1884 / 23 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Der Abg. Wolff entgegnete, er könne dem Minister nur dankbar sein, daß derselbe in Charlottenburg und am Zoologischen Garten eine Haltestelle vorgesehen habe, und für den Umbau des Steglitzer Bahnhofs Sorge getragen habe. Als Abgeordneter eines brandenburgischen Wahlkreises sinde er aber doch, daß für Brandenburg im Vergleich zu anderen Provinzen zu wenig gethan werde. Der Kreis Teltow hade weder einen Kilometer Eisenbahnen, noch einen Kilometer Staatschausseen. Interessant sei es ihm, daß oft die Projekte nicht an dem Geiste der Unternehmer scheiterten, sondern an dem Eingreifen der Staatsgewalt. Als es sich darum gehandelt habe, Küstrin und Fürstenwalde zu verbin⸗ den und man dieses Projekt verarbeitet gehabt habe, habe man sich an den Minister mit der Bitte gewandt, derselbe möchte seine Meinung zu diesem Projekte äußern. Es sei die Rückanwort erfolgt, daß der Minister diesem Projekte seine Zustimmung nicht geben könne; es wäre ihm lieber, von Frankfurt nach Luckenwalde herüberzubauen. Als man nun diese Idee ausgearbeitet gehabt habe, und sich nun wieder an den Minister gewandt habe, habe der Minister erklärt, daß ihm auch dieses Projekt nicht genehm sei, weil die Anschlüsse

von Frankfurt a. d. O. nicht leicht seien. Dadurch werde der Unternehmungsgeist wahrhaftig nicht gestärkt. Ob nach alle⸗ dem die Aufforderung des Ministers, auf das alte Projekt zurückzukommen, Beherzigung gefunden, wisse er nicht. Es seien nun von Seiten der Staatsregierung Projekte ins Auge gefaßt worden, die Prosperität bringen würden, und da könne er sagen, daß das, was die Staatsregierung am Meisten be⸗ schäftige, das Projekt von Berlin über Storfow⸗Hees!e nach Guben sei. Die Durchführung dieses Projektes würde den großen Vortheil haben, daß die schwer belastete Strecke Berlin⸗ Frankfurt entlastet würde, und daß eine kurze Verbindung zwischen Berlin und Schlesien stattfände. Das wäre jeden⸗ falls nicht im Interesse des Reichs allein, sondern auch der ganzen Monarchie. Der Kohlenverkehr auf dem Nieder⸗ schlesisch⸗Märkischen Bahnhofe habe einen bedeutenden Auf⸗ schwung genommen, und die Verhältnisse beim Bahnhofe zu Frankfurt forderten dringend Remedur. Ueber Kurz oder Lang würde an die Staatsregierung die Forderung gelangen, eine sehr kostspielige Bahnhofsanlage in Frankfurt zu schaffen; das müsse und könne vermieden werden, wenn man das Projekt über Storkow⸗Beeskow nach Guben durchführe. Er sei in die günstige Lage versetzt, hier nicht Sonderinteressen vertreten zu brauchen, sondern staatliche, und darum wäre es ihm angenehm, wenn heute oder später sich der Minister über seine Ausführungen äußere.

Der Abg. Köhne erklärte, die Berlin⸗Hamburger Bahn habe wohl die Interessen der beiden Hauptendstationen ge⸗ sördert und gute Dividenden zu vertheilen verstanden; die Bedürfnisse der Landestheile aber, welche sie durchschneide, habe sie um so weniger berücksichtigt. Hierher gehöre vor allen Dingen die Prignitz, welche noch fast gar nicht mit Eisenbahnen versehen sei. Er hal'e es für eine dringende Aufgabe des Staates, baldigst seine Beihülfe mindestens zu zwei Linien zu gewähren, welche die Prignitz durchschneiden sollten: nämlich zu einer Nord⸗Südbahn von der mecklen⸗ burgischen Landesgrenze bis zu einem Anschlußpunkt an der Berlin⸗Hamburger Bahn, und zu einer West⸗Ostbahn von Perleberg über Pritzwalk nach Prenzlau. Die erste Bahn könnte eventuell weitergeführt werden bis Genthin oder Zerbst; die zweite durch die Uckermark bis zur Berlin⸗Stralsunder Bahn. Die Nothwendigkeit und Rentabilität beider Bahnen liege auf der Hand; die gegenwärtig ganz vom Weltmarkt ausgeschlossene Prignitz würde wieder konkurrenzfähig werden. Der Staat habe um so mehr die Pflicht, für diesen Landes⸗ theil etwas zu thun, als derselbe ja nun bald die Verlin⸗ Hamburger Bahn übernehmen werde.

Der Abg. Hansen entgegnete, die Provinz Schleswig⸗ Holstein sei einmal von dem Vorgänger des Ministers May⸗ bach als Musterprovinz bezeichnet worden, weil sie ihre Eisen⸗ bahnen ohne alle Beihülfe des Staates gebaut habe. In der That sei die Provinz dieses Lobes würdig geblieben. Noch bis heute sei in ganz Schleswig⸗Holstein nicht ein Kilometer Staatsbahn gebaut worden. Nach der Vorlage solle nun der Staat sich an einer Bahn, die nicht allein für die Provinz, sondern für das ganze Land anerkanntermaßen bedeutungs⸗ voll sei, mit der sehr geringen Summe von kaum drei Mil⸗ lionen betheiligen. Wenn er hierfür dem Minister danke, so

Der Ab

Provinz Posen so v netzes gethan worde nisse einen bedeuten könne sich aber Eisenbahn von gesetzt worden sei.

nur die Konzession

Der Abg. Dr.

Frage prinzipieller

Dem Gesuche derselb

worden, trotzdessen richte deshalb an d Vorlage diese Linie z

Der Abg. Dr. S

Der Abg. von H Bau begriffene Bahn Bau der Stadt Suhl

Nach einigen per

Staatshaushalts des Etats des Min

genehmigen. In der

Auch 1862 sei

de könnten, politischen Motiven, Was jedoch die

ter Bedingungen an schon 1873, munerationen und Un Unterbeamte bis zu ei vertheilt werden,

werden

bis zu 1500 gehen den höher gestellte ganz vorzuenthalten.

Remunerationsfonds

besonders dieser Linie Oldenburg nach Heilighafen. g. Dr. von Stablewski erkannte Ministers an, und sprach seinen iel für Vervollständigung des Eisenbahn⸗ wodurch die wirthschaftlichen Verhält⸗ Aufschwung genommen hätten. hier nicht versagen, zu beklagen, daß die Wreschen nach der Landesgrenze nicht fort⸗ die Interessenten sich bereit en auszubauen, wenn sie Rentabel würde die ndung zu dem frucht⸗ Er bitte den Minister,

erklärt, die Bahn auf eigene Kost

Streche jedenfalls sein, da sie eine Verbi⸗ barsten Theile Polens bilden würde. das Vorgebrachte in wohlwollende Erwägung ziehen Kolberg sprach dem Minister den Dank der Provinz Ostpreußen für die Berücksichtigung der Provinz in der gegenwärtigen Vorlag Vorlage den Kreis Brauns endliche Erledigung de

Rheinischen Eisenbahn⸗Ge⸗ Düsseldorf⸗Barmen ertheilt sei, die Strecke Wüllfrath⸗Budingen erhalten. zession habe die Gesellschaft gewünscht entbunden zu sein. . nicht stattgegeben worden und ihr zur Pflicht gemacht worden, den Ausbau bis späte⸗ stens 1882 zu vollenden. Die

Bahn Erfurt⸗Suhl⸗Witzenhausen,

möchte deshalb bitten, der S zur Deckung der Kosten des Grunderwerbes zu bewilligen. Die Diskussion wurde geschlossen.

liegende Gesetzentwurf an die Bud Darauf wurde die

Ausgaben Kap. 83 Tit. 9) fortgesetzt. zu Unterstützungen und Remunerationen kommission verwiesen. negm 1 Titels.

amens der Budgetkommission beantragte der Referent Abg. Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner, diesen Posten unverändert 8.

hingewiesen, daß eine Anzahl von mehr zu gewähren seien, sondern nur den dürften, als ein Bedürfniß hervortrete, nur, um eine auskömmliche sei diese Frage nochmals aufgenommen diesem Hause anerkannt, gesagt, daß f solche Fonds nothwendig seien. jetzt darüber einig gewesen, denn

als der Antrag gestellt

zuzuwenden

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bekommen hätten.

Natur eingehen.

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Bahn sei

sei aber der Bau noch nicht begonnen. Er

en Minister die Bitte,

u berücksichtigen. chläger that die gleiche

der Linie Hannover⸗Walsrode. Heppe bemerkte, im Gegensatz zu den an⸗ deren Rednern müsse er hier Wünsche über eine bereits im Sie bezögen sich auf die durch deren sehr große Lasten erwachsen seien. tadt Suhl einen Staatszuschuß

vorbringen.

sönlichen Bemerkungen

zweite Berathung ⸗Etats isteriums des In Dies

Kommission sei im J

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Besoldung zu geno und daß diese Fonds

dieselben jeder Frage gehe,

seien,

Regierung der so habe sich

terstützungen nur an nem Einkommen von

dahin ausgesprochen, daß, eine Gehaltsgrenze festgesetzt werden sollte,

müsse, daß es aber n Beamten die Auch in Bezug au

stellten Antrag, wenigstens im Etat eine Trennung

und Unterstützungsfon

habe die Budgetkommission eine Zweckmäßigkeit

es sei die Bahn von

gze aus, er bitte, in der nächsten 5 berg 1. 829 ersuche um r Braunsberger Hafenangelegenheit. Der Abg. Biesenbach erklärte, er müsse hier auf eine ur eingehen. Als seiner Zeit der sellschaft die Konzession für die Linie

getkommission überwiesen.

für 1884/85 mit der Diskussion

emunerationen, war an die Budget⸗ Die Kommission beantragte die Ge⸗

Remunerationsfonds nicht

ür außergewöhnliche Leistungen Die Budgetkommission sei daß diese Summen nicht entbehrt

Aufstellungen diese Kommission sei, es sollten Re⸗

die Thätigkeit des r aus, daß in der

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ahre 1853 darauf

t aufgebracht wer⸗ und auch dann gewähren. 1854 damals auch in doch nöthig seien.

abgesehen von zu gewähren. bestimm⸗

Subaltern⸗ und höchstens 1000 wenn überhaupt diese wenigstens nicht thunlich sei, Remunerationen f den 1874 ge⸗ zwischen ds vorzunehmen, nicht an⸗

worden seien. Eine solche Erklärung genüge nicht. definitive Regelung der Sache könne erst durch das Etatsgesetz erfolgen; auf dieses aber warte man bereits mehr als zehn Jahre. Komme es nicht, so werde man die Angelegenheit durch Bemerkungen im Etat regeln müssen.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, der Abg. Rickert habe diesem Gegenstand ein besonderes Gewicht beigelegt, seine (des Redners) Partei vermöge weder materiell noch politisch die Bedeutung desselben anzuerkennen. Denn dieser Fonds ser unvermeidlich für jede Regierung, für eine liberale so gut, wie für eine konservative. Der Abg. Rickert habe sich auf einen Beschluß dieses Hauses berusen, in dem eine detaillirte Nachweisung über die Verwendung der Remunerationen ver⸗ langt sei, und habe behauptet, daß die Budgetkommission auf diesen Beschluß unbedingt hätte zurückgreifen müssen. Man habe indeß des statistischen Materials genug. Sollte also dem Antrag des Abg. Rickert, den Titel an die Budgetkommission zurückzuverweisen, Folge gegeben werden, so würde die Kom⸗ mission sich überlegen, ob sie sich auf eine Einsicht in dies Material steifen solle, auf das er nicht zu viel Werth lege. Was die Frage anbelange, daß bei der Vertheilung von Re⸗ munerationen politische Gesichtspunkte maßgebend sein sollten, so sei ausdrücklich in der Kommission konstatirt, daß die Regierung sich einer Verwendung der Re⸗ munerationen zu politischen Zwecken nicht bewußt sei. Vor Allem aber möchte er darauf hinweisen, daß dem Hause ein einstimmiger Beschluß der Budgetkommission vorliege. Allge⸗ mein sei man also der Ansicht gewesen, daß ein ordnungsgemäßer Gebrauch der Remunerationen vorliege. Er möchte noch be⸗ merken, daß er nicht etwa für die Budgetkommission spreche. Er gehöre derselben allerdings jetzt an, aber erst seit drei bis vier Tagen an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Grafen. Limburg⸗Stirum. Er hebe dies hervor, um nicht in den Ver⸗ dacht zu kommen, daß er pro domo spreche.

Der Abg. Büchtemann betonte, es sei doch bemerkenswerth,

daß die rechte Seite des Hauses davon Abstand nehmen wolle, statistisches Material zu fordern, welches von der Regierung schon zusammengestellt sei. Er wünsche eine Vervollständigung desselben, die sehr leicht gegeben werden könne. Man müsse doch wissen, wie viel an Remunerationen an höhere Beamte und wie viel an Subalternbeamte aufgewendet worden sei. Eines Unterstützungsfonds bedürfe die Regierung, aber nicht eines Remunerationsfonds. Diejenigen Gratifikationen spielten die größte Rolle, welche am Ende des Jahres gegeben würden. Darüber entständen die größten Streitigkeiten, weil die Verthei⸗ lung nicht mit der nöthigen Sorgfalt vorgenommen werde. Der Chefder Verwaltung, ja sogar die Königliche Direktion könnten sich ein richtiges Urtheil nicht bilden, ob der oder jener Beamte einer Remuneration würdig sei oder nicht. Notorisch ruhe die Vertheilung der Remunerationen in der Hand der höheren Subaltern⸗Beamten, und bei diesen spielten manche persönliche Empfindlichkeiten eine Rolle. So entständen durch die Re⸗ munerationen viel mehr Klagen, als eine freudige Stimmung darüber herrsche. Die Remunerationen am Ende des Jahres seien aber weiter nichts, als Zuschläge zu dem Einkommen. Warum sollte das Haus also nicht dem etatsmäßigen Vor⸗ gehen entsprechend handeln und diese Remunerationen bestimmen. Was den Mißbrauch bei Vertheilung derselben betreffe, so sei in der Kommission von dem Vertreter des Finanz⸗Ministers allein konstatirt worden, daß ein Mißbrauch nicht vorliege. Weil diese Frage nun schon seit langer Zeit ventilirt sei, und schon vor 30 Jahren auch von dem konservativen Hause in Angriff genommen worden sei, wolle er sie nicht vom Halse schütteln. Seine Partei werde immer darauf zurückkommen, das Etatsrecht schärfer festzustellen. Darum sollte auch die Rechte des Hauses sich nicht grundsätzlich gegen die Forderun⸗ gen der Linken stellen. Er bitte, den Antrag Rickert an⸗ zunehmen. Der Regierungskommissar Unter⸗Staatssekretär Meinecke entgegnete, der Abg. Büchtemann habe gemeint, daß Remu⸗ nerationen überhaupt nicht nöthig seien. Die Regierung sei anderer Ansicht und sie befinde sich in diesem Punkt in Ueber⸗ einstimmung mit diesem Hause. Schon 1849/50 sei ein An⸗ trag gegen die Remunerationen gestellt. Aber die Central⸗ kommission für Berathung des Staatshaushalts habe sich dahin ausgesprochen, daß auf Remunerationen für außer⸗ ordentliche Leistungen nicht Verzicht geleistet werden könne

Die

nisteriums des Innern handele, nicht um den Eisenbahnetat.

Der Berichterstatter Abg. Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner erwiderte, der Abg. Rickert habe der Budgetkommission den Vorwurf gemacht, daß sie nicht einen Nachweis geführt habe, wie die Remuneration der Eisenbahnbeamten behandelt werde. Er bemerke dazu, daß es sich hier nur um den Etat des Mi⸗

Der Abg. Rickert betonte, der Präsident habe auf seinen Wunsch ausdrücklich konstatirt, daß mit diesem übrigen Remunerationstitel, also auch der Titel aus dem Eisenbahnetat, der Kommission überwiesen worden seien. Der Reichs⸗Militäretat kenne solche Remunerationen für Offiziere nicht; da müßte dasselbe mindestens auch für die höheren Bahnbeamten gelten. Der Vertreter des Eisenbahn⸗Ministers habe gesagt, daß die Nachweisung, die er verlange, bereits aufgestellt sei, und dem Hause auf Verlangen zur Verfügung f stehe. Es handele sich hier nicht um bloßes statistisches Material, wie der Abg. von Minnigerode meine, sondern um Unterlagen zur Beurtheilung eines wichtigen Budgetpostens. Das habe auch der Abg. Windthorst vor zwei Jahren aus⸗ drücklich anerkannt, und er bitte den Minister, ihm diese Nach⸗ weisung zu geben. Die Erklärung des Kommissars über die politische Seite der Frage könne ihn nach den Aeußerungen des Ministers von Puttkamer über das politische Verhalten der Beamten und dessen Folgen nicht beruhigen. Er provozire den Finanz⸗Minister, ihm zu sagen, ob die Art, wie jetzt diese Remunerationsfonds ausgeschüttet würden, im Sinne der erwähnten Cirkularverfügung sei.

Der Präsident von Köller konstatirte, daß er nur der Ansicht gewesen sei, bei jedem Remunerationstitel könne man auf diese allgemeine Frage zurückkommen. Der Budgetkom⸗ mission sei nur dieser spezielle Titel überwiesen worden.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, allerdings könne er aus politischen Rücksichten allein die Zurückweisung in die Budgetkommission nicht beantragen, glaube aber doch, daß die Sache sehr ernster Erwägung bedürftig sei, und zwar sowohl in genereller Hinsicht, wie namentlich auch in spezieller Beziehung auf den Eisenbahnetat. In ersterer Beziehung frage es sich noch, ob man da nicht einen generellen Auftrag an die Kommission habe. Allerdings sei er auch der Meinung, daß die Fonds zu Unterstützungen nicht zu entbehren seien, ob dies aber in Bezug auf den Remunerationsfonds zutreffe, sei eine andere Frage. Jedenfalls dürfte derselbe wesentlich zu beschränken sein. Er hätte gewünscht, daß in der Kom⸗ mission klar gestellt worden wäre, warum man zwischen den Begriffen „Unterstützung“ und „Remuneration“ nicht eine Trennung habe stattfinden lassen. Wenn man nun auch zu⸗ geben möge, daß ein Remunerationsfonds nicht entbehrlich sei, so sei andererseits auch nicht zu leugnen, daß damit Mißbrauch getrieben werden könne. Im Allgemeinen habe man denn auch in dieser Beziehung allerlei angedeutet, aber doch keine speziellen Fälle des Mißbrauchs angeführt. Derartige Nach⸗ weise müßten doch den Namen des Empfängers und die betreffkende Summe enthalten. Daß Mißbrauch des Remunerationsfonds zu politischen Zwecken vorkommen könne, sei leicht möglich, sogar, daß der Mißbrauch allein zu diesem Zwecke stattfinde. Darum würde er auch gern eine Beschränkung des Remunerationsfonds für besondere Dienstleistungen haben, und dafür lieber die Gehälter erhöht wissen. Sodann müßten die Empfänger und deren besondere Dienstleistungen genannt, das ganze Remunerationswesen also unter öffentliche Kontrole gestellt werden. Unter allen Umständen aber halte er derartige Remunerationen, wie sie im Eisenbahnetat gewährt worden seien, für absolut unzulässig. Seien die höheren Beamten im Eisenbahnwesen nicht genug besoldet, so möge der Minister höhere Gehälter für sie beantragen. Wenn er nun auch auf die durch die Verstaatlichung bedingten Uebergangsperioden Rücksicht nehme, innerhalb deren allein vielleicht solche

Remunerationen angebracht gewesen seien, so möchte er doch bei der nächsten Berathung das gesammte Remunerations⸗ wesen an die Kommission verwiesen sehen. 2

Hierauf nahm der Finanz⸗Minister von Scholz das Wort: Ich möchte nach der ausdrücklichen Aufforderung des Hrn. Abg. Rickert mir nicht versagen, eine Bemerkung zur Sache zu machen. Es ist mir, wie der Herr Abgeordnete mit Recht vorausgesetzt hat, nicht bekannt, wie der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten über die nach dem Etat ihm zur Verfügung stehenden Remunerations⸗ fonds verfügt hat; ich habe keine Kognition darüber zu üben und

rung überhaupt Remunerationsfonds zur 8 1 Ich möchte in Verbindung damit gegenüber der ganz negativen Auf⸗ fassung des Hrn. Abg. Büchtemann der sagt: die Unterstützungs⸗ fonds sind nöthig, Remunerationsfonds überhaupt nicht und gegen⸗ über der theilweis negativen Auffassung, der sich darin der Hr. Abg. Windthorst anschloß, sagen: ich bin kein Freund von Remunerations⸗ in und Gratifikationsfonds, wie ich mir schon neulich erlaubte hier auch die auszusprechen. 1

Beibehaltung überzeugt, zu meinem Bedauern überzeugen müssen, und

machen. 2 eine Abschaffung oder Verkürzung derselben gelähmt werden, sie

würde dadurch theurer werden und sie würde wirklich das oft nicht erreichen, was auch Sie von ihr verlangen. G mich am nächsten umgiebt, Ihnen da einige Gesichtspunkte vorzu⸗

den im Finanz⸗Ministerium vor, wo die Arbeit schlechterdings nicht zu bewältigen ist, wenn man an die einzelnen Beamten nur die An⸗

operiren wollte, wenn es z. B. gilt, die Budgetaufstellung zu der Zeit zu beendigen, wo sie beendigt sein muß, meine Herren, dann würde ich völlig außer Stande sein, zu sagen: die Sache wird bis dahin geleistet, wenn nicht die große Mehrzahl dieser Beamten, ins⸗ besondere der so oft mit dem Beigeschmack einer geringeren Schätzung hier schon erwähnten Kalkulatoren nicht mit voller Hingabe Tag und Nacht sich daransetzten, nicht fragten, ob es ihrer Gesundheit zu⸗ träglich der Chef und die

nun leisten sie sie. immer genügt, wenn er nur in die freundlichen Augen seines Chefs sieht? Der Mann hat in der That eine viel größere Anstrengung als ein anderer, er braucht mehr, vernachlässigt zu Hause eine Masse Dinge, wo seine persönliche Einwirkung auch von ökonomischem

noch lichkeit haben, einen Beamten zu einer Auszeichnung vorzuschlagen;

keineswegs die Absicht hat, irgendwie diese rreichung politischer Ziele zu gebrauchen.

Aber ich habe mich von der Nothwendigkeit ihrer

mit⸗

Fonds durch

Hinsicht

diese vieler

auf

kann keinen Angriff n

Die Verwaltung würde

ich

Ich will aus dem, was

ühren mir erlauben. 8 Meine Herren, es kommen im Laufe des Jahres mehrfach Perio⸗

orderung stellt, innerhalb der regelmäßigen gewöhnlichen Grenze ihre flicht zu erfüllen, wenn man ich will sagen mit Normalarbeitstagen

nicht, sondern von demselben Eifer wie Räthe, sich durchdringen ließen und sagten: bis dahin muß die Arbeit fertig sein, wir müssen sie leisten! und Meinen Sie, daß es einem solchen Beamten nur

ist oder

Werthe für die Familie wäre. Die Staatsregierung hat ja mancherlei andere Mittel; aber Sie werden mir zu⸗ geben, an Allerhöchster Stelle kann man nur selten die Mög⸗

das ist ja mit anderen Dingen auch so, daß sie nur selten möglich sind. Ist es nicht in solchem Falle das äußerste Interesse des Ministers, einen Remuneratiosfonds zu haben, womit er diese Mehr⸗ opfer, die der einzelne Beamte dem Ganzen bringt, in einer Weise, wie es gerade möglich ist, auszugleichen sucht? Meine Herren, wenn es Ihnen etwa bedenklich erscheint, daß meine Mittheilung gerade beim Finanz⸗Ministerium anknüpft fragen Sie nur in Ihrem eigenen Hause nach. Ich spreche gar nicht von dem Herrn Bureau⸗ Direktor, dessen Hingebung gar keine Grenzen kennt, aber er⸗ kundigen Sie sich bei ihm selbst, ob er Ihnen nicht sagen wird: ich kann Ihre eigenen Geschäfte nicht so besorgen, nicht so garantiren, wie ich es gern möchte, nicht für die kürzesten Arbeitsfristen im Bureau eintreten, wenn ich nicht solche nothwen⸗ digen Mittel habe. Das ist überall der Fall, in jedem einzelnen Zweige der Verwaltung, und ich bin erstaunt, daß der Hr. Abg. Büchtemann, der ja selbst in der Verwaltung lange Jahre gestanden hat, in einer Privatverwaltung, wo, wie ich überzeugt bin, von Remunerationen doch vollauf die Rede gewesen ist, daß der hier ein solches apodiktisches Urtheil über die Remunerationen fällt. Ich bin in der Theorie, wie gesagt, mit ihm ganz einver⸗ standen. Ich wünschte, wir könnten ohne die Remunerationen aus⸗ kommen, aber das geht nicht.

Ich wollte nur noch hinzufügen, meine Herren, die Streif⸗ blicke, die hier gethan worden sind auf das Etatsgesetz und auf das lange Ausbleiben desselben, darauf, daß diese Frage doch eigentlich, wie die Einen annehmen, nur durch das Etatsgesetz,

Vermischung zu beruhen mit einer ganz andern Frage. Frage der Grundsätze der Verwendung der fonds ist auf das Etatsgesetz geschoben worden, die Frage der Verwendbarkeit der

vorzulegen. wenigstens

Ihnen hier

Frage zur Regelung 1 Wissens

diese 3 8 ja doch bisher meines

hat

Verwendung der etatsmäßigen Remunerationsfonds aufgestellt würden Die lassen sich nicht geben. Entweder wollen Sie Remunerations

nicht deren Verwendbarkeit im Einzelnen bestimmen. Oder Sie be

waltung dieses alten, nützlichen und weniger keostspieligen Mittels.

wie die Andern meinen, auch durch Einschreibungen in den Etat gelöst werden könnte, diese Streifblicke scheinen mir allerdings auf einer Nicht die Remunerations⸗ sondern Besoldungsersparnisse zu Remunerationen; das ist ja eine ganz andere Frage; diese Frage sollte gesetzlich gelöst werden, und ich hoffe persönlich, meine Herren, daß ich bei dem Gesetz über die Verbesserung der Beamtenbesoldungen die Gelegenheit finden werde, auch vor einem allgemeinen Etatsgesetz s Aber das Niemand

verlangt, daß in einem Etatsgesetz materielle Grundsätze über die

fonds, die den Zweck erfüllen, dann können Sie durch Grundsätze

willigen nur Remunerationsfonds, die den Zweck nicht erfüllen; dann brauchen wir sie überhaupt nicht, dann berauben Sie einfach die Ver⸗

Der Abg. Büchtemann erklärte, als er in die Verwaltung der Potsdamer Bahn eingetreten sei, sei er allerdings in der Lage gewesen, größere Remunerationen zu geben. Dieselben seien aber im Laufe der Zeit so beschränkt worden, daß nach seiner Ueberzeugung einer völligen Aufhebung nichts im Wege ge⸗ standen habe. 1

Der Abg. Rickert verzichtete darauf, den Titel nochmals an die Budgetkommission zu verweisen; er beantragte vielmehr, die Regierung aufzusordern, die vom Abgeordnetenhause im März 1882 verlangte, nach Mittheilung des Regierungs⸗ kommissars fertig gestellte Nachweisung vorzulegen.

Der Abg. Hahn hielt den Antrag für unzulässig, weil derselbe sich auf den Eisenbahnetat, nicht auf den zur Debatte Titel des Etats des Ministeriums des Innern beziehe. Der Abg. von Rauchhaupt erklärte, eine dem Hause vor⸗ zulegende Nachweisung über die Vertheilung der Remunera⸗ tionen würde eine derartige Einmischung in die Verwaltung, und in die persönlichen Verhältnisse der Beamten sein, daß er nicht glaube, daß sie irgend eine Regierung geben werde. Nachdem hierauf auch der Abg. Hahn seinen Widerspruch zurückgezogen, wurde der Antrag Rickert abgelehnt.

Der Titel 9 des Kap. 83 des Ordinariums wurde nach den Beschlüssen der Kommission genehmigt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ½ Uhr auf Sonn⸗ abend 11 Uhr.

Statistische Nachrichten.

Die Hauptergebnisse der Berufzählung in vom 5. Juni 1882 bieten eine Uebersicht dieser Zählung nach ihrem endgü tigen Abschlusse. Die ausführlichen Uebersichten, wie sie nach den Anordnungen des Bundesraths für die Zwecke der Reichsstatistik hergestellt werden mußten und die daran zu fügenden Erläuterungen und Einzelnachweise werden in einem eig nen Hefie, dessen Druck in Bälde beginnen kann, zur Veröffentlichung gelangen. Tabelle I bietet die Ausscheidung der Bevölkerung nach Erwerbsthätigen, Haushalts⸗ angehörigen und Dienstboten, wobei die Erwerbsthätigen wieder aus⸗ geschieden sind in Selbständige (Geschäftsleiter) und in Gehilfen und Arbeiter aller Art dann nach den fünf Haupt⸗Berufsabtheilungen: A. Landwirthschaft, Thierzucht, Gärtnerei, Forstwirthschaft, Jagd und Fischerei, B. Bergbau und Hüttenwesen, Industrie und Bauwesen, C. Handel und Verkehr, D. Häusliche Dienstleistung und Lohnarbeit wechselnder Art, E. Militär⸗ Hof⸗, bürgerlicher und kirchlicher Dienst und freie Berufsarten, F. Ohne erwerbenden Beruf. Es ergiebt sich folgende Uebersicht:

w

Summe der Abtheilung 398 8 6 304

4 763

4 642

1 343

17 450

m.

1 381

30 338 9 370 1 684 9 273

52 046

w. 30 2 391

1 030 7 769

m. A 3 2 2 17 98

9 6 4 19

Summe K bis E Summe der Abtheilung F 9 514 10 779 Gesammtzahll 29 494 18 548 52 046 Haushaltungsangehörige waren unter vierzehn Jahren m. w. 27 604, ältere 2781 m. und 44 909 w. Personen. Von Dienst⸗ boten waren 436 m., 13969 w. Katholisch m. 67 847, w. 32481, protestantisch 11 827 m., 3178 w.; ifraelitisch 1580 m. und 283 w.; sonstige Konfessionen resp. Konfessionslose m. 286, w. 56. Tabelle II giebt einen Ueberblick über die erwerbsthätige und sonstige selbständige Bevölkerung Münchens nach Alter und Civil⸗ stand, auf Grund der Erhebung vom Juni 1882, und zwar von unter 15 Jahren bis über 90. Danach beträgt die Gesammtzahl für die Gruppe A an selbständigen Geschäftsleitern 349 m. und 23 weibliche, zusammen 372 Personen. An Gehülfen und Arbeitern 1381 männliche und 398 weibliche, zusammen 1779 Personen. Von beiden Kategorien zusammen waren 796 männliche und 212 weibliche Personen ledig, verheirathet 870 männliche und 121 weibliche, ver⸗ wittwet oder geschieden 64 männliche und 88 weibliche Personen. Im Bergbau, Hütten⸗, Industrie⸗ und Bauwesen betrug die Zahl der selbständigen Geschäftsleiter 9222 männliche und 4325 weibliche, zu⸗ sammen 13 547 Personen, der Gehülfen und Arbeiter 30 338 männ⸗ liche und 6304 weibliche, zusammen 36 642 Personen. Die Gruppe Handel und Verkehr weist an selbständigen Geschäftsleitern zu⸗ sammen 8621 Personen auf, nämlich 6230 männliche und 2391 weib⸗ liche, wovon ledig sind 814 männliche und 574 weibliche, verheirathet sind 5179 m. und 858 w., verwittwet oder geschieden 237 m. und 959 w. Gehülfen und Arbeiter finden sich zusammen 14 133, wovon 9370 m. und 4763 w. sind. Ledig sind 4796 m. und 4280 w., verheirathet 4345 m. und 316 w, verwittwet oder geschieden 229 m. und 167 w. Die Gesammtzahl der Gruppe D beträgt zusammen 6326 Personen.

17 450 26 892,

Ohne er⸗

Gruppe E weist an Gesammtzahl 10 616 Personen auf. werbenden Beruf finden sich in Gruppe F zusammen 20 293 vor. Die Gesammtzahl aller dieser Gruppen im Alter von unter 15 bis über 90 Jahre beläuft sich auf 117 538 Personen, wovon 81 540 m.,

35 998 w. sind. B Unterscheidet man nun nach beiden Geschlechtern, so ergiebt sich

für die Gesammtbevölkerung folgende Uebersicht:

die männl. 0% weibl. % selbständigen Erwerbsthätigen der Abtheilungen A B C E in. 19 980 = 72,00 7 769 = 28,00 52 046 = 74,89 17 450 = 25.11

nur dürften dieselben nicht willkürlich vertheilt werden. Dieser Erklärung habe sich die Regierung angeschlossen, und es sei an die Provinzialbehörden 1850 ein Cirkular über die Ver⸗ theilung der Remunerationen erlassen. Dieses Cirkular sei nicht aufgehoben worden, es liege also kein Grund vor, von demselben abzuweichen. Was die Fonds des Ministeriums des Innern und der Finanzen betreffe, so seien dieselben, wie der Etat besage, nur an Subaltern⸗ und Unterbeamte vertheilt worden. Anders liege die Sache bei der Eisenbahnverwaltung. Der Etat besage hier allgemein, daß der Fonds bestimmt sei für Beamte, hier sei es also statthaft Remunerationen auch an höhere Beamte zu vertheilen. In welchem Maße dies geschehen sei, könne er nicht angeben. Die Thatsache selbst sei übrigens dem Hause bekannt, und die Forderung einer Nachweisung über die Vertheilung der Re⸗ munerationen habe sich nur auf die Eisenbahnverwaltung be⸗ zogen, nicht auch auf die übrigen Beamten. Daß bei der Eisenbahnverwaltung die Remunerationen nach politischen Rücksichten vertheilt seien, stelle er in Abrede, soweit sei er auch hier unterrichtet. Es sei richtig, daß am Jahresschluß vielfach Bewilligungen erfolgt seien. Man pflege zu dieser Zeit einen leichteren Maßstab anzulegen, da die Centralinstanz und die Provinzialbehörden dann nicht mit den ihnen überwiese⸗ nen Fonds sparten, zumal die Besoldungen der Unterbeamten nicht ausreichend seien. Die weitere geschäftliche Behandlung dieser Frage müsse er den Herren anheimstellen. Aber er wolle noch bemerken, daß die Vorlegung jenes Nachweises hier oder in der Kommission kaum von Interesse sein würde.

Der Abg. von Benda erklärte, die Budgetkommission sei nach eingehender Prüfung zu dem Resultat gelangt, daß die Trennung zwischen dem Remunerationsfonds und dem Unter⸗ stützungssonds keinen Werth habe. Sie habe deshalb auch von der Vorlegung einer solchen Nachweisung Abstand genom⸗ men. Den auch in der Kommission abgegebenen Erklärungen des Regierungsvertreters, daß mit den Fonds Mißbräuche

bin auch nicht durch irgend einen Zufall in die Lage gekommen, das persönlich zu wissen. Ich kann mir aber sehr wohl denken, daß ein Fonds, der nach diesem Etat nicht beschränkt ist, wie der Remunerationsfonds in anderen Etats, auf Subalternbeamte und Unterbeamte, der also eine Berücksichtigung auch der höheren Beamten der Eisenbahnverwaltung zuläßt, daß der, wie der Hr. Abg. Windthorst eben schon, wie ich glaube, mit Recht vermuthete, in dieser Uebergangszeit eine anderweite Verwendung gefunden haben mag, als wie das sonst der Fall sein würde. Ich würde auch für meine Person garnicht geneigt sein, schon den Schluß mitzumachen, daß das irgendwie nicht in vollem Einklang mit dem Text des Etats und mit der Absicht der Bewilligung geschehen sei, denn, meine Herren, wenn Sie erwägen, welche kolossale Arbeitslast auch die höheren Beamten der Eisenbahnverwaltung in dieser Zeit zu bewältigen gehabt haben, so werden Sie vielleicht von selbst, gewiß aber auf die Versicherung des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten zu der Ueberzeugung gelangen können, daß hier fast von jedem Mitglied außerordentliche Leistungen in Anspruch ge⸗ nommen und gewährt worden sind. 8 Ich weise also vorläufig die Unterstellung durchaus zurück, daß der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten bezüglich des Fonds gegen die Vorschriften des Etats oder auch nur entfernt gegen die Absichten der Bewilligung dieses Fonds wird ver⸗ fahren sein. Ich habe aber, wie gesagt, keinen Grund gehabt, mich persönlich darein zu mischen und Erkundigungen darüber einzuziehen. Wenn der Hr. Abg. Rickert geneigt ist, ein solches Verfahren, daß also vielleicht in gewisser Regelmäßigkeit mehrere Jahre hinter⸗ einander an die höheren Beamten der Eisenbahnverwaltung gewisse Remunerationen bewilligt sind, dahin zu bezeichnen, das sei ein Ein⸗ griff in das Bewilligungsrecht dieses hohen Hauses, das sei etatswidrig, das se re vera Gewährung von Gehaltszulagen, so ist das ein großer Irrthum. Das Wesentliche an Gehalt kann mit Remunerationen nun und nimmermehr bewilligt werden. Die Empfänger bleiben ja nicht in Bezug, erhalten keinen Anspruch, das Empfangene ist nicht pensionsfähig, es ist nichts, wie eine einmalige Bewilligung, und wenn sie genossen ist, ist sie vorbei, sie hat keine Bedeutung für irgend welche Folgen; das Alles ist nicht Gehalt, und die ganze orstellung, daß hier mit Umgehung der Vorschriften eine Verände⸗ rung der Gehaltsabzüge herbeigeführt werde, fällt damit vollständig hin.

nicht getrieben würden, sei kein Kommissionsmitglied mit posi⸗ Ich muß anerkennen, daß das, was mein Herr Kommissar in der Bludgetkommission bezüglich der Frage gesagt hat, ob die Remunerations⸗

tiven Thatsachen, an die sich Anträge hätten knüpfen lassen, 8 f nenn, salche Zede b zusgegen 1“ er ane 1 Hause allerdings zusagen, 2 . 88 Hefscge dur Oteichnng. Fiele he nachkommen. Es werde in Schleswig⸗ 8 8 1 die Sache, noch einmal an die Kommissi rüc iesen. bennutzt würden, außerordentlich vorsichtig gehalten ist und dem der Bau einer Bahn dringend gewünscht, 8) T 1gee. donenneston 5 genügend erörtert worden; der dort aufs Neue geprüft werden würde EETöö See dessen, was chm persönlich bekannt geworden ist, entspeechend. habe nur erklärt, es sei ihm nicht bekannt, daß aus versprechen, daß diese Erörterungen zu einem Resultat führen Scrates 8 Si. ege; vasdbaihn

Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, mit Unrecht berufe sich der Abg. Rickert auf eine Resolution dieses Hauses. Nicht dieses, sondern das vorjährige Abgeordnetenhaus habe bei einer wesentlich anderen Zusammensetzung diesen Beschluß gefaßt. Es sei also dem Abg. Rickert, nachdem derselbe sich schon betreffs der Verweisung des Titels geirrt habe, noch ein zweites Malheur passirt.

Der Abg. von Benda erklärte, es handele sich bei der Bewilligung selcher Remunerationssonds immer um eine Sache des Vertrauens, und er glaube nicht, daß man darin eine Beeinträchtigung des Etatsrechts sehen dürfe. Wenn das Haus die Position noch einmal an die Budgetkommission verweise, so bitte er eine bestimmte Direktion in Bezug auf die verlangte Nachweisung zu geben. Die Remunerations⸗ frage sei von der Kommission generell, also mit Rücksicht auf die übrigen Etatstitel behandelt worden.

Der Abg. Rickert entgegnete, dem Abg. von Minnigerode sei, wie man aus dieser Erklärung des Vorsitzenden der Budget⸗ kommission sehe, das Malheur passirt, ihm ein Malheur nicht nachweisen zu können. Er habe an sich nichts dagegen, daß die Sache bei der dritten Lesung entschieden werde, deshalb ziehe er seinen Antrag zurück. Er bitte aber, den Antrag anzunehmen, die Regierung zu ersuchen, dem Abgeordneten⸗ hause die auf Grund des Beschlusses des Hauses vom 23. März 1882 nach der Erklärung des Regierungskommissars vom 19. Februar 1883 aufgestellte Nachweisung bezüglich des Remunerationsfonds vorzulegen.

Der Abg. Dr. Wehr erklärte, er begreife nicht, wie eine größere Verwaltung ohne Remunerationsfonds auskommen könne. Habe doch der Abg. Rickert als Landesdirektor der Provinz Preußen einen Remunerationsfonds zur Ver⸗ fügung gehabt.

Der Präsident von Köller bemerkte, bei der nochmaligen Durchlesung des Antrages finde er das Wort ‚Eisenbahn⸗ beamte“ in demselben gar nicht erwähnt. Er könne also nur sagen, daß er nach der Geschäftsordnung den Antrag nur für zulässig erklären könne. 1

Der Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (Mühlhausen) betonte, es möge ja zweifelhaft sein, ob eine Abstimmung über den Antrag hier zulässig sei, aber, in der That, sollte man eine solche stattfinden lassen, nach den Vorgängen, welche eine etwas weitere Behandlung wohl rechtfertigten. 8

könne dieser Dank doch kein tief gerührter sein, da seiner Heimathsprovinz doch nur relativ sehr wenig geboten werde. Der Kreis Tondern allein solle und werde für diese Bahn zwei Millionen hergeben; der Kreis Husum 1 ½ Millionen. Freunde aus den alten Provinzen, denen er dies mitgetheilt habe, hätten ungläubig gelächelt und gemeint, seine Landsleute müßten wohl im Golde schwimmen. Das sei nun nicht richtig; aber wer sich bescheiden zurückhalte, dem werde auch wenig gegeben; und Bescheidenheit sei eine Haupteigenschaft der Schleswig⸗Holsteiner. Der Abg. Zürgensen habe den Wunsch geäußert, die Bahn Tondern⸗Ribe möge über LügumKloster gehen. Hier ständen sich aber die Wünsche verschiedener Interessenten gegenüber, und es wäre nicht richtig, wollte man vor der genauen Prü⸗ sung der Projekte die Kommission zu einem präjudiziellen Be⸗ schluß in dieser Frage veranlassen. Wenn man bedenke, wie in andern Landestheilen die Bahnen gebaut würden, und daß dort viele Kreise nicht viel mehr zu leisten brauchten, als die Grunderwerbskosten, dann hätte man erwarten sollen, daß die sehr rentable und auch strategisch höchst wichtige Linie Tondern⸗Ribe von Staatswegen gebaut würde, und man viel⸗ leicht von den Interessenten nur die Deckung der Grunderwerbs⸗ kosten verlangt hätte. Das sei nicht geschehen, er wisse auch nicht, ob es noch jetzt geschehen könne, aber in einer Beziehung sei jedenfalls der Staatsregierung noch Gelegenheit gegeben, Wohlwollen und ausgleichende Gerechtigkeit gegenüber Schleswig⸗Holstein zur Geltung zu bringen. Das betreffe die Ueberbrückung der Eider durch die projektirte Bahn. Di Eiderbrücke solle zugleich auch für Wagen und Fußgänger passirbar gemacht werden. Dafür sollten die Interessenten 400 000 hergeben. Die Brücke an sich sei veranschlagt auf 1 ½ Million. Hier könnte der Minister vielleicht etwas zur Erleichterung der Lokalinteressenten thun. Endlich noch ein Punkt. Der Minister habe vorher gesagt, diese Reden hier handelten so oft von Bahnen, die nicht in der Vorlage ständen. Derselbe habe das in so wohlwollendem Tone ge⸗ sagt, daß er annehmen müsse, es sei ihm nicht unerwünscht wenn solche Reden gehalten würden. Er wolle diesem

erkennen können, da für viele Beamte die Gewährung von Unterstützungen etwas Drückendes haben würde. An⸗ betracht all dieser Umstände könne die Budgetkommission die Aufstellung besonderer Vertheilungsgrundsätze nicht befür⸗ worten, halte vielmehr die Vertheilung von Remunera⸗ tionen für eine diskretionäre Befugniß des Ressortchefs, bezüglich deren bestimmte Vorschriften undurchführbar seien. Die Budgetkommission sei von der Ansicht ausgegangen, daß die Bewilligung von Remunerationen eine Sache der Dis⸗ kretion sei; sie habe angenommen, daß es nicht möglich sein würde, die Gewährung der Remunerationen zu kontroliren, daß dies den Ressortchefs zu überlassen sei, und stelle deshalb keine Anträge. Sie empfehle daher dem Hause die unverän⸗ derte Annahme der betreffenden Position. Der Abg. Rickert erklärte, die Berathungen in der Budget⸗ kommission hätten bewiesen, daß man jetzt eine ganze Strecke Weges zurückgehen wolle, hinter die Grundsätze, welche in den fünf⸗ ziger Jahren selbst die konservative Zweite Kammer immer verfolgt habe. Im Jahre 1882 habe das Haus beschlossen, eine Nach⸗ weheng bezüglich der Remunerationsfonds von der Regierung zu fordern; die Regierung habe im Februar 1883 durch einen Kommissar erklärt, daß die Nachweisung in Folge jenes Be⸗ schlusses aufgestellt sei, und daß die Regierung bereit sei, die⸗ selbe dem Hause vorzulegen. Diese Nachweisung hätte doch mindestens die Kommission verlangen müssen; er könne sich nur denken, daß die Kommission sich nicht für berechtigt erachtet habe, diesen Punkt in Berathung zu ziehen. Er hoffe aber, das Haus werde auf die Ausführung seines eigenen Beschlusses nicht verzichten; er bitte da⸗ her, die Sache zur nochmaligen Berichterstattung an die Budgetkommission zu überweisen. Er richte ferner die Frage an die Regierung, ob es richtig sei, daß die höheren Beamten der JZ regelmäßig Remune⸗ rationen aus diesem Fonds erhielten, welche sich bis auf 1000 und mehr beliefen. Er habe neulich eine Antwort auf diese Frage nicht erhalten, und bleibe dabei, daß die regel⸗ höhere Be⸗

Gehülfen und Arbeiter der Ab⸗ theilungen A B C D E in. Gesammtheit der Erwerbsthätigen k111I1“*X*“ selbständigen Personen ohne er⸗ werbenden Beruf (F) in 9 514 6,8 Haushaltsangehörigen unter 14 Jahren in 26 892 = 49,35 in höherem Alter in ... 2 181 5,83 häuslichen Dienstboten in. 436 = 3,03 13 969 = 96,97 gesammte Berufsbevölkerung in 111 649 = 47,69 122 480 = 52,31 Die Frage: Wie viele von hundert erwerbsthätigen oder selbständigen Gliedern der Abtheilungen A., B. ꝛc. sind Katholiken, Protestanten ꝛc, d. h. also wie stark ist jede Konfession in der einzelnen Haupt⸗ abtheilung vertreten, so antwortet darauf die folgende Uebersicht: Katholiken Protestanten Israeliten übrige 93,54 6,32 0,14 87,44 11,87 0,48 0,21 83,62 11,59 4,65 0,14 6,31 0,09 0,02 83,79 15,08 0,87 0,26 79,94 17,20 2,07 ,0,79 Die Erhebungen vom Juni 1882 erstreckten sich noch auf ver⸗ schiedene andere wichtige Verhältnisse, so insbesondere auf den Neben⸗ beruf, auf die durch Alter oder Gebrechlichkeit erwerbsunfähig gewordenen Personen, auf die besonderen Verhältnisse der Wittwen ꝛc. Hierauf bleiben nähere Mittheilungen der umfassenden Bearbeitung des Zählungsergebnisses vorbehalten. 8 8E1.“

4,07 252

27 604 = 50,65 44 909 = 94,17

mäßige Gewährung solcher Remunerationen an amte nicht zuläfsig sei. Auch die politische Seite der Frage

Vorlage stehe. Er bit ini 4 82. lage stehe. Er bitte den Minister, b Wohlwollen ganz politischen Rücksichteen Beamten Remunerationen verweigert würden. e gerefen vere, af dhe Cfcge inne” acsset. gahesten

8 4 8 zu autorisiren, etwa weiter a iese seine ersönliche enntniß

reichte, sich auszusprechen, und zwar dahin, daß die Staatsregie⸗