zeichnen wollen, für den ein solches Kolleg zu dienen hat, so ist dasselbe sehr schwer zu konstruiren.
Ich darf vielleicht ein klein wenig Familienpolitik treiben: Einer meiner Vorfahren war der Begründer der populären Rechtswissen⸗ schaft, welcher als Mitglied des hiesigen Ober⸗Tribunals das bekannte Handbuch über gemeinnützige Rechtswahrheiten verfaßte, der Mit⸗ redaktor des Allgemeinen Landrechts; es war derselbe, der in Berlin
ein Kolleg über das neue Allgemeine Landrecht für Gebildete las. Ich habe das mit Interesse verfolgt in der bekannten Schrift über die Berliner Universität, und ich habe dabei die Ansicht gewonnen, daß, wenn ein neues Gesetzbuch erscheint, es in der That vielleicht moöglich wäre, gewisse Grundwahrheiten auf dem Gebiete des Privat⸗ rechts zusammenzufassen und sie dann einem gebildeten Kreise in populärer Sprache begreiflich zu machen. Ich halte es auch theo⸗ retisch für möglich, wenn wir einmal in den Besitz eines deutschen Privatrechts kommen sollten, ein solches Kolleg zu konstruiren; aber dann bekommt das Kolleg ein anderes Gesicht, als daß man sagen könnte, die Geistlichen würden daraus diejenigen Kenntnisse sich ver⸗ schaffen, die sie in den Stand setzen, ihre Archive zu ordnen und die Rechtsangelegenheiten ihrer Kirchen zutreffend zu beurtheilen. Dazu würden wieder ganz andere Bedingungen gehören. “ 8 Ich stehe — bei näherem Eingehen würden wir uns vielleicht vereinigen können — dieser Anschauung soweit nahe, als ich aner⸗ kenne, daß man dafür sorgen muß, daß die für den Beamtenstand im weitesten Sinne — ich will die Geistlichen auch dazurechnen — sich bestimmenden Studirenden ein für die Zwecke des Spezialfaches aptirtes Recht vorgetragen wird. Dafür wird auch bereits gesorgt. Ich will nur an das Eisenbahnverkehrsrecht erinnern, das in neuerer Zeit unter Mitwirkung des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten auf mehreren Universitäten zur Einführung gebracht ist. Ebenso lege ch großen Werth darauf, daß auch die Geistlichen sich mit der Materie des Kirchenrechts beschäftigen, aber eine gewisse Abgrenzung, meine Herren, muß immer vorhanden sein, sonst geht das Ganze meines Erachtens zu sehr in die Breite und man kommt nicht über gewisse allgemeine Definitionen hinaus, die zwar akademisch recht nützlich sind, aber für das bürgerliche Leben wenig praktischen Werth haben.
Zum Schluß komme ich zu den Bemerkungen des Hrn. Abg. Dr.
raf über den Lehrstuhl der Hogiene oder medizinischen Chemie, der n Göttingen errichtet worden ist. In dieser Frage stehe ich zwischen dem Hrn. Abg. Graf und dem Hrn. Abg. Virchow in der Mitte. Ich gestehe dem Hrn. Abg. Virchow zu, daß er Recht hat, daß die medizinische Chemie oder Hygiene ebenso wie die gerichtliche Medizin eine angewandte Wissenschaft ist, daß die Methoden und auch die Objekte, die dabei zur Erörterung und Durchforschung kommen, auch in anderen Kollegien, wie er aber anerkennen wird, mit mehr oder weniger Zerstreuung oder Zufälligkeit, zur Sprache kommen müssen. Ich glaube auch, sein Einspruch ging nicht wohl dahin, daß er die Nützlichkeit derartiger Kollegien überhaupt bestreiten wollte. Das wäre in der That zu weitgehend; denn wie ich es eben schon an⸗ deutete, werden in den rein wissenschaftlichen Kollegien und Uebungen die Untersuchungsmethoden so sehr vertheilt und zerstreut zur Behandlung gebracht, daß es in der That von hohem Werthe ist, alle diese Methoden zusammenzufassen und nach einer bestimmten Richtung zu konzentriren. Ferner kommt in Betracht, daß wenn nunmehr in der neuen Prüfungsordnung für Aerzte die Hygiene als Prüfungsgegenstand eingeführt ist, wir uns auch fragen müssen, wie gelangen die zu prüfenden Aerzte dazu, sich über die hygienischen Probleme ein sicheres Urtheil zu verschaffen? Das können sie nur, wenn sie die verschiedenen Gegenstände, die in allerlei Kollegien und Studien ihnen entgegengetreten sind, noch ein⸗ mal mit dem speziellen Zielpunkte der Wirkung auf die öffentliche Gesundheitspflege zusammenfassen und sich klar machen, dann kommen noch verschiedentliche Gegenstände in Betracht, die in anderen Kollegien — bis heute wenigstens — eingehender nicht behandelt werden, z. B. die ganze Wohnungsfrage; ich möchte auch die Frage der Nahrungs⸗ mittel, Luft, Bodenbeschaffenheit nennen, alles Gegenstände, über welche in ausreichender Weise bis jeßt in anderen Kollegien eine Er⸗ örterung nicht stattfindet. Die Gefahr, die darin liegen soll, daß sich der Begriff der Hygiene, so weit er ein lehrhaftes Objekt ist, noch nicht klar herausgestellt hat, kann ich nicht erkennen; dieser Begriff muß aus der Gesammtorganisation all⸗ mählich festgestellt werden. Jedenfalls kann ich dieser möglichen Schwierigkeit wegen nicht müde werden in den An⸗ strengungen, auf diesem Gebiete Fortschritte zu machen wie andere Staaten es bereits gethan haben und meines Wissens mit großem Erfolge. Ich will Sie mit meinen Zukunftsplänen nicht behelligen, aber ich halte in der That dafür, daß in ähnlicher Weise, wie das Reichsgesundheitsamt thätig ist, auch auf anderen Gebieten der Hygiene gearbeitet werden könnte, daß ich mir recht wohl eine Orga⸗ nisation denken kann, die nicht blos in einfacher Lehrthätigkeit ihren Abschluß findet, sondern die auch die Möglichkeit gewährt, durch selbst⸗ ständige Forschung im Interesse der allgemeinen Wissenschaft neue Methoden und Fortschritte zu erzielen. Meine Herren! Ich muß vor Allem auch daran denken, was wird aus unseren Medizinalbeamten? Von diesen verlangt man heute alles mögliche, aber nicht alles von dem, was man von ihnen verlangt, haben sie zu lernen Gelegenheit gehabt. Sie müssen sich später, wenn man so sagen darf, aus allen Ecken das Nöthige zusammensuchen. Es ist ganz erstaunlich, welche Er⸗ fahrungen in dieser Hinsicht die Examenskommissionen für Phy⸗ siker machen. Ich halte dafür, daß es nützlich ist, wenn schon ein Student, der die Absicht hat, sich für das Staatsmedizinalbeamten⸗ thum zu bestimmen oder vorzubereiten, auf der Universität Anregung findet, sich mit der Wohnungsfrage, mit Luft, Wasser, Erde und Allem, was uns umgiebt, eingehender zu beschäftigen und sich klar zu machen, wie diese verschiedenen Gegenstände auf unser öffentliches Gesundheitswesen einwirken. Man kann, glaube ich, ein sehr guter Mediziner sein und hat doch für die Beurtheilung der hygienischen Verhältnisse wenig Anregung und Verständniß aus dem Universitäts⸗ leben mitgebracht. Später sich Alles aber aus eigener Anschauung und Erfahrung anzueignen, ist schwierig und nicht Jeder hat die Zeit dazu in seiner praktischen Arbeit. So meine ich, es liegt ein gesun⸗ der Kern in dem gegenwärtigen Vorgehen der Unterrichtsverwaltung. Ich bin, wie gesagt, noch nicht ganz sicher über alle Ziele, die mir vor Augen schweben, aber der Anfang wird, wie ich glaube, Anerken⸗ nung finden, und wenn die Wünsche, die mit Bezug auf die Hygiene ich auf dem Herzen habe, in Erfüllung gehen, so werden sie meines Erachtens unserem Vaterlande nicht zum Schaden gereichen.
Der Abg. Dr. Enneccerus erklärte, wenn der Abg. Reichensperger die Einrichtung der An⸗ und Abmeldefrist, wie sie jetzt bestehe, bemängele, so gebe er demselben vollständig Recht und er möchte auf diesem Gebiete eine gründliche Remedur vorgenommen sehen. Die weitere Klage dieses Abgeordneten über den Unfleiß der Studirenden gestalte sich im Wesentlichen zu einer Klage über den Unfleiß der Juristen, und in dieser Beziehung möchte auch er die Repetitorien, soweit sie zu Einpaukereien würden, wie der Minister gesagt habe, als einen Krebsschaden bezeichnen; allein solche Ein⸗ paukereien fänden z. B. an seiner Universität (Marburg) und auch an verschiedenen anderen nicht statt. Den größten Uebelstand bilde in Bezug auf das juristische Studium die Beschaffenheit des jetzigen ersten juristischen Examens, denn dasselbe, wie es jetzt gehandhabt werde, veranlasse nicht zu intensivem Studium, sondern zum Auswendiglernen. Eine Reform in dieser Hinsicht halte er für dringend geboten und er werde seine an den Justiz⸗Minister bereits einmal ge⸗ richtete, freilich erfolglos gebliebene Bitte nach dieser Richtung hin auch künftig wiederholen. „Er wünsche namentlich prak⸗ tische Arbeiten und er beziehe sich hinsichtlich dieses Punktes auf den von dem Iuristentage gefaßten Be⸗ schluß, eine praktische Prüfung der Juristen nach Ver⸗ lauf einiger Semester vorzunehmen; das würde eine
“
wesentliche Besserung der beklagten Zustände bedeuten. Das Duellwesen anlangend, so erachte er das Erkennt⸗ niß des Reichsgerichts, wonach auch eine Mensur mit Binden und Bandagen als ein Zweikampf mit tödtlichen Waffen hin⸗ gestellt werde, für sehr bedauerlich. Der Student könne es nicht be⸗ greifen, wie so eine Handlung, die ganz innerhalb der Regeln des studentischen Lebens liege, nun nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden solle. Derselbe werde das Erkenntniß des Reichsgericht nie verstehen. Der Student habe bei der Schlägermensur nicht das Bewußtsein, daß dieselbe einen tödtlichen Ausgang nehmen könne. Den Frühschoppen an⸗ langend, so stelle er sich auf den Standpunkt des Abg. Windthorst. Er habe dem Frühschoppen nie gehuldigt und erachte ihn für schädlich. Die Promotion in lateinischer Sprache anlangend, erachte er dafür, daß damit nur eine Verflachung erzielt werde; auch möchte er, daß die Dissertationen für alle preußischen Uni⸗ versitäten als obligatorisch erklärt würden. Bezüglich der Vivisektion hoffe er, daß alle wahrhaft wissenschaftlichen Gut⸗ achten in dieser Frage einig sein, und das Publikum zu Gunsten derselben aufklären werden.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, der Abg. von Zitzewitz scheine seine (des Redners) Bemerkungen über die Duellfrage als einen Angriff auf die Corps aufgefaßt zu haben. Er habe der⸗ selben mit keiner Silbe gedacht, seine Bemerkungen seien ganz generell. Sollte die Hauptaufgabe der Corps aber im Duelliren bestehen, wie das nach der Rede des Abg. von Zitzewitz ange⸗ nommen werden könne, so sei er der Meinung, daß alles, was er vorhin gegen das Duellunwesen gesagt, sich gegen die Corpsstudenten richten müsse. Er sei übrigens erstaunt, daß auch heute wieder das Duellwesen in Schutz genommen werde; auf diese Weise könne demselben auf die Dauer nicht gesteuert werden. Nicht minder sei es für ihn wundersam, daß das hier öffentlich vertheidigt werde, was das Kriminalgesetzbuch mit Strafe bedrohe. Wäre es unter diesen Umständen nicht rich⸗ tiger, eine Revision des Kriminalgesetzbuches vorzunehmen? Er begrüße das Erkenntniß aus Leipzig, daß auch Schläger tödtliche Waffen seien, mit Befriedigung, denn er wisse, daß die Mensuren oft einen tödtlichen Ausgang hätten. Er hoffe, die Universitätsbehörden und die Polizei würden in Folge dessen doppelt ihre Pflicht thun, um das Unwesen zu verhindern. — Die Rechte sage, das Duell sei nöthig, weil die Studenten ihre Streitigkeiten sonst mit Stöcken ausmachen würden. Er glaube nicht, daß junge Leute, die vom Gymnasium und aus guten Familien kämen, so ungesittet seien, daß sie es zu Schlägereien kommen lassen würden. Sollte dasselbe aber dennoch eintreten, so gäbe es Mittel genug, um derartige Vorkommnisse exemplarisch zu bestrafen. Daß Studenten sich auf dem Fechtboden übten, dagegen habe er nichts einzuwen⸗ den, denn da gebrauche man keine tödtlichen Waffen. Aber das Duellwesen müsse unterbleiben. Mit dem Minister finde er, daß durch jenes Erkenntniß eine Wendung herbei⸗ geführt sei, und er wolle hoffen, daß die Gerichte und die Universitäten nunmehr doppelt ihre Pflicht thun würden, um dem Duellunwesen entgegenzutreten. In Betreff der Vivisektionsfrage bemerke er, daß er abwarten werde, was die Enquete bringe. Er sei aber nicht zweifelhaft, daß mindestens ein sehr arger Mißbrauch mit der Vivisektion getrieben werde, und eine Be⸗ schränkung derselben möglich und nothwendig sei. Wenn der Abg. Virchow gesagt habe, daß die Broschüren die Angelegen⸗ heit sehr übertrieben, so müsse er dem widersprechen. Er kenne Broschüren über diese Frage, die von den achtbarsten Män⸗ nern verfaßt seien, und es sei ungerechtfertigt, denselben einen Makel anzuhängen. Mit dem, was der Abg. Enneccerus über das Examen gesagt habe, sei er einverstanden. Er sei der Meinung, daß in der Mitte der Studienzeit ein Examen sehr wohl am Platze sei. Man könnte sogar die Frage auf⸗ werfen, ob es nicht vortheilhaft sei, alle Jahr ein Examen abzuhalten. Es sei auch sehr bedauerlich, daß die praktischen Kollegien verschwunden seien. Dieselben seien nicht nur eine passende Vorbereitung für den praktischen Dienst gewesen, sondern sie hätten auch Gelegenheit gegeben, dem Studenten zu zeigen, wozu die theoretischen Dinge eigent⸗ lich gebraucht würden. Wollte man dieselben wieder einfüh⸗ ren, so würde auch das Einpaukwesen in Wegfall kommen. Er wünsche daher, daß die Anregung, die der Abg. Enneccerus gegeben, in ernste Erwägung gezogen werde. Auf einige andere Punkte werde er später eingehen können bei dem Titel, der die Akademie in Münster betreffe. Es sei nicht allenthalben so schön, als es nach der heutigen Debatte schei⸗ nen könnte. Man habe heute sehr viel Licht gesehen, die Schattenseiten würden später nachkommen.
Der Abg. Dr. Wagner (Ost⸗Havelland) bemerkte, daß es schwer sei, für die Debatte noch neue Punkte aufzusinden, deshalb beschränke er sich auf einige kritische Bemerkungen. Was an den Studenten gerügt sei, sei in der Hauptsache richtig. Aber er glaube, wenn man genau hinsehe, welcher der Grund der Schäden sei, so liege derselbe darin, daß die Universitäten nicht gewöhnliche Schulen seien. Nun gelte aber gerade für die Universitäten das Diktum: sint, ut sunt, aut non sint. Man müsse, wenn man mit der akademischen Freiheit nicht brechen wolle, auch die kleinen Schäden mit in den Kauf nehmen. Nach dem Bekenntniß aller Nationen und aller Auto⸗ ritäten seien die preußischen Universitäten besser als die gleichen Institute anderer Länder. So erkläre es sich auch, daß Preußen Gelehrte in alle Länder aussenden könne. Die Angriffe auf die Corps halte er nicht für gerechtfertigt. Aus denselben seien die tüchtigsten Leute hervorgegangen. Er selbst habe keinem Corps angehört, aber er wisse es aus Göttingen, daß von den Corpsstudenten die wissenschaftlichen Arbeiten nicht vernach⸗ lässigt seien. Hier sei speziell auf die Juristen hinge⸗ wiesen worden, als auf die Kategorie von Studenten, die es am meisten an Fleiß fehlen ließen. Er plädire für dieselben um mildernde Umstände. Weshalb es in den ersten Semestern mit der Arbeit von den Studenten etwas leichter genommen werde, das liege in der Uebertreibung des Schulwesens. Die Anforderungen seien auf den Gymnasien gesteigert, und die Schuldisziplin werde mit übergroßer Strenge gehandhabt. Die jungen Leuten dürften nicht einmal ein Glas Bier trinken, wenn sie durstig seien. Da sei es, phy⸗ siologisch möchte er sagen, begreiflich, daß gegen diese Ueber⸗ treibung eine Reaktion eintrete. Bei den Juristen selbst sei in Betracht zu ziehen, daß sich dem juristischen Studium viele Leute widmeten, die keine ausgesprochene Neigung für einen bestimmten Beruf hätten. Der spröde Stoff sei auch nicht geeignet, dieselben anzulocken, und es sei für sie deshalb nicht leicht, in die wissenschaftliche Arbeit hinein zu kommen. In Preußen liege auch viel Schuld an dem Examen. Der Uebel⸗ stand sei hier der, daß zum Unterschied von anderen deut⸗ schen Staaten das Examen nicht ausschließlich von Univer⸗
1“ S1
sitätslehrern abgehalten werde, die genau wüßten, was sie zu erwarten hätten. Die Praktiker, die in Preußen das Examen abhielten, verständen es nicht, sich den jungen Leuten zu akko⸗ modiren, und daher auch das schlimme System des Einpaukens, das gleichfalls in anderen Staaten unbekannt sei. Es sei hier ein Zwischenexamen in Anregung gebracht, dasselbe würde nur ge⸗ eignet sein, den Universitäten einen schulmäßigeren Anstrich zu geben. Das übermäßige Kneipen tadelten Alle. Indessen müsse gesagt werden, daß der Frühschoppen eine alte akademische Tradition sei, die mit der akademischen Freiheit in Verbindung stehe. Bei dem Duellwesen sei von der rechten Seite bereits betont, daß, was hier als Duell bezeichnet werde, in Wahrheit nur eine Mensur, eine Paukerei sei, die einen Ueber⸗ rest des alten Turnierwesens bilde. Man sollte dasselbe also nicht sofort verurtheilen. Nur gegen die eigentlichen Duelle dürfe man sich wenden, aber diese bildeten eine verschwindend kleine Zahl. Auf 20 Mensuren komme kaum ein Duell. Der Gebrauch der lateinischen Sprache bei der Doktorpromotion sei eine leere Formalität. Er freue sich deshalb, daß sie in Wegfall ge⸗ kommen sei. Der Abg. Reichensperger habe es getadelt, daß die Botaniker auch in der Philosophie ein Examen zu machen hätten. Das sei nicht allgemein der Fall, aber er möchte sich für eine Beibehaltung der philosophischen Prüfung erklären. Wer die Würde eines Doktors der Philosophie besitzen wolle, von dem dürfe man eine Kenntniß der philosophischen Systeme verlangen. Es sei auf das Cliquenwesen auf den Univer⸗ sitäten angespielt worden: Man sollte sich erinnern, daß man es auch hier nur mit menschlichen Dingen zu thun habe. Nicht begreifen könne er die Behauptung des Abg. Virchow, daß mit der Einführung der neuen Wirthschaftspolitik der Gelehrtenexport abgenommen haben solle. Ein Austausch deutscher Gelehrter finde auch heute noch statt innerhalb der Gebiete, wo die deutsche Sprache die herrschende sei. Zur Vivisektionsfrage stehe er etwas anders, als mehrere seiner politischen Freunde. Aber er halte es für berechtigt, dieselbe hier in Anregung zu bringen, nachdem die öffentliche Meinung auf sie gerichtet sei. Er selbst habe noch ein persönliches Interesse hierbei. In anonymen Zuschriften sei ihm bemerkt worden, er sei keinen Schuß Pulver werth, aber man wolle die Vivisektion an ihm vornehmen. Er müsse also wünschen, daß die Herren die Vivisektion an den Thieren recht fleißig übten, dieselbe werde dann vielleicht etwas glimpflicher an ihm selbst vollzogen werden.
Der Abg. Dr. Langerhans betonte, als der Abg. Virchow von einem Gelehrtenproletariat gesprochen habe, habe der Minister dagegen protestirt und erklärt, die Lage der unbe⸗ soldeten Extraordinarien sei eine eigentlich nicht schlechte. Im Etat finde man aber z. B. bei Königsberg in der medi⸗ zinischen Fakultät 4 besoldete und 6 unbesoldete Extraordi⸗ narien, in Berlin 12 besoldete und 13 unbesoldete, noch schlimmer in Breslau auf 4 besoldete — 10 unbesoldete. Aehn⸗ lich liege es in der juristischen Fakultät z. B. der Universität Berlin. Der Abg. Virchow habe also mit seinen Aus⸗ führungen bezüglich des Anspruchs auf Besoldung völlig Recht, es handele sich wirklich um ein Gelehrten⸗ proletariat. Die Behauptung des Abg. Windhorst, es werde mit der Vivisektion ein arger Mißbrauch ge⸗ trieben, müsse er bestimmt zurückweisen. Er kenne die Sache ziemlich genau und halte den Mißbrauch für rein unmöglich, weil die Vivisektion nur in öffentlichen Anstalten zur Anwendung komme. In einer Broschüre werde vielleicht dieser oder jener Fall erzählt, in einer anderen Broschüre reproduzirt, gehe dann in dieser Weise durch zehn, zwölf Broschüren, und so glaube man schließlich eine große Zahl von verschiedenen Einzelfällen vor sich zu haben. Was nun die Wirthschaftspolitik des Reiches anbetreffe, so trenne sie Deutschland doch einfach von den anderen Staaten nicht nur wirthschaftlich, sondern auch wissenschaftlich. Einzelne Pro⸗ fessoren seien ja noch nach anderen Ländern gezogen, aber im Verhältniß zu früher äußerst wenige. Werde der Abg. Wagner ihm widersprechen, wenn er dem⸗ selben sage, daß die Berufung eines hiesigen Professors nach Oesterreich heute fast absolut unmöglich sei? Zur Duell⸗ frage könne er als ehemaliger Corpsbursch mit demselben Rechte sprechen, wie der Abg. von Zitzewitz, und er sei gewiß in Hunderten von Fällen mehr als der Abg. von Zitzewitz namentlich als Sekundant bei Duellen zugegen gewesen. Nun halte er die Uebelstände bei den Mensuren keineswegs in dem Grade für beseitigt, wie der Abg. von Zitzewitz dem Senioren konvent nachrühme. Noch heute sei es in Jena Comment daß auf der Mensur nicht Jemand auslegen und warten könne, bis er angegriffen werde, sondern gegen harte Strafe müsse er sofort losschlagen. Daher sehe man auch alle jun⸗ gen Herren, die von dort kämen, mit Gesichtern, die ungefähr wie Cotelettes aussähen. Auch bestehe heute noch die Unsitte, daß ein Corps zum andern einen Zettel mit Namen schreibe, das andere Corps Namen dagegen auf denselben Zettel schreibe, und dann duellirten sie sich. Bezüglich des Ausgangs der Duelle habe er viel schlimmere Erfahrungen wie der Abg. von Zitzewitz gemacht, nicht bloß bei Säbel⸗ und Pistolen⸗, sondern auch bei ganz einfachen Schlägermensuren. In seiner Gegenwart seien Augen ausgeschlagen, Lungen, Arterien verletzt worden, unter seiner Mitwirkung als Sekundant, und diese Verletzungen hätten oft den Tod herbeigeführt. Der Abg. von Zitzewitz fürchte, daß ohne Duell der Knüppel die Streitigkeiten ent⸗ scheiden würde. Die Streitigkeiten müßten aber doch erst herbeigeführt werden. Die Duellanten kennten sich zum Theil gar nicht, hätten sich beinahe nie beleidigt, sich wahrscheinlich nie gesehen. Sei es denn außerdem ein Kulturfortschritt, wenn die gebildeten Klassen den ungebildeten und ärmeren ein solches Beispiel gäben, daß durch eine Rauferei eine Be⸗ leidigung ausgemacht werde? Das verwerfe er und sei erstaunt, daßein Mitglied einer Fraktion, die so oft von ihrer Frömmigkeit und von der Mission der Kirche wie einer der allerfrömmsten
Christen spreche, hier das Duell vertheidigen könne. Es gebe nichts
Göttlicheres in dieser Welt, als wenn man seinen Feinden
vergebe, das sei eine sehr schwere Aufgabe; die Rechte aber, die das
Christenthum als Palladium hochhielten, dürften das Duell nicht begünstigen. Sei es verboten, so dürfe man hier überhaupt nicht eine Entschuldigung desselben vor dem Lande aussprechen. Wie tief greife dieser Uebelstand nicht schon in das bürgerliche Leben ein, man denke an die Reserveoffiziere! Entweder ändere man die Gesetze odor man spreche sich hier entschieden beßen die Duelle aus! Die Unsitte wirke verderblich und eleidigend auf alle Kreise der Gesellschaft. Seien nicht alle Leute vor dem Gesetze gleich? Sollten sie sich nicht duelliren dürfen, wenn Offiziere und Studenten es thäten? Wolle man das Duell, dann mache man das
christliche Gesetz, daß das Duell gesetzlich sanktionirt werde;
an nicht den Muth dazu, dann ermuntere man auch hahes bie nüche die das Vorurtheil wider das Gesetz noch aufrecht erhielten und namenloses Unglück über die Familien
ächten! uh. Diskussion wurde geschlossen.
Fersönlich bemerkte der Abg. Dr. A. Reichensperger (Csin)⸗ 2, 18% Virchow habe ihm seine Bemerkungen über das Cliquenwesen vorgeworfen. Er bemerke, daß sein (des Abg. Virchow) Name unter Mittheilungen über das Cliquen⸗ wesen selbst figurire. Auf alle übrige Schmeicheleien, die der⸗ selbe ihm gemacht habe, wolle er nicht eingehen, weil er glaube, daß sie nicht so böse gemeint seien. 1 “
Der Abg. von Zitzewitz erklärte, er sei nur für die Schlägermensuren als Waffenübungen eingetreten. Im Uebri⸗ gen bemerke er, wenn er auf die Ansichten des Abg. Langer⸗ hans von Frömmigkeit angewiesen wäre, so müßte es um seine Frömmigkeit schlecht bestellt sein.
Der Abg. Dr. Enneccerus bemerkte, daß die Ansichten der Studenten in Betreff der Schlägermensuren andere seien, als die des v Die Studenten könnten dabei keine e Handlung sehen.
Kan⸗ Dr. Wagner entgegnete dem Abg. Langerhans, daß seit der neuen Wirthschaftspolitik, das heißt seit 1879 keine Veränderung auf dem Exportgebiete der Professoren eingetreten sei. Von Oesterreich könne also nur in früherer Zeit, etwa um das Jahr 1866, die Rede sein. 1 * Der Regierungskommissar Geheime Regierungs⸗Nath Dr. Althoff erklärte bei der Position, um welche es sich hier handele, könne er dem Hause die Bemerkung machen, daß aus sachlichen Gründen nichts entgegenstehe, diese Position zu streichen. Die kleine Professur sei nur eine Aussterbeprofessur gewesen. Der Fall sei inzwischen eingetreten, der Inhaber derselben sei gestorben. Er schlage dem Hause deshalb vor, die 5660 ℳ zu streichen.
Nach dieser Erklärung des Regierungskommissars wurde die Summe von . ℳ Tit. 1 gestrichen und die Position minus derselben genehmigt. “ b Tit. enthält als Zuschuß für die Universität Berlin 1 605 315 ℳ oder 57 690 ℳ mehr als im Vorjahre. Dieses Mehr wird gefordert für einen dritten ordentlichen Professor der Mathematik 6100 ℳ, für zwei außerordentliche Professo⸗ ren der deutschen Philologie und der Botanik je 3100 ℳ und für Wohnungsgeldzuschüsse, Besoldung niederer Beamter, Unterhaltung der Parkanlagen hinter dem Universitätsgebäude und für die Kliniken.
schaft noch
Der Abg. Dr. Thilenius bemerkte, mit den Ausführun⸗ gen des Abg. von Zitzewitz über die Studentenmensuren er⸗ kläre er sich völlig einverstanden, und votire demselben seinen Dank dafür. Die Mehrforderungen im Etat für Berlin be⸗ wiesen wiederum, wie die Regierung für die würdige Aus⸗ stattung der Hochschule der Reichshauptstadt besorgt sei, in⸗ dessen geschehe für einige in neuester Zeit zu bedeutender Ent⸗ wickelung gelangte Spezialitäten in der medizinischen Wissen⸗ nicht genug; besondere Lehrstühle für diese Spezialitäten würden immer mehr zur Nothwendigkeit. Na⸗ mentlich die wissenschaftlichen Methoden der Untersuchung der Nasen⸗, Rachen⸗ und Kehlkopfkrankheiten, die Rhinoskopie und Laryngoskopie, hätten einen eminenten Aufschwung in tech⸗ nischer und pathologischer Beziehung genommen, der Unter⸗ richt in diesen Fächern sei viel schwieriger geworden, und viel⸗ leicht wäre es an der Zeit, für die Laryngoskopie und die operative Technik der Rhinoskopie eine außerordentliche Pro⸗ fessur zu kreiren. Dieser Unterricht liege bisher in den Hän⸗ den der Privatdozenten fast ausschließlich. Für die wissen⸗ schaftliche Hygiene ließe sich in Berlin vielleicht durch bessere Dotirung des im Uebrigen prächtigen neuen pharmakologischen Instituts etwas mehr thun. 8 1
Der Abg. Schmidt (Stettin) erklärte sich gegen die vom Abg. Wagner vorgeschlagene Zusammensetzung der juristischen Prüfungskommission aus Professoren, weil dadurch ein Druck auf die Studirenden ausgeübt werde, bei diesen Professoren Kollegien zu hören. Die philosophische Fakultät umfasse die verschiedensten Disziplinen, sie sei in Straßburg schon getheilt; es bleibe zu erwägen, ob sich dies auch für Berlin empfehle. Es sei besonders auffallend, daß die Besoldungen der Univer⸗ sitäts⸗Professoren anders wie in den Verwaltungen normirt seien. Aeltere Professoren, welche sich als akademische Lehrer und als Verfasser werthvoller Werke hervorgethan hätten, erhielten öfter geringere Besoldungen als später berufene, worin eine Zurücksetzung der älteren liege. Er empfehle diesen Etatstitel deshalb der Staatsregierung besonders zur Prüfung.
Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) begrüßte die Kreirung einer dritten ordentlichen Professur für Mathematik mit ganz besonderer Freude und befürwortete mit warmen Worten die Errichtung eines Lehrstuhls für Zahnheilkunde. Dieser Zweig der allgemeinen Medizin werde noch immer ungebührlich ver⸗ nachlässigt, man exportire in allen Wissenszweigen deutsche Gelehrte ins Ausland, müsse aber in der Zahnheilkunde vom Auslande Kräfte importiren, wodurch Unsummen Geldes in die Hände der elendesten Pfuscher gelangten. Hier müsse die
Regierung eintreten und ein allen Anforderungen entsprechen⸗ des Institut errichten, welches auch den mechanischen Theil der Zahnheilkunde, die Anfertigung künstlicher Gebisse und dergleichen zu lehren haben würde.
Der Regierungskommissar Geheime Regierunzs⸗Rath Dr. Althoff erwiderte, daß der Lehrstuhl für Zahnheilkunde vorhan⸗ den sei, früher vom Professor Albrecht eingenommen sei, und jetzt von dem Chirurgen Busch mitversehen werde. Die Errichtung eines würdigen Instituts erachte auch die Regierung für noth⸗ wendig und bereite die Ausführung desselben sorgfältig vor.
Der Abg. Dr. Köhler empfahl zur Abstellung des Miß- standes, daß ältere, verdiente Professoren im Gehalt gegen die jüngeren zurückblieben, das österreichische und bayerische System der Alterszulagen für sämmtliche Professuren.
Der Abg. Schmidt (Stettin) bedauerte, daß die Regierung diesen Gegenstand noch nicht näher ins Auge gefaßt habe, und wünschte Abhülfe. 88
Titel 2 wurde hierauf bewilligt. “ 8
Zu Tit. 3 (Zuschuß für die Üniversität Greifswald im Betrage von 141 934 ℳ) bemerkte der Abg. Schmidt (Stettin), die Universität Greifswald besürfe von allen preußischen Universitäten des geringsten Staatszuschusses; bis vor kurzer Zeit hätten ihre eigenen Einnahmen zur Deckung der Ausgaben genügt. Es sei aber der Wunsch vor⸗ handen, den Bibliothekenfonds zu verstärken. 1
Der Abg. Dr. Bierling schloß sich diesem Wunsche aus genauer Kenntniß der Greifswalder Universitätsverhältnisse an.
Auch dieser Titel wurde bewilligt.
Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.
In einer geschäftlichen Mittheilung bemerkte der Abg. Berger, er möchte den Präsidenten bitten, auf die Tagesord⸗ nung einer der nächsten Sitzungen den Etat dieses Hauses zu setzen, bei welcher Gelegenheit auch der Neubau eines Ge⸗ schäftshauses zur Sprache gebracht werden solle. Viele Mit⸗ glieder wollten nämlich ihre Stellung zum Kultusetat von der Stellung abhängig machen, welche die Staatsregierung zu dieser Frage einnehmen werde. 1
Der Präsident behielt sich vor, zu geeigneter Zeit die Berathung dieses Spezialetats auf die Tagesordnung zu
etzen. 8 Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Montag 11 Uhr.
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— ꝛ—
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ egister nimmt an: die Königliche Erpedition des Deutschen Reichs⸗-Anzrigers und Königlich Preußischen Staats-Anzrigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
— icher für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Deffentl ch
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
u. dergl. .Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. Verloosung, Amortisation, u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Grosshandel.
.Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen.
Zinszahlung ge . Familien-Nachrichten.
9 8 Anzeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
.Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen- beilage.
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [5646]
Steckbriefs⸗Ernenerung. Der beiter Franz Rudolf Wilhelm Simon aus walk, geboren am 17. Februar 1849 zu Pasewalk, unterm 27. Juni 1883 erlassene, danach in Stück 150 unter Nr. 28723 und zuletzt in Stück 242 unter Nr. 44521 erneuerte Steckbrief, wird nochmals er⸗ neuert. Königsberg N.⸗M., den 25. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.
folgen wird. Der gegen den Ar⸗
[491]
15647]
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Commis Julius Meyer wegen schwerer Urkundenfälschung in den Akten U. R. II. 18. 84. unter dem 9. Januar 1884 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, Altmoabit Nr. 11/12 (NW), den 28. Januar 1884. Königliches Landgericht I. Der Untersuchungsrichter.
[5652] Bekanntmachung. 1) Santowski, Friedrich, Knecht, 27. Februar 1853 in Gr. Bellschwitz, 2) Katscher, Carl Wilhelm, Schlosser, geboren am 2. Januar 1851 in Rathau, 3) Rähmer, Gustav Carl, Musiker, geboren am 21. Juli 1857 in Rohndorf, G 4) Rehling, Conrad Carl, Hauszimmermann, geboren am 28. November 1855 —n Bremen, 5) Duhnkrack, Johann Heinrich, Matrose, ge⸗ boren am 18. September 1850 in Bremen, ün durch I b hiesigen Schöffengerichts vom 17. Dezember f Shes Uebertretung des §. 3603 Str. G. B. je zu einer Geldstrafe von vierzig (40) Mark, event. zu 1u.“ von vierzehn (14) Tage verurtheilt. 3 Antrag: Strafvollstreckung und Nach⸗ 8 richt zu den Akten S. Nr. 50/1883. Bremen, den 31. Januar 1884. Das Amtsgericht. Stadtländer.
geboren am
Ladefähigkeit.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Aufgebot.
Auf Antrag von Julius Ziesing ist zum Zwecke 8
der Kraftloserklärung der von dem Antragsteller laut Registratur vom 26. April 1861 gewilligten und am 14. Juni 1861 abgelieferten Handfeste groß 150 Thlr. folgend nach 1650 Thlr., auf sein im Gebiete am rechten Weserufer, in der Feldmark Pagenthorn, an der Pagenthornerstraße Nr. 19, 20 und 21 belegenes, im Kataster mit 172 Da., 172 Db., 172 Ea., 172 Eb., 172 Fa., 172 Fb. bezeichnetes Immobile, eingetragen zu Gunsten von Notar Dr. Hermann Liborius Post, als Bevollmächtigten von Sophie Dettmers in Buenos Ayres, das Aufgebot angeordnet. Der Auf⸗ gebotstermin ist angesetzt auf. Dienstag, den 25. März 1884,
3 Nachmittags 4 Uhr, in der Amtsgerichtsstube unten im Stadthause, Zimmer Nr. 9. . - 8 Der Inhaber der Handfeste wird aufgefordert, seine Rechte entweder vor dem Termin bei dem 15014] Amtsgerichte und zwar an der Kanzlei des Erbe⸗ Die und Handfesten⸗Amts oder spätestens im Aufgebots⸗ ermin anzumeld d die Handfeste vorzulegen,
[5726]
werden wird.
widrigenfalls die Kraftloserklärung der Handfeste er⸗
Bremen, den 31. Januar 1884.
5 Abthl. Erbe⸗ und Handfesten⸗Amt. (gez.) Blendermann. Zur Beglaubigung: Ruete, Dr., Gerichtsschreiber.
Bekanntmachung.
Es hat das Aufgebot beantragt 1 der 1“ Johann Friedrich Wißlaug zu Tornow des für seinen Sohn, den Arbeiter Christian Wißlaug zu Tornow unter Nr. 1307 ausgestellten Sparkassenbuchs der Stadt Bobersberg über 117 ℳ 80
vt Inhaber der betreffenden Urkunde werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunde Sachslesih . die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird. Erossen 28 Oder, den 12. November 1883. Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. Das nach Lübeck gehörige Briggschif
Wanderer,
Schiffer W. Günther, ist mit einer Besatzung von 7 ifen am 21. November 1883 von Gefle mit einer Ladung Holz auf Lübeck in See gegangen und am 24. desselben Monats in Svartklup gewesen. Seitdem Ceber von Fühn jede Nachricht.
Das Schi ührte K. ph. 85 war 1847 aus Holz erbaut und hatte 458,9 Kubikmeter = 161,99 Brittische Register⸗Tons
Alle Diejenigen, welche über den Verbleib des Schiffes oder der Besatzung Auskunft zu geben ver⸗ mögen, werden hierzu unter Zusicherung der Kosten⸗ erstattung aufgefordert.
Lübeck, den 29. Januar 1884. 8
Bekanntmachung.
Auf Antrag der verehelichten Häusler Josefa Weiß, geb. Scholz, in Ober⸗Kunzendorf wird deren Bruder, der verschollene Maurer Josef Scholz von Polnisch⸗Neudorf, Kreis Münsterberg, von welchem die letzten Nachrichten im Jahre 1865 aus Schwerin Dr. an seine Angehörigen gelangt sind, inhalts deren er damals nach Amerika auszuwandern beabsichtigte, aufgefordert, sich spätestens in dem Aufgebotstermine den 17. Dezember 1884, Vormittags 11 Uhr, bei uns zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt
rg, den 28. Januar 1884.
Münsterbe 8 Koönigliches Amtsgericht.
Oeffentliche Zustellung. Erben des in Nackenheim t wesenen, in Amerika gestorbenen, früheren Müllers,
späteren Privatmannes Jacob Ro les, i
Das Amtsgericht, 1) Catharina Träger,
haltend,
Aufgebot . von Urkunden.
immer Nr. 15, gel klären, und
Zum Zwecke der
Franz,
[5180]
das Unterscheidungssignal Gütertrennung ausgesprochen,
Cöln, den 28. Januar 1884.
Schmitz⸗P
Das ve ee; 8 18f 8 Hoppenstedt. 1 8 Breuer,
heim auch der Erste genannt, vertreten durch Hein⸗ rich Wendel, Geschäftsmann in Oppenheim, klagen gegen die Geschwister und Erben der in Nackenheim wohnhaft gewesenen 2 868 bestan Peter III., Elisabetha, geb. Träger, nämlich: en. 11 — 2) Wilhelm Träger, 3) Sebastian Träger, alle Drei in Nackenheim domizilirt, in Amerika wo unbekannt sich auf⸗
wegen Ueberschreibung des von dem Erblasser Jacob Rogles I. s. Zt. erworbenen, auf den Namen der Erblasserin der Beklagten, Ehefrau Peter Junker III. in Nackenheim stehenden, in der Gemarkung daselbst gelegenen Grundstücks Flur XI. Nr. 124,3. — 931 Meter Acker, vorderste Hängstäcker, Kl. 5 Reinertrag 52 Kr., mit dem Antrage, 1) die Mutation des vorbezeichneten Grundstücks von dem Namen der Erblasserin der Beklagten auf denjenigen des Erblassers der Kläger Jacob Rogles I. in das Mutationsverzeichniß zu verfügen, — 2) die Be⸗ klagten zu den Kosten zu verurtheilen, auch das er⸗ gehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ ladet die Beklagten Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogl. Amtsgericht zu Oppeuheim auf
den 8. April 1884. Vormittags 9 Uhr. öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
Auszug.
Durch Urtheil vom 3. Januar 1884 hat das Königliche Landgericht II. Civilkammer zu Cöln die zwischen der zu Cöln wohnenden geschäftslosen Anna Hansen, Ehefrau des daselbst wohnenden Handelsmannes Peter Mathias Küppers und deren genannten Ehemann bisher bestandene Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige
die Parteien zum Zwecke der Liquidation und Auseinandersetzung vor den Notar Remy in Cöln verwiesen und dem Be⸗ klagten die Kosten zur Last gelegt.
Der Anwalt der Klägerin ranghe, Rechtsanwalt. Veröffentlicht:
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[4365]
Bekanntmachung. Am Mittwoch, den 6. Fe⸗ bruar 1884, Vormittags 10 Uhr, soll in unserer Garnisonbäͤckerei, Alexanderstr. 11 a, eine Quantität Roggenkleie, Fußmehl und Heusaamen ꝛc. gegen gleich baare Bezahlung öffentlich meistbietend ver⸗ t kauft werden. Berlin, den 26. Januar 1884. klägerischen Königliches Proviant⸗Amt.
[5433] “ Submission. Für die Kaiserlichen Werften zu Danzig, Wilhelmshaͤven und Kiel soll der für das Etatsjahr 1884/85 vorliegende Bedarf an Eisen in Blechen, Platten, Röhren und Eckeisen ꝛc., an eisernen Nieten, Band⸗, Feder⸗ und Schweißstahl, Kupfer⸗ hautplatten, Kupfer in Platten, Stangen und Röhren, Yellowmetall, Messingblech, Zinkblech, Nensilberblech, Weißblech und an Blei in Platten und Röhren be⸗ schafft werden. Geschlossene Offerten mit der Auf⸗ schrift: „Submission auf Eisen, Kupfer, Blei ꝛc. sind zu dem am 1. März 1884, Nachmittags 3 Uhr, im diesseitigen Büreau anstehenden Termine einzureichen. Bedingungen liegen in der Registratur der unterzeichneten Behörde aus und sind für ℳ 2,00 zu beziehen, auch bei dem allgemeinen Submissions⸗ anzeiger in Stuttgart einzusehen. Die speziellen Prüfungsvorschriften für Eisenmaterial zu Schiffbau⸗ zwecken vom Jahre 1874 sind auf besonderen Antrag gegen Einsendung von ℳ 2,00 Kopialien zu be⸗ ziehen. Kiel, den 31. Januar 1884. Kaiserliche Werft. Verwaltungs⸗⸗Abtheilung.
zur mündlichen
wird
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
5660] Preußische Hypotheken⸗Versicherungs⸗ Aectien⸗Gesellschaft. 3 Von derjenigen Hypothek, auf welche die nach⸗ stehen en v unserer Hypotheken⸗Antheil⸗ Certifikate, nämlich: 8 s Nr. 1041 bis 1052 à ℳ 5000, 111““ ausgestellt sind, ist ein Theilbetrag von ℳ an
uns zurückgezahlt. Wer ee; die Jahaber der vorbezeichneten Cer⸗
[5675]
Bremen.
Sekretär. [5676] Koenig. e heute gelöscht worden.
wohnhaft ge⸗
Bekanntmachung.
In die Liste der beim Hanseatischen Ober⸗Landes⸗ gericht zugelassenen Rechtsanwälte ist eingetragen: Carl Emil Engelbrecht von Pustau zu
Hamburg, den 31. Januar 1884. Das Hanseatische Ober⸗Landesgericht. S. Beschütz, Dr.,
iste der bei uns zugelassenen Rechtsan⸗ bei S. Bleichröder in Berlin. walte ist der Justizrath Nesewann, weil verstorben,
Soldin, den 30. Januar 1884. Königliches Amtszericht.
tifikate hiermit zur Einsendung der Stüůcke auf, da⸗ ni “ ℳ 9000 kassirt und die übrigen Stücke mit entsprechendem Vermerk versehen werden.
175662] Altona⸗Kieler Eisenbahn⸗Gesellschaft. 888 Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 28. v. Mts., e. 88 den gen, In⸗
der Aktien zustehenden Rente von 9 5 % = ö prd Aktie für das Jahr 1883, wird hier⸗
durch bekannt gemacht, daß die Auszahlung auch er⸗ folgen wird 8
1
den 1. Februar 1884. Altong. dven 1. Per. äeg.
B. Geske. H. Tellkampf.
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