1884 / 131 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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öEEE114A“*“; Im Absatz 1 des §. 22 des genannten Gesetzes wird das Wort: „Zahlungsstelle“ durch die Worte ersetzt: „örtliche Verwaltungsstelle“. 8 Artikel 15. Die §§. 25, 26, 27 werden durch folgende Bestimmungen ersetzt:

Die Kasse hat einen Reservefonds im Mindestbetrage der

. durchschnittlichen Jahresausgabe der letzten fünf Rechnungs⸗ jahre anzusammeln und erforderlichenfalls bis zu dieser Höhe

zu ergänzen.

So lange der Reservefonds diesen Betrag nicht erreicht, ist demselben mindestens ein Zehntel des Jahresbetrages der Kassenbeiträge zuzuführen. 5

8. .

Ergiebt sich aus den Jahresabschlüssen der Kasse, daß die Einnahmen derselben zur Deckung ihrer Ausgaben einschließ⸗ lich der Rücklagen zur Ansammlung und Ergänzung des Reservefonos nicht ausreichen, so ist entweder eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Kassenleistungen herbei⸗ zuführen.

Unterläßt die Kasse, eine dem Bedürfnisse entsprechende Abänderung herbeizuführen, so hat ihr die höhere Verwal⸗ tungsbehörde auf Grund eines sachverständigen Gutachtens zu eröffnen, in welcher Art und in welchem Maße dieselbe für erforderlich zu erachten und binnen welcher Frist dieselbe herbeizuführen ist. Die Frist muß auf mindestens sechs Wochen bestimmt werden. K8

§. 27.

Die Kasse ist verpflichtet, in den vorgeschriebenen Fristen und nach den vorgeschriebenen Formularen Uebersichten über die Mitglieder, über die Krankheits⸗ und Sterbefälle, über die

vereinnahmten Beiträge und die geleisteten Unterstützungen, sowie einen Rechnungsabschluß der Aufsichtsbehörde ein⸗ usenden.

Sie hat das Ausscheiden der Mitglieder auf Erfordern den Aufsichtsbehörden, in deren Bezirk dieselben sich aufhalten, anzuzeigen. Für Mitglieder, welche sich im Bezirke einer ört⸗

lichen Verwaltungsstelle aufhalten, liegt diese Verpflichtung der letzteren ob. 8— Artikel 16.

Die Nr. 3 und 5 des §. 29 des genannten Gesetzes werden urch folgende Bestimmungen ersetzt: 1 3) wenn die Generalversammlung einen mit den Vor⸗ schriften dieses Gesetzes oder des Kassenstatuts im Widerspruch stehenden Beschluß gefaßt hat und der Auflage der Aufsichts⸗ behörde, denselben zurückzunehmen, innerhalb der gesetzten, auf mindestens sechs Wochen zu bemessenden Frist nicht nach⸗ ekommen ist; 5) wenn im Falle des §. 26 Absatz 2 innerhalb der be⸗ stimmten Frist die Erhöhung der Beiträge oder die Min⸗ erung der Unterstützungssätze in dem festgesetzten Maße nicht erfolgt; 5a wenn sich ergiebt, daß nach §§. 3, 4 die Zulassung er Kasse hätte versagt werden müssen, und die erforderliche Abänderung des Statuts innerhalb einer von der höheren Verwaltungsbehörde zu bestimmenden, mindestens sechswöchent⸗ lichen Frist nicht bewirkt worden ist.

ö Artikel 17. 8

Die §§. 33, 34 werden durch folgende Bestimmungen rsetzt: 8

§. 33.

„Ddie Kassen und ihre örtlichen Verwaltungsstellen unter⸗

liegen in Bezug auf die Befolgung dieses Gesetzes der Be⸗ ufsichtigung durch die von den Landesregierungen zu bestim⸗

menden Behörden, mit der Maßgabe, daß mit den von den öheren Verwaltungsbehörden wahrzunehmenden Geschäften diejenigen höheren Verwaltungsbehörden zu betrauen sind, welche nach Landesrecht die Aufsicht oder Oberaufsicht in Ge⸗ neindeangelegenheiten wahrzunehmen haben.

Die Kassen sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde auf Verlangen jederzeit ihre Bücher, Verhandlungen und Rech⸗ ungen im Geschäftslokale der Kasse zur Einsicht vorzulegen

und die Revision ihrer Kassenbestände zu gestatten.

„Die Aufsichtsbehörde beruft die Generalversammlung, alls der Vorstand der durch §. 22 begründeten Verpflichtung icht genügt.

Sie kann die Mitglieder des Vorstandes und der örtlichen Verwaltungsstellen, sowie die im Falle der Auflösung oder Schließung einer Kasse mit der Abwickelung der Geschäfte be⸗

auten Personen zur Erfüllung der durch dieses Gesetz be⸗ gründeten Pflichten durch Androhung, Festsetzung und Voll⸗ streckung von Geldstrafen bis zu einhundert Mark, sowie durch die sonstigen nach den Landesgesetzen ihr zustehenden Zwangsmittel anhalten. Gegen die Androhung und Fest⸗ setzung von Geldstrafen beziehungsweise Anwendung von Zwangsmitteln Seitens der Aussichtsbehörden steht den Kassen⸗ vorständen der Rekurs zu; wegen des Verfahrens und der

Behörden gelten die Vorschriften der §§. 20 und 21 der

Reichs⸗Gewerbeordnung.

Mitglieder des Vorstandes, des Ausschusses oder einer rtlichen Verwaltungsstelle, welche den Bestimmungen dieses

Gesetzes zuwiderhandeln, werden mit Geldstrafe bis zu drei⸗

hundert Mark bestraft. Haben sie absichtlich zum Nachtheil

der Kasse gehandelt, so unterliegen sie der Strafbestimmung des §. 266 des Strafgesetzbuchs. Artikel 18. 1

Nach §. 35 des genannten Gesetzes wird als §. 35a die

folgende Bestimmung eingeschoben:

Die Eintragungen in das Hülfskassenregister und die ge⸗ mäß §. 17 zu ertheilenden Zeugnisse sind gebühren⸗ und

stempelfrei. 1 Ariikel 19.

Die Statuten bestehender eingeschriebener Hülfskassen, welche den Vorschriften dieses Gesetzes nicht genügen, sind der erforderlichen Abänderung zu unterziehen.

Kassen, weiche dieser Verpflichtung nicht bis zum 1. Ja⸗ nuar 1885 genügen, sind von der höheren Verwaltungs⸗ behörde unter Bestimmung einer mindestens sechswöchentlichen Frist dazu aufzufordern und können nach unbenutztem Ablauf dieser Frist geschlossen werden. Die Schließung erfolgt nach Maßgabe des §. 29.

Artikel 20.

Von bestehenden eingeschriebenen Hülfskassen, welche ört⸗

liche Verwaltungsstellen errichtet haben, ist die im §. 1

vorgeschriebene Anzeige binnen drei Monaten nach Inkraft⸗ treten dieses Gesetzes zu erstatten.

8& Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

GSegeben Berlin, den 1. Juni 1884.

(L. S.) Wilhelm.

von Bismarck.

Die Nummer 16 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1545 das Gesetz, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878. Vom 28. Mai 1884; und unter

Nr. 1546 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876. Vom 1. Juni 1884.

Berlin, den 6. Juni 1884.

maaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichts⸗Rath Jantzon in Tilsit zum Ober⸗ Landesgerichts⸗Rath bei dem Ober⸗Landesgericht in Königs⸗ berg i. Pr., und den Landgerichts⸗Rath Walther in Torgau zum Di⸗ rektor bei dem Landgericht in Cöslin zu ernennen; sowie dem Gerichtsschreiber, Sekretär Dawid hierselbst bei sei⸗ nem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗ Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Zwirnmann

n derselben

am Realgymnasium zu Cassel zum Oberle Anstalt ist genehmigt worden.

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Steffeck in Zossen ist zum Notar im Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Zossen,

der Rechtsanwalt Reiling in Zeitz zum Notar im Be⸗ zirk des Ober⸗Landesgerichts zu Naumburg a./S., mit Anwei⸗ sung seines Wohnsitzes in Zeitz, und

die Rechtsanwälte Bojunga, Werner und Cleeves in Hannover sind zu Notaren für den Bezirk des Landgerichts daselbst, mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Hannover, er⸗ nannt worden.

Die Nummer 19 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 8996 das Gesetz, betreffend die Haftung der Ver⸗ sicherungsgelder für die Ansprüche der Inhaber von Privi⸗ legien und Hypotheken im Bezirk des ehemaligen Appellations⸗ gerichtshofes zu Cöln. Vom 17. Mai 1884; und unter

Nr. 8997 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Dorum, Lüchow und Sulingen. Vom 15. Mai 1884. 8 Berlin, den 6. Juni 1884. 8 Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Antt.

Didden.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 23 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Vorträge des Chefs des Militarkabinets, des General⸗Quartiermeisters der Armee sowie des Polizei⸗Präsidenten und des General⸗ Intendanten der Königlichen Schauspiele entgegen.

Nachmittags empfingen Se. Majestät, in Gegenwart des Staats⸗Ministers Grafen von Hatzfeldt, den neuernannten Königlich dänischen Gesandten von Vind und den bisherigen amerikanischen Gesandten Sargent. h-

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Durch Allerhöchste Ordre vom 28. Mai d. J. ist der Stadtgemeinde Berlin behufs Erwerbung der zur Freilegung der Uferstraße am rechten Ufer des Landwehrkanals erforder⸗ lichen Fläche von dem den Dornschen Erben gehörigen Grund⸗ stück Gitschinerstraße Nr. 1 zu Berlin das Enteignungs⸗ recht verliehen worden.

Ist eine Lebensversicherung zu Gunsten eines. in der Police bezeichneten Dritten genommen, oder ist in der Police, in welcher ursprünglich eine empfangsberechtigte Person garnicht bezeichnet war, durch eine spätere Erklärung des Versicherungsnehmers die Bezeichnung eines bestimmten Empfangsberechtigten erfolgt, so steht nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 21. April d. J, falls der Versicherungsnehmer seine Bestimmung später nicht wider⸗ rufen hat, nach dessen Tode der Anspruch aus der Police dem Dritten kraft eigenen Gläubigerrechts gegen die Versicherungs⸗ gesellschaft zu. Dieses erst mit dem Tode des Versicherungs⸗ nehmers entstehende Forderungsrecht bildet keinen Bestand⸗ theil des Nachlasses des Versicherungsnehmers und kann dem⸗ zufolge von den Nachlaßgläubigern nicht in Anspruch genom⸗ men werden. Dies gilt auch für den Fall, in welchem der in der Police bezeichnete Dritte zugleich Erbe resp. die Gattin des Versicherungsnehmers ist, welche bei dessen Lebzeiten mit ihm in Gütergemeinschaft gelebt hatte.

Wiesbaden, 6. Juni, früh. (W. T. B.) Se. König⸗ liche Hoheit der Prinz von Wales ist gestern Abend zu mehrwöchigem Kuraufenthalt hier eingetroffen.

Württemberg. Dem „St.⸗A. f. W.“ wird aus Langenburg unter dem 2. Juni gemeldet: Gestern hat die Verlobung der ältesten Prinzessin unseres Fürstlichen E dem Erbprinzen von Reuß j. L. stattgefunden.

rinzessin Elise von Hohenlohe⸗Langenburg ist ge⸗ boren am 4. September 1864; der Erbprinz Heinrich XXVII. Reuß j. L., geboren 10. November 1858, ist Königlich preu⸗ ßischer Seconde⸗Lieutenant im Garde⸗Husaren⸗Regiment. Seine Mutter, Fürstin Agnes, ist eine geborene Herzogin von Würt⸗ temberg, Tochter des verstorbenen Herzogs Eugen von Würt⸗ temberg und der Herzogin Helena, geborenen Prinzessin von Hohenlohe⸗Langenburg, Schwester der Herzoge Wilhelm und Nikolaus von Württemberg.

Baden. Karlsruhe, 4. Juni. Wie die „Karlsruher Ztg.“ vernimmt, hat es sich nicht bestätigt, daß die Stände⸗ kammern schon in der Pfingstwoche ihre Arbeiten würden zu Ende führen können. Dagegen wird dies voraussichtlich in der zweiten Juniwoche geschehen und dann der feierliche Landtagsschluß, wie früher angenommen war, am Sonn⸗ abend, den 14. Juni, stattfinden.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 5. Juni. (Th. Corr.) Die Großherzogin begiebt sich auf einige Tage zum Besuch der Prinzessin Reuß nach Wien.

Gestern starb in Jena der Kurator der Universitat, Staatsrath Freiherr von Türck, welcher erst vor einigen Jahren aus dem sachsen⸗meiningenschen Staatsdienst in dieses Amt berufen worden war.

Braunschweig. Braunschweig, 6. Juni. (W. T. B.) Der frühere Justiz⸗Minister, Wirklicher Geheimer Rath Dr. Trieps, ist gestorben.

Schaumburg Lippe. Bückeburg, 3. Juni. (Hannov. Cour.) Ein gastrisch⸗nervöses Fieber, an welchem Se. Durch⸗ laucht der Fürst vor etwa 14 Tagen erkrankt ist, hat leider einen sehr bedenklichen Charakter angenommen. Nach dem Bulletin vom gestrigen Tage war die Körpertemperatur er⸗ heblich gestiegen, während die Kräfte in entschiedener Abnahme

begriffen sind.

5. Juni. (Hann. C.) Die Krise in der Krankheit des Fürsten ist gestern eingetreten und derart verlaufen, daß Hoffnung vorhanden ist, den hohen Kranken wieder ge⸗ nesen zu sehen. Derselbe ist noch im höchsten Grade schwach, schlief verflossene Nacht jedoch ruhiger. 8

Oesterreich⸗Ungarn, Wien, 5. Juni. (Presse.) Das österreichisch⸗ungarische Linien⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 34, Deutscher Kaiser, hat gestern die Feier seines 150 jährigen Bestehens begangen.

Bregenz, 5. Juni. (W. T. B.) Heute Mittag hat hier, unter Theilnahme des Statthalters, der Behörden und einer zahlreichen Bevölkerungsmenge, die Taufe und der Stapellauf der beiden neu erbauten Dampfer „Austria“ und „Habsburg“ stattgefunden. Die Pathenstelle vertrat die Fürstin von Thurn und Taxis; das Aufhissen der österreichischen Flagge erfolgte unter den Klängen der Kaiserhymne und unter Salutschüssen. An den Stapellauf schloß sich ein Festbanket, bei welchem der Toast auf den Kaiser, den Oesterreich und ganz besonders Vorarlberg als den Förderer aller wirthschaftlichen Interessen verehre, mit begeisterter Zustimmung aufgenommen wurde. Der Statthalter sprach die Hoffnung aus, daß die öster⸗ reichische Flagge, die heute zum ersten Male auf dem Bodensee wehe, auch hier, in freundlichem Wettstreit mit den Flaggen der anderen Uferstaaten, einen Ehrenplatz einnehmen möge. Der Landeshauptmann toastete unter allgemeiner Zustimmung auf den Handels⸗Minister, an welchen hierauf ein Danktele⸗ gramm abgesendet wurde.

Triest, 5. Juni. (W. T. B.) Der König von Griechenland ist mit dem Kronprinzen Konstantin, den Prinzen Georg und Nikolaus und den Prinzessinnen Alexandra und Marie auf der griechischen Fächt „Amphi⸗ trite“, welche von 4 Lloyddampfern begleitet wurde, heute Nachmittag 2 ½¼ Uhr hier angelangt und von dem Statthalter empfangen worden. Die Abreise des Königs und seiner Fa⸗ milie nach Wien ist auf heute Abend festgesetzt.

Agram, 5. Juni. (W. T. B.) Der Landtag ist heute, in Anwesenheit des Banus und des Ministers für Kroatien, unter dem Vorsitz des Vize⸗Präfidenten Horvat er⸗ öffnet worden. Die Abgeordneten waren vollzählig erschienen. Nach Verlesung des Königlichen Eröffnungs⸗Reskripts, welches die Abgeordneten stehend anhörten, wurde die morgende Tagesordnung (Fortsetzung der Berathung über den Bericht des Elferausschusses bezüglich der s. Z. erfolgten Bestellung des Grafen Ramberg zum Königlichen Kommissar) verkün⸗ det und sodann die Sitzung geschlossen.

Schweiz. Bern, 5. Juni. (Bund.) Nachdem der Bundesrath in der Alkoholfrage vorläufig zu einem Abschluß gelangt ist, hat er, wie in der gestrigen Sitzung mitgetheilt wurde, mit Rücksicht darauf, daß bei Aufstellung der von ihm projektirten Verfassungsgrundsätze Fragen in Betracht kommen, welche für die Gesetzgebung und Verwal⸗ tung, insbesondere auch für die Oekonomie der Kantone als solche von besonderer Wichtigkeit sind, beschlossen, den Regie⸗ rungen der Kantone von dem Projekt sammt dessen Motiven Kenntniß zu geben. Dadurch soll ihnen Anlaß geboten wer⸗ den, der Angelegenheit nunmehr auch ihrerseits näher zu treten und sich über die vorgeschlagenen Mittel zur Erreichung des Zieles mit dem Bundesrath ins Vernehmen zu setzen. Der Bundesrath wird seine Vorlage, unter Würdigung der von den Kantonsregierungen zu erwartenden Auslassungen, E dieses Jahres einer nochmaligen Berathung unter⸗ stellen.

Niederlande. Haag, 4. Juni. (Wes.⸗Ztg.) Der Kronprinz leidet an einem typhoidischen Fieber. Der hohe Patient brachte die Nacht unruhig zu, und das Fieber dauert an. Für den Augenblick sind jedoch keine besorgnißerregenden Symptome vorhanden.

Großbritannien und Irland. London, 4. Juni. (Allg. Corr.) Der Premier Gladstone wird am nächsten Montag von Hawarden nach London zurückkehren. Das Unter haus nimmt morgen seine durch die Pfingstfeiertage unterbro chenen Arbeiten wieder auf.

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Frankreich. Paris, 4. Juni. (Fr. Corr.) Die Revisionskommission setzte heute die Diskussion der verschiedenen Anträge und Amendements fort. Nachdem sie bereits die Proposition Barodet über eine unbeschränkte Re⸗ vision abgelehnt hatte, verwarf sie auch eine Reihe weiterer Amendements von Allain⸗Targe und Floquet, welche theils auf eine Wahl der beiden Kammern durch das allgemeine Stimmrecht sowie auf Einführung des Listenskrutiniums für die Kammer abzielen, theils zu den von der Regierung vor⸗ geschlagenen Artikeln der Verfassung noch andere als revisions⸗ bedürftig hinzufügen wollten. Die Kommission für die Einfuhr von Schweinefleisch sprach sich heute dafür aus, daß gepökeltes Schweinefleisch nur nach mikroskopischer Unter⸗ suchung in Frankreich eingeführt werden dürfe, und daß jede Einfuhr von lebenden oder geschlachteten Schweinen aus Ländern, wo die Trichinose herrscht, verboten werden soll.

(Köln. Ztg.) Der Kriegs⸗Minister hat beschlossen, die zwei bestehenden Eisenbahnbataillone durch Einver⸗ leibung aller Sappeurs vom Genie, die gegenwärtig bei den Eisenbahnen zur Einübung beschäftigt sind, zu verstärken. Gegen Ende dieses Jahres werden beide Bataillone bleibend mit der Bedienung einer eingeleisigen Eisenbahnlinie beauf⸗ tragt werden. Heute wurde die gewöhnliche Session des Pariser Gemeinderaths eröffnet und zur Wahl des Büreaus geschritten. Gewählt wurden: zum Präsidenten Mathe, zu Vize⸗Präsidenten Amouroux und Desmoulins, zu Sekretären Pigeon, Millerand, Chassaing und Chautemps. Das ganze Büreau besteht aus Autonomisten und gehört, Mathe ausgenommen, der Kommune an. Laut dem „National“ ist Barrére, der Leiter des französischen General⸗ Konsulats in Kairo, nach Paris berufen worden, um die französischen Aktenstücke für die Konferenz zu vervoll⸗ ständigen.

5. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer sprach sich bei der fortgesetzten Be⸗ sprechung der Interpellation über die Angelegenheit des Journalisten Saint⸗Elme und über die Verwaltung Kor⸗ sikas der vormalige Polizeipräfekt Andrieux lebhaft tadelnd über die Verwaltung aus, die sich in den Händen einer Coterie befinde: die Regierung möge sich über die Leidenschaften der Parteien stellen und die Justiz unparteiisch wie anderwärts auch in Korsika handhaben lassen. (Beifall auf der Rechten und auf der äußersten Linken.) Der Minister des Innern, Waldeck⸗ Rousseau, erklärte die Behauptungen des Deputirten Andrieux für unrichtig und übertrieben, beschuldigte die Radikalen Korfikas, daß sie mit den Bonapartisten im Bunde ständen, und schloß mit der Versicherung, daß er in Korsika den Gesetzen Achtung zu verschaffen wissen werde. Die Rede des Ministers rief mehrfache Proteste hervor und führte zu verschiedenen Ordnungsrufen. Die Berathung wurde sodann auf nächsten Sonnabend vertagt. 8.

Courcy, ein Bruder des Generals Courcy, ist zum französischen Minister⸗Residenten in Obok ernannt worden.

Spanien. Madrid, 5. Juni. (W. T. B.) Der König hat ein Dekret unterzeichnet, durch welches der Ausfuhrzoll auf Kubazucker herabgesetzt wird.

Italien. Rom, 5. Juni. (W. T. B.) Bei der Berathung des Kriegsbudgets in der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer fragte der Deputirte Branca: ob die Armee für jede auswärtige Eventualität bereit sei. Der Minister des Auswärtigen, Mancini, wiederholte, daß seine Politik der Friede sei: der Friede mit Würde, und daß er diese Politik durch Allianzen zu fördern bemüht ge⸗ wesen sei. Die Regierung fahre fort, die Armee allmählich zu organisiren. Er würde, wenn es nothwendig sein sollte, das Vaterland und dessen Ehre oder Interessen zu verthei⸗ digen, der Erste sein, der an die Armee appellirte, deren Verhalten sicher den ruhmvollen Traditionen derselben ent⸗ sprechen werde. Auf die gestrige Anfrage des Deputirten Camporeale bezüglich Marokkos werde er erst am nächsten Mittwoch antworten; er erwarte erst bestimmte In⸗ formationen aus Tanger, könne aber schon heute versichern, daß die Regierung bereits seit einiger Zeit den Angelegen⸗ heiten Marokkos ihre Aufmerksamkeit zuwende und keinerlei Anzeichen von Unterhandlungen oder Aspirationen bezüglich Marokkos außer Acht lasse, um daselbst jeder störenden Neue⸗ rung vorzubeugen.

Türkei. Konstantinopel, 5. Juni. (W. T. B.) Der neue Generalgouverneur von Ostrumelien, Chrestowitsch, ist heute hier angekommen. Photiades Bey soll General⸗Gouverneur von Kreta bleiben. In der Vakuffrage ist in Regirrungskreisen von einem Kom⸗ promiß die Rede, welcher Aussicht auf Annahme haben werde.

Rumänien. Bukarest, 5. Juni. (W. T. B.) Durch Königliches Dekret wird die Bildung von 32 Miliz⸗ Regimentern angeordnet.

Serbien. Nisch, 5. Juni. 8 serbische Regierung hat von der bulgarischen Re⸗ gierung wegen Duldung der serbischen Emigration an den Grenzen und wegen der Einfalle serbischer Emi⸗ grantenbanden auf serbisches Gebiet, sowie wegen widerrecht⸗ licher Besitznahme von einem serbischen Grenzwachtposten binnen 3 Tagen Genugthuung verlangt. Sollte diese Forderung nach Ablauf der Frist nicht erfüllt worden sein, so werde der serbische Gesandte Bulgarien verlassen.

Schweden und Norwegen. Christiania, 5. Juni. (W. T. B.) Der König ist heute Nachmittag hier ein⸗ getroffen und hat sofort nach seiner Ankunft einen Mi⸗ nisterrath abgehalten. Nach dem „Morgenblad“ würde Professor Broch aufgefordert werden, das Amt des Staats⸗ Ministers zu übernehmen, um Versuche zu einem Kompro⸗ miß zu machen.

Amerika. New⸗York, 3. Juni. (Allg. Corr.) Die republikanische Konvention trat heute Mittag in Chicago zusammen. Mr. Lynch, ein Neger aus Mississippi, wurde gegen Mr. Clayton von Arkansas, einem Anhänger Blaine's, zum Vorsitzenden erwählt. Die abgegebenen Stim⸗ men betrugen für Lynch 432, für Clayton 387. Dieses Re⸗ sultat wird als ein Sieg der Gegner Blaine'’s betrachtet. Zur Nominirung des Kandidaten für den Präsidentenposten sind 411 Stimmen erforderlich. Die Konvention vertagte sich hierauf bis morgen.

Die Mitglieder der Delegation von Indiana haben be⸗ schlossen, Benjamin Harrison als Kandidaten für die Prä⸗ sidentenwürde aufzustellen

Generalversammlu

Chicago, 4. Juni. (W. T. B.) Die National⸗ Konvention der Republikaner hat sich bis morgen ver⸗ tagt. Die Resolutionen bezüglich des Zolltarifs, mit deren Formulirung eine Kommission beauftragt ist, sind noch nicht festgestellt. Eine Abstimmung wird vor dem 6. d. M. nicht erwartet.

Afrika. Egypten. Kairo, 3. Juni. Das Reutersche Bureau meldet:

Sir Evelvn Wood erhielt ein Telegram Eager aus Korosko, worin gemeldet wird, daß Kitchener, welcher Korosko am 1. d. zur cognoszirung verließ, der nachstehende Bericht eingelau traf gestern um 6 Uhr Morgens mit dem Scheich Murat und Abu Hamed zusammen. Ich hatte S ausgesandt, um Posten den Weg entlang erreichte Murad. Die Rebellen waren d vorher gewesen und hatten die Wache unter zwungen, die Brunnen zu zerstören. Die Wach gingen bis auf drei Wegstunden diesseits von Abu Hamed Rebellen stehen dort in großer Macht. Der Emir von sendet nach allen Richtungen des von den Bischarin⸗Stämmen wohnten Landes Emissäre aus, um die Araber zum Abfall zu wegen. Er berichtet, daß Berber enge eingeschlossen und daß jed Verkehr mit der Stadt abgeschnitten sei. Hadendowe rückt nord

2* bs. 4. 8 Assuan losmarschiren.

wärts vor und wird nach dem Ramadan . gegen Dongola im

221„,† Eine Streitmacht der Kabbabisch⸗Araber soll 2 Anzuge sein. Es heißt, daß der Mahdi gegen Kh artum gezogen sei, und daß die baldige Kapitulation de tadt erwartet werde.

(Allg. Corr.)

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Ein Telegramm des Gouverneurs von Dongola berichtet, daß die Zahl der Anhänger des neuen Mahdi rasch zunehme.

5. Juni. (W. T. B.) Ein Telegramm der „Agence Havas“ meldet: Gemäß neuerdings erfolgter Entschließung sollen egyptische Truppen nach Suakim bezw. Wadi⸗ halfa abgehen. Drei englische Schiffe begeben sich von Alexandrien nach Suakim, um der dortigen Garnison Ver⸗ stärkung zuzuführen. b

Suakim, 3. Juni. (A. C.) Während der letzten Nacht unternahmen die Rebellen abermals einen kräftigen An⸗ griff gegen die Stadt. Sie trieben die Vorposten zurück und drangen bis an die Linien der Vertheidiger vor. Hier jedoch wurden sie von der Kavallerie zurückgetrieben und ver⸗ folgt. Sie ließen zwei Todte auf dem Platze zurück.

Zeitungsstimmen.

Der „National⸗Zeitung“ wird u. d. 5. Juni, gemeldet:

Die landwirthschaftlichen Vereine burg⸗Rudolstadt haben in einer ung beschlossen, schaftspolitik des Rei Ausdruck zu geben. Au rgangen:

Friedrichsruh, 1. Juni 1884. rudolstädtischen Vereine vom 20. April habe lichem Danke erhalten und sehe i zu Beschlüssen gern den Ausdruck der Bereitwilligkei Schutz der Landwirthschaft gerichteten Bestrebunge Die Erreichung dieses Ziels wird nur wenn es gelingt, Abgeordnete zum Reich allein mit den Interessen der ländlichen? auch zu deren wirksamer Vertretung en freuen, die Vereine eine erfolgreiche T entfalten zu sehen.

Die schreiben:

Die allgemeine Situation der vaterlä sich zur Zeit als eine recht befriedigende sonders eklatantes Beispiel Schutzzollsystems, welche s Energie als auch i gen junktur des einhbeimischen

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zu gründende iken würde sich demnach ein weites und rentables Arbeitsfe ijeten, welches diese um so besser auszubeuten vermöchten, als sie in mancher Hinsicht unter bedeutend günstigeren Produktionsbedingungen eiten würden. Gerade in der Baumwoll⸗ Industrie sind in der jüng Zeit sehr erhebliche Verbesserungen in der Konstruktion der Maschinen zu verzeichnen gewesen, und neu ein⸗ gerichtete Etablissements, welche mit diesen kommneten Ma⸗ schinen versehen, besitzen demnach eine ganz Leistungsfähigkeit wie die älteren Fabriken.

Ferner:

.. Daß der Verkehr Deutschlands im Ganzen eine rückläufige Bewegung nicht annimmt, beweisen die in dieser Hinsicht als Baro⸗ meter für den Stand de irthschaft füglich anzusehenden Betriebs⸗ ergebnisse der Eis 3 veröffentlichten Ausweise der Betriebseinnahmen zeigen vielmehr, daß die Stagnation des Verkehrs, we rste Vierteljahr des Kalender⸗ jahres kennzeichnete, und in der se ten Konjunktur für die Eisen⸗ industrie und dem milden Winter ihre Hauptursache hatte, im April überwunden ist.

Während nämlich die Betriebseinnahmen z. B. der preußischen Staats bahnen is März die provisorische Ermittelung für die gleichen Monate des Vorjahres nur um den Minimalbetrag von 40 000 übersteigen, zeigt der Monat Avpril wiederum ein Mehr von über 2 Millionen oder 4 % gegen das Vor⸗ jahr. Es ist dies allerdings noch immer nicht der Durchschnitt der Steigerung im verflossenen Jahre, allein es nähert sich demselben doch sicher und läßt im Vergleich mit den Vormonaten weitere Fortschritte erhoffen.

Der „Kölnischen Zeitung“ schreibt man zum neuen Stempelgesetzentwurf aus Bremen:

In dem Artikel der Kölnischen Zeitung vom 24. Mai 1884 (Nr. 144 Zweites Blatt) betreffend die Novelle zum RMeichsstempel⸗ gesetz wird die Art der Erhebung der Abgabe als ein wesentliches Bedenken gegen das Gesetz hervorgehoben. Dem gegenüber wird es interessiren, zu erfahren, daß in Bremen seit vielen Jahren eine Umsatzsteuer in Höhe von % von jedem Waarenumsatz über 150 erhoben wird, und zwar in der Weise, daß über jede zwischen zwei in Bremen selbst wohnenden Contrahenten erfolgte Waaren⸗ lieferung die Faktura (mit Angabe des Käufers, des Verkäufers, des Waarenquantums, des Preises und der Zahlungsbedingungen) der Steuerbehörde vorgelegt werden muß, während über die von einem Bremer Kaufmann nach auswärts bewirkten Waarenverkäufe ein Ver⸗ zeichniß aller Verkäufe (mit Angabe des Landes, wohin die Waare versandt ist, des Waarenquantums und des dagegen validirenden Fakturenbetrags) allmonatlich der Steuerbehörde eingereicht wer⸗

den muß. Die Steuerkehörde hat also genaue Einsicht in alle Waarentransaktionen eines jeden Geschäftsmannes, ohne daß daraus irgend eine Schädigung oder Mißbrauch bisher in Erscheinung getreten wäre. Wenn diese Form der Steuererhebung beim Waarengeschäft bisher in Bremen ohne Nachtheil für die Inter⸗ essenten ausführbar war, warum sollte sie nicht auch im übrigen Deutschland ausführbar sein und sich nicht auch auf das Effekten⸗ geschäft ausdehnen lassen, bei welchem doch wohl kaum eine größere Geheimhaltung nothwendig erscheint, als beim Waarenhandel? Die vor Kurzem allerdings erfolgte Aufhebung der Bremischen Umsatzsteuer ist nicht de erfolgt, weil die Art der Erhebung nicht mehr be dies Argument ist in allen arüber geführten ten gar nicht 8 worden —, sondern weil di er Steuer von als eine zu hohe Belastung erschi Aber nicht nur diese Umsatzsteuer wird in hoben. Die Behörde erhä

Einsicht in die Verhältnisse eines jeden Bi. Einkommensteuer durch Selbstdeklaration pflichtigen auf Bürgereid verlangt Kontrole der uerbehörde und trauensmännern ätzungsbürgern) 1 erhält damit allj eine kommensverhältnif Vertrauensausschusses, deren Richtigkeit vorgelegt Einkommensverhältnisse ihrer Mitbürger und gewerblichen Konkurrenten) zu kontrol kaufmännischer Bevölkerung anderswo wo angesehen werden mag, in Bre ga uch noch niemals zu Unzuträglichkeiten geführt hat. 1 Der „Magdeburgischen Zeitung“ wird aus dem Königreich Sachsen von ihrem dortigen Korrespondenten ge⸗

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sächsischen Amtshauptmannschaften und ichen Verwaltungsbezirken der übrigen Staaten ersichtlich.

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stellungspflichtige Restantenlisten geführt 33 818, g eben 103 251 aus, 250 017 waren anderweitig gestellungspflichtig geworden, 1210 ausgeschlossen. 57 976 wurden ausge rt, 88 643 der Ersatzreserve I, 50 620 der Ersatzreserve II, 311 der Seewehr II überwiesen und 124 125 ausgehoben. 13 577 blieben überzählig und 18 623 waren freiwillig eingetreten. Von den 124 125 Ausgehobenen wurden 118 508 zum Dienst für das Heer mit, 3410 ohne Waffe, für die Flotte 755 aus der Land⸗ und 1452 aus der seemännischen Bevölkerung bestimm Wegen unerlaubter Auswanderung wurden 755 der Land⸗ und 335 der see männischen Bevölkerung verurtheilt, 13 844 und bezw. 334 befande sich noch in Untersuchung. In den Ersatzbezirken des Königreichs Bayerns wurden in den alphabetischen und Restantenlisten (58 831 20 jährige, 28 144 21 jährige, 17 158 22 jährige und 5786 ältere) 109 919 geführt. Von diesen blieben unermittelt 4043, ohne Entschuldigung aus 5916; anderwärts waren gestellungsrflichtig geworden 22 966; zurückgestellt wurden 31 40 , ausgeschlossen 142, ausgemustert 10 499. Von Letz⸗ teren wurden der Ersatzreserve 87, II 3898 überwiesen, ausge⸗- hoben 17 692. Ueberzäblig verbli 2 waren 1682. Von den 17 692 Au 17190 zum Dienst

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