Gensd'armerie und die Stäbe Aufstellung genommen. Dann folgten: die 2. Garde⸗Infanterie⸗Brigade unter Kommando des General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General⸗Majors von Derenthall, bestehend aus dem Kadetten⸗ Corps, dem 2. Garde⸗Regiment z. F., dem Garde⸗Füss lier⸗Regiment uund dem 4. Garde⸗Regiment z. F.; die 3. Garve⸗Infanterie⸗ Brigade unter dem Kommando des General⸗Majors von Wißmann, bestehend aus dem Kaiser Alexander Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Nr. 1 und dem 3. Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Königin Elisabeth; die kombinirte Garde⸗Infanterie⸗ Brigade unter dem Befehl des Commandeurs der 4. Garde⸗ Infanterie⸗Brigade, General⸗Majors Grafen von Roon, be⸗ stehend aus dem 1. und 2. Bataillon des Kaiser Franz Garde⸗ Grenadier⸗Regiments Nr. 2 (das Füsilier⸗Bataillon befindet sich zur Wahrnehmung des Wachtdienstes in Spandau), dem 3. Garde⸗Regiment z. F. und dem Garde⸗Schützen⸗ Bataillon, und die kombinirte Brigade, befehligt vom Inspecteur der 1. Ingenieur⸗Inspektion, General⸗Major von Adler, bestehend aus dem 1. Bataillon Garde⸗Fuß⸗ Artillerie⸗Regiments, dem Garde⸗Pionier⸗Bataillon, dem Eisen⸗ bahn⸗Regiment und der Lehr⸗Compagnie der Artillerie⸗Schieß⸗ schule. — Jmun zweiten Treffen befanden sich: die kombinirte Garde⸗Kavallerie⸗Brigade unter Kommando des Com⸗ mandeurs der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, Obersten à la suite des 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiments Prinzen Friedrich von Hohenzollern, bestehend aus dem Garde⸗Kürassier⸗ Regiment, dem 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment, dem 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment und dem 2. Garde⸗Dragoner⸗Re⸗ giment und die Artillerie und der Train unter dem Befehl des Commandeurs der Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Brigade, General⸗ Majors von Körber: 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiment, 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment, Lehr⸗Batterie der Artillerie⸗ Schießschule, Garde⸗Train Bataillon und Brandenburgisches Train⸗Bataillon Nr. 3). Die Aufstellung war: im ersten Treffen bei den Vataillonen in Compagniefront⸗Kolonne, bei der Lehr⸗Compagnie der Artillerie⸗Schießschule in Zug⸗ Kolonne; im zweiten Treffen bei der Kavallerie in Kolonne in Escadrons und bei der Artillerie und dem Train in Linie.
Beim Erscheinen Sr. Majestät wurden die Honneurs zuerst gleichzeitig von der ganzen Parade erwiesen; während des Abreitens der Aufstellung durch Se. Maäjestät wurde demnächst brigadeweise präsentirt. Das zweite Dreffen wurde, nachdem das erste vom rechten Flügel aus abgeritten worden
war, vom linken Flügel aus besichtigt. Nach dem Abreiten der Fronten folgte der Parademarsch, welcher zweimal aus⸗ geführt wurde, und zwar zuerst von den Truppen⸗ theilen des ersten Treffens in Compagniefront, von der Kavallerie in halben Escarrons im Schritt, von der Artillerie in Batteriefront und vom Train in Zügen gleichfalls im Schritt. Bei dem zweiten Vorbeimarsch defilirten die Trup⸗ pen des ersten Treffens in Regimentskolonne, ausschließlich des Garde⸗Schützen⸗Bataillons und des 1. Bataillons Garde⸗ Fuß⸗Artillerie⸗Regiments, welche in Compagniefront Kolonne marschirten. Das Garde⸗Pionier⸗Bataillon und das Eisen⸗ bahn⸗Regiment bildeten hierbei eine Regimentskolonne. Das Kadetten⸗Corps und die Lehr⸗Compagnie der Artillerie⸗Schieß⸗ schule nahmen an dem Vorbeimarsch nicht Theil. Die Ka⸗ vallerie defilirte in Escadronsfront, die Artillerie in Abthei⸗ lungsfront (die Lehrbatterie der Artillerie Schießschule für sich hinter der 2. Abtheilung des 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ der Train in Compagniefront, sämmtlich im rabe.
Nach Beendigung der Parade formirten sich die Truppen⸗ theile zum Abmarsch und rückten demnächst unter klingendem Spiel in ihre Quartiere ab. Das erste Bataillon des Garde⸗ Fuß⸗Artillerie⸗Regiments, welches heute früh per Bahn hier eingetroffen war, kehrte sofort wieder nach Spandau zurück, während das 4. Garde⸗Regiment z. F. und das 3. Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Königin Elisabeth erst morgen früh den Rückmarsch antreten werden. Die Fahnen, welche durch eine Compagnie des 2. Garde⸗Regiments z F., und die Standarten, welche durch eine Escadron des Garde⸗Kürassier⸗Regiments vorher aus dem Königlichen Palais abgeholt worden waren, wurden von denselben Truppentheilen nach beendigter Parade ins Palais zurückgebracht.
Das Parade⸗Diner fand Nachmittags 3 ¾4 Uhr im Weißen Saale und in den angrenzenden Gemächern des hiesi⸗ gen Königlichen Schlosses statt. Die Tafelmusik wurde von der Kapelle des Garde⸗Füsilier⸗Regiments ausgeführt. — Hieran schließt sich Abends eine Militär⸗Vorstellung im Kö⸗ niglichen Opernhause.
— Nach einem Spezialbescheide der Minister des Innern und der Finanzen, vom 19. März d. J., können Konsum⸗ vereine nicht zur Klassen⸗ oder klassifizirten Ein⸗ kommensteuer herangezogen werden, da diesen Steuern nach den bestehenden Bestimmungen nur physische Personen,
Sr. Majestät des Könias Gustav IV. Adolf von Schweden, Ihres Vaters, weiland Sr. Königlichen Hobeit des Prinzen Gustav von Wasa, sowie dessen Sohnes, welche seiner Zeit in der Gruft der Großberzoglichen — zu Oldenburg Aufnahme gefunden hatten, nach Stockbolm übergeführt und dort in der Gruftkirche der König⸗ lich schwedischen Familie beigesetzt werden möchten. Nachdem auch Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg sich diesem Wunsche angeschlossen hatte, unternahm es der Großherzog während seines Auf⸗ enthaltes in Stockholm im Dezember 1882, Sr. Majestät dem Könige von Schweden und Norwegen das Anliegen der Königin von Sachsen zur Kenntniß zu bringen. König Oskar hat sich in zuvorkommender Weise bereit erklärt, dem mitgetheilten Wunsche zu entsprechen, und gleichzeitig die Bedingungen vorbehältlich nachfolgender Feststellungen angegeben, unter welchen die Ueberführung der Fürstlichen Särge und deren Beisetzung in Stockholm stattfiaden könne. Auf Grund der von Ihrer Majestät der Königin von Sachsen und Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Oldenburg im Juni bez. Juli 1883 aus⸗ gestellten Vollmachten, welche Se. Königliche Hobeit den Groß⸗ herzog mit der weiteren Behandlung dieser Angelegen⸗ heit betrauten, veranlaßte derselbe das Greßberzogliche Staats⸗Ministerium, mit dem Königlichen Ministerium der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten in Stockholm über die Ausführung in Verhandlungen zu treten. Diese hatten zur Folge, daß zwischen den genannten Ministerien mit Genehmigung ihrer hohen Souveräne der Austausch von Ministerialerklärungen vereinbart wurde, wonach die Ueberführung der sterblichen Ueberreste weiland Sr. Majestät des Königs Gustav IV. Adolf von Schweden und seiner männlichen Des cendenz aus der Großherzoglichen Gruft in Oldenburg in die zum Begräbniß der Könige und Prinzen der Königlichen Familie in Stock⸗ holm bestimmte Riddarbolmenkirche sich als reiner Familienakt in einfachster Weise zu vollziehen habe, die die sterblichen Ueberreste enthaltenden Särge auf dem Transport von Oldenburg nach Lübeck von einem badischen Kommissar begleitet und von diesem dort dem mit der Leitung der weiteren Ueberführung nach Stockholm beauftragten schwedischen Kommissar ausgefolgt werden sollten. Ueber die Anordnungen bezüglich der Ausfolgung der fürstlichen Särge an den diesseitigen Kommissar in Oldenburg und deren Verbringung nach Lübeck, welche schwedischerseits Sr. Königlichen Hoheit dem Groß⸗ herzoge überlassen wurden, hat sich das Großherzogliche Staats⸗ Ministerium im höchsten Auftrage mit dem oldenburgischen Staats⸗ Ministerium ins Vernehmen gesetzt, und es wurde hierauf eine von dem oldenburgischen Kammerherrnstabe auf Befehl des Großherzogs von Oldenburg entworfene — das Programm für die bevorstehende Feierlichkeit enthaltende — Hofordre in Vor⸗ schlag gebracht, welcher Se. Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog zugestimmt hat. Während dieser Verhandlungen war die Jahreszeit so weit vorgeschritten, daß das Unternehmen im Jahre 1883 nicht mehr zur Ausführung kommen konnte. Im Laufe des vorigen Monats hat nun Se. Majestät der König Oskar diese Angelegenheit wieder in Anregung gebracht und vorgeschlagen, die letzte Woche dieses Monats zum Vollzuge der Ueberführung zu wählen; für deren Beginn wurde von den hohen Betheiligten hierauf der 26. Mai d. J. festgesetzt. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat den Oberst⸗Kammerherrn Freiherrn von Gemmingen zu seinem Bevoll⸗ mächtigten und zum diesseitigen Kommissar bei der bevorstehenden Trans⸗ ferirung ernannt; derselbe hat sich am 23. d. Mts. in Begleitung seines Sohnes, des Freiheren Friedrich von Gemmingen, Seconde⸗ Lieutenants im 3. Badischen Dragoner⸗Regiment Nr. 22, nach Olden⸗ burg begeben; er wird der am Montag, dem 26., früh 6 Uhr, statt⸗ findenden feierlichen Handlung in der Großherzoglichen Begräbniß⸗ kapelle zu Oldenburg anwohnen, die die sterblichen Ueberreste des Königs Gustav IV. Adolf und seiner männlichen Deszendenz ent⸗ haltenden Särge von Oldenburg nach Lübeck überführen und dort dem schwedischen Kommissar übergeben; nach' der am
zu gewärtigenden Landung des die Särge nach Stockholm verbringenden Schiffes gedenkt der diesseitige Kommissar und Großherzogliche Bevollmächtigte bei der für den 30. Mai in Aussicht genommenen Beisetzung der Särge in der Riddarholmen⸗
kirche zu Stockholm, der getroffenen Vereinbarung gemäß, anwesend zu sein. Außerdem ist Hr. von Gemmingen beauftragt, Sr. Majestät dem Könige von Schweden und Norwegen ein eigenhändiges Schrei⸗ ben Sr. Königlichen Hoheit, zu üͤberreichen und dessen tiefgefühlten Dank zu übermitteln für die hochherzige Entschließung des Königs Oskar, die den Vollzug eines Aktes herbeiführt, auf welchen die An⸗ gehörigen der Verstorbenen, deren irdische Ueberreste dadurch in der Begräbnißgruft ihrer Ahnen Aufnahme finden werden, einen hohen Werth legen.
Baden. Karlsruhe, 29. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer beantwortete der Staats⸗Minister Turban eine Interpellation des Abg. Kiefer: welche amtliche Kenntniß die Regierung von der Absicht habe, auf Reichskosten einen Kanal von Lud⸗ wigshafen nach Straßburg zu bauen, und welche Stellung die Regierung im Falle der Einbringung eines bezüglichen Entwurfs im Bundesrath zu demselben einnehemen würde? — dahin, daß diese Frage noch offen und ein Antrag auf Bewilligung von Reichs⸗ mitteln im Bundesrath bisher nicht eingebracht sei. Die ba⸗ dische Regierung erblicke in dem projektirten Kanal kein all⸗ gemeines Reichsinteresse und würde sich demnach für die Be⸗ willigung eintretendenfalls nicht erklären können. Der Bundesrath habe seinerseits bei Bewilligung von 125 000 ℳ im elsaß⸗lothringiischen Etat für die Vorarbeiten erklärt, daß damit nicht präjudizirt werden solle, aus welchen Mitteln der
nicht aber Personenmehrheiten, Korporationen ꝛc. als solche unterliegen. — Den Staats⸗ und Gemeinde⸗Angestellten kann die Führung der Handelsgeschäfte der Konsumvereine im All⸗ gemeinen nicht untersagt werden. Erscheint im einzelnen Falle die Wirksamkeit eines der gedachten Angestellten mit seiner dienstlichen Stellung nicht vereinbar, so wird es — eventuell auf erhobene Beschwerde — Sache der dem Beamten vor⸗ gesetzten Behörde sein, die Aufhebung des Verhältnisses herbei⸗ zuführen. — Ein der polizeilichen Erlaubniß bedürfender und der gesetzlichen Steuer unterliegender Kleinhandel der Konsum⸗ vereine mit Branntwein und Spiritus ist nur dann als vor⸗ handen anzunehmen, wenn dieselben Branntwein und Spiritus gegen Bezahlung an Nichtmitglieder abgeben.
— Die Bervollmächtigten zum Bundesrath, Königlich sächsischer Geheimer Finanz⸗Rath Golz und Großherzoglich nnlecgürgischer Ober⸗Zolldirektor Oldenburg sind von hier abgereist.
Sachsen. Dresden, 28. Mai. (Dr. Journ.) Aus Anlaß der Ueberführung der Särge Sr. Majestät des Königs Gustav I1V. Adolf von Schweden, Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen Gustav von Wasa und Höchstdessen verstorbenen Sohnes aus der Großherzog⸗ lich oldenburgischen Grabkapelle nach der Riddar⸗ holmenkirche in Stockholm hatte Ihre Majestät die Königin, wie bereits mitgetheilt, Allerhöchstihren Ober⸗Hof⸗ meister von Lüttichau beauftragt, sich nach Oldenburg zu be⸗ geben, um der daselbst am 26. d. Mts. stattgefundenen Feier⸗ lichkeit beizuwohnen. Die „Karlsruher Zeitung“ schreibt über dor vetben engen⸗ welche dieser Ueberführung vorangingen, Folgendes:
Jhre Majestät die Königin von⸗Sachsen hatte im Spätjahre 1882 Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog den Wunsch kund⸗
Kanal eventuell zu erbauen sei.
gegeben, daß die sterblichen Ueberreste Ihres Großvaters, weiland
Kolonie ist man der Ansicht, daß den Unruhen im
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 27. Mai. (Wien. Abdp.) Das Herrenhaus hielt heute eine Sitzung ab, welche eine reiche Tagesordnung aufwies. Die Mehrzahl der zur Ver⸗ handlung gelangten Vorlagen wurde ohne Debatte im Sinne der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses genehmigt. Erst bei Berathung des Gesetzentwurfs, betreffendd den Bau der Eisenbahn von Mostar nach Metkovic, entspann sich eine kurze Diskussion, an welcher sich auch der Handels⸗Minister betheiligte. Bei der Abstimmung wurde auch diese Vorlage unverändert angenommen. Eine größere Debatte veranlaßte der Gesetzentwurf, betreffend die Entschädigung für verurtheilte und nachträglich freigesprochene Personen, welcher Entwurf von Seiten der juridischen Kom⸗ mission eine vollständige Umgestaltung erfahren hat. An der Debatte hierüber nahm auch der Minister und Leiter des Justiz⸗Ministeriums, Dr. Frhr. von Prazak Theil. Schließ⸗ lich wurde die Verhandlung über die Vorlage vertagt.
— 29. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser ist heute Morgen aus Pest hier eingetroffen. — Fürst Alexander von Bulgarien, welcher heute früh incognito aus Darmstadt hier ankam, reist nach kurzem Aufenthalt nach Sofia weiter.
Großbritannien und Irland. London, 27. Mai. (Allg. Corr.) Die Lage im Zululande ist kritisch. Der Gouverneur von Natal, Sir Henry Bulwer, hat in London das Ansuchen gestellt, ihm Trup penverstärkun⸗ gen zu senden, da er mit der ihm zu Gebote stehenden be⸗ waffneten Macht die Ordnung im Reservatgebiet sowie an
“ 8 11.“ ““ 1
nicht eher ein Ziel gesetzt sein werde, bis entweder ein neuer König ernannt worden, der die Unterstützung Englands im vollsten Maße genießt, oder das ganze Land den britischen Besitzungen in Afrika einverleibt worden sei.
— 28. Mai. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet aus Durban, von heute: Die Boörs haben den Sohn Cetewayo’'s, Dinizulu, am 21. v. M. zum König des Zululandes gekrönt, nachdem Oham Usibepu die Ansprüche Dinizulu's anerkannt hatte.
Frankreich. Paris, 28. Mai. (W. T. B.) In der parlamentarischen Kommission für die Madagaskar⸗Angelegenheit ließen sich heute der Conseils⸗Präsident Ferry und der Marine⸗Minister Admiral Peyron hinsichtlich des geforderten Kre⸗ dits von 5 Millionen Francs vernehmen. Dieselben erklärten, daß die Regierung den Howas gegen⸗ über zu einer energischen Aktion entschlossen sei und sich davon bessere Resultate verspreche. Den Oberbefehl über die französischen Streitkräfte habe am 8. Mai der Admiral Miot über⸗ nommen. — Wie der „Temps“ mittheilt, hat der Admiral Mio: den Delegirtender Howas erklärt: er sei nicht gekommen, um mit ihnen zu diskutiren, sondern um die Rechte Frank⸗ reichs wahrzunehmen. Miot habe verschiedene Plätze an der Ostküste Madagaskars blokirt und werde jetzt eine Tour um die Insel machen, um zu prüfen, welche Maßregeln etwa noch weiter zu treffen seien. Der Admiral werde bald über ein Geschwader von 11 Schiffen verfügen. Das Schiff, welches mit einem Bataillon Marine⸗Füsiliere von Tongking abgesendet ist, habe gestern Saigoon passirt und werde Ende Juni in Madagaskar eintreffen.
Graf d’'Haussonville, Mitglied des Senats und der Akademie, ist gestorben.
— 29. Mai, Vormittags. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht das Dekret, durch welches die fran⸗ zösische Regierung die Garantie für die Anleihe zur Konvertirung der tunesischen Schuld übernimmt. Gleichzeitig wird das Dekret des Beys von Tunis vom 27. d. M., betreffend die Aufnahme dieser Anleihe, zu den bereits be⸗ kannten Bedingungen, veröffentlicht.
Serbien. Nisch, 28. Mai. (W. T. B.) Die Skupschtina genehmigte nahezu einstimmig das Preßgesetz, das Vereinsgesetz und die Konventionen zum Schutze der unterseeischen Kabel und des industriellen Eigenthums, sowie das Gensd'armeriegesetz. Der Finanz⸗Minister brachte ein Taxengesetz und eine Vorlage, betreffend die Einführung direkter Steuern, ein.
Afrika. Egypten. Kairo, 26. Mai. (Allg. Corr.) Ein heute Morgen 10 Uhr von Korosko abgefertigtes Telegramm meldet, daß das Steigen des Nils begonnen habe und während der letzten 48 Stunden der Fluß um 5 Zoll gestiegen sei. Gerüchtweise verlautet, daß Berber noch nicht kapitulirt habe, daß die Feindseligkeiten aber ein⸗ gestellt seien. Hussein Pascha Khalifa, der Gouverneur, soll sich verpflichtet haben, den Platz zu übergeben, sobald Khartum kapitulirt hat.
Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Suakim unterm 26. d. gemeldet: „Die letzten Berichte bestätigen, daß Osman Digma sich vollständig unthätig verhält und daß sein Einfluß sehr geschwächt ist. Er liebäugelt jetzt mit den freundlichen Stämmen; die Letzteren verhalten sich aber ab⸗ lehnend und bitten um Waffen und Munition, um an ihm Blutrache nehmen zu können. Der Weg nach Khartum über Berber ist noch nicht offen; allein, die von dort eintreffenden Nachrichten besagen, daß die Lage beider Städte eine befrie⸗ digende sei.
In Assuan sind Boten von Darfur nach einer fünf⸗ monatlichen Reise angekommen. Sie überbringen Briese von dem vom Mahdi ernannten Emir von Darfur sowie von dem früheren Gouverneur dieser Provinz, Slatten Bey. Letz⸗ terer läßt sich in seinem Briese wie folgt vernehmen: „Nach⸗ dem ich zwei Jahre hindurch gegen die Rebellen gekampft, meine Vorräthe an Proviant und Schießbedarf erschöpft und vergeblich auf die Hülfe gewartet, die ich wiederholt nachge⸗ sucht hatte, war ich schließlich genöthigt, zu kapituliren, um weiteres Blutvergießen zu vermeiden.“
Der Korrespondent des „Daily Thelegraph“ in Kairo meldet unterm 26. d.: „Sir Evelyn Wood sagt mir, daß Berber nur von lokalen Stammen eingeschlossen ist. Nubar Pascha informirt mich, er beabsichtige in Kurzem den Mudirs die Machtvollkommenheiten zurückzuerstatten, welche Mr. Clifford Lloyd, der sich heute mit seiner Familie nach England begab, um vielleicht nicht wieder zurückzukehren, ihnen genommen hatte. Nubar Pascha wird die Gewalten der Polizei einschränken. Er perhorrescirt jedwede fremdländische Einmischung in die innere Verwaltung Egyptens.“
Zeitungsstimmen.
Die „Magdeburgische Zeitung“ schreibt über den neuen Reichs⸗Stempelsteuergesetzentwurf:
Wir haben bereits unter unseren „Neuesten Handelsnachrichten“ im gestrigen Morgenblatt kurz ausgeführt, daß die prozentuale Börsen⸗ steuer richtiger als die jetzige und auch für das berechtigte Geschäft erträglich sei, zumal sie die große Zahl der kleinen Kapitalanlage⸗ Geschäfte nicht stärker trifft, als solche bereits gegenwärtig betroffen werden. Indem wir hier die geschäftlichen Verhältnisse ins Auge fassen, glauben wir zur völligen Klarstellung der Sache noch Folgendes bemerken zu sollen:
Die in der Presse jetzt wieder, wie schon bei der Einbringung des von Wedellschen Entwurfs laut gewordenen Behauptungen, daß die prozentuale Börsensteuer eine unerträgliche Last des Börsengeschäfts bilde, trifft nicht zu. Dieser Ansicht sind selbst, wie wir versichern können, Leiter großer Bankgeschäfte. Man kann sich das auch leicht an dem Verhältniß der Steuer zu den für den Kapitalisten mit dem An⸗ oder Verkauf von Werthpapieren sonst verbundenen Un⸗ kosten klar machen. Der Steuersatz von zwei Zehnteln vom Tausend beträgt nämlich nur ein Fünftel des jetzt üblichen niedrigsten Provisionssatzes von Einem vom Tausend. Wer Werth⸗ papiere im Betrage von 1000 ℳ kauft, bezahlt dafür dem Bankier eine Mark Vermittlungsgebühr und entrichtet an den Staat eine Steuer von 20 ₰. Dieses durch Gesetz vom 1. Juli 1881 begrün⸗ dete Steuerverhältniß soll in Zukunft auf alle Geschäfte, nicht mehr lediglich auf die kleinen, Anwendung finden. Bei 10 000 ℳ würde also die Provision 10 ℳ und die Steuer 2 ℳ betragen. Es kann sich Jeder aus eigener Erfahrung sagen, ob er sich jemals durch diese Steuerleistung vom An⸗ oder Verkauf von Werthpapieren wird abhalten lassen. Noch weniger fällt der Steuersatz im Verhältniß zur Vermittlungs⸗ gebühr (die sich unter Umständen noch um den Betrag der Makler⸗
der Grenze nicht mehr aufrecht zu halten vermöge. In der 2
ululande ¹
gebühr mit höchstens einem Halben vom Tausend erhöht) ins Ge⸗ wicht, w sich nicht um dauernde Kapitalanlagen, sondern um
88 8
“
solche geschäftliche Maßnabmen handelt, welche die Erzielung von Preisgewinnen zum Zwecke haben. Hierbei wird der solide Unter⸗ nehmer auf solche Gewinne rechnen, die nicht im Ganzen Tausend, sondern im Ganzen vom Hundert ausgedruückt worden. Nehmen wird beispielsweise die berechtigte Spekulation, welche die Unterbringung einer großen Anleihe befördern helfen will! Wenn nicht ein Gewin von 2 — 3 % zu erhoffen steht, werden die e sich an einem solchen Unternehmen nicht betheiligen. Dies ist aber die sogenannte legitime Spekulation im Fonds⸗ und Effektengeschäft. Sind die Titel einmal im Markte untergebrocht, d. h. in die Hände von Kapitalisten zu dauerndem oder vorübergehendem Besitz gelangt, so hat die Spekulation in Ansebung der „Emission“ ihre „gesetzliche Aufgabe erfüllt. Jene „Mitläufer“ aber, welche nur in. der Erwar⸗ tung, baldmöglichst einen Differenzgewinn von ¼— ½4 % “ zu können, die neuen Titel auf Zeit handeln, solche gar nie beziehen, folglich für die Zwecke des Anlehens Kapitalien weder zur Verfügung stellen wollen, noch oft auch können, sondern die lediglich für eine mäßige Differenz zwischen dem An⸗ und Verkaufspreise „gut sind diese bilden offenbar keine Elemente der berechtigten Spekulation. Grade sie sind es aber, welche die größten Summen umschlagen, mit den geringsten Preisunterschieden vorlieb nehmen und in das Börsen⸗ geschäft jenen Gegenstand der Unruhe hineintragen, welchen die be⸗ rufsmäßige Spekulation als einen Hauptvorzug der Boͤrse schätzt. Das Mittel zum Zweck ist eben diesen Letzteren längst zum Selbst⸗ zweck geworden. Nicht um die Vermittelung der Kapitalanlage, nicht um die Aufbringung der baaren Mittel für staatliche und private Unternehmungen handelt es sich bei der großen Masse der Börsen⸗ leute, sondern nur um die Befriedigung des Spieltriebes, des eigenen und frewden, und um die stete Anregung und Ernährung desselben durch Preisbewegungen, die nur zu häufig auf künstliche Weise her⸗ vorgebracht werden. gS
re Verträgt aber, wie wir gezeigt zu haben glauben, das gesunde Börsengeschäft die Steuer, so braucht man auf die ungesunden Aus⸗ wüchse desselben gewiß keine schonende Rücksicht zu nehmen. Je weniger an der Börse, um einen Börsenausdruck dafür zu gebrauchen, „gejobbert“, d. hb. um kleine Preisunterschiede auf Zeit hin⸗ und her⸗ gehandelt wird, um so besser befindet sich dabei der Kapitalbesit, der, wie jeder Zeit ö werden muß, das allein Berechtigte im
örsenverkehr ist. 88 8 b 89 hen in den Betrachtungen der öffentlichen Blätter über die Börsensteuer stets ein so großer Nachdruck auf das sogenannte Arbitragegeschäst gelegt wird, das durch die Steuer zerstört werde, so ist auch hier zu unterscheiden zwischen der eine wirthschaftliche Ver⸗ richtung besorgenden Geschäftsthätigkeit und zwischen der reinen Differenzspekulation. Die Arbitrage hat den wirthschaftlichen Zweck, Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Börsenplätzen auszu⸗ gleichen. Voraussetzung dabei ist, daß an mehreren Plätzen dieselben Papiere gehandelt werden. Die großen Gehiet. der zuverlässigsten Kapitalanlage sind, in Deutschland mindestens, dadurch der Arbitrage verschlossen. Unsere Staats⸗ fonds, Eisenbahn⸗ und Bank⸗ Schuldverf breibungen, unsere Bank, Eisenbahn⸗ und Industrie⸗Aktien werden, mit geringen ‚Aus⸗ nahmen, ausschließlich im eigenen Lande gehalten. Mit Paris, London, Wien, Petersburg können Arbitragegeschäfte nur soweit ge⸗ macht werden, als sie sogenannte „internationale“ Werthpapiere be⸗ treffen. Steht Ungarrente heute in Berlin — nach der Parität, wie sich solche aus dem Wechselcourse ergiebt — ¼¾ % höher, als in Paris, so wird man diesseits in Paris kaufen lassen, nachdem man in Berlin vorverkauft hat, oder umgekehrt. Den etwaigen Nutzen theilen sich die in Berlin und Paris zusammen arbeitenden Häuser oder Spekulanten. Die beiderseitigen Länder als solche haben keinen Nutzen oder Schaden von dem Bestehen eines geringen Coursunterschiedes. Wenigstens ist der Nutzen oder Schaden nicht nennenswerth, zumal bei einem Kauf in Berlin zum höheren Course doch zunächst der dortige Verkäufer den Nutzen davon hat, der Gewinn gegen den pariser Cours also im Lande bleibt. Ist es aber ein Franzose, der bei uns mittelst der Arbitrage zu höherem Preise verkauft, so hat unser Land sogar den Nachtheil davon. Ein anderes Mal werden wir freilich wieder von einem höheren pariser Course Nutzen ziehen können. Kurzum, die Preisunterschiede zwischen zwei Ländern gleichen sich im Ganzen gegenseitig aus. Sie werden sich in jedem Falle ausgleichen müssen,
sobald sie so groß sind, daß sie die Kosten der Sendung wirklicher Werthtitel tragen und noch einen darüber hinausgehenden Unternehmergewinn lassen, wie das ähnlich bei Goldsendungen der Fall ist, die bekannt⸗ lich kei geringen Abweichungen der Wechselcourse von der Parität auch nicht stattfinden können. Preisunterschiede von etwa 1 % werden daher niemals länger als höchstens 24 Stunden bestehen können. Alles in Allem ist es für unser Volkseinkommen also gänzlich bedeutungslos, ob man b bei z oder erst bei ½8 % Preisunterschied Arbitragegeschäft machen kann. vesses schäft m⸗ die Telegraphengebühren und Gewerbe⸗ wie auch Einkommensteuer betrifft, welche die Arbitrageure dem Staate ent⸗ richten, so würde der als Folge der höheren Börsensteuer in Aussicht gestellte Fortfall derselben zum Theil sicherlich kein endgültiger sein, und zum anderen Theil müßte man sich über denselben bei der Be⸗ trachtung beruhigen, daß der Mensch als vwirthschaftliches Einzelwesen nicht dazu da ist, um Steuern und drin⸗ gende“ Telegramme zu bezahlen, sondern um Werthe hervor⸗ zubringen, um eine Nutzen lassende Arbeit zu verrichten. Ein wirk⸗ licher, zielbewußter Austausch von Werthen von Volk zu Volk wird aber durch den Arbitragehandel in seiner heutigen Gestalt größten⸗ theils nicht vermitteit. Das Land kann aso nur gewinnen, wenn, gleichwie im örtlich begrenzten Börsengeschäft, die überschüssigen Kräfte desselben anderen volkswirthschaftlichen Zwecken dienstbar ge⸗ macht werden 1 8 — Aus Frankfurt a. O. wird der „Gubener Zeitung u. d. 26. Mai gemeldet: .““ Die Lage der Industrie und die wirthschaftliche Lage der Arbeiter im Regierungsbezirk Frankfurt war während des Jahres 1883 in steter Besserung begriffen und dies günstige Verhältniß dauert auch in dem gegenwärtigen Jahre noch fort. Die Fabrikanlagen nehmen stetig zu, ebenso die Zahl der Arbeiter. Die Zahl der genehmigungs⸗ pflichigen Anlagen hat sich im Jahre 1888 um 187 vermehrt. Die Arbeiter haben zwar keine wesentlichen Lohnerhöhungen erhalten, aber sie erzielen durch Mehrarbeit größere Einnahmen als früher. Strikes und Arbeiterbewegungen kamen im Laufe des Winters nicht vor. Am sichtlichsten ist die all⸗ gemeine Besserung der größeren Etablissements der Textil⸗, Maschinen⸗ bau., Rübenzucker⸗, Stärkemehl⸗ und der Spritindustrie. Einen er⸗ heblichen Aufschwung nahm auch die Briquettefabrikation trotz des milden Winters, sowie die Glas⸗ und die Wollhutindustrie. In letzterer finden namentlich Arbeiterinnen lohnende Beschäftigung. Die Zahl der in der Wollhutindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeite⸗ rinnen ist von etwa 1000 im Jahre 1880 auf 2500 — 2600 gestiegen.
Statistische Nachrichten.
Heft der Preußischen Statistik, heraus⸗ gegeben in zwanglosen Heften vom Königl Statistischen Büreou in Berlin enthält: die endgültigen Ergebnisse der Vieh⸗ zählung im preußischen Staate nach der Aufnahme vom 10. Ja⸗ nuar 1883. Die Ergebnisse dieser Viehzählung sind bereits in Nr. IV des Reichs⸗Anzeigers veröffentlicht, es erübrigt nur noch einige er⸗ läuternde Daten über diese Aufnahme dem Vorworte zu ent⸗ nehmen: Nachdem bis zum Jahre 1867 die Viehzählungen in Preußen in unmittelbaren bezw. für das genannte Jahr selbst in mittelbarem Anschlusse an die Volkszählungen angenommen und die Ergebnisse beider Erhebungen dementsprechend in den einzel⸗ nen Heften des amtlichen Quellenwerkes der „Preußischen Statistik⸗ zur Veröffentlichung gelangt waren, erfolgte am 10. Januar 1873
Das LXXVII.
wichtigen Theils der vom Reiche erstrebten lan
dwirthschaftlichen Sia⸗ tistik, eines Korrelats der Aufnahme über Anbau, Ernte und Beruf, dessen Bedeutung das gesammte wirthschaftliche Leben des Staates erfaßt. 8 11u “ böhie endgültigen Ergebnisse dieser Viehzählung sind im XXXI. Hefte der „Preuß. Statistik“ veröffentlicht worden. 8 8 Bei der schon angedeuteten Wichtigkeit einer genauen Kenntniß des Standes der Viehhaltung im Reiche und dessen Einzelstaaten er⸗ schien die Wiederholung einer bezüglichen Erhebung nach zehn Jahren unumgänglich. Es fand deshalb analog jener ersten allgemeinen deutschen Viehzählung vom Jahre 1873, am 10. Januar 1883 im Deutschen Reiche wiederum eine Aufnahme des Viehstandes nach ge⸗ meinsamen Grundsätzen statt, eine Aufnahme, welche insofern wesent⸗ lich über jene früheren hinausging, als bei ihr neben der Feststellung der Stückzahl der am Zählungstage vorhandenen Thiere, auch noch Ermittelungen über die Qualität der Viehbestände, und zwar über den Verkaufswerth bei sämmtlichen Viehgattungen und über das Lebend⸗ gewicht bei Rindern und Schweinen stattfanden. 8 2 Die Gesammtkosten der Viehzählung am 10. Januar 1873 stellten sich, einschließlich der besonderen Veröffentlichung der Ergeb⸗ nisse desselben im „Viehstands⸗Lexikon“, auf rund 117 700 ℳ, d. h. auf 0,48 ₰ pro Kopf der Bevölkerung des preußischen Staates nach der Zählung vom 1. Dezember 1871. Für die Viehzählung vom 10. Januar 1883 ist ein Gesammtbetrag von 120 000 ℳ ausge⸗ worfen. Hiernach würden sich, die Verwendung dieser ganzen Summe vorausgesetzt, die Gesammtkosten der Viehzählung vom 10. Januar 1883 auf 0,44 ₰ pro Kopf der Bevölkerung des preußischen Staates nach der Zählung vom 1. Dezember 1880 stellen. Es stellte sich nun die wirkliche Ausgabe der Kosten der Vieh⸗ zählung vom 10. Januar 1883 bis 31. März 1884 folgender Maßen: Beschaffung der Zählpapiere 15 776,07 ℳ, Beschaffung der Kisten 697,90 ℳ, Verpackung und Versendung der Zählpapiere 1923 35 ℳ, Rücksendung der Zählpapiere 1280,43 ℳ, Aufbereitung 45 595,94 ℳ, Zählerremunerationen 6541,24 ℳ, Bureaubedürfnisse ꝛc. 1215,59 ℳ, zusammen 73 030,52 ℳ Hiernach standen einschließlich einer Rück⸗ einnahme von 40,62 ℳ noch 47 010,10 ℳ im Etatsjahre 1884/85 zur Deckung der Kosten der weiteren Bearbeitung und Veröffent⸗ lichung der Ergebnisse der Viehzählung vom 10. Januar 1883 zur Verfügung. ““ ] 1— Berechnungen sind selbstverständlich die persönlichen Kosten der etatsmäßigen Kräfte des Königlichen Statistischen Bureaus, welche bei der Erhebung und Bearbeitung des Materials mitwirkten, außer Ansatz geblieben. 1 b 1 Welche außerordentliche Arbeitskräfte erforderlich waren, um das umfangreiche Urmaterial nach allen Seiten hin zu sichten und zu den erforderlichen Uebersichten und Tabellen zusammenzustellen, zeigen fol⸗ ende Zahlen: 1 “ 8 Gesammtzahl der nach und nach bei der Viehzählung von 1883 beschäftigten Arbeiter stellte sich in der Etatsperiode 1882/83 auf 61 (davon 18 im Zeitlohne und 43 im Stücklohne), in der Etatsperiode 1883/84 auf 100 (davon 22 im Zeitlohne und 78 im Stücklohne). Die kürzere Zeit, binnen welcher diesmal die Gesammt⸗ arbeit bewältigt wurde, bedingte die verhältnißmäßig größere Zahl der außerordentlichen Hülfskräfte in Zeit⸗ und Stücklöhne. Die Kosten für die Zählung von 1883 betrugen im Zeitlohne 19 407 ℳ, im Stücklohne 26 189 ℳ — 1 Die Arbeit im Zeitlohne fand, wie bei früheren Erhebungen, in den Arbeitsräumen des Königlichen Statistischen Büreaus unter Auf⸗ sicht von Beamten und Rerisoren statt. Die Ausführung an Zeit⸗ und Akkordarbeiten erfolgte auf Grund besonderer das fiskalische Interesse genügend wahrender Aufnahme⸗ und Arbeits⸗Instruktionen. — Die „Britifh Iron Trade Association“ veröffentlicht die nach⸗ folgenden Details über die Förderung von Kohlen und anderen Mineralien in Großbritannien und Irland für das Jahr 1883: Es wurden in diesem Jahre 163 737 327 t Kohlen gefördert, gegen 156 499 977 t im Jahre 1882, also 7 237 350 t oder 4,6 % mehr als im vorhergehenden Jahre. Die Förderung des Jahres 1882 überstieg die von 1881 um 2 315 677 t, die von 1880 um 9 530 568 t. Innerhalb der letzten 3 Jahre wuchs also die Kohlenförderung im Vereinigten König⸗ reiche um im Ganzen 16 767 918 t. Es ist vielleicht von Interesse, zu erwähnen, daß diese Zunahme bis auf 4 000 000 t die ganze Produktion Frankreichs erreicht, daß sie so groß ist wie die von Belgien und daß sie die Förderung von Großbritannien vor dem Jahre 1810 sogar übersteigt. Die Gesammtzahl der im Betrieb ge⸗ wesenen Gruben inkl. Eisenstein⸗ und anderen Mineralgruben war im Jahre 1883 3707 gegen 3814 im vorhergehenden Jahre. Das durch⸗ schnittliche Förderquantum einer Grube war, trotz der Zunahme der Kohlenförderung um 7 237 350 t, für das ganze Vereinigte Königreich im Jahre 1883 41 030 t per Grube gegen 44 170 t per Grube im Jahre 18822 Im Jahre 1883 waren daselbst 514 933 Arbeiter beschäftigt gegen 503 987 Mann im Jahre 1882; dies entspricht einer Förderung von 346 resp. 339 t per Mann und Jahr. Es kam im Vereinigten Königreiche im Jahre 1883 auf je 559 Ar⸗ beite: ein Unglücksfall, im Jahr 1882 auf je 575 Arbeiter; aauf je 488 resp. 447 ein Todesfall; auf je 194 097 resp. 195 586 Förder⸗ tonnen entfiel ein Ungluͤcksfall, auf je 169 605 resp. 152 161 t ein Todesfall. Die Zahl der durch Unfall Getödteten betrug im Jahr 1883 1054 gegen 1126 im Jahr 1882; ersteres verlief Beziehung günstiger.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die „Altpreußische Monatsschrift“ (neue Folge, der Neuen Preußischen Provinzialblätter vierte Folge), herausgegeben von Rudolf Reicke und Ernst Wichert (Königsberg i. Pr., Verlag von Ferd. Beyers Buchhandlung) beginnt mit dem fürzlich erschienenen Doppelheft für Januar bis März 1884 den 21. Band (der Pro⸗ vinzialblätter 87. Band). Auch in dem neuesten Heft wird die Publi⸗ kation des ungedruckten letzten Werks von Kant, phvsikalischen In⸗ halts, weiter fortgesetzt. Der Herausgeber, Rudolf Reicke läßt jetzt das 5. Konvolut folgen, welches im ersten Theil von dem Elementar⸗ svystem aller bewegenden Kräfte der Materie handelt und nicht blos das bereits im 2. und 3. Konvelut Abgehandelte, sondern auch die Vorrede zu der dem 12. Konvolut beigelegten Reinschrift enthält. Ein Abschnitt enthält in der Ueberschrift das Ariom „Keine tropf⸗ bare Flüssigkeit ist möglich ohne lebendige Kraft eines alle Materie urchdringenden Stoffes“ und ein anderer handelt „von der Eristenz eines durch keine Erfahrung erweislichen (mithin in der Erkenntniß a priori gegebenen) allverbreiteten und alldurchdringenden Weltstoffs. Sehr bemerkenswerth ist die in diesem Konvolut mitgetheilte Vor⸗ rede, welche beginnt: „Die Naturwissenschaft (philosophia naturalis) besteht aus zwei ihren Prinzipien nach unterschiedenen Theilen, von denen der erste das Bewegliche im Raum (die Materie) nach Be⸗ griffen a priori unter Bewegungsgesetzen vorstellt und als System unter der Betitelung: Metaphysischer Anfangsgründe der Natur⸗ wissenschaft, abgefaßt worden; der zweite Theil aber, der von empi⸗ rischen Prinzipien ausgeht, wenn man ihn unternehmen wollte, Physik heißen würde. Es liegt aber in meinem Plane und, so zu sagen, in meinem natürlichen Beruf, mich, was Philosophie betrifft, innerhalb den Grenzen des a priori Erkennbaren zu halten. Das Feld desselben womöglich auszumessen und in einem Kreise (orbis), der einfach und einig ist, d. i. einem nicht willkürlich ausgedachten, sondern durch reine Vernunft vorgezeichneten System darzustellen, welches mit Aufsammeln empirischer Elemente der Erkenntniß nicht geschehen könnte, als die, nur fragmentarisch zusammengetrag n, keine Ueberzeugung der Vollständigkeit hoffen lassen. Die Physik also, obgleich sie das Ziel ist, worauf jene metaphysischen Vorbegriffe in der Anwendung auf Gegenstände der Erfahrung abzwecken müssen, wird hier anderen Händen zur Bearbeitung überlassen. Da indessen doch beide genannte Theile der Naturwissenschaft überhaupt so einander verwandt sind, daß der erstere ohne „Hinsicht auf den etzteren, und dieser ohne Rücksicht auf jenen nict entworfen werden bette so ist der Begriff eines Ueberschritts ein a priori in der
zum ersten Male im gesammten Deutschen Reiche nach gemeinsamen sätzen eine derte Ermittelung de ig als ein
Elementarlehre der Naturwissenschaft überhaupt gegebener Begriff, es Disziplin für sich forde h ik nämlich
also in dieser
.“
v“ 3 “
enthält die natürlichen, durch Erfahrung erkennbaren bewegenden Kräfte und Wirkungen der Materie, die zwar sammt ihren Gesetzen, objektiv betrachtet, blos empirisch sind, subjektiv aber doch als a priori gegeben gebraucht werden können und müssen, weil, ohne sich auf sie zu beziehen, keine Ecfahrung für die Physik gemacht werden könnte. Der Physiker muß jene Ge⸗ setze gleich als a priori gegeben den übrigen Erfahrungen zum Grunde legen; denn anders kann er die metaphysischen Anfangsgründe mit den physischen nicht in Zusammenhang bringen. Der Ueberschritt von einem Territorium auf das andere würde ein Sprung, nicht ein Schritt sein, wo der sich Bewegende vorher fühlen muß, daß beide Füße fest stehen, ehe er den einen nach dem andern zieht.“ Weiterhin heißt es: „Daß ohne vorher gegründete metaphysische Anfangsgründe man, etwa blos mit Mathematik ausgerüstet, ein phylosophisches System der Physik zu Stande zu bringen hoffe, ist zwar dem gemeinen Wahne gemäß; der Erfolg zeigt aber, daß auf die Art alles fragmentarisch behandelt wird, und daraus nie ein genugthuendes Ganze der Physik auch nur im Plane werden kann. Daß mit metaphysischen Vorbegriffen und Mathematik, ja auch einem reichen Vorrath von Beobachtung und Ver⸗ suchen man sich schon zu Zimmerung einer Physik als einem System anschicken könne, ist nicht weniger irrig, wenn keine Meta⸗ physik den Plan zum Ganzen entworfen hat. Daher ist es, wenn nicht ein besonderer Theil, doch eine besondere Obliegenheit der Natur⸗ wissenschaft (philosophia naturalis), sich für den Uebergang von den metaphysischen Anfangsgründen der Naturwissenschaft zur Phpsik be⸗ reit zu halten. weil es sonst an Leitfaden mangeln würde, sich aus der Menge der sich darbietenden Objekte herauszufinden und sowohl Eintheilungen als auch Ausfüllung derselben genugthuend darzustellen. — Daß das in neuerer Zeit vielbesprochene Werk schon seit Jahren in der „Altpreußischen Monatsschrift“ successive zur Veröffentlichung gelangt, scheint uͤbrigens befremdend wenig bekannt zu sein. — Außer⸗ dem bringt das Heft Mittheilungen aus den Erlebnissen der Provinz Preußen im Jahre 1831, beim ersten Auftreten der Cholera von CE. d, welce den schon damals zwischen den Anhäagern und Gegnern der Ansteckungstheorie ausgebrochenen Kampf schildern und gegenwärtig um so interessanter sind, als die Frage durch die kürzlich aus Jadien zurückgekehrte Cholera⸗Kommission ihrer Lösung so viel näher ge⸗ bracht erscheint. — Einen anziehenden literarischen Beitrag bilden sodann 10 von H. Frischbier metrisch ins Deutsche übertragene masurische Volkslieder, mit den daneben gesetzten Originaltexten. — Enadlich beschreibt Frölich das eine Meile hinter der Eisenbahn⸗ station Melno auf der Strecke Graudenz⸗Jablonowo bei der gleich⸗ namigen Stadt gelegene alte Schloß Rheden und das in den Ruinen dieses im Jahre 1234 zum Scͤutz des Culmerlandes errichteten Burg⸗ baues noch erhaltene alte Wandgemälde. Dieses zierte einst die Kapelle der Burg und zeigt Christus am Kreuz mit Maria uand Johannes zur Seite, Gottvater zu Häupten und dem Fegefeuer und Büßenden zu Füßen. Das Faesimile einer Skizze davon ist dem Heft beigegeben. — Unter der Rubrik „Kritiken und Referate“ finden wir ferner Be⸗ sprechungen des „Preußischen Wörterbuchs“ (Ost⸗ und Westpreußische Provinzialismen in alphabetischer Folge; Berlin, bei Enslin) und des Werks von Frl. E. Lembke: „Volksthümliches in Ostpreußen“ (erster Theil Morungen); dann die Chronik der Alterthumsgesellschaft Prussia in Königsberg auf das Jahr 1882, nebst Mittheilung eines Vortrages über das Königliche Schloß zu Königsberg in Preußen, vom Schloß⸗ Bauinspektor Kuttig. — Im Anhange werden zwei alte preußische Privaturkunden aus den Jahren 1285 und 1332 mitgetheilt, welche Hr. Bender, Bürgermeister in Thorn, eingesandt und erläutert hat. — Das Heft schließt mit der Universitäts⸗Chronik für 1883/84.
— Im Verlage des Hofbuchhändlers J. H Maurer⸗Greiner in Berlin ist soeben ein interessantes Schriftchen mit dem Titel: „Bad Kreuznach, Mitrheilungen für Aerzte und Kurgäste“ erschienen. Dasselbe will zwar weder wissenschaftliche Untersuchungen und Theorien über die Wirkung von Kreuznach, das in der Entwickelung zum großen Solbade im modernen Sinne be⸗ kanntlich mit unter den ersten vorgegangen ist, bringen oder neue Gesichtspunkte cröffnen, noch spezielle Anleitung zum Kurgebraueh bieten, sondern nur das durch Erfahrung Bewährte zusammenstellen und auch über manche für Aerzte und Badegäste wissenswerthe nicht⸗ medizinische Einrichtungen und Verhältnisse Aufklärung geben; gleichwohl trägt es trotz dieser Beschränkung zur Orientirung über das gedachte Bad ohne Zweifel nicht unwesentlich bei und dürfte schon mit Rücksicht auf die in neuerer Zeit in der Fachliteraͤtur vielfach über Solbäder im Allgemeinen und über Kreuznach insbe⸗ sondere gepflogenen Erörterungen und im Hinblick auf die vielen Verbesserungen der dortigen Kureinrichtungen, deren sich das Bad gerade in letzterer Zeit zu erfreuen hatte, sowohl für Aerzte als auch für solche, welche Kreuznach besuchen wollen, nicht ohne Interesse sein. Das Werkchen besteht aus 2 Theilen, einem medizinischen und einem beschreibenden und ökonomischen. Der medizinische, auf An⸗ regung des Vereins der Hotel⸗ und Badehausbesitzer zu Bad Kreuznach, unter Mitwirkung mehrerer hervorragender Aerzte daselbst, des Dr. Hessel, Dr. Molthan, Dr. Prieger, Dr. Schultz, Sanitäts⸗ Rath Dr. Strahl, vom Sanitäts Rath Dr. Heusner. bearbeitet, handelt von Kreuznachs Klima, der Wahl der Zeit für die Badekur, von Kreuznachs Kurmitteln, den weiteren Einrichtungen zu Heil⸗ zwecken, den Indikationen zur Kreuznacher Kur und den Contra⸗ indikationen und Verwandtem, bringt endlich Notizen über den Kurgebrauch im Allgemeinen und über die Anwendungs⸗ weise der Kreuznacher Kurmitte sowie über die Nachkur und die Kreuznacher Kuren zu Hause. Der zweite, beschreibende, Theil ist im Auftrage und unter Mitwirkung des obenerwähnten Vereins von einem seiner Mitglieder, Paul Foltynski, zusammen⸗ gestellt und enthält die übrigen für Aerzte und Kurgäste wissens⸗ werthen Notizen über die neuen Kureinrichtungen und über den Auf⸗ enthalt in Bad Kreuznach überhaupt; so u. A. über Reise nach Bad Kreuznach, Ankunft daselbst, Wohnungnehmen ꝛc., giebt sodann eine allgemeine Beschreibung der Stadt und des Bades, berichtet ferner über die Solbäder⸗Aktiengesellschaft und deren Einrichtungen, über Vergnügungen, über die Hotels und Badehäuser, Restau⸗ rationen ꝛc., über die Oranienquelle, die städtische Solwasserleitung,
ie Kreuznacher Salinen, Karls⸗ und Theodorshalle, über sonstige Sehenswürdigkeiten von Kreuznach u A. Außerdem ist das Werkchen mit 3 Karten (dem Stadtplan von Bad Kreuznach, einem 68 der Umgegend von Kreuznach und einem Situattonsplan des Bazirks zwischen Oranienhof und Saline Karlshalle), sowie mit 20 hübschen Ansi 8 zschnitt ausgestattet. ] 8 und Berlin am 31. d. M. erscheinende Nr. 2135 der „Illustrirten Zeitung: enthält folgende Abbildungen: Galerie schöner Frauenköpfe. XXVI. Studienkopf von H. Prell. — Berliner Bilder: Eine Pfingstfahrt aufs Land Originalzeichnung von F. Wittig. — Geh. Regierangs⸗Rath Prof. Dr. Robert Koch. — Uebergabe des von dem König von Bavyern gestifteten Banners an den baverischen Veteranenbund am 11. Mai. Nach einer Skizze von G. Arnould — Bilder aus dem Riesengebirge. 21 Abbildunzen, nach photographischen Aufnahmen aus dem Verlage von R. Halm in Hermsdorf gezeichnet von Ernst Heyn. (Zweiseitig.) Der Kynast. Der Kleine Teich. Der Zackenfall. Die Hampelbaude. Der Pantsche⸗ fall. Hirschberg. Die Große Schneegrube. „Görbersdorf. Der Elbefall. Bolko Burg. Die Dreisteine und Schneekoppe. Weiß⸗ wassergrund. Kirche Wang. Ansicht von den Friesensteinen auf das Thal von Schmiedeberg, das Riesen⸗ und Isergebirge. Die Mannsteine. Alter Brunnen im Park zu Buchwald. Der Mittagstein. Der Große Teich. Der Ziegenrücken. Die Schneekoppe. Die Kleine Schneegrube. — Die Luftballonkatastrophe am 27. April in Turin. Nach einer Skizze. — Die Sirene oder das Meerweibchen im Berliner Aquarium. Nach dem Leben gezeichnet von G. Mützel. — Victor Neßler. Nach einer Photographte von Karl Bellach in Leipzig. — Der Brand des Stadt⸗ theaters zu Wien. Originalzeichnung von L. E. Petrowitsch. — Aus des Kronprigzen Rudolf von Oesterreich Prachtwerk „Eine Orient⸗ reise’ 8 Abbildungen: Ausritt zur Falkenjagd. Zum Gebet. Jagd auf Icneumon. Arbeitszimmer des Kronprinzen auf der Jacht Miramare. Jagdbeute. Bei den Beduinen. Die Tempelruine von Beutebeladen. — Der Maikäfer. 3 Abbildungen. — Die