8
in unserm Dienstgebäude einzureichen, woselbst die Angebote in Gegenwart der etwa persönlich erschie⸗ nenen Submittenten geöffnet werden. Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt (Magdeburg⸗Halberstadt).
Gladbacher Rückversicherungs Aktien⸗Gesellschaft.
as zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den llein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten des Verfahrens aufzulegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer
druckten allgemeinen Bedingungen gegen
der Copialien und Druckkosten 8 egen. g eten Pachtbewerber, welche die Domaine und die dazu
gehörigen Grundstücke in Augenschein zu nehmen
wünschen, wollen sich an Herrn Domainenpächter
Zweite Beilage
des Königlichen Landgerichts zu Lissa i. P. auf 5 den 10. Juli 1884, eaian e, Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
8 richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 8 Lissa i. P., den 24. Marz 1881. “” “ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
I15474] Die
Charlier, Hermine,
ohne Geschäft,
ihren genannten, daselbst wohnenden Ehemann be⸗
der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts z 22 2 2„ 8 9 u Düsseldorf, die Gütertrennungklage erhoben und sst
hierzu Verhandlungstermin auf den 4. Juni 1884 Morgens 9 Uhr, bestimmt worden. 8 Der Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts: Steinhäuser.
Kaiserliches Landgericht Straßburg i./E.
Durch Beschluß der I. Civilkammer Kaiserlichen 1 G März 1884 wurde die zwischen den Eheleuten Conditor Simon Leon Bernard und Celine Catharine Mar⸗
Landgerichts Straßburg
zu vom 21.
garethe Hoffmann zu Straßburg bestehende Güter⸗
gemeinschaft für aufgelöst erklärt. Behufs Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte
wurden die Parteien vor Notar Loew in Straß⸗
burg verwiesen und dem Ehemanne Bernard die
Kosten zur Last gelegt.
18 ” gemäß Ausführungsgesetz vom 8.“ Ju 579.
Straßburg, den 24. März 1884. 8 Der Landgerichts⸗Sekretär. Krümmel.
[15476] Bekanntmachung.
Durch Beschluß der Abtheilung I. der Civilkam⸗ mer des Koiserlichen Landgerichts zu Colmar i. E.
vom 27. März 1884 wurde die Trennung der zwische
den Eheleuten Marie Lavigne, ohne besonderes Ge⸗ Bäcker zu Steige, be⸗
schäft, und Joseph Houlns, stehenden Guͤtergemeinschaft ausgesprochen. Der Landgerichts⸗Sekretär: Jansen.
[15473] Durch Urtheil
unternehmer, und Anna,
8 geb. Bongartz ohne Geschäft, Beide zu gartz, letzter
Crefeld wohnhaft,
kursmasse die Kosten zur Last gelegt worde Düsseldorf, den 27. März 1884..
(CEECa comm. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Ehefrau des Agenten Georg Sebastian geb. Krägeloh, genannt Gerstel, zu Düsseldorf wohnend, hat gegen
— der II. Civilkammer des Königli Landgerichts zu Düsseldorf vom 23. 888 scen ist zwischen den Eheleuten Wilhelm Lemm, Bau⸗
ohn die Gütertrennung mit Wirkung vom 24. De
1 ember 1883 an ausgesprochen und der öö Kon⸗
sollen inhalt 1
7
li
e
1157020 Bekanntmachung.
„Auf Grund des §. 20 der Rechtsanwaltsord wird bekannt gegeben, daß der K. Advokat Wilhelm Seyfried in Memmingen in die Liste der bei dem K. Landgerichte dahier zugelassenen Rechtsanwälte
eingetragen worden ist. Memmingen, 26. März 1884. Der Präsident des K. Landgerichts Memmingen.
[15702]
Der Rechtsanwalt Proma ist in die Liste der bei
dem hiesigen Kaiserlichen Landgerichte z ss Rechtsanwälte heute gelöscht “ “ Metz, den 29. März 1884. Der Kais. Landgerichts⸗Präsident: Schiller.
““
[15703] In die Liste der bei unterzeichnetem Landgerick zugelassenen Rechtsanwälte ist heute der “ 8 II., wohnhaft in Schweidnitz, eingetragen
Schweidnitz, 29. März 1884. Königliches Landgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
20l Bekanntmachung. Die im Saalkreise, 3 km vom Bahnhofe Wall⸗ witz, 1 km von der Halle — Magdeburger Chaussee belegene Domaine Petersberg soll einschließlich des Rechts, in den am südlichen Abhange des Peters⸗ berges und am Mühlenberge vorhandenen Stein⸗ brüchen Steine zu brechen, sowie der niederen Jagd auf den zur Domaine gehörenden Ländereien ein⸗ schließlich der von der Wiederverpachtung ausge⸗ schlossenen, zur Aufforstung bestimmten Flächen von 8868 S Johannis 1885 bis dahin ege des öffentli sgeb erwei verrce ichen Ausgebots anderweit ie Gesammtfläche der Domaine beträgt 234,499 ha, worunter sich 190 ha Acker, 12 Wi 19 ha Hutung befinden. 1 “ Den Verpachtungstermin haben wir auf Donnerstag, den 17. April d. J., e 8 Sitzungszimmer der unterzeichneten Königlichen. Regierungs⸗Abtheilung 11 zu Fh entheche lustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß 1) das Pachtgelder⸗Minimum 10 800 ℳ beträgt, 2) zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles „Vermögen von 80 000 ℳ erforderlich ist und 3) sich die Bietungslustigen vor der Licitation über ihre Qualifikation als Landwirthe und den Vrsit des erforderlichen Vermögens ausweisen „Die Verpachtungs⸗Bedingungen, die Regeln Licitation, sowie die Karte und das ö register können, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, täglich in unserer Domainen⸗Registratur und auf der Domaine Petersberg eingesehen werden. Auch sind wir bereit, auf Verlangen Abschrift der
Uebernahme Höhe von: 26,000 26,000 15,900 15,900 15,600 15,700 15,300 15,000 nachzuweisen.
bis
Lizitations⸗Kommissar gefi Zu dem auf den 7. 10 Uhr, in den Räumen der unterzeichneten rung anberaumten Bietungstermin laden wir
bewerber
die Karte Sonn⸗ und
können, wir schriften der
tationsregeln gegen Erstattung
theilen.
[15679]
der
Dienstag, 11 Uhr, an welcher Zeit
folgen wird.
Einsicht aus, stattung von werden.
[15690]
und 880 kfd.
wässerungsanlage auf Bahnhof Oschersleben vergeben werden. Offert⸗Formular und Bedingungen sind gegen portofreie Einsendung von 0,75 ℳ von dem Büreauvorsteher Herrn Hübner zu erhalten.
1 bezeichnete und verschlossene Offerten sind
speziellen Pachtbedingungen und Exemplare der ge⸗
5. Ap
Waaner in Petersberg wenden. Merseburg, den 26. Februar 1884.
Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und
1122011 Bekanntmachung.
Die zum vormaligen Tertial Hohenwart öri⸗ gen acht Domanial⸗Bauerhöfe zu e. etwa 7,5 km von der Kreisstadt und Bahnstation Grimmen und etwa 15 km von Stralsund entfernt, zu Johannis d. Irs. mit folgendem Flächen⸗
Bauerstelle Nr. I. von. worunter: 1,353 ha Gärten,
Bauerstelle Nr. II. von .. worunter: 1,237 ha Gärten,
Bauerstelle Nr. III. von worunter:
Bauerstelle Nr. IV. von.. worunter: 0,840 ha Gärten,
Bauerstelle Nr. V. von ... worunter: 0,363 ha Gärten,
Bauerstelle Nr. VI. von worunter: 1,270 ha Gärten,
Bauerstelle Nr. VII. von. worunter: 1,048 ha Gärten,
n Bauerstelle Nr. VIII. von 8 8 worunter:
1“ Jahre von im Wege des öffentlichen pachtet werden. 5 stdem veg hot⸗ nied.igsten Pachtgelder betragen für: Blauerstelle Nr. I.
Betrag der einjährigen Pacht bestimmt, und das zur
Dieser Nachweis muß Seitens der spätestens den 6. April d. Irs. vor
mit dem Bemerken ein, daß die Ver⸗ pachtungsbedingungen, die diß die Per nebst Flurregister
stunden in unserer Registratur eingesehen werden
Stralsund,
E Schlosser⸗, Glaser⸗ und icher⸗ b 1 peatan Fi Llesa Anstreicher⸗Arbeiten für den zahnho erhof, Bezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion Magdeburg, Bau⸗Abtheilung F Neubauftreche g, Bau⸗Abtheilung II., hausen soll im Wege vergeben werden. schrift versehen und gehörig verschlossen sind bis den 8. 3
alsdann die Eröffnung derselben in G 2 1 e⸗ genwart der etwa erschienenen Submittenten er⸗
Die Zeichnungen und Submissionsbedi Die 5 n nebst Massenberechnungen liegen während der Hienst⸗ stunden im hiesigen Bureau (Hänels Fabrik) zur
Suhl, den 28. März 1884. Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗
Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Magdeburg. Die Lieferung von 647 lfd. Meter innen und z außen glasirter Thonröhren verschiedener Lichtweite
Königliche Regierung,
Forsten.
von Goldbeck.
103,084 ha
87,371 „ Acker, 9,930 „ Wiesen, 108,149
89,367 „
Acker, 13,9287 „
Wiesen, 6 0,672 ha Gärten, 8₰ 44,079 „ Acker,
11,108 „ Wiesen, 0,256 Rodefläche, 1.“ 59,802 „
50,099
Acker, 7,136
Wiesen, 8
61,452
43,977
Acker, 15,288
Wiesen, 71,431
55,429
„ Acker, 18,193 „
Wiesen, 67,564
52,756
Acker, 12,038
Wiesen, 665 412 ha L,v 53, 2 Acker, „9909 Johannis 1884 bis dahin 1902 Aufgebots anderweitig ver⸗
zum Grunde zu legenden
2860 ℳ 2850 III. 1510 IIM II11““ VI. 1160 VII. 1390 1220 sind auf den
898
“ ellenden Pachtkautionen der Pacht erforderliche Vermögen auf
ℳ für die Bauerstelle Nr. I. 2 2. II. 8 III. IV.
V.
VI.
VII.
„ VIII.
Pachtlustigen dem
„
ihrt werden. April d. Irs., Vormittags Regie⸗ Pacht⸗
Regeln ö und n xgist mit Ausschluß der Festtage täglich während der Dienst⸗ auch bereit sind, auf Verlangen Ab⸗ Verpachtungsbedingungen und Lizi⸗ der Gebühren zu er⸗
den 8. Marz 1884. Königliche Regierung.
Submission. Tischler⸗,
der Zimmerer⸗,
und Retiraden⸗Gebäudes auf
Erfurt⸗Grimmenthal⸗Ritschen⸗ der öffentlichen Submission Offerten mit entsprechender Auf⸗
April er.,
Vor den unterzeichneten Featgag
einzureichen, zu
auch können die letzteren gegen Er⸗ 1 ℳ Kopialien von dort bezogen
Inspektor: Richard.
Bekanntmachung. 8
Meter Drainröhren für eine Ent⸗ soll
sammlung in der Sitzung vom 28. März c bestätigt vom Magistrat am 29. März 1884. 1u“
hiesiger Königlicher Haupt⸗ und Residenzstadt. öffentlichen Kenntniß gebracht.
hiesiger Königlicher Haupt⸗ und
nnur noch die ihr in ihrer Eigenschaft als folche und 6 1 vnh susc für den Betriebsamtsbezirk Frank⸗ Für die Kassengeschäfte des Eisenbahn⸗Betriebsam u Nordhausen wird in Nordhausen und für die Kasfen⸗ geschäfte des Eisenbahn⸗Betriebsamts zu Wiesbaden wird in Wiesbaden je eine Betriebskasse errichtet. Die Kassengeschäfte des diesseitigen Betriebsamts Berlin⸗ Blankenheim gehen auf eine der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Magdeburg unterstellte Eisenbahn⸗Betriebskasse für das Eisenbahn⸗Betriebs⸗ amt Berlin⸗Magdeburg und das genannte diesseitige Betriebsamt über. Frankfurt a. M., den 26.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen 1e16.““ 1e8ss. “ “ ei der heute erfolgten Ausloosung der An⸗ leihescheine der Stadt Flensburg sind folgende Nummern gezogen: Blruchstabe A. Nr. 17 38 und 85.
— 8 —. 115 313 442 524 683 738 805 1091 1105 1272 1281 1334 1346 1349 sce Arlatesheine h welche Anleihescheine hiermit zum 1. Juli d. J. gekündigt werden. Die Inhaber 1 ⁸ 88 d. werden hierdurch aufgefordert, die Kapitalbeträge vom 1. Juli d. J. an gegen Rückgabe der Anleihe⸗ scheine nebst Zinsscheinen und Anweisung bei der hiesigen Stadtkasse in Empfang zu nehmen. Vom 1. Juli d. J. an findet eine Verzinsung nicht ferner statt und werden die Beträge etwa fehlender Zinsscheine bei Erhebung des Kapitals von diesem in Abzug gebracht. Flensburg, den 5. Januar 1884. “ Der Magistrat.
8
Die planmäßig pro 1884 zu amortisirenden 129 Stück der auf Grund des Privilestumns vom 4. August 1854 emittirten 4 ½ %igen Prioritäts⸗ Obligationen der ehemaligen Bonn⸗Cölner Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft sollen am 19. April ecr., Vor⸗ mittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale hier⸗ selbst in Gegenwart zweier Mitglieder der unter⸗ zeichneten Direktion und eines protokollirenden No⸗ tars ausgeloost werden, wozu den Inhabern der be⸗ zeichneten Obligationen der Zutritt freisteht. Cöln, den 27. März 1884. Königliche Eisenbahn⸗ Direktion (linksrheinische). ““
[15686]
Bergwerks⸗Actien⸗Gesellschaft Hugo b Buer i. W. he In Gemäßheit des §. 8 unserer Statuten fordern wir die Besitzer unserer nicht volleingezahlten Aktien auf, die vierte Einzahlung von 20 Procent mit = 100 Francs pro Aktie bis zum 1. Mai bei der Gesellschafts⸗Kasse zu 1 Seg 29 sse zu Zeche Hugo bei ei der Essener Credit⸗Anstalt in Essen, oder bei Herrn L. de Loriol, 46 rue 8 5 Lyon unter Vorlage der Interims⸗Aktien zu leisten. 88 Zeche Hugo bei Buer i. W., 28. März 1884.
Der Aufsichtsrath.
Verschiedene Bekanntmachungen. 115299. 1
„Wiederholte Aufforderung zur Bewerbu
eine vakante Kreiswundarztstelle. Nachdem unseres Konkurrenzausschreibens vom 12. November v. Js. wegen Wiederbesetzung der erledigten Kreis⸗ wundarztstelle des Kreises Rotenburg, Be⸗ werber, welche geneigt wären, ihren Wohnsitz in Rotenburg zu nehmen, nicht aufgetreten sind, so ist auf besonderen Antrag der Fleckensvertretung zu Rotenburg die Wiederholung des Konkurrenzverfah⸗ rens höheren Orts angeordnet worden. Demgemäß werden Aerzte, welche das Physikats⸗Eramen be⸗ standen haben, oder sich verpflichten, dasselbe binnen zwei Jahren zu absolviren und bereit sind, ihren Wohnsitz in Rotenburg zu nehmen, hierdurch auf⸗ gefordert, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines curriculum vitae spätestens bis zum 1. Mai d. J. bei uns zu melden. Die nach Ablauf dieser Frist etwa noch eingehenden Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Stade, den 26. März 1884 Königliche Landdrostei. Küster.
[15486] Bekanntmachung.
Gemeindebeschluß. Auf Grund des §. 5 des Gesetzes, betreffend die Errichtung öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser vom 18. März 1868 wird biermit festgesetzt, daß in der Zeit vom 1. April 1884 bis zum 31. März 1885 einschließlich für die Benutzung des öffentlichen Schlachthauses auf den städtischen Central⸗Vieh⸗ und Schlachthof an Gebühren erhoben ö 8* ℳ, für ein Schwein ℳ, für ein Kalb 50 ₰, für ein S 25 ü dcs Zene 8 ₰ ein Schaf 25 ₰ für erner sollen an Gebühren erhoben werde Grund der §§. 2 und 5 desselben Gesetzes für 1 Untersuchung des Schlachtviehs für ein Rind 30 ₰ für ein Schwein 90 ₰, für ein Kalb 10 ₰ fůr ein Schaf 5 ₰, für eine Ziege 5 ₰. 8 So beschlossen von der Stadtverordneten⸗Ver⸗
Berlin, den 29. März 1884. Magistrat
gez.: von Forckenbeck. Vorstehender Gemeindebeschluß wird hierdurch zur
Berlin, den 29. März 1884. Magistrat
Residenzstadt. von Forckenbeck.
2.
Vom 1. April c. an hat die hiesige Hauptkasse
obliegenden Geschäfte wahrzunehmen.
vereinigte
März
„Vormittags 11 Uhr,
— 1884. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
H. Schnoor, G. Wolff.
[15208]
—— 4) Rücklagen zum Reserve⸗ und Er⸗
5) Zur Verzinsung der Prioritäts⸗ 6) Zur Tilgung der Prioritäts⸗Obli⸗
Die Einnahmen betrugen Die Ausgaben betrugen
l15695]) 8 Bleibt Ueberschuß zur Zahlung
Zu der auf
Donnerstag, den 1. Mai d. J. 1a gg .. .
ofe des Herrn 8 hi siebenten ordentlichen Herfs hier anberaumten
Generalversammlung
werden die nach §. 37 des Statuts zur The berechtigten Aktionäre ergebenst eingelaten lnahae
Tagesordnung: 8
über die Lage des Geschäfts im allgemei und über die Resultate des gemeinen besondere; 88 A
2) Wahl von vier Aufsichtsrathsmitglied sa ö he den der Pereah. ung vorhergehenden beide ag 8 der Gesellschaft verabreicht. “ Burexn M. Gladbach, den 29. März 1884. Der Vorstand. 8
[15692] Gladbacher Feuerversicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft. ü
Zu onnerstag, den 1. Mai d. J., Nachmittags 4 Uhr, —.
im Gasthofe des Herrn Herfs hi m Gasthofe 8 18 hier anbe — einundzwanrigsten ordentlichen “
Generalversammlung
werden die nach §. 41 des Statuts zur Thei berechtigten Aktionäre ergebenst Nhageheben eiknahn Tagesordnung: 1) sich der über die Lage des Ge⸗ bäftes im allgemeinen und über die . des Jahres 1883 insbesondere; G 2) Wahl eines Verwaltungsrathsmitgliedes E“ 1 den der Generalver⸗ ung vorhergehenden beiden en im 2 der Gesellschaft verabreicht. E ce tm Hehea M.⸗Gladbach, den 29. März 1884 Die Direction 8 8 8
(152144 Rhenania. Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Cöln a./Rh „Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur elften ordentlichen Generalversamm⸗ lung auf Donnerstag, den 17. April d. J Morgens 11 Uhr, im Hotel Disch hierselbst Ie
gebas eingeladen.
sagesordnung: 1) Bericht des V 8 C Vorlage der ..“ an 1 2) Neuwahlen statutgemäß ausscheidend . Vorstands⸗ und Aufsichtsrathsmitglieder .§§. 33 und 38 des Statuts 3 Cöln, den 26. März 1884. 8 Der Vorstand.
[154877. Preußische Boden⸗Credit⸗Actien⸗ Bank.
Nachdem in Gemäßheit der §§ 40 und s
18 G ¹ §H und 41 Status in der fünfzehnten ordentlichen ö sammlung am 24. März c. die Wiederwahl der aus⸗ geschiedenen Mitglieder des Curatoriums stattgefun⸗ den hat, besteht dasselbe aus dem Unterzeichneten als Präsidenten, dem Herrn E. Schwaniz als stellver⸗ tretenden Präsidenten und den Herren: J. Alerander G. Beer, E. Boehm, S. Born, Friedrich Feustel, E. F. Grünert, M. Herbertz, G. Keibel, J. Kieschke, L. von Prillwitz, August Richter, W. C. Schmidt,
Berlin, den 27. März 1884. 86 Das Curatorium. G. Siemens.
“
Tilsit⸗Insterburger Eisenbahn. Bilanz
für das Betriebsjahr 1882
Die Einnahmen
1) Uebertrag aus dem Jahre 1882 . 19 175,53
2) Aus dem Personenverkehr. .203 681,85
3) „ „ Güterverkehr. . .,300 695,95
4) Diverse Einnahmen, einschließlich 1 38 004,67 ℳ, welche als Erlbs
für ausrangirte Materialien dem
Erneuerungsfonds zu gute kommen
Summa
114“ 134 164,25 557 717,58 ℳ
Die Ausgaben betrugen: 1) Für die Allgemeine Verwaltung 76 586,26 ℳ 2) „ „ Bahnverwaltung. . 60 806,91 „ 3 „ Transportverwaltung .133 551,18 „
neuerungsfonds:
a. regulativmäßige Rücklagen
b. Erlös für ausrangirte Ma⸗ terialien
88 151,00 38 004,67 20 405,25
EEEEE’
Summa 421 405,27 ℳ 657 717,58 „ 4421,405,27 „
bt 11133
Dividende und der Staats⸗Eisen⸗
bahnsteuer, welche rot. 5900 ℳ be⸗-
tragen dürfte und erst nach Fest⸗
stellung der Dividende genau be⸗
rechnet werden kan .236 312,31 ℳ
Tilsit, den 25. März 1884. 1 Der Verwaltungsrath. von Simpson. Kleffel. Korn.
Obligationen
gationen. 8
Berlinische Spiegelglas⸗Verst FFerase. [15696] sche Spiegelglas⸗Versicherungs⸗Aectien
Gesellschaft zu Berlin.
Unser Comtoir befindet sich vom 1. April ab Oranienburgerstr. 13/14, parterre, gegen⸗
über dem Schlosse Monbijou.
2
Die Direktion.
“
1) Bericht des Vorstandes und Aufsichtsratzs
zum Deutschen
chs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch
Berlin, Montag, den 31. März
⸗æ—
en Staats⸗Anzeiger.
1884.
278. —
Generalbericht des Vaterländischen
Frauenvereins für das Jahr 1884.
Der in der Generalversammlung vom 25. März d. J. in Gegenwart Ibrer Majestät der Kaiserin und Königin namens des Hauptvorstandes des Vater⸗ ländischen Frauenvereins vom Geheimen Legations⸗ rath Dr. Hepke erstattete Generalbericht berührt zunächst einige für den weiteren Horizont des Vereinslebens wichtige Momente. Er lautet wie
t: 8 fulg Am 6. Februar d. J. vollendete das Pre ußische Rothe Kreuz das zweite Jahrzehnt seiner Thätig⸗ keit; am 24. August d. J. ist die Genfer Konvention in unveränderter Gestalt zwanzig Jahre lang in Kraft, und am 1. September d. J. steht nach einer fünfzehnjährigen Zwischenzeit wieder eine inter⸗ nationale Konferenz der Vereine des Rothen Kreuzes in Aussicht. 8 ““ 1u“
Von der ersten dieser Konferenzen, welche im Oktober 1863 in Genf abgehalten wurde, ging die Gründung von Vereinen der freiwilligen Kranken⸗ pflege zur Ergänzung des militairischen Sanitäts⸗ wesens aus. Von ihr wurde zugleich der Gedanke angeregt, daß der Verwundete und seine Pfleger unter völkerrechtlichen Schutz gestellt werden möchten. Ein Jahr darauf — am 24. August 1864 — fand dieser Gedanke in der Genfer Konvention seine Ver⸗ wirklichung. s 1 6
Der Preußische Männerverein zur Pflege ver⸗ wundeter Krieger, am 6. Februar 1864 angesichts des Schleswig⸗Holsteinschen Feldzuges gestiftet, war der erste, welcher sogleich auf einem Kriegsschauplatze in Thätigkeit treten konnte. Und dort — in Schleswig⸗Holstein — erschienen auch zugleich Delegirte des Genfer internationalen Komités mit dem Ab⸗ zeichen des Rothen Kreuzes im weißen Felde, um Erfahrungen über die Wirksamkeit der reiwilligen Krankenpflege zu gewinnen. Jenes Ab⸗ zeichen adoptirte die Genfer Konvention als internationales Symbol, zum Schutze des Militair⸗ Sanitätswesens, und nur durch Anschluß an das letztere nimmt die freiwillige Krankenpflege an diesem Schutze Theil.
Leider kamen bei dem Abschluß der Konvention die deutschen Rathschläge, welche aus prattischen Kriegserfahrungen und aus den Anforderungen einer wohlgeordneten Militair⸗Sanitätspflege hervorgingen, nicht genügend zur Geltung.“
Die zweite internationale Vereins⸗ konferenz des Rothen Kreuzes, welche in Paris im August 1867 stattfand, machte deshalb sehr durchgreifende Revisionsvorschläge Auf dem diplomatischen Kongresse zu Genf vom Oktober 1868 fanden dieselben aber nur theilweise Berücksichtigung. Schon hier zeigte sich die Besorgniß, daß durch Revisionsverhandlungen die Genfer Konvention in Frage gestellt werden könnte. Man wollte daher an ihren unvollkommenen Bestimmungen nicht rütteln und beschloß nur die Zusatzartikel vom 20. Oktober 1868, welche aber disher nicht in Kraft getreten sind. 1
In den Brüsseler diplomatischen Konferenzen vom August 1874 zur Herstellung eines neuen Kriegs⸗ völkerrechts legte der deutsche Bevollmächtigte Ver⸗ wahrung gegen etwaige einseitige Veränderungen der Genfer Konvention ein. Man nahm daher die dortigen Revisionsvorschläge nur als schätzbares Material zu Protokoll, und die Konvention ist bis auf den heutigen Tag unverändert geblieben.
Die dritte internationale Vereins⸗ konferenz trat im April 1869 in Berlin zusammen. Sie fand schon ein ziemlich entwickeltes Vereins⸗ wesen des Rothen Kreuzes vor, ganz besonders in Deutschland.
Dem preußischen Rothen Kreuze hatten von Anbeginn edle Frauen zur Seite gestanden. Im Feldzuge von 1866 waren in Berlin allein nicht weniger als zweihundertfünfzig Damen bei der Ver⸗ waltung des Hauptdepots thätig. Aus ihnen grün⸗ dete Ihre Majestät die Königin den Vaterländischen Frauenverein, welcher, wie der Männerverein, Kor⸗ porationsrechte erhielt und demselben ebenbürtig zur Seite trat.
Für Deutschland vollzog sich ferner, noch vor Eröffnung der Konferenzverhandlungen, ein höchst⸗ bedeutsamer Akt. Durch Uebereinkunft vom 20. April 1869 verbanden sich die verschiedenen deutschen Landesvereine zu einer Gesammtheit, und bildeten das deutsche Zentralkomité, in welchem sie durch ständige Bevollmächtigte vertreten sind. Die Berliner inter⸗ nationale Vereinskonferenz war die bei weitem zahl⸗ reichste und auch in ihren Erfolgen bedeutendste. Fast alle europäischen Regierungen waren neben den Vereinen des Rothen Kreuzes vertreten, und unter den letzteren viele deutsche WCeö ins⸗ besondere der Vaterländische Frauenverein.
Die Beschlüsse der Konferenz in Betreff der
internationalen Hülfsleistung zeigten ihre Wirkung sofort in dem Feldzuge von 1870—71; diejenigen aber, welche sich auf Organisation des Rothen Kreuzes und seine, im Anschluß an die Regierungsorgane zu lösenden Aufgaben bezogen, haben bei allen Nationen mehr oder minder als Richtschnur und Grundlage gedient. Ighn den fünfzehn Jahren seit jener Konferenz ist das Rothe Kreuz zu dem großartigsten Vereins⸗ wesen gediehen, welches die Welt bisher gesehen hat. Es umfaßt mit Tausenden von Vereinen beide Hemisphären.
Das russische Rothe Kreuz erstreckt sein Netz über den Kaukasus nach Turkestan bis Sibirien. Das niederländische nach Sumatra, Java, Borneo und den Molukken. Das französische hat sich nach Algier und Tunis ausgedehnt, und im fernsten Ost⸗ Asien, in Tokio, ist nach dem Vorbilde des Rothen Kreuzes die Japanische Gesellschaft der Menschen⸗ liebe: „Haku-ai-sah“ entstanden.
Auch die Genfer Konvention hat während des letzten Jahrzehnts den Kreis ihrer Kontrahenten er⸗ weitert. Es gehören ihr gegenwärtig 32 Staaten an, worunter sich sämmtliche europäische befinden. In Amerika fehlen von den größeren Staaten nur Mexiko und Brasilien.
Das Deutsche Rothe Kreuz dürfte das in seiner Organisation und seinen Verzweigungen am meisten entwickelte sein. Es umfaßt nahezu zwei⸗ tausend Vereine, von welchen die Mehrzahl die Frauenvereine bilden, und steht wohl nur in wenigen Einrichtungen anderen Nationen nach. In einer wesentlichen organisatorischen Frage unterscheidet es sich jedoch von dem Rothen Kreuze der andern großen kontinentalen Nationen.
Bei Letzteren wird die vorbereitende Thätigkeit für den Krieg schon im Frieden in den Rahmen der Militairorganisation eingefügt. Die Vereine gehen zu diesem Zweck bestimmte Verpflichtungen ein.
In Frankreich sind die Leistungen des Rothen Kreuzes nach den 18 Militairregionen geordnet; sein Sanitätspersonal wird bei Manövern eingeübt. Alle andern Vereine müssen sich für den freiwilligen Dienst dem Rothen Kreuze anschließen, dessen Organe in direkter Beziehung zum Kriegsministerium und den Generalkommandos stehen. In Oesterreich hat das Rothe Kreuz im Verein mit den Ritterorden die Stellung von Ver⸗ wundeten⸗Transport⸗Kolonnen übernommen. Das k. k. Kriegsministerium gewährt Räumlichkeiten für dieselben. Offiziere im Ruhestande und im Ver⸗ hältniß außer Dienst, werden als Delegirte der frei⸗ willigen Sanitätspflege und als Kommandanten der Kolonnen verwandt. 1
Die Sicherstellung der Mannschaften für die⸗ selben erfolgt aus den Veteranen, von denen die tauglichen in den Garnisonslazarethen ausgebildet werden. Der Mobilmachungsplan des Rothen Kreuzes wird mit dem k. k. Kriegsministerium verabredet. 3
Im Gegensatz hierzu ist dem freiwilligen deut⸗ schen und insbesondere dem preußischen Rothen Kreuz für die Vorbereitung ihrer Leistungen in der freiwilligen Krankenpflege volle Freiheit und Selbst⸗ ständigkeit gelassen. Sie stehen im Frieden ganz außerhalb des Rahmens der Militairsanitätspflege und übernehmen keinerlei Verpflichtungen ihr gegenüber. 8 11u“
Beim ausbrechenden Kriege aber ermächtigt die Kriegssanitätsordnung vom 10. Januar 1878 den kaiserlichen Militairinspekteur der freiwilligen Krankenpflege, von allen sich bildenden oder schon gebildeten Vereinen oder Genossenschaften, „Opfer und Leistungen entgegen zu nehmen, ihre Thättgkeit zu konzentriren und zu leiten, und zwar je nach Umständen, mit oder ohne Rücksichtnahme auf ihre etwaige Organisation.
Die Militairbehörde hat hier völlig freie Hand behalten, über alle sich darbietenden Hülfsmittel, organisirte und unorganisirte, im Interesse der Armee, unbedingt und ohne alle Nebenrücksicht, zu verfügen. 3 3
Wasdie Friedensthätigkeit des Deutschen Rothen Kreuzes, neben den Aufgaben der vorbereitenden Thätigkeit für den Krieg anlangt, so liegt dieselbe vorzugsweise den Frauenvereinen ob. Deutschland hat darin, England und Amerika ausgenommen, alle anderen Nationen bei weitem überflügelt.
Die Berliner Konferenz empfahl für die Frie⸗ densthätigkeit:
„Die Hülfsleistung in außerordent lichen Nothständen“, — eine Bestimmung, welche Königin Augusta schon an die Spitze der Statuten des „Vaterländischen Frauenvereins“ ge⸗ stellt hatte.
Die Frauenvereine bilden einen Glanzpunkt in der Organisation des Deutschen Rothen Kreuzes. Unter ihnen ist unser Vaterländischer Frauenverein der bedeutendste. Er ist im fortwährenden Auf⸗ schwung begriffen, erwartet aber noch den Abschluß seiner Gliederung und die Befestigung seiner Grundlagen.
Die außerordentliche Hülfsleistung, zu welcher die große Heimsuchung des Rheingebiets ihm und den anderen Vereinen vom Rothen Kreuze Gelegen⸗ heit gab, erweckte in Deutschland die allgemeinste Anerkennung.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat in dem Allerhöchsten Schreiben vom 15. Mai 1883 darauf hingedeutet, wie hierin der Beweis zu erblicken sein möchte, daß das öffentliche Vertrauen unserem Werke gewonnen sei, und wie wir deshalb mit um so größerem Ernste bestrebt sein müßten, dasselbe immer mehr zu einer festen Organisation zu ge⸗ stalten.
Ihr Vorstand verfolgt diese Aufgabe unablässig und die günstigen Vorbedingungen zu ihrer Lösung mehren sich von Jahr zu Jahr. Eine der wichtig⸗ sten ist die wachsende Beachtung und Unterstützung, deren sich unsere Vereine seitens der Behörden zu erfreuen haben.
Zu den jüngsten Förderungen unseres Vereins⸗ wesens gehört die von Sr. Majestät Minister der öffentlichen Arbeiten gewährte Fahrpreis⸗Ermäßigung auf den Eisenbahnen für die Vorstände der Vereine und das Krankenpflege⸗Personal des preußischen Rothen Kreuzes bei Reisen zu Vereinszwecken und zn 8 “ (Vorstandszirkular vom 25. Mai
In Uebereinstimmung mit dem Beschluß der vorjährigen Generalversammlung haben wir den Be⸗ trag von 120,000 ℳ aus dem Ueberschuß der meist von unseren Zweigvereinen herrührenden Samm⸗ lungen für das Rheingebiet, zu organisatori⸗ schen Zwecken benutzt, indem wir die in jenem Gebiet sich bildenden Vereinsverbände mit Grundkapitalien ausstatteten.
Es organisirte sich neu: der Verband für die Reichslande in Straßburg, und neben dem be⸗ stehenden Bezirksverein Kassel, ein zweiter Bezirks⸗ verband für die Provinz Hessen⸗Nassau in Wiesbaden.
In der Rheinprovinz kam es in der zu Koblenz in Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin abgehaltenen Generalversammlung zu⸗ nächst zu einem Verbande der Bezirke Koblenz⸗Trier. Mit diesem schlossen sich sodann nach längeren Ver⸗
handlungen die Bezirke Köln und Aachen zu einem
Provinzialverein zusammen, während der Bezirks⸗ verein Düsseldorf den Anschluß noch ablehnte.
An Grundkapital erhielten die Reichslande Elsaß⸗Lothringen 30,000 ℳ, die Provinz Hessen⸗ Nassau 30,000 ℳ, die Rheinprovinz 60,000 ℳ. Da Westfalen, Hannover und Schlesien Provinzialverbände besitzen, auch sämmtliche Ver⸗ eine der Provinz Sachsen bis auf einen zu einem Verbande in Magdeburg vereinigt sind, so befinden sich thatsächlich, außer Ost⸗ preußen, nur noch die Provinzen Schleswig⸗ Holstein und Posen ohne größeren einigenden Verband.
Ein anderer Schritt zur Festigung unserer Or⸗ ganisation ist die Herstellung und Belebung der Verbindung der Vaterländischen Frauenvereine mit den Männervereinen vom Rothen Kreuz. Vielfach haben diese Vereine, sowohl in ihren Verzweigungen, als auch als Pro⸗ vinzialverbände, bereits in engem Zusammenhange gestanden. In der Provinz Sachsen aber ist zwischen den beiderseitigen Provinzialverbänden dieser Zusammenhang im Jahre 1878 durch eine besondere Vereinbarung festgestellt worden.
Ihr Hauptvorstand hat nun alle Provinzial⸗ und Bezirksverbände aufgefordert, nach Maßgabe dieser Vereinbarung gleiche Uebereinkommen mit den Provinzial⸗Männervereinen zu schließen. Der In⸗ halt derselben bezieht sich lediglich auf die gegen⸗ seitige Unterstützung in den gemeinsamen statutarischen Aufgaben, wobei das Verfügungsrecht über die eigenen Mittel vorbehalten ist, und die vorbereitende Thätigkeit für den Krieg, wie diejenige im Kriege selbst, durch beiderseitige Delegirte ausgeübt wird. Von Seiten des preußischen Zentralkomités sind die Provinzial⸗Männervereine veranlaßt worden, den Abschluß solcher Uebereinkommen möglichst zu fördern.
Endlich hat auch in den Hauptvorständen des Preußischen Rothen Kreuzes eine Befestigung der Organisation durch Einsetzung einer gemein⸗ samen ständigen Kommission stattgefunden. Dieselbe ist am 27. Januar d. J. in Wirksamkeit getreten und hat sogleich die Initiative in einer wichtigen Materie der vorbereitenden Thätigkeit für den Krieg ergriffen — nämlich in der Revision des im Jahre 1876 aufgestellten Nachweises muster⸗ gültiger Verbandmittel und Lazarethgegenstände.
Wie bei der ersten Aufstellung des Nachweises, wird selbstverständlich auch bei der jetzigen die definitive Entscheidung und Genehmigung dem Kriegsministerium Seiner Majestät anheimgestellt bleiben.
Neben der einheitlichen Organisation trägt zur festen Begründung des Preußischen Rothen Kreuzes die Errichtung von Anstalten und Stiftungen bei, die mit Grundbesitz versehen sind und mit Korpo⸗ rationsrechten ausgestattet werden. Im Vaterlän⸗ dischen Frauenverein sind solche Gründungen im Wachsen begriffen und möchten wir bei diesem An⸗ laß den Wunsch aussprechen, daß in allen Fällen, wo für die Anstalten, nicht für den Verein die Korporationsrechte erworben werden, das Eigen⸗ thumsrecht des Rothen Kreuzes stets durch Ein⸗ tragung auf den Vaterländischen Frauenverein sicher⸗ gestellt werde. B
Eine Wanderung durch das weite Gebiet unserer Vereine an der Hand ihrer Jahresberichte bietet manche charakteristischen Züge. Vortreffliche Ueber⸗ sichten haben die Provinzialverbände von Schlesien, Brandenburg und Pommern und der Bezirksverein in Kassel geliefert. Aus Pommern liegen von sämmtlichen Zweigvereinen die Berichte vollständig vor und der Provinzialvorstand, obwohl erst wenige Monate in Wirksamkeit, hat, wie derjenige von Brandenburg, uns in kurzen Umrissen den Horizont seiner Gesammtthätigkeit gezeichnet.
Unsere Wanderung treten wir von Westen nach Osten an. Aus der Rheinprovinz hat der Ver⸗ treter des Provinzialverbandes über dessen beginnende Thätigkeit in der Delegirtenversammlung vom 24. März d. J. Mittheilungen gemacht Die Zweig⸗ vereine haben sich im vorigen Jahre nicht unbedeu⸗ tend vermehrt, zum Theil in Folge der Heimsuchung der Provinz, zum Theil auf Anregung seitens des Hauptvereins. Unter denselben sind einzelne in her⸗ vorragender Weise thätig, und auch durch ihre Mit⸗ gliederzahl bedeutend, wie Elberfeld⸗Barmen, Krefeld und einige andere. Durchschnittlich aber ist die ge⸗ wöhnliche Thätigkeit auf die Vertheilung von Geld⸗ unterstützungen beschränkt. Das Feld der Armen⸗ und Krankenpflege ist überdies schon anderweitig vielfach bestellt, die reiche Ausstattung der Armen⸗ verwaltungen und alter Wohlthätigkeitsanstalten oft erkennbar.
Auch kommen unter den Vereinsausgaben bis⸗ weilen Verwendungen vor, welche den statutarischen Bestimmungen nicht entsprechen. So zum Beispiel eine Summe von 1500 ℳ für Wegebauaushülfe.
Die Frage über die Betheiligung an einer Hausindustrie ist von den Vereinen nur in ganz vereinzelten Fällen bejahend beantwortet worden. Ebenso sind die Angaben über das Vorhandensein der Mustersammlungen von Verbandmitteln und über die eventuelle Kriegsleistung nicht zahlreich.
Der bei weitem größte Theil der Zweigvereine hat Reservefonds, mitunter von beträchtlicher Höhe. Der Zweigverein Cöln 45,500 ℳ; von zehn kleineren Zweigvereinen berechnet sich die Summe dieser Fonds auf 80,000 ℳ Sie rühren meist von den Unterstützungen bei der Wassersnoth her.
In der Provinz Hessen⸗Nassau bildet der Bezirks⸗ und Ortsverein Kassel den Glanzpunkt. Seine hervorragenden Leistungen für Kranken⸗ und Armenpflege und für die vorbereitende Thätigkeit für den Krieg, sowie die Tüchtigkeit seiner Anstalten sind umsomehr anzuerkennen, als seine Schöpfungen in einem verhältnißmäßig kurzen Zeitraum entstanden sind. Wir haben es deshalb besonders dankbar empfunden, daß Sr. Majestät Minister der geist⸗ lichen Angelegenheiten das Kasseler Vereinshaus und
beehrt und den Leistungen wohlwollende Beachtung geschenkt hat.
In der Provinz Hessen⸗Nassau, wie in der Rheinprovinz, ist von uns neuerdings mit Genug⸗ thuung bemerkt worden, daß bei einzelnen Zweig⸗ vereinen auch katholische Ordensschwestern für die Armen⸗ und Krankenpflege des Rothen Kreuzes thätig sind. — Die meisten Zweigvereine des Be⸗ zirks Wiesbaden haben Reservefonds. Der Zweig⸗ verein in Frankfurt a. M., welcher sich noch keinem Verbande angeschlossen hat, zeichnet sich in Ver⸗ bindung mit dem dortigen Männer⸗Verein vom Rothen Kreuz durch seine Leistungen in der Aus⸗ bildung und Beschäftigung von Krankenpflegerinnen aus. Sein Institut wies zu Anfang dieses Jahres nicht weniger als 50 Berufsschwestern nach, welche unter zwei Oberinnen in Thätigkeit waren.
In der Provinz Westfalen ist der Pro⸗ vinzialverband eifrig bemüht, seine Verzweigungen zu vervollständigen und ihre Thätigkeit zu beleben. Es sind hier nicht gerade die großen Städte, welche sich durch die persönliche Wirksamkeit der Vereins⸗ mitglieder hervorthun. Für dieselbe, auf welche wir den größten Werth legen, ist der Boden aller⸗ dings ein schwieriger, denn der Vereinsthätigkeit thun auch hier die verschiedenartigsten Wohlthätigkeits⸗ anstalten Abbruch. Fast alle Zweigvereine West⸗ falens sind übrigens im Besitze von Reservefonds, und auch der Provinzialverband hat noch einen solchen von über 5000 ℳ
Hier, wie in der Provinz Brandenburg, haben wir aus den Berichten einen der seltenen Fälle konstatirt, daß eine Kommunalbehörde der Vereins⸗ armenpflege nicht fördernd entgegengekommen ist.
In der Provinz Sachsen ist, wie in der Provinz Hannover, die vorzügliche Leistung des Vaterländischen Frauenvereins vorwiegend in einer Stadt, in Magdeburg, konzentrirt. Ein ganzes System von Wohlthätigkeitsanstalten wird hier unterhalten und erstreckt seine Wirksamkeit über die Provinz binaus. Die Kinderheilanstalt in Elmen und die Mägdeherberge in Magdeburg, mit einem Werth der Einrichtungen von etwa einer viertel Million, sind mit, Korporationsrechten versehen. Für erstere leistet der Landesdirektor und 18 Kreis⸗ ausschüsse einen sehr namhaften jährlichen Beitrag. Aus der Zahl der Zweigvereine entwickeln verhältni mäßig nur wenige eine hervorragende Thätigkeit. Zu nennen wäre unter anderen Naumburg, Witten⸗ derg, Langensalza, Torgau, Merseburg, Erfurt. Kleine Reservefonds sind fast überall vorhanden, doch werden aus der sonst wohlhabenden Provinz di Mittel des Hauptvereins noch ziemlich häufig in
Anspruch genommen.
Die Provinz Hannover hat 20 Zweig⸗ vereine, darunter manche, die nur eine gering Thäͤtigkeit entwickeln. Dagegen ist die Organisation und die Leistung des Provinzialverbandes, welcher sie verbindet, schon seit langer Zeit eine mustergül tige. Seine mit dem Provinzial⸗Männerverbande vereinte Wirksamkeit fördert die bedeutenden Anstalten des Ortsvereins Hannover, die der Provinz heilsam Dienste leisten. Für die vorbereitende Kriegsthätig keit, wie für die eventuellen Kriegsleistungen ha der Provinzialvorstand umsichtige Vorkehrungen ge
troffen.
8 der Provinz Hannover findet seitens der Vereine keine Betheiligung an der Hausindustrie statt Fast alle besitzen aber Reservefonds.
Der Vaterländische Frauenverein der Provin Brandenburg übt mit seinen 45 Zweigvereinen, welchen 9700 Mitglieder angehören, eine sehr ein⸗ greifende, auf zahlreiche Anstalten gestützte Thätigkeit in der Armen⸗ und Krankenpflege aus. Diakonissen und Oberlinschwestern kommen sehr häufig als Ge⸗ meindepflegerinnen zur Verwendung; auch werden die Oberlinvereine hier besonders unterstützt. Re⸗ servefonds sind meistens vorhanden; oft wird aber mit geringfügigen Mitteln bei reger persönlicher Betheiligung der Mitglieder segensreich gewirkt. (Zehlendorf.) Hausindustrie ist in den Vereinen wenig vertreten und die Theilnahme an der Zentral⸗ Verkaufsstelle in Berlin deshalb abgelehnt worden. Für den Kriegsfall sind zahlreiche Anerbietungen zu Lazarethanlagen in den Berichten verzeichnet.
Unter den hervorragendsten Vereinen würden zu nennen sein: Der Kreisverein Jüterbog mit 6 Ver⸗ einsbezirken, in welchen sich die Mitgliederzahl im letzten Jahre vervierfacht hat. Sodann Soldin, Königsberg i. N., Küstrin u. au. 3
Die Provinz Pommern ist ausgezeichnet durch arbeitende Vereine und durch das Zusammen⸗ wirken derselben mit den weltlichen und geistlichen Behörden in der Armenpflege. Die Schäden der letzten Sturmfluth und die Neubildung von Zweig⸗ vereinen beschäftigten den Provinzialvorstand, welcher die Verbindung mit dem Provinzial⸗Männerverein bereits angebahnt hat. In den Zweigvereinen ist fast überall rege Thätigkeit. Stationen für Ge⸗ meindediakonissen sind zahlreich errichtet. Trotz der eigenen Heimsuchung hat die Provinz doch große Sammlungen für das Rbeingebiet aufgebracht. Auf⸗ fallend war in den Berichten, daß bei Gründung von Krankenhäusern seitens zweier Zweigvereine in größeren Städten die Kommunen keinen Beitrag zu der in ihrem Interesse liegenden Stiftung beige⸗ steuert hatten. “ 1
In den Vereinen der Provinz ist keine Neigung zur Förderung der Hausindustrie vorhanden.
Schleswig⸗Holstein hat noch keinen Pro⸗ vinzialverband. Es zählt nur 16 Zweigvereine; doch sind die meisten in reger Thätigkeit für Armen⸗ und Krankenpflege und dabei allerorts mit den Behörden und Armendirektionen in Verbindung. Sie haben überdies vorwiegend Korporationsrechte für sich oder für ihre Anstalten. Hausindustrie wird nicht be⸗ trieben; dagegen übt das Krankenpflegerinnen⸗Institut in Kiel, welches auch von den Männervereinen unter⸗ stützt wird, eine über die Provinz hinausreichende Wirksamkeit. 1 8
Die Provinz Posen hat eine verhältniß⸗ mäßig große Anzahl von Vereinen, deren jedoch
Krankenpflegerinnen⸗Institut mit seinem Besuche
viele sich auf die Vertheilung von Geldunter⸗