1884 / 135 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu

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. 2. Gegenüber der Postverwaltung, ferner bezüglich der Leistun⸗ ür militärische Zwecke, endlich gegenüber der Telegraphen⸗ verwaltung sollen insbesondere die Artikel III, IV und V der Aller⸗ höchsten Konzessionsurk vom 16. Januar 1884 für die Gesellschaft verbindlich sein. §. 3. Im Uebrigen finden auf die neue Bahnstrecke, welche einen integrirenden Theil des Hauptunternehmens der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft bildet, die konzessionsmäßigen und statuta⸗ rischen Bestimmungen Anwendung, welche für die übrigen der Ge⸗ sellschaft konzessionirten Linien getroffen worden sind und noch Gül⸗ tigkeit haben. §. 4. Der Bau der Bahn wird so schleunig wie möglich begon⸗ nen und in der konzessionsmäßigen Frist zu Ende geführt. §. 5. Die Verwaltung und wirthschaftliche Benutzung der neuen Strecke wird gleichmäßig und im Zusammenhange mit denen der bis⸗ herigen Bahnstrecke geführt. §. 6. Zum Bau der Bahn sollen vorläufig die bereitesten Kassen⸗ der Gesellschaft entnommen oder die Erlöse aus früheren Unleihen verwendet, im Falle des Bedarfs aber ein Allerhöchstes Privilegium für eine neue Anleihe zur Beschaffung der Geldmittel nachgesucht werden. 8 Breslau, den 19. April 1884. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Die nachstehende wörtlich also lautende Urkunde:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft darauf an⸗ getragen hat, ihr die Konzession zum Bau und Betriebe einer für

den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Per⸗ sonen und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten, den Bestim⸗ mungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Hundsfeld nach Trebnitz zu er⸗ theilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetz⸗ lichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen: I. Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im „Centralblatt für das Deutsche Reich“ Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden ergänzenden und erlaäuternden Bestimmungen (ecfr. §. 55 daselbst) maßgebend. 3

II. Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß

ogstens innerhalb zwei Jahren nach dem Tage der Konzessions⸗

ertheilung erfolgen. III. Gezenüber der Postverwaltung ist der Konzessionär den Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt ür 1875 S. 318) und den dazu ergangenen und künftig noch ergehen⸗ en Vollzugsbestimmungen und deren Abänderungen, jedoch mit den Erleichterungen unterworfen, welche nach den vom Reichskanzler assenen Bestimmungen vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das eutsche Reich S. 380) für Bahnen untergeordneter Bedeutung ewährt sind.

IV. Der Korzessionär ist verpflichtet, sich den bezüglich der

eistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für ie Eisenbahnen im Deutschen Reiche ergehenden gesetzlichen und eglementarischen Bestimmungen zu unterwerfen.

Insbesondere ist derselbe verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Urnterbeamten⸗Stellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben,

ie für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung und ins⸗ besondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter be⸗ tehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu

Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionär jejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten. VI. Im Uebrigen finden auf die neue Bahnstrecke, welche einen tegrirenden Theil des Hauptunternehmens der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft bildet, die konzessionsmäßigen und statutarischen Bestimmungen Anwendung, welche für die übrigen der Gesellschaft 8 konzessionirten Linien getroffen worden sind und noch Gültigkeit häaben. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 16. Januar 1884. (L. S.) Wilhelm. von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von S volz. Graf von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.

Konzessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Hundsfeld nach Trebnitz durch die Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft.

eren Urschrift on das Geheime Staatsarchiv gelangt, wird n beglaubigter Form ausgefertigt. Berlin, den 29. Januar 1884. (L. S.) Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Maybach.

hiermit

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 11. Juni. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (29.) Sitzung des Reichs⸗ ages wurde die erste Berathung des von den Abgg. Acker⸗ ann und Gen. eingebrachten Gesetzentwurfs wegen Ergän⸗ ung des §. 100 e des Gesetzes, betreffend die Abänderung er Gewerbeordnung vom 18. Juli 1881 fortgesetzt. Der Abg. Dr. Majunke erklärte, die Stellung der Linken önne nicht überraschen. Die Herren könnten einmal von orgefaßten Meinungen nicht abgebracht werden. Sie könnten sich aber unmöglich auf die Dauer gegen die Noth des Hand⸗ werkerstandes verschließen. Lese die Linke doch die zahlreichen Petitionen der Handwerker, namentlich diejenige des Central⸗ vorstandes der deutschen Schuhmacherinnungen. Die große Mehrzahl der Unterzeichner habe auch bislang mit der Linken für schrankenlose Gewerbefreiheit geschwärmt, jetzt seien sie zu ganz anderen Resultaten gekommen. (Redner erlas mehrere Stellen aus der Petition.) Die Petitionen forderten jetzt geradezu die Konstituirung von Zwangsinnun⸗ n, um Ordnung im Handwerkerstande zu schaffen, der Pfuscherei ein Ende zu machen und den Wohlstand des Mittel⸗ tandes zu heben. Und das mit Recht. Die Linke könne doch licht zugeben, daß Tausende der deutschen Arbeiter in Noth und Elend zu Grunde gingen. Auch er sei nicht däafür, daß en Verwaltungsbehörden ein Urtheil darüber zustehe, ob die etreffende Innung die erforderlichen Garantien für Ueber⸗ nahme der Lehrlingsausbildung biete. Es müßten objektive Kriterien festgestellt werden. Auch die Widerruflichkeit der tscheidungen der Behörde sei ihm nicht sympathisch. chaffe man Zwangsinnungen, diese würden alle diese chwierigkeiten beseitigen. Die Handwerker mögen bei den Neuwahlen ihre Pflicht thun, na werde man dieses Ziel er⸗ eichen.

ergehenden ergänzenden

Der Abg. Dr. Baumbach bemerkte, der Antrag scheine zu weiter nichts als zu einem probaten Werkzeug für die Wahlen in den Händen der Konservativ⸗Klerikalen dienen zu sollen. Man müsse doch zunächst bedenken, daß die Zugehörigkeit zur Innung dem betreffenden Meister an und für sich auch durchaus nicht die Fähigkeit verleihe, einen Lehrling besser, als andere Nicht⸗ innungsmeister, auszubilden. Eine lange traurige Erfahrung habe das deutsche Volk über die Wirksamkeit der Zwangs⸗ innungen genügend aufgeklärt, und gerade auf Grund dieser Erfahrungen werde sich weder das deutsche Volk, noch der deutsche Gewerbestand ferner in ein solches Zwangsverhältniß einschnüren lassen. In dem jetzigen Zeitalter der Maschinen werde man mit solchen Anträgen schwerlich Glück haben. Man könne der Linken wahrlich nicht Antipathie gegen die Bestre⸗ bungen des Handwerks vorwerfen; sie habe gerade durch ihre Begünstigung der Fachausstellungen bewiesen, daß der Linken der Fortschritt im Handwerkswesen am Herzen liege, aber die Linke könne sich durchaus nicht mit der Anschauung identifi⸗ ziren, welche den Zwang für allein dem Handwerk förderlich und die Gewerbefreiheit für dasselbe als schädlich erachte. Man habe auf das heutige 600 jährige Jubiläum der Berliner Schuhmacher⸗Innung verwiesen! Nun, es sei doch wahrlich ein Beweis dafür, daß die Gewerbefreiheit dem Bestehen der Innung nicht geschadet habe, wenn sie eben trotz dieser so viel geschmähten Gewerbefreiheit so züäh zusammengehalten, und ihren Bestand habe wahren können. Diese ganze Bewegung für die Zwangsinnungen habe eben lediglich einen agitatorischen Charakter, und dieser Antrag sei eben auch weiter nichts als eine Etappe auf dem Wege zur Zwangsinnung. Uebrigens habe die gouvernemen⸗ tale Presse früher durchaus nicht in den Ruf nach Zwangs⸗ innungen eingestimmt. Die „Nordd. Allg. Ztg.“ habe diese Forderung wiederholt als ganz unberechtigt gekennzeichnet, und der Staats⸗Minister von Boctticher habe in einem Erlaß an die Crefelder Weber die Forderung der Zwangsinnung als in ihren Motiven ganz unklar und unberechtigt und nur als dazu geeignet erachtet, das Zustandekommen und Gedeihen der freien Innungen zu verhindern. Die ganze Bewegung habe einen agitatorischen Charakter. Habe doch der Abg. von Köller in einer Delegirtenversammlung des Deutschen Handwerkerbundes gesagt: die Bestrebungen der Handwerker ohne konservative Wahlen seien nicht nur Mummenschanz, sie seien Selbstmord, und auch der Abg. von Rauchhaupt habe in seinen Reden vor den Handwerkern die vom Reichskanzler gegebene Parole: „Wählt keinen Fortschrittsmann!“ wiederholt. Von den Frei⸗ konservativen werde man ja sehen, ob sie an ihrer früheren Abstimmung festhalten würden, die allerdings von der deutsch⸗ konservativen abweichend gewesen sei. Die nationalliberale Partei, die ja jetzt so viele Anknüpfungspunkte zur Rechten habe, habe sich zu seiner Freude heute gegen den An⸗ trag ausgesprochen. Es sei ihm angenehm, daß die Nationalliberalen sich mit der Fortschrittspartei auf dem Gebiete der Gewerbefreiheit einmal wieder zusammen⸗ fänden. Bei den Wahlen werde den Nationalliberalen das Avanciren auf der ganzen Linie nach der Rechten hin auch nicht viel nutzen. Im Centrum sei die Einigkeit jeden⸗ falls nur äußerlich; die Begeisterung des Abg. Majunke für Zwangsinnungen stimme nicht entfernt mit dem überein, was der Abg. Windthorst in Düsseldorf auf der vorjährigen Katho⸗ likenversammlung gesagt habe. Letzterer habe sich zu den Zwangsinnungen zwar auch wohlwollend verhalten, habe aber vor übertriebenen Erwartungen gewarnt, und gefunden, daß der Begriff der Zwangsinnungen ein sehr unbestimmter sei, und daß vor Allem noch nicht feststehe, wo die Fabrik anfange und das Handwerk aufhöre. In dem Haider Programm der Sozialpolitiker des Centrums hätten dagegen die Zwangs⸗ innungen das Juwel gebildet, und die Handwerker seien mit großen Hoffnungen nach Düsseldorf gekommen, wo dieses Programm seine Weihe habe empfangen sollen. Bekanntlich seien sie lebhaft enttäuscht, als der Abg. Windthorst es ledig- lich für eine wissenschaftliche Arbeit erklärt habe. Merk⸗ würdig sei es aber jedenfalls, daß das Centrum sich so sehr für einen Antrag begeistere, welcher den Behörden eine so be⸗ denkliche diskretionäre Gewalt verleihe; er gebe dem Abg. Ackermann auch vollständig zu, daß eine solche Macht der Be⸗ hörden mit dem Rechtsstaat unvereinbar sei, und höchstens in den Polizeistaat hineingehöre. Für seine Partei sei der An⸗ trag auch aus diesem Grunde absolut unannehmbar.

Der Abg. Lohren betonte, der Abg. Windthorst habe voll⸗ kommen Recht gehabt, als derselbe in Düsseldorf gesagt habe, nicht mit allgemeinen Redensarten, nicht mit theoretischen Be⸗ schlüssen sei etwas auszurichten, sondern es müßten praktische Vorschläge gemacht werden. Das Petitionsverzeichniß beweise, daß die Handwerker diesen Rath wohl beherzigt hätten. Von allen Enden des Reichs seien an den Reichstag die beiden Petita gelangt, daß den Innungen das ausschließliche Recht, Lehrlinge zu halten, verliehen, und weiterhin die Beitrags⸗ pflicht zu den Unterstützungskassen und den Fachschuleinrich⸗ tungen der Innungen obligatorisch gemacht werde. Obwohl die letzteren Forderungen die wichtigeren seien, beschränke sich der Antrag doch einstweilen auf den ersteren Punkt, was ihm persönlich um so bedauerlicher sei, als das Unterstützungskassenwesen der Innungen die große soziale Bedeutung derselben viel klarer vor Augen führe. Seine Partei habe sich auf den minder bedeutenden Antrag beschränkt, um die Handwerker zu jenen größeren Opfern erst leistungsfähig zu machen. Auch sei seine Partei bei jener weiteren Ausdehnung der Innungsgerechtsame der Hülfe der Regierung nicht ganz sicher. Unverständlich aber sei es ihm, wie Freunde guter Kindererziehung gegen den Lehrlings⸗ paragraphen stimmen könnten. Verlange der Antrag denn Meisterprüfungen oder Aufhebung der Gewerbefreiheit? Nichts von alledem, der Antrag verlange nur, daß die Arbeit⸗ geber künftig keinen Mißbrauch mit Kindern mehr treiben sollten. Wer mit Lehrlingen arbeiten wolle, der solle sich künftig verpflichten, seinen Lehrlingen auch selber etwas Tüchtiges zu lehren. Solche Handwerksmeister, welche mit Maschinen zu arbeiten anfingen, liebten es, als Grandseigneurs aufzutreten, und hätten nicht die geringste Neigung, sich um ihre Lehrlinge zu bekümmern. Gerade unter diesen Emporkömmlingen sänden sich die schlimmsten Egoisten, die nicht blos über die staatliche Einmischung, sondern auch über die Beschränkung der Sonntagsarbeit, der Frauen⸗ und Kinderarbeit schimpften; diese, welche kleine Fabriken hätten, seien es, bei denen die kapitalistische Ausbeutung der Menschen ihren Gipfelpunkt erreiche. Zu solchen Gewerbetreibenden gehörten die Inhaber der Werkstätten in größeren Städten, namentlich der Schlosser, der Kupferschmiede, der Tischler und Bäcker; unter ihnen fänden sich natürlich viele Feinde der Innungen, hier überwiege die Zahl der Gesellen und

Lehrlinge die der Meister so stark, daß in diesen Gewerben unmöglich mehr jeder Lehrling in geordneter Weise Geselle und Meister werden könne. Auf diese Handwerker stützten sich immer die Sezessionisten und Freisinnigen, wenn sie die vor⸗ liegenden Anträge bekämpften. Wer sein Handwerk in der Lehrzeit gut gelernt habe, komme in der Welt viel leichter fort, als Derjenige, der drei Jahre lang als Lehrling an der Maschine gestanden habe. Heutzutage sei ein Zeugniß der Innung für jeden Handwerker werthvoller, als je zuvor. Die „schwierige“ Frage, die der Abg. Windthorst in Düsseldorf und heute der Abg. Baumbach wieder aufgeworfen habe, wo fange die Fabrik an, und wo höre das Handwerk auf, habe für wirklich Sachverständige gar keine Bedeutung. Sie könne nur aufwerfen, wer niemals in das Handwerk hineingesehen habe. Man müsse die Handwerker selbst fragen, Juristen⸗ meinungen seien hier nicht entscheidend. Es gebe eine ganze Menge von Handwerken, wo diese Frage absolut nicht in Betracht komme, zum Beispiel die Stubenmalerei, die Korb⸗ flechterei, der Hufbeschlag, vor Allem die Schuhmacherei und Schneiderei. In den letzteren Hauptgewerben habe wie die Berufs⸗ statistik ergebe jeder einzelne junge Mann regelrecht seine Laufbahn vom Lehrling zum Gesellen, vom Gesellen zum Meister durchgemacht. Die bisher den Innungen gewährten Vortheile in §. 100 e seien unbedeutend und nichtssagend. Die Verwaltungsbeamten gehörten zum größten Theile noch dem Manchesterthum an, und verständen bis in die höchsten Spitzen hinauf nichts von den einschlägigen Fragen. Das beweise besonders jener Bescheid, den die Crefelder Seiden⸗ weber vom preußischen Handels⸗Ministerium bekommen habe. Es fehle dem Deutschen Reiche ein Reichs⸗Innungsamt und sachverständige Männer in demselben. Selbstbestimmung und Selbsthülfe habe doch für unmündige Kinder und Lehr⸗ linge keinen Sinn. Das sage ja selbst das nationalliberale Programm von Heidelberg. Es sei die höchste Zeit, die Un⸗ gerechtigkeiten auszugleichen, die den Innungen gegenüber immer noch beständen.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann das Wort:

Meine Herren, es würde heute so wenig wie das letzte Mal, wo dieser Antrag zur Berathung gekommen ist, eine Veranlassung vorliegen, von hier aus zu demselben das Wort zu nehmen, wenn nicht die beiden Herren Vorredner einen Erlaß des Königlich preu⸗ ßischen Handels⸗Ministeriums in die Debatte gezogen hätten, der von der einen Seite als ein Beweis gegen die Zweckmäßigkeit dieses An⸗ trags hingestellt ist, und von der anderen Seite als ein Zeichen da⸗ von, daß der betreffende Herr Minister von den Verhältnissen der Seidenweber am Rhein nichts verstehe.

Meine Herren, ich glaube, daß beide Aeußerungen vollständig unbegründet sind. In der betreffenden Petition der Weberinnung war von demjenigen Recht, um das es sich beim Antrage Ackermann und Genossen handelt, durchaus nicht die Rede, sondern es war von einer Veränderung der Gesetzgebung die Rede, die in vollstem Maße die Zwangsinnung und noch einiges mehr in sich schließen würde. Der Königlich preußische Herr Minister für Handel hat sich verpflichte gehalten, auf diese Petition der Weberinnung in dem Sinne zu er⸗ widern, wie es vorhin von dem Hrn. Abg. Baumbach angeführt wurde, und zwar deshalb, weil die Königlich preußische Regierung auf diesem Gebiete nicht wohl eine andere Stellung einnehmen kann, als diejenige der verbündeten Regierungen überhaupt, und, meine Herren, die Stellung der verbündeten Regierungen in dieser Sache war bisher die, daß sie über dasjenige, was in dem Entwurfe vom Jahre 1881 enthalten war, vorläufig nicht hinaus⸗ zugehen beabsichtigten. Sie hielten das für die Grenze, bis zu der man vorläufig zu gehen habe, bis eine längere Erfahrung etwa zu einer anderen Auffassung führen wird.

Ueber den gegenwärtig vorliegenden Antrag ist Seitens der ver⸗ bündeten Regierungen ein Beschluß nicht gefaßt, ich bin also auch nicht in der Lage, die Stellung der verbündeten Regierungen zu diesem Antrage hier bestimmt zu bezeichnen. Ich darf aber hervor⸗ heben, daß auch inzwischen durchaus nichts vorgefallen ist, was zu der Annahme berechtigte, daß die verbündeten Regierungen diejenige Seee aufgegeben hätten, welche sie in der Vorlage von 1881 ein⸗ nahmen.

Der Abg. Retter erklärte, der Antrag bezwecke nichts Anderes als die Wiedereinführung des Zunftzopfs; in seiner Heimath habe der Antrag nur Staunen und Mißbilligung hervorgerufen. Er berufe fich dafür auf die Berichte der württembergischen Handels⸗ und Gewerbekammern, (aus denen Redner eine Stelle verlas). Durch die gehobene Großindustrie, die Gewerbefreiheit und die Freizügigkeit seien alle Verhältnisse umgestaltet, wie denn ganze Handwerke eingeschrumpft und verschwunden seien. Daran könne der Innungszwang nichts mehr ändern. Gerade die besten Meister würden sich an den Innungen nicht betheiligen, und unter den Innungsmeistern würden die Pfuscher auch nicht fehlen. Solle der Fabrikant auch Innungsmitglied werden? Müßten dazu die Innungen wieder auferweckt werden, nur um die herumziehenden Handwerksburschen mit Kost und Herberge zu versehen. Dafür würden sich jene bedanken, neben den den Meistern ohnedies obliegenden allerlei Beiträgen für Krankheiten, Unfälle und Altersversor⸗ gung. Wolle man etwa gar bis zur Wiedererweckung der bayerischen Realrechte gehen? Zu Lehrlingsprüfungen brauche man keine Innungen. Zur Zunftzeit hätten solche Prüfungen nur zu Essen und Trinken Anlaß gegeben. Auch ohne diese neue Erschwerung hätten die Eltern schon die höchste Noth, passende Lehrer für ihre Jungen zu finden. Nicht was man werden wolle, heiße jetzt die Frage, sondern was man müsse; wie man am billigsten weg⸗, wie man am frühesten in ein Brod komme, darum handle es sich. Ob da grade der Innungs⸗ meister die besten Aussichten darbiete? Nach dem Antrag dürfte unter Umständen nicht einmal der eigene Vater oder Onkel den Jungen in die Lehre nehmen. Auch hätten die Meister keine sehr große Sehnsucht nach Lehrjungen, da die wenigsten noch ein Lehrgeld bezahlten. Stocke das Geschäft nur einen Augenblick, gleich sei der Lehrjunge dem Meister und noch mehr der Meisterin zu viel am Tisch. Selbst in den besseren Ständen herrsche die gleiche Noth mit Studien⸗ und Berufs⸗ wahl. Der Studirende erwerbe sich allerdings eine Art Recht auf Arbeit und Brod, wenn derselbe sein Examen überstanden habe. Aber eben, weil die Lehre dem Handwerker dies nicht und überhaupt so wenig biete, sollte man die Wahl des Meisters auch um so weniger beschränken. Biete denn die eine Garantie gegen Pfuscherei? Seien alle darin, so seien die Pfuscher mit darin; wenn nicht alle, so gleiche es sich aus. Mit 15 Jahren komme der junge Mensch meistens in die Lehre, mit 18 aus derselben; dann müsse derselbe zur Fahne, und wenn derselbe aus der Kaserne wieder komme, habe er von dem Erlernten wieder viel verloren, namentlich das Sitzleder. Dann müsse er wieder von vorn anfangen im Handwerk, und weil man nirgends mit ihm zufrieden, etablire er sich selbst, und da habe man einen Pfuscher mehr. Gegen Arbeitsmangel, z. B. bei den Bauarbeitern zur Winterszeit, schütze kein Innungszwang, der Niedergang des Wohlstandes liege tiefer. Besser als die Innungen und alle diese Gesetze würden die Fortbildungs⸗

schulen für das Handwerk wirken; neun Zehntel der Menschen schafften ums Essen, und Tausende seien am Jahresschluß

oh, wenn sie sich ehrlich durchgeschlagen hätten, und nicht zurückgekommen seien. Das beste Rezept sei: weniger regieren

und mehr sparen, namentlich an Militärausgaben. Er bitte leist⸗Retzow betonte, der Abg. Baumbach

daher den Antrag abzulehnen. Der Abg. von K meine, der Antrag Ackermann sei nur eine Wahlagitation; der Abg. Baumbach sollte doch am allerwenigsten einen solchen Vorwurf erheben, da derselbe immer wieder mit seinem Kolpor⸗ tage⸗Antrag komme. Seine (des Redners) Partei wolle weiter nichts, als was der Reichstag 1878 in Foen einer Resolution gefordert, und die Regierung 1881 im Entwurse vorgeschlagen habe. Wenn seine Partei sich Mühe gebe, die Handwerker davon zu überzeugen, daß sie bei den Konservativen Hülfe fänden, so sei das keine Wahlagitation; seine Partei vertrete eben stets die materiellen Interessen des Volkes. Der Abg. Baum⸗ bach meine ferner, die Konservativen wollten nur Zwangs⸗ innungen. Er sei Derjenige gewesen, der zuerst im Widerspruch mit seiner Fraktion Zwangsinnungen für nothwendig erklärt habe, um den Handwerkerstand auf das Niveau zu heben, daß derselbe wieder ein kräftiger Mittelstand werde. Mit solchen alten Ladenhütern, wie Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten und Fachschulen, sollte man doch nicht immer wieder kommen; das seien ganz gute Dinge, aber für die gesammten Verhältnisse des Handwerks seien sie nur von untergeordneter Bedeutung. Die Stellung im öffentlichen Recht, welche die Innungen früher gehabt hätten, sollten sie wieder erhalten. Der 5. 100e und speziell die hier vorge⸗ schlagene Nr. 3 sei der Schlußstein des Innungsgesetzes von 1881 gewesen; daß sie abgelehnt sei, mache das Gesetz zu einer lex imperfecta. Der Lehrvertrag solle nicht ein privater Arbeits⸗ vertrag sein, sondern ein Vertrag über die Erziehung des Lehrlings. Es müsse eine Kontrole stattfinden, ob die Meister ihren übernommenen Pflichten nachkämen. Die preußische Gewerbeordnung von 1849 mache das Recht des Lehrlings⸗ haltens davon abhängig, daß der Betreffende einer Innung angehöre, oder sich einer Prüfung unterwerfe. So solle es auch jetzt sein; der Meister, welcher Lehrlinge halte, solle sich der Zucht der Innung unterwerfen. Der Mißbrauch der Arbeitskraft der Lehrlinge solle verhütet werden; wenn jetzt eine Innung die schlechte Haltung der Lehrlinge durch einen Meister rüge, so trete derselbe aus der Innung aus, behalte aber die Lehrlinge ruhig weiter. Aber auch im Interesse der sozialen Aufgaben, im Interesse der Fürsorge für Krankheiten und Erwerbslosigkeit sollten die Innungen gekräftigt und gestärkt werden. Die Liberalen werde stets der Vorwurf kreffen, daß, als sie das Gewerbe von den Schranken befreit hätten, sie blos die negative Freiheit gewährt hätten, aber nicht die Organisationen geschaffen hätten, in denen die Hand⸗ werker positiv ihre Freiheit hätten bethätigen können. Die Innungsbewegung sei jetzt im Steigen; es wäre interessant, wenn von Seiten der Regierungen mitgetheilt werden könnte, wie viele Meister sich den Innungen angeschlossen hätten. Seine Partei würde mit ihren Anträgen weiter gehen, wenn sie sich nicht auf die Erreichung des Möglichen hatte beschrän⸗ ken wollen. Wenn die Handwerker erkennten, wo ihre Freunde seien, dann würden sie auch die Konservativen stärker in den Reichstag senden; dann würde es möglich sein, weitere Vor⸗ rechte zu gewähren. . Dver gste Berathung wurde geschlossen. 1“ Im Schlußworte bemerkte der Abg. Dr. Windthorst, seine Rede in Düsseldorf scheine verschiedenen Mißdeutungen unter⸗ legen zu haben; gleich im Eingange seiner Rede habe er damals klar ausgesprochen, daß man die obligatorischen Innungen als Ziel im Auge behalten solle. Dagegen sei er auch der Ansicht, daß es nach dem Stande der Meinungen hier im Hause und nach der Situation, namentlich auch nach

dem Zwiespalt, in welchem sich die Innungen selbst bezüglich ihrer Organisation befänden, jetzt noch nicht an der Zeit sei, die obligatorischen Innungen einzuführen. Hätten die Innungen jederzeit das Prinzip des obligatorischen Beitritts so hochgehalten, wie sie es jetzt thäten, dann wäre ihre Zerstörung allerdings nie in solcher Weise wie jetzt erfolgt. Nun gelte es, ein zerstörtes Gebäude wieder aufzu⸗ richten, und das würde bei den Innungen am besten dadurch erreicht werden, daß man dieselben mit so viel Befugnissen als nur irgend möglich ausstatte, um so den Eintritt in die⸗ selben begehrenswerth zu machen. Was die Aeußerungen des Abg. Meyer anlange, so wisse er nicht, ob die Ausführungen desselben maßgebend für die Haltung der nationalliberalen Partei seien, denn es sei doch sehr bemerkenswerth, daß gerade die Führer der nationalliberalen Partei jetzt im Hause fehlten. Wer

wisse, ob dieselben einerlei Meinung mit dem Abg. Dr. Meyer

seien? Der Regierungsvertreter habe sich in seiner Erklärung den Weg zu den obligatorischen Innungen nicht abgeschnitten, der⸗ selbe habe sich allerdings äußerst vorsichtig ausgedrückt, und es scheine ihm, als ob derselbe jetzt stehe und betrachte, welchem Wegweiser er folgen solle. Er (Redner) hoffe, daß die Re⸗ gierung in dieser Frage einmal mit dem Centrum zusammen gehen werde, und daß das Centrum mit den Konser⸗ vativen und der Regierung eine zusammenhängende Front bilden werde, was sonst doch nicht immer der Fall sei. Der Antrag habe eine hohe Wichtigkeit, weil seine Annahme den Kreis der Innungen jedenfalls be⸗ deutend erweitern werde. Und das werde gerade für das Lehrlingswesen von großem Segen sein, denn die Lehrlinge würden dann mehr belehrt und weniger ausgebeutet werden, als es jetzt der Fall sei. Er sei der Ansicht, daß allerdings auch durch die obligatorischen Innungen noch nicht alle Klagen des Handwerkerstandes ihre Erledigung finden würden, daß es vielmehr ernster angestrengter Arbeit der Mitglieder be⸗ dürfen werde, die Hebung ihres Standes zu erreichen; ein geeignetes Mittel dazu bilde aber in erster Linie der korporative Verband in den Innungen. Redner wies zum Schluß die Insinuation zurück, daß der Antrag lediglich im Interesse der Wahlagitation gestellt sei; eine derartige Agitation habe seine (des Redners) Partei noch nie nöthig gehabt. Wollten die Handwerker mit seiner Partei bei den Wahlen in dieser Frage gehen, so sei ein solches Zusammengehen allerdings im Interesse des Hand⸗ werks selbst durchaus erwünscht. Die Bewegung der Hand⸗ werker in Deutschland sei eine sehr ernste, berechtigte und allgemeine, und mit der Herstellung der obligatorischen Innungen erfülle das Haus ein vwesentliches Postulat für den Handwerkerstand. Freilich werde auch der Handwerkerstand, wie fast alle anderen Stände, wenn derselbe zur früheren Blüthe gelangen wolle, der viel⸗ fach übertriebenen Genußsucht entsagen müssen, auf welcher ja ein großer Theil der wirthschaftlichen Kalamitäten Deutsch⸗ lands in letzter Linie beruhe. Aber die berechtigte Forderung der Handwerker, die Wiederherstellung des Innungswesens, müsse das Haus zu erfüllen suchen. Auch die Regierung müsse zu dieser Frage offen Stellung nehmen und dem Hause Klarheit geben, was eigentlich ihr Ziel sei. Klarheit im Ziel gebe auch Sicherheit in der Bewegung; und ehe man solche Klarheit habe, lasse sich nichts Wesentliches erreichen. Dem heutigen Antrage ditte er, aus den angeführten Gründen zuzu⸗ stimmen.

Damit war die erste Berathung beendet. sogleich in die zweite Berathung ein.

Der Abg. Goldschmidt erklärte, der Antrag Ackermann könne den Inhalt des §. 100e ja kaum schlechter machen, wie derselbe schon sei. Der Antrag habe keinen anderen Zweck, als

Das Haus trat

einem Verein das verhängnißvolle Recht zu geben, die Kon⸗ kurrenzfähigkeit der demselben nicht genehmen Berufsgenossen

aufs Allerempfindlichste zu beeinflussen und zu beschränken. Oder glaube man vielleicht, daß die heutigen Innungsmeister die Innungsprivilegien nicht zur Befriedigung ihres Egoismus benutzen würden? Der §. 100e stehe zu der Absicht des Ge⸗ setzes, freie Innungen zu degründen, in schroffem Wider⸗ spruch, und es sei die Pflicht aller Freunde der freien In⸗ nungen, nicht nur den Antrag Ackermann zu bekämpfen, sondern den ganzen §. 100 e. Ins einzelnen Orten sei ja die Gefahr des §. 100e nicht so groß; in Liegnitz z. B. hätten sich die freien Innungen krästig entwickelt, und ihre Mitglieder seien entschiedene Gegner des Zünftlerthums und der obligatorischen Innungen. Wenn das Haus aber den heutigen Antrag annehme, so habe man die alte Zunft fertig, und das in einer schlimmeren Ausgabe, als in der Gewerbe⸗ ordnungsnovelle von 1849. Ihm könne es recht sein. Desto eher würden die Väter des Antrages zum Bewußtsein kommen, daß sie auf falschem Wege seien, und mit ihrem Vorgehen dem Handwerkerstande nicht nützen, sondern schaden würden. Der Antrag könne nur dazu beitragen, den Kleinbetrieb mehr und mehr durch die Großindustrie aufsaugen zu lassen, und gerade den vorwärtsstreben⸗ den, jüngeren Handwerksmeistern das Fortkommen zu erschweren. Die schlechte Lage des Handwerkerstandes habe ihre Wurzel in der Konkurrenz der Groß⸗ industrie, und wenn man frage, wie es gekommen sei, daß in Deutschland und Oesterreich das Handwerk der Großindustrie schroffer, als in den anderen Kulturstaaten gegenüberstehe, so sei die Antwort die, daß die anderen Kulturstaaten das Hand⸗ werk schon viel früher von beschränkenden Bestimmungen frei gemacht hätten, als Deutschland und Oesterreich es gethan habe. Er bitte, sich nicht von einem Mißtrauen gegen die allgemeine Tüchtigkeit des deutschen Handwerkerstandes leiten zu lassen. Der Antrag werde nur von denen freudig begrüßt, denen es an Vertrauen in die eigene Kraft sehle. Die Mehr⸗ zahl der Handwerker brauche ihn nicht. Er bitte also, den Antrag Ackermann abzulehnen.

Nachdem der Abg. Ruppert sich für den Antrag Acker⸗ mann ausgesprochen hatte, wurde derselbe in namentlicher Abstimmung mit 157 gegen 144 Stimmen angenommen.

Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.

Zur Geschäftsordnung bemerkte der Abg. Richter (Hagen), seine Partei wünsche sobald wie möglich die Berathung der Unfallversicherungsvorlage herbeigeführt zu sehen, damit dieser wichtige Gegenstand ohne Unterbrechung durch fremde Dinge noch in einer Jahreszeit erledigt werde, wo es in Berlin noch nicht allzu unerträglich sei. Dem Vernehmen nach sollten zwar in Erfüllung des Heidelberger Programms der Nationallibera⸗ len mehrere Steuervorlagen noch an den Reichstag gelangen. Seine politischen Freunde und er seien aber der Meinung, daß diese Berathung nicht die mindeste Eile habe, und daß erst, wenn alle übrigen Gegenstände erledigt seien, der Zeit⸗ punkt gekommen sein werde, um mit der Erwägung zu be⸗ ginnen, in welcher Jahreszeit zweckmäßig die Berathung dieser Steuervorlagen ihren Anfang nehmen könne.

Der Präsident von Levetzow bemerkte, daß das Unfall⸗ versicherungsgesetz wahrscheinlich am Sonnabend zur zweiten Lesung kommen würde.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ½ Uhr auf Mittwoch 1 Uhr.

Berichtigung. In dem Bericht über die gestrige (29.) Sitzung des Reichstages muß es heißen, daß in dem Schreiben des Reichskanzlers die Ermächtigung zur strafrecht⸗ lichen Verfolgung des Reichstags⸗Abgeordneten Dr. Möller wegen Beleidigung „des Reichskanzlers und despreußi⸗ schen Staats⸗Ministeriums“ nachgesucht werde —nicht „wegen Beleidigung des Reichstages“.

x.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Bentschen Rrichs⸗Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers: 3.

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 1 4. 2

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 6

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7.

Verloosung, Amortisation, u. s. W.

b 8 9 er G [Insera e für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. 2 enn er nzeig 4 8 Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Gresshandel.

Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.

Zinszahlung 9. Familien-Nachrichten.

von öffentlichen Papieren.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Börsen- beilage. 2*.

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annonten⸗Bureaurx.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

[27295] Steckbriefs⸗Ernenerung.

Der gegen den Bauunternehmer Oskar Harz, ge⸗ boren am 11. März 1846 zu Eisenach, wegen Voll⸗ streckung einer viermonatlichen Gefängnißstrafe in den Akten J. II a. 960. 81 rep. unter dem 12. Juni 1883 erlassene Steckbrief wird erneuert. 8

Berlin, den 27. Mai 1884.

Staatsanwaltschaft

; 3 am bei dem Königlichen Landgericht I wird

11 ¼ Uhr, an

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 1

27223 8 127223] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 87 Nr. 4404 auf den Namen des Kaufmanns Emil Oscar Hirsch eingetragene, hierselbst in der Wrangelstraße Nr. 96 belegene Grundstück

am 19. August 1884, Vormittags 9 ¾ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle in der Jüdenstraße Nr. 58, I. Treppe, Saal Nr. 11, versteigert werden. vor dem

Das Grundstück ist mit 5680 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Nr. 58, II. Tr., Zimmer 29, eingesehen

bverden. B

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗

eingetragene,

werden.

—189

lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗

sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum . stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem

an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags 19. August

Nr. 8. 1. Fr., dr. 1. Berlin, den 26. Mai 1884. 4 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

52 2 g132 27224] Zwangssversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Friedrichstadt Band 9 Nr. 596 auf den Namen der verwittweten Freifrau von der Malsburg, geb. hierselbst in der belegene Grundstück 1

am 26. August 1884, Vormittags 9 ¾ Uhr, unterzeichneten stelle in der Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. 11, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 11 380 Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße Nr. 58, 2 Tr., Zimmer 29, eingesehen

Alle Realberechtigten nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Verfteige⸗ am 2. Mai 1840 eingetragen“ rungsvermerks nicht hervorging, insbesonder der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, kehrenden Hebungen oder Kosten, spatestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung vir Abgabe

g des Grund⸗ rtheilung des 6 Ansprüche im Range zurücktreten.

ist 1884, Vormittags Gerichtsstelle, in der Jüdenstraße Saal Nr. 11, verkündet werden.

wird am 26. August 1884,

Berlin, den 26. Mai 1884. Königliches Amtsgericht I.

[27234]

Freiin von Baumbach, zu Sontra, Wilhelmstraße 60

Gericht an Gerichts⸗

eingetragene Post: Auszug aus zent Zinsen und Kosten für

.Carl Gottlieb Leopold,

werden aufgefordert, die

gebildete Hypotheken⸗Dokument erklärt.

Berlin, den 6. Juni 1884.

wieder⸗

machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und be “““ 8 Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund⸗ stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗

fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. 1

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags Vormittags 11¾ Uhr, an Gerichtsstelle, in der Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. 11, verkündet werden.

Abtheilung 51.

Bekanntmachung. 2)

Das aus der Schuldurkunde vom 16. März 1840 mit Ingrossationsvermerk und angeheftetem unter dem 2. Mai 1840 ausgefertigten Hypotheken⸗Infor⸗ mationsscheine bestehende, über die auf dem Grund⸗ stücke des Kanfmanns Siegmund Rosenblüth hier, Rosenthaler⸗Straße 48, Ecke der t hauser Straße, im Grundbuche von der Königstadt Band 6 Nr. 455 in der 3. Abtheilung unter Nr. 22

„Zweihundert Thaler in Courant mit vier Pro⸗

.Auguste Caroline Emilie,

.Carl Ludwig Ferdinand,

Alexandrine Henriette Louise,) Siemur zahlbar mit fünfzig Thalern für jedes Kind, sobald er aus der väterlichen Gewolt tritt oder majorenn wird, aus der gerichtlichen Obligation vom 16. März 1840 ad decr. vom 21. April ej.

Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 48. von Geboten anzumelden und, falls der betreibende 1“ Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu

Bekanntmachung.

41 gerichts vom 30. Mai d. J. sind folgende Urkunden für kraftlos erklärt:

1) Die im Oldenburger Schuld⸗ und Pfand⸗ protokoll Vol. II. Fol. 336 protokollirte Abthei⸗ lungsakte zwischen der Wittwe Dorothea Michels, geborene Fick, und ihrem Kinde erster Ehe, Namens Margaretha Dorothea Michels, d. d. 12. Juli 1855, lautend auf 1510 Thlr. 6 Sch. Dän. Rm., sowie das in derselben konstituirte Pfandrecht, 8

2) das Sparkassenbuch der Oldenburger Spar⸗ und Leibkasse Nr. 1. H. B. Fol. 642, lautend auf die Wittwe Herz in Oldenburg 1400 Kapital

3) das Sparkassenbuch der Oldenburger Spar⸗ und Leihkasse Nr. 1. H. B. Fol. 444, lauteng auf Wittwe D. Michels Erben über 255 Kapital, das Sparkassenbuch der Oldenburger Spar⸗ und Leihkasse Nr. 1. H. B. Fol. 573, lautand auf Heinrich Schreiner aus Schwienkuhl über 235 Kapital.

Oldenburg i./H., den 6. Juni 1884 Königliches Amtsgericht. Spethmann.

Ghe üuber

Neuen Schön⸗

[272399) Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Mai 1884,

gez. Bünger, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Böttchermeister Wilhelm Hasemann zu Burg, welcher gemäß §. 59 der Civil⸗ prozeßordnung als seine Ehefran Auguste, geb. Reinecke, in heutiger Verhandlung mitvertretend an⸗ gesehen werden muß,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Burg durch den Amtsgerichtsrath Hagemann, 8

da die Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Auf⸗ gebotsantrage glaubhaft gemacht haben:

nämlich des über die im Grundbuche von Burg I. Nr. 134, Abtheilung III. Nr. 6 eingetragene Hrpo⸗ thekenpost von jetzt noch 13 Thlr. 2 Sgr. 6776 Pf. gebildeten, angeblich verloren gegangenen Zweig⸗ dokumentes, bestehend aus der notariellen Schuld⸗ und

minder⸗ jährige Ge⸗

schwister Siemund,

ist für kraftlos