Submissionen im Auslande. Berlin, 6. Mai 1884.
I. Dänemark.
in den meisten Lagen eine reichliche und auch zeitliche Mahd erwarten, wogegen Luzerne durch die Fröste verhältnißmäßig
21. Mai d. J., Mittags. Maschinenabtheil Staatsbahnen zu Kopenhagen: Lieferung von Twistabfalls (white waste) zum
von Proben mit Preisangaben in dänischer Nettogewicht; Lieferung kostenfrei und in Ballen verpackt an den Bahnhof Kopenhagen.
II. Italien.
1) 10. Mai d. J. Königliches Finanz⸗Ministerium: von 120 — 130 000 kg Taback in Blättern „Albania Unida“. Lasten⸗
heft an Ort und Stelle. 2) 20. Mai d. J. von 14 Mill. Cigaretten
21 für die Staatsregie. und Stelle
3) 21. Mai d. J. Königliches Finanz⸗Ministerium: Provisorischer ein Zeitraum, ab 1. Juli d. J.) der Aus⸗ beutung der Königlichen Minen auf der Insel Elba,
Zuschlag (für einen 3jährigen
Fallonica und Cecina (in Toscana),
heft an Ort und Stelle. III. Niederlande.
1) 12. Mai d. J. Ministerium der Kolonien, im Lokal der „To nut van’'t Algemeen“ N. Voorburgwal 212 zu Strickwerk, Metallutensilien,
Gesellschaft „To Amsterdam: Lieferung von Farben,
Gläsern, Leinen ꝛc., Bändern u. s. w. 30 Loose.
bröders van Cleef, im Haag, Hofspui Nr. 28a, käuflich für 20 Cents
per Loos.
die Landarmee, Lieferung von 265 kg Chininsulfat. wbe1811161“ Wasserbaubehörde Materiallieferung für die Arbeiten längs des Schätzungswerth: 25 000 Fl. Lastenheft an Ort 4) 21. Mai d. J. den Bau des Bahnhofs bahn). Abschätzungssumme 184 700 Gulden. an Ort und Stelle. IV. Oesterreich.
Staatseisenbahnbetrieb Bahnhofsstraße Nr. 2:
1885. Nähere Bedinzungen daselbst. Verkehrs⸗Anstalten. Bremen, 6. Mai. (W. T. B.) Der N orddeutschen Lloyd „Elbe“ ist gestern in New⸗Uork eingetroffen. Hamburg, 6. Mai. (W. T. G) He „Moravia“ der Hamburg⸗Amerikanische Aktiengesellschaft ist gestern Abend in New⸗ Triest, 5. Mai. (W. T. B.) Der „Apollo“ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Alexandrien heute Morgen hier eingetroffen. Kronstadt, 5. Mai. (W. T. B.) eröffnet. Die als die ersten hier
Sicht. Der Kapitän eines der hat berichtet, daß er am Donners
New⸗York, 5. Mai. (W. T. B.) Der D land“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie Linie) ist hier angekommen.
—
1 2 Putzen der Lokomotiven. zu richten an das Comtoir der Maschinenabtheilung unter Beifügung
Königliches Finanz⸗Ministerium:
der Eisenminen auf der Insel Gigho, der Bruunsteinminen von Faggiona und Terchiara (Provinz Genua), und der Steinbrüche von Pruno (Pietra santura).
Ministerium von Waterstaat: Arbeiten für zu Geldermalsen (Dortrecht⸗Elster Eisen⸗ Lastenheft und Pläne
Mittags. Kaiserlich Königliche Direktion für in Wien (Abtheilung III a), Lieferung von 180 000 kg entsäuerten Rüb⸗ schmieröls für die Lieferungsperiode vom 1. Juli 1884 bis 30. Juni
Ueberlandpost aus
Die ⸗„Schiffahrt ist eingelaufenen ausländischen Schiffe waren zwei englische Dampfer, weitere zehn Dampfer sind in angekommenen englischen Dampfer tag früh diesseits des Hochlandes eine große Eismasse angetroffen und auf dem Wege 14 nach Kron⸗ stadt gehende Dampfe und zahlreiche Segelschiffe ge⸗
ung der Seeländischen 200 Ctr. weißen Offerten
Münze ver Centner von 5 Centnern gut
Lieferung von Böhmen,
Lieferung
Lastenhest an Ort Trockenheit, da sie mit
der Bergwerke
Lasten⸗ traten.
Lastenheft bei Ge⸗
zu Herzogenbusch: V Zuidwillemsvaart. und Stelle.
gefördert wurde;
gefangen. Fünfhaus,
klagt wird.
Dampfer des Nachmittag 6 Uhr
r Postdampfer n Packetfahrt⸗ York angekommen. Lloyddampfer
manchen Gegenden der mittl des Mais schon begonnen, der Frostgefahr bisher damit
sehen habe. ampfer „Eng⸗ (C. Messing'sche
Konsulatsberichte 88
Saatenstandsbericht des K. K. Ackerbau⸗ Ministeriums 1 vom 20. April 1884.
In der ersten Aprilhälfte nahme von Galizien und der Schlesien und Dalmatien en Namentlich in Görz und in einem Theile Südtirols hatte die ganz unwesentlichen Unterbrechungen schon seit einem halben Jahre und darüber angehalten hatte, bereits Besorgnisse veranlaßt. b 8
In der Zeit zwischen 15. und 20. d. Mts. stellten sich überall mehr oder weniger ausgiebige Niederschläge ein, welche namentlich in den Gebirgsgegenden von einer so erheblichen Temperatur⸗Erniedrigung begleitet waren, daß Schneefälle ein⸗
Fröste stellten sich während dieser Tage in der nördlichen Zone (Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Bukowina), und zwar in den meisten, — in der mittleren Zone in vielen Gegenden ein; mit sehr wenigen Ausnahmen waren aber diese Fröste nicht stark und verliefen ohne haupt ohne Schaden, was theilweise den vor ihrem Eintritte
bos. 1 2 sens für eingetretenen Schneefällen zuzuschreiben ist. 2) 13. Mai d. J., 2 Uhr. Inspektion des Medizinalwesens für ir⸗ ien Schneef zuzusch
; 1 3 1 Ffür die Wi 5 8 K ie seit M b1 im Königlichen Medikamenten⸗Magazin im Haag. Für die Wintersaaten erwies sich die seit Monatsfrist
vorherrschend kühle Witterung im Allgemeinen nützlich, indem das Emporwachsen zurückgehalten und dadurch die Bestockung f de; nur schwächeren Saaten allerdings und wird demnach in manchen Gegenden, namentlich im südlichen Mähren, über schütteren Stand und ungenügende Färbung der Roggensaaten geklagt.
In exponirten Lagen Südtirols hat in Folge der Trocken⸗ heit der Roggen bei schütterem Stande bereits zu schossen an—
Sehr gelobt wird der Stand des Rapses in Böhmen und in Mähren, während über
Der Anbau der Sommersaaten Getreidelagen, mit Ausnahme Galiziens unter günstigen Umständen zu Ende geführt, während er in den genannten beiden Ländern, hatte, durch die Regen sehr aufgehalten war und erst im Laufe des Monats Mai wird beendigt werden können. gebauten Saaten sind meistentheils schön, nur ausnahmsweise in Folge der Kälte und Trockenheit ungleich und unvollständig aufgelaufen. Aeltere Gerstensaaten gelbliche Färbung angenommen. eren wurde auch mit dem Anbau in anderen hielt man nur wegen zurück.
Der Anbau der Zuckerrüben ist in Böhmen, Mähren und Schlesien schon ziemlich weit vorgeschritten, in manchen Gegenden schon beendet, dasselbe gi Kartoffeln in diesen Ländern der mittleren und südlichen Zone.
Rothklee hat theils wenig, theils nicht gelitten und läßt
ziemli Wien, den 27. April 1884.
nach dem Stande
war die Witterung mit Aus⸗ Bukowina, einiger Gegenden kühl und trocken.
meisten Na
in der mi Zwetschken
wesentlichen oder über⸗ geschlossen.
Koloratursän
schadete dieselbe 3 Jahre von
augenblicklich in dem Beuꝛ
Hr. Walter
denselben in Schlesien ge⸗
wurde in den meisten Wirkung zu und der Bukowina, „/; bot, sein scha wo er auch später begonnen
Die zeitlicher 8 — beiden Herre noch in
haben hie und da eine In der südlichen Zone und
Geschmack,
von Bergen“ Neffen Reinh
gilt von dem Legen der
8 124849 ihr Spiel zu sowohl, als auch in jenen “
zeichnete die
stark gesengt wurde. man schon vor Ablauf der ersten futter mähen zu können.
Die Wiesen haben sich größtentheils Lagen versprechen sie viel, in trockenen bisher wenig.
Hopfen wurde bereits gesund und kräftig.
Der Weinstock Untersteiermark,
lichen Zone haben die
Im Belle⸗Alliance⸗Theater reihten
waren dies die Hrrn. Stöckel vom
Wolfram Lindeneck zugefallen,
legen, um ein erschöpfendes Urtheil Hr. Stöckel spielte gewandt un zu machen, was eben draus zu machen war.
b anderen Publikums ganz zu erwerben. 1 betrifft, so gab Frl. Hauffe die
Baumeister Tannenheim übertrieb der unbedeutenden Rolle des Baron Lukowsky auch Frl. Ritzerow als Emma Hirschberg hatte
t trieb in der südlichen schon kräftig an,
ttleren Zone
Das Krollsche Theater bleibt morgen des Bußtages wegen Mathilde Mallinger di Rolle der „Frau Fluth“, in welcher die Künstlerin am ersten Abend ihres Wiederauftretens von dem Berliner Publikum so enthusiastisch begrüßt worden ist. Fr. Mallinger wird übrigens nur 8 Mal singen, da am 21. Mai bereits das Gastspiel des Hrn. Heinrich Bötel vom Hamburger Stadttheater beginnt. — Fr.
Am Freitag wiederholt Fr.
gerin der Krollschen Oper, dem Leipziger Stadttheater gewonnen worden.
nedirschen Lustspiel
trat in der Rolle des Kornhändlers
um die von ihm dargestellte Figur zur bringen.
uspielerisches Können in seinem
n auf ein Engagement abzjielt,
Rollen auftreten, um die
vortheilhaft eingeführt hat. old eine recht hübsche Leistung. ein wenig.
zeigen. Das Darsteller
fallsspenden aus.
register nimmt an: die Königliche Expedit
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königli Nreußischen Staats-Anzeigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
FR Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
ion 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. ch 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung R u. s. w. von öffentlichen Papieren.
5. Industrielle Etablissements, Grosshandel. .Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. T .Familien-Nachrichten.
Fabriken und
In der Börsen- beilage. R
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[21523] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Handelsmann Adolf Aron von hier, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung — §. 246 des Reichsstrafgesetzbuchs — verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und mit allen bei ihm sich vorfindenden Geldern und Sachen in das Königliche Gerichtsgefängniß zu Grünberg abzuliefern.
Grünberg, den 1. Mai 1884.
Königliches Amtsgericht. V.
Beschreibung: Alter 44 Jahre, Größe 165 em, Statur mittel untersetzt, Haare lockig und schwarz, Geburtsort Tirschtiegel, Wohnort Grünberg, Re⸗ ligion jüdisch, Stirn gefaltet, Bart stark, voll und schwarzblond, Augenbrauen schwarz, Augen braun, Nase etwas lang, Mund aufgeworfene Lippen, Zähne defekt, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtsfarbe röthlich, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: roth um die Augenlider.
[21527] Steckbriefs⸗Erledigung. 8 Der gegen den Klempnergesellen Karl Schmelz, am 18. Januar 1862 zu Burg geboren, wegen Diebstahls in actis 84 G. 2592 83 J. IV. a. 532,. 83 unter dem 23. Oktober 1883 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 1. Mai 1884. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 84.
Subhastationen, Aufgebote, Vor ladungen u. dergl.
198] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder barnimschen Kreise Band 40 Nr. 1977 auf den Namen des Kaufmanns Moritz Cohn hier eingetra⸗ Fr. hierselbst in der Prinzen⸗Allee Nr. 89 belegene
zrundstück
am 9. Juli 1884, Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle
—. Jüdenstraße 58, steigert werden. Das Grundstück ist mit 6230 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 29 A., ein⸗ gesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche,
1 Treppe, Zimmer 15, ver⸗
deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird
am 9. Juli 1884. Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Tr., Zimmer 15, verkündet werden.
Berlin, den 9. April 1884.
Königliches Amtsgericht I, Abtheilung 52
[21540]
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des zur Konkursmasse des Bäckermeisters Samuel Becker hieselbst gehörigen Hauses Nr. 1552 hieselbst, hat das Großherzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf
Mittwoch, den 28. Mai 1884, Vormittags 11 ½ Uhr, Zimmer Nr. 8, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters sind zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei, Abtheilung für Zwangs⸗ vollstreckungen und Konkurse, niedergelegt.
Wismar, den 5. Mai 1884. 8
H. Fischer, Akt.⸗Geh Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.
[21555] Aufgebot.
Auf Antrag der Sophie Hannemann zu Mirow werden alle Diejenigen, welche aus dem, zu dem in termino Johannis 1867 der Antragstellerin aus⸗ gestellten Reluitions⸗Kassenobligation Litt F. Nr. 493 über 200 Thlr. Crt. gehörigen, angeblich verlorenen Talon, auf welchen Coupons für den Zeitraum von Zohannis 1882 bis dahin 1887 zu ertheilen sind, Ansprüche und Rechte herzuleiten vermögen, aufge⸗ fordert, solche spätestens in dem am 23. Septem⸗
ber 1884, Mittags 12 Uhr, Zimmer 7, bei dem
klärt wird. Schwerin, den 30. April 1884. Großherzogliches Amtsgericht Zur Beglaubigung: b Fr. Heitmann, Gerichtsschreiber.
[21539] Aufgebot.
Auf den Namens Apothekenbesitzer Schulze
Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer 2. März 1884 verstorbenen Buchhändlers
gebotstermine
insoweit geltend machen können, als
angemeldeten Anspruüͤche nicht erschöpft wird. Aktenzeichen IV. F. 10/84. Konitz, den 2. Mai 1884. Koönigliches Amtsgericht. IV.
[21612] Oeffentliche Zustellung.
anwalt Ernst zu Berlin, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Kaufmann Carl Emil August Berthold früher zu Berlin, dem jetzigen Aufenthalt nach un⸗ bekannt, wegen böslicher Verlassung, begangener Verbrechen und Versagung des Unterhalts, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten und ihm die Kosten des Prozesses aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 18. Oktober 1884, Vormittags 11 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Sühneversuch fällt weg.
Otto, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
Berlin I.
unterzeichneten Gerichte anstehenden Aufgebotstermin unter Vorlegung des Talons anzumelden, unter dem Der Nachtheil, daß der gedachte Talon für kraftlos er⸗
der minderjährigen Geschwister Kurt und Emmy Wollsdorf von deren Vormündern und Kreis⸗Steuer⸗Ein⸗ nehmer Reiß zu Konitz gestellten Antrag werden die des am Arnold Wollsdorf zu Konitz aufgefordert, spätestens im Auf⸗
am 22. September 1884, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 1) ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedignng der
Die Frau Berthold, Marie Louise Henriette, geb. Schütze, zu Wriezen a. O., vertreten durch den Rechts⸗
7
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
[21616] Oeffentliche Zustellung.
Rosenhain, Amaälie, geb. Wilde,
ort, aus
arbeiten, mit dem Antrage,
Rechtsstreits vor Lüdenscheid auf den 9. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr. Auszug der Klage bekannt gemacht. L
ock, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Im südlichen Steiermark hofft Monatshälfte Rothklee zu Grün⸗
begrünt, in feuchten geschnitten und zeigt sich dabei
Zone, auch in bei Bozen wie auf Lesina wurden schon schon 10 Centimeter, bei Marburg 1 Centimeter lange Triebe beobachtet; in Niederö hatte die Rebe meist noch nicht zu weinen angefangen. Frostschaden am Wein wurde bisher von keiner Seite berichtet. 1 An der Obstblüthe haben allerdings 1 durch Fröste stattgefunden,
sterreich und Mähren aber Ein
Beschädigungen jedoch waren dieselben nach den chrichten nicht von großer Bedeutung. In der süd⸗ meisten Obstgattungen schon verblüht, blühten Mitte Monat April Kirschen, und Frühbirnen, in der nördlichen Zone nur hie und da Kirschen. “
Emma Baumann, die erste ist von Michaelis ab auf
sich der Zahl der dort auftretenden Gäste zwei neue Kräfte an und zwar Die relegirten Studenten“. Es H Stadt⸗Theater zu Cöln und der Ge⸗ 8 sangs⸗ und Charakterkomiker Walter vom Stadt⸗Theater zu Nürnberg. und Stadtrathes Kronau auf und erzielte in derselben einen hübschen Erfolg. Die Bon-⸗ hommie und das joviale Wesen des reichen Kornhändlers brachte derselbe vortrefflich zum Ausdruck und bewies, daß ihm alle Mittel reichlich zu Gebote stehen, vollen Hrn. Stöckel war die Rolle des Musiklehrers welche allerdings weniger Gelegenheit s ganzen Umfange darzu über dasselbe abgeben zu können. d beifällig und suchte aus seiner Rolle Da das Gastspiel der so werden sie wohl Gunst des Was das Spiel der übrigen Gäste reiche Konradine Hartenberg mit und gefiel durch ihr gewandtes Spiel, durch welches sie sich schon durch ihr erstes Auftreten als Prinzessin Magda im „Schelm Hr. Brandt bot in dem Hr. Costa als Stadt⸗ Hr. Litaschi kam in nicht zur Geltung; wenig Gelegenheit, nicht sehr zahlreich vertretene Publikum zu wiederholten Malen durch reichliche Bei⸗
1 chreinermeister Friedrich Schulz zu Lüden⸗ scheid klagt gegen die Ehefrau Kaufmann Julius früher zu Lüden⸗ scheid, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Ausenthalts⸗ im Jahre 1883 geleisteten Schreiner⸗ die Beklagte zu ver⸗ urtheilen, dem Kläger 109,30 ℳ zu zahlen und das Urtheil, für vorläufig vollstreckbar zu eerklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des das Königliche Amtsgericht zu
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser 8
2152 „ “ Domänen⸗Verpachtung. Die im Kreise Sorau, etwa 2 km 246,379 ha, darunter 117,400 ha Johannis 1884 bis dahin 1902 öffentlichen Meistgebots anderweit verpachtet werden Hierzu ist ein neuer Termin auf: Donnerstag, den 15. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr,
selbst, vor dem Herrn Regierungs⸗Rath Buhlers an⸗ beraumt.
4000 ℳ festgesetzt und zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 40,000 ℳ erforderlich, über dessen Besitz, sowie ihre landwirthschaftliche Befähigung sich die Pachtbewerber vor dem Ter⸗ mine auszuweisen haben. Die Verpachtungs⸗Bedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Kopialien Abschrift ertheilen, können in unserer Domänen⸗Registratur und bei dem Sequester der Domäne, Herrn Bullrich zu Sablath, eingesehen werden. b Frankfurt a. O., den 2. Mai 1884. Königliche Regierung. 8 Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Jaekel.
Redacteur: Riedel.
Berlin: SPefrrhrr Bfeßss wesspeeene
Verlag der Expedition (Scholz.) Druck: W. Elsner, Sechs Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
von Gassen belegene Domäne Meiersdorf, welche an Fläche 4 Acker und
108,350 ha Wiesen enthält, soll auf 18 Jahre von
im Wege des
im Regierungsgebäude, n Nr. 11, hier⸗
Der Mindestbetrag des jährlichen Pachtzinses ist auf
Erste Beila
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich
Berlin, Dienstag, den 6. Mai
Preußi
schen tzeiger.
No. 107.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 6. Mai. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (82.) Sitzung des La 8 Ab⸗ geordneten wurde die zweite Berathung des Zesetzen betreffend Ergänzung und Abänderung a. Bestimmungen über Erhebung der auf das 8 kommen gelegten direkten Kommunalabgaben, mit der Diskussion des §. 9 fortgesetzt. ESg
§. 9 lautet nach der Fassung der Kommission: 8
„Bei Einschätzung der nach §. 1 Absatz 3 abgabepflichtigen Personen zur Einkommenbesteuerung in ihren 1““ ist derjenige Theil des Gesammteinkommens, welcher aus des Gemeindebezirks hbelegenem Grundeigenthum oder “ . des Gemeindebezirks stattsindendem Pacht.⸗, Gewerbe⸗⸗ n P- beziehungsweise Bergbau⸗Betriebe fließt, außer 8 EEEE“
Die Gemeinde, in welcher der Abgabepflichtige ö on⸗ sitz hat, ist jedoch, wenn das in ihr steuerpflichtige “ weniger als ein Viertheil des Gesammteinkommens beträgt, 88 rechtigt, durch Gemeindebeschluß ein volles v““ einkommens für sich zur Besteuerung in Anspruch zu nehmen, ohne daß dadurch das Besteuerungsrecht der Forensalgemeinde beeinträch ne e abgg. Schmidt (Sagan) und Zelle hatten beantragt:
Die letzten Worte des Absatz 2 von „ohne“ bis „wird“ zu “ E der Forensalgemeinde zur
ET“ hea h 152 ein Punktum zu setzen,
ließlich dem Absatz 2 voch folgenden Schlußsatz binzuzufügen:
schlieglich ner 11 nnebrsachen Wohnsitz, so ist diese Qudte nach Maßgabe des § 10 zu vertheilen.⸗ “
Der Abg. von Quast erklärte, es wäre doch eine ga⸗
sonderbare Anomalie, wenn man im zweiten Absatz ganz ausdrücklich eine Doppelbesteuerung fixirte, “ Ueberschrift der Abtheilung von der Vermeidung der besteuerung spreche. Was die Sache selbst “ solh e man doch ohne die dringendste Noth. eine derar ige Be⸗ steuerung nicht treffen; ein derartiges Bedürfniß seine Partei nicht an, und bitte deshalb den zweiten “ abzulehnen. Er halte den von der C131“ Zusatz für nicht zweckentsprechend und beantrage b ung, event. wenigstens die Annahme des Antrages 3. e⸗Schmidt, der durch seine B den Anschauungen der Konservativen sich wieder etwas nähere. “ R T „ Unter⸗Staatssekrelär G8 r⸗ furth entgegnete, Namens der 1191“X““ er sich dem anschließen, was der ASg. vn. ngst gesagt habe. Die Regierung habe einen derartigen Vorschlag, wie d erfelbe hier von der Kommission gemacht werde, nicht nh gan e cn. men, nicht weil sie denselben für irrationell halte, son 88 weil sie glaube, daß die Fälle nicht so häufig 11 daß es nothwendig wäre, in dieses Nothsteuergesetz eine so stimmung aufzunehmen. Wenn das Haus aber 8 1 mung aufnehmen wolle, so sei die Regierung der 2 “ es in der Fassung des Amendements Schmidt (Sagan)⸗Ze geschehen möchte. Es wäre eine eigenthümliche Fassung, wenn eine Bestimmung in geradem Gegensatz zu diesen Bestimmun⸗ gen aufgenommen werde. Wenn daher dieser Zusatz nommen werde, “ 111315“ as Amend Schmidt⸗Zelle angenom erden. 16““ beürworiete seinen Antrag. Der Grund⸗ gedanke des Kommissionszusatzes sei also nach der “ der Regierung durchaus richtig, und er bitte daher b demselben die Zustimmung zu geben. Der 116“* mission dagegen sei zu seiner Freude auch von der 8 1 lichen Staatsregierung bekämpft, und an Stelle dessen auch die von seinem Kollegen Schmidt und ihm Fassung aufgenommen worden. Die Kommission ha 3 zwar der Wohnsitzgemeinde ein Viertel bewilligen wollen, 1 gleich der Betriebsgemeinde volle Besteuerung b so daß der Betreffende dann ¾ zu zahlen “ Die Kommission sei der Ansicht, daß der Censi mit doppeltem Wohnsitz auch etwas mehr bezahlen könne. Er könne das nicht einsehen. Es komme in dicht⸗ bevölkerten Städten auf Grund von Beschwerden sehr vor, daß z. B. Lohgerbereien, Färbereien, IE“ u. s. w. aus der Stadt entfernt werden müßten. Da sei doch von einem doppelten Wohnsitz nicht die Rede, wenn der betreffende Betriebseigenthümer die Stadt . Morgens 18 lasse und Abends wieder dahin zurückkehre. Es sei hier burch⸗ aus nicht von reichen Leuten die Rede, die sich etwa den Luxus erlaubten, ihre Betriebsstätte zu verlassen, sondern von solchen, die gezwungen seien, ihre Fabriken an einem andern Orte zu haben. Aus diesen Gründen bitte er, seinen Antrag anzunehmen, und demnächst dem Absatz 2 mit der Veränderung mmen. zuzustr 9 “ an de eraagen nach den Anträgen Schmidt (Sagan) und Zelle angenommen. ö ee war §. 9a eingeschoben, welcher 0 Pf* ““ Personen, walte bei den in Gemäsheit des 8. Absatz 1 abgabepflichtigen Aktiengesellschaften, Kommanditgeje b schaften auf Aktien, Berggewerkschaften, eingetragenen Genossen schaften und Konsumvereinen, als Aktionäre, Gewerken, Genossen oder Mitglieder betheiligt sind, können verlangen, daß ihr aus ihrer desfallsigen Betheiligung fließendes Einkommen bei der Ein⸗ schätzung zu “ in ihrer Wohnsitzgemeinde außer B gelaf wird. 4 “ dieses Antrags wird erfordert, das 8 treffende Person mindestens während des ganzen dem Abga zejahr vorausgehenden Jahres unausgesetzt Eigenthümer oder Nutznießer 8 hu““ §. 9 findet hierbei gleichmäßig Anwendung. Hierzu beantragte der Abg. Freiherr von Zedlitz Neukirch (Mühlhausen) den letzten Absatz des §. 9a folgender⸗ be— 2 des §. 9a findet hierbei mit der Maßgabe e2 wendung, daß 25 das Besteuerungsrecht der Sir;gemeinde nich einträchtigt wird.“ 8 b 8 Der Abg. Schmidt (Sagan) erklärte, er halte bhe Be⸗ steuerung der Aktionäre neben der Besteuerung der Aktien⸗
„
Aktionäre besteuern; insbesondere bei Konsumvereinen, die gar kein eigenes Rechtssubjekt seien und deren Mitgleeder zum größten Theil den ärmeren Volksklassen angehörten, sei eine solche Doppelbesteuerung schlecht angebracht. Die bis⸗ herige Doppelbesteuerung dieser Art in Rheinland und West⸗ falen habe stets lauten Widerspruch gefunden, und die Regie⸗ rung habe schon immer die Absicht kundgegeben, diese Un⸗ gerechtigkeit zu beseitigen. Von dieser Absicht sei sie jetzt urplötz⸗ lich abgewichen, und die Kommission habe deshalb im §. 92 die Ungerechtigkeit aus eigener Initiative zu beseitigen vor⸗ geschlagen. Daß die Kommissionsvorschläge ausführbar seien, habe die Regierung früher selbst stets betont. Es werde sich also auch jetzt wohl damit auskommen lassen. Den Antrag von Zedlitz empfehle er jedenfalls zur Annahme. Der Regierungskommissar, Unter⸗Staatssekretär Herrfurth entgegnete, die Regierung habe diese Bestimmung in den früheren Entwürfen nicht deswegen aufgehoben, weil sie die⸗ selbe an sich für falsch halte, sondern weil sie in dem Rah⸗ men dieses Nothgesetzes nicht habe Aufnahme finden können. Die Regierung habe oft bekundet, daß sie diesem Gedanken sympathisch gegenüberstehe. Die Anordnungen zu §. 9 a gegen⸗ über den früheren Bestimmungen seien nicht überall glück⸗ lich. Die Konsumvereine müßten allerdings in Folge der Veränderung des §. 1 hineingezogen werden, dann sei die Faͤssung der Kommission im Absatz 2 wohl nur den Kom⸗ missionsmitgliedern verständlich, während die das Gesetz aus⸗ führende Behörde mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben würde. Der Abg. Frhr. von Zedlitz⸗Neukirch wandte gegen den 8. 9a ein, daß derselbe Unklarheiten in der Steuereinschätzung zulasse, zu deren Beseitigung eine Deklaration durch die Staats⸗ regierung wünschenswerth erscheine. Außerdem errege der vor⸗ liegende Paragraph erhebliche wirthschaftliche 2 ebenken; danach werde nämlich bei Ankäufen in den kleinen Kreisen, bei denen die Steuerzahlung eine große Rolle spiele, die Aktie minder beliebt sein, als Staatspapiere. Was nun den letzten Absatz betreffe, so habe der Abg. Schmidt bereits völlig zu⸗ treffend ausgeführt, daß, wenn die Bestimmungen des 8.9 im zweiten Absatz einfach herübergenommen würden, in §. 9a in Wirklichkeit eine Doppelbesteuerung nicht vermieden werden würde, weil derjenige Betrag, der abgesetzt werde, in der Sitzgemeinde von der Gesammtbesteuerung der Gesellschaft nicht denjenigen zu Gute komme, die mit 25 Proz. in der Wohnsitzgemeinde vorzugsweise belastet würden, son⸗ dern sämmtlichen Aktionären, also hauptsächlich denjenigen, die eine Vorbelastung überhaupt nicht hätten. Der zweite Absatz würde aber auch zu unendlichen Unzuträglichkeiten. und Schreibereien führen, und praktisch von den größten Schwierig⸗ keiten sein. Er glaube daher, wenn er sich prinzipiell gegen diesen, an sich richtigen Gedanken in §. 9a auch nicht ganz aussprechen wolle, so würde es doch besser gewesen sein, ihn hier heraus, und der definitiven Kommunalsteuergesetzgebung zu überlassen. Jedenfalls, glaube er, sei es nothwendig, den letzten Absatz in der Weise abzuändern, wie er denselben vor⸗ Abg. Dr. Hammacher empfahl die Annahme des §. 9a, der ganz dazu angethan sei, jede Doppelbesteuerung zu vermeiden, was doch bei der Anzahl eklatanter Fälle, die bis jetzt vorgekommen seien, von größter Wichtigkeit W §. 9a wurde mit dem Amendement des Frhrn. von Zedlitz angenommen. §. 10 lautet nach dem Kommissionsbeschlusse: Personen, welche wegen eines mehrfachen Wohasitzes oder eines den Zeitraum von drei Monaten übersteigenden Aufenthaltes in mehreren Gemeinden zu Einkommensteuern beizutragen verpflichtet sind, duͤrfen in jeder dieser Gemeinden nur von einem, der Zahl derselben entsprechenden Bruchtheil ihres Gesammteinkommens herangezogen werden. Doch werden diejenigen Wohnsitzgemeinden, in welchen der Abgabepflichtige beziehungsweise seine Familie sich im Laufe des vorangegangenen Jahres überbaupt nicht oder i Zeit als drei Monate aufgehalten haben, hierbei nicht mitgezäh Hierzu beantragten die Abgg. von Wurmb, Douglas und Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner; ““ 1) nach e derselben“ hinzuzufügen: 1 Ce Familie“ zu streichen. Dieser Antrag, den der Abg. von Wurmb kurz motivirte, wurde abgelehnt und der §. 10 in der Kommissionsfassung angenommen. 8 “ §. 11 lautet nach dem Kommissionsbeschluss: 8 Der Schlußsatz des §. 8 des Gesetzes vom 11. Juli 1822 (Gesetz⸗Samml. S. 184), sowie der auf diesen Schlußsatz bezüg, Theil der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 14. Mai 1832 Gesetz⸗Samml. S. 145) und der §. 8 der Verordnung vom 23. September 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 1648), desgleichen die steuerpolitischen Folgen des Art. 107 des Code civil treten außer Kraft. Hierzu Zelle: 1) die
streichen, 2) dafür am Anfang des §. 11 zu setzen: „Das nothwendige
Domizil der Beamten findet bei der Kommunalbesteuerung keine Anwendung.“ — F 8 Der Abg. Schmidt (Sagan) motivirte seinen Antrag, ausführend, daß es sich hier darum handle, daß das noth⸗ wendige Domizil der Beamten auf die Kommunalbesteuerung keine Anwendung finde. Die Aufnatzme dieses Gesichts⸗ punktes für alle Provinzen sei nothwendig, weil nach Auf⸗ hebung der Kabinetsordre vom Jahre 1822 der §. 3 der Städteordnung, und die §§. 10 und 11 der Gerichtsordnung wieder in Betracht kommen müßten. Redner ersuchte lich den Vertreter der Staatsregierung um eine Aeußerung über sei trag. götornmissar erklärte, daß Seitens der ,ve regierung keine Einwendungen gegen den Antrag 85 en werde, er empfehle 18 eanh- Kommissionsbeschlusses nd die 2 es Amende . “ 888 1 Lieber (Montabaur) sprach sich für die
„und
beantragten die Abgg. Schmidt (Sagan) und
Worte von „desgleichen bis Code civil“ wieder zu
demselben enthaltenen Aenderung des §. 11 wurden ange⸗
nommen. Die letzten drei Paragraphen des Gesetzes wurden in der Kommissionsfassung angenommen. Nach §. 13 tritt das Gesetz mit dem 1. April 1885 in Kraft. 1 Damit war die zweite Berathung des Gesetzentwurfs
erledigt. “ Hierauf vertagte sich das Haus um 3 Uhr auf Dienstag
11 Uhr.
— Die in der gestrigen (82.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der zweiten Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend den weiteren Erwerb von Eisenbahnen für den Staat, nach dem Abg. Dr. Hammacher von dem Minister der 8v Arbeiten Maybach gehaltene Rede te folgenden Wortlaut: 8 hette salg Herren! Sowohl nach dem Eindruck bei der ersten Be⸗ rathung, als bei den Berathungen in der Kommission, und auch nach em Eindruck, den ich heute hier empfange, scheint es mir zweifellos zu sein, daß das hohe Haus dem Schritt, welchen die Staatsregie⸗ rung Ihnen in dieser Vorlage vorschlägt, seine Zustimmung nicht 8 Her Hr. Abg. Büchtemann hat auch nur zurückgegriffen auf Bemerkungen, die Einzelheiten des Entwurfs betreffen; er ist nicht so weit gegangen, zu bestreiten, daß die Erwerbung der Bahnen, welche wir Ihnen vorschlagen, in der Konsequenz des einmal ange⸗ nommenen Prinzips liegt. Nur bezüglich Tilsit⸗Insterburg und Oels⸗Gnesen glaubt er Bedenken hegen zu sollen. Allein mit Unrecht. Tilsit⸗Insterburg, meine Herren, ist das Mittelstück der Ostbahn⸗ linie, von Königsberg nach Eydtkuhnen und von Tilsit nach Memel. Ich kann Ihnen aus den Akten mittheilen, daß man schon sehr lange den Versuch gemacht hat, auch die Tilsit⸗Insterburger Bahn zu er⸗ werben, weil sie die Staatsbahnverwalrung nöthigte, auf der Strecke von Memel nach Tilsit einen unrentablen selbständigen Betrieb zu führen, ohne die Entwickelung dieses Landestheils in dem Maße fördern zu können, wie sie es wünschte. Die Verhandlungen haben niemals zu einem Abschluß geführt, weil die Preisstellung auf der Gefellschaftsseite eine zu hohe war. Jetzt hat sich die Moöͤglich⸗ keit geboten, ein leidliches Abkommen mit der Gesellschaft zu treffen. Wir haben uns beeilt, die Chance zu benutzen. 8 Oels⸗Gnesen, meine Herren, liegt inmitten derjenigen Bahnen, welche wir nach dem letzten Verstaatlichungsgesetz in das Staats⸗ eisenbahnnetz übernehmen. Oels⸗Gnesen ist zu einer selbständigen Existenz nicht befähigt. Sie bildet dagegen für uns im Betrieb, wie auch in Bezug auf die Entwickelung des Verkehrs ein sehr wichtiges Mittelglied derjenigen Linien, welche wir kürzlich erwor⸗ ben haben. Ich glaube, daß in der Anerkennung, die die Gef ellschaft nach dem jetzigen Zustande, wie er sich nach dem Gesetz vom 124. Ja⸗ nuar dieses Jahres entwickelt hatte, bekundet hat durch ihren Be⸗ schluß, schon 89 I 8 819 daß die Bahn eine Selbstän⸗ digkeit nicht mehr beanspruchen kann. 8 EE“ und nach ihm Hr. Dr. Hammacher sind dann noch eingegangen auf eine Linie, welche durch Gesetz im vorigen Jahre genehmigt worden; das ist die Bahn von Lauenburg nach Oldesloe. Es ist ein Irrthum, wenn man annimmt, daß diese Bahn lediglich sekundäre Zwecke verfolge, und daß sie jetzt sogar überflüssig geworden sei. Ich kann das in Bezug auf einen gewissen Theil vielleicht zugeben, aber 1 nicht im Ganzen; denn die Linie ist dazu bestimmt, einmal einen Landes⸗ theil aufzuschließen, dessen Bedeutung Sie nicht unterschätzen wollen, und zweitens eine bessere Verbindung nach Holstein und der Ostsee herzustellen, unter Umgehung, wie bereits richtig bemerkt ist, der wenig leistungsfähigen Hamburger Verbindungsbahn, auch militärische Pründe sprechen dabei mit. 3 lah . behauptet worden ist, es wäre richtiger von Hagenow nach Oldesloe zu bauen, so erinnere ich zunächst daran, daß Hagenow in Mecklenburz liegt, und daß wir uns erst über diesen Punkt g8 der mecklenburgischen Regierung verständigen müssen. Indessen ich will hoffen, daß diese Verständigung mit der Zeit gelingen wird, und daß dann auch die Rede sein kann, den Ausbau der für die ganze Küste von Holstein wichtigen Linie zu fördern. Es ersetzt aber diese Linie die von Lauenburg nach Oldesloe nicht. 1 1 Sie müssen sich erinnern, daß die Bahn von Büchen bis. zum Knotenpunkt der Hagenow⸗Oldesloer Linie Eigenthum der Lübeck⸗ Büchener Eisenbahngesellschaft ist. Sie müssen sich ferner erinnern, aß die Verbindungsbahn bei Hamburg Eigenthum des Hamburger Staates ist und auch bleibt, daß also ohne eine solche Linie, wie sie bereits genehmigt worden, unser Staatsbahnnetz ohne sel “ ige Verbindung bleiben würde mit dem Altona⸗Kieler Unterne lmen. Dieser selbständigen Verbindung aber bedürfen wir aus vielen und pichtige 8 ünd . k 1 vC“ worden ist, es sei vielleicht angängig, d Betrieb mehr sekundär zu führen, die Bahn vielleicht weniger r auszubauen, so kann ich darin vielleicht in 11“ Die Frage unterliegt eingehender Erwägung und Sie können des bisherigen Erfahrungen auf diesem Gebiete ja versichert halten, 2 wir bemüht sein werden, jede irgendwie zuläslige Sesparnß — un 4₰ schadet des Zweckes selbst — herbeizuführen. In welchem Maße das ge⸗ schehen kann, kann ich augenblicklich noch nicht mittheilen. aber vielleicht schon bei Gelegenheit des nächsten Bauberichts gesch 92 können, und ich hoffe allerdings, daß wir im Stande sein werden, am Baukapital einen erklecklichen Theil zu sparen. — n berührt Der Hr. Abg. Dr. Hammacher hat noch zwei Fragen be f die ic z eingehe 5 Es ist die Frage der Organisation auf die ich kurz eingehen möchte. Es is die Frage Ue Absicht Er richtet zunächst an die Regierung die Frage: Ist es ie ü die künftige Direktion in Altona oder in Hamburg gin L. miziliren? Meine Herren, darüber sind wir guns 1n jet klar, daß es rationell sein würde, den Sitz der Verwol a Gesammtlinie von Berlin nach Hamburg und der Hol ö Bahn an die untere Elbe zu verlegen. Ich glaube nicht, daß Sitz nicht so wichtig in Berlin ist, als gerade an der 88 Die Frage aber, ob wir Altona oder Hamburg 852. — sollen, ist jetzt noch nicht zu entscheiden. Wenn ich 22 m 2 preußisches Herz frage, würde ich mich für Altona 8 8n dessen wir haben noch andere Interessen zu berücksichtigen vun müssen auch die sehr wichtigen Verkehrsinteressen Hamburgs ins Auge fassen Ich hoffe, daß es uns möglich sein wird, eine Lösung zu Lr. welche den Verkehrsinteressen und den berechtigten Interessen der be⸗ heiligten Orte genügen wird. 8 theitig en e 8 nun noch die Frage berührt worden, was soll 62 dem hiesigen Berlin⸗Hamburger Bahnhof geschehen. Ich kann da ei erwähnen — es ist ja kein Geheimniß, — daß schon lange hier in Berlin der Gedanke ventilirt wird, den Lehrter Bahnhof in ein 2 manentes Ausstellungsgebäude zu vern vandeln und behufs dieser 2 richtung den Berlin⸗Hamburzer Bahnhof vielleicht für den Ver 85 der Lehrter Bahn zu benutzen. Ob und in welchem Umfonge * möglich sein wird und ob das Projekt, dessen Anssecrne gns ges eine Menge Geld kosten würde, auch den Beifall der Lan “ tung finden wird, das steht noch dahin; indessen daß 8 Ver besserung der Verhältnisse werden herbeiführen können und daß die
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Fassung der Kommission aus.
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Der Antrag Schmidt (Sagan) — Zelle und mit der in
S. ; . “ eüer Se. Frage sich für die Staatseisenbahnverwaltung in finanzieller Be