1884 / 101 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Apr 1884 18:00:01 GMT) scan diff

solution den Reichskanzler nur, bei den verbündeten Regie⸗

rungen für die Beschleunigung zu wirken, und

keit bei den verbündeten Regierungen habe doch der Reichs⸗

kanzler bisher noch nicht in Abrede gestellt.

Ein Antrag des Abg. Richter (Hagen), die weitere Ver⸗ handlung über die Resolution zu vertagen, wurde abgelehnt, und die Resolution selbst darauf mit 115 gegen 108 Stimmen

angenommen.

Hierauf vertagte sich das Haus um 5 ¾ Uhr auf Mitt⸗

woch 1 Uhr.

Die in der gestrigen (76.) Sitzung des Hauses er Abgeordneten bei der dritten Berathung des Entwurfs ner Jag dordnung nach dem Abg. Dirichlet vom Minister

für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius ge⸗

altene Rede hatte folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Ich glaube, es ist nützlich, sich zu vergegen⸗ wärtigen, daß wir uns in der Spezialdiskussion über §. 63 ff. befinden. 1 zu bestätigen, daß

Die beutige Diskussion scheint mir den Satz

Niemand so taub ist als derjenige, welcher nicht hören will. rachde biederholt ich glaube mindestens zum fünften Male seit Ein⸗ ringung der Jagdordnung betont und hervorgehoben worden ist,

daß einer der Gründe, warum die Königliche Staatsregierung sich

entschlossen hat, eine solche diffizile Materie wieder zur Diskussion zu stellen, daß einer dieser Gründe gerade darin liegt, daß eine Reihe von berechtigten Wildschadensklagen im Lande konstatirt ist, und daß diesem Abbülfe verschafft werden soll, wird immer wieder diese

Gegentheil verkehrt.

Regierungsvorlage eine ganze Reihe von tief eingreifenden, wirksamen Bestimmungen gegeben sind, die in die Hand der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit

legen sollen, in erhöhtem Maße den Wildschaden abzuhelfen durch

der Vorlage in ihr

Tendenz betonen, daß

doch wiederholt der

in

ie wiederholt erörterten Maßnahmen.

eine Wirksam⸗

Richtung auch gefaßt.

in meine

Befugnisse

dürfe,

kretionäre nicht legen

Nachdem

Ich muß 8 b gegen die Regierung auszusprechen.

im ordnungsmäßigen Wege sicher

Ich will nicht die einzelnen Punkte wiederholen, sie Hrn. von Rauchhaupt und Rintelen schon betont worden. 1 in diesen Bestimmungen wirksame Abhülfsmaßregeln und darum mit, um sie zu gewinnen, hat die Regierung diese Vorlage auch proponirt. Durch die bereits gefaßten Beschlüsse ist es ja doch bestätigt worden, daß eine Revisionsbedürftigkeit der bestehenden rd⸗ ganzen Reihe von Punkten vorliegt und in beiden Häusern des Land⸗ tages sind eine Reihe von übereinstimmenden Beschlüssen in dieser

Wenn der Abg. Dirichlet wiederholt ausführt, daß man dis⸗ die Hand

Herren, durchführbarer und ich glaube auch, b 1b t ke Gesetz auf administrativem Gebiete, das nicht in das diskretionäre Ermessen, jn den guten Willen, in die Loyalität der ausführenden Verwaltungs⸗ und Aufsichtsbehörden sehr wichtige Befugnisse legt und legen muß. (Abg. Dirichlet: Rechtsschutz!)

Rechtsschutz haben Sie natürlich in jeder unserer Gesetzesver⸗ lagen, so auch hier im Verwaltungsstreitverfahren und in dem ordent⸗ lichen Rechtsweg nach allen Richtungen. 1

Meine Herren, in dieser Vorlage ist auch jede denkbare Garantie nach der Seite gegeben. Jedes Gesetz setzt den Willen und die Absicht der loyalen Ausführung voraus und ich bestreite es dem Abg. Dirichlet, daß er das Recht hat, der Regierung zu imputiren, daß sie die Befugnisse, die sie hier gefordert hat, die ihr hier über⸗ tragen werden sollen, illoyaler Weise handhaben wird. 1

Ich glaube, jeder der gegenwärtigen Minister würde in der Lage sein, aus seinem Ressort das Gegentheil zu beweisen, aus seinen Handlungen zu beweisen und täglich beweisen zu können. 1 Abgeordnete hat nicht das Recht, eine derartige schwere Beschuldigung

kann nur konstatiren, auch dem Hrn. Abg. Conrad gegen⸗ über, daß, wenn Wildschaden vorliegt, und wenn die Herren, die davon betroffen werden, von den gesetzlichen Befugnissen Gebrauch machen,

sind v Das, was aber Wir sehen stattfindet; es ist vergangene

Jagdordnung in einer streiten, die hat

der Verwaltungsbehörde so ist das ein un⸗ unlozischer Satz. Es giebt kein

güterordnungen.

Staatsregierung

Der Herr Befugnissen wird

werden.

ihnen Abhülfe geschaffen wird.

Zahl von agitatorischen Uebertreibungen

Zeiten, (Abg. Dirichlet: Hört! hört!) ja,

sind, daß es nur eines leisen Anstoßes bedarf, hervorzurufen, und wenn trotzdem nicht mehr berechtigte Klagen her⸗ vorgetreten sind, so liegt doch der berechtigte Schluß nahe, daß diese Klagen in größerem Umfange nicht begründet sind, und ich kann das nur wieder⸗ holen und wiederholt bestätigen. Es ist ja außerordentlich leicht, der Re⸗ gierung einen derartigen Vorwurf zu machen, daß sie Richtung ihre Schuldigkeit nicht thäte. es eigentlich kaum möglich ist, irgend eine Vorlage zu machen, deren Tendenzen nicht geradezu in das Gegentheil verkehrt werden könnten. Ich erinnere an die Vorlagen, tiative dieses hohen Hauses hervorgegangen,

gelesen und in Versammlungen gehört, daß das zur Wiedereinführung der Leibeigenschaft. Agitatoren, die jetzt auch bei dem Eisenacher Bauerntage ihre Rolle spielen. Auch wird es gar nicht schwierig sein, die in erster Linie der Tendenz dienen will, berechtigten Wildschaden⸗ klagen abzuhelfen, vorzuwerfen, sie sorge nicht für die Pflege der Landeskultur, nur Wild⸗ und Jagdpflege. hauptungen, und ich kann nur damit diskretionären Befugnissen,

8

n, daß eine gro der Natur der Cache vebe ja natürlich, daß die alten Erinnerungen an alte wo eine übermäßige Wildpflege stattgefunden hat ja, das wird Niemand be⸗ vorgelegen daß diefe Erinnerungen so lebhaft um diese Erregung

sie nach dieser Es geht das ja so weit, daß

die zum großen Theil aus der Ini⸗ ich erinnere an die Land⸗ habe in meiner Heimathsprovinz damalz der erste Schritt sei Theilweise sind das die Herren

Ja, ich

einer Jagdordnungsvorlage,

die umgekehrte Tendenz unterzuschieben und ihr 1 sie wolle Hier stehen Behauptungen gegen Be⸗ schließen, daß ich sage, von den die auf diesem Gebiete der Königlichen geboten werden, von den übertragenen gesetzlichen Seitens meiner und Seitens sämmtlicher Verwal⸗

tungsbehörden in loyaler und wirksamer Weise Gebrauch gemacht

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

v“ Oeffentlicher Anzeiger.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ egister nimmt an: die Königliche Erpedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

.Verschiedene Bekanntmachungen.

.Literarische Anzeigen.

. Theater-Anzeigen.

N

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen⸗Bureaux.

NX

In der Börsen-

. Familien-Nachrichten. beilage.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

2₰

Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des zum Zwecke der Zwangsversteigerung beschlagnahmten, dem Schlosser Vonthin hieselbst gehörigen, in der Krämerstraße sub Nr. 136 belegenen Hauses nebst der Wiese Nr. 72 in der langen Schicht, steht ein Verkaufstermin auf Mittwoch, den 9. Juli 1884, Vormittags 11 ¼ Uhr, und der Ueberbotstermin auf Mittwoch, den 30. Juli 1884, Vormittags 11 Uhr, vor Gericht hier an. Zur endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen, sowie zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das bezeichnete Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörigen Gegenstände, ist ein Termin auf Mittwoch, den 9. Juli 1884, Vormittags 11 ¾ Uhr, angesetzt.

Neubrandenburg, den 23. April 1884. Großherzogliches Amtsgericht. Gaur.

[20334] Bekanntmachung. In der Zwangsvollstreckungssache des Cigarren⸗ fabrikanten Carl Espe zu Sachsa, Klägers, wider den Gastwirth Gustav Krüger in Wieda, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder, wird Termin auf Mittwoch, den 28. Mai 1884, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor⸗ eladen werden. Walkenried, den 23. April 1884. Herrzogliches Amtsgericht. Hartwieg.

10833] Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Schlossermeister Carl Robert Schölzke in Sorau gehörigen Grundstücks Sorau Band VII. Blatt Nr. 325 ist Termin zur Belegung und Ver⸗

theilung der Kaufgelder auf den 25. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. III.,

anberaumt worden.

Zu diesem Termine wird der seinem Aufenthalte nach unbekannte Eigenthümer des Grundstücks hier⸗

mit geladen. Sorau, den 23. April 1884. 8

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

Abtheilung III. Süßenbach, Amtsgerichts⸗Sekretär.

Aufgebot.

[20328]

Die drei von Frau Henriette Neumann hier aus⸗ gestellten, von dem Gewehrschäfter Rudolph Neu⸗ mann hier acceptirten und durch Giro auf die Wittwe Wilhelmine Siepmann hier übergegangenen

nach 3 Monaten zahlbaren Wechsel a. vom 6. Dezember 1877 über 300 ℳ, b. vom 18. Dezember 1877 über 150 ℳ, c. vom 3. Januar 1878 über 300 ℳ, sind angeblich verloren gegangen.

Auf Antrag der genannten Wittwe Siepmann werden die unbekannten Inhaber der Wechsel auf⸗ dem unterzeichneten

gefordert, ihre Rechte bei Gerichte spätestens im Aufgebotstermine: den 11. November 1884, Mittags 12 Uhr,

(Zimmer Nr. 6) anzumelden und die Wechsel vor⸗ zulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗

folgen wird. Danzig, den 23. April 1884. 1 8 Königliches Amtsgericht. XI.

[[20336]

Aufgebot. Das Hypothekendokument über 48 Thlr. und Zinsen, Vatererbtheil des Sergeanten des 70. In⸗ fanterie⸗Regiments Karl Eduard Lebrecht Zuleger in Diedenhofen, eingetragen aus dem obervormund⸗ schaftlich bestätigten Erbrezeß vom 29. Juni 1868 auf dem Grundstück Band I. Blatt 13 Abthei⸗ lung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Neukirchen ist verloren gegangen und soll auf den Antrag des Grundstückseigenthümers zum Zweck der Löschung der Post amortisirt werden.

Es wird deshalb der unbekannte Inhaber des Hypothekendokuments aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine

den 25. September 1884, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 7 seine Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung des Dokuments erfolgen wirrrde. Labes, den 8. April 1884.

Königliches Amtsgericht.

[20337] Aufgebot 1.“ Das Hypothekendokument über 400 Thlr. und Zinsen, eingetragen in dem Grundbuche von Labes Band I. Blatt 40 Nr. 51 für den Nagelschmied Friedrich Kummerow hierselbst, Abtheilung III. Nr. 1, auf dem 200 Thlr. löschungsfähig von dem genannten Gläubiger quittirt, der Rest von 200 Thlrn. nebst Zinsen auf den Arbeitsmann Wilhelm Wegner cedirt sind, ist verloren gegangen. Die Ehefrau des verstorbenen Wilhelm Wegner und Namens deren minorennen Kinder deren Vor⸗ mund Buchhändler A. Wolff, haben das Aufgebot dieser Urkunde beantragt. Es wird deshalb der unbekannte Inhaber dieses Hypothekendokuments aufgefordert, späaͤtestens im Aufgebotstermin: den 25. September 1884, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, seine Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Dokuments erfolgen wird.

Labes, den 8. April 1884.

Königliches Amtsgericht

[20278] Klage⸗Auszug. 8 Die Gertrud Kronen, Ehefrau des Kaufmannes Carl Georg Klinkenberg, ohne Gewerbe, zu Aachen wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Neuß, klagt gegen

1) den Carl Georg Klinkenberg, Kaufmann zu Aachen, in Konkurs befindlich,

2) Eugen Thissen, Rechtsanwalt zu Aachen, in seiner Eigenschaft als Verwalter der Kon⸗ kursmasse von Carl Georg Klinkenberg,

mit dem Antrage: „Das Königliche Landgericht wolle die zwischen der Klägerin und dem Beklagten ad 1 beste⸗ hende eheliche Gütergemeinschaft mit allen ge⸗ setzlichen Folgen für aufgelöst erklären, Güter⸗ trennung aussprechen, Parteien zur Auseinander⸗ setzung ihrer Vermögensverhältnisse vor Notar

Matzerath in Burtscheid verweisen und die

Kosten der beklagtischen Konkursmasse zur Last

legen.“

Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen

Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste

Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf Montag, den 30. Juni 1884,

Vormittags 9 Uhr.

Aachen, den 24. April 1884. Bernards, Assistent,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[20232] Ausschluß⸗Urtheil. Verkündet am 23. April 1884. Wattmann, Gerichtsschreiber. In folgenden Aufgebotssachen: IJ. der Godau'schen Aufgebotssache F. 9./83, II. der Hein'schen Aufgebotssache F. 12./83, erkennt das Königliche Amtsgericht IX. zu Königs⸗ berg durch den Amtsgerichtsrath Heyn für Recht: 1) Folgende Hypothekenurkunden: I. Die Hypothekenurkunde über 66 Thlr. 20 Sgr.,

fügung vom 6. März 1848 für die Dorothea Amalie Marquardt in Abtheilung III. Nr. 6 im Grundbuche des dem Fischer Heinrich Godau gehörigen Grundstücks Königsberg, Nassengarten Nr. 59, gebildet aus dem Erbrezesse und der Obligation vom 21. Juli 1847, sowie dem Hypothekenscheine vom 29. Februar 1848; .die Hypothekenurkunde über 200 Thaler, einge⸗ tragen aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse des Königlichen Stadtgerichts zu Königsberg

1867 und dem Wechsel vom

Juni 2. Februar 1867, sowie Protest vom 4. Mai 1867 für den Partikulier Gilbert zufolge Ver⸗ fügung vom 6. Juni 1867 und demnächst sub⸗ ingrossirt für den Partikulier Friedrich Schulz zufolge Verfügung vom 1. Januar 1876 in Ab⸗ theilung III. Nr. 10 im Grundbuche des dem Partikulier Carl Stadie gehörigen Grundstücks Neuhausen Nr. 2, gebildet aus dem Erkenntniß des Königlichen Stadtgerichts zu Königsberg vom 3. Sum 1867, dem Wechsel vom 2. Fe⸗ bruor 1867, dem Protest vom 4. Mai 1867, der Re⸗ quisition des Prozeßrichters vom 3. Juni 1867 und den Hypothekenauszügen vom 6. Juni 1867 und 17. August 1869, werden für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens ad I. werden dem Fischer Heinrich Godau hier, ad II. werden den Erben des verstorbenen Kaufmanns Hein, nämlich der Wittwe Anna Hein, geb. Wandersleben, und der minderjährigen Geschwister Erich Adalbert Anton und Ernst Emil Hein hier auferlegt.

Königsberg, den 23. April 1884.

Königliches Amtsgericht. IX.

[20378]

Durch Ausschlußurtheil vom 18. April 1884 ist die Hypothekenurkunde resp. Rezeß vom 13. De⸗ zember 1827 über die im Erundbuche von Elten Band I. Blatt 301, jetzt Band IX. Art. 32, für die Geschwister Johann Sanders eingetragene Ab⸗ findung von 40 Thlr. 6 Sgr. und Kaution von 74 Thlr. 27 Sgr. 5 Pf. zum Zweck der Löschung für kraftlos erklärt. 8

Emmerich, den 26. April 1884.

Königliches Amtsgericht. [19648] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Simon Aaron zu Dieuze klagt gegen den Paul Peltre, Knecht, früher in Güblingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, und dessen Ehefrau Amelie, geborene Girot, in Vergaville wegen Forderung mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten und zwar des Ehemanns als Hauptschuldner und der Ehefrau als Bürge, zur Zahlung an den Kläger, eine Summe von 50 nebst Zins zu 5 % vom Tage der Zu⸗ stellung ab, als Restbetrag einer Handschrift vom 24. Juli 1877, und ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiser⸗ liche Amtsgericht zu Dienze auf

den 19. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen da ehung an den Beklagten Peltre wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rominger, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts. [20274]) Oeffentliche Bekanntmachung.

Die Anna Maria, geb. Kahl, Ehefrau von Carl Hoffmann, Wirth in Salzig, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Loenartz, hat gegen ihren ge⸗ nannten Ehemann die Gütertrennungsklage erhoben und ist zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz Termin auf

den 8. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Coblenz, den 18. April 1884.

Heinnicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[20272] Bekanntmachung. Durch Urtheil der I. Civilkammer des Köutglichen

eingetragen auf Grund des Erbrezesses und der Obligation vom 21. Juli 1847 zufolge Ver⸗

die zwischen den Eheleuten Bäckermeister Heinrich Nellen zu Elberfeld und der geschäftslosen Catharina, geb. Reimer, daselbst, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung feit dem 1. Februar 1884 für aufgelöst erklärt worden.

Schuster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[20277] Gütertrennung. Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Tivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 1. April 1884 ist die zwischen den Eheleuten Bäcker und Wirth Peter Lenz und Wilhelmine, geborene Schenk, Beide zu Waldbroel wohnhaft, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. Bonn, den 26. April 1884.

Klein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[20273] Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Abtheilung I. der Civilkam⸗ mer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. E. vom 24. April 1884 wurde die Trennung der zwischen den Eheleuten Louise Schnitzler und Martin Mergel, Beide zu Colmar wohnend, bestehenden Güter⸗ gemeinschaft ausgesprochen. 1 Der Landgerichts⸗Sekretär:

Jansen.

[20269] Auszug. 1 Die gewerblose Catharina Schneider zu Oberdorf wohnhaft, Ehefrau von Jacob Gillot, früher Ackerer, jetzt Knecht in Retonfey, klagt gegen ibren ge⸗ nannten Ehemann Jacob Gillot wegen dessen zer⸗ rütteter Vermögensverhältnisse auf Auflösung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft und Verweisung vor einen Notar behufs Auseinander⸗ setzung der gegenseitigen Vermögensrechte.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der Ersten Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 18. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Publizirt gemäß Ausf. Ges. vom 8. Juli 18

Metz, den 26. April 1884.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger. 6

Die Ehefrau des Kaufmanns Jacob Giesen, früher zu Bochum, jetzt zu Düsseldorf wohnend, hat gegen ihren genannten, ebendaselbst wohnenden Ehemann bei der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf die Gütertrennungsklage erhoben und ist hierzu Verhandlungstermin auf den 9. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr, bestimmt worden.

Düsseldorf, den 24. April 1884.

Steinhäuser, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[20271]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königl. Land⸗ gerichts in Cöln vom 1. April 1884 ist die zwischen den Eheleuten Joseph Berntgen, Kaufmann, und Catharina, geborene Heuseler, Beide in Cöln woh⸗ nend, bestandene gesetzliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Güter⸗ trennung ausgesprochen und die Parteien behufs Auseinandersetzung und Liquidation vor den König⸗ lichen Notar Cramer in Cöln verwiesen worden.

Deeer klägerische Rechtsanwalt:

8 Friedel. Veröffentlicht: Breuer, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

20279] 1

1909 Beschluß der Strafkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts hierselbst vom 21. April 1884 wurde die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche befindlichen Vermöͤgens des Georg Osche, ledig, Schuster, Sohn von Valentin und Anna Maria Strehl, geboren am 5. November 1860 zu Altdoef (Pfalz), zuletzt in Schirmeck i. E. sich aufhaltend,

Zabern, den 25. April 1884.

Landgerichts zu Elberfeld vom 26. März 1884 ist

verordnet. 1 Kaiserliche Staatsanwaltschaft.

[20196]

5

zum Deutschen R

No. 101.

Zweite

eichs⸗Anzeiger und Königlich Preu

sischen Staats⸗

Berlin, Dienstag, den 29. April

v.“

Anzeig

8

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

X . 8 AX Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlnng

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen.

9. Familien-Nachrichten.

In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen⸗Bureaux.

beilage.

Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.

[2017221 SOeffentliche Ladung.

Der Reservist Simon Schwitalla aus Sternalitz wird angeklagt, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein.

Uebertretung gegen §. 360 3 des Reichs⸗Strafgesetz⸗

buches.

Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf

den 11. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Rosenberg O./S. zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßord⸗ nung von dem Bezirks⸗Kommando in Kreuzburg ausgestellten Erklärung, welche unterm 21. März 1884 dahin ergangen: daß der Aufenthalt des in der Nachweisung aufgeführten Reservisten Simon Schwitalla im Deutschen Reiche nicht ermittelt, daß ihm eine Erlaubniß zur Auswanderung nicht ertheilt worden, und daß, der angestellten Erkundigun⸗ gen ungeachtet, sich keine Umstände ergeben haben, welche die Annahme ausschließen, daß er ausgewan⸗ dert sei, verurtheilt werden.

Rosenberg O./S., den 22. April 1884.

Czyba, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[20175] Ladung und Bekanntmachung.

Johannes Berdoll, geboren den 10. September 1861 zu Ramstein, zu Ziegelscheiderhof bei Bitsch wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wird wegen der Beschuldigung als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen und nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 St.⸗G.⸗B. auf den 27. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer Kacserlichen Landgerichts zu Saargemünd geladen. Bei unentschuldigtem Aus⸗ bleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Durch Beschluß des hiesigen Landgerichts Straf⸗ kammer vom 12. April 1884 ist das im Deut⸗ schen Reiche befindliche Vermögen des Genannten zur Deckung der höchsten ihn möglicherweise treffen⸗ den Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt. 8

Saargemünd, den 21. April 1884.

Kaiserliche Staatsanwaltschaft.

[15674] Ladung. v Der Lotteriecollecteur Joel Werber, 32 Jahre alt, zu Hamburg, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird, am 20. November 1883 durch Zusendung einer Aufforderung zum Spielen in der Hamburger Lotterie den Verkauf von Loosen zu einer auswärtigen im preußischen Staate nicht zugelassenen Lotterie versucht zu haben, Vergehen gegen die Verordnung vom 5. Juli 1847 und §. 43 des Strafgesetzbuchs, wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 4. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Altenkirchen zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unent⸗ schuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung

geschritten werden. Altenkirchen, den 27. März 1884

Wirges, c. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Die auf Mittwoch, den 28. Mai, und auf Mittwoch, den 25. Juni 1884, angesetzten Ver⸗ kaufs⸗ und Ueberbotstermine im Zwangsversteige⸗ rungsverfahren des dem Gärtner F. Teude gehörigen Grundstücks Nr. 1367 an der Rostockerstraße hierselbst werden hiermit abgekündigt, nachdem die ange⸗ ordnete Beschlagnahme heute durch Beschluß des Großherzoglichen Amtsgerichts wiederum aufge⸗ hoben ist.

Schwerin, den 25. April 1884.

F. Meyer, Actuar, Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.

L16906] Aufgebot.

ül he dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte ist das Aufgebotsverfahren

zu eröffnen beschlossen

Auf den Antrag der Frau Auguste verwittweten

raumeister Latowsky, geborenen Pfefferkorn, in Eckersdorf (Kreis Lauban in Schlesien) und des Johann Ernst Ludwig Pfefferkorn in Washington in Nordamerika behufs Todeserklärung des am 29. Dezember 1795 in Schmölln geborenen

Christoph Heinrich Gerth und der am 16. Jult 1811 ebendaselbst geborenen Schwester desselben, Namens Susanne Gerth,

welche Geschwister der verstorbenen Mutter der Antragsteller sind und gleichfalls längst verstorben ein sollen, über deren Beider Leben und Aufenthalt seit länger als 40 Jahren jede Nachricht fehlt und für welche allhier ein in der Sparkasse zu Meerane angelegtes Vermögen im Betrage von je 554,49

erxcl. Zinsen verwaltet wird, beziehentlich zum Zwecke

der Ermittelung etwaiger unbekannter Erben dieser Verschollenen. 1IE

Auf den Antrag des Rathsvollziehers Karl Bruno Döring in Meerane behufs Todeserklärung dessen Vaters, des Webers

Karl Friedrich Döring, welcher vor länger als 20 Jahren seinen Wohnort Meerane verlassen hat und angeblich nach Amerika ausgewandert ist, über dessen Leben und Aufenthalt jedoch seit dieser Zeit jede Nachricht fehlt und für welchen allhier ein ebenfalls in der Sparkasse Meerane angelegtes Vermögen im Betrage von 846,83 excl. Zinsen verwaltet wird.

III

Auf den Antrag des Stadtrathes zu Meerane Behufs Löschung der auf dem zeither der Stadt⸗ gemeinde Meerane gehörigen Grundstücke (Brau⸗ und Malzhaus nebst Garten), Nr. 59 des Brand⸗ Katasters Abtheilung A., Nr. 416 a. und 416b. des Flurbuchs Abtheilung A. für Meerane, für welches ein Folium im hiesigen Grund⸗ und Hypothekenbuche noch nicht eröffnet ist, haftenden Hypotheken, welche am 16 März 1813 als Darlehne mit:

200 Thalern = 600 für den Bürgermeister und herrschaftlichen Steuereinnehmer Johann Gottlob Rudolph in Meerane,

100 Thalern = 300 für den Stadtvoigt und Königlich Sächsischen Impost⸗Einnehmer Friedrich Gotthelf Schulze daselbst,

200 Thalern = 600 für den Rathsassessor

Christoph Ernst Hertzsch daselbst,

200 Thalern = 600 für den Hofjäger Johann Gottwerth Meinicke in Ponitz,

100 Thalern = 300 für Meister Friedrich August Klemm, Bürger und Eigenthums⸗ müller in Meerane,

300 Thalern = 900 für Johann Michael Meyer, Bürger und Einwohner daselbst,

200 Thalern = 600 für den Bürger und Zeugmacher Christian Heinrich Orzschig da⸗

selbst, und 200 Thalern 600 für Johann Christian Gottlob Schleife, Bürger und ansässigen Einwohner ebendaselbst, bestellt worden, hinsichtlich deren zwar gegründete Vermuthung vorhanden ist, daß sie schon im Jahre 1816 zurückgezahlt worden sind, jedoch Quittungen nicht beigebracht werden können, da die Hypotheken⸗ inhaber sämmtlich verstorben und deren Erben nach hen Angabe hiesigen Stadtrathes nicht zu ermitteln n

Es werden daher die unter I. und II. genannten Verschollenen Christoph Heinrich Gerth, Susanne Gerth und Karl Friedrich Döring, beziehentlich deren unbekannte Erben, ingleichen alle Diejenigen, welche an die unter III. aufgeführten Hypotheken irgend welche Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, in den

zu I. 8 auf den 14. Oktober 1884 Hügerne , 10 Uhr,

zu II. auf den 16. Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr, 1 zu III. auf den 12. September 1884. Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotsterminen vor hiesigem Königlichen Amtsgerichte zu erscheinen, über ihre Personen sich auszuweisen und ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls 3 zu I. und II. die Verschollenen für todt erklärt, die etwaigen un⸗ bekannten Erben aber ihrer Ansprüche an das allhier verwaltete Vermögen der Ersteren für verlustig er⸗ achtet und dieses den sich legitimirenden Erben aus⸗ geantwortet werden wird, zu III. die Betheiligten ihrer Ansprüche und Rechte gleich⸗ falls für verlustig und die Hypotheken für erloschen geachtet, beziehentlich zur Löschung werden gebracht werden. Meerane, am 2 April 1884. .““ Königlich 8G Amtsgericht 1

1190100hññ

Nr. 7983. Kaufmann Eugen Grasselli in Riedlingen hat das Aufgebot bezüglich eines ihm verloren gegangenen Prima⸗Wechsels d. d. Scheer, den 17. Dezember 1883 über 229 17 ₰, zahlbar am 10. März 1884 an die Ordre des Ausstellers Jos. Haberbosch, peiogen auf E. Genthe in Wald⸗ kirch, zahlbar be der Reichsbank⸗Nebenstelle in Freiburg i. B., acceptirt von E. Genthe, indossirt vom Aussteller auf Alois Reuter am 22. Dezember 1883, desgleichen von letzterem auf Kaufmann Grasselli in Riedlingen am 23. Dezember 1883 be⸗ antragt und den früheren Besitz glaubhaft gemacht.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Montag, den 3. November 1884, Vormittags 9 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 81), anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Freiburg, den 16. April 1884.

Großh. Bad. Amtsgericht.ü Der Gerichtsschreiber: Dirrler.

[20211] Im Namen

Seiner Majestät des Königs von Bayern! Vollstreckbare Ausfertigung einer Licitation.

Im Jahre 1879 den 9. April zu Alschbach auf Anstehen und im Beisein der Wittwe und der Kin⸗ der des in Alschbach verlebten Ackerers Johann Müller des Dritten, schritt Ludwig Schmolze, K. Notär im Amtssitze zu Bliescastel, zur Versteigerung unten beschriebener Liegenschaften unter folgenden Bedingungen:

1) Die Steigpreise sind in sechs Terminen und Sechsteln zu bezahlen an Weihnachten dieses Jahres und der fünf zunächst darauf folgenden Jahre mit Zinsen zu jährlichen fünf vom Hundert vom Tage des Besitzantritts an laufend. ꝛc.

8) Sollte ein Steigerer seinen Steigpreis nicht pünktlich bezahlen, so sind die Versteigerer oder deren Rechtsinhaber berechtigt, den Zuschlag nach einem erfolglosen Befriedigungsgebot von fünfzehn Tagen als aufgelöst zu betrachten und in Folge dessen die Liegenschaft nach Anleitung des Art. 101. des Einführungsgesetzes zur bürgerlichen Prozeß⸗ ordnung wieder versteigern zu lassen, um sich aus dem Erlöse bezahlt zu machen.

Die Versteigerer cediren andurch die Steigpreise sammt Accessorien an den anwesenden, es also an⸗ nehmenden Lion Levi, Lederhändler, in Bliescastel wohnhaft, und setzen denselben in alle Rechte, Kla⸗ gen und Privilegien gegen die Steigerer und Steig⸗ objekte ausdrücklich ein, und es haben sonach die Steigerer ihre Steigpreise in der Wohnung des Cessionars in Bliescastel zu bezahlen. Ausgeboten und zugeschlagen wurde was folgt:

Im Banne von Alschbach.

Plan Nr. 1181 ½, dreizehn Aren 29 Quadratmeter Acker am Nauwieserberg, fünfte Ahnung neben Michael Dier, um zweihundertdreißig Mark, dem Peter Foos senior, Ackerer in Alschbach welcher nach Vorlesung unterschrieb.

Unterschrieben ist: Foos.

Worüber Protokoll. Auf dem Originale ist unter⸗ schrieben unter Anderm: Schmolze, k. Notar. Vorstehender, dem Cessionar ertheilter

wird hiermit für vollstreckbar erklärt. gez. Schmolze, k. Notar.

Auszug

Voranstehende Ausfertigung wird hiermit gegen den obgenannten Peter Foos, vielmehr da derselbe nun gestorben ist, gegen dessen Rechtsnachfolger, nämlich dessen mit seiner auch verlebten Ehefrau Anna Maria Rothermel erzeugte Kinder, als: 1) Katharina Foos, Ehefrau von Johann Huber, Bäcker und Ackerer, in Alschbach wohnhaft; 2) Peter Foos. Holzschnitter; 3) Joseph Foos, Holzschnitter; 4) Maria Foos, ledig, ohne Gewerbe; 5) Sophie Foos, Ehefrau von Heinrich Kleebach, Zuckerbäcker, diese vier früher in Alschbach wohnhaft und jetzt in Amerika sich aufhaltend welche fünf Kinder laut einer Bescheinigung des Bürgermeisteramtes Blieskastel vom neunten April laufenden Jahres, die nach einer Urkunde des unterzeichneten Notars vom heutigen Tage im Archiv dieses Notars hinter⸗ legt ist, die gesetzlichen Erben der genannten ver⸗ lebten Peter Foosschen Eheleute sind für vollstreck⸗ bar erklärt und zwar bis zum Belaufe eines Steig⸗ preisrestes von dreiundsiebenzig Mark zehn Pfennig nebst Zinsen und Kosten. Bliescastel, den zwölften April achtzehnhundert vier und achtzig.

gez. Seel, k. Notar.

Der unterzeichnete Lion Levi, Lederhändler, zu Blies⸗ castel wohnend, in seiner Eigenschaft als Cessionär der Wittwe und Kinder des in Alschbach verlebten Ackerers Johann Müller des dritten

fordert

den Peter Foos senior, Ackerer zu Alschbach, viel⸗ mehr da derselbe gestorben, dessen Rechtsnachfolger, nämlich dessen mit seiner auch verlebten Ehefrau Anna Maria Rothermel erzeugte Kinder, als 1) Katharina Foos, Ehefrau von Johann Huber, Bäcker und Ackerer, in Alschbach wohnend, 2) Peter Foos, Holzschnitter, 3) Joseph Foos, Holzschnitter, 4) Maria Foos, ledig, ohne Gewerbe, 5) Sophie Foos, Ehefrau von Heinrich Kleebach, Zuckerbäcker, und Letzteren selbst diese vier früher in Alschbach wohnhaft und jetzt in Amerika ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort Schuldner,

hiermit auf, binnen fünfzehn Tagen von Zustel⸗ lung dieses Aktes an gerechnet, an den Gläubiger Levi zu bezahlen, die an Weihnachten 1879, 1880, 1881, 1882 und 1883 fälligen fünf ersten Terminen und Sechsteln des schuldigen Steigpreises ad 230 mit dem Restbetrage von acht und dreißig Mark 43 nebst Zinsen der Hauptrestschuld ad 76 76 vom 21. Januar 1884 an, sowie die Kosten einer bürgermeisteramtlichen Bescheinigung und eines am 12. April 1884 vor dem K. Notar Seel zu Bliescastel aufgenommenen Depositions⸗ aktes über die Rechtsnachfolge des Schuldners sowie der Vollstreckungsklausel selbst mit zusammen acht Mark 03 und die Kosten dieser Aufforderung nebst Zustellung, andernfalls Requirent Levi nach Ablauf dieser Frist die durch obengenannten Peter Foos senior vermöge beregter Urkunde gesteigte, hiernach beschriebene Liegenschaft Kraft der in dieser Urkunde enthaltenen Bedingung anderweitig am Mittwoch, den vierten Juni 1884, Nachmittags ein Uhr, zu Alschbach in der Wirthschaft von Jacob Dawo durch den K. Notär Herrn Seel in Bliescastel öffentlich wegen Nichtbezahlung in Eigenthum wieder versteigern lassen wird, um sich aus dem Erlöse für sein Gesammtguthaben, soweit thunlich, bezahlt

zu hc zu welcher Versteigerung die Requisiten

mit dem Bemerken eingeladen werden, daß dieselbe auch in ihrer Nichtanwesenheit vorgenommen wird. Beschreibung der Liegenschaft:

Plan Nr. 1181 ½ 13 Aren 29 Quadratmeter Acker am Nauwieserberg, fünfte Ahnung, neben Michael Dier, Bann Alschbach. b

Bliescastel, den 14. April 1884.

gez. Lion Levi.

Vorstehende Aktenstücke werden nach ertheilter richterlicher Bewilligung den Obengenannten: 1) Maria Foos, ledig und ohne Gewerbe, 2) Sophie Foos, Ehefrau von Heinrich Kleebach, Zuckerbäcker, und Letzteren selbst, Alle zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, hiermit öffent⸗ lich zugestellt.

Bliescastel, den 26. April 1884.

Der K. Amtsgerichtsschreiber: Mayer, K. Sekretär.

[20249) SDeffentliche Zustellung.

Der Destillateur Emil Krause hier, Fürbring straße 8, vertreten durch den Justizrath Arndts hier, klagt gegen den Schankwirth Reinhold Schulz (Aufenthalt unbekannt) wegen einer Darlehns⸗ forderung von 1500 und Zinsen, mit dem Antrage:

den Verklagten zu verurtheilen, an Kläger

1500 nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1880

zu zahlen, das Urtheil auch gegen Sicherheits⸗

leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 5. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, I. Tr., Zimmer 53, auf

den 7. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

b Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 5. April 1884.

E“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[20238v]P SOeffentliche Zustellung.

Die Hebamme Bertha Böhnke, geb. Eggert, zu Adlershorst, vertreten durch den Rechtsanwalt Aronson zu Bromberg, klagt gegen ihren Ehemann, den pensionirten Polizeidiener Herrmann Böhnke, un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Recbtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bromberg auf den 22. September 1884, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bromberg, den 23. April 1884.

Gerichtsschreiberei Abtheilung I. des Königlichen

Landgerichts. 8 [20254] Oeffentliche Zustellung.

Der Eigenthümer August Mathieu zu Habudingen klagt gegen den Notariatsclerc Etienne Ferdinand Foulls, vormals zu Habudingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forderung für Kostgeld und Baardarlehen mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung zur Zahlung von 235 68 mit Zinsen seit dem Tage der Klage und das zu erlassende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Chäteau⸗Salins auf

Mittwoch, den 11. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr. 1

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Boucon, Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgericht

[20250] Oeffentliche Zustellung. B

Der Bermann Maver, Handelsmann in Cochem, vertreten durch Rechtsanwalt 8 klagt gegen den Jacob Thönnes, Taglöhner, früher zu Wirfuß, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und. Aufenthaltsort, und Kons., wegen eines Streitgegenstandes im Werthe von 1114 mit dem Antrage, das am 12. Dezem⸗ ber 1883 am Amtsgerichte zu Cochem auf Anstehen der Maria Thönnes, damals Dienstmagd in Wir fuß, jetzt Ehefrau Anton Schuster zu Roes, Eheleute Peter Waldecker, Ackerer zu Wirfuß, 1b eine Summe von 1114 erwirkte Anerkenntniß⸗ urtheil und die darauf genommene Hypothekar⸗In⸗ skription beim Königlichen Amtsgericht dem Kläger gegenüber als hiermit angefochten für unwirksam zu erklären, sowie das an demselben Tage in gleicher Weise zum Vortheil des Beklagten Jacob Thönnes ergangene neee und die darauf ge⸗ nommene Hypothekar⸗Inskription dem Kläger gegen-⸗ über gleichfalls für unwirksam zu erklären ꝛc. ꝛc. und ladet den Beklagten Thönnes zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz auf den 10. Juli 1884, Uhr, mit der vücerderam. einen bei gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 3 Coblenz, den 24. April 1884.

1 Brennig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts