C. Postanweisungen.
Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die Postanweisungsgebühr,
Vorbemerkungen. 1 1 . 1 sonderes Formular (in E — — v b. die Gebühr für das Telegramm, c. das Eilbestellgeld von 25 ₰ für Besorgung des Telegramms asselbe mit lateinischen Schriftzeichen. 1 nach dem Telegraphenamt am Aufgabeorte, wenn sich letzteres nicht im Postgebäude befindet,
“ b .“ d. das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort.
Französische Kolo- Senegambien nebst Zubehör, Mayotta Gebuhr 5ZII 485vööe —
nien. nebst Zubeh., Gabun mit Gross-Bassam vom Absender tri Assinie, Réunion, Ste. Marie de Madagascar G Pr. — rör-e eeeeeer K8 eae nch⸗ g “
und Tamat auf Madagascar 1 1 Söe — bis 100 ℳ [1) —NMark und Ffennig. 1) schriftliche Mittheilungen seder Art. Capverdische Inseln, Madeira, Mozambique; Insel Principe. Insel St. Thomé. Postkarten mit Antwort 20 ₰. Madeira über Eng- land, sofern nicht ein anderer Weg ver-⸗ langt ist.
Besitzungen an der Nordküste Afrikas, Anobom, Canar. Inseln, Corisco, Fernando-Po.
8 . 8 “ 1“
33) a. Ausserdem können gewöhnliche fran- kirte Briefsendungen nach folgenden, durch das britische Postamt in Hongkong bedienten Orten abgesandt werden: Am- ping, Chefoo, Chinkiang, Chungking, Fatshan, Hangchow. Ichang, Kaiping, Kee- lung, Kiukiang, Macao, Nanking, New- chwang, Pagoda, Anchorage, Pakhoi, Taiwan-foo, Takao, Taku, Tamsui, Vladi- vostock, Wenchow, Whampoa, Wuchang, Wuhu u. Xentai.
c. Zw. † über Russland nur auf Verlangen. d. über Russland, oder Zw. † über Italien oder Frankreich. e. Zw. † über Italien oder Frankreich. Zw. † über Brindisi und Bombay.
Meistbetrag einer Postanweisung.
400 ℳ
32) Ueylon. 33) Von China a. Amoy, Canton, Foo-Chow, Fusanpo, Genzanshin, Hankow, Kiung-Schow (Hoihow), Ningpo, Shanghai, Swatow. b. Peking, Tien-Tsin Zw. c. Peking. d. Kalgan, Urga. e. Alle übrig. Orte
34) Cypern.
Länder Bemerkungen. 1) Deutschland. .. (Reichspostgebiet, Bayern und Württemberg) 2) Australien (Britische Kolonien). 5) Barbados.
Portugiesische Kolo-
ben 1) Eilbestellgebühr s. Tarif 21
Telegraphische Postanweisungen zulässig.
6 25„
210 ℳ 50 2) mindestens 100 210 ℳ
30 mindestens 40 500 Franken. 50 Dollars.
Pfund Sterling (f). Schillinge (s). Pence (d). (10 £ = ℳ 205).
3) wie Nr. 11.
4) Franken und Centimen (100 Franken = ℳ 81,40). Dollars und Cents. (100 Doll. ℳ 425). Pfund Sterling (T). Schillinge (s). Pence (d).
2) wie Nr. 11.
3) wie Nr. 11.
2) Wie Nr. 11. — Postanweisungen sind nach allen grösseren Orten zulässig. 3) Wie Nr. 11.
Spanische Kolonien.
Amerika.
Argentin. Republik. Brasilien.
Canada u. Neu-Pund- land.
Chile. ) Postkarten mit Antwort 20 ₰. Columbien. 8 Costarika. 8
Ecuador.
Grönland.
Guatemala
Hayti. 8 Honduras (Republik.) Mexico. Nicaragua. Paraguay.
Peru.
Salvador.
San Domingo (Repbl.) Uruguay.
Venezuela.
Verein. Staaten von Amerika.
Britische Kolonien.
1
4) Angabe des eingezahlten Betrages, Bezeichnung des Absenders und Datums.
5) wie Nr. 11.
6) wie Nr. 11.
20 mindestens 40
20 5) mindestens 40 210 50 6)
mindestens 100 360 Kronen. 10
4) Telegraphische Postanweisungen zulässig. Eilbe- stellung der telegraphischen Postanweisungen am Bestimmungsort erfolgt nur auf ausdrück- liches Verlangen des Absenders. Das Eilbestell- geld hierfür wird vom Empfänger eingezogen.
5) Wie Nr. 11. — Dem Bestimmungsort ist der Name der Provinz und des Kreises (county) hinzuzufügen.
6) Wie Nr. 11. — Postanweisungen sind nach meh: reren grösseren Orten zulässig.
8) Postanweisungen nur nach einigen grösseren Orten zulässig. 9) Postanweisungen Orten zulässig.
7) Dänemark nebst Island 7) schriftliche Mittheilungen
und den Faröer-Inseln 8) Dänische Antillen ..
jeder Art.
mindestens 40 Kronen und Oere 20 V 8) †(100
360 Kronen. Kronen = ℳ 112,75). 8) mindestens 40 20 9)
500 Franken.
8 mindestens 40. Franken und Centimen 500 Franken. 20 (100 Franken = ℳ 81,40). 1 mindestens 44 t
Ueber Russland, sofern nicht üb. Suez u. Bom- bay verlangt wird. Postkarten m. Antw. 20. ₰. Malacca, Penang, Singapore.
Zw. † über Brindisi und Bombay. Chandernagor, Karikal, Mahé, Pondichery u. Yanaon, franz. Cochinchina nebst Kam- bodscha und Tonkin. Java (Batavia), Celebes (Macassar), Borneo, Sumatra, Madura, Billiton, Banca Archi- pel, Riouw Archipel, Bali, Lombock, Sum- bava, Flores, südwestliche Theil von Timor, Moluccen. Postkart. m. Antw. 20 ₰. Daman, Diu, Goa, Macao, der nordöstliche Theil von Timor. Postkart. m. Antw. 20 ₰. Philippinen.
Ueber Italien, sofern nicht über Triest verlangt wird. Postkarten mit Antwort nach Alexandrien (Oesterr. Postamt) 20 ₰. Postkarten mit Antwort 20 ₰. Nach Tanger Postkarten mit Antwort 20 2.] Ueber Italien oder Frankreich. TI Ueber Italien oder Frankreich.
Postkarten mit Antwort 20 ₰. Angabe des eingezahlten Betrages, Bezeichnung des Absenders und
10) bebhtt
ee1111X“
nd nach allen grösseren
10) Frankreichmit Algerlen (auch nach Tunis und a Goletta bei Tunis, le Rück- Bardo, Béjà [Bedscha]. schein- Postkarten mit Antwort 20 ₰. Bizerta [Biserth Djerba 8 gebühr. 74) sIDscherba], Gabès [Ga- 11) Der Name und mindestens der An- 20 — bes], le Kef, Mahadia fangsbuchstabe eines Vornamens des Mediah], Monastir, Sfax Absenders (bz. die Bezeichnung der [Sfaks] u. Sousse [Susa]. Firma des Absenders) und die genaue 11) Grosebritannien und Adresse desselben müssen ange- Irland. geben sein. Sonstige Mittheilun- gen sind nicht statthaft. 12) schriftliche Mittheilungen jeder Art.
20 1
11) Das Postanweisungsformular muss ausser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeich- nung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Be- zeichnung der Firma desselben enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den Empfänger von der er- folgten Einzahlung des Betrages durch besonderes
Schreiben in Kenntniss zu setzen. 12) Telegraphische P isungen zulässig.
13) Wie Nr. 11.
15) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
16) Eilbestellung( „durch Eilboten“ oder „buitengewone bestelling“) zulässig. Gebühr 25 ₰, vom Absender zu entrichten.
17) Die Postanweisung muss deutlich den Vermerkh „Niederländisch Indien“ tragen. Von einem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb 8 Tagen nur eine Postanweisung zum Meistbetrage von 150 Fl. zur Absendung gelangen.
18) Postanweisungen sind nach allen grösseren Orten zulässig.
19) Die Umwandlun
18 Oesterreich auf
8t 20) wie Nr. 11. 8 Tageskurses.
1 75 1 eines Tages ni
ence (6d). . 1 an ein und denselben Empfänger aufliefern.
(10 F. — ℳ 205). 20) Wie Nr. 11. — Auf Postea. an Personen
“ 3 indischer Abkunft muss der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name
(des Vaters desselben angegeben sein.
21) Postanweisungen sind nur nach grösseren Orten
Angabe des eingezahlten Betrages, zulässig. .
Bezeichnung des Absenders und 22) Postanweisungen sind
Datums. Orten zulässig.
11) Pfund Sterling (†), Schillinge (s), Pence (d), 8
(10 £ = ℳ 205) Mark und Pfennig.
Bermudas-Inseln, Falklands-Inseln, Britisch Guyana, Brit. Honduras, Brit. Westindien. Nach Barbados, Jamaica, den Bahama- Inseln, Britisch Guyana, Tabago und Sta. Lucia Postkarten mit Antwort 20 ₰. Ste. Croix, St. Jean, St. Thomas. Post- karten mit Antwort 20 ₰.
Französ. Guyana, Guadeloupe nebst Zu- behör, Martinique, St. Barthélemy, Französ. Theil von St. Martin, Miquelon, St. Pierre. Aruba, Bonaire, Curaçao, Niederl. Guyana, Niederl. Theil von St. Martin, St. Eusta- tius, Saba. Postkarten mit Antwort 20 3. Cuba, Portorico. Postkarten m. Antw. 20 ₰
Postkarten mit Antwort 20 ₰. Neu-Caledonien nebst Zubehör, Marquesas- Inseln, Tahiti und die unter französ Schutz stehenden Inselgruppen. Nordwestl. Theil von Neu-Guinea ([Papua) Postkarten mit Antwort 20 ₰.
210 ℳ 400 ℳ
20 mindestens 40 10 2 mindestens 40
13) Japan (nur Yokohama 50 und Tokio) . . . ... 210 ℳ mindestens 100
14) ltalien (auch San Marino, 500 Franken. 20 Susa (Tunis), Tunis u. la mindestens 40 Goletta b. Tunis, Tripolis) 15) Luxemburg wie Nr. 1. 16) Mlodeortand. ..
17) Niederländisehe Be- sitzungen in Ostindien 18) Norwegen
12) Helgoland .. . .. .. 12)
Dänische Antillen. Französische Kolo- nien.
13) wie Nr. 11. 14) Franken und Centimen (100 Franken: ℳ 81,40).
13) wie Nr. 11.
14) Angabe des eingezahlten Betrages, Bezeichnung des Absenders und Datums.
Niederländische Ko-
G 235 FI. (Gulden) 20 16) schriftliche Mitthe
2.18e; en 20 schriftliche Mittheil en jeder Art.
Niederländisch. mindestens 40 “
150 Fl. (Gulden) 30
Niederländisch. mindestens 40 20
360 Kronen. 400 ℳ
20 Pfund Sterling.
18) 19) 20)
Spanische Kolonien.
Australien. Hawaii (Sandwich-Inseln) Französisch. Kolonien.
17) Angabe des eingezahlten Betrages, “ Name und Wohnort des Absenders. Kronen und Oere 18) 00 Kronen = ℳ 112,75). Mark und Pfennig.
Pfund (£). 8
Ueber Aden. Mit Aus (Stadt) Z mindestens 40 10 mindestens 20 mindestens
19) Oesterreich-Ungarn.
19) “ Mittheilungen jeder Art.
Niederländische Ko-
85) lonie. B 86) Spanische Kolonien. 86) Marianen-Archipel. Waarenproben nach West- und Süd-Australien, sowie nach den Samoa-Inseln uncd Bi 8, den sonstigen britischen Kolonien und unabhängigen Inselgruppen (ausser Hawaii) Australiens ge- mit Aus- niessen auf dem Wege über die Vereinigten Staaten von Amerika keine Porto-Ermässigung. Nach schluss von Ceylon) . Bolivien sind bei der Beförderung durch die argentinische Republik Waarenproben nur bis zum 21) Portu hhcöö Gewichte von 180 g zulässig. 8 Ma 8 .e “ Unzureichend frankirte Briefs 1
nicht abgesendet. 8
20) Ostindien (Britisch) (Vorder-Indien, einschl.
stanweisungen
35) Hongkong. 36) Japan. 38) Labuan. 39) Iasoat. 41) Straits Settlements. 42) Tibet, Klein-, (Ladakh) 43) Französische 44) Miederländische Ko- lonien. Ko- lonien. 46) Spanische Kolonien. Algerien. Egypten mit Nubien 49) Liberia. 50) Laroooo. 52) Tunis (Hauptstadt u. folg. Hafenorte: Djerba dia], Monastir ]Mistir], Sfax [Sfaks], Sousse Bardo, Bédscha [Béjà], Bizerte [Bisert], Gabes 53) Zanzibar, Stadt, andere Orte der Insel Zanzibar, deren Verkehr ünrch das Postamt in Mauritius nebst Amiranten, Seychellen mittelt wird. 1 Lagos, Sierra-Leona. Postkarten mit Ant⸗ 54) Britisohe Kolonien. 1 wort nach Gambien u. Lagos 20 ₰. ind folgende Portosätze zu entrichten: Für frankirte Briefe 60 ₰ für je 15 g, für unfrankirte Briefe 80 ₰ für je 15 g, für Drucksachen und Waarenproben 10 ₰ für je 50 g, mindestens “ Postkarten und Geschäftspapiere sind nicht zulässig. Die Briefsendungen 1 es können jedoch nach einzelnen Ländern
21) 23) 24) schriftliche Mittheilungen jederArt.
Milreis und Reis (1 Milreis ℳ 4,55). Franken und Centimen (100 Franken = ℳ 81,40). Kronen und Oere (100 Kronen = ℳ 112,75). 24) Franken und Centimen (100 Franken = ℳ 81,40). 25) türkischer Goldwährung (tür- 25) kischen Pfunden, Piaster u. Para) 26) der Name u. die Adresse des Absenders (16 ¼ Piaster Gold = ℳ 3,00). müssen, der auszuzahlende Betrag Dollars und Cents. und der Tag der Einzahlungd ürfen (100 Doll. = ℳ 425). angegeben sein. Weitere Angaben sind nicht zulässig.
mindestens 20 mindestens 20 mindestens 20 mindestens 10 mindestens
90 Milreis. 500 Franken. 360 Kronen. 500 Franken.
400 ℳ
21) 22) 23)
37) Kaschmir (Kaschmir). 40) Persien. Kolo- nien. 45) Portugiesische Afrika. 9 48 und dem Sudan. b51) Tripolis (Hptst. allein). [Gurba], Mediahs Maha- [Susa], La Goletta, und Kef). wie des Hauptlandes Zanzibar (Stadt) ver- und Insel Rodriguez, Goldküste, Gambien, Für Briefsendungen nach den dem Weltpostverein noch nicht angehörenden Ländern jedoch für Waarenproben 15 ₰. unterliegen im Allgemeinen dem Frankirungszwange;
dungen den, soweit Frankirungszwang besteht,
Briefe auch unfrankirt abgesandt werden. “ 22) Rumänien nach allen grösseren
23) Schweden
24) Schwelz
24) Telegraphische Postanweisungen sind bis zum Betrage von 200 Franken zulässig.
26) Die Postanweisung muss ausser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben seinen Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vornamen enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche Bezeichnung der Firma. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state) und, wenn mög. lich, auch des Kreises (cCounty) hinzuzufügen,
1““
B. Brfefe mit Werthangabe.
auch dürfen die Freimarken
G“ 8
1 Vorbemerkungen. Die Briefe mit Werthangabe dürfen (ausgenommen in Deutsch- land und im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn, Dänemark, Griechenland, Montenegro und der Türkei) nur Werthpapiere (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine n. s. w.) enthalten.
Die Werthangabe muss bei Briefen nach dem Auslande in Buchstaben und in Zahlen ausgedrückt sein. Die Aufschrift ist mit lateinischen Schriftzeichen zu schreiben. Verlangt der Absender eine Bescheinigung über die Zustellung des Briefes an den Empfänger, so hat er dies auf dem Briefe durch den Vermerk „gegen Rückschein“ auszudrücken. Die Gebühr dafür beträgt 20 ₰.
Zwischen den einzelnen, zur Frankirung verwendeten Freimarken muss ein Zwischen-
raum gelassen werden; die Seitenränder des Umschlages nicht bedecken.
Eilbriefe sind zulässig in Deutschland, nach Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederland, Schweden und der Schweiz. Dergleichen Briefe müssen den Vermerk „durch Eilboten“ tragen (Ausnahmen: s. Belgien, Dänemark, Niederland). Das Eilbestellgeld ist, ausgenommen bei Eil- sendungen nach der Schweiz, stets vom Absender zu entrichten. Bei der Eilbestellung von Geldbriefen vom Auslande nach Landorten in Deutschland wird das Eilbestellgeld nach den in der Tabelle unter 1) ge-
gebenen Vorschriften, jedoch nach Abzug des vom Absender bereits gezahlten Betrages berechneét.
25) Türkel (nur Constan- tinopel).
26) Vereinigte Staaten von Amerika .. 1
20
. 26) mindestens
D.
Zu Postaufträgen kommt ein besonderes, bei den Postanstalten käufliches Verwendung. Dasselbe ist, dem Vordruck entsprechend ausgefüllt, Quittung, Wechsel u. s. w.) in verschlossenem Umschlage unter Einschreibung an die Postanstalt abzu- sind ebenfalls unzulässig. senden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag wird Postaufträge müssen frankirt werden. abzüglich der Postanweisungsgebühr dem Absender des Postauftrages mittels Postanweisung übersendet. eine Gebühr nicht zur Erhebung.
zur Einziehung von Geldbeträgen.ʒß
2 Formular zur Postaufträge ohne Anlagen, sowie solche mit Briefen als Anlagen sund unzulässig. mit den Anlagen (Rechnung, Schriftliche Mittheilungen auf dem Postauftrag, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst
Vom Absender ist zu entrichten
Ein-
Porto schreib- gebühr rungs-
1 für gebühr für je 15 g. denBrief. je 160 ℳ
822 8*½ 622
Vom Absender ist 2u entrichten FEin- schreib- gebühr
Meist- betrag
Meist- betrag der Werth- angabe.
Benennung Versiche- beziehen,
der
Versiche- rungs- gebühr für
Porto Benennung für der .
1 für 8 . Werth-
6“ denriet. je 160 ℳ angabe. b“ 8
Bemerkungen. Bemerkungen. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge
kommt
Benennung der
Länder.
Meistbetrag eines
Benennung der
Taxe.
Feste Porto. Gebühr.
Meistbetrag eines
Beste
Porto. Gebühr. Bemerkungen.
Bemerkungen.
1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern und Württem-
3) Bulgarien. 4) Dänemark nebst Island und den Faröer-Inseln 5) Dänische Kolonlen: a. in Westindien b. Grönland...
6) Egypten
7) Frankreich mit Algerien
8) Französische Kolonien und Tonkin
9) klsgolam . . . .. ..
10) Italien (nur grösseren Orten) .
nach
Der Tarif für Briefe mit Werthangabe nach Griechenland, Montenegro und der Nach Grossbritannien (mit
unbe- schränkt
(10 000 Franken) b 8000 ℳ (10 000 Franken)
unbe- schränkt
1unbe- [schränkt
4000 ℳ (20 000 Piaster = 5000
Franken) 8000 ℳ (10 000
Franken) 8000 ℳ (10 000
Franken) unbe-
schränkt
4000 ℳ
(5000
Franken)
terschied
(im Grenz-
(im Grenz- bezirk 10)
bis 10 geogr.
1) Meistgewicht 250 g. frankirte Briefe zulässig mit 10 ₰ Zuschlag. Eil- bestellgebühr s. Tarif A. No. 1.
des Ge- wichts. 2) Eilbestellung (à remettre par exprès) zulässig. Gebühr 25. ₰. ezirk 10) 20 3) Briefe mit Werthangabe sind nach allen bedeutenderen Orten Bulgariens zulässig. 4) Eilbestellung („at besörges pr. Expres“) nach Postorten zu
lässig. Gebühr 25 ₰.
20
8
6) Briefe mit Werthangabe sind nur nach einigen grösseren Orten zulässig.
Guadeloupe, Martinique, Guyana, Senegal, Réunion, Pondichery, Cochinchina. Neu- Caledonien.
Un-
Briefumschläge mit farbigem Rande oder aus Papier mit Linienvordruck dürfen nicht
Luxemburg.. d1006
den oder 10 000 Franken)
unbe- schränkt
Norwegen
Oesterrelch-Ungarn .. eö“ (einschl. Madeira der Azoren.) Portugleslsche X“
8000 ℳ (10 000 Franken) 4000 ℳ (5000 Franken) 8000 ℳ (10 000 Franken) unbe- schränkt
undᷓ Kolo-
88
“ (auch nuch den chinesi- schen Orten Urga, Kal- gan, Peking und Tien- Tsin über Russland)
Schweden.
unbe- schränkt
unbe- schränkt
4000 ℳ (5000 Frs.) (10 000
Schwelz...
Serbien..
Spanien (einschl. der Balearen u. Canari- schen Inseln) .. . . . Franken)
v11““” Franken)
verwendet werden.
IUrland) sind Briefe mit Werthangabe nicht zulässig.
Türkei ist bei den Postanstalten zu erf agen.
20
20
(5000 Gul- (im Grenz- bestelling) zulässig bezirk 10) G 5 8
20
wie Deustschland
20
20
(im Grenz- bezirk 10) 20
20 8 11) Eilbestellung zulässig. Ge-
bühr 50 ₰.
20 12) Eilbestellung (buitengewone
25 ₰
14) Die Einführung ausländischer Lotterieloose ist verboten.
16) 8
18) Die Einführung ausländischer Lotterieloose ist verboten.
19) Eilbestellung nach Postorten zulässig. Gebühr 25 ₰.
20) Eilbestellung zulässig. Ge-
22) Briefe mit Werthangabe sind nur nach allen bedeu- tenderen Orten zulässig.
23) Nur nach den Orten le Bardo, Béjà (Bedscha), Bizerte (Bi- sert), Djerba(Dscherba), Gabès (Gabes), la Goulette (la Go- letta), le Kef, Mahadia(Mediah), Monastir, Sfax (Sfaks), Souss (Susa) und Tunis zulässig.
(für je 240 ℳ) 20
Gebühr
Länder.
Postauftrags.
888
Teeo.
Länder.
Pf.
Postauftrags. Pf.
1) Deutschland. eichs] ostgeb.,
Bayern u. Würt-
temberg)
2) Belgien.
600 ℳ
750 Frank
b V
3) Frankreioch u.
Algerien .. 500 Frank (auch nach Tunis, le Bardo, Béja (Bedscha), Bi- zerte (Bisert), Djerba (Dscher- ba), Gabès (Ga- bes), la Goulette la Goletta), le Kef. Mahadia (Mediah), Mo- nastir, Sfax (Zeers)u Sousse
1 8
I. Packete ohne angegebenen Werth und Packete mit Werthangabe nach oörten
A. Das Paoketporto beträgt für Packete: auf Entfernungen (in
bis 10
1“ im Gewichte
30 V
en 20
für je 15 g
en
über 20 bis 50
über 10 bis
20
Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Zone 5 Zone 6 Pf.
11
1) Helgoland 600 ℳ
400 ℳ
„Postauftrag erden durch die
1) Die Aufschrift hat zu lauten: nach.. .“. Wechselprotest Post vermittelt. 5) Luxemburg
2) Die Aufschrift hat zu lauten: recouvrement“ — „Recommandé“ — poste . “. Wechselproteste werden vermit- telt, wenn der Vermerk „Protéêt“ oder „Protêt immédiat“ auf dem Auftrage sich befindet. 3) Im Falle der Annahme werden von dem ein- gezogenen Betrage 10 Pf. für je 20 ℳ, höchstens aber 40 Pf. in Abzug gebracht. Aufschrift wie No. 2. Wechselproteste werden besorgt ausser nach Frankreich auch nach mehreren Orten in Algerien und Punis, sowie nach einigen unweit der fran- zösischen Küste belegenen Inseln.
„Ordre de
Y V „Bureau de 6) Niederland. V
200 Guld ö. W.
7) Oesterreich- Ungarn . . ..
V 8) Rumänien.
9) Schweiz
E. Packetsendungen.
F innerhalb des Württemberg und Oesterreich-Ungarn.
Für unfrankirte Packete bis geogr. Meilen): Portozuschlag von 10 ₰ über über dungen unterliegen diesem 50 100 bis S 100 150
5 Kilogramm einschl. wird erhoben. Portopflichtige Zuschlag nicht.
über 150
Ausdehnung 1 ½ Meter überschreiten; oder welche in
Pf. Pf. Pf. dehnung 1 Meter, in einer anderen ½ Meter überschreiten
1 —/ . 2¹ 8
2 5 kg einschlsesslich ir jedes weitere Kilo- gramm mehr.
Vorbemerkungen. 8 Die Vorausbezahl elgoland, Luxemburg und
Corsika, Franz. Kolonien,
25
160
50 50
20
II. Frankirte
dabei weniger als 10 Kilogramm wiegen, oder welche bei 2 2 2 2„ —. 2„ 2 8
Verladung einen unverhältnissmässig grossen Raum, bz. eine sonders sorgsame Behandlung erfordern, z. B. lebende Thi
50 30
50 50
2,221 40
Serbien Tripolis, der Türkei
abgesandt werden. Soweit der nachst
1 1 Egypten, Frankreich und
Niederland, Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden, 8
nicht entsprechen, ert! 8 .
150 Gulden
750 Franken
750 Franken
Dienstsen- Für die als Sperrgut zu behandelnden Packete wird das Porto (nicht aber der Portozuschlag und die Versicherungsgebühr) um die
Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Packete, welche in irgend einer einer Aus-
ausserdem auf
lich derjenigen Packete nach dem Auslande, welche de
20 für je 15 g 90 g für je 15 g
4) Postaufträge mit dem Vermerk Protest“ sind unzulässig.
5) Aufschrift wie Nr. 1 den nicht vermittelt.
20
rk „Sofort zum Aufschrift wie Nr. 1. Wechselproteste wer-
6) Wie Nr. 5. Formular in deutscher mit lateinischen Buchstaben auszufüllen. 7) Bei Aufträgen nach Ungarn sind die Namen mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. Wechselproteste werden nicht vermittelt.
S 8 für je 15 g
10
bis 15 g einschl. 2
en
20 über 15 g “ 20 8) Aufträge nur nach grösseren Orten Zzulässig. je 15 g Formular in deutscher Sprache mit lateinischen Buchstaben auszufüllen. Wechselproteste werden “ nicht vermittelt. Aufschrift wie Nr. 2. für je 15 g V 9) Meistgewicht 250 g. Lotterieloose und andere auf das Lottériespiel bezügl. Papiere dürfen nicht beigefügt sein. Postaufträge mit dem Vermerk „Zum Protest“ oder „Sofort zum Protest“ sin zulässig. “
für
Deutschen Reichs-Postgebiets, sow e nach Bayern,
Körbe mit Pflanzen und Gesträuchen, Hutschachteln oder Cartons in Holzgestell, Möbel. Korbgeflechte u. dergl.
Füũr die Begleitadresse zu Packeten wird besonderes Porto nicht in Ansatz gebracht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Begleitadresse, so wird für jedes einzelne Stück das Porto be- rechnet.
Die Packetsendungen sind thunlichst zu frankiren. B. Für Packete mit Werthangabe wird erhoben: 1) das für Packete entfallende Packetporto (s. unter A.). 2) Versicherungsgebühr gleichmässig 5 ₰ für je 300 ℳ oder einen Theil von 300 ℳ, mindestens jedoch 10 ₰.
ein
und der be- ere,
’ Packete ohne Werthangabe bis 3 bz. 5 Kilogramm nach dem Auslande. Die Taxen sind nur insoweit angegeben, als einheitliche Portosätze bestehen. ung bildet die Regel. Packete nach Griechenland, Grossbritannien und Irland, Umfang derselben ist Oesterreich-Ungarn können jedoch auch unfrankirt Packete im Gewicht bis 3 kg nach Bulgarien, den Dänischen Antillen, Italien, Montenegro,
und Tunis dürfen in keiner Ausdehnung 60 Centimeter überschreiten. Der 20 Cubikdecimeter begrenzt. — ehende Tarif die erforderlichen Angaben nicht enthält, sowi
ilen die Postanstalten nähere Auskunft.