genossenschaft mit Tausenden von Betrieben und Hundert⸗
und Nutzen der braven deutschen Arbeiter zu Stande zu bringen.
tag 1 Uhr.
persönlich durch den Reichskommissar revidirt und dabei dafür gesorgt,
8
ringen. Eine wirklich werkthätige Organisation müsse dar⸗ auf gegründet werden, daß ein persönlicher Verkehr stattfinden önne. Wenn z. B. die Textilindustrie eine einzige Berufs⸗
tausenden von Arbeitern bilden sollte, die etwa über 59 schwere Unfälle zu entscheiden hätte, so werde man sehen, daß es unmöglich sei, einen solchen Verband zusammenzuschweißen und zu einer Selbstverwaltung gelangen zu lassen. Das Reichs⸗Versicherungsamt werde also die Bildung solcher Grup⸗ pen in die Hand nehmen müssen. Er verlange, daß sich jeder Arbeiter da versichern könne, wo derselbe wolle, ob bei er staatlichen, oder einer Privatversicherung. Sodann
b er das Umlageverfahren, wie es im Entwurfe orgeschlagen sei, nicht billigen. Der Unternehmer werde
u stark belastet, die Industrie könne diese Last auf die Dauer nicht tragen, denn während sich der Unternehmergewinn z. B. in den letzten 25 Jahren keineswegs prozentual gesteigert habe und die Verzinsung des Kapitals dieselbe sei wie damals, hätten sich die Arbeitslöhne um das Doppelte gehoben, das werde in Zukunft in demselben Grade stattfinden, und den Ruin der Industrie herbeiführen. Damit werde auch die Be⸗ lastung der Zukunft im Verhältniß der Lohnsteigerung sich erhöhen, so daß die Befürchtung nahe liege, daß der Bankerott eingetreten sein werde, ehe man auf den Beharrungspunkt gekommen sein werde, und daß man dann, um der Nothlage der Industrie ein Ende zu machen, hunderte von Millionen vom Reiche beanspruchen müsse, um die Verpflichtungen der Ver⸗ gangenheit zu decken. Er habe aus den Gesprächen mit Ver⸗ sicherungstechnikern und Industriellen die Ueberzeugung gewonnen, daß für den größten Theil der Industrie der Uebergang von der jetzigen Belastung zur künftigen Be⸗ lastung des Unfallversicherungs⸗Gesetzes ein kaum merkbarer sein werde. Die Motive sprächen von einer Belastung von 13 ¾ Millionen. In Anbetracht dessen, daß durch Abkürzung der Karenzzeit die Belastung der Industriellen sich etwas er⸗ höhen werde, setze er noch 2 ¼ Millionen hinzu, so daß die Belastung 16 Millionen betragen werde. Vergleiche man da⸗ mit die Resultate der heutigen Versicherung. Die Leipziger Unfallversicherungs⸗Gesellschaft habe 257 000 Arbeiter ver⸗ sichert, davon betrage die Haftpflichtentschädigung 1 598 000 ℳ, also pro Kopf 6,20 ℳ; außerdem noch die Versicherung für nichthaftpflichtige Fälle 841 000 ℳ, insgesammt also 9,50 ℳ pro Kopf. Die 16 Millionen, von denen er vorhin gesprochen habe, würden sich auf ca. 2 Millionen Arbeiter vertheilen, also mit 8 ℳ auf den Kopf. ¶ der künftigen Unfall⸗ versicherung werde also jetzt von der Industrie bereits getragen. Die kleine Mehrbelastung, welche das Gesetz fordere, werde die Industrie nicht zu Grunde richten. Wenn es sich auch um keine Lebensfrage für die Industrie handele, so werde doch diese kleine Mehrbelastung derselben für die Arbeiter von großem Vortheil sein, namentlich würden auch große Ersparnisse an Verwaltungskosten erzielt werden, und ungeheure Prozeßkosten, die das Haftpflichtgesetz zur Folge gehabt habe, würden gleichfalls fortfallen. Zum Schlusse möchte er noch auf die Art und Weise der Ermittelung und Feststellung der Entschädigung hinweisen. Seine Partei habe in ihrem Antrage den Unfall durch Unfallkommissare unter⸗ suchen lassen wollen, durch Staatsbeamte unter Hinzutritt der Versicherungspflichtigen; die Kommissare sollten dabei zugleich womöglich eine Einigung zu erzielen versuchen, in den übrigen Fällen die Sache den Gerichten übergeben. Die Vor⸗ lage habe diesen Weg verlassen, und die Untersuchung der Polizeibehörde allerdings auch unter Hinzuziehung der Betheiligten übertragen. Er halte das für eine außerordentliche Verschlechterung, noch schlimmer aber scheine ihm die Einrichtung der Schiedsgerichte. Das sei so ein Lieblingsthema für wohlwollende Dilettanten. Nach lang⸗ jährigen Erfahrungen laute sein Urtheil über die Schieds⸗ gerichte absolut verwerfend. Er ziehe unter allen Umständen, sogar in den Ländern, wo die Justizpflege nicht in der Rein⸗ heit dastehe wie in Deutschland, den Austrag durch die Ge⸗ richte vor. Wenn man Schiedsgerichte bilden wolle, die einigermaßen Anspruch auf Bedeutung und Autorität haben sollten, dann müßten sie aus gänzlich unbetheiligten Personen zusammengesetzt sein. Er halte ein solches Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in diesen Schieds⸗ gerichten für ein höchst unglückliches. Die Arbeiter würden unter allen Umständen auf Seiten der extremsten Ansprüche des verletzten Arbeiters stehen, und selbst wenn der Arbeitgeber die unparteiischste und gerechteste Person sein sollte, habe derselbe immer die Präsumption gegen sich, daß er Partei sei. In Wirk⸗ lichkeit werde sich die Sache fast immer so gestalten, daß die zwei Arbeitgeber gegen die zwei Arbeitnehmer stimmen würden, und daß der Staatskommissar die Entscheidung habe. Auch in dieser Beziehung glaube er, daß der Antrag seiner Partei von 1882 das Richtige getroffen habe. Seine Partei stehe der Sache nicht feindlich gegenüber, sondern setze ihren Stolz darin, ein brauchbares Gesetz zu Stande zu bringen. Er sei überzeugt, daß die Macht der objektiven Gründe, die gegen verschiedene Vorschläge der Regierung angebracht werden könnten, nicht blos die Parteien dieses Hauses dazu bringen werde, eine Abänderung der Vorlage herbeizuführen, sondern daß auch von Seiten der Reichsregierung die Phantasien vom grünen Tische, die sich zum Theil sehr breit gemacht hätten, geopfert würden, um zu dem von allen Parteien gewünschten Ziel zu gelangen, ein gutes Unfallversicherungsgesetz zum Heil
Hierauf vertagte sich um 4 ½ Uhr das Haus auf Frei⸗
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Dem Reichstage ist folgender Bericht über die Thätigkeit des Reichskommissars für das Auswande⸗ rungswesen während des Jahres 1883 vorgelegt worden:
Der Reichskommissar für das Auswanderungswesen hat seine dienstliche Thätigkeit während des verflossenen Jahres in gleicher Weise wie in früheren Jahren ausgeübt und die Ordnung und Ueber⸗ wachung der Auswandererbewegung in Hamburg, Bremen und Stettin bestehenden Einrichtungen, sowie die genaue Ausführung der daselbst bestehenden einschlägigen Vorschriften persönlich kontrolirt.
Die zur Auswandererbeförderung verwendeten Schiffe wurden, soweit es die gleichzeitige Beaufsichtigung der drei deutschen Häfen, aus welchen eine Auswandererbeförderung stattfindet, zuließ, sämmtlich
erlassenen Verordnungen genau zur Ausführung gebracht wurden.
Dampfschiffen statt, während im Jahre 1882 noch 1 Segelschiff mit Auswanderern expedirt worden war. Diejenigen Segelschiffe, mit welchen hin und wieder einzelne Personen nach außereuropäͤischen Län⸗ dern reisen, und welche daher nicht als Auswandererschiffe behandelt werden, sind hierbei natürlich nicht berücksichtigt; so sind z. B. von Hamburg aus in dieser Weise im vorigen Jahre 39 Personen in 19 Segelschiffen gereist. Die im letzten Jahresberichte ausgesprochene Vermuthung, daß in der Auswanderung über die deutschen Häfen gegenüber dem im Jahre 1881 erreichten Höhepuukte demnächst eine rückgängige Be⸗ wegung eintreten werde, hat sich bestätigt, indem gegen das Vorjahr wiederum eine nicht unbedeutende Abnahme eingetreten ist. Es wurden im Jahre 1883 über die genannten Häfen befördert: 201 308 Personen, wovon 143 947 Deutsche (gegen 231 557 86“ 8 8 im Jahre 1882, und 247 346 „ „ „ 184 369 Deutsche im Jahre 1881).
Jahres gleich im Anfang ein Unglücksfall zu verzeichnen, wie er in solcher Schwere bisher noch kein deutsches Auswanderungsschiff be⸗ troffen hat. Der in der Nacht vom 18. zum 19. Januar 1883 erfolgte Untergang des mit 387 Passagieren und 96 Mann Besatzung besetzten, der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktiengesellschaft angehörigen Dampfers „Cimbria“ in Folge des Zusammenstoßes mit dem englischen Dampfer „Sultan“ kostete 427 Personen das Leben. Das Resultat der in Folge dieses Unfalls geführten Untersuchung ist
bereits bekannt.
Als eine Folge dieses beklagenswerthen Unglücks darf es betrachtet werden, daß seitens der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗ gesellschaft jetzt nach und nach, wie schon früher vorgeschlagen worden ist, die eisernen Querschotten, die die Schiffsräume in einzelne Ab⸗ theilungen theilen, vollständig abgeschlossen werden, sobald Passagiere an Bord genommen werden sollen, indem die bisher in den Eisen⸗ wänden befindlichen Durchgangsthüren entfernt und die Oeffnungen mit aufgeschrobenen starken Eisenplatten verschlossen werden. Die Ventilation der einzelnen jetzt von einander vollständig abgeschlossenen Räume bleibt dabei mittelst Anbringung von mehr Ventilatoren, wo es erforderlich ist, hinreichend gewahrt.
Als eine weitere Folge des „Cimbria“⸗Unfalles sind mehrfach neue Erfindungen von Rettungsflößen hervorgetreten, deren einige seitens der größeren Dampferlinien in Gegenwart des Reichskommissars einer Probe unterzogen und theilweise auch versuchsweise angefertigt worden sind, doch sind die Versuche noch nicht so weit gediehen, um ein endgültiges Urtheil über die Zweckmäßigkeit dieser Rettungsflöße abgeben zu können.
An Bord des Dampfers „Straßburg“ wurde ein Auswanderer in Folge des Bruches eines eisernen Ringes durch das Schlagen eines Schootblockes getödtet.
Die sonst noch im Laufe des Jahres bei Auswandererschiffen vorgekommenen Unfälle betrafen die Schiffe zumeist bei der Rückreise und es wurden Menschenleben dabei nicht verloren.
Wie die Auswandererschiffe, so wurden auch die Auswanderer⸗ logirhäuser von Zeit zu Zeit durch den Reichskommissar revidirt. Die Hamburger Polizeibehörde hat in diesen Häusern ähnliche Ver⸗ besserungen und Sicherheitsmaßregeln eingeführt, wie dies in Bremen bereits im Jahre 1882 geschehen ist. Von größeren in einigen dieser Häuser wünschenswerthen Umbauten ist aus dem Grunde vorläufig abgesehen worden, da einige derselben bei Ausführung des Zollan⸗ schlusses der Stadt Hamburg voraussichtlich ohnehin als Auswanderer⸗ logirhäuser eingehen müssen. Es sind indeß da, wo es dringend noth⸗ wendig war, die Niedergänge von den oberen Etagen vermehrt worden und die vorhandenen Holzwände haben einen Kalküberwurf erhalten. Ferner sind Anordnungen über die nächtliche Bewachung und Erleuch⸗ tung der Häuser, über die Thürverschlüsse und darüber getroffen worden, daß die Zahl der Personen, welche nach den Bestimmungen der Behörde in jedem Zimmer beherbergt werden dürfen, auf der äußeren Seite der Thüre in sichtbarer Weise vermerkt sein muß, wo⸗ durch die Kontrole darüber, ob die einzelnen Räume auch nicht über⸗ füllt sind, bedeutend erleichtert wird. Endlich ist auch noch angeord⸗ net, daß in unter dem Dache befindlichen Räumen Niemand logirt werden darf.
Die in Hamburg nach dem vorjährigen Berichte in Aussicht genommene Bestimmung, daß bei der indirekten Beförderung in den im Binnenlande ausgegebenen Interims⸗Passagescheinen ebenso wie in den Hauptkontrakten der europäische Zwischenhafen, über welchen die Beförderung geschehen soll, angegeben sein muß, ist inzwischen in Geltung getreten und es sind in Folge dessen auch keine Klagen mehr darüber eingegangen, daß Auswanderer, welche direkt expedirt sein wollten, durch die Agenten für eine indirekte Linie angenommen worden sind. Die Auswandererbeförderung nach den hawaiischen Inseln hat, nachdem im Februar vorigen Jahres noch eine einmalige Beförde⸗ rung von Auswanderern dorthin stattgefunden, aufgehört, da die Firma, von welcher diese Beförderung ins Leben gerufen worden war, dieselbe aufgegeben hat.
Der Reichskommissar hatte im Berichtsjahr mehr als in früheren Jahren Anlaß, seine Aufmerksamkeit dem Treiben der neuerdings wieder in höherem Grade sich bemerkbar machenden ausländischen Land⸗ und Kolonie⸗Agenten zuzuwenden.
Ferner gingen im Laufe des Jahres wieder mehrfache Klagen ein, die meistentheils in Denunziationen gegen im Binnenlande nicht konzessionirte Auswandererexpedienten und Winkelagenten, wegen Uebertretung der über die Konzessionspflichtigkeit der Vermittelung der Auswandererbeförderung in den binnenländischen Bundesstaaten bestehenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere wegen Ueber⸗ tretung des §. 10 des preußischen Gesetzes vom 7. Mai 1853 be⸗ standen und an die zuständige Stelle geleitet wurden. Der Norddeutsche Lloyd in Bremen hat für das Jahr 1884 bekannt gemacht, daß in der Zeit vom 1. März bis 1. November die bisherigen Sonntagsexpeditionen nicht mehr am Sonntage, sondern bereits am Sonnabend stattfinden werden. Ueber den Umfang der Auswandererbeförderung während des Jahres 1883 geben die anliegenden zwei statistischen Tabellen Auskunft, zu deren Erläuterung und Ergänzung noch Folgendes zu bemerken ist. Es wurden über die drei Häfen Hamburg, Bremen und Stettin im Jahre 1883 nach überseeischen Plätzen befördert: 201 308 Per⸗ sonen (gegen 231 557 Personen im Jahre 1882), darunter 143 946 deutsche Reichsangehörige (gegen 169 034 im Jahre 1882).
Von diesen 201 308 Personen wurden: 89 465 Personen Ier Hamburg (gegen 113 221 Personen im Jahre
111 8 Iher Bremen (gegen 116 197 Personen im Jahre 8 über Stettin (gegen 2139 Personen im Jahre 1882) befördert.
201 308 Personen. Von den über Hamburg beförderten 89 465 Personen wurden: 75 141 Personen direkt, 13 265 indirekt über England und 1 059 in 122 Schiffen, die nicht als Auswandererschiffe betrachtet werden, befördert.
89 465 Personen.
Es befanden sich unter diesen 89 465 Personen: 54 746 Personen männlichen Geschlechts und 34 719 8 weiblichen Geschlechts, 85
89 465 Personen; ferner: 67 769 Erwachsene, 16 179 Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren und 5 517 Kinder unter 1 Jahr alt.
89 465 Personen. 1“ 3 Die über Hamburg beförderten Personen wurden in 951 Dampf⸗
Die Beförderung der Auswanderer aus den genannten drei deut⸗ schen Häfen fand im verflossenen Jahre ausschließlich vermittelst
chiffen und 19 Segelschiffen befördert und zwar wurden die 75 141
Leider war in der b— des verflossenen
direkt beförderten Personen in 145 Dampfschiffen, die 13 265 in⸗
direkt beförderten Personen in 703 Damfschiffen und die in anderen als Auswandererschiffen beförderten 1059 Personen in 103 Dampf⸗ 1
schiffen und 19 Segelschiffen befördert.
2
Von den von Hamburg aus direkt beförderten 75 141 Personen 1
wurden:
55 390 Personen in 77 Dampfschiffen der Hamburg⸗Amerikanischen 8
Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft, 16 471 2 „ 29 Dampfschiffen der Carrsch'schen Linie, 1 488 8 „ 21 Dampfschiffen der Hamburg⸗Südameri⸗ kanischen Linie, 8 10 Dampfschiffen der Sloman'schen Linie, 8 3 Dampfschiffen der Kosmos⸗Linie und
8 6 Dampfschiffen der englischen Union⸗Linie
89 befördert. 75 141 Personen in 146 Dampfschiffen.
Von den über Bremen beförderten 111 295 Personen wurden:
109 881 Personen direkt und 1 414 4 indirekt über England befördert. 111 295 Personen. Es befanden sich unter diesen 111 295 62 659 Personen männlichen und 48 636 8 weiblichen Geschlechts,
111 295 Personen; ferner: 85 971 Erwachsene, 19 328 Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren un 5 996 „ unter 1 Jahr alt.
111 295 Personen.
Die über Bremen beförderten 111 295 Personen wurden sämmtlich in Dampfschiffen und zwar die direkt beförderten 109 881 Personen in 177 Dampfschiffen des Norddeutschen Lloyd und die 1 414 indirekt beförderten Personen in 24 englischen Dampfschiffen befördert.
Von den über Stettin beförderten 548 Personen wurden direkt in 3 Dampfschiffen des Stettiner Lloyd
460 Personen, indirekt über Hull und Liverpool in englischen Dampf⸗
schiffen
88 8 befördert.
548 Personen. 8
Es befanden sich unter diesen 548 Personen, welche sämmtlich
nach New⸗York befördert wurden: 304 Personen männlichen Geschlechts und 244 8 weiblichen Geschlechts, 548 Personen; 8 ferner: 389 Erwachsene, 126 Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahre 33 Kinder unter 1 Jahr alt. 548 Personen. . Die stärkste Auswanderung fand wie auch in früheren Jahren in den Monaten April, Mai und Oktober statt, so wurden z. B. über Ham⸗ burg im April vorigen Jahres 12 815 Personen, im Mai 12 637 Per⸗ sonen und im Oktober 11 074 Personen befördert, während die Zahlen der Beförderten in den übrigen neun Monaten zwischen 2 632 und 7 837 sich bewegten. Von außereuropäischen Ländern nach den deutschen Häfen wurden zurückgebracht: 9 127 Personen nach Hamburg und 17 638 5 nach Bremen. 26 765 Personen.
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Centralblatt für die gesammte Unterrichts⸗Ver⸗ waltung in Preußen. März⸗April⸗Heft. — Inhalt: 1) Sum⸗ marische Nachweisung der Kreis⸗ und der Lokal⸗Schulinspektoren. 2) Rede Sr. Excellenz des Hrn. Staats⸗Ministers und Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Goßler über höhere Mädchenschulen. 3) Desgl. über den Unterricht in den Volksschulen. 4) Desgl. über Handfertigkeitsunterricht in Volksschulen. — I. 5) Ueber⸗ einkunft zwischen Deutschland und Frankreich wegen Schutzes an Werken der Literatur und Kunst. 6) Fünfte Nachtragsverordnung, betreffend Amtskautionen. 7) Stempel zu Kauf⸗ und Lieferungsver⸗ trägen im kaufmännischen Verkehre. 8) Berechnung der Hälfte des Diensteinkommens eines vom Amte suspendirten Beamten bezüglich der freien Dienstwohnung. — II. 9) Bestätigung der Rektor⸗, bezw. Prorektorwahl bei den Universitäten zu Kiel und Königsberg. 10) Ausschreiben wegen Bewerbung um den großen Staatspreis bei der Akademie der Künste zu Berlin. 11) Nachtrag zu dem Statute der Giacomo Meyerbeerschen Stiftung. — III. 12) Heizsysteme für Gebäude höherer Unterrichtsanstalten. 13) Ausschluß einer Dis⸗ pensation von der mündlichen Abgangsprüfung an den militärberech⸗ tigten Privat⸗Lehranstalten. 14) Guts Muths Turnspiele, heraus⸗ gegeben von Schettler, sechste Auflage. — IV. 15) Nothwendigkeit vollständiger Begründung der in die Entwürfe neuer Etats der Seminare und der Präparandenanstalten aufgenommenen Ab⸗ weichungen von den Voretats. 16) Etats⸗ und Rechnungs⸗ wesen bei den Seminaren. 17) Termin zur Prüfung für Zeichenlehrerinnen an mehrklassigen Volks⸗ und an Mittelschulen. 18) Verzeichniß der Lehrer, welche die Prüfung für das Lehramt an Taubstummenanstalten im Jahre 1883 bestanden haben. 19) Die Verhältnisse zwischen den Unternehmern von Privatunterrichts⸗ und Erziehungsanstalten und den Lehrern derselben (Kündigung ꝛc.) sind privatrechtlicher Natur. — V. 20) Grenze für das dem Lehrer zu⸗ stehende Züchtigungsrecht; Zuständigkeit bei Beschwerden über Miß⸗ brauch desselben. 21) Maßstab für Vertheilung der Schulbeiträge in den selbständigen Gutsbezirken im Geltungsgebiete der Provinzial⸗Schul⸗ ordnung vom 11. Dezember 1845 auf die Anwohner; Zutritt des Grund⸗ herrn. 22) Verfahren, um Meinungsverschiedenheiten der verschiedenen Ab⸗ theilungen einer Regierung zum Austrage zu bringen. 23) Vor⸗ kehrungen zur Herbeiführung des Schulbesuches aller schulpflichtigen Kinder und zum späteren Nachweise hierüber. 24) Charakter des Schulgeldes bei Unterhaltung der Schule durch die bürgerliche Ge⸗ meinde. 25) Geschäftskreis, Art der Berathungen der städtischen Schuldeputationen; Ortsschulinspektoren als Mitglieder dieser Depu⸗ tationen oder neben denselben. 26) Regelung der Miethsentschädi⸗ gungen für die Volksschullehrer. 27) Aufbringung der gutsherrlichen Schulbeiträge nach Parzellirung des Gutes. 28) Ziele und Lehrpläne der gewerblichen Fortbildungsschulen. 29) Ausschließung der Schul⸗ kinder von Leichenbegleitungen bei herrschenden ansteckenden Krankheiten. — Nicht amtlicher Theil. 1) Denkschrift, betr. die Frage der Ueberbürdung der Jugend an unseren höheren Schulen. 2) Gutachten der Königlich Preußischen Wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen, betreffend die Ueberbürdung der Schüler in den höheren Lehranstalten, am 19. Dezember 1883 erstattet an Se. Excellenz den Königlichen Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Me⸗ dizinal⸗Angelegenheiten Hrn. Dr. von Goßler. 3) Gutachten über einen Antrag auf Errichtung einer Hochschule der Musik für Blinde. 4) Auszüge aus zwei von Sachverständigen erstatteten Berichten über ihre Wahrnehmungen bei Reoision des Gesangunterrichtes in Volksschulen. 5) Beiträge zur Geschichte des preußischen Volksschul wesens. Zustand des Schulwesens im Regierungsbezirke Aachen vor Erlaß der Allerhöchsten Ordre vom 14. Mai 1825. Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. 1t Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 6. — Inhalt Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 20. Februar 1884, betr. Reglement über die Annahme, Ausbildung und Anstellung von Civil⸗Supernumerarien im Staats⸗Eisenbahndienst; — vom 23. Februar 1884, betr. Abänderung des Reglements für die Berech⸗ nung der Neben⸗Emolumente der Beamten des Fahrdienstes; — vom 27. Februar 1884, betr. Veranschlagung und Verrechnung der auf den “ 11 „Steuern ꝛc.“ zu übernehmenden Kosten. — Nach⸗ richten.
No. 64.
—
Zwe
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch
tzeig
☛— Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
- DOeffentlicher Anzeiger. — ——
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handelss JPegister nimmt an: die Königliche Erpedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
Grosshandel.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 6. Verschiedene Bekanntmachun “ 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.
9. Familien-Nachrichten. †
gen. 1 In der Börsen- beilage. R H
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haaseunstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [12818]
Steckbrief. Gegen die unten beschriebene unver⸗ eehelichte Anna Holle, geboren am 15. Oktober 1861. zu Naumburg a. S., evangelisch, zuletzt in Berlin, Arndtstraße Nr. 13 wohnhaft gewesen, welche sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft in den Akten J. IHI. C. 148. 84 wegen wiederholter Unter⸗ schlagung verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Untersuchungs⸗Gefängniß
zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin. (12837] Zwangsversteigerung.
den 10. März 1884. Königliche Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht I. Beschreibung: Alter 22. Jahre, Größe 1 m 50 ecm, Statur untersetzt, Haare schwarz, Stirn frei, Augenbrauen schwarz, Augen dunkel, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Kinn Feke Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch.
[12817]
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den früheren Handlungsgehülfen Emil Schrobsdorf wegen Be⸗ truges unterm 29. September 1883 erlassene Steck⸗ brief wird zurückgenommen. Brandenburg, den .5* 1884. Königliches Amtsgericht. III. Ab⸗ theilung.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
112622]1 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Neu⸗Coeln Band 3 Nr. 163 auf den Namen des Kaufmanns Victor Funk eingetragene in der Neuen Roßstraße Nr. 13, an der Ecke der Wall⸗ straße und daselbst Nr. 82/83 hierselbst belegene Grundstück
am 14. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte — an Gerichts⸗ stelle — Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 12, versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 25080 ℳ Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 29 a., eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Verstei⸗ gerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
ird am 17. Juni 1884, Vormittags 9 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 12, verkündet werden. .““
Berlin, den 4. März 1884.
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 53.
112623]1 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Niederbarnimschen Kreise Band 34 Nr. 1732 auf den Namen des Rentiers Carl Friedrich Albrecht Römhildt eingetragene, in der Völkerstraße (Nr. 2) hierselbst belegene Grundstück
am 20. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 12, versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 2230 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗
edingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 29 a., ein⸗ gesehen werden. 1
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht
on selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens
herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
an Gerichtsstelle — Jüdenstraße 58, 1 Zimmer Nr. 12 — verkündet werden.
Grundbuche von den Umgebungen Band 57 Nr. 2998 auf den Namen des Tuchscheerermeisters Ferdinand Nicolaus eingetragene, in der Rheinsbergerstraße Nr. 56 und Ruppinerstraße Nr. 48 hierselbst be⸗ legene Grundstück,
vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 12, versteigert werden.
zur Gebäuͤdesteuer veranlagt. Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, 58, 2. Treppen, Zimmer 29 a., eingesehen werden.
von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige For⸗
derungen Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden, und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die Ansprüche im Range zurücktreten.
beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des
Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson⸗
legene Grundstück
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Mai 1884 Vormittags 9 ¾ 552 reppe,
Berlin, den 28. Februar 1884. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 53.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im
am 27. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr,
Das Grundstück ist mit 8570 ℳ Nutzungswerth Auszug aus der
Nachweisungen, sowie besondere
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht
von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden
berücksichtigten Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks
Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 29. Mai 1884, Vormittags 10 ¾¼ Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstr. 58, 1 Tr., Zimmer 12, verkündet werden.
Berlin, den 28. Februar 1884.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52
112888] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Hasenhaide und den Weinbergen Band 11 Nr. 457 auf den Namen des Technikers Paul von Krottnaurer eingetragene, in der projek⸗ tirten Straße Nr. 21 b. auf dem Urban hierselbst belegene Grundstück
am 17. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts⸗ stelle — Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 12, versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 7350 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das
dere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer Nr. 29 a. einge⸗ sehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fest⸗ stellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 21. Juni 1884, Vormittags 9 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 12, verkündet werden.
Berlin, den 4. März 1884. 8
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 53
(12831¹1 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder⸗ barnimschen Kreise Band 40 Nr. 1975 auf den Na⸗ men des Handschuhfabrikanten Carl Rost in Breslau eingetragene, in der Fennstraße Nr. 20 hierselbst be⸗
versteigert werden.
Grundbuche zur artige
von
stelle — Jüdenstraße 58, I. Treppe, Zimmer Nr. 12,
Das Grundstück ist mit 6150 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin⸗ gungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüden⸗ straße 58, II. Tr., Zimmer 29 a., eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ Forderungen von Kapital, kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe 7 Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des “ Peingsten 1 nicht eeee Feh. und bei Vertheilung des Kaufge egen di ü 1 ge Ansprüche 8b Ran nnsgecdes gegen ie berücksichtigten In Sachen des Kothsassen Georg Hansen in Vall Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund⸗ stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 27. Mai 1884, Vormittags 9 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstr. 58, mer 12, verkündet werden. Berlin, den 28. Februar 1884. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 53.
aufgefordert, die
Zinsen, wieder⸗
[12619] 1 „In Sachen des Partikuliers Johannes Merkel hieselbst, Klägers, wider den Maurermeister Otto Spengler hier, Beklagten, wegen Zinsen, wird, nach⸗ dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, an der Ecke des Bülten⸗ wegs und der Gaußstraße hieselbst belegenen Grund⸗ stücks zu 2 a 48 qm sammt Wohnhause Nr. 4730 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 3. März 1884 verfügt, auch die Eintragung diese Beschlusses im Grundbuche am 5. desselben Monats erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung 8 den 25. Juni 1884, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 37 hie⸗ selbst, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. 8 Braunschweig, den 8. März 1884.
Herzogliches Amtsgericht. VIII.
v. Praun.
““
stedt, Beklagten, wider den Anbauer Heinrich Ohlen⸗ burg daselbst, Kläger, wegen Erfüllung eines Pacht⸗ vertrags, wird, nachdem auf Antrag des Beklagten die Beschlagnahme des dem Kläger gehörigen, in Vallstedt sub No. ass. 97 belegenen Anbauerwesens zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 25. Februar 1884 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 25. Februar 1884 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 17. Inni 1884, Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Vechelde in der Löhr⸗ schen Gastwirthschaft zu Vallstedt angesetzt, in wel⸗
Treppe, Zim⸗
dieses Beschlusses im Grundbuche am 27. desselben Monats erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung
112840] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen fol⸗ gende im Grundbuche noch nicht eingetragene, dem Partikulier Louis Wische in Göttingen gehörige, in der Gemeinde Landolfshausen und deren Feldmark belegene Grundstücke, nämlich die Reihestelle Haus Nr. 103 nebst Zubehör und die noch im Eigenthum des ꝛc. Wische stehenden früher Schachtebeckschen Acker⸗ und Wiesengrundstücke
am 5. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, in dem Jünemann⸗ schen Gasthause zu Landolfshausen versteigert werden.
Die Grundstücke sind mit 62,88 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 2,1994 Hektar zur mmbstener⸗ mit 75 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, etwaige Ab⸗ schätzungen und andere die Grundstücke betreffende Nachweisungen, können in der Gerichtsschreiberei eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, An⸗ sprüche, welche nicht von selbst auf den Ersteher über⸗ gehen, und den für dieselben behaupteten Rang, spä⸗ testens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Ansprüche, soweit dieselben oder deren Rang nicht aus den Mit⸗ theilungen des Grundbuchrichters hervorgehen, bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum der Grundstücke beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. 3
Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wir
am 7. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden.
Bemerkt wird, daß nach der jetzt geltenden Sub⸗ hastationsordnung regelmäßig nur ein Versteigerungs⸗ termin stattfindet.
öttingen, den 10. März 1884. Königliches Amtsgericht. II. Etienne.
[12841] In Sachen des Rechtsanwalts W. Huch hieselbst, Klägers, wider den Maurermeister Otto Spengler allhier, Beklagten, wegen Hypothek⸗Kapitals, wird nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten gehörigen Grundstücke, als: 1) das am kl. Cxercierplatze hieselbst belegene Grundstück zu 5 a 42 am sammt Wohnhause
Nr. 3093,
2) das daselbst belegene Grundstück zu 5 a 88 qm sammt Wohnhause Nr. 3189 mit dazu gehöriger Brunnengerechtigkeit, — wecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß
zum 3. Februar 1884 verfügt, auch die Eintragung
auf den 18. Juni 1884, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte — Zimmer Nr. 37 — angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 4. März 1884. Herzogliches Amtsgericht. VIII.
am 24. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht —
8
an Gerichts⸗ B
ü
[128422 8 des Zimmermeisters A. Brandes in Vechelde klägers, wider den Anbauer Bernhard Flentge in Wahle, Mahnbeklagten, wegen Forderung, wird nachdem auf Antrag des Mahnklägers die Beschlag nahme des dem Mahnbeklagten gehörigen in Wahl⸗ sub No. ass. 60 belegenen Anbauerhauses zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 25. Fe⸗ bruar verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 25. Februar erfolgt ist, Termin
des daselbst verstorbenen Bergmanns Josef Mette
des Verfahrens die
chem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu
überreichen haben.. Vechelde, den 6. März 1884. Herzogliches Amtsgericht. R. Wegmann.
In Sachen
1“
kahn⸗
„ 2₰
zur Zwangsversteigerung auf den 19. Juni 1884, Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Vechelde in der Flentge'schen Gastwirthschaft in Wahle angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken⸗ briefe zu überreichen haben. Vechelde, den 6. März 1884.
Herzogliches Amtsgericht.
R. Wegmann. 8 —
12845] 8 v“
Aufgebot. Behufs Eintragung einer Verpfän
dung des dem Schiffer Evert Johannes Poort zu Emden gehörigen Kuffschiffs Dirhje. Unterscheidungs⸗ signal K D 2Q. C von Emden in das Schiffsregister wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß etwaig
frühere Verpfändungen dieses Schiffes spätestens in dem auf Mittwoch, den 7. Mai d. J., 11 Uhr Vormittags, damit anberaumten Termine hier an⸗ zumelden sind. Der Gläubiger, welcher die An⸗ meldung unterläßt, verliert sein Vorzugsrecht gegen⸗ über denjenigen Gläubigern, welche in das Schiffs⸗ register werden eingetragen werden. Emden, den 10. März 1884. Königliches Amtsgericht. I. Hacke.
[12624.] Aufgebot.
Der Landwirth Johann Gockel in Rembling hausen hat als Vormund der minderjährigen Erben nämlich Johann, Florenz, Josef, Franz, Theresia und Theodor Mette, das Aufgebot der Gläubiger des Josef Mette'schen Nachlasses sowie für die Dauer einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt. 1
Es werden deshalb alle Gläubiger des genannten Nachlasses aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Samstag, den 7. Juui 1884, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermine anzumelden. 8
Ansprüche, welche bis dahin nicht angemeldet sind, können gegen die Erben nur insoweit gelten gemacht werden, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten An sprüche nicht erschöpft wird. 1
Das von den Erben Josef Mette eingereicht “ ist in der Gerichtsschreiberei ein zusehen.
Meschede, den 5. März 1884.
Königliches Amtsgericht.
1126253532 Aufgebot. Vor dem unterzeichneten Amtsgericht ist Ein leitung des Aufgebotsverfahrens behufs Todes erklärung des 8 Landwirth Kaspar Adolf Barthelmeß von Sond⸗
heim v. Rhön, 8
und zwar von Karl Julius Ziegler, dem Ehemanne