1884 / 138 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Aufgebot. r Zengerling zu Bigge hat Namens des Kapellenvorstandes zu Antfeld das es über die für den Kapellen⸗ Untfeld im Grundbuche von Antfeld Blatt 26 Abtheilung III. sub 4 gegen Bergmann Lorenz Nagel zu Antfeld aus der Obli⸗ gation und ex decreto vom 3. September 1868 eingetragenen Post von 20 Thlrn. nebst 5 % Zinsen gebildeten Hypothekenbriefes; der Rechtsanwalt Loh⸗ mann zu Brilon hat das Aufgebot der über die im Grundbuche von Siedlinghausen Band V. Blatt 7 Abtheilung III. sub 5 gegen Heinrich Plebs gt. Rebbers zu Siedlinghausen ex decreto vom 17. No⸗ vember 1863 für den Sohn I. Ehe des Heinrich Plebs, Namens Franz Edmund Plebs, eingetragenen Post von 230 Thlrn. 10 Sgr. und 80 Thlrn. lau⸗ tende Urkunde vom 18. März 1858 nebst Hypothe⸗ kenschein; derselbe har serner das Aufgebot des über die im Grundhuche von Eßhoff Band I. Blatt 3 Abtheilung III. sub 2 jetzt gegen Johann Georg Meschede zu Eßhoff für Elisabeth Meschede ein⸗ getragene Post von 20 Thlrn. und einigen Natura⸗ lien, für Johann Franz Meschede eingetragene Post von 30 Thlrn. und 1 Kuh und event. 100 Thlrn. und für Ignatz Meschede eingetragene Post von 30 Thlrn. und 1 Kuh gebildeten Hypothekendokumentes vom 31. August 1850, sowie des über die Post in Abtheilung III. sub 3 daselbst für die Geschwister Wilhelm, Maria Theresia und Lorenz Meschede zu Eßhoff über 600 Thlr. sowie über 600 Thlr. Kau⸗ tion zur Sicherung des in dem Uebertragungsvertrage vom 25. Juni 1874 näher beschriebenen Rechtes des freien Unterhaltes und über 75 Thlr. Kaution für Lorenz Meschede zur Sicherung des in dem Ueber⸗ tragungsvertrage vom 25. Juni 1874 beschriebenen Rechtes auf Bestreitung der Kosten zur Erlernung eines Handwerkes gegen Johann Georg Meschede zu Eßhoff eingetragenen Posten gebildeten Hypotheken⸗ dokumentes Endlich hat Christian Steinrücke zu Nuttlar das Aufgebot der jetzt gegen Christian Steinrücke zu Nuttlar über die im Grundbuche von Velmede Band II. Blatt 37 in Abtheilung III. sub 4 für Kaufmann Markus Bachmann zu Velmede aus der Obligation vom 10. Dezember 1863 eingetragenen Post von 57 Thlrn. 14 Sgr. 6 Pf. nebst 5 % Zinsen gebildeten Hypothekendokumentes beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spã⸗ testens in dem auf den 1. Oktober 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird. Bigge, den 28. Mai 1884. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Auf dem Vol. II. Fol. 19 des Grundbuchs von Dortmund, und zwar auf dem Grundstücke Flur 14 Nr. 567,230 der Steuergemeinde Dortmund, findet sich Abtheilung III. Nr. 13 eine Kaution von Tau⸗ send Mark aus der Urkunde vom 14. Februar 1877 für die Dortmunder Volksbank, eingetragene Ge⸗ nossenschaft zu Dortmund, durch Verfügung vom 13. April 1877 zur Sicherheit für alle Forderungen und Ansprüche an den Wirth Wilhelm Ernst zu Dortmund aus dem diesem eröffneten Bank⸗ und Wechselverkehr eingetragen. Die Dortmunder Volks⸗ bank ist wegen sämmtlicher durch diese Kaution ge⸗ sicherten Ansprüche befriedigt. Die Urkunde vom 14. Februar 1877 nebst dem annektirten Hypotheken⸗ scheine ist angeblich verloren gegangen und nicht zu beschaffen. Die Wittwe des Wirths Jacob Morsch⸗ häuser zu Dortmund, die jetzige eingetragene Eigen⸗ thümerin des Grundstücks Flur 14 Nr. 567/230 der St. G. Dortmund hat das Aufgebotsverfahren be⸗ antragt. Der jetzige Inhaber der betreffenden Ur⸗ kunde wird aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte spätestens bis zu dem auf

den 3. Janunar 1885, Vormittags 11 Uhr,

Zimmer 27 des hiesigen Amtsgerichts, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls er mit allen seinen Rechten und Ansprüchen auf diese Urkunde vom 14. Februar 1877 nebst annektirtem Hypo⸗ thekenschein ausgeschlossen und die Urkunde für kraftlos erklärt werden wird.

Dortmund, den 7. Juni 1884.

Königliches Amtsgericht.

1 Aufgebot.

Im Verfahren über die Verschollenheit des seit

30 Jahren landesabwesenden Oekonomensohnes

Josef Bracher von Monheim

ergeht auf Antrag seines Pflegers Georg Maier

hiermit die Aufforderung:

1) an Josef Bracher spätestens im Aufgebots⸗ termine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗ klärt werde, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Als Aufgebotstermin wird der Zweite Freitag im Monat Juli Eintausend⸗ achthundertfünfundachtzig, Vormittags zehn Uhr,

[27802]

festgesetzt. Monheim, den 28. Mai 1884. Königliches Amtsgericht. gez. Ebenhöch, Kgl. Ober⸗Amtsrichter. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: A. Giehl.

(L. S.)

[27790] Aufgebot.

Der Braumeister Carl August Tschaeche zu Zduny, als jetziger Besitzer des Grundstücks Zduny Nr. 340, und die verwittwete Brauereibesitzer Beate Tschaeche, geb. Strecker, daselbst, als Vorbesitzerin des bezeich⸗ neten Grundstücks, Beide vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Arnold zu Krotoschin, haben das Aufgebot der zu Zduny belegenen, im Grundbuche Band 7 Blatt Nr. 340 verzeichneten Grundstücks, dessen Besitztitel auf die längst verstorbenen Johann und Johanna Beate geb. Jüngling⸗Moretzkischen Ehe⸗ leute berichtigt ist, Zwecks Besitztitelberichtigung auf den Namen der oben genannten Wittwe Beate Tschaeche beantragt.

Es werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an

das ichnete Grundstück haben, aufgefordert, diese Ansprüche spätestens in dem auf den 17. September 1884, 9 Uhr Vormittags, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Ter⸗ mine anzumelden, widrigeufalls dieselben mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und der Besitztitel auf den Namen der Wittwe Beate Tschaeche, geb. Strecker, berichtigt werden wird.

Krotoschin, den 7. Juni 1884.

Königliches Amtsgericht

[27800] Aufgebot. 8 In dem Grundbuch der Gemeinde Rödelheim sind folgende Grundstücke: 1) Flur I. Nr. 101 im Flächengehalt von 103 qm Grabgarten im Ort, 2) Flur I. Nr. 102 im Flächengehalt von 513 qm Hofraithe im Ort, b dem Friedrich Heinrich Heidt zugeschrieben, ein Er⸗ werbstitel ist jedoch hierbei nicht eingetragen. Am 20. März 1871 ist Heinrich Friedrich Heidt, am 30. Juli 1883 ist dessen Ehefrau Anna Margarethe, geborene Strack, gestorben. Nach vorgelegten Erb⸗ bescheinigungen wurden die Eheleute Heidt von ihren nachgenannten Kindern a. Anna Margaretha Heidt, ledig zu Rödelheim, b. Katharina Eggensberger, geb. Heidt, Ehefrau des Carl Eggensberger daselbst, c. Wilbelm Christian Heidt zu Frankfurt a. M., d. Susanne Marie Fischer, geb. Heidt, Ehefrau des Friedrich Fischer zu Rödelheim, 8 als alleinigen gesetzlicheen Erben beerbt. Dieselben können ausreichende Urkunden für den Erwerbstitel, auf welchen das Eigenthum an obigen Grundstücken beruht, nicht beibringen. Dagegen haben sie wahr⸗ scheinlich gemacht, daß diese Liegenschaften bereits im Jahre 1836 von der Ehefrau Anna Margarethe Heidt, geborenen Strack, ererbt, und von da an bis zu ihrem Tode ungestört besessen worden sind. Da nun die gerichtliche Ueberschreibung der gedachten Liegenschaften wegen Mangels eines im Grundbuche eingetragenen Erwerbstitels und urkundlicher Nach⸗ weise über denselben bestehenden Vorschrift gemäß beanstandet wird, so haben die Erben der Eheleute Heidt ein Aufgebotsverfahren bezüglich dieser Liegen⸗ schaften zum Zweck der Feststellung des Eigenthums⸗ erwerbs beantragt. Zufolge dieses für zulässig zu erachtenden Antrags werden hiermit Alle, welche Eigenthumsansprüche oder sonstige Rechte auf die im Eingang dieser Bekanntmachung näher bezeich⸗ neten Grundstücke erheben zu können glauben, auf⸗ gefordert, ihre vermeintlichen Rechte spätestens in dem auf Freitag, den 21. November 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Gr. Kornmarkt Nr. 12, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebots⸗ termin anzumelden, widrigenfalls das Eigenthum an den bezeichneten Liegenschaften Rödelheimer Ge⸗ markung zum Zweck der gerichtlichen Ueberschreibung den oben genannten Personen, als ererbt, zugesprochen werden soll. Frankfurt a. M., den 4. Juni 1884. Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV

[27799) Verschollenheitserklärung.

Nr. 8361. Die muthmaßlichen Erben des im Jahre 1846 nach Amerika ausgewanderten Gabriel Schleif von Sinzheim haben die Verschollenheits⸗ erklärung desselben beantragt. Diesem Antrage wird stattgegeben werden, wenn sich Gabriel Schleif nicht binnen Jahresfrist bei diesseitigem Gerichte meldet.

Baden, 5. Juni 1884.

Gr. Amtsgericht. Gerichtsschreiber Lutz.

[27828D28 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 29. Mai 1884 sind alle unbekannten Interessenten mit ihren Ansprüchen auf den bei der Zwangsversteigerung des ideellen Antheils des August Striebeck zu Hattingen an der Parzelle Flur I. Nr. 728/14 der Katastral⸗Gemeinde Winz für die auf diesen Antheil für genannten Striebeck eingetragene Grundschuld ad 750 mit 272,23 zur Hebung gelangten Betrag ausge⸗ schlossen.

Hattingen, 31. Mai 1884.

Königliches Amtsgericht.

[27806] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 10. Juni 1884 sind alle diejenigen, welche Ansprüche und Rechte auf die in Abth. III. Nr. 5 I. des Grundbuchs von Friede⸗ berg N./M. für die Wohnhäuser Band 8 Blatt Nr. 219 früher Vol. VIII. Fol. 73/80 Nr. 219 Abth. III. Nr. 1 für den Schutzjuden Israel Elias aus der Obligation vom 12. Oktober 1804 einge⸗ tragene Hypothek von 25 Thlr. = 75 zu haben vermeinen, mit denselben ausgeschlossen worden.

Friedeberg N./ M., den 10. Juni 1884.

Königliches Amtsgericht.

[27804 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Besitzers Michael Rogga in Powilken, vertreten durch den Justiz⸗Rath Oster⸗ meyer in Tilsit, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht III. zu Tilsit durch den Amtsgerichts⸗Rath Tiburtius für Recht:

1) Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 33 Thlr. 10 Sgr., eingetragen für die mino⸗ rennen Kinder der Justine Ulrich von Powilken in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Besitzer Michael Rogga gehörigen Grundstücks Powilken Nr. 19 aus den Schuldschriften vom 3. Oktober 1835 und 6. Februar 1836, werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Verkündet am 31. Mai 1884.

Tilsit, den 31. Mai 1884.

8 Dultz, 38

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. III.

[27818] Im Namen des Königs!

Verkündet am 24. Mai 1884. Brauer, Gerichtsschreiber. 1“

Auf den Antrag des Wirth Ludwig Pieszczek in Schoenkau,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soldau durch den Amtsrichter Gamradt für Recht:

Das Dokument über die im Grundbuche Schoen⸗ kau Antheil A. Nr. 1 Abtheilung III. Nr. 9 für die Friedrich und Anna, geborene Siemienowski⸗

Grabskischen Eheleute, eingetragene Kaufgelderrecht⸗

forderung von 33 Thlr. 10 Sgr. wird für kraftl

und alle daran etwa haftenden Ansprüche werden

für erloschen erklärt. 1 gez. Gamradt.

Urtheikl.

Im Namen des Königs! Verkündet am 28. Mai 1884. gez. Sonnenburg, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot angeblich ge⸗ tilgter Hypothekenposten pro 1883, hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Woldenberg durch den Amts⸗ richter Milentz auf Antrag des Eigenthümers Ferdi⸗ nand Stürmer zu Schwachenwalde, vertreten durch den Justiz⸗Rath Deves zu Friedeberg N.⸗M.,

ꝛc.

für Recht erkannt:

Alle Diejenigen, welche auf folgende im Grund⸗ buche des dem Eigenthümer und Zimmermann Ferdi⸗ nand Stürmer gehörigen Grundstücks Schwachen⸗ walde Nr. 81 haftenden Posten der Abtheilung III. von:

a. 179 Thaler 10 Silbergroschen 10 Pfennig = 538,10 ℳ, eingetragen unter Nr. 2 für die Depo⸗ sitalkasse des Justizamtes zu Marienwalde laut Obligation vom 22. September 1819, zufolge Ver⸗ fügung vom 16. Januar 1855 dorthin übertragen, b. 23 Thaler 6 Silbergroschen = 69,60 For⸗ derung, 2 Thaler 27 Silbergroschen 6 Pfennig = 8,76 Auslagen und 26 Silbergroschen = 2,60 Kosten und Gebühren, eingetragen unter Nr. 3 a., b. und c. für den Schäfer Gottlieb Weber zu Wugarten aus dem Mandate der Königlichen Kreisgerichts⸗Deputation zu Arnswalde vom 14. April 1858 zufolge Verfügung vom 25 März 1859,

c. 10 Silbergroschen = 1 Rechtsanwalts⸗ gebühren und die Kosten der Eintragung, eingetragen unter Nr. 4a. und b. für den Schäfer Gottlieb Weber zu Schwachenwalder Hammer aus der Re⸗ quisition des Prozeßrichters der Königlichen Kreis⸗ gerichts⸗Deputation zu Arnswalde vom 28. März 1859 zufolge Verfügung vom 12. April 1859,

d. 9 Thaler 27 Silbergroschen 7 ½ Pfennig = 29,77 Kosten und die Kosten der Eintragung und nochmals e. 9 Thaler 27 Silbergroschen 7 ½ Pfennig = 29,77 Kosten und die Kosten der Eintragung, zu d. und e. unter Nr. 7 a. und b. resp. 9 a. und b. eingetragen für den Rittergutsbesitzer Klettner zu Geilenfelde aus der Festsetzungsverfügung des König⸗ lichen Kreisgerichts zu Friedeberg N.⸗M. vom 8. März 1858 beziehungsweise 18. April 1862 und vüris in übertragen zufolge Verfügung vom 8. Juli

f. 13 Thaler 15 Silbergroschen 2 Pfennig = 40,52 Forderung und 28. Silbergroschen = 2,80 Kosten, eingetragen unter Nr. 12 für den vorgenannten Kletiner aus dem rechtskräftigen Zahlungsbefehl der Königlichen Kreisgerichts⸗De⸗ putation zu Arnswalde vom 22. Juni 1864 zufolge Verfügung vom 26. Oktober 1864,

Ansprüche zu haben meinen, werden mit dem⸗ selben ausgeschlossen, die bezeichneten Hypotheken⸗ forderungen für erloschen erklärt und die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Antragsteller, soweit sie ihn treffen, zur Last gelegt.

gez. Milentz. [27821] Bekanntmachung.

Durch unsere am 28. Mai 1884 verkündeten Aus⸗ schlußurtheile sind

a. die Schuldurkunde vom 28. Februar 1833 nebst Rekognitionsschein vom 3. März 1833, wonach für den Kaufmann Johann Friedrich Eickel⸗ mann zu Bohmte bei Osnabrück ein Kapital von 200 Thlr. im Grundbuche von Everswinkel Band II. Blatt 394 Abth. III. Nr. 4 einge⸗ tragen ist,

die Schuldurkunde vom 23. Dezember 1835 nebst Eintragungsvermerk, wonach für das Armenhaus zu Ostbevern im Grundbuche von Ostbevern Band I. Blatt 82 Abth. III. Nr. 2 21 Thaler Darlehn vermerkt sind,

der Auseinandersetzungsvertrag vom 30. April 1853 nebst Hypothekenschein vom 8. Juni 1853, wonach für die Geschwister Westhoff, Catha⸗ rina Bernhardine, Maria Elisabeth und Jo⸗ hann Bartholomaeus eine Abfindung von je 150 Thlr. im Grundbuche von Einen Band I. Blatt 55 eingetragen ist,

der Rezeß vom 29. Mai 1857 nebst Hypotheken⸗ buchsauszuge vom 4. Januar 1858, wonach für die Geschwister Westarp gent. Steinkamp, Jo⸗ hann Heinrich, Maria Anna, Anna Gertrud, Anna Elisabeth, Johann Bernhard und Wil⸗ helm eine Abfindung von 3600 Thlr. im Grund⸗ buche von Hoetmar Band I. Blatt 22 Abth. III. Nr. 3 eingetragen steht,

für kraftlos erklärt.

Ferner sind durch unsere am nämlichen Tage ver⸗ kündeten Ausschlußurtheile:

a. der Justizkommissar Limberg zu Warendorf, dessen Erben, Cessionare und sonstigen Rechts⸗ nachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Everswinkel Band IV. Blatt 900 Abth. III. Nr. 1 eingetragene Post ad 150 Thlr.,

der Hausvogt Johann Wilhelm Schulz zu Sassenberg, dessen Erben, Cessionare und sonstigen Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Beelen Band II. Blatt 293 Abth. III. Nr. 1 eingetragene Post ad 50 Thlr.,

ausgeschlossen. Warendorf, den 6. Juni 1884. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs

Verkündet am 29. Mai 1884. (gez.) Wienandt, Gerichtsschreiber

In Sachen,

betreffend das Aufgebot zweier Spezialmassen wegen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Buetow durch den Amtsgerichtsrath Dr. von Blumenthal für Recht: daß alle unbekannten Interessenten mit ihren An⸗ sprüchen auf folgende:

a. für Hulda Marie Haerter und Auguste Juliane Haerter auf Grund der Erbrezeßverhandlung vom 3. März, 10. April und 17. Juni 1862 in Höhe von je 72 ℳ,

b. für Hulda Marie Haerter, Auguste Juliane

[27808]

Haerter und die Wittwe Juliane Haerter auf

Grund des Zuschlagsur . Oktober 1870 und der Kaufgelderbelegungsverhandlung vom 16. November 1570 in Höhe von 71 40 resp. 70 80 resp. 172 59 im Grundbuch von Buetow Nr. 8 verzeichneten Grundstücks Abtheilung III. Nr. 6a. resp. b. angelegte Spezialmassen eingetragen gewesene Forderung auszuschließen und die Kosten des Aufgebotsverfahrens aus den Spezialmassen zu entnehmen sind.

Von Im Namen des Königs! Verkündet am 24. Mai 1884. b Brauer, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Besitzers Ludwig Skuza in Klentzkau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soldau durch den Amtsrichter Gamradt für Recht: Das Hypothekendokument über die im Grundbuche Klentzkau Nr. 6 Abtheilung III. Nr. 4 für Adam Skuza eingetragene Erbtheilsforderung von 150 Thalern, zu 5 Prozent verzinslich, wird für kraftlos und alle daran etwa haftenden Ansprüche w den für erloschen erklärt. gez. Gamradt.

278 8 [278152 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil, verkündet am 9. Juni 1884 sind die Hypotheken⸗Urkunden:

a. über die Ansprüche auf ein Pferd oder 30 Thlr. einen Ochsen oder 20 Thlr., das Hochzeits⸗ frühbstück oder 10 Thlr., die Hochzeitskleider oder 20 Thlr., eingetragen in Abtheilung III. Nr. 5 auf dem Grundstück Nr. 12 Kgl. Sacrau und von da übertragen auf das Grundstück Nr. 134 Königlich Sacrau,

b. über 20 Thlr. Darlehn, eingetragen in Ab⸗ theilung Nr. 1 auf dem Grundstück Nr. 6 Pitzdorf

für kraftlos erklärt.

Oppeln, den 9. Juni 1884.

8 Krarieerer Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

[27807]2 Ausschlußurtheile.

Heute sind die unbekannt gebliebenen Bethei⸗ ligten an den Abth. III. Nr. 1 u. Nr. 2 Welnau Bl. 42, Abth. III. Nr. 2 Ostrowitte przym. Bl. 21 eingetr. Hypotheken, sowie an der aus Abth. III. Nr. 7 Kletzko 13 stammenden Sonder⸗ masse mit ihren Ansprüchen für ausgeschlossen, die Hypothekenurkunden aber über Abth. III. Nr. 2 Ostrowitte przum. Bl. 21, Abth. III. Nr. 2 Montschnik (Macznik) 6, Abth. III. Nr. 2 Powidz Bl. 201, Abth. III. Nr. 1 Bielawy Bl. 23, Abth. III. Nr. 1 Zelaskowo Bl. 13 a., Abth. III. Nr. 12 bez. 15 u. 16 Powidz Bl. 41. bez. 131 bez. 163 u. Abth. III. Nr. 13 bez. 17 Powidz Bl. 41 bez. 163, soweit letztere beide über die Wladislaus Nowaczewskischen Erbantheile lauten, für kraftlos erklärt worden.

Gnesen, am 9. Juni 1884. Königliches Amtsgericht.

Wegen. [27819]

1“

[27826] Bekanntmachung. Die Sparkassenbücher der hiesigen Sparkasse: a. Nr. 826 über 142 16 ₰, ausgefertigt für den Ober⸗Lazarethgehülfen Rieth, b. Nr. 4567 über 5 35 ₰, ausgefertigt für den Unteroffizier Kitzing, sind durch Urtheil für kraftlos erklärt. Halberstadt, den 5. Juni 1884. Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV

[27827]

In dem auf Antrag des Kellners Heinrich Seele⸗ meyer in Braunschweig zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung des Einlegebuchs Nr. 27 033 der Spar⸗ kasse hierselbst eröffneten Aufgebotsverfahren ist vom Amtsgerichte Bremen im heutigen Termine das Ausschlußurtheil dahin verkündet:

Das Einlegebuch Nr. 27 033 der Sparkasse hierselbst wird für kraftlos erklärt.

Bremen, 10. Juni 1884.

Der Gerichtsschreiber: Stede.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 24. Mai 1884 (gez.) Schlüter, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Gastwirths Johann Gott⸗ fried Rohlfs in Esens erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Esens durch den unterzeichneten Amts⸗ richter für Recht:

Die notarielle Schuld⸗ und Hypothekverschreibung vom 28. Mai 1861 über eine in ein Darlehn ver⸗ wandelte Kaufgeldsforderung von 500 Thaler Gold, ausgestellt von Seiten der Sophie Vollradine Elisa⸗ beth Pflock, geb. Rohlfs, in Esens zu Gunsten der Maria Sophie Louise Thyen, geb. Müller, in Esens und hypothekarisch eingetragen im hiesigen Grund⸗ buche der Bürgerkämpe und Stückländer im Amte Esens Vol. II. Fol. 1192 in Rubrica III. „Gericht⸗ lich versicherte Schulden“ unter Nr. 17 sowie im hiesigen Grundbuche der außerhalb der Stadt Esens belegenen Grundstücke Fol. 580 ebendaselbst unter Nr. 9 nebst Ingrossationsvermerken und Hypotheken⸗ scheinen wird für kraftlos erklärt.

(gez.) Hauschildt

8 Beglaubigt: 8 Schlüter,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

städtischen

[27822]

[27817] Bekanntmachung. 8

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 7. Juni 1884 sind:

I. das Hypothekendokument, bestehend aus der Ausfertigung des Erbrezesses vom 17. Juli 1860, den Hypothekenbuchsauszügen vom 28. August 1860 und Ingrossationsnote von demselben Tage über 2000 Thlr. Erbegelder zu 5 % seit dem 14. Juni 1860 verzinslich und über zwei zur Ausstattung zu gewährende Kühe mittlerer Güte, eingetragen für Marie Margarethe Elisabeth Müller zu Ebendor auf den Grundstücken des Halbspänners Heinrich Matthias Müller, jetzt dessen Erben zu Ebendors,

II. 1) das Hyporhekendokument, bestehend aus der Ausfertigung der Hypothekenverschreibung vom 24. Mai 1794, des Attestes vom 31. Januar 1804, dem Hypothekenschein vom 18. März 1825, pätern Hypothekenschein und Hypothekenbuchsauszug vom

wird für kraftlos erklärt;

27820]

127838]

16. Januar 1858 über 2000 Thlr. Gold (gleich 2266 Thlr. 20 Sgr.) Restkapital zu 4 % verzins⸗ lich, eingetragen auf dem Grundstück des Halbspän⸗ ners Heinrich Matthias Möüller, jetzt dessen Erben, zu Ebendorf, für den Halbspänner Gottlieb Lücke zu Ebendorf,

2) das Hypothekenzweigdokument, bestehend aus einer beglaubigten Abschrift der Ausfertigung des Duplikats des Kauf⸗ und Uebergabe⸗Kontrakts vom 14. Juli 1827, der Verhandlungen vom 26. Mai 1845 und 10. November 1845, Hypothekenscheinen und Ingrossationsnoten vom 22. Februar 1848, aus einer Ausfertigung der Cessionsverhandlung vom 25. September 1849 und Hypothekenscheinen vom 30. September 1849 über 230 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf. als Theil von 590 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., letztere Summe wiederum ein Theil der Gesammtpost von 2190 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., zu 4 % verzinslich, ein⸗ getragen auf den Grundstücken des Halbspänners Heinrich Matthias Müller, jetzt dessen Erben, zu für den Halbspänner Gottlieb Lücke zu

bendorf,

III. das Hypothekenzweigdokument, bestehend aus der beglaubigten Abschrift der Ausfertigung der Verhandlung vom 18./22. Juni 1860, des Erbes⸗ legitimationsattestes vom 28. Juni 1860 und des Hypothekenbuchsauszugs vom 17. Mai 1861 über 60 Thlr. als Theilbetrag von 180 Thlr. zu 4 ½ %, vom 16. Juni 1860 verzinslich, eingetragen auf dem Grundstück des Schneiders (Gastwirths) Friedrich Gottlieb Ballhorn zu Olvenstedt für die verehelichte Barbier Friedrich Jaeger, Anna Sophie Dorothee, geb. Hochbaum, zu Olvenstedt,

für kraftlos erklärt. Neustadt b. M., den 7. Juni 1884. Königliches Amtsgericht. Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Juni 1884. gez. Gewertsheim, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe Wienke, Johanne Friederike, geb. Sellin, zu Strasburg i. U., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Strasburg i. U. durch den Amtsrichter Mohr für Recht:

Das Hypsthekendokument über die auf dem Wohnhause Baustraße Nr. 201 der Erben des Handelsmannes Karl Ewald, Tom. III. Band V. Blatt 511 des Grundbuchs von Strasburg i. U., in Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Schmiedemeister Wilhelm Wienke eingetragenen 200 Thaler, bestehend aus Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung vom 17. Juli 1847 und dem Hypothekenscheine vom 24. Juli 1847, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin

zu tragen. Von Rechts Wegen. gez. Mohr.

[27816] Im Namen des Königs!

In Sachen betreffend das Aufgebot des Hypotheken⸗Instruments über die auf Nr. 17 Qualkau, Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen 1299 Thlr. 24. Sgr.

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zobten durch den Amtsrichter Salmony für Recht:

I. die Hypotheken⸗Urkunde über 1516 Thlr. 13 Sgr., väterliche Erbegelder, eingetragen aus den Urkunden vom 1. und 17. März, sowie 10. April 1866 für die sieben Geschwister Mende in Abtheilung III. Nr. 2 des dem Rittergutsbesitzer August Steinbrich zu Qualkau gehörigen Grundstücks Nr. 17 Qualkau,

An⸗

[27823]

II. die Kosten des Verfahrens werden dem tragsteller auferlegt. Von Rechts Wegen. Verkündet am 7. Juni 1884. Schwarz, Büreaugehilfe als Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 24. Mai 1884.

Brauer, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Gastwirth M. Jastrzembski in Malga, vertreten durch den Rechtsanwalt Hahn in Neidenburg,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soldau durch den Amtsrichter Gamradt für Recht:

Der Hypothekenbrief über die im Grundbuche Filitz Nr. 16 Abtheilung III. Nr. 10 für den

Rechtsanwalt und Notar Bendir in Neidenburg zu⸗ folge Verfügung vom 5. August 1871 eingetragene

und auf den Gastwirth M. Jastrzembski in Malga unterm 9. Juli 1875 umgeschriebene Forderung von 98 Thlr. 10 Sgr. nebst 6 % Zinsen seit dem 5. Juli 1871 wird zum Zwecke der Bildung einer neuen Hypothekenurkunde an Stelle der abhanden⸗ gekommenen, für kraftlos erklärt. EE“ 1

[27805] Bekanntmachung. F

In der Musiker Franz'schen Aufgebotssache, .2/1883, hat das Königliche Amtsgericht zu Fe rst am 28. Mai 1884 durch den Amtsgerichts⸗Rath Münch erkannt: 1) das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Forst Nr. 8210 über 209. 84 ₰, aus⸗ efertigt für Carl Franz zu Forst, wird für kraftlos erklärt, 2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Königliches Amtsgericht.

27824]

„In der Jacob'schen Aufgebotssache hat das König⸗ Amtsgericht Rochlitz durch Urtheil vom

9. Juni 1884 für Recht erkannt: Der Fleischer Karl Friedrich Jacob aus Rochlitz

wird für todt erklärt und ist dessen Vermögen den sich legitimirenden Erben auszuantworten.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlasse des todterklärten Karl Friedrich Jacob zu

Oeffentliche Ladung.

Die Taglöhnerin Maria Barbara Koeberlein von Münchsteinach und der Webermeister Johann Schenkel von dort, dieser als Vormund über den von der Erstgenannten am 17. März d. Js. außer⸗ ehelich gebornen Knaben „Andreas“, haben gegen den Dienstknecht Georg Giel von Seitenbuch A. G. Scheinfeld, beim K. Amtsgericht Neustadt a. Aisch Klage mit dem Antrag erhoben:

den Beklagten kostenfällig zur Anerkennung der Vaterschaft, zur Einräumung des gesetzlich beschränkten Erbrechts für genanntes Kind, sowie zur Bezahlung

a. eines jährlichen in †jährigen Raten voraus⸗ zahlbaren Alimentationsbeitrags von 52 bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des Kindes,

b. des seinerzeitigen Schulgeldes und der etwaigen Handwerkserlernungskosten für dasselbe,

c. der etwaigen Kur⸗ und Begräbnißkosten im Falle der Erkrankung oder des Ablebens des Kindes inner⸗ halb der Alimentationsperiode, endlich d. einer Entschädigung von 25 für Tauf⸗ und Kindbettkosten an die Kindsmutter

zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Zur Verhandlung des Rechtsstreits hat das Kgl. Amtsgericht dahier die Sitzung von

Donnerstag, den 25. September d. J., Vormittags 9 Uhr, als Termin bestimmt, wozu hiemit von Seiten der Klagspartei der z. Z. aufenthaltsunbekannte Georg Giel geladen wird.

Neustadt a. Aisch, den 6. Juni 1884.

Die Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. Schnizlein, K. Sekretär.

Hn n Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen den:

1) Johann Weber, 22 Jahre alt, geboren am 3. Dezember 1861 zu Schoendorf, zuletzt daselbst wohnhaft,

2) Wilhelm Steines, geboren am 15. Februar 1861 zu Pfalzel, zuletzt wohnend daselbst,

3) Johann Faß, geboren. am 21. Mai 1861 zu Waldrach, zuletzt wohnend daselbst,

4) Nicolaus Goedert, geboren am 20. April 1861 zu Waldrach, zuletzt wohnend daselbst,

5) Anton Schuh, geboren am 23. Juli 1861 zu Orenhofen, zuletzt wohnend daselbst,

6) Nicolaus Wagner, geboren am 5. Juni 1861 zu Föhren, zuletzt wohnend daselbst,

7) Peter Schneider, geboren am 21. April 1861 zu Schweich, zuletzt wohnend daselbst,

8) Mathias Schmitt, geboren am 20. April 1861 zu Minden, zuletzt wohnend daselbst,

9) Bernard Simon, geboren am 8. Mai 1861 zu Welschbillig, zuletzt wohnend daselbst,

10) Nicolaus Schmitt, geboren am 1. Februar 1862 zu Fell, zuletzt wohnend daselbst,

11) Peter Engeln, geboren am 16. März 1862 zu Ehrang, zuletzt wohnend daselbst,

12) Mathias Marmann, geboren am 14. Sep⸗ tember 1862 zu Butzweiller, zuletzt wohnend daselbst,

13) Mathias Müller, geboren am 13. Mai 1862 zu Orenhofen, zuletzt wohnend daselbst,

14) Peter Ting, geboren am 5. April 1863 zu Hohensonne, Gemeinde Aach, zuletzt wohnend daselbst,

15) Johann Peter Salm, geboren am 21. Oktober 1863 zu Conzerbrücke, Gemeinde Cönen, zuletzt woh⸗ nend daselbst,

16) Peter Merges, geboren am 21. Mai 1863 zu Mehring, zuletzt wohnend daselbst,

17) Heinrich Pütz, geboren am 7. September 1863 zu Ehrang, zuletzt wohnend daselbst,

18) Peter Wengler, geboren am 13. Dezember 1863 zu Pfalzel, zuletzt wohnend daselbst,

19) Nicolaus Kackert, geboren am 13. Juni 1863 zu Orenhofen, zuletzt wohnend daselbst,

20) Nicolaus Müller, geboren am 30. Juli 1863 zu Orenhofen, zuletzt wohnend daselbst,

21) Bernard Becker, geboren am 15. April 1863 zu Föhren, zuletzt wohnend daselbst,

22) Johann Heider, geboren am 4. Juli 1863 zu Schweich, zuletzt wohnend daselbst,

23) Wilhelm Hoffmann, geboren am 22. Mai 1863 zu Menningen, zuletzt wohnend daselbst,

24) Michel Schmidt, geboren am 14. Mai 1861 zu Costenbach, zuletzt wohnend daselbst,

25) Johann Rosenkranz, geboren am 26. Juni 1861 zu Sitzerath, zuletzt wohnend daselbst,

26) Johann Brixius, geboren am 3. Mai 1862 zu Geisfeld, zuletzt wohnend daselbst,

27) Peter Colling I., geboren am 21. November 1863 zu Schmelz, zuletzt wohnend daselbst,

28) Nicolaus Eiden, geboren am 17. Mai 1863 zu Beuern, zuletzt wohnend daselbst,

29) Peter Hill, geboren am 8. Mai 1863 zu Os⸗ burg, zuletzt wohnend daselbst,

30) Mathias Schneider, geboren am 9. Juni 1863 zu Castel, zuletzt wohnend daselbst,

31) Johann Klomann, zeboren am 26. Mai 1863 zu Nonnweiler, zuletzt wohnend daselbst, sämmtlich ohne bekannten Stand, welche hinreichend verdächtig erscheinen:

als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß ent⸗ weder das Bundesgebiet verlassen zu haben, der nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu eee Vergehen gegen §. 1401 Str. G. B., das Haupt⸗ verfahren vor der Strafkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hierselbst eröffnet.

Zugleich wird auf Grund des §. 140 Straf⸗ gesetzbuchs und der §§. 480 und 326 Strafprozeß⸗ ordnung das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen obengenannter Refractaire zur Deckung einer eventuellen Geldstrafe nebst Kosten mit je zusammen 330 mit Beschlag belegt.

Trier, den 29. Mai 1884.

Königliches Landgericht, Strafkammer. gez. Kerckhoff. Müller. Teschemacher. Für die richtige Abschrift:

Der Gerichtsschreiber Königlichen Landgerichts:

Schmidt.

N

[27843]

In der Untersuchung geßen Heinrich August Weyand, geboren zu Langenbach 19. Juni 1861, jetzt unbekannt wo, wegen Fahnenflucht, wird auf Antrag des Königlichen Gerichts der 21. Division zu Frank⸗ furt a. M. wegen der den Beschuldigten möglicher⸗ weise treffenden höchsten Geldstrafe von Dreitausend Mark, sowie der entstehenden Kosten in Gemäßheit des §. 246 des Preuß. Militär⸗Strafgesetzbuches vom 3. April 1845 und der §. 325 und 326 der D. Strafprozeßordnung das Vermögen desAngeschuldigten, bestehend in dem von der verstorbenen Mutter I. Ehefrau des Friedrich Ludwig Weyand, Sophie, geborene Weinbrenner ererbten ideellen Hälfte der

Grundstücke Nr. 1813, 1855, 1834, 1858, 1820, 1836, 1867, 1868, 1876, 3, 1872, 1825, 1847, 1851, 1849, 1824, 1881 8 Stockbuchs von Langenbach und dem ideellen ¼ errungenschaft⸗ lichen Grundstückes Nr. 1869 desselben St. B. ferner in der Hälfte der von dem Vater für das bewegliche Vermögen bestellten Kaution laut Urkunde vom 8. November 1871 über 534 Thaler 21 Sgr. und vom 14. Jani 1877 über 42 mit Arrest belegt und dem Angeschuldigten jede Veräußerung und Verpfändung der Immobilienantheile untersagt.

Dem Pfleger Friedrich Ludwig Weinbrenner zu Nisterberg, welcher die Kautionsurkunde im Besitz hat, wird die Aushändigung derselben an den Beschuldigten oder dessen Bevollmächtigten unter⸗ sagt. Eine Ausfertigung dieser Verfügung wird der Abth. II. des Amtsgerichts und dem Feldgericht zu Langenbach mitgetheilt.

Hachenburg, den 7. Juni 1884.

Königliches Amtsgericht. I Stahl. 3

Z1.“

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 23. Mai 1884 und in Folge Reguisitions⸗ schreibens des Königlichen Gerichts der 16. Division zu Trier vom 14. Mai 1884, wonach der Musketier Wilhelm Münch der 7. Compagnie 7. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 69, geboren am 25. Juni 1861 zu Lehmen, Kreis Mayen, katholisch, Tagelöhner, entwichen und gegen welchen wegen Fahnenflucht die Contumacial⸗ Untersuchung an⸗ hängig ist, wird das im Deutschen Reiche befind⸗ liche Vermögen des genannten Wilhelm Münch zur Deckung der denselben möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten bis zum Betrage von 3100 (in Buchstaben: dreitausend einhundert Mark) gegen denselben für den Fiskus mit Beschlag belegt.

Dieser Beschluß ist'nur durch den „Deutschen Reichs⸗ Anzeiger“ zu veröffentlichen.

Coblenz, den 31. Mai 1884.

Königliches Landgericht, II. Strafkammer. gez. Schaumburg. Kohlmann. Rive. Beglaubigt:

Coblenz, den 4. Juni 1884.

Dahmen, Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.

Verkäufe, Verpachtungen Submissionen c.

90 b [26673 Bekanntmachung.

Die im Kulmer Kreise, 3 km von der Bahn⸗ station Kornatowo und 4 km von der Bahnstation Wrotllawken entfernt gelegene und zum Anbau von Zuckerrüben geeignete Domaine Lippinken mit einem Gesammtareale von 734,964 ha, in welchem

13,784 ha Gärten,

548,375 Ackerland, e“ 51,406 Wiesen enthalten sind, soll am 5. Juli d. Js., Vormit⸗ tags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Zimmer Nr. 11, auf 18 Jahre von Johannis 1885 bis Johannis 1903 öffentlich und meistbietend verpachtet werden.

Das Pachtgelderminimum ist auf 24 000 fest⸗ gesetzt.

Die Pachtlustigen haben sich vor dem Verpach⸗ tungstermine über ihre landwirthschaftliche Befähi⸗ gung und über den Besitz eines eigenthümlichen und unbeschwerten Vermögens von 124 000 zur Ueber⸗ nahme der Pachtung glaubhaft auszuweisen.

Die Besichtigung der Domaine wird dem Pacht⸗ lustigen nach vorangegangener Meldung bei dem gegenwärtigen Pächter Herrn Ober⸗Amtmann Haß gestattet.

Die Pachtbedingungen werden von uns gegen Er⸗ stattung der Kopialien in Abschrift mitgetheilt werden.

Marienwerder, den 4. Juni 1884.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

[27658] Auktion.

Am Dienstag, den 17. d. Mts., Vorm. 10 Uhr, sollen auf dem Grundstück der Militär⸗ Turnanstalt Scharnhorststr. Nr. 1 alte Bau⸗ materialien, als:

Thüren, Fenster, Kachelöfen, 1 eis. Ofen ꝛc., gegen gleich baare Bezahlung meistbietend ver⸗ steigert werden.

Königl. Direktion der Militär⸗Turnanstalt.

[27642]

Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Bromberg.

Neubau Allenstein⸗Kobbelbude, Bau⸗Abtheilung I.

Die Herstellung der als Schneeschutzwehren er⸗ forderlichen ca. 14 351 Ilfde. m Drahtzäune inkl.

Materiallieferung, sowie das Ausflechten derselben

mit Reisig soll verdungen werden. Submissions⸗

termin am Montag, den 23. d. Mts., Vormittags

11 Uhr, im Abtheilungs⸗Baubureau hierselbst, bis

zu welchem versiegelte und mit entsprechender Auf⸗

schrift versehene Offerten an den Unterzeichneten portofrei einzureichen sind. Die maßgebenden Be⸗ dingungen liegen in dem genannten Bureau während der Dienststunden zur Einsicht aus und können auch gegen portofreie Einsendung von 0,75 von da bezogen werden.

Gutstadt, den 9. Juni 1884. Der Abtheilungs⸗Baumeister: von Boguslawski.

[27379]

Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Elberfeld.

Es soll die Lieferung von:

1) 150 Stück bedeckten Güterwagen ohne Bremse,

2) 50 Stück desgleichen mit Bremse,

3) 150 Stück eiserne Kohlenwagen mit beweg⸗ lichen Kopfbracken (sogenannte Kipp⸗ wagen) ohne Bremse,

4) 50 Stück desgleichen mit Bremse,

5) 50 Stück Kalkdeckelwagen ohne Bremse,

6) 900 Stück Radsätze,

7) 1800 Stück Tragfedern und 8

8) 2250 Stück Spiralfedern für Buffer und Zug⸗ apparate,

im Submissionswege vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen nebst Zeichnungen liegen

im hiesigen maschinentechnischen Bureau zur Einsicht

aus und können auf frankirtes Ersuchen gegen Er⸗

stattung der Druckkosten, und zwar von 5 50

für die zu den Positionen 1—5 gehörigen Exemplare,

von 2 50 für die zu Position

2 50 für die zu Position 7, und 8 & Eremplare von dem Kanzlei⸗Vorsteher Pe bezogen werden.

Die Offerten sind verschlossen und portofrei mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Güter⸗, Kohlen⸗ und Kalkwagen, Radsätzen, Tragfedern und Spiralfedern“, zu dem am Montag, den 23. Juni, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Submissionstermine an das maschinen⸗ technische Bureau einzusenden, woselbst deren Eröff⸗ nung in Gegenwart der erwa erschienenen Sub⸗ mittenten erfolgen wird.

Elberfeld, den 9. Juni 1884.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung. Tilsit⸗Insterburger Eisenbahn. ☚— Nachdem der Vertrag v

b 18./27. Dezember 1883,

treffend den Uebergang des Tilsit⸗Insterburger Eisen⸗ Zabahn⸗Unternehmens auf den ☚ςᷣ Staat, durch das Gesetz vom 17. Mai 1884, betreffend den weiteren Erwerb von Eisenbahnen für den Staat (G. S. S. 129), die landesherrliche Genehmigung erhalten hat, fordern wir in Ausführung des §. 4 des erwähnten Ver⸗ trages im Auftrage der Herren Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten und der Finanzen die Inhaber der Stamm⸗ und Stammprioritäts⸗Aktien der Tilsit⸗Insterburger Eisenbahn⸗Gesellschaft auf, diese Aktien und die Dividendenscheine für das Jahr 1884 und die folgenden Jahre nebst Talons vom 1. Juli 1884 ab gegen Empfangnahme der ver⸗ tragsmäßigen Abfindung in Staatsschuldverschrei⸗ bungen entweder bei unserer Hauptkasse in Brom⸗ berg oder bei der Betriebskasse Berlin (Ostbahnhof)

einzureichen. Es werden vertragsmäßig gewährt: a. für je zwei Stamm⸗Aktien à 300 Staats⸗ schuldverschreibungen der 4 %9jgen konsolidirten Anleihe zum Nennwerthe von 150 mit Zinsscheinen für die Zeit vom 1. Januar

1884,

für je eine Stammprioritäts⸗Aktie à 600

Staatsschuldverschreibungen der 4 %igen kon⸗

solidirten Anleihe zum Nennwerthe von je

600 mit Zinsscheinen für die Zeit vom

1. Januar 1884.

Zum Umtausch der Stamm⸗Aktien sind Stücke à 600, 300 und 150 ℳ, zum Umtausch der Stamm⸗ prioritäts⸗Aktien Stücke à 5000, 2000, 1000, 600, 500, 300 und 200 ausgefertigt worden. Wünsche auf Gewährung von Apoints bestimmter Höhe werden, soweit es möglich ist, berücksichtigt werden.

Die Staatsregierung ist auf Grund der Bestim⸗ mung im Absatz 3 des §. 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1884 bis auf Weiteres bereit, auch eine nicht durch zwei theilbare Anzahl von Stamm⸗ Aktien zu konvertiren und zwar mit der Maßgabe, daß, sofern die Anzahl der eingereichten Stücke der vorbezeichneten Verhältnißzahl nicht entspricht, die Ausgleichung des in Staatsschuldverschreibungen nicht darstellbaren Ueberschußbetrages durch Baar⸗ zahlung bewirkt wird, wobei stets der nächst nie⸗ drigere darstellbare Betrag in Staatsschuldverschrei⸗ bungen gewährt, dagegen der baar zu zahlende Be⸗ trag nach dem um 1 % verminderten Kurse, welcher für Staatsschuldverschreibungen der 4 %igen konso⸗ lidirten Anleihe vor dem Tage des Umtausches zu⸗ letzt an der Berliner Börse bezahlt worden ist, be⸗ rechnet wird.

Der in Staatsschuldverschreibungen nicht darstell⸗ bare Nominalbetrag, welcher nach Maßgabe der obigen Bestimmungen in Baar umzurechnen ist, wird vom 1. Januar 1884 ab mit 4 % verzinst. Die Frist, innerhalb welcher die Aktien einzu⸗ reichen sind, wird in Gemäßheit des §. 4 des Ver⸗ trages vom 18./27. Dezember 1883 auf 1 Jahr, also bis zum 30. Juni 1885, mit der Maßgabe fest⸗ gesetzt, daß die Inhaber der bis zu diesem Zeit⸗ punkte nicht präsentirten Aktien den Anspruch auf von Staatsschuldverschreibungen ver⸗ ieren.

Eine Verlängerung dieser Umtauschfrist ist mit Rücksicht auf die Durchführung der gleich⸗ zeitig mit dem Umtausche der Aktien einzu⸗ leitenden Liquidation der Gesellschaft ausge⸗ schlossen.

Bei der Betriebskasse Berlin (Ostbahnhof) können die den Aktien entsprechenden Staatsschuldverschrei⸗ bungen ꝛc. nicht Zug um Zug, sondern erst einige Tage nach der Einlieferung der Aktien gegen Wieder⸗ ablieferung der zu ertheilenden Interimsquittung ausgehändigt werden. Die Einreichung der Aktien nebst den dazu gehörigen Dividendenscheinen und Talons hat mit vorschriftsmäßigen Nummernverzeich⸗ nissen, zu welchen die Formulare von den vorbezeich⸗ neten Kassen unentgeltlich bezogen werden können, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr zu er⸗ folgen. Nummernverzeichnisse in anderer Form werden nicht angenommen. Bei Uebermittelung der Aktien durch die Post wird den Einsendern nach er⸗ folgter Prüfung des Nummernverzeichnisses der Ent⸗ wurf einer Quittung zur Vollziehung von der be⸗ treffenden Kasse zugesandt werden. Sogleich nach Eingang der Quittung findet die Uebersendung der Staatsschuldverschreibungen beziehungsweise der zu leistenden Baarzahlung statt und zwar in Ermange⸗ lung einer bezüglichen Bestimmung unter voller Werthdeklaration.

Bromberg, den 6. Juni 1884.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion

[27308]

[14860]

Bekanntmachung.

In Folge Beschlusses der hiesigen Kreisstände vom

16. Januar cr. werden die auf Grund des Aller⸗ höchsten Privilegii vom 17. September 1866 ausge⸗ gebenen, ursprünglich 5 %ligen, in Folge Allerhöchsten Privilegii vom 3. Oktober 1879 auf 4 ½ % konver⸗ tirten Obligationen der Buker Kreisanleihe von 300 000 Thaler oder 900 000 in dem noch um⸗ laufenden Betrage in den nachstehenden Stücken zur Rückzahlung zum Nennwerthe zum 1. Juli ge⸗ kündigt.

1) Stücke Litt. A. zu 1000 Thaler

oder 3000

Nr. 1 18 20 33 35 37 38 40 —- 43 45 46

48 50 = 44 Stück à 3000 132 000