[41766] Aufgebot.
Der Eisenhändler Friedrich Ulrich zu Allstedt, als Cessionar des Uhrmachers Armin Hugo Sattler ebendaher, hat das Aufgebot der ihm angeblich ab⸗ handen gekommenen Polize der Lebensversicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft Germania zu Stettin Nr. 80 045 vom 8. Juli 1865, Inhalts deren die Germania dem ꝛc. Sattler 200 Thaler Pr. Crt., zahlbar am 8. Juli 1883, versichert hat, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 8. Mai 1884, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.] ☚
Stettin, den 24. September 1883. . Königliches Amtsgericht.
[41317]
Auf Antrag des Kleinköthers und Sägemüllers Christoph Sievers von hier ist die Einleitung des Aufgebotsverfahrens hinsichtlich der Obligation vom 27. April 1814 beschlossen, Inhalts deren 70 Thaler auf den Sieversschen Kleinkothhof No. ass. 85 in Neustadt für die Wittwe des Pastors Oppermann, geb. Peters, daselbst, hypothekarisch eingetragen sind.
Die unbekannten Inhaber der Urkunde und Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens im Aufgebots⸗ termine am
Freitag, den 4. April 1884, Vormittags 9 Uhr,
geld und die Kur⸗ und Beerdigungskosten im Pane dessen Erkrankens oder Ablebens inner⸗ alb der Alimentationsperiode; 2) 22 Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ ären, und laden den Beklagten zur Verhandlung des Rechtsstreits zu dem vom K. Amtsgericht dahier auf Donnerstag, den 20. März d. J., Vormittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaal anberaumten Termin. 1 Hiervon wird dem obigen Schönecker auf Grund der §§. 186 und 187 d. R. C. P. O. hiermit Kenntniß gegeben. Neustadt a. Aisch, 21. Januar 1884.. Gerichtsschreiberei des K. bayer. Amtsgerichts. Schnizlein, Kgl. Sekretär.
[4847] Oeffentliche Zustellung.
Der Felix Nicolas Grosjean, Militärarzt zu Paris und die Johanna Maria Antoinette Grosjean, Ehe⸗ frau Joseph Felix Joly, Lieutenant in Frankreich, vertreten durch ihren Geschäftsführer Mathiotte zu Metz, klagen gegen den Dachdecker Nicolaus Bellet, früher in Metz, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen einer Forderung aus einem Miethskontrakt, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von ℳ 208,00 für Miethe, Auflösung des mündlichen Miethvertrags, sofortiger Räumung der Wohnung, Uebergabe in gutem Zustande, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Metz auf
8 “.“
[4851] Bekanntmachung.
Die durch Rechtsanwalt Schorn vertretene, zum Armenrechte zugelassene Näherin Minna, geb. Nie⸗ wöhner, in Buer bei Melle, Ehefrau des Geschäfts⸗ gehülfen Johann Carl Hahn in Elberfeld, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klage⸗ zustellung für aufgelöst zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung ist Termin auf den 31. März er., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Schuster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
14854] Beschlagnahmeverfügung.
In der Mititärstrafsache gegen den Rekruten Wil⸗ helm Zeiß des 1. Bataillons 2. Großh. Hess. Land⸗ wehr⸗Regiments Nr. 116, gebürtig zu Holzbeim, Kreises Gießen, zur Zeit angeblich in Wilhelmsburg bei New⸗York in Amerika, wegen Fahnenflucht, wird, da der genannte ꝛc. Zeiß der Fahnenflucht be⸗ schuldigt ist, Vergehen gegen §. 1 des Gesetzes vom 11. März 1880, welche mit Geldstrafe von ein⸗ hundert fünfzig bis dreitausend Mark bedroht und er als abwesend anzusehen ist,
da nach §. 246 der Militär⸗Strafgerichts⸗Ordnung dessen Vermögen für den Fiskus bis zum Betrage der höchsten Strafe zu beschlagnahmen ist,
8
ãm̃ũmelden, widrigenfãlls diẽ Hyporhekũctundẽ dem̃ Eigenthümer gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werden soll. Harzburg, den 22. September 1883. Herzogliches Amtsgericht. Thiedemann.
[52016] Bekanntmachung. .
Der Auszüger Georg Schimpe in Ritterswalde hat das Aufgebot desjenigen angeblich verloren ge⸗ gangenen Schuldscheins, welchen der Schmiedemeister Johann Renelt in Ritterswalde über ein von dem Antragsteller empfangenes, zu 5 % verzinsliches und nach dreimonatlicher Kündigung rückzahlbares Dar⸗ lehn von 510 ℳ, in Buchstaben: Fünfhundert zehn Mark, im Januar 1882 zu Ritterswalde ausgestellt hat, beantragt.
Der Inhaber der Urkunde spätestens in dem auf
den 13. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Neisse, den 21. November 1883.
Koöhnigliches Amtsgerich
wird aufgefordert,
[4855] Bekanntmachung. 8 Das K. Landgericht zu Zweibrücken hat auf Be⸗ treiben der Caroline Lensch, Ehefrau des Ackerers Jacob Moog von Gimsbach und des letzteren, den Johann Philipp Lensch, von Steinbach am Glan, Sohn von Wilhelm Lensch und von dessen Ehefrau Anna Maria Hebel von da, durch Beschluß vom 18. Januar 1884 für abwesend erklärt und die ge⸗ dachte Caroline Lensch Ehefrau Moog als Präsumtiv⸗ erbin unter der Auflage der Kautionsleistung in den provisorischen Besitz und Genuß von dessen Ver⸗ mögen eingewiesen. Zweibrücken, den 26. Januar 1884. Der K. Erste Staatsanwalt. Petri.
14843] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Isaac Belgard zu Graudenz, vertreten durch den Justizrath Mangelsdorff in Graudenz, klagt im Wechselprozesse (F§. 567 Civ⸗ Proz.⸗Ord.) gegen neun Personen, darunter gegen den Landwirth Carl Voß, früher zu Vorwerk Kgl. Gehlbude, jetzt unbekannten Aufenthalts, als Erben des Rentiers Andreas Voß, aus den Wechseln vom 25. Juli 1883 über 3978 ℳ, zahlbar am 25. Oktober 1883 und vom 27. September 1883 über 1315 ℳ, zahlbar am 27. November 1883, welche beide von Andreas Voß auf August Heinrich gezogen, von diesem acceptirt und von Ersterem girirt sind, und aus den Protesten vom 27. Oktober und 29. November 1883, mit dem Antrage auf soli⸗ darische Verurtheilung sämmtlicher Beklagten, und zwar der Erben des Andreas Voß, darunter des Carl Voß, nach Kräften des Nachlasses ihres Erb⸗ lassers, zur Zahlung von 5293 ℳ nebst 6 % Zinsen
von 3978 ℳ, seit dem 25. Oktober 1883 und von
1315 ℳ seit dem 27. November 1883 und 40,70 ℳ Wechselunkosten und auf Erklärung der vorläufigen Vollstreckbarkeit des zu erlassenden Urtheils, und ladet die Beklagten, darunter den 2ꝛc. Carl Voß, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz, Verhandlungszimmer Nr. 27, auf
den 8. April 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten Carl Voß, wird dieser Auszug der Klage
bekannt gemacht.
Grandenz, den 24. Januar 1884. 8 Id?kowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1483] Oeffentliche Zustellung.
Die ledige Dienstmagd Anna Susanna Burkhardt von Riedfeld und der Schuhmacher Heinrich Burk⸗ hardt von da als Vormund des von dieser am 15. November v. J. außerehelich gebornen Kindes,
amens „Anna Barbara“, bezeichnen als Vater ieses Kindes den ledigen Metzgergesellen Johann Schönecker aus Brunn, dermalen unbekannten Aufenthalts, stellten deshalb an das K. Amtsgericht
rozeßgericht in der am 16. resp. 18. d. M.
u Protokoll erklärten Klage den Antrag: 1) den ꝛc. Schönecker kostenfällig zu verurtheilen: die Vaterschaft zu dem genannten Kinde an⸗ zuerkennen und demselben das gesetzlich be⸗ schränkte Erbrecht in seinem dereinstigen Nachlaß einzuräumen; für dasselbe einen in zjährigen Raten vor⸗ auszahlbaren Altmentationsbeitrag von jähr⸗ lich 50 ℳ bis zu dessen zurückgelegtem 14ten Lebensjahre, ferner das seinerzeitige Schul⸗
vdeñ g. Abril 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Meelke, Hülfsgerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[4834] Oeffentliche Zustellung.
Carl Schwartz, Rebmann in Gertweiler, und Cons., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ruland in Colmar, klagen gegen August Emil Falip, Fuhr⸗ mann, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Theilung des Nachlasses der zu Gertweiler verlebten Eheleute Johann Michael Schwartz und Anna Marie, geborne Dietsch, derart, daß den Klägern je ½ beider Nachlässe, den Beklagten August Emil Falip und Eheleuten Gamel je 1½ des Nachlasses des Johann Michael Schwartz und je 1⅛ des Nachlasses der Anna Maria Dietsch und dem Beklagten Carl Schwartz ½ 7 des Nachlasses des Johann Michael Schwartz zugesprochen werde, unter Verweisung der Parteien zum Zweck der Aus⸗ einandersetzung vor Notar Schmitt in Barr und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Abtheilung der Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar im Elsaß auf
den 22. April 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen, .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Braun, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. Gütertrennung.
[4852] der Maria Dillschneider, Ehefrau des Bierbrauers Franz Huslein zu Wadern, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Meurin, gegen
Franz Huslein, Bierbrauer zu Wadern, Beklagten,
hat das Königliche Landgericht zu Trier, II. Civil⸗ kammer, durch Urtheil vom 8. November 1883 die zwischen den Parteien bestehende eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst und die Parteien von jetzt an als in Gütern getrennt erklärt.
Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit des §. 11 des Preußischen Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung hekannt gemacht.
Trier, den 22. Januar 1884.
Oppermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[4850] Bekanntmachung.
Die durch Rechtsanwalt Altenberg vertretene, zum Armenrechte zugelassene geschäftslose Julie, geb. Huhn, zu Hahnerberg, Ehefrau des Ackerers Gustav Oetelshofen daselbst, hat gegen diesen beim König⸗ lichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende gesetzliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung ist Termin auf den 31. März ecr., Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld
anberaumt. Schuster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[4853] uszug. Die zu Cöln wohnende gewerblose Catharina, ge⸗ borene Reintgen, Ehefrau des daselbst wohnenden im Konkurszustande befindlichen Kaufmanns Theodor Struwe, vertreten durch Rechtsanwalt Jacob Jan⸗ sen I. zu Cöln, hat durch die gemäß Akt des Ge⸗ richtsvollziehers Erdmann zu Cöln vom 22. Ja⸗ nuar 1884 zugestellte Klage, gegen ihren genannten Chemann und den Rechtsanwalt Gustav Meurer zu Cöln, als Verwalter besagten Konkurses, beim Landgericht zu Cöln geklagt, mit dem An⸗ rage: „Königl. Landgericht wolle die zwischen ihr und ihrem beklagten Ehemanne bisher bestandene Gütergemeinschaft für aufgelöst erklären, an deren Stelle völlige Gütertrennung aussprechen und die Parteien zum Zwecke der Auseinander⸗ setzung vor den Königl. Notar Hilgers in Cöln verweisen.“ Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage ist Termin anberaumt auf . Dienstag, den 11. März 1884, b Morgens 9 Uhr, 1 bn. der I. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu öln. Cöln, den 23. Januar 1884. 8 Der Rechtsanwalt. Vorstehender A 5. it orstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 28. Januar 1884. fench 1 Verbeeck, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
auf Grund des §. 326 der Strafprozeß⸗Ordnung
zur Deckung der den Angeschuldigten möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt.
Butzbach, den 23. Januar 1884.
Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Butzbach.
.“ eyer. Steinacker.
[4856]
Oeffeutliche Ladung. In Sachen, betreffend die Spezialtheilung der bei der früheren Theilung und Verkoppelung von Ribbesbüttel, Amts Gifhorn, reservirten Schweine⸗ und Gänseweide im „kleinen und großen Hofteiche“, steht Termin an auf Mitt⸗ woch, den 19. März d. J., Mittags 12 Uhr, im Beins'schen Gasthause zu Ribbesbüttel zur förm⸗ lichen Eröffnung und Verdeutlichung, und wenn Erinnerungen dagegen nicht vorgebracht werden, auch zur Vollziehung des von Königlicher General⸗Kommission zu Hannover im Entwurfe genehmigten Rezesses. In Gemäßheit bestehender Vorschrift werden nun die unbekannten Pfandgläubi⸗ ger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts⸗, Dienst⸗, Erbenzins⸗ und Lehnsherren, als Lehns⸗ und Fideikommißfolgern, oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung in Beziehung auf die Aus⸗ führung der Angelegenheit zusteht, bei Strafe des Ausschlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung, unter Frei⸗ stellung einer vorgängigen Einsicht oder abschrift⸗ lichen Mittheilung des Rezesses, zum Erscheinen in diesem Termine und unter dem Verwarnen, daß jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es si beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unter⸗ bleibt, hiermit öffentlich aufgefordert. Für die Aus⸗ bleibenden wird die Urkunde als vollzogen ange⸗ nommen werden. Hannover, den 26. Januar 1884. Der Spezial⸗Kommissär. G. H. Carstens, Oeko⸗ nomie⸗Kommissär.
Verkäufe, Verpachtungen, “ Submissionen ꝛc.
[4860]
Holzverkauf. Oberförsterei Lüdersdorf bei Gransee. Am Mittwoch, den 6. Februar 1884, von Vormittags 10 Uhr ab, werden im Hotel Klagemann zu Gransee folgende Hölzer zur öffent⸗ lichen Versteigerung gebracht: 1) Belauf Wolfsluch, Schlag Jagen 28b.; Birken: 31 St. Nutzenden = 11,74 fm, 124 rm Kloben, 29 rm Knüppel, 71 rm Stöcke. Erlen: 16 rm Schichtnutzholz I. Kl., 248 rm Kloben, 80 rm Knüppel. Weiden: 2 xm Kloben. Kiefern: 72 St. Langholz = 60,53 fm, 12 rm Pfahlholz, 606 rm Kloben, 52 rm Knüppel, 30 rm Reiser I. 2) Belauf Kienheide, Schlag Jagen 40 c.: Birken: 6 rm Kloben. Kiefern 318 St. Langholz ä= 316,39 fm, 6 xm Schichtnutzholz II. Kl, 239 rm Kloben, 10 rxm Knüppel, 198 rm Stöcke, 20 rm Reiser I. 3) Belauf Rehberge, Schlag Jagen 47 b.: Kiefern: 250 St. Langholz = 279,75 fm, 307 rm Kloben, 29 rm Knüppel, 209 rm Stöcke, 8 Reiser I. Der Königliche Oberförster. Simon.
[3844]
Am Montag, den 11. Februar d. J., Vor⸗ mittags 8 ½ Uhr, sollen im hiesigen Zeughause ver⸗ schiedene ausrangirte Gegenstände, als Schanzzeug, Haardecke, Putzlappen, Geschirrsachen, gußeiserne Grapen, Gieß⸗ und Anwärmeöfen, 2000 kg Papp⸗ abfälle, 35 Räder, 676 kg Hanfpappe aus Preß⸗ spahnböden, 7840 kg Messing in unbrauchbaren Patronenhülsen, 85 kg altes Leder ꝛc. öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Danzig, den 21. Januar 1884. König⸗ liches Artillerie⸗Depot.
1“ 11“
[2161] Bekauntmachung.
Bei der unterzeichneten Verwaltung soll die Ge⸗ stellung der Fuhren und Gespanne für die Zeit vom 1. April 1884 bis dahin 1885 in öffentlicher Sub⸗ mission vergeben werden.
Termin bierzu ist auf
Montag, den 4. Februar ecr., Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Bureau — am Kupfergraben Nr. 8 — anberaumt, wo auch die Bedingungen eingesehen und gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden können. Berlin, den 10. Januar 1884.
Königliche Depot⸗Verwaltung der Artillerie⸗
Prüfungs⸗Kommission.
s82c- Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Berlin. auf unseren Bahnhöfen Berlin, Cottbus, Ruhland, Senftenberg und Goerlitz angesammelten unbrauch⸗ baren Materialien, als Eisenbahnschienen, Schmelz⸗ eisen ꝛc. sollen im Wege öffentlicher Submission verkauft werden, und haben wir hierzu Termin auf Freitag, den 8. Februar cx. a., Vormittags. 11 Uhr, in unserem Verwaltungsgebäude hierselbst anberaumt. Kauflustige wollen ihre versiegelten und mit entsprechender Aufschrift versehenen Offerten frankirt bis zur gedachten Terminsstunde an uns ein⸗ senden, und werden dieselben sodann in dem Termin in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten eröffnet werden. Die Verkaufsbedingungen liegen in unserem Bureau hierselbst zur Einsicht⸗ eselben gegen porfofreie
nahme aus, auch können die
Einsendung von 50 ₰ von unserem Bureau⸗Vor⸗ steher Michaelis hierselbst bezogen werden. Cottbus, den 17. Januar 1884. Betriebs⸗Amt.
[3672]
Bekanntmachung. 8
Es sollen prptr. 70 000 kg Gußstahl⸗Bohr⸗(Dreh⸗), prptr. 16 000 kg Gußstahl⸗Frais⸗ und 12 000 kg. Eisen⸗Frais⸗Spähne im Wege der Submission an den Meistbietenden vergeben werden.
Hierzu ist ein Termin auf Montag, den 11. Fe⸗ bruar 1884, Vormittags 10 Uhr, im Bureau 22 anberaumt.
Die Bedingungen liegen dagegen im Bureau Nr. 16 zur Einsicht aus und können gegen Erstat⸗ tung der Kopialien von 1 ℳ auch abschriftlich mit⸗ getheilt werden.
Danzig, den 19. Januar 1884.
Königliche Direktion der Gewehrfabrik.
[3081] Bekanntmachung.
Die hier lagernden und bis ult. März 1884 noch⸗ entstehenden pptr. 10 500 kg Bleiasche sollen im Wege der öffentlichen Submission, bei welcher ein e Aufbieten ausgeschlossen ist, verkauft werden.
Offerten wolle man den Bedingungen entsprechend⸗ und mit dem Vermerk auf der Adresse: „„Submission auf den Ankauf von Bleiasche“ bis zum 7. Februar 1884, Vormittags 11 Uhr, an die Direktion einsenden.
Die Verkaufsbedingungen liegen in unserem Büreau zur Einsicht aus, können auch gegen Einsendung von
50 ₰ abschriftlich bezogen werden.
Erfurt, den 15. Januar 1884. Königliche Direktion der Munitionsfabrik.
[4273]
Bekanntmachung. Die Lieferung der für die Königliche Saline Dürrenberg im Etatsjahre 1884/85 erforderlichen Materialien soll im Sub⸗ missionswege vergeben werden, und ist hierzu Termin auf Mittwoch, den 20. Februar d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Dienstgebäude des unterzeich⸗ neten Salzamtes anberaumt. Zu liefern sind ohn⸗ gefähr: 260 kg Röhrbleche, 2060 kg Förderwagen⸗ bleche, 5600 kg gewalztes und geschmiedetes Eisen, 1200 kg Pfannenniete, 4000 kg Bleiplomben, 1075 kg hanfene Plombenschnur. 960 kg geschmie⸗ dete Nägel, 200 Mille Drahtnägel in den Num⸗ mern 20/48 — 12/12, 50 Mille Rohrnägel, 7000 kg Eisenoxyd. Die Offerten sind portofrei, mit der Aufschrift „Materialien⸗Lieferung“ versehen, bis zur Terminsstunde beim unterzeichneten Salzamte ein⸗ zureichen. Die Lieferungsbedingungen liegen in⸗ unserer Registratur zur Einsicht aus, können auch in Abschrift gegen Erstattung von 50 ₰ Schreib⸗ gebühren vom Salzamt bezogen werden. Dürren⸗ berg, 22. Januar 1884. Königliches Salzamt.
[3254] Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Elberfeld. Die pro 1884/85 erforderlichen Bekleidungs⸗ Materialien, als: blaues Tuch, feines und ordinäres graues Tuch,
Sommerstoffe, Düffel, Futterstoffe, Lama, Zanella,
Kalmuk, Nessel, Leinen; ferner Knöpfe, Abzeichen, gestickte Kragen und Pelzmützen, sollen im Wege der Submission vergeben werden. Die Bedingungen können von dem Kanzlei⸗Vorsteher Peltz hier gegen Einsendung von 50 ₰ für ein Exemplar bezogen werden. Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Bekleidungs⸗ Materialien“ portofrei bis zum 5. Februar d. J. an das Central⸗Kleider⸗Magazin hierselbst zu senden. Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt am 6. Februar, Vormittags 10 ½ Uhr, ebendaselbst in Gegenwart der anwesenden Submittenten. Elberfeld, den 16. Januar 1884. Das Kuratorium der Kleiderkasse.
[4927]
Hannoversche Bank.
Mittwoch, den 27. Morgens 1
ebruar d. J., Uhr, 8
im Saale unseres Bankgebäudes
(Eingang Schillerstraße
anberaumten diesjaͤhrigen ordentlichen
Portal II)
General⸗Versammlung
werden die geehrten Aktionäre hierdurch eingeladen.
1) Die im §. 32 der Statut Fagfsdedunnge, ßlich aufgef
ie im §. er Statuten unter 1 bis 4 einschließlich aufgeführten Gegenstände.
2) Antrag des Verwaltungsraths, betreffend: Beschlußfassung über die Verw Beträge an Zinsen und Dividenden von Aktien unserer Gesellschaft. wendung verjährter
Die Einlaßkarten werden von der Direktion gegen Vorzeigung der Aktien, welchen ei 8 Verzeichniß beizugeben ist, im Geschäftslokale der Bank am 25. und 26. Februar d. deee hrummermn
Hannover, den 28. Januar 1884.
Der asstiat üiit d. der Hannoverschen Bank.
eyer.
Die
““ Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stnats⸗Anzeiger. BI ¹
Berlin, Dienstag, den 29. Januar
1884
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 29. Januar. Das Protokoll der fünften Sitzung des Volkswirthschaftsraths
tet: as Berlin, den 26. Januar 1884.
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 1 Uhr.
Das Protokoll der gestrigen Sitzung liegt aus.
Als Regierungskommissarien sind anwesend:
der Direktor im Reichsamt des Innern Hr. Bosse,
die Geheimen Regierungs⸗Räthe Herren Bödiker und Gamp aus dem Reichsamt des Innern und Frey⸗ tag aus dem Landwirthschaftlichen Ministerium.
Hr. von Tiele⸗Winkler hat sein Ausbleiben ent⸗
schuldigt.
Eingegangen ist die Abschrift eines von der Handels⸗ und Gewerbekammer zu Dresden an das Königlich sächsische Mini⸗ sterium des Innern erstatteten Vortrags über die Grundzüge zum Unfallversicherungsgesetze.
Untersuchung von Unsällen und Begutachtung der zur Verhütung von Unfällen zu erlassenden Vor⸗ schriften konstituirt werden, tritt für jede Genossen⸗ schaft, und sofern die Genossenschaft in Sektionen getheilt ist, für jede Sektion eine Wahlversamm⸗ lung von Arbeiterdelegirten zusammen. 6) Endlich habe Hr. Wolff den Antrag gestellt: Der Ausschuß besteht zur Hälfte aus Arbeit⸗ nehmern, welche die Krankenkassenvorstände wählen, und zur Hälfte aus solchen, welche berufen wer⸗ den durch die Vorstände der Berufsgenossenschaf⸗ ten und die Behörde, je zur Hälfte.
Die Diskussion über diese Anträge sei dadurch eröffnet, daß Hr. Kochhann die Frage aufgeworfen habe, wie viele Arbeiter bei den Arbeiterausschüssen betheiligt sein würden.
Der Hr. Geheime Regierungs⸗Rath Bödiker habe hierauf Folgendes erwidert:
Die Zahl der bei den Arbeiterausschüssen nach Maßgabe
der Grundzüuge betheitigten Arbeiter fer auf-meyr äls 2 Mil⸗
Königliches Eisenbahn⸗
feines, mittelfeines und ordinäres
Dieselbẽ liegt zuür Einsicht aus.
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Spezial⸗ debatte über die Grundzüge eines Gesetzentwurfs, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter.
Die Ziffern 20 und 21 werden ohne Diskussion ange⸗ nommen. 8
Zu Ziffer 22 berichtet der Referent der freien Kom⸗ mission, Hr. Kalle, es seien innerhalb der Kommission Zweifel darüber laut geworden, ob die Anzeigepflicht des Entwurfs nicht zu weitgehend sei, zumal da durch die Ziffer 51 die Strafbarkeit als Folge der Nichtanzeige statuirt werde. Namentlich habe Hr. Heimendahl geltend gemacht, die Anzeigepflicht werde in Betreff der kombinirten Betriebe die größten Schwierigkeiten verursachen; hier wechsele das Ver⸗ hältniß der Betriebe von verschiedenen Gefahren so, daß die Ge⸗ sammtgefahr bedeutenden Schwankungen unterworfen sei. Die Gefahr wechsele je nach der oft rasch nothwendig werdenden Ver⸗ änderung des Betriebs, z. B. bei Unternehmungen der Textil⸗ branche, wenn neue Centrifugen aufgestellt würden, in ganz entschiedener Weise. Hr. Baare habe auf die Schwierigkeit der Anzeige bei dem Hochofenbetriebe hingewiesen. Hr. Leusch⸗ ner habe erklärt, daß es unmöglich sei, jede Veränderung sofort anzuzeigen, und eine entsprechende Deklaration der Vorlage gewünscht. Ebenso habe er, Referent, selbst sich für eine Restriktion der Anzeigepflicht bezw. Festsetzung einer Frist für dieselbe ausgesprochen. Dagegen seien die Herren Wolff, Dr. Jansen, Dr. Websky, Kochhann, Leyendecker und Meyer für den Standpunkt der Vorlage eingetreten, wobei man hervorgehoben habe, daß ja auch bei der Feuerversicherung eine strikte Anzeigepflicht bestehe und in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten keinen Anlaß gebe. — Auf eine Anfrage habe der Hr. Regierungskommissar, Geheimer Regierungs⸗Rath Bö⸗ diker erklärt, das Statut der Genossenschaft werde bestimmen dürfen, daß kleinere, versuchsweise vorgenommene Betriebs⸗ veränderungen nicht sofort, sondern binnen einer festzusetzen⸗ den Frist angezeigt zu werden brauchten. Uebrigens könne im Gesetz vorgeschrieben werden, daß die Strafen wegen Unterlassung der Anzeigepflicht von der Genossenschaft zu ver⸗ hängen seien. Die Grundsätze für die Behandlung kombi⸗ nirter Betriebe seien aus Ziffer 5 zu entnehmen.
Seitens des Hrn. Direktors im Reichsamt des Innern Bosse wurden hierauf die Bestimmungen verlesen, wie solche die mit der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs beauftragten Kommissarien über die Anmeldung der Betriebsveränderungen in Aussicht genommen hätten.
Die Ziffer 22, zu welcher ein Abänderungsantrag nicht vorlag, wurde sodann angenommen.
Zum ganzen Abschnitt IV., sowie zu den einzelnen Ziffern 23 bis 27 berichtet zunächst Hr. Kalle über das Kigeane der Verhandlungen in der freien Kommission Nach⸗ olgendes:
„Die Konstruktion der Arbeiterausschüsse im Entwurfe sei der Gegenstand eines lebhaften Meinungsaustausches ge⸗ wesen, und es hätten zu demselben folgende Abänderungs⸗ vorschläge vorgelegen: 1 1
1) Hr. Heimendahl habe beantragt, die Arbeiteraus⸗
schüsse nach Ziffer 23 zu belassen und ihnen die Wahl der Beisitzer zum Schiedsgericht (Ziffer 26) und die Begutachtung der zur Verhütung von Un⸗ fällen zu erlassenden Vorschriften (Ziffer 42) zu übertragen (also ihre Mitwirkung bei der Unter⸗ suchung von Unfällen, Ziffer 29, und zwar aus dem Grunde, weil die Beitragspflicht nicht beschlossen, auszuschließen). Die Hrrren Meier, Herz, Kroos, Spring⸗ mann, Dr. Jansen und Baare hätten den An⸗ trag gestellt:
„Die in den Grundzügen vorgesehenen, durch Arbeiterausschüsse zu verrichtenden Funktionen werden durch Ausschüsse ausgeübt, welche gleich⸗ mäßig aus Arbeitgebern und Arbeitern gebildet werden.“
Ein Antrag Vorderbrügge —Dr. Jansen habe dasselbe Ziel, wie der Antrag sub 2 verfolgt, zu⸗ gleich aber feststellen wollen, daß nach Ziffer 24
Absatz 4 — „den Arbeitnehmern der ihnen durch ihre Theil⸗ nahme an dem Ausschusse nothwendigerweise ent⸗ 1 gangene baare Arbeitsverdienst ersetzt werde.“ 4) Seitens der Herren Kochhann und Hagen sei zum Antrage Meyer und Genossen (sub 2) eine
Abänderung dahin beantragt,
daß die zu organisirenden Ausschüsse zu zwei Dritteln aus Arbeitnehmern, zu einem Drittel
aus Arbeitgebern bestehen. 8 . 5) gr Dr. Websky bringe folgende Ziffer 23 in Vor⸗ “ ag: 8 Zum Zweck der Wahl von Beisitzern zum Schiedsgerichte und zum Zweck der Wahl von Beisitzern der aus Arbeitern und Arbeitgebern zusammengesetzten Kommissionen, welche behufs
1u“
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lionen anzusetzen. Nach der im Jahre 1881 erhobenen Unfall⸗ statistik, welche sich auf den nach der 1881er Vorlage ver⸗ sicherungspflichtigen Personenkreis bezogen habe, fielen rund 1 900 000 unter die Grundzüge (nämlich die bei der Unfall⸗ statistik gezählten 1 960 000 abzüglich der rund 60 000 Arbeiter in den Motorenbetrieben mit 1 dis 2 Arbeitern; — die sämmt⸗ mchen Bauarbeiter seien erst in die 1882 er Vorlage gebracht, 1881 habe es sich nur um Bauhofarbeiter gehandelt, welche auch nach den neuen Grundzügen versicherungspflichtig blieben mit verschwindenden Ausnahmen.) Zu jenen 1 900 000 kommen die bei der Unfallstatistik nicht sämmtlich mit erfaßten Arbeiter, welche in Betrieben mit mindestens 10 Arbeitern ohne Motoren beschäftigt seien, da nicht anzunehmen sei, daß die Behörden schon im Jahre 1881 diese sämmtlichen Betriebe für versicherungspflichtig gehalten und gezählt hatten. Solche Betriebe gebe es im Ganzen über 25 000. Endlich komme die Zunahme der Arbeiterzahl überhaupt vom Jahre 1881 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes in Betracht, so daß schon nach den Grundzügen zweifellos über 2 Millionen Arbeiter ver⸗ sicherungspflichtig sein würden, wie Redner bereits früher im Plenum vorgetragen habe.
In der Debatte über die Zusammensetzung und den Wirkungskreis der Ausschüsse habe sodann zunächst Hr. Jansen auf die soziale Gefährlichkeit der Arbeiterausschüsse hinge⸗ wiesen, ebenso Hr. Leuschner, welcher bemerkt habe, er und die sonstigen Antragsteller seien keine Gegner der Arbeiter, sondern wünschten nur die Gefahren zu verhindern, welche sich namentlich mit Rücksicht darauf ergeben würden, daß sich in der Großis arie leider nach um nuch eine gewisse Gegen⸗ fätzlichkeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitern herausgebildet habe, wobei nicht allein die Sozialdemokratie den Unter⸗ nehmern entgegenwirke, sondern auch, obschon vielleicht unbe⸗ absichtigt, die neuere Gewerkvereinsbewegung. — Hr. Wolff habe ausgeführt, daß isolirte Arbeiterausschüsse gefährlich seien; die Neigung der Arbeiter gehe schon ohnedies auf Absonderung. Die Wahlresultate seien so sehr dem Zufall anheimgestellt, daß eine Korrektur durch Be⸗ rufung von Mitgliedern Seitens des Genossenschaftsvorstan⸗ des dringend gewünscht werden müsse. — Hr. Kochhann habe erörtert, wie das Drängen des vierten Standes nach Selbständigkeit immer schärfer hervortrete; beispielsweise wollten in Berlin die Arbeiter eigene Hülfskassen — ohne Ar⸗ beitgeber — haben, und der Bebelsche Rath, freie Hülfs⸗ kassen zu gründen, finde den größten Anklang. Wolle man die Kluft nicht noch mehr erweitern, so müsse der Arbeit⸗ geber, und zwar nicht als Herr, sondern als Freund, dem Ar⸗ beiter zur Seite stehen. — Von Hrn. Vorderbrügge sei hervorgehoben, daß die fleißigen und braven Arbeiter — und deren seien noch viele — von den Sozialdemokraten terrorisirt würden; um den guten Arbeiter zu schützen, müsse man seinen Antrag annehmen. — Die Herren Baare und Spengler hätten die dringende Bitte an die Regierung ausgesprochen, sich auf den Standpunkt des Antrags Vorderbrügge bezw. Meyer zu stellen. Die Arbeiterausschüsse seien auch in tech⸗ nischer Beziehung bedenklich, da Arbeiter allein die Unfall⸗ verhütungsvorschriften nicht richtig beurtheilen könnten. Zu⸗ dem könnten die Arbeiterausschüsse einseitig Beschlüsse fassen, welche die zur Genossenschaft doch allein beisteuernden Arbeit⸗ geber schwer zu belasten geeignet seien.
Der Herr Regierungskommissar, Geheime Regierungs⸗ Rath Bödiker habe hierauf Folgendes erörtert:
Der einmüthige Widerstand der Versammlung gegen die Arbeiterausschüsse der Vorlage sei gewiß in hohem Maße beobachtenswerth. Indeß sei der Sache doch auch eine andere Seite abzugewinnen.
Dasselbe Vertrauen und Wohlwollen, welches die Vorlage den Arbeitgebern zeige, bringe sie auch den Arbeitern entgegen. Nachdem die Versammlung beschlossen habe, die Arbeiter an der Verwaltung der Genossenschaften nicht mit zu betheiligen, wie es die österreichische Vorlage thue, frage es sich doch sehr, ob nun den Arbeitern in der That ihre eigenen Ausschüsse genommen werden sollten. Die Thätigkeit der letzteren könne kaum eine nennenswerthe Kollision mit den Arbeitgebern herbeiführen, weder können dies die von den Ausschüssen zu vollziehenden Wahlen zum Schiedsgericht und Reichs⸗ Versicherungsamt, noch die Betheiligung an der unter der Leitung der Behörde stattfindenden Unfall⸗ untersuchung, noch die Begutachtung der Unfallversicherungs⸗ vorschriften. Diese Vorschriften interessirten die Arbeiter un⸗ gleich mehr als die Arbeitgeber. Denn die letzteren ständen nur mit ihrem Vermögen für die Unfälle, der Arbeiter stehe mit Leib und Leben für den Riß.
Die vorgesehene Organisation der Arbeiter auf dem Boden des Gesetzes werde regierungsseitig nicht für bedenklich gehalten, durch dieselbe werde der von den Vorrednern be⸗ tonte hin und wieder bestehende Gegensatz zwischen Arbeitern und Arbeitgebern nicht verschärft; wenn dieser Gegensatz be⸗ stehe, so werde derselbe sich auch ohnehin geltend machen, so⸗ weit es nicht gelinge, ihn zu beseitigen. Die Verhältnisse seien eben andere geworden als sie früher gewesen. Die Einführung
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der Arbeiterausschüsse wolle die bestehenden Gegensätze aus⸗
gleichen, die Aufwärtsbewegung der Klassen unterstützen. Man hoffe, daß die durch das Gefetz mit gewissen Funk⸗ tionen ausgerüsteten Ausschüsse auf dem Boden des Gesetzes sich halten werden. In die Ausschüsse auch die Arbeitgeber aufzunehmen, heiße, wie nun mal die Verhältnisse liegen, den Werth derselben in den Augen der Arbeiter herabzusetzen. Letztere würden zum großen Theile in solchen kombinirten Ausschüssen kaum eine freie Vertretung der Arbeiter erblicken. Die Regierung mache daher ohne Zaghaftigkeit diese gewiß sehr wichtige Konzession an die Arbeiter, von der Ueberzeugung getragen, daß die Arbeiter das ihnen bewiesene Vertrauen und Wohlwollen durch gesetzmäßige Haltung ehren werden.
Hr. Heimendahl habe die Regierungsvorlage unter G
Hinweis darauf befürwortet, daß er schon bei der General⸗ debatte erklärt habe, er empfehle nach seinen Erfahrungen die Errichtung von Arbeiterausschüssen und theile die Be⸗
fürchtungen der Herren Baare und Dr. Jansen durchaus
die Wahl der Beisitzer zum Schiedsgericht, sowie die Be⸗ gutachtung der zur Verhütung von Unfällen zu erlassenden Vorschriften gewährt werden. Es sei das die billige Rücksicht gegen die Arbeiter, weil sie zu den Krankenkassen so weit⸗ gehend beitragen, und nach den vom Regierungstische gegebe⸗ nen Erklärungen. Die Organisation der Arbeiter werde man nie hindern können; man möge ihnen in diesem nie⸗ mals gefährlichen Falle Vertrauen zeigen, das werde nach des Redners Erfahrungen nie schlecht wirken können.
Hr. Delius habe trotz der Erläuterungen des Regie⸗ rungskommissars die Zweckmäßigkeit gesonderter Arbeiter⸗ ausschüsse nicht anerkennen können; derselbe glaube vielmehr, daß in ihnen ein Keim zu künftigen sozialen Gefahren liege. Er vergleiche die selbständigen Ausschüsse mit einem Schwung⸗ rad ohne Regulator und sei der Ansicht, daß ein Regulator in der Mitwirkung der Arbeitgeber geschaffen werde, da auf diesem Wege eine Annäherung zwischen beiden Theilen und ein gegenseitiges Vertrauen ermöglicht sei. Er bitte, den An⸗ trag Vorderbrügge im Interesse der Arbeiter und auch im Interesse der Gesellschaft anzunehmen.
Hr. Springmann, der sich in gleichem Sinne äußere, habe zu wissen gewünscht, wie sich die Regierung die Wahl zu den Ausschüssen denke.
Hr. Geheimer Regierungs⸗Räath Bödiker habe erwidert, die Organisation der Arbeiterausschüsse sei allerdings schwierig. Die Grundzüge gingen davon aus, daß die Genossenschaften in der Regel in Sektionen getheilt werden. Die Wahl inner⸗ halb der Sektionen werde nach Maßgabe des Regulativs mittelst Einsendung der Stimmzettel oder, sofern die Sektion auf engem Raume bestehe, in einer Wahlversammlung der Kassenvorstände erfolgen.
Hr. Fritsche sei für den Antrag Vorderbrügge ein⸗ getreten, würde aber persönlich gewünscht haben, daß in den kombinirten Ausschüssen das Arbeiterelement überwiege. Jeden⸗ falls sei bei diesen Ausschüssen die Zahl der Mitglieder zu erhöhen. Die Wahlen zum Schiedsgerichte würden natürlich die Arbeiter allein vornehmen.
Die Herren Delius und Dr. Websky hätten sich noch⸗ mals für gemischte Kommissionen geäußert. Letzterer befürchte besonders die Organisation von ständigen Arbeiterkörperschaften unter dem Präsidium eines Arbeiters. Diese Körperschaft würde beliebig lange tagen, gegen die Arbeitgeber agitiren und diese müßten sie noch dazu bezahlen.
Geheimer Regierungs⸗Rath Bödiker habe die An⸗ nahme, daß die Arbeiterausschüsse beliebig lange tagen könnten, als unzutreffend bezeichnet. An den Schutzmaß⸗ regeln seien die Arbeiter wesentlich interessirt, man müsse sie also hören.
Hr. Leuschner habe gemeint, wenn man den Ar⸗ beiter frage, so würde man nie Schutzmaßregeln bekommen, soweit solche ihn geniren.
Hr. von Velsen sei Hrn. Leuschner beigetreten und habe insbesondere ausgeführt, daß die Mitwirkung von Arbeiterausschüssen bei Erlaß von Polizeivorschriften und bei Untersuchung von Unfällen innerhalb des Steinkohlen⸗ bergbaues durchaus unthunlich sei.
Hierauf hätten die Herren Dr. Websky, Wolff und Vorderbrügge ihre Anträge (3, 5 und 6) zu Gunsten des Antrages Meyer (2) zurückgezogen, welcher in der Kommission gegen eine Stimme und unter Stimmenthal⸗ tung eines Mitgliedes angenommen worden sei.
Zu Ziffer 23 sei ein Antrag Kade, welcher den Wegfall der Worte „auf Antrag der Interessenten“ in Ab⸗ satz 2 bezweckt habe, abgelehnt; ebenso sei bei Ziffer 24 der Antrag Hagen, welcher im Absatz 1 hinter „Fabrik⸗ krankenkassen“ die Worte „eingeschriebene Hülfskassen“ ge⸗ setzt wissen wolle, einstimmig verworfen, nachdem man darauf hingewiesen habe, daß die freien Hülfskassen die lebhafteste Agitation gegen die Arbeitgeber unternähmen und Schulen der Sozialdemokratie seien.
Zu Ziffer 26 habe Hr. Geheimer Regierungs⸗Rath Bö⸗ diker auf Anfrage erklärt, daß die Entlassung eines Arbeiters nicht ohne Weiteres den Verlust des Mandates zum Schieds⸗ gericht nach sich ziehe. Hr. Jansen habe zur Erwägung gestellt, ob man nicht, wie in Oesterreich, zu den Schieds⸗ gerichten auch Sachverständige zuziehen solle.
Schließlich sei der Titel IV insoweit angenommen worden, als sich derselbe nicht durch Annahme des Antrages Meyer verändere, in welcher Beziehung die Regierung er⸗ sucht werde, die nöthige Neuredaktion vorzunehmen.“
Hr. Leuschner als Korreferent der Kommission hat dem Berichte des Referenten nichts hinzuzufügen.
In der nunmehr eröffneten Plenardiskussion zunächst 1 Hr. Meyer, er habe nach dem ausführlichen und er⸗ schöpfenden Vortrage des Referenten zur Begründung seines Antrages nur noch wenig zu sagen. Man hege in der Ver⸗ sammlung allgemein die Befürchtung, daß durch die Arbeiter⸗ ausschüsse auf Kosten der Industrie gewissermassen ein Ge⸗ neralstab von Arbeitern gebildet werde, welcher den Einflüssen der Sozialdemokratie ausgesetzt und, weil ständig, um so ge⸗
erklärt
nicht. Seiner Meinung nach müsse den Arheitern jedentals m