“
135,00 bis 142,00, pr. April-Mai 144,00, pr. Mai-Juni 144,50. Rüböl still, pr. April-Mai 65,00, pr. September-Oktober 62,50, Spiritus behauptet, loco 47,20, pr. Februar 47,50, pr. April-Mai 48,30, per Juni-Juli 49,40. Petroleum loco 8,50.
Posen, 20. Februar. (W. T. B.)
Spiritus loco ohne Fass 47,10, pr. Februar 47,10, pr. April-Mai 48.20, pr. Juni 49.10, pr. Juli 49,70. Fest.
Breslau, 21. Februar. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per Febr. 47.40, do. pr. April-Mai 48,50, do. pr. Juli-August 50,60. Weizen pr. Febr. 186. Roggen pr. Februar 147,00, do. pr. April-Mai 147,00, do. Mai-Juni 148,50. Rüböl loco Februar 66,00, do. pr. April Mai 66 00, do. pr. Mai-Juni —,—. Zink: —. Wetter: Schön.
Cöln, 20. Februar. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 18,50, fremder 19,00, pr. März 17,70, pr. Mai 18,15, pr. Juli 18,50. Roggen loco biesiger 14,50, pr. März 13,95. pr. Mai 14.40, pr. Juli- 14,70. Hafer loco 14,00. Rüböl loco 35,00, per Mai 35,80, pr. Oktober 31,50.
Bremen, 20 Februar. (V. T. B.)
Petroleum (Schlussbericht). Schwach. Standard white loco 7,75 bez. u. Käufer, pr. Mäürz 7,75 bez. u. Käufer, pr. April 7,85 bez. u. Käufer, pr. Mai 7,95 bez. u. Käufer, pr. August- Dezember 8,50 bez.
Hamburg, 20 Februar (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine ruhig, pr. April-Mai 175,00 Br. 174.00 Gd., pr Mai-Juni 177,00 Br., 176,00 Gd. Roggen loco unverändert, auf Termine ruhig, pr April-Mai 133,00 Br., 132,00 Gd., pr. Mai-Juni 133,00 Br. 132,00 Gd. Hafer u. Gerste unverändert Rüböl matt. loco 66 00, pr. Mai 66,00 spiritus leblos, pr. Februar 38 ¾ Br., pr. März 38 ¾ Br., pr. April. Mai 39 ¾˖ Br., pr. Mai-Juni 39 ¾ Br. Kaffee matt, geringer Umsatz. Petroleum still, Standard white loco 8,15 Br., 8.00 Gd., pr. Februar 8,00 d., per März 8,00 Gd. — Wetter: Schön. 1
Wien, 20. Februar. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen pr. Februar 9,85 Gd., 9,90 Br., pr. Frühjahr 9.95 Gd, 10,00 Br. Roggen pr. Frühjahr 8.13 Gd., 8.18 Br., pr. Mai-Juni 8,25 Gd., 8,30 Br. Mais pr Mai-Juni 6,95 Gd., 7,00 Br. Hafer pr. Frühjahr 7,45 Gd., 7,50 Br., pr. Mai-Juni 7,52 Gd., 7,57 Br.
Pest, 20. Februar. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco ruhig, pr. Frühjahr 9,50 Gd., 9,52 Br., pr. Herbst 10,13 Gd., 10,15 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,95 Gd., 6,97 Br. Mais pr. Mai-Juni 6,61 Gd., 6,63 Br. — Wetter: Schön.
Amsterdam, 20. Februar. (W. T. B.)
Getreide markt. (Schlussbericht.) Weizen auf Termine unverändert pr. März 246. Roggen loco u. auf Termine unverändert, pr März 161, pr. Mai 164. Rüböl loco 40, per Mai 38 ¼, pr.
erbst 36 ½. Amsterdam, 20. Februar. (W. T. B.)
Bancazinn 51 ½⅛.
Antwerpen, 20. Februar. (W. T. B.)
Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes. Type weiss
London, 20. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt.
(Schlussbericht.) Fremde Zufahren seit
letzten Montag: Weizen 3790, Gerste 5200, Hafer 6970 Qrts. Hafer gefragt, mitunter t sh. theurer, andere Getreid rten
ruhig, unverändert.
Liverpool, 20. Februar, (W. T. B.)
Baumwol e. (Schlussbericht.) Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Ruhig. Middl. amerikanische Februar-März-Lieterung 5 ¾, April-Mai-Lieferung 5 ⅜, Juni-Juli-
Lieferung 6 ¼64 d. Leith, 20. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. eher niedriger. Slasgow, 20. Februar. (W. T. B.) Roheisen. 42 sh. 6 ½ d.
Paris, 20. Februar (W. T. B.)
Markt sehr flau. Preise für alle Artikel
Mixed numbres warrants 42 sh. 6 d. bis
Rohzucker 88° behauptet, loco 45,50 à 45,75. Weisser Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Februar 53,75, pr. März
54,00. pr. März-Inni 54.60, pr. Mai-August 55,50. Paris, 20. Februar. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen ruhig. pr. Februar 23,25, pr.
März 23,60, pr. März-Juni 24,30 9 Marques träge.
pr Mai-August 25,00. Mehl pr Februar 48 90, pr. März 49,25, pr. März-
Juni 50 30, pr. Mai-August 52 25. Rüböl weichend, pr. Febr. 77,25,
pr. März 77,00,
pr. März-Juni 77,00, pr. Mai-August 76,75.
Spiritus ruhig, pr. Februar 44.75, pr. März 45.25, pr. März-
April 45,75, pr. Mai-August 47,25.
Berlin, 2 1. Februar. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 10 000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Havs
geliefert, waren auf hiesigem Platze am 15. Februar 1884 ℳ 47,8 16. 8 „ 48— 47,9 18 48 19. „ 48 20. 47.9 21.
3 8½ 18 à 2
V ohne Fass.
„ 2 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin
Eisenbahn-Einnahmen.
Königlich Württembergische Staats Eisenbahnen. Im Jan. cr.
1 736 070 ℳ (— 56 390 ℳ).
oOberlausitzer Eisenbahn. Im Januar cr. prov. 134 791 ℳ,
gegen 1883 def. + 53 110 ℳ Schweizerische Centralbahn. 655 000 Fr. (— 10 819 Fr.).
Eigenes Netz. Verbindungsbahn
Im Jan. cr. in Basel. Im
Jan. cr. 16 150 Fr. (— 3840 Fr.). Aargauische Südbahn. Im
Jan. cr. Jan. cr. 1150 Fr. (— 345 Fr.). Schweizerische West- und Simplonbahn. 751 500 Fr. (+ 27 443 Frcs.). Generalversammlungen. 7. März.
Vers. zu Berlin.
76 120 Fr. (+ 7799 Fr.). Wohlen-Bremgarten. Im
Im Januar, cr.
Berliner Brodfabrik-Aktien-Gesellschaft. Ord. Gen.-
Gotthardbahn selbst ausgestellten Interimsscheine der 4 % Gott-
hardbahn-Prioritäts-Obligationen in den nichtamtlichen Theil des amtlichen Courszettel. Der die näheren Bedingungen enthaltende
Prospekt wird an der morgenden Börse zum Aushang gelangen.
Wetterbericht vom 21. Februar 1884, 8 Uhr Morgens. ee r. —. . — +†P’ Wind. Millimeter. V Mullaghmore 742 ssSW bedeckt Aberdeen 745 8SW halb bed. Christiansund 756 wolkenlos Kopenhagen 763 1 Nebel. Stockholm . 761 2 bedeckt Haparanda . 758 2 halb bed. St. Petersbg. 757 still bedeckt Moskau.. 757 1 bedeckt Cerk, Queens- 8s town... 746 6 Regen 111““] 754 SW 2 bedeckt¹) Helder.. 760 8 2 halb bed. ““ 762 ssw 1 Nebel Hamburg.. 761 SW 1 Nebel Swinemünde 764 WNW 1 Nebel Neufahrwass. 763 WNW 1 bedeckt Memel 761 NW 4 bedeckt ²) Münster.. 763 8 1 sbedeckt Karlsruhe. 766 NO 1 halb bed. ³) Wiesbaden. 766 still bedeckt München .. 767 1 wolkenlos Chemnitz.. 767 8 till Nebel Berlin.. 765 still Nebel JE“ 768 still wolkenlos Breslau.. 765 2 halb bed. Ile d'Aix.. 763 6 bedeckt E1““ 767 3 wolkenlos V“ 769 still wolkenlos
¹) Seegang hoch. ³) Reif. Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet 1) Neordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. 8 Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = stei 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan. 8 Uebersicht der Witterung. Auf den Hebriden ist bei stürmischen Südwinden und Regen- wetter das Barometer sehr stark gefallen, in Valentia, wo 34 mm Regen fielen, stark gestiegen. Bei leichter südlicher und süd westlicher Luftströmung ist das Wetter über Centraleuropa im
Temperatur Wetter. in 0°˙ Celsius
Stationen. 50C.= 40 R
SeweEwboCoe
V
I
V
Sbdo IbbesbsdodeSe⸗
2) Seegang mässig, Nachts etwas Schnee
loco 19 ¾ bez. und Br., or März 19 ¾ Br., pr. April 19 ¾ Br., pr.
September-Dezember 21 ¼ Br. Ruhig. London, 20. Februar. (W. P. B.)
An der Küste angeboten 5 Weizenladungen. — Wetter: Milde.
— Havannazucker Nr. 12, 20 nominell.
Tarnowitzer Aktien-Gesellschaft für Bergbau und Eisenhüttenbetrieb. Usance. Die Sachverständigen- Kommission der Fondsbörse beschliesst die Aufnahme einer Coursnotirung der von der Direktion der
Ord. Gen.-Vers. zu Tarnowitz.
Norden trübe, wolkenlos. Die Temperatur ist in Deutschland, ausser im Süden, fast aberall gestiegen. In Ungarn sowie im nordwestlichen Russ- land herrscht srrenge Kälte; Archangelsk meldet min. 29. 8
stark neblig und mild, im Süden trocken un-
Deutsche Seewarte.
Theater.
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 49. Vorstellung. Marie, oder: Die Tochter des Regiments. Komische Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen des St. Georges. Musik von Donizetti. (Marie: Frl. Tagliana, als Gast, Fr. Lammert, Hr. Salomon. Hr. Ernst.) Zum Schluß: Gavotte. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 52. Vorstellung. Glück bei Frauen. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus. 50. Vorstellung. Undine. Romantische Zauber⸗Oper in 4 Akten, nach Fougué’'s Erzählung frei bearbeitet. Musik von Albert Lortzing. Tanz von Charles Guillemin. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 53. Vorstellung. Was ihr wollt! Lustspiel in 4 Akten von Shakespeare, nach Schlegels Uebersetzung und mit Benutzung der Bühnenbearbeitung von W. Oechelhäuser. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. (Viola: Frl. Küßner, vom Königl. Hoftheater in München, als Gast.) Anfang 7 Uhr. u“
*
Geutsches Theater. Freitag: Der Richter
von Zalamea. Sonnabend: Viel Lärm um Nichts.
Wallner-Theater. Freitag: Zum 14. Male:
Mein nener Hut. Plauderei in 1 Akt von Marx Bernstein. Zum 7. Male:; Eine rasche Hand. Schwank in 1 Akt von Labiche und Martin. Deutsch von Helm. Hierauf zum 14. Male: Am Hochzeits⸗ morgen. Lustspiel in 1 Akt von C. Laufs. Zum Schluß zum 14. Male: Die kleine Schlange. Schwank mit Gesang in 1 Akt von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis. “
11“
Victoria-Theater. Freitag: Zum 124. M.: Excelsior. Großes Ausstattungs⸗Ballet von
anzotti. Text von Oscar Blumenthal, Deko⸗ ration von F. Lütkemeyer. Ausgeführt von 450 Personen.
Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater. Freitag: Zum 30. Male: Die Afrikareise. Operette in 3 Akten von Franz v. Suppé.
Sonnabend: Die Afrikareise.
Residenz-Theater. Direktion Emil Neu⸗
mann. Freitag: 21. Gastspiel des Königl. bayer.
Hofschauspielers Hrn. Heinrich Keppler. Neu ein⸗
studirt: Unsere Sonnabende. Schwank in 3 Akten
von E. Labiche und A. Duru. Zum Schluß: Werbe⸗
offiziere. Schwank in 1 Akt von M. Bauermeister. Sonntag: Drittletztes Gastspiel des Hrn. Heinrich
Ss Neu einstudirt: Die relegirten Stu⸗ euten.
——
Kroll's Theater. Sonntag, 24. Februar:
I. Concert unter [Leitung des Musikdirektors J. C. Engel in den von den vereinigten Künstlern festlich dekorirten Sälen. Römersaal (Egyptischer Saal) ist unter Leitung von Hrn. Professor Wilhelm Gentz ausgeführt von den Malern Douzette, J. Gentz Jun., Körner, Klinger, Kuschel, Possart, Prell d
den Bildhauern Kaffsak, Ohmann, Pfuhl u. Schuler. Rittersaal (Japanischer Saal) ist unter Leitung von Hrn. Professor E. Bracht, ausgeführt von demselben sowie den Malern Ehrentraut, Gude, C. Lessing, Nygrin, G. Richter, Röchling, Saltzmann, Souchay, Voorgang, Wiegmann und Bildhauer Thomas. Entrée 1 ℳ
Sonntag, 2. März: Drittes Concert der Frau Amalie Joachim.
Billets à 3 und 2 ℳ, Entrée à 1 ℳ sind vorher zu haben im Invalidendank, Markgrafenstr. 512., bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Linden⸗ berg, Leipzigerstr. 50a., C. Heintze, Unter den Lin⸗ den 3 und an der Kasse des Etablissements. An⸗ fang 7 ½ Uhr.
Belle-Alliance-Theater. Freitag: Gast⸗ spiel der Mitglieder des Wallner⸗Theaters. Zum letzten und 28. Male: Vetter Brause⸗ wetter. Posse mit Gesang in 4 Akten von W. Mannstädt und H. Weber, Musik von G. Michaelis. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Zum 1. Male: Mit Vergnügen. Feehän in 4 Akten von G. v. Moser und Otto
indt. 3
Walhalla-Operetten-Theater. Freitag: Zum 109. Male: Nanon. Operette in 3 Akten, frei nach einem Lustspiele der Herren Theaulon und d'Artois von F. Zell und Rich. Genée, Musik von Rich. Genée.
Central-Theater. Alte Jakobstr. 30. Di⸗ rektion H. Wilken. Freitag: Zum 63. Male: Mein Herzensfritz. Posse mit Gesang in 3 Akten von W. Mannstädt und *.“. Musik von Steffens. Gesangstexte von Görs.
Concert-Haus. Concert des Kgl. Bilse. b
Hof⸗Musikdirektors Herrn Dienstag, 26. Februar (Fastnacht): Letzter Sub⸗ scriptions-Eall. .
—
Familien⸗Machrichten.
Verlobt: dor Pfeiffer (Göttingen).
Verehelicht: Hr. Rechtsanwalt Max Steffeck mit Frl. Margarethe v. Arnim⸗Gerswalde (Zossen —† Berlin). — Hr. Regierung⸗Assessor und kom. Amts.
M. Knaus mit Frl. Josefa
hauptmann Dr. jur. Mack (Weener⸗Hildesheim). — Hr. Hauptmann Reinhard Scheffer mit Frl. Margarethe Riebeck (Halle a. S.). — Hr. Hauptmann und Com⸗ pagniechef Paul Ewald v. Kleist mit Frl. Marie Freiin von Riese⸗Stollburg (Spandau— Jungfern⸗ Brazau bei Prag).
Geboren: Ein Sohn: Hen. Hauptmann und Brigade⸗Adjutant Rochlitz (Magdeburg). — Eine Tochter: Hrn. Gymnasial⸗Oberlehrer G. Mar⸗
kull (Danzig). — Hrn. Gerichtsreferendarius Is⸗
rasl (Kassel). — Hrn Regierungs⸗Assessor Dr.
Kruse (Altena in Westpf.)
Gestorben: Hr. Hof⸗ und Leibarzt Dr. med. Fried⸗ rich v. Kornbeck (Tübingen). — Hr. Ober⸗Regie⸗ rungsrath z. D. Carl Jacob Krossa (Königsberg i. P.). — Frau Lieutenant Margarethe v. d.
Groeben, geb. v. Schack (Colmar).
Frl. Else Merkel mit Hrn. Dr. Theoo-
Gubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [8875] Aufgebot.
Auf den Antrag des Vormundes der minder⸗ jährigen Schwestern Bock werden die Nachlaßgläu⸗ biger des am 14. Januar 1884 verstorbenen Schul⸗ rektors Friedrich Ernst Bock zu Wettin aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine
den 5. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr,
ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß des⸗ selben bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre An⸗ sprüche nur noch in soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß alte seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗ friedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er⸗ schöpft wird.
Wettin, am 12. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht. [8878] Aufgebot.
Auf den Antrag der verwittweten Frau Leopoldine Arnoldt, früher verwittwet gewetenen Stabenow, geb. Hasford, in Wiesbaden, wird deren Sohn aus erster Ehe Heinrich Friedrich (Fritz) Ferdinand Stabenow, welcher im Jahre 1864 nach Amerika gegangen ist, aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermin
den 8. Januar 1885, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 3) zu v widrigenfalls seine Todeserlärung erfolgen wird.
Ragnit, den 15. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht [8871] Umtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Johann Peter Wilhelm
Reimers, als Testamentsvollstrecker von Joachim
Carl Johann Lippert, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dres. D. Schlüter und Max Predöhl, vird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 28. September 1883 hieselbst verstorbenen Joachim Carl Johann Lippert Erb⸗ oder onstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erb⸗ lasser am 13. September 1883 errichteten, am 11. Oktober 1883 hieselbst publicirten Testaments, und den dem Testamentsvollstrecker ertheilten Befugnissen, insbesondere der Um⸗ chreibungsbefugniß desselben widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Mittwoch, 16. April 1884,
10 Uhr V.⸗M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 24, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 15. Februar 1884. 1— Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung IV. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[8881] Bekanntmachung.
Durch das am 9. d. M. publizirte Ausschluß⸗ urtheil sind die unbekannten Interessenten der in der Subhastationssache Rensmann K. 11 de 82 wegen der früher im Grundbuch Bd. I. Art. 14 Abth. III.
Nr. 1 und 2 für die reformirten Armen zu Bodel⸗
schwingh bezw. für den lutherischen Schulfonds zu Castrop eingetragen gewesenen Posten gebildete Spezialmassen von 101 ℳ 30 ₰ und 16 ℳ 97 ₰4 mit ihren Ansprüchen an dieselben ausgeschlossen. Castrop, den 19. Februar 1884. Königliches Amtsgericht.
[8880] 8
Auf den Antrag des Schreiners Heinrich Toll⸗ kötter zu Ostenfelde ist das auf dessen Namen aus⸗ gestellte Buch Nr. 11580 der Stadtsparkasse zu
Warendorf über 450 ℳ Einlage lautend durch unser 8
am 7. Februar d. J. erlassenes und verkündetes Ur⸗ theil für erloschen erklärt. Warendorf, den 15. Februar 1884. Königliches Amtsgericht.
[8882] Im Namen des Königs! — In der Röhrig'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Meschede in dem Auf⸗ gebotstermine vom 16. Februar 1884 durch den Amtsrichter Koester für Recht:
Alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen an die in der Subhastation Josef Arens K. 2/1883 gebildete Spezialmasse Anton Röhrig ausgeschlossen.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus der Spezialmasse zu entnehmen.
Von Reechts Wegen. gez. Koester. b
[888414 Bekanntmachugg. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts ist die Ausfertigung des Illaten⸗Bekenntnisses vom 12. September 1845 und des Hypothekenscheines vom 22. September 1847 als Urkunde über die im Grundbuche von Wettin Nr. 148 Abthei⸗ lung III. Nr. 7 für Ehefrau Schwartzberg, Marie Christine, geborne Mischur, eingetragenen 100 Thlr. Illaten, 8 für kraftlos erklärt. 4 . Wettin, am 9. Februar 1884. Königliches Amtsgericht. Triebel.
[88852 3 Durch Ausschlußurtheil vom Heutigen ist die unter dem 21. Juli v. Js. öffentlich aufgebotene ausgelooste 4 % Herzogl. S. Meiningen'’sche Landes⸗ Creditkasse Obligation
1 C. 12 über 200 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Meiningen, 19. Februar 1884.
Herzogl. Amtsgericht, Abth. II. Bernhardi.
[8754] 8
Die Ehefrau des Metzgers Leopold Trenkel, Sara, geb. Kaufmann, ohne Geschäft, zu Garz⸗ weiler, hat gegen ihren genannten Ehemann, z. Z. im Zuchthause zu Cöln detinirt, bei der II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf Klage auf Gütertrennung erhoben; hierzu ist Ver⸗ handlungstermin auf den 17. April 1884, Mor⸗ gens 9 Uhr.
Düsseldorf, den 15. Februar 1884. .“
Schulz, c. Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das UVierteljahr.
8 - Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; V 8 3 für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Enpe⸗ zeile 30 K 8
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
8=— —
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberst⸗Lieutenant z. D. Birkenstock, bisher Be⸗ zirks⸗Commandeur des 2. Bataillons (Iserlohn) 7. Westfälischen Landwehr⸗Regiments Nr. 56, dem Major z. D. Brenken, isher Bezirks⸗ Commandeur des 1. Bataillons (Soest) 3. West⸗ älischen Landwehr⸗Regiments Nr. 16, und dem Amtssekretär a. D. Behrens zu Burgdorf im Kreise Celle den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Rechnungs⸗Rath und Gar⸗
nison⸗Verwaltungs⸗Direktor Witowski zu Düsseldorf den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem evangelischen
Lehrer Thiel zu Altweichsel im Kreise Marienburg W⸗Pr. den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Ortsschulzen und Steuer⸗Erheber Friske zu Aschenforth im Kreise Kolmar i. P. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
—
8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung
der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Komthurkreuzes mit dem Stern des Groß⸗
herzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsam⸗ keit oder vom weißen Falken: dem General⸗Inspektor des Thüringischen Zoll⸗ und Han⸗
delsvereins, Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath Grolig zu Erfurt;
des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Rath, ordentlichen Pro⸗
fessor an der Universität zu Berlin, Dr. Gneist;
des Fürstlich waldeckischen Verdienst⸗Ordens erster Klasse: dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Stauder, vortragenden Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten; des Fürstlich reußischen Civil⸗Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Direktor der provinzialständischen Taubstummen⸗ Anstalt in Hildesheim, Rö
ferner:
des Kaiserlich russischen St. Stanislaus Ordens
erster Klasse: dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Medizinal⸗Rath, Professor Dr. von Frerichs; der zweiten Klasse desselben Ordens: dem ordentlichen Professor an der Universität zu Bonn,
Dr. Endemann; sowie
des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone: dem Ober⸗Stabsarzt a. D., praktischen Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Boerner zu Berlin.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ddeen Wirklichen Geheimen Ober⸗Medizinal⸗Rath, Professor Dr. Frerichs in den Adelstand zu erheben.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
in Folge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu
Elbing vollzogenen Wahl den Stadtrath und Stadtsyndikus
Elditt daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Elbing auf eine fernere Amtsdauer von sechs Jahren zu be⸗
stätigen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Pfarrer Karl Adolf Goercke in Ueckermünde zum Superintendenten der Synode Ueckermünde, Regierungsbezirk Stettin, zu ernennen. Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Anleihescheine des Kreises Jerichow II im
Betrage von 178 600 ℳ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem die Vertretung des Kreises Jerichow II auf den Kreis⸗
tagen am 13. Juni 1878 und 28. März 1879 beschlossen hat, die zur Ausführung der von dem Kreise beabsichtigten Chausseebauten erfor⸗ derlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir
auf den Antrag der Kreisvertretung, zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine . im Betrage von 768 600 ℳ ausstellen zu dürfen, mit Rücksicht darauf, daß sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, daß
jedoch bereits für den chausseemäßigen Ausbau der Straße von Gen⸗ thin nach Rathenow durch das von Uns unter dem 30. April 1880 ertheilte Privilegium die Genehmigung zur Ausgabe von Kreis⸗An⸗ leihescheinen zum Betrage von 290 000 ℳ, sowie ferner für den chausseemäßigen Ausbau der Straßen von Hohenseeden nach Jerichow und von Woltersdorf über Rogäsen bis zur Kreisgrenze in der Rich⸗ tung auf Ziesar durch das von Uns unter dem 13. Juli 1881 ertheilte Privilegium die Genehmigung zur Ausgabe von Kreis⸗Anleihescheinen zum Betrage von 300 000 ℳ ertheilt ist und es sich gegenwärtig nur noch um den chausseemäßigen Ausbau der Straße von Rathenow nach Wulkau handelt, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 178 600 ℳ, in Buchstaben: Einhundert acht und siebzigtausend sechshundert Mark, welche in folgenden Abschnitten: ö““ 70 000 ℳ zu 1000 ℳ, 100 000 ℳ zu 500 ℳ, 8 600 ℳ zu 200 ℳ,
mmen 178 600 ℳ v““ nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 vom Hun⸗ dert jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungs⸗ plane mittelst Verloosung jährlich vom 1. April 1885 ab mit wenig⸗ stens Eins vom Hundert des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen sind, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Dieselbe erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
. Gegeben Berlin, den 30. Januar 1884.
(L. S.) Wilhelm. von Puttkamer. Maybach.
Regierungsbezirk Magdeburg. Anleiheschein des Kreises Jerichow II, .. III. Ausgabe, Buchstaee Nr.. .hüber. 8 Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums
von Scholz.
Provinz Sachsen.
vom (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magde⸗
burg vom . ten 188. Nr. ... Seite... und Gesetz⸗Sammlung für 188. Seite .. . . laufende Nr. . .. ).
Auf Grund der vom Bezirksrathe des Regierungsbezirks Magde⸗ burg genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom 13. Juni 1878 und 28. März 1879 wegen Aufnahme einer Schuld von 768 600 ℳ, von welcher in Gemäßheit des vorangeführten landesherrlichen Privile⸗ giums durch die gegenwärtige III. Ausgabe von Kreis⸗Anleihe⸗ Scheinen die Restsumme von 178 600 ℳ begeben wird, bekennt sich die Chausseebau⸗Kommission des Kreises Jerichow II Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu⸗ bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Mark, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit 4 vom Hundert jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 178 600 ℳ erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungs⸗ plans mittelst Verloosung der Anleihe⸗Scheine in den Jahren 1885 bis spätestens 1923 einschließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens Eins vom Hundert des Kapitals jährlich, unter Zu⸗ wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, gebildet wird. Die Ausloosung geschieht vom Jahre 1884 ab in den Monaten August oder September jedes Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmt⸗ liche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstocke zu.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffent⸗ lich be agtt.a. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg und in dem Jerichowschen Kreis⸗ blatt. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ Präsidenten in Magdeburg ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit 4 vom Hundert jährlich verzinset. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück⸗ gabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Genthin und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Die können auch bei der Kur⸗ und Neumärkischen ritterschaftlichen
ahrlehnskasse in Berlin erhoben werden. Mit der zur Empfang⸗ nahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzu⸗ liefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (R. Ges. Bl. Seite 83) beziehungsweise nach §. 20 des Ausführungs⸗ gesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges. S. S. 281). — Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraft⸗ los erklaͤrt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von
zu der obigen Schuldverschreibung die
Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗ scheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub⸗ hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Etatsjahres. ... ausgegeben; die ferneren Zins⸗ scheine werden für fünfjährige Zeitabschnitte ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunalkasse in Genthin gegen Ablieferung der, der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge⸗ schehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Genthin, den ..
Die Chausseebau⸗Kommission für den Kreis Jerichow II.
Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter⸗ schriften des Landrathes und zweier Mitglieder der Chausseebau⸗ Kommission mit dem Siegel des Landrathes zu versehen.
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. Zinsschein Reihe zu der Schuldverschreibung des Kreises Jerichow II, 3te Ausgabe, Buchstabe. N 8 b
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. April (bezw.) 1. Oktober 18.. ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom .. ten
““ I Mark 2. bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Genthin oder bei der Kur⸗ d Neumärkischen ritterschaftlichen Darlehnskasse zu Berlin. CCaTe 8 Die Chausseebau⸗Kommission für den Kreis Jerichow II. 8 (Unterschriften.) 8
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. 1
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Chausseebau⸗Kommission können mit Lettern oder Faesimilestempeln
gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namenzunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Regierungsbezirk Magdeburg.
Provinz Sachsen. Anmwmeisun
zum Kreis⸗Anleiheschein des Kreises Jerichow II., 3te Ausgabe, Buchstabe 11““ Mark
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe z te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18.. bis 18 ‧ bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Genthin, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich aus⸗ weisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widersp erhoben wird. 8 v“ Die Chausseebau⸗Kommission für den Kreis Jerichow II. (Unterschriften.) Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Chausseebau⸗Kommission können mit Lettern oder Faesimile⸗ stempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigen⸗ händigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Lie Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern
un
in nachstehender Art abzudrucken:
1ö“ 8 8 „Hter Zinsschein. ter Zinsschein.
Anweisung.
Finanz⸗Ministerium. Der Geheime Kanzlei⸗Diätarius Schwager ist als
Geheimer Kanzlei⸗Sekretär bei dem Finanz⸗Ministerium an⸗
8 “
gestellt worden.
53. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten am Sonnabend, den 23. Februar 1884, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung:
Dritte Berathung des Entwurfs einer Kreisordnung für die Provinz Hannover und des Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hannover. — Berathung des Rechenschaftsberichts über die Verwendung der flüssig gemachten Bestände der im §. 94 der Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 249) bezeichneten Fonds und der im §. 95 Absatz 3 daselbst erwähnten Gelder für die Zeit vom 1. Ja⸗ nuar bis 31. Dezember 1883. — Berathung des fünfund⸗ dreißigsten Berichts der Staatsschuldenkommission über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens. — Erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Stempelsteuer für Kauf⸗ und Lieferungsverträge im kaufmännischen Verkehr und für
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