Unterrichtswesen in Aussicht genommen sei, noch einige Daten zu erfahren. Er gehe davon aus, daß das hiesige Provinzial⸗ Schulkollegium insofern eine außerordentliche Stelle allen anderen gegenüber einnehme, daß es eigentlich ein Provinzial⸗ Schulkollegium für zwei Provinzen sei, nämlich für die Pro⸗ vinz Brandenburg und für den Verwaltungsbezirk Berlin. Es sei aber au noch darin besonders gestellt, daß es für den Verwaltungsbezirk oder den Stadtkreis Berlin nicht blos die Seminarien, also nicht blos die Lehrerbildung zur Auf⸗ gabe habe, sondern auch das Elementarschulwesen. Gerade diese beiden letzterwähnten Punkte wörden es dem hohen Hause verständlich machen, daß der einzige Platz, welcher jetzt mit dem Volksschulwesen bei dem Provinzial⸗Schulkollegium befaßt sei, eine Ueberlast von Arbeit habe, und daß der nicht in der Lage sei, dieses ganze Gebiet in solcher Weise zu be⸗ herrschen und auszufüllen, wie es wünschenswerth sei, undverlangt werden müsse. Das sei also der Grund, weshalb die Staats⸗ regierung einen Provinzial⸗Schulrath für das höhere Unter⸗ richtswesen und einen sür das Volksschulwesen in dem Um⸗ fange, den er eben gekennzeichnet habe, liquidirt habe. Der Provinzial⸗Schulrath für das Volksschulwesen sei nämlich im Etat unter den Regierungs⸗Schulräthen bisher eingetragen ge⸗ nvesen, das sei eine Anomalie und das habe die Staats⸗ regierung veranlaßt, bei dieser Gelegenheit zu⸗ gleich auch diese Anomalie zu beseitigen. Insofern seien auch bei der zweiten Position 5550 ℳ für den jetzt schon vorhandenen Schulrath als Provinzial⸗Schulrath einge⸗ stellt, wogegen natürlich die 5100 ℳ, welche jetzt für den Regie⸗ rungs⸗Schulrath eingestellt seien, weggefallen seien, so daß also hier nur die Mehrforderung 450 ℳ betrage. Es sei also so⸗ vohl Position a als auch Position b aus dem Bedürfniß des hiesigen Provinzial⸗Schulkollegiums gefordert, und er könne nur das hohe Haus angelegentlichst bitten, sie zu bewilligen.
10 Millionen betragen.
schen Lehranstalten thätig.
und des Lehrerkollegiums.
Mehrausgabe zu bewilligen.
Der Abg. Schmidt (Stettin) konstatirte, Berlin für das Schulwesen die größten Opfer gebracht habe. Die Gesammtausgaben dafür Dazu gehörten auch Ausgaben für die Schulaufsicht — es seien acht Schulinspektoren für die Gemeindeschulen, auch ein Schulrath für die höheren städti⸗ Die Tüchtigkeit der pädagogischen Arbeit hänge nicht immer ab von der häufigen Inspektion eines Schulrathes, sondern von der Tüchtigkeit des Direktors 1 Eine 28 Jahre lang nicht inspi⸗ zirte Gemeindeschule sei in bester Ordnung gewesen, weil der Hauptlehrer ein besonders tüchtiger Pädagoge gewesen sei. Man habe zuerst gefürchtet, die zu vermehrenden Aufsichtsrechte für Berlin sollten gegen das rothe Haus gerichtet sein; er sobe nach Rücksprache mit Herren von der Stadtverwaltung zeugt, daß dies nicht der Fall sei und ersuche er deshalb die
Der Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Greiff er⸗ widerte, er dürfe sich wohl auf die Bemerkung beschränken, daß in der That von Seiten der Staatsregierung die Leistung der Stadt Berlin sowohl für das höhere als das niedere Schulwesen im vollsten Maß anerkannt sei, daß dasjenige, was in der Beziehung von jeher und in neuerer Zeit und immer noch geschehe, im vollsten Maße gewürdigt werde. Er glaube aber, daß auch der Vorredner Schluß in dem Sinne ziehen wolle, daß die Staatsschul⸗ aufsicht für Berlin ausgeschlossen sei. Sie sei vielmehr für Berlin ebenso wie für alle anderen großen Städte norhwendig; und gerade nach der Richtung sei auch diese Forderung des Pro⸗ vinzialraths eine gerechtfertigte. Denn wenn der Provinzial⸗ rath nicht in der Lage sei, eine genaue Kenntniß von den höheren städtischen Schulen zu nehmen, sei dessen Thätigkeit im höchsten Grade beeinträchtigt. Es sei ja in der That, wie
8
daß die Stadt dSeitens des
hätten 1882/83 weit über
zurückhalten.
ich über⸗
Kommission
daraus nicht einen
Haus um 4
Schulrath das Bedürfniß vorhanden, der einzelnen Bildungsanstalten Kenntniß zu nehmen. Das Kap. 117 wurde bewilligt. (Prüfungskommission) brachte der Abg. Dr. Peters das Prüsungsreglement für Kandidaten des höheren Zwar stehe ein neues Prüfungs⸗ reglement in Aussicht, und Klagen gegen das gegenwärtige Reglement kämen post festum, trotzdem wolle er dieselben nicht
Bei Kap. 118 Lehramts zur Sprache.
Ueberbürdung bilde,
Vorredners anerkannt sei, für den Provinzial⸗
auch von dem Zustand
Während das Reglement vom 20. April 1831
stattfinden.
Uhr auf Freitag 11 Uhr.
auf gesunden, logischen Prinzipien beruht und der einseitigen Fachlehrerbildung gesteuert habe, die der Hauptgrund der auch in der Ertheilung der Grade für die einzelnen Klassen concinn und logisch gewesen sei, beschränke das Reglement von 1866 die allgemeine Bildung, und zwar gerade bezüglich der beiden wichtigen Fächer, der Naturwissenschaften und der Mathematik, deren kein Lehrer und vor Allem kein Direktor entrathen könne. theilung der Grade erfolge ungleich. So kämen die klassischen Philologen stiefmütterlich weg im Vergleich mit den Histo⸗ rikern. Redner wünschte schließlich eine bessere Besetzung der Prüfungskommissionen, es solle ein
Auch die Ver⸗
rascherer Wechsel der Vor Allem aber sollten die Mit⸗ glieder der Prüfungskommission gehalten werden, den Prü⸗ fungen vollzählig beizuwohnen. Der Titel wurde bewilligt. Ueber Titel 2 des Kapitels (Ausgaben für wissenschaft⸗ liche Staatsprüfung) beantragte der Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst besonders abzustimmen. Nachdem dieser Titel bewilligt war, vertagte sich das
— ——g
R.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ egister nimmt an: die Königliche Erpedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Preußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
R
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
.Literarische Anzeigen. In der Börsen- beilage. R
Annoncen⸗Bureaux.
8
. Theater-Anzeigen. .Familien-Nachrichten.
S teckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[5452]
Steckbrief. Gegen die unten beschriebene Näherin Elise Therese Siering von Kirchhain, zuletzt wohn⸗ haft in Eschwege, welche flüchtig ist, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Amtsgerichts⸗ Gefängniß zu Eschwege abzuliefern. Eschwege, de 25. Januar 1884. Königliches Amtsgericht, Abth. II. Bezzenberger. Beschreibung: Alter 23 Jahre, Größe 1,65 m, Statur untersetzt, Haare blond, Stirn breit, Augenbrauen braun, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn rund, Gesichtsfarbe gesund, Gesichtsbildung länglich, Sprache deutsch.
sö450]/ 1 3 8
1) Der Dienstknecht Diedrich Winkelmann, ge⸗ boren am 1. Februar 1856 zu Lehringen, Kreis Verden, zuletzt aufhaltsam daselbst, 2) der Berg⸗ mann Johann Heinrich Röpke, geboren am 12. März 1856 zu Morsum, Kreis Verden, zuletzt auf⸗ haltsam daselbst, 3) der Schlachter Heinrich Fried⸗ rich Fe. geboren am 18. Juli 1850 zu Ver⸗ den, Kreis Verden, zuletzt aufhaltsam daselbst, wer⸗ den beschuldigt, zu 1 und 2 als beurlaubte Re⸗ servisten, zu 3 als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs. Die⸗ selben werden auf Anordnung des König⸗ lichen Amtsgerichts hierselbst auf Mittwoch, den 19. März 1884, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Verden zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent⸗ schuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Bremen ausgestell⸗ ten Erklärungen verurtheilt werden. Verden, den 21. Januar 1884. Olthaus, Gerichtsschreiber⸗ 1 c. Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
545 2 15454]1 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 6 Nr. 465 auf den Namen der verehelichten Kaufmann Clara Höpfner, geb. Hupe, eingetragene, hierselbst in der Rosentbalerstraße 61, Ecke der Steinstraße Nr. 22 belegene Grundstück
am 18. April 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle —
üdenstraße 58, eine Treppe, Saal Nr. I1, ver⸗ steigert werden. 8 Das Grundstück ist mit 11 600 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts,
twaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗
bedingungen können in der Gerichtsschreiberei,
Jüdenstraße 58, II. Tr., Zimmer 29, eingesehen
werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
iejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Sohsu des
Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens
herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag
“ ““
das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
„Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18. April 1884, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, I. Tr., Saal Nr. 11, verkündet werden.
Berlin, den 22. Januar 1884. —
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.
[5456]
In Zwangsversteigerungssachen der Kalkbrenner W Scheune Nr. 66 hierselbst wird er au
den 20. Februar d. J., Vorm. 11 Uhr, angesetzte Ueberbotstermin hierdurch mit dem Be⸗ merken in Erinnerung gebracht, daß im ersten Ter⸗ min ein Bot nicht abgegeben ist.
Krackow, den 30. Januar 1884. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Schmiegelow, G.⸗Aktuar.
Ausfertigung.
[5525] 8 Beschluß.
Auf Grund der Art. 103, 166, 107, 108, 109, 110, 111, 112 des Ausf. Ges. zur R. C. Pr. O. u. K. O. u. §. 823, 824, 825, 187 der R. C. Pr. O. wird erlassen nachstehendes
Aufgebot.
Auf Antrag der nächsten gerichtsbekannten Ver⸗ wandten ergeht an den abwesenden Joseph Uftring, ledig, Sohn des verlebten Bäckers Michael Uftring II. und seiner Ehefrau Anna Maria, geb. Hein, von Kahl, geb. den 5. September 1839, die Aufforderung, spätestens bis
Donnerstag, den 20. November ds. Is., Vormittags 9 Uhr, persönlich oder schriftlich sich bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden, widrigens derselbe für todt er⸗ klärt und sein Vermögen nach Maßgabe der gesetz⸗ lichen Bestimmungen an die nächsten gerichtsbekannten Intestaterben hinausgegeben würde.
Zugleich werden die sämmtlichen Erbbetheiligten veranlaßt, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren zu wahren und ergeht an alle Diejenigen, welche über das Leben der vorgenannten Person Kunde geben können, der Auftrag, hierüber bis zu obigem Termine Mittheilung hierher zu machen. ö
Alzenan, am 22. Januar 1884.
Königliches Amtsgericht. 8 (L. S.) Hager.
Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Originale wird hiemit bestätigt.
Alzenau, am dreißigsten Januar eintausendacht⸗ hundert vier und achtzig.
Der k. Amtsgerichtssekretär 8 E11“
Aufgebot.
Auf Antrag des Lokomotivführers Wilhelm Reichel zu Geestendorf wird bezüglich der Sparkassenbücher der Geestemünde⸗Geestendorfer Sparkasse
Nr. 6126 und Nr. 6664 das Aufgebot erlassen.
Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf
Mittwoch, 7. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine unter Vorlegung der Urkunden anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung jener Urkunden erfolgen wird. 11“ Geestemünde, 19. Januar 1884. Königliches Amtsgericht. III.
Barckhausen.
1sI V Aufgebot. Die unverehelichte Auguste Leuschner zu Camöse hat den Antrag gestellt, das auf ihren Namen ausgestellte Quittungsbuch Nr. 17564 der Kreissparkasse zu Neumarkt i. Schl., lautend auf noch 176 ℳ 79 ₰ — welches ihr angeblich ge⸗ stohlen worden ist — aufzubieten. Demgemäß wer⸗ den alle Diejenigen, welche als Inhaber oder sonst Ansprüche an das vorbezeichnete Quittungsbuch er⸗
heben, aufgefordert, dieselben unter Vorlegung des
Buches spätestens in dem am 18. September 1884, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Ge⸗ richtsstelle — Terminszimmer Nr. I1I. — an⸗ stehenden Termine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls Ausschließung der Ansprüche und Kraft⸗ loserklärung des Quittungsbuches erfolgt. Neu⸗ markt, den 28. Januar 1884. Königliches Amts⸗ gericht. Büchner. v
[41727] Aufgebot.
Im Hypothekenbuche für Unteregg Bd. I. S. 194 ist auf dem Anwesen Hs. Nr. 3 in Unteregg (Pl. Nr. 31 flgd. derselben Steuergemeinde) der Oeko⸗ nomenseheleute Josef und Viktoria Bögle an erster Stelle als Hypothek eingetragen:
„Fünfzig Gulden Kapital zu 4 % verzinslich zur ehemaligen Waisenkasse Ottobeuren, später lt. amtlichen Certifikats vom 6. April 1810 an die Grimm'schen Waisen von Bittenau cedirt.“
Da die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese Forderung sich beziehenden Handlung an gerechnet dreißig Jahre verstrichen sind, so ergeht auf Antrag des vorgenannten Josef Bögle, als Hypotheken⸗ objektsbesitzers, an Denjenigen, welcher auf die For⸗ derung ein Recht zu haben glaubt, hiermit die Auf⸗ forderung, seine Ansprüche und Rechte innerhalb sechs Monaten, spätestens im Aufgebotstermine am
Donnerstag, den 3. April 1884, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale geltend zu machen, widrigenfalls die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde. Mindelheim, den 25. September 1883. — Königliches Amtsgericht. Mayr. Zur Beglaubigung: Der Kgl. Gerichtsschreiber: Böck, Sekretär.
1490] Bekanntmachung Aufgebot von Urkunden. Es hat das Aufgebot beantragt .““ der Halbbauer Ferdinand Dobbrisch zu Rädnitz des für ihn ausgestellten Sparkassenbuches der Stadt Crossen a. Oder Nr. 10298 über 829,03 ℳ, ver⸗ durch den Rechtsanwalt Weber zu Crossen a. Oder. Die Inhaber der betreffenden Urkunde werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 15, anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung derselben erfolgen wird. . Crossen a. O., den 12. November 1883. Königliches Amtsgericht.
133161 Zahlungsaufforderung.
Laut Versteigerungsprotokolles, aufgenommen durch den Kgl. Notar Dexheimer zu Kaiserslautern am 13. Juli 1883 ersteigerte Christof Klein, Ackersmann in Alsenborn wohnhaft, unter Solidarbürgschaft des Johann Klein, Metzger daselbst, von 1) Johann Klein, Metzger, 2) Elisabetha Heß, gewerblose Ehe⸗ frau von Johannes Klein, Ackerer, 3) letzteren der ehelichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen, alle in besagtem Alsenborn wohnhaft, folgende Lie⸗ genschaften:
1) Pl. Nr. 1700 ½ und fünfzig eine a 60 qm Acker an der Hirtenkiefer neben Philipp Heß und Johannes Heß um 60 ℳ
2) Pl. Nr. 1794 ¼ und 1794 ½ 36 a 20 qm Acker am Simonsflur neben Franz Heß und Jakob Speck um 740 ℳ
Summa des Steigepreises 800 ℳ, welcher in fünf Terminen Martini 1883 und den nämlichen Tag der vier darauffolgenden Jahre jedes mit einem Fünftel nebst Zins vom 13. Juli 1883 und Verzugszinsen im Säumungsfalle zahlbar ist,
und zwar an Leopold Rheinstein, Handelsmann in Mönchweiler an der Alsenz wohnhaft, dem die For⸗ derung laut des angeführten Steigprotokolles mit⸗
tels Cession in Eigenthum übertragen ist. Fällig und zahlbar ist gegenwärtig der erste Termin mitkt. 160 ℳ — ₰ die Zinsen aus 800 ℳ vom 13. Juli 1883 bis 11. Novem⸗ ber 1883 mit v1“ zusammen 172 ℳ 93 ₰ nebst Verzugszinsen vom 11. November letzthin, mit
deren Zahlung die Schuldner, welche sich von Alsen⸗
born entfernt haben und jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend sind, sich im Rück⸗ stande befinden.
Der obgenannte Leopold Rheinstein fordert an⸗ durch die genannten Schuldner Christof und Johann Klein, Metzger, auf, die besagten ersten Termine nebst Zinsen und Verzugszinsen sowie die Kosten dieser Zahlungsaufforderung sofort zu bezahlen mit der Androhung, daß, für den Fall binnen 15 Tagen von der Zustellung des Gegenwärtigen keine Zah⸗ lung erfolge, er die beschriebenen Liegenschaften in Gemäßheit der sechsten Steigbedinguug und des Art. 202 des Gesetzes zur Ausführung der Civil⸗ prozeß⸗ und Konkursordnung durch einen Notar seiner Wahl wieder versteigern lassen und sich aus dem Erlöse bezahlt machen werde.
Zum Zwecke der bewilligten öffentlichen Zustellung an die abwesenden Schuldner Christof und Johannes Klein wird dieser Auszug bekannt gemacht.
Winnweiler, den 28. Januar 1884.
Der Gerichtsschreiber: Helm, Kgl. Sekretär.
[5317]
Auf Antrag des Referendars Berkemeier hieselbst, als Curators über den Nachlaß der kürzlich verstor⸗ benen Frau Majorin Falkmann hieselbst, Emma, geb. Herling, gebürtig aus Frankfurt a. M, werden Diejenigen, welche an jenen Nachlaß Erbansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche im Termin
den 18. März 1884, Morgens 11 Uhr, an Gerichtsstelle (Zimmer Nr. 7) anzumelden und zu begründen, und zwar unter dem Rechtsnachtheile, daß der Nachlaß, wenn sich kein Erbe legitimiren sollte, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender An⸗ meldung aber den sich Legitimirenden ausgeantwortet werde, daß der nach dem Ausschlusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig sei, auch weder Rechnungsablage noch Erfolg der er⸗ hobenen Nutzungen zu fordern habe. 8
Das Ausschlußurtheil wird nur durch Anschlag bekannt gemacht werden.
Detmold, 26. Januar 1884.
Fürstliches Amtsgericht. II. Heldman.
Verkündet am 24. Januar 1884. gez. Tietz, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! 1 In Sachen, betreffend das Aufgebot der im Grundbuche von Strzyzewo Hauland Nr. 40 Abtheilung III. Nr. 1 und Nr. 5 eingetragenen Posten, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Koschmin durch den Amtsrichter Klose für Recht:
Die unbekannten Betheiligten an den im Grundbuch von Strzyzewo Hauland Nr. 40 unter Nr. 1 und 5 für Jacob Krobot eingetra⸗ genen Vatererbtheils von 10) Thaler nebst 4 Prozent Zinsen und 2 Ochsen resp. für den Gastwirth Klawitter eingetragenen 1 Thaler 5 Silbergroschen nebst Eintragungskosten, wer⸗ den mit ihren Ansprüchen an die erwähnten Hypothekenposten ausgeschlosseu.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller aufgelegt. “
Von Rechts Wegen.
b
[5329]
15344 m Namen des Königs! 1 Na, eän nhscee Aufgebotssache F. 6 — 83 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hamm, durch den Gerichtsassessor Frenking für Recht: 8
Die unbekannten Betheiligten werden mit ihren Ansprüchen auf die Spezialmasse von 122 Thlr. 6 Sgr. 4 ⁄ Pf., angelegt bei der Subhastation der Grundstücke Bd. 44 Blatt 253 des Grundbuchs von Pelkum, früher Eigenthum des Kommunal⸗ Empfängers Carl Voß zu Pelkum, für den in Abth. III. Nr. 1 zu Gunsten der Geschwister Carl Heinrich und Friedrich Sudhaus zu Pelkum einge⸗ tragenen väterlichen Erbtheil von 122 Thl. 6 Sgr. 4 ½ Pf., ausgeschlossen.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus der
Spezialmasse zu entnehmen äai Verkündet am 27. Januar 1884.
öööeFö
Im Namen des Königs!
Verkündet am 19. Januar 1884.
ZJurek, als Gerichtsschreiber.
8 8 In Sachen, 8
betreffend das Valentin Muchowski’'sche, Michael
Kortus'sche, Dienegott Krok’sche, Christian Dran⸗
ge'sche und Johann Obst'sche Aufgebotsverfahren II. F. 1, 3, 4, 11, 12 und 13/1883,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Graetz durch
den Amtsrichter Maske für Recht:
a. die unbekannten Berechtigten zu der auf dem Grundstück Niegolewo Nr. 23 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Gutsbesitzer Andreas Niegolewski zu Niegolewo eingetragenen Post von 28 Thalern, zu Martini 1848 fällige Grundzinsrate, 1 die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗
naachfolger bezüglich: 8
1) der auf den Grundbuchblättern von Kobyl⸗
ik Nr. 17 und 116 in Abtheilung III. unter Nr. 10 bezw. 3 eingetragenen 5 Thaler 9 Sgr. rückständiger Grundzins pro Mar⸗ tini 1849 nebst dem Rechte auf Erstattung der Exekutions⸗ und Eintragungskosten, so⸗ veite diese Post der Gräfin von Lubienska zusteht;
2) der auf denselben Grundstücken in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 8 bezw. 2 für die Catharina Adamczewska eingetragenen Post
von 6 Thalern 3 Sgr. 2 Pfg. Kosten,
. die eingetragene Gläubigerin und deren Rechts⸗ nachfolger bezüglich der auf dem Grundstücke Lenker, Hauland Nr. 36 in Abtheilung III. unter Nr. 2 eingetragenen Post von 8 Thalern pro Martini 1849 rückständigen Winkelzinses, nebst dem Rechte auf Erstattung der Exekutions⸗ und Eintragungskosten, sorkit diese Post der Gräfin von Lubienska zusteht,
(5330]
d. der eingetragene Gläubiger und dessen Rechts⸗
nachfolger bezüglich der auf dem Grundstücke Weißhauland Nr. 11 in Abtheilung III. unter r. 8 und 9 eingetragenen Posten von 4 Thaler 2Sgr. Zinsrest pro 1841 nebst Verzugszinsen und dem Rechte der Kostenerstattung und von 4 Thaler 18 Sgr. Zinsrest pro 1842 nebst Zinsen seitdem, welche beide Posten auch auf dem Grundstücke Weißhauland Nr. 61 in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 3 haften, soweit diese Posten dem Grafen von Lubieuski zustehen, der eingetragene Gläubiger und dessen Rechts⸗ nachfolger bezüglich der auf dem Grundstücke Terespotocke Nr. 11 in Abtheiluug III. unter Nr. 3 und 4 eingetragenen Posten von 3 Thaler 16 Sgr. Zins pro Martini 1838 nebst Zinsen und von 6 Thaler 4 Sgr. Zins pro Martini 1841 nebst Zinsen und Kosten, welche beide Posten auch auf den Grundstücken Terespotocke Nr. 7 und Nr. 46 haften, soweit diese Posten dem Grafen von Lubienki zustehen, werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Hypothekenposten ausgeschlossen. Graetz, den 24. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.
15328] Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot angeblich verloren gegangener Hypothekenurkunden pro 1883 hat das Königliche Amtsgericht zu Leobschütz in öffentlicher Sitzung durch den Assessor Haußmann für Recht erkannt:
Da das Aufgebot der nachstehend bezeichneten ver⸗ loren gegangenen Hypothekeninstrumenten beantragt worden ist und zwar:
1) von den Stellmacher Albert und Beate Beier⸗ schen Eheleuten und der Josepha, verwittweten Häusler Beier zu Bladen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kurek hierselbst über die auf ihren⸗Grundstücken Blatt 88 Bladen rust bezw. Blatt 24 Bladen Zins⸗ acker in Abtheilung S. bezw. 2 auf Grund
.S der Obligation vom Beertber 1861 für die
Wittwe Josepha Beier und die Geschwister Joseph, Caroline, Josepha, Johanna, Theresia, Franz, Albert und Antonie Beier eingetragene Darlehnsforderung von 200 Thlr.;
2) von dem Häusler Wilhelm Kreisel zu Amalien⸗ grund, vertreten durch den Rechtsanwalt Kurek hier⸗ selbst über die auf seinem Grundstück Blatt 6 Amaliengrund in Abtheilung III.
a. unter Nr. 4 auf Grund der Verhandlung vom 15. Oktober 1846 für die Geschwister Adelheide und Wilhelm Kreisel zu gleichen Theilen ein⸗ getragenen mütterlichen Erbegelder in Höhe von 153 Thlr. 10 Sgr.;
unter Nr. 5 auf Grund des Ehe⸗ und Erbver⸗
trages vom 20. April 1846 und der gericht⸗ lichen Erklärung vom 23. November 1846 von dem eingebrachten Vermögen für die Johanna Kreisel, geborne Kremser, eingetragene Platen⸗ forderung in Höhe von 180 Thlr., zwei Kühen à 12 Thlr. und 50 Kloben Flachs;
3) von dem Lohnmüller Joseph Simonides zu Casimir, vertreten durch den Rechtsanwalt Luft hier⸗ selbst über die auf seinem Grudstück Blatt 143 Casimir in Abtheilung III, unter Nr. 2 auf Grund der Verfügung vom 1. Februar 1858 für den Kauf⸗ mann B. Holländer eingetragene rechtskräftige Mndatsforderung von zusammen 6 Thlr. 13 Sgr.
.; 2
4) von den Häusler Joseph und Magdalena Seiffertschen Eheleuten zu Wanowi „vertreten durch den Rechtsanwalt Elsner hierselbst, über die auf ihrem Grundstücke Blatt 142 rust. Wanowitz in Abtheilung III. Nr. 2 auf Grund des Kaufvertrages
vom 18. April und der Verhandlung vom 18. Juli 1850 für die minderjährige Josepha Noske ein⸗ getragene rückständige Kauf⸗ bezw. Erbegelderforde⸗ rung von 33 Thlrn. 10 Sgr.;
5) von dem Anbauer Julius Skutta zu Osterwitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Kurek hierselbst, über die auf seinem Grundstück Blatt 131 Hoch⸗ kretscham in Abtheilung III. unter Nr. 1 auf Grund der gerichtlichen Urkunde vom 23./26. Mai 1837 für die dem Einlieger Johann Nowak gehörig gewesenen, beim vormaligen Gerichtsamte Branitz verwaltete — Nowacksche Pupillenmasse in Höhe von 20
alern;
6) von den Häaͤusler und Tischlermeister Albert und Magdalena Gornigschen Eheleuten zu Königs⸗ dorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Luft hier⸗ selbst, über die auf ihrem Grundstücke Blatt 136 Königsdorf in Abtheilung III. Nr. 31 auf Grund der Obligation vom 18. Oktober 1865 für die Marie, verehelichte Warzecha eingetragene und durch Cession vom 19. September 1871 auf den Kaufmann Carl Rukop übergegangene Illatenforderung von 200 Thlr.
Die vorstehend sub 1—6 angeführten und näher beschriebenen Hypothekenurkunden werden für kraft⸗ los erklärt, die Kosten jedes Aufgebots werden unter gleicher Vertheilung der Insertionskosten den An⸗ tragstellern auferlegt.
Leobschütz den 22. Januar 1884.
Königliches Amtsgerich
[5327] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheile des unterzeichneten Ge⸗ richts sind die nachstehend bezeichneten Hypotheken⸗ dokumente für kraftlos erklärt worden: 1) Das Dokument (Obligation vom 23. März 1866 nebst Anhängen) über die für den Handelsmann Carl Alexander Beger zu Biesenthal auf dem Grund⸗ stück Band III. Blatt Nr. 134 des Grundbuchs von Biesenthal, Abtheilung III. Nr. 15, eingetragenen,
auf den Fouragehändler Friedrich Carl Heinrich
Beger zu Berlin umgeschriebenen 300 Thlr. = 900 ℳ,
2) das Dokument (Obligation vom 4. Oktober 1862 nebst Anhängen) über die für den Bauer Christian Wittstock zu Schönfeld auf dem im Grundbuche von Biesenthal Band IV. Blatt Nr. 165 verzeichneten Grundstücke Abtheilung III. Nr. 5 ein⸗ getragenen 200 Thlr. = 600 ℳ, 1
3) das Dokument (notarielle Obligation vom 16. November 1872 nebst Anhängen) über die für den Rentier Carl Tesch zu Grünthal auf dem Grundstück Band X. Blatt Nr. 472 des Grundbuchs von Biesenthal, Abtheilung III. Nr. 1, eingetragenen 900 Thlr. = 2700 ℳ,
4) das Dokument (gerichtliche Obligation vom 9. September 1845 nebst Anhängen) über die für den Fischer Carl Höhr zu Niederfinow auf dem Grundstück Band I. Blatt Nr. 9 des Grundbuchs von Amalienhof, Abtheilung III. Nr. 5, eingetra⸗ gene, auf den Floßregimenter Friedrich August Israel zu Struwenberg, demnächst auf den Eigenthümer Ludwig Thiede und dessen Ehefrau Albertine, ge⸗ borene Krüger, zu Niederfinow umgeschriebene und schließlich auf den Antragsteller vererbte Post von ursprünglich 200 Thlr., jetzt noch 150 Thlr. = 450 ℳ,
5) das Dokument über die für den Kossäthen August Haacke zu Tuchen auf den Grundstücken Band IV. Blatt Nr. 140 und Nr. 147 des Grund⸗ buchs von Heegermühle, Abtheilung III. Nr. 3 resp. 4, eingetragenen 2100 ℳ, welche mit 300 ℳ auf den Bauer Wilhelm Gundlach und mit 1800 ℳ auf den Bauersohn Wilhelm Schönebeck zu Britz und demnächst auf die Ehefrau des Schiffers Carl Pabst, Louise, geborene Köppen, umgeschrieben sind.
Eberswalde, den 6. Oktober 1883.
Königliches Amtsgericht.
[5343] In der Aufgebotssache
des Franz Bonifaz Schmitt zu Neuenberg erkennt
das unterzeichnete Amtsgericht vom 3. Januar 1884 für Recht:
Das Sparkassenbuch Nr. 1128 der städtischen Sparkasse hier, lautend auf den Namen des Johann Adam Maus von Neuenberg über eine Einlage von 170 ℳ, wird für kraftlos erklärt.
Fulda, am 12. Januar 1884.
Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts,
Abtheilung III. Milchling.
111.“ Die Erbee se h; ober ar.. 8g 8 Ebööee hüeber 1— a. vom Ff. Jfebenibsn r 1300 Thaler Mutter⸗ resp. Brudererbe, b. vom 11. Oktober. 1866 über einen Anspruch 4. Dezember auf ein zweischläfriges Bett nebst Bezügen, sowie 20 Lappen Leinewand für die verehelichte Weber Hübner, Auguste, geb. Krumrey, eingetragen Band I. Blatt Nr. 3 des Grundbuchs von Bagow. sind für kraftlos erklärt. Brandenburg, den 23. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.
153371 Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Kunstgärtners Anton Krug zu Posen hat das unterzeichnete Gericht heute für Recht erkannt:
Das Hypothekendokument über die im Grundbuche des Grundstücks Posen Vorstadt, St. Martin Nr. 5 in Abtheilung III. Nr. 5 für Josepha Marianna Przybylska eingetragene Mutter⸗Erbtheilsforderung von noch 31 Thalern 29 Sgr. 7 Pf. nebst 5 % Ssten und den Einziehungskosten wird für kraftlos erklärt.
Posen, den 26. Januar 1884.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I
[5333] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Tagelöhners Heinrich Wer⸗ ning von Overberge erkennt das Königliche Amtsgericht zu Camen durch den Amtsrichter Zuhorn in seiner Sitzung vom 18. Januar 1884 für Recht: 1
daß die über die Band 80 Blatt 103 Abthei⸗ lung III. Nr. 1 Grundbuchs Overberge für den
Rentmeister Heinrich Jostmeyer zu Velmede laut
Verschreibung vom 9. Januar 1844 zufolge Verfügung vom 31. August 1847 eingetragene Post von einhundert Thalern Darlehn zu 4 % und nach sechswöchentlicher Zögerung zu 5 %
V steller, G
und Kosten, gebildete Hypothekenurkunde für kraftlos zu erklären und die Kosten des Ver⸗ fahrens dem Antragsteller zur Last zu legen, Von Rechts Wegen. Camen, 18. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
3
[5335]
das Königl. Amtsgericht zu Marggrabowa durch den Amtsrichter Blumenfeld für Recht erkannt: das Zweigdokument über die im Grundbuche von Sattypken Nr. 90, welches dem Grundstücke Bartken Nr. 3 zugeschrieben ist, in Abtheilung III. eingetra⸗ genen 22 Thlr. 4 Sgr. 8 Pf. mit 5 % vom 22. Oktober 1847 verzinsliche rückständige Kaufgelder, wovon:
a. 4 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf. der Catharina
Matzek, 13 Sgr. 11 Pf. der Charlotte
b. 12 Thlr. Matzek,
c. 5 Thlr. 2 Sgr. 7 Pf. der Regine Matzek überwiesen worden, welche Post aus dem Zuschlags⸗ bescheide vom 13. April und dem Ueberweisungs⸗ atteste vom 1. November 1847 auf Sattyken Nr. 11. intabulirt und von dort auf Sattyken Nr. 90 über⸗ tragen ist,
wird für kraftlos erklärt. Die Kosten dieses Verfahrens fallen dem Antrag⸗ en sbesitzer Carl Scherotzki zu Bartken zur
[5334] 8 Nachstehendes Urtheil: Auf den Antrag des Kaufmanns Otto Bartel zu New⸗York, früher zu Rönnebeck, und des Rentiers Wöller zu Lindow erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Lindow durch den Amts⸗ richter Fromme für Recht: Der über die in Abtheilung III. unter Nr. 3 des dem Kossäth Johann Friedrich Nettelbeck und dessen Ehefrau Karoline Wilhelmine, geb. Baath, zu Rönnebeck gehörigen Grund⸗ stücks Bd. I. Bl. Nr. 34 Grundbuchs Rönne⸗ beck eingetragenen 1600 Thaler gebildete Hy⸗ pothekenbrief wird für kraftlos erklärt. Lindow, den 28. Januar 188848. 8 Königliches Amtsgericht. wird veröffentlicht. Lindow, den 29. Januar 1884. Schultze, “ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Januar 1884. gez. Däu mig, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Wittwe Landwirth Friedrich Brüggenei, Maria Catharina, geb. Brockhaus, zu Stiepel⸗Brockhausen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Hutmacher zu Hattingen, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Hattingen durch den Amts⸗ richter Brüning
für Recht:
Das über die Abthlg. III. Nr. 2 Bd. 29. Bl. 219 des Grundbuches von Stiepel für die Geschwister Wilhelmine, Alwine Gosine, Adelina Alma und Mathilde Lutz eingetragene Post ad 500 Thlr. nebst vier Prozent Zinsen gebildete Hypotheken⸗Instrument vom 28. Oktober 1862 wird hiermit für kraftlos erklärt und werden die Kosten der Antragstellerin zur Last gelegt.
Von Rechts
[5340]
Wegen.
Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Januar 1884. gez. Däumig, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Bergmanns Friedrich Schu⸗ macher zu Niederstüter, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Dietrichs zu Hattingen, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Hattingen durch den Amtsrichter
Brüning für Recht:
Das Hypotheken⸗Instrument über die Post Band 18 Blatt 504 des Grundbuchs von Niederstüter Abtheilung III. Nr. 7: „53 Thaler 10 Sgr. 10 Pf. Abfindung für Wilhelm Hossiep zu Niederstüter, geb. 18. Februar 1849, aus dem Rezesse vom 24. Mai 1860, eingetragen auf die Parzelle Nr. 1 vermöge Verfügung vom 29. August 1860˙, wird für kraftlos erklärt und werden dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens zur Last gelegt.
Von Rechts Wegen.
[5342]
Im Namen des Königs! Verkündet am 18. Januar 1884. gez. Däumig, Gerichtsschreiber. .
Auf den Antrag der Wittwe Ewald Aeckers⸗ berg, Vormünderin der Anna Paas, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hattingen durch den
Amtsrichter Brüning für Recht:
Das über die Abth. III. Nr. 3 a. Band 18. Blatt 216 des Grundbuches von Niederstüter für Gustav Paas aus dem Rezesse vom 25. August resp. 12. Oktober 1863 eingetragene und der Anna Paas,
4. Mai laut Rezeß vom 16 1868 resp. 4. Februar 1340 Thaler
Juni 1870, zugetheilte Abfindung ad gebildete
[5341]
1“
Hypotheken⸗Instrument vom 16. Mai 1876 wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten der Antragstellerin zur Last gelegt. Von Rechts Wegen.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 18. Januar 1884. gez. Däumig, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Grubenvorstandes der Zeche Hn vertreten durch den
echtsanwalt Hutmacher zu Hattiugen, erkennt das Königliche Amtsgericht daselbst durch den Amts⸗ richter Brüning
Recht:
ůür
das über die Abtblaü III. Nr. 1 Bd. 10 Blatt 502 des Grundbuches von Altendorf für den Schicht⸗ meister Heinrich Adolph Hinsel zu Byfang aus der Schuldverschreibung vom 23. Juli 1831 und der Cessionsurkunde vom 18. Dezember 1843 eingetragene Post ad 100 Thaler nebst 5 % Zinsen gebildete Hy⸗ pothekeninstrument wird für kraftlos erklärt.
8 V Rechts
egen
[5339]
In der Aufgebotssache von Sattyken Nr. 90 hat
Im Namen des Königs! Verkündet am 18. Januar 1884. gez. Däumig, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Wittwe Heinrich Rudolph
[5338]
Assiep jun, zu Holthausen, welche zugleich ihre Kin⸗
der vertritt, und ihrerseits wieder durch den Rechts⸗ anwalt Hutmacher zu Hattingen vertreten ist, er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Hattingen durch den Amtsrichter Brüning 8 8 für Recht: — Das über die Abth. III. Nr. 2 Bd. 30 Bl. 65 des Grundbuches von Buchholz für die Geschwister Amalie Friederike, Heinrich Rudolph, Ludwig. Hein⸗ rich Wilhelm und Friedrich Wilhelm Assiep auf Grund der Verhandlungen vom 24. März 1825, 16. September 1840 und 14. April 1847 eingetra⸗ gene Kaufgelderrestforderung ad 500 Thlr. gem. Gel gebildete Hypotheken⸗Instrument vom 22. November 1847 wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Verfahrens den Antragstellern zur Last gelegt. Von Reechts Wegen.
[5336] Im Namen des Königs! Verkündet am 30. Januar 1884. gez. Wollmuth, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Vormundes des in unbe⸗ kannter Abwesenheit lebenden Schiffers Friedrich Theeck, zuletzt zu Weisen wohnhaft, des Vollbauers Wilhelm Otto ebendaselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wittenberge durch den Amtsrichter Dr. Koeppen für Recht:
Die aus ciner Ausfertigung des notariellen Ver⸗ trages vom 22. Juni 1864 nebst Ingrossations⸗ note vom 16. September 1864 sowie Hypo⸗ thekenbuchsauszugs betreffs des Pfandgrundstücks von demselben Tage bestehende Hypotheken⸗
urkunde über die auf dem Grundstück des Eigen⸗
thümers Friedrich Gäde Band I. Blatt Nr. 13
des Grundbuchs von Weisen in Abtheilung II.
unter Nr. 3 für den Schiffsmann Friedrich
Theeck zu Weisen eingetragene, zu 4 % verzins⸗
liche Kaufgeldforderung von 800 Thlr. wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem
Mündel des Antragstellers Schiffsmann Friedrich
Theeck zur Last gelegt. 8 Von Rechts Wegen. gez. Dr. Koeppen. Beglaubigt: Prehm, Gerichtsschreiber.
[5345] Im Namen des Königs!
In der Bankamp'schen Aufgebotssache F. 5 — 83 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hamm durch den Gerichts⸗Assessor Frenking
für Recht: 8
Die Hypothekenurkunde über 100 Thlr. nebst 4 % Zinsen Rückbürgschaft, eingetragen aus der Schuld⸗ urkunde vom 5. Juli 1847 am 21. November 1848 in Band 61 Blatt 210 des Grundbuchs von Berge Abth. III. Nr. 7 auf den sub 1-4 des Titelblattes verzeichneten Grundstücken der Eheleute Schuhmacher und Schenkwirth Friederich Helm zu Westünnen für den Schmied Franz Bankamp daselbst, gebildet aus dem Hypothekenschein vom 21. November 1848 und der Urkunde vom 5. Juli 1847, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten werden dem Wirth Friederich Helm und dem Schmied Franz Bankamp zu gleichen Theilen auferlegt.
Verkündet am 26. Januar 1884.
[5350] Oeffentliche Zustellung.
Die zum Armenrechte zugelassene Ehefrau des Schlossers Bernhard Möllmann, Emilie, geb. Wiegel, zu Elberfeld, vertreten durch Rechtsanwalt Zens, klagt gegen deren genannten Ehemann, den Schlosser Bernhard Möllmann, früher in Elberfeld wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen Mißhandlung mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ des Königlichen Landgerichts zu Elber⸗
eld auf
den 9. April 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Schuster, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[5346] K. Amtsgericht Backnang. Oeffentliche Zustellung.
Adam Trefz, Rothgerber in Großaspach, vertreten durch Rechtsanwalt Wildt in Backnang, klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesenden Jakob Strecker, ledigen Bauer von Großaspach, wegen Darlehen und Zechforderung auf Grund eines Schuldscheins vom 30. August 1881 mit dem An⸗ trage, vorläufig vollstreckbares Urtheil auszusprechen, der Beklagte sei schuldig, ihm die Summe von 70 ℳ nebst 5 % Verzugszins hieraus seit 27. November 1882 zu bezahlen und sämmtliche Prozeßkosten zu ragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Backnang auf 8
Donnerstag, den 20. März 1884, Nachmittags 3 Uhr. “
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Den 29. Januar 1884.
Amtsgerichtsschreiber Romberg.
[5349] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Arbeiter Josehp Zientek zu Klein⸗Gorzütz, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Levy zu Ratibor, klagt gegen seine Ehefrau Josepha Zientek, geborene Leky — unbekannten Aufenthalts — wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ratibor auf den 22. April 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1 Zum der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Ratibor, den 26. Januar 1884.
Fuchs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
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