1884 / 76 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

3 v1X“ 11“ v“ vedrängt, ob er nicht die Beschlußfähigkeit des Hauses in Zweifel ziehen solle. 1 1 8 Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er bezweifle die Be⸗ schlußfähigkeit des Hauses. 8 Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, wenn die Beschluß⸗ fähigkeit heute schon bezweifelt werden könne, würde dazu morgen wahrscheinlich noch mehr Gelegenheit sein. Viele Mitglieder dieses Hauses seien abwesend von Berlin, weil es geheißen habe, daß heut oder morgen die Ferien beginnen sollten. Wenn plötzlich die Strö⸗ mung sich oben ändere, so könne sich dem der Einzelne nicht so rasch akkommodiren, wie es vielleicht der Reichskanzler wünsche. Wenn die Rechte widerspreche, so würde das nicht viel ändern; es entscheide einfach die Majorität. Komme es zur Abstimmung, so beantrage er für morgen 2 Uhr eine Sitzung, auf deren Tagesordnung aber Pensions⸗ und Reliktengesetz nicht zu setzen wären.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz erklärte, es habe

keine allgemeine Uebereinkunft darüber geherrscht, daß das

Haus die beiden in Frage stehenden Gesetze vor Ostern nicht mehr erledige. Er habe das Gegentheil von vorn herein an⸗ genommen.

Der Abg. Richter (Hagen) betonte, alle Gegenstände seien

vom Reichstage erledigt bis auf diese Gesetze, welche dem Hause erst gestern mitgetheilt worden seien. Niemand könne verlangen, daß die unerträgliche Konkurrenz mit den Landtags⸗ geschäften länger fortdauere, blos weil die Regierung sich in Versäumniß befinde. 1 Der Präsident erklärte, beide Vorlagen seien bereits vor⸗ gestern Abend an die Mitglieder vertheilt.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz bemerkte, der Abg.

Richter meine, Niemand könne verlangen, daß das Haus jetzt die beiden Vorlagen berathe. Er werde das trotzdem verlangen.

Damit schloß die Debatte; zur Abstimmung konnte nicht geschritten werden, ehe nicht die Beschlußfähigkeit des Hauses, die der Abg. Dr. Windthorst angezweifelt hatte, konsta⸗

tirt war.

Der Namensaufruf ergab die Anwesenheit von 166 Mit⸗ gliedern, also die Beschlußunfähigkeit des Hauses, da zur

Beschlußfähigkeit 199 Mitglieder gehören. Der Präsident von Levetzow erklärte, ihm liege es nun⸗ ehr ob, die Tagesordnung und den Zeitpunkt der nächsten Sitzung zu bestimmen. Nachdem er die ganze Situation noch inmal erwogen habe, namentlich den Umstand, daß das Ab⸗

1“ 1“ .“

geordnetenhaus morgen und übermorgen Sitzung halten werde, und daß die Kommissionen Zeit für ihre Arbeiten zu erhalten wünschten, modifizire er seinen letzten Vorschlag dahin, morgen Nachrnittag 2 Uhr eine Sitzung zu halten und in derselben die dritten Lesungen der heute behandelten Vorlagen vorzunehmen. Die ersten Berathungen des Pensions⸗ und des Reliktengesetzes behalte er für Sonnabend vor.

8 Hierauf vertagte sich das Haus um 3 Uhr auf Freitag 2 Im weiteren Verlaufe der gestrigen (13.) Sitzung des Herrenhauses erklärte in der Diskussion über den Gesetzentwͤurf, betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder, sich Graf Brühl für den Kom⸗ missionsantrag und wies nach, daß die Abänderungen drin⸗ gend geboten seien, um das Gesetz voll und ganz zur Geltung zu bringen.

Herr Struckmann erklärte sich im Sinne des Grafen Pfeil. Nach einer kurzen Replik des Grafen Pfeil und Ge⸗ heimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Illing wies Herr von Kleist⸗ Retzow die Nothwendigkeit der Abänderung des bisherigen Gesetzes nach, hielt aber die Regierungsvorlage für günstiger als den Beschluß der Kommission.

Auch der Staats⸗Minister von Puttkamer erklärte sich für die Nothwendigkeit der Vorlage, hielt zwar die Regierungs⸗ vorlage für geeigneter, um den Bedürfnissen zu genügen, würde sich aber selbst mit dem Beschluß der Kommission ein⸗ verstanden erklären.

Nach einer kurzen Replik der Herren Bötticher (Magde⸗ burg) und Graf Zieten⸗Schwerin wurde die Debatte ge⸗ schlossen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Grafen Pfeil angenommen, und der Artikel I. abgelehnt.

Den Artikel II. beantragte die Kommission in folgender Fassung anzunehmen: „Der letzte Absatz des §. 10 wird durch nachstehende Bestimmung ersetzt: In außergewöhnlichen Fällen kann das Recht der Zwangserziehung 88 den Antrag des verpflichteten Kommunalverbandes durch Beschluß des Vor⸗ mundschaftsrichters bis längstens zur Großjährigkeit ausge⸗ dehnt werden.“

Herr von Kleist⸗Retzow beantragte, die Nr. 1 des §. 10 des Gesetzes durch nachstehende Bestimmungen zu ersetzen: „mit vollendetem achtzehnten Lebensjahre des Zöglings“ und den Absatz 5 des §. 10 in der von der Kommission vor⸗ geschlagenen Fassung anzunehmen, und befürwortete diesen Antrag aus praktischen Gründen, indem er zahlreiche Beispiele

anführte, in denen Zöglinge, vom 17. und 16. entlassen, wieder rückfällig geworden seien.

Der Minister des Innern von Puttkamer erklärte sich gegen den Antrag von Kleist. Einzelne Fälle könnten nicht maßgebend sein. Nach den sorgfältigsten Erhebungen, welche

Lebensjahre

die Regierung angestellt habe, sei kein Grund vorhanden, der⸗

artige Bestimmungen zu treffen, dagegen könne er sich für den Antrag der Kommission zu Artikel II erklären.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag von Kleist ab⸗ gelehnt und der Antrag der Kommission und damit das ganze Gesetz angenommen.

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war der münd⸗ liche Bericht der Petitionskommission über die Petition des Kirchenvorstandes der katholischen Gemeinde zu Dortmund wegen Außerkraftsetzung des Gesetzes vom 4. Juli 1875, betr. die Rechte der altkatholischen Kirchengemeinschaft, und über die Petition des Vorstandes der katholischen Kirchengemeinde zu Wiesbaden, betr. die gestattete Einräumung der Pfarrkirche in Wiesbaden an die altkatholische Gemeinschaft.

Der Berichterstatter Frhr. von Manteuffel⸗Krossen bean⸗ tragte Namens der Kommission, die erstere Petiton der Staatsregierung zur Kenntnißnahme, die letztere da⸗ gegen der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, mit dem Ersuchen, wenn thunlich, Abhülfe zu schaffen. Der erste Antrag wurde vom Hause ohne Debatte angenommen.

In Betreff des zweiten Antrags erklärte sich Dr. Beseler für Uebergang zur Tagesordnung, da der Antrag gegen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen verstoße.

Der Regierungskommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Löwen⸗ berg, hielt die Frage, ob der Instanzenzug erschöpft sei, für zweifelhaft und aus diesem Grunde die Sache auch für dieses Haus nicht spruchreif.

Graf Brühl erklärte sich für die Petition, ebenso Herr Pelzer. An der Debatte betheiligten sich noch die Herren Wever und Dr. Beseler; dann wurde die Debatte ge⸗ schlossen, und nach einem Schlußresumé des Referenten, Freiherrn von Manteuffel, der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung abgelehnt. Ueber den Antrag der Kommission erfolgte Namensaufruf. Bei demselben wurden nur 50 Stimmen abgegeben. (Eine Anzahl ultramontaner Mitalieder hatte vor

Beginn desselben den Saal in ostensibler Weise verlassen.)

Das Haus war hiernach nicht beschlußfähig. Schluß der Sitzung 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.

I für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ egister nimmt an: die Königliche Erpedition

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.Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

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Grosshandel.

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6. Verschiedene Bekanntmachungen.U

In der Börsen- beilage. R.

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& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

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ER

[14997]

zumelden und, falls

werden. Steuerrolle, beglaubigte

G Kaufbedingungen können in der Geri tsschreiberei, Jüdenstr. 58, 1 1 werden.

von selbst auf den deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗

Subhastationen, Aufgebote,

ladungen u. dergl.

1149661 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Friedrichstadt Band 6, Nr. 397 auf den Namen des Dicectors Johannes Hollander eingetragene, hierselbst in der Friedrichstraße Nr. 218 belegene Grundstück

am 16. Juni 1884, Vormittags 9 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle in der Jüdenstraße Nr. 58, 1 Tr., Saal Nr. b- versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 36 000 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Ab⸗ theilung 51, in der Jüdenstr. Nr. 58, 2 Tr., Zim⸗ mer 29, eingesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige derungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebun⸗ gen oder Kosten, spätest vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an⸗ der betreibende Gläubiger wider⸗ spricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigen⸗ falls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tgitt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 16. Juni 1884, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, in der Jüdenstraße Nr. 88., 1 Wr., Saal Nr. 11, verkündet werden.

Berliu, den 12. März 1884.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

1149671 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 105 Nr. 5134 auf den Namen des Agenten Amand Albert Hermann Krüger eingetragene, in der Straßburgerstraße Nr. 43 hierselbst belegene Grundstück,

am 24. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 12, versteigert

Das Grundstück ist mit 7010 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Aꝛiszug aus der 1 Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ tück betreffende Nachweisungen, sowie besondere

2 Treppen, Zimmer 29 a., eingesehen

hafter Nachweisung tens im Versteigerungstermin

vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige For⸗ derungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden, und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 27. Mai 1884, Vormittags 9 ¾ ÜUhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstr. 58, 1 Tr., Zimmer 12,

verkündet werden.

Berlin, den 16. März 1884.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.

[14998] Oeffentliche Ladung.

Die Eintragung ins Grundbuch haben unter glaub⸗ eines zehnjährigen ununter⸗ brochenen Eigenthumsbesitzes beantragt:

I. Die Wittwe des Tagelöhners Wilhelm Göbel, Margarethe Sibylla, geb. Lucas, zu Niederrodenbach, bezüglich des auf den Namen des Lucas 2ter Bern⸗ hard, Heinrichs Sohn katastrirten Grundeigenthums in der Gemarkung von Niederrodenbach:

K. 175. a 34 qm Wiese im Butschlich, 11“ Acker daselbst, wJEbee“ in der langen Ge⸗ wann.

II. Der Ackermann Peter Senner, Georgs Sohn, zu Niederrodenbach, bezüglich des auf den Namen des Senner Georg, Moritz' Sohn, zu Niederroden⸗ bach katastrirten Grundeigenthums in der Gemar⸗ kung Niederrodenbach:

C. 190. 5 a 97 qm

E. 281. 99 1 Wiese in den Sammt⸗ wiesen, 39 Wiese 1 am Bether, 78 1161 41 auf der Schweins⸗ grube, 8 88 199 agn der krummen Bach, Eo im Butschlich, L. 34. 18 38 Alker hinter der Pfarrhecke, M. 722. 76 Garten, die Gartel. III. Die Wittwe des Conrad Haupt III., Fried⸗ richs Sohn, Elisabeth, geb. Schwalbach, von Nieder⸗ rodenbach, bezüglich der auf den Namen des Conrad Faupe. Friedrichs Sohn, zu Niederrodenbach kata⸗ trirten Parzellen der Gemarkung Niederrodenbach: A. 522. 13 a 68 qm Wiese an der Schaubehecke, EETX“ im Butschlich. IV. Der Schuhmacher Jacob Schwiadt, Philipps Sohn, von Niederrodenbach, bezüglich der auf den Namen des Schwindt, Jacob, Philipps Sohn, und rau Marie, geb. Strauß, zu Niederrodenbach kata⸗

Acker am Reuterpfad, Wiese in den Sammt⸗ wiesen,

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht Ersteher übergehenden Ansprüche,

trirten Parzellen der Gemarkung Niederrodenbach: J. 103. 20 a 29 qm Acker an der Hanauer

1 Pforte, V 0. 229a. 76 Acker in der Weidert.

V. Die Ehefrau des Ackermanns Johannes Strauß, Heinrichs Sohn, Elisabeth, geb. Römer von Nieder⸗ rodenbach, bezüglich der auf den Namen des Strauß Johannes, Heinrichs Sohn, und Frau Elisabeth, geb. Römer zu Niederrodenbach, katastrirten Par⸗ zellen der Gemarkung Niederrodenbach:

H. 140. 6 a 44 qm Acker vorm Erlenbusch,

““ im langen Gewann.

VI. 1) Der Schreiner Peter Huhn, Peter II. Sohn, und 2) der Ackermann Conrad Huhn, Peter II. Sohn, Beide zu Hochstadt, bezüglich der auf den Namen von Huhn Peter II. Heinrichs Sohn und Frau Margarethe, geb. Seipel zu Hochstadt, kata⸗ strirten Parzellen der Gemarkung Hochstadt:

K. 105. 3 a 39 aqm Acker vor der Leimenkaute,

X. 500. 1 30 Wiese im Jäger. VII. 1) Der Ackermann Johann Gustav Schäfer, 2) der Ackermann Heinrich Schäfer, 3) der Ackermann Peter Wilhelm Schäfer, von Niederrodenbach, bezüglich der auf den Namen von Schäfer Johann Christoph, Christophs Sohn, und Frau Marie, geb. Schmidt zu Niederrodenbach, katastrirten Parzellen der Gemarkung Niederrodenbach: A. 553. 4 a 77 qm Wiese an der Schaube⸗

hecke, C. 450/238. 13 33 451/238. 13 34 Acker am Reuterpfad, 452/238. 13 34 Alle diejenigen Personen, welche Rechte an vor⸗ stehendem Grundvermögen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, solche bis zum 27. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen wer⸗ den wird und der die Anmeldung unterlassende Be⸗ rechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Rich⸗ tigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grund⸗ eigenthum erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben ge⸗ setzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Hanau, 19. März 1884. Kobönigliches Amtsgericht. III. Wulff.

[14991] Aufgebot. 8

Der Kaufmann Christian Behle zu Dortmund, vertreten durch Rechtsanwalt Mausen daselbst, hat das Aufgebot folgender, im Grundbuch von Dort⸗ mund Band 10 Blatt 1 in Abtheilung III. auf dem Grundstücke Flur XIII. Nr. 121 der Steuer⸗ gemeinde Dortmund, Haus am Ostenhellwege gelegen,

,“

eingetragenen Hypothekenposten zum Zwecke der

Löschung im Grundbuche beantragt:

1) der Post sub Rubr. III. Nr. 1 über 150 Thaler Preußisch Courant aus der notariellen Obligation vom 25. Januar 1831 zu Gunsten der Spar⸗ kasse der Stadt Dortmund,

2) der Post sub Rubr. III. Nr. 2 über 150 Thaler Preußisch Courant aus der notariellen Obli⸗ gation vom 20. April 1841 zu Gunsten der Sparkasse der Stadt Dortmund,

der Post sub Rubr. III. Nr. 3 über 30 Thaler Pr. Ert. aus der Obligation vom 11. Oktober

1842 zu Gunsten der Sparkasse der Stadt Dortmund,

der Post sub Rubr. III. Nr. 4 über 40 Thaler Pr. Crt. aus der Obligation vom 11. Februar 1847 zu Gunsten der Sparkasse der Stadt Dortmund, 1

5) der Post sub Rubr. III. Nr. 5 über 30 Thaler Pr. Crt. aus der Obligation vom 13. März 1847 zu Gunsten der Sparkasse der Stadt Dortmund,

6) der Post snb Rabr III. Nr. 6 über 140 Thaler Pr. Crt. und 60 Thaler Pr. Crt. aus der Obli⸗ gation vom 20. November 1847 zu Gunsten der Sparkasse der Stadt Dortmund,

7) der Post sub Rubr. III. Nr. 7 über 150 Thaler Pr. Crt. aus der Obligation vom 14. März 1848 zu Gunsten der Sparkasse der Stadt Dortmund.

Ueber sämmtliche vorstehend sub 1 —7 aufgeführten Hypotheken sind seiner Zeit Hypotheken⸗Instrumente gebildet, denen die genannten notariellen Obliga⸗ tionen angeheftet gewesen, und angeblich verloren gegangen.

werden daher aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. August 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte, Zimmer 27, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte unter Vor⸗ legung der Urkunden anzumelden, widrigenfalls die letzteren für kraftlos erklärt werden.

Dortmund, den 22. März 1884.

Königliches Amtsgericht.

[4784] Der dessen Ehefrau Crescenzia, geborene Hörndl, in München haben das Aufgebot der angeblich ver⸗ lorenen, von der „Providentia“, Frankfurter Ver⸗ sicherungsgesellschft in Frankfurt a. M., 1. April 1874 unter Nr. 30 055 auf ein Kapital von fünftausend Gulden ertheilten Lebensversiche⸗ rungspolize beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 16. September 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kormarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Rechte anzumelden und die Urkunde widrigenfalls die Kraftloserklärung der folgen wird. Frankfurt a. M., den 19. Januar 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

Aufgebot.

vorzulegen, Urkunde er⸗

[14993] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Carl Marcial Blume und Johann Heinrich Blume, als Testamentsvoll⸗ strecker von Heinrich Julins Blume, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Antoine⸗Feill bieeng. O. Hübener, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 9. Februar 1884 hieselbst verstorbenen Kaufmanns Heinrich Julius Blume Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Be⸗ stimmungen des von dem genannten Erblasser

am 15. Dezember 1877 errichteten, mit Nach⸗ trägen vom 23. März 1881, 24. März 1881 und 13. Februar 1883 versehenen, am 21. Februar 1884 hieselbst publizirten Testa⸗ ments, insbesondere den den Testaments⸗

ollstreckern ertheilten Befugnissen widersprechen

Die Inhaber der gedachten Hypotheken⸗Dokumente

abrikant Joseph Elias Bornhauser und

am.

Aufgebotstermin seine

wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Montag, 7. Juli 1884, nberaumten Aufgebotstermin im unterzeich⸗ Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zim⸗ mer Nr. 23, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen E bevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 15. März 1884. Das Amtsgericht Hamburg. (ivil⸗Abtheilung I. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.

1“

Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag des Notars Dr. H. Max Crase⸗ mann, als Testamentsvollstrecker der Eheleute Heinrich Wilhelm Meyer und Anna Christina Hermine Meyer, geb. Kriemelberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. von Leesen, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 12. April 1883 hierselbst verstorbenen Heinrich Wilhelm Meyer Forderungen zu haben ver⸗ meinen, hiemit aufgefordert werden, solche For⸗ derungen spätestens in dem auf b Sonnabend, den 24. Mai 1884,

10 ½ Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich⸗ neten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zim⸗ mer Nr. 2, anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten bei Strafe des Aus⸗ schlusses. 8

Hamburg, den 21. März 1884.

Das Ametsgericht Hamburg 8 Civil⸗Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber,

i. V. des Gerichts⸗Sekretärs.

14994 Amtsgericht Hamburg. Auf Nuntrad von Johann Ernst August Oster⸗ loh und Heinrich Julius Loos, als Testaments⸗ vollstrecker der Eheleute Dr. med. Johann Heinrich Bernhard Pechner und Johanna Maria Pechner, geb. thor Specken, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Heinsen, Moencke⸗ berg und von Melle, wird ein Aufgebot dahin er⸗ lassen:

s daß Alle, welche an den Nachlaß des am 12. Februar 1884 hieselbst verstorbenen Dr. med. Johann Heinrich Bernhard Pechner Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemein⸗ schaft mit seiner Ehefrau Johanna Maria, geb. thor Specken, am 30. Januar 1879 errichteten, mit Additament vom 18. Oktober 1883 versehenen, am 28. Februar 1884 hie⸗ selbst publicirten Testaments, in welchem die beiden Söhne erster Ehe auf den Pflichttheil

gesetzt, die überlebende Wittwe zur Universal⸗ erbin eingesetzt und Antragsteller zu Testaments⸗ vollstreckern mit weitester Befugniß, namentlich auch zur alleinigen Vertretung des Nachlasses

vor allen Gerichten und Behörden ernannt wer⸗ den, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche und For⸗ derungen spätestens in dem auf Donnerstag, den 29. Mai 1884, 10 ½ Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 2, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ tigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 22. März 1884. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Brügmann, Z

1“ 18 3 8 des Gerichts⸗Sekretärs [14992]

Bekanntmachung. In der seeamtlichen Unter⸗ suchungssache wegen der verschollenen Kuff „Sophia“ —. K. B. W. P. von Emden, werden alle Die⸗ jenigen, welche über den Verbleib des zu Anfang des Mon. März vorigen Jahres in Ballast von Hamburg nach Krageroe ausgegangenen, im Bestimmungshafen

jedoch nicht eingetroffenen vorgenannten Schiffes,

owie seiner Besatzung Auskunft zu ertheilen im Stande sind, hierdurch aufgefordert, dem unter⸗ zeichneten Seeamte bis zum 1. Mai er. desfallsige Mittheilung zu machen. Emden, den 16. März 1884. Der Vorsitzende des Königlichen See⸗ amtes. Lohstöter.

15065] Oeffentliche Vorladung. In der Sache, be⸗

effend die Ablösung der der Schule zu Röhren⸗ furth, Kreises Melsungen, in der dortigen Gemeinde zustehenden Realberechtigungen, wird der Conrad Friedrich Nadler, Heinrichs Sohn, aus Röhrenfurth, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, zur Vollziehung des abschriftlich bei dem Bürgermeister in Röhren⸗ furth niedergelegten Rezesses auf Sonnabend, den 17. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr, in das Bureau der Königlichen Spezialkommission II. zu Cassel, Wilhelmshöher Allee Nr. 57, hierdurch unter Hinweisung auf die gesetzlichen Rechtsnachtheile für den Fall des Ausbleibens mit dem Bemerken vor⸗ geladen, daß die Kosten des etwa nöthig werdenden Versäumtzißurtheils nach Maßgabe des §. 4 des

ostengesetzes vom 24. Juni 1875 dem Ausbleiben⸗ den zur Last fallen. Cassel, den 18. März 1884. Königliche Generalkommission. Wilhelmy.

115008] Das Königl. Amtsgericht zu Thorn hat am 24. März 1884 erkannt: Die unbekannten Eigenthumsprätendenten auf die in der Gemarkung Guttau an der Grenze von Renczkau belegene Wiese von 2,1102 ha lächeninhalt (Flaͤchenabschnitt 444/38 des artenblatts 1 von Guttau) werden mit ihren Ansprüchen und Rechten ausgeschlossen.

Oeffentliche Sitzung des Königlichen Amtsgerichts [15010] Osten, den 20. März 1884.

8 8 Gegenwärtig:

Amtsrichter Schnurre

als Richter,

Secretair Schulze

als Gerichtsschreiber.

In Sachen 8 des Syndicus des Bremenschen ritterschaftlichen Credit⸗Vereins zu Stade, Landsyndicus Brackmann, Provocanten,

gegen unbekannte Provokaten, wegen Aufgebots, erschienen bei Aufruf:

1) der Hofbesitzer Theodor Wienbarg für sich und als Bevollmächtigter des Antragstellers, legiti⸗ mirt durch damit überreichtes Vollmachts⸗ schreiben, 88

2) die Ehefrau desselben, Emilie, geb. Schmoldt, gen. v. Ahn. 1

Sonst war Niemand erschienen.

ꝛc. ꝛc. Vorgelesen und genehmigt, wird nachfolgendes Ausschlußurtheil dahin verkündet: Daß alle Diejenigen, welche dem Aufgebot vom 16. Januar 1884 zuwider im heutigen Termine sich nicht gemeldet haben, ohne Hoffnung auf Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand denjenigen Schul⸗ den, welche der Creditverein übernimmt, nachgesetzt

werden. Beglaubigt:

gez. Schnurre. Schulze. Pro extractu: Schnurre, Amtsrichter.

[15009]

Im Namen des Königs! Verkündet am 22. März 1884. Jodichus, Gerichtsschreiber. b

Auf den Antrag des Wirths Samuel Bandilla zu Orzechowken hat das Königliche Amtsgericht zu Marggrabowa durch den Amtsrichter Mendrzyk am 22. März 1884,

für Recht:

Der Hypothekenbrief über die Post Orzechowken Nr. 18 Abtheilung III. Nr. 5, deren Eintragungs⸗ vermerk lautet: 1

130 Thaler künftige elterliche Erbgelder des Friedrich Gollembus, wovon 115 Thaler bei dessen Großjährigkeit auszuzahlen und für den Rest von 15 Thalern freie Hochzeit und ein Füllen ihm zu gewähren sind, ist der Besitzer demselben mit der Verpflichtung schuldig ge⸗ worden, ihm freien Auf⸗ und Unterhalt im Grundstücke zu gewähren, eingetragen auf Grund Vertrages vom 24. Juni 1845 ex decreto vom 15. Oktober ejd. anni und welcher gebildet ist aus dem Vertrage vom 24. Juni 1845 und dem Hypothekenschein vom 15. Oktober 1845 wird behufs Löschung der Post für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller zur Last gelegt. 8

Marggrabowa, 22. März 1884.

Königliches Amtsgericht. I.

1150061 Bekanntmachung.

Die Obligation vom 29. April 1861 über ein Darlehn von 100 Thlr. für den Handelsmann Jo⸗ hannes Popp zu Kleinschmalkalden, eingetragen im Grundbuch von Floh Art. 300 Abth. III. Nr. 1, ist durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts dahier vom 14. November 1883 für kraftlos erklärt.

Schmalkalden, am 24. März 1884.

Bergsträßer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

15014] b Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 21. März cr. sind die beiden Hypothekenbriefe über die Posten Sugainko Blatt 17 des Grundbuchs Abtheilung III. Nr. 5 und Nr. 26 von 63 Thalern 15 Sgr. 4 Pf. und resp. 1125 für kraftlos erklärt. Neumark, den 22. März 1884. Königliches Amtsgericht. Steimmig.

[150052⸗ Im Namen des Königs! Auf Antrag des Tagelöhners Wilhelm Frede zu Suttrop erkennt das Königliche Amtsgericht zu

Rüthen für Recht: Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche on Suttrop Vol. III. Fol. 6 Rubr. III. Nr. 1 ngetragene Post: für die Wittwe Johann Köller, genannt Mues, zu Suttrop aus der Urkunde vom 10. September 1840 ein Kapital von fünf⸗ undneunzig Thaler Courant nebst Zinsen und Kosten auf alle heute berichtigte Parzellen des Titelblattes, eingetragen ex decreto vom TTWW1“ wird für kraftlos erklärt. Rüthen, den 20. März 1884. Königliches Amtsgericht. [15011]

Durch das heute verkündete Urtheil des unter⸗ zeichneten Gerichts ist das Hypothekendokument über die Band 30 Blatt 43 des Grundbuchs mit com⸗ binirten Folien für die Kirche zu Beyernaumburg zufolge Verfügung vom 30. Juli 1864 eingetragenen 200 Thaler Darlehn, bestehend aus einer gericht⸗ lichen Ausfertigung der Schuld⸗ und Pfandverschrei⸗ bung des Handarbeiters Christian Becker vom 29. Juli 1864, Ingrossationsnote vom 4. August 1864 und Hypothekenbuchsauszug vom 30. Juli 1864 für kraftlos erklärt.

Sangerhausen, den 15. März 1884.

Königliches Amtsgericht, I. Abtheilung

[15004] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Herrn Dr. Fösser dahier, als Bevollmächtigten der Erben des am 13. Dezember 1880 zu Ober⸗Langenau ver⸗ storbenen Gutsbesitzers Ernst „Christian Sieben⸗ haar, nämlich der Frau Ernestine Henriette Har⸗ telt, der Frau Christiane Karoline Heinrich, der Frau Johanna Christine Rueffer, der Frau

Ernestine Auguste Jentsch und der Frau Auguste Lonise Hieltscher, sämmtlich geb. Siebenhaar, er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht IV. zu Frankfurt am Main in seiner Sitzung am 22. März 1884

für Recht:

Die von der Frankfurter Arscherungzgefelschaft Providentia zu Frankfurt a. M. am 29. Januar 1867 dem Bauerngutsbesitzer Ernst Christian Siebenhaar zu Oberlangenau über eine Versicherung auf den Lebensfall der Tochter Louise Auguste Siebenhaar in Höhe von Zweihundert Thalern er⸗ theilte Police Nr. 18 262 wird für kraftlos erklärt.

5 2 (1501212½ Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 7. März cr. ist das Hypothekendokument über die im Grundbuch von Neumühl Band I. Blatt 1 Abtheilung III. Nr. 5 und Neumühl Band I. Blatt Nr. 73 Abtheilung III. Nr. 24 für den Kaufmann A. F. Dinglinger von Berlin eingetra⸗ gene Kautionshypothek von 10 000 Thalern für kraftlos erklärt. 3

Cüstrin, den 18. März 1884.

Königliches Amtsgericht.

[15013] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Bauergutsbesitzers Wilhelm Weber zu Marwitz, vertreten durch den Rechtsan⸗ walt Osterroht zu Spandau, hat das Königliche Amtsgericht zu Spandau, am 5. März 1884, für Recht erkannt:

die Hypotheken⸗Urkunde vom 4. September 1848, bezüglich der auf dem, früher dem zu Marwitz ver⸗ storbenen Bauergutsbesitzer Wilhelm Weber, jetzt dem Bauergutsbesitzer Hermann Weber daselbst gehörigen zu Marwitz belegenen, und im Grundbuche von Marwitz, Band I. Blatt Nr. 5 verzeichneten Grundstücke in Abthei⸗ lung III. Nr. 4 für die Wittwe Weber, Marie Louise, geb. Lutter, zu Marwitz eingetragenen Forderung von noch 240 Thaler, gleich 720 Mark, wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller auf⸗

erlegt. Von Rechts Wegen.

ö“ 1

89 [15007 Im Namen des Königs!

In Sachen

betreffend das Aufgebot von Hypotheken⸗Urkunden und Hypotheken⸗Posten I. G. 24/83 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ortelsburg durch den Amtsrichter Ivanowius im Termin den 10. März 1884, da unterm 13. das Aufgebot:

folgender angeblich getilgter Hypothekenposten:

1) der auf dem Gut Kl. Schoendamerau Ahb⸗ theilung III. Nr. 11 a. eingetragenen, solidarisch von Schoendamerau Nr. 41 übertragenen, 21 Thaler 26 Sgr. 3 Pf. der Anna Wonger, geb. Wiewianka, und 21 Thaler 26 Sgr. 3 Pf. des abwesenden Jacob Wiewianka, welche Beträge den beiden Gläubigern von der ursprünglich auf 190 Thaler lautenden Kaufgelderforderung der früheren Besitzer Johann und Anna, geb. Thybusch, Wiewiankaschen Eheleute aus dem am 26. Juli 1816 geschlossenen und am 24. Juli 1816 bestätigten Vertrage in der Nachlaßregulirung nach dem Johann Wiewianka auf Grund des Erbrezesses vom 9. Februar 1830,

bestätigt den 4. Juni 1830, zugefallen sind, und

welche Beträge auf dem Grundstück Schoendamerau er 41 unter Abtheilung III. Nr. 1 subingrossirt tehen;

2) der auf dem Gut Kl. Schoendamerau Ab⸗ theilung III. Nr. 11 b. eingetragenen, solidarisch von Schoendamerau Nr. 41 übertragenen, 17 Thaler 15 Sgr. Muttererbtheilsforderung des abwesenden Jacob Wiewianka aus dem unterm 5. August 1832 bestätigten Erbrezesse vom 5. November 1831, ver⸗ zinslich mit 5 %, worüber ein Hypothekendokument, bestehend aus einer Ausfertigung des benannten Erbrezesses, dem Eintragungsvermerke und dem Hy⸗ pothekenrekognitionsscheine vom 16. September 1832 bei den Grundakten Schoendamerau Nr. 41 über die daselbst unter Abtheilung III. Nr. 2 vermerkte Eintragung gebildet, aber nicht beigebracht ist;

3) der Post Schoendamerau Nr. 29 Abthei⸗ lung III. Nr. 2b. c. über 9 Thaler 11 Sgr. 3 Pf. Großmuttertheil des Friedrich Wilhelm Michael Pientka und 9 Thaler 11 Sgr. 3 Pf. Großmutter⸗ erbtheil des August Mathias Pientka, verzinslich mit 5 %, aus dem Erbrezeß vom 1. November 1834 und 27. Januar 1835, bestätigt am 31. Januar 1835, worüber ein Dokument mit der Ausfertigung des benannten Rezesses, dem Eintragungsvermerke und Hypothekenrekognitionsschein vom 13. März 1835 gebildet, aber nicht beigebracht ist;

4) der bei Schließung des Grundbuchblatts Schoendamerau Nr. 19 auf das Grundstück Schoen⸗ damerau Nr. 29 unter Abtheilung III. Nr. 14 a. übertragenen, auf dem früheren Grundbuchblatt Schoendamerau Nr. 19 unter Abtheilung III. Nr. 3 b. eingeschrieben gewesenen mütterlichen Erb⸗ gelderforderung von 13 Thaler 69 Groschen 16 % Pf. für die Louise Wyszolmierski aus dem am 8. April 1811 aufgenommenen, am 9. Juli 1811 bestätigten Inventars, worüber ein Hypothekendokument, be⸗ stehend aus einer Ausfertigung dieses Inventars, dem Eintragungsvermerke und dem Hypotheken⸗ rekognitionsschein vom 23. Dezember 1811 gebildet, aber nicht beigebracht ist;

5) der auf dem Grundstück Ortelsburg Nr. 266 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen, solidarisch von Ortelsburg Nr. 15 übertragenen, 12 Thaler Vatererbe der Caroline Jendrzeiczik aus dem am 6. November 1838 aufgenommenen und am 25. Ja⸗ nuar 1840 bestätigten Erbrezesse, worüber ein Hypothekendokument, bestehend aus einer Ausfertigung des benannten Erbrezesses, dem Eintragungsvermerk und dem Hypothekenrekognitionsschein vom 4. August 1840 ursprünglich auch auf die bereits gelöschten 12 Thaler des Carl und 12 Thaler der Maria Jendrzeiczik lautend sowie den Löschungsvermerken vom 6. März 1847 und 9. März 1854 gebildet, aber nicht beigebracht;

folgender angeblich verloren gegangener Urkunden: 1) der Hypothekenurkunde über die auf Schoen⸗ damerau Nr. 19 Abtheilung III. Nr. 6 eingetragen gewesenen und nach Schließung dieses Folii auf Schoendamerau Nr. 29 Abtheilung III. Nr. 14 b. übertragenen 23 Thaler 15 Sgr. mütterliche Erb⸗ gelder des Samuel Wiszomierski, verzinslich zu 5 %, bestehend aus dem Duplikate der gerichtlichen Verhandlungen vom 15. Januar 1836, 4. Dezember 1835 und 1. Februar 1836, bestätigt den 4. Februar 1836, dem Eintragungsvermerke und Hypotheken⸗

rekognitionsschein vom 19. Februar 1836

2) der Hypothekenurkunde über die auf Kl. Jerutten Nr. 21 Abtheilung III. Nr. 1 für die Eva Sakowski eingetragenen 250 Thaler Geschenk, ver⸗ zinslich mit 5 %, bestehend aus der Ausfertigung des gerichtlichen Vertrages vom 7. Februar 1857, dem Hypothekenbuchsauszuge und dem Eintragungs⸗ vermerke vom 18. Februar 1857; 8

3) der Hypothekenurkunde über die auf Conraden Nr. 1 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen 17 Thaler mütterliche Erbgelder des Martin Kiparr, bestehend aus einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 13. Juli 1829, dem Eintragungsvecmerk und dem Hypotheken⸗ rekognitionsschein vom 26. August 1829, E“

erlassen ist, für Recht: Diejenigen, welche sich zu den zu 7I. bezeichneten Hypothekenposten nicht gemeldet haben, werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf dieselben aus⸗ geschlossen.

Die zu II. bezeichneten Urkunden werden zum Zwecke der Löschung der denselben zum Grunde liegenden Hypothekenposten für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den Antragstellern antheilig zur Last.

Von Rechts wegen. Ivanowins.

114950 Bekanntmachung.

Der Rechtsanwalt Arthur von Fabiankowski ist in die Liste der bei dem unterzeichneten Land⸗ gericht zugelassenen Rechtsanwalte mit dem Wohn⸗ sitz Bromberg eingetragen. 8 8

Bromberg, den 26. März 1884.

Königliches Landgericht. Laube.

1““

Verkäufe, Verpachtungen, 1 Submissionen ꝛc.

[15081]

Holzverkauf in der Oberförsterei Menz. Während des ersten Sommerquartals 1884 werden zur Versteigerung von Brennholz in kleineren Loosen am Montag, den 7. April, Montag, den 5. Mai, Montag, den 9. Juni, im Behrndt'schen Gasthaufe hierselbst jedes Mal von 9 Uhr Vor⸗ mittags ab unter den bekannten fiskalischen Bedin 3 gungen Holzverkaufstermine abgehalten werden. An dem auf Montag, den 7. April, anberaumte Termin kommen unter anderm im Jagen 40 u. 53 Durchf. 12 rm kief. Reis. I. Cl. und 426 rm kief. Reis. II. Cl., im Jagen 70 b. Durchf. 1121 rm buch. Reis. II. Cl., im Jagen 88 Schl. 17 rm. buch. Stubben, im Jagen 58 b. Schl. 555 rxm buch. Stubben, im Jag. 106 a. Schl. 17 rm buch. Stub und 296 rm eich. Stub. und in der Totalität des Schutzbezirks Beerenbusch 215 rm kief. Reis. II. Cl zum Ausgebot. Menz, den 24. März 1884. Der Königliche Oberförster. Heyder.

115179] Bekanntmachung.

Die auf Mittwoch, den 2. April, zu Rothen⸗ burg a. O. anberaumte Holzversteigerung findet Marktes halber am nächstfolgenden Tage statt. 1 5

Gräfl. Rothenburg'sche Forstverwaltung.

[15024] Militair⸗Effecten⸗Lieferung.

Der Bedarf pro 1884/85 an: 2400 Halsbinden, 1600 Dtzd. Waffenrock⸗, 200 Dtzd. Taillen⸗, 200 Dtzd. Nummerknöpfe, 3000 Dtzd. Zinn⸗, 250 Dtzd. Hornknöpfe, 810 Mützenkokarden von Blech, 1400 Hosenschnallen, 2800 Paar Stiefel⸗ eisen mit Nägel, 550 Mille Sohlennägel, sowie 144 Tornister, 120 Paar weiße und 60 Paar schwarze Tornisterrieme, 120 weiße und 40 schwarze Leibriemen, 240 Leibriemtaschen,“ 24 Helmkokarden für Feldwebel, 240 desgl. für Gemeine, und 24 Signalhornriemen, wird zur öffentlichen Submission gestellt. Offerten sind zum Termin den 17. April cr., Vormittags 10 Uhr, mit der Aufschrift: „Lieferungsofferte pro 1884/85“ einzureichen. Liefe⸗ rungsbedingungen kosten 1 Proben bis 9. April einzusenden. Lieferungsbedingungen müssen vor dem Termin anerkannt sein.

Frankfurt a. O., den 25. März 1884.

Die Bekleidungs⸗Commission Grenadie

Regiments Nr. 12.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. vonöffentlichen Papieren.

5,0020 1150221 Bekanntmachung. Bei den 4 %gen Kreisobligationen des Kreises Seessn sind pro 1884 folgende Nummern aus⸗ eloost: b Litt. A. Nr. 2 über 3000 B. Nr. 101 und 166 je über 1500 C. Nr. 30 127 161 und 177 je über 600 D. Nr. 9 53 56 57 130 145 199 210 252 312 352 361 406 410 431 462 497 498 und 509 je über 300 Obligationen werden privilegienmäßig

2

Diese gekündigt. Die Rückzahlung erfolgt vom 1. Juli 1884 ab bei der Kreiskommunalkasse in Guttstadt. Der Betrag etwa fehlender Coupons wird von dem Kapitalbetrage abgezogen. Guttstadt, den 21. März 1884. 8 Die ständische Kommission für den Chausseeban im Kreise Heilsberg. Freiherr von Saß, Landrath.

114843] Bekanntmachung.

Bei der heute bewirkten Verloosung der von uns ausgegebenen Neustadt⸗Magdeburger Stadt⸗ Obligationen sind die folgenden Nummern ge⸗ zogen: .

9 von den unterm 23. September 1858 Allerhöchst privilegirten Stadt⸗Obligationen (I. Emission) 35 Stück à 300 (25. Verloosung):

Nr. 15 38 42 48 75 89 95 100 103 104 119

189 191 207 218 241 243 263 270 331 411 421 452 455 498 507 521 532 534 546 558 584 625 628 687;

2) von den unterm 8. Oktober 1860 Allerhöchst privilegirten Stadt⸗Obligationen (II. Emission) 89 Stück à 300 (5. Verloosung):

Nr. 701 705 706 711 717 719 720 725 727 729

730 731 733 734 735 738 740 741 743 744