könnten, doch werde die kommissarische Berathung nochmals Veranlassung geben, diese Frage klar zu stellen.

Der Abg. Dr. Bierling schlug vor, den Antrag an die Justizkommission zu verweisen.

Ueber diesen Vorschlag entspann sich eine kurze Debatte, an der sich die Abgg. Dr. Hänel, Dr. Köhler und Janssen betheiligten. Schließlich warde der Antrag, dem Vorschlage des Abg. Francke gemäß, an ze Petitionskommission verwiesen.

Das Haus berieth sodann mündliche Berichte der Gemeindekommission und der Unterrichtskommission.

Die Diskussion wurde zunächst eröffnet über die Peti⸗ tion der Stadt Ehrenfeld um Erlaß gesetzlicher Vorschriften, welche die kommunale Besteuerung von Staatsbeamten an ihrem wirklichen Wohnorte zulassen.

Der Berichterstatter Abg. Götting begründete den Antrag der Gemeindekommission, welcher lautet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Petition der Stadt Ehrenfeld der Königlichen Staatsregierung zu dem Zwecke zu überweisen, um die Materie einer als noth⸗ wendig zu erachtenden gesetzlichen Regelung im Sinne der Petentin möglichst bald zuzuführen.

Der Abg. Francke schilderte, wie sich die preußische Ver⸗ ordnung über das Steuerdomizil der Beamten entwickelt habe, und die Stellung des rheinischen Rechts zu dieser Verordnung.

Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) empfahl, die einzelnen Uebelstände sofort zu regeln, und nicht erst das Kommunal⸗ steuergesetz abzuwarten. Ein Regierungskommissar gab Namens der Regierung die Erklärung ab, daß dieselbe dem Kommissionsbeschluß nicht unsympathisch gegenüberstehe.

Der Abg. von Oertzen (Bromberg) wollte die Petition der Regierung zur Erwägung überweisen.

Die Diskufsion wurde hierauf geschlossen und der Antrag der Kommission angenommen.

Es folgte nunmehr der erste Bericht der Gemeinde⸗ kommission über Petitionen.

Die Stadtgemeinde Cöln hatte schon in der vorigen Session eine Petition an das Abgeordnetenhaus mit dem Antrage eingereicht:

das Haus der Abgeordneten wolle hochgeneigtest dahin wirken, daß auch vor einer gesetzlichen Neuregelung der einschlägigen Materie an dem bisherigen Verfahren festgehalten werde, wonach Beamte lhr Gemeindebürgerrecht an ihrem faktischen Wohnort auszuüben aben.

Namens der Kommission berichtete der Abg. Götting, daß die Kommission zu keinem Beschluß gekommen sei.

Von dem Abg. Frhrn. von Minnigerode war der Antrag ge⸗ stellt, über die Petitionen der Städte Cöln und Deutz, was das gestellte Gesuch betrifft, zur Tagesordnung überzugehen, dieselben aber zu dem Zweck der Königlichen Staatsregierung zu überweisen, um die Materie einer als nothwendig zu er⸗ achtenden gesetzlichen Regelung möglichst bald zuzuführen.

Dagegen war von dem Abg. Rintelen beantragt, die gedachten beiden Petitionen der Königlichen Staatsregierung zur Berück⸗ sichtigung zu überweisen. Bei der Abstimmung waren beide Anträge von der Kommission abgelehnt worden. In der heutigen Sitzung wurden dieselben wieder aufgenommen und von 8b Abgg. Frhrn. von Minnigerode und Rintelen be⸗ gründet.

Bei Schluß des Blattes sprach der Geheime Regierungs⸗ Rath Noell.

Durch Allerhöchste Ordre vom 21. Januar d. it der Bischof Johann Bernard Brink mann, gegen welchen durch gerichtliches Urtheil vom 8. März 1876 auf Entlassung aus dem Amte als Bischof von Münster erkannt ist, be⸗ gnadigt worden.

In Folge dessen ist die kommissarische Vermögensverwal⸗ tung in der Diözese Münster aufgehoben und die Wieder⸗ aufnahme der eingestellten Staatsleistungen für diese Diözese,

und zwar vom 1. Januar d. J. ab, erfolgt.

(Allg. Ztg.) In Kammer der Abd⸗ daß das Kriegs⸗ der Militärverwaltung pro zu erforderlichen Gesetzentwurf in Vor⸗ 43 490 595 ℳ, gegen ammer setzte darauf Der Abg.

sein am Sonn⸗ Anerkennung des

der Ober⸗Amts⸗

München, der heutigen (40.) Plenarsitzung der geordneten theilt der 1. Präsident mit, Ministerium den Hauptetat 1884/85 und den da lage brachte.

Bayern.

(Der Etat beziffert sich auf 1883/84 weniger um 86 441 ℳ) Die K die Spezialberathung des Haas konstatirte zum Etat der Amtsgerichte: abend abgelehnter Antrag sei nicht auf eine Bedürfnisses der Aufbesserung der Gehalte richter ꝛc., sondern nur darauf zurückzuführen gewesen, daß Redner den Wechsel eingelöst wissen wollte, melchen man mit der Ver⸗ tröstung jener Kategorien von Beamten auf das ganisation ausgestellt habe. kt des wieder beregten An⸗ leichstellung der Landgerichts⸗ richter mit den Bezirks⸗Amtmännern, chung dieser Frage vor und kritisirte g, bezw. Vertheilung der Amts⸗ und Gerichtsorganisation. z Dr. von Fäustle legte Aeußerungen Kopps und anderer welche zu der beanstandeten gerichte und bezüglich der Zutheilun und welche vorzugsweise in baulichen Rück⸗ f die geringe Geschäftsaufgabe bei Beurtheilung der Organi⸗ Formation der Landgerichte erfolgt ondere Ausgaben erwachsen hierfür Millionen bewilligt die Petitionen um Wiedererrichtung gung hinüberzugeben, bedeutenden Mittel zu be⸗ llant, wonach in der Pfalz außerhalb des Geri ärte der Minister, die vorausgesetzt, stattgeben zu wollen. gerichte wurden sodann nach dem ohne wesentliche Debatte, d der besonderen Kosten ch dem Ausschußantrag n einschlägigen Petitionen Bei dem Etat der Strafanstalten wurde

Justizetats fort.

Insleben⸗ neuen Gerichtsor Abg. Kopp legte den Schwe trags auf das Erforderniß der G Räthe und Ober⸗Amts behielt sich eine Bespre sodann die Eintheilun Landgerichte, Staats⸗Minister der Justi hierauf gegenüber den Redner die Gründe dar, bung einiger Land gebend waren, sichten und gelegen seien. sation, daß in Bayern die sei, ohne daß hierfür bes während in anderen Bundesstaaten Er warne davor, von Gerichten der Regierun ohne zugleich die entsprechenden sehr willigen. Der Anregung des Abg. Vai Seitens der Amtsgerichte Amtstage ( abgehalten werden sollten, erkl mung des Finanz⸗Ministers Die Postulate für die Amts Ausschußantrag bewilligt, de die Etats der Staatsanwaltschaften un für Ausübung der Gerichtsbarkeit na angenommen und die sämmtliche ebenso beschieden. die Sitzung auf morgen vertagt.

Dresden, Zweite Kammer erledigte der Ueberschüsse, geänderten V. „Leipziger beantragte die Regierung periode auf eine Ver eipziger Ze

treten der

die ganze

in Rücksichten au Man übersehe

g zur Würdi

Sachsen. 22. Januar. . heute die Kap. 1 bis 7 des Etats die gemäß der durch mehrere Nachpostulate orschläge der Regierung bewilligt wurden. Zeituna“

Minorität

„Dresdner

nächste Etats⸗ schmelzung des „Dresdner Journals“ itung“ Bedacht nehmen. Der Staats⸗ Minister von Nostitz⸗Wallwitz erklärte, daß er diesem Antrage nicht unbedingt entgegentreten würde, sofern die davon erwarteten finanziellen Vortheile wirklich eintreten sollten, was nicht zu er⸗ warten sei, und der Regierung ein Preßfonds gestellt würde. Wie „W. T. B.“ meldet, ordnete Ackermann, daß, den Sozialdemokraten Boden der Revolution“, werden müsse, solche Tendenzen z1 wurde mit 44 Stimmen abgelehnt. 23. Januar. hat heute den Antrag der Sozia sinde⸗Ordnung aufzuheben und den Dienstboten und Dienstherrschaften verträgen gleichzustellen servativen sich entschied

Elsaß⸗Lothringen. 1 der heutigen

PWurnal“,

zur Disposition betonte der Abge⸗ so lange man in diesem Hause von „wir stehen auf dem s Mittel gegeben Der Antrag

ren müsse: der Regierung jede bekämpfen. (W. T. B.) Die Zweite Kammer ldemokraten, die Ge⸗ Arbeitsvertrag zwischen allen übrigen Arbeits⸗ ,‚ nachdem die Liberalen und die Kon⸗ en dagegen erklärt hatten, abgelehnt.

Straßburg, 1 Sitzung des s griff der Abg. von Bulach (Sohn) bei der halter das in der ‚Nordd. lichte Interview an, dessen Er erklärte: er sei nicht im

aufgetreten und protestire Person mit Antoine, halte Der Staats⸗ die von dem Statthalter in einem Theil der he angegriffen worden; das Land beruhigen⸗ nach der Schablone Land selbst kennen Bulach habe gerade getadelt, Die Rede wäre bedeut über Elsaß⸗Lothringen jetzt schlage die vorhin erwähnte Was das Inter⸗ s8, was den An⸗

1 Landes⸗ ausschusse Etatsposition für den Statt Allg. Ztg.“ seiner Zeit veröffent Authentizität er bezweifelte.

Namen unzufriedener Beamten

gegen eine Zusammenstellung seine aber im Uebrigen seine Behauptung sekretär von Hofmann erwiderte: Versöhnungspolitik sei deutschen Presse als Schwä Statthalter den Bewußtsein, daß werde, und der Statthalter Der Abg. von

gen aufrecht.

inaugurirte

lernen suche. was das Land billige. blieben, wenn bekannt geworden wäre; Strömung in Deutschland view anbelange, so enthalte dasselbe viele Statthalters

ungslos ge⸗

daraus Kapital.

entspreche. des persönlichen persönliche solche Behauptung als durch That⸗ Abg. Köchlin (Mülhausen) mmung des Hauses: die An⸗ en nur als die persönliche ch anzusehen, nicht als die Das Land würde dem Statt⸗ wenn er in seinem Regiment der Milde erwiderte: des Statthalters gesprochen, m. Er habe die volle Ver⸗ e das Haus ihm beistimmen. ann ersuchte den Redner, die bezüglich der Verfassung stimme Regierung zu, das habe aber mit Nachdem der Abg. Grad ten Diktatur⸗Paragraphen Debatte geschlossen und der Ge⸗

schauungen dem Vorwurf ehrgeizige oder genommen würde, grundlos zurückzuweisen, erhärtet werde. erklärte unter allgemeinster Zusti griffe gegen den Statthalter sei Stimmung des Abg. Ansicht des Landesausschusses. halter dankbar sein, fortfahre. habe nicht von sondern nur von dem Syste fassung reklamirt, darin werd Der Staatssekretär von Hofm Frage nicht zu vermischen; ihm das Haus wie die seinen Angriffen nichts zu thun. noch für die Aufhebung des sogenann gesprochen hatte, wurde

genstand verlassen.

Regiments meine,

so lange sie

von Bula

der Person

Oesterreich Ungarn. Wien, 22. Januar. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhause wurden heute von der Regie⸗ rung die Gesetzentwürfe wegen Abänderung des Brannt⸗

weinsteuergesetzes, wegen Erhöhung des Einfuhrzolls für Preß⸗

hefe und wegen Verstaatlichung der Franz⸗Joseph⸗Bahn, der

RNudolfs⸗Bahn und der Vorarlberg⸗Bahn eingebracht.

Die Erzherzogin Maria Theresia ist an den Ma⸗ ern leicht erkrankt.

Pest, 21. Januar. (Prag. Ztg.) Das Abgeordneten⸗ haus verhandelte heute in der Generaldebatte über das Budget des Handels⸗Ministeriums. Morgen wird die

Verhandlung fortgesetzt.

Agram, 21. Januar. (Prag. Ztg.) Die Konferenz er Nationalpartei beschloß eine stramme Organisation der Partei und Herausgabe eines Tagesjournals. Von den Abgeordneten wurde die Bekämpfung der Agitation der Staréevicianer, die Sorge für Verbreitung des Blattes und

die Anstrebung einer Stärkung der Nationalpartei zugesichert.

Lemberg, 21. Januar. (Wien. Ztg.) Morgen wird ier unter dem Vorsitz des Verwesers des ruthenischen Me⸗ ropolitanstuhles des Bischofs Sylvester Sembratowicz ine Kongregation der Delegirten aus den Dekanaten der eiden ruthenischen Diözesen stattfinden. Die Kongre⸗ gation wird sich mit der Frage der Regulirung der Kongrua und den diesbezüglich vorzunehmenden Schritten befassen.

Frankreich. Paris, 22. Januar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer lehnte heute den Antrag der Regie⸗ rung auf gerichtliche Verfolgung des Deputirten Talandier, Direktors der „République démocratique et sociale“, mit 270 gegen 180 Stimmen ab. Der Senat stellte den von der Deputirtenkammer abgelehnten Kredit von 3 Mill. zur Fort⸗ setzung der Eisenbahnarbeiten am oberen Senegal wieder her. In Folge der gestern von der Deputirten⸗ kammer votirten theilweisen Uebernahme des Budgets der Pariser Polizeipräfektur auf das Mini⸗ sterium des Innern macht sich unter den Konstablern eine gewisse Erregung geltend. Dieselben protestiren gegen die hinsichtlich der Pensionsbedingungen vorgenommenen Ver⸗ änderungen, doch ist es bisher weder zu einem Strike, noch zu irgend einem Zwischenfalle gekommen. Vom Ministerium wird ein anderweiter Entwurf vorbereitet, in welchem den Wünschen der Konstabler Rechnung getragen werden soll.

Der Minister⸗Präsident Ferry, welcher an den Vertreter des chinesischen Gesandten geschrieben hatte, um zu erfahren, ob der in der „Deutschen Revue“ veröffentlichte Brief des Marquis Tseng authentisch sei, hat eine Ant⸗ wort des chinesischen Chargé d'Affaires empfangen, in welcher es heißt: Marquis Tseng habe in Folge wiederholter Auf⸗ forderungen des Herausgebers der „Deutschen Revue“ durch einen seiner Sekretäre den betreffenden Brief schreiben lassen Wenn auch Tseng die Verantwortlichkeit für die in dem Briefe enthaltenen Gedanken übernehme, so sei derselbe doch nicht verantwortlich für den Gebrauch, der damit gemacht worden sei. Es handle sich nur um einen einfachen Auskunftsbrief.

(Köln. Ztg.) Der „Temps“ bringt folgende Mit⸗ theilung: „Die Vorbereitung des Budgets von 1885 geht rasch vorwärts. Die dem Finanz⸗Minister von seinen ver⸗ schiedenen Kollegen gemachten Vorlagen wurden von demselben einer strengen Prüfung unterworfen, die in mehreren Fällen die Zurücksendung der verlangten Credite zur Folge hatte. Der Finanz⸗Minister ist der Ansicht, daß, wenn man eine Politik der Ersparnisse annimmt und eine jede Vermehrung der Ausgaben zurückweist, das Budget ohne neue Hülfsquellen im Gleichgewicht erhalten werden könne. Nach der Finanz⸗ verwaltung wäre das einfachste Mittel eine höhere Besteuerung des Alkohols. Diese Maßregel ist aber nur für den Nothfall in Aussicht genommen.“

Italien. Rom, 22. Januar. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer brachte Bezzini heute eine Inter⸗ pellation ein wegen der Fischerei im adriatischen Meere und der Ermordung eines Fischers in Spalato. Der Minister behielt sich vor, den Zeitpunkt der Beantwortung der Interpellation zu bestimmen. Der Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung der gemischten Gerichte in Egypten, wurde angenommen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Ja⸗ nuar. (W. T. B.) Am 28. d. M. findet bei dem Kaiser und der Kaiserin im Winterpalais eine große Ball⸗ festlichkeit statt, zu welcher Einladungen an die höheren Beamten, Generäle, zahlreiche Mitglieder des diplomatischen Corps und andere Notabilitäten ergangen sind.

Moskau, 22. Januar. (W. T. B.) Der in diesem Jahre zum ersten Male seit der Krönung zusam⸗ mentretende Moskauer Adelskonvent zur Vornahme der Wahlen des Adels für öffentliche Aemter wurde heute von dem Generalgouverneur mit einer Ansprache eröff⸗ net, in welcher derselbe betonte, daß der Moskauer Adel bei der Ausübung öffentlicher Aemter jederzeit seine traditionelle Loyalität für den Thron und das Vaterland an den Tag gelegt und sich dadurch seine Ehrenstellung unter den übrigen Ständen erworben habe. Wenn auch bei den Wahlen der allgemeinen Stände würdige Mitglieder des Adelsstandes zuweilen übergangen worden seien, so beeinträchtige das doch nicht die Berechtigung des Adels, den Angelegenheiten der allgemeinen Stände gegenüber eine hervorragende Stellung ein⸗ zunehmen. Der General⸗Gouverneur rief dem Konvent das vom Kaiser dem Adel bei der Krönung ausgedrückte Vertrauen zu dessen erprobter Ergebenheit ins Gedächtniß und erklärte schließlich, er hoffe zuversichtlich, der Adel werde nach wie vor eine Stütze alles Guten zum Nutzen des Thrones und des Vaterlandes sein und sich bei den bevorstehenden Wahlen auf der Höhe der staatlichen Bedeutung des Adelsstandes befinden. Hierauf wurde der Entwurf einer Adresse an den Kaiser abgefaßt und verlesen, in welchem den Gefühlen der Liebe, der Ergebenheit und des Vertrauens zu dem Monarchen Aus⸗ druck gegeben wird. Der Adreßentwurf wurde von den Ver⸗ sammelten mit enthusiastischen Zurufen begrüßt.

Amerika. Washington, 22. Januar. (W. T. B.) Der Senat hat einen Antrag genehmigt, der die Kommission für die auswärtigen Angelegenheiten beauftragt, zum Schutze der amerikanischen Interessen gegenüber denjenigen Ländern, welche die Einfuhr von amerikanischem Fleisch ver⸗ bieten oder beschränken, gesetzgeberische Maßregeln vorzubereiten.

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Zeitungsstimmen. G“

Die „Deutsche Hutmacher⸗Zeitung“ bespricht die Kranken⸗ und Unfallversicherung der Arbeiter. In dem be⸗ treffenden Artikel heißt es: 8

Wenn der neueren Gesetzgebung der Vorwurf gemacht wird, daß sie oft eine überstürzte Dampfarbeit sei, so kann man dies von der Behandlung der sozialpolitischen Gesetze nicht sagen. Sowohl rück⸗ sichtlich der Kranken⸗ als auch der Unfallversicherung der Arbeiter haben Interessenten, Presse und parlamentarische Kreise reichlich Zeit gehabt, das Für und Wider gründlich in Erwägung zu ziehen und der Reichsregierung darf die Anerkennung nicht vorenthalten werden, daß sie bei ihrem schwierigen Werke die Stimmen der öffentlichen Meinung nach allen Seiten berücksichtigt hat. Gerade die Umgestaltung, welche die ursprünglichen Pläne der Reichsregierung erfahren haben, ist ge⸗ eignet, das Vertrauen zu stärkey, daß die Reichsregierung von der hohen Wichtigkeit ihrer Aufgabe tief durchdrungen ist und daß es ihr gelingen werde, das große Ziel der Kaiserlichen Botschaft „Besserung der Lage der Arbeiter und Förderung des Friedens der Berufsklassen unter einander“ zu verwirklichen.

Daß dieses Ziel ohne Einführung des Versicherungszwanges nicht erreicht werden könne, wird immer allgemeiner anerkannt. Die Stimmen der Gegner des Zwanges, welche Alles der durch fort⸗ schreitende Einsicht und Gessttung der Interessenten geförderten freien Entschließung überlassen wollen, verstummen allmählich, und selbst die Anhänger der Privatoversicherungs⸗Gesellschaft wollen nicht auf den Zwang verzichten und können nicht umhin, die Sicherung der erwor⸗ benen Ansprüche durch starke Garantien zu verlangen.

Auf dem Gebiete des Krankenkassenwesens hatte die Erfahrung gelehrt, daß die Neigung, sich aus freier Entschließung zu Kranken⸗ kassen zu vereinigen, bei unsern Arbeitern nur in geringem Maße vorhanden ist. Es erübrigte nach dieser Erfahrung nur die Einführung des Zwanges, wenn das Ziel mit Sicherheit und in absehbarer Zeit erreicht werden und zugleich die Wohlthat der Ver⸗ sicherung fuͤr alle die Kategorien von Arbeitern, hinsichtlich deren die Durchführung des Zwanges möglich erscheint, eine allgemeine werden sollte.

Ohne die Verallgemeinerung der Krankenversicherung war der Arbeiter gar nicht in der Lage, sich der Wohlthat derselben theil⸗ haftig zu machen. So lange sich die Krankenkassen nur hier und da zerstreut vorfinden, ist es in vielen Fällen unvermeidlich, daß für den Arbeiter die Versicherung, zu der sie etwa nach dem bisherigen Regime durch ortsstatutarische Regelung gezwungen waren, verloren geht, sobald sie einen Orts⸗ oder Berufswechsel vornehmen, weil nicht immer an dem neuen Orte oder für das neue Arbeitsver⸗ hältniß eine Kasse existirt, in welche sie hätten eintreten können, und wenn das wirklich der Fall war, entsprang aus der Karenzzeit immer eine Unterbrechung der Versicherung.

Diesem Uebelstande ist durch das neue Krankenkassengesetz abge⸗ holfen worden. Die obligatorische Gemeinde⸗Krankenversicherung in Verbindung mit den Bestimmungen über die Orts⸗ und Fabrik⸗ Krankenkassen sichert die ununterbrochene Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse, mag der Arbeiter noch so oft einen Domizil⸗ oder Berufswechsel vornehmen.

Das Krankenkassengesetz verpflichtet die Arbeitgeber, ein Drittel der Beiträge, welche auf die von ihnen beschäftigten versicherungs⸗ pflichtigen Personen entfallen, aus eigenen Mitteln zu leisten. Die Belastung wird eine sehr bedeutende werden, da die Verpflichtung der Krankenkassen, denen auch alle Erkrankungen in Folge von Unfällen aller Art zur Last fallen, sich bis auf einen dreizehnwöchigen Zeit⸗ raum erstreckt. Aber demgegenüber werden ja auch die Arbeitgeber in⸗ sofern entlastet, als um alle diese Unfälle ihre aus dem Haftpflicht⸗ gesetz entspringende Verpflichtung verändert wird.

Diese Haftpflicht der Arbeitgeber beabsichtigt nun die Reichs⸗ regierung durch den jetzt vorliegenden neuen Entwurf eines Unfallver⸗ sicherungsgesetzes der Arbeiter dahin zu modifiziren, daß sie den Ar⸗ beitgeber nur für die Fälle, in welchen ihm selbst bei den Einrich⸗ tungen des Betriebes eine Unterlassung in Betreff der Sicherheit seiner Arbeiter zur Last fällt, verantwortlich machen, dagegen die Vergütung für die Folgen aller Unfälle, soweit sie nicht den Kranken⸗ kassen zur Last fallen, den durch das Gesetz einzuführenden Unfall⸗ versicherungskassen auferlegen will.

Solcher Gestalt stehen beide Gesetze, das Krankenkassen⸗ und Unfallversicherungsgesetz, in engster Beziehung zu einander, und, was das Wichtigste ist, sie ergänzen einander in der Weise, daß die 13wöchige Unterstützung aus der Krankenkasse der 13wöchigen Karenz⸗ zeit des Unfallversicherungsgesetzes entspricht, so daß die Unterstützung deerhn einem Unfall betroffenen Arbeiters keine Ucher e erfährt.

Die Kosten der Unfallversicherung legt der Entwurf ausschließ⸗ lich den Arbeitgebern auf. Wenn gegen die Heranziehung der Arbeit⸗ geber zu den Kosten der Krankenkassen eingewendet werden konnte, daß dieselbe nicht gerechtfertigt sei, weil die gewöhnliche Erkrankung des Arbeiters in keinem Kausalnerus zu dem mit dem Arbeitgeber eingegangenen Lohnvertrage stehe, und deshalb diese Belastung durch die Uebernahme aller Kosten für die leichteren Unfälle und der drei⸗ zehnwöchigen Entschädigung für die schwereren auf die Kranken⸗ kassen ausgeglichen wurde, so entspringt dagegen die Haft⸗ pflicht der Arbeitnehmer aus ihrem Gewerbebetrieb und muß zu den Betriebskosten gezählt werden. Doch wäre dies nur am Platze, wo dem Unternehmer ein Verschulden zur Last fällt. Sehr viele Unfälle aber entspringen aus der Unvorsichtigkeit und Sorglosigkeit der Arbeiter; insofern ist es auch doppelt gerechtfertigt, daß ein Theil der Unfälle den Krankenkassen, zu denen die Arbeiter das meiste bei⸗ tragen, überwiesen wurde.

Auch müssen die Arbeitgeber, denen diese Bestimmung der Vor⸗ lage als eine zu starke Belastung erscheinen sollte, darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie doch, wenn die Vorlage Gesetz werden sollte, rücksichtlich der Behandlung ihrer Haftpflicht ganz wesentlich günstiger gestellt sein würden, als bisher. Es würde ihnen nämlich die nach dem jetzigen Haftpflichtgesetz für sie sehr gefährliche Beweislast ab⸗ genommen, indem nach dem neuen Gesetze, um ihre Haftpflicht zu begründen, ihnen der Nachweis der schuldbaren Unterlassung geführt werden müßte. 1“

Viele Industrielle sind ja jetzt schon gegen die Wirkungen des Haftpflichtgesetzes bei Privatgesellschaften versichert, für diese wird der Kostenpunkt keinen erheblichen Unterschied machen. ...

Der Organisation des Unfallversicherungswesens beabsichtigt der Entwurf abweichend von den früheren Entwürfen Berufsgenossen⸗ schaften, welche sich über das ganze Reich erstrecken und in Sektionen getheilt werden sollen, zu Grund zu legen. Daß die Durchführung dieser Organisation große Schwierigkeiten machen wird, unterliegt bvehe Zweifel, doch ist das große Ziel wohl der großen Anstrengung werth.

Von dem ursprünglich beabsichtigten Staatszuschuß sieht der Entwurf ab; die Huff des Reichs soll nur in dem Falle eintreten, daß eine ganze Berufsgenossenschaft zahlungsunfähig wurde. Wir glauben, annehmen zu dürfen, * die Industrie mit der Beseitigung des Staatszuschusses selbst einverstanden ist; die Industrie verlangt keine direkte Staatsunterstützung, und sie würde das Odium, auf Kosten der Allgemeinheit die Staatsmittel in Anspruch zu nehmen und dadurch vor den übrigen Staatsangehörigen eines Vorzugs theil⸗ haftig zu werden, gewiß nur mit schwerem Herzen auf sich ge⸗ nommen haben.

Die industriellen Arbeitgeber werden die Opfer, welche ihnen durch die Kranken⸗ und Unfallversicherung zugemuthet werden, ohne Murren tragen in der Ueberzeugung, daß das Gemeinwohl dieselben erheischt. Aber sie haben auch das Vertrauen zur Staats⸗ regierung und zur Majorität des Reichstags, daß, wenn der Staat ihnen diese Beitragspflicht zur Förderung des Gemein⸗ wohls und zur Beschwörung der sozialen Gefahr zumuthet, er sie auch durch den immer weiteren Schutz der nationalen Arbeit in die Lage setzen wird, der ihnen auferlegten Verpflichtung gerecht zu werden; sie betrachten die sozialistische Gesetzgebung als eine Bürgschaft dafür, daß der Staat niemals wieder in seinen handelspolitischen Entschließun⸗

gen den manchesterlichen Lehren folgen, vielmehr nur dann die Be⸗ dingungen für die Konkurrenz des Auslandes erleichtern werde, wenn unbedingt feststeht, daß der in Frage kommende heimische Industriezweig stark genug ist, diese Konkurrenz auszuhalten. Würde dieser Weg wieder verlassen, so würde die neue Sozialpolitik allerdings unserer Industrie und mit der⸗ selben auch unsern Arbeitern verderblich werden, denn wenn der Industrie die Bedingungen ihrer Existenz entzogen oder verkümmert werden und ihr dann noch zugemuthet wird, die durch die Sozial⸗ politik eingeführten Lasten zu tragen, so würde der Ruin der be⸗ troffenen Industriezweige auch die aus der sozialpolitischen Gesetz⸗ gebung den Arbeitern erwachsenen Vortheile zerstören, und der Staat in die Lage kommen, zwischen der Aufrechterhaltung der Arbeiter⸗ kassen aus Staatsmitteln und der Preisgebung der Arbeiter selbst wählen zu müssen. b

„Wir dürfen vertrauen, daß das deutsche Volk dies Verhältniß zu würdigen verstehen und bei den Wahlen zum Reichstage sich von der Rücksicht leiten lassen werde, daß ohne den nöthigen Schutz der In⸗ dustrie auch der soziale Schutz der Arbeiter nicht bestehen kann. Auch der Arbeiter braucht auskömmlichen Lohn, wenn er die Kassenbeiträge erschwingen soll, aber die Industrie kann ihm denselben nur gewähren, wenn sie prosperirt.

Der soziale Schutz der arbeitenden Klassen hat also nur dann einen Sinn, wenn entweder die Allgemeinheit die mit ihm verbundenen Lasten trägt oder wenn der Arbeitgeber, dem diese Lasten auferlegt werden, auch zu ihrer Tragung stark gemacht wird. Insofern ist der Schutz der nationalen Arbeit von dem sozialen Schutz untrennbar und wird hoffentlich fortan in der deutschen Wirthschaftspolitik un⸗ wandelbare Berücksichtigung erfahren.

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 3. Inhalt: Nichtamtliches: Konkurrenz für die Heizungs⸗ und Lüftungsanlagen des neuen Reichstagsgebäudes in Berlin. Die kontinuirliche selbst⸗ thätige Luftdruckbremse, System Carpenter. Vermischtes: Die Kosten des Wiener Rathhauses. Ein Dampfer für den Transport großer Maschinen und Baukonstruktionen. Rechtsprechung.

Statistische Nachrichten.

Die Deutsche Reichspost⸗ und Telegraphenverwal⸗ tung im Kalenderjahre 1882. (Stat. Corr.) Daß die wirth⸗ schaftliche Entwickelung und das Nachrichtenwesen wechselseitig auf einander einwirken, finden wir in unserem Vaterlande in überzeugen⸗ der Weise bestätigt. Im Jahre 1882 hat der wieder eingetretene wirthschaftliche Aufschwung eine wesentliche Vermehrung und Vervoll⸗ kommnung des Nachrichtenwesens zu Folge gehabt, wie man aus den nachstehenden Angaben entnehmen kann.

Es betrug nach der unlängst erschienenen „Statistik der deutschen Reichs Post⸗ und Telegraphenverwaltung für das Kalenderjahr 1882“ im deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphengebiete:

die Gesammtzahl der

v“ Reichs⸗Telegraphenanstalten . . .... 6 167 Verkaufsstellen für Post⸗Werthzeichen.. 9 762 H““ b 51 414 Beamt., Unterbeamt., Posthalter, Postillone 70 597 durch die Post beförderten Sendungen 1441 800 282 1526 241 996 davon: Briefsendungen . . . .. . 1368 362 732 1447 798 916

Päckerei⸗ und Geldsendungen . 73 437 550 78 443 080

Wie sämmtliche vorstehenden Positionen eine Steigerung im Jahre 1882 erfahren haben, so ist auch der Gesammtwerth der durch die Post vermittelten Geldsendungen von 14 701 546 060 im Jahre 1881 auf 15 623 723 414 im Jahre 1882 und das Gesammt⸗ gewicht der mit der Post beförderten Päckereisendungen von 282 873 auf 301 354 t zu 1000 kg gestiegen. Nur ein Wirkungsfeld unserer Postverwaltung hat auch im Jahre 1882 gegen das Vorjahr an Be⸗ deutung verloren, nämlich die Personenbeförderung, welche von 2 402 139 im Jahre 1881 auf 2 395 975 Personen im Jahre 1882 zurückgegangen ist, eine Folge der fortgesetzten Erweiterung unseres Eisenbahnnetzes und namentlich auch des ausgedehnten Baues von Sekundärbahnen, welche im Jahre 1882 viele ländliche Distrikte, die ehedem lediglich auf die Personenbeförderung durch die Post ange⸗ wiesen waren, an die großen Verkehrslinien angeschlossen haben.

Eine außerordentliche Ausdehnung hat neuerdings der Vertrieb der Zeitungen durch die Post erfahren. Derselbe ist so alt wie die Zeitungen selbst; während er ursprünglich Privatsache der Post⸗ meister war, wurden in Preußen am 1. Januar 1825 die Zeitungs⸗ emolumente der Postbeamten aufgehoben und Zeitungsprovision und Rabatt zur Postkasse eingezogen. Dem Zeitungsversandt, welcher hierdurch aus der untergeordneten Stellung eines Privatgeschäftes der Postmeister zu der vollen Berechtigung eines Geschäftszweiges der Postverwaltung selbst gelangt war, wurde seitdem eine erhöhte Sorgfalt gewidmet. Von dieser Zeit datirt der hohe Aufschwung des Zeitungswesens in Deutschland selbst, wie sich aus der nachfolgenden Zusammenstellung über die in die Preisliste der Post aufgenommenen Zeitungen und Zeitschriften entnehmen läßt.

Gesammtzahl der Davon sind ersshienen in Fübr aufgenommenen den Ländern Bayern anderen Jah Zeitungen des jetzigen Reichs⸗ und Ländern Postgebiets Württemberg 38 8 11X1XAX“ v16“ 190 Ne888 646 8 446 1843. 5 788 8 451 1853. 1 074 577 1863. 1 642 973 1873. vqq“ T 1 4 192

Einen großen Aufschwung hat der Zeitungsvertrieb durch die Post besonders in den letzten 10 Jahren genommen; während bereits im Jahre 1873 im Deutschen Reichs⸗Postgebiete durch die Post⸗ anstalten 1 144 764 Zeitungsexemplare mit 248 154 482 Nummern vertrieben wurden, stellte sich für das Jahr 1883 dieser Verkehr auf 2 Millionen Exemplare mit über 400 Millionen Nummern. 8

Wie das Reichs⸗Postwesen hat auch das Telegraphenwesen im Jahre 1882 eine weitere Ausdehnung zu verzeichnen gehabt. Die Länge der Telegraphenlinien ist von 61 655,96 km im Jahre 1881 auf 63 284,16 km im Jahre 1882 gestiegen; ebenso hat sich die Länge der Leitungen von 218,088,82 auf 222 101,37 km ver⸗ mehrt; die Gesammtzahl der beförderten Telegramme ist vo 15 535 883 auf 16 347 058 gestiegen und die Telegraphengebühre haben eine Erhöhung von 17 137 999 auf 17 359 828 erfahren

Die Länge des Rohrpostnetzes in Berlin und Charlottenburg von 46,04 km hat sich 1882 gegen das Vorjahr nicht verändert; dagege ist die Zahl der Rohrpost⸗Aemter von 25 auf 26 erhöht worden; di Gesammtzahl der mit der Rohrpost beförderten Gegenstände ist von 2 138 893 im Jahre 1881 auf 2 219 649 im folgenden Jahre gestiegen

Ein erfreulicher Erfolg des fortgesetzten Aufschwunges unsere Post⸗ und Telegraphenwesens ist es endlich, daß das finanzielle Er gebniß der Reichspost⸗Verwaltung im Etatsjahre 1882/83 wiederun einen bedeutenden, und zwar noch größeren Ueberschuß aufzuweisen hatte als im Vorjahre; es beliefen sich nämlich

im Etatsjahre 1881/82 1882/83 die Gesammteinnahmen auf . . 145 860 743 151 453 855 Gesammtausgaben auf . . . 124 654 536 130 116 653

Der Ueberschuß ist also von 21 206 207 im Jahre 1881/82 auf 21 337 202 im Jahre 1882/83 gestiegen.

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