1884 / 124 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 May 1884 18:00:01 GMT) scan diff

(§. 7), das Eigenthum der sammten unbeweglichen und beweglichen Zub

und Verpflichtungen r Eisenbahngesellschaft auf Grund der ohne Weiteres herbeizuführen.

Oberschlesischen Eisenbahn mit ihr

Falls der Staat sich hierzu entschließt, hat er:

1) die den der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft übernehmen,

2) den Liquidatoren den Kaufpreis von 132 364 350 unter 1 N umgetauschten Aktien entfallenden Betrages statutmäßiger Vertheilung an die Inhaber der Aktien zur

Anrechnung des behufs Verfügung zu stellen.

auf die

Gleichzeitig sind die Inhaber der Aktien durch die Gesellschafts⸗ blätter aufzufordern, binnen einer Frift von drei Monaten ihre Aktien an die Gesellschaftskasse gegen Empfangnahme ihres Antheils an dem

Kaufpreise abzuliefern.

Die nach Ablauf der angegebenen dreimonatlichen Frist nicht ab⸗ gebobenen Beträge werden mit der Maßgabe bei der

Dinterlegungsstelle eingezablt, daß die Auszabl

sämmtlichen Prioritätsanleihen, sowie alle sonstigen Schul⸗ Selbstschuldner zu

als

ung

klärenden, rechtskräftigen Ausschlußurtheils erfolgen darf. Die Liquidation wird für Rechnung des Staates durch die Minister der öffentlichen Arbeiten zu bezeichnende Königliche Beh

bewirkt.

Behufs der im Falle des Eigenthumserwerbes Seitens

Staates 8 ng des eigenthums auf den Staat soll derjenige Beamt

Verwaltung zur Abgabe der Auflassungserklärungen ermächtigt sein, welchen in jedem einzelnen Falle das Königliche Eisenbahnkommisariat zu Breslau, event. die an dessen Stelle getretene Eisenbahn⸗Aufsichts⸗

behörd

e benennen wird.

Die s

anderer

Unternehmens zu ändern oder eh

Eigenthums zu veräußern oder zu verpfänden. S

§. 9.

Dem bei der Oberschlesischen Eisenbahn personale verbleiben die ihm der Ges Rechte. Der Beamtenpensionsfonds d bleibt nach dem betreffenden Statute be

Staat tritt in alle rücksichtlich des erwähnt

zur Verwaltung der Bahn eingesetzte Königliche

8

§. 10.

Seitens der Königlichen Staatsregierung wird die Genehmigung

der Landesvertretung sobald als thunlich herbeige 8

Dieses Abkommen wird binfällig, wenn zu demselben die landes⸗ herrliche Genehmigung nicht bis zum 1. Juni 1884 erlangt worden ist.

§. 11. Die Bestimmungen dieses Vertrages sollen n

Gesellschaftsstatute anzusehen ist.

Der Staat ist berechtigt, alle für ihn vorgehenden Rechte tragen.

21918 auls

und Verpflichtungen auf d

außer

e der Oberschlesis

blesische Eisenbahngesellschaft ist nicht berechtigt, in ihre Auflösung zu beschließen, den Gegenstand ihres auszudehnen oder Bestandtheile ihres

beschäftigten Beamten⸗ schaft gegenüber zustehenden

erschlesischen Eisenbahn eine Aenderung des letzteren kann nur auf die in demselben vorgesehene Weise erfolgen. De

Fonds

Behörde ausgeübt.

führt werden.

timmu d trages sollen nach dessen Perfektion für die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft die Geltung statutarischer

Bestimmungen haben, so daß also dieser Vertrag als Nachtrag zum

diesem Vertrage zu

as Reich

Ansatz.

em ge⸗ ehör, insbesondere mit ihrem Betriebsmaterial und Bergwerkseigenthum, überhaupt mit allen an dem Unternehmen der Oberschlesischen Eisenbahn haftenden Rechten zu erwerben und die Auflösung der Oberschlesischen nachstehenden Bestimmungen

gesetzlichen nur gegen Rück⸗ gabe der Aktien oder auf Grund eines die Aktien für kraftlos er⸗

des erforderlichen Uebertragung des Grund⸗ und Bergwerks⸗

sichtlich S von der Ober⸗ schlesischen Eisenbahngesellschaft übernommenen Verbindlichkeiten ein. Die statutenmäßigen Rechte der Gesellschaft werden künftig durch die

Stammaktie Litt. .. ö Mark G(in Buchstaben . Inhaber dieses Coupons vom 2. Januar. ab aus der Kasse zu Breslau oder zu Berlin zu erheben, sofern nicht inzwischen Gesellschaft gemäß §. 8 des von der Oberschle gesellschaft unter dem 20.,23. Oktober 1883 mi geschlossenen Vertrages (G.⸗S. de. .. S. .. 8

Dieser Coupon wird ungültig und binnen vier Jahren nach de präsentirt wird.

der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft.

—. und werthlos, wenn e dem Fälligkeitstermine zur Zahlung

die Auflösung der sischen Eisenbahn⸗ t dem Staate ab⸗ erfolgt sein sollte. er nicht

ie zu der vorbezeichneten

Rentencoupons pro ..

einschließlich, sofern ni

unterzeichneten Behörde

spruch erhoben wird, in welchem Falle die Coupons an den Inhaber der Aktie erfolgt.

1“ Stempel.)

Ausreichung der ne uen

gegen Aktie auszuferti⸗ cht von dem In⸗ rechtzeitig Wider⸗

Angekommen: Minister der geistlichen, heiten, Dr. von Goßler, von Breslau.

Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21

en .Oktober 1878.

Das von der Königlich bayerischen Regierung der Pfalz

zu Speyer unter dem 28. des Vereins: „Fachverein der

Februar d. Is. e

rgangene Verbot

Schreiner und verwandten

Berufsgenossen in Frankenthal“ ist durch Entscheidung der Reichskommission vom heutigen

Tage aufgehoben worden. Berlin, den 21. Mai 1884. Die Reichs Kommission. Herrfurth.

—,—

B e ntImachung. Allerhöchster Bestimmung gemäß wird die auf dem Tempelhofer Felde morgen nicht um 10 um 11 Uhr Vormittags stattfinden

2 t an

Große Parade Uhr, sondern erst

bez. 12 Uhr eintreten. Berlin, den 28. Mai 1884. Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.

Die in der diesseitigen Bekanntmachung vom 24. d. M. ange⸗ ordneten Absperrungsmaßregeln werden dementsprechend der Zeit nach um eine Stunde hinausgeschoben, so daß die Absperrung der Tempelhofer Chaussee erst um 10 Uhr beginnt und die Maßregeln wegen der Omnibusse und Pferdebahnen erst um 9 ½ Uhr

Grund des §. 29 des gedachten Gesetzes bezw. der dazu Ausführungsbestimmungen der vorgängigen Ermächtigung eines Hülfs⸗ beamten der Staatsanwaltschaft für die bezeichneten ausnahmsweisen Fälle nicht bedürftiag.“

Der so getroffenen Anordnung liegt, nach einer Cirkular⸗ verfügung der Minister des Innern und der Finanzen, vom 14. d. M., die Ewägung zu Grunde, daß in Fällen der be⸗ treffenden Art die Beschlagnahme zur Sicherstellung nicht allein der Strafe und Kosten, sondern auch der Steuer erfolgt

Bekanntmachung.

Braunkohlenbergwerke konsolidirte „Moltke“ jetzt zu Allenstein in Ostpreußen,

erloschen. 3 Brreslau, den 21. Mai 1884. Königliches 1

r⸗Bergamt. Ottiliae.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. 1 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 20. Mai. Giersb Lt. vom Inf. Regt. Nr. 85, unter Beförderung Hauptm. und Stell. à la suits des Regts., als z ; Brig. kommandirt. Dallmer, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 48, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 36. Inf. Brig., in das Inf. Reat. Nr. 85 versetzt. Lührsen, Pr. Lt. aggreg dem Inf. Regt. Nr. 85, kommandirt als Bureauchef und Bibliothekar bei der Kriegsschule zu Erfurt, der Charakter als Hauptm. verliehen. v. Kotze, Pr. Lt. à la suite des Inf. Reagts. Nr. 31, unter Belass. in seinem Kommando als Adjut. bei der 62. Inf. Brig., zum Inf. Regt. Nr. 74, à la suite desselben, v. Putt⸗ kamer, Pr. Lt. à la suite des Gren. Regts. Nr. 8, unter Belass. in seinem Kommando als Adjut. bei der 8. Inf. Brig., zum Inf. Regt. Nr. 31, à la suite desselben, v. Woedtke, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 30, unter Belass. in seinem Kommando als Adjut. bei der 56. Inf. Brig., zum Inf. Regt. Nr. 42, à la suite desselben, Gronen, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 97, unter Belassung in seinem Kommando als Adjutant bei der 59. Infanterie⸗Brigade, zum Inf. Regt. Nr. 82, à la snite desselben, des Barres, Pr. Lt. Regts. Nr. 94, unter Belass, in seinem Kommando als Adjut. bei der 23. Inf. Brig., zum Inf. Regt. Nr. 58, à la suite desselben. ( nz v. Rekowski, Pr. Lt. à la suite des Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regts. Nr. 1, Belass. in seinem Kommando als Adjut. bei der 40. J Bri Gren. Regt. Nr. 8, à la suite desselben, Ro gJ, Pr. suite des Inf. Regts. Nr. 70, unter Belass. in inem Kommando als Adjut. bei der 28. Inf. Brig., zum Inf. Regt. Nr. 116, à la suite desselben, versetzt. Prinz Mar zu Hohenlohe⸗Oehrin⸗ gen, Sec. Lt. à la snite des Regts. der Gardes du Corps, unter Verleihung eines vom 5. Januar cr. datirten Patents seiner Charge, in das Regt. einrangirt. de Neufville, Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. Nr. 23. im aktiven Heere, und z Sec. Lt. mit einem Patent vom 20. Mai cr. bei dem Nr. 23, Frhr. v. Eckardstein, Sec. Lt. von der 9 Regts. 8, im aktiven Heere, und zwar als Sec. L vom 20. Mai cr. bei dem Ulan. Regt. Nr. 8, § G von der Res. des Inf. Regts. Nr. 47, kommandirt vakante etatsmäß. Sec. Lts. Stelle des Train⸗Bats. im aktiven Heere, und zwar als Seconde⸗Lieutenant mit einem Patent dom 14. Juli pr. bei dem Train⸗Bat. Nr. 15, angestellt. 24. Mai. Lilly, Oberst⸗Lt. à la suite des Garde⸗Fuß⸗Art. Regts. und 1. Art. Offiz. vom Platz in Straßburg, zum Fus⸗Art. Regt. Nr. 7, behufs Vertretung des beurlaubten Commandeurs dieses Regts. kommandirt. v. D tinger, Königl. Württemberg. Oberst⸗ Lt. à la suite des Gene bes, von dem Kommando zur Dienstleist. bei dem Großen ra entbunden. Stohrer, Königl. Württemberg. Hauptm. vom Generalstabe, zur Dienstleist. bei dem Großen Generalstabe kommandirt. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 21. Mai. Bendel, auptmann à la suite des Füs. Regts Nr. 36 und Subdirektor bei n Gewehrfabriken, der Gewehrfabrik in Spandau, Wedell, Pr. Lt. à la suite des Gren. Regts. Nr. 8 un Direktions⸗Assist. i den Gewehr⸗ und Munitionsfabriken, Munitionsfabrik zu Danzig, v. Colson, Sec. Lt. vom Inf. Re; .131, kommandirt zur permanenten Dienstleist. bei den Gewehr⸗ un Kunitionsfabriken, der Gewehrfabrik zu Danzig, zugetheilt.

8 à la suite des Inf.

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le,

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm, hörten den Vortrag des Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Anders vom Civilkabinet, empfingen den General⸗Adjutanten, General der Infanterie von Loën, den Grafen Wilhelm Pourtales, den General der In⸗ fanterie, General⸗Adjutanten von Boyen, den Kammerherrn von Colmar und den aus St. Petersburg eingetroffenen Legations⸗Rath Grafen Herbert Bismarck.

Vor dem Diner empfingen Se. Majestät den General⸗ Quartiermeister Grafen Waldersee und den Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister von Boetticher.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kehrte mit dem fahrplanmäßigen Zuge gestern früh 7 ¾ Uhr von den Vermählungsfeierlichkeiten in Phi⸗ lippsruhe nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurück und begab Sich sofort nach Berlin zur Besichtigung der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade auf dem Tempelhofer Felde, stattete sodann Sr. Majestät dem Kaiser einen Besuch ab, besuchte die Möbel⸗Ausstellung in dem Gebäude der Hyaiene⸗ Ausstellung und kehrte mit dem 1 Uhr⸗Zuge nach dem Neuen Palais zurück.

8

8

Der Chef der Landgensd'armerie hat behufs ent⸗ sprechender Instruirung der Gensd'armen unter dem 2. April d. J. eine Corpsverfügung erlassen, inhalts deren die an Stelle des früheren §. 8c des Ordre⸗ und Instruktionsbuchs getretene Corpsverfügung vom 20. Januar 1880 folgenden Zusatz erhält:

„Die in dieser Verfügung gedachte Beschränkung der Befugniß des Gensd'armen zur selbständigen Vornahme einer Beschlagnahme findet keine Anwendung auf solche Beschlagnahmen, welche auf Grund des §. 29 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 be⸗ treffend die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umher⸗

ziehen, unter den Voraussetzungen der §§. 18 bis 21 daselbst 255, 253, 254) zu erfolgen haben, viel⸗

Die dem Berginspektor Hugo Brieger, bisher auf dem bei Krone an der Brahe, unterm 29. Juni 1874 ertheilte Konzession zur selbständigen Verrichtung von Markscheiderarbeiten ist

und indem sie in letzterer Beziehung den Charakter einer strafprozessualischen Handlung nicht hat, auch an die für das Strafprozeßverfahren geltenden Gesetzesvorschriften nicht ge⸗ bunden ist. b

Es ergiebt sich danach ferner, daß gleich den Gensd'armen die polizeilichen Exekutivbeamten überhaupt, auch ohne zu Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt zu sein, zur selbständigen Vornahme von Beschlagnahmen in Hausirsteuer⸗ kontraventionssachen befugt sind.

Die im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellte, in Nr. 123 des „R.⸗A.“ veröffentlichte Ue b ersicht der Hetriebs⸗ ergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat April d. J. ergiebt für die 43 Bahnen, welche auch schon im entsprechenden Monate des Vorjahres im Be⸗ triebe waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, nachstehende Daten:

Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war April d. J.: a. beim Vergleiche der provisorisch er⸗ mittelten Ergebnisse des laufenden Jahres mit dem Definitivum des Vorjahres: im Ganzen (mit 30 471,39 km Betriebslänge) bei 24 Bahnen mit zusammen 7116,79 km höher und bei 19 Bahnen mit zusammen 23 354,60 km niedriger, als in demselben Monate des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 23 Bahnen mit zusammen 5821,11 km höher und bei 20 Bahnen mit zusammen 24 650,28 km (darunter 3 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) niedriger, als in demselben Monate des Vorjahres; b. beim Ve rgleiche der provisorisch ermittelten Ergebnisse des laufenden Jahres mit den im Vorjahre ermittelten provisorischen Angaben: im Ganzen (mit 30 471,39 km Betriebslänge) bei 29 Bahnen mit zusammen 26 593,58 km höher und bei 14 Bahnen mit zusammen 3877,81 km medriger, als in demselben Monate des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 29 Bahnen mit zusammen 26 593,58 km höher und bei 14 Bahnen mit zu⸗ lammen 3877,81 km (darunter 1 Bahn mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in demselben Monate des Vorjahres. Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war vom 1. Ja⸗ nuar bis Ende April d. J.: a. beim Verglerche der provisorisch ermittelten Ergebnisse des lau⸗ fenden Jahres mit dem Definitivum des Vorjahres: im Ganzen (mit 30 471,39 km Betriebslänge) bei 24 Bahnen mit zusammen 5877,62 km höher und bei 19 Bahnen mit zusammen 24 613,77 km geringer, als in dem⸗ selben Zeitraume des Vorjahres, und auf das Kilo⸗ meter Betriebslänge bei 23 Bahnen mit zusammen 5501,01 km höher und bei 20 Bahnen mit zusammen 24 970,38 km (darunter 4 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in demselben Zeitraume des Vorjahres; b. beim Vergleiche der provisorisch ermittelten Ergebnisse mit den im Vorjahre ermittelten provisorischen Angaben: im Ganzen (mit 30 471,39 km Be⸗ triebslänge) bei 30 Bahnen mit zusammen 26 431,38 km höher und bei 13 Bahnen mit zusammen 4040,01 km ge⸗ ringer, als in demselben Zeitraume des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 28 Bahnen mit zusam⸗ men 6134,40 km höher und bei 15 Bahnen mit zusammen 24 336,99 km (darunter 3 Bahnen mit vermehrter Betriebs⸗ länge) geringer, als in demselben Zeitraume des Vorjahres Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, ausschließlich der vom Staate für eigene Rech⸗ nung verwalteten Bahnen, betrug Ende April d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 160 280 000 (54 915 000 Stammaktien, 44 595 000 Prioritäts⸗Stamm⸗ aktien und 60 770 000 Prioritäts⸗Obligationen) und die Län ge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 642,82 km, so daß auf je 1 km 249 339 entfallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende April d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 749 967 272 (335 919 850 Stammaktien, 98 530 900 Prioritäts⸗ Stammaktien und 315 516 522 Prioritäts⸗Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapi⸗ tal bestimmt ist, 3951,61 km, so daß auf je 1 km 189 788 entfallen.

Die von den technischen Attaches seit dem Beginn ihrer Thätigkeit bis zum Schlusse des Jahres 1883 eing reichten Berichte sind nunmehr in geordneter Weise z sammengestellt worden und sollen vom 3. Juni d. J. ab bis auf weiteres dem Publikum zur Einsichtnahme und Be⸗ nutzung überlassen werden. Die Sammlung befindet sich im Dienstgebäude des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, W. Wilhelmstr. Nr. 80 im II. Stockwerk, Zimmer Nr. 36 , und wird am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend jeder Woche, mit Ausschluß der auf einen dieser Tage entfallenden Festtage, in den Stunden von 10 bis 2 Uhr geöffnet sein. Eine Verabfolgung der Berichte und ihrer Anlagen zur Be⸗ nutzung außerhalb des Bibliothekzimmers findet nicht statt. Am Schlusse jedes Vierteljahres werden der Sammlung die inzwischen eingegangenen ferneren Berichte einverleibt und die Verzeichnisse derselben im „Centralblatt der Bauverwal⸗ tung“ zur Kenntniß gebracht werden. Das genannte Blatt veröffentlicht das erste Verzeichniß dieser Berichte.

Zur Vornahme von Versuchen mit ballons captifs ist die Formirung eines, dem Allgemeinen Kriegs⸗Departement direkt unterstellten Ballon⸗Detachements vom 1. Juni cr. ab vorläufig auf die Dauer eines Jahres angeordnet worden, Dasselbe wird bestehen aus 1 Hauptmann, als Vorsteher der Versuchsstation, 1 Premier⸗Lieutenant, als Mitglied und Führer des Detachements, 2 Seconde⸗Lieutenants, 1 Luft⸗ schiffer als technischem Beirath der Kommission und Werk⸗ statts⸗Inspektor, 4 Unteroffizieren und 25 Mann der Infanterie. Als Vorsteher der Versuchsstation ist der Hauptmann Buch⸗ holtz vom Eisenbahn⸗Regiment designirt; die Unteroffiziere und Mannschaften, letztere zum größten Theil Handwerker, werden vom Garde⸗Corps und den ersten acht Armee⸗Corps gestellt. Das Detachement tritt am 1. Juni cr. im hiesigen Ostbahn⸗

im

(Ges. Sammlung 1876, S. mehr ist der Gensd'arm zur Vornahme von Beschlagnahmen auf

hof zusammen, woselbst auch die Unteroffiziere und Mann⸗ schaften untergebracht werden. 8

ergangenen

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial⸗Rath von Kastner ist nach München abgereist.

Frankfurt a. M., 27. Mai. (W. T. B.) Ihre A der Erbprinz und die Erbprinzessin 9 58 sind heute hier eingetroffen. Der feierliche L— Erbprinzlichen Paares in Dessau soll am 9. Juni stattfinden.

Bayern. München, 27. Mai. (Allg. Ztg.) Der König hat die vom Staats⸗Ministerium des vve. legten Pläne für den Umbau des Landtagsge genehmigt und zugleich befohlen, daß derselbe durch 1 er⸗ fertiger der Pläͤne, Ober⸗Baurath Siebert, sofort in Angriff genommen und zur Durchführung gebracht werde.

b 28

Baden. Karlsruhe, 28. Mai. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat bei der heutigen letzten Berathung der Vorlage über die landwirthschaftliche den Antrag, betreffend die Errichtung einer Landeskredit⸗ kasse für den gesammten lendwirthschaftlichen Süuu“ biliarkredit, abgelehnt; ebenso wurde der Antrag, daß * Regierung, falls eine allgemeine Reichs⸗Hagelversicherung v-2 zu erreichen sein sollte, die Errichtung einer Landes⸗Hage 4 versicherungs⸗Anstalt mit Zwangsbeitritt und Staatszuschuß in Erwägung ziehen möge, abgelehnt.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 26. Mai. (Wien. Abdp.) Die Kommissionen des Herrenhauses sind eifrig da⸗ mit beschäftigt, die Vorberathung der in den letzten Tagen vom Abgeordnetenhause erledigten Regieru igsvorlagen zu be⸗ enden, um dieselben der Beschlußfassung im Plenum es Herrenhauses zuzuführen. Gestern beschäftigte sich die Eisen⸗ bahnkommission mit den Regierungsvorlagen, betreffend die Einlösung der Erzherzog⸗Albrecht⸗Bahn, ferner betreffend die Erwerbung der Eisenbahn Pilsen⸗Priesen (Komotau), endlich mit dem Staatsvertrage zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Sachsen bezüglich mehrerer Eisenbahnanschlüsse an der österreichi ch⸗ sächsischen Grenze. Die Kommission beschloß, dem Herrenhause die unveränderte Annahme dieser Vorlagen zu empfehlen. Die politische Kommisson beschäftigte sich heute Mittags mit der Vorberathung einer Anzahl von Petitionen, und die Finanzkommission erledigte heute Nachmittags den 12. Jahresbericht der Staatsschulden⸗Kontrolkommission Reichsraths vom 19. Sv mit dem züglichen Beschluß des Abgeordnetenhauses. 26,Maei. (Prag. Ztg.) Ein Kaiserliches Reskript berust den Landtag auf den 5. Juni nach Agram ein. rath ist heute das Demissionsgesuch des schweizerischen Gesandten in Washington, Obersten Frei, zugegangen. Die bulgarische Regierung hat dem ö“ ihren Beitritt zu der Genfer Konvention über die Be⸗ handlung Verwundeter im Kriege erklärt.

Großbritannien und Irland. London, TW. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des U nterhauses erklärte in Beantwortung mehrerer Anfragen der Premier Gladstone: die Basis der Verhandlungen über die Kon⸗ ferenz sei durch das von der Regierung erlassene Einladungsschreiben und durch die von derselben be⸗ kundete Absicht auf die finanzielle Frage beschränkt. Da das Datum für den Zusammentritt der Konferenz noch nicht festgestellt sei, so könne er weitere Mittheilungen jetzt nicht machen. Was jedoch die Unterhandlungen mit Frank⸗ reich angehe, so könne er sich auf das beziehen, was er vor Kurzem darüber erklärt habe. Sollte im Anschluß an diese Verhandlungen und nach Berathung mit den übrigen Mächten sich ein neues Projekt ergeben, so werde dasselbe ders Par⸗ lament vor dem Zusammentritt der Konferenz unterbreitet werden. Der Premier versicherte: das Haus werde, sobald die Dinge zu einem gehörigen Aoschluß gediehen seien, finden, daß auf die Rechte und Privilegien Englands in Egypten im Laufe der gesammten Unterhandlungen die entsprechende Rücksicht genommen worden sei. Es handele sich nicht um ein Separat⸗ Abkommen mit Frankreich, sondern um eine europäische Ab⸗ machung, denn die Großmächte hätten den Anspruch, in B5 gelegenheiten, die die Stellung Egyptens als Theil türki⸗

des

des schen Reichs berühren, berücksichtigt zu werden. Im weiteren Verlaufe der Sitzung nahm das Unterhaus die Vorlage, be⸗ treffend die Abänderungen der trischen Landakte (über den Ankauf von Pachtgütern 1eg. Pächter) in erster Lesun n und vertagte sich sodann bis zum 5. Juni.

9 G gab Lord Granville in Betreff der egyptischen Angelegenheiten Erklärungen ab, 8— analog denjenigen des Premiers Gladstone im Unterhause lauteten. Lord Salisbury protestirte energisch gegen die Tendenz der Regierungspolitik, die geeignet sei, Englands Macht zu vermindern, das Land zu demüthigen und ernste Interessen desselben zu opfern. Er bekämpfte die Absicht, eine Frist für den Rückzug der englischen Truppen aus Egypten festzusetzen und eine mehrfache Kontrole in Egypten herzustellen. Auf eine Anfrage Lord Sidmouths erwiderte Lord Granville, daß die Unterhandlungen mit Deutsch⸗ land wegen Angra Pequena noch fortdauerten. Das Oberhaus vertagte sich schließlich bis zum 9. Juni. Auf eine bezügliche Anfrage Lord Salisbury's antwortete Lord Granville: es sei nicht der Fall, daß bei der jetzigen Jahreszeit unter Nichttheilnahme englischer Truppen türkische Truppen zum Entsatz des General Go rdon gesandt werden würden. Auf die weitere Anfrage Lord Salisbury's wegen der Verwendung von Truppen im Sudan gab Lord Granville keine Antwort.

Frankreich. Paris, 27. Mai. (W. T. B.) Die Armeekommission der Deputirtenkammer lehnte gestern das von dem Unter⸗Staatssekretär im Unterrichts⸗ Ministerium, Durand, beantragte Amendement ab, durch welches für gewisse gelehrte Berufszweige Dienstbefreiungen gewährt werden sollten, obgleich der Unterrichts⸗Minister Fallieres erklärt hatte, daß dieses Amendement im Namen der Regierung eingebracht sei.

88 Senat seßte heute bei der Berathung des Eheschei⸗ dungsgesetzes der Senator Naquet die gestern von ihm begonnenen Ausführungen zu Gunsten der Vorlage fort. Jules Simon hielt es für möglich, die gegenwärtigen Gesetze zu mildern, sprach sich aber gegen die Ehescheidung aus, die bedenkliche Folgen für die Familie und für die Gesellschaft

vorlage. Art. 1 des Entwurfs, welcher bestimnn, daß alle Franzosen im Alter von 20 bis 40 Jahren zum Militardienst verpflichtet seien, wurde angenommen. Art. 2, dahin geht, daß die Militärpflicht für Alle eine gleiche und obligatorische sein soll, wurde von dem Deputirten Ribot vom finanziellen Standpunkte aus bekämpft. Das von dem Deputirten Margaine beantragte Amendement, welches Bestimmungen über die Dienstbefreiungen 1 um⸗ faßt, wurde mit 316 gegen 167 Stimmen „abgelehnt, ebenso andere gleichartige Amendements. Schließlich rn. der Art. 2 mit 363 gegen 4 Stimmen angenommen. Vie e De⸗ putirte enthielten sich der e een Berathung wird gächsten Donnerstag fortgese erden. 88 s 29 eme. zur Porberathung des Gesetzentwurfs, betreffkend die Revision der Verfassung, wird aus 22 Mitgliedern bestehen, welche am Donnerstag von den Bureaus gewählt werden sollen. gegr⸗ 1.—½ ½ Motipenbe richt zu der Vorlage, betreffend die Revision der Verfassung, beginnt mit der Erklärung, daß es in den Augen des Ministeriums un⸗ umgänglich nöthig sei, auf immer den Anhangern früherer Regimes jede Hoffnung zu nehmen. Deshalb beantrage die republikanische Regierung, die Kammern möchten sich für die Revision des Art. 8 des Gesetzes vom 25. Februar 1875 aus- sprechen, der über die Revision der „Verfassungsge etze handelt. Das Ministerium schlägt demnach vor und hofft, daß dieser Artikel von der Nationalversammlung n-. Rücksicht auf spätere Revisionen abgeändert werde, und wi vor dem Kongreß folgende Lösung vertreten:; „Das Recht der Revision wird sich niemals auf die republikanische Form b5 Regierung erstrecken können“. Der zweite Paragraph der Re⸗ gierungsvorlage bezieht sich auf die Revision der sieben ersten Artikel des Gesetzes vom 24. Februar 1875, betreffend die Bildung des Senats. Die genannten Artikel hande n: Art. 1 von der Zusammensetzung des Senats, Art. . Zahl der Senatoren per Departement, Art. 3 vor dingungen zur Wählbarkeit in den Senat, Art. 4 von der der Senatoren in den Departements, Art. 5 von der Wah unabsetzbaren Senatoren, Art. 6 von den Ergänzungswa len der Senatoren in den Departements, Art. 7von den Er⸗ gänzungswahlen der unabsetzbaren Senatoren. Die Regierung schlägt demnach eine vollständige Reorganisirung des Senats vor. Der Motivenbericht beschränkt sich nicht allein 1 die Aenderung in der Zusammensetzung des Senats, sondern bringt auch den Antrag, dasß das⸗ Wahlgesetz für den Senat seinen konstitutionellen 2v Das ndat der Senatoren auf Lebenszeit f auf die von neun Jahren beschränkt daß das Gesetz rückwirkende Kraft besäße. Die durcß die Fliteana 3 versammlung und später durch den Senat gewahlten Senatoren auf Lebenszeit werden beibehalten; doch soll bei einer etwaigen Vacanz fortan die Wahl durch die vereinigten beiden Häuser be⸗ Parlaments geschehen. Die Delegirten zu den Senatorenwahlen in den Departements sollen vermehrt werden und zwar im 88. hältniß zu den Gemeinderäthen. Der Motivenbericht 52 , sodann die Rechte des Senats und beantragt dafür die Revision des Art. 8 des Gesetzes vom 24. Februar 1875, der von den legislativen Attributen des Senats handelt, um nicht nur 85 Rechte des Senats in Finanzsachen zu begrenzen, sondern sie vielmehr zu beschränken. Das Kabinet verlangt in seinem Bericht, daß in Zukunft alle Kredite, die zum Funktioniren der durch die organischen Artikel geschaffenen Verwaltungszweige nöthig sind, nur in der Form unterdrückt werden der sie hergestellt wurden. Auf diese Art ist dem Senat das Recht benommen, Kredite, die von der Kammer votirt wur⸗ den, abzuändern oder andere vorzuschlagen. B übrigen Fälen hat die Kammer das letzte FE beantragt die Regierung noch die Revision des §. 3 des des Gesetzes vom 16. Juli 1875, betreffend die öffentlichen Gebete nach der Eröffnung einer parlamentarischen Session. In wenigen kurzen Worten zeigt der Bericht, in welcher 55 eine derartige Bestimmung den Ideen der modernen Gesell⸗ schaft zuwiderlaufe, und gelangt zu dem Schluß, daß die einzig denkbare Revision eines ahnlichen konstitutionellen Artikels dessen Aufhebung sei, welche denn auch beantragt wird. G Rußland und Polen. Tiflis, 27. Mai. (W. T. B.) Aus Akschabad wird tetegraphirt, daß Fürst Dondukoff⸗ Korsakoff am 25. d. M. aus Merw dort eingetroffen ist.

Amerika. New⸗York, 25. Mai. (Allg. Corr.) Der Kongreß genehmigte gestern die Vorlage zur Gründung eines Arbeitsbureaus im Ministerium des ““ dessen Aufgabe es sein wird, statistisches Material zu fashns n und allgemeine Vorschläge zum Besten der Arbeiterklassen zu machen. 1

Afrika. Egypten. Kairo, 7ö. Mai. (W. T. B.) Der Gouverneur von Dongolag hat telegraphisch hierher gemeldet, daß er die Aufständischen vollständig 8 schlagen habe, und daß in ben 8 die Ruhe wieder hergestellt sei. Die Aufständischen hätten ihre Unterwerfung angeboten und sich sogar bereit erklärt, 88 höhte Abgaben zu zahlen. Die telegraphischen Berichte des Majors Kitchener in Korosko bestäͤtigen diese Meldung.

Zeitungsstimmen.

Die „Weimarische Zeitung“ berichtet über den auf den 25. d. M. nach Weimar einberufen gewesenen „national⸗ liberalen Parteitag für Thüringen“, zu welchem sich die Partei⸗ genossen von Weimar, Eisenach, Jena, Apolda ꝛc. zahlreich etwa 400 eingefunden hatten und fast aus allen thüringischen Wahlkreisen Delegirte der Partei erschienen waren:

Das Wort erhielt zunächst Hr. Professor Dr. Delbrück⸗Jena zu einem Referat über die gegenwärtige Lage über Forde⸗ rungen und Ziele des Nationalliberalismus. Von den Be⸗. schlüssen des Berliner Parteitages ausgehend, wies Redner au den jetzigen Machtzustand des neugestalteten Deutschen Reichs und darauf hin, wie diese Feecestal ee 945 Lüda-ve, ees Fürsten Bis zu danken sei; dieser wiederur e seine Er⸗ E— Mit dieser Betrachtung kam L-2n. auf die „ungelöste Militärfrage“ und den Konflikt in derselben und zeigte, wie gegenüber den Forderungen der Deutschfreisinnigen am Sevptennat festzuhalten sei; die Stellung des Parlaments zum Heere sei im Allgemeinen eine freundliche. Auf das wirthschaft⸗ liche Gebiet übergehend empfahl er das Festhalten am Tarif von 1879 und den dadurch geschaffenen Mehreinnahmen, und widmete

Die Deputirtenkammer berieth die Rekrutirungs⸗

daß jene Frage überhaupt in das eg worden sei und wies die Insingation sequenz des erhöhten Interesses bierfür der Trommel⸗ und Drommetenschall ins agrarische Lager. Sozialpolitik“ erinnert Redner lich der durch 3 geschaffenen Situation daran, daß t

ung der Gräuelthaten der Pariser Commune B. Bebel am 31. Oktober 1871 im Reichstag

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Besonders ersichtlich ist das in der Eisenindu Deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller hat auch eine Enquete über die Lohnverhältnisse vor und einführung der Eisenzölle veranstaltet. Bis Mitte Antworten von 320 Eisenhüttenwerken, Gießereien bauanstalten (darunter 102 Aktiengesellschaften) ar en Reichs eingegangen. Im Januar 1879 beschäftigten iere 3 151 582 Arbeiter mit 9 581 409 *ℳ Monatslohn, im Januar dagegen 201 888 Arbeiter mit 14 571 529 Monatslohn.

Demnach war die Zahl der Arbeiter um 50 306 (33,2 %), die Gesammtlöhne pro Monat 88 5 5 S 8 . 2270 rrg um 4 990 120 (52,1 %) gestiegen. Im Januar 1879 en ai e durchschnittlich (also mit Einschluß der jüngeren und geringer be⸗ 8& An BI7 8 1 18 63 21 . im Janua zahlten Arbeitskräfte) 1 Arbeiter monatlich 63 21 ℳ, ir Janu⸗ 1884 d 72,18 Für die 12 Monate des Jahres berechnet, würde sich ein Mehrverdienst des Arbeiters von 107,7 1.. die 320 Werke, die nur erst einen, wenn auch sehr ansehnlichen 2* a 6 7 8 25s 8 jine Sre⸗.⸗ 22 —„ 9 er deutschen Eisenindustrie repräsentiren, eine Steigerung an Lohn⸗ 3 üeesgn S e von 59 881 440 annehme zahlungen um die bedeutende Summe von 59 881 440 annehmen assen. * 8 G s AA Kesultate Vergleicht man die durch bnittlichen BZ“ mit den Erhebungen des Vereins XII“ ergiebt sich, daß in Folge der ungünstigen 8 ontunktn werke in der Zahl der Arbeiter, ebenso in der Aus Glück nur unwesentliche Abschwächung erfahren aber Maschinenbauanstalten in der Steigerung weitere 5 haben. Die Maschinenbauanstalten haben nämlich ein „— Arbeiter erfahren von 1879 1882 um 29,3 %, ron 1879 31883 ur 5 879 1884 52,9 %. Dieselben haben eine Stei⸗ 9 %, von 1879 1884 um 52,9 % e 1 Si D9,9 ℳ0, 1 2 . 88 rr 18 9 1882 um 48,3 . 0 ng der Gesammtlöhne erfahren 879 882 uU 8,3 %, 8— 88 728 0 9 1884 un 822 % und 1879 1883 um 73,6 79—1884 um 82,2 % un ig des Einzellohnes von 1879 1882 um 14,6 %, von 1883 um 15 %, von 1879 1884 um 19,2 %. 8 zm Vergleich zu den Zahlen von 1879 bleibt aber auch für den üttenbetrieb trotzdem noch eine außerordentlich große Erhöhung be⸗ ehen, denn seitdem hat eine Vermehrung der Arbeiter um 26,3 %, 8 teigerung der Gesammtlöhne um 41,4 % und eine Steigerung Einzellohns um 11,8 % stattgefunden und zwar in demse ben n, in welcem in England, zum Theil auch in Frankreich und Belgien, ganze Werke stillgelegt, Tausende von Arbeitern entlassen wurden und sehr ansehnliche Lohnreduktionen eingetreten sind.

8 8

von 187

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Archiv für Gesetzgebung, Rechtsprechung 8 und Verwaltung im Deutschen Reiche und in unter Mitwirkung von Praktikern und Theoretikern berausgege 8 nü73 Dr. Paul Kavser, Kaiserl. Regierungs⸗Rath im und Franz Caspar, Kaiserl. Regierungs⸗Rath im 8 ee -2 Innern. Unter diesem Gesammttitel erscheint Men H. W. Müller in Berlin ein bedeutendes Werk, dessen Plan

22 „Regi vor längerer Zeit in Gemeinschaft mit dem Geh. Ober⸗Regierungs⸗

haben könnte. Die weitere Berathung wurde auf nächsten Donnerstag vertagt.

8 . 6 FIz s hiernach eine eingehendere Besprechung der landwirthschaftlichen Frage im Anschluß an die Heidelberger Erklärung;

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er sprach seine!

8 ee 31 5 r durch d frübzeiti Rath v. Brauchitsch gefaßt, dessen Ausführung aber durch den frübzeitig