1884 / 61 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ igten unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche und Forderungen gegen die Benefizial⸗Erben nicht geltend ge⸗ macht werden können. Hamburg, den 3. März 1884. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung III.

Zur Beglaubigung:

Romberg, Dr.,

Gerichts⸗Sekretär.

12114] Ausschlußurtheil. In der Jacob Nikuttaschen Aufgebotssache hat das Königliche Amtsgericht in Neidenburg in öffent⸗ licher Sitzung durch den Amtsrichter Brennekam für Recht erkannt: alle Diejenigen, welche auf die nachstehend verzeichneten im Grundbuche von Malschöwen Band 33 Blatt Nr. 8 eingetragenen Hypo⸗ thekenposten bezw. die darüber gebildeten Hypo⸗ hekenurkunden, 8 nämlich: 3 I. Abtheilung III. Nr. 1. 13 Rthl. 66 Gr. 9 Pf. Kaufgelderrest r Elise Juli Nikutta auf Grund des Inventarii vom 6 821 laut Verfügung vom 27. Juli 1821, über welche Post ein Rekognitionsschein vom 17. Juli 1821 ertheilt ist. II. Abtheilung III. Nr. 2. 101 Rthl. 17 Sgr. rückständige Kaufgelder der Catharina Nikutta, geborene Kusmierz, auf Grund des gerichtlichen Vertrages vom 23. August 1827 laut Verfügung vom 27. August 1827 wovon 26 Rthl. 17 Sgr. gelöscht und 10 Rthl. nebst 5 % Zinsen vom 10. Oktober 1837 für den minorennen Johann Nikutta und 10 Rthl. für die minorennen nder des verstorbenen Wirths Johann Nikutta, Namens Jacob Johann und Ewa und Adam Geschwister Nikutta umgeschrieben sind und die über iese Post gebildete Hypothekenurkunde. III. Die Hypothekenurkunde über die Post Abtheilung III. Nr. 3. 13 Rthl. 19 Sgr. 3 Pf. väterliches Erbtheil des dam Nikutta auf Grund des Johann Nikuttaschen Erbtheilungsrezesses vom 10. Oktober 1837, be⸗

a. beglaubigter Abschrift der gerichtlichen handlung vom 12. April 1836, .beglaubigter Abschrift der gerichtlichen handlung vom 10. Oktober 1839, .Hypothekenschein über das Grundstück Mal⸗ schöwen Nr. 8, .Rekognitionsschein vom 6. Januar 1840. IV. Abtheilung III. Nr. 4. 12 Rthl. 20 Sgr. für Wilhelm Pilath, 122 Rthr. 20 Sgr. für die Louise Pilath, 12 Rthl. 20 Sgr. für Michael Pilath, im Ganzen 38 Rthl. mütterliche Erbgelder mit 5 % jährlichen Zinsen auf Grund der gerichtlichen Obli⸗ gation vom 30. Januar 1839, eingetragen laut Ver⸗ fügung vom 13. Dezember ejusdem, und das über diese Post gebildete Hypothekendokument als Eigen⸗ thümer, Erben, Cessionare, Pfand⸗ oder sonstige Briefinhaber Ansprüche und Rechte zu haben ver⸗ meinen, mit denselben auszuschließen, die genannten Posten im Grundbuche zu löschen und die Urkunden für kraftlos zu erklären. die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last zu legen. - Neidenburg, den 9. Februar 1884. Königliches Amtsgericht. IV. Brennekam. 8

Ver⸗

Ver⸗

[12106] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Küfers Hermann Noll von Lingelbach erkennt das Königliche Amtsgericht zu Oberaulau durch den unterzeichneten Richter

1111X“

Es wird die Löschung der im Artikel 124 des Grundbuchs von Lingelbach unter Nr. 3, 10., 17, 2 20 der Abtheilung III. eingetragenen Pfand⸗ rechte:

Nr. 3: 75 Kaufgeld an Ernst Pilgrim und Ehefrau, geb. Ebert, zu Lingelbach aus Vertrag vom 24. Februar 1835,

Nr. 10 b. und Nr. 23: 30 Thlr. = 90 ℳ, zahlbar auf den Anschlagspreis aus Vertrag vom 27. April 1857 an die Wittwe des Nico⸗ lang Noll, Anna Gela, geb. Goebel, zu Lingel⸗

ach,

Nr. 17: 108 Kaufgeld an Peter Mogk und Frau zu Lingelbach nach Vertrag vom 3. Februar 1838,

Nr. 20: 85 Thaler 4 Albus Kaufgeld an Georg Heinrich Schmidt und Frau, geb. Schwerzel, zu Lingelbach laut Vertrag vom

29. Mai 1834, 8 verfügt. Oberaula, den 3. März 1884. Königliches Amtsgericht. Kulenkamp.

112116 ½ Bekanntmachung.

1 89 Sstng vee Flüftce at⸗ SFeger th. Peise er⸗

tennt das Königliche Amtsgericht zu Neisse dur

den Amtsrichter Gentz, f 3 für Recht:

Alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen an folgende, in dem Zwangsversteige⸗ rungsverfahren bezüglich der Grundstücke Nr. 291 und 292 Groß⸗Neundorf II. K. 19/83 gebil⸗ dete Spezialmassen:

a. die Balthasar Schmidt'sche Spezialmasse von 2236,60 (Hebung der auf Nr. 292 Groß⸗ Neundorf Abtheilung III. Nr. 1 für die Bal⸗ thasar Schmidt’'sche Vormundschaft eingetrage⸗ nen, von Nr. 86 Groß⸗Neundorf übertragenen, auf letzterem Grundstück unterm 2. Februar 1757 intabulirten Kaufgelder von 78 Thlr. 86 Sgr.), Herde' ie ndreas erde'sche Spezialmasse von 200,51 (Hebung der auf Nr. 291 188 292 Groß⸗Neundorf Abtheilung III. Nr. 4 auf Grund der Urkunde vom 14. Juni 1878 am 19. Juni 1878 für den Brunnenbauer Andreas Herde in Graeferei eingetragenen, zu 5 % ve zinslichen Darlehnsforderung von 600 ℳ), hiermit ausgeschlossen. Neisse, den 28. Februar 1884.

Berlin auf

1120781 Ausschlußurtheil. In Sachen, betreffend das Aufgebot des über die Posten Kukowen Nr. 34 Abtheilung III. Nr. 1 7 —— gemeinsamen Hypothekenbriefs sowie der ezeichneten Posten selbst, deren Tilgung der Grund⸗ stückseigenthümer behauptet hat, aber nicht durch Quittungen sämmtlicher Betheiligter nachweisen konnte, weil ihm dieselben ihrem Aufenthalte nach unbekannt sind, hat das Königliche Amtsgericht zu Marggrabowa durch den Amtsrichter Mendrzyk am 5. März 1884 für Recht erkannt: Daß alle unbekannten Interessenten mit ihren Ansprüchen auf die aufgebotenen Posten auszu⸗ schließen, das über die Posten Kukowen Nr. 34 Abtheilung III. Nr. 1—7 gebildete gemeinsame Hypotheken⸗Dokument über sieben Mal 12 Thaler 15 Sgr. der Geschwister Rosteck behufs Löschung der Posten für kraftlos zu erklären, die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller Käthner

Ludwig Rosteck zu Kukowen aufzuerlegen. Marggrabowa, 5, März 1884. 8 Königliches Amtsgericht, I.

[12074] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Grundbesitzers August Wolgam zu Giesen als Besitzer des Grundstücks Giesen Nr. 59 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marggrabowa durch den Amtsrichter Mendrzyk für Recht: Der Hypothenbrief über die Post Gießen Nr. 59 Abtheilung III. Nr. 1, gebildet aus dem rbrezesse vom 19. Oktober 1833, dem Hypo⸗ hekenschein und dem Eintragungsvermerke vom 1. August 1834, welcher lautet: Nr. 1. 11 Thaler 11 Sgr. 2 Pf., geschrieben Eilf Thaler eilf Silbergroschen zwei Pfennige, mütterliches Erbtheil des Gottlieb Wessoleck, welche ihm der Michael Wessolleck schuldig geworden, sind auf Grund Erbrezesses vom 19. Oktober 1833 gemäß Verfügung vom 11. August 1834 eingetragen worden. wird Behufs Löschung der Post für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller zur Last gelegt. Marggrabowa, 5. März 1884. Königliches Amtsgericht. I.

G

[129075) Im Namen des Königs 8 Auf den Antrag des Käthner Gottlieb Plaga zu Duttken als Besitzer des Grundstücks Duttken Nr. 52 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marggrabowa durch den Amtsrichter Mendrzyk für Recht: Der Hypothekenbrief über die Post Duttken Nr. 52 Abtheilung III. Nr. 4 gebildet aus der Schuldurkunde vom 4. Oktober 1873 und dem Hypothekenschein und Eintragungsvermerk vom 3. Juli 1874, welcher lautet: Nr. 4. 100 Thaler Darlehn, nach halb⸗ jähriger Kündigung fällig, vom 4. Oktober 1873 ab mit 6 % in jährlichen Raten ver⸗ zinslich für den Grundbesitzer Mathes Niedzwetzki zu Duttken aus der Schuldschrift 58 4. Oktober 1873 eingetragen am 3. Juli wird Behufs Löschung der Post für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt. ö“ Marggrabowa, den 5. März 1884. Königliches Amtsgericht.

liencd, Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil von heute sind die In⸗ teressenten der auf Heilsberg Nr. 88 und 88 a, aus der Urkunde vom 16. April 1793 für den Landvogtei⸗ gerichts⸗Rath Kaboth eingetragenen Forderung von 100 Thaler mit ihren Rechten auf diese Post aus⸗ geschlossen. Heilsberg, den 6. März 1884. Königliches Amtsgericht.

112112=2 Bekanntmachung. „Durch Ausschlußurtheil vom 28. Februar d. Irs. ist das Hypotheken⸗Instrument über die auf dem Grundstück von Groß⸗Behnitz Band I. Seite 9 in Abtheilung III. Nr. 1d. und Nr. 6 für Christian Friedrich Wilhelm Voigt eingetragenen 232 Thaler 26 Sgr. 3 Pf. und Zinsen für kraftlos erklärt. Nauen, den 6. März 1884.

Königliches Amtsgericht.

2 a 112111¹1 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil von heute ist das Hypo⸗ thekendokument über die für Louise Böhring auf Heilsberg Haus Nr. 394 Abth. III. Nr. 2 auf Grund der Schuldurkunde vom 9. Dezember 1847 eingetragene Forderung von 133 Thlr.

8 Pf. für kraftlos erklärt.

Heilsberg, den 6. März 1884.

Königliches Amtsgericht.

[12143] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung S. Uhlmann in Lig. zu Fürth, vertreten durch ihre Liquidatoren Max Uhl⸗ mann und Siegmund Uhlmann, ebendaselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Koffka zu Berlin, klagt gegen die Frau Agnes Luise Ida Schürmann, geb. Schäfer, zuletzt Schiffbauer⸗ damm 36 hierselbst wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen rückständiger Hypothekenzinsen aus der für Klägerin auf dem der Beklagten ge⸗ hörigen, hierselbst Weinstraße Nr. 5 belegenen, im Grundbuch des hiesigen Königlichen Amtsgerichts I. von der Königstadt Band 56 Nr. 3120 verzeichneten Grundstückes eingetragene Hypothek, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 3333 35 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Rechtskraft des Urtheils zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das vorbezeichnete Grund⸗ stück der Klägerin, die Kosten des Arrestverfahrens mit 66 75 zu erstatten, auch das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu

den 7. Juni 1884, Vormittags 10 ¼ Uhr,

Königliches Amtsgericht.

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ Jrichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 4 18

Auszug der Klage bekannt gemacht.

v“ 8 111““

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.,

Dritte Civilkammer.

[121463 SOeffentliche Zustellung. Der Michael Fabing, Kurscher zu Paris, vertreten durch Rechtsanwalt Karl zu Saargemünd, klagt gegen den Nicolaus Suck, Ackerer, früher wohnhaft in Eschweiler, gegenwärtig ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus Schuldschein vom 11. No⸗ vember 1859 über ein dem Vater des Beklagten vom Kläger gegebenes Darlehn, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 124 nebst Zinsen hieraus seit 11. November 1859, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu

Bitsch auf Donnerstag, den 15. Mai 1884,

Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Neumann,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts. [12119] Oeffentliche Zustellung.

Der Kellner Wilhelm Peplow zu Charlottenburg, klagt gegen den Legations⸗Rath J. E. A. von Schack, zuletzt zu Charlottenburg wohnhaft, wegen 50 und Zinsen, Kaufpreis für empfangene Speisen, Getränke und Cigarren mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 50 nebst Zinsen und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Charlottenburg auf

den 13. Mai 1884, Mittags 12 ½ Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Charlottenburg, den 29. Februar 1884.

Vielitz, 1

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[12141] Oeffentliche Zustellung. Der Zimmermann Martin Rathke in Stutthof, vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenheim hier⸗ selbst, klagt gegen die Erben der Eigenthümer Christoph und Elisabeth, geborene Kohnke, Moder⸗ sitzkischen Eheleute, nämlich: 1) den Fischer Benjamin Ernst Modersitzki zu Proebbernau, 2) den Fischer Christoph Modersitzki in Amerika, 3) den Wittwer und die Kinder der vor 2 Jahren verstorbenen Elisabeth Bahr, geb. Modersitzki, a. den Händler Jacob Bahr zu Proebbernau,

b. Friedrich August Geschwister Bah eschwister Bahr,

Emilie Carl Eduard minderjährig und vertreten durch ihren Vater, den Beklagten zu a., aus dem Schuldscheine vom 15. September 1882 wegen des Restes einer Bauforderung nebst Zinsen mit dem Antrage: 1) die Beklagten zur Zahlung von 402 und 5 % Zinsen seit dem 1. November 1882 an Kläger und in die Kosten zu verurtheilen und 2) das Urtheil gegen Sicherstellung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten Christoph Modersitzki zu 2 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 11. Inni 1884, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 1. März 1884. Grubel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[12139] Oeffentliche Zustellung. Der Besitzer August Sieg zu Pollenczyn, vertre⸗ ten durch den Justizrath Neubaur zu Berent, klagt gegen den Gastwirth Ernst Hoffmann, früher zu Pollenczyn, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Darlehnsforderung von 25 nebst Zinsen aus dem Schuldscheine vom 8. Februar 1883 und Erstattung von 2 für den Beklagten an die verehel. v. Bredow und an die Kreissparkasse Carthaus be⸗ zahlten Darlehnen von 123 75 und bezw. von 300 nebst Zinsen mit dem Antrage: den Beklagten zu verurtheilen, an den Kläger 448 75 nebst 5 % Verzugszinsen von 123 75 seit dem 9. September 1883, von 25 seit dem 11. November 1883, und von 300 seit dem 19. Oktober 1883, sowie die Kosten zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 11. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 1. März 1884.

1“ Grubel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[12140] Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterfrau Therese Scholl, geborene Potri⸗ kus, in Danzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Levysohn in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann Theodor Scholl, früͤher in Danzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 13. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 4. März 1884. EE1131n Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

11214s] Oeffentliche Zustellung.

Schachtmeister Karl Braun Wtb. in Michelba vertreten durch Rechtsanwalt Wittmer in hcbelbach,

lehen vom 10. November 1883, mit dem Antrage auf für vorläufig vollstreckbare Verurtheilung deh Beklagten zur Zahlung von 275 78 nebst 50 Verzugszins vom Klagzustellungstage an, und ladet denselben zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großh. Amtsgericht zu Eberbach auf Dienstag, den 29. April I. Js., Vorm. 10 Uhr Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Eberbach den 5. März 1884. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. Heinrich.

[121561 SOeffentliche Zustellung.

Die Ackerbürger⸗ und Händlerfrau Wilhelmine Paulus, geborene Maschke, zu Rosenberg Westpr vertreten durch den Rechtsanwalt Nauen zu Rosen⸗ berg, Westpreußen, klagt gegen ihren Ehemann, den Ackerbürger und Händler August Paulus, früher in Rosenberg Westpreußen aufhaltsam, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, auf Trennung der Ehe und Verurtheilung des Verklagten für den allein schuldigen Theil und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elbing auf

den 20. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Elbing, den 6. März 1884.

Baecker,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[12151] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann i vertreten durch den Geschäftsagenten Julius Levy dortselbst, klagt gegen den Tagner Heinrich Dumont und dessen Ehefrau Maria Anna Weber, Beide früher zu Gosselmingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus einem Schuldschein vom 13. Juli 1875 über baar erhaltenen Werth, mit dem Antrage, auf Verurtheilung der Beklagten unter solidarischer Verbindlichkeit zur Zahlung von 112 nebst fünf Prozent Zinsen seit 29. Februar 1884 sowie zur Tragung der Kosten und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Finstin⸗ gen i. L. auf

den 8. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird⸗

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Skudel, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[12147] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Luise Weiler von Hilpertsau⸗ unter gesetzlicher Vormundschaft ihres Vaters Rafael Weiler, Landwirths zu Hilpertsau, dieser vertreten durch Sigmund Hasenohr in Obertsroth, klagt gegen den ledigen Adolf Weiler, Taglöhner von Hilpertsau, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, wegen Anspruchs auf Rückersatz einer für den Beklagten im Jahre 1884 gemachten Auslage, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 150 durch für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urtheil und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht zu Gernsbach auf

Montag, den 21. April 1884, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird⸗ dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gernsbach, 3. März 1884. Gut, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[12145] Oeffentliche Zustellung.

Der Paver Heckmann, Notar, in Großtänchen

wohnend, klagt gegen 1) die Eheleute Peter Hiero⸗

nimus und Magdalena Klein, Beide früher in Ber⸗

tringen, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und⸗

Aufenthaltsort abwesend, 2) Michel Klein, Polizei⸗

kommissär in Longwy, Frankreich, mit dem Antrage: Kaiserliches Amtsgericht wolle die Beklagten verurtheilen, an Kläger für Kosten in der gericht⸗ lichen Theilungssache über die Nachlassenschaften des Franz Klein und Elisabethe Boux aus Bertringen die Summe von fünf und dreißig Mark 60 Pfg. mit 5 % Zinsen vom Klagetage an zu bezahlen und zwar unter solidarischer Haftbarkeit, und denselben die Prozeßkosten zur Last zu legen.

Kläger ladet die Beklagten, Eheleute Hieronimus,

zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor

das Kaiserliche Amtsgericht zu auf

Donnerstag, den 24. April 1884, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Großtänchen, den 6. März 1884.

Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichtst.

Oeffentliche Ladung. Der K. Advokat Pausch dahier hat Namens der

[12149]

Verwaltung der Kirchenstiftung Marktgraitz, ver⸗ treten durch Pfarrer Frey daselbst, gegen den Tag⸗ löhnerssohn Daniel Völker von Schneckenloh, nun unbekannten Aufenthaltes, den Wirth und Krämer Simon Völker von Schneckenloh und den Gemeinde⸗ diener Peter Völker von da wegen Hypothekkapitals⸗ forderung Klage beim K. Amtsgerichte Kronach er⸗ hoben und in derselben den Antrag gestellt, zu erkennen: die Beklagten seien solidarisch schuldig, an die Klagspartei 113 14 Hauptsache nebst 5 % Zinsen hieraus vom 29. Oktober 1878 an zu bezahlen und die Kosten des Prozesses zu tragen und es sei das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Das K. Amtsgericht Kronach hat zur mündlichen Verhandlung der Sache Termin auf Mittwoch, den 23. April 1884, früh 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 50, anberaumt und mit Beschluß vom Heutigen auf Antrag der Klagspartei bei unbekanntem Aufenthalte des Mitbeklagten Daniel Völker die öffentliche Zu⸗ stellung an denselben bewilligt. Daniel Völker wird

klagt gegen Fuhrmann Karl Ullrich von Michelbach, z. Zt. an BFeae daas Orten abwesend, 18 8

ö

zu diesem Termine hiemit unter dem Bemerken ge⸗

““

8 8

Michael Levy in Saarburg,

laden, daß ihm die betreffenden Schriftstücke durch

die Rechtsanwälte O. E. Freytag und B. Freytag

in Neustadt bei Leipzig, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen böslicher Verlassung, mit dem An⸗

kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig

Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Alueszug der Klage bekannt gemacht.

Isert“ bestehende Coaks⸗ und Kohlenhandlung, ver⸗

8

Anweisung auf den Erbtheil des Justus Wilhelm

zwischen dem Beklagten Emil Grünenwald und der

rtrage: Großh. Landgericht wolle die Inventur und

Theilung des Nachlasses der in Kostheim verlebten

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Anschlag am Gerichtsbrette zugestellt wurden. Kronach, 6. März 1884. 1 Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. Zink, K. Sekr.

[12158] Oeffentliche Zustellung. Die Wilhelmine Horn, verwittw. gewes. Sieber, geb. Zwicke, zu Neustadt bei Leipzig, vertreten durch

zu Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Johann Friedrich Wilhelm Horn aus Lehlitz, zuletzt

trage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗

auf den 17. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Leipzig, den 7. März 1884. 1 Dölling, .“

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [12136] Oeffentliche Zustellung.

Die Barmen unter der Firma „Hermann

zu treten durch Rechtsanwalt Zuckmayer zu Mainz, klagt gegen Justus Wilhelm Garkoch, Kauf⸗ mann, früher in Mannheim wohnhaft, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, wegen Theilung, mit dem An⸗

Elisabetha Friederike, geb. Albert, Wittwe des da⸗ selbst verlebten Ludwig Franz Garkoch, vor einem zu kommittirenden Notar verordnen, zu diesem Zwecke einen Experten zur Vornahme der nöthigen Ab⸗ schätzungen und eventuellen Loosebildung ernennen, dessen Beeidigung vor Gr. Amtsgericht Mainz ver⸗ fügen und ein Mitglied des Gerichtes als Bericht⸗ erstatter bezeichnen; auch verfügen, daß der Klägerin für ihre Forderungen an Kapital, Zinsen und Kosten

Garkoch gegeben werde, Kosten der Theilung von der Masse, alle Rechte vorbehalten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Groß⸗ herzoglichen Landgerichts zu Mainz auf den 14. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1“

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Moyagt, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

215

12150] Oeffentliche Zustellung.

Der Landesfiskus von Elsaß⸗Lothringen, vertreten durch den Kaiserlichen General⸗Direktor der Zölle und indirekten Steuern Herrn Fabricius zu Straß⸗ burg i. E., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reinach, klagt gegen:

1) Emil Grünenwald,

enthaltsort,

2) Maria Grünenwald, ohne Gewerbe, Ehefrau des Dienstknechtes Carl Behra in Mitzach,

3) Cäcilia, geborene Thro, Wittwe des zu Mitzach verlebten August Grünenwald, Ehefrau zweiter Ehe des zu Mollau wohnhaften Wendolin Thro,

wegen Theilung mit dem Antrage: Kaiserliches Landgericht wolle die

Mitbeklagten Maria Grünenwald, Ehefrau Behra am 2. April und 19. Juni 1883 abgeschlossenen Verkaufsverträge unter Privatunterschrift betreffend folgende Grundstücke: 1) Sekt. A. Nr. 120, 9,60 Aren Acker im Unterfeldacker, zwischen Cäcilia Thro und Albert Herrgott, 1 2) Sekt. B. Nr. 105 p. 15,85 Aren Wiese im Rain, zwischen Johann Baptist Simon und Albert Herrgott ein Ganzes bildend mit einem Stück Wiese in gleicher Sektion, gleicher Nummer, von gleicher Größe, einerseits Johann Baptist Simon

und anderseits Albert Herrgott unten der Nämliche,

oben Gemeindegut Alles im Bann von Mitzach zum Zwecke der Befriedigung des Klägers, diesem gegenüber unwirksam erklären; verordnen, daß der Antheil des Beklagten Emil Grünenwald in dessen Eigenthum zurückzukehren habe, um dem Zugriffe, des Klägers unterworfen zu sein; sodann wolle Kaiserliches Landgericht die Theilung der Güter⸗ gemeinschaft, welche zwischen dem verlebten Augustin Grünenwald und seiner überlebenden Wittwe Cäcilia Thro, jetzt Ehefrau Wendolin Thro, bestanden hat, owie des Nachlasses des Großvaters Martin Grünen⸗ wald anordnen; verfügen, daß das zum Nachlasse es Augustin Grünenwald gehörige Wohnhaus, nämlich: Ein Wohnhaus mit Scheune und Stall unter einem Dach, Gemüse⸗ und Baumgarten, etwa 24 Aren Fläche im Unterdorf zu Mitzach zwischen Peter Grünenwald und Josef Lüttringer einerseits und der Wittwe von Dominik Herrgott anderseits, ach einem festzustellenden Schäͤtzungspreise öffent⸗ ich versteigert, die übrigen Grundstücke in Natur etheilt werden sollen, mit der Theilung und der Versteigerung den Notar Welsch in St. Amarin beauftragen, für Loosebildung und Feststellung des Schätzungspreises für das Haus den Bürgermeister Franz Josef Herrgott in Mitzach als Sachverstän⸗ igen ernennen; verfügen, daß der auf Emil Grünen⸗ vald entfallende Antheil dem Kläger bis zum Be⸗ aufe seiner Ansprüche für Hauptsumme, Zinsen und Kosten zugetheilt werden, und den Beklagten die Kosten zur Last legen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mül⸗ hausen i. E. auf den 20. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ achten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mülhausen, den 8. März 1884. Stahl, Sekretär, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[12117) Oeffentliche Zustellung. Nr. 3858. Der Gastwirth August Peter in Oppenau, vertreten durch Agent Zahner in Offen⸗

8 Fabrikarbeiter, früher in Mitzach, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗

mann in Offenburg, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Darlehen, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 53 nebst 5 % Zins vom 15. November 1883, sowie auf vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Offenburg auf 8 1e“

Dienstag, den 13. Mai 188

Vormittags 9 Uhr. EIöe“ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Offenburg, den 7. März 1884. 1 Beller, 8 Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. [12118] Oeffentliche Zustellung. Der Bijoutier Wilhelm Reich hier, vertreten durch die Geschäftsagenten Thomann und Eisenhut dahier, klagt gegen den Bijoutier Leopold Frey, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, aus Darlehen v. J. 1879, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 250 nebst 5 % Zins seit 15. Mai 1879 und vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Pforzheim auf Samstag, den 26. April 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Pforzheim, 4. März 1884. Rittelmann, 1

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[12138] Oeffentliche Zustellung. Der Rentier F. Kutzke zu Ossowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Tomaschke zu Pr. Stargardt, klaäat gegen den Guts⸗Administrator Ninow, früher zu Ossowo, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen gelieferten Strohs und Benutzung eines Wagens mit dem Antrage auf Zahlung von 148 80 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. August 1883 und das Ur⸗ theil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Pr. Stargardt auf den 12. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Pr. Stargardt, den 4. März 1884.

Sommer II., Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. III b.

2 &

[121541 Oeffentliche Zustellung.

Der Johann Hirschmann, Geschäftsagent, sowie seine Ebefrau Margaretha Zimmermann, ohne Ge⸗ schäft, Beide in Oberfillen, Kanton Falkenberg wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Prinz, klagt gegen den Jakob Zimmermann, Laubwerkschneider, früher in Paris, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Gen., wegen Darlehns, mit dem

ge: Kaiserliches Landgericht wolle die Verklagten kcostenfällig verurtheilen, je von 1703 16 mit 212 89 nebst Zinsen zu zahlen, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd, unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf 1 Woche, auf den 14. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 6. März 1884. Der Obersekretär, Erren.

[121551 Oeffentliche Zustellung.

Der Moses Hayem, Handelsmann, in Forbach wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Engelhorn, klagt gegen die Anna Egloff, ohne Gewerbe, Ehe⸗ frau von Franz Renaudin, Hüttenarbeiter, früher in Marnaval bei St. Dizier wohnend, jetzt ohne be⸗ kannten Aufenthaltsort, und diesen selbst der ehe⸗ lichen Gütergemeinschaft wegen, mit dem Antrage:

Es wolle dem Kaiserlichen Landgericht gefallen, die Theilung der Gütergemeinschaft, welche wischen dem verlebten Johann Adam Egloff und seiner noch lebenden Wittwe Barbara Seyler bestanden hat, zu verordnen und aus⸗ zusprechen, daß Kläger berechtigt ist, bei der Liquidation seine Rechte geltend zu machen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd, unter Ab⸗ kürzung der Einlassungsfrist auf 1 Woche, auf

den 23. April 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saargemünd, den 6. März 1884.

Der Ober⸗Sekretär. Erren.

2 0 2 (12142] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Friedrich Kuntze, Kornbranntwein⸗ Brennerei in Nordhausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Emmrich daselbst, klagt gegen die Erben des Gastwirths Caspar Graf in Schmiede⸗ feld, von welchen die Mitbeklagten

Theodor Graf in Amerika aufhältlich

Hugo Graf nd, mit dem Antrage, sämmtliche Beklagten als Erben des Caspar Graf zu verurtheilen, an Kläger bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in den Nachlaß des Caspar Graf 168 50, nebst 6 % Verzugs⸗ zinsen von 91 70 seit 22. April 1883 und von 76 80 seit 6. Januar 1884, zu zahlen und die Kosten des Prozesses zu tragen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Dem Kläger ist die öffentliche Zustellung gegen die vorbezeichneten Mitbeklagten Theodor und Hugo Graf, zur Zeit in Amerika, bewilligt, und ladet Kläger dieselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Schleu⸗ singen Schloß, Zimmer Nr. 4, auf

den 12. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr.

burg, klagt gegen den Provisionsreisenden W. Heg⸗

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die

18

Mitbeklagten Theodor und Hugo Graf wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schleusingen, den 4. März 1884. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: (Unterschrift.)

[12144] Oeffentliche Zustellung. 1 Der Märbelpicker Andreas Heyn von Sachsendorf

[als Altersvormund über das unehel. Kind der Emilie

Georgine Heyn, wohnhaft in Schwarzenbrunn, Namens Otto Carl Albert, klagt gegen den Dienst⸗ knecht Julius Fleischmann von Truckenthal, z. Zt.

in unbekannter Ferne, wegen Ansprüchen aus unehe⸗

licher Schwängerung, mit dem Antrage auf Verur⸗

theilung des Beklagten zur Anerkennung der Vater⸗ schaft rücksichtlich des von der Emilie Georgine Heyn in Schwarzenbrunn am 21. August 1883 außerehelich geborenen Kindes, Namens Otto Carl Albert, und zur Zahlung von a. 36 jährlicher Alimente von der Geburt des Kindes bis zu dessen vollendetem 14. Lebensjahr, b. 50 Beitrag zur Erlernung eines Handwerks oder Gewerbes, halb bei Eintritt in die Lehre, halb nach vollendeter Lehrzeit und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Herzogliche Amts⸗ gericht zu Schalkau auf Montag, den 28. April 1884, Vormittags 11 Uhr. ““ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Schalkau, den 3. März 1884. b Apoley, 1 Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.

[12157]

1 88

Oeffentliche Zustellung. b Die Losfrau Elske Dittrichkeit, geborne Lorenschat, zu Gaidwethen, vertreten durch den Rechtsanwalt, Justizrath Meyhöfer zu Tilsit, klagt gegen ihren Ehemann, den Losmann Friedrich Dittrichkeit aus Gaidwethen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Par⸗ teien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Tilsit, Zimmer Nr. 39, auf den 12. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Tilsit, den 28. Februar 1884. Petraschewitz, 1“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[11153] Oeffentliche Zustellung.

Der Georg Hemmer zu Scoest klagt gegen den Joseph Cordes früher zu Niederbergheim dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, mit dem Antrage auf Zahlung von 135 rückständiger Zinsen pro term. den 12. Februar 1881 bis dahin 1884 von einem auf den Immobilien des Beklagten eingetra⸗ genen Darlehen von 900 und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu War⸗ steiu auf

den 9. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schulte,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[12137] Oeffentliche Zustellung.

Das Dienstmädchen Michalina Drewicz zu Wongro⸗ witz klagt gegen den Arbeiter Wawrzyn Drewicz, früher in Lengowo, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem baaren Darlehne, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 15 ℳ, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz auf

den 12. Mai 1884, Vormittags 12 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Wongrowitz, den 6. März 1884.

Hardell, 1

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[12152] Oeffentliche Zustellung.

Der Justiz⸗Rath Galon zu Wongrowitz klagt gegen den früheren Eigenthümer Richard Kirschner zu Janowitzdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Restgebührenforderung mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von 17 35 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz auf

den 12. Mai 1884, Vormittags 12 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wongrowitz, den 7. März 1884.

Hardell, 8

Gerichtsschreiber des Köniszlichen Amtsgerichts.

112120] Oeffentliche Zustellung.

Der Hauptmann a. D. Hr. Heinrich König in Würzburg, vertreten durch den K. Advokaten H. Unsleber daselbst, klagt bei dem K. Landgerichte Würzburg, Civilkammer II., gegen .

—) Joh. Justus Ferdinand Wolfgang Polaxius Schuler, Kaufmann, . Frau Johanne Friederike Louise Schuler, geb. Lattmann, Gattin des unter 1 Genannten, Justus Jakob Schuler, Heinrich Cornelius Ernst Schuler, Karl Ferdinand Wolfgang Polaxius Schuler,

6) Johanne Elisabete Schuler, großjährige Kinder der ad 1 u. 2 benannten Ehe⸗ leute, b früher in Frankfurt a. M., nun unbekannten Auf⸗ enthalts, 1 b

wegen Geltendmachung freien Eigenthums an einem häuslichen Anwesen nebst Garten, und stellt den Antrag zu erkennen: 8

1) Kläger sei freier Eigenthümer des mit der Pl.⸗Nr. 54 u. 55 bezeichneten und aus Ge⸗ bäuden, Hofraum u. Garten bestehenden An⸗ wesens Haus Nr. 1 in der Kapuzinergasse in Würzburg; 2) dieses Anwesen sei frei von dem fideikom⸗

missarischen Verbande aus dem Testamente vom 26. Januar 1704 des verstorbenen Stadt⸗

rathes Martin Sand in Würzburg;

buche der Stadt Würzburg Distrikt I. Band I. Seite 174 eingetragene Veräußerungs⸗ und Verpfändungsverbot sei zu löschen.

klagten zu dem vom Prozeßgerichte behufs münd⸗ licher Verhandlung des Rechtsstreites anberaumten Termine vom Freitag, 11. Juli 1884, Vermittags 9 Uhr,

an der Gerichtsstelle und fordert dieselben auf, einen bei dem K. Landgerichte Würzburg zugelassenen An⸗ walt für sich zu bestellen. .

Vom Prozeßgerichte ist die Einlassungsfrist auf zwei Monate festgesetzt worden.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Gegenwärtiges hiermit bekannt gemacht.

Würzburg, am 7. März 1884. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Würzburg.

Der K. Ober⸗Sekretär: Zink.

[12135] Oeffentliche Zustellung. In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des Erlöses der am 20. November 1883 auf Anstehen des Handelsmanns Jacob Levy, Sohn von Samuel, zu Zabern als Gläubiger, gegen den früheren Wirth Georg Heckler zu Nancy (Frankreich) als Schuldner und den Bankier Heymann Levy zu Zabern als Drittbesitzer, durch Notar Hügel zu Zabern vorge⸗ nommenen Zwangsversteigerung wird der Schuldner aufgefordert, in den auf Freitag, den 9. Mai 1884, Vorm. 10 Uhr, vor dem Kais. Amtsgericht hier anberaumten Termine behufs Er⸗ klärung über den Theilungsplan zu erscheinen und spätestens in diesem Termine bei Vermeidung des Ausschlusses etwaige Widersprüche gegen den Plan

zu erheben.

Zabern, den 7. März 1884. Flick, Hülfsgerichtsschreiber.

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2 8 [121635 Gütertrennung.

In Sachen der Elise Schmidt, Ehefrau von Jo⸗ hann Dixius, Ackerer in Longuich, Klägerin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Kirsch

gegen Johann Dixius, Ackerer in Longuich, Beklagten, nicht vertreten,

hat die I. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Trier durch rechtskräftiges Urtheil vom 5. Februar 1884 die zwischen Parteien bestandene gesetzliche eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst und die Parteien für nunmehr in Gütern getrennt erklärt; dieselben zum Zwecke der Auseinandersetzung vor Notar Wahl hierselbst verwiesen.

Vorstehendes wird in Gemäßheit des §. 11 des Preußischen Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civil⸗ prozeßordnung bekannt gemacht.

Trier, den 6. März 1884.

Gerichtsschreiberei des Landgerichts:

[11865] 8 Oeffentliche Bekanntmachung.

Die Elisabeth Tusch, Ehefrau des Metzgers Franz Becker, früher in Loewenbrücken bei Trier, resp. vor der Moselbrücke, jetzt zu Saarburg bei Trier, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Rheinart,

klagt gegen den genannten Ehemann Franz Becker, früher in Loewenbrücken bei Trier, später vor der Moselbrücke, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen Gütertrennung,

mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle die zwischen den Parteien bestehende eheliche gesetz⸗ liche Gütergemeinschaft für aufgelöst und die Par⸗ teien von nun an in Gütern getrennt erklären; die Parteien zur Auseinandersetzung ihrer Ver⸗ mögensverhältnisse vor den Königlichen Notar Simon in Saarburg verweisen; dem Beklagten die Kosten zur Last legen.

Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der I. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Trier ist

auf den 26. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. 1

Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit des §. 11 des Preußischen Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung hekannt gemacht.

Trier, den 4. März 1884.

Große, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [12159]

Die Ehefrau des Schuhmachers und Schuh⸗ waarenhändlers Reinhold Eckardt, Ottilie, geborene

1) ihren genannten, daselbst wohnenden Ehemann und 2) den Rechtsanwalt Dr. Robert Becker hier⸗ selbst als Verwalter des Konkurses des ꝛc. Eckardt die Gütertrennungsklage bei der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf erhoben und ist hierzu Verhandlungstermin auf den 14. Mai 1884, Morgens 9 Uhr, bestimmt. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts Steinhäuser

[12161] 1

Die zum Armenrechte belassene gewerblose Catha rina Omeln zu Jülich, vertreten durch Rechtsanwalt Rüttgers II., klagt gegen ihren daselbst wohnende Ehemann Händler Johann Esser junior, mit dem An⸗ trage auf Gütertrennung (Artikel 1443 Bürgerlichen Gesetz Buchs) und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf

den 29. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Bewer

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

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[12160] Kaiserliches Landgericht zu Straßburg.

Urtheils⸗Auszug. 1 Durch Urtheil der I. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg vom 4. März 1884 wurde die zwischen den Eheleuten Wallmeister Eduard Kern und Therese, geborne Pohl, zu Straß⸗ burg bestehende Gütergemeinschaft aufgelöst. Behufs Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Vermögens⸗ verhältnisse wurden die Eheleute Kern vor Notar

Holtzapfel in Straßburg verwiesen und sind dem

3) das in Folge dieses fideikommissarischen Ver⸗ bandes auf diesem Anwesen im Hypotheken⸗

*

1

Zugleich ladet der klägerische Anwalt die Be⸗

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ben.

Zander, Friseurin, zu Düsseldorf wohnend, hat gegen