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0 die Seie Partei halte an ihrer vor⸗ jährigen Resolution fest in der Hoffnung, daß, da die Dinge seit acht Jahren erhebliche Fotschritte gemacht hätten, seine Ber. auch fernerhin Erleichteringen werde gewähren können, und man in nicht zu ferner keit zu einer Revision schreiten r beantrage daher: H der Abgeordneten wolle beschließen: 1 in der von am 5. Sten ie Königliche Staatsregierung be „sol die nns t der Kurie Lwebenden Ve mit oder ohne Erjolg — bei nen lassen, einen G vorzulegen, welche e Revision der Mai in fernerer Erwägung, das n. d der Erklärung der 8 taatsregierung dieser Zeitpunk noch eingetret Haus der ö T nung über.“ ditte, diesem An r Abg. Dr. Mosler hob C vier Punkte hervor, in treff deren die “ sich ablehnend gegen die Forde⸗ 7
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ngen der Kurie verhalten habe. Diese Punkte beträfen die nj ellung und die Vorbildung der Geist lichen, die bischöfliche Diercplinargewa lt, die christliche Lie besthätigkeit und die Ver⸗ ögensverwal tung. In allen diesen Fragen habe die Regie⸗ zwar kleine Konzessionen gema cht, aber in der Haupt⸗ blieben die fruͤheren Beschr änkungen aufrecht be⸗ n. Nicht einmal die Kranken npflegerorden seien vor ellicher Willkür sicher 8 stellt. 0 Priester habe mam 88 m Dispens ausgeschlossen, weil sie ihre Studien in Rom und in Innsbruck gemacht hätten. Aber die ein mheimischen Universitäten seien während der Kult turkampfszeit gar nicht im Stande gewesen, die Studirend den der katholischen Theo⸗ logie auszubilden. Die Lehrstühle seien nur zur Hälfte bese etzt gewesen, dazu käme noch, daß auch Altkatholiken zu Pro⸗ fessuren zugelassen seien. In Erwägung müsse auch gezogen werden, daß umfassendere theologische Studien, und vor Allem das Studium des kanonischen Rechts überbaupt nur in Rom getrieben werden koͤnnten. Nun komme man, und verlange von diesen Männern noch einen weiteren dreijährigen Besuch einer inländischen Universität. „Er schließe mit einer Bitte, die auch schon auf der rechten S Seite ausgespr ochen sei. Mache man eine Revision der Maigesetzgebung im großen Stil, aber versuche man es jicht mit kleinen Mitteln, die niemals ge⸗ nügen würden.
Der Abg. Richter ( agen) erk klärte, die allgemeinen Aus⸗ führungen des Ab 8g. von Scho⸗ lemer über den Katholizi ismus, aurerei ständen so wenig im
den Liberalismus und die Fre Verhältniß zu diesem unbeder Uien nden Antrag, daß er darauf jetzt nichts bemerken wolle; es würde mehr die Gegensätze ver⸗ schärfen, als deren Inhalt klarstellen. Er verdenke es dem Centrum nicht, wenn es am Schluß der Session i durch diesen Antrag die ee über die kirchenpolitischen F Fragen inter⸗ lire. Allerdings seien die jetzigen kirchenpolitischen Zustände durchaus unhaltbar. Provisorien, wie sie jetzt best ständen, seien am schwersten zu ertragen. Man habe Bischöfe be⸗ gnadigt, andere nicht. Solche Unterscheidunge begreife das Se besonders schwer. Man habe zu einem System von Dispensationen gegriffen; es sei natürli ich, daß, wo 28 Dispense verweigert wuüͤrden, solche Maßn nahmen nen besonders kleinl lichen, gehässigen Eindruck machten. das komme davon, wenn man glaube, kirchenpoli⸗ lüsche Fragen diplomatisch behandeln zu Haenea⸗ All lerdings höre er, daß die Erregung in der katholischen Bevölkerung der Rhei einprovinz jetzt stärker sei als je, und daß die Stim⸗ mung die entschiedenste Opposition gegen die Regierung auf allen Seiten verlange. Freilich stehe die Art, wie das Centrum hier 182 Jagdor! dnung zurechtmache, und wie es im Reichs⸗ tag dem Reichs kanzl ler ein sehr bedenkliches Unfalbversicherungs⸗ gesetz zu Stande bringe, mit jener Stimmung wenig in Ein⸗ klang. Eine organische Reviston der kirchenpolitischen Ge Lsetz⸗ gebung wollten seine Parteigenossen ausnahmslos, ins⸗ besondere ein andere Behandlung des kirchl ichen sonals in Bezug auf Qualifikatton, An stellung, Absetz u. s. w. Im Gegensatz zu seiner Partei wollten; die Naticnal ⸗ liberalen nur Aenderungen in Ei nzelheiten der Gesetzgebung.
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Aber seine Partei wolle bei einem großen Theile der kirchen⸗ politischen m wie beim Civilehe⸗, beim Schul⸗ aufsichtsgesetz beim Gesetz über die kirchliche „Vermögens⸗ verwaltung, uüber den Austritt aus der Kirch lberhaupt keine Revision, sondern umgekehrt eine Aus ; z. B. durch Kommunalist sirung der Begräbnißplätze. Im Uebrigen theile seine Partei nicht d en Standpunkt der Nationalli beralen, daß man jede Aenderung auf kirchlichem 2k-8 von der Initiat we der Regierung abhängig machen mü Sei Lartei sei bereit, zu jedem Imniti ativantrag, 4 einen timmten klaren Inhalt habe, ung zu nehmen. Beisp veise dem? Antrag Windthorst auf Aufhebrꝛ ung des Erpatritruüng es verde seine Partei im Rei ichstag zustimmen, lb dieser Antrag dort eine Mehr theit finden werde. des heute vorliegenden Antrag ges sei aber ganz
ich übertrieben worden. Die Resolution Althaus en die Konservativen im April 1883 angeboten, nachdem sie alle 2* betreffend die Freih heit der S akramentspendunga abgelehnt habt hätten. Die Konservative n wollten der Centrums⸗ geben. Der Abg. Althaus habe deshalb das chönste au den Fluren gesucht, und habe der partei in einer r Resolution wenigsten ins ein Blumensträ äußch geboten. Der Strauß sei ve welkt, der Mai sei wiedergekom⸗ men, aber die Konservativen wollten nicht ein frisches Sträͤußchen für das Centrum pfluͤcken, weil in höheren Regionen das Wetter nicht danach sei. Das sei die unschul⸗ dige Geschichte dieses Ant trages. Der Althaus habe keinen faßbaren Inhalt; derselbe sei ein Wechsel ohne Angabe der Summe, ja selbst ohne Angabe des Datums der Erfüllung; das Centrum habe also damals von den Konservativen eigentlich : 2 gei in Wechselforn zullar erhalt 8 Darum sage der Abg. Graf L rg⸗Stirum jetzt, man könn auf die Aueführung der en Resolution jegt noch ni cht dringen, weil die T Verhandlungen mit Rom noch schwebten, von denen Fürst Bismarck a allein die Akten in Händen habe. Wie seine Partei im Jahre 1883 gegen den Antrag Althaus ge⸗ stimmt habe, so müsse er auch heute das Exitatorium
ieses Antrages ablehnen. Unter „organ nischer Revision“ könn man ssich sehr vielerlei denken. Der Abg. von Schorle 8 babe; diesen Antrag heut eine Forderu ung der Freiheit genannt. Von Freiheit stehe aber kein Wort darin; die, „organische Revision“ könne ebenso gegen, wie für die kclis ze Freiheit nach dem An⸗ trage vorgenommen werden. Mit solchen a gemeinen Resolutionen habe man schon schlimme Erjahrungen ge macht, z. B. bei der Steuer⸗ reformgese etzgebung. Es komme immer zu Streitigkeiten über den Inhalt der Resolutionen. Auch müsse man darauf sehen, woher solche Resolutionen kämen, und wohin sie gingen. Diese Resolution sei von der konservativen Partei ausgegangen, 85 denke sich unter „organischer Revision“ vielleicht auch
Abschaffung der Civilehe, und der jetzigen Schulaufsicht, oder weitere Ausdehnung des Systems des diskretionären Er⸗ messens. Der Antrag sei gerichtet an die Adresse des Staats⸗ Ministeriums; und welche Ansichten die Regierung von „orga⸗ nischer Revision“ habe, sei sehr schwer zu erkennen. Die Regierung habe die verschiedensten Phasen durchgemacht; und die heutige Erkläru g des Ministers sei durchaus unbestinmt, vieldeutig und allgemein gehalten; es könne alles Mögl aus ihr gefolgert werden. Am 5. März, als hier im Barse über die kirchenpolitischen Dinge zuletzt die Rede gewesen sei, habe der Abg. von Hammerstein gemeint, daß Zsich bis zum ersten April noch Manches ereignen könne. amals habe man geglaubt, daß derselbe Faden künftig i gnegs neuen Nummer werde gesponnen werden. Inzwischen aber scheine die Stellung des Ministerz von Goßler mehr befestigt, als damals. Wer gehöre denn überhaupt jett zur Staatsregie⸗ rung? Doch nicht blos der Kultus⸗ Minister! Der Vorneh sei doch der Minister⸗Präs⸗ dent! Nun wisse man aus den dem Kanzler mbeltedenden Blättern, daß schon vor Ostern seine Entlassung als preußisch
nister S. 6t habe. Jedenfalls könne er sich unter Staatsregis heut noch weniger etwas Bestimmtes denken, als Ffrühe 1 In dem Antrage lie ege aber ein Vertrauensvotum für die Regierung; es werde voraus⸗ gesetzt, daß die Reg gierung eine „organische Ner “ in ihpemr Sinne durchführen könne. Nun habe seine P artei auf kirchen⸗ politischem Gebiet früher der Regier rung schon eher viel als zu wenig Vertrauen bekundet; um so vorsichtiger wolle sein Partei jetzt darin sein. Seine Partei lehne also den Antrag Windthorst ab, weil bei seiner allgemei inen Fassung seiner Partei sonst daraus später Wechsel präsentirt werden könnten, die sie zu honoriren nicht im Stande sei.
Die Diskussion wurde eschlossen.
Im Schlußwort been der Abg. Dr. Windthorst: Mit Befriedi igung könne er diesmal konstatiren, daß der Gesammt⸗ eindruck der Diskussion von Neuem dargelegt habe, wie von len Seiten einmüthig eine Beendigung des jetzi gen Zustandes gewünscht werde. Er hebe besonders hervor, daß auch die Nationalliberalen ihre Bereitr illigkeit zu erkennen gegeben hätten, an einer Beseitigung der Uebelstände mit zuwirken, so⸗ bald die Regierung die dazu ergreife. Dasselbe habe auch die konservative Partei und Namens der Freisinnigen der Abg. Richter erklärt. Die Einzigen, die sich nicht geäußert E. seien die Freikonservativen. Sie seien im Schweigen onservativ, aber freisinnig sei das nicht. Indessen wolle er von der allgemeinen Uebereinst immung auch die Freikonser⸗ vativen nicht ausschließen, da der Abg. von Zedlitz noch im vorigen Jahre erklärt habe, daß auf kirchenpolitischem Gebiete Wandel geschaffen werden m üsse, und eben diese Ueberein⸗ stimmung erfülle ihn mit der Hoffnung, daß auch die Regierung Rücksicht auf dieselbe nehmen Fnac Sie habe wenigstens gesehen, daß bei einer verstä ndigen Initiative sie hier im Hause nicht auf Widerstand stoßen werde. Die Erkl ärungen des Ministers hätten heute sehr wohlwollend gelautet. Aber beruhigt hätten sie das Centrum nicht. Der Minister habe in keiner Weise gesagt, weshalb die Regierung behindert w vorden, mit der Kurie ein Ab kommen zu treffen. Er bleibe darum bei dem Satze stehen, daß in der großen Unnachgiebigkeit der Regierung die Ursache liege, weshalb man nicht weiter ge⸗ kommen sei. Wenn der h. Stuhl in Beziehung auf diese Frage nicht mehr auf einer sofortigen Gesammtrevision be⸗ standen, sondern nur zwei Punkte hervorgehoben habe, deren Berechtigung vollkommen klar lie ge, die Erziehung der Geist⸗ lichen und die bischöfliche Disziplinargewalt, so seien das Kon⸗ zessionen, die so weit gingen, als die Kurie zu gehen im Stande sei. Er sei der Meinung, daß, wenn diese b gen konzedirt wären, im Uebrigen eine
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gegen die Kegierung enthalte, derselbe motivirt werde. zu seiner Resolution
zu jeder unbestimmten Vorlage der Regierung Ein⸗ er wolle nur die Initiative der Regierung in Auch seine Partei sei des Kampfes
äftlichen Antrages, welcher sag r kommen müsse. Land verlange unter allen Umständen eine Beendigu
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