1884 / 66 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

nung, daß in Oesterreich bezüglich unseres Gesetzentwurfs von der Opposition ganz dieselbe Behauptung aufgestellt wird, die der Abg. Sonnemann hier bezüglich des österreichischen auf⸗ gestellt hat. Die österreichische Opposition sagt der Regierung: Ihr seid auf einem ganz falschen Wege, da seht Euch Deutschland an, dort faßt man die Sache praktisch an; seid also so gut und schlagt denselben Weg ein, den Fürst Bismarck eingeschlagen hat, dann wer⸗ den wir zum Ziele kommen. (Zuruf links: Wer sagt das 2) Das hat der Abg. Neuwirth gesagt. Und was die französische Autorität anlangt, so kann ich mir doch nicht versagen, der Autorität des Herrn Leon Say eine andere Autorität, die des Herrn Clemenceau, der mit uns in politischer Beziehung gar nichts gemein hat, entgegenzustellen. Herr Clemenceau weist auch in einer längeren Rede, die er am 2. d. M. in der französischen Deputirtenkammer gehalten hat, gerade auf die deutschen Pläne hin und hält seinen Landsleuten vor: wenn ihr die wirthschaftliche Krisis, unter der Frankreich jetzt leidet und die noch viel intensiver zu werden droht, abwenden wollt, so giebt es kein anders Mittel, als daß ihr dieselben Wege einschlagt, die der deutsche Reichskanzler eingeschlagen hat.

Nun, meine Herren, Autorität gegen Autorität! Ich lege auf alle diese Aeußerungen des Auslandes keinen großen Werth. Wir sollten unsere Zustände aber so genau und so gut kennen, daß wir uns nicht entziehen sollten, die bessernde Hand auf dem Gebiete anzulegen das uns hier beschäftigt.

Ich habe zu meiner Freude aus dem Munde des Herrn Abg. Sonnemann entnommen, daß er bereit sei, sofern ich die Richtigkeit des gestern von mir angegebenen Zahlenmaterials nachweisen könne, sich nicht mehr in dem Maße für den Aufbringungsmodus der Deckungskapitalien zu interessiren, wie er das bis jetzt gethan hat. Nun, meine Herren, ich werde diese Nachweise, welche sich naturgemäß nicht zur Beibringung für das Plenum eignen, ihm in der Kommission vorlegen. Ich werde die Kommission bitten, die Zahlen sehr sorgfältig zu prüfen und ich werde dabei Gelegenheit haben, Sie noch auf den Umstand aufmerksam zu machen, daß ich gestern in Bezug auf das Umlageprinzip noch zu ungünstig gerechnet habe, insofern als ich in beiden Fällen bei Berechnung der Aufwendungen für das Umlageprinzip und für das Anlageprinzip jedesmal nur 4 % Zinsen gerechnet habe, während so viel klar ist, daß die Industrie, die das Kapital nicht weggiebt und es somit für ihren Geschäftsbetrieb nutzbar machen kann, in der Regel einen höheren Satz als 4 % erzielt. Wenn ich annehme, daß etwa 6 % dem Nutzungswerth dieses Kapitals entsprechen würden, so steigt mein Resultat um die nicht unerhebliche Summe von 51 Millionen.

Ich werde mich damit heute begnügen können und behalte mir die Widerlegung resp. die Beleuchtung der Bemerkungen, die sich ja auf zahlreiche Punkte des Entwurfs gerichtet haben, vor, bis wir an die Spezialberathung kommen.

Der Abg. Leuschner (Eisleben) hob hervor, daß von dem Abg. Bamberger, sowie auch von den übrigen Vorrednern eine Menge Fragen erörtert worden seien, die in keiner direk⸗ ten Verbindung mit der Vorlage ständen; man wolle doch weiter nichts mit diesem Gesetze, als dringende Nothstände be⸗ seitigen. Der Abg. Sonnemann, mit dem er bei Beurthei⸗ lung dieser Frage im Allgemeinen auf ziemlich übereinstimmen⸗ dem Boden stehe, habe der Regierung einen Vorwurf daraus gemacht, daß sie die Ansicht des Volkswirthschaftsraths hier⸗ über gehört habe. Daraus könne der Regierung doch kein Vorwurf gemacht werden, daß sie von sachverständigen Kreisen Gutachten einhole. Die Behauptung des Abg. Oechelhäuser, daß die geplante Unfallversicherung nicht erzielt werden könnte, weil dazu eine doppelte Zahl von Millionen nothwendig sein würde, als angenommen worden sei, habe von Seiten der Re⸗

gierung genügende Widerlegung gefunden. Wenn aber der Abg. Oechelhäuser behaupte, die Industrie sei in ihrer großen Mehrheit dem Umlageverfahren durchaus abhold, so müsse er, der er einen ziemlich ausgedehnten Industriezweig vertrete, dieser Behauptung total widersprechen, denn nach seiner Kennt⸗ niß sei gerade der umgekehrte Fall zutreffend. Der Abg. Dr. Bamberger habe gewissermaßen alle, die den Arbeiterkreisen fern ständen, gruselig gemacht, welche furchtbare Folgen ent⸗ stehen würden. Wer diese Ausführungen gehört habe, müsse zu der Ueberzeugung kommen, daß man sich auf Experimente einlassen wolle, die geradezu haarsträubend seien. Wenn er das vergleiche mit dem, wie die Sache wirklich liege, so ver⸗ stehe er die Auffassung des Abg. Dr. Bamberger gar nicht. Es handele sich doch um weiter nichts, als Unterstützungen für Arbeiter zu schaffen, die in gewissen Industriezweigen ver⸗ unglückt seien. Das habe man schon seit Jahrhunderten bei den Knappschaftskassen, das sei doch nichts Neues, kein Sprung ins Dunkle. Die Knappschaftsvereine leisteten noch Anderes, sie unterstützten die Invaliden, Wittwen und Waisen. Was wolle die Linke denn da mit dem Sprung ins Dunkle? Die Linke führe die Versicherungsgesellschaften ins Feuer. Wenn man es im Wege der Zwangsversicherung dahin bringe, daß die Leute sich versichern müßten, so habe man auch die Ver⸗ pflichtung, dafür zu sorgen, daß die Leistungen, die verlangt würden, auch wirklich zur Erfüllung kämen. Dieser Gedanke führe zu dem Umlageverfahren, wie es der Entwurf vorgesehen habe. Deutschland sei eben keine reiche Nation. Auch die Knappschaftsvereine besäßen das Umlage⸗ verfahren. Es sei allerdings viel nützlicher, als die absolute Umlage zu nehmen, feste Sätze pro Arbeiter zu bestimmen, das könnte man thun, wenn man erst einige Jahre gewirth⸗ schaftet habe. Der Abg. von Vollmar habe geltend gemacht, daß die Gesetzentwürfe auf diesem Gebiete immer schlechter würden, der erste sei der beste gewesen, der jetzige der . Er gebe zu, daß der erste Entwurf große Ge⸗

danken gehabt habe; dabei habe aber die Regierung nicht stehen bleiben können, da die Vorlage in einem mehr oder weniger bedeutenden Reichszuschuß gegipfelt, und der Reichstag diesen Zuschuß abgelehnt habe. Der zweite Entwurf sei für hn wegen der ungleichartigen Zusammensetzung der Berufs⸗ genossenschaften unannehmbar. Er stehe auf einem konser⸗ vativen Standpunkt und wolle Schöpfungen, welche seit Jahr⸗ hunderten beständen, wie die Knappschaftsvereine, nicht fallen lassen. Der jetzige Entwurf beseitige die Gefahr, derselbe sei hm sympathischer als der zweite, weil jetzt in den Berufs⸗ genossenschaften vereinigt werden solle, was zusammengehöre. Der jetzige Entwurf behalte die Thätigkeit der Knappschafts⸗ vereine bei. Denn bei dem Bergbau würden die bestehenden Knappschaftsvereine ohne Schwierigkeit in den im Ent⸗ wurf vorgesehenen Sektionen beibehalten werden können. Daß der Reichszuschuß im gegenwärtigen Entwurf fallen elassen worden sei und die Industrien für die Unfälle elbst aufkommen müßten, damit sei er auch einverstanden, ebenso damit, daß die Arbeiter von Beiträgen frei bleiben, nichtsdestoweniger aber an der Berufsgenossenschaft theilhaben sollten. Zunächst sei er mit der Bildung von Arbeiter⸗ usschüssen nicht einverstanden. Er habe kein Mißtrauen gegen die Arbeiter, aber derartige Organisationen seien nur geeignet, das bereits jetzt gestörte gute Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern noch mehr zu trüben. Er theile in dieser Beziehung durchaus die Ansicht des Abg. von Hertling. Auch die Auszahlung der Entschädigungsgelder durch die Post könne er nicht billigen. Wenn man eine voll⸗

ständige Organisation schaffe für die Verwaltung der Unfall⸗ versicherung, so liege kein Grund vor, die Post für diese Zwecke heranzuziehen; wenigstens sollte die Post nur fakultativ mit der Auszahlung der Gelder betraut werden. Die Vor⸗ lage solle wirkliche Nothstände beseitigen. Es handele sich deshalb darum, durch ein Kompromiß die Memente zu beseitigen, die störend dem Zustandekommen dieses Gesetzes entgegenständen. Wenn man dasselbe weiter, wie bisher, einer wohlwollenden Prüfung unterziehe, dann werde es gelingen, auch dieses Gesetz zu Ende zu bringen, das sich nicht mit der Lösung der sozialen Frage befasse, sondern Nothstände abstellen solle; er hoffe, daß in der Kommission die von ihm beregten Uebelstände beseitigt würden, und so ein Gesetz zu Stande käme, das alle Theile befriedige.

Der Abg. Dr. Buhl erklärte, der Reichskanzler habe an die bisherige Thätigkeit des Reichstages auf dem Gebiete der Unfallversicherung eine so scharfe Kritik geknüpft, daß ihm einige Worte der Erwiderung wohl gestattet sein werden. Er dürfe sein Recht auch daraus herleiten, daß er während der ganzen Entwickelung dieser Materie den betreffenden Kom⸗ missionen des Reichtags angehört habe, und den verschiedenen Stadien dieser Entwickelung genau gefolgt sei. Der erste Unfallgesetzentwurf von 1881 sei vom Reichskanzler selber nachträglich als unbrauchbar erkannt; der zweite vom vorigen Jahre sei noch eben vom Abg. Leuschner, der zur rechten Seite des Hauses gehöre, in solcher Weise kritisirt, daß der⸗ selbe ihn als für seine Person vollständig unannehmbar erklärt habe; mit dem dritten beschäftige sich das Haus gegenwärtig. Von allen Seiten des Hauses habe man nun den Wunsch aussprechen hören, daß diesmal etwas zu Stande kommen möchte; die Kritik aber, welche selbst die Freunde der Materie daran geübt hätten, sei derartig, daß ein großes Bemühen, ein sehr glück⸗ licher Stern und ein weitgehendes Entgegenkommen der Regierung nothwendig sein werde, um wirklich etwas Zufriedenstellendes zu Stande zu bringen. Seine nach dem Abg. Bamberger so schwach gewordene Partei werde eine wesentliche Aufgabe da⸗ rin sehen, dieses Gesetz zu fördern, und zu einem guten Ab⸗ schluß gelangen zu lassen. Er sei kein Rhetoriker, aber er stehe persönlich mitten im praktischen Leben, und glaube, daß gerade Männer des praktischen Lebens in der Lage seien, Bestim⸗ mungen der Art, wie sie diese Vorlage wolle, zu beurtheilen; es komme bei derartigen Gesetzen viel mehr auf ihre Durch⸗ führbarkeit, als darauf an, daß der eine oder der andere prinzipielle Standpunkt in seiner absoluten Reinheit zum Ausdruck gebracht werde. Hiervon ausgehend, könne er nur gleichfalls bedauern, daß der Umfang des Kreises der Ver⸗ sicherten so beschränkt sei, daß vor Allem 600 000 Bauarbeiter, welche in der vorigen Vorlage enthalten gewesen seien, dies⸗ mal ausfielen. Er habe aber als Bewohner des linken Rhein⸗ ufers noch ein anderes Bedenken. Am Rhein gelte noch das französische Recht, und dieses habe eine so weit⸗ gehende Hastpflicht, allerdings nur in zwei Paragraphen konstruirt, daß sich am Rhein ein wesentliches Bedürf⸗ niß herausgestellt habe und dieses Bedürfniß sogar in den bäuerlichen Kreisen empfunden worden sei, durch Versicherung sich gegen die Gefahren des Haftpflichtgesetzes zu sichern. Man würde es am Rhein also außerordentlich schwer empfinden, wenn durch die neue Gesetzgebung diese am Rhein in weiten Kreisen eingebürgerte Gewohnheit in Zukunft unmöglich gemacht werde. Was die Karenzzeit anbetreffe, so sei die Stimmung im Hause bis jetzt überwiegend für eine Abkürzung derselben, nur der Abg. von Hertling habe sich für die 13wöchige ausgesprochen. Er habe schon früher betont, daß die Verbindung der Krankenkassen mit den neuen Unfall⸗ kassen insofern sehr glücklich sei, als die kleinen Unfälle auf die Krankenkassen übernommen werden könnten, da für diese das Unfallgesetz viel zu komplizirt sein würde. Dennoch sei die vorgeschlagene Karenzzeit zu lang, und scheine es ihm absolut geboten, auf die Beschlüsse der Kommission des vorigen Jahres zurückzukommen, wie es auch der Abg. von Maltzan⸗Gültz schon angedeutet habe. Den Gedanken, die Krankenkassen mit den neuen Unfallkassen in Verbindung zu bringen, halte er für keinen sehr glücklichen. Welchen Eindruck würde es auf die Acbeiter machen, wenn nach Annahme dieses Systems die Krankenkassen, zu denen doch die Arbeiter haupt⸗ sächlich beitrügen, im ersten Jahre 4 Mal soviel zu zahlen hätten, als die Unfallkassen. Darunter würde die arbeiter⸗ freundliche Tendenz des Gesetzes sehr leiden. Gegen den Aufbau der Organisation habe er große Bedenken. Der ganze Gedanke der Genossenschaft werde dadurch ausgehoben, daß zu weit konstruirte Bezirke gebildet werden sollten. Es ließen sich eher verschiedenartige Betriebe auf geringem Gebiete vereinigen, als ein großer und kleiner Betrieb auf entgegengesetzten Punkten Deutschlands. Er habe sich aus der Berufsstatistik, auf welche die Motive hinwiesen, einen Auszug gemacht; habe sich überzeugt, daß die Eisenindustrie allerdings ganz gut in der Organisation des Entwurfes sich aufbauen könne. Nach dieser übrigens zu diesem Zwecke nicht ganz brauchbaren Statistik würde der Erzbergbau, Stein⸗ und Braunkohlen⸗ bergbau, die Eisen⸗ und Textilindustrie, vielleicht auch die Zucker⸗ industrie ganz gut in Genossenschaften organisirt werden können. Was solle aber mit vielen anderen Gewerben geschehen, z. B. der Mühlenindustrie, wo 45 000 Betriebe mit 70 000 Arbei⸗ tern vorhanden seien? Daraus könne unmöglich eine leistungs⸗ fähige Genossenschaft hergestellt werden. Wenn sie unter der Rubrik „Verfertigung von glatten Hölzern“ mit inbegriffen seien, so hätte man gar 11 000 Betriebe mit nur 8000 Arbei⸗ tern; und die große Zahl der Betriebe würde in diesem Falle die genossenschaftliche Organisation unausführbar machen, Andererseits gehörten die Explosivstoffe zu den allergefähr⸗ lichsten, und die von ihnen ausgehende Gefahr müsse auf möglichst zahlreiche Schultern vertheilt werden. Die Berufs⸗ statistik führe 596 Betriebe mit 8000 Arbeitern an, unter welchen aber die in der Zündwaaren⸗Industrie beschäftigten mit inbegriffen seien; nehme man diese weg, so bleibe für die mit Explosivstoffen beschäftigten Arbeiter höchstens eine Ge⸗ nossenschaft übrig, die der Gefahr des Indieluftfliegens täglich und stündlich ausgesetzt wäre. Gegen den Vorwurf der all⸗ zugroßen Komplizirtheit der Organisation habe der Staats⸗ sekretär von Boetticher die bestehenden Versicherungsgesellschaf⸗ ten auf Gegenseitigkeit ins Feld geführt, die noch viel höhere Mitgliederzahlen hätten. Dies sei der springende Punkt, we⸗ gen dessen er sich gern mit dem Minister von Boetticher aus⸗ einandersetzen möchte. In den Genossenschaften sollten die Betriebsunternehmer dirigiren, während die Gesellschaften be⸗ zahlte Beamte an ihrer Spitze hätten. Er fürchte, man werde keine Vorstände für die Berufsgenossenschaften finden; heute, wo so viel Energie und Ausdauer der täalich wachsenden Konkurrenz gegenüber zur Leitung eines Geschäfts, eines Be⸗ triebes gehöre, wo die Unternehmer mitten im Kampfe stän⸗

den, seien sie kaum in der Lage, derartige Stellungen zu über⸗ neymen. Der Vorstand solle Entschädigungen feststellen, Bei⸗ träge beitreiben, eine Reihe widerwärtigster Geschäfte erledigen, für ein solches höchst unangenehmes Ehrenamt solle der Arbeit⸗ geber seine Zeit verlieren? Lieber werde derselbe die Strafe tragen und auf die Entschädigung verzichten. In diesem Punkte, fürchte er, sei die Vorlage sehr schwach. Den Ausführungen gegen die Zulassung der Privatgesellschaften neben den Verbänden könne er nicht beistimmen. Heute habe be⸗ sonders der Abg. von Hertling wieder eine Diversion gegen die freien Versicherungsgesellschaften gemacht. Für die Verwerfung der Aktiengesellschaften könne er sich nicht entschließen. Man mache einen großen Fehler, wenn man immer sage, der Arbeiter müsse gezwungen werden zur Ver⸗ sicherung; es sei ja gar nicht der Arbeiter, welchen man zwin⸗ gen wolle, Versicherung zu nehmen, sondern der Arbeitgeber. Diesem könne man doch gewiß die Freiheit lassen, ob derselbe seine Arbeiter bei einer Gesellschaft versichern wolle. Er lege ferner das Hauptgewicht auf Haltung der Gesellschaften auf Gegenseitigkeit; durch deren Erhaltung behielten Diejenigen, die unter das neue Gesetz nicht fallen sollten, die Möglichkeit, sich auch in Zukunft gegen Unfälle zu versichern. In seiner Heimath versichere sich fast jeder Bauer. Bei dieser Sachlage werde man sich eingehend fragen müssen, ob die Gründe für Auf⸗ hebung dieser Institute wirklich ausreichten. Er komme nun zur Frage, ob Umlage⸗ oder kapitalistisches Verfahren. Man könnte mit Recht darüber streiten, wenn man in Deutschland bisher noch keine Versicherungen und kein System hätte; man habe aber bereits ein System, dasjenige des Deckungskapitals. Das angesammelte Deckungskapital sei bereits auf die Pro⸗ duktionskosten aufgeschlagen. Nun wäre es ein großer Fehler, wenn man bei Annahme des Umlageverfahrens die Industrie plötzlich um viele Millionen entlasten wollte, um sie später doch wieder damit zu belasten. Verfahren annehme, so werde man mit der Zeit auch zu kleineren Versicherungsbeiträgen kommen. Er wolle wünschen und hoffen, daß das Gesetz noch in dieser Session brauchbar zu Stande komme, aber er wünsche auch, daß es geschehe auf Grund der bisherigen Erfahrungen auf diesem Gebiete.

Der Abg. Dr. Hirsch erklärte, er sei der Ansicht, daß, da die Unfallversicherungskosten zu den Kosten der Produktion ge⸗

hörten, der Betriebsunternehmer die Kosten der Versicherung

zu tragen habe. Dieser Grundsatz sei sogar von dem größten Theil der Industriellen bereits im Prinzip angenommen wor⸗ den, und nur gerade ein großer Theil der ganz besonders reichen Industriellen, gerade derjenige Theil, der den Mund am meisten mit der sogenannten „Arbeiterfreundlichkeit“ voll nehme, sträube sich noch gegen die Uebernahme der Kosten der Unfallversicherung. Uebrigens trügen ja auch die Arbeiter einen großen Theil der Kosten der Versicherung. Auf der einen Seite solle in der Vorlage für das Wohl der Arbeiter Sorge tragen, auf der anderen Seite sei sie zum Vortheil und Nutzen der Arrbeitgeber zugeschnitten. Hierin liege der innere, unheilbare Widerspruch der Vorlagen. Die Arbeiter würden viel zu sehr in An⸗ spruch genommen. Auf der einen Seite verspreche man ihnen ihr Erbtheil wiederzugeben, auf der andern Seite be⸗ laste man sie und beschränke ihre Freiheit. Die Heranziehung der Krankenkassen für die ersten 13 Wochen nach dem Unfall sei unbillig; die Krankenkassen seien nicht darauf zugeschnitten eine solche Last zu tragen. Dazu komme noch, daß während dieser 13 Wochen den Arbeitern ihr ohnehin dürftiger Arbeits⸗ lohn auf die Hälfte des ortsüblichen Arbeitslohns gekürzt werden solle, und das in einer Zeit, wo es sich um Leben und Sterben handele und gerade die volle Auszahlung des Arbeits⸗ lohnes geboten sei. Es werde immer wieder gesagt: die Industrie könne die volle Entschädigung nicht tragen. Dabei sei aber von der Regierung eine Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versorgungsvorlage in Aussicht gestellt, leider aber nicht mit⸗ getheilt worden, wieviel diese Versicherung kosten würde. Nach den Berechnungen der Sachverständigen würde dieselbe, wenn man die Wittwen⸗ und Waisenversorgung hinzunehme, die doch nicht gut zu umgehen sei, nach Knappschaftskassen 500 Millionen Mark erfordern. dieselben nun bezahlen? Bei der Ueberlastung von Staat und

Gemeinde doch nur Arbeitgeber und Arbeiter. Wie solle die

Industrie dies aber leisten, wenn sie nicht einmal diese 14 Mil⸗ lionen aufzubringen im Stande sein solle? Und nun wolle man noch

diese kleine Summe von den Häuptern der Großindustrie

wegnehmen, und im Fall des Ausfalls von Betriebsgenossen⸗ schaften das Reich, die große Zahl der Steuerzahler damit belasten! Das heiße statt Reichszuschuß für die Arbeiter un⸗ gemessener Reichszuschuß für die Großindustrie. Pulver⸗

und Dynamitfabriken, bei denen die Arbeiter ihr Leben ein⸗ setzten, und Zuckerfabriken steckten hunderte Prozent Dividende jahrelang ein, und trügen nur den zwanzigsten Theil der Schäden, die sie verursachten, und wenn sie nun bei dem

Fortschreiten des Humanitätsbegriffs, bei einer veränderten

Produktionsweise oder in Folge einer Besteuerung ganz oder

zum Theil eingingen, überließen sie die Opfer ihrer Industrie den Steuerzahlern in Deutschland!

Unglücksfällen überlasse, sei ein großer Fehler. Staat der berufene Schützer der persönlichen Integrität von Leben und Gesundheit seiner Bürger. Es gebe gewisse Maß⸗

regeln, welche für jede Industrie gelten können, so hinsichtlich

der Beleuchtung, der Beschaffenheit der Fußböden, der Treppen, der Aufzüge, der Maschinentheile u. s. w. Der Abg. von Hertling habe er⸗ klärt, gegen die bureaukratische Einmischung des Reichsver⸗ sicherungsgamtes in die Verwaltung der Betriebsgenossen⸗ schaften Front machen zu wollen. Wie sei es denn möglich, einen solchen Standpunkt einzunehmen bei der jetzigen Kon⸗ struktion der Betriebsgenossenschaften? Sie bildeten die Ge⸗

fahrenklassen nicht nur allgemein, sondern auch individuell⸗

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Wenn man das kapitalistische

dem Beispiel der Wer solle

Daß man nun den Be⸗

triebsgenossenschaften die Ueberwachung und Verhütung von Hier sei der

Transmissionen, der

8 bE11¹““

Deutschen

Zweite 1u“*“

Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeig

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Könne da bei großen Parteiströmungen nicht leicht ei

brauch stattfinden, wenn nicht eine höhere Instanz eingeführt werde? Darin sehe er aber einen Beweis, daß solche Zwangs⸗ genossenschaften überhaupt nicht am Paatze seien, und einer guten Selbstverwaltung nicht genügten. Die Arbeiter seien in die Arbeiterausschüsse verwiesen, und würden nur bei einer

ganz kleinen Zahl von Veranlassungen überhaupt gezogen. Der Reichskanzler habe heute dem Wort wieder recht gründlich den Krieg erklärt. Er wund

nicht, wenn Alles, was wie freie Arbeiterbewegung und freie

Kassen aussehe, keine Gnade vor seinen Augen finde. giche gegen die letzteren zu Felde, selben sich der gesetzlichen Versicher ungspflicht entzögen,

icht gerade aus den Werkstätten der gut situirten Staats⸗

eisenbahnen die meisten

ngn

Prozesse erwüchsen! Seine

raaarSse

weil die Mitglieder der⸗

Berlin, Montag, den 17. März

wolle nach wie vor die volle Sicherstellung der Arbeit Betriebsunfälle, aber auf Grundlage der g reihei und Celch⸗ 1v12 * ee widerspreche, sei seine ht im Stande, di in sei üge bebusgamnen esem Gesetze in seinen Grundzügen eer Abg. von Alten⸗Linden betonte, die Schwierigkei

welche dem Zustandekommen der Vorlage eekne. seien gewiß nicht gering, und es könne ja nicht erwartet werden, daß man etwas Vollkommenes schaffe. Wenn er seinerseits das Umlageverfahren nicht für besonders geeignet halte, um die gewünschten Ziele zu erreichen, so sei er doch davon überzeugt, daß man nur auf dem Wege von Kompro⸗ missen etwas Brauchbares zu Stande bringen könne. Er hoffe deshalb, daß die Kommission, an welche das Gesetz wohl verwiesen werden werde, in wohlwollender und objektiver Weise an die Vorlage herantreten, und zu dem wünschens⸗ werthen Einvernehmen gelangen werde.

Darauf wurde die Diskussion geschlossen. Der Abg. Dr. Bamberger naeeen daß er den gegen den Reichskanzler erhobenen Vorwurf zurücknehme, nach⸗ 8 daß derfels⸗ gr wichtige Staatsgeschäfte gerufen worden sei; 1 1 fernt davon, dem Reichskanzler Ansta 2e wollen, er habe ledigli n 2₰ er Abg. Oechelhäuser bemerkte, daß er nicht für Divi⸗ E der Gesellschaften eingetreten sei, H . ort zu Gunsten der soliden Gesellschaften gesprochen Die Vorlage wurde 28 Mitgliedern verwiesen. 1 1“ erledigt. erauf vertagte si 8 . Montag 12 Uhr. b veee

n Miß⸗

hinzu⸗ „Frei“ ere sich Man an eine besondere Kommission von

als ob

Partei

8 . Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Nreußischen Staats-Anzeigers:

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

5 88

Oeffentlicher Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

.Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. 1 In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten. beilage. NR

u. dergl.

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

àl

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Gachen.

[13239]1 Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Schlossergesellen Karl Richard Schlegel aus Plauen wegen Diebstahls unterm 26. Februar 1884 Nr. 10 048 erlassene Steck⸗ brief ist erledigt. Neustadt i. H., den 14. März 1884. Königliches Amtsgericht,

[13267]

1) des

[13240] Bekanntmachung. 2) des

Der von mir unter dem 26. Mai 1883 gegen den 25 unbekannten Thäter wegen einersin der Nacht vom 30.] ³) der April zum 1. Mai 1 883 an dem Wächter Schwichtenberg und dem Privatwächter Franz Nedielski zu Char⸗ lottenburg begangenen Körperverletzung in den Akten I. J. 116. 1883 erlassene Steckbrief ist erledigt.

Berlin, den 13. März 1884.

Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht II.

[13147]

Offene Requisition. Gegen den Kutscher Christian Harnoßz, früher zu Ostrowo, dessen jetziger Aufenthaltsort unbekannt, ist durch rechtskräftigen Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts zu Oels vom 19. Februar 1883 eine Geldstrafe von 15 nebst 1,30 Kosten, für den Unvermögensfall aber eine Haftstrafe von drei Tagen festgesetzt worden. Sämmtliche Gerichtsbehörden werden ersucht, im Betretungsfalle die vorbezeichnete Strafe an ꝛc. Harnoß zu vollstrecken und uns zu den Akten C. 34/83 Nachricht zu geben. Oels, den 8. März 1884. Königliches Amtsgericht. 1

u einer mit Haft verbundenen Untersuchungs⸗ sache wird um baldigste Ermittelung des de Aufenthaltsorts des Dienstjiungen Ernst Otto Kaufmann aus Brotterode (früher Pflegling eines Rettungshauses und zum Vagiren geneigt) ersucht. den 13. März 1884. D Untersuchungs⸗

er.

113149 er ehemalige Grenadier (Krankenträ er), jetzt Wehrmann Arbeiter Carl Friedrich Pfeeezde geboren am 13. November 1853 zu Carzig, Kreis Soldin, wird beschuldigt, als Wehrmann der Land⸗ wehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militär⸗ behörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen §. 360 Nr 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts

hierselbst auf Juni 1884, Vormittags 9 Uhr,

[12998]

Pfleger d kenntniß 1. März

lichen Mumme Charlotte

spätestens Vormitt

dem Erb fügungen

ind.

den 19. 1.“

vor das Königliche Schöffengericht zu

zur Hauptverhandlung geeaden. hCCCe Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf

Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von

dem Königlichen Bezirkskommando zu Cüstrin aus⸗

gestellten Erklärungen verurtheilt werden. Berlinchen, den 14. März 1884. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

dem Haus Hauses N

derselbe de

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. geschrieben

114 49⁄ In Sachen des Partikuliers Andreas Homann zu Lobmachtersen, Klägers, wider die gbema des Miethskutschers Meyer, Friederike, geb. Meyer, hieselbst, Beklagte, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers, die Beschlagnahme des der Beklagten gehörigen, Nr. 33 Bl. I. des Feldrisses „Altewiek“ an der Kasernenstraße No. ord. 5 belegenen Grundstücks zu 4 a 72 qam sammt Gebäude Nr. 3880 cfr. Situationsplan de 1880 Nr. 828 B. zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 4. März 1884 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 6. ej. m. erfolgt ist, Termin zur Zwangsver⸗

steigerung auf den 23. Juni 1884, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Zimmer Nr. 39 angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu üb erreichen haben. Braunschweig, den 11. März 1884. Herzogliches Amtsgericht. 8 Gütlersehef Pini. Schneck, in todt erklärt

über überr zahlt und im Jahre 1

Auf den

zu Trachen Rechte auf

auf die Po

[13274]

In Sachen des Vogelhändlers Adol h Rei Grünenplan, Mahnklägers, wider denrcheeichegen Ludwig Rosenthal daselbst, Beklagten, wegen rück⸗ indiger Zinsen,

ahnklägers die Beschlagnahme der d . beklagten gehörigen Grundstücke, alg:

Wohnhauses nebst Zubehör,

Fricke's Wiese belegen, zu 1 Wald

Zuace hb, 9 3 aldmorgen 80 9* zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch 6 vom 5. März 1884 verfügt, Pasne nüre de e dieses Beschlusses im Grundbuche 1884 erfolgt ist,

in der Strüwer'schen Gastwirthschaft zu Grünen⸗ plan angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Eschershausen, den 9. März 1884.

Auf Antrag des Justiz⸗Raths Kelch hier,

„Charlotte Auguste Amalie Mumme, ehelichen Tochter des verstorbenen pensionirten König⸗ Regierungs⸗Sekretärs

jenigen, welche an die bezeichnete Nachlaßmasse An⸗ sprüche machen wollen, hierdurch 1Ee solche

unterzeichneten Gerichts anstehenden Termine anzu⸗ melden, widrigenfalls die betreffende Nachlaßmasse an die sich meldenden und legitimirenden Ermangelung derselben an den Fiskus werden, die sich später meldenden Erben aber die von

nungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur erausgabe des noch Vorhandenen zu fordern befugt

Potsdam, den 28. Februar 1884.

Im Grundbuche von Hain auf dem Blatte des

100 Thaler für den Justiz⸗Rath Lanckisch und seine vier Kinder zu Trachenberg. Die Post ist nach der Behauptung des Eigenthümers getilgt.

1795 ausgestellten Recognitionsschein des Hochreichs⸗ gräflich⸗Schaffgotsch Kynastschen Gerichtsamts auf den Justiz⸗Rath Lanckisch und seine vier Kinder um⸗

quittung vom

Diese Post bracht werden.

Ernst Binner zu Hain, werden die Re des Justiz⸗Raths Lanckisch und seiner eere üüger

am 10. Inli 1884, anzumelden, 8 Vormittags 10 Uhr,

Hermsdorf u. K., d

Die Dienstmagd Maria Veitserlbach hat sich im Jahre 1869 von dort ent⸗ fernt und ist seit jener Zeit keine Nachricht über ihr Leben vorhanden.

1) an die Verschollene, spätestens in dem auf Dienstag, den 24. Februar 1885, 1 Vormittags 9 Uhr, dahier anberaumten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würde; 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen; und 3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Gunzenhausen, den 12. März 1884. G 8 P gehes Amtsgericht.

[13268] Oeffentliche Ladung.

Im Wege der wangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Antonienhof Band V. Blatt auf den Namen des Stellmachers Ferdinand Acker in Antonienhof, jetzt unbekannten Aufenthalts, ein getragene in Antonienhof belegene Grundstück 8

am 14. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle im Sitzungssaale öffentlich versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird

am 14. Mai 1884, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle verkündet werden.

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Eigenthümer, Stellmacher Ferdinand Acker, wir) hiermit zu diesen Zur Beglaubigung: Terminen öffentlich geladen.

Der Kgl. Gerichtssekretär Habermann. Margonin, den 7. März 1884.

Königliches Amtsgericht. 112999] Aufgebot. Hirschfelder

Auf den Antrag des Fischermeisters Wilhelm Schroeder zu Noerenberg wird dessen Bruder, der Gustav Heinrich Otto Schroeder aus Noerenberg, geboren am 20. April 1849, Sohn des Bäcker⸗ meisters und Ackerbürgers Johann Schroeder hier⸗ selbst, welcher vor etwa 24 Jahren spurlos ver⸗ schwunden ist, aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermine 1 binnen Jahresfrist am 3. Janunar 1885, Vormittags 10 Uhr, Nachricht von sich zu geben, widrigenfalls er für 9 lrr vnterzeichneten Geriche zu melden, widrigen⸗ ,8 Vermögen den nächsten

eine Todeserklärung erfolgen wird. ferbbere e Verwandten in

Noerenberg, den 10. März 41884. gegeben wßrbe

.“ Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts:

[13276] Aufgeb Lederl e.

Katharina Elisabetha Hoff, geb Schäfer, geb. [12997] Bekanntma 4 . . . 8 un 1u““ 22. 1815, und deren Töchter: Abterode. Der hier am Ichung. als Sohn 69 Magdalena Hoff, geb. 23. des Fheisbncres Fohsns Claus Koch und Frau Anna m 8 1832, ristine, geb. Wi in dem am 30. Dezember 1884, 11 Uhr Katharina Elisabetha Hoff, geb. 23. Oktober Koch, ist feit Ardens uih, gehrens Cgeorg Füilfelnn ags, im Terminszimmer der Abtheilung J. 1833, und Auf Antrag seines Vormunds Johannes Koch wird EIIöem Carolina Hoff, derselbe hiermit aufgefordert, sich spätestens bis 8 nuar w zum 3. Oktober d. J., V. M. 10 Uhr, beim 88 5 hier, welche verschollen sind und über welche unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls c 8 Jahren jede Nachricht fehlt, oder die etwaigen seine Todeserklärung erfolgen wird. b ommen dieser vier Verschollenen werden auf Sein hier verwaltetes Vermögen beträgt ca. 50 ntrag des Joh. Alexander Hoff, Sohnes bezw. Abterode, den 7. März 1884. 8 nh hiermit aufgefordert, sich späte⸗ Königliches Amtsgericht m au (gez.) Amelung. den 17. November 1884, Vormittags 10 Uhr ird verö g. Geri anberaumten Termine bei nterzeschnebem G. ngr. 1“ E“ anzumelden, bei Vermeidung, daß genannte vier Verschollene für todt erklärt und zugleich erkannt

1 werden soll, daß dieselben kei 1 s lassen haben. ß dieselben keine Nachkommen hinter

wird, nachdem auf Antrag des

sub Nr. ass. 36 zu Grünenplan belegenen

neben dem Quadr.⸗Rth., Wiese im Kirchthale bei Grünenplan neben

Hause belegenen Gartens zu

Schorr, Amtsrichter.

auch die Eintragung v. 1 . 8 März

ermin zur Zwangsversteigerun auf den 26. Juni 1884,

Nachmittags 3 Uhr [12996

Nr. 2117. Der am 10. September 1832 geborene Johann Bader von Distelhausen ist im Jahre 1852 nach Amerika ausgewandert und hat seit dem Jahre 1862 keine Nachricht mehr von sich gegeben.

Herzogliches Amtsgericht. Derselbe wird hiermit aufgefordert,

Dony.

Auf ebot.

se, ächlaffes der Furch vsets Fefi ges Er⸗ es hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 1883 für todt erklärten

1 Johann Christian und seiner gleichfalls verstorbenen Ehefrau geborenen Blödorn, werden alle Die⸗

geb. 27. Ja⸗

Erben, in verabfolgt

schaftsbesitzer inzwischen getroffenen Ver⸗ anzuerkennen schuldig, und weder Rech⸗

[13271] Bekanntmachung. Das Königliche Amtsgericht I., Abtheilung 61, zu Berlin bekundet hiermit, daß die am 15. Dezember Frankfurt a. M., den 11. März 1884. 1883 zu Berlin verstorbene verehelichte Maurer Ca⸗ Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. 2W. roline Henriette Wilhelmine Mittge, geborene Zahl .he sthe. 8 sin dem mit ihrem Ehemanne Maurergesellen Carl [13282] Aufgebot. Ludwig Mittge am 15. Januar 1876 errichteten und Das Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse zu am 12. März 1884 publizirten Testamente ihren Fe 5 2 . über 26,24 ℳ, ausgefertigt rach e Sohn, den ür die Andreas Raezkowski'sche Kuratel ist angeb: Maurergesellen Car 2 unter Substitution lich verloren gegangen und soll auf den aist anger. le ö.“ Descendenz zum Miterben eingesetzt hat. vornge des abwesenden Andreas Raczkowski, mFüreret auf Grund der Mittge schen Testa⸗ Figenthümer Joseph Pawlowski, zum Zwecke der wee gatten T. 58868 hierdurch öffentlich be⸗ nenen Ausfertigung amortisirt werden. g Cmact. Es werden daher die Inhaber des Buches auf⸗ 8e u, den 12. März 1884. . gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 17. Ok⸗ öͤnigliches Amtsgericht I. Abtheilung 61 1a vree. 1onbe. bei dem unter⸗ z erichte, Zimmer 1, ihre Rechte an⸗ 5 ; zumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Ausschlußurtheil. Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Verkündet den 23. Februar 1884. gez. Sommer, Gerichtsschreiber.

Mere 1 März 1884. önigliches Amtsgericht. In Sachen, betreffend das Aufgebot des ’. Nobach. thekendokuments über 50 8988 nebst eingetragen auf dem Grundstücke Klein⸗Salvin . ö g hat das Königliche misgericht zu Bromberg durch den Amtsgerichts⸗ rath eae; für Recht

nigliches Amtsgericht, Abtheilung I. Aufgebot.

besitzer Ernst Binner zu Hain gehörigen

r. 28 Hain haften in Abtheilung III. Re. 2

8 F Auch hat n über diese Hypothek unter dem 5. August

am 20. August 1814, sowie eine Privat⸗ om 20. Juni 1831 eines Altmann dar⸗ eicht, daß der Betrag der Hypothek be⸗

an die betreffenden Lanckischschen Erben 826 nach Trachenberg abgeführt worden ist. soll im Grundbuch zur Löschung ge⸗

Antrag des Eigenthümers,

[13019]

ausbesitzers

[13272] Aufgebot. Auf den Antrag des Bäckermeisters Adolph Fiedler zu Goldberg als Vormundes des abwesenden Tuch⸗ machers Franz Carl Eduard Hunold ebendaher, 8 welcher im Jahre 1861 nach Melbourne in Australien gegangen ist und seit 12 Jahren keine Nachricht von 8 Fegeben hat, wird der genannte Tuchmacher Sg 60s 8 8 * 8 gefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗

Barbara Schneck von den 14. Januar 1885, Vormittags 11 Uhr,

seiner vier Kinder berg aufgefordert, ihre Ansprüche und die Post spätestens im Aufgebotstermine

widrigenfalls sie mit ihren Ansprü st werden ausgeschlossen werden. u. K., den 12. März 1884. Königliches Amtsgericht.

a I. die unbenannten Berechtigten der Hypotheken⸗ forderung von 50 10 rechtskräft 8 8 rung nebst 5 % Zinsen seit dem 6. Dezember 1859 und nebst den in quanto noch nicht feststehenden be Eigenthümer Jo⸗ d 1— gs 111 ann Schreiber in Przylocke görki aus . 8 9 Gericht, Geschäftszimmer kräftigen Erkenntnisse 88 77. Senen 5,7988 5. 82 ola. 18 den. widrigenfalls seine Todeserklä⸗ III. Nr. 2 des der Wittwe Marie Huse ird. 1 n Klein⸗Salvin und dem Königlichen Goldberg Föencr. den 5. März 1884. ehörigen Grundstücks Klein Saloncgr rftfühns nigliches Amtsgericht eerfügung vom 7. Januar 1861, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 7. Januar 1861 und dem

Auf Antrag ihrer Schwester, de u Walburga Schneider, venen Veitserlbach, daß die Verschollene für werde, ergeht nun die Aufforderung:

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