1884 / 65 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

stärkung gewinnt, als jedenfalls am zweiten Tage aus von Juden be⸗] wenig Eifer zeigen, sich besser auszubilden und ein Hauptgrund . 4 is wohnten Häusern Stane geworfen sind und wenn auch glücklicher⸗ halb ein staatliches h besen erforderlich veaet ..“ “— Eelet, besiasten 1ö.13 . er. weise nur leichte Verletzungen herbeigeführt haben. Ich enthalte mich Da inzwischen durch die Königlich bayerische und die Königlich papiere. 6) Gesetz, betreffend die Modifikation der Civilpro eß⸗ selbstverständlich jeder Schlußfolgerung daraus, ob es wahrscheinlich sächsische Regierung bei der Reichsregierung der Antrag gestellt wor⸗ ordnung von 1868. 7) Gesetz über das ebefonsver abtan oder innerlich berechtigt ist, daß, wenn solche Steinwürfe stattgefunden den war, die Gewerbeordnung dahin abzuändern, daß die Wieder⸗ 8) Gesetz, betreffend die centralisirten Grundbücher der Eisenbahnen ärz haben, dadurch eine Erregung in die Masse gekommen ist, eine Pro. einführung obligatorischer Prüfungen im Hufbeschlag ermöglicht werde, und Kanäle. 9) Allgemeiner Zolltarif der Isterreichischeue⸗ arisch 9. 5 vokation stattgefunden hat, welche die übrigens dadurch durchaus nicht ein Antrag, der wesentlich mit dem starken Rückgang der Frequenz Monarchie. 10) Handelsvertrag mit Serbien vom 6 Ma 1881. .“ 5 entschuldigten Ausschreitungen hervorgerufen hat. 3 der betreffenden Lehrschmieden nach Aufhebung des Prüfungszwanges 11) Schiffahrtsverkrag mit Serbien vom 22. Februar 1882. 12) Ver⸗ Wenn Sie meinen ehrlichen Eindruck von den Vorgängen haben und den daraus resultirenden schlechten Folgen für den Husbeschlag trag mit Serbien, betreffend die gegenseitige Rechtshülfe in bürger⸗ wollen, so darf ich sagen, ich habe aus dem mir vorliegenden Material in den betreffenden Ländern motivirt war, so wurde zunächst den in lichen Angelegenheiten vom 6. Mai 1881 13) Zusatzübereinkom⸗ die Ueberzeugung gewonnen, daß allerdings provozirt oder nicht den Berichten der landwirthschaftlichen Centralvereine gegebenen An⸗ men zu der Donauschiffahrtsakte vom 2. November 1865 geschlossen provozirt bedauerliche Ausschreitungen stattgefunden haben, daß die regungen Seitens der landwirthschaftlichen Verwaltung keine Folge am 28. Mai 1881. 14) Provisorischer Handelsvertrag mit Frank⸗ Behörden in jedem Stadium der Sache ihre volle Schuldigkeit ge⸗ gegeben. reich vom 7. November 1881 und 31. Januar 1882. VIII. Gesetze ꝛc than haben und daß endlich die Ausschreitungen selbst bei weitem Nachdem aber die Reichs⸗Gewerheordnung durch Artikel 3 des des Deutschen Reichs. IX. Deutsche Landesgesetze und Verordgungen. nicht den ausschweifenden und bedenklichen Charakter getragen haben, Gesetzes vom 1. Juli 1883 (R.⸗G.⸗Bl. S. 159) dahin abgeändert X. Oesterreichische Gesetze und Verordnungen: 1) Velsbrdnung den ein Theil der Presse ihnen hat beilegen wollnn. worden ist, daß nach §. 30a. der Betrieb des Hufbeschlaggewerbes des österreichischen Handels⸗Ministeriums vom 31. Dezember 1879, durch die Landesgesetzgebung von der Beibringung eines Prüfungs⸗ womit die Verordnung vom 12. März 1879, betreffend die Ver⸗ heäeugnisses abhängig gemacht werden kann, glaubte die Staatsregierung öffentlichung von Refaktien und sonstigen Begünstigungen im Güter⸗ den sichern Weg der Einführung einer obligatorischen Prüfung der verkehre auf Eisenbahnen abgeändert wird. 2) Oesterreichische Meine Herren! Ich habe mich bei meinen Mittheilungen einer früher nur als Nothbehelf ins Auge gefaßten fakultativen Prüfung Ministerialverordnung, betreffend Erlaß einer Schiffsmanifest⸗ thatsächlichen Auslassung schuldig gemacht, die ich der Vollständigkeit im Hufbeschlag um so mehr vorziehen zu müssen, als nicht nur dahin ordnung, vom 23. März 1881. 3) Oesterreichisches Gesetz vom halber nachhole. Wenn ich gesagt habe, es sei am Sonnabend keiner zielende Besch nffe landwirthschaftlicher Centralvereine aufs Neue an 28. Mai 1882, betreffend die Einführung von Postsparkassen der aus dem Omnibus Steigenden verletzt worden, so erleidet das sie gelangten, sondern auch aus den Kreisen der Hufschmiede selbst, in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Län⸗ eine Einschränkung. Es hat, wie ich mich aus den Akten soeben wie die an das Staats⸗Ministerium und das Abgeordnetenhaus ge⸗ dern. 4 Oesterreichische Ministerialverordnung, betreffend überzeugt habe, der Kaufmann und Zeuge Mörner, der aus Konitz richteten Petitionen der Schmiede⸗Innungen zu Berlin, Breslau, die Ausstellung von Anweisungen Seitens der Einleger zurückkehrte, einige Stockschläge erhalten, ohne jedoch eine Verletzung Cassel und Magdeburg darthun, die gleiche Forderung gestellt wurde. (Erleger) auf das K. K. Postsparkassenamt in Wien. Vom 29. Ok⸗ beaonamttahemn RIitheemni enes cheI 682 Zu den einzelnen Paragraphen des vorliegenden Entwurfes, tober 1883. III. Rechtssprüche. Kammergerichts⸗Rath Keyßner welcher im Wesentlichen den inzwischen in Bayern und Sachsen giebt in der Reihenfolge der Artikel der Wechselordnung eine Ueber⸗ angenommenen Gesetzen entspricht, ist Folgendes zu bemerken. sicht über die Rechtsprechung der deutschen Gerichtshöfe, namentlich Zu den §§. 1, 2 und 4. des R. O. H. Gs. und des obersten höchsten Gerichtshofes. Die „Es erschien schon mit Ruͤücksicht auf die Freizügigkeit nicht Sammlung, welche bis Art. 15 reicht, wird im nächsten Band fort⸗ wünschenswerth, die Gültigkeit der betreffenden Bestimmung auf ein⸗ gesetzt. IV. Literatur: Besprechung einer großen Anzahl rechts⸗ v zelne Theile der Monarchie zu beschränken. In allen den Landes⸗ wissenschaftlicher Werke. Den Abschluß machen Literaturübersicht Dem Herrenhause ist folgender Entwurf eines Gesetzes, theilen, in welchen auch jetzt schon die Ausbildung der Hufbeschlag⸗ 1883. Sachregister. Quellenregister. Bemerkt sei, daß die früheren betreffend den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes, vor⸗ schmiede eine genügende ist, kann das Ablegen einer Prüfung nicht Jahrgänge dieser Zeitschrift vielfach so selten geworden sind, daß sie gelegt worden: als eine besondere Erschwerung betrachtet werden, in allen übrigen als Seltenheiten bezahlt werden. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Landestheilen wird aber die Forderung einer Prüfung einen heilsamen „— Joseph von Führich's Briefe aus Italien an verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, Zwang zur Erwerbung einer besseren Ausbildung ausüben. seine Eltern (1827 1829). Freiburg im Breisgau. Herdersche was folgt: Die Fassung der §§. 1 und 4 entspricht den Bedingungen des Verlagshandlung. 1883. 80 S. VIII. und 164. Im Jahre 1827 1 §. 30 a der Reichs⸗Gewerbeordnung. n reiste der im Jahre 1800 zu Kratzau in Böhmen als Sohn eines Der Betrieb des Hufbeschlaggewerbes ist von der Beibringung Durch die Betonung des selbständigen und gewerbsmäßigen Be⸗ Landschaftsmalers geborene Joseph Führich nach Italien. Die Ein⸗ eines Prüfungszeugnisses abhängig. 1b triebs soll es ausgeschlossen bleiben, daß die Bestimmungen dieses drücke dieser Reise und seines dreijährigen Aufenthalts in Rom §. 2. 8 Gesetzes auch für oder gegen solche Schmiede oder andere Personen vollendeten und rundeten seine künstlerische Individualität. Er trat Zur Ertheilung des Prüfungszeugnisses sind befugt: geltend gemacht werden, welche in einzelnen Nothfällen Pferde be⸗ hier mit Overbeck, Schnorr, Ph. Veit, Koch und anderen in innige 1) die vom Staate bestellten oder bestätigten Prüfungskom⸗ schlagen haben oder welche in einem Dienstverhältnisse stehend nur Beziehungen und in den von ihnen gegründeten Kompositionsverein, missionen, für ihre Dienstherrschaft den Beschlag besorgen. wo gestellte historische Aufgaben in gemeinschaftlichem Wetteifer ge⸗ 2) die vom Staate eingerichteten oder anerkannten Hufbeschlags⸗ 8 Zu den §§. 3 und 5. 8 löst und die gelösten gegenseitig besprochen wurden. Der an der lieb⸗ Lehranstalten, Da die näheren Bestimmungen über die Prüfungen sich nach gewordenen Enge des Elternhauses festhaltende strebsame Jüngling 3) die Militärschmieden, welchen die Befugniß beigelegt wird. den örtlich verschiedenen und mit der Zeit wechselnden Verhältnissen wurde in Rom zum tüchtigen Manne und sicheren Meister der reli⸗ 3. des Gewerbebetriebes richten müssen, so können sie zweckmäßig nicht giösen Historienmalerei. Seine Briefe aus dieser Periode müssen Die Bestimmungen über den Inhalt der Prüfungszeugnisse und durch das Gesetz fixirt werden, sondern müssen der administrativen also wohl etwas von den inneren Vorgängen abspiegeln und das Ver⸗ die Voraussetzungen ihrer Ertheilung werden im Wege des Reglements Ordnung überlassen bleiben. Es liegt in der Absicht, die Prüfung ständniß der Klärung in dem sprossenden Frühling römisch⸗deutscher erlassen. zu beschränken auf den Nachweis der praktischen Befähigung für den Kunstentwicklung vermitteln. Der in Wien lebende Sohn, Lucas §. 4. Beschlag gesunder und kranker Hufe unter bestimmten Verhältnissen von Führich, hat unter dem obigen Titel die während des römischen Personen, welche das Hufbeschlaggewerbe bis zur Zeit des In⸗ und der Kenntniß der einfachsten theoretischen Grundlagen des Huf⸗- Aufenthalts in naiver, schlichter Weise ohne Berechnung der einstigen krafttretens dieses Gesetzes selbständig oder als Stellvertreter (§§. 45, beschlages. Die Prüfungskommissionen sollen mindestens bestehen Veröffentlichung geschriebenen Briefe des Vaters herausgegeben. 46 der Reichs⸗Gewerbeordnung) betrieben haben, bleiben auch ferner aus einem Vertreter der Beschlaginteressenten, also einem Landwirth, Führich hat selbst, erfüllt von echter Poesie, im Jahre 1844 die eigene dazu berechtigt. Fuhrherrn ꝛc., aus einem Hufschmied und einem Thierarzt. Lebensskizze mit einfachen Strichen gezeichnet. Die jetzt veröffent⸗ §. 5. „Für jeden Regierungsbezirk soll mindestens eine Prüfungs⸗ lichten Briefe, welche am 16. Januar 1827 in Venedig beginnen und Die Minister für Handel und Gewerbe und für Landwirthschaft, kommission errichtet werden, welche in vorher festgesetzten Terminen am 9. September 1829 wiederum in der alten Lagunenstadt schließen, Domänen und Forsten werden mit der Ausführung dieses Gesetzes die Prüfungen gegen Zahlung einer geringen Gebühr abhält, auch ergänzen jene Selbstbiographie befriedigend und erweitern sie werth⸗ beauftragt. sollen Prüfungen außerhalb dieser Termine bei entsprechend erhöhter voll. Es ist nur eine ungezwungene Unterhaltungssprache mit den Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1885 in Kraft. Gebühr zulässig sein. Entsprechend organisirte und staatlich aner⸗ Angehörigen im vertrautesten Kreise. Die zweiunddreißig Briefe, Gegeben ꝛc. 8 kannte Lehrschmieden können das Recht zur selbständigen Vornahme von denen siebenundzwanzig aus Rom datirt sind, richten sich an Moti 8 von Prüfungen und Ertheilung von Befähigungszeugnissen erhalten, einen Vater, welcher in engen Verhältnissen die Kunst trieb, si 11 desgleichen soll die durch das Bestehen einer Prüfung nachgewiesene mancherlei Kenntnisse erworben und den ersten Kunstunterricht de Die Klagen über eine mangelhafte Ausbildung der Hufbeschlag⸗ Ausbildung in den Militärschmieden als den Bedingungen dieses Sohnes nach Kräften geleitet hatte, der ihn dann in die Stadt ge⸗ schmiede und die durch den schlechten Beschlag herbeigeführten Schäden Gesetzes genügend anerkannt werden. Auch das bestandene Examen folgt war, als er die Akademie bezog; sie richten sich an eine schlichte, an dem Pferdematerial des Landes sind in den leßten Jahren immer als Thierarzt soll von der weiteren Ablegung einer speziellen Prüfung fromme, mit poetischem Sinn ausgestattete Mutter und an eine da⸗ dringender geworden. (Siehe unter Anderen die Verhandlungen des im Hufheschlag dispensiren. mals vierzehnjährige Schwester. Diese unverfälschten Bekenntnisse Deutschen Landwirthschaftsraths vom Jahre 1880.) Alle Bemühungen Auf diese Weise wird, zumal mit Rücksicht auf die in Aussicht und offenen Herzensergießungen eines guten, pietätvollen Sohnes an den auf diesem Gebiete herrschenden Uebelständen durch freiwillige enommene Vermehrung geeigneter Lehrschmieden nicht zu befürchten seine Eltern lassen den Menschen lieb gewinnen, welcher in unbe⸗ Bestrebungen, wie sie besonders von den landwirthschaftlichen Vereinen tehen, daß für die Zukunft die Anordnung dieser Prüfungen von dem fangenem Verirauen das lautere Herz eines Kunstjüngers vor uns gefördert wurden, durch Errichtung von Lehrschmieden, durch Gewäh⸗ Ergreifen des Hufbeschlaggewerbes abschrecken und dadurch einen schäd⸗ entfaltet. Seine Reisebilder zeichnen sich aus durch plastische rung von Unterstützungen zu deren Besuch, durch Veranstaltung lichen Mangel an Hufbeschlagschmieden herbeiführen werde, während Klarheit der Schilderung; mit dem Stilgefühle des Künstlers von Hufbeschlagkonkurrenzen u. s. w. durchgreifend abzuhelfen, müssen für die Gegenwart bei dem Bestehenbleiben der schon vorhandenen versteht Führich das Wesentliche jedes Gegenstandes zu be⸗ unzulänglich bleiben, so lange ein Zwang zu einer besseren Ausbil⸗ Hufbeschlagschmieden weder eine Beeinträchtigung der Schmiede zeichnen. Die großartigen Eindrücke der italienischen Natur und der dung der Hufbeschlagschmiede nicht ausgeübt werden kann. Nachdem nooch eine Schädigung der Beschlaginteressenten in Folge dieses Ge⸗ alten Kunsttrümmer in Rom auf das empfängliche Gemüth des schon wiederholt von Seiten einzelner Interessenten und der Gestüt⸗ setzes eintreten kann. jungen 26 jährigen Künstlers sind überaus anziehend zu lesen. Wer verwaltung wie von Seiten der landwirthschaftlichen Vereine und ein⸗ das Glück genossen hat, die ewige Stadt aus eigener Anschauung z zelner Bezirksregierungen Anregungen zu durchgreifenden Maßregeln auf kennen, wird in jeder kunstverständigen Schilderung des Briefschreibers diesem . E11181“ 113“ herangetreten die L db 85 vor sich erstehen waren, gab im Jahre ein durch einen Beschluß der Sektion für 5 Wi ; 8 ehen. as ist ein Lob für die unmittelbare, ebenso naturgetreue wi Pferdezucht herbeigeführter Antrag des Ostpreußischen landwirthschaft.. Fmnse. Pessesfeseft ung Litergter einfach gefällige Darstellung. Der Künstler tritt bald in den Kreis lichen Centralvereins auf Einführung staatlicher Approbationen füur’ Der 29. Band (Neue Folge 14. Band) der Zeitschrift der deutschen Kunstgenossen, welche nur das Schöne, Edle erstreben fakultativ geprüfte Hufbeschlagschmiede der landwirthschaftlichen Ver⸗ für das gesammte Handelsrecht, herausgegeben von Dr. L. ohne störenden Neid und gehässige Intriguen sich freuen, wenn Gutes waltung Veranlassung, die Vorstände der landwirthschaftlichen Central] BGoldschmidt, Geh. Justiz⸗Rath, ordentlicher Professor der Rechte in geschaffen wird. Die Eigenthümlichkeit des Lebens der Klosterbrüder vereine der Monarchie zu einer gutachtlichen Aeußerung darüber auf. Berlin, Dr. Fr. v. Hahn, Kaiserlichem Rath am Reichsgericht in von St. Isidoro wird farbenreich geschildert. Führich findet an allen zufordern, ob es sich empfehlen würde, in den betreffenden Vereins⸗ Leipzig, H. Keyßner, Kammergerichts⸗Rath in Berlin, Dr. P. Laband, Orten freundliches Entgegenkommen. Der alte 69 fährige Maler gebieten ähnliche Einrichtungen zu treffen, wie sie im Königreich ordentlichem Professor der Rechte in Straßburg, und E. Sachs, Koch, sowie der „treffliche Overbeck“, waren ihm mit Rath und That Sachsen durch die Verordnungen des Ministeriums des Innern vom Rechtsanwalt beim Reichsgericht in Leipzig (Stuttgart, Ver⸗ zur Hand, Letzterer gab dem kaum ein Jahr in Rom anwesenden 19. Mai 1870 und vom 24. April 1878 getroffen waren, wonach lag von Ferdinand Enke, 1884) hat folgenden Inhalt: lungen, Manne einen GBeweis der Achtung vor seiner künstlerischen denjenigen Hufschmieden, welche einer fakultativen Prüfung sich unter⸗ I. Abhandlungen. I. Beitrag zur Lehre vom Kommissionsgeschäft Befähigung durch den Antrag, die Vollendung des Tassozimmers in zogen, je nach dem Ausfall dieser Prüfung besondere ihnen ausschließ- von v. Hahn. I. Einkaufskommission.é II. Verkaufskommission. der Villa Massimi zu übernehmen. Von der übernommenen Thätig⸗ lich zukommende Prädikate zuerkannt wurden. II. Miscellen zur Theorie der Werthpapiere. V. Der Ladeschein und keit, von der Komposition und der Malerei der drei Tassobilder be⸗ Unter ausdrücklicher Hervorhebung der vielen und schweren das Traditions⸗Papier. Von Geh. Justiz⸗Rath Prof. Dr. Gold⸗ richet er gewissenhaft nach allen Einzelheiten. Diese Arbeit hat Mängel auf dem Gebiete des Hufbeschlags hat die große Mehrzahl schmidt. III. Der Rumänische Prozeß. Von Rechtsanwalt die Selbständigkeit des Künstlers angebahnt; daher kommt die dank⸗ der landwirthschaftlichen Centralvereine einer solchen Einrichtung das Sachs. I. Zulässigkeit der Betriebsüberlassung an den Staat bare Erkenntniß für solche Förderung gegen den „großen Overbeck“,

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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[12930]

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Handlungslehrling Edmund Joseph Heinrich Neu⸗ haus, welcher fluüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholter schwerer Urkundenfälschung in Akten U. R. II. 218 84 verhängt. Es wird er⸗ sucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ suchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12 (NW), den 12. März 1884. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I. Loewe. Beschreibung: Alter 18 Jahre, geb. 21. 7. 65 zu Berlin, Größe 1,68 m, Statur schlank, Haare blond, Augenbrauen blond, Augen blau. Nase gewöhnlich, Mund gewöhn⸗ lich, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Kurzsichtig, trägt Pince⸗nez.

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II. Mit dem Anspruch auf

Steuerrückvergütung wurden Mengen in Kilogramm netto.

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3 der Dienstvorschriften, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit

aus dem freien Verkehr nachgewiesen.

Reichs (Band LIX. S. II.

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[1293222 Steckbriieie.

Der unten beschriebene Schlosser Eduard Sebastian Soika aus Nesselwitz ist, nachdem er wegen Bettelns und verbotswidriger Rückkehr nach Mecklenburg in Untersuchungshaft genommen war, entwichen.

Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das Großherzogliche Amtsgerichts⸗Gefängniß z Parchim abzuliefern.

Parchim, den 13. März 1884. b

Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

F. Grohmann.

Beschreibung: Alter 31 Jahre, Größe 1,73 m, Statur schlank, Haare dunkelblond, Stirn frei, Bart Schnurrbart blond, Augenbrauen dunkelblond, Augen grau, Zähne gesund, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache hochdeutsch. Besondere Kennzeichen: Keine.

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Ausfuhr

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[12931] Steckbriefs⸗Erneuerung.

Der gegen den Lehrer Adolf Goldschmidt, aus Posen gebürtig, wegen Diebstahls unter dem 2. Ja⸗ nuar 1881 erlassene und unter dem 8. März 1883 erneuerte Steckbrief wird erneuert.

Berlin, den 1. März 1884. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

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[12929] G Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Reisen⸗ den Paul Anclam, geboren am 19. November 1865 zu Schievelbein, wegen Unterschlagung, unter dem 15. Februar 1884 erlassene Steckbrief wird zurück⸗ genommen. Berlin, den 12. März 1884. Staats⸗ anwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.

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Der gegen die separirte Therese Böhme aus Altenburg a. S. unterm 7. Februar 1884 erlassene Steckbrief hat sich erledigt. Naumburg a. S., den 13. März 1884. Königliches Amtsgericht.

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12934] 86 Offene Requisition. Der Inwohner und Han⸗ delsmann Christian Ratsch aus Schlottau, Kreis Trebnitz, 30 Jahr alt, ist durch rechtskräftiges Ur⸗ theil des Königlichen Schöffengerichts zu Oels vom 17. Mai 1883 wegen Thierquälerei zu einer Woche Haft und wegen Uebertretung der Regie⸗ rungsverordnung vom 15. Oktober 1880 zu einer Mark Geldstrafe, für den Unvermögensfall zu einem Tage Haft, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthalt des ꝛc. Ratsch ist unbekannt. Sämmtliche Gerichtsbehörden werden deshalb er⸗ gebenst ersucht, die vorbezeichnete Strafe an ꝛc. Ratsch im Betretungsfalle zu vollstrecken und uns zu den Akten E. 67/83 Nachricht zu geben. Oels, den 3. März 1884. Königliches Amtsgericht.

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[12933]

von

b. Konten

öffentliche Ladung des Reservisten und Musikus

I

Wort geredet, manche unter dem Zusatze, daß die Einführung obli⸗ gatorischer Prüfungen noch mehr zu empfehlen sei und nur der land⸗ wirthschaftliche Centralverein für Littauen und Masuren hat ein Be⸗ dürfniß für solche Einrichtungen nicht anerkannt, da im Ganzen im Vereinsgebiet der Hufschlag berechtigten Anforderungen genüge, während der landwirthschaftliche Generalverein für Schleswig⸗Holstein mit den dort schon bestehenden Einrichtungen unter speziellem Hinweis auf die seit 1870 bestehende Lehrschmiede der Stadt Altona und die daselbst stattfindenden Prüfungen sich zufrieden erklärte. Die auf dem Ge⸗ biete des Hufbeschlags bestehenden in den vorgenannten Vereins⸗ berichten mehr oder minder ausführlich geschilderten Mißstände werden am besten illustrirt durch die nachfolgenden zahlenmäßigen Angaben, welche dem betreffenden Berichte des landwirthschaftlichen Provinzialvereins für die Mark Brandenburg und die Niederlausitz entnommen sind.

gegen Zahlung einer festen Rente. II. Nothwendige Beschaffen⸗ heit des Vorstandes einer deutschen Aktiengesellschaft. III. Darf die Generalversammlung im Wege der Statutenänderung durch Majoritätsbeschluß das Vermögen der Aktiengesellschaft unent⸗ geltlich veräußern oder für eine fremde Schuld verpfänden? IV. Abrechnungsstellen (Clearing⸗Häuser) in Deutschland und deren Vorgänger. Von Hrn. Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath R. Koch in Berlin, Justitiar der Reichsbank. V. Ueber Editionspflicht, insbesondere betreffend gemeinschaftliche Urkunden und Handelsbücher. Ein Rechtsgutachten von Geh. Justiz⸗Rath Goldschmidt. VI. Beiträge zur Geschichte des Seerechts und der Seerechtsquellen. II. Zur Entstehungsgeschichte des Konsulats der See. Von Hrn. Privatdozenten Dr. R. Wagner in Leipzig. VII. Das Englische Recht in Betreff der Verantwortlichkeit der Rheder für dolose oder kulpose Handlungen ihrer Schiffsangestellten. Von Hrn. Reichs⸗

auch ungetheilt zum Ausdruck. In allen Briefen offenbart sich eine fromme reine Seele, ein selbständiges und entschiedenes Streben, so⸗ wie eine pietätvolle Natur. Die große Macht, welche Rom wegen seiner Weltbedeutung als Schauplatz der bedeutungsvollsten Ereignisse auf jedem „Forestieri“ erfahrungsmäßig ausübt, hat unser Verfasser vermöge seines religiösen Standpunktes innerlich tief empfunden. Aber auch dem Volksleben in Rom wird eine aufmerksame Beachtung gewidmet und genaue, lebhafte Schilderungen entworfen, immer mit Rücksicht auf künstlerische Interessen. Darum verdienen diese wirklich liebenswürdigen Mittheilungen eines wahrhaft lauteren und durchaus edlen Menschen, nach menschlicher und künstlerischer Seite hin, eine allseitige Aufmerksamkeit. 8 Die Buch⸗ und Antiquariatshandlung von Lehmann u. Lutz in Frankfurt a. M. hat über ihr antiquarisches Bücherlager Lagerkatalog Nr. 46, Geschichte und ihre Hülfswissenschaf⸗

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Die unter dem 27. Dezember 1883 sastn

August Pietrulla aus Arnsdorf, Kreis Falkenberg, zum Termin auf den 26. März 1884, Vor⸗ mittags 11 Uhr, wird hiermit aufgehoben. König⸗ liches Amtsgericht zu Brieg.

2449] G Oeffentliche Ladung. Die Militärpflichtigen: 1) Friedrich Wilhelm Reinhold Bredow, am 24. Mai 1860 in Brandenburg a. H. geboren, 2) Karl August Emil Frehde, am 7. September 1860 ebenda geboren, 3) Christian Fritz Paul Emil Richter, am 18. Juni 1860 ebenda geboren, 4) Karl Wilhelm Torges, am 11. September 1860 ebenda geboren, sämmtlich unbekannten Auf⸗ enthalts, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in

„Hr. Corps⸗Roßarzt Domnik in Berlin theilt uns mit, daß un⸗ Ober⸗Handelsgerichts⸗Rath a. D. Dr. Voigt in Hamburg. VIII. ten, ausgegeben. Derselbe enthält ein Verzeichniß von 1584 Schrif⸗ kundige Schmiede die Hufe mit der Hauklinge nach der jeweiligen Kommissionär und Dolmetscher. Von Hrn. Dr. Max Pappenheim ten, welche unter folgende Rubriken vertheilt sind: Allgemeine Ge⸗- Theorie des Kutschers bearbeiten, der Beschlagsakt wird vielfach zur in Berlin. IX. Der Entwurf eines Gesetzes, betr. die Kommandit⸗ schichte (454 Nrn., darunter 28 „Res publicae“, meist Elzevirdrucke

Thierquälerei. Die Zahl der kranken und mit dem Messer verstüm⸗ gesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften. Besprochen aus dem 17. Jahrh.), Geschichte des Alterthums (192 Nrn.), All⸗ melten Hufe, auf welchen das Hufeisen vielfach auf dem Fleisch, ja von Hrn. Rechtsanwalt Dr. H. V. Simon in Berlin. II. Rechts⸗ gemeine deutsche Geschichte (415 Nrn.), Geschichte Norddeutschlands in einzelnen Fällen auf den Knochentheilen lag, ist eine ganz enorme. quellen. I. Das schweizerische Bundesgesetz über das Obligationen⸗ (275 Nrn.), Geschichte Süddeutschlands (248 Nrn.). Jede der auf⸗ So kamen nach einer in der Berliner Militärlehrschmiede geführten recht vom 14. Juni 1881. Mit besonderer Rücksicht auf das deutsche geführten Abtheilungen enthält eine Menge wichtiger und interessan⸗ uaaqvL⸗z pnfunqne6 statistischen Tabelle in den Jahren 1877 1880 im Ganzen 27 388 Handelsrecht, dargestellt von Hrn. Dr. jur. J. Rießer, Rechtsanwalt ter Werke, die 3. und 4. besonders zur Geschichte des preußischen 3 vocpqeq eeees un 12 19 kranke Hufe zum Beschlag, und zwar waren: in Frankfurt a. M. II. Das italienische Handelsgesetzͤbuch vom Staates und für Frankfurt a. M. „Den Schluß des Katalogs Ss im Jahre 1877 von 18 712 Hufen 5 680 kranke 30,3 %, Jahre 1882. Dargestellt von Hrn. Dr. F. Mittermaier in bildet ein Verzeichniß von Porträts berühmter Fürsten, Staatsmänner ö111“ 32,8 %, Heidelberg. III. Englische Handelsgesetzgebung im Jahre 1882 und Heeresführer und zwar von 75 in Photographie (Fol., Kabinet⸗ 1816909 7787 ,8 %, Dargestellt von Hrn. Dr. F. Mittermaier in Heidelberg. format u. von 10 Brustbildern in Lithographie mit fae⸗

7 1880 16 460 8595 = 51,60 %. Insbesondere: 1) Wechselordnung. 2) Eheliches Güterrecht. 3) Bills similirter Unterschrift (Imperialform. u. Royalform.), von 21 Etuden

Die enorme Zahl der kranken Hufe wächst hiernach von Jahr zu of Sale. 4) Gerichtsverfassung und Verfahren. 5) Schiffahrt. oder lebensgroßen Köpfen in Lithographie. Die oben genannte Jahr. Wenn Berlin, wo die besseren Schmiede sind, solche Zahlen 6) Elektrische Beleuchtung. 7) Urheberrecht. 8) Schuldhaft. IV. Buchhandlung, die ein Lager von ca. 60 000 Bdn. aus allen Wissen⸗ aufzuweisen hat, wie mögen sich diese im Lande stellen.“ b Französische Handelsgesetzgebung i. J. 1881 1882. Von Demselben.— schaften führt, widmet der Besorgung englischen und französischen

„Diese Ansicht verdient um so mehr Beachtung, weil in den V. Jtalienische Handelsgesetzgebung im Jahre 1882. Von Demselben. Antiquariates spezielle Aufmerksamkeit. meisten ländlichen Verhältnissen den Interessenten eine Auswahl unter VI. Belgische Handelsgesetzgebung im Jahre 1882. Von Demselben. 8 verschiedenen Schmiedemeistern gar nicht zu Gebote steht, sondern der VII. Ungarische Handelsgesetzgebung 1881 1882. Von Hrn. Professor ortsangesessene Schmied auch dann benutzt werden muß, wenn seine Dr. Franz von Nagy in Klausenburg. 1) Gesetz über die Statistik Leistung eine ganz ungenügende ist. Dieser Mangel einer wirksamen des Waarenverkehrs. 2) Gesetz über das Mobiliar⸗Pfandleihgeschäft, Konkurrenz ist auch eine Hauptursache, warum die Schmiede selbst so 3) Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag mit Spanien vom 3. Juni 1880.

Uebersicht über die von den Rübenzucker⸗Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rübenmengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Februar 1884.

der Angaben für das Vorja

der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 des Reichs⸗Strafgesetz⸗ buchs. Dieselben werden auf den 13. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Potsdam, Mauerstr. 8a., zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Civil⸗ Vorsitzenden der Ersatzkommission des Stadtkreises zu Brandenburg a. H. über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Potsdam, den 4. Januar 1884. Königliche Staatsanwaltschaft.

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