1884 / 78 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

den angegebenen Punkten vom liberalen Standpunkt aus auch keine Berechtigung finden können, zum Konflikt zu treiben, müssen wir unsere Stellung zur freisinnigen Partei als eine gegnerische be⸗

chnen, unbeschadet der großen Achtung vor der Tüchtigkeit einzelner

ditglieder derselben. Wir vertrauen, daß alle national und gemäßigt liberal gesinnten Kreise der Bevölkerung sich von der Gefährdung unserer inneren Ruhe durch die neue Partei überzeugen und ihr Ver⸗ halten bei den nächsten Wahlen demgemäß einrichten werden.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Im 12. Breslauer Wahlbezirk (Glatz) ist an Stelle des verstorbenen Abg. von Ludwig Frhr. von Huene⸗Mahlendorf (Centrum) mit 6493 Stimmen zum Mitgliede des Reichstags ge⸗ wählt worden. Ober⸗Bürgermeister von Forckenbeck erhielt 654 und Schneidermeister Kühn in Langenbieclau, Sozialdemokrat, 78 Stimmen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Zur Erinnerung an Friedrich Oetker. Von Dr. Adam Pfaff, Professor der Geschichte am Großherzogl. Poly⸗ technikum zu Karlsruhe. Gotha. Friedrich Andreas Perthes. 1884. gr. 8. S. XVI u. 245. Preis 4 Mark. Der Verfasser dieser Erinnerungsblätter will an den alten Freund, den treuen Kampf⸗ genossen in längst entschwundenen Tagen eine Pflicht der Pietät und der Gerechtigkeit üben. Er möchte das schon bei seinen Lebzeiten gefälschte Bild für Mit⸗ und Nachwelt ungetrübt und klar wieder herstellen. Für diesen Zweck war nur der Lebens⸗ gang einfach und wahrhaft treu zu schildern. Der 8 von dem Verstorbenen selbst zur Ausführung seines Liebling⸗ wunsches bestimmt, hat den letzten Willen in dankenswerther Weise erfüllt, namentlich den einzigen Ehrgeiz Oetkers hervorgehoben, das dornenvolle Amt eines Volkstribunen treu und ehrlich zu verwalten, die Rechte seines Volkes zu vertheidigen, an des Vaterlandes Macht und Größe bauen zu helfen. Als echter deutscher Patriot stellte Oetker das gesammte Vaterland über Alles, wußte aber die Pflichten gegen dieses mit der Liebe gegen seine engere Heimath zu vereinigen: er hielt sest an den Eigenthümlichkeiten und Sonderrechten Hessens. Daher ist ein wesentlicher Theil des Buches der von Oetker geleiteten und mit aller Energie betriebenen Herstellung der Verfassung Churhessens gewidmet. Der zweite oder richtiger der dritte churhessische Verfassungskampf (von 1859—1862 u. 1866) bildet den Höhepunkt von Oetkers persönlicher politischer Thätigkeit. Mit einer Klugheit, Findigkeit und Ausdauer ohne Gleichen hat er da den täglichen „kleinen Krieg“ gegen die churfürstliche Regierung geführt. Die hier gegebenen Mittheilungen, namentlich über die persönliche Betheiligung Oetkers bereichern werthvoll den bisher noch nicht genügend beleuchteten Theil unserer deutschen Geschichte. In Churhessen ist die deutsche Frage entschieden worden, wie der bayerische Minister von der Pfordten gesagt hat. Von besonderem Interesse sind die Erzäl lungen über die persönlichen Beziehungen Oetkers zu dem jetzigen Reichskanzler Fürsten von Bismarck, mit dem er öfter Unter⸗ redungen hatte und dessen entschlossene Thatkraft schon 1862 für die deutschen Angelegenheiten hervorhob. Wenn nun auch in der ganzen vom Werfassee geschilderten politischen Angelegenheit des damaligen Churfürstenthums Hessen manches von mehr speciellem Interesse ist, Einzelnes sogar von ganz persönlichem Interesse für die dortige Krisis, so ist doch Anderes wegen der allgemeinen deutschen Be⸗ ziehungen von einer weit darüber hinausgehenden Tragweite. Wenn Oetker ein trefflicher Führer in dem hessischen Verfassungskampfe war, so ward ihm diese Führung wesentlich erleichtert durch die bewunderungswerthbe Einigkeit und Festigkeit, mit welcher die ollergrößte Mehrheit in Churhessen zu ihm stand und ihn unterstützte. Der Gedanke, daß der König von Preußen an die Spitze Deutsch⸗ lands treten müsse, kam in keinem anderen Lande früher und stärker zum Durchbruch als in Churhessen. Aber die Ereignisse, welche den Krieg von 1866 und damit den Untergang des Churstaates zur Folge hatten, sind von Oetker weder gewünscht, noch herbeigeführt, noch gefördert worden. Er hat ihnen nach Kräften zu wehren und den

Churfürsten von dem verhängnißvollen Wege abzuhalten versucht, der ihn in das Verderben führte. Es war aber vergebliche Mühe, ebenso wie der Versuch, von der Selbständigkeit seines Heimathslandes so viel als möglich zu retten. Deshalb haben ihm preu⸗ ßische Liberale Partikularismus vorgeworfen, und die Demokraten warfen ihn verleumderisch zu den „Todtengräbern der hessischen Verfassung.“ Pfaff nimmt ihn gegen diese unberechtigten Vorwürfe tapfer in Schutz, iadem er nachweist, wie Oetker nur bemüht gewesen ist, von den vielen trefflichen Einrichtungen seines engeren Vaterlandes, z. B. von der erprobten Gerichtsverfassung einen ansehnlichen Antheil in die neue Ordnung der Dinge hinüber zu leiten. Auch Oetkers Betheiligung an der Bildung einer national⸗liberalen Partei im preußischen

von A. Klingelhöffer in Darmstadt erscheinende „Correspondenzblatt“ wird monatlich einmal ausgegeben und kostet jährlich 5 Im Verlage von Hermann Risel u. Co., Hagen i. W. und Leipzig, erschien soeben ein Buch, betitelt: „Praktische Rath⸗ schäge für Einjährig⸗Freiwillige und solche, die es werden wollen“, von v. Wenkstern. Die vorliegende Schrift unterscheidet sich wesentlich von allen, dieses Gebiet berührenden, welche eine statt⸗ liche Literatur für sich bilden. Sie will nicht ein Instruktionsbuch für den Dienst sein, sondern sie will wirklich praktische Rathschläge für das ganze Wesen und den Stand des Einjährigen, sein Thun und Treiben, Verhalten und Auftreten geben. Sie füllt daher eine bis dahin recht fühlbare Lücke in der Zahl der betr. Leitfaden aus, da sie Dinge behandelt, welche bisher in allen ähnlichen Werken gar⸗ nicht oder doch nur sehr flüchtig berührt waren. Der Verfasser stellt sich nicht auf den Standpunkt eines strengen Vorgesetzten, welcher nur Befehle urd Vorschriften kennt, sondern er tritt als wohlmeinender Freund, als älterer Kamerad den jungen Soldaten gegenüber, dessen Wohl ihm am Herzen liegt, und dem er durch seine Erfahrung behülflich zu sein wünscht. Alle Verhältnisse, welche auf den Einjährigen Bezug haben, die Zeit vor seinem Eintritt, die hierbei in Betracht kommenden Bedingungen, die Kosten, die Dienstzeit selber, Entlassung, Alles ist hier einer ge⸗ nauen, eingehenden Erwägung unterzogen. Insbesondere sind die Kapitel IV und V, Verhalten in und außer dem Dienst, Verhalten den Gemeinen, den Unteroffizieren gegenüber, Verkehr mit den Kameraden, mit den Offizieren, für den neu Eingetretenen von Wichtigkeit, da gerade hierin ihm Gelegenheit geboten wird, sich über das Richtige zu informiren, und er hier Belehrung findet, die er anderweitig vergeblich suchen würde; durch die Beobachtung der hier gegebenen Rathschläge kann er sich vor manchem Verstoß bewahren. Die praktischen Winke, welche der Verfasser namentlich betreffs der pe⸗ kuniären Punkte giebt, werden nicht nur von dem Einjährigen selbst, sondern auch von dessen Angehörigen mit Dank angenommen und befolgt werden. Im Anhange sind die für den Einjährig⸗Freiwilligen wichtigen gesetz⸗ lichen Bestimmungen, ferner die auf ihn bezüglichen Paragraphen der deutschen Wehr⸗ und Heerordnung, Bestimmungen über das Ersatz⸗ geschäft im Kriege, über Dienstleistung. Bekleidung, Verpflegung, über Beförderung zum Reseveoffizier enthalten, dann Bestimmungen über den einjährig⸗freiwilligen Dienst der Mediziner, ein Auszug aus der Verordnung über die Organisation des Sanitätscorps, den Dienst der Pharmazeuten, Unter⸗Roßärzte u. s. w. Der Preis des 138 Seiten starken Buches beträgt ungebunden 1,50 Joseph Bär u. Co., Buchhändler und Antiquare in Frankfurt a. M. und Paris, haben wiederum einen Lagerkatalog, Nr. 140, Kriegswissenschaft und Kriegsgeschichte ausgegeben. Derselbe enthält ein Verzeichniß von 1525 Schriften, die unter folgende Abtheilungen vertheilt sind: I. Allgemeines und (militär.) Zeitschriften (darunter Heeren und Ukerts Gesch. d. europ. Staaten, in 86 Bden.; Fr. von Raumers Histor. Taschenbuch mit der Fortsetz von Riehl, 50 Jahrg.; die Preußischen Jahrbücher in 40 Bden; ziemlich viele Kataloge von Bibliotheken u. s. w.; im Ganzen 78 Nrn.); II. Taktik und Befestigungskunst (515 Nrn.); III. Kriegsgeschichte (932 Nrn.). Die letzte Abtheilung betrifft das Alterthum, das Mittelalter, die neuere und die neueste Zeit, fast alle Länder Europa’s (Deutschland, Frankeich, England, Dänemark, Schweden, die Niederlande, Spanien, Italien, Rußland, Griechen⸗ land, die Türkei), Nord⸗ und Südamerika, sowie Persien in Asien. Man findet Schriften über die Völkerwanderung, die Kreuzzüge, den 30jähr. Krieg, den jähr. Krieg, den Krieg gegen die franz. Republik, den Krieg gegen Rußland i. J. 1812, die Befreiungskriege von 1813 bis 15, den preuß.-⸗österreich. Krieg 1866, den deutsch⸗franz. Krieg 1870 u. s. w.; viele Schriften über einzelne ausgezeichnete Feldherren, wie z. B. Gustav Adolf, Turenne, Moreau, Napoleon I., Washington u. s. w. Wegen der Reichhaltigkeit der Kriegsliteratur, die in dem Kataloge zusammengestellt ist, dürfte derselbe dem Militär wie dem Historiker sehr willkommen sein. Gewerbe und Handel. Die Brandenburger Spiegelglas⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft hielt am 19. d. M. ihre Jahresversammlung. Dieselbe erreichte im vorigen Jahre 1883 einen Bestand von 11 227 Versicherungen mit 4 546 464 Versicherungssumme und 111 283,25 Prämieneinnahme. Die Prämien⸗ und Kapital⸗ reserven belaufen sich auf 85 641,62 = ca. 77 % der Prämie. Im letzten Jahre wurden 64 087,49 für Schäden gezahlt. Unter den Schäden des letzten Jahres sind allein 135 durch ruchlose und absichtliche äußere Veranlassung entstanden und zwar 32 speziell durch Strolche, welche sich dadurch ein Unterkommen im Gefängnisse ver⸗ schaffen wollten. Elberfeld, 29. März. (W. T. B.) In der heutigen General⸗ versammlung der Vaterländischen Hagel⸗Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft wurde die Vertheilung einer Dividende von 40 per Aktie oder 6 ¾ % beschlossen. Frankfurt a. M., 29. März. (W. T. B.) Der Aufsichtsrath der „Konsolidirten Alkali⸗Werke“ in Westeregeln be⸗

sich die umfangreichen Tribünen des ersten Platz

ten Restaurants und Pavillons. Rechts von di zweite Platz aus, für welchen der Aussicht genommen ist belustigungen gesorgt werden soll.

Das letzte rains endlich bis zu der

Grenze der asse

ermöglicht ist.

Um dem geladenen Publikum das Terrain beiden Bahnen vorzuführen, wurden zwei sirt, von denen das eine ein Jockeyrennen auf 2500 m die kleine Hindernißbahn erkennen ließ

Offizierrennen, die große Steeplechase⸗Bahn vo

weis, daß die Anlagen der ganzen Bahn vorzüglich Weise etwas zu wünschen übrig lassen, so daß die Hindern ißbahnen des Kontinents gerechnet werden

Rom, 29. März. der Insel Ischia eine Erderschütterun worden, die indessen keinerlei Schaden verursachte. Augenblick erschreckte Bevölkerung beruhigte sich ba

führung von W. Friedrichs dreiaktigem Lustspie Land“ sein Repertoire Die Novität gewann dadurch noch ein besonderes Gast dieser Bühne, Hr. Franz Schönfeld vom N. Mannheim, in einer seinem Naturell überall

Darsteller. Alle seine äußeren Bewegungen wie die treten ungekünstelt hervor, so daß jede Nuance d

ihrem Recht, und von Anfang bis zum Schluß steller durch reichsten Beifall ausgezeichnet wurde. Rath Presser gab Hr. Engels in seiner drastischen u reservirten Weise; nur hätte die Sprache etwas

realistisch angehauchten, in dem pietistischen Ha Marine⸗Offiziers fand in Hrn. Peppler

vollen Vertreter. line von Drang) durch ihr frisches, natürliches und geziemend einreihendes Spiel.

entspricht, daß ihre Begabung

cholische Liebhaberinnen⸗Genre ausreicht. Schlie

nungen und in dem, was auf der Bühne geschieh

Einzelleistungen seine Freude haben kann. Der N Kleists’, Der zerbrochene Krug“, dessen Hauptrolle, der während vorgestern Hr.

sich mit Erfolg in tirte. Die intensive Wir

ung, welche Haase's chara führte derselbe seine erwarten darf.

tigen Theaterpublikum am Sonnabend einen recht b Zur Aufführung kam „Die Näherin“, eine Wiener der von Ludwig Held verfaßten Originalgestalt bereits gelegentlich eines Gastspiels der Fr. Wilhelmstädtischen Theater gegeben worden Eduard Jacobson neu bearbeitet und auf Lokalton umgestimmt worden ist. Es handelt die in einem Vermiethungsbüreau verübte

wollen, ein Umstand, welcher die komischsten Folgen h Spiel und Dialekt so unverfälscht und mit

und Keckheit, daß die Künstlerin diese Rolle zu den lichsten ihres Repertoires rechnen darf. Einen ganz b

Preis und auf dem außerdem für

Das Deutsche Theater hat mit der vorgestrigen ersten Auf⸗

und Geberde in gefälliger und naturwahrer Form erscheint. fingirte Demuth und die übersprudelnde Laune kamen gleichmäßig zu

auch die Wirkung dieser liebenswürdigen Bonvivantrolle, deren Dar⸗

voll und das Wesen etwas vornehmer sein können.

Nicht weniger überraschte Frl. Thater (Pau⸗

d. .Frl. Agnes Sorma zeigte in der Rolle der Celestine, welche ihrem eigentlichen Darstellungskreise nur wenig auch für das sentimentale und melan⸗

1.

mit ihren tlega esen dehnt sich d auf 1 2

Volk Drittel des e rwerke wird vo

den Besuchern des dritten Platzes (Preis 50 ₰) eingenommen, f die auch auf dem hügeligen Terrain der Nordseite der stattet ist, von wo aus ihnen eine vollkommene Uebersicht der Bah 1 Auf diesem Terrain sind nun neben der Trainirbah eine Bahn für Flachrennen, eine solche für Hürdenrennen und ein große Hindernißbahn für schwere Steeple⸗Chasen angelegt worde

Zutritt g.

für diese letztere Rennen improv⸗ die Distanz von das andere, ein rführte. Es wat

selbstverständlich, daß diese beiden Rennen absichtlich ohne jede Kon⸗ kurrenz veranstaltet wurden; sie gaben aber den Anwesenden den Be.

Bahn zu den best

sind und in kehs kann.

(W. T. B.) Gestern Nachmittag ist auf

g wahrgenommen Die im ersten Id wieder.

1 „Er muß aufs

avfs Neue um ein älteres Lustspiel erweitert,

Interesse, daß der ational⸗Theater in

entsprechenden Rolle (Ferdinand von Drang) vor dem Publikum erschien. ist ein von Natur äußerlich und innerlich in reichem

8 Schönfeld Laße begabter Gefühlswallungen es Spiels in Ton Die

steigerte sich denn

Den frömmelnden nd doch angemessen weniger salbungs⸗ Die Rolle des use aufräumenden einen ausdrucks⸗

zum Deutsch

v11““

LE

eiger und Königlich

Berlin, Montag, den

31. März

„Anzeiger. 1884

dem Ganzen sich

ßlich müssen wir

auch bei dieser Aufführung der Regie unsere Anerkennung aus⸗ sprechen: alles Einzelne schickt sich wohl zusammen; in den Erschei⸗

t, ist nichts Auf⸗

sallendes, nichts Störendes, so daß man an dem Ensemble wie an den

orität voran ging Dorfrichter Adam,

im Deutschen Theater bis jetzt von Hrn. Fr. Haase gegeben wurde,

derselben präsen⸗ kteristisches Spiel

erzielt, konnte Hr. Förster zwar nicht hervorrufen; nichts desto weniger Rolle mit Geschick und jenem feinen Verständ⸗ nisse durch, welches man von diesem vorzüglichen Schauspieler immer

Das Wallner⸗Theater bereitete dem der Erheiterung bedürf⸗

ehaglichen Abend. Posse, welche in zwar seiner Zeit

Geistinger im Friedrich⸗ inzwischen aber von

den Berliner sich darin um Verwechselung

der Namen zweier stellensuchenden Damen, die sich von einem Guts⸗ besitzer in Wannsee als Gesellschafterin und Näherin anwerben lassen

at. Frl. Schwarz

gab die Titelrolle der lustigen Wiener Näherin Lotti Grießmeyer in so liebenswürdiger Frische

besten und glück⸗ esonderen Reiz er⸗

Nichtamtliches.

reußen. Berlin, 31. März. Im wei bs 8 vorgestrigen (68.) Sizung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Berathung des Ent⸗ wurfs einer Jagdordnung fortgesetzt. Der Abg. Schmieder nahm einen zum 0 2 estellten Antrag wieder auf, wonach für Roth⸗ und Damwild eine Schonzeit nicht mehr bewilligt werden solle. Redner stellte denselben als eine Konsequenz des eben gefaßten Beschlusses dar. Der Antrag wurde aber abgelehnt G Nunmehr beantragte der Abg. Büchtemann, die Vorlage an die Kommission zurückzuverweisen, um die Konsequenzen des Conradschen Antrags zu Füegen⸗ .“ eine fruchtbrin⸗ e Berathung gar nicht mehr möglich. genddie Abgg. Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst und Dr. Windt⸗ unterstützten diesen Antrag. 1 Der 1nns von Rauchhaupt meinte, man wolle damit nur das Gesetz zu Falle bringen. Man könne auch in der Debatte fortfahren, und die eventuell nothwendigen Korrekturen bei dritten Lesung anbringen. 1 8 Dieser Auffassung schloß sich auch der Abg. Götting an, während der Referent Abg. Francke und Abg. Rintelen der Meinung waren, daß die Korrekturen sich sehr leicht bewerk⸗ stelligen lassen würden, da der Antrag Conrad in der Kom⸗ mission in der ersten Lesung bereits und die entsprechenden Konsequenzen gezogen seien. g syrec⸗ Abg. Günther empfahl schließlich den Ausweg, daß man die weiteren Paragraphen, welche von der des Wildschadens handeln, aussetze, und erst die Frage des zildschadenersatzes in §. 71 erledige. 8 8 b5 2 Vorschlage trat auch der Abg. Dr. Windthorst bei, und das Haus beschloß demgemäß. 1 §. 71 a lautet nach dem Kommissionsbeschlusse: 8 §. 71 a.

Der an Grundstücken und deren Erzeugnissen durch Elch⸗, Roth., Dam⸗, Reh⸗ oder Schwarzwild oder durch Fasanen angerichtete Schaden ist jedem Nutzungsberechtigten zu ersetzen.

2 ichtet hierzu sind: Dee in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirke belegenen stücke der Jagdpächter, 8 1 2) E 8. 11, 13 und 14 angepachteten Grundstücke er Anpachtende. 8 8 erb ere Erfaßpflichtige I e 19 alle und alle für inen. Unter sich haften sie zu gleichen Theilen. 8 emn Hjerzu e der Abg. Letocha, in 6. Absatz 1 Zeile 3 hinter „Schwarzwild“ einzuschalten „oder durch 1. Oe Die Abgg. von der Brelie, Dr. von Cuny und Genossen beantragten: s der Abgeordneten wolle beschließen: 8* 8 §. 71 a unter Nr. 1 hinter „Jagdpächter einzuschalten: „aushülfsweise die Grundbesitzer des Jagdbezirks, soweit sie gemäß 5. 34 betheiligt sind.“ 1I. Peghees Sfnn a folgende Paragraphen einzuschalten:

§. 71 aa. Für den Wildschaden auf Grundflächen, auf denen nach §. 7 die Jagd ruht, haften solidarisch die Pächter des an⸗ liegenden Jagdbezirks und, wenn solcher nicht verpachtet ist, die 8 igten desselben. Ingdberrchc Ist 8es Schaden durch Wild verursacht, welches nicht in dem Jagdbezirk des Entschädigungspflichtigen seinen regelmäßigen Aufenthalt hat (Streif⸗ und Wechselwild), so ist dieser berechtigt, Ersatz von demjenigen zu verlangen, aus dessen Wildstande dasselbe ausgetreten ist (Standwild). Letzerer haftet auch dem beschädigten

Inhaber eines eigenen Jagdbezirks auf Schadenersatz gemäß §. 71a.

§. 54 (Schonzeiten)

horst

Sind mehrere solche Grundstücke vorb einem Jeden derselben gehörenden mit Hol Der Abg. Dr. Enneccerus erklärte, e daß sich Darin Man m

dagegen angeführt worden sei, juristisch nicht konstruiren lasse. der juristischen Konstruktion.

Man habe schon im römischen Recht Jemand für den Schaden

nicht existirt hätten, weil es und keine Schonzeit gegeben habe. niß für den Schadenersatz bejahen.

durch künstliche führte einige Beispiele von umfangreich Felder durch Wild an, Petition eine Stelle.

der Petent in Folge des Ruin entgegengehe, und nur

(Rufe rechts: aus Heidemühlen. Rufe gewissen Geg geh. me. ja e 2 nicht vorhanden sein,

s 9 Kraft treten.

(Rufe rechts:

schadengesetz auch nicht in

Jeder berechtigt, die Thiere, die zu bekämpfen, und das Tödtung der Thiere. Aber gerade

agdrecht den Nacdeüch Jagdrecht und Schonzeit für den Jagdberechtigten. Es finde si schränkung des Eigenthümers zu Gun

eintreten. sei er mit dem Verbindung mit dem 2 Selbstverständlich müsse haften. Immer seien

der es aber d bedingungen dadurch, daß der aufzukommen habe, schlechter würden. Jagdgenossen würden dadurch vermind Jagdbezirk vereinigten Grundbesitzer den Wildschaden aufzukommen hätten.

dessen Bezirk das . dieser allein in der Lage sei, beschränken. l hegung des Waldes das Wild von Er gebe zu, daß man in manchen

Fälle dürfe das Gesetz, das in den üb

sitzer derselben für den angerichten Schaden nach

daß bei der Frage des Wildschadenersatzes so häufig als Grund

willen keine Gesetze, sondern um der realen Bedürfnisse halber, und um den Bülligkeitsgefühlen nachzugeben; Konstruktion könne das Haus der Wissenschaft

.. 2 süch. durch Abpflügen des benachbarten Grundstückes angeri 888. eelcaen habe das vC111.“ satz ni ührt. Aber weshalb? Weil die Gründe ersatz nicht eingeführt. Abe t. en Haczaln Er müsse das Bedürf⸗ Schon wenn er auf 8b 2 titionen hinblicke, die aus Kreisen stammten, welche Haufen Fen Agitation gewiß nicht influirt seien. Redner

und verlas aus In dieser Petition heiße es u. A., daß Wildschadens dem völligen finanziellen den vierten Theil etwa von dem⸗ jenigen ernte, was er ohne den Wildschaden ernten würde: statt des sieben⸗ bis achtfachen Körnerbetrages nn Wo?) Er meine die Petition

das Bedürfniß nach Schaden⸗

für den Ersatz des Wildschadens. Leühl sve st . sein Eigenthum beschädigten, wirksamste Mittel dazu sei eben die dieses Recht sei durch das Interessenten entzogen, und durch die Schonzeit

da müsse die Entschädigungspflicht dieser anderen Personen Wer solle nun den Ersatz leisten? In Vorschlage der Kommission einverstanden in Amendement Götting und Ludowieg. Jagdpächter

2 1 r oder unmittelhar haften müßten, da die Pacht⸗ EE Pächter für den Wildschaden

Art gegenseitiger Versicherung. Deshalb hätten seine Freund

einen Regreß gegen denjenigen zu gewähren, in Wild als Standwild gehegt werde, zumal den Wildstand erheblich zu Nur der Waldbesitzer könne auch

Wildes, wenn es weithin gewechselt habe, nicht bis zu ursprünglichen Bezirk verfolgen könne, aber wegen solcher einzelnen

anden, so haften die Be⸗ Maßgabe der z bestandenen Fläche.“

s habe ihn gewundert,

der Wildschadenersotz liege eine Verkennung ache aber um dieser⸗

die juristische überlassen. Analogie, daß den derselbe

eine

en Beschädigungen der einer diesbezüglichen

nur den zweifachen. des Schlobach „Reichsfreund!“) In

ese werde das Wild⸗ Auch das Bllligkeits⸗ An sich sei

eien nur von Vortheil ch hier wieder die Be⸗ sten anderer Personen,

Im Ganzen

primo loco

och die Grundkbesitzer,

Die Einnahmen der ert, und die in einen seien es daher, die für

Das sei also nur eine

durch Ein⸗ den Feldern fernhalten.

Fällen die Spur des zu seinem

rigen Fällen gut wirken

That viele Klagen laut geworden, so müsse er sagen, daß i I. Fällen Schaden ganz und voll von den Großgrund besitzern ersetzt worden sei, und nur in wenigen Fällen sei keine Entschädigung gewährt worden. Die Rechte beklage das ebenso wie die Linke, wenn sich die Leute ihrer moralischen Verpflichtung entzogen hätten, aber seine Partei glaube, daß der Entschädigung nur gut und richtig abgeholfen werden könne, wenn man einmal Vorschriften in Bezug auf das Ab schießen des Wildes verschärfe und wenn zweitens derjenige, der die Jagd betreibe, und das Vergnügen davon habe auch den Schaden zu tragen habe. Bei der ersten Lesun habe er bereits gesagt, daß seine politischen Freunde und er die Jagd für ein edles Vergnügen hielten, auf der anderen Seite wolle seine Partei aber dem, ber durch das Wild ge⸗ schädigt werde, den Schaden voll und ganz ersetzen. Von die sem Gesichtspunkte sei die Kommission dahin gekommen, de

§. 71a in dieser Fassung anzunehmen. Er sei der Ansich 8 daß derjenige, der die Jagd ausübe, auch verpflichtet sei, für den Schaden aufzukommen, welchen das Wild auf dem Grun und Boden eines Andern anrichte. Die Gemeinden, welche einen vollen Wildstand hätten, erzielten auch schon durch die Pacht einen großen Vortheil, die gerade mit Rücksicht auf etwaigen Schaden sehr hoch bemessen werde. Er erinnere sich eines Falles, wo vor einigen Jahren in der Gegend von Bernau für eine Jagd 2000 Thlr. Pacht bezahlt sei, trotzdem der Jagdbestand nur ein mäßiger gewesen sei; der betreffende Jagdpächter habe in einem Jahre ein Stück Rothwild und einen Keiler ge⸗ schossen. Hatte wohl irgend ein Mensch dafür so viel Groschen als Thaler gezahlt, wenn nicht darin eine ganz erhebliche Ent⸗ schädigung für den Schaden, welchen das Wild am Grund und Boden anrichte, enthalten wäre? Ebenso sei es in vielen anderen Fällen. In der Jagdpacht werde dem Besitzer schon eine Entschädigung gezahlt; sollte dies nicht der Fall sein, so solle der Jagdpächter verpflichtet sein, auch für die Beschädi⸗ gungen eine außerordentliche Entschädigung zu zahlen. Da⸗ durch werde den Klagen abgeholfen. Es sei beantragt, den Waldbesitzer regreßpflichtig zu machen. Er habe sich dagegen aussprechen müssen. Er halte das für eine Bevorzugung 8 Jagdpächters. Wenn er danach z. B. eine Jagd pachte, un er mache bei der Ausübung derselben Schaden, so müsse er den Schaden ersetzen, Wund habe das Recht, das Geld zurückzufordern. Das wäre doch eine offenbare Benachtheiligung des Waldbesitzers dem Wald⸗ pächter gegenüber, und deshalb sei seine Partei dagegen. Seine Partei halte es auch für unmöglich, nachzuweisen, ob der Schaden, der angerichtet werde, überhaupt von dem Wilde herrühre, das auf dem Grund und Boden vorhanden sei. Er resumire sich dahin: Wenn man die Maßregeln zum Schutze der kleinen Besitzer verschärfe, und die Entschädigungspflicht demjenigen auferlege, der die Jagd ausübe, so werde allen billigen Forderungen genügt. Das Regreßrecht, welches der nationalliberale Antrag statuire, könne er nicht acceptiren; derselbe würde dem kleinen Mann in der That keine Wohlthat er⸗ weisen, vielmehr als ein Dangergeschenk erscheinen. Deshalb empfehle es sich, die Anträge der Kommission anzunehmen; wenn dieselben sich als nicht ausreichend erweisen sollten, so wären er und seine politischen 28 welche sich

ei ehenden Forderungen entziehen würden.

Abg. von Risselmann erklärte sich für Wiederher⸗ stellung der ursprünglichen Regierungsvorlage, welche die wirk⸗ samsten Mittel zur Verhinderung eines übermäßigen Wild⸗ standes, und damit den besten Schutz gegen Wildschaden, ge⸗ währe. Bisher habe überall Frieden auf dem Lande geherrscht;

das Wild die Felder beschädigt habe, seien sehr hohe 1e.ecezasen für die Jagd bezahlt, und dadurch die Flur⸗ besitzer reichlich entschädigt worden. Die hier vorgeschlagene Regelung des Wildschadenersatzes werde nur zahllose Vexa⸗ tionen fuͤr die Jagdpächter, und damit auch wieder erhebliche Nachtheile für die Gemeinden herbeiführen, die eben keine hohen Einnahmen aus der Verpachtung der Jagd mehr ziehen würden. Nach den liberalen Vorschlägen werde der Werth der Jagd gleich Null sein. Das Haus möge die Regierungsvorlage wieder herstellen, und so durch Abwehr und Verhütung 2 Wildschadens den kleinen Grundbesitzer besser schützen, als durch die durchaus unpraktische Durchführung der Ersatzpflicht. b Der Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Dr. Michelly entgegnete, die Staatsregierung glaube für diejenigen Landestheile, in welchen das Jagdpolizeigesetz vom Jahre 1850 gelte, an dem Grundsatz festhalten zu müssen, daß ein gesetzlicher Anspruch auf Wildschadenersatz nicht zuzulassen 18 gleichviel ob sich dieser Anspruch gegen den Grundbesitzer es Jagdbezirks, oder gegen die Jagdpächter richte. Die Staats⸗ regierung gehe dabei von folgenden rechtlichen Eeg. aus: Der Anspruch auf Wildschadenersatz sei ein rein eivil⸗ rechtlicher, und lediglich nach denselben Grundsätzen zu beur⸗ theilen, welche für den Schadenersatz im Allgemeinen gälten. Nach diesen sei aber ein Jeder nur für denjenigen Schaden verantwortlich, welchen er durch seine Schuld ver⸗ ursacht habe, und eben diese Voraussetzung fehle 822 Wildschaden. Der Eigenthümer sei ja, wie zschon ausgeführt worden sei, nicht Eigenthümer des öö“ der Jagdberechtigte habe keine Gewalt über dasselbe, 852 e⸗ finde sich gar nicht in der Lage, den Wildschaden zu verhü . Es fehle jeder Kausalnexus zwischen Jagdberechtigten und Schaden. Gegen die Auffassung, man möge nur den ees schadenersatz einführen, die Wissenschaft werde sich schon sünat her danach richten, habe er einzuwenden, daß die 88 sich schon sehr eingehend mit der Frage beschäftigt wücs;fn b er sei in der Lage sich auf Autoritäten der 8 zu berufen, welche ebenfalls der Ansicht seien, daß 528 1 8 schadenersatz überhaupt nur in solchen Fällen zu dsh set, wenn der Jagdberechtigte sich eines Mißbrauchs seirn Jagdrechts schuldig gemacht habe, daß 8n 881 einr gesetzlicher Anspruch auf Ersatz nicht geresh ferte est. ne9 Er weise auch auf das französische Recht hin, welches dses.. welche besonderen Bestimmungen über Wildschaden ni 5 kenne, sondern sich bezüglich desselben mit den allgemeinen Bestimmungen des code civil begnüge.

Wenn man sich darauf berufe, daß doch

hielt ihre Leistung durch die eingelegten Lieder und Schnadahüpfl, in denen Frl. Schwarz auch ihre gesangliche Begabung glänzend zu entfalten Gelegenheit fand. Ihr zur Seite stand im Vordergrunde der höchst komischen Handlung Hr. Guthery als Schreiber Leopold Hoch, der nächst der Genannten für sein gewandtes humorvolles Spiel den meisten Bei⸗ fall verdiente und fand. Hr. Meißner als Hausdiener Schnörkel, Hr. Niedt und Fr. Carlsen als Ehepaar Schombar, Frl. Hiller als Rosa, Hr. Ottbert als Ferdinand, Fr. Walter⸗Trost als Fr. Weber und Hr. Seidel als Schreiber Schwämmchen vervollständigten das heitere En⸗ semble. Die Posse ist mit mehreren nicht nur witzigen, sondern auch 8. melodiösen Couplets ausgestattet, für deren hübsche musikalische Grundstücke der Jagdpächter; im Falle der Zahlungsunfähig⸗ Einkleidung die Herren C. Millöcker und Gustav Michaelis gesorgt keit desselben oder wenn ein ersatzpflichtiger Jagdpächter nicht haben. Namentlich fand ein originell erfundenes Terzett mit dem vorhanden ist, die Grundbesitzer des Jagdbezirkes, soweit sie Refrain „In den Sternen steht's geschrieben“, welches von Frl. nach §. 34 betheiligt sind; 8 Schwarz und den Herren Guthery und Meißner vorgetragen wurde, 2) für die gemäß §§. 11, 13 und 14 angepachteten Grundstücke vielen Beifall und mußte auf Verlangen zum Theil wiederholt der Anpachtende. I“ werden. Das Wallner⸗Theater dürfte in der unterhaltenden Posse Mehrere Pächter haften einer für alle und alle für einen. wieder ein dauerhaftes Repertoirestück gewonnen haben. Unter sich haften sie zu gleichen Theilen. 8 Neues Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Auch Die Grundbesitzer eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes haften der gestrigen zweiten Sonntagsaufführung von „Hoffmanns Erzäh⸗ nach Verhältniß der betheiligten Flächen (§. 34). Sie werden 3 lungen“ wohnte ein glänzendes, alle Plätze füllendes Publikum bei dem Ersatzverfahren (§. 715) durch den Gemeindevorsteher (§. 22) und spendete der Novität einen Beifall, der von Bild zu Bild stieg. ertreten.

„Bödiker stellte zu diesen Anträgen folgendes In der Bartholomäus⸗Kirche giebt der Organist N Peters morgen, Der Abg. Bödiker s 8

f 8 gami.2 Amendement: Dienstag, Abends 7 ½ Uhr, ein Wohlthäͤtigkeits⸗Concert, in 8 9 dneten wolle beschließen: Felchem b- Hedwig Peters, eine frühere Schülerin des Musßf De hes der vnge hs e 712 der Kommissiensbeschlüsfe und

3 e ende moill-S e d Brozi G- 8 ; 78 b 2 e oge Schülerin der Hochschule, Fr. Clara Bindhoff, die Domsänger Hold⸗ en. §§. 71 aa, 71 bb des Antrages der Abgeordneten v. d. Brelie grün und Rolle, und der unter Leitung des Concertgebers stehende binter bög ich einen neuen §. 71 ec einzufügen: Kirchenchor haben den gesanglichen Part, die Hrrn. R. Schulze und d b

solt G ind in d ällen der §§. 71 a, 71 aa, 71 bb mehrere P. Peters den Vortrag von Violinkompositionen übernommen. vaice geseeheh haften dieselben dem Beschädigten jeder

8 e, unter sich zu gleichen Theilen; sind in den genannten LWö Grlch nger ersatzpflichtig, so haften diese dem Beschädigten und unter sich nach Verhältniß ihrer betheiligten Flächen (§. 34). Die Grundbesitzer werden in dem polizeilichen Ersatzverfahren (§. 71 b) durch den Gemeindevorsteher (§. 22) vertreten. 8

Endlich beantragten die Abgg. Dirichlet und Schmieder: Das Haus der Pgg e e gs Seg Pectesen. inter §. 71 a einen §. 71 a1 einzuschalten: Hingee Schaden durch Wild verursacht, welches nicht im 88 zirk des Entschädigungsverpflichteten seinen regelmäßigen Aufentha hat, so ist dieser berechtigt, Ersatz von demjenigen zu fordern, aus dessen Wldstässe dens dhscebreten ist. ner einen §. 71 a 2 einzuschalten: Ferner einer gich in einer Entfernung, auf welche die Wild⸗ gattung, von der der Schaden herrüͤhrt, zu wechseln pflegt, ein zu einem erheblichen Theil mit Holz bestandenes Grundstück von . destens 500 ha Umfang, und kommt die in Rede stehende Wild⸗ gattung dort als Standwild vor, so gilt die Vermuthung, . das Wild, welches den Schaden verursacht hat, aus diesem Grund⸗ stücke ausgetreten ist.

Ferner stellten die Abgg. Götting und Ludowieg folgen⸗ den Antrag:

as us der Abgeordneten wolle beschließen: 71a zu streichen und an Stelle desselben folgenden

8 setzen: 8 e Grundstücken und deren Erzeugnissen durch Elch⸗, Roth⸗, Dam⸗, Reh oder Schwarzwild oder durch Fasanen angerichtete Schaden ist dem Neie zu ersetzen. Verpflichtet hierzu sind:

1) für 8 in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirke belegenen

den, nicht unterbleiben. Allerdings sei nicht der ganze Wild⸗ schaden in Anrechnung zu bringen, aus dessen Bezirk das Wild gekommen sei, denn auch der Jagdberechtigte genieße einen großen Vortheil, und deshalb müsse auch von diesem Ersatz geleistet werden. Die Herren auf der Rechten wollten immer nicht nur für den Großgrundbesitz, sondern auch für den mittleren und Kleingrundbesitz eintreten. Hier sei nun eine Frage, wo das Haus zeigen köoönne, ob es dem⸗ selben Ernst ums Herz sei, wo die Rechte zeigen könne, daß sie dieses Interesse auch dann habe, wenn es ein kleines Opfer koste! In vielen Fällen werde der Fiskus ersatzpflichtig sein, und er wende sich deshalb an die Königliche Staats⸗ regierung, indem er die Hoffnung ausspreche, daß Interesse für den kleinen Mann, das sich jetzt so ü hervordränge, nicht ein Veto gegen die Wildschadenersatzpflich einlegen werde! 1 8r Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Dr. Michelly erwiderte, die von dem Vorredner erwähnte Petition beziehe sich auf eine in der Staatsforst belegene Enklave, welche früher mit einem Zaun umgeben gewesen sei, der genügt habe, um das Wild von der Enklave abzuhalten, in letzterer Feit sei der Zaun verfallen, und das Wild habe auf der Seego. allerdings sehr erheblichen Schaden angerichtet. Der thümer des Grundstücks habe aber sich niemals an die Be⸗ hörde gewendet, wenigstens sei der Centralinstanz über diesen Fall nichts anderes bekannt geworden, als aus den Zeitungen, und sobald der Minister Kenntniß davon erhalten habe, habe derselbe es sich angelegen sein lassen, sofort Remedur eintreten zu lassen. Der Wildzaun sei in einem gegen früher verstärktem Maße um die Enklave gelegt worden. Daß übrigens der Grund⸗ besitzer durch das Wild nicht einen so erheblichen Schaden erlitten habe, wie der Abg. Enneccerus meine, ergebe sich wohl aus der Thatsache, daß der Besitzer die Jagd auf dem Grundstücke an den Fiskus verpachtet gehabt habe, und für dieselbe einen so hohen Pachtzins bezogen habe, daß derselbe schon einen reichlichen Ersatz für den Schaden geboten habe. Der Abg. von Oertzen⸗Jüterbog bemerkte dem Abg. Enneccerus gegenüber, daß die Konservativen die Noth des kleinen Grundbesitzers kennten und daß sie ganz genau wüßten, wo ihn der Schuh drücke. Seine Partei werde auch bemüht sein, demselben zu helfen. Warum aber seine Partei die Wege, die man vorschlage, nicht betrete, wolle er kurz anführen. Die Ausführun⸗ gen des Abg. Conrad hätten an wesentlichen Uebertreibungen gelitten, wenn derselbe gesagt habe, daß durch den Wildschaden in Oberschlesien Tausende von Leuten brotlos geworden seien. Er sei ebenfalls dort gewesen, und habe sich erkundigt. Wenn dort Wildschaden vorgekommen sei, und es s ien der

Abgeordnetenhause sowie im Reichstage ist näher besprochen. Oetker starb am 17. Februar 1881; auf dem Tische neben seinem Sterbebette lag aufgeschlagen sein Lieblingsbuch, die Bibel. Pfaff’'s Sch rift ist ein wohlverdientes Denkmal, welches der Freund dem alten Freunde, der Gesinnungsgenosse dem treuen Kampfgenossen gesetzt hat.

Von dem „Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts⸗ und Alterthumsvereine“ (her⸗ ausgegeben von dem Verwaltungsausschuß des Gesammtvereins in Frankfurt unter Redaktion von Ernst Wörner in Darmstadt) liegt uns die Doppelnummer 1 und 2 für Januar und Februar 1884 (32. Jahrgang) vor. Dieselbe berichtet zunächst über die Angelegen⸗ heiten des Gesammtvereins und veröffentlicht die Protokolle über die Generalversammlung desselben, welche am 27. August 1883 in Worms abgehalten worden ist, über die am folgenden Tage statt⸗ gehabte Delegirtensitzung und über die Sitzungen der ersten Seklion.

In der letzten Generalversammlung, bei welcher 11 Vereine vertreten waren, konnte die erfreuliche Mittheilung gemacht werden, daß die „Anzahl der zu dem Gesammtverein verbundenen Vereine bereits die Zahl 50 erreicht hat. Die vorhergegangene Versamm⸗ lung in Cassel hatte dem Verbande in dem Verein der Alter⸗ thumsfreunde in Bonn einen bewährten Genossen aufs Neue zuge⸗ fübrt, und Lerner wurde die Aufnahme dreier anderen Vereine, näm⸗ lich des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens zu Paderborn (welcher ebenfalls früher dem Gesammtverein angehört hat), des Alterthumsvereins zu Worms und des Vereins für die Geschichte der Stadt Meißen angezeigt. Der Versammlung wurde von dem Verwaltungsausschuß der Geschäftsbericht er⸗ stattet und sodann der Jahresbericht über das römi ch⸗germanische Centralmuseum verlesen, auf welchen wir noch zurückkommen.

8 In der Delegirtensitzung ist als Verwaltungsausschuß sfür das Jahr 1884 der Vorstand des Frankfurter Vereins aufs Neue bestellt worden. In der Sektionssitzung hielt Direktor Dr. L. von Rau aus Frankfurt a. M. einen interessanten Vortrag über die Entwickelung des römischen Pfluges, wobei der Redner das Bronzemodell eines antiken Pfluges und verschiedene andere Modelle aus seiner Pflugsammlung vorzeigte. An diese Vereinsnachrichten reihen sich „Mittheilungen für deutsche Geschichte und Alterthumskunde überhaupt“, und zwar zunächst Mit⸗ theilungen über in der St. Quintinskirche zu Mainz aufgefundene alte Grabschriften und sodann der Anfang einer von Friedrich Ritsert ver⸗ faßten Geschichte der Herren und Grafen von Heusenstamm, welche einst auf dem gleichnamigen Schlosse, etwa eine Meile füdöstlich von Offenbach a. M., saßen und noch jetzt in Oesterreich blühen (mit zwei Wappenabbildungen). Die nächsten Abschnitte berichten über die Wirksamkeit der einzelnen Vereine (Winkelmannfeier in Bonn und 3. Jahresbericht der Gesellschaft für rheinische Ge⸗ schichtskunde, sowie über literarische Neuigkeiten (Dr. Rudolf Architektonik der altchristlichen Zeit). Den Schluß

den Notizen, insbesondere über alterthümliche Funde, Restau⸗ rationsarbeiten ꝛc. (Ausgrabungen auf dem St. Georgenberge bei Goslar, Ulmer Münsterbau, Sammlung des historischen Vereins n Bromberg). Das im Kommissionsverlage der Hofbuchhandlung

schloß in seiner heutigen Sitzung, 10 % Dividende für das Jahr 1883 zu vertheilen, ferner 207 000 auf Bergwerk⸗Konzessionskonto und 15 % auf die übrigen Konten abzuschreiben.

Ludwigslust, 29. März. ( T. B.) In der heutigen außerordentlichen Generalversammlung der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn, in welcher 2371 Stimmen vertreten waren, wurde der Verstaatlichungsantrag mit 2360 Stimmen angenommen. Glasgow, 29. März. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 594 600 Tons, gegen 585 100 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen 93 gegen 111 im vorigen Jahre.

St. Petersburg, 29. März. (W. T. B.) Die heutige Ge⸗ neralversammlung der russischen Bank für ausw ärtigen Handel hat beschlossen 9 pCt. Dividende zu vertheilen. Die aus⸗ scheidenden Mitglieder des Aufsichtsraths wurden wiedergewählt. Die Dividende wird vom 31. d. M. an oausgezahlt.

New⸗York, 30. März. (W. T. B.) Der Werth der Waareneinfuhr in der vergangenen Woche betrug 8 750 000 Dollars, wovon 2 Millionen auf die eingeführten Stoffe kommen. Der Export von Waaren im Februar überstieg den Import um

6 600 000 Dollars. Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 29. März. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Eider“ ist heute heute früh 6 Uhr in New⸗York und der Dampfer „Graf Bismarck“ derselben Gesellschaft am 25. d. M. in Bahia eingetroffen. Hamburg, 30. März. (W. T. B.) Der Postdampfer „Wieland“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist gestern Nachmittag 4 Uhr in New⸗York eingetroffen. 6

Triest, 31. März. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Austria“ ist mit der ostindischen Ueberlandpost gestern Mittag aus Alexandrien hier eingetroffen. 8 1“ 8 Für einen seit mehreren Jahren erblindeten Familienvater veran⸗ staltet der blinde Organist Adolf Friedrich, ein ehemaliger Schüler von Hrn. Otto Dienel, am Mittwoch, Abends 7 Uhr, in der Parochial⸗ Kirche ein Concert, in welchem er Bachs A-moll-Präludium und Fuge, Thiele's große Concert⸗Variationen und eine Fuge über B-a-ce-h von Schumann spielen wird. Frl. Alexandrine von Brunn, Frl. Margarethe von Mitzlaff und Hr. Rich. Küster haben ihre Mitwir⸗ kung zur Ausführuug eines Terzetts, eines Duetts und einiger Arien, . r Paul Hein zum Vortrage einiger Violin⸗Nummern zu⸗ gesagt.

Verlin, 31. März 1884.

Ein zahlreiches Publikum aus allen Ständen, namentlich aber Vertreter des Sports und der Presse, die hierzu besonders geladen waren, hatte sich gestern Vormittag auf der neuen Rennbahn zu Westend, welche der „Verein für Hindernißrennen“ dort hergerichtet hat, eingefunden, um die nunmehr im Großen und Ganzen fertig⸗ gestellten neuen Anlagen in Augenschein zu nehmen. Die Bahn, welche sich hart an der Chaussee von Charlottenburg nach dem Span⸗ dauer Bock zwischen den städtischen Wasserwerken und Schloß Ruhwald befindet und dieses weite Terrain vollkommen in Anspruch nimmt, bietet ein hügeliges Feld mit landschaftlich angenehmem wal⸗ digem Hintergrund. An der Seite zur Chaussee sind ge⸗ schmackvolle Parkanlagen gemacht, die bereits in dem ersten zarten Grün des Frühlings prangten. Links von der Eiafahrt erstrecken

Redacteur: Riedel.

in Kurhessen und Hannover der An⸗

1 s esetzlich schon längst anerkannt spruch auf Wildschadenersatz 9 setzlich 8