1884 / 36 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Feb 1884 18:00:01 GMT) scan diff

empfingen. (Abg. Dr. Windthorst: Dankbarkeit?) Es war nicht

Höflichkeit, Herr Abgeordneter Windthorst, sondern es war der Aus⸗

druck ihrer inneren Ueberzeugung. Wir haben uns natürlich mit der

nothwendigen Zurückhaltung bewegt; aber in einer großartig organi⸗ sirten Niederlassung in der Rheinprovinz, in welcher ich selbst gewesen bin, bin ich in einer so entgegenkommenden, so freundlichen und so dankbaren Weise empfangen worden, daß ich mir die Frage gestattete, ob und was die Damen für Wünsche hätten. Darauf wurde mir die

Antwort „gar keine.“ Ich knüpfte hieran die Bemerkung, ich begriffe

nicht, warum unsere Verwaltung, die sich nach unserer Auffassung

alle Mühe gäbe, die Schranken wegzuräumen, Gegenstand so heftiger

Angriffe im Landtage wäre Darauf sagten die Damen, sie wüßten

es im Grunde auch nicht.

Meine Herren! Sie werden das Unberechtigte dieser Angriffe erkennen, wenn ich Ihnen, wie im vorigen Jahre, die Ziffern vorlege über die Entwickelung, welche die Krankenpflegegenossenschaften der katholischen Kirche genommen haben. Ich nenne nur die Haupt⸗ kategorien. Es ist, wie ich mir bereits anzudeuten erlaubte, den Genossenschaften, soweit sie darum nachsuchten, auf eine bestimmte Zeit im Voraus die Genehmigung ertheilt worden, eine gewisse Zahl neuer Mitglieder aufzunehmen. Das ist seit dem Erlaß des Gesetzes vom 14. Juli 1880 wo bekanntlich die Erleichterung eintrat 34 Genossenschaften gegenüber geschehen. Die Zahl der Mitglieder, zu deren Aufnahme eine derartige Genehmigung seit dieser Zeit ertheilt worden ist, beträgt 2335 und allein im Laufe der letzten 11 Monate, nämlich vom 10. Februar 1883 bis zum 19. Januar 1884 mit 1. Zeitraume rechne ich sind 927 neue Aufnahmen bewilligt worden.

Es ist nicht ganz leicht zu wissen, wann und in welchem Umfange diese Aufnahmen thatsächlich erfolgt sind, weil nicht in jedem Falle die Ordensgenossenschaften bereits Schwestern haben, welche eintreten können. Aber wie aus den Veränderungsnachweisungen hervorgeht, sind in der Zeit von Mitte 1880 bis zum vorigen Monat wirklich neu eingetreten mindestens 1498 Schwestern und zwar im Laufe der genannten 11 Monate 694. Außerdem sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 14. Juli 1880 genehmigt worden 55 neue Nieder⸗ lassungen, davon allein in den letzen 11 Monaten 29. Dann ist in 77 Fällen diese Pflege und Unterweisung von Kindern, welche sich noch nicht im schulpflichtigen Alter befinden, gestattet worden und zwar davon in den letzten 11 Monaten in 24 Fällen.

Meine Herren! Ich kann mich nicht entsinnen, daß mit Aus⸗ nahme der wenigen Fälle, die eine ganz besondere Bedeutung haben. die zum Theil außerhalb des religiösen Gebietes liegt, Ablehnungen vorgekommen sind. Ich glaube nicht, daß in einer früheren Zeit ein ähnlicher Aufschwung und eine ähnliche Entfaltung des katholischen Ordenswesens in der Krankenpflege eingetreten ist, wie im Laufe des vorigen Jahres. Bei dieser Sachlage kann ich es auch ver⸗ stehen, daß die Genossenschaften, wie ich zugleich im Namen des Hrn. von Puttkamer schon ausgesprochen habe, in uns nicht ihre Unter⸗

drücker finden, sondern Männer, welche die Hindernisse, die ihrer Thätigkeit entgegenstehen, aus dem Wege räumen.

Meine Herren! Ich muß ohne Vermittelung in eine andere Ma⸗ terie eintreten, indem ich zu den Ausführungen der Hrn. Abg. Graf und Virchow übergehe. Diese Ausführungen begegnen bei mir einem

vollen Verständniß. Ich halte es für ein berechtigtes, ja nothwen⸗ diges Bestreben, daß die Aerzte nicht müde werden, Organisationen

u gewinnen, um aus einer gewissen schiefen Stellung, in welche sie

elangt sind, herauszukommen, und ich bin der Le te, der nicht nach dieser Richtung hin ein volles Verständniß hat. Mir sind auch die

Gegensätze bekannt, die in den Reden des Hrn. Abg. Graf und des

Hrn. Abg. Dr. Virchow etwas zur äußeren Erscheinung kamen, aber

glaube, so schroff braucht man die Anthitesis nicht zu stellen, wie es der Hr. Abg. Dr. Virchow thut, indem er sagt: Innungen oder Beamte; ich glaube, man kann noch andere Wege finden. So weit ich mir die Sache gedacht habe und ich bin ja auch zu einer gewissen Formulirung gekommen halte ich es für das richtige auch vom

Standpunkt des Hrn. Virchow aus, der meines Erachtens mit Recht

en Schwerpunkt darin findet, daß man die große Kraft der

erzte mehr in den Dienst des Vaterlandes stellt, oder mit anderen Worten, daß man ihnen in reicherem Maße Gelegenheit giebt an den ersten Aufgaben der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken. Wenn man dieses Ziel erreichen will, so bleibt meines Erachtens nichts anders übrig, als die Aerzte in gewisse große Organisationen und zwar derart zusammenzufassen, daß man, ebenso wie es bei den An⸗ waltkammern geschehen ist, sie gliedert nach den staatlichen Verwal⸗ tungsbezirken und daß man der so geschaffenen Organisation ins⸗ besondere einen wesentlichen Inhalt in der Richtung giebt, daß man Delegirte dieser Aerztekammern, wie ich sie nennen will, die Möglichkeit gewährt, sich staatlichen Behörden einzugliedern. Hat man erst ein⸗ mal eine solche Organisation und marschiert die Sache gut, so wird natürlich alles Uebrige leichter in Bewegung kommen. Ich glaube, wenn man gegenwärtig zu sehr auf ein gewisses Disziplinarrecht hin⸗ zielt und noch manche andere guten Wünsche hinstellt, so häuft man die Schwierigkeiten zu sehr, mehr als daß man die Sache fördert. Ist eine Organisation, wie ich sie skizzirt habe, geschaffen, dann wollen wir vertrauensvoll sehen, wie die Sache sich weiter entwickelt.

Auch nach einer anderen von den Herren Rednern berührten Richtung hin, betreffs der besseren Einrichtung unserer staatlichen Me⸗ dizinalbehörden, hoffe ich, bald zu einem gewissen Abschluß zu kommen. Ich erkenne durchaus an, daß unsere Physiker gemäß den veränderten sanitären Aufgaben die ihnen zufallen, nach verschiedenen Richtungen anders gestellt werden müssen. Auch in dieser Be⸗ ziehung glaube ich, daß man zu einer erträglichen Formulirung kommen wird. Ob ich nun gerade, wie der Herr Abgeordnete Dr. Virchow ins Auge faßt, das Vorbild in dem Viehseuchengesetz werde finden können, oder ob ich mich an andere Organisationen an⸗ zuschließen habe, wird Gegenstand der Erwägung sein, aber ich glaube, im Allgemeinen werde ich mich mehr der letzteren Auffassung zu⸗ neigen.

Die Frage nach der kommunalen Organisation der Gesundheits⸗ pflege in den Ortsgesundheitsräthen wird hierbei zu lösen fein und man wird dabei auch in die Lage kommen, unsere höheren Organisa⸗ tionen, die Provinzialbehörden und die wissenschaftliche Deputation in den Kreis der Organisation zu ziehen. Ich kann nur versichern, daß ich sehr glücklich sein werde, wenn es möglich ist, diesen Gedan⸗ ken zu realisiren, sei es auf preußischem Gebiet, sei es, soweit es die ärztliche Organisation betrifft, auf dem Gebiete des Reichs. Wenn neue Anregungen in dieser Richtung gegeben sind Seitens Mecklen⸗ burgs, Bayerns und Badens, so wird man, auch ohne in eine Kritik dieser Bestrebungen einzutreten, jedenfalls dankbar anzuerkennen haben, daß auch die Regierungen dieser Staaten mit Vorschlägen hervor⸗ treten. Ich hoffe, daß auch auf diesem Gebiet, sei es in Preußen, sei es im Reich, man zu erfreulichen Zuständen gelangen wird.

Der Abg. Dr. Thilenius erklärte, er sei dem Abg. Graf dankbar, daß derselbe sich über die Medizinalreform geäußert habe, es herrsche in dieser Materie eine große Verwirrung, doch würde er damit nicht einverstanden sein, wenn dem rein wissenschaftlichen Beruf der Aerzte staatliche und gewerbliche Fesseln angelegt würden. Da die barmherzigen Schwestern nun einmal den heutigen Tag beherrschten, so möge man ihm gestatten, ebenfalls auf die Ausführungen des Abg. von Heereman elwas näher einzugehen, ohne dabei die Frage der konfessionellen oder nichtkonfessionellen Krankenpflege, und ebenso die Frage, wie die Schwestern sich der staatlichen Autorität gegenüber zu stellen hätten, zu berühren. Er halte sich an seine praktischen ärztlichen Erfahrungen, und da schließe er sich dem Wunsche des Abg. von Heereman bezüglich der 8 freien Bewegung der barmherzigen Schwestern durchaus an.

Seiner Meinung nach habe der Abg. von Heereman durchaus Recht, wenn derselbe sage, eine Niederlassung der Schwestern befinde sich nur an dem Orte, wo sich der Orden mit seiner

Thätigkeit selbständig und frei entwickelt habe. Die Schwester⸗

niederlassungen seien nur Wohnstätten, die zum Mutterhause in engster Verbindung blieben. Der Minister sage, daß ihm Beschwerden nicht bekannt geworden, und daß die freie Be⸗ wegung auch nicht gehemmt sei. In der Praxis möge das indeß ganz anders sein, und er glaube, daß die Beschwerden des Abg. von Heereman nicht durchaus der Begründung ent⸗ behrten. In seiner dreißigjährigen ärztlichen Thätigkeit habe er mit den barmherzigen Schwestern vielfach zu thun gehabt und wisse, daß diese Thätigkeit eine ganz gewaltige Anstren⸗ gung erfordere; die meisten derselben befänden sich unaus⸗ gesetzt in einem Zustande der Erschöpfung. Es sei deshalb eine weise Maßregel der Oberen, daß sie die Schwestern nie⸗ mals sehr lange an einem Orte oder in einer Familie be⸗ ließen. Er möchte sich also mit dem Abg. von Heereman in der Bitte vereinigen, alle Hemmnisse, soweit dies in dem Rahmen des Gesetzes möglich sei, von der Krankenpflege zu entfernen.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, er und seine politischen Freunde hätten bei den Kulturkampfdebatten ge⸗ schwiegen, weil sie die Situation nicht noch hätten erschweren wollen. Der Abg. von Hammerstein habe ja den prinzipiellen Standpunkt seiner Partei gekennzeichnet. Hier aber könne er nicht schweigen, und sich keine Reserve auferlegen. Es liege ihm fern, das Thema mit irgend einer Schärfe zu behandeln, wie sie vielleicht im Munde des Abg. von Heereman be⸗ rechtigt oder erklärlich sei. Seine Partei habe wiederholt Gelegenheit genommen, das Zentrum in diesen Wünschen zu unter⸗ stützen. Ueber den Segen der katholischen Ordensschwestern brauche er kein Wort zu verlieren. Gerade weil er die Erfolge derselben kenne, wünsche er denselben gleiches Recht wie den evangelischen Schwestern. Der Abg. Virchow habe sich gegen die zugespitzt konfessionelle Krankenpflege verwahrt. Man habe es aber doch, abgesehen von den Feldzügen, nur mit derartigen konfessionellen Krankenpflegern und im Uebrigen nur mit bezahlten zu thun, und welche Krankenpflege den Vorzug verdiene, brauche er kaum zu sagen. Wenn der Abg. Virchow befürchtet habe, es würde sich auf der Rechten ein „orthodoxer Sturm“ gegen die freie Krankenpflege erheben, so könne er den Abg. Virchow beruhigen. Jedenfalls werde man es doch nicht als Orthodoxie bezeichnen, wenn man das freudige kirchliche Bekenntniß zur Grundlage einer derartigen werkthätigen Liebe nehme. Uebrigens beruhe auch eine solche Charitas, wie sie auch der Abg. Virchow verstehe, auf der Basis des Christenthums, sie wäre gar nicht möglich, wenn nicht das bestimmende Wort des Christenthums er⸗ gangen wäre. Gerade auch in England, auf das der Abg. Virchow sich beziehe, herrsche ein lebhaftes spezifisch kirchliches Bewußtsein. Mit dem bloßen Worte Humanität ohne christlichen Gedanken sei herzlich wenig gethan. Er ver⸗ weise wiederholt auf das Alterthum. Bei allen seinen bürger⸗ lichen und kriegerischen Leistungen habe es auf diesem Gebiete vollständig Fiasko gemacht. Ohne Konfession sei doch kein bewuß⸗ tes Christenthum möglich. Auf Grund seiner persönlichen Er⸗ fahrungen auch im Kriege und nach dem Zugeständniß der Aerzte könne er sagen, die hervorragendsten eistungen der Krankenpflege seien auf Seiten der konfessionellen Schwestern. Die Schwestern seien die guten Engel der Menschen. Möge die Regierung nach Möglichkeit die Schranken ihrer Wirksam⸗ keit beseitigen. Er nehme keinen Anstand zu erklären, hier liege ein Punkt vor, wo durch organische Gesetzgebung Wandel geschaffen werden müsse.

Der Ab. Dr. Löwe (Bochum) betonte, man scheine bei den Klagen zu vergessen, daß man es nicht mit einzelnen Schwestern, sondern mit Schwesterorden zu thun habe, die ihren Oberen gegenüber zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet seien. Es sei bezeichnend genug, daß, während hier Klagen über Vexationen erhoben würden, dem Minister von Ordens⸗ schwestern gesagt werde, daß sie Anlaß zu Beschwerden nicht hätten. Warum streite man sich übrigens, und weshalb falle der Abg. von Minnigerode über den Abg. Virchow her? Habe derselbe nicht gesagt, daß durch das Christenthum die Liebespflicht der Krankenpflege zum sittlichen Gesetz er⸗ hoben sei? Doch nicht zu dieser Frage habe er das Wort ergriffen. Er habe vorzugsweise den §. 59, und den auf Kurpsuscherei bezüglichen Paragraphen der neuen Gewerbeordnung durchsetzen helfen, und zwar mit voller Ueberzeugung auf Grund der langen Erfahrungen, die er in England und Amerika gemacht habe. Es sei ja richtig, daß der frechste Humbuger sich des größten Ansehens und der Achtung selbst in den höchsten Kreisen zu erfreuen habe. Aber immerhin bleibe die im Geheimen betriebene Kurpfuscherei gefährlicher als die öffentliche. Als er die Iniative zu jenen Gesetzesänderungen ergriffen habe, habe er es indessen als noth⸗ wendig erachtet, daß eine Medizi nalreform Platz greife. In freien Vereinigungen solle der Arzt die Ehre seines Standes aufrecht erhalten. Was man von einer freiwilligen Thätigkeit zu erwarten habe, das habe die freiwillige Krankenpflege im Kriege gezeigt. Die ungeheure Aufwendung möge nicht in ihrem vollen Werthe zur Geltung gekommen sein. Aber wer könne den Beweis dafür bringen, daß es dem Staate möglich gewesen wäre, das zu leisten, was damals die freiwillige Organisation geleistet habe. Aehnlich werde es mit den ärztlichen Vereinen gehen. Wenn dieselben, wie der Minister geschildert habe, eine innige Verbindung zwischen Aerzten und Beamten herstellen würden, so werde die öffentliche Gesundheitspflege gedeihen und auch der Arzt in gesellschaftlicher Beziehung eine Höhe erreichen, auf der derselbe seit langer Zeit sich nicht befunden habe. Er, der er die Verhältnisse der verschiedensten Länder kennen gelernt habe, habe die Ueberzeugung. daß, wenn die gelehrten Stände in den Hintergrund zurückgedrängt würden, das innerste Leben der Nation in Gefahr gebracht werde. Vor Allem würde man in Preußen von dieser Gesahr bedroht werden, die hier nicht durch Reichthum die Höhe erklommen habe, auf der man sich befinde, sondern durch die Achtung vor der höheren Bildung.

„Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die vom Abg. Löwe berührte Frage habe den Reichstag beschäftigt. Wenn die dort aufgestellten Grundsätze durchgeführt seien, so würden die Aerzte zu klagen keine Veranlassung haben. Er müsse aber doch bemerken, daß der Reichstag gewillt gewesen sei, daß bei den korporativen Verbindungen die Aerzte selbstthätig sein, und nicht die Aufsicht von Staatsbeamten Platz greifen sollte, was nach dem Schreiben des Reichskanzlers bevorzu⸗ stehen scheine. Was das Thema der barmherzigen Schwestern anbetreffe, so würde er den Ausführungen seines Freundes von Heereman nichts hinzuzufügen haben, wenn nicht der Abg. Virchow das Wort ergriffen hätte. Er erlaube sich aus einem bekannten Schriftsteller folgenden Satz vorzulesen: „Er

müsse anerkennen, daß es der römisch⸗katholischen Kirche und

vor Allem Papst Innocenz III. vorbehalten gewesen sei, den Born christlicher Liebe nicht nur in seiner ganzen Fülle zu öffnen sondern auch den befruchtenden Strom auf alle Gebiete des menschlichen Lebens zu vertheilen. Virchow. Gelammelte. Schriften Band II.“ (Große Heiterkeit.) (Abg. Virchow ruft: Worüber lachen Sie denn?) Das sei die Differenz zwischen dem heute gehörten und dem schreibenden Virchow. Dieses Anerkennniß hatte den Abg. Virchow veranlassen sollen, in etwas freundlicherer Weise über dieses Thema zu sprechen, als es geschehen sei. Aber ein kulturkämpferischer Führer der Fortschrittspartei könne sich zu einem völlig unparteiischen Standpunkt nicht emporheben. Wenn der Abg. Virchow meine, daß weltliche Kräfte dasselbe leisten könnten, wie die barm⸗ herzigen Schwestern, so habe derselbe doch zugestehen müssen, daß eine ähnliche Organisation noch nicht habe glücken wollen, und sie werde nicht glücken, denn die Krankenpflege müsse ethische Motive zur Grundlage haben. Wenn der Abg. Virchow ferner ge⸗ meint habe, daß es doch be iden Aerzten nicht nach der Konfession gehe, sondern nach der Geschicklichkeit, so habe derselbe Recht; man frage bei den Krankenpflegerinnen auch nur nach der Geschicklichkeit, aber er behaupte, daß die ethisch⸗religiöse Basis die Befähigung gewähre, welche das Geld niemals gewähren werde. Und außerdem müsse er doch sagen: die Aerzte seien die allerschlechtesten Krankenpfleger; sie seien vollkommen im Stande, die Krankheit zu erkennen, sie richtig zu behandeln, aber wenn es auf die Pflege ankomme, wolle er sich das Kopfkissen lieber von einer Krankenpflegerin zurechtlegen lassen, als von zwanzig Aerzten. Was die Ausführungen des Ministers anlange, so finde er, daß derselbe dem Abg. von Heereman ungenügend geantwortet habe. Der Minister habe

esagt, daß die Schwestern ganz anders urtheilten, als seine Partei. Wenn die Damen auf die Frage des Ministers, ob sie zufrieden seien, mit Ja geantwortet hätten, so sei das ganz natürlich. Ganz anders aber würde die Antwort gelautet haben, wenn derselbe gefragt hätte: ob auch ihre Kräfte aus⸗ reichten, und ob sie von der Plackerei der Polizei befreit sein wollten? Er wünsche, daß der Minister die Freiheit der Be⸗ wegung gestatte, die das Gesetz jetzt schon zulasse, und außer⸗ dem sei es vollkommen zulässig, den Begriff der Niederlassung nicht zu eng zu fassen, wie der Minister und seine Räthe dies thäten. Dann befinde sich seiner Ansicht nach die Auf⸗ fassung der Regierung in Bezug auf die Aufnahme im Ge⸗ gensatz zum Gesetze. Man sollte die Schwestern ruhig ge⸗ währen lassen und sie in ihrer Thätigkeit nicht hem⸗ men. Wer kontrolire denn die Diakonissinnen? Und wodurch hätten die katholischen Schwstern es verdient, daß man sie unter polizeiliche Aufsicht stelle? Er könne sich in dieser Beziehung auf den Abg. Virchow be⸗ ziehen. Unzulässig sei es auch, bestimmen zu wollen, wieviel Schwestern aufgenommen werden sollten. Es sei gesagt, wie abgearbeitet die Schwestern seien. Und wenn man die Zahl der Nachtwachen überblicke, die von Schwestern gehalten wür⸗ den, die Mortalität, die unter ihnen herrsche, so könne man nur sagen: man könne nicht genug aufnehmen. Sei nicht auch des Elends genug vorhanden? So lange man noch nach Mitteln suche, die Noth und das Elend zu bannen, sollte man nicht die Zahl der barmherzigen Schwestern zu beschränken versuchen.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Persönlich bemerkte der Abg. Dr. Virchow, der Abg. Windthorst habe versucht, einen Widerspruch nachzuweisen zwischen seinen heutigen Ausführungen und dem, was er früher in einer Abhandlung bemerkt habe, und die Herren aus der Mitte, welche bei dieser Gelegenheit ihr Zwerchfell so⸗ sehr in Bewegung gesetzt hätten, hätten geglaubt, daß der Abg. Windthorst Recht gehabt habe. Er bitte, jene Abhandlung zu Ende zu lesen. Dieselbe betreffe die Heiligegeist⸗Hospitäler und erweise, daß die Versuche des Katholizismus gescheitert seien, die Aufgaben der Charitas allein durch die Kirche zu lösen. Von der ganzen Organisation sei nur ein Kardinal übrig geblieben, der die Mittel der Hospitäler verzehrt habe, und auch der sei mit der Einigung des Königreichs Italien verschwunden.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, der Abg. Loewe müsse ihn falsch verstanden haben. Er habe nicht gesagt, die freiwilligen Krankenpfleger hätten nichts geleistet, sondern nur, daß die Diakonissinnen mehr geleistet hätten.

Tit. 1 wurde bewilligt.

In Tit. 2 sind für 462 Stadt⸗, Kreis⸗ und Bezirks⸗

physiker je 900 ℳ, für einen Dirigenten und Lehrer des mit der Charité verbundenen 8 ebeammen⸗Instituts u. s. w. zu⸗ sammen 721 089 gefordert. „Der Abg. von Rauchhaupt bemerkte, nachdem diese wich⸗ tige Frage zu Ende geführt sei, wolle er auf eine andere ein⸗ gehen, nämlich auf die Hebeammen⸗Frage. Der Minister oder vielmehr sein Stellverteeter habe ein Reglement erlassen, welches den Uebelständen auf diesem Gebiete Abhülfe schaffen solle, welches aber, nach seiner Meinung wenigstens, weit über das Ziel hinausgehe. Er wolle nur den einen Punkt hervor⸗ heben, daß das Reglement eine Aenderung herbeiführen wolle, ohne den Weg der gesetzlichen Regelung zu betreten. Es be⸗ treffe die Anstellung und Dotirung der Bezirks⸗Hebeammen. Es handele sich darum, thunlichst einen Vertrag. zwischen der Hebeamme und dem Bezirk abzuschließen. Das festgesetzte Einkommen solle nach abgelegter Prü⸗ fung, und nach einem Attest über gute Führung erhöht werden. Wohnungen sollten ihnen gegeben werden; wenn sie dienstuntauglich seien, sollten sie Unterstützung erhalten. Das⸗ gehe doch entschieden zu weit. Die Hebeammen würden ja durch dieses Reglement zu Staatsbeamten gemacht mit festem Diensteinkommen, Pension und Remune⸗ ration. Das Verhältniß der Wöchnerinnen zu den Hebeammen werde dadurch auch gestört. Er sei der Ansicht, daß das Ge⸗ halt der Hebeammen ausreichend sei, das sehe man an dem großen Zudrange der alljährlich zum Hebeammeninstitut statt⸗ finde. Es würde auch durch dieses Reglement die Steuerlast vermehrt, und besonders auf dem Lande stehe man demselben nicht sympathisch gegenüber. Es würden neue Lasten geschaffen, und die Gemeinden hätten schwer darunter zu leiden. Wenn die Regierung alles thue, um die Steuer⸗ lasten zu erniedrigen, so dürfe doch hier nicht eine neue Last dem Volke aufgebürdet werden. Darauf möchte er den Minister aufmerksam machen, und denselben bitten, besonders darauf Rücksicht zu nehmen, daß das Landvolk nicht unzufrieden gemacht würde.

Der Abg. Dr. Wehr erklärte, beim Erlaß des Reglements scheine die Bestimmung der Provinzialordnung im §. 120 übersehen zu sein, wonach die Vorschriften über Verwaltung der Hebeammeninstitute, Prüfung der Schülerinnen u. s. w. von den Provinzen reglementarisch zu ordnen seien; die Reglements be⸗

1884,

dürften vor ihrer Publikation der ministeriellen 845c1 So estätigte

setligirre Provinzialreglement datire von 1876: Jetzt würden ene Nieol L. dazu n.rge In⸗

ion plötzlich, ohne die Provinziallandtage zu hören, ab⸗ struktion plos Auf erhobene Beschwerde sei erwidert worden, daß die bezüglichen früheren Bestimmun⸗ en mit älteren Cirkularverfügungen von 1841, 1853 und Das Reglement datire doch aber von 1876 und jene alten Verfügungen könnten doch nicht Jedenfalls sei der Minister nicht berech⸗ tigt, ohne die Provinziallandtage zu fragen, solche Reglements einseitig aufzuheben, und für die Berathung der Kreis⸗ und rovinzialordnung für Hannover werde dieser Punkt sehr zu

worden; das

ei denn auch verfahren durch das neu erlassene Reglement und die

weichende Bestimmungen erlassen.

1865 im Widerspruch ständen.

mehr in Kraft sein.

berücksichtigen sein.

Tit. 2, sowie der Rest des Kapitels, ebenso Kap. 116 Allgemeine Fonds“ 155 120 wurden bewilligt. 8 Damit war die 2. Berathung des Ordinariums bis auf die an die Budgetkommission zurückverwiesenen Titel beendet.

Im Extraordinarium wurden im Ganzen gefordert.

Tit. 1 Erweiterung des Begräbnißplatzes in Schleswig

10 900 wurde ohne Debatte bewilligt.

Tit. 2 enthält für die iu Wittenberg 1. Rate 300 000 auf 580 000 veranschlagt.

und

gestellt sei,

Kirche zuletzt

ration sehr bedürftig sei; gewesen, deren Unterhaltung

9 917 000 sucht habe, würde seine Partei,

daß der Staatsfiskus haltung der Kirche rechtlich v durch wiederholte Beschießungen zu in den ruhmwürdigen Befreiungskriegen, sehr be⸗ sei und baldiger Restau⸗ daß diese Herstellung seit Langem projektirt, ein Lieblingsplan des Königs Friedrich Wilhelm IV. und schon zehn Jahre lang in der Detailbear⸗ beitung begriffen sei, daß endlich auch bei katholischen Kirchen, dem Staate obliege, dessen Beihülfe oft geleistet sei und hoffentlich auch ferner werde geleistet werden. Indem das Centrum so die Angelegenheit von jeder Neben⸗ beziehung losgelöst sehe, welche die Presse hineinzubringen ver⸗ der Kommission, auch

schädigt, ihres Schmuckes beraubt

wie in

im Plenum für diesen Titel stimmen. Tit. 2 bis 14 wurden bewilligt.

Restauration der Schloßkirche ℳ; die Gesammtkosten sind

Der Abg. Dr. Lieber⸗Montabaur erklärte, so erheblich auch seine Freunde die Forderung von 580 000 in diesem Titel gefunden hätten, so habe seine Partei doch der Bewilli⸗ gung keinen Widerspruch entgegensetzen wollen, nachdem fest⸗ zur Herstellung und Unter⸗ erpflichtet sei;

daß diese Kriegszeiten,

Tit. 15, den die Kommission abzulehnen beantragt, ent⸗ hält „für die Anlage des neuen botanischen Gartens in Kiel“ 142 098

Der Abg. Dr. Seelig bat um die Bewilligung der Posi⸗ tion. Man erfülle eine Pflicht gegen die Wissenschaft, die Universität, die 7,p. und das ganze Land, wenn man der Stadt Kiel zu diesem letzten ihr noch fehlenden Universitäts⸗ institute verhelfe. Auf vielen kleineren Universitäten sei die Zahl et und Naturwissenschaftler noch geringer als in Kiel.

Der Abg. Fhr. von Fürth schloß sich den Ausführungen und der Bitte des Vorredners an.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, daß er mit seinen politischen Freunden in der Kommission allerdings für Ablehnung der Position gestimmt habe, nunmehr aber, da er erfahren, daß das Projekt eines solchen Gartens in Kiel schon seit zehn Jahren in der Luft liege, seine Bedenken fallen lassen und die Position bewilligen werde.

Demgemäß wurde dieser Titel bewilligt, ebenso die Titel 16 bis 35.

Hierauf 11 Uhr

vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Montag

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ egister nimmt an: die Königliche Erpedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

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4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

8

5. Industrielle Etablissements Grosshandel.

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In der Börsen- beilage. R

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Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [6780] b

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Commis Hugo Bawlitza oder Bawlitzka, geboren am 2. April 1860 zu Wittstock, zuletzt in Berlin wohnhaft gewesen, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung in den Akten J. Ia. 207. 83 verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12, abzuliefern.

Berlin, den 7. Februar 1884. 1 Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

Beschreibung: Alter 23 Jahre, Größe ca. 1,68 m, Statur schlank, Haare dunkel, Stirn frei, Bart kleinen dunklen Schnurrbart, Augenbrauen dunkel, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne voll⸗ ständig, Kinn rund, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache gut deutsch. [6784] Steckbrief.

Gegen die separirte Therese Böhme aus Alten⸗ burg a /S., welche sich verborgen hält, soll eine durch Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts zu Naum⸗ burg a./S. vom 28. September 1883 festgesetzte Gefängnißstrafe von 4 Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Ge⸗ richtsgefängniß zu Naumburg a./S. abzuliefern.

Naumburg a./S., den 7. Februar 1884.

Königliches Amtsgericht.

[6779] Bekanntmachung. 1 Der hinter den am 13. September 1856 zu Katscher, Kreis Leobschütz, geborenen Arbeiter Joseph Ulrich unter dem 27. März 1882 in actis J. IVd. 234/82 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, 28. Januar 1884. 1 Königliche Staatsanwaltschaft I

[67831

Der hinter den Kaufmann Franz Meyhoefer aus Tilsit unterm 1. März 1881 erlassene Steck⸗ brief wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Tilsit, den 2. Februar 1884. Königliches Landgericht. Der Untersuchungsrichter.

[6782]

Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Lauf⸗ burschen Alexander Friedrich Eugen Heil wegen Unterschlagung in den Akten gegen Heil J. II. B. 54. 84 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 5. Februar 1884. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I. 8

[6785] G Der Zwirnmacher Wilhelm Friedrich aus Berna, Kreis Lauban, geboren am 14. Dezember 1846, ist durch Erkenntniß des hiesigen Schöffengerichts vom 9. März 1880 wegen Uebertretung des §. 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 mit 48 Geldstrafe event. 6 Tagen Haft bestraft. Es wird um Straf⸗ vollstreckung und Nachricht ersucht. Wolmirstedt, den 1. Februar 1884. Königliches Amtsgericht. 17022) Ladung. Der Schneidergeselle Georg Friedrich Laurinat, 23 Jahre alt, zu Leipeningken, Kreis Insterburg geboren, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird als Ersatzreservist I. Klasse im Mai v. Js. ausgewandert zu sein, ohne von seiner bevorstehenden Auswanderung der Militär⸗ behörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen §. 360 ad 3 Str.⸗G.⸗B., wird auf Anordnung des öniglichen Amtsgerichts hierselbst auf den 15. Mai 4, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hieselbst, Zimmer Nr. 11, zur Haupt⸗ verhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauplverhandlung geschritten werden. Insterburg, den 6. Februar 1884. (Unter⸗ schrift) Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

7 111sol Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Alt⸗Coeln Band 7 Nr. 582 auf den Namen der Wittwe des Buͤtter⸗ und Vorkoͤsthänd⸗ lers Joseph Raabe, Johanne Louise Juliane, geb. Fendler, eingetragene, Friedrichsgracht Nr. 23 hier⸗ selbst belegene Grundstück

am 29. April 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts⸗

Das Grundstück ist mit 1340 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blattes, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson⸗ dere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 29 a. eingesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fest⸗ stellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. 1

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. Mai 1884, Vormittags Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 12, verkündet werden.

Berlin, den 2. Februar 1884. h

Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 53.

1““ Im Wege des General⸗Aufgebots werden oten:

J. Auf Antrag der Grundstückseigenthümer bezw. deren Rechtsvorgänger folgende Hypothekenurkunden, welche angeblich verloren gegangen sind, zum Zwecke deren Amortisation und Löschung der zugehörigen

Posten: 13. Juli 1) Die Urkunde vom I. Seplember 1872 über

200 Thlr. zu 5 % verzinsliches rückständiges Kauf⸗ geld, für die Johanna Eleonore, geb. Hornek, und Gottfried Teichmann'schen Eheleute in dorf Abtheilung III. Nr. 10 im Grundbu he des Grundstücks Nr. 12 Rittersitz Gr. Neudorf einge⸗ tragen.

2) Der Grundschuldbrief über 400 Thlr., zu 6 % verzinsliche Grundschuld, eingetragen für den Kauf⸗ mann Louis Wolff Epstein zu Brieg ursprünglich auf den Grundstücken Nr. 197 Stoberau und Nr. 26a. Alt Coeln, jetzt noch haftend auf letzterem Grundstück Abtheilung III. Nr. 16. 1

3) Die Urkunde über die für Rosina Jaroß im Grundbuche der Grundstücke Nr. 50 und 95 Mang⸗ schütz Abtheilung III. Nr. 2 bezw. Nr. 1 eingetra⸗ genen, mit 5 % verzinslichen 250 Thlr. rückständigen Kaufgelder und je fünfzehn Thaler Ausstattung.

4) Die Urkunde über sechszehn Thaler achtzehn Silbergroschen mit 5 % verzinsliche Judicat⸗ und Kosten⸗Forderung des Halbgärtner Gottlieb Janoska in Klein Leubusch in Abtheilung III. Nr. 2 im Grundbuche des Grundstücks Kl. Leubusch Nr. 133 eingetragen.

5) Die beiden Urkunden über 34 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf. Vatererbtheil der vier Friedrich Thunig'schen Kinder, und 7 Thlr. 24 Sgr. 4 ½ Pf. Muttererb⸗ theil der fünf Anna Thunig, geb. Achtert schen, Kinder, Namens Friedrich, Hanna, Rosina, Christian Ge⸗ schwister Thunig und Gottlieb Kalusche, Abthei⸗ lung III. Nr. 1 bezw. Nr. 2 im Grundbuche des Grundstücks Nr. 36 a. Mangschütz eingetragen. 8

6) Die Urkunde vom 17. Oktober 1852 über 150 Thlr. rückständige Kaufgelder noch gültig über 100 Thlr. für den vorigen Besitzer George Friedrich Melzer auf Grund des Kaufkontraktes vom 16. Oktober 1852 Abtheilung III. Nr. 1b. im Grundbuche des Grundstücks Groß⸗Neudorf Nr. 32 eingetragen. 8

7) Die Urkunde vom 5./8. September 1859 über 160 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. mit 5 % verzinsliche großväterliche Erbegelder der vier Geschwister Stoeß, Vornamens Bertha Ottilie, Gustav, Adolph Paul und Carl, Abtheilung III. Nr. 5 im Grund⸗ buche des Grundstücks Nr. 361 Stadt Brieg ein⸗ getragen.

II. Auf Antrag der Hypothekengläubiger folgende

aufge⸗

Nr. 93

gediehen.

Nr. 13 2900 Thlr.

9

gende

Verwarnun mit seinen

werden.

Gaebel, Namens

ursprünglich

angeblich

1

zu 4 ½ % verzinsliches Darlehn für den Kaufmann

Ferdinand Gotthard Hausen zu Brieg Abthei⸗ lung III. Nr. 3 im Grundbuche des Grundstücks . Linden Cession auf den Kaufmann Wilhelm Fuchs in Brieg

eingetragen und

2) Die Urkunde vom 15. April 1829 über die Nr. 15 im Grundbuche des Hauses 5 Zrieg,

als Restpost Vatererbtheil der

Kinder der Barbara Helene verwittweten e. geb. Pauline, Emilie, Bertha, und Carl, noch eingetragenen 1160 Thlr., über die Antheile der Carl Wilhelm und Geschwister Engler, von je 580 Thlr.,

3) die Urkunde vom

IV. Auf Antrag der Grundstückseigenthümer fol⸗ Hypothekenposten, Gläubiger bezw. Rechtsnachfolger derselben ihrer Person und ihrem Aufenthalte nach unbekannt, bezw. nicht sämmtlich bekannt sind: 1) a. die Hypothekenpost von noch 180 Thlr., ein⸗ getragen für Michael Fersterra und dessen Ehefrau Abtheilung III. Nr. 1 im Grundbuche des Grund⸗ stücks Carlsburg Nr. 10, 1

b. die Hypothekenpost von 70 Thlr., eingetragen für Christoph Nickisch Abtheilung III. Nr. 2 im Grundbuche desselben Grundstücks Carlsburg Nr. 10, 2) die Hypothekenpost von 86 Thlr. 29 Sgr. 6 Pf. nebst 6 % Zinsen seit dem 5. August 1845 und 2 Thlr. 23 Sgr. Kosten Abtheilung III. Nr. 12 im Grundbuche des jetzt der Handelsgesellschaft Goldbach und 1 Grundstücks Nr. 12 der Stadt Brieg für die Hand⸗ lung Meyer und Comp. zu Magdeburg zufolge Ver⸗ fügung vom 13. März 1846 eingetragen.

Alle Diejenigen, welche an den vorbezeichneten Hy⸗ pothekeninstrumenten und Posten sei es als Inhaber, Erben, Cessionare oder sonst irgendwie Ansprüche und Rechte zu haben glauben, werden hiermit auf⸗ gefordert, diese ihre Rechte und Ansprüche zur Ver⸗ meidung deren Ausschließung spätestens in dem Auf⸗ gebotstermine

am 1. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Lindenstraße 40) an⸗ zumelden, und die aufgebotenen Hypothekeninstrumente vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunden, bezw. auch die Löschung der Posten im 1“ Grundbuche erfolgen wird. 1

Zu dem Aufgebotstermine werden mit Bezug auf das Aufgebot zu IV. Nr. 2 der seinem Aufenthalte nach unbekannte frühere Mitinhaber der inzwischen aufgelösten Handlung: Meyer & Comp. in Magde⸗ burg, Kaufmann Johann Heinrich Lohse von Magde⸗ im burg bezw. dessen Erben hiermit besonders unter der öffentlich geladen, daß der Ausbleibende nsprüchen auf die Post würde ausge⸗ schlossen und die Post im Grundbuche gelöscht

getilgte

Waldmann zu

Brieg, den 29. Januar 1884. Königliches Amtsgericht. II.

15. Februar 18144 17. Februar 1865 über die Abtheilung III. Nr. 4 und 9 im Grundbuche des Bauerguts Nr. 36 Tschöplowitz als Restpost von ich 350 Thlr. Darlehn für die evangelische Kirchenkasse zu Pogarell noch eingetragenen zu 5 % verzinslichen 269 Thlr. 5 Sgr.

Offerten, verschlossen und mit der Bezeichnung derjenigen Materialien versehen, auf die submittirt wird, sind bis zu den nachstehenden Terminen porto⸗ frei einzusenden.

Termin fär Steinkohlen Donnerstag, den 28., für die übrigen Materialien Freitag, den 29. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale.

Bedingungen für die verschiedenen Materialien besondere gegen Einsendung von 30 in Brief⸗ marken (nicht gegen Postnachnahme) zu beziehen oder in unserer Registratur einzusehen. Clausthal, den 8. Februar 1884. Königliche Berginspektion.]

schließlich durch

von ursprünglich fünf minorennen

orothea gül tig Emilie,

Die auf den diesseitigen Bahnhöfen angesammelten, alten unbrauchbaren Ober⸗ bau⸗ und Baumaterialien, darunter auch zu Bau⸗

zwecken geeignete Eisen⸗ sollen im Wege des öffentlichen schriftlichen Bietens zum Verkauf gestellt werden. Kauflustige wollen ihre Gebote frankirt und ver⸗ siegelt bis Sonnabend, den 23. Februar cr., Vormittags 11 Uhr, an uns einreichen, zu welchem Termin die Eröffnung in Gegenwart der etwa er⸗ schienenen Bieter erfolgen wird. Die Verkaufsbedin⸗ gungen nebst Verzeichniß der Materialien liegen in unserem Büreau sowie im Büreau der Bau⸗ Inspektion zu Hoyerswerda in den Dienststunden zur Einsicht aus, auch können dieselben von uns gegen Erstattung der Kopialien von 1 bezogen werden. Dessau, den 5. Februar 1884. Königlich Preußi⸗ sches Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt. [6354]

deren

[7040]

Bekanntmachung. Es soll die Ausführung der Dachdecker⸗ und Blitzableitungs⸗Arbeiten inkl. Ma⸗ teriallieferung zum Erweiterungsbau des Rundholz⸗ Magazins auf der Kaiserlichen Werft hierselbst im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist zu diesem Zweck Termin auf den 22. Fe⸗ bruar d. J., Mittags 12 Uhr, im Werft⸗Ver⸗ waltungs⸗Gebäude, Zimmer Nr. 47, anberaumt. Unternehmer wollen ihre Offerten versiegelt mit der Aufschrift: „Dachdecker⸗Arbeit des Rundholz⸗Maga⸗ zins“ bis zum Termine einreichen. Bedingungen und Zeichnung sind in der Registratur der unter⸗ zeichneten Kommission einzusehen auch gegen Franko⸗ einsendung von 4 von dort zu beziehen. Kiel, den 8. Februar 1884. Kaiserliche Marine⸗ Hafenbau⸗Kommission.

8

Brieg gehörigen

[7047. 8

Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Elberfeld. Die Lieferung des zum Betriebe unserer Fettgas⸗Anstalte zu Hagen und Steele für das Etatsjahr 1884/8 erforderlichen Bedarfes von 180 000 kg Gasöl soll Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Hierauf bezügliche Anerbieten sind ver⸗ siegelt, portofrei und mit der Aufschrift: „S mission auf Lieferung von Gasöl“ bis zum 25. Fe⸗ bruar d. J. an unser Materialien⸗Bureau hier einzusenden. Die Eröffnung derselben findet am darauf folgenden Tage, Vormittags 10 ½ Uhr, im Verwaltungsgebäude hierselbst in Gegenwart de erschienenen Anbieter statt. Lieferungsbedingungen

[7039)

[7164]

cylinderöl,

Hypothekenurkunden, welche verloren ge⸗

stelle Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 12,

versteigert werden.

1

gangen, zum Zwecke der Neuaus ertigung: 8 1) die Urkunde vom 21. Juni 1844 über 200 Thlr.

Eichen⸗Nutzholz.

Langhölzer; diese Lo einzeln und in Loosen ausgeboten. 9. Februar 1884.

Verkäufe, Verpachtungen,

Submissionen

Bekanntmachung. Montag, den 18. d. Mts., von Vormittags 10 Uhr ab, werden im Gasthofe zu Cladow Theerofen folgende Hölzer zum Ausgebot gebracht: aus der Totalität der Bel. Wormsfelde, Jägerwerder und Lotzen ca. Langhölzer, 6 rm. Kiefern Tonnenholz und 2 rm Aus Mollberg, Jag. 196, ca. 800 Stück Kiefern⸗Langhölzer und 30 rm Tonnenholz. Aus Saugarten, Jag. 214, 1 Ciche, 13 rm Eichen⸗ Nutzholz, 3 rm Buchen⸗Felgen und 3 Kiefern⸗Lang⸗ hölzer. Aus Mollberg, Jag. 170, 216 Stück Kiefern⸗ Letzteren werden nach

Submission auf Lieferung von 5000 t Stein⸗ kohlen, 300 000 Stück Sprenghütchen, 18 000 Ringen einfache weiße und 1000 Ringen Guttapercha⸗Zünd⸗ schnur, 20 t Dynamit, 6 2 t Dampf⸗ eisernen kupfernen gelochten Trommelblechen.

400 Stück

192 Stück Kiefern⸗

Der Oberförster Schäffer.

[sind vom Kanzlei⸗Vorsteher Peltz hier gegen Ein ssendung von 50 pro Exemplar zu beziehen Elberfeld, den 8. Februar 1884. Königlich Eisenbahn⸗Direktion. .““

ꝛc.

7045] Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Erfur Lieferung der in den Werkstätten des Bezirks pro 1884/85 nöthigen Schnitt⸗ und Posamentier waaren, Polstermaterialien, Seiler⸗, Leder⸗ und Gummiwaaren, wie Pluͤsch, Tuch, Thybet, Leinen, wollene Teppiche, Drell, Nessel, Parchend, Wachstuch, Kattun, Borte, Band, Dochte, Franzen, Netze, Knöpfe, Oelkissen, Quasten, Schnur, Watte

Gurte, Werg, Schläuche, Roßhaare, Taue, Zwirn, verschiedene Ledersorten, Gummiplatten, Gummiringe, Gummischläuche ꝛc. soll verdungen werden 1 werden Angebote hierauf bis zum 28. Februar er. von uns entgegengenommen. Näheres ist aus dem speziellen Verzeichniß der Materialien und aus den Lieferungsbedingungen ꝛc., welche von dem unterzeich⸗

Wunsch Cladow, den

freie Einsendung von 70 Schreibgebühren frankirt bezogen werden können, zu ersehen. Erfurt, den 8. Februar 1884. Materialien⸗Bureau. 8

und 150 Stück

und

neten Bureau, Löberstraße 32 hierselbst, gegen porto⸗