Was nun den Even einfach auf die Ausfüh welchen der Antrag v dem Amendement W zustimmen, denn den ein 6jähriges Ueber gen, da nach Verlau zu ferner Zeit in Aussicht bereits Erfahrungen vorl wärtigen Nothgesetz gem 10 Jahren, wie sie der Ab Büchtemann
tualantrag betreffe, so beziehe er sich gierungskommissars, nach erscheinen müsse. könne seine Partei nicht werde durch echnung getra⸗ uf das in nicht Besetz dann
rungen des Re aöͤllig hinfällig esterburg⸗Graf
Interessen der Gemeinden aangsstadium vollkommen R 6 Jahren in Rücksicht a stehende Kommunalsteuer⸗C ägen, welche man acht habe; esterburg beantrage, erklärte, der Abg. Brundsätzen eigentlich dem Antrage er könne nicht recht verstehen, wi ntrages sei, wenn er Belastung der Gen
mit dem gegen⸗ eine Uebergangszeit von sei zu lang. Der Abg. müßte nach seinen C macher zustimmen selbe Gegner dieses A in erster Linie die Eisenbahnen entscheid steuern man von den Eis Maßstabe verschieden von wärtigen Modus recht verfahren, System nähern,
gleichzeitig wolle, neinden durch die Die Fragen, welche Gemeinde⸗ erheben, und nach welchem seien überhaupt ganz fi den gegen⸗ „ wollte man ge⸗ dem englischen bst zurückgehen, ihr ausgehenden Bahnen erheben lassen. emeinden gleich⸗ hälter und Löhne Prinzip kraß durch⸗ das halte er ht. Richtiger würde alten Modus nach dem Eventual⸗ Zur Verschwendung hätten nen wohl noch keine Kom⸗ wnicht zahlreiche Kom⸗ benachtheiligen. Auch daß die Regierung die in Anspruch ge⸗ d über die Konsequenzen Er bitte, den Sprung ins Dunkle mitzumachen, oder doch
der Besteuerung nicht rationell so müßte man vielleicht si auf den Gewerbebetrieb se⸗ Gemeinde nach Maßgabe der von sporte auch Abgaben von den unten Streckeng Aber die G
Bahniran Es würden dann die sogena falls ihre Rechnung finden. allein zum Maßstab zu ne zuführen, wie e grundsätzlich falsch und für höchst u es schon sein, den neuen u antrage Hammacher zu verbi E von den Eisenbah ohne Noth ch in so hohem Maße r Abg. Hammacher, mit ihren ie selbst genügen
hmen, und dies die Kommission
Einnahmen 8 sollte mar munen jetzt plötzli er bedaure, wie d Zeit dieses H nommen habe, derselben orientir mit der Regierung ni nur zur Hälfte zu thun. oder doch wenigstens den zur Annahme.
Der Regierungskommissar, Unter⸗ erwiderte, die Ausführungen, seine Anträge begrün bereits widerlegt wo in einem Punkte zu machen. daß die Regierung Gemeinden leichter Hand es verabsäumt kungen ders
Vorschlägen
wenigstens em empfehle er den Prinzipal⸗ Eventualantrag Ham⸗ r Herrfurth der Abg. Hammacher von seinem Kollegen Ergänzung r habe an⸗ zielle Lage
Staatssekretä mit welchen det habe, seien zwar r habe nur noch ein Der Abg. Hammache diese für die finan Aenderungen habe, und en über die W
Er möchte daran erinnern, daß den Motiven ersehe, fast gleich⸗ en der früheren Entwürfe seien, und hr eingehend diskutirt worden er Erneuerung en angestellt habe.
daß für manche Gemeinden und lästige Veränderungen eintre aber nicht von einer solchen Bed das Zurückziehen der betre i zur Folge haben können. glichkeit dieser V
bedeutungsvolle in dies Gesetz hereingebracht habe, die nöthigen Erwag lben anzustellen.
Vorschläge, wie man aus lautend mit den Vorschläg daß dieselben damals se Er könne versichern, daß Regierung einge zwar ergeben, Verschiebungen daß dieselben
Bbei ser Vorschläge die ende Ermittelung
ten würden, eutung seien, ffenden Regierungs⸗
Da die Regierung erschiebungen anerkenne, so wolle g der Kommission zu b (mit Ausr widersprechen, auch nicht des Uebergang Ob die Zeit dieses Uebe g oder wie heute beantragt s bemessen sei, nheimstellen. daß schwieri
anträge hätten somit die Mö sie der ersten Aenderun des Schlußsatzes) nicht c, welche die Härten
derjenigen sstadiums möglichst gsstadiums auf 5 oder der Erwägung beiden Fällen sei der Nachtheil Berechnungen eintrüten. sondern nach er sehr bitten, den hnen, und den An⸗ gierungsvorlage wieder her⸗ ter b aufge⸗
mildern wolle. 3 resp 6 Jahre, 10 Jahre zu
ge und künstliche heil treffe aber nicht d §. 8 die Eisenbahnen. Vorschlag am Schluß de trag Bender anzunehmen llen wolle. Er gebe von vornl stelte Abgrenzung nach in äußerliche und der Mehrzahl der Fa gezeigt; denn derselbe sei th dung gekommen; aber Berechnungsmethode“ Es müsse eben j zurückgefü
ie Gemeinden, Dagegen möchte s Absatzes b abzu „der die Re Herein zu, daß die un des Flächenraums eine dieser Maßstab in die Praxis s oft zur Anwen⸗ halte doch eine
der Größe mechanische sei, lle zu Unrecht bestehe, habe gatsächlich bereit der Maßstab enth und das sei immer besser als g auf ein Rech g der Kommission sei da⸗ der Gesetzgeber. Auch
gar keine. ede Steuerberechnun enexempel hrt werden. nicht eine Banke werde es bei diesem der Gerechtigkeit die achem erklär auf die der stelle die V bedeutende Verkürzung dar. taatskommunistischer n einen Topf geworf gegessen werden Auf eine sol man für die Rheinl heirathen in eine arme sich jetzt ergäb weisbare Folg her so überschwen schen Bahnen unver den Gemeinden für alle Erträge zu erfreuen zugefallen seien, wäh zielle Suppe überhaupt Vertheilungsmodus
bisherige Verfahren, Hammacher stimmen,
rotterklärung Verfahren häufig v Willkür vorwiege. e, für die rheinischen und westfäli⸗ acher hauptsächlich Frage eine ganz ntwurf gehe ein Defizite würden Suppe solle gemeinsam aus⸗ ntlich das Rheinland zu he Gemeinschaft könnte Wort anwenden: „Wir Die Uebelstände, die eine ganz unab⸗ Abg. Hammacher Wären die rheini⸗ ben, so hätten die betreffen⸗ sich der ganz bedeutenden en vor der Verstaat Dsie jetzt abwarten müßten, ob gen zeige. Inzwischen halte er den gerechter, als das Eventual⸗Antrag s eine gerechtere Vertheilung
schen Gemeinden Antrag Hamm Durch den E Zug; Ueberschüsse un en, und die Dabei komme 1 che eisenbahnste
Familie hinein en, seien aber nichts weiter a e der Verstaatlichung, die der iglich gepriesen habe.
gehabt, die ihn
der Kommission werde aber für den der ebenfall
gierungs⸗Rath
Behauptung Rheinisch⸗ Westfälischen gt würden.
gierungskommissar, Geheime Ober⸗Re entgegnete, unmöglich die unwidersprochen Gemeinden durch d ausgesprochen als bestreiten wäre, aber ders Nach den neuesten Zusamt lassen, ergebe sich, daß ein ganz an erjenige, der im Jahre 1880/81
Das werde r nicht zu t bewiesen. e anfertigen rechtsrheinischen ag sich herausstelle, als herausgerechnet worden sei,
ieses Gesetz geschädi Satz, der überhaudt ga elbe sei doch absolut nich nenstellungen, die er hab namentlich für den derer Reinertr
und die Sache würde zweifellos sich noch günstiger stellen, wenn die neuen Staatsbahnen hinzuträten, die zum größten Theil sehr rentabel seien, und die auch in der Hand des Staats erheblich höhere Reinerträge für die Kommunen ab⸗ werfen würden, als es zur Zeit der Privatverwaltung geschehen sei. Er widerspreche also der vorerwähnten Behaup⸗ tung, weil häufig auf derartige Behauptungen, als auf allgemein anerkannte Thatsachen zurückgegangen werde.
Der Abg. Zelle bemerkte, das geflügelte Wort, welches der Abg. Bachem angeführt habe, erinnere ihn an eine kleine Geschichte. In einer Grotte bei Damaskus habe ein Heiliger gewohnt, zu dem sei eines Tages ein Jüngling aus der Stadt gekommen und habe gesagt, „Heiliger Vater, soll ich heirathen oder nicht?“ Der Heilige habe geantwortet „Heirathe oder nicht, in jedem Falle wirst Du es bereuen.“ So liege die Sache auch hier: welches Verfahren auch gewählt werde, in jedem Falle werde man es bereuen. Unzweifelhaft würden in dieser Frage die regionellen Differenzen die Oberhand behalten, die praktischen Konsequenzen für seine Gegend würden auf jeden Vertreter eines Wahlkreises mehr oder minder ausschlaggebend einwirken. Der Eventuglantrag Hammacher schweiße zwei verschiedene Fundamente zusammen, und die sich daraus ergebende Fassung scheine noch die relativ beste zu sein. Die Regierung setze dem Antrage Widerstand entgegen, und berufe sich auf die früheren Kommissions⸗ berathungen, übersehe aber dabei, daß inzwischen die Ver⸗ staatlichung eine Thatsache geworden sei. Für den Antrag Bender habe sich zu seiner Freude auch die Regierung aus⸗ gesprochen, und mit Recht habe der Unterstaatssekretär Herr⸗ furth den Kommissionsvorschlag einen legislatorischen Bankerott genannt.
Der Abg. von Schenckendorff führte aus, bei diesem Pa⸗ ragraphen kämen denn doch nicht allein rheinische und west⸗ fälische Schmerzen in Betracht; auch aus dem Osten seien Petitionen an das Haus gelangt, wie diejenige aus Görlitz, welche auch für gewisse östliche Gemeinden dieselben Bedenken äußere. Er könne den Ausführungen des Vorredners und des Regierungskommissars nicht beipflichten. Der Antrag Bender löse die im §. 7 aufgeworfene Frage rein geometrisch, beachte die realen Verhältnisse nicht, und führe zu Ungerechtig⸗ keiten; der Kommissionsvorschlag führe demgegenüber die ge⸗ rechtere Entscheidung herbei. Die Fläche allein könne als Maßstab nicht in Betracht kommen, es müsse auch die Art der Benutzung der Fläche mitberücksichtigt werden, und diefe Erwägung führe unmittelbar dazu, dem Vorschlag der Kom⸗ mission als dem zur Herbeiführung einer allseitig gerechten Vertheilung geeigneteren den Vorzug zu geben. Wie wenig aber der Regierungsvorschlag geeignet sei, eine völlig gerechte Vertheilung zu ermöglichen, könne man an dem Beispiel der Stadt Lauban und des Dorfes Kerzdorf ersehen; die betreffende Fläche liege nur zu einem Zwölftel auf Laubaner, zu elf Zwölfteln auf Kerzdorfer Terrain, und würde nach dem Verhältniß der verausgabten Beträge auf Kerzdorf der weitaus größere Theil entfallen. Solche Vertheilung könne man nicht gerecht nennen. Blieben Schwierigkeiten bestehen, so sei doch zu hoffen, daß die Beschluß⸗ behörden, denen die Entscheidung nach dem Kommissions⸗ beschluß übertragen werden solle, allseitig Gerechtigkeit zu schaffen bestrebt sein würden. Er empfehle deshalb den Kom⸗ missionsvorschlag um so mehr, als der Entwurf nur provi⸗ sorisch die in Betracht kommenden Fragen regeln solle.
Der Abg. Westerburg wies darauf hin, daß die rheinisch⸗ westfälischen Gemeinden nunmehr eine Einbuße, und zwar in einem Moment erlitten, wo sie sicher auf einen Zuwachs ihrer Einwohner gerechnet hätten. Um so mehr rechtfertige sich ein angemessenes Uebergangsstadium und sonach die Annahme seines (des Redners) Antrages.
Der Abg. Dr. Lieber trat für die Kommissionsbeschlüsse ein, deren Vorzüge er namentlich durch die Ausführungen des Abg. von Schenckendorff für dargethan halte. Die Mehrheit der Kommission, und die große Majorität des Centrums könne überhaupt ein ewiges Recht der Gemeinden auf die hohen Bezüge aus der Eisenbesteuerung nicht anerkennen. Durch die bisherigen Vorschriften seien vielfach andere Gemeinden benach⸗ theiligt worden. Um allen Bedenken vorzubeugen, habe die Kommission ferner das Uebergangsstadium vorgeschlagen, gegen dessen Verlängerung seine Partei nichts einzuwenden haben würde.
Die Debatte wurde hierauf geschlossen. Die Anträge Hammacher, sowie der Antrag Bender wurden abgelehnt, der Antrag Westerburg dagegen mit 127 gegen 116 Stimmen und damit der §. 7 im Ganzen angenommen.
Nach §. 7 war von der Kommission noch folgender Para⸗ graph 7a eingeschoben worden:
Gemeinden, welchen nach §. 2 ein Besteuerungsrecht nicht zu⸗ steht, können, wenn eine erhebliche Steigerung ihrer Gemeinde⸗ abgaben durch den in einer anderen Gemeinde stattfindenden Betrieb von Berg⸗, Hütten⸗, Salzwerken, Fabriken oder Eisenbahnen ver⸗ ursacht wird oder bereits verursacht ist, beanspruchen, daß ihnen ein angemessener Theil der in der letzteren Gemeinde erhobenen Steuer überwiesen werde.
Eine erhebliche Steigerung der Gemeindeabgaben ist jedenfalls anzunehmen, wenn in Folge des in einer anderen Gemeinde statt⸗ findenden Betriebes (Absatz 1) nachweislich eine Erhöhung um zehn Prozent nöthig wird beziehungsweise erfolgt ist.,
Derjenigen Gemeinde, in welcher die Betriebe steuerpflichtig sind, muß mindestens die Häͤlfte des Steuerbetrages verbleiben.
Der Anspruch muß spätestens drei Monate vor Beginn des für die Betriebsgemeinde geltenden Steuerjahrs bei dieser erhoben werden.
Falls eine Einigung unter der olgt, so ist über den erhobener clußverfahren zu entscheiden.
In den Provinzen Posen, Schleswig⸗Holstein, Hannover, Hes⸗
sen⸗Nassau, Westfalen und in der Rheinprovinz treten an die
Stelle des Kreisausschusses und des Bezirksausschusses bis zum
Inkrafttreten des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung
vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) die Kommunal⸗
aufsichtsbehörden. 3
In den Fällen, in welchen die Stadt Berlin betheiligt ist, oder eine beziehungsweise mehrere, aber nicht alle Gemeinden dem Geltungsbereiche des bezeichneten Gesetzes angehören, bestimmt der Minister des Innern die Behörde, die zu beschließen hat.
Hierzu lagen folgende Anträge vor:
Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch beantragte, daß die zu berücksichtigende (10 prozentige) Abgabesteigerung sich auf die in der Gemeinde aufkommenden direkten Staats⸗ steuern beziehen solle.
Der Abg. Büchtemann stellte einen Antrag, inhaltlich dessen die Bestimmungen des §. 7a auch auf Gutsbezirke, in denen Industriebetriebe stattfänden, ausgedehnt werden sollten.
Der Abg. Dirichlet beantragte, den Anspruch der Ge⸗ meinden, denen durch Betriebe Ausgaben erwüchsen, auch auf
betheiligten Gemeinden nicht
rf a Anspruch im Verwaltungs⸗ 1*
chen sich Industriebezirke er in Gestalt von Geld
uszudehnen, die Beiträge sollten fern alien geleistet werden chtemann erkannte an, da e, daß durch den Betrieb i neinden, die ein
Forstgrundstücke a die Aeußerungen des Abg. Dirich er könne aber dem,
in allen Punkten beit
Er halte allerdings etwas übertrieben, Zedlitz gesagt habe, der vorliegenden abgesehen von dem Bedenken, daß dern quantitativ
auch darin
oder Natur
Der Abg. Bü Fall häufig eintret Zuzug zu anderen Gen⸗ in Bezug auf den b licher werde.
allerdings der n einer Gemeinde Besteuerungsrecht b nicht hätten, ein erheb⸗ gerung der Kommunallasten biete Arbeiter kein genü⸗ sich für das P druck bringen Vorschlag, wie er von der „ und bitte des⸗ event. seinen Antrag
ragraphen in
etreffenden Betrie Für diese Stei die Personalbesteuerung der gendes Aequivalent. welches der neue §. dings erklären, Kommission gemacht word halb, denselben vollständ anzunehmen.
Der Abg. Eickens das Bedürfniß, zeige sich namentlich führbarkeit der B
ahren über dieselbe sei wiederum gan ie Anwendung die Staatsregierung n Gedanken in diesem habe sich auch sagen hier einer sehr gründ⸗ Ob es nicht
betreffenden müsse, daß man das Ver zur Anwendung bringe. möglich, weil es an exakten Aus allen diesen Gründen habe 1 gt, einen derartig komplizirte Gesetz zum Ausdruck zu bringen.
müssen, daß jede Formulirung desselben lichen und scharfen Kritik möglich sein sollte, diesen ung weiter auszubilde der Erwägung werth. derartigen neuen
Deshalb könne er S. 7a zum Au halte aber den
wolle, aller⸗
en sei, für zu unklar ig abzulehnen
ausgesetzt sein Gedanken im n, das sei seines Erachtens sehr ch hätten alle denken gegen sich; schlecht sei, weil eue Bestimmung — etwas Moluskenhaftes an sich. sich hier ja um ein ntlich bald durch ein ersetzt werdern egierung hier machen wolle, n ihn in dem künftigen Gesetz ja Er meine aber, daß man sich bei einem beschränken müsse,
cheidt sprach sich für den Paragraphen die Nachbargemeinden zu gegenüber den Bergwerken könne er nicht a e sich in demselb Paragraphen, alte, daß es esteuerung zu gelangen. am, daß in den ländli lich in Betracht kämen, schwer festzustellen sein der geringste The die Kommunallast In solchen kleinen einer Familie die um 10—20 Prozen
entschädigen, ; die Undurch⸗ nerkennen. en Sinne, wie der so vage unmöglich sei,
Bestimmungen In Steuergesetzen jedo g. Dirichlet erklärt temann gegen den
chriften enth
Bestimmungen große Be er wolle nicht sagen, daß eine neue Steuer sie neu sei, aber allerdin nöchte beinahe Es sei noch gesagt worden: provisorisches efinitives Ko
der Abg. Bi und unbestimmte Vors damit zu einer gerechte besonders darauf aufmerkf den, die hier hauptsäs Kommunalabgaben nur in baarem Gelde nur Uebrigen bestän Naturalleistungen. könne schon zahlten Kommunallasten nach würde dieser Parag können. Er bitte, seinen anzunehmen.
Der Abg. Frhr. seinen Antrag. i in dieser Ausdehnung allerdings neu, aber doch nicht Staaten. Derselbe Gedanke lieg des hannöverischen Gesetzes vor
gs habe eine solche n
chen Gemein⸗ die Höhe der würde, weil il erhoben würde. Im en größtentheils aus ländlichen Gemeinden in Geld ge⸗ t erhöhen. zur Anwendung kommen 5. 7a acceptirt würde,
es handele Nothgesetz, welches hoff mmunalsteuergeses
wenn sich der Versuch, den die R icht bewähre, so könn wieder fallen lassen.
Nothgesetz auf außerdem Gesetze entfernt seien,
das Nothwendigste bes 1 sich, nachdem die Schullaster wesentlich nur um
die Verarmung naus diesem die Armenlasten, abzulehnen. den Inhabern industrieller Eta⸗ iun er darnach auch keines eichnen könne, dagegen nicht uner⸗ .7a abzulehnen.
versicherungsgesetz, und das Unfallversi meinden abgenommen, und blissements auferlegt würden. — ung als unannehmbar doch die erheblichen Bedenken
von Zedlitz . Der Gedanke im . n der preußischen Gesetzge ganz ohne Vorgang in anderen e bereits in den Bestimmu und des hessischen Wege⸗
und Neukirch befürwortete
so dürfe er 1 örtert lassen; er bitte daher den
Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) erklärte, er habe nach
was der Abg. von den vielfachen Bedenken, die auch von Seiten der Freunde des Er halte den Fassung für unausführbar, man nicht qualitativ, son⸗ bestimmen dem Abg. von Zedlitz Recht, Bestimmung so konf waltungsstreitverf
Aber das Kriterien für d
neuen Paragraphen vorgebracht seien, die Hoffnung gehabt, daß man allseitig zur Ablehnung desselben kommen würde; aber es scheine, als wenn man trotz dieser Bedenken ein
Erperiment machen wolle. Der Trost, daß es sich hier ja
nur um ein interimistisches Gesetz handele, sei nicht ausreichend.
Man erwecke in den Gemeinden eine Begehrlichkeit, an den
Steuern der anderen Gemeinden theilzunehmen. Das werde dahin führen, daß man sich künstlich einen Nothstand konstruire, um einen Beitrag von der andern Gemeinde zu erhalten. Wenn weiter nichts zur Gesetzgebung gehörte, als daß man einen berechtigten Wunsch aufs Papier bringe und dann den Behörden, den Landräthen die Ausführung überlasse, dann könnte man ja diesen Paragraphen acceptiren. Es sei aber bedenklich, in dieses Gesetz eine so komplizirte Materie hinein⸗
zubringen.
Der Abg. Frhr. von Huene sprach sich für die Annahme des §. 7a aus. Die Kommission habe diesen Paragraphen zialbestimmung erst entschieden, nachdem sich eine generelle Regelung als nicht ausführbar erwiesen habe. Es seien in der That die größten Nothstände vorhanden, welche den Ruin vieler Gemeinden herbeiführen müsse, und hier sei Abhülfe durchaus nothwendig. Der Antrag des Abg. von Zedlitz er⸗ öffne jedoch die Möglichkeit, einen großen Theil vorhande ner Bedenken gegen den Kommissionsbeschluß bis zur dritten Lesung zu beseitigen.
Der Abg. Büchtemann hob hervor, die Ausführungen der Vorredner hätten ihn von der D urchführbarkeit des Pa⸗ ragraphen nicht überzeugen können; er bitte daher, dens elben
es nicht so leichthin eingefügt, sondern sich fü
¹
2— 2 2
Der Abg. von Quast betonte, die bisherigen Bedenken bereits in der Kommission reifli⸗ h erwogen worden, und h sei §. 7a von allen Mitgliedern, außer denen vom
angenommen worden. Die Beispiele der Abgg. et und Meyer hätten mehr die Verhältnisse im Osten e; es handele sich hier aber hauptsächlich um industrielle Ein ganz krasser Fall liege in St. Johann und
r eine solche Spe⸗
Saarbrücken vor. In ersterer Gemeinde liege der Bahnhof; die Beamten und Arbeiter wohnten zumeist in der letzteren, und dennoch ziehe St. Johann den alleinigen Vortheil, und letzteres habe die Lasten der Schule zu trag n ꝛc. Das Verwaltungs⸗ streitverfahren lasse sich bei einem so schwierigen Gegenstande, über den noch gar keine Erfahrungen vorlägen, nicht einführen; vielleicht werde es später gelingen. Wenn der Abg. Dirichlet meine, man dürfe mit Gemeinden nicht experimentiren, so sagten dies nur diejenigen Gemeinden, die jetzt nämlich ungerechtfertigt allein die Vortheile hätten; auch habe man hier in den letzten 10 Jahren mit Kreisen und Provinzen trotz des Widerspruchs von links experimentirt, und die betreffenden Gesetze dann allgemein auf die anderen aus⸗ gedehnt, nachdem die Erfahrung das Gute derselben erwiesen habe.
Die Diskussion wurde geschlossen, und §. 7a mit der von dem Abg. Frhr. von Zedlitz vorgeschlagenen Modifikation an⸗
uim Alle anderen Anträge abgelehnt.
g e n
1 Oh §. 9 lautete nach der Fassung der Kommission:
— NB inshz 8 2 8 AIETeeTEbEEEE - Bei Einschätzung der nach §. 1 s. 3 abgabepflichtigen Pe
genommen. e Debatte wurde unverändert S§. 8 angenommen.
2 I
1
Einkommensbesteuerung in ihren Wohn
8 Gesammteinkommens, welche belegenem Grundeigenthum ziehungsweise Bergbaubetriebe fließt, Die Gemeinde, in wel
sitz hat, ist jedoch, d ge C tigt, durch Gemeindebeschlus ein volles” iertheil des inkommens für sich ꝛzur Besteuerund⸗ in Ans b zu nehmen, ohne tigt wird.
Der Abg. Schmidt (Sagan) beant agte, die Worte: „ohne daß dadurch das Besteuerungsrecht der Forensalgemeinde be⸗ einträchtigt wird,“ durch die Worte zu ersetzen: „unter ent⸗ sprechender Verkürzung des der Forensalgemeinde zur Besteue⸗ rung zufallenden Einkommentheils“,
Nachdem der Antragsteller sein Amendement vertheidigt hatte, vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Montag 11 r
8
99 b 437
„daß Bergwerke und Fa⸗ sie besonders gten, heran⸗ rung jener
gesetzes von 1879, welche bestimmten briken wegen der besonderen Belastr in Bezug auf die gezogen werden könnten Gemeindeverbände
habe man davon ab es vielmehr in das welchem Umfange eine
Lage der konkreten Verh rungen, die man damit
egelast den Gemeinden zufü wenn sie sonst der Besteue Auch in diesen Gesetzen gen, man habe gestellt, in eranziehung nach Die Erfah⸗ durchaus gute;
Deffentlicher Anzeige
taats⸗Anzeig Fabriken u
egister nimmt an: die Königliche Erpedition
des Zeutschen Reichs⸗-Anzeigers und Köbnigli Breußischen Staats-Anzeigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße
nicht unterlägen.
gesehen Pri .Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. gesehen, Pr
nzipien festzule der Centralbehö solche präzipuale tnisse gerechtfertigt s gemacht habe,
3. Verkäufe. Verpachtungen. Submissionen etc. 4. Ferloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
. Industrielle Etablissements.
◻
2. Subhastationen. Aufgebote, Vorladungen Grosshandel. 1 8 1— 8 8 Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, gwie alle übrigen größeren
Hiterarische Anzeigen.
0 8182
0
.Familien-Nachrichten.
Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage.
—18 Seennnen
„Invalidendank“ Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Annoncen⸗ Bureaurx.
Rentiers Schlüter vermeinen Ansprüche er⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos ortofrei und auf dem Briefumschlage
namentlich für die P Jahresbericht Bezug auf die
rovinz Hannover entnehme man aus dem der Verwaltungsbehörde, daß man besten Erfahrungen Ungehöriges,
hastationen, Aufgebote, ladungen u. dergl. Aufgebot.
Wegelasten noch nie Dagewesenes enthalte FA erkenne aber vollständig an, eberische Gedanke in §. hier nicht mit einer v
Zumhasch, zu Nordwalde hat kunde vom 11. März 1854, aus 8₰ . 2 früß,⸗ Grundstücken aus dem frühe
cher der gesete⸗ daß man es
daß die Art, in wel a formulirt sei, zeige, eifen Frucht zu thun habe. §. 7a zu äußern. in welchem Um⸗ satzes die betreffenden Be⸗ ein Besteuerungs⸗ unten, herangezogen an die Bezugnahme auf n meinen, daß es sich he den Gegenstand der sei offenbar, wie ihm auch von nicht die Absicht auch das Einkom⸗ e der betreffenden nutzbar zu machen. Fassung des Para⸗ er nothwendig, die von ihm bean sei nicht zu verkennen, vorliegenden heraus gegriffen ebenfalls zahlreiche Gemeinden herbei⸗ unten diese Betriebe gezogen werden. — nicht aufrecht zu erhal⸗ Beseitigung finden berücksichtigt worden amentlich durch die Schul⸗ zfalls große Lasten erwüchsen. 7a weder vollständig Bedenken, die er ungen hin habe, empfehlen, da die in Rede stehenden Gemein⸗ Er schlage einzuschal⸗ Modifikation den
A12 281 ⸗ n 289 hor t 7 eselbst anzumelden und zwar bei Strafe
Kiel, den 2. Mai 1884. 1 Königliches Amtsgericht, Abt eilung II. 8 Satsbori Grrictsschreiser. 2304. Bekanntmachung. Sukstorf, Gerichtsschreiber. Da/s 8 „ N 8 n, & 3 1 “ Vedn” Kaiserliche Werft, Verwaltungsabtheilung.
Au udt Franzburg, 5 Kilometer von Richtenberg und
ollkommenen r einige Bedenken hm nicht ganz sicher, es ersten Ab denjenigen Gemeinden üuf sie nicht ausüben kö und wenn m so sollte ma
des Grundbuchs 1312
Erstens erscheine fange nach Fassung d triebe von in Bezug a werden dürften, ins Auge fasse, Betriebe handele, wel 8 Gesetzes bildeten. Abe ommissionsmitgliedern bestätig z sei vielmehr die Absicht Personen, welche Betrieb e dritten Gemeinden der Fall, so treffe auch da die
Wächter und Veröffentlicht: 1312 Thaler Sgr. f
helm Wächter eingetragen Der Inhaber der Urku stens in dem auf
14. Juli 1884, Vormittags
:2 nrerzeichnet⸗ ori ünterzeichneten Geri
aufgefordert, späte⸗ lediglich um §§. 1 und 2 feine Rechte anzumelden un widrigenfalls die Kr
e erfolgen wird. infurt, den 26 April 1884 Königliches Amtsgericht
837 Hausgarten
ohysisch⸗ Dausgarten u der physischen 80 ℳ jährlichem Nutz Art häͤtten, für di nuar 1798 — S eingetragen steht, geltend machen wollen, trag der ein
Amtsgericht Bergedorf.
Aufgebot. en Antrag des Claus Harden in Kirchwer⸗ lIt Dr. Kel⸗ ergedorf, wird ein Aufgeb b
ESage eingettasen 291 3 ene 8 120, 8 4 . aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf Uebernahme der Pacht erforderlic
mittags 10 Uhr, Höhe von 104 000 ℳ nachzuweisen, Nr. 8, ank Zu dem auf den 24. Mai d, J., Vormittags
phen nicht zu, e
29203 ; sciehe 2. 54 ten Zusätze einzuschieben. Ferner sei 8 — vFö it ei den 30. Juni 1884, Vor unserem Gerichtsgebäude, Zimmer raumten Termine an . 111u“—“ recht zu bescheinigen widrigenfalls die Eintragung gierung anberaumten Btetungste m
3* X8Ihn 8ll, — 882” —8* 8 .8 8 7 . 2 8 r . 8öSe ntragstellerin und gegenwärtigen Besitzerin als Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver⸗ des vorbezeichneten Grundstücks im pachtungs⸗Bedingungen, die Regeln der Lizitation [21368] erfolgen wird und ihnen überlassen und die Karte nebst Flurregister mit Ausnahme der l2 1
in Betracht kommenden undere Betriebe würden die benachbarten ser Bestimmung kön
triebe aus allen
seien, denn durch e Unzuträglichkeiten
Auf Grund die rgemeinden nicht heran eine auf die Dauer Behandlung, Mangel, daß nicht ebieten, n hbargemeinden eber n Bestimmun
Eigenthümerin Grundbuche e! bleibt, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen. Sprottau, d
von den Nachba 1 das sei offenbar * tende Ung b haben verm Freitag, den 11. Inli Vormitta
nberaumten Aufge
leichheit der müsse. Endlich sei ein sei, daß auf anderen G lasten den Nach In allen diese klar noch ausreichend. gegen den §. 7a könne er doch nur die beabsichtigte den als ein unabweisbares Be vor, im Absatz 2 hinter dem ten „Einkommensteuer“. §. 7a anzunehmen. gierungskommissar e, der Gedanke, 7 a Ausdruck gegeben Es handele
1 2. Mai
Königlich gs 10 Uhr, Zur Beglaubigung: ten Amtsgerichte anzumelden bei Strafe des Bergedorf, de
gen sei der §. Indeß tro verschiedenen Richt Annahme desselben
Königl. Amt Abtheilung A. f hat unterm 2. Mai 1884 folgendes Hülfeleistung für die dürfniß erscheine. Worte „10 Prozent“
Es ist zu Verlust gegangen ein Pfandbrief der baver. Hypothek⸗ und Wechselbank Litt. G. Serie 27574 per ℳ 500 (fünfhundert) mit 4 % ich, vinkulirt für die Gemeinde Riedhausen, Berirksamts Weilheim.
f Antrag des Bürgerme
denburg
cb. Schaefer, un Buchbinderfrau geb. Schaefer, im Alter von terlassung einer letztwilligen Ver⸗ Auf Antrag des Nachlaßpf Wilhelm Matern von hier, der Rechtsnachfolger der Wittwe aufgefordert, ihre auf den Nachlaß spätestens
Er bitte mit dieser ttwe Laura Mattern, g Unter⸗Staatssekretär welchem die Kommissio b gierung sehr ob von den
furth erkl wird sonach der Inhab
sich um die Frage, werden die Belegenheits⸗Gemeinde ejenige Gemeinde theilnehmen einer großen Anzahl von Ar⸗ Der Gedanke habe sei trotzdem bisher nicht möglich zur Ausführung zu bringen. Der n Konstruktion man darüber Versuche, denselben unausführbar der Steuerpflichtige in der Be⸗ Einkommensteuer
sympathisch. Leistungen Etablissemen
21. November 1884, Morgens 9 Uhr, im Geschäftszimmer Nr. 19,I. hiesigen Gerichts seine Rechte anzumelden und den Pfandbrief vor⸗ zulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung er⸗ folgen wird. uchen, den 5 4 er geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber:
8 8
0. 2₰
8, sondern auch di cher durch den Zuzug beitern Lasten und Aus etwas Bestechendes, gewesen, denselben praktisch Gedanke sei nicht vereinb
21
in dem auf
den 21. Februar 1885, Vormittags 11 Uhr,
Termin bei dem unterzeichneten anzumelden,
n und Rechten
sich legitimiren⸗
gaben erwüchsen. anberaumten lichen Amtsgericht (Zimmer Nr. 4) widrigenfalls sie mit ihren Anspr ausgeschlossen und der Nachlaß den m. en, in Ermangelung solcher aber dem Fiskus Sgeantwortet werden wird, und alle nach der Aus⸗ sich meldenden Erben die Verfügungen s sich legitimirenden anerkennen müssen und wel Ersatz der erho
ar mit der theoretische mmunal⸗Einkommensteuer, und wenn sehen wollte, so hätten doch alle zu formuliren, sich als werde erstrebt, legenheits⸗Gemeinde werde, und sich die andere Gemeinde an der Praxis würde sich der Vort stellen, wie es den Anschein habe. Amendements könnte die vorwaltent Es komme bei Ber Arbeiter Gebäude über blieben, währ orte zurückließen.
von Ausgaben für Sch olche Arbeiter den 8
Bekanntmachung. Georg Scherzer von Volkersgau,
Erben resp. des Fiskus Königl. baver. Amtsgerichts Schwabach, hat wegen [21363] Bekanntmachung.
keu herangezogen der Rechnungslegung, noch diese halten solle. s heil als nicht so groß heraus⸗ Auch die vorgeschlagenen en Bedenken häufig vor,
in denen sie die W lien in ihrem Heima entstünden dadurch ein sten und dergleichen, und 5. 7a anwenden
benen Nutzungen, sondern nur Schuldscheines es noch Vorhandenen fordern urg, den 24. April 1884. Königliches Amtsgericht. IV Brennekam.
Aufgebot.
Auf Antrag der Erben des am 24. April 18 zu Levensau verstorbenen Rentiers Claus Christian Schlü zur Sicherung gegen unbekannte welche gegen den Nachlaß des ge⸗
nicht besei⸗ daß fü di 1-b ₰ 8 ; p 2 Der Inhaber dieser Schuldurkunde wird deshalb 500 hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf soll öffentli
errichtet würden, Dienstag den 2. Dezember I. Is., abend, den
end sie ihre Fami Diesen Gemeinden bei dem unter anberg gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ e Angebote zu diesem Term
ian würde auf f Ansprüche Alle,
befehligt, solche, allein die den erklärt wir ☛ 1
g 5 sH5†es. 6 3 9 p 282 Mgr 188 n bekannten ausgenommen, spätestens im Auf⸗ Schwab 28. April 1884. 8 4 2 8 9„ ⸗ nigliches Amtsgericht.
19. Juni 1884, Mittags 12 Uhr. Mantel.
W“
’e
dürere S N. l — 8 — 98 gtor Pon 5 8SSgsseg Auf Antrag der Wittwe Caroline Teige, geb lometer von der Chaussee
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Grafe, zu Sprottau werden alle Diejenigen, welche erg entfernt, mit einem Areale
Eigenthümsansprüche auf das zu Sprottau,
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straße Nr. 18 belegene, auf dem Grundbus eeeag. 56 Hekt 0 —s 4 4 .; IE. P. S 5 5 15 18 8 5
Nr. 811 Sprottau verzeichnete Grundstück. bestehend Wiesen, soll auf 18 Jahre von
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aus Wohnhaus mit Hofraum, ca. 12 Morgen großem dabin 1903 im Wege des öffentlichen
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trägt 18 000 ℳ 8 George Teige im Die zu bestellende
1860 — 8 .217
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2. 5„ Mr. „ aänbe⸗ 8 melden und ihr Widerspruchs⸗ 11 Uhr, in den Räumen der
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ches Amtsgericht. I. R 8A e w ald ( — Rode ald, 1
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Verkäufe, Verpachtungen, 9 8 Submissionen ꝛc. “ istratur abschriftlich beidden * „0 „8* . 1 8*˙8 Slbeeeeeen *888
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— 407,540 Hektar,
worunter 347,256 Hektar Acker un
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Sonn⸗ und Festtage täglich während der Dienst⸗ 11112 stunden in unserer Registratur eingesehen werden 884. können, wir auch bereit sind, auf Verlangen tsg 1 schriften der Verpachtungs⸗Bedingungen und der Gerichtsschreiber. Lizitationsregeln gegen Erstattung der Gebühren zu
ericht München I., Stralsund, den 27. April 1884. Civilsachen, önigliche Regierung.
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gegen Einsendu
Tegist Wilhelmshaven, den 30. April 1884.
tralsund⸗Richten⸗ [2136 b 1 Die Lie 924.:S nn
tellen mit Brettein
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en sind versiegelt und mit der Aufschrift
rI“ 2 EE“ nderweitig verpachtet werden s dem Aufgebot 3 88 82 —2 g und Wirthschaftsgebäude im Hofe, mit anderweitig verpachte werden. Das dem Au gebote „Submission auf Lieferung von Bettstellen“
th zur Gebäudesteuer zum Grunde zu legende Pachtgeld
Mai d. Is., Vormittags 11 Uh
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mterzeichneten Re⸗ wine laden wir
D 21 † „ Die Lieferung von
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202,8 cbm Ab⸗ 202,8 cbm ; Ab b
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Aufgebot v Bekanntmachung. 1 E ittags 11 Uhr,
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Danzig, den 2. Mai 1884.
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auf ihn als Gläubiger lautenden Die Lieferung von
es Vorschußvereins Schwabach vom 275. Piasavabesen, Mai 1883 über 400 ℳ zu 3 ½ % verzins lich 200 Piasavabürsten, 1 100 d1 dreimonatlicher Kündigung rückzahlbar, Schrubbern mit Gummiabsetzern 800 m Callicot Hemden, versehen mit Nr. 11 641, das Aufgebotsverfahren 5
dfegern, großen, 8
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teher frei zugeschickt, können dieselben erem Amtslokal zur Einsichtnahme er⸗ Xeoe „. 8₰ „ 13 2z⸗ intr snne or 4 N Sr 122 ¾ 1 1 8 JSeder Bewerber hat nach Eintragung der es Deutschen Submissions⸗Anzeigers, irten Pacht in ein Vertrags⸗Exremplar, Bor⸗ und Zunamen deutlich unter⸗
ell, — — Mai ecr., Vormittags 12 Uuh welchem Tage die eingegangenen Offerten in egenwart der etr erschienenen Submittenten erden eröffnet werden. Zugleich mir abe Zewerber eine Darstellung ihr isse, sowi lifikations⸗ d
Königliches Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt. 67
wozu auf Sonn⸗ 375 kg So „Mai 1884, Nachmittags 3 Uhr, 9 kg Brandsohlleder,
Vormittags 9 Uhr, sein Termin im Geschäftszimmer des Vorstandes der 9 Fahlleder, fertigten Gerichte anberaumten Auf⸗ unterzeichneten Bebörde anberaumt ist. g grauen Zwirn,
Restaurations⸗Verpachtung. im Bureau der unkerzeichneten Verwaltung Karl⸗
ie Restauration auf dem Bahnhofe in Schlo⸗ 11 5 3 v vehgen⸗
en nebst Wohnräumen soll zum 16. Juni dieses “
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— nderweitig verpachtet g wee zarnison⸗Verwaltung zur Einsicht aus und können erhalten die V
Termine einzureichen. in der Registratur der
ofreie Einsendung von 75 ₰ an unseren gegen Einsendung von
—81 411 Submissionszeitung Cyclop und
* 8 „ 5 +, —— eutschen Tageblatts.
r, zurückzusenden,
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der Offerte [21367) Submission. er früheren Die Lieferung von: 1 8 polizeiliche 145,25 m karrirten Leinen zu Halstüchern
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175 Stck. 83 ecm [h,
167,50 m desgl. zu Taschentuchern (250 Stck.
m grauen Drillich, m blauen do, 900 m Handtuchdrell, 0 m Stouts zu Unterfutter, 83 zu SoAeneenn 2 m blauem Tuch, gebleichter Leinwand Indiafasern, hlleder,
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e sind versiegelt, schwarzen do.,