No. 00 26,00 — 24.75
5 per 100
1 3 bez
Stettsn, 9 Juni (W T. B.)
Getreidemarkt. Weizen unverändert, loco pr. Juni Juli 175,00. Oktober 142 50 August Sept. 52,60, pr. September-Oktober loco 7.90
Posen, 9 Juni (W. T. B.) Spiritus loco ohne Fass 50.0).
Ereslau, 10. Juni. Getreidemarkt.
(W. T. B.)
30, do. pr. August-September 51.90. do. pr. Septbr.-Oktbr. weizen pr. Juni 186. Roggen pr. Juni 153,00, do. pr. Juli-
do. pr. September-Oktober 149,50. do. pr. September-Oktober
Juni 58 00, do. pr. Juni-Juli —,—. 55,00. Zink umsatzlos. — Wetter: Veränderlich. 8 Cöln, 9. Juni. (W. T. B.) Getreidemarke. Weizen biesiger 19,50, pr. Juli 1775. pr. November 18,25. 5.50, pr. Juli 14,60. pr. November 14,75. Rüböi 10co 29.70. per Oktober 29,00. Eremen, 9 Juni (W. IT. B.; Petroleum (Schlussbericht)
Alles Brief. 1 Hamburg, 9 Juni [¶W. 8 Getreidemarkt v ruhig vr Br., 71.00 Gd., Juni-Juli — Safer und Gerste unverändert. 56 ½. Spiritus matter, pr. August 42 ½
]
Juni 41 ¾
zember 7 80 Gd. — Wetter: Bedeckt. Wien, 9. Juni. (W. T. B) Getreidemarkt. Weiszen pr. Juni 9,75. per Herbst 10,17 Gd., 10.22 Br. Roggen pr. 8.35 Br., per Herbst 8,32 Gd., 8,37 Br.
Pest, 9. Juni. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco fest, pr. Herbst 9.83 Gd., Mais pr. Juni-Juli
9,84 Br. Hafer pr. Herbst 6,80 Gd., 6,82 Br. 6,46 Gd., 6 48 Br. — Wetter: Windig. Amsterdam, 9. Juni. (W. T. B.) Getreide markt (Schlussbericht). unverändert. pr. November 242. fest, pr. Oktober 165. 35, per Herbst 32. Amsterdam, Bancazinn 53. Antwerpen, 9 Juni. (W. T. B.). Petroleummarkt (Schlussbericht). weiss, loco 18 ⅜ bez., 18 ½ Br., pr. Juli 18 ½ Br., pr. per September-Dezember 19 ¾ Br. Ruhig. Antwerpen, 9. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht). Roggen fest. Hater unverändert. Gerste ruhig. London, 9. Juni. (W. T. B.) An der Küste Kühl. London, 9. Juni. (W. T. B.) Havannazucker Nr. 12 16 ½ sehr flau, Centrifugal Cuba —. London, 9. Juni. (W. T. B.)
9. Junt (W. TX. ...
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen
angekommene Ladungen fest, Mehl träge, Mais ½
No. 0 24.50 — 22. 0 22.75 — 20,75
pr. September-Oktober 179,.00. verändert, oco 150 00 — 147.00, pr. Juni-Juli 143 00. Bübwl geschäftslos, pr. Juni 55,00, pr. September-
Oktober 54,00. Spiritus matt, loco 51,40, pr. Juni-Juli 52 00, per 51,60.
1 pr. Juni 50.00, pr. August 1,00. per September 51,00, pr. Oktober 49,90. Matt.
loco 18.75,. Roggen loco hiesis Paris, 9 Juni. Hafer loco
ruhig, Standard white loco 7.45, pr. Iuli 7,55, pr. August 7,65, pr. August-Dezember 7,90.
Weizen loco unverändert, Inni Juli 170 00 Br. 169,00 Gd., pr. suli-August 172,00 Roggen loco unverändert, auf Termine ruhig, pr 34.00 Br., 133,00 Gd., pr. Juli-August 133,00 Br., Rüböl still, j. Br., pr. Sr. pr. August-September 43 ¼ Br. pr. Sept.-Oktober 43 ¼ Br. Kaffee fest, Umsatz 5000 Sack. Petrolenm ruhig, Standard white 00 7.60 Br. 7 50 Gd., pr. Juli 7,55 Gd., per Angust-De-
Juni Mais pr. 6 92 Gd.. 6 97 Br., per September Oktbr. 7,18 Gd., 7,23 Br. pr. Juni 8 48 Gd., 8,53 Br., pr. Herhst 7,15 Gd., 7,20 Br.
Weizen auf Termine Roggen loco und auf Termine Raps per Herbst 343 Fl.
Raffinirtes,
Weizen angeboten 11 Weizenladungen. — Wetter:
nom., Rüben-Rohzucker
Baumwolle. Spekulation und Export
160,00— 178. ERoggern un- pr. September-
Lieferung 657/4.
November-Lieferung 621 ⁄64 d. Liverpool, 9. Juni. Baumwolle.
kaner ¹⁄16 d. höher. Slasgow, 9. Juni. Roheisen (Schluss.
Bradford. 9. Juni.
Petroleum
8
tigt Spiritus pr. 100 Liter 100 % per Juni- Begehr.
Paris, 9. Juni Produktenmarkt. Rüböl loco August 49,30, pr. Dezember 71,00. Produktenmarkt. Paris, 9. Juni
Rohzucker 880 ruhig, loco ruhig, Nr. 3
auf Termine do. in Philadelphia 8 Gd.
Pipe line Certiücates — D. 74 Winterweizen loco 1 D.
132,00 560 58, pr. Ok- Juli-
Rio-) 9 ¼.
nngg
Speck 9.
Hafer h — t sh., Erbsen 1 sh. niedriger als letzte Woche, schwe- discher Hafer fester, Gerste stetig, Bohnen fest. —
Liverpool, 9. Juni. (W. (Schlussbericht.) rahig. Middl. amerikanische Juni-Juli-Lieferung 62 ⁄¼4. September- September-Oktober-Lieferung
(W. T. B.) (Schlussberihht.) Weitere Meldung:
Aü Mixzed unmbers warrants 41 sh. (W. T. B.) Wolle fest, Garne steigend. belebt., Spinner vollauf beschäf- gt, fordern zu hohe Preise, Soft ruhiger,
Weizen Juli 23,75, pr. Juli-Angust 23,75, pr. September-Dezember 24,30. Mehl 9 Marques behauptet. pr. Juni 48.30. pr. Juli 49,00, pr. Juli- September- Dezember 50 25. pr. Juni 67.50. pr. Juli 68,25, pr. Juli-August 69,00, pr. Septbr.-
(W. T. B.) Spiritus ruhig, pr. Juli 46.50 pr. Juli-August 46.50. I“ 39.75 à 40,00 pr. 100 Kxg. pr. Juni 47,30, pr. Juli 47,50, pr. Juli- August 47,60, pr. Oktober-Januar 48,75.
New-Xork, 9 Juni. (W.
Waarenbericht., Baumwolle in New-York 11½⅝, do. Orleans 11 ⅛. Raff. Petrolenig 70 % Abel Test in New-York 8 & Gd., roches Petroleum in New-York 7 ½, do. C. Mehl 3 66“ do. pr. Juli 1 D. 2 ⅞ C., do. pr. August 1 D — D. 63 C. Zucker (Fair refining Muscovades) 413/16 Schmalz (Wilcox) 8,45
Getreidefracht 3.
T. B.)
Umszatz 15 000 P., davon für Amerikaner steigend, Surats 6¹712 2, COktober- Berlin,
—2 ₰ rein. 100 ℳ, Margarinbutter je nach Qualität 60 — 66 ℳ Schmalz: Notirungen zum Schluss der Woche ebensc wie die Offerten aus Amerika höher. wohl jetzt ihren niedrigsten Standpunkt erreicht haben dürften. Die heutigen Notirungen sind: 49 — 48 ½ ℳ, Fairbank 48 ½ — 48 ℳ, Hamburger Stadtschmalz in ¼ Centner-Gebinden 52 ℳ Grössere Parthien wurden noch entsprechend billiger gehandelt.
Nach vielfachen Schwankungen kamen die
und neigt man sich der Ausicht zu, dass Preise
Für Choice-Steam 49 ℳ., Wilcorx
verzollt 17 % Tara frei
Ameri-
Juni
in Stoffen ziemlicher
ruhig, pr. Juni 23.50, pr.
Generalversammlungen.
Hannoversche Bau-Gesellschaft. Ord. Gen.-Vers. zu Hannover.
Oberschlesische Eisenbahn-Gesellschaft. Ord. Gen.- Vers. zu Breslau.
ucgen. der Zeche ver. Wesphalia in Dort. mund. Bau-Gesellschaft für Wiittelwohnungen. Ord. Gen.- Vers. zu Berlin.
Ord. Gewerken-Vers. zu Dortmund.
fest,
Pühnbs! Rübö!
Wetterbericht vom 10. Juni 1884.
8 Uhr Morgevrns.
Stationen
Parometer aut 0 Cr. u. d. Meeres- Gr. u. d. 1 e2 spiegel reduz in Millimeter.
Temperate:
Wind. Wetter.
Juni 46,00. vr.
82 8 2. Christiansund pr. September-Dezember 46,75.
Kopenhagen. Stockholm . . Haparanda.
St. Petersbg. Moskau . . .
Weisser Zucker
wolkenlos Regen wolkenlos wolkenlos wolkig V bedeckt
T. B.) Brest
Helder. . . V Rother Hamburg 0C Swinemünde. Neufahrwass. Memel
D. 50 C.
Juni 1 P GC. 5 C. Mais (ew; Kaffee (fair
bedeckt halb bed. ¹) Regen²) bedeckt²) heiter halb bed
—
0O— 90 S9n do
G
I“ Münster. .. Karlsruhe..
do. Fairbanks 8,50, do. Rohe &
Gd., 9,80 Br., 8,30 Gld.,
Juni Hafer
hofs vom 9. Juni 1884. Schlachtgewicht).
I. Qoalität 110 — 120 ℳ.
Schweine. für 100 kg): Mecklenburger schweine a. gute 90 — 96 ℳ,
Kälber.
Rüböl loco Schafe.
Ausweis über den verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-Vieh-
Rinder. Auftrieb 3612 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg). II. Qualität 94 — 100 ℳ, 82 — 88 ℳ. IV. Qualität 72 — 80 ℳ
Auftrieb 6556 98 ℳ,
Auftrieb 1394 Stück. (Durechschnittspr. für 1 kg) I. Qualität 0,92 — 1,08 ℳ. II. Qualität 0,70 — 0,88 ℳ
Auftrieb 17842 Stück. I. Qualität 0.88 — 1,02 ℳ, II. Qualität 0,66 — 0,80 ℳ
Fiesbaden. München Auftrieb und Marktpreise (nach Chemnitz.
Berlin Wien
III. Qualität Breslau
halb bed. bedeckt wolkig⁴) bedeckt5) bedeckt wolkig VWNW Regenb) wolkenlos
SW 2 WSW 3 becdeckt?7)
NW SW SW SW W
b5OCobo 90 obUoodde
¶AGmCGNOUSSSSU 60 —O S Sbe⸗ 00 UOd 900
α
Ile d'Aix .. Stück. (Durchschnittspreisss- ———- Bakony 96 ℳ, Land- geringere 84 — 88 ℳ, Russen ³) Trübe, Tag Regen.
(Durcbschnittspr. für 1 kg):
Berlin, 9. Juni. — Gause). Butter:
Type
August 19 Br.,
behauptet. schmeckend und unhaltbar sind, Allgemeinen nachgeben. Preise: Feine un Prignitzer Butter 95 — 103 ℳ, 14 †¼½ Pommersche 90 ℳ, Netzbrücher,
feine Amts-
ruhig, stetig,
Thüringer 85 — 90 ℳ, sh., russischer
(Bericht über Provisionen von Gebr. In der vergangenen Woche war das Geschäft wesentlich abgeschwächt und die Zufnhren bedeutend grösser, so- dass selbst zu billigen Preisen nicht Alles piacirt werden konnte und Läger sich ansammelten. Wenngleich der Haupteingang in feinen und feinsten Qualitäten besteht. so kamen doch auch schon mehr Mittelsorten heran, wie gebraucht wurden, und mussten Preise im Notirungen nominell für hier erzielte und feinste Mecklenburger, I. Qualitäten 100 — 110 ℳ, II. und Pächter-Butter 95 — 105 ℳ, 85 — 90 ℳ. Preussische Niederunger 83 — 87 ℳ. butter 95 — 100 ℳ, Bayerische Landbutter 78 — 85 ℳ, Hessische, Schlesische 85 — 90 ℳ, Böhmische, Mäh- rische 80 — 85 ℳ. Galizische 75 ℳ. Bayerische Schmelzbutter.
3 = schwach.
die zum Theil indess ab-
Qualitäten
85 — 90 ℳ, Litthauer 85— Bayerische Senn-
Deutschland,
2) Früh Regen. Nachts ⁵) Gestern Vor- und Nachmittags kurzer Regen. 7) Bis 3 ½ Uhr Nachmittags Gewitter mit starkem Regen und Hagel. Anmerkung: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- enropa südlich dieser Zone. 4) Südeuropa. — Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug. 2 4 = mässig, 5 = frisch 6 = stark, 7 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = Sturm, 12 = Orkan.
—22ö222Iö2IöIöNöö
——,— ——-Od d0ooHSoOSO vb⸗sb
—2 ⸗.
WNW 4 bedeckt
²) Diesen Morgen früh starker Regen. Regen. ⁴) Nachmittags 6 Uhr Gewitter. 6) Den ganzen Die Stationen sind in 4 Gruppen gecrdnet:
Innerhalb jeder
Uebersicht der Witterung.
Die Depression, welche vergestern über Galizien lag, ist nordwestwärts nach Mecklenburg fortgeschritten, während die Depression im Nordwesten verschwunden ist. Bei meist schwachen, Ostpreussische und vorwiegend westlichen und südwestlichen Winden ist das Wetter über Deutschland fast überall trübe. im Nordwesten regnerisch. ohne wesentliche Aenderung der Temperatur. sind vielfach grosse Regenmengen gefallen, in Hamburg 16, in Magdeburg 29. sowie waldermünde und Breslau fanden viele Gewitter statt.
In Deutschland
in Breslau sogar 40 mm. Im südwestlichen in dem Gebiete zwischen Wustrow, Rügen-
— Deutsche Ssewarts.
Theater.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 146. Vorstellung. Margarethe. Oper in 5 Akten, nach Goethe's Faust, von Jules Barbier und Michel Carré. Musik von Gounod. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Pollack, Frl. Horina, Faust: Hr. Götze, vom Stadt⸗Theater in Cöln, als Gast, Hr. Salomon, Hr. Schmidt.) Anfang 7. Uhr.
Letztes Auftreten des Frl. Pollack vor ihrem Ab⸗ gange von der Königl. Bühne.
Schauspielhaus. Keine Vorstellung.
Donnerstag: Opernhaus: 147. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von P. Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 151. Vorstellung: Der Stören⸗ fried. Lustspiel in 4 Akten von Roderich Benedix. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch: Der Hütten⸗ besitzer. 8
Donnerstag: Der Hüttenbesitzer.
Freitag: Der Probepfeil.
Wallner-Theater. Mittwoch: 3. 10. Male:
Villa Friedelsruh. Posse mit Gesang in 4 Akten von Otto Schreyer und Hermann Hirschel. Musik von G. Michaelis.
Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater. Mittwoch: Neuntes Gastspiel der Frau Marie Geistinger. Zum 9. Male: Lili. Schwank mit Ge⸗ sang in 5 Akten von A. Hennequin und Th. Millaud. Musik von Hervé.
Donnerstag: Lili.
Kroll's Theater. Mittwoch: Diittletztes Gastspiel der Königl. Württemberg. Kammersängerin Frau Marie Schroeder⸗Hanfstaengl: La Tra- viata. Oper in 4 Akten von Verdi. (Violetta: Fr. Schroeder⸗Hanfstaengl). Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Be⸗ leuchtung des Sommergartens, Großes Doppel⸗ Concert unter Leitung der Musikdirektoren G. Luestner und G. Meinberg. Anfang 5 ½, der Vor⸗ stellung 6 ½ Uhr.
Billets und Abonnementbillets à Dtzd. 9 ℳ sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsftellen.
Donnerstag: Das Glöckchen des Eremiten.
8
Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Reif⸗
Reiflingen. Schwank in 5 Akten von G. v. Moser. Donnerstag: Zum 6. Male: Gavaut, Minard & Comp. Posse in 3 Akten von E. Gondinet.
Freitag: Reif⸗Reiflingen.
Im prachtvollen Sommergarten täglich Doppel⸗ Concert (Mittwoch: Musikcorps Frese, Donnerstag: Musikcorps Saro, Freitag: Musikcorys Ruscheweyh und die Hauskapelle.) Auftreten der Wiener Duet⸗ tisten Herren Schmutz und Katzer, des Kärnthner Damenquartetts „Alpenveilchen“ und der Ober⸗ bayerischen Natursänger. Abe Brillante Illumi⸗ nation durch 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr.
Walhalla-Operetten-Theater. Mittwoch u. d. folgend. Tage: Nauon. Operette in 3 Akten, frei nach einem Lustspiele der Herren Theaulon und d'Artois von F. Zell u. Rich. Genée, Musik von Rich. Genée.
Familien⸗Nachrichten.
— .——————N’
222799
27253] Nachruf.
Am 5. Juni d. J. verschied nach längerer Leiden der Geheime Ober⸗Rechnungs⸗Rath und vortragende Rath bei der Königlichen Ober⸗ Rechnungskammer, Ritter des Königlichen Kronen⸗Ordens zweiter Klasse mit dem Stern und des Rothen Adler⸗Ordens dritter Klasse mit der Schleife,
Herr Robert Cornelius Viector Plehn. f
Seine vieljährige Wirksamkeit in unserem Kollegium, welchem er seit dem Jahre 1852 angehört hat, die Gewissenhaftigkeit, mit welcher er die Pflichten seines Amts jederzeit zu erfüllen bestrebt gewesen ist, und seine große Freundlich⸗ keit im Verkehr mit Amtsgenossen und Unter⸗ gebenen sichern ihm bei uns ein ehrendes An⸗ denken.
Potsdam, den 9. Juni 1884. 1 Der Chef⸗Präsident und die Mitglieder † der Königlich preußischen Ober⸗Rech⸗ nungskammer und des Rechnungshofs 8
des Deutschen Reichs. 8
Verlobt: Frl. Clara v. Reiche mit Hrn. Lieut. Alfr. v. Goetzen. — Frl. Anna v. Puttkamer mit Hrn. Graf v. Schwerin⸗Ziethen (Nipkau b. Rosen⸗ berg). — Frl. Marie v. Homeyer mit Hrn. Wil⸗ liam v. Voigts⸗Rhetz (Stralsund).
Verehelicht: Hr. Hauptmann und Comp. Chef Tiedke mit Frl. Flügge (Blumenhagen U.⸗M.). — Hr. Dr. R. Hilgenfeld mit Frl. Minna Wolf (Osterburg).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bredow (Alt⸗Landsberg). — Hrn. Gymnaäsial⸗ lehrer Dr. Hayduck (Marienburg W.⸗Pr.). — Hrn. Hauptmann Carl Runckel. — Hrn. Frhr. v. Richthofen (Erfurt). — Hrn. Pastor Droß. — Hrn. Frhr. v. Schleinitz I. — Eine Tochter:
Bürgermeister
Hrn. Dr. med. ÜUlrichs (Halle a. S.).
ben: Hr. Kgl. Baurath a. D. Joh. Heinr. met (Magdeburg). — Hr. Kanzlei⸗Rath im neralstabe Gustav Stöcker. — Hr. Ober⸗Landes⸗ öts⸗Präsident Aug. Mager (Cassel). — Verw. Gräfin Rofalie v. Oeynhausen, geb. v. Borck Schwerin). — Hr. Major Otto v. Klösterlein Wildbad). — Hr. Staats⸗Minister a. D. Karl Erxleben (Hannover).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
07 1271100 Bekanntmachung.
Die Josephine Lorentz, Ehefrau von Nikolas Dory zu Gänglingen, vertreten durch Rechtsanwalt Karl, hat gegen ihren genannten Ehemann Nicolas Dory die Klage auf Gütertrennung erhoben. Zur Verhandlung über diese Klage ist die Sitzung des Kais. Landgerichts zu Saargemünd
vom 14. Juli cr., Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Saargemünd, den 4. Juni 1884.
Der Ober⸗Sekretär:
Erren.
27 7 * - gE “
Der Vekturanz⸗Unternehmer Herrmann Pese, früher in Ober⸗Lagiewnik, zuletzt in Myslowitz wohn⸗ haft, gegen welchen die öffentliche Klage wegen wissentlichen Meineides erhoben und durch Beschluß vom 28. Februar 1884 Haftbefehl erlassen ist, hat seinen bisherigen Wohnort verlassen und hält sich an einem unbekannten Orte in Rußland auf. Es wird deshalb das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen desselben auf Grund des §. 332 Straf⸗ Prozeß⸗Ordnung mit Beschlag belegt.
Beuthen O. Schl., den 30. Mai 1884.
Königliches Landgericht, III. Strafkammer.
[2711⁴]
Nachdem gegen den Angeklagten Paul Brüning, zuletzt in Essen wohnhaft, geboren am 6. Februar 1861 zu Eisleben, jetzt unbekannten Aufenthalts⸗ ortes, wegen Verzehens gegen §. 140 Nr. 1 St. G. B. das Hauptverfahren eröffnet ist, wird auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft zur Deckung der den vorgenannten Angeklagten möglicherweise treffen⸗ den höchsten Geldstrafe und der Kosten des Ver⸗ fahrens dessen im Deutschen Reiche befindliches Vermögen auf Grund der §§. 480, 325, 326, St. P. O. zum Betrage von dreitausend zweihun⸗ dert Mark bei dem Angeklagten mit Beschlag be⸗ legt. — J. 638 — 84. —
Essen, den 5. Juni 1884.
Königliches Landgericht, Strafkammer I.
Nachdem gegen den Angeklagten Bernard Anton Sobbe zuletzt zu Gelsenkirchen, am 7. Juni 1861 zu Selm, Kreis Lüdinghausen, geboren, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthaltsorts, wegen Vergehens gegen §. 140 Nr. 1 St. G. B. das Hauptverfahren eröffnet ist, wird auf Antrag der Königlichen Staats⸗ anwaltschaft zur Deckung der den vorgenannten An⸗ geklagten möglicherweise treffenden höchsten Geld⸗ strafe und der Kosten des Verfahrens dessen im Deutschen Reiche befindliches Vermögen auf Grund der §§. 480, 325, 326 St. P. O. zum Betrage von dreitausend zweihundert Mark bei dem Angeklagten mit Beschlag belegt. — J. 633 — 84.
Essen, den 5. Juni 1884. [2711³] Königliches Landgericht, Strafkammer 1.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ze. [26206] Bekanntmachung.
Den 19. d. Mts. sollen in Submission vergeben werden: 2 ½ Uhr: 3585 kg bestes Petroleum, 3 Uhr: 140 000 kg gelesene Zwickauer Pechwürfelkohlen Ia. Probekohlen und Bedingungen sind im Bureau, große Jägerstraße 44, einzusehen.
Naumburg a. S., den 3. Juni 1884.
Die Garnisonverwaltung.
rektifizirtem Pe raffinirtem 8 rohem Rüböl, Leinöl,
30 000 „ Talg. Termin: Donnerstag, den 19. Juni ecer. Vormittags 11 Uhr.
Bedingungen werden gegen Einsendung von 30 ₰
abgegeben. Hannover, den 4. Juni 1884. Königliches Eisenbahn⸗Materialien⸗Bureau.
122 1271471 Bekanntmachung.
Vom 1. Juli d. J. ab können nach Beschluß des Aufsichtsraths die für das Betriebsjahr vom 1. April 1883 bis ult. März 1884 auf die Prioritäts⸗Stammaktien Litt. A. und B. unserer Gesellschaft mit 4 ½ % = 22 ℳ 50 ₰ pro Aktie zu zahlenden Dividenden gegen Einreichung des mit der Jahreszahl 1884 versehenen Dividenden⸗ scheins bei unserer Hauptkasse hierselbst, Lindenstraße Nr. 29, oder bei der Berliner Handelsgesellschaft zu Berlin abgehoben werden.
Auf die Stammaktien entfallen keine denden.
Stettin, den 8. Juni 1884.
Direktion der Alt⸗Damm⸗Colberger Eisenbahn⸗ Gesellschaft, 1
Divi⸗
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Nierteljahr. — für den Raum ein
2 ¹ 8
Alle p
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe-
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
Se. Majestät der Kaiser und König haben gnädigst geruht:
dem zeitigen Prorektor und ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität zu Straßburg, Dr. von Recklinghausen, die Erlaubniß zur Anlegung der ihm von Sr. Hoheit dem Herzoge von Anhalt verliehenen Commandeur⸗Insignien zweiter Klasse des Haus⸗ Ordens Albrechts des Bären zu ertheilen. “
Deutsches Reich. 8 Gesetz
gegen den verbrecherischenundgemeingefährlichen 68 Gebrauch von Sprengstoffen.
Vom 9. Juni 1884.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: 8 §. 1.
Die Herstellung, der Vertrieb und der Besitz von Spreng⸗ stoffen sowie die Einführung derselben aus dem Auslande ist unbeschadet der bestehenden sonstigen Beschränkungen nur mit polizeilicher Genehmigung zulässig.
Wer sich mit der Herstellung oder dem Vertriebe von Sprengstoffen befaßt, hat ein Register zu führen, aus welchem die Mengen der hergestellten, aus dem Auslande eingeführten oder sonst zum Zweck des Vertriebes angeschafften Spreng⸗ stoffe, sowie die Bezugsquellen und der Verbleib derselben er⸗ sichtlich sein müssen. Dieses Register ist der zuständigen Be⸗ hörde auf Erfordern jederzeit vorzulegen.
Auf Sprengstoffe, welche vorzugsweise als Schießmittel gebraucht werden, finden vorbehaltlich abweichender landes⸗ rechtlicher Vorschriften die Bestimmungen des ersten und des zweiten Absatzes keine Anwendung. Die Bezeichnung dieser Stoffe erfolgt durch Beschluß des Bundesraths.
Sprengstoffe zum eigenen Gebrauch durch Reichs⸗ oder Landesbehörden von der zuständigen Verwaltung her⸗ gestellt, besessen, eingeführt oder vertrieben werden, bleiben die Vorschriften des ersten und zweiten Absatzes ebenfalls aus⸗ geschlossen.
h 8*
Die Centralbehörden der Bundesstaaten erlassen die zur Ausführung der Vorschriften in dem §. 1 Absatz 1 und 2, sowie in dem §. 15 erforderlichen näheren Anordnungen und bestimmen die Behörden, welche über die Gesuche um Ge⸗ stattung der Herstellung, des Vertriebes, des Besitzes und der Einführung von Sprengstoffen Entscheidung zu treffen haben.
8 3
S. 2
3.
Gegen die versagende Verfügung ist nur die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde innerhalb 14 Tagen zulässig. Dieselbe hat keine aufschiebende Wirkung.
Die Ertheilung der nach §. 1 Absatz 1 erforderlichen Er⸗ laubniß erfolgt in widerruflicher Weise. Wegen der Beschwerde gegen die Zurücknahme gilt die Vorschrift des §. 3 des gegen⸗ wärtigen Gesetzes.
Wer vorsätzlich durch Anwendung von Sprengstoffen Ge⸗ fahr für das Eigenthum, die Gesundheit oder das Leben eines Anderen herbeiführt, wird mit Zuchthaus bestraft.
Ist durch die Handlung eine schwere Körperverletzung verurfacht worden, so tritt Zuchthausstrafe nicht unter fünf Jahren, und wenn der Tod eines Menschen verursacht worden ist, Zuchthausstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebensläng⸗ liche Zuchthausstrafe ein.
Ist durch die Handlung der Tod eines Menschen herbei⸗ geführt worden und hat der Thäter einen solchen Erfolg vor⸗ aussehen können, so ist auf Todesstrafe zu erkennen.
Haben Mehrere die Ausführung einer oder mehrerer nach §. 5 zu ahndender strafbarer Handlungen verabredet oder sich zur fortgesetzten Begehung derartiger, wenn auch im Einzelnen noch nicht bestimmter Handlungen verbunden, so werden die⸗ selben, auch ohne daß der Entschluß der Verübung des Ver⸗ brechens durch Handlungen, welche einen Anfang der Aus⸗ führung enthalten, bethätigt worden ist, mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft.
Wer Sprengstoffe herstellt, anschafft, bestellt oder in seinem Besitze hat, in der Absicht, durch Anwendung derselben Gefahr für das Eigenthum, die Gesundheit oder das Leben eines An⸗ deren entweder selbst herbeizuführen oder andere Personen zur Begehung dieses Verbrechens in den Stand zu setzen, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft. 8
er gleichen Strafe verfällt, wer Sprengstoffe, wissend, daß dieselben zur Begehung eines in dem §. 5 vorgesehenen Verbrechens bestimmt sind, an andere Personen überläßt.
8 . .
Wer Sprengstoffe herstellt, anschafft, bestellt, wissentlich in seinem Besitze hat oder an andere Personen überläßt unter Umständen, welche nicht erweisen, daß dies zu einem erlaubten Zweck geschieht, wird mit Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Gefängniß nicht unter einem Jahre bestraft. Diese Bestimmung findet auf die gemäß §. 1 Absatz 3 vom Bundes⸗ rath bezeichneten Stoffe nicht g.iaxisst.⸗
Wer der Vorschrift in dem ersten Absatz des §. 1 zuwider es unternimmt, ohne polizeiliche Ermächtigung Sprengstoffe herzustellen, vom Auslande einzuführen, feilzuhalten, zu ver⸗ kaufen oder sonst an Andere zu überlassen, oder wer im Besitze derartiger Stoffe betroffen wird, ohne polizeiliche Er⸗ laubniß hierzu nachweisen zu können, ist mit Gefängniß von drei Monaten bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Gleicher Strafe verfällt, wer die Vorschriften des §. 1. Absatz 2, die von den Centralbehörden in Gemäßheit des §. 2 getroffenen Anordnungen oder die bereits bestehenden oder noch zu erlassenden sonstigen polizeilichen Bestimmungen über den Verkehr mit Sprengstoffen, auf welche §. 1 Absatz 1 An⸗ wendung findet, übertritt. 8
Wer öffentlich vor einer Menschenmenge oder wer durch Verbreitung oder öffentlichen Anschlag oder öffentliche Aus⸗ stellung von Schriften oder anderen Darstellungen, oder wer in Schriften oder anderen Darstellungen zur Begehung einer der in den §§. 5 und 6 bezeichneten strafbaren Handlungen oder zur Theilnahme an denselben auffordert, wird mit Zucht⸗ haus bestraft.
Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher auf die vor⸗ bezeichnete Weise zur Begehung der im Absatz 1 gedachten strafbaren Handlungen insbesondere dadurch anreizt oder ver⸗ leitet, daß er dieselden anpreist orer. als etwas Rühmliches darstellt.
§. 11.
In den Fällen der §§. 5, 6, 7, 8 und 10 kann auf Zu⸗ lässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. In den Fällen der §§. 5, 6, 7, 8 und in dem Falle einer Anwendung der Strafvorschriften des §. 9 ist auf Einziehung der zur Zube⸗ reitung der Sprengstoffe gebrauchten oder bestimmten Gegen⸗ stände, sowie der im Besitze des Verurtheilten vorgefundenen Vorräthe von Sprengstoffen zu erkennen, ohne Unterschied, ob dieselben dem Verurtheilten ..“ oder nicht.
Die Bestimmungen im §. 4 Absatz 2 Nr. 1 des Straf⸗ esetzbuchs für das Deutsche Reich finden auch auf die in den §. 5, 6, 7, 8 und 10 dieses Gesetzes vorgesehenen Verbrechen Anwendung.
Der in dem §. 139 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich angedrohten Strafe verfällt, wer von dem Vorhaben eines im §. 5 vorgesehenen Verbrechens oder von einer im §. 6 vorgesehenen Verabredung oder von dem Thatbestande eines im §. 7 des gegenwärtigen Gesetzes unter Strafe gestellten Ver⸗ brechens in glaubhafter Weise Kenntniß erhält und es unter⸗ läßt, der durch das Verbrechen bedrohten Person oder der Behörde rechtzeitig Anzeige zu
Die §S. 1, 2, 3, 4, 9 dieses Gesetzes treten drei Monate nach dessen Verkündigung, die übrigen Bestimmungen des⸗ selben mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
Auf Personen, welche bei dem Inkrafttreten der §§. 1, 2, 3, 4, 9 dieses Gesetzes sich bereits im Besitze von Spreng⸗ stoffen befinden oder sich bis zu diesem Tage gewerbsmäßig mit der Herstellung oder mit dem Vertriebe von Spreng⸗ stoffen beschäftigt haben, finden die Vorschriften des §. 9 Ab⸗ satz 1 erst zwei Wochen nach dem Inkrafttreten der gedachten Paragraphen, und wenn Seitens dieser Personen innerhalb dieser Frist ein Gesuch um Ertheilung der nach §. 1 Absatz 1 erforderlichen polizeilichen Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingereicht worden ist, erst eine Woche nach Behän⸗ digung des ablehnenden Bescheides letzter Instanz (§. 3) An⸗
wendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 9. Juni 1884. (L. S.) Wilhelm. 1b von Bismarck.
Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstige Gegenständen des Gartenbaues.
1 Vom 4. Juni 1884.
Auf Grund der Vorschrift im §. 4 Ziffer 1 der Verord⸗ nung vom 4. Juli v. J. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 153) bestimme ich Folgendes: 8
Die Einfuhr aller zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien, welche aus
Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshäusern stammen, über die Grenzen des Reichs darf fortan auch über die Großherzoglich badische Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Waldshut und das Großherzoglich badische Nebenzollamt I zu Erzingen erfolgen. Berlin, den 4. Juni 1884. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.
Die Nummer 17 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 1547 das Gesetz gegen den verbrecherischen und ge⸗ meingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Vom 9. Juni 1884; und unter
Nr. 1548 die Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. Vom 4. Juni 1884.
Berlin, den 11. Juni 1884.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt Didden.
Königreich Preußen. Berlin, den 11. Juni 1884. 8
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden ist gestern Abend nach Karlsruhe zurückgereist.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Den Oberlehrern Hynitzsch und Anz am Gymnasium zu Quedlinburg ist das Prädikat Professor beigelegt worden
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Der bei der Königlichen Regierung in Merseburg ange⸗ stellte Bauinspektor Dollenmaier ist als Kreis⸗Bauinspektor nach Dt. Eylau versetzt.
24 N
Angekommen: Se. Excellenz der Vize⸗Präsident des Königlichen Staats⸗Ministeriums und Minister des Innern von Puttkamer aus der Provinz Hessen⸗Nassau.
Personalveränderungen.
8 Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen Wund Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 3. Juni. v. 18“ Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 1, in das Ulan. Regt. Nr. 5, Hahn, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 24, in das Drag. Regt. Nr. 10, 2
V 5
N.
oigdt, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 8, in das Ulan. Regt. r. 4, Graf v. Perponcher⸗Sedlnitzky, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 9, in das Ulan. Regt. Nr. 8 versetzt. — 6. Juni. von er Wense, Oberst⸗Lt. vom Füs. Regt. Nr. 34, zum etatsmäßigen Stabsoffizier, v. Bongé, Major von demselben Regt, zum Bats. ECommandeur, ernannt. — 9. Juni. v. Stiehle, Gen. Lt., Gen. Adjut. Sr. Majestät des Kaisers und Königs und kommandirender General des V. Armee⸗Corps, zum Gen. der Inf., Fürst zur Lippe Durchlaucht, Gen. Lt. und Chef des Inf. Regts. Nr. 55, zum Gen. der Kav., befördert. v. Rauch II., Gen. der Kav. zur Disp. und Gen. Adjut. Sr. Maj. des Kaisers und Königs, im aktiven Heere, und zwar unter Belass. in dem Verhältniß als Gen. Adjut, und in der Stellung als Präses der Gen. Ordens⸗Kommission, wieder⸗
angestellt. 4 “
In der Gensd'armerie. Berlin, 3. Juni. Bertram, Major a. D., zuletzt Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 67, in der 8. Gensd. Brig. angestellt.
Ahschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. Berlin, 3. Juni. Ribbentropp, Gen. Lt. und Inspecteur der 2. Fuß⸗Art. Insp., in Genehm. seines Abschiedsgesuches, mit Pension zur Disp. gestellt. “
In der Gensd'armerie. Berlin, 3. Juni. v. Heeringen, Major von der 8. Gensd. Brig., mit Pens. und der Unif. des 8 Regts. Nr. 17 der Abschied bewilligt. W“
Hessen.
Darmstadt, 5. Juni. Westerweller v. Anthonie, Hof⸗ marschall, Gen. Major und Gen. Adjutant, das Prädikat Excellenz verliehen. — ö“
NKiichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vor⸗ mittags den Vortrag des Civilkabinets sowie militärische Mel⸗ dungen entgegen und empfingen sodann den Reichskanzler
Fürsten von Bismarck zum Vortrage