— 8 8
Sriritus per 100 Livxer. à 100 % = 10 000 %. Term ne fest und hüher. Gek. 310 000 Liter. Künd'gungspreis 50 8 % Loco mn Fass 50.5 bez. ver diesen Monat und per Juni-Juli 50 7 — 50,1 bez., per Juli-August 51,3 — 51.5 bez., per August-September 51 8 — 51. 1 bez., per September-Oktober 51 — 51,2 bez., per Oktober- Norember 50,4 — 50.5 bez., per November-Dezember 49 7 bez. nas P-nn Per 100 Liter à 100 % = 10 000 % loco ohne Fass
7 bez.
Weizenmehl No. 00 26.00 — 24,75, No. 0 24.50 — 22.75, No. 0 u. 1 22 00. 21.00. — Roggenmehl No. 0 22.75 — 20,75 No. 0 u. 1 20.50 — 17.75 per 100 Kilogramm brutto incl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.
Stettin, 4. Juni. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen unverändert, loco 161,00 — 178,00. pr. Juni Juli 174,00. pr. September-Oktober 178,00. Roggen rubig. loceo 130.00 — 146.,00, pr. Juni-Juli 142.00, pr. September- Okiober 140 50. Rüböl unverändert, pr. Juni 55 00. pr. September- Oktober 53.70. spiritus fest, loco 51,00. pr. Juni-Juli 51. 30, per August Sept. 52,30, pr. September-Oktober 51,00. Petroleum loc0 8.00
Posen, 4 Juni. (W. T. B.)
Spiritus loco obne Fass 49 60. pr. Juni 49.90 pr. August 50. 80, per September 50,80, pr. Oktober 49,60. Gekündigt 5000 Liter. Fester.
Breslanu. 5. Juni. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per Juni- Juli 50.60, do. pr. Angust-September 51.50, do. pr Septbr.-Oktbr. 50.50. Veizen pr. Juni 187. Roggez pr. Juni 152.50, do. pr. Juli- August 150,00, do. pr. September-Oktober 148,00. Rüböl loco Inni 58 00. do. pr. Juni-Juli —,—, do. pr. September-Oktober 55.00. — Zink: Umsatzlos. — Wetter: trübe.
Cöln, 4. Juni. (w. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 18,75, fremder 19.25. pr. Jnli 17 60. pr. November 18,05. Roggen loco aiesiger 15 50, pr. Juli 14.45 pr. November 14,45. Hafer loco 16.50. Rüböl loco 29.80 per Oktober 28,60.
Bremen, 4 Juni (W. 1 B⸗
Petroleum (Schiussbericht) fest, Standärd white loco 7 45. — Juli 7,60, pr. August 7.70, pr. August-Dezember 7,90. Alles
rief.
Hamburg, 4 Juni [W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine matt. pr Juni-Juli 169 00 Br. 168,00 Gd, pr. suli-August 171.00 PBr. 170,00 Gd., Roggen loco unverändert. auf Termine ruhig., pr Juni-
Juli 133,00 Br. 132.00 Gd., pr. Juli-August 132,0, Br., 131 00
64., Hafer u. Gerste unverändert. Rüböl ruhig. loco 58, pr. Ok- tober 56 ½. Spiritus unverändert pr. Juni 41 ¼ Br. pr. Juli-Auzust 42 ¼ Br. pr. August-September 43 ¼ Br., pr. Sept.-Oktober 43 † Br. Kaffee ruhig. Umsatz 2000 Sack. Petroleum still. Stand white looο 7.65 Br. 7.55 Gd., pr. Juli 7,60 Gd., per Angust- zember 7 85 Gd — Werter: Schön.
Wien, 4. Juni. (W. T. B)
Getreide markt. Weiszen pr. Juni 9,62 Gd., 9.67 Br., per Herbst 10.10 Gd., 10.14 Br., Roggen pr. Juni 8.23 Gd., 828 Br., per Herbst 8,23 Gd., 8.27 Br. Mais pr. Juni 6 90 Gd. 6 95 Br., per September-Oktbr. 7,15 Gd., 7.20 Br. Hater Pr Juni 8.50 Gd., 8 60 Br., pr. Herbst 7,12 Gd., 7,17 Br.
Pest, 4. Juni. (W. T. B.,
Produktenmarkt. Weizen loco schwach behsuptet. pr. Herbst 9.84 Gd., 9,85 Br. Hafer pr. Herbst 6,71 Gd., 6.73 Br. Mais pr. Juni-Ivli 6.46 Gd., 6.48 Br. — Wetter: Windig.
Amsterdam, 4. Juni. (W. T. B.) 8
Getreidemarkt. Weizen pr. November 240. pr. Oktober 162.
Amsterdam, 4. Juni. (W. T. B.)
Roggen
Zucker fest. Nr. 3 pr. 100
Antwerpen, 4. Juni. (W. T. B.) 8 8
Petroleummarkt (Schlussbericht) Rafänirtes, Type
weiss, loco 18 ½ bez. u. Br., pr. Juli 18 ¾ Br., pr. August 19 Br., per September-Dezember 19 ¾ Br. Ruhig.
London, 4 Juni. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 6 Weizenladungen. — Wetter: Regen.
London, 4. Juni. (W. T. B.) bs Havannazucker Nr. 12 17 nominell, Rüben-Rohzucker 14 ⅔ räge.
London, 4 Juni. (W. T. B.) 8—
Getreidemarkt (Schlussbericht) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 21 650, Gerste 730, Hafer 27 450 Qrts.
1 Weizen ruhig, unverändert, in australischem mässiges Ge- schäft, angekommene Ladungen stetig. ruhig. Mehl träge. ordinärer Hafer t sh. billiger. Mais knapp, Gerste anziehend.
Liverpool, 4 Juni. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umzatz 10 00 B., davon für Spekulation und Export 2000 EB. Ruhig. Miaddl. amerikanische Juni-Juli-Lieferung 65⁄1⁶½. Juli Aug.-Lieferung 625/1¼. Ang.-Septbr.- Lieterung 628,14, September-Lieterung 6 ½. September-Oktober- Lieferung 6271%. Oktober-Norember-Lieferung 6 ½, November-De- zember-Lieferung 6816 d. ..
SGlasgow, 4. Juni. (W. T. B.)
Roheisen (Schluss.) Mixed numbers warrants 40 ¼ ah.
Leith, 4. Jum. (W. T. B.) 8
Getreidemarkt. Markt sehr matt. Preise für alle Artikel unveränd t.
Paris, 4. Juni. (W. T. B.)
Praduktenmark:. Weizen ruhig. pr. Juni 23.30. pr Juli 23,60. pr. Jnli-Angust 23,60, pr. September-Dezember 23,80. Mehl 9 Marques bebauptet. pr. Juni 47.40. pr. Juli 47.80 pr. Juli
Anugust 48,25, pr. September - Dezember 49,25. Rüböl fest,
pr. Juni 67,50. pr. Juli 68,00. pr. Juli-August 68,50, Pr. Septbr.- Dezember 70.75. Spiritus ruhig. pr. Juni 45.75, vr. Ju!i 46.00, pr. Juli-Angust 46.25, pr September-Dezember 46,50. . Paris, 4. Juni (W. T. B.) . Rohzucker 8So ruhig, loco 40 00 à 40,25. Weisser 8 1 — Kg. pr. Juni 47.75, pr. Juli 47,80, Pr. Juli-August 47.80. pr. Oktober-Januar 49,00. “ New-York, 4 Juni. (W. T. B.) Waarenvericht. Baumwolle in New-York 11 16. do. in New-
Orlean 11 ¼. Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New-York 81¼ Gd. do. in Phiadephia 8 Gd., rohes Petroleunm in New-York 7t. do. Pipe line Certücates — D. 76 C Mehl 3 D. 50 C. Rother Winterweinen loco 1 D. 2 C., do. pr. Juni 1 I“ do. pr. Juli 1 D. 3 ½ C., do. pr. August 1 D 5 C. Mais (New. — D. 62 ¼ C. Zuesker (Fair refining Muscovades) 415,16 Kaffee (fair Rio-) 9 ¾ Schmiz (Wilcoz, 8,50 do. Fairbanks 8 40, do. Rohe & Brothers 8,40 Speck Getreidefracht 3
Ausweis über den Verkehr aur dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-Vieh- hofs vom 3. Juni 1884. Auftrieb und Marktpreise (nach Schlachtgewicht). “
Rinder. Auftheb 2963 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg) J. Qmalität 112 — 192 ℳ. II. Qualität 94 — 100 ℳ, III. Qualität 84 — 90 ℳ, IV. Qualfät 78 — 82 ℳ 88
Schweine. Auftrieb 4978 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklelburger 90 ℳ. kony 92 — 94 ℳ schweine a. gute 6— 88 ℳ, 2—84 ℳ,
— ℳ., Serben — ℳ
Kaälb er. Auftreb 1620 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg) I. Qualität 0.84 — 1.04 ℳ. II. Qualität 0.60 — 0.80 ℳ b
Schafe. Auftrich 9814 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität 0,90 — 1.02 6. II. Qualität 0.66— 0.80 ℳ
Generalversammlungen. Verein Berliner Kaufleute und Industrieller. Ausserord. Vers. zu Berlin. Aktien-Gesellschaft für chemische Industrie zu Schalke. Ord. Gen.-Vers. zu Cöin.
Wetterbericht vom 5. Juni 1884. 8 Uhr Margens.
Barometer auf e. n 8 Eillimster. Mullaghmore 758 Aberdeen .. 756 Christiansund 757 Kopenhagen. 753 Stockholm.. Haparanda wolkenlos St. Petersbg. Regen Moskaun.. . 5 heiter Cork. Queens- town. Brest... Helder. .. “ Hamburg Swinemünde. Neufahrwass. Memel.. R11“ Münster Karlsruhe.. Wiesbaden München Chemnitz Saerm 1“ Breslan Ile d'Aix.. Triest ..
——
Temperafnr Wetter. in 0 Celsiug 50 C. =40R.
bedeckt 11 wolkig 9 wolkenlos 11 bedeckt 14 bedeckt
Stationen.
wolkig halb bed. bedeckt wolkig Regen bedeckt Regen¹) Regen²) wolkig halb bed. bedeckt bedeckt ³) Regen bedeckt ⁴) bedeckt Regen bedeckt³) wolkig Regen
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.»“) Etwas böig. Nachts Regen. ²) See leicht bewegt. ³) Ges Nachmittags und Nachts Regen. ¹) Nachmittags von 34 Uhr Gewitter. 5) 4 ½ Uhr Nachmittags Gewitter und Nachts und Früh Regen. 8
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Jordeuropa. 2) Küstenzane von Irland bis Ostpreussen. 3) Mittal⸗ suropa südlich dieser Zone. 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach O8t eingehalten
Skala für die Windstärke iser Zug. 2⸗ 3 = schwach. 4 = mässig. 5 8 = stürmisch, 9 = Sturm. 10 Sturm. 12 = Orkan.
1 Uebersicht der Wwitrerung. 1 Die Depression. welche gestern über Ostdeutschland lag. hat sich langsam ostwärts nach dem westlichen Russland entfernt. Eine neue, wenig umfangreiche Depression liegt am Skagerrak Bei meist schwacher nördlicher bis westlicher Luftströmung ist das Wetter über Deutschland trübe, vielfach. insbesondere auf der Südhälfte, regnerisch und allenthalben kühler. In Chemnitz Grünberg und Breslau fanden gestern Nachmittag Gewitter statt. 8 füelen 22 mm Regen. Die Temperatur liegt in eutschland ausser im äussersten Nordos 4 orm im westdeutschen Binnenlande 2 — 6 e Deutsche Seewarte.
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He- (v 9028
2 vna 8 22 Bancazinn 53.
Beträge lauten auf T
eise der Deutschen Zetrelbauten vom 15. Mai 1884.
ausende Mirk.)
cefahrers Robert Neumann und ladet diesen agten zur mündlichen Verhanodlung des Rechts⸗
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Segen ombard⸗ 8 forderun⸗ ie
Vor⸗ 2591 -K.; gSell.
Noten⸗ 1 die
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Fegch. S Gegen [Verind. Gegen streits vor das Königliche Amtsgericht zu Marggra⸗ lichkeite -
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Umlauf. . Verbind⸗ Vor⸗ sauf Kün⸗ Vor⸗
bowa auf den 11. Juli 1884, Vormittags 9 Uhr Zum Zwecke der öffentlichen Z2e.nn wird
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eichsbank.. “ se 5 altpreußischen Banken sächsischen Banken. † norddeutschen Banken urter Bank. rische Notenbank† De Ncblenbantd . .
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Sieier Auüuszune 8 dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1““
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8 Gütertrennung.
Durch Urtheil des La
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02 Mülbhausen i. E. vom 21. Mai 1884 ist zwischen ber orene olg. u ibre „ Xssopgß Tberese, gebore ie Zolg, und ihrem Ehemann Joseph
Merkel, Bäcker, mit w ie zu Altmünsterol i. E.
2
Theater. Schauspiele. ag V orstellung. Die Meistersinger von
Froße Oper in 3 Akten von Richard 8 Frl. Horina, Walthe
2
Ir 5 t.⸗ Tbostoe 1
Stadt⸗Theater bmidt, Hr. Fricke, Anfang 6 ½ Uhr. . 149. Vorstellung. Viel Lä flammen. stspiel in 5 Akten von Shakespe 7 Uhr. L. Tieck. Anfang 7 Uhr.
3 5
Deutsches Theater. Freitag: Der Hütten⸗ besitzer.
Sonnabend: Don Carlos.
Sonntag: Der Hüttenbesitzer.
8 ie folgenden Ta
Rich. Gense.
„ 1 . . 7 4 œ.. 2 Walhalla-Operetten-Theater. Freitag ud d ge: Nanon. Operette in 3 Akta, frei nach einem Lustspiele der Herren Theaulon uch ; d'Artois von F.
ten täglich Großs Königlichen Lan
: Musikcorps Ruschewech, den 1. November 1884, Vormittags 11 3 Uh
Arnolsd „ 1 .⸗ er Aufford⸗ . b 5 Arnold und die Haufs⸗ mit der Aufforderunz, einen bei dem gedachten G
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8 9 — ,5 84 ₰4 1 8 2„ 9 8. 8 2 2257 7 der Wiener Duettisten Herun richte zugelassenen Anwalt zu bestellen
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird di In die Liste bei dem Königlichen Land⸗
2 —†2 hner . es Kärnthner Damenqua
Sboerb. Ie. P⸗. 2;73 2 Oberbayperischen Natursängr. Auszag der Klage bekannt gemacht.
Sühneversuch fällt weg.
Otto,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts —
Berlin I.
Sosef Herrmonn „ ell u. Rich. Genée, Musik 913 es⸗Hüttes, Gemeinde Ur —2 „ Mufit vit 8 1 ertreten d rch Rechtsa w1Sn — 1
„ 51† 8 oert ucaeen
Wallner-Theater. S Villa Friedelsruh. Posse mit Gesang in 4 Akten
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s von Oito Schreyer und Hermann Hirschel. Musik — n 8 8 — 18 — . — 11
von G. Michaelis.
Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater. Freitag: Viertes Gastspiel der Frau Marie Geistinger. Zum 4. Male: Lili. Schwank mit Ge⸗ sang in 3 Akten von A. Hennequin und Th. Millaud. Musik von Heros
Sonnabend: Lili.
Krolfls Theater. Freitag: Gastspiel der
Köräglich württembergischen Kammersängerin Frau Warie Schroeder⸗Hanfstaengl: Der Barbier von
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Familien⸗Nachrichten.
EggEa s 8 Frl. Olga Kauffmann mit ar Pfahl (Danzia). —
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Hrn 8 Zwerke der u Hrn. ai. eaen Zwecke der öffentlichen
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eh. Regierungs⸗Rath Wilh. — Hr. Adolf Graf 8
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Sevidla. Komische Oper in 3 Akten von Rossini.
osine: Frau Schroeder⸗Hanfstaengl).
Bei gunstigem Wetter vor und nach der Vor⸗ 5 11 5 r. . . ““
stellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des [26425]
Sommergartens, Großes Doppel⸗Concert unter
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9 fong 54 r rGSrafnrnn 3 5.„,11. 7. Anfang 5 ½, der Vor kellung 6 ½ Uhr. daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann . 9 ℳ sind Louis Domnauer, früher zu Berlin, zur Zeit dem Aufenthalt nach lassung, Ehebruchs, grober Ebrenkränkungen und unwiderste mit dem Antrage: das zwischen den Parteien Ehe zu trennen und den Beklag n gen 300 ℳ und Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ mit dem Antrage auf öffentliche Ladung
bekannten
Belle-Alliance-Theater. Freitag:; Gavaut, Minard & Comp. Posse in . von Edmond Gondinet.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. Oeffentliche Zustellung.
4 r Die Frau Domnauer, Bertha, geb. Cohn ;3 5 erren Masik rekto 8 8 21,z5 8— 1 Ulg bLbmnmne en, — ertha „ geb. 8 0 n zu 2 Rusikdirektoren G. Luestner und Berlin, pertreten durch den Rechtsanwalt Sachs
allein schuldigen Theil zu erkl
Kaufmann Paul
—489 von Czukten, 2) seine Kinder: unbekannt, wegen boslicher Ver⸗ .Lonis, Polizeili widerrechtlicher 8 nann, Oek Robert, Seefa 8 marine, sämmtlich bereits großjährig,
Oeffentliche Zustellung. Herrmann, ehemals Müller
keis, und Cert. 81i Bekanntmachung.
en Landgerichts zu Colmar i. E.
auf g- 27. September 1884, w Vormittags 9 Uhr ——. „ — Bro⸗ 2 2 1 — 8 hn: Hrn. Dr. H. Breken⸗ mit der Aufforderung, einen bei Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. [26400]
ustellung. 1 IIos aus 23552 2 PBas schoes 42 2 4 aus Lähn s Amtsgericht. Rechtsanwa 8
—
gegen
¹) die Wittwe Louise Neumann, geb. Korte,
wohnt, die Gütertrenn Mülhausen, den 2. Juni
[26320]
err , Ir. . 7 „ 1 *2 8 15 8 gericht zu Guben zug zen Rechtsanwälte ist ein⸗
8222
schung der Eintragung des Rechtsanwalts 3 Valentin Gener zu Hamburg in den unterzeichneten Gerichten zugelassenen ird hierdurch bekannt gemacht. ai 1884.
O L — —n
dem 1b 3 Bekanntmachung. ustellung 3 Am 3. Juni 1884 ist der bisher bei dem hiesigen Amtsgeri 8 Far. 25* Amtsgeri zer Rechtsanwalt Dr. Friedrich Hermann Reuschle, welcher nach Borna t
Sere,n PBi⸗e, — . 36 37
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zuwag182F „wWoson zugelassen gewesene
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [26206] Bekanntmachung. Den 19. d. Mts. sollen in Submission vergeben erden:? : 3585 kg bestes Petroleum, 3 Uhr:
„ I n Berlin,
1 2 SpbSegle de andels⸗
we; 4 K-fes. 1 be5 Fesaenn 2 Herrmann, Oekonom in Czukten, 10 000 kg gelesene Zwickauer Pechwürfelkohlen Ia.
hrer be
bbekoh Bedingungen sind im Bureau, große Jäge Se 44, einzuseben.
Naumburg a. S., den 3. Juni 1884.
“ Die Garnisonverwaltung.
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Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
früeweehh für den Raum einer Bruckzeile 30 21
Neichs ⸗Anz
aat
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Amtsgerichts⸗Rath Liermann zu Straßburg i. E., bisher zu Wasselnheim, und dem Sanitäts⸗Rath Dr. Leh⸗ nerdt, dirigirenden Arzt am Elisabeth⸗Krankenhause zu Berlin, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Steuer⸗ Direktor z. D. Heinrich zu Colmar i. E. den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Privatforstrevier⸗ Verwalter Rößler zu Forsthaus Gahro im Kreise Luckau, dem herrschaftlichen Förster Sallani zu Reddern im Kreise Calau, dem Hofaufseher Andreas Hohmann zu Gut Brumby im Kreise Calbe und dem Gedingehäusler Johann Tzaschel zu Troitschendorf im Kreise Görlitz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 1“
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: 92 ☛ des Großkreuzes mit Schwertern des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen: dem General⸗Lieutenant von Legat, Commandeur der 30. Division, und dem General⸗Lieutenant von Olszewski, Commandeur der 20. Division; des Commandeurkreuzes zweiter Klasse desselben b Ordens: ddem Obersten Brauns, „Commandeur des Ostpreußischen Dragoner⸗Regiments Nr. 10; 8 2 F 2 8. 8 . des Ritterkreuzes erster Klasse mit der Krone des Großherzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens 1 Philipps des Großmüthigen: ddem Major Caspary vom 3. Westfälischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 16; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löͤwen: dem Major Freiherrn von Schele, persönlichen Adju⸗ tanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant Gühler I., Adjutanten der 60. Infanterie⸗Brigade; des Herzoglichbraunschweigischen Verdienstkreuzes erster Klasse: dem Vize⸗Feldwebel Boll vom 5. Pommerschen Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 42, Divisionsschreiber bei der 30. Division; des Herzoglichbraunschweigischen Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Sergeanten Trüe vom 4. Magdeburgischen Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 67; sowie der Königlich sächsischen Rettungs⸗Medaille am weißen Bande: dem Garde⸗Füsilier Mehnert vom 1. Großherzoglich
Hessischen Infanterie⸗ (Leibgarde⸗) Regiment Nr. 115.
Deutsches Reich.
Gesetz, betreffend die Verlängerung der Gültigkeits⸗ dauer des Gesetzes gegen die gemeingefaährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878. Vom 28. Mai 1884.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. 1 2* verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung
des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
Die Dauer der Geltung des Gesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 351) wird unter Abänderung des §. 2 des Gesetzes vom 31. Mai 1880, betreffend die authentische Erklärung und die Gültigkeitsdauer des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 117), hierdurch bis zum 30. September 1886 verlängert. 1
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 28. Mai 1884.
(L. S.) Wilhelm. 8 von Bismarck.
betreffend die Abänderung des Gesetzes
eingeschriebenen Hülfskassen vom 7. Apri Vom 1. Juni 1884.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,
König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: Artikel 1. 8 8
Im §. 1 des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 125 ff.) werden hinter „bezwecken“ in Zeile 2 eingeschoben die Worte:
„und auf freier Uebereinkunst beruhen.“ Artikel 2.
Die Nr. 3, 5, 6 des §. 3 des genannten Gesetzes werden durch folgende Bestimmungen ersetzt:
3) über die Höhe der Beiträge;
5) über die Bildung des Vorstandes, über die Legi⸗ timation seiner Mitglieder und den Umfanz seiner Be⸗ fugnisse;
6) über die Zusammensetzung und Berufung der General⸗ versammlung und über die Art ihrer Beschlußfassung;
6a) über die Bildung und die Befugnisse der örtlichen Verwaltungsstellen, falls solche errichtet werden sollen.
Artikel 3.
Die Absätze 3 und 4 des §. 4 des genannten Gesetzes werden durch folgende Bestimmungen ersetzt:
Abänderungen des Statuts unterliegen den gleichen Vor⸗ schriften. Ueber die Zulassung einer Abänderung, durch welche der Sitz der Kasse verlegt werden soll, hat die Behörde des alten Sitzes zu entscheiden. .
Die Zulassung einer Kasse, welche örtliche Verwaltungs⸗ stellen einrichtet, ist bei derjenigen Verwaltungsbehörde zu er⸗
wirken, in deren Bezirk die Hauptkasse ihren Sitz nimmt. Auf den Antrag der Kasse hat die höhere Verwaltungs⸗ behörde bei der Zulassung zugleich zu bescheinigen, daß das Statut den Vorschriften des §. 75 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883 genügt. Wird die Bescheinigung versagt, so sind die Gründe mitzu⸗ theilen. Gegen die Versagung steht der Rekurs gemäß Ab⸗
satz 2 zu. Artikel 4.
Am Schlusse des ersten Absatzes des §. 6 des genannten Gesetzes werden hinter „Vorstandes“ die Worte:
„oder einer örtlichen Verwaltungsstelle; vergleiche eingeschoben. Artikel 5.
Der vierte Absatz des §. 7 des genannten Gesetzes wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
Der völlige oder theilweise Ausschluß der Unterstützung ist nur in Fällen solcher Krankheiten zulässig, welche sich die Mitglieder vorsätzlich oder durch schuldhafte Betheiligung an Schlagereien oder Raufhändeln, durch Trunkfälligkeit oder geschlechtliche Ausschweifungen zugezogen haben. Soweit die Unterstützung in Gewährung freier ärztlicher Behandlung oder Arznei besteht, kann sie auch in diesen Fällen nicht ausge⸗ schlossen werden.
„Alrtikel 6.
Der Absatz 2 des §. 8 des genannten Gesetzes wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
Nach Maßgabe des Geschlechts, des Gesundheitszustandes, des Lebensalters, der Beschäftigung oder des Beschäftigungs⸗ ortes der Mitglieder darf die Höhe der Beiträge verschieden
bemessen werden. Artikel 7.
Die §. 9, 14, der dritte Absatz des §. 21 und der §. 23 des genannten Gesetzes werden aufgehoben; der zweite Absatz des §. 16 wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
„Die Mitglieder des Vorstandes, welche die Kasse gericht⸗ lich und außergerichtlich vertreten, haben in der Generalver⸗ sammlung nur eine berathende Stimme.“
Im §. 28 werden die Worte:
„Kassen, in Ansehung derer eine Beitrittspflicht der Arbeiter nicht begründet ist, können“ ersetzt durch die Worte: “ „Die Kasse kann“. Artikel 8.
Der §. 10 des genannten Gesetzes wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
Der Anspruch auf Unterstützung kann mit rechtlicher
Wirkung weder verpfändet, noch übertragen, noch gepfändet und darf nur auf geschuldete Beiträge aufgerechnet werden. Artikel 9.
Der §. 11 des genannten Gesetzes wird aufgehoben; der erste, zweite und dritte Absatz des §. 12 werden durch folgende Bestimmung ersetzt:
Als Krankenunterstützung können den Mitgliedern
Krankengeld, ärztliche Behandlung, Arznei und andere Heil⸗ mittel, Verpflegung in einem Krankenhause, sowie die geeig⸗
neten Mittel zur Erleichterung der ihnen nach der Genesung verbliebenen körperlichen Mängel gewährt werden.
Auch kann die Krankenunterstützung an Wöchnerinnen gewährt und die Gewährung ärztlicher Behandlung auf die Familienangehörigen der Mitglieder ausgedehnt werden.
Im §. 13 werden die Worte:
„in den §§. 11 und 12“ ersetzt durch die Worte: „im §. 12“. Artikel 10.
Im §. 15 des genannten Gesetzes wird zwischen dem zweiten und dritten Satze folgende Bestimmung eingeschoben:
Wegen Ueberschreitung der Altersgrenze, über welche hinaus nach Bestimmung des Statuts Mitglieder nicht auf⸗ genommen werden, und wegen Veränderung des Gesund⸗ heitszustandes, von welchem nach Bestimmung des Statuts die Aufnahme abhängig ist, darf der Ausschluß nicht erfolgen.
Artikel 11.
Hinter §. 19 des genannten Gesetzes werden folgende
Bestimmungen eingeschoben: §. 19a.
Die Kasse kann für bdestimmte Bezirke örtliche Verwal⸗ tungsstellen errichten und denselben folgende Befugnisse er⸗ theilen: 8 1) Beitrittserklärungen und Austrittserklärungen ent⸗ gegen zu nehmen, sowie Handzeichen Schreibensunkundiger in Gemäßheit des §. 6 Absatz 1 zu beglaubigen;
2) die Kassenbeiträge zu erheben, über Stundungsgesuche zu entscheiden, die Unterstützungen auszuzahlen, sowie die ein⸗ gehenden Gelder, vorbehaltlich anderweiter Verfügung des Vorstandes über dieselben, bis zum Belaufe einer durchschnitt⸗ lichen halben Jahresausgabe zum Zweck des Betriebes zu verwahren und anzulegen;
3) Einrichtungen zur Wahrnehmung der Krankenkontrole zu treffen.
§. 19 b.
Der Versammlung der Kassenmitglieder, für welche die örtliche Verwaltungsstelle errichtet ist, kann die Befugniß bei⸗ gelegt werden:
1) die Mitglieder der örtlichen Verwaltung und den Kassenarzt für den Bezirk derselben zu wählen. Die Wahlen bedürfen der Bestätigung des Vorstandes (§. 16). Der Letztere ist befugt, die Gewählten, welche bei der Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten den gesetzlichen oder statutarischen Anforde⸗ rungen nicht genügen, zu beseitigen und durch andere zu ersetzen;
2) Kassenrevisoren für die Kasse der örtlichen Verwal⸗ tungsstelle und Krankenbesucher für den Bezirk derselben zu wählen;
3) einen oder mehrere Abgeordnete zur Generalversamm⸗ lung zu wählen, sofern diese statutenmäßig aus Abgeordneten besteht; 4) Anträge und Beschwerden in Angelegenheiten der Kasse an die Generalversammlung zu richten.
§. 19 c.
Weitere, als die in den §§. 19a, 19 b bezeichneten Befug⸗ nisse dürfen den örtlichen Verwaltungsstellen und der Ge⸗ sammtheit der Mitglirder ihres Bezirks nicht beigelegt werden.
Die Kasse hat der Aufsichtsbehörde, in deren Bezirk sie ihren Sitz hat, von der Errichtung jeder örtlichen Verwal⸗ tungsstelle binnen zwei Wochen, unter Angabe des Sitzes und Bezirks derselben und unter Bezeichnung der Personen, welche zur Zeit die örtliche Verwaltung führen, Anzeige zu er⸗ statten. I1I11“ Die Aufsichtsbehörde hat die Anzeige, sofern die örtliche Verwaltungsstelle ihren Sitz in dem Bezirke einer anderen Aufsichtsbehörde hat, dieser mitzutheilen.
Von jeder Aenderung des Bezirks der örtlichen Verwal⸗ tungsstelle und der Zusammensetzung ihrer Verwaltung hat diese der Aufsichtsbehörde ihres Sitzes Anzeige zu erstatten.
Ariikel 12.
Im Absatz 3 des §. 20 des genannten Gesetzes die Worte:
„mit der durch §. 14 gegebenen Maßgabe“ gestrichen. 8 Ariikel 13. 3 2 des §. 21 des genannten Gesetzes werden die Worte: die Zahl der zu wählenden Abgeordneten muß jedoch mindestens dreißig betragen“ durch folgende Worte ersetzt: „die Zahl der zu wählenden Abgeordneten muß jedoch mindestens zwanzig betragen und doppelt so groß sein, als die Zahl der Vorstandsmitglieder.“
Der Paragraph erhält außerdem folgenden Zusatz: Soll die Wahl der Abgeordneten von den Mitgliedern ach Abtheilungen vorgenommen werden, so muß die Bildung der Wahlabtheilungen und die Vertheilung der Abgeordneten
auf dieselben durch das Statut erfolgen. h