6612] etreffend
Vollhofes Nr. 12 von Eschede,
wird, nachdem von dem die Zwangsvollstreckung
2 f Zwangsvoll⸗ streckung zurückgenommen ist, das Subhastations⸗ verfahren hiermit sistirt und findet der auf Montag, anberaumte Verkaufstermin
betreibenden Gläubiger der Antrag au
den 11. Februar d. J. nicht statt. Celle, den 6. Februar 1884. Königliches Amtsgericht. IV. Unterschrift. 8 [48672] Das Königliche Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 4. November 1883 folgendes Aufgebot
“
erlassen: Es ist zu Ver
8 In Sachen “ die Zwangsversteigerung des dem Voll⸗ höfner Ernst Heinrich Marwede in Eschede gehörigen
lust gegangen ein Versicherungsschein
1) der Zeller Hermann Heinrich Webermann zu Kirchspiel Schöppingen, vertreten durch Rechtsanwalt Büning zu Burgsteinfurt von Flur VIII. Nr. 317/110 Steuergemeinde Kirchspiel Schöppingen;
2) der Zeller Joseph Dillmann daselbst, vertreten durch denselben Rechtsanwalt von Flur VIII. Nr. 316/110 derselben Gemeinde;
3) der Weber Gerhard Heinrich Joseph Ossing zu Leyden, vertreten durch den Rechtsanwalt Driever zu Ahaus von Flur IX. Nr. 95/2 Steuergemeinde Leyden.
Es werden alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende Realrechte an vorgenannte Grundstücke geltend zu machen haben, aufgefordert, solche zur Vermeidung der Ausschließung spätestens in dem am unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 3, auf den 1. Mai 1884, 10 Uhr Morgens, anberaumten Termine anzu⸗ melden.
Ahauns, 28. Januar 1884. 8
Königliches Amtsgericht.
zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.
Brilon, den 28. Januar 1884.
Königliches Amtsgericht.
[6484] Bekanntmachung.
Zur Erwirkung eines Ausschkuhurtheils hat die Zeche ver. Hagenbeck zu Altendorf behufs Eintragung ihres Eigenthums in ein neu anzulegendes Grund⸗ buchblatt das Aufgebot folgender Grundstücke der Katastergemeinde Altendorf Flur A. Abschnitte 347/45, 461/29, 490/139, 491/139, 75 1/29, 761/31, Flur B. Abschnitte 394/172, 439/192, 440/192, 448/194, 488/204, 450/194 nach Maßgabe des §. 135 Nr. 2 Gr. B. Ord. beantragt.
Es werden daher alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte, der Eintragung in das Grundbuch bedürfende Real⸗ rechte an diesen Grundstücken geltend zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf
den 26. März 1884, Morgens 11 Uhr, Zimmer 52, anberaumten Termine anzumelden,
Im hamen % —222 ntrag des Eigenkäthners eeviich — v das Rürn
e Amtsgericht zu enstein durch d 81 gerichtsrath Neumann a“
— für Recht:
1) Daß die unbekannten Berechtigten der 8 Grund des am 15. Juli 1871. bestätigten Can⸗ rezesses vom 7. Juli 1871 in Abtheilung III. Nr des Grundbuches Neu⸗Bartelsdorf Nr. 45 zufol Verfügung vom 24. Juli 1871 für den Michꝛes FPhulch. p 5 ℳ S Flirgetfagenen LP. Thaler
gr. . Mutter⸗Erbgelder mit ihren Ansprü ““ ]] nsprüchen
aß die Kosten des Verfahrens dem Ka Johann Posdzich aus Nattern aufzuerlegen. älhne Allenstein, den 31. Januar 1884. Königliches Amtsgericht. II.
“
In Sachen, betreffend das von der Wittwe weil
Hannover, Abth. 16, durch den Amtsrichter Dr. Simon für Recht: . ꝛc. ꝛc.
Entscheidung:
Der Anspruch der Regine, Dorothee, Caroline ehler zu Himmelpforten und deren etwaigen Felas achkolder an die im Grundbuche der Altstadt Hannover Band IX Blatt 866 Abth. III. unter Nr. 1 c. sub reserv. domin, für die genannte Fehler eingetragene Post von Dreihundert drei und dreißig ein Drittel Thaler Courant wird für ausgeschlossen erklärt.
Simon.
6499] Im Namen des Königs! j
Auf den Antrag des Besitzers August Klein, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Eichholz in Heils⸗ berg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Seeburg durch den Amtsrichter Wollmar für Recht:
1) die Hypothekenurkunde, bestehend s dem Hypotheken⸗Rekognitionsschein vom 2. Oktöber 1840 der Ausfertigung der Taxverhandlung vom 3. Juni
im Urkundenprozesse, aus Kauf⸗ und Ueberlieferung von Waaren, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 32,20 ℳ nebst 5 % Zinsen von den letzten fünf Jahren und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Forbach i. Lothr. auf
den 20. März 1884, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
. 3 Petri, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[6511] Oeffentliche Zustellung.
Der Ackermann Heinrich List zu Kökte, pertreten durch den Rechtsanwalt Sarrazin zu Gardelegen, klagt gegen die Erben des auf Solpker Kolonie ver⸗ storbenen Kolonisten Johann Heinrich Wiesel, nämlich:
1) Wilhelmine Wiesel in Amerika, unbekannt wo,
2) den Kolonistensohn August Wiesel auf der
Solpker Kolonie,
dem Antrage auf Trennung der zwischen de bestehenden Ehe, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ kammer des Landgerichts zu Rudolstadt auf
den 21. April 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1G Rudolstadt, den 5. Februar 1884.
Wohlfarth, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[6509] Oeffentliche Zustellung.
Der Buchhändler Gustav Mayer hier, vertreten durch Anwalt Karl Mayer, klagt gegen den flüchti⸗ sen Florian Hafner von Gottenheim, auf Ersatz eingezogener und dem Kläger nicht abgelieferter Ge⸗ schäftsausstände mit dem Antrage auf Zahlung von 137 ℳ 60 ₰ nebst 5 % Zins vom Klagezustellungs⸗ tag an und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzog⸗ liche Amtsgericht zu Freiburg auf
[6524]
Dienstag, 9 Uhr, im Civil⸗Sitzungssaale des genannten Ge⸗ richts anberaumt. “
(6514]
Cütertrennungsklage.
Amalia Augustina, geborene Dönzé, hat
9 ihren Ehemann Johann Baptist Champon, bee Gewerbe, wohnt, eine Gütertrennungsklage am Kaiserlichen Landgerichte zu Mülhausen i. E. durch Herrn Rechts⸗ anwalt Dr. Chormann eingereicht.
mit welchem sie zu Mülhausen i. E.
Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den 18. März 1884, Vormittags
Mülhausen, den 4. Februar 1884. Der Landgerichts⸗Sekretär: Stahl.
Bekanntmachung.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen
Landgerichts zu Elberfeld vom 31. Dezember 1883 ist die zwischen den Eheleuten Wirth Emil Obrecht zu Elberfeld Bächer, daselbst, bisher bestandene gesetzliche Güter⸗
und der geschäftslosen Barbara, geb.
1840, des Tutoriums vom 24. August 1840, der Aus⸗ fertigung der Erbtheilungsverhandlung vom 24. Juli 3) 1840 und dem Eintragungsvermerke vom 2. Okto⸗ 4) ber 1840 über die im Grundbuche Lokau Nr. 22
gemeinschaft mit Wirkung seit dem 23. Oktober 1883 für aufgelöst erklärt worden. chuster,
der bayer. Hypotheken⸗ & Wechselbank in München, d. d. 4. Mai 1843, Nr. 1337, wodurch das Leben des Herrn Friedrich Ferdinand Freiherrn von Beust, K. sächsischen Kammerherrn und Geschäftsträgers
widrigenfalls sie damit ausgeschlossen werden sollen. Das Ausschlußurtheil wird in demselben Termine verkündet werden. Die Auszüge aus den Steuerbüchern können in
Anbauers Ludwig Cordes, Sophie, geb. Rigkel, be⸗ antragte Aufgebotsverfahren, bezüglich des Nachlassez des weil. Anbauers Ludwig Cordes in Röttges⸗
die unrerebelichte Elisabeth Wiesel daselbst, den Kolonistensohn, jetzigen Tischler Gustav Wiesel in Berlin,
Montag, den 24. März 1884,
[6490] Aufgebot. Vormittags 9 Uhr.
Der Hauswirth Wilhelm Voß zu Neu⸗Kokendorf
am K. bayer. Hof in München, auf Lebensdauer für
die Summe von 5000 Fl. versichert worden ist. Auf Antrag des K.
Versicherungsscheins aufgefordert, längstens bis zum Aufgebotstermin, * 4. Juni 1884, Morgens 9 Uhr, im Geschäftszimmer Nr. 19/I., hiesigen Gerichts seine Rechte anzumelden und de Versicherungsschein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. gez. Kaeppel. München, den 5. November 1883. Der geschäftsleitende Königliche Gerichtsschreiber: Hagenauer.
hece Aunufgebot.
Auf Antrag des Taglöhners Johann Full in Schonungen, welchem ein von der Bankfirma Lehn⸗ staedt und Schmitt in Schweinfurt unterm 22.
Mai 1883 auf den Namen des Johann Full als Gläubiger oder dessen Ordre ausgestellter, über einen gegen vierteljährige Kündigung zahlbaren Betrag von 85 ℳ lautender Schuldschein zu Verlust ge⸗ gangen ist, 8 hiemit an den Inhaber dieser Urkunde die Aufforderung, seine Ansprüche und Rechte an dieser Urkunde spätestens im Aufgebots⸗ termine, als welcher hiemit der
Montag, der 4. August 1884, bestimmt wird, bei dem unterfertigten Gerichte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen.
Erfolgt eine solche Anmeldung oder Vorlage
nicht, so wird die bezeichnete Urkunde für kraftlos erklärt und der etwaige Inhaber der Urkunde mit allen seinen Rechten an dieselbe oder a rselben ausgeschlossen werden.
Schweinfurt, den 3. Januar 1884
Königlich bayer. Amtsgericht. . S.) FJabreih. 88 Amtsrichter. Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit dem
Original: Der k. Sekretär: Eberth.
[48674) Aufgebot.
Die Ehefrau Johanne Lennig, geb. Bertram, zu Salzderhelden, hat das Aufgebot des auf den Namen von Frl. Johanne Bertram in Salzderhelden lauten⸗ den, über eine Einlage von annoch 139,32 ℳ aus⸗ gestellten Sparkassenbuchs Nr. 1789 der Sparkasse der Landgemeinden des Amts Einbeck beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Dienstag, den 3. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Einbeck, den 6. November 1883. Königliches Amtsgericht. I.
Mehliß.
[43129] Aufgebot. Der Schmiedemeister Wilhelm Gramm zu Stettia hat das Aufgebot des ihm angeblich verbrannten Guthabenbuchs der städtischen Sparkasse zu Stettin Nr. 165802 über 428,99 ℳ beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf
den 8. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Stettin, den 1. Oktober 1883.
Königliches Amtsgericht.
[648887 Aufgebot.
Der Freiherr Wennemar von Heyden zu Nienborg hat das Aufgebot: 1) der Urkunden vom 23. April 1816 und 4. Juli 1831, nach welchen auf den Grundstücken des Antragstellers Band 19 Blatt 1 des Grundbuchs von Ochtrup für den Schuster An⸗ ton Speckmann, beziehentlich dessen Cessionar Th. von Heyden, 40 Thaler Markengeld haften; — 2) der Urkunden vom 7. November 1826 und 9. April 1832, nach welchen ebendaselbst 40 Thaler Berliner Courant für den Freiherrn von Heyden als Cessio⸗ nar eingetragen sind, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf
den 16. April 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. ““
Burgsteinfurt, den 21. Januar 1884.
Knoönigliches Amtsgericht.
[6485 DOeffentliches Aufgebot.
Zur Erlangung eines Ausschlußurtheils behufs ihrer Eintragung als Eigenthümer in ein neu an⸗ zulegendes Grundbuchblatt haben nachbezeichnete Personen das Aufgebot von Grundstücken nach Vor⸗ schrift des § 135 Nr. 2 der Grundbuch⸗Ordnung beantrag
Advokaten und Hofraths Dr. Jahrsdoerffer in München, als bevollmächtigten Vertreters des Versicherten, jetzigen Herrn Grafen von Beust in Wien, wird sonach der Inhaber dieses
hat das Aufgebot des Hypothekenscheins de dato den 16. Juli 1870 über 50 Thlr. Crt., eingetragen Fol. 3 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs der Häus⸗ lerei Nr. 2 zu Cammin für den Arbeitsmann Hein⸗ rich Strübing in Cammin, und des Hypotheken⸗ scheins de dato den 16. Juli 1870 über 400 Thaler Crt, eingetragen Fol. 4 des Grund⸗ und Hypotheken⸗ buchs der Häuslerei Nr. 2 zu Cammin für die Ehe⸗ frau des Arbeitsmanns Heinrich Strübing in Cam⸗ min, Dorothea, geb. Jennerjahn, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 16. September 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Krafloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Laage i. M., den 5. Februar 1884. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amts⸗ gericht. 8 gez. Schroeder. 1 Beglaubigt: Der Gerichtsschreiber: Kaven, Ger. Act.
[6487] Aufgebot.
Auf dem Antheil des Kaufmanns Arnold Hein⸗ rich Luyken in Hamburg an dem in der Standes⸗ herrschaft Salm Horstmar gelegenen Rasen⸗Eisen⸗ Erz⸗Distriksfelde Andreashütte stehen Band 13 Seite 173 des Grundbuchs 102 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. ein⸗ getragen, worauf der Fabrikant Jacobus Henricus van Rykom in Leyden mit 101 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. auf Grund der Adjudikation vom 23. Januar 1868 und des Kaufgelderbelegungs⸗Protokolls vom 21. September 1868 angewiesen und in Folge Requisi⸗ tion des Subhastationsrichters vom 2. Oktober 1868 subingrossirt ist. Das über die Eintragung gebil⸗ dete Hypotheken⸗Instrument vom 15. Oktober 1868 ist verloren gegangen und dessen Aufgebot von dem J. H. van Rykom beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf
den 14. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr,
kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Burgsteinfurt, den 22. Januar 1884.
Königliches Amtsgericht.
18674 Aufgebet
behuf Kraftloserklärung einer Urkunde. Auf zulässig befundenen ÄAntrag des Böttchers Hermann Voges in Delmenhorst wird der unbe⸗ annte Inhaber des Contobuchs der Deutschen Nationalbank hierselbst, Nr. 484, am 16. Januar 1884 auf den Namen des Antragstellers, mit einer Einlage von ℳ 3800.—, eröffnet und gegenwärtig ein Guthaben in gleicher Höhe nachweisend, hiermit aufgefordert, spätestens in dem zum weiteren Ver⸗ fahren auf Dienstag, den 14. Oktober 1884, Nachmittags 4 Uhr, anberaumten, unten im Stadthause hierselbst, Zim⸗ mer Nr. 9, stattfindenden Termine unter Anmeldung seiner Rechte die gedachte Urkunde hier vorzulegen, widrigenfalls letztere für kraftlos erklärt werden soll. Bremen, den 6. Februar 1884. Das Amtsgericht. gez. Blendermann. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.
b Aufgebot.
Auf Antrag des Dieners August Riedel zu Nieder⸗ Rathen, Kreis Wünschelburg, wird der Inhaber der angeblich verlorenen
Obligation
des Markgrafenthums Oberlausitz, Königl. Preuß. Antheils, über 100 Thlr. (i. W. Einhundert Thaler) II. Emission Serie V. Litt. E. Nr. 2287, hierdurch aufgefordert seine Rechte auf diese Obligation spätestens im Aufgebotstermine am 14. August cr., Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 59, anzumelden und die Obli⸗ gation vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der letzteren erfolgen wird.
Görlitz, den 31. Januar 1884. 8
Königliches Amtsgericht.
[6494] Aufgebot Behufs Todeserklärung.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Lohmann zu Brilon als Prozeßbevollmächtigten: 1) des Andreas Meyer zu Herdringen, 2) der Wittwe Anton Sauer⸗ wald, Franziska, geb. Meyer, zu Altenbüren, 3) der Ehefrau Josef Niggemann, geb. Mexyer, daselbst, 4) der Wittwe Franz Wiese, Katharina, geb. Meyer, zu Antfeld, wird deren am 17. Dezember 1832 zu Altenbüren geborener Bruder Carl Theodor Meyer, Sohn des Wirthes und Ackerers Jacob Meyer und der Anna Maria, geb. Terborg, welcher in den Jahren 1852 bis 1856 nach Amerika ausgewandert ist lund von seinem Leben und Aufenthalk seitdem keine Nachricht gegeben hat, aufgefordert, sich säte⸗ stens im Aufgebotstermine
am 18. Dezember 1884, Vormittags 11 Uhr, Sitzungszimmer des unterzeichneten Amtsgerichts
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf. gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur—
unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Essen, 26. Januar 1884. 8 Königliches Amtsgericht.
[6486]
Die Wittwe Theodor Kemper, Maria Anna, ge⸗ borenen Terhoffsledde zu Epe hat das Aufgebot der⸗ jenigen 216 4 Antheile an den Parzellen Flur 10 Nr. 281/25, 276/30, Flur 16 Nr. 669/303 und 670/303 der Katastralgemeinde Kirchspiel Epe bean⸗ tragt, als deren Besitzerin die Wittwe Anton Mei⸗ ners zu Epe im Grundbuche eingetragen steht. Es werden daher alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ ansprüche bezüglich dieser 1614 Antheile geltend zu machen haben, aufgefordert, dieselben vor oder in dem an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 2, auf den 19. Mai 1884, Nachmittags 4 Uhr, anberaum⸗ ten Termine spätestens aber bis zum Erlaß des Ausschlußurtheils anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Eigenthumsansprüchen präkludirt werden und die Eintragung der vorgedachten Wittwe Kemper als Eigenthümerin der in Rede stehenden ⁄4 An⸗ theile erfolgen wird.
Ahaus, den 31. Januar 1884. “
Königliches Amtsgericht.
[6493]
Auf Antrag der Wittwe und Erbin des wailand Rechtsanwalts und Notars Justizraths Dahms in Uetersen, werden alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des Verstorbenen Forderungen und An⸗ sprüche jeglicher Art, namentlich auch auf Heraus⸗ gabe von Akten und Dokumenten zu baben ver⸗ meinen, bei Vermeidung des Verlustes derselben auf⸗ gefordert, solche binnen 12 Wochen von der letzten Bekanntmachung dieses Proclams an und zwar späte⸗ stens im Aufgebotstermin am
Montag, den 12. Mai 1884 Morgens 10 Uhr, rechtsbehörig hier anzumelden. den 4. Februar 1884. Königliches Amtsgericht. Echte.
[6668] Edictalladung.
In Sachen, betreffend den Nachlaß der am 8. Fe⸗ bruar 1881 verstorbenen Henriette Kannengießer zu Eystrup, werden auf Antrag der Königlichen Finanz⸗ Direktion zu Hannover alle Personen, welche ein Erbrecht an dem Nachlasse der am 8. Februar 1881. in Eystrup verstorbenen ledigen Henriette Kannen⸗ gießer, Tochter des weiland Amtsschreibers Kannen⸗ gießer in Neustadt a./R., zuletzt Amtmanns in Wennigsen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Erbansprüche spätestens bis zum 8. April 1884, Morgens 10 Uhr, oder in diesem Termine anzu⸗ melden, widrigenfalls die Erbschaft, wenn sich kein Erbe melden und legitimiren sollte, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber dem sin legitimirenden Erben ausgeantwortet werden oll. Gleichzeitig wird dem sich nach dem Ausschlusse etwa meldenden Erbberechtigten der Rechtsnachtheil angedroht, daß er alle bis dahin über die Erbschaft erlassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sei, sondern sein An⸗ spruch sich auf das beschränken solle, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möchte.
Hoya, den 1. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht. II. (Unterschrift.)
[1044] Der Kaufmann Johann Carl Adolf Piderit, Sohn des verstorbenen Geh. Hofrath Dr. Carl Piderit zu Detmold, geb. am 9. April 1840, welcher nach beendigter Lehrzeit nach New⸗Orleans gereist ist und im Jahre 1863 im nordamerikanischen Kriege 1 sein soll, wird auf in Gemeinschaft mit dem Abwesenheitskurator, Amtsgerichtsrath Piderit hier⸗ selbst, gestellten Antrag seiner sieben Geschwister sowie der Wittwe seines verstorbenen Bruders Louis Piderit, und deren Tochter Alma Piderit zu Liver⸗ pool, hierdurch aufgefordert, sogewiß bis zum Termine: den 18. November 1884, Morgens 10 Uhr, sich hier einzufinden oder sichere Nachricht von seinem Leben hierher zu geben, als sonst seine Todeserklä⸗ rung erfolgen und sein Vermögen als Erbschaft be⸗ handelt werden wird. In jenem Termine haben auch Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an den Nach⸗ laß des Verschollenen zu haben vermeinen, als die Antragsteller, ihre Ansprüche unter dem Rechtsnach⸗ theile zu begründen, daß die Antragsteller als die wahren Erben angenommen werden sollen, die sich später Legitimirenden alle bis dahin über den Nach⸗ laß getroffenen Verfuͤgungen anzuerkennen schuldig sind, auch weder Rechnungsablage, noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern ihre An⸗ sprüche auf das zu beschränken haben, was von dem Nachlasse noch vorhanden. 1 Detmold, 27. Dezember 1883. Fürstlich Lippisches Amtsgericht. II Heldman.
büttel, erkennt das Königliche Amtsgericht Gif. horn II., vertreten durch den Amtsrichter Niehaus in seiner öffentlichen Sitzung vom 24. Januar 188¼ für Recht:
Alle Diejenigen, welche ihre Ansprüche an dem Nachlasse des verstorbenen Anbauers Ludwig Cordez in Röttgesbüttel im heutigen Termine nicht ange⸗ meldet haben, werden mit solchen gegen die Wittwe Cordes, welche für die wahre Erbin angenommen wird, abgewiesen mit der Wirkung, daß der nach Erlaß des Ausschlußurtheils sich meldende Erh⸗ berechtigte alle bis dahin über die Erbschaft erlassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sondern sein Anspruch sich auf das zu beschränken hat, waz alsdann von der Erbschaft noch vorhanden ist.
gez. Niehaus. Ausgefertigt: Graff, Kanzleirath, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts II.
[6502] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Glasermeisters Ferdinand Schwefel zu Berlinchen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Berlinchen durch den Amtsrichter Kommallein
für Recht:
Das Hypotheken⸗Instrument vom 31. Januar 1850, nach welchem auf dem zu Berlinchen belegenen, im Grundbuche daselbst Band I. Blatt Nr. 38 verzeichneten Grundstücke des Glasermeisters Ferdi⸗ nand Schwefel in Abtheilung III. unter Nr. 4 ein mit 4 % verzinsliches, und nach dreimonatlicher Kündigung rückzahlbares Darlehn für den Lohgerber⸗ meister Samuel Böse zu Berlinchen eingetragen ist, wird für kraftlos erklärt.
Kommallein.
Auf den Antrag des Schuhmachermeisters Wil⸗ helm Pahlow zu Berlinchen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Berlinchen durch den Amtsrichter Kommallein
für Recht:
Die Hypotheken⸗Urkunde vom 9. März 1839, nach welcher auf dem zu Berlinchen belegenen, im Grund⸗ buche daselbst Band I. Blatt Nr. 36 verzeichneten Grundstücke des Schuhmachermeisters Wilhelm Pahlow in Abtheilung III. unter Nr. 4 ein mit vier Prozent verzinsliches und nach sechsmonatlicher Kündigung rückzahlbares Darlehn für den Amt⸗ mann Ernst Weinstrauch zu Neu⸗Dieckow ein⸗ getragen ist, wird für kraftlos erklärt.
ommallein. [6504] 1 Auf Antrag des Chausseewärters Friedrich Rosen⸗ thal zu Berlinchen, als gerichtlich bestellten Pflegers der Geschwister Mönke zu Clausdorf, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Berlinchen durch den Amtsrichter Kommallein
für Recht:
Die Hypotheken⸗Urkunde vom 9./15. Januar 1863, nach welcher auf den zu Clausdorf belegenen, im Grundbuche daselbst Blatt Nr. 65 und Blatt Nr. 68 verzeichneten Grundstücken des Landwitths H. Vogelsang in Abtheilung III. unter Nr. 6 und resp. Nr. 5 ein mit 5 % jährliches verzinsliches Darlehn von 117 Thaler 8 Sgr. 8 Pf. für die Ge Mönke eingetragen ist, wird für kraftlos erklärt.
Kommallein.
[6505] Auf den Antrag des Rentiers Franz Wilbhelm Böse zu Landsberg a. W., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Berlinchen durch den Amtsrichter Kommallein für Recht:
Die eingetragenen Gläubiger oder deren unbe⸗ kannte Rechtsnachfolger der folgenden, im Grund⸗ buch von Berlinchen eingetragenen Posten 1) Blatt Nr. 188 Abtheilung III.
kr. 1. — 80 Thlr., Christ. Kühn an H. Bond laut Oblig. vom 1. Juli 1763, Nr. 2. — 19 Thlr. 10 Sgr. 5 ½ Pf., Elisabeth Knruhnen an maternis laut Erbrezeß vom 21. Mai 1766, kr. 3. — die materna der 5 minorennen Friedrich'schen Kinder ex recessu vom 15. November 1796, als: 00 Thlr.: 1) Johanne Louise, 50 Thlr.: 2) Joh. August, 1 50 Thlr.: 3) Johann Gottfried, 100 Thlr.: 4) Hüher⸗ Christ., 50 Thlr.: 5) Johann Ludwig. 350 Thlr. ingrossirt ad decr. vom 8. Dezember 1796,
werden mit ihren Ansprüchen an diesen Posten
ausgeschlossen. Kommallein.
Im Namen des Königs! Verkündet am 4. Februar 1884. gez. Meyer, Gerichtsschreibergeh. Auf den Antrag des Maurers Heinrich Lühr zu Hannover erkennt das Königliche Amtsgericht zu
[6495]
Abth. III. Nr. 1 für den minorennen Johann Hoppe eingetragenen 250 Thlr. nebst Zinsen Elternerbe,
2) die Hypothekenurkunde, bestehend aus dem Hypo⸗ theken⸗Rekognitionsschein vom 15. März 1848, der Taxe vom 20. Oktober 1847, der Ausfertigung der
1 25. November 1847 Erbtheilungsverhandlung vom 1. Dezember 8
des Eintragungsvermerks vom 15. März 1848 und des Löschungsvermerks vom 29. September 1859 über die im Grundbuche von Lokau Nr. 22 Abth. III. Nr. 2 für die beiden Geschwister Elisa⸗ beth und Johann Hoppe eingetragenen mütter⸗ lichen Erbgelder von je 169 Thlr. 5 Sgr 9 Pf. resp. 10 Pf. für die Erstere mit 5 % Zinsen vom 25. November 1847, für Letzteren von seinem zurückgelegten 19. Jahre verzinslich, werden für kraft⸗ los erklärt und werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last gelegt. Seeburg, den 31. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.
[6500] Im Namen des Königs.!
Auf den Antrag des Barons Wolfgang von Schenk zu Tautenburg in Doben, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Meitzen hier, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Angerburg durch den Amtsrichter Mirtsch für Recht:
1) Die Rechtsnachfolger des Barons Christoph Fabian Schenk zu Tautenburg werden mit ihren eventullen Ansprüchen auf die auf dem dortigen
Gute Steinhoff Nr. 1 in Abth. III. Nr. 1 eingetragene Post von 2144 Thlr. 77 Gr. 21 Pf. ausgeschlossen, 8 .
2) das über diese Post gebildete Hypotheken⸗ dokument wird für kraftlos erklärt,
3) die Kosten des Verfahrens werden dem Baron Volfgang von Schenk zu Tautenburg zur Last
gelegt. Mirtsch.
I“ Das Hppothekeninstrument zu der im Grundbuche Balve V. 26 III. 1 für die Eisborner Vicarie ex oblig. vom 3. März 1845 eingetragenen Darlehns⸗ forderung von 350 Thaler — ursprünglicher Schuld⸗ ner: Ehefrau W. Camminady zu Balve — ist für kraftlos erklärt. Balve, den 1. Februar 1884. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Januar 1884. gez. Milow, Gerichtsschreiber. Auf Antrag des Gutsbesitzers Wilhelm Künecke zu Gabow erkennt das Königliche Amtsgericht zu
16497]
Frreienwalde durch den Amtsrichter Dr. Wilke für
Recht: die Rechtsnachfolger des Handelsmanns Samuel Boas werden mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Grundstücke des Gutsbesitzers Wilhelm Künecke zu Gabow (Band I. Nr. 22 des Grundbuchs von Gabow) Abtheilung III. Nr. 1c. für den Handelsmann Samuel Boas zu Freien⸗ walde a. O. eingetragene Hypothek von 100 Tha⸗ lern ausgeschlossen, die darüber lautende Urkunde wird für kraftlos erklärt; die Kosten werden dem Gutsbesitzer Wilhelm Künecke auferlegt. Freieuwalde a. O., den 19. Januar 1884. Königliches Amtsgericht.
16554] m Namen des Königs! Verkündet am 2. Februar 1884. (gez.) Selle, Referendar, als Gerichtsschreiber. i Sachen, betreffend das Aufgebot des Müllers Carl Wilhelm Gottlieb Krüger aus Schwirsen bei Cammin, hat das Königliche Amtsgericht zu Cammin in öffent⸗ licher Sitzung vom 2. Februar 1884 durch den Amtsgerichts⸗Rath Krause in Erwägung, für Recht erkannt:
Der am 8. Februar 1801 zu Schwirsen, Kreis Cammin, geborne Müller Carl Wilhelm Gottlieb Krüger wird für todt erklärt, und die Kosten werden aus dem Vermögen des p. Krüger entnommen.
Von Rechts Wegen. gez. Krause.
[6553] Im Namen des Königs! Verkündet am 2. Februar 1884. (gez.) Selle, Referendar, als Gerichtsschreiber. In Sachen,
betreffend das Aufgebot des Arbeiters Carl Friedrich Tesch aus Stuchow bei Cammin hat das Königliche Amtsgericht zu Cammin in öffentlicher Sitzung am 2. Februar 1884 durch den Amtsgerichtsrath Krause in Erwägung ꝛc. für Recht erkannt:
Der am 16. Mai 1833 zu Stuchow, Kreis Cam⸗ min, geborene Arbeiter Carl Friedrich Tesch wird für todt erklärt, und die Kosten werden aus dem Vermögen des ꝛc. Tesch entnommen.
Von Rechts W (gez.) Krause.
[6551] Oeffentliche Zustellun Der Jakob Borg, der junge, Krämer, zu 85 Blittersdorf, klagt gegen die Eheleute Jakob Kirch⸗ hofer, Tagner, und Maria Stehbach, beide früher u Alstingen, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort,
5) den Dienstknecht Friedrich Wiesel in Elsebeck
bei Calvörde,
6) die unverehelichte Caroline Wiesel auf der
Solpker Kolonie, wegen Forderung, mit dem Antrage, zu erkennen:
a. daß die Beklagten als Benefizial⸗Erben des am 11. Dezember 1877 auf der Solpker Kolonie verstorbenen Kolonisten Johann Heinrich Wiesel schuldig, an Kläger 300 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 29. September 1882, und in gleicher Eigenschaft sowie bei Vermeidung der Zwangs⸗ vollstreckung in die Band I. Blatt Nr. 36 des Grundbuchs von Solpke verzeichneten Grund⸗ stücke schuldig, an Kläger: aa. 3600 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 29. Sep⸗
tember 1882 und bb. 66 ℳ ältere Hypotheken⸗Zinsen zu zahlen; “ daß die Beklagten ferner schuldig, sich als Eigen⸗
thümer der im Grundbuche von Solpke Band I.
Blatt Nr. 36 verzeichneten Grundstücke in das
Grundbuch eintragen zu lassen,
8 die Prozeßkosten den Beklagten zur Last zu
egen, und ladet die Mitbeklagte Wilhelmine Wiesel in Amerika, unbekannt wo, zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stendal
anf den 17. Mai 1884, Morgens 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stendal, den 5. Februar 1884.
chreckenberger, Secr.,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [6550] Oeffentliche Zustellung.
Die Handelsfirma S. Marx zu Mainz, vertreten durch den Rechtskonsulent Jos. Denter zu Eltville, klagt gegen den Gottfried Herrmann von der Straßen⸗ mühle bei Wicker, jetzt unbekannt wo abwesend, wegen eines am 11. April 1879 käuflich ge⸗
IWere “
und am 22. April 1879 käuflich ge⸗
Refertti TW*“”
Sa. 125 ℳ mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 125 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 22. Juli 1879 und vorläufige Vollstreckbarkeit des ergehenden Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Hochheim a. Main
auf Donnerstag, den 17. April 1884, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
May, Geri chtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
2
wird
[6552] Oeffentliche Zustellung.
Der Jakob Borg, der junge, zu Groß⸗Blittersdorf klagt gegen den Nikolaus Stehbach, der junge, früher zu Alstingen, jetzt ohne bekannten Aufenthalts⸗ ort, aus Kauf und Ueberlieferung von Krämer⸗ waaren, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 22,24 ℳ nebst 5 % Zinsen vom Tage der Zustellung der Klage und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Forbach in Lothr. auf
den 13. März 1884, Vormittags 9 Uhr.
Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
etri, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[6512] Oeffentliche Beehehg.
Der Kutscher Heinrich Hüber zu Grund als gesetz⸗ licher Vormund des unehelichen Sohnes Emil seiner unverehelichten Tochter Minna Hüter, klagt gegen den Bergmann Wilhelm Spötter aus Grund, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem außerehelichen Beischlafe mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 52 ℳ jährlicher Alimente von Geburt bis zum vollendeten 14. Lebens⸗ jahre des Kindes, zahlbar für die Vergangenheit sofort, bezüglich der noch fällig werdenden Beträge in vierteljährigen Raten pränumerando und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Zellerfeld auf 1
den 2. April 1884, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der klägerischen Vormundschaft ist das Armen⸗ rebt bewilligt. 1
Zellerfeld, den 28. Januar 1884.
Köhler, “ 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[6501] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Ida Schmidt, geb. Otto, zu Scheibe, vertreten durch Rechtsanwalt Großer in Rudolstadt, klagt gegen ihren Ehemann den Handels⸗ mann August Schmidt aus Oberweißbach, jetzt
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiburg i. B., den 3. Februar 1884. Dirrler,
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts [6508] Oeffentliche Zustellung mit Ladung. Heinrich Meyer, Kaufmann, in Bergzabern wohn⸗ haft, klagt gegen Katharina Ackermann, ohne Ge⸗ werbe, früher in Erlenbach wohnhaft, jetzt unbekannt wo in Amerika sich aufhaltend, wegen Forderung für Möbelsteigpreis, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht Dahn auf Freitag, den 28. März 1884, Vormittags 9 Uhr, mit dem Antrage, dieselbe zur Zahlung der für er⸗ steigertes Möbel geschuldeten, am 27. September 1883 fällig gewesenen Summe von 232 ℳ 22 ₰ nebst Zinsen seit 29. September 1883 und in die Prozeßkosten zu verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dahn, den 5. Februar 1884.
8 Die Gerichtsschreiberei: Hemmer, K. Sekretär.
[6510]
Nr. 640. Der Rößlewirth Franz Faver Busam in Kittersburg, vertreten durch Rechtsanwalt Osner in Offenburg, klagt gegen Anton Schäfer von Gold⸗ scheuer, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, wegen Ersatzes einer von dem Beklagten zur Ungebühr in Empfang genommenen Zahlung, mit dem Antrage auf Verurtheilung desselben zur Zahlung von 400 ℳ nebst 5 % Zias vom 9. Dezember 1881, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer I a. des Gr. Landgerichts zu Offenburg auf
Dienstag, den 8. April 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Hum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Offenburg, den 1. Februar 1884.
Die des Gr. Landgerichts. oma.
[6038]
In Sachen des Fabrikanten Carl Andreas Ham⸗ mer hieselbst, Klägers, wider den Zimmermeister Louis Fricke von hier, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, Beklagten, wegen 250 ℳ, wird auf den Antrag des Klägers zum heutigen Protokolle, bei der bescheinig⸗ ten Abwesenheit des Beklagten für das zur Sub⸗ hastation stehende, Helmstedterstraße Nr. 68 belegene Grundstück einen Verwalter zu bestellen, zur Ver⸗ handlung über diesen Antrag, eventuell Abgabe einer Verfügung Termin auf
den 10. März c., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 39, da⸗ mit anberaumt, wozu die Betheiligten vorgeladen werden.
Braunschweig, den 2. Februar 1884.
Herzogliches Amtsgericht. VII.
gez. Pini. Behuf öffentlicher Zustellung an den Beklagten wird vorstehender Bescheid bekannt gemacht. Braunschweig, den öe 1884.
F. Bach, 1 Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts. VII.
[6523] Oeffentliche Bekanntmachung. Die Maria, geb. Seithen, Ehefrau des Schreiner⸗ meisters Franz Hartmann zu Coblenz, vertreten durch Rechtsanwalt Richter, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung, und ist zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkam⸗ mer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz Ter⸗ min auf den 16. April 1884, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Coblenz, den 4. Februar 1884. Heinnicke, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
65192 Auszug.
Die zu Forsbach, Bürgermeisterei Rösrath, ohne Geschäft wohnende Regina, geborene Vierkötter, Ehefrau des daselbst wohnenden Zimmermannes Heinrich Zimmermann, vertreten durch den unter⸗ zeichneten Rechtsanwalt, hat gegen ihren gedachten Ehemann laut Akt des Gerichtsvollzieher Grunowski in Cöln vom 1. Februar 1884, zugestellt durch die Post am 4. des nämlichen Monates, die Klage auf Gütertrennung zum Königlichen Landgerichte zu Cöln erhoben und es ist zur mündlichen Verhandlung der Sache die Sitzung der III. Civilkammer des ge⸗ dachten Gerichtes vom 15. März 1884, Vor⸗ mittags 9 Uhr, anberaumt worden.
Cöln, den 5. Februar 1884. b
L. S. (gez.) Stupp, Rechtsanwalt. “ Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht:
[6515]
Jülius
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Bekanntmachung. Die durch Rechtsanwalt Dörpinghaus vertretene,
zum Armenrechte zugelassene geschäftslose Catharine,
geb. Bürger, zu Elberfeld, Ehefrau des Händlers b Quabeck daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld
Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und
ihrem genannten Ehemanne bestehende gesetzliche Güter⸗ gemeinshaft mit Wirkung vom Tage der Klage⸗ zustellung für aufgelöst zuz erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung ist Termin auf den 31. März er., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Schuster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
8 8
[651621 Bekanntmachung. Die durch Rechtsanwalt Dr. Schweitzer vertretene geschäftslose Sophie Fröhling in Langenberg, Ehe⸗ frau des Spezereihändlers Mathias Kremer da⸗ selbst, hat gegen diesen beim Königlichen Land⸗ gerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klage für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung ist Termin auf den 2. April cr., Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civil⸗ 8 Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Schuster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[6517] Bekanntmachung. “ Durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 2. Januar 1884 ist die zwischen den Eheleuten Anstreicher Carl Maths zu Elberfeld und der geschäftslosen Lisette, geb. Steinhaus, daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 2. Novamber 1883 für aufgelöst erklärt worden.
Schuster,
Gerichtsschreiber des Köͤniglichen Landgerichts.
[6518] Bekanntmachung.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 31. Dezember 1883 ist die zwischen den Eheleuten Bierhändler Joseph Lindermann zu Rennbaum am Hahnerberg bei Elber⸗ feld und der geschäftslosen Adele, geb. Abé, daselbst, bisher bestandene gesetzliche eheliche Gütergemein⸗ schaft mit Wirkung seit dem 7. Oktober 1883 für aufgelöst erklärt worden.
Schuster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[6519] „Bekanntmachung. —
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 2. Januar 1884 ist die zwischen den Eheleuten Schaalenpresser Reinhard Kolfertz zu Merscheid und der geschäftslosen Emilie Hermes daselbst bisher bestandene gesetzliche eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 20. Oktober 1883 für aufgelöst erklärt worden.
Schuster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[6520] Bekanntmachung.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 2. Januar 1884 ist die zwischen den Eheleuten Wirth und Schlosser Carl Nölle zu Hohlenscheid, Bürger⸗ meisterei Elberfeld, und der geschäftslosen Emilie von den Steinen daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 11. November 1883 für aufgelöst erklärt worden.
Schuster, 8
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
52 „7 „
[6521]1 Gütertrennungsklage.
Die Ehefrau des Bonbonfabrikanten Johann Hein⸗ rich Branscheidt, Anna Margaretha, geb. Marx, zu Bonn, vertreten durch Rechtsanwalt Iustizrath Hagen zu Bonn, klagt gegen ihren genannten Ehemann ꝛc. Branscheidt zu Bonn wegen Gütertrennung, mit dem Antrage auf Aufhebung der zwischen den Parteien bestehenden ehelichen Gütergemeinschaft.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 31. März 1884, Vormittags 10 Uhr. bestimmt.
Bonn, den 5. Februar 1884.
Klein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[6522] Gütertrennungsklage.
Die Ehefrau Otto Kaupe, Em: ie, geb. Kaltheuner, zu Bonn, vertreten durch Re ⸗otsanwalt Dr. Schu⸗ macher zu Bonn, klagt gegen den Otto Kaupe, Bier⸗
brauer und Restaurateur zu Bonn, wegen Güter⸗
unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit
ustorff, 3 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
trennung, mit dem p auf Auflösung der zwi⸗ schen ihnen bestehenden rhelichen Gütergemeinschaft.