einmal etwas im Vertrauen sagen. Ich gebe mir die allergrößte Mühe, bei der Besetzung auf diesen Universitäten mit katholischem Charakter Katholiken zu gewinnen. Die Katholiken verursachen mir aber nicht geringe Hindernisse. Auch gegenwärtig mache ich diese Er⸗ fahrung. Und zwar, meine Herren, weshalb? Wie gesagt, nur im Vertrauen theile ich Ihnen das mit. Sie erklären mir, daß Ihnen eine Universität, die einen so ausgesprochen konfessionellen
Charakter haben soll, wie es Seitens der Herren, die in Münster
die entscheidende Stellung einnehmen, beabsichtigt wird, un⸗
beguem sei. Sie halten sich dort nicht für genügend frei und
wünschen dringend — so gute Katboliken sie auch für ihre Person sein wollen —, sie aus solchen Verhältnissen fernzulassen. Ich habe auf einen Herrn, den ich besonders gern berufen hätte, mit allen
Mitteln eingewirkt, die mir als Unterrichts⸗Minister und als Privat⸗
mann zur Verfügung stehen, um ihn meinem Wunsche geneigt zu
machen. Ich habe ihn sogar hintangehalten in Beziehung auf Be⸗ förderung, aber er hat mir erwidert: ich gehe nicht nach Münster, eben weil ich Katholik bin. Dieselbe Erfahrung habe ich jetzt ge⸗ macht. Ich habe jetzt einen sehr wichtigen Lehrstuhl wieder zu be⸗ setzen. Ein Katholik hat bereits abgelehnt; ein zweiter verlangt —
im Vertrauen gesagt — Garantien, daß er nicht in Münster bleibe.
Also, meine Herren, seien Sie einigermaßen gerecht, drücken Sie
nicht so sehr nach der Richtung hin, ich glaube, der Pfleil fliegt auf
den Schützen zurück. Gehen wir die konfessionellen Verhältnisse durch, so sind diese doch auch nicht so, daß man begründete Furcht haben könnte, als werde der konfessionelle Charakter der Universität Münster getrübt. Sie werden aus meinen Worten entnommen haben, daß, wenn ich drei Ordinariate mit katholischen Geistlichen neu besetze, die Zahl der maßgebenden Ordinariate im Senate naturgemäß um ein entsprechendes wächst. Aber, wenn ich auch nur meine jetzige Liste durchsehe und aus dieser Liste einen Herrn ausscheide, der zu den
Altkatholiken zu rechnen ist, und einen Anderen, um dessen Namen es sich hier vielfach gehandelt hat, obgleich der selbe sich noch heute zu der römisch⸗katholischen Kirche bekennt, so beträgt die Zahl der Ordinarien — es ist augen⸗ blicklich eine Lücke vorhanden — 6, alle Katholiken und die Zahl der katholischen Extraordinarien 6, macht 12. Dem stehen gegenüber 6 evangelische Ordinarien und Extraordinarien. Also, wenn es sich etwa darum handelte, nach Maßgabe der Konfessionen Beschlüsse zu fassen, so wäre es auch heute noch in der Macht der Katholiken, innerhalb der Fakultät die obsiegliche Stellung zu erlangen. Ich gehe hierauf nur ein. weil ich glaube, daß es nicht richtig ist, die Thatsachen, so stark wie geschehen, zu drücken. Jedenfalls dürfen Sie nicht unbeachtet lassen, daß es nicht ganz in meinen Händen liegt, sie zu verändern und daß, jemehr diese Sachen in die öffentliche Dis⸗ kussion gezogen werden, um so größere Schwierigkeiten entstehen. Es ist ja von Ihnen Allen anerkannt worden, daß es an Anstrengungen meinerseits nicht gefehlt hat, und ich will hinzufügen, es wird auch an meinen weiteren Anstrengungen nicht fehlen.
Es sind nun noch die Desiderate zu erwähnen, welche Seitens des Hrn. Abg. Dr. Windthorst weiterhin noch formulirt worden sind. Ich kann in Betreff des einen Punktes nur meine gegensätzliche Mei⸗ nung konstatiren, und zwar dergestalt, daß ich meine Hand nicht dazu leihen werde, diese sogenannte freie Universität, die uns seit Jahren konsequent hier vorgeführt wird, an die wir uns gewöhnen sollen, be⸗ fördern zu helfen. Ich habe bereits im vorigen Jahre meine gegensätzlice Meinung ausgesprochen. EIb Kbg HFr. Windthorst hat gesagt, er bleibe bei seiner Meivung und Absicht; und es wird in der Ordnung sein, wenn ich sage: ich bleibe auch bei der meinigen. Dann kommt aber weiter die Frage, und die ganze Diskussion ist ja, wie ich glaube, als Unterlage für dieses Desiderat zu betrachten —: Ist die katholische Kirche zur Bildung von theo⸗ logischen Lehranstalten berechtigt? Meine Herren! Es ist sehr schwer, die Frage ex professo zu diskutiren. Ich habe schon bei einer an⸗ deren Gelegenheit gesagt: Was die praktischen Seminare anbetrifft, so weiß ich nicht, weshalb Sie diese nicht herstellen. Wenn Sie sich unsere Bestimmungen ansehen, und auch die Bestimmungen anderer Staaten, auch diejenigen, wo die Bildungsanstalten volle Staats⸗ anstalten sind, wo die Mitwirkung der katholischen Kirche nur eine sehr eng begrenzte ist, so werden Sie finden, daß von einem Verbot der Errichtung derartiger Anstalten nicht die Rede ist, son⸗ dern daß es sich nur um Erfüllung gewisser Voraussetzungen handelt. Ein Theil dieser Voraussetzungen ist meines Erachtens nur in der Theorie vorhanden und ich bleibe dabei: wenn man wollte, könnte man eine große Zahl dieser Anftalten ruhig eröffnen, so gut, wie heute bereits an verschiedenen Orten des Staates sogenannte Knaben⸗ alumnate durch die Bischöfe eröffnet worden sind. Ich weiß nicht, warum man die Sache immer noch als eine so außerordentlich schwere und mühsame darzustellen beliebt. Wenn man überhaupt will, kann man auf diesem Gebiete sehr viel Gutes leisten.
Wenn sich anderweit die Gelegenheit bietet, uns darüber näher zu unterhalten, bin ich sehr gern bereit, mich an der Diskussion zu betheiligen.
Der Abg. Dr. Virchow erklärte, er könne begreifen, daß die Herren vom Centrum gegen gewisse Richtungen und Per⸗ sönlichkeiten hier Klage führten; denn an sich gehöre eine theologische Fakultät nicht in den Rahmen einer Universität. Wenn man hier in der Lage väre, eine konstituirende Be⸗ rathung über die Einrichtung der Universitäten zu halten, so würde er bereit sein, ein Verhältniß zu suchen, das dem Cen⸗ trum die Freiheit gewähre, für seine theologischen Zwecke sich selbständige Anstalten zu schaffen. Vielleicht werde dieser Ge⸗ danke in einer späteren Periode siegreich sein. Denn es liege ein Widerspruch darin, auf der einen Seite die volle Freiheit der Forschung und Lehre aufzustellen, auf der anderen Seite die bestimmte Beschränkung auf das gegebene Dogma. Deshalb verstehe er auch die Forderung einer katholischen Philosophie nicht, die eine contradictio in adjecto sei. Die Katholiken hätten ja große Philosophen, er nenne nur Thomas von Aaquino, den der Papst so sehr in sein Herz ge⸗ schlossen habe, und den er (Redner) durchaus anerkenne. Aber er müsse sagen, wenn ein katholischer Philosoph angestellt werde und nach einiger Zeit, indem derselbe seine Forschungen weiter ver⸗ folge, in ketzerische Bahnen einlenke, wie das zuweilen großen Forschern schon widerfahren sei, und offen sage, daß gewisse Dinge, die die Katholiken als Dogma behandelten, philosophisch oder historisch. nicht haltbar seien, so würden die Katholiken rufen: „Steinigt ihn!“ (Zuruf: Niemals!) Niemals? Nun, so würden die Katholiken sagen: „Werft ihn hinaus! Ver⸗ setzt ihn!“ Er verstehe nicht, wie die Katholiken in der Phi⸗ losophie, wo es sich darum handele, den Inbegriff dessen, was freies Denken darstellen solle, in schönster und vollster Entfaltung zur Erscheinung zu bringen, sagen könnten, der Mann müsse katholischer Philosoph sein und auch bleiben. Der Minister habe schon hervorgehoben, daß man mit einer Blumenlese von Sätzen auch den viel angegriffenen Hrn. Spieker als einen katholischen Philosophen hinstellen könne. Der Abg. Mosler hat sich darauf beschränkt, Citate zu ver⸗ lesen, die vom „Westfälischen Merkur“ aus Kollegienheften ent⸗ nommen seien. Nun sollte doch Jeder, der auf der Universität gewesen sei, wissen, wieviel auf solche Citate zu geben sei. Ihm selbst komme es vor, daß, wenn er beim Examen frage: Wo hätten die Studenten das her? zur Antwort erhalte, von ihm selbst. Er müsse sich dann weitläufig dagegen vertheidigen, daß das nicht von ihm sein könne. Selbst hier im Abge⸗ ordnetenhause, wo man sich einem so geübten und erleuchteten Körper von Reportern gegenüber befinde, komme es nicht selten vor, daß sich die allergrößten Mißverständnisse in die Berichte einschlichen. Dieselben seien auch gar nicht
man sich
1“ ““
wieder zu beseitigen, und bemühe, den Nachweis zu liefern, daß der Be⸗ richt falsch gewesen sei, erreiche man nicht einmal daß die Berichtigung in die Presse komme. Deshalb müsse er sagen, es sei ein gewagtes Unternehmen, mit solchem Ma⸗ terial hier zu erscheinen. Was den vom Abg. Windthorst geäußerten Wunsch nach größerer Lehrfreiheit und Beseitigung des Monopols der Universitäten betreffe, so bemerke er, daß die Lehrfreiheit denn doch nicht so beschränkt sei, wie derselbe es hinstelle; er mache den Abg. Windthorst zum Beispiel auf die hiesige Humboldt⸗Akademie aufmerksam, auf der sich Jeder⸗ mann einen großen Theil der sonst nur auf den Universi⸗ täten gelehrten Kenntnisse erwerben könne. Redner führte dann aus, daß derartige Vorträge, wie sie Professor Spicker gehalten, unbedingt unter den Begriff der Lehrfreiheit träten.
Man könne doch einen Professor der Geschichte oder des Staatsrechts nicht etwa deswegen für einen Republikaner halten, weil derselbe in seinen Vorträgen das Wesen der Re⸗ publik auseinandersetze. Jeder Professor leiste in Preußen eben einen Eid auf die Verfassung und schwöre dem Könige, derselbe sei also gar nicht mehr in der Lage, sich als einen Republikaner hinzustellen. Wenn es geschähe, würde er es nicht für be⸗ denklich finden, wenn man ihm sagte: Er verletze seinen Eid und könne nicht länger Professor sein. Ueber die Nützlichkeit der allgemeinen Wehrpflicht könne ein Professor wohl eine andere Meinung vertreten, obwohl es von wenig praktischer Wirkung sein würde, diese Art von Thematen in den Vorder⸗ grund zu stellen. Er wolle sich heute nicht ganz speziell gegen diesen neuen Professor verwahren; seine Partei sei ja augen⸗ blicklich in friedlicher Stimmung, und thue gern den Herren vom Centrum alles mögliche Liebenswürdige an, so daß er dem Centrum auch diesen Professor der Philosophie noch be⸗ willigen wolle, nur mit der Sorge, daß derselbe auf die Dauer nicht ganz den Erwartungen des Centrums entsprechen werde, was ihr vielleicht sehr angenehm wäre. Im Uebrigen bitte er die Herren vom Centrum, die Angelegenheit von Münster nicht in dem bisherigen gereizten Ton weiter zu be⸗ handeln, und nicht den Mann dem öffentlichen Urtheil so preis⸗ zugeben, wie es geschehen sei.
„Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst erklärte, gegen⸗ über den letzten Ausführungen des Abg. Virchow möchte er bemerken, daß die Angriffe der Abgg. Windthorst und Mosler nicht dem Manne, der dem Centrum gleichgültig sei, sondern der Lehre gegolten hätten, die in Münster unter dem Schutze der Regierung ertheilt werde. Er sei darüber gar nicht er⸗ staunt, daß der Abg. Virchow so für den Professor Spicker eingetreten sei. Denn wo es sich um eine Stärkung des Un⸗ glaubens gehandelt habe, um eine Aggression gegen die katho⸗ lische Kirche, da sei der Abg. Virchow immer auf dem Platz gewesen. Derselbe habe die Citate aus Kollegienheften, die hier angeführt seien, ein unsicheres Material genannt. Darauf wolle er nur eines bemerken. Wenn der Abg. Virchow diese Citate im „Westfälischen Merkur“ vollständig gelesen hätte, so würde derselbe auch die Aufforderung an Hrn. Spicker ge⸗ lesen haben, Unrichtiges richtig zu stellen, es würde ihm der volle Raum für die Berichtigung in der Zeitung zur Ver⸗ fügung gestellt werden. (Abg. Hänel: Das hülfe nicht viel!) Das helfe wohl etwas. In dieser Beziehung sei es mit der katholischen Presse viel besser als mit der liberalen bestellt, die stets Winkelzüge mache, wenn sie Berichtigungen auf⸗ nehmen solle. Es heiße: Wissenschaft und Lehre seien frei. In Münster aber sei die Gottlosigkeit freigegeben worden. Der Minister werde durch die Zustimmung, die ihm der Abg. Virchow habe zu Theil werden lassen, angenehm berührt sein. Er sehe diese Zustimmung als die Strafe für die Ver⸗ theidigung des Hrn. Spicker an. Der Minister habe auch hervorgehoben, daß den Uebelständen an der Akademie in Münster bereits Abhülfe gebracht sei. Aber diese Abhülfe bedeute ein Minimum im Vergleich mit dem, was an der Anstalt gesündigt worden. Es sei gesagt worden, daß der Kulturkampf auf die Abnahme der Studenten in Münster nicht von Einfluß gewesen sei. In betheiligten Kreisen sei man darüber niemals im Zweifel gewesen. Erst jetzt seien die Zustände in Münster besser geworden, wo Professoren dorthin gekommen seien, welche die Studenten hören könnten. Aber die Steigerung in der Anzahl der Studenten sei noch nicht der Art, daß sie dem preußischen Staate Ehre mache. Der Minister habe nun eingeräumt, daß auch für die philo⸗ sophische Professur ein Dozent berufen werden müsse, den katholische Studenten hören könnten. Der Uebelstand sei nur, daß auch Hr. Spicker noch da sei. Der Minister habe erklärt, keine Lanze für oder gegen diesen Herren brechen zu wollen, aber diszipliniren könne er denselben nicht. Das sei auch nicht von dem Centrum verlangt worden. Er glaube aber, wenn ein Professor in seinen Vorlesungen die Vortheile der Republik oder der Sozialdemokratie würde auseinander setzen wollen, so würde die Disziplinirung nicht lange warten lassen. Der Minster meine, der Charakter einer katholischen Anstalt bestehe nicht darin, daß jeder Lehrer katholisch sei. Aber es müßten doch vorwiegend katholische Lehrer an derselben beschäftigt werden, während unter Falk die überwiegende Anzahl von Lehrern protestantisch gewesen sei. Der Minister habe — im Vertrauen, wie er bemerkt habe — gesagt, daß sich mehrere Katholiken geweigert hätten, auf seinen Wunsch einzugehen, eine Professur in Münster an⸗ zunehmen. Er wisse nicht, welche Herren der Minister gemeint habe. Aber wenn einer derselben Garantien dafür verlangt habe, daß er nicht in Münster bleiben werde, so könne das kein richtiger Katholik gewesen sein. Es könne übrigens auch sein, daß mancher Katholik Bedenken trage, an eine so korrumpirte Anstalt, wie es Münster sei, zu gehen. Früher habe es dort an Lehrern niemals gefehlt. Die Universität Münster habe einen katholischen Charakter. Solle ein Ausbau derselben vorgenommen werden, so könne das nur in dem Sinne geschehen, daß der katholische Charakter der Anstalt gewahrt bleibe. Aber man habe dieselbe zu protestantisiren oder ihren katholischen Charakter zu fälschen versucht. Das gerade habe den schlimmsten Eindruck in Westfalen hervor⸗ gerufen. Herr Spicker sei dort nicht unbekannt gewesen. Das System, das mit seiner Berufung verfolgt sei, gehe darauf hinaus, den jungen Leuten ihren Katholizismus zu nehmen. Das Haus werde es dem Centrum nicht verdenken, wenn es gegen dieses Bestreben Protest einlege.
„Der Abg. Dr. Windthorst hob hervor, daß aus der Er⸗ klärung des Ministers hervorgehe, daß derselbe auch der Lehre des Unglaubens an der Universität Schutz gewähren wolle und er (Redner) bedauere das sehr. Zu seinem Erstaunen habe sich kein konservativer Redner gemeldet, obwohl die hier zur Sprache stehende Angelegenheit auch für die evangelische
selbst wenn
Kirche von höchster Wichtigkeit sei. Wolle diese Kirche sich er⸗
8
halten, so müsse sie mindestens wie die Katholiken die Leitun der theologischen Lehranstalten durch die Kirche verlangen Der Abg. Virchow wolle nichts dagegen einwenden, daß die katholisch⸗theologischen Fakultäten aus dem Universitätsverband ausschieden und der Kirche überlassen würden. Auf diesem Boden könnte das Centrum sich vielleicht verständigen; ebenso über den Gedanken der freien Universität. Es würde sich nur fragen, welche Privilegien sie erhalten sollte. Es würde wohl genügen, wenn die dort ausgebildeten jungen Leute zu den Prüsungen zugelassen würden, und dort zeigen müßten, daß sie dasselbe gelernt hätten, was sie auf der Universität eben lernen sollten. Dem Minister erkläre er, das Centrum werd seine Bemühungen nicht aufgeben und vertraue für die Zu⸗ kunft auf die Macht der Idee. In einem Jahr setze man solche Dinge nicht durch; der Ruf seiner Partei nach der freien Universität werde bald mehr Beifall finden als es heute der Fall sei. Besonders wichtig sei ihm die Forderung, daß der Kirche die Leitung der theologischen An stalten frei überlassen bleibe; er hoffe sogar, daß die kathe lische Kirche bei den Verhandlungen in diesem Punkt keir Konzession machen werde, denn wenn sich die Kirche ihre Priester nicht selbst ausbilden könne, so könne sie eben nicht bestehen. Sei dies erst erreicht, dann werde man sich über manche anderen Streitpunkte vielleicht eher verständigen. Der Minister wolle aber allein das Recht behalten, die Pro fessorenstellen zu besetzen; derselbe wolle die alleinige Quelle auch der theologischen Wissenschaft sein; und das bedauere er Er erwarte, daß die Frage der theologischen Lehranstalten baldigst im Sinne der katholischen Kirche gelöst werde.
Der Abg. Dr. Enneccerus erklärte, daß Münster keine katholische Akademie sei; nach dem Statut sollten dort auch Gymnasiallehrer neben den katholischen Theologen ausgebildet werden. Es gebe an der Akademie auch Lehrstühle für Mathematik, Zoologie ꝛc; zudem lebten in Westfalen fast eben so viele Protestanten wie Katholiken; und wenn man die Akademie in Münster als Hochschule für Westfalen an⸗ sehe, so liege darin gar kein Grund zu der Annahme, daß die Akademie katholisch sein müsse. Es gäbe ja auch pro⸗ testantische Universitäten; eine solche sei in erster Linie die Universität Marburg, dort lehrten im besten Einvernehmen mit den Protestanten auch katholische Professoren. Das Buch Spickers sei hier beleuchtet worden, es seien Citate verlesen, er wolle keine neuen hinzufügen, müsse aber sagen, daß das Buch. Beachtung verdiene, als ernster Versuch, die religiösen Grundlagen des Christenthums mit den Resultaten der Wissenschaft zu vereinigen. Der Zweck sei ein guter, über das Resultat wolle er nicht sprechen. In die Debatte habe man die Lehrer und ihre Lehrthätigkeit hineingezogen. Das finde er nicht für Recht. Seyr bedauern müsse er im Interesse der Achtung vor der Wissenschaft, wenn solche Dinge veröffentlicht würden, wie es neulich der „West⸗ fälische Merkur“, den das Centrum wohl anerkennen werde, gethan habe, „Erinnerungen aus alten Zeiten von einem alten Münsteraner“, habe die Schrift gehießen, aus welcher klar werde, daß die Zuhörer in den Kollegien „die Aeußerungen der Professoren fleißig notirt hätten, um sie dann dem Herbarium einzuverleiben“. Das sei ein tief unsittlicher Geist, der sich dort eingeschlichen habe. Der Professor Spicker sei aus der Prüfungskommission für Gymnasiallehrer entfernt worden; das lasse sich aber sehr verschieden deuten.
es wäre für das Centrum und seine vielgepriesene und viel⸗ berufene Parität besser, wenn beide Professoren in der Prü⸗ fungskommission vertreten wären. Dem Minister möchte er bei seinem Gerechtigkeitssinn die diesbezügliche Bitte zur Er⸗ wägung unterbreiten. Aus der heutigen Debatte seien meh⸗ rere GesichtsSunkte von allgemeinerer Bedeutung. Es seien ganz eklatante Angriffe gegen die Freiheit der Wissenschaft und der Forschung gefallen. Wo wäre man aber — so frage er — wo wäre die deutsche Wissenschaft, wo die Wissenschaft der Welt, wo die Kultur, wenn die Wissenschaft nur in den vom Centrum gezogenen Grenzen sich bewegen dürfte? Er halte es für eine tiefe Schädigung der religiösen Ueberzeu⸗ gung, wenn man sie hier in den Kampf des Parlamentes ziehe. Wenige Mitglieder dieses Hauses seien berufen, dar⸗ über zu urtheilen. Wenn der Abg. Windthorst die freien Universitäten haben wolle, so erwidere er: Er verlange Staats⸗ Universitäten, weil die hohe Kulturaufgabe der Pflege der Wissenschaften um ihrer selbst willen, ohne jede Rücksicht auf andere Nebendinge, nur vom höchsten Träger der Kultur, nur vom Staate geltend gemacht werden könne. Tendenziöse Universitäten wolle er nicht. Er protestire endlich gegen den Gedanken der Abtrennung der katholisch⸗theologischen Fakultäten. Es würde weder im Interesse dieser, noch der übrigen Fakultäten liegen, wenn die katholische Theologie aus dem Rahmen der übrigen Wissen⸗ schaften herausgerissen würde. Wenn ihn in dieser seiner Meinung irgend etwas noch mehr befestige, so sei es der Umstand, daß der Abg. Windthorst gerade jene Losreißung für so werthvoll halte, und für die Grundlage, auf der derselbe weiter arbeiten wolle.
„Der Abg. Dr. Mosler kam auf seine vorigen Beschwerden zurück und citirte eine Anzahl von Stellen aus dem Spicker⸗ schen Buche, wonach darin Ausrottung des Wunderglaubens gepredigt und die ursprünglichen Quellen des Christenthums⸗ als Mythen bezeichnet würden. Die Akademie in Münster ferner habe einen durchaus katholischen Charakter, was mit der dort stattfindenden Ausbildung von Philologen sehr wohl. vereinbar sei. Die vom Abg. Enneccerus verlesenen Auf⸗ zeichnungen aus Vorlesungen seien noch keine Denunziationen und hätten namentlich mit dem geheimen Treiben des „Deut⸗ schen Vereins“ und den Notizen des Hrn. Konitzer keine Aehnlichkeit. Die Freiheit der religiösen Ueberzeugung werde vom Centrum nicht angegriffen; aber man müsse unterscheiden zwischen einem Privatmann und einem öffentlichen Lehrer, und es sei nicht zu dulden, wenn in Münster die Erneuerung. des Heidenthums in gewissem Sinne öffentlich docirt werde⸗ Wenn erst das Monopol des Staates über die Universitäten beseitigt sei, so würden auch die diesbezüglichen Beschwerden des Centrums aufhören. hais⸗
Der Titel wurde bewilligt. 8
Bei Titel 10 (Lyceum Hosianum in Braunsberg) empfahl der Abg. Dr. Kolberg diese Anstalt dem Wohlwollen des Ministers.
Der Titel, sowie die übrigen Positionen dieses Kapitels wurden genehmigt. “
Es folgte Kap. 120 (höhere Lehranstalten).
Der Abg. Kantak beklagte das Vorgehen der Schulbehör⸗ den in der Provinz Posen, namentlich das Zurückdrängen der
polnischen Sprache im Religionsunterricht auf den niederen 6
Stufen. diese Maßregel nicht rechtfertigen. Klagen der Bevölkerung und deren Vertreter n den veichen Petitionen a Das Marien⸗Gymnasium itn Direktor erhalten und es sei abzuwarten, andere (Redner
örtern. Die Abn⸗ züenz der stalt sei wesentlich auf das Zurückdrängen der Sprache zu schieben. Während im Jahre 1871 no nische Gymnasiasten auf dem Marien⸗Gymnasium 23 evangelische und jüdische gewesen seien, . polnische, 3 evangelische und 6 jüdische Abiturienten gegeben habe, seien jetzt nur noch 338 Polen und 325 und jüdische Gymnasiasten dort; es hätten im letzten Jahre 15 polnische und sium als Abiturienten absolvirt. In Ostrowo habe Gymnasium 1871 295 p dische Scküler gegeben,
Evangelische und 117 Juden dort. lichen Maßregeln sei die auf Kosten der Religion. sei man bisherigen Wege lich von der
Ueberzeugung gewinnen?
Präsident vorn
“
Dadurch sei der Frieden gestört,
des Ministers Falk fest, Posen blieben in Posen habe jetzt e
Grundsätzen aus
Grundsätze gelten lassen werde,
und es
17 andere Gymnasiasten das Mar
zu der Ueberzeugung gekommen, daß e Unhaltbarkeit dieses Unterrichts
Nach Annahme eines Vertagungsantrages
man
I In auch vom pädagogischen Standpunkte aus Aber die Regierung halte trotz aller
unberücksichtigt.
ob derselbe nicht deshalb wolle er ) die Verhältnisse an dieser Anstalt nicht näher er⸗ Abnahme der Frequenz der Polen auf der An⸗
olnische, 87 evangelische und 96 jü⸗ jetzt seien nur noch 197 Polen, 127 Der Grund für die feind⸗ Verherrlichung der deutschen Sprache
Auf dem Gebiete des Kulturkampfs
nicht weiter gehe, sollte man nicht auch end⸗
Köller, bei der gegenwärtigen Geschäftslage halte er es für seine Pflicht, dem Hause vorzutragen, was
könne
im Hause die zahl⸗ Finanz⸗Verwaltung, sowie ten Steuern. Wenn das berathen inen neuen dritte Berathung eintreten. 5. Februar,
daß man auf eine Zuhülfenahme
polnischen ch 635 pol⸗ gegen nur damals 37
lassen. den sei es ihm klar geworden,
evangelische Lesung nicht zu Haus in wenn im so bleibe für die Berathungen in Zeit. In solcher Lage sehe er Abendsitzungen vorzuschlagen. Fü
ien⸗Gymna⸗ es auf dem
s auf dem
Präsidenten, aber er halte es für systems die “ entsetzlichen Atmospähre solle,
erklärte der Der Präsident von Köller ga
vorigen Jahre noch hier getagt
noch vom Etat zu erledigen sei. Es sei dies das vorliegende Ordinarium des Kultusetats und das Extra⸗Ordinarium des⸗ selben, der Etat dieses und des Herrenhauses, der Etat der Staatsschuldenverwaltung, und die Einnahmen der allgemeinen das Extra Ordinarium der indirek⸗
Tage für die Zusammenstellung frei lassen, und dann in die . Andererseits sei morgen der und es lägen so viele Kommissionsberichte vor,
berathung nicht werde rechnen können. Sodann werde man nicht umbin können, für die Kommissionen ganze Tage frei zu Nach einer Besprechung mit den Kommissionsvorstän⸗ daß lediglich in Abendsitzungen an ein Fortkommen nicht zu denken sei. Auf diese Weise blieben im Februar noch 12 Berathungstage und es entstehe die Besorgniß, daß man im Februar den Etat in zweiter Stande bringen werde, und dann werde das eine sehr bedrängte Geschäftslage kommen, Anfang März der Reichstag zusammenberufen werde,
nicht thun, könne aber nicht absehen, wie das Haus sonst mit seinen Geschäften fertig werden wolle. Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, er lobe den Eifer des und er werde dagegen stimmen.
gung, daß bei 28 Grad Hitze im Juni,
genehmer gewesen
Der sei, so müsse man einige nehmen würden.
nichts heraus. des Mittwoch für die Etat⸗
anders werden m
denn
diesem Hause nur die halbe sich veranlaßt, dem Hause r morgen wolle er es noch
fangsstunde.
undenkbar, daß das Haus den letz
auch noch des Abends sitzen Für b dem Vorredner zur Erwä⸗ 11 Uhr. wo das Haus im habe, die Luft noch unan⸗
eneas
sei, und daß Aussicht vorhanden sei, daß
wenn man nicht zu Abendsitzungen greife, wieder noch im
Juni getagt werden müsse. Abg. von Eynern bemerkte, wenn sich das Centrum bei seinen Reden zum Etat beschränken wollte, so könnte er Namens seiner Freunde zusichern, daß sie nicht das Wort
Uebrigens würden ja sämmtliche Kapitel
bewilligt, und es komme bei den Debatten so gut wie gar
Der Abg. Dr. Windthorst bedauerte, daß das Centrum
Beschwerden habe, 1 man doch die Lage um! — Er könne nur sagen, daß, wenn
man die Lage nicht ändere, die Dinge nothwendig noch ganz
die hier erörtert werden müßten. Schaffe
üßten. Einzelne Abendsitzungen könnte man
ja abhalten, davor schrecke er nicht zurück; er halte aus wie der Jüngste im Hause. Hitze hier tagen können, aber die Abgeordneten hätten es nur gekonnt auf Kosten ihrer Gesundheit. Haus doch noch fertig bekommen, auch ohne Abendsitzungen. Er (Redner) werde zu denselben nicht kommen.
Der Abg. von Eynern erklärte, weil der Abg. Windthorst erkläre, daß derselbe zu den Abend⸗Sitzungen nicht kommen werde, so werde er (Redner) immer für dieselben stimmen. .
Der Abg. Dr. Windthorst beantragte den Beginn der morgigen Sitzung auf 10 Uhr anzusetzen.
Der Abg. von Eynern beantragte dagegen 11 Uhr als An
Das Haus habe ja bei 28 Grad Den Etat würde das
ten Vorschlag erklärte sich die Majorität.
Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ⁴ Uhr auf Dienstag
An dessen Stelle sei Professor Hagemann eingetreten; er glaube,
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzrigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
5
x 8 Insera e für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
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5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.
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Annoncen⸗Bureaux.
N.
beilage.
—Tubhastativnen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
161011 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 60 Nr. 3129 2. auf den Namen des Schlächtermeisters Hermann Caspar eingetragene, Brunnenstraße 51 belegene Grundstück
am 25. April 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Jüdenstraße 58, I. Treppe, Zimmer 15, ver⸗ steigert werden.
Das Grundstück ist mit 5790 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, II. Tr., Zimmer 29 A., eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. 8
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. 4
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. April 1884, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, I. Tr., Zimmer 15, verkündet werden.
Berlin, den 31. Januar 1884.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.
[6136 der Wittwe des Mühlenbesitzers Wil⸗ helm Meyer, Louise, geb. Sonnenberg, hieselbst, Klägerin, wider den Mühlenbesitzer Conrad Stein⸗ meyer hieselbst, Beklagten, wegen Zinsen, wird, nach⸗ dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten gehörigen, sub No. ass. 39 zu Vechelde belegenen Windmühle zum Zwecke der Zwangsverste igerung durch Beschluß vom 24. d. M. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 24. d. M. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 19. Mai 1884, Morgens 9 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Vechelde angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Vechelde, den 28. Januar 1884. Herzogliches Amtsgericht. R. Wegmann.
[6102]
Berichtigung. In dem Zwangssversteigerungs⸗ verfahren gegen den Maurermeister Gustav Berg wird die Bekanntmachung vom 18. Januar d. 83 dahin berichtigt, daß das am 16. April 1884, Vor⸗ mittags 11 Uhr, zu versteigernde, im Grundbuche von den Umgebungen Band 104 Nr. 5083 ver⸗ zeichnete Grundstück nicht Sorauerstraße Nr. 1, sondern Sorauerstraße Nr. 21 belegen ist. Berlin, den 2. Februar 1884. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 52.
[5992] 1
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der dem Krüger Wunderow früher gehörigen Büd⸗ nerei Nr. III. zu Stralendorf wird zur Abnahme
den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver⸗ theilung Termin auf
Zimmer Nr. II., bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden vom 11. d. M.
schreiberei, Abtheilung für Zwangsvollstreckungen und Konkurse, niedergelegt sein. Parchim, den 1. Februar 1884. Großherzogliches Amtsgericht. Beglaubigt: Klatt, A.⸗G.⸗Dtr.
Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung
zu Gunsten der minderjährigen Lina Meyer zu Hellendorf eine Abfindungsforderung von ursprüng⸗ lich 3000 ℳ auf den Halbmeierhof Nr. 5 — dorf unterm 22. November hypothekarisch einge⸗ tragen
fordert, spätestens in dem auf
vor seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗
legen, widrigenfalls die letztere für kraftlos erklärt
den 19. Februar 1884, Vormittags 10 Uhr,
n zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichts⸗
1“ F
6138]
einer Urkunde. 88 Auf Grund der Urkunde vom 29. April 1880 ist
zu Hellen⸗
Die Urkunde ist abhanden gekommen. 8 Der unbekannte Inhaber derselben wird aufge⸗
Mittwoch, den 21. Mai 1884, Morgens 10 Uhr,
Gerichte anberaumten Termine
hiesigem
werden wird. Burgwedel, den 31. Januar 1884. Koöhnigliches Amtsgericht. Schulz.
[6140] Aufgebot. 8 Auf Antrag der Firma Holl u. Comp. in München wird der Inhaber des angeblich gestohlenen Wechsels d. d. Langenberg, den 13. Oktober 1881, über 110 ℳ, zahlbar am 31. Dezember 1881 bei Herrn Hüttemann⸗Korte in Bochum, ausgestellt von Hohagen u. Köttgen an eigene Ordre, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 5. September 1884, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 10, anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Bochum, den 31. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.
[5907] Aufgebot. ö Aluf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Deiß in Lü⸗ beck, für I. Hans Joachim Friedrich Oldenburg zu Schattin, 8 II. Johann Heinrich Wilhelm Lühr zu Schattin, werden alle diejenigen, welche der Eröffnung eines Folinms im Hypothekenbuche I. für die unter Art. 7 der Mutterrolle des Ka⸗ tasteramts eingetragen, im Dezember 1883 von Hans Joachim Friedrich Oldenburg übernom⸗ mene Vollhufe Nr. 6 nebst Zubehör zu Schattin, groß 43 Hektar 92 Ar 97 Quadratmeter, oder der Verpfändung derselben für folgende Ver⸗ bindlichkeiten in nachstehender Reihenfolge: 1) zu Gunsten des St. Johannis⸗Jungfrauen⸗ klosters in Lübeck als Gutsherrschaft für jähr⸗ liche Martini fällige Geldabgaben von zu⸗ sammen ℳ 62,33 und für Martini fällige Naturallieferungen, nämlich alle zwei Jahre 1 Schwein, im anderen Jahre: ℳ 3,60, 1 Gans und ½ Scheffel Hafer; alljährlich 1 Lamm, 1 Huhn, 48 Eier, 2 Scheffel Weizen und 2 ½ Scheffel Hafer; 8 zu Gunsten des bisherigen Stellbesitzers Hans Heinrich Oldenburg und dessen Ehefrau Anna Catharina Sophia Oldenburg, geb. Kohlhas, zu Schattin, für ein lebenslängliches Altentheil; zu Gunsten des Hans Joachim Heinrich Oldenburg zu Schattin für ℳ 18,000, ter- mino Ostern mit 4 % verzinslich, halbjähr⸗ lich zahlfällig;
II. für die im September 1883 von Johann Hein⸗
rich Wilhelm Lühr übernommene unter Art. 14
der Mutterrolle des Katasteramts eingetragene
Erbpachtskathenstelle zu Schattin, groß 18 Ar
80 Quadratmeter, oder der Verpfändung
für folgende Verbindlichkeiten in nachstehender
Reihenfolge:
1) zu Gunsten des St. Johannis⸗Jungfrauen⸗ klosters in Lübeck als Gutsherrschaft für eine jährlich auf Martini postnumerando zu zah⸗ lende Kathenabgabe von ℳ 2,40; zu Gunsten des Eigeners der jetzt von Hans Jochim Böttcher zu Schattin besessenen Voll⸗ hufe für eine in halbjährlichen Raten am 1. Mai und 1. November zu zahlende jähr⸗ liche Erbpacht von ℳ 43,20; zu Gunsten der Wittwe Catharine Margarethe Lühr, geb. Schröder, zu Schattin für ein lebenslängliches Antheil;
4) zu Gunsten von
a. Hans Jochim Heinrich Lühr,
Dd. Friedrich Heinrich Jochim Lühr, Anne Catharine Elisabeth Lühr, „Jochim Heinrich Ernst Lühr und e. Anne Marie Elisabeth Lühr us Schattin je ℳ 200, zusammen ℳ 1000
ermino Michaelis mit 4 % verzinslich, mit
er Note, daß die Wittwe Catharine Mar⸗
garethe Lühr, geb. Schröder, lebenslänglich
ie Zinsen davon zu genießen hat und das
Kapital vor ihrem Ableben nicht gekündigt
werden darf; aus irgend einem Grunde widersprechen zu können oder dingliche Rechte an dem betreffenden Grundstücke zu haben meinen, hiedurch aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche spätestens in dem auf
Dienstag, den 6. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr,
anberaumten Termin bei dem unterzeichneten Amts⸗
gerichte anzumelden und zwar unter dem im §. 5 des
Gesetzes betreffend das Aufgebotsverfahren vom 25./27.
März 1882 angedrohten Rechtsnachtheile, daß eine
Geltendmachnng nicht angemeldeter Rechte für die
Folge denen gegenüber ausgeschlossen bleibt, zu deren
Gunsten nach der auf Grund des Ausschlußurtheiles
gemachten Eintragung weitere Umschreibungen im
Hypothekenbuche erfolgt sind.,
Lübeck, den 26. Januar 1884.
Das Amtsgericht. Abtheilung II. Asschenfeldt Dr. 1 Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.
—-
160155 Bekanntmachung. In der Aufgebotssache des Hufners Detlev Hinrich Dahl in Wellsee hat das unterzeichnete Amtsgericht
am 1. ds. Mts. für Recht erkannt, daß alle nicht angemeldeten Ansprüche und Rechte an die auf dem Folio der in Wallsee belegenen Kathenstelle des Hufners Detlev Hinrich Dahl da⸗ selbst im Amts Kieler Schuld⸗ und Pfandprotokoll Vol. II. pag. 487 — 491 protokollirten Pöste: 1) Obligation seines Vorbesitzers Marx Clement Griese an den akademischen Lehrer Charles August Henry in Kiel (später Tischler Caye) vom 1. April 1818 über 300 Thaler vormalig
Courant,
2) Obligation seines Vorbesitzers Claus Hinrich
über 100 Thlr. vormalig Courant, Schlüter 33 Thlr. 16 Schilling vormalig Courant,
1836 über 100 Thlr. vormalig Courant,
1835 über 100 Thlr. vormalig Courant, Johann Caye in Wellingdorf vom 31. De
zu Gunsten desselben für
der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über
.“
unverzinsliche ℳ 3000; — ““
Lorenz Schlüter an den Tischlermeister Johann Caye in Wellingdorf vom 8. September 1830.
3) Obligation seines Vorbesitzers Joachim Hinrich an die Vormünder der Popp'schen Kinder in Bocksee von O. T. R. 1836 über
4) Obligation desselben an den Etatsrath und Professor Wiedemann in Kiel vom 6. Juli
5) Obligation desselben an den Tischlermeister Johann Caye in Wellingdorf vom 10. Januar
6) Obligation desselben an den Tischlermeister
7) Kaufkontrakt zwischen Jochim Hinrich Schlüter als Käufer und seinem Vater Claus Hinrich Lorenz Schlüter als Verkäufer der obgedachten Kathenstelle vom 20. Dezember 1832 hinsicht⸗ lich des dem Letzteren und seiner Ehefrau Magdalena Christina Schlüter, geb. Stegel⸗ mann, im §. 3 verschriebenen Altentheils, des dem Bruder des Käufers, Johann Heinrich Schlüter, und dessen Ehefrau verschriebenen Wohnungsrechts und der den 3 Schwestern des Käufers verschriebenen 100 Thaler vor⸗ malig Courant,
auszuschließen, die betreffenden Urkunden für kraft⸗
los zu erklären und die Protokollate im Schuld⸗
und Pfandprotokoll zu tilgen sind.
Kiel, den 2. Februar 1884. 3 Königliches Amtsgericht, Abtheilung I.
Bekanntmachugg. Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 24. Januar 1884 ist für Recht erkannt, daß:
1) die Schuld⸗ und Pfandverschreibung des Glaser⸗ meisters Friedrich Wilhelm Rudloff zu Halle a. S. vom 12. Juli 1876 mit Hopothekenbrief vom 14. Juli 1876 über die auf den dem ꝛc. Rudloss gehörigen Grundstücken Band 33, Blatt 1201 des Grundbuchs von Halle a. S., Abtheilung III. Nr. 47 für die verehelichte Fleischermeister Orling, Louise Friederike Bertha, geb. Elitzsch zu Halle a. S. zufolge Verfügung vom 14. Juli 168 eingetragenen 6000 ℳ mütterliches Erb⸗
beil;
1b. das Illaten⸗Bekenntniß des Fleischermeisters August Orling zu Halle a. S. vom 25. August 1881 mit Hypothetenbrief vvm 9. September 1881 über die auf dessen Grundstücken Band 70 Blatt 2557 des Grundbuchs von Halle a. S., Abtheilung III. Nr. 7 für die verehelichte Fleischermeister Orling, Louise Bertha, geb. Elitzsch zu Halle a. S. zufolge Verfügung vom 9. September 1881 eingetragenen 127000 ℳ Illatenforderung;
2) das Zweig⸗Dokument über die für den Guts⸗ besitzer Julius Lasse zu Bennstedt von der im Grundbuch von Unterteutschenthal Band 2 Nr. 56, Abtheilung III. Nr. 3 für Johanne Karoline Ebert zu Teutschenthal auf Grund der Schuldurkunde des Glasermeisters Karl Schra⸗ der daselbst vom 28. Juni 1867 am 27. Juli 1867 eingetragene Darlehnsforderung von 300 Thlrn. zufolge Verfügung vom 8. März 1867 umgeschriebenen 200 Thlr. = 600 ℳ be⸗ stehend, aus begl. Abschrift der Schuldurkunde vom 28. Juni 1867 und Hypothekenbuchs⸗ auszug vom 17. August 1867;
3 a. die Schuldverschreibung des Kossath und Orts⸗ schulzen Johann Friedrich Wilhelm Heinemann in Gutenberg vom 20. März 1879 mit Hypo⸗ thekenbrief vom 24. März 1879 über die auf den dem ꝛc. Heinemann gehörigen, im Grund⸗ buche von Gutenberg Band I. Blatt Nr. 4 verzeichneten Grundstücken Abtheilung III. Nr. 12 für den Müller Albert Scharf zu Naundorf zufolge Verfügung vom 24. März 1879 eingetragenen 3000 ℳ Darlehn;
3 b. die Schuldverschreibung des Bergmanns Louis Hermann Schlotte und dessen Ehefrau Auguste, geb. Schmelzer, zu Lettin vom 26. Juli 1879 mit Hypothekenbrief vom 2. August 1879 über die auf dem den Eheleuten Schlotte gehörigen, im Grundbuch von Gutenberg Band 4 Blatt 103 verzeichneten Grundstücke Abtheilung III. Nr. 7 für den Rentier Albert Scharf aus Edderitz — früher irrthümlich Albert Schaaf bezeichnet — zufolge Verfügung vom 2. August 1879 einge⸗ tragenen 300 ℳ Darlehn; 1 das Illatenbekenntniß des Häuslers Johann Christian Riemer zu Lochau vom 18. Dezember 1828 mit Hypothekenschein von demselben Tage über die auf den demselben eehg gewesenen Grundstücken Band I. Blatt Nr. 19 des Grund⸗ buchs von Lochau Abtheilung III. Nr. 5 für die Ehefrau Marie Friederike Riemer, geb. Heine⸗
3 mann, zu Lochau ad decr. vom 18. Dezember
zember 1836 über 200 Courant, v1X“
11616“”“ “
Thaler vormalig
1828 eingetragene Illatenforderung von 182 Thalern; v“