Zu §§. 3, 4. Die Höhe der hier vorgesehenen Strafen ist nach Analogie der auf gleichartige Vergehen berechneten Strafbestimmungen im §. 147 und §. 146 der Gewerbeordnung bemessen.
Die in Satz 2 des §. 3 vorgesehene Einziehung der zu einem gesetzwidrigen Betriebe benutzten beweglichen Gegenstände (Geräth⸗ schaffen, Werkzeuge) und der unter Zuwiderhandlung gegen die Vor⸗ schrift des §. 1 hergestellten Zündhölzer entspricht den Grundsätzen des Strafgesetzbuches.
Zu §. 5. Eine sofortige Unterdrückung der Hausindustrie würde mit den auf die wirthschaftlichen Verhältnisse der Betheiligten zu nehmenden Rücksichten ebensowenig vereinbar sein, wie eine sosortige. Durchführung der hiinsichtlich der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Zündholzfabriken erlassenen Vorschriften. In beiden Beziehungen wird eine ausreichende
Frist gegeben werden müssen, innerhalb deren sich die Betheiligten
den Forderungen des Gesetzes anzubequemen oder zu einer anderen
Thätigkeit überzugehen vermögen. Auf bereits bestehende Betriebe soll
daher das Gesetz erst nach Ablauf eines Jahres Anwendung finden,
während es an sich sofort in Kraft tritt und demnach die neue Ent⸗ stehung hausindustrieller Betriebe, sowie die Errichtung von neuen Anlagen, welche den Vorschriften des Gesetzes nicht entsprechen, sofort ausschließt.
Zu §. 6. Die in Aussicht genommene Steigerung der gesund⸗ heitspolizeilichen Anforderungen an die Einrichtungen und den Be⸗ trieb von Phosphorzündholz⸗Fabriken wird voraussichtlich zu einer Einschränkung in der Fabrikation der Phospborzündhölzer, sowie zu
einer Erhöhung der Fabrikationskosten führen und demzufolge eine Vertheuerung der im Inlande hergestellten Phosphorhölzer verur⸗ smachen. Soll deshalb die inländische Fabrikation in der Konkurrenz mit der ausländischen auf dem inländischen Markte nicht empfindlich geschädigt werden, so wird Vorkehr getroffen werden müssen, daß der voraussichtliche Minderverbrauch an inländischen Phosphorzündhölzern nicht der Einfuhr ausländischer phosphorhaltiger Zündhölzer, sondern . der Fabrikation inländischer amorpher Zündhölzer zu Gute Fommt. Dieses Ziel läßt sich, wenn von einem Verbot der Einfuhr von Phosphorstreichhölzern abzusehen ist, nur durch eine Erhöhung des Zolles, welcher gegenwärtig nach Nr. 5 e des Zolltarifs 3 ℳ für 100 kg be⸗ trägt, erreichen. Es erscheint indessen nicht angängig, die Zoll⸗ erhöhung auf Phosphorzündhölzer zu beschränken, da eine verschiedene Tarifirung der einzelnen Zündholzarten zu einer, namentlich auch mit Rücksicht auf die Feuergefährlichkeit dieser Waaren höchst unerwünsch⸗ ten und kaum durchführbaren Verschärfung der bezüglichen Zoll⸗ revisionen nöthigen würde. Aus demselben Grunde wird die Zon⸗ erhöhung auch auf Zündkerzchen, welche schon bisher tarifarisch den
Zündhölzern gleichgestellt sind, auszudehnen sein. Die dermaligen Durchschnittspreise der in Frage stehenden Zünd⸗ waaren besserer Qualität betragen auf je 100 kg netto ungefähr: für n⸗ und ausländische Phosphorzündhölzer 50 ℳ, für amorphe in⸗ ländische und für imitirte schwedische Zündhölzer 70 ℳ. für echte s Zündhölzer (Jönköpings) 110 ℳ, für Zündkerzchen
Wenn es nun auch zur Erreichung des bezeichneten Ziels einer namhaften Erhöhung des jetzigen Eingangszolls bedürfen wird, so erscheint es doch mit Rücksicht auf die großen Vorzüge der amorphen Zündhölzer nicht erforderlich, den Zoll um den vollen Betrag der Preisdifferenz zwischen den ausländischen Phosphorzündhölzern und den inländischen amorphen (ca. 20 ℳ) zu erhöhen, es wird vielmehr eine Erhöhung des Zolls auf 10 ℳ für 100 kg genügen. That⸗ sächlich wird sich diese Erhöhung noch um etwa 10 bis 20 % niedriger stellen, da der jetzige Zoll vom Bruttogewicht er⸗ hoben wird, während ein Zoll von 10 ℳ nach dem Netto⸗ gewicht der Waare zu berechnen sein wird. Der Eingangszoll würde alsdann in Prozenten des Werthes ungefähr betragen: für Phosphor⸗ zündhölzer 20 %, für imitirte schwedische Zündhölzer 14 %, für echte schwedische Zündhölzer 9 %, für Zündkerzchen 2,5 %. In Bel⸗ gien werden 10 %, in den Vereinigten Staaten von Amerika 35 % vom Werth, in Dänemark ca. 33 ℳ und in Rußland ca. 35 ℳ für 100 kg an Eingangszoll für Zündhölzer erhoben. In der Schweiz ist in dem in erster Berathung bereits angenommenen neuen Zoll⸗ tarif eine Erhöhung des gegenwärtig 5,60 ℳ pro 100 kg betragenden Zollsatzes auf 16 ℳ in Aussicht genommen.
Statistische Nachrichten.
Im. Januarheft der Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs sind über die Besteuerung des Tabacks, Ein⸗ und Aus⸗ fuhr von Taback und Tabackfabrikaten sowie Ertrag der Tabackabgaben im deutschen Zollgebiet während des Erntejahres 1882/83 (1. Juli 1882 bis 30. Juni 1883) mehrere Uebersichten und im Anschlusse hieran einige Tabellen ver⸗ öffentlicht, in welchen die Hauptergebnisse der betreffenden Ermitte⸗ lungen für die letzten 10 Etatsjahre zusammengestellt sind. Es ist hieraus zu entnehmen, daß der Tabackbau innerhalb des Zollgebiets im Jahre 1882 im Vergleich zu den beiden Vorjahren an Umfang verloren hat, da nur 22 243 ha mit Taback bepflanzt wurden gegen 27 248 ha im Jahre 1881 und 24 259 im Jahre 1880. Als Hauptursache dieses Rückgangs wird eine Ueberproduktion in den letztgenannten beiden Jahren bezeichnet, welche für den im Jahre 1881 geernteten Taback gedrückte Preise und Absatzstockungen herbeiführte und dadurch die Einschränkung des Tabackbaus im Jahre 1882 veranlaßte. Die Ausdehnung desselben war jedoch immerhin noch erheblich größer, als in den Jahren 1876 bis 1879. An trockenen (dachreifen) Blättern wurden im Jahre 1882 geerntet 38 977 t gegen 61 314 t im Vorjahr und 52 197 t im Jahre 1880, auf ein Hektar also durchschnittlich nur 17,5 Doppel⸗ centner gegen 22,5 im Vorzahre und 21,5 im Jahre 1880. Das quantitative Ernteergebniß des Jahres 1882 ist daher im Vergleich zu den beiden Vorjahren ein verhältnißmäßig geringes, im Vergleich zu früheren Jahren dagegen nicht gerade als ungünstig zu be⸗ zeichnen, da in den Jahren 1875 bis 1879 der durchschnittliche Er⸗ trag der Tabackernte niedriger war, und der 10jährige Durchschnitt der von 1 ha geernteten Tabackmenge nicht höher als auf 17,8 Doppel⸗ centner sich berechnet. Der mittlere Preis für 100 kg dachreifer Blätter stellte sich für den im Jahre 1882 geernteten Taback auf 77,9 ℳ, für den 81 er Taback auf 67,6 ℳ und für den 80 er auf 70,9 ℳ einschließlich der Steuer. Bei der Vergleichung dieser Preise darf nicht übersehen werden, daß das Gesetz vom 16. Juli 1879 eine Steigerung der Steuerbeträge für den im Inlande geernteten Taback vorgesehen und die Gewichtssteuer, welche die Regel bildet, auf 16, 3 9 36 ℳ für 100 kg dachreifer Blätter, die Flächensteuer auf 2, 3 und 4,5 ₰ für 1 am der bepflanzten Fläche festgesetzt hat, je nachdem der Taback in den Jahren 1880, 1881 oder 1882 angebaut worden ist. Nach Abzug der Steuer berochnet sich der Bruttogeldertrag der Tabackernte auf 16,4 Millionen Mark im Jahre 1882 gegen 27,1 Millionen im Peplase 89 S2 “ Jahre 1880. Der Nettoertrag abackabgaben, d. h. die Beträge der vom inländi Fiehenes . 9 des Ei 3 1 ättern und ⸗Fabrikaten, abzüglich der Erlasse und Rückvergütun stellt sich für das Erntejahr 1882/83 auf 32 636 040 ℳ S 0,79ℳ, auf den Kopf der Bevölkerung, im Vorjahre auf 36 665 561 ℳ oder 9,81 ℳ auf den Kopf und 1880/81 auf 21 685 636 ℳ oder 0,48 ℳ auf den Kopf; und der Verbrauch des Zollgebiets an Rohtaback in ee“ 98 und m zusammen) ist ur n leser ahre zu 1, dop Devölkerung berechner. v ““ “ e Kohlengewinnung in den Vereinigten Staaten von Amerzka. (Stat. Corr.) Während S vor einijgen Jahren Deutschland in Bezug auf die Höhe der Kohlen⸗ produktion die Vereinigten Staaten überragte, haben die letzteren
der Erde auf 368,6 Mill. Tonnen; davon kamen auf England 158,8 Millionen, auf die Vereinigten Staaten 87,5 Millionen und auf Deutschland 65,4 Mill. Tonnen. In welchem Grade die Kohlen⸗ produktion der Vereinigten Staaten seit dem Jahre 1877 zugenommen hat, mag man aus folgenden Zahlen des Statistical Abstract of the United States (1883, sixth number) entnehmen. Dieselbe betrug nämlich in den Jahren 1877 53 948 250, 1879 59 333 398, 1881 76 861 934 und 1882 87 467 614 t. Die Produktion der Vereinigten Staaten hat seit dem Jahre 1877 also um 62,1 % zugenommen, während diejenige Deutschlands in derselben Zeit von 48 229 882 t auf 65 378 211 t, also nur um 35,5 % gestiegen ist.
Das bei Weitem wichtigste Produktionsland der Vereinigten Staaten für Kohlen ist Pennsylvanien. In den wichtigeren Pro⸗ duktionsstaaten wurden im Jahre 1882 gewonnen: in Pennsylvanien 51 120 096, in Obio 9 450 000, in Illinois 9 000 000, in Jowa 3 500 000, in Missouri, in West⸗Virginia und in Indiana je 2 000 000, in Maryland 1 582 518, in Kentucky 1 300 000, in Colorado 1 000 000 und in Tennessee 850 000 t. Die Kohlen⸗ produktion Pennsylvaniens belief sich im Jahre 1877 bereits auf 5 “ während die⸗ enige von Illinois in jenem Jahre; t betrug, si ithi beinahe verdreifacht hat. “
Bekanntlich sind die Vereinigten Staaten außerordentlich reich an Anthracit. So bestand denn auch im Jahre 1882 ein Drittel ihrer gesammten Kohlenproduktion, nämlich 29 130 096 t, aus Anthracit, die bis auf 10 000 t Rhode Islands allein in Pennsylvanien gefördert wurden. .
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
„ Von August von Jochmus' gesammelten Schriften, herausgegeben von Dr. Geors Martin Thomas (Berlin, Albert Cohn) liegt der dritte und vierte Band vor. Das Werk bietet ein doppeltes Interesse, dasjenige, was die Person des General Jochmus und das was der Gegenstand seiner Schriften erweckt. Freiherr August Jochmus von Cotignola hat bekanntlich ein selten bewegtes Leben geführt. In Hamburg im Jahre 1808 geboren, kämpfte er von 1827 an in den griechischen Befreiungskriegen, nach deren Beendigung er im griechischen Kriegsdienst verblieb. 1835 trat er in die anglo⸗spanische Legion, in welcher er sich den Rang eines Generalstabs⸗ Chefs des Armee⸗Corps von Cantabrien erkämpfte. Im Jahre 1840 focht er als türkischer Pascha mit Erfolg in Syrien, wonäͤchst er bis 1848 im türkischen Kriegs⸗Ministerium angestellt war. Vom Mai bis Ende 1849 verwaltete er unter dem deutschen Reichsverweser, Erzberzog Johann, das Ministerium des Aeußern und der Marine. Spaͤter unternahm er große Reisen, bis nach China, Indien und Amerika. Beim Ausbruch des italienischen Krieges trat Jochmus als Feld⸗ marschall⸗Lieutenant in die österreichische Armee, ohne jedoch am Kampfe betheiligt zu werden, auch in dem Feldzuge 1866 griff er nicht aktiv ein. 1870 — 71 umsegelte er zum zweiten Male die Erde, dann lebte er zurückgezogen, zuletzt in Bamberg, wo er im September 1881 verschied. Schon der anormale Lebensgang regt das Interesse für die Schriften dieser eigenthümlichen Persönlichkeit an, beim Lesen aber werden wir mehr und mehr überrascht durch den Gehalt der Schriften, aus denen wir einen ungewöhnlich begabten, hochgebildeten, scharf beobachtenden und weit⸗, wenn auch nicht immer richtig blickenden rührigen Staats⸗ mann kennen lernen. Jochmus, der als neunzehnjähriger junger Mann Deutschland verlassen hatte, um in Südeuropa und Asien zu kämpfen, und dann acht Jahre lang einem Zweige der türkischen Militärverwaltung vorzustehen, kehrte erst im April 1848, den deutschen Verhältnissen anscheinend ganz entfremdet, in sein derzeit chaotisch verwirrtes Vaterland zurück, und schon ein Jahr darauf steht er an der Spitze eines deutschen Ministeriums, welches unter den denkbar schwierigsten Verhältnissen die Lösung der Aufgabe übernommen hatte, den deutschen Wirrwar zu ordnen. Der vorliegende dritte Band der gesammelten Schriften beweist in 95 dem Reichsarchiv entlehnten Dokumenten, Briefen u. dergl. aus der Zeit vom Mai bis Dezember 1849, mit welchem Eifer und mit welcher diplomatischen Gewandheit sich Jochums dieser Aufgabe hingegeben hat. Daß er die Verhältnisse von Anfang an richtig überschaute, beweist gleich das erste der mitgetheilten Protokolle der Sitzungen des Gesammt⸗Reichs⸗ Min steriums, vom 27. Mai 1849. Das Reichs⸗Ministerium hatte beschlossen, der Krone Preußen die von derselben verlangte Vollmacht wegen Z chg der Friedensverhandlungen mit Dänemark zu verweigern, Jochmus aber hatte sein dissentirendes Votum dahin protokolliren lassen, „es seien die Fortführung des Kriegs und der Verhandlungen mit Dänemark dorthin zu überlassen, wo die hierzu erforderliche Macht sich vorfinde'. Daß Jochmus' geistige Produktivität und seine fast fieberhafte, alle Höfe bewegende Thätigkeit, von welcher die Schriften zeugen, vergeblich blieb, ist dem Umstande zuzuschreiben, daß er seine in dem ersten Proto⸗ kolle ausgesprochene Ansicht auch fernerhin nicht zur Gel⸗ tung gebracht hat. Immerhin aber stellen ihm seine Schriften das Zeugniß wahrer Vaterlandsliebe und des redlichsten Strebens aus, sie enthalten auch, namentlich in den eingestreuten Bemerkungen werthvolle Beiträge zu der Geschichte jener Zeit. In dem vierten Theil klingt in dem Briefwechsel mit dem Erzherzog Johann aus den Jahren 1850 — 1859 der Kummer um die Nichterreichung der in der deutschen Politik gesteckten Ziele mit der Sorge um das fernere Geschick des Vaterlandes noch hindurch, wobei Jochmus jedoch mehrere Male mit Hoffnung und Vertrauen auf den Prin⸗ zen von Preußen hinweist. Aber die deutschen Verhältnisse beschäftigen ihn nicht mehr ausschließlich, alle wichtigen Tagesfragen jener Zeiten, die orientalische Frage, die österreich⸗ ungarischen Angelegenheiten, die griechischen Verhältnisse, die skandi⸗ navische Union, der Suezkanal, die Entwickelung der Marinen, die Euphrat⸗Eisenbahn, Kolonisirung u. s. w., selbst bistorisch⸗wissen⸗ schaftliche Untersuchungen, wie über Wallensteins Schuld oder Un⸗ schuld, werden in dem Briefwechsel mit dem Erzherzog oder mit an⸗ deren einflußreichen Persönlichkeiten, oder in Aufzeichnungen über Unterredungen mit Letzterem, wie dem König der Belgier, dem Fürsten von Metternich, oder in besonderen Promemorien erörtert und bieten nicht nur eine Fülle interessanten historischen Materials, sondern auch einen Einblick in die umfassende Bildung und die hervor⸗ ragenden Geistesanlagen Jochmus’. Man schließt das Buch zwar mit dem Bedauern, daß so ernstes edles Streben vergeblich bleiben mußte, aber man hat doch die Beruhigung, daß das Gute was der Erzherzog und sein Minister für Deutschland erstrebten, noch in viel reicherem Maße errungen worden, so daß sich selbst ihre kühnste Hoffnung, den Elsaß wieder mit dem Reiche zu vereinigen verwirklicht worden ist. Der Herausgeber hat sich um die Schriften “ genauer Inhaltsregister noch besonders verdient — Von der neuesten, 13., vollständig umgearbeiteten und mi Abbildungen und Karten reich ausgestatteten Auflage des ve mit hausschen Konversations⸗Lexikons, die in 16 Bänden oder 240 Heften im Verlage von F. A. Brockhaus zu Leipzig erscheint sind kürzlich wiederum 4 Hefte, Heft 101 — 105, ausgegeben worden. Dieselben führen den Text von „Gefäße“ bis zu „Gewindebohrer“ fort und sind mit 3 Tafeln Abbildungen (das Gehörorgan des Menschen, Geschütze II., Getreidearten) und 2 Karten (Nordöstliches Frankreich und Frankfurt a. M) versehen. Mit dem 105. Hefte hat Brockhaus' Konversations⸗Lexikon den 7. Band vollendet. Derselbe umfaßt die Artikel von „Ford“ bis „Gewindebohrer“ und zählt deren im Ganzen 3842, doppelt soviel als der 7. Band in der vorigen Auflage enthielt. An räumlicher Ausdehnung sowohl wie durch präzise Fassung ragt unter ihnen der Artikel Frankreich hervor, ein klar gruppirtes Bild von der Geschichte, der Geographie, der Statistik, den Bevölkerungsverhält⸗ nissen unseres Nachbarlandes, das überdies noch in den besonderen Artikeln Französische Akademie, Franz. Kunst, Franz. Literatur, Franz. Philosophie, Franz. Recht, Franz. Revolutionskriege, Franz. Sprache, Franz. Volk nach den verschiedensten Seiten im Einzelnen weiter aus⸗ gelührt vafe Haß e 5 Ree. 8SS. auf allen Ge⸗ e ulturlebens Aufnahme un äl. f sorgfälkige Verarbeitung
hierin neuerdings vor Deutschland einen mächtigen Vorsprung ge⸗
wonnen. Man schätzte im Jahre 1882 die gesammte Kohlenerzeugung
1“
Gefängnißwesen helzucht, Geheimmittel,
ferner Gelehrte Gesellschaften (spezielle Nachweise bietend), General⸗ stabskarten, Genfer Konvention, Genossenschaften, Getenn) und gl. schütz, Gesundheitspflege, sowie die zahlreichen Artikel unter Gemeinde, Gericht und Gewerbe (besonders Gewerbegesetzgebung). In orga⸗ nischem Zusammenhange mit dem Texte stehen die Illustrationen, nicht nur die demselben beigedruckten Abbildungen, sondern die 16 be⸗ sonderen Karten und Tafeln, deren Ausführung der modernen Technik üipect. e —
— Von dem Amtsrichter Dr. J. Freund ist eine tematische Darstellung der Zwangsvollstreckung in I 88 Gebiete des Allgemeinen Landrechts auf Grund des Ge⸗ setzes vom 13. Juli 1883, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, und des zugehörigen Kostengesetzes in J. N. Kerns Verlag (Max Müller), Breslau, herausgegeben worden. Die Schrift soll sowohl dem nicht juristisch vorgebildeten Geschäftsmann ein Hülfsmittel für seine Information als auch dem praktischen Juristen ein handliches Nachschlagebuch bieten. Der Verfasser glaubte diesen Zweck am besten durch eine systematische Anordnung des ver⸗ arbeiteten Rechtsstoffes zu erreichen, welcher in gemeinfaßlicher Sprache dargestellt ist, dessen Verständniß durch erläuternde Bei⸗ spiele gefördert wird. Zu Grunde gelegt sind der Arbeit ins⸗ besondere die amtlichen Materialien; von der einschlagenden Literatur sind Kurlbaums „Neue Grundsätze der Zwangsversteigerung von Im⸗ mobiliar nach dem preußischen Gesetz vom 13. Juli 1883“ eingehend verwerthet, die Kommentare von Derendorf, Rudorff und Jäckel viel⸗ fach benutzt werden. In einem Anhang werden der Text der bezeich⸗ neten Gesetz mit einem Hinweis auf die betreffenden Stellen der systematischen Darstellung, Gerichtskostentabellen und solche über die Gebühren der Rechtsanwälte mitgetheilt. Der Preis der Schrift, deren Benutzung ein ausführliches Sachregister erleichtert, beträgt 4 ℳ „ Aus demselben Verlage liegt eine von dem Provinzial⸗Steuer⸗ sekretär Leo Labus bearbeitete Schrift vor, welche den Titel führt: „Das preußische Stempelgesetz vom 7. März 1822, er⸗ läutert durch hierzu ergangene Deklarationen, landesherrliche und ministerielle Erlasse, sowie durch Entscheidungen der höchsten Gerichts⸗ höfe“ und bereits in zweiter, vervollständigter und berichtigter Auflage erscheint. Der Verfasser hat den dem Wortlaut nach mitgetheilten Text des Gesetzes mit Erläuterungen versehen, welche ledig⸗ lich dem praͤktischen Bedürfniß dienen, und auch den minder Geübten in der Anwendung der Bestimmungen des Stempel⸗ gesetzes unterstützen sollen. Die vorliegende Auflage ist durch eine errebliche Anzahl wesentlicher Zusätze, Angabe der Quellen und ein chronologisches Register vervollständigt worden. Eine fernere Er⸗ weiterung derselben bilden die in einem Anhange aufgenommenen gesetzlichen und deklarirenden Bestimmungen, welche die Stempel⸗ abgaben von gewissen, bei dem Grundbuchamt anzubringenden An⸗ trägen, betreffen. Der Gebrauch der Schrift, deren Preis 3 ℳ be⸗ trägt, wird durch ein Sachregister gefördert.
Der Amtsrichter Schönfeld hat das Preußische Forstdieb⸗ stahlsgesetz vom 15. April 1878 in einer bei H. W. Müller, Berlin, erschienenen Schrift bearbeitet. Preis 1,50 ℳ Dieselbe enthält einen Kommentar in Anmerkungen zu dem paragraphenweis vorangestellten Wortlaut des Gesetzes, welcher von voller Beherr⸗ schung des Stoffes und der richterlichen und fachmännischen Erfah⸗ rung des Verfassers zeugt. — Das Forstdiebstahlsgesetz, welches in Folge der großen Anzahl der nach ihm abzuurtheilenden Zuwider⸗ handlungen eine erhebliche praktische Bedeutung besitzt, giebt zu man⸗ chen zweifelhaften Rechtsfragen Anlaß, welche durch die Recht⸗ sprechung schwer gelöst werden können, da bis auf wenige vor das Kammergericht gelangende Strafthaten die endgültige Entscheidung den Landgerichten zusteht. Die vorliegende, den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Beamten zu empfehlende kleine Schrift soll b auch dem Bedürfniß nach einer Erörterung dieser Fragen
Land⸗ und Forstwirthschaft. .““
Der Deutsche Fischereiverein hielt am Sonnabend Abend .
in Gegenwart seines Erlauchten Protektors, Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Höchstwelcher in Be⸗ gleitung des Prinzen Christian zu Schleswig⸗Holstein erschienen war, im Abtheilungssaale des Reichstages seine Generalversamm⸗ lung ab. Die Mitglieder des Vereins waren sehr zahlreich zur Stelle; unter ihnen bemerkte man den Landwirthschafts⸗Minister Dr. Lucius. ferner die beiden Präsidenten des Reichstages, von Levetzow und Freiherr von Franckenstein. Der Vorsitzende, Kammerherr von Behr, dankte für die hohe Ehre, die dem Deutschen Fischerei⸗ verein durch die Anwesenheit der prinzlichen Herrschaften erwiesen werde. Er könne an den Tag zu erinnern, wo im Reichstage dem Deutschen Fischereiverein die Ehre eines gesicherten Platzes im Reichsetat ge⸗ worden sei. Der Protektor des Vereins habe wiederholt in gnädigen Worten Seine Zufriedenheit über das Streben des Vereins aus⸗ gedrückt; zahlreiche Fischereien Deutschlands gedächten dankbar und vertrauensvoll des Deutschen Fischereivereins. Auch der Reichstag jelbst habe noch im Februar v. J. in ehrender Weise des Deutschen Fischereivereins gedacht, habe auch dessen Bitte um Mehrung seiner Geldmittel den Reichsbehörden zur Berücksichtigung überwiesen. Auch der Minister Dr. Lucius habe vielfach Unte estützung gewährt, wo die Noth am größten, d. h. wo gute Gelegenheit zu nützlichen Ausgaben sich darbot. Gerade in diesem Jahre sei das Geldbedürfniß sehr groß, denn niemals seien mehr Lachse im Rhein gefangen, niemals mehr Eier dem Deutschen Fischereiverein also zum Kauf angeboten worden. Mehr als 3 Millionen allein an Lachseiern seien J. Im Ganzen seien mit den vom Reich und dem preußischen landwirthschaftlichen Ministerium gewährten Mitteln mehr als 33 Millionen Edelbrut ausgesetzt. Das klinge stattlich, sei aber ein geringer Ersatz dessen, was an Fischen in Freiheit produzirt werden könnte, wenn sie streng geschont würden und nicht durch die zahllosen Wehre am Aufstieg zu den Laichstätten, die ihnen zusagten, gehindert würden. Redner sprach lebhaft für strengere Gesetze gegenüber Wehrbesitzern, welche durch un⸗ erhörte Forderungen die Zucht des Lachses hinderten. An Memorabilien aus dem ablaufenden Geschäftsjahre wolle Redner nur drei erwähnen: 1) Man sei in voller Arbeit, durch Hrn. Rumpffs Liberalität hierzu gekräftigt, aus dem nördlichen Kanada Austern in die Ostsee zu bringen, da der geringe Salzgehalt und der harte Winter in Kanada, der Östsee ähn⸗ liche Zustände habe; 2) man habe eine halbe Million junge Aale in das Donaugebiet ausgesetzt, wo der Aal bisher gar nicht vorkommt; 3) man habe 12 000 junge Lachse aus Galizien nach dem Main, Rhein, Bodensee verbracht, wo der Fisch bisher nicht vorkam. Solche Wagnisse seien nicht unternommen worden, ohne vorher die Wissenschaft zu befragen; sie habe erklärt, daß nichts Entscheidendes gegen die Mög⸗ lichkeit des Gelingens vorliege. Deutschland? bedecke sich immer mehr mit Fischereivereinen; so sei dies auch im Königreich Sachsen; da sei es leicht verschmerzt, daß unser Centralverein etwa 25 Mitglieder jetzt weniger zähle. Schmerzlichen Verlust habe der Ver⸗ ein durch den Tod des Proofessors Peters erlitten. Mit allen Nachbarländern stehe der Verein im herzlichsten Ver⸗ kehr, vor Allem immer noch mit Professor Baird in Washington. Wolle die Versammlung dem Ausschuß sein Mandat erneuern, so solle redlich weiter gearbeitet werden. — Hierauf hielt Hr. Professor Dr. Benecke⸗Königsberg an der Hand —1
Fischerei⸗Ausstellung. Unter Anderem empfahl er bezüglich der Süß⸗ wasserfischerei die wissenschaftliche Erforschung der Gewässer und 8 Fischlebens, wie sie zuerst von Professor August Müller im Jahre 1858 gefordert wurde. — Hieran knüpfte sich ein interessanter Vor⸗ trag des Abg. Rumpff: „Ueber die Bedeutung der Austern für Volksernährung in Nordamerika.“ — Nach Erledigung der Geschäfte verweilte der Kronprinz mit Seinem Fürstlichen Begleiter noch einige Zeit in der Versammlung und unterhielt Sich lebhaft mit
davon zeugen namentlich die Artikel Gaskraftmaschine, g 8 8 rtikel Gasbeleuchtung, 1e“ “
einzelnen der anwesenden Herren. I
1
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Berlin, Donnerstag, den 13. März
63.
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innerhalb dieser Mauern auch nicht umhin,
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8 zahlreicher kleiner Modelle von Netzen, Maschinen ꝛc. einen interessanten Vortrag über die für Deutschland praktisch verwerthbaren Ergebnisse der Londoner
eIns erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ egister nimmt an: die Königliche Erpedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
*
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
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In der Börsen- — NR
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
alidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
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beilage.
im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗
—
.— Pubbastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
1124341 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 32 Nr. 1871 E. auf den Namen des Kaufmanns Carl Friedrich August Meyer eingetragene, hierselbst in der großen Frankfurterstraße Nr. 42 a. belegene Grundstück am 30. Mai 1884, Vormittags 9 ¾ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle — in der Jüdenstraße Nr. 58, I. Treppe, Saal Nr. 11, versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 3040 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Abth. 51, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 29, eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kagpital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗
boten anzumelden und falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ spruüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund⸗ stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 30. Mai 1884, Mittags 12 Uhr, an
Gerichtsstelle, in der Jüdenstraße 58, I. Treppe, Saal Nr. 11, verkündet werden.
Berlin, den 14 Februar 1884. 18
Königliches Amksgericht I., Abtheilung 51.
[12439] Bekanntmachung.
Den Binderskindern Rupert und Anna Maria Voreck, Ersterer 25 Jahre, Letztere 51 Jahre alt, deren Aufenthalt dießorts unbekannt ist, gebe ich im Wege der öffentlichen Zustellung Nachstehendes
bekannt: 8 Betreff. Voreck Ludwig und Franziska, Bier⸗ bräuerseheleute in Weltenburg. In Sachen des Konkurses der Bierbräuerseheleute Ludwig und Franziska Voreck zu Weltenburg, Kgl. Amtsgerichts Kelheim, werde ich, der unterzeichnete Kgl. Notar, künftigen Dienstag, den 13. Mai h. Irs., Vormittags 9 Uhr, im Georg Westermeier'schen Gasthause zu Welten⸗ as Anwesen Hs.⸗Nr. 26 daselbst bestehend an Gebäuden zu Ca, Gärten zu. . .. 0,105 „ Gemeinderecht . Aecker zu 1,979 ha, Waldungen zu ““ sammt Pertinenzien dem öffentlichen Zwangsver⸗ kaufe as Ganzes unterstellen. Der Zuschlag erfolgt sofort. 1 Im Uebrigen sind die Bestimmungen der b. Sub⸗ hastationsordnung maßgebendd. Das Nähere kann bei mir eingesehen werden Kelheim, den 6. März 1884. M. Forster, K. Notar.
Aufgebot.
[7370]
Dieser Wechsel lautet auf einen Betra 1 Ei hundert zwei und siebenzig Mark fünfzig Pfennig
ist von Friedrich Höing am 15. Oktober 1883 aus⸗
gestellt, auf Carl Hahne zu Elberfeld gezogen, von
diesem acceptirt und auf den 15. Januar 1884 zahl⸗ 8 1 Durch Indossament ist der Wechsel in
ber Plfht. Luckei gekommen en Besitz des ꝛc. Luckei gekommen. Es ü hierdurch der etwaige Inhaber des be zeichneten Wechsels aufgefordert, bei dem unterzeich
Der Fouragehändler Christian Luckei zu Elberfeld hat die Kraftloserklärung eines ihm angeblich in
Hamburg abhanden gekommenen Wechsels beantragt. von Ein⸗
[8570]
haben das Aufgebot
7
1
neten Amtsgerichte, und zwar spätestens in dem vor
demselben auf Mittwoch, den 20. August 1884, Nachmittags 4 Uhr, im Sitzungssaale, Zimmer
Nr. 24, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte
anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Elberfeld, den 9. Februar 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. 8 Löbbecke. 1
Aufgebot.
Es sind angeblich verloren gegangen: 8 8
a. das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Wittenberg Nr. 1425 über 86 ℳ 40 ₰ — abzüglich 24 ℳ — ₰ — auf den Namen
[49309]
der unverehelichten Marie Steinkopf
Friedrichstadt lautend und
b. ein desgleichen Nr. 22 907 über 758 ℳ 63 ₰
zu
Es werden deshalb auf den Antrag der vorstehend benannten Eigenthümer die Inhaber der bezeichneten Sparkassenbücher aufgefordert, spätestens im Aufge⸗ botstermine
den 28. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte — — ihre Rechte anzumelden — 1 bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der bezüglichen Sparkassenbücher erfolgen wird.
immer Nr. 3. und die Sparkassen⸗
Wittenberg, den 20. Oktober 1883.
Königliches Amtsgericht, III. Abtheilung.
Aufgebot.
I. Der frühere Knecht Ernst Wollmer in Techin,
jetzt Hoftagelöhner zu Drönnewitz bei Witten⸗
burg i./ M., 8
II. der Arbeitsmann Hans Jochen Heinrich Kraus aus Mölln,
der Gemeindevorsteher
Hermann Carsten Heinrich Scharbau
Rothenhausen und 88
der Viertelhufner Johann Heinrich Gottfried
Lübcke aus Gr. Zecher
und Interimswirth aus
I.
ad I. eines angeblich bei der am 7. November 1878 erfolgten Einäscherung des Rudolff'schen Erb⸗ pachtgehöftes Nr. 9 zu Zarrentin i / M. mit verbrannten, auf den Namen Ernst Wollmer
ausgestellten Sparkassenbuches der Sparkasse der Stadt Ratzeburg Fol. 10 675, lautend am 30. Juni 1876 auf 30 ℳ,
ad II. einer Obligation vom 3. Januar 1843
nebst Cessionsacte vom 26. April 1859, nach
welcher auf der Käthnerstelle der Relicten des weil. Käthners Jacob Friedrich Hardekopf, jetzt des Käthners Johann Heinrich Isebrandt Groth in Schmilau im Schuld⸗ und Pfand⸗ protocolle Vol. VIII. Fol. 18 für den frü⸗ heren Interimswirth, jetzigen Altentheiler Hans Heinrich Sager in Schmilau 50 Thlr. N. 3 à 30 ß = 62 Thlr. 10 ¼¾ ß L. M. pro⸗ tocollirt stehen,
ad III. einer Obligation vom 28. Oktober 1857,
nach welcher auf der ihm gehörigen Neuanbauer⸗
stelle zu Kl. Berkenthin im Schuld⸗ und
Pfandprotocolle für Kl. Berkenthin Fol. 34
für den Hans Jochen Bleuß in Kl. Berken⸗
thin 186 Thlr. 32 protocollirt stehen und ad IV. eines Hausbriefs nebst Ehestiftung des früheren Viertelhufners Böttcher und dessen Ehefrau Sophie Katharina Friederike Bött⸗ cher, geb. Kähler, in Gr. Zecher vom 5. Mai 1865, nach welchem für die genannte Ehefrau Böttcher, jetzt verehelichte Vicefeldwebel Os⸗ mar Hellmich in Mölln, ein Baareingebꝛachtes
von 800 Thlrn. und eine Naturalaussteuer
im Werthe von 380 Thlrn. auf der jetzt dem Antragsteller gehörigen Viertelhufe zu Gr.⸗ Zecher im Schuld⸗ und Pfandprotocolle des vormal. Gerichts Zecher Fol. 11 protocollirt stehen,
beantragt. .
Die Inhaber der gedachten Urkunden, bezw. Die⸗
jenigen, welche aus denselben Ansprüche zu haben
vermeinen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf
Sonnabend, den 26. April 1884,
Mittags 12 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗
gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die
Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗
erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Zugleich werden auf Antrag des früheren Halb⸗
hufners Franz Jochen Friedrich Huusfeldt aus
Lassahn Alle diejenigen, welche Ansprüche irgend
welcher Art aus einer Obligation vom 27. August
1842, nach welcher auf der früher dem Antragsteller
gehörigen Halbhufenstelle in Lassahn im Schuld⸗
und Pfandprotocolle des vormal adeligen Gerichts
Stintenburg Vol. I. Fol. 9 für den angeblich vor
langen Jahren nach Amerika ausgewanderten Tischler
Greßmann aus Neuenkirchen 50 Thlr. N. ¾ pro⸗
tocollirt stehen, zu haben vermeinen, hierdurch auf⸗
gefordert, diese ihre vermeintlichen Ansprüche spä⸗ testens in dem oben gedachten Termine vor dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls
auf einseitigen Antrag die betr. 50 Thlr. N. 8 im
Schuld⸗ und Pfandprotocolle werden getilgt werden.
Ratzeburg, 13. Februar 1884. —
Königliches Amtsgericht.
G“
[54310] Aufgebot. Die verwittwete Frau Luise Wreden, geb. Hugo, zu Braunschweig, vertreten durch den Rechtsanwalt Hennt zu Berlin, hat das Aufgebot der Talons Nr. 103, Nr. 204 und Nr. 617 zu den mit 4 ½ % verzinslichen Prioritäts⸗Obligationen der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft in Cöln, Nr. 5145, Nr. 10076 und Nr. 30848, jede lautend über 200 Thlr. gleich 600 ℳ, beantragt. Der Inhaber der angeblich abhanden gekommenen Talons wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 19. März 1885, Vormittags 11 Uhr, 1 vor dem unterzeichneten Gerichte, Rheingasse Nr. 13, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Cöln, den 7. Dezember 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.
n
Plan Nr.
9
[12436]
Nachdem die nachfolgend genannten Personen:
1) Johann Georg Stalp von Gersfeld,
2) Schmied Lucian Bausmann von Schmalnau, 3) die Wittwe des Juda Stern, Regina, geb. Rosenthal, von Luetter,
4) der Schuhmachermeister Georg Franz Klug von Luetter,
5) die Wittwe des Isidor Graß, Katharina, geb. Enders, von Melters,
6) Johann Jordan I. von Dalherda,
7) Constantin Hamm von der Altenmühle, Ge⸗ meinde Ebersberg,
die Eintragung des auf den Namen der unter 1 bis 7 genannten Personen katastrirten Grundeigenthums,
und zwar:
11215 ad 2)
Plan Nr. 8. Hungerflur, Acker — ha 13 a 94 qm
„ 448 ad
„ 140 ½ 188 159 177* 187 583 626
694 1043
9 „ 164 „ 165
165 ad
Plan Nr. 8
7 n9
ad
82
2
Plan Nr.
2 2
bis zum
falls Besitzer
getragen
Beglaubigt: Kump, Kanzlei⸗Rath, Geri Amts
aauf den Namen Friedrich Albrecht zu bpberg lautend.
8
tsschreiber des Königl
Anmeldun seine Ans
ad 1) Gemarkung Gersfeld. Plan Nr. 1274 Hohenrad, Wiese 1 ha — a 62 qm
136 a.
ad 4) Gemarkung Luetter. Plan Nr. 164 a. Wohnhaus mit Scheuer,
ad 6) Gemarkung Stellberg u. Schmalnau. Plan Nr. 416 Seifig, Acker (Stellberg)
506 Romröder Acker
Plan Nr. 843a. a. Wohnhaus mit Stall, Hof⸗ 843 b.
845
unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährig ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Gersfeld, bezw. Schmalnau, bezw. Lütter, bezw. Weyhers, bezw. Dalherda, bez. unter ihren Namen beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an den beschrie⸗ nen Grundvermögen fordert, solche
prüche
Aufgebot.
„ Waldung LI Gemarkung Schmalnau.
—E11ö 12 .
Romröder, „ .
3) Gemarkung Luetter.
Wohnhaus
Hofraum
Hausgarten
Scheuer zu ½ Antheil mit Hs. Nr. 43
Hofraum zu ½ Antheil mit Hs. Nr. 43 “
Berg, Acker 2. . 69
Grünfeld, Acker JI1
Mühlfeld, Acker 1
Mückenborn, Acker
Dorfbere, Acker
— a 71 qm 1 1(C
68
b.
Stall und Hofraum 5 a 14 gm b. Hausgarten, Scheuer
mit Stall E1“ a. beim Haus, Acker ETö1“ 1“ 1 36 66 „ 5) Gemarkung Weyhers.
[12441]
bruar c., der Herzoglichen Kammer, Direktion der Forsten, in
buchs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, in Folge der erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert.
deren Rechte innerhalb der oben gesetzten Frist Weyhers, den 20., bezw. 21., bezw. 24. Fe⸗ Königliches Amtsgericht gez. Zuschlag. Ausgefertigt: Weyhers, den 7. März 1884. Der Gerichtsschreiber: Bretthauer
Aufgebot. 1
.““ Mittels Rezesses Nr. 21 935 vom 18. Januar/P. Fe⸗ bestätigt am 7. d. Mts., ist zwischen
bruar 1884.
Braunschweig und dem Weber August Keidel nebst
Ehefrau Dorette, geb. Weißensee, in Gittelde die Ablösung der dem zu Gittelde sub No. assec. 1 belegenen Gehöfte zustehenden Bauholz⸗Berechtigung
gegen Kapital⸗Entschädigung vereinbart.
Auf den Antrag der Herzoglichen Kammer werden Alle, welche Anspruch auf die abgelösete Bauholz⸗ Berechtigung oder das auf 495 ℳ 26 ₰ nebst 4 % Zinsen vom 23. Dezember v. J. festgesetzte Ab⸗ lösungskapital zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem zur Auszahlung be⸗ stimmten Termine am 13. Mai 1884,
Morgens 10 Uhr, 8 8 anzumelden, widrigenfalls sie der Herzoglichen Kammer gegenüber ausgeschlossen werden sollen.
Seesen, den 29. Februar 1884. Herzogliches Amtsgericht.
[12440 Aufgebot. “ Auf dem ehemals dem Johann Gottfried Böttcher in Caaschwitz gehörigen Grundbesitzthum Fol. 374 des Gr. u. H. B. von Köstritz haftende hypothe⸗ karisch lt. Eintrags vom 17. April 1832: 50 ℳ Spec. à 36 Gr. oder 39 Thlr. 29 Gr. 1 Pf. Kauf⸗ lderforderung ohne Zinsen für Wilhelm Heinrich
17 Untere Au, Wiese - V 8 8 5 8
49 a 37 qm
Schmalnau) 51 „ 79 „ 7) Gemarkung Etersberg.
6 a 88 qm
raum .
Hausgarten b. Scheuer, c. Wagenschuppen, d. Backhaus, e. Nebenhaus mit Stall, f. Holzremise. Altenmühle, Wiese 27 8 Acker 14 † 37
. Wiese († 9 33 79
16 18 17 18 63 19 90 91
844
846 v“ 870a. In der Au, Wiese G. ½ 30
d 7) Gemarkung Weyhers. 295 Am Straßenhäuschen, Acker 77 a 79 qm
8oo
83W“
296 Beim Straßenhäuschen, Weid 1† 44 „ 25 „ WC111 297 Beim Straßenhäuschen, Acker 3 298 Ins Hermannsthal, Wiese 299 BeimStraßenhäuschen, iese 93 300 BeimStraßenhäuschen, EE1““
3 1 n
301 Dehenackerwald
am Hermanns⸗
thal, Holzung 1 „ 61 306 Hermannsthal,
Holzung 1 50 307 Hermannsthal, Acker 56 08 Weide 61
3 . 309 Hermannsthal,
Holzung 1 ha 84 314 Hermannsthal, Weide 15 314 ½ * „ Holzung 9 331 Remmerz, Holzung 65
686 99 „ 09
91 „ 82 ‧„
zu haben vermeinen, aufg
2. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr,
bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen⸗ nach Ablauf als Eigenthümer der zu ihrem Namen bezeichneten ee in dem Grundbuch ein⸗ werden
der Frist die
und der die ihm obliegen
unterlassende Berechtigte
„ en
Ebersberg
bisherigen
nicht nur
e Kirsch. Von den Erben des p. Böttcher, welche behaupten, daß die Schuld erloschen sei, ist das ge⸗ richtliche Aufgebot beantragt worden. Etwaige Forderungsberechtigte werden deshalb hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Sonnabend, den 25. Oktober 1884, Vormittags 11 Uhr, 88 anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls die Forderung für erloschen erklärt wird. Gera, den 4. März 1884. 3 Das Fürstliche Amtsgericht. Münch.
[12442] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Carl Johann Nicolans Wolff als Testamentsvollstrecker von Georg Her⸗ mann Kratzenstein, vertreten durch den Rechts⸗ . Dr. Hartmann, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 29. Januar 1884 hieselbst verstorbenen Georg Hermann Kratzenstein Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Be⸗ stimmungen des von dem genannten Erblasser am 16. Februar 1878 errichteten, mit Ad⸗ ditamenten d. d. 12. Juli 1883, 16. Juli 1883, zwei Additamenten vom Oktober 1883 und drei Additamenten vom Novem⸗ ber 1883 versehenen, am 14. Februar 1884 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Bestellung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben als solchem ertheilten Befugnissen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Montag, den 26. Mai 1884,
10 Uhr V.⸗M., 1 anberaumten Aufgebotstermine im unterzeichneten Amtsgerichte, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 24, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 4. März 1884. Das Amtsgericht Hamburg, 8 Civil⸗Abtheilung IV Zur Beglaubigung: Raomberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär. [12438] “ Behufs Anlegung eines Grundbuchblattes für die von der evangelischen Kirchengemeinde Schoenfee eigenthümlich besessenen, an der Stadt belegenen Parzelle 164 des Kartenblatts 3 der Gemarkung Neu Schoensee, bestehend aus einem Garten von 16,10 Aren mit einem Wohn⸗ (Kantor⸗ und Küster⸗) hause, Stalle und einer Scheune, sowie aus einem Hofe, werden auf Antrag des Gemeindekirchenraths die unbekannten Eigenthumsprätendenten und ding⸗ lich Berechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebots⸗ termin am 15. Mai 1884, um 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Terminszimmer IV) bei Vermeidung der Ausschließung anzumelden. Thorn, den 7. März 1884. Königliches Amtsgericht. V. CEGCowiklinski.
e⸗
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gegen jeden Dritten, welch
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