falls still, und wo noch Arbeit vorhanden ist, die Löhne zu reduziren. Diese Tendenz mach in fast allen Geschäftszweigen bemerklich,
uͤberall an der Tagesordnung sind. die Maschinenbauer seit 10 Monaten, in Works haben etwa 600 Eisen⸗ und Stahlarbeiter
suchen die Arbeitgeber
t sich überhaupt so daß Strikes
In Sunderland striken
den Clydesdale wegen Lohnherab⸗
setzung Strike gemacht, in London striken die Schuhmacher, in New⸗
port und Preston die Maurer, in Nottingham d fast allen Industriezweigen wechseln Stagnation
ie Weber, kurz in und Strikes mit
einander ab. In den Kohlenminen sind die Arbeiterverhältnisse eben⸗
durch das
falls sehr unbefriedigend; nach Kohlen
Fabriken ist die Nachfrage und die Eigenthümer suchen ihre reduktionen wenigstens theilweise zu der Arbeiter wieder mit Strikes beantwortet
Verluste decken, was
Stillstehen so vieler
beschränkt, durch Lohn⸗ Seitens Auch die
sehr
wird.
Schiffahrt liegt sehr darnieder; die Rheder sind gezwungen, Frachten
zu so mäßigen Preisen anzunehmen, daß von einem mehr die Rede sein kann. große, allgemeine Geschäftsflaue noch denn die alten Ordres sind größtentheils erschöpft, lungen laufen entweder gar nicht, oder doch nur
Gewinn gar nicht
Und dabei wird, wies es scheint, diese eine geraume Zeit anhalten,
und neue Bestel⸗ sehr spärlich und
meistens obendrein noch zu wenig lohnenden Preisen ein, so daß an
eine Besserung vorläufig gar nicht zu denken ist. Bradford, 24. April.
(W. T. B.) Wolle stetig, Super⸗
Lustres anziehend, in wollenen Garnen ziemlicher Begehr, haupt⸗
sächlich für Superlustres und Mohairgarne, wollene
8 Verkehrs⸗Anstalten.
Stoffe ruhig.
8 Bremen, 25. April. (W. T. B.) Der Dampfer des Nord⸗
heute Der
deutschen Lloyd „Werra“ ist Southampton eingetroffen. Triest, 24. April. (W. T. B.)
früh
1 Uhr in Lloyddampfer
„Castor' ist heute Nachmittag 1 Uhr aus Konstantinopel hier ein⸗
getroffen.
Berlin, 25. April 1884.
8 Am künftigen Sonntag nehmen die Rennen Meetings des Unionklub auf der Rennb
8 8 8
des Frühjahrs⸗ ahn zu Hoppe⸗
garten ihren Anfang und werden am 4, 11. und 18. Mai dann fort⸗ gesetzt werden. Die für die Sonntagsrennen bestimmten Anmeldungen
sind geschlossenund haben ein solches Resultat erzielt, Konkurrenzen einen
interessanten Verlauf erwarten lassen.
daß die einzelnen Das
Eröffnungs⸗Rennen um den Staatspreis von 1500 ℳ haben
9 Pferde angenommen.
Zu dem Schneemann⸗Handicap um
den Graditzer Gestütspreis von 2000 ℳ sind 17 Pferde gehandicapt worden. Zu dem Preise von Dahlwitz um den Staatspreis von
1500 ℳ werden 8 Pferde am Start erscheinen. Zu Rennen um den Preis von 1200 ℳ,
dem Verkaufs⸗
zu welchem die Nennungen
bis Sonnabend noch offen sind, sind bis jetzt 5 Pferde angemeldet,
während das Hürden⸗Rennen 7 Unterschriften erhalten hat und im Veilchen Pferde die ihnen auferlegten Gewichte angenommen
um den Staatspreis von 1200 ℳ
„Handicap 14 haben.
Protektorat Ihrer Kaiserlichen und niglichen Hoheiten der Kronprinzlichen Herrschaften
K
stehende Verein für Kinderheilstätten an Seeküsten hielt heute Vormittag unter Vorsitz Minister⸗Residenten Dr. Krüger im Herrenhause
den deutschen des hanseatischen seine Generalver⸗
sammlung ab. Als der Verein im vorigen Jahre zusammentrat, be⸗ fand er sich in einer recht schwierigen Lage und konnte nur mit einer gewissen Sorge in die Zukunft blicken. Se. Majestät der Kaiser hatte
die Gnade gehabt, für den Bau eines großen Hosp
izes in Norderney
250 000 ℳ unter der Bedingung in Aussicht zu stellen, daß der
Verein eine gleich große Summe bis Ende 1883 möchte. währten Bewilligungen 30 000 ℳ;
naten 220 000 ℳ zu beschaffen.
es galt somit Der Verein, de
aufzubringen ver⸗
In der Kasse des Vereins befanden sich nach Abzug der ge⸗
innerhalb 9 Mo⸗ r außerdem noch
den Verlust seines Vorsitzenden, des Geheimen Medizinal⸗Raths Prof.
Dr. Benecke zu beklagen hatte, hat sich jedoch, wie Dr. Krüger in seinem und die Bemühungen des Vereins sind denn auch geblieben.
Bericht hervorhob, nicht entmuthigen lassen,
Minister⸗Resident
nicht ohne Erfolg
Die behufs Beschaffung der Mittel veranstaltete Lotterie
hat einen Reinertrag von 225 000 ℳ erbracht, einen Ertrag, der sich voraussichtlich noch um einige Tausend Mark erhöhen dürfte. Die
finanzielle Schwierigkeit war dadurch gehoben, aber Weise hat die Lotterie dem Verein Nutzen ausgegebenen Loose haben den die Wirksamkeit desselben in alle
Namen des Schichten
auch in anderer gebracht. Die Vereins und des deutschen
esolkes getragen und die Bestrebungen der Kinderheilstätten schneller
populär gemacht, als dies sonst möglich gewesen. Auch sonst sind dem Verein namhafte Zuwendungen gemacht worden: Se. Majestät der Kaiser hat 500 ℳ zu bewilligen geruht und die Kroaprinzlichen Herrschaften haben ihr lebhaftes Interege für den Vereinlvon Neuem dadurch bekundet, daß sie sowohl im vorigen Jahre wie auch für das laufende aus dem Friedrich⸗Wilhelm⸗ und Victoria⸗ fonds je 4000 ℳ zur Verfügung stellten. Mit besonderer Rücksicht auf das Hospiz in Gr. Müritz bewilligten die Großherzogin sowie die Großherzogin Wittwe von Mecklenburg⸗Schwerin und die Großfürstin Katharina von Rußland einen Jahresbeitrag von je 300 ℳ Ein unbekannt gebliebener Deutscher im Auslande endlich hat dem Verein eine Summe von 100 000 ℳ zum Geschenk gemacht. Der Verein konnte somit noch vor Schluß des Jahres den Besitz jener 250 000 ℳ nachweisen, in Folge dessen denn auch die vom Kaiser in Aussicht gestellte Summe definitiv bewilligt worden ist. Die disponiblen Mittel haben sich durch alle diese Zuwendungen von 50 000 auf 630 000 ℳ erhöht. — Ueber die einzelnen Hospize be⸗ richtete sodann Prof. Ewald. In dem provisorischen Hospiz in Norderney, das eine Erweiterung erfuhr, sind 114 Kinder mit 5846 Verpflegungs⸗ tagen verpflegt worden. Das neu erbaute Hospiz in Wvyck auf der Insel Föhr konnte am 3. Juli eröffnet werden. Es fanden dort 95 Kinder an 4072 Verpflegungstagen Aufnahme. Auch in Gr. Müritz ist der Neubau des Hospizes so weit gefördert, daß er am 15 Juli d. J. in Benutzung genommen werden wird. In dem provisorischen Hospiz sind 20 Kinder verpflegt worden. Die speziellen ärztlichen Berichte konnten auf erfreuliche Resultate hinweisen. Der Kassenbericht des Schatz⸗ meisters, Bankdirektor Thorade, ergab eine Gesammteinnahme von 428 490 ℳ (mit Ausschluß der Kaiserlichen Be⸗ willigung von 250 000 ℳ), darunter 24 000 ℳ ein⸗ malige und 6700 ℳ jährliche Beiträge, sowie 15 900 ℳ vereinnahmte Verpflegungsgelder. Verausgabt wurden für Norderney 7600, für Wyck 28 900 und für Gr. Müritz 10 000 ℳ Außerdem wurde in Zoppot behufs Errichtung eines neuen, vierten Hospizes ein Bauplatz für ca. 1500 ℳ erworben. Der Kassenbestand beläuft sich z. Z. auf 220 700 ℳ; an Effekten besitzt der Verein 150 000 ℳ, und hierzu treten alsdann noch die 250 000 ℳ der Kaiser⸗ lichen Bewilligung. Nach Annahme einiger Abänderungen der Statuten, stellte die Generalversammlung dem Vorstande Mittel bis zur Höhe von 500 000 ℳ zum Bau des Hospizes in Norderney zur Verfügung. Nach den vom Reichsamt des Innern bereits genehmig⸗ ten Bauplänen ist der Bau eines Verwaltungsgebäudes, das zugleich das Pensionat für 18 junge Leute enthalten soll, sowie der von 6 für je 40 Kinder bestimmten Pavillons, von 2 Isolirbaracken und den nöthigen Wirthschaftsgebäuden in Aussicht genommen. Für den Bau des Hospizes in Zoppot bewilligte die Generalversammlung 50 000 ℳ Das neue Hospiz soll 40 Kindern Aufnahme gewähren, doch ist eine spätere Erweiterung bis 80 Kinder in Aussicht ge⸗ nommen. Endlich wurden noch 5000 ℳ für das Hospiz in Gr. Müritz bewilligt. — Zum Schluß beschäftigte sich die Generalversamm⸗ lung mit der Frage, wie der Transport unbemittelter kranker Kinder aus dem Innern Deutschlands nach den Heilstätten an den Seeküsten zu organisiren sei; man hat sich bereits hierzu die Mithülfe von Diakonissenhäusern gesichert.
88
(Nat. Ztg.) Bei der hiesigen Afrikanischen Gesellschaft mit letzter Post aus San Paulo de Loanda eingelaufene Briefe be⸗ richten Näheres über das Dahinscheiden des Afrikareisenden Dr. Pogge. Wie Lieutenant Wißmann vom 22. Februar aus Malange meldet, traf er daselbst unvermuthet mit seinem alten Reisegefährten, dem aus dem Innern zur Küste zurückkehrenden Dr. Pogge zusammen. War Pogge schon damals, als er sich in Nganwe von Wißmann trennte, auffallend ge⸗ altert, so erschien derselbe jetzt, als nach Izjähriger Trennung ein glücklicher Zufall die beiden kühnen Wanderer auf wenige Tage wieder vereinte, als ein durch Strapazen und Krankheit gebrochener Greis. Eine hochgradige Nervosität, die wohl momentan durch das unverhoffte Wiedersehen und die Fülle von neuen Nachrichten aus der Heimath noch gesteigert war, ließ in ihren Erscheinungen das Schlimmste befürchten. Nach dem Genuß von Morphium beruhigten sich die krankhaften Erscheinungen, so daß er, unterstützt durch die von Lieutenant Wißmann ihm geliehenen Geldmittel, über Dondo den Hafenplatz Loanda erreichen konnte, von wo er nach jahrelanger Trennung zum zweiten Male die Heimreise anzutreten gedachte. In Loanda fand er im Holländischen Hause, dessen Chef gleichzeitig interimistisch die deutschen Konsulargeschäfte versieht, für seine letzten Lebenstage gastliche Aufnahme. Eine innerhalb vierundzwanzig Stunden rapide sich entwickelnde Lungenentzündung, die der herbei⸗ gerufene portugiesische Militärarzt vergeblich zu bekämpfen versuchte, machte jedoch in der Frühstunde des 17. März dem Leben des kühnen Forschers ein Ende. Fern von der Heimath, aber auf dem Boden, auf welchem er jahrelang eine ruhmvolle Thätigkeit entwickelt hatte, fand Pogge's Leichnam auf dem protestantischen Kirchhof neben dem Grabe seines im November verstorbenen Freundes Niemann, des früheren Chefs des holländischen Handlungshauses in Loanda, seine
Ruhestätte. Sämmtliche Militär⸗ und Civilbehörden sowie alle Hono⸗
1“
1e““ 1.“ ratioren der Stadt hatten dem allgemein geachteten Manne das letzte Geleit geßeben. Glücklicherweise sind die Aufzeichnungen des Reisen⸗ den dem Untergange entzogen worden. Als er sein ieees Stündlein herannahen fühlte, verlangte er von seinem Gastgeber, daß seine Tagebücher verbrannt werden sollten, weil dieselben wohl so manche Ungenauigkeiten und Fehler enthalten dürften, welche er selbst nur, und später nach Rückkehr Wißmanns mit diesem gemeinsam zu be⸗ richtigen im Stande sein könnte. Diesem Verlangen Pogge’s trat der Gastfreund entschieden entgegen, und so werden wir vielleicht schon mit nächster Post das Eintreffen des Nachlasses des Reisenden erwarten dürfen. Unter dem Schutz der deut⸗ schen Konsulatsflagge wird das Eigenthum des Verstor⸗ benen sicher in seine Heimath gelangen, während früher, als Deutschland in Angola noch keinen Vertreter hatte, das Eigenthum deutscher Reisenden, z. B. Mohrs, in unverantwortlicher Weise verschleudert wurde. — Ohne Pogge’s Bedeutung für die wissenschaftliche Durchforschung Afrikas überschätzen zu wollen, müssen wir es aber offen bekennen, daß an Energie und gewissen⸗ hafter Treue in der Erfüllung der ihm von der afri⸗ kanischen Gesellschaft gestellten Aufgaben nur wenige andere Reisenden ihm die Palme des Ruhmes streitig machen können. Dies hat er bewiesen, als er auf seiner ersten Reise den Koango überschritt und das in mysteriöses Dunkel gehüllte Reich des Muata Jamwo betrat, dies hat er ge⸗ zeigt, als er auf seiner zweiten Reise in Begleitung Wißmanns auf nördlicher gelegenen Pfaden wiederum in das erz des dunklen Erd⸗ theils eindrang und hier im Lande der Thu silange eine Station gründete, welche er so lange zu halten gedachte, bis von der Heimath ihm ein Nachfolger dorthin gesandt werde. In treuer Pflichterfüllung geleitete er seinen Gefährten Wißmann nur soweit gen Osten, bis er denselben im Schutz der arabischen Händler geborgen wußte, kehrte allein unter harten Gefahren auf die Station zurück und verließ die⸗ selbe erst, als vergebliches Hoffen auf Ersatz aus der Heimath und Krankheit ihn selbst zur Rückkehr zwangen. Jedenfalls wird Pogge's Namen ir ihe deutscher Naturforscher makellos dastehen. 8
Von der vor Jahresfrist begründeten hiesigen Sektion des Gebirgsvereins für die sächsisch⸗böhmische Schweiz werden von jetzt ab in der sächsischen Schweiz belegene empfehlens⸗ werthe Sommerfrischen unentgeltlich nachgewiesen. Der Nachweis sowie jede andere gewünschte Auskunft erfolgt auf Grund direkter Mittheilungen der verschiedenen Sektionen des genannten Vereins. Die Auskunftsstelle der Berliner Sektion befindet sich in der Taback⸗ handlung des Hrn. Hermann Poppenburg, C. Poststraße 14. EEEETESEn,—,*—““ 28
Auf der mit dem Internationalen Ornithologen⸗ Kongreß in Wien verbundenen Ausstellung wurde dem Schrift⸗ steller Dr. Karl Ruß in Berlin für seine Werke („Die fremdlän⸗ dischen Stubenvögel“, „Handbuch für Vogelliebhaber“, „Die sprechen⸗ den Papageien“, „Der Kanarienvogel“, die Zeitschrift „Die gefiederte Welt“ u. a.) der höchste Preis in der Abtheilung Literatur, ei Ehrendiplom, zuerkannt. 8
Port⸗Said, 24. April. (W. T. B.) Das von de Arabern bewohnte Viertel von Port⸗Said ist heute dur eine Feuersbrunst zur Hälfte zerstört worden. Gegen 4000 Arabe sind obdachlos. Das Feuer war am Nachmittage in dem Kohlen⸗ depot ausgebrochen. Die hier anwesenden englischen Matrosen leisteten bei den Löschungsarbeiten Hülfe. 8 “
Die Direktion des Neuen Friedrich⸗Wilhelmstädtische Theaters hat für den nächsten Montag und Dienstag wieder zwe Aufführungen der vielbegehrten „Nacht in Venedig“ angesetzt und trägt hiermit den Wünschen Rechnung, die bei ihr gerade bezüglich dieser anmuthigen Straußschen Operette aus den Kreisen des Publikums immer zahlreicher einlaufen. Der „Bettelstudent“ wird in der nächsten Woche auch (am Sonntag) wiederholt. In der „Nacht in Venedig“ debütirt als „Anina“ eine für Berlin neue Sängerin Frl. Gusti Zimmermann. — Bezüglich der Anzahl der „Fledermaus“⸗ Vorstellungen in Berlin ist die Direktion übrigens genöthigt, einen Irrthum zu berichtigen, der durch Hinzurechnung der auswärtigen Gastspiele in Bremen, Stettin und Nürnberg entstanden ist. Nach Richtigstellung der Zahl geht demnach die Straußsche Operette morgen zum 387. Male in Scene.
Concerthaus. Auf das Programm des morgigen letzten Beethoven⸗Abends hat Hr. Hof⸗Musikdirektor Bilse die 8. Symphonie (F-dur), die 6sätzige Serenade für Violine, Bratsche und Cello in D-dur (arrangirt für 12 Biolinen, 8 Bratschen und 6 Celli) sowie die Ouverturen zu „Coriolan“, „Egmont“ und „Leonore“ (Nr. 3) gesetzt. 1— 88
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. 8 Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen- beilage. R .
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoncen⸗Bureaux.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[19790]
Nachdem bezüglich des im Zwangsversteigerungs⸗ verfahren verkauften, früher dem Tischler Carl Ihde gehörigen Grundstücks Nr. 1240 E. an der Jägerstraße hieselbst das Verfahren aus 88 73 Abs. 1 der Verordnung vom 24. Mai 1879, betr. die Zwangsvollftreckung in das unbewegliche Ver⸗ mögen wegen Geldforderungen, stattgefunden hat, und Erinnerungen innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht erhoben worden sind, ist von dem Großherzoglichen Amtsgericht Termin zur Abnahme der Rechnung des Sequesters und zur Rückzahlung der bestellten Sicher⸗ heit an den Käufer angesetzt auf
Freitag, den 30. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 12, des Amtsgerichtsgebäudes. 8 1
Die Rechnung des Sequesters über die Verwal⸗ tung des Grundstücks während des Zwangsversteige⸗ rungsverfahrens ist mit den Belägen zur Einsicht der Betheiligten in der Gerichtsschreiberei, Abthei⸗ 1,e Zwangsvollstreckungen und Konkurse, nieder⸗ gelegt. 8 8
Schwerin, den 21. April 1884.
F. Meyer, Aktuar, Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg⸗ Schwerinschen Amtsgerichts.
Aufgebot. 1 Der Kaufmann Seraphin v. Zychlinski zu Posen, gegenwärtiger Be tzer einer in der Gemarkung von
gelegenen,
antragt.
melden.
Babki am Wege von Groß Jeziory nach Rzeszyn unter Artikel 9 des Katasters verzeich⸗ neten Büdnerstelle in der Größe von 1 ha 60 a und 60 qm und mit einem Reinertrage von 2,24 Thlrn., welche derselbe durch den Kaufvertrag vom 21. Sep⸗ tember 1883 von Johanna, geborene Eheleuten erworben hat, und für welche ein Grund⸗ buchblatt bisher noch nicht angelegt ist, hat das Auf⸗ gebot des Grundstücks und der ihm unbekannten bei Eigenthumsprätendenten und
Es werden daher die unbekannten Eigenthums⸗ prätendenten und dinglich Berechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spä⸗ testens im Aufgebotstermine den 19. September 1884, Vormittags 11 Uhr, bei Vermeidung der Ausschließung und Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzu⸗
Strelno, den 17. April 1884. 8 Königliches Amtsgericht. Mül
[19787] K. Amtsgericht Stuttgart Stadt. 8
Anton Joos in Waldsee hat das Aufgebot des abhanden gekommenen, von der württembergischen Hypothekenbank in Stuttgart für ein Darlehen von 2000 ℳ ausgestellten, auf den Inhaber lautenden Pfandbriefs Serie D. II. 1. April und 1. Oktober verzinslich, beantragt. 150
termin auf
Justizgebäude, den Rittergutsbesitzer Zenon und bestimmt.
n v. Tucholka⸗ v. Potkowski'schen
dem diesseitigen Gerichte
Realberechtigten be⸗
erklärung erfolgen würde. Den 17. April 1884.
[19793]
Aufgebot.
ihrer Ansprüche
1) Die
ler.
Hermann Eyler
Aufgebot.
vormaliger dän. restiren.
Kreditvereins Nr. 1926 zu 4 %, auf
Dieser Antrag wurde zugelassen und Aufgebots⸗
Samstag, den 21. April 1888, Vormittags 11 Uhr, A.⸗G.⸗Zimmer Nr. 33, eine Treppe,
Zufolge Gerichtsbeschlusses vom 4. Apeit I. S. wird der Inhaber der erwähnten Urkunde aufgefor⸗ dert, spätestens in dem Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die zu Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗
Gerichtsschreiber: Haid.
nen haben das Aufgebot der bei ihren Namen verzeichneten, angeb⸗ lich verloren gegangenen Urkunden beantragt, als:
Wittwe Rebecca Sülau rücksichtlich des im Schuld⸗ und Pfand⸗Protokoll für Kurzenmoor Fol. 5 protokollirten Kauf⸗ 1 kontraktes vom 12. Mai 1823 zwischen wail. und dessen Sohn gleichen Namens, aus welchem für dieselbe 1200 Thlr. Reichsmünze,
Der Gerber Johann Detlef Rostock in Vorm⸗ stegen rücksichtlich des Contrabuchs des hiesigen (Eingetragene Nr. 8 aus dem Jahre 1872,
Die nachstehend benannten Persoꝛ
3) Die Erben des für todt erklärten Franz Schinkel aus Vormstegen rücksichtlich derjenigen im Schuld⸗ und Pfand⸗Protokoll für Vorm⸗ stegen Fol. 79 protokollirten Abtheilungsakte der Wittwe des Johann Engelbrecht vom 29. Dezember 1848, aus welcher für ihren Erb⸗ lasser 300 ℳ restiren. 8 Die Inhaber der aufgeführten Dokumente, sowie Alle, welche sonst Ansprüche aus denselben machen können vermeinen, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 29. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 4, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigen⸗ falls die gedachten Urkunden für kraftlo werden. “ Elmshorn, den 18. April 1884. 1 Königliches Amtsgericht. Stahl.
1I
in Elmshorn
Redacteur: Riedel. li 8 n fn Fas “ Verlag der Expedition (Scholz. Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
jetzt 2700 ℳ
Genossenschaft) lautend f
8 erklärt
Zweite Beilage Anzeiger und Königlich Preußi
Berlin, Freitag, den 25. April
“
Preußen. Berlin, 25. April. In der gestrigen (17.) Sitzung des Reichstages, begann das Haus die erste Berathung des Gesetzes, betreffend die Abänderung des Militär⸗Pensionsgesetzes und des Reichs⸗ Beamtengesetzes.
Der Abg. von Bernuth erklärte, obwohl seine politischen Freunde und er dem Gesetzentwurf an sich geneigt seien, so trage seine Partei doch Bedenken, denselben so, wie der An⸗ trag eingebracht sei, einfach anzunehmen. Seiner Ansicht nach sei die Zahl der Mitglieder des Hauses, die den Entwurf in der vorgelegten Fassung nicht anzunehmeen gesonnen seien, eine große. Diese Annahme entspreche einem Rückblick auf die Verhandlungen des Hauses im vorigen Jahre. Inhaltlich seien die beiden Entwürfe dieselben geblieben, nur äußerlich mit einander vereinigt. Der Civil⸗Pensionsentwurf sei in zweiter Lesung bereits unverändert angenommen, insbesondere die Bestimmung, wonach nach dem zehnten Dienstjahre die Zulage ¼0 statt wie bisher 0 betrage. Es sei nicht zweifel⸗ Faft, daß der Entwurf auch in dritter Lesung angenommen worden wäre, aber im letzten Moment fühlten sich die Re⸗ gierungen veranlaßt, ihn zurückzuziehen, angeblich, weil man den Zusammenhang mit dem Militär⸗Pensionsgesetz habe aufrecht erhalten wissen wollen. Er habe diesen Entschluß lebhaft be⸗ dauert. Der Entwurf sei fast wörtlich dem in Preußen be⸗ reits geltenden Gesetz nachgebildet. Die Folge sei, daß die Beamten in Preußen sich besser ständen, als die Reichsbeamten. Die Zahl derselben — er erinnere an die Post⸗ und Tele⸗ graphenbeamten — sei sehr groß, und viele seien unter ihnen, die früher in preußischen Diensten gestanden hätten, und jetzt schlechter daran seien, als früher. Auch für das Militär⸗Pensionsgesetz hätte sich in der Kom⸗ mission und im Hause eine Majorität gebildet, freilich unter der Bedingung, daß bei dieser Gelegenheit die Heran⸗ ziehung der Militärpersonen zur Kommunalsteuer geregelt würde. Das Reichsgesetz von 1871 habe sich darauf beschränkt, eine Befreiung von den direkten Steuern auszusprechen, und für alle anderen Fragen eine Lücke gelassen. Es sei erklärlich, daß man nach zehn Jahren die Anforderung stelle, daß die zuweitgehende Befreiung auf ihr richtiges Maß zurückgeführt werde. Die Anträge in der Kommission seien dahin gegangen, daß die aktiven Offiziere mit ihrem Diensteinkommen von der Kommunalsteuer befreit, dagegen mit ihrem Privatvermögen ebenso wie die Civilbeamten herangezogen würden. Hiergegen hätten die verbündeten Regierungen Widerspruch erhoben mit der Motivirung, daß die Frage mit der Pensionserhöhung nicht zusammenhänge. Er wolle diese Begründung nicht näher kritisiren. Ein weiterer von der Kom⸗ mission ins Auge gefaßter Punkt sei der, daß die Wohlthaten des Entwurfs sich nicht blos auf die gegenwärtig im Dienst befindlichen Militärs erstrecken, sondern auch rückwirkende Kraft auf die Theilnehmer an den letzten Kriegen haben sollten. Und das sei nur gerecht. Es wäre ungerecht, wenn der jüngere Bruder, der den Krieg nicht mit⸗ gemacht habe, besser behandelt würde als der ältere, der an den mühseligen Kämpfen theilgenommen habe. Auch das Ge⸗ setz von 1871 habe in vielen Bestimmungen rückwirkende Kraft. Er hoffe und wünsche, daß diese von der Kommission im vorigen Jahre gefaßten Beschlüsse auch dieses Mal im Hause Aufnahme finden würden. Er beantrage daher die Verweisung des Gesetzentwurfs an diejenige Kommission, welche der gestern berathene Antrag von Stauffenberg⸗Hoff⸗ mann über die Gewährung von Pensionsansprüchen an solche ehemaligen Militärpersonen, welche den Präklusivtermin ver⸗ säumt hätten, beschäftigen solle.
Der Abg. Graf von Moltke bemerkte, wenn er sich gegen einen von den durch den Vorredner berührten Punkten wende, nämlich gegen den zweiten, gegen die Besteuerung der Offiziere für die Kommunen, so müsse er vorausschicken, daß er nicht im Namen seiner Fraktion rede, sondern nur seine eigene Ansicht ausspreche. Er möchte in aller Kürze das Objekt, um welches es sich handele, etwas näher umgrenzen. Er glaube, es werde in seiner finanziellen Tragweite bei Weitem über⸗ schätzt. Das deutsche Offizier⸗Corps ergänze sich aus allen ge⸗ bildeten Klassen der Nation, aber keineswegs vorzugsweise aus den wohlhabenderen. Eltern, welche die Mittel hätten, ihre Söhne studiren zu lassen, bestimmten sie in der Regel nicht zu Berufsoffizieren. Das größte Kontingent für das Offizier⸗Corps stelle der kleine preußische Adel Dieser vormals begüterte und wohlhabende Adel habe sich zu Grunde gerichtet im Staatsdienst, sei arm geworden, weil derselbe von jeher den ehrenvollen, aber wenig einträglichen Dienst in der Armee zu seinem Lebensberufe gemacht habe. Es gebe sehr wenige Offiziere, die von ihren Eltern ein Vermögen erbten. Die große Zahl von jungen Offizieren, welche auf die vorschrifts⸗ mäßig nachzuweisende Einnahme von 600 Thalern hin hei⸗ ratheten, und die nun mit ihrer Familie von dieser Einnahme standesgemäß leben sollten, befänden sich in so beengten Um⸗ ständen, daß man ihnen wirklich nichts abnehmen könne. Nun gebe es ja unstreitig auch wohlhabende und reiche Offtziere; freilich glaube er, daß die Zahl nicht sehr groß sein werde. Er gönne den Städten auch bessere Einnahmen, nachdem ein großer Theil derselben ihr früheres schönes Besitzthum an Wald und Flur veräußert und aufgetheilt habe. Aber er fürchte, an den Offizieren würden sie sich nicht erholen. Wie gesagt, es gebe ja eine Anzahl Offiziere, welche unstreitig eine höhere Besteuerung tragen könnten. Aber vor Allem entstehe nun doch die Frage, mit welchem Recht der Billigkeit könnten die Offiziere gerade für die Städte herangezogen werden? Und da müsse er unbedingt behaupten, daß die Städte absolut gar nichts sh. ihre Garnisonen thäten. Alle die schönen Einrich⸗ tungen der Stadt, die Beleuchtung der Straßen, das Pflaster auf den Trottoirs, die Kanalisation, die Heranführung von Wasser bis in die Häuser, alles das setze der Hauseigen⸗ thümer auf die Rechnung seiner Miether, und der Offizier be⸗ zahle es aus seinem Servis und dem, was er zuschießen müsse. Die Offiziere hätten keinen Theil an den schönen Wohlthätigkeitseinrichtungen der Städte, sie verpflegten ihre Kranken, sie versorgten die Invaliden selbst. Alle Schau⸗
einem militärischen Ehrbegriff beruhe,
stellungen, Vergnügungen, Alles, was die Stadt sonst biete, werde baar bezahlt, und wofür sei da zu danken? Nun fordere man dessen ungeachtet eine Steuer. Was werde mit dem Er⸗ trage dieser Steuer geschehen? Man werde nicht behaupten können, die Stadt werde den Ertrag lediglich zum Besten der Garnison aufwenden, geschweige denn der Offiziere. Was damit geschehen werde, das erfahre man nicht, die Offiziere seien nicht vertreten in den städtischen Kollegien, sie hätten auch gar kein Recht danach zu fragen, aber wo kein Recht, da auch keine Verpflichtung. Es sei ja bekannt, daß die Offiziere alle Staats⸗ steuern trügen, wie jeder Andere, die direkten wie die in⸗ direkten, und zwar die ersteren gewiß in einem höheren Maße, als viele Andere, wo die Verhältnisse nicht so klar dalägen, wie bei den Gehältern von Offizieren und Beamten. Was da⸗ gegen die Kommunalbesteuerung betreffe, so bestehe in Preußen die völlige Befreiung gesetzmäßig seit mehr als einem Men⸗ schenalter. Die sämmtlichen Städteordnungen, auch die revi⸗ dirte, sprächen es ausdrücklich aus: das Militär gehöre nicht zu den Einwohnern, das servisberechtigte Militär sei befreit von jeder direkten Kommunalbesteuerung sowohl für sein dienstliches wie sein außerdienstliches Einkommen. Dasselbe sage die Verordnung vom Jahre 1867 und das Bundesgesetz vom Jahre 1868. Was sei denn nun seit 1868 geschehen, um von diesen Grundsätzen abzuweichen? Es sei sogar geschehen, daß Deutschland einen großen Krieg gehabt habe, den die Armee gewonnen, der Milliarden ins Land gezogen habe; und wenn auf diesen Milliarden, wie es scheine, ein sonderlicher Segen nicht geruht habe, so sei das wenigstens nicht die Schuld des Militärs. Es sei ferner geschehen, daß die süddeutschen Staaten dem Reich hinzugetreten seien. Nun finde sich, daß in einigen derselben — er glaube in Bayern und Württemberg — andere Bestimmungen Platz für die Kommunalbesteuerung gegriffen hätten. Das scheine ihm doch kein Grund zu sein, daß nun der überwiegend größere und ältere Theil des Reiches seine Einrichtungen aufgebe, vielmehr dürfte es wohl billig sein, daß die neu Hinzugekommenen sich dem älteren Theil des Reiches akkomodirten. Die ganze Steuerfrage, und zum guten Theil die ganze soziale Frage laufe doch darauf hinaus, daß die Reichen und Wohlhabenden mehr, die Armen und Unbemittelten weniger Steuern zahlten. Darüber sei man einig; aber, wie das zu machen sei, darüber habe man sich noch nie verständigen können. Man habe durch ganze Legislaturperioden in stundenlangen Reden debattirt über Tabacksteuer, Börsensteuer, Branntweinsteuer, Zucker⸗ steuer ꝛc., und bei jedem Vorschlage sei mit großem Scharf⸗ sinn nachgewiesen, daß gerade dieser Vorschlag der schlechteste von allen sei. Da sei man denn nicht weiter gekommen. Man fordere von der Regierung immer neue Leistungen, und bewillige ihr keine Mehreinnahmen. Er glaube nun, daß allerdings die wohlhabenden Klassen eine höhere Steuer tragen könnten und müßten, und hier nehme er die wohlhabenden Offiziere in keiner Weise aus, nur wünsche er zu wissen, für wen sie steuern sollten. Sei es für die Gesammtheit, für das Reich, für den Staat, den Erhalter der gesellschaftlichen Ordnung, den Staat, den Wohlthäter Aller, insbesondere Derer, die etwas zu verlieren hätten, so werde man, er sage nicht gerade freudig, aber bereitwillig steuern. Aber wie der Offizier dazu kommen solle, für eine Stadt zu steuern, die absolut nichts für ihn thue, wo er sich seinen Aufenthalt nicht gewählt, aus der er an jedem Tage in eine andere Stadt versetzt werden könne, die auch nichts thue, dafür fehle ihm jeder Grund. Wäre ein solcher Grund vorhanden, so würde beispielsweise die Stadt Berlin eine solche Steuer von sämmtlichen Mit⸗ gliedern dieses hohen Hauses fordern können, soweit sie von außerbalb hier seien. Sie hätten auch nicht die freie Wahl des Aufenthalts für ihre Funktion im Dienste des Reichs, sie seien auf Berlin angewiesen, sie genössen alle Vortheile und Vorzüge dieses Aufenthalts ebenso wie die Offiziere, aber auch ebenso, wie sie, gegen baaren Entgelt. Der Unterschied zwischen ihnen bestehe nur darin, daß sie wenigstens außerhalb Berlins noch eine wirkliche Heimath hätten, während der Offizier, so lange derselbe diene, nirgends eine Heimath habe, und daher auch nirgends dafür besteuert werden könne, die Abge⸗ ordneten hätten der Stadt nicht mehr zu danken wie die Offiziere. Nicht die Stadt, sondern das Reich baue den Soldaten Kasernen, den Abgeordneten einen Palast, für den beiläufig gesagt, die Armee die erforderlichen Mittel beigebracht habe. Der Vor⸗ schlag der Besteuerung der Offiziere passe seines Erachtens durchaus nicht in dieses Gesetz. Was habe es auch eigentlich für einen Sinn, zu sagen: man gebe zu, daß das Loos der Offiziere verbessert werden müsse, welche keinen Dienst mehr thun könnten, aber die Offiziere, die den Dienst thäten, soll⸗ ten dafür bezahlen. Er hoffe, daß dieser Zusatz in der Kommission abgelehnt werde. Ob das Haus dann das Pen⸗ sionsgesetz, und zwar rückwirkend überhaupt annehmen wolle, das würde davon abhängen, ob man glaube, daß das Reich einige Dankbarkeit den Männern schulde, welche die Schlachten mitgefochten, welche ihr Alles darangesetzt, und ihre beste Lebenskraft eingebüßt hätten.
Der Abg. Mayer (Württemberg) erklärte, die Rede des Abg. von Bernuth gestatte ihm, unmittelbar an die Verhand⸗ lung des Gesetzes im vorigen Jahre anzuknüpfen, als es in anderer Form dem Hause vorgelegen habe. Die Erwiderung auf den Vortrag des verehrten Feldmarschalls Moltke wolle er Mitgliedern aus dem öälteren Reich“ überlassen. Es werde hier gegen das Gesetz mit Stellung der Bedingung operirt, daß das Privileg der Kommunalsteuerbefreiung der Offiziere aufgehoben werde. Er habe für diese Bedingung in der Kommission mitgestimmt, aber in Württemberg, aus dem er hierher gesendet sei, und in Bayern zahlten die Offiziere jede Art von Kommunalsteuer. Er habe für die Annahme des Gesetzes noch eine andere Bedingung zu stellen, und zwar eine, die sich auf denselben Uebelstand beziehe, welchen in der ersten Berathung der Abg. Schröter von Oberbarnim und der Abg. Schneider von Karlsruhe hervorgehoben hätten, die Pensionirung der Offiziere blos aus dem Grunde, daß sie im Avancement übergangen seien. Von der rechten Seite sei dafür vorgebracht worden, daß diese Einrichtung auf der einmal bestehe,
und den das Parlament anzuerkennen habe. Der Abg Richter Hagen habe aber dagegen vorgebracht, daß dieser Ehrbegrif doch nicht so ausnahmslos feststehe, da die Offiziere, die sich im Fall eines Krieges zahlreich wieder zum Dienst meldeten, alsdann keinen Anstand nähmen, sich Führern unterzuordnen, die früher im Rang unter ihnen, oder selbst unter ihrer eig nen Führung gestanden hätten. Eine Widerlegung der Frage, warum im Krieg möglich sein solle, was im Frieden nicht, sei nicht vorgebracht worden. Sehr klar sei ihm, woher die Uebung der bezeichneten Pensionirung entstanden sei. Der Kriegs⸗Minister wolle sein Heer in jedem Augenblick felddienst⸗ fähig haben, um nicht im Fall der Mobilisirung Wechsel im Befehl vornehmen, und die Truppen unter neuen Führern aus⸗ rücken lassen zu müssen. Aber diese Rücksicht sei eben eine militärisch einseitigt und ihr gegenüber stehe die ebenso sou⸗ veräne Rücksicht auf die Finaͤnzen des Volks und auf die Steuerkraft. Hier habe daher eine Reform einzusetzen. Welche? Diese zu bezeichnen könne man ihm als Laien nicht zu⸗ muthen, wohl aber werde er deren Richtung bezeichnen dürfen. Es sollte unterschieden werden zwischen felddienst⸗ fähig und dienstfähig überhaupt. Für die noch dienstfähigen, aber nicht mehr felddienstfähigen Offiziere müsse eine ehren⸗ volle Stellung und Leistung innerhalb der Armee und innerhalb des Dienstes gefunden werden. Eine Art Seniorat, in dem sie sich noch ferner nützlich machen könnten, statt die Erhaltung aus der Steuerkraft des Volkes anheim⸗ zufallen. Ein so großer Körper, wie die deutsche Armee, müsse so viele und mancherlei Funktionen haben, daß auch für nicht mehr voll felddienstfähige Offiziere noch ein Platz sei. Die großen Meister der Kriegskunst, die Römer, von welchen deren heutige Meister, die Preußen, so viel gelernt hätten, hätten auch ihre Triarier gehabt. Herr von Kameke habe im vorigen Jahre bei Verhandlung dieses Gesetzes einmal gesagt, die Pensionseinrichtungen im Militär und Eivil müßten sich möglichst gleich gebracht werden. Das sei ein gutes Wort aus dem Munde eines Mannes an der Spitze der Verwal⸗ tung eines Heeres, das ein Volksheer, ein Volk in Waffen sein solle. — Derselbe habe damals auch das Wort gespro⸗ chen: das deutsche Heer bilde das Palladiun des europäischen Friedens. Er glaube an dieses Friedenswort, und thue für das Heer, was er könne. Aber überspanne man die Anfor⸗ derungen an das Volk nicht, damit es wirthschaftlich kräftig bleibe. Mit der wirthschaftlichen Kraft schwinde auch seine sittliche Tüchtigkeit und selbst seine Tapferkeit. Nur ein be⸗ sitzkräftiges, behäbiges Volk sei, wie der alte Schwabenspruch laute, furchtlos und treu.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) betonte, im Allge⸗ meinen glaube er, daß der Reichstag wohl geneigt sei, ein Gesetz, welches die Frage der Militärpensionen regele, anzu⸗ nehmen. Allein die Verwirklichung dieses Gesetzes werde ver⸗ hindert, wenn der Bundesrath sich weigere, Rücksicht auf das zu nehmen, was in der vorigen Session bei den Berathungen im Plenum und in der Kommission als die Meinung des Reichstags hervorgetreten sei. Auf die Frage, ob die Wohl⸗ thaten des Pensionsgesetzes auch auf die bereits pensionirten Offiziere ausgedehnt werden sollten, wolle er jetzt nicht näher eingehen. Jedenfalls sei die Forderung der Art, daß der Bundesrath ihr wohl zustimmen werde. Er wolle nur auf das Verlangen eingehen, daß mit der Pension auch eine Re⸗ gelung der Kommunalbesteuerung der Offiziere vorgenommen werden solle. Ein solches Verlangen halte er für durchaus berechtigt, weil nach Versäumniß dieser Gelegenheit das erstrebte Ziel kaum noch zu erreichen sein werde. Von Seiten des Bundesraths heiße es freilich, daß die Pensionsfrage und die Frage der Kommunalbesteuerung der Offiziere zwei Dinge seien, die nicht zusammen gehörten. Es liege eine Tendenz vor, wenn zwei so getrennte Materien kombinirt würden. Tendenz, das gebe er zu, jedenfalls aber nicht eine Tendenz im bösen Sinne des Worts. In den Motiven zu der Regierungsvorlage heiße es, daß die Offiziere nicht schlechter gestellt werden dürften, als die preußischen Civilbeamten. Das wolle auch seine Partei. Aber was liege näher bei einer solchen Betrachtung als die Erwägung, wie es eigentlich mit den Pflichten beider Kategorien bestellt sei? Wenn die Offi⸗ ziere die Vortheile der preußischen Civilbeamten erhalten soll⸗ ten, so müßten sie selbstverständlich auch die Lasten derselben übernehmen. Nun seien die Civilbeamten bis zur Hälfte ihres Diensteinkommens von der Kommunalsteuer befreit worden. Trotzdem sei seine Partei geneigt, das Diensteinkommen der Offiziere ganz frei zu lassen, und zwar lediglich aus dem Grunde, weil man gewöhnt sei, daß den Offizieren immer etwas Beson⸗ deres geleistet werden müsse. Nun aber auch noch das Privat⸗ einkommen der Offiziere steuerfrei zu machen, das habe wahr⸗ haftig keinen inneren Sinn. Man spreche wohl davon, daß diese Forderung von Feindschaft gegen das Offiziercorps dik⸗ tirt sei. Vor einem solchen Wort sollte man sich doch wohl hüten, wenn man anders nicht den Radikalismus zu Ehren bringen wolle. Vergesse man denn, daß dieser Forderung auch der Abg. von Kardorff zugestimmt habe? Ja mehr noch. 1862 habe die Regierung zu der Zeit, als Graf Roon Kriegs⸗ Minister gewesen sei, ein Gesetz eingebracht, das eine Aend rung der Städteordnung bezweckt habe. stimme, daß die Militärpersonen lasten nur mit dem außerdienstlichen Einkommen heran werden dürften. In der unseligen Konfliktszeit sei diese Be stimmung leider als unzureichend zurückgewiesen. Aber die Vorlage der Regierung beweise doch, was es mit dem Vor wurf der Offizierfeindlichkeit für ein Bewenden habe. Auch im Jahre 1872, als man noch kompakte Majoritäten hier im Reichstage gehabt habe, sei daß die Offiziere ebenso behandelt würden, als die Civilbeamten. Nun sei behauptet worden, daß die Offiziere kein Wahlrecht in den Städten hätten und deshalb auch von den städtischen Steuern befreit bleiben müßten. Aber diese Behauptung be
ruhe auf einer totalen Verkennung der Kommunalbesteuerung
Auch die Geistlichen und Lehrer besäßen für die städtische Vertretungen das passive Wahlrecht nicht. Und wenn weite behauptet werde, daß die Offiziere keine besonderen Vortheile von den Städten hätten, so frage er, was habe der Beamte für Vortheile? Auch der Bundesrath sollte sich deshalb nich
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