1884 / 125 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 May 1884 18:00:01 GMT) scan diff

[25399] Beschluß.

In der Vollstreckungssache des Bauers Johann Georg Wirth in Schondra gegen den Schuhmacher Bernard Böhm in Schönderling, Zwangsversteige⸗ rung der Grundbesitzungen des Letztern betr. wird, nachdem gegen den bei der Versteigerung vom 22. April h. Js. ertheilten Zuschlag innerhalb der vorgeschriebenen Frist keine Erinnerungen erhoben wurden, nunmehr Vertheilungstermin auf

Donnerstag, den 3. Juli h. Is., Vormittags 9 Uhr, 8 dahier anberaumt, wovon die Betheiligten mit der Aufforderung in Kenntniß gesetzt werden:

1) binnen zwei Wochen bei Meidung der Nichtbe⸗ rücksichtigung bei Aufstellung des Vertheilungs⸗ planes unter Vorlage der Beweisurkunden oder unter Bezugnahme auf die bei den Akten be⸗ findlichen Beweismittel ihre Ansprüche mit An⸗ gabe des Betrages in Haupt⸗ und Nebensache, des Grundes der Forderung, sowie des bean⸗ spruchten Ranges bei dem Vollstreckungsgerichte anzumelden; in dem Vertheilungstermine zur Erklärung über den Vertheilungsplan, die darin eingestellten Ansprüche, sowie zur Ausführung der Verthei⸗ lung zu erscheinen, widrigenfalls angenommen würde, daß der Nichterscheinende mit dem auf⸗ gestellten oder im Termine berichtigten Ver⸗ theilungsplane, sowie mit dessen Ausführung einverstanden sei.

Hiebei wird den Betheiligten eröffnet, daß die er⸗ folgten Anmeldungen, sowie der Entwurf des Ver⸗ theilungsplanes während der letzten Woche vor dem Vertheilungstermine auf der Gerichtsschreiberei zur Einsichtsnahme aufliegt.

Zu dem Vertheilungstermine werden auch die An⸗ steigerer und die Schuldner, und zwar Letztere unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses mit ibren Einwendungen gegen den aufgestellten oder im Ter⸗ mine berichtigten Vertheilungsplan und die darin aufgenommenen Forderungen geladen.

An die nicht innerhalb des Bezirkes des Voll⸗ streckungsgerichts wohnenden Betheiligten ergeht die Aufforderung, eine daselbst wohnhafte Person zum Empfange der für sie bestimmten Schriftstücke zu be⸗ vollmächtigen, widrigenfalls weitere Zustellungen an sie gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Subhastations⸗ ordnung bethätigt werden.

Brückenau, den 24. Mai 1884.

Königliches Amtsgericht. gez. Holzinger.

Von vorstehendem Beschlusse wird Dominikus Preiß, Dienstknecht von Schönderling, z. Z. unbe⸗ kannten Aufenthalts, als Hvppothekgläubiger behufs Wahrung seiner Rechte hiermit öffentlich verständigt.

Brückenau, den 26. Mai 1884.

Gerichtsschreiberei des kgl. Amtsgerichts. Dunker.

2090

120209==°+ Bekanntmachung.

Nach Anzeige des Auszüglers Georg Beyer von Krettenbach ist die Obligation der gräflich eastellschen Creditkasse zu Castell vom 27. November 1875 Nr. 26 525 C. B. Fol. 3073 über ein von ihm zu 4 % verzinslich allda angelegtes Kapital über ur⸗ sprünglich 8550 nun überrestliche 5415 mit Zinsen vom 1. November 1883 an zu Verlust ge⸗ gangen. Auf seinen Antrag wird der unbekannte Inhaber dieser Obligation hiemit aufgefordert, solche am

Dienstag, den 28. Oktober 1884,

8 Vormittags 10 Uhr, hier anberaumten Aufgebotstermine vorzulegen und seine allenfallsigen Rechte auf solche anzumelden, an⸗ sonst deren Kraftloserklärung erfolgt.

Wiesentheid, den 24. April 1884.

Kgl. bayerisches Amtsgericht. Stahl. Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei .“ Amtsgerichts: vrb.

[4777] Bekanntmachung.

Auf Antrag des Fräuleins Julie Loch, genannt Gorldt, zu Lähn, werden die Inhaber des auf den Namen des Fräuleins Julie Gorldt lautenden Liegnitzer städtischen Sparkassenbuches Nr. 31 667 . 162 80 aufgefordert, ihre Rechte patestens den 15. August 1884, Vormittags 11 Uhr, an unterzeichneter Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 25, an⸗ zumelden und das Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls asselbe für kraftlos erklärt wird.

Liegnitz, den 24. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht. [25405]

Die Kinder des gestorbenen Feuerwerkers Ferdinand S- Marie, Richard, Bertha und Anna Fuchs ierselbst, als Erbes⸗Erben des Weinhändlers Jo⸗ hann Heinrich Stähler und die Erben und Erbest⸗ Erben des Hof⸗ und Justiz⸗Raths Fricke, als Helen Jaue Kelk zu London und des Arztes Dr. med. Albert Fricke zu New York haben das Aufgebot des von dem Kammerherrn Wilhelm Daniel Adolph Thedel von Schwarzkoppen zu Klein⸗Vahlberg am 20. November 1823 dem Weinhändler Johann Hein⸗ rich Stähler über zweitausendfünfhundertundsiebenzig Thaler Konventions⸗Münze nebst Zinsen zu 5 % vom 10. Oktober 1823 ausgestellten, am 10. Oktober 1824 fälligen Solawechsels beantragt.

Der Inhaber dieses Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 31. Dezember d. J., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Zimmer 27 angesetzten Termine seine Rechte an diesem Wechsel anzumelden und denselben vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird.

Braunschweig, 27. Mai 1884.

Herzogliches Amtsgericht. L. Rabert. [25400) Seffentliche Ladung.

Am 10. März 1883 ist zu Fritzenhof bei August⸗ walde in Pommern der Oekonom Karl Schmidt, geboren zu Neuensund bei Straßburg i. d. Ucker⸗ mark, als Sohn des Inspektors Schmidt daselbst, unvperheirathet und, so viel bekannt, ohne Hinter⸗ lassung von Notherben, verstorben.

Als Erben des Nachlasses haben sich bisher die 3 Kinder der bereits verstorbenen verehelichten Reit⸗ knecht Mahnke, Louise Auguste Karoline, geborenen Schmidt, zu Neuensund, der Schwester des Erb⸗ lassers, gemeldet. Da es i

ndeß zweifelhaft ist, ob

1“

nicht noch Geschwister des Erblassers oder Ge⸗ schwisterkinder den Erbanfall erlebt haben, so wer⸗ den alle Diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Gericht spätestens im Termine,

am September 1884, Vormittags 10 Uhr, anzumelden.

Nach Ablauf des Termins wird die Ausstellung der Erbbescheinigung erfolgen.

Gollnow, den 13. Mai 1884.

Königliches Amtsgericht. 25412] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil, verkündet am 26. Mai 1884, ist der Hypothekenbrief über 1800 Darlehn nebst Zinsen eingetragen in Abth. III. Nr. 5 auf dem Grundstück Nr. 48 Gr. Döbern und von dort

übertragen nach Abtheilung III. Nr. 1 a. auf Nr. 553

Gr. Döbern für kraftlos erklärt. 8 Oppelu, den 26. Mai 1884. Kramer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I.

[25248] Oeffentliche Zustellung.

Der Ackerwirth Thomas Kazmierczak zu Theodors⸗ felde, vertreten durch den Rechtsanwalt v. Broekere, in Pleschen, klagt gegen

1) die unverehelichte Tagelöhnerin Catharina Juszezak, 2) den Tagelöhner Ludwig Juszczak. 3) den Tagelöhner Johann Juszezak, sämmtlich unbekannten Aufenthalts, wegen Löschungsbewilligung Objekt 60 120 mit dem Antrage, die Beklagten zu verurtheilen, die Löschung der für sie auf den Grundstücken Theodorsfelde Nr. 4 und 18 in der III. Abtheilung eingetragenen Erbtheilsforderung von je 10 Thlr. 1 Sgr. 7 Pfg. nebst Zinsen zu bewilligen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Jarotschin auf den 23. September 1884, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kersten, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

1

[25268] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 13 771. Die Firma M. Billigheimer Söhne zu Karlsruhe, vertreten durch Rechnungssteller E. Metzger hier, klagt gegen die Handelsfrau Berta Faißt, Ehefrau des Technikers C. Faißt von hier, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Waaren⸗ kauf, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Be⸗ klagten zur Zahlung von 60 84 nebst 6 % Zins vom 5. Juni 1883 und vorläufige Vollstreck⸗ barkeitserklärung des Urtheils, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Karlsruhe, Akademiestr. Nr. 2, I. Stock, Zimmer Nr. 2, auf

Montag, den 14. Juli 1884, Vormittags 8 Uhr. b

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, 23. Mai 1884.

Gerichtsschreiberei Großherzoglichen Amtsgerichts.

Braun.

[25247] Oeffentliche Zustelung und Ladung.

In Sachen des Rentiers Dreher zu Liegnitz, Klägers, Imploranten, Revisen, wider

die Handelsgesellschaft M. Schragow & Co. zu Berlin, Beklagte, Imploratin, Revidentin,

wegen Ersatz des dem Kläger durch Empfehlung von Aktien der Dortmunder Brückenbau⸗Aktiengesell⸗ schaft und des Heilenbecker Gußstahl⸗Fabrikunter⸗ nehmens als zu sicherer Kapitals⸗Einlage geeigneter Werthpoapiere entstandenen Schadens ist durch Appellations⸗Erkenntniß des VI. Eivil⸗Senats des Königlich preußischen Kammergerichts zu Berlin vom 7. Mai 1883 auf einen Erfüllungseid über den Klagegrund erkannt, im Schwörungsfall die Beklagte zum Schadensersatz (unter Vorbehalt der Ermittelung des Schadensbetrages für ein besonderes Verfahren) verurtheilt, im Nichtschwörungsfall die Klage abgewiesen, im Uebrigen das Erkenntniß erster Instanz bestätigt; die Prozeßkosten sind im Schwörungsfall dem Kläger zu 16, dem Beklagten zu ⁄5, im Nichtschwörungsfall dem Kläger ganz auf⸗ erlegt. Die beklagte Handelsgesellschaft, deren Ge⸗ sellschafter der Banquier Moritz Schragow und der Kaufmann Maximilian Ludwig Karl Nolda waren, ist im Laufe des Prozesses aufgelöst. Der gegen⸗ wärtige Wohnort des letztgenannten Gesellschafters ist unbekannt. Gegen das oben erwähnte Appella⸗ tions⸗Erkenntniß ist Seitens des Banquiers Moritz Schragow im Namen der Beklagten die Revision mit dem Antrage auf Wiederherstellung des den Kläger unter Prozeßkostenlast mit der Klage ab⸗ weisenden Erkenntnisses erster Instanz eingelegt. Der Kläger hat die Nichtigkeitsbeschwerde erboben, dieselbe auf Verletzung der Rechtsgrundsätze von der Urtheilsrechtskraft, der §§. 65, 66 der Einleitung zur Preußischen Allgemeinen Gerichtsordnung, sowie wesentlicher Prozeßvorschriften durch Verstoß im Sinne des §. 5 Nr. 9 der Preußischen Verordnung vom 14. Dezember 1833 und des Artikels 11 der Deklaration vom 6. April 1839 gegründet und den Antrag gestellt, das Appellations⸗Erkenntniß (unter Belassung bei dem erkannten Eide, welchen Kläger abzuleisten bereit sei), in Bezug auf die Beschrän⸗ kung der Verurtheilung der Beklagten im Schwö⸗ rungsfalle zum Schadensersatze nur dem Grunde nach zu vernichten und abändernd im Schwörungs⸗ fall auf Verurtheilung der Beklagten nach den Prinzipalklageanträgen, d. h. auch über die Pflicht zur Zahlung des Schadensersatzbetrages, zu erkennen.

Dem Kaufmann Marximilian Ludwig Karl Nolda wird hierdurch die Nichtigkeitsbeschwerde, deren Auszug oben mitgetheilt ist, während vollständige Abschrift an unserer Gerichtsstelle ausgehängt ir zur Beantwortung unter der Verwarnung mitge⸗ theilt, daß, wenn die Beantwortungsschrift nicht bis zum 16. September 1884 eingehen sollte, an⸗ genommen werden wird, er begebe sich der Erwide⸗ rung und gestehe die gegnerischerseits angeführten Thatsachen, soweit dieselben überhaupt noch zulässig

erscheinen, zu.

1.“

mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor d Großherzogliche Amtsgericht zu Oppenheim auf den 1. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. . Franz, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts

Zur mündlichen Verhandlung der Sache wird Termin auf den 5. November 1884, Vormittags 10 Uhr, anberaumt und der vorgenannte Kaufmann Nolda zu diesem Termine geladen unter der Verwarnung, daß im Falle seines Nichterscheinens die im §. 49 der Preußischen Verordnung vom 1. Juni 1833 in Verbindung mit §. 23 der Preußischen Verordnung vom 21. Juli 1846 bestimmten Folgen gegen ihn eintreten werden. Ohne Zustimmung der Gegen⸗ partei findet die Verlegung des Termines nur ein⸗ mal und nur dann statt, wenn der Antrng durch bescheinigte erhebliche Gründe unterstützt ist. 1“ Leipzig, den 12. Mai 1884. Das Reichsgericht, Erster Civilsenat. Dr. Drechsler.

9 52 8 2 [25264] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 8625. Die Ehefrau des Schmieds Peter Sauer von Heddesheim, Marie, geborene Jung⸗ mann, zur Zeit in Heidelberg, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Josef Geißmar in Mannheim, klagt gegen ihren zur Zeit, an unbekannten Orten abwesenden Ehemann aus harter Mißhandlung, grober Verun⸗ glimpfung und Lebensgefährlichkeit Seitens des Be⸗ klagten, mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen den Parteien im Mai 1880 abgeschlossenen Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mannheim auf

Dienstag, den 30. September 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Mannheim, den 20. Mai 1884.

Krebs, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[25383] Bekanntmachung.

In die Liste der beim Königlichen Landgerichte zu Aachen zugelassenen Rechtsanwälte wurde ein⸗ getragen: gee. 9

Dr. Ludewig, Friedrich ⸗Marx.

Aachen, den 26. Mai 1884.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

25327 125375]1 Bekanntmachung.

Nach aufgehobenem Submissionstermine über Lieferung des Bedarfs an Verblendsteinen zum Neu⸗ bau des Train⸗Kasernements hierselbst wird ein zweiter Termin auf

Sonnabend, den 7. Juni d. IJs., Vormittags 10 Uhr, im diesseitigen Bureau, Thränsberg 52/53, anbe⸗ raumt.

Nach den daselbst ausliegenden Bedingungen die eventl. gegen Erstattung der Copialien abschrift⸗ lich verabfolgt werden kommen in 3 Loosen zum Verding

menr 8 I.

Loos I.: helle Verblender 45 2 sür Fauutge. I. g. evri. ca. 192,7 äude und Unter⸗ 2 8 offtzier ⸗Wohn⸗ II. 81 ca. 145,9 Ee1XX“ und Loos II.: dunkle Verblen⸗] I. Qualität ca. 73,3 der für Plinthen Mille und farbige III. Qualität ca. 38,0 Schichten... Miile oder: nach Zusammenstellung II. Vollsteine Loos I.: belle Verblendsteine im Normalformat ca. 283,1 Mille und Loos II.: dunkle Verblendsteine im Normalformat. ca. 80,5 ferner: Loos III. ausgesuchte helle Maschinen⸗Vollsteine im Normalformat für Nebenbauten ca. 384,2

Die Entscheidung, ob die Vergebung der Lieferung der Loose I. und II. nach der Zusammenstellung I. oder II. erfolgen wird, bleibt vorbehalten.

Die Gültigkeit der Offerten, welche zu versiegeln und mit der Aufschrift

„Submission auf Verblendsteine“ zu versehen, wird von der Unterzeichnung der für Unternehmer ausliegenden oder abschriftlich ver⸗ abfolgten und den Offerten beigefügten Bedingungen abhängig gemacht. Offerten ohne Probesteine bleiben unberücksichtigt.

Magdeburg, den 27. Mai 1884.

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

[25386] Bekanntmachung.

Die Lieferung von 1

7500 kg altes Segeltuch

soll öffentlich verdungen werden, wozu auf Sonn⸗ abend, den 14. Juni 1884, Vormittags 11 ¾ Uhr, ein Termin im Geschäftszimmer des Vor⸗ standes der unterzeichneten Behörde anberaumt ist.

Die Angebote zu diesem Termine sind versiegelt, portofrei und auf dem Briefumschlage mit der Auf⸗

schrift:

„Angebot auf altes Segeltuch“ 1 versehen rechtzeitig an die unterzeichnete Behörde ein⸗ zusenden.

Die Bedingungen liegen in unserer Registratur, sowie in der Expedition dieses Blattes zur Einsicht aus, können aber auch gegen Einsendung von 1,50 von unserer Registratur abschriftlich bezogen werden.

Wilhelmshaven, den 24. Mai 1884. Kaiserliche Werft, Verwaltungsabtheilung.

[25385] Bekanntmachung.

In der hiesigen Männerstrafanstalt sollen 1) 20 Ge⸗ fangene, welche gegenwärtig mit der Fabrikation von Feilen, 2) 30 desgleichen von Schlössern, 3) 10 des⸗ gleichen von Kartonagenarbeiten, 4) 30 desgleichen von Möbeln und Holzleisten, 5) 10 desgleichen von Handwerkszeugen, 6) 10 desgleichen von Matten be⸗ schäftigt sind, zum 1. Oktober cr. zu gleicher oder ähnlicher Arbeit verdungen werden.

Schriftliche Offerten mit der Aufschrift „Angebot

Kais. Amtsgericht Markolsheim i. E.

125267] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Gebrüder Hauser zu Rust in Baden klagt gegen den Tagner Ignaz Dietsch, früher in Richtolsheim, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus käuflich gelieferten Tuchwaaren, mit dem Antrage auf Zahlung von 27 06 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Markolsheim auf

den 9. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Markolsheim, den 27. Mai 1884.

Wagner, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[25246] Oeffentliche Zustellung.

Der Bäckermeister Hermann Carl Lieken zu Oldenburg, vertreten durch den Rechnungssteller Bischoff zu Osternburg,

klagt gegen

1) den Bremser Georg Bernhard Müller, früher zu Osternburgermoor, jetzt unbekannten Auf⸗

enthalts, 2) dessen Ehefrau Gesine Schütte, zu Osternburg, auf Zahlung von 88 38 Zinsen pro 1. Novbr. 1883 bis 1. Mai 1884, und ladet dieselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits zu dem von dem Herrn Ober⸗Amtsrichter zu bestimmenden hierunter anzugebenden Termin, in welchem bean⸗ tragt werden wird, die Beklagten zur Zahlung der schuldigen 88 ℳ%ℳ 38 kostenpflichtig zu verurtheilen Vnd das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗

ären.

Termin zur Verhandlung steht an auf Mittwoch, den 9. Juli d. J., Vormittags 9 Uhr, vor dem Großherzoglichen Amtsgericht Oldenburg,

Abth. III.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den ad 1 genannten Beklagten wird dieses hierdurch be⸗ kannt gemacht. XX““

Oldenburg, 1884, Mai 26.

Stender, 1 8 Gerichtsschreibergeh. des Großherzogl. Amtsgerichts. [25269] Oeffentliche Zustellung.

Der Gutsbesitzer Eugen Albert Schmitt in Nier⸗ stein, klagt gegen den unbekannt wo? abwesenden Winzer Anton Leineweber von da, wegen verwei⸗

Margarethe, geb.

gerter Einwilligung in die Ueberschreibung eines auf den Namen des Beklagten im Grundbuche von Nier⸗ stein eingetragenen Weinberges Flur XI. Nr. 294, 481 Meter am Pfuhlweg auf den Namen des Klägers, mit dem Antrage auf Anerkennung der Er⸗ sitzung fragl. Weinberges durch den Kläger resp. seine Autoren und Ueberschreibung desselben auf den Namen des Klägers, und ladet den Beklagten zur

auf Beschäftigung von Gefangenen“ sind bis zum 15. Juli ecr. einzureichen. Die zu erlegende Kaution beträgt ad 1) 1500 ℳ, ad 2) 1800 ℳ, ad 3) 750 ℳ, ad 4) 2000 ℳ, ad 5) 800 und ad 6) 600

Die Kontraktsbedingungen liegen im Bureau des Arbeits⸗Inspektors aus.

Cöln, den 27. Mai 1884.

Königliche Direktion der Strafanstalten.

[22585]

Vorwerken:

Bekanntmachung.

Die im Kreise Namslau belegene Königliche Domaine Schmograu,

bestehend aus den

Schmograu und

Sbittke

im Gesammtflächen⸗Inhalt von 684,451 ha soll auf 18 Jahre, von Johannis 1885 bis dahin 1903, im Wege des öffentlichen Meistgebotes verpachtet werden.

Zu diesem Zweck ist ein Termin auf

Mittwoch, den 11. Juni d. Js., Vormittags 11 Uhr, 8 im Filialgebände der Königlichen Regierung hierfelbst, 8 Albrechtsstraße Nr. 311., vor unserem Domainen⸗Departements⸗Rathe, Regierungs⸗Rath Pohl anberaumt, zu welchem Pacht⸗

lustige hierdurch eingeladen werden.

Das Hauptvorwerk Schmograu ist von dem Vorwerk Sbittke 2 km und von der Station der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn und Kreisstadt Namslau, mit welcher es durch Chaussee verbunden ist,

11 km entfernt.

Das Pachtgelderminimum ist auf 25 000 und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche

Vermögen auf 140 000 festgesetzt.

4 Pachtbewerber durch ein Attest des Kreislandraths, kommensteuer angegeben sein muß,

haben sich vor dem Termin über ihre Qualifikation als Landwirth, sowie in welchem zugleich die Höhe der von ihnen zu zahlenden Ein⸗ oder in sonst glaubhafter Weise über den eigenthümlichen Besitz des

zur Uebernahme der Pacht erforderlichen Vermögens auszuweisen.

Die Pachtbedingungen

nebst Vermessungsregistern und Karten können während der Dienst⸗

stunden in unserer Domainen⸗Registratur sowie auf der Domaine üran eingesehen werden. r

Die Besichtigung der Pachtgegenstände ist nach vorherige

Amtsrath Klör in Schmograu gestattet. Breslau, den 5. Mai 1884.

eldung bei dem Pächter, Königlichen

Königliche Regierung,

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[25389] 1 b 4 Oels-Gnesen'er Eisenbahn-Gesellschaft. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 24. Mai d. Js. ist die Dividende für die Prioritäts Stamm⸗Aktien der diesseitigen Gesellschaft für das Jahr 1883 auf 31⁄ % festgesetzt und gelangt dieselbe mit 19 Mark pro Aktie vom 28. Mai d. Js. ab bis zum 30. Juni d. Is.: 8 1“ a. bei unserer Hauptkasse hier, Museumstraße Nr. 7, an den Wochentagen in den Vormit⸗ tagsstunden von 9 bis 12 Uhr, bcb. bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft in Berlin W., Französische Straße Nr. 42, und c. bei dem Bankhause von Born & Busse in Berlin W., Behrenstraße Nr. 31, gegen Präsentation des Dividendenscheines Nr. 10, unter Abgabe eines vom Aktien⸗Inhaber unterschriftlich 25 arithmetisch geordneten Nummer⸗Verzeichnisses der bezüglichen Prioritäts⸗Stamm⸗Aktien zur Zahlung. 8 Die abgestempelten Dividendenscheine werden den Präsentanten zurückgegeben. Ueber die vom 1. Juli d. Js. ab in Wirksamkeit tretenden Zahlstellen wird besondere Ver⸗

öffentlichung erfolgen. Breslau, den 24. Mai 1884. Aufsichtsrath der Oels⸗Gnesen'er Eisenbahn Gesellschaft. C. Graf von der Recke⸗Volmerstein.

ee (onrertirung oder Rückzahlung

der von dem Königlich Ungarischen Finanzminister laut Bekanntmachung vom 31. März 1884 zur Rückzahlung am 1. Juli 1884 gekündigten Schuldverschreibungen der

Königlich Ungarischen 6 % in Gold verzinslichen Staats⸗Renten⸗Anleihe.

MNach den Bestimmungen des §. 2 des Gesetz⸗Artikels XXXII. vom Jahre 1881 ist das Nominal⸗ Kapital der gekündigten Schuldverschreibungen der 6 %. Goldrente auszuzahlen, soweit die Inhaber nicht die im Wege des Umtausches dafür anzubietenden Schuldverschreibungen der 4 % Goldrente annehmen. Demgemäß bieten die Unterzeichneten hierdurch den Inhabern der nachfolgenden, laut Bekanntmachung vom 31. März 1884 gekündigten Schuldverschreibungen zu 100 Gulden Gold: Ser. A. Nr. 1 bis 21 500, 107 501 bis 129 000, zu 500 Gulden Gold: Ser. B. Nr. 40 401 bis 45 450, 50 501 bis 55 550, 65 651 bis 75 750, zu 1000 Gulden Gold: Ser. C. Nr. 3281 bis 6560, 16 401 bis 19 680, 26 241 bis 29 520, 32 801 bis 36 080, 91 841 bis 95 120, 101 681 bis 104 960, 114 801 bis 118 080, 121 361 bis 124 640, 154 161 bis 157 440, 160 721 bis 164 000, 183 681 bis 186 960, 206 641 bis 209 920, 229 601 bis 232 880, 272 241 bis 275 520, 324 721 bis 328 000,

welche nach Abzug der bereits aus dem Verkehr gezogenen Stücke den Gesammtbetrag von

Gulden Gold 22 400 400 = £ 2 240 040 = Francs 56 001 000 = 45 360 810 ergeben, den Umtausch gegen Schuldverschreibungen der auf Grund des vorgenannten Gesetz⸗Artikels aus⸗ gegebenen Ungarischen 4 % in Gold verzinslichen Staats⸗Renten⸗Anleihe unter folgenden Bedingungen an:

Für Deutschland findet der Umtausch in Berlin bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, 8 S. Bleichröder; 4 Frankfurt a. M. bei M. A. von Rothschild & Söhne, bei der Filiale der Bank für Handel und Indnstrie; Cöln bei Sal. Oppenheim jun. & Co. innerhalb einer 8 n 11 2 282 +2 9 9 9 + 9 5. 9 G 9 Präclusivfrist vom 3. bis einschließlich 6. Juni 1884 in den üblichen Geschäftsstunden statt. 8 1 Die umzutauschenden 6 % Schuldverschreibungen sind mit Coupons über die vom 1. Januar 1884 ab laufenden Zinsen einzuliefern, wogegen die 4 % Schuldverschreibungen ebenfalls mit Coupons über die vom 1. Januar 1884 ab laufenden Zinsen ausgehändigt werden. 8 Bei diesem Umtausch sind die Nominal⸗Kapitale von Gulden Gold in Mark deutsche Reichs⸗ währung in dem an den deutschen Börsen üblichen Verhältniß von 1 Gulden Gold = 2 umzurechnen. Demgemäß werden die 6 % Schuldverschreibungen zum Kurse von 102,60 % mit 205,20 für je 100 Gulden Nominal⸗Kapital 5,10 für 6 % Stückzinsen vom 1. Januar bis 3. Juni 1884 einschließlich,

zuzüglich zusammen mit 210,30 8 8 angenommen, und dagegen die 4 % Schuldverschreibungen zum Kurse von 77,25 % mit 154,50 für je 100 Gulden Nominal Kapital 1 ““ zuzüglich 3,40 für 4 % Stückzinsen vom 1. Januar bis 3. Juni 1884 einschließlich,

zusammen mit 157,90

berechnet.

8 Nach dieser Berechnung erhält Derjenige, welcher den Umtausch annimmt, den durch 100 Gulden theilbaren Nominalbetrag von 4 % Schuldverschreibungen, soweit derselbe durch den Anrechnungswerth der eingelieferten 6 % Schuldverschreibungen Deckung findet, während der überschießende Betrag der letzteren bis zu 200 von den Umtauschstellen baar beglichen wird. 3

Anmeldungen auf bestimmte Abschnitte der 4 % Renten⸗Anleihe können nur insoweit berück⸗ sichtigt werden, als dies nach Ermessen der Umtauschstelle thunlich ist. 1

Vom 1. Juni 1884 ab müssen die gekündigten, nicht umzutauschenden Schuldverschreibungen der 6 % Renten⸗Anleihe bei der gewählten Einlösungsstelle, und zwar in Deutschland bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft oder bei S. Bleichröder in Berlin, oder bei M. A. von Roth⸗ schild & Söhne in Frankfurt a. M. zur Abstempelung vorgezeigt werden, und vom 1. Juli 1884 ab erfolgt alsdann Einen Monat nach Abstempelung die Rückzahlung nur bei derjenigen Stelle, welche die Abstempelung vorgenommen hat. Bis auf Weiteres ist der Einlösungs⸗Kurs in Berlin

und Frankfurt a. M. zu 8 G 20,46 für 10 Gulden Nominal⸗Kapital

festgesetzt. 8 1 Bei der Einlösung müssen die Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen am 1. Januar

1885 und später fälligen Zinscoupons nebst Talons eingeliefert werden. Die erforderlichen Formulare können von den vorgenannten Stellen bezogen werden.

Berlin und Frankfurt a. M., im Mai 1884.

der Disconto⸗Gesellschaft. M. A. von Rothschild & Söhne. Bank für Handel und Industrie. S. Bleichröder.

Direction

. 1885 fälligen Zinsschein à 4 ½ Prozent ohne Herab⸗ Bekanntmachung. setzung des Betrages belassen.

Im Einverständniß mit der Stadtverordneten⸗ Diejenigen der oben bezeichneten Anleihescheine, versammlung haben wir beschlossen, die mit 4 ½ Pro⸗ welche nicht bis zum 25. Juni dieses Jahres zur zent verzinslichen Berliner Stadtanleihescheine, und Convertirung auf 4 Prozent eingereicht werden, zwar: müssen dem vorerwähnten Kommunalbeschluß zu⸗

1) die auf Grund des Privilegiums vom 17. Juli folge zum 1. Oktober 1884 der Art gekündigt wer⸗ 1876, d. d Berlin, den 15. September 1876 aus⸗ den, daß an diesem Tage der Kapitalsbetrag, über gefertigten Anleihescheine welchen diese Anleihescheine lauten, baar zur Aus⸗

Litt. I. Nr. 201 bis 400 à 5000 ℳ, zahlung gelangt. Die Verzinsung dieser gekündigten 1001 2500 2000 Anleihescheine hört dann mit dem 30. September

8001 18000 1000 dieses Jahres auf.

23001 49000 500 Diejenigen Inhaber solcher Stadtanleihescheine, 5 5001 15000 200 welche dagegen auf die Convertirung eingehen, haben 8 bb“ diese mit doppelter Deklaration einzureichen, und

2) die auf Grund des Privilegiums vom 6. Mai zwar: 1878, d. d. Berlin, den 15. ÄAugust 1878 ausge⸗ fertigten, im Jahre 1880 nicht auf 4 Prozent con⸗ vertirten Anleihescheine, nämlich:

Litt. I. Nr. 401 bis 670 à 5000 ℳ, 2501 3450 2000 18001 22800 1000 49001 55500 500 1 15001 18500 200 0. 15001 20000 100 soweit solche nicht behufs der regelmäßigen Schulden⸗ tilgung früher schon gekündigt worden sind, vom

1. Oktober 1884 ab auf 4 pCt. Zinsen herab⸗ zusetzen. 3 lung der bezeichneten Anleihescheine findet in der

Nachdem hierzu durch Allerhöchsten Erlaß d. d. Zeit vom 23. Mai bis inel. 25. Juni d. J. Berlin, den 26. April 1884 die landesherrliche Ge⸗ auf dem Berlinischen Rathhause, Eingang von der nehmigung ertheilt worden ist, fordern wir alle Jüdenstraße, parterre rechts, in den Geschäftsstunden Inhaber der vorbezeichneten Berliner Stadtanleihe⸗ von 8 ½ bis 1 Uhr, statt. scheine hierdurch auf, die in ihrem Besitz befind⸗ Die erforderlichen naseec sowohl zur Kon⸗ lichen Anleihescheine durch uns auf 4 Prozent jähr⸗ vertirung als zur Erhebung der neuen Zinsscheine liche Zinsen convertiren zu lassen. Denjenigen In⸗ für die Anleihe de 1876, werden daselbst unentgelt⸗

habern, welche die Ermäßigung des Zinsfußes auf lich verabfolgt..F 1 4 Prozent annehmen, werden wir den am 2. Januar Dem Einlieferer wird über die erfolgte Einrei⸗

die Anleihescheine de 1876 mit zugehörigen Zinsscheinanweisungen (Talons) und einem ausgefertigten Formular zur Erhebung der neuen Zinsscheinvogen, die Anleihescheine de 1878 mit Zinsschein Nr. 7 und 8 und An⸗ weisung.

Für die eingereichten Anleihescheine de 1876 be⸗ findet sich der Zinsschein Nr. 1 über 4 ½ % Zinsen, zahlbar am 2. Januar 1885 an den beigefügten neuen Zinsscheinbogen. Eine Incourssetzung der Anleihescheine ist nicht erforderlich.

Die Annahme zur Konvertirung und Abstempe⸗

0⸗

chung sogleich eine Empfangsbescheinigung und Ab⸗ fertigungsnummer ertheilt.

Die Rückgabe der mit dem Konvertirungsstempel versehenen Dokumente erfolgt, soweit möglich, am 2. Geschäftstage nach der Einlieferung den Tag der Einlieferung nicht mitgerechnet während der oben angegebenen Geschäftsstunden, an den Vor⸗ zeiger der Abfertigungsnummer gegen Rückgabe der Quittung.

Das Bureau ist zur Prüfung der Legitimation des Präsentanten resp. Empfängers berechtigt, aber nicht verpflichtet.

Außerhalb wohnende Besitzer können derartige

Anleihescheine mit einem Verzeichniß, in welchem Nummern und Betrag angegeben, durch die Post an das betreffende Bureau portofrei einsenden. Die Rücksendung erfolgt auf demselben Wege. Auf einen Schriftwechsel kann sich das Bureau nicht einlassen.

Gleichzeitig machen wir bekannt, daß das Bank⸗ haus Jacob Landau hier, Wilhelmstraße Nr. 70 b, sich bereit erklärt hat, die behufs Konvertirung ein⸗ gehenden Anleihescheine zu sammeln und die Ab⸗ stempelung derselben zu veranlassen.

Berlin, den 17. Mai 1884.

Magistrat hiesiger Königlicher Haupt⸗ und

Residenzstaant. von Forckenbeck. [25376] Bekanntmachung.

Nachdem der Vertrag vom 29. März 1884, be⸗ treffend den Uebergang des Berlin⸗Hamburger Eisen⸗ bahn⸗Unternehmens auf den Preußischen Staat, durch das Gesetz vom 17. Mai 1884, betreffend den weiteren Erwerb von Eisenbahnen für den Staat (Gesetz⸗Sammlung S. 129) die Landesberrliche Ge⸗ nehmigung erhalten hat, werden die Direktion der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft, welche vertragsmäßig noch bis zum 1. Juli 1884, die Ver⸗ waltung des Unternehmens zu führen hat, und fernerhin die demnächst nach §. 1 des gedachten Vertrages an deren Stelle tretende Koͤnigliche Be⸗ hörde beauftragt, die in Gemäßheit des §. 4 des⸗ selben vorzunehmende Abstempelung der Stamm⸗ Aktien Litt. A. der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft auf den Betrag der zu gewährenden festen Rente von 16 ½ % pro anno zur Ausführung zu bringen und auf jede Aktie einen einmaligen Be⸗ trag von 60 auszuzahlen.

ebg, den 23. Mai 1884.

Der Minister der ö“ öffentlichen Arbeiten: Der⸗ ööee

gez. Maybach. gs. bHat eh g lz. Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Auf Grund des vorstehen⸗ .den, von der Königlichen Staats⸗Regierung der unter⸗

8 Eszeichneten Direktion ertheilten Auft Inhaber von Stamm⸗Aktien Litt. A. der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft hiermit aufgefordert, vom 9. Juni d. Js. ab ihre Aktien bei der Haupt⸗Kasse der Gesellschaft in

Berlin oder bei der Direktions⸗Kasse in Hamburg

zur Abstempelung einzureichen und die baare Zu⸗ zahlung von 60 pro Aktie in Empfang zu nehmen. Bei größeren Posten können jedoch die abgestempelten Aktien nebst der Zuzahlung nicht so⸗ fort, sondern erst einige Tage nach der Einlieferung der Aktien gegen Wiederablieferung der ertheilten Interimsquittung ausgehändigt werden.

Anmeldescheine sind bei den bezeichnete Kassen in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 28. Mai 1884.

Die Direktion

der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn Gesellschaft.

8 Simon. [25378] Bekanntmachung. 1 Von den 4 %gen Kreisobligationen des Kreises Heilsberg sind pro 1884 folgende Nummern aus⸗ geloost: Litt. A. Nr. 2 über 3000 ℳ, 3 Litt. B. Nr. 101 und 166 je über 1500 ℳ,

eiden

Litt. C. Nr. 30 127 161 und 177 je über 600 ℳ, Litt. D. Nr. 9 53 56 57 130 145 199 210 252 -312 352 361 406 410 431 462 497 498 und 509 je über 300 „Diese Obligationen werden privilegienmäßig ge⸗ kündigt. Die Rückzahlung erfolgt vom 1. Zult 1884 ab bei der Kreiskommunalkasse in Guttstadt. Der Betrag etwa fehlender Coupons wird von dem Kapitalbetrage abgezogen. Guttstadt. en 21. Mai 1884. Die ständische Kommission für den Chansseebau 1 im Kreise Heilsberg. 1

1253871 Bekanntmachung.

Die gemäß §. 8 des Allerhöchsten Privilegiums vom 28. März 1877 vorzunehmende Ausloosung der pro 1884 zu amortisirenden, auf den Inhaber lau⸗ tenden Obligationen der Stadt Hagen i. W.

wird am Montag, den 16. Juni er., Nachmittags 5 Uhr, in dem Sitzungssaale des hiesigen Rathhauses öffent⸗

98 4. r 2 2 2 lich stattfinden, was zufolge §. 9 a. a. O. hiermit

bekannt gemacht wird. Hagen, den 28. Mai 1884. Das Bürgermeisteramt.

VBerschiedene Bekanntmachungen.

[25391] 8 Jentgel-Ndeliseher Tg-; Eisenbahn⸗ u. Dampfschiffs Actiengesellschaft.

Actionaire des Deutsch⸗Nordischen werden zu der am Mittwoch, den 18. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, im Bureau des Deutsch⸗Nordischen Aoyd (Georgs⸗ straße 69) stattfindenden Generalversammlung hier durch ergebenst eingeladen. Tagesordnung. 1) Bericht des Vorstandes. 2) Wahl des Aufsichtsraths Rostock, den 26. Mai 1884

Der Vorsitzende des Aufsichtsraths.

Bürgermeister Dr. A. Simonis.

Die Lloyd

Oberlausitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft [25382] Kohlfurt Falkenberg. Die Aktionäre der Oberlausitzer Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft werden hierdurch zu der Montag, den 30. Juni a. c., Vormittags Punkt 10 Uhr, im Stationsgebäude zu Ruhland abzuhaltenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1) Bericht des Aufsichtsrathes und der Direktion über die Lage des Geschäftes, Vorlage der Jahresrechnung und Ertheilung der Decharge für Geschäfts⸗ und Rechnungs⸗ führung an Aufsichtrath und Direktion, eventuelle Beschlußfassung über bis spätestens 10. Juni von Aktionären bei dem Aufsichts⸗ rathe angemeldete Anträge, Ergänzungswahl für ein durch das Loos ausscheidendes Mitglied des Aufsichtsrathes. Die §. 14 der Statuten vorgesehene Deposition von Aktien kann außer bei einer Behörde oder bei einer öffentlichen Anstalt auch bei unserer Haupt⸗ kasse zu Cottbus stattfinden und hat der Depositen⸗ schein die Anzahl sowohl der deponirten Stamm⸗ als Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien nachzuweisen. Cottbus, den 27. Mai 1884. Otto Freiherr von Welck, Vorsitzender.

Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗

Gesellschaft.

uf den 3. Juni a. c. einberufene XXVI. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre ist wegen unzureichender Anzahl von angemeldeten Theilnehmern, wie auch wegen nicht hinlänglichem

Aktiendepot nicht zu Stande gekommen.

Der Verwaltungsrath beehrt sich daher, unter Bezugnahme auf §. 26 der Statuten, die Herren

Aktionäre in Kenntniß zu setzen, daß der

wiederholte

Termin zur Abhaltung der gedachten

XXVI. ordentlichen Generalversammlung auf den 20. Juni lI. Z., um 2 Uhr Nachmittags, festgesetzt worden, und dieselbe im Bahnhofslokale der Hauptstation Warschau statt⸗

finden wird. 1 Die an diesem Tage erschienenen Aktionäre sind conf. §. 26 der Statuten, ohne Rücksicht auf

ihre Anzahl und die Höhe der von ihnen deponirten Aktien, befugt, über Gegenstände, welche auf der Tagesordnung der nicht zu Stande gekommenen XXVI. ordentlichen Generalversammlung gestanden haben,

zu beschließen. 1“ 8 8 3 Jeder Aktionär, welcher an der wiederholt einberufenen XXVI. ordentlichen Generalversammlung

Theil nehmen oder sich bei derselben vertreten lassen will, bat, insofern dies noch nicht geschehen, bis zum 10. Juni l. J, Nachmittags 2 Uhr, mindestens vierzig Stück Aktien oder Genußscheine bei der Hauptkasse der Gesellschaft in Warschau, oder bei einem der folgenden Bankbäuser zu deponiren: in St. Petersburg: bei der Filiale der Warschauer Handelsbank, oder bei Herren G. Sterky & Sohn, in Berlin: bei der Filiale der Mitteldeutschen Direction der Disconto⸗Gesellschaft, in Breslau: beim Schlesischen Bankverein, in Frankfurt a. M.: bei Herren M. A. Herrn J. Weiller Söhne, in Dresden: bei der Dresdener Bank5,V in Leipzig: bei der Leipziger Disconto⸗Gesellschaft, 8 in Amsterdam: bei Herren Lippmann, Rosenthal & Cie in Brüssel: bei Herren Brugmann Söhne, in London: bei Herren N. M. Rothschild and Sons, in Krakau: bei der Galizischen Bank für Handel und Industrie. Die Aktien sind mit drei gleichlautenden Nummerverzeichnissen einzureichen. Eins derselben erhält der Deponent mit dem Quittungsvermerk der betreffenden Kasse zurück, das zweite verbleibt beim Devot⸗ dritte wird, mit dem Gesellschaftsstempel versehen, der Eintrittskarte zur Generalversammlung eigefügt.

Credit⸗Bank, oder bei der

von Rothschild & Söhne, oder bei

Die Depositalquittungen werden mit den Nummern I. II. III. versehen, und die deponirten Aktien nach der Generalversammlung, gegen Rückgabe der Depositalquittung Nr. I., dem Deponenten wieder ausgehändigt. 8 bG“ 1 Warschan, den 26. Mai 1884.

Der Verwaltungsrath.