Bekanntmachung.
In der am 28. Februar d. J. und folgenden Tagen zu Berlin abgehaltenen Turnlehrerprüfung haben das Zeugniß der Befähigung zur Leitung der Turnübungen an öffentlichen Unterrichtsanstalten erlangt: 1““ 9
1) Adler zu Berlin,
2) Amend, Optikus daselbst,
3) Ammerlahn, Studirender daselbst, 4) Appel. daselbst,
5) Dr. Bohlmann, ordentlicher Lehrer am Magda⸗
lenen⸗Gymnasium zu Breslau, 8 a) 6) Brandt, Elementarlehrer am Realgymnasium Magdeburg, 8 1 7) Ebeling, Studirender zu Berlin, 8) Faber, Studirender zu Breslau, höheren Schulamts
9) Fischer, Kandidat des Berlin, 10) Füchtjohann, desgl. zu Wesel,
b) 11) Gellenthin, Lieutenant a. D. zu Berlin, 12) Glöckner, Elementarlehrer an der Wilhelmsschule zu Liegnitz, 13) Gröppler, Elementarlehrer zu Magdeburcg, 14) Dr. Günther, Edmund, Kandidat des höheren Schulamts zu Krotoschin, 8. 15) Günther, Jakob, Elementarlehrer zu Cassel, 16) Dr. Hager, ordentlicher Lehrer am Realgymnasium am Zwinger zu Breslau, 8 17) Hannemann, Studirender zu Berlin, c) 18) Hertel zu Berlin, 8 19) Höke, technischer Lippstadt, 1 20) Keesebiter, Studirender zu Berlin, 21) von Knobloch, Elementarlehrer zu Surminnen, Kreis Angerburg i. Ostpr., c) 22) Koch, Studirender aus Lübben, 23) Köhler, Elementarlehrer zu Magdeburg, 24) Korn, Gemeindeschullehrer zu Berlin, a) 25) Korten, Kandidat des höheren Wesel, 6) Kowalewski, Kandidat der Philologie zu Stettin, 27) Krohs, städtischer Turnlehrer zu Osnabrück, 28) Magdeburg, Studirender aus Landsberg a. W., 29) Mittmann, Studirender zu Breslau, 30) Neufeldt, Studirender an der Technischen Hoch⸗ chule zu Berlin, aus Elbing, 31) Paul, Mittelschullehrer zu Wiesbaden, 32) Prophet, Elementarlehrer zu Magdeburg, Rackow, Kandidat des höheren Schulamts
Lehrer am Realgymnasium zu
Schulamts zu
Reichert, Kandidat der Philologie zu Berlin, ) Reimer, Elementarlehrer am Stadtgymnasium zu
Ritter, Graveur und Zeichner zu Berlin, ) Rühlmann, Studirender, z. Z. zu Berlin, a) 38) Sauerbrey, Elementarlehrer zu Bad Lauterberg a. Harz, 39) Dr. Scheel, Realschullehrer zu Schönebeck a. d. Elbe, 40) Scheffler, Kandidat der Philologie, z. 3. zu Char⸗ lottenburg, — a) 41) Schellack, Elementarlehrer zu Neudamm, Kreis Königsberg N.⸗M., 42) Dr. Schmidt, zu Breslau, e) 43) Schulte, Mechaniker zu Berlin, 44) Schunck, Elementarlehrer an der städtischen Vor⸗ schule zu Cassel, 45) Siebrecht, a) 46) Strauchmeier, desgl. Anhalt, 47) Tetzner, Sachsen⸗Altenburg, 48) Teuscher, i. Schles., 1) 49) Voigtritter, Kandidat des höheren Schulamts zu Stotternheim im Großherzogthum Sachsen⸗Weimar, 8 50) Voß, Elementarlehrer am Gymnasium zu Glückstadt, a) 51) Wehlitz, Kandidat der Philologie aus Nesselgrund im Kreise Soldin, 52) Wenig, technischer Lehrer am Gymnasium zu Kro⸗ toschin, und 53) Westphal, Elementarlehrer zu Lübeck. Ferner ist in der diesjährigen Prüfung “ 54) dem Gemeindeschullehrer Pfänder zu Berlin, wel⸗ cher die vorjährige Turnlehrerprüfung bestanden hat, die Be⸗ fähigung zur Ertheilung des Unterrichts im Hiebfechten sowie im Schwimmen zuerkannt worden, sowie 55) dem Kaufmann Talmann zu Berlin, welcher in der vorjährigen Prüfung ein beschränktes Zeugniß erhalten hat, ein vollständiges Zeugniß ertheilt und die Befähigung zur Ertheilung des Unterrichts im Fechten und im Schwim⸗ men zuerkannt worden. Ein Zeugniß beschränkter Befähigung haben erlangt: 56) Dr. Degner, ordentlicher Lehrer am Elisabeth⸗ Gymnasium zu Breslau, 57) Hilprecht, Werkführer zu Berlin, und 58) Spohn, ordentlicher Lehrer am Gymnasium zu Inowrazlaw. Berlin, den 5. Juni 1884. 8 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. 3 In Vertretung: Lucanus.
Kandidat des höheren Schulamtes
Elementarlehrer zu Cassel, zu Koswig im Herzogthum
Hutmacher zu Altenburg im Herzogthum
Spinnereibeamter zu Wüstegiersdorf
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär Wilhelm Krüger ist der Titel Geheimer Kanzlei⸗Inspektor beigelegt worden.
8 Der Genannte ist auch zur Ertheilung von Schwimmunterricht fähigt. b) Der Genannte hat auch die Prüfung im Fechten bestanden, ebenso ist derselbe zur selbständigen Leitung von Schwimmunterricht befähigt. . c) Der Genannte hat auch die Prüfung im Fechten bestanden.
d) Der Genannte hat auch die Prüfung im Hiebfechten bestanden, —2 ferner ist derselbe zur Ertheilung von Schwimmunterricht be⸗ fähigt. t “
e) Der Genannte ist auch zur selbständigen Leitung von Schwimm⸗ unterricht befähigt. “
1) Der Genannte hat auch die Prüfung im Hiebfechten bestanden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be⸗ wirkten 7. Verloosung von Schuldverschreibungen der vier⸗ prozentigen Staatsanleihe von 1868 A sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Januar 1885 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Januar k. J. fällig werdenden Zinsscheine Reihe N Nr. 3 bis 8 nebst Anweisungen zur Reihe VI bei der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse hierselbst zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Fest⸗ tage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Hauptkassen, den Bezirks⸗Haurtkassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanwei⸗ sungen einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember d. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Fest⸗ stellung die Auszahlung vom 1. Januar 1885 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Nit dem 1. Januar 1885 hört die Verzinsung der verloosten Schuldverschreibungen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit dem Tage ihrer Kündigung aufgehört hat.
Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗ gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 10. Juni 1884.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker.
Rüdorff.
Bekanntmachung.
Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen der Preußischen Staatsschuldverschreibungen, sowie der Aktien und Obliga⸗ tionen der Niederschlesisch⸗-Märkischen, der Münster⸗Hammer und der Taunus⸗Eisenbahn werden bei sämmtlichen Ein⸗ lösungsstellen, also in Berlin bei der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse — Taubenstraße 29 — und der Reichsbank⸗Haupt⸗ kasse, außerhalb Berlin aber bei den schon früher zur Ein⸗ lösung benutzten Kassen und den in unserer Bekanntmachung vom 16. Mai v. J. bezeichneten Reichsbank⸗Anstalten vom 28. d. Mts. ab in den gewöhnlichen Geschäftsstunden gegen Ablieferung der Zinsscheine gezahlt.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgattungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufgerechnet ist d des Einliefernb mN Namen und Wohnung ersichtlich macht. ““
Berlin, den 17. Juni 1884.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 18. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König setzten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Ems, heute Morgen die Trinkkur fort und machten eine Promenade.
Später erschien der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Anders vom Civilkabinet zum Vortrage.
Gestern waren zur Kaiserlichen Tafel geladen: der Gesandte Belgiens in Wien, Graf de Jonghe, der Bischof von Fulda, Dr. Kopp, die General⸗Majors von Gélieu, von Minckwitz und Schüßler und der Oberst von Colomb.
Abends wohnten Se. Majestät der Kaiser der französischen Theater⸗Vorstellung bei.
— Se. Kaiserliche und Königliche Kronprinz besichtigte gestern früh 8 Uhr stedter Felde bei Potsdam das 1. und 3. Regiment.
Um 2 Uhr fand ein Diner von ca. 30 an welchem die zurückkehrenden bayerischen Offiziere theilnahmen.
Hoheit der auf dem Born⸗ Garde⸗Ulanen⸗
Gedecken statt, und sächsischen
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (35.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister von Boetticher sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien desselben beiwohnten, stand auf der Tagesordnung als erster Gegen⸗ stand der mündliche Bericht der Kommission für die Geschäfts⸗ ordnung über die Frage: ob das Mandat des Abgeordneten für den 5. Wahlkreis des Großherzogthums Mecklenburg⸗ Schwerin, Dr. Paasche, in Folge seiner Ernennung zum ordentlichen Professor an der Universität Marburg für erloschen zu erklären sei.
Die Kommission hatte beantragt:
Der Reichstag wolle beschließen: das Mandat des Abg. Dr. Paasche durch dessen Ernennung zum ordentlichen Professor an der Universität Marburg als erloschen zu erklären und hiervon dem Reichskanzler behufs Veranlassung des Erforderlichen wegen der vorzunehmenden Neuwahl Mittheilung zu machen.
Da indeß, wie der Präsident bei Beginn der Sitzung angekündigt hatte, der Abg. Dr. Paasche von der Niederlegung seines Mandats Anzeige gemacht hatte, so war damit dieser Gegenstand erledigt.
Das Haus setzte darauf die zweite Berathung des Ent⸗ wurfs eines Gesetzes über die Unfallversicherung der
Arbeiter fort. 8 18 §. 9 lautet nach den Vorschlägen der Kommission:
Die Versicherung erfolgt auf Ge
genseitigkeit durch die Unter⸗
nehmer der unter §. 1 fallenden Betriebe, welche zu diesem Zweck
in Berufsgenossenschaften vereinigt werden.
Die Berufsgenossen⸗
schaften sind für bestimmte Bezirke zu hilden und umfassen inner⸗ halb derselben alle Betriebe derjenigen Industriezweige, für welche
sie errichtet sind.
Als Unternehmer gilt derjenige, trieb erfolgt.
Betriebe, welche wesentliche B Industriezweige umfassen, sind derjen
für dessen Rechnung der Be⸗
estandtheile verschiedenartiger igen Berufsgenossenschaft zu⸗
zutheilen, welcher der Hauptbetrieb angehört.
Die Berufsgenossenschaften haben die
Personen.
tragten:
1)
In S. 9.
A. dem Absatz 1 folgende Fassun „Die Versicherung ist durch die fallenden Betriebe bei einer zu diesem zugelassenen Versicherungsanstalt Versicherungsgesellschaft) zu bewirken“
8
Hierzu lag eine Reihe von Amendements vor;
die Abgg. Dr. Barth und Gen.:
(Genossenschaft oder
Rechte
juristischer
es bean⸗
g zu geben: Unternehmer der unter §. 1 Zwecke im Deutschen Reiche sonstigen
„
B. eventuell, für den Fall der Ablehnung des Antrages zu §. 9,
folgenden §. 9a anzunehmen:
§. 92
Unternehmer, welche nachweisen, daß sie die Versicherung wegen
aller aus diesem Gesetze sich ergeben zu diesem Zwecke im Deutschen Reich anstalt (Genossenschaft oder sonstigen
den Verrflichtungen bei einer e zugelassenen Versicherungs⸗ Versicherungsgesellschaft) be⸗
wirkt haben, bleiben von der Verpflichtung, einer Berufsgenossen⸗
schaft beizutreten, befreit. Der Austritt eines Unternehmers
aus der Berufsgenossenschaft
e der Versicherung bei einer zugelassenen Versicherungs⸗
anstalt beim Beginn eines muß se werden. Der Uebertritt genossenschaft erfolgt nicht der Genossenscha C. weiter eventuell beantragten §. f
2
k ft
§. 9a
Unternehmer, welche gelassenen Versicherungsgese tung, einer Berufsgenossens
en Die Unternehmer von Be treten dieses Gesetzes entstehen ode
Rechnungsjahres Monate zuvor dem Genossenschaftsvorstande angezeigt
rieben, r 182
2 und
zulässig
von einer Versicherungsanstalt zur Berufs⸗ eim Beginn eines Rechnungsjahres, wenn svorstand einen anderen „für den Fall der Ablehnung des unter B 9a, folgende beide Paragraphen anzunehmen:
Zeitpunkt zuläßt“;
ß sie Mitglieder einer zu⸗ bleiben von der Verpflich⸗
chaft beizutreten, befreit.
welche nach dem Inkraft⸗ versicherungspflichtig werden,
sind nach den Bestimmungen des §. 9a zu behandeln.
Der Austritt eines Unternehmers aus der zum Zwecke der Versicherung bei einer
gesellschaft ist nur beim Beginn eines
Berufsgenossenschaft zugelassenen Versicherungs⸗ Rechnungsjahres zulässig; er
muß sechs Monate zuvor dem Genossenschaftsvorstande angezeigt werden und unterliegt der Genehmigung der Genossenschaft (des
Genossenschaftsvorstandes).
Der Uebertritt von einer Versich genossenschaft — §. erfolgt jahres, wenn nicht ns punkt zuläßt“;
D. für den Fall der Annabhme d
dem §. 9 als Zusatz zu Absatz:
aftsvorstand
erungsgesellschaft zur Berufs⸗
beim Beginn eines Rechnungs⸗
einen anderen Zeit⸗
es Antrage
folgende Worte
-e —
b Bauarheiten gilt als Unternehmer derje sführung der Bauarbeiten für eigene Rechnung
für den Fall der Ablehnung der obigen Ant
tz 1 im zweiten urch die Worte: desselben“,
Satze
„bestimmte „das z gebiet oder
ss as Wort: „derselben“ zu ersetzen durch die Worte:
etreffenden Gebietes“.
g. Grad und Zorn Reichstag wolle beschließen:
In §. 9, dritter Absatz, Hauptbetrieb angehört“ beizufügen:
„Jedoch sind für jeden Bestandt
äge nach dem Gefahrentarif für (§. 28) zu bemessen.“ 3) die Abgg. Frhr. von Maltza und Dr. von Kulmiz: Der Reichstag wolle beschließen:
1) Im §. 9 den letzten 2 ersetzen:
Die Berufsgenossenschaften erwerben und Verbindlichkeiten einge verklagt werden.
Für die Verbindlichkeiten der Ka nur das Vermögen der Kasse.
2) Im §. männer“ einzuschalten:
hinter den
45 Absatz 1 hinter den Worten
8 86
von Bulach: Worten „welcher der
eil solcher Betriebe die Bei⸗
8 b — E“ den betreffenden Induftriezweig
hn⸗Gültz, Frhr. von Wendt
durch folgende Fassung zu
önnen unter ihrem Namen Recht hen, vor Gericht klagen un
8
sse haftet den Kassengläubigern
„zwei Ersat⸗
„für den Bezirk ciner oder mehrerer Ortspolizeibehörden“. Der Abg. Richter (Hagen) richtete eine Reihe von An⸗ klagen und Angriffen gegen die nationalliberale Partei, deren
zwischen der ersten und zweiten L unter Preisgabe ihrer gungen vollzogene Schwenkung Wünschen der Regierung
bündeten Parteien nunmehr ei
bisher
und
in der Kommission Ueberzeu⸗ nach den ihr ver⸗ Majorität
esung bethätigten Gesetze der mit ne erhebliche
dem
sichere. Früher und noch in der Reichstagssession von 1882
hätten die Nationalliberalen Parteien der Linken in dem bek
gemeinsam mit den anderen
annten Antrage Buhl vor
Allem die weitere Zulassung der Privatunfallversicherungs⸗
gesellschaften beredt vertheidigt, und Lesung
habe noch in der ersten L Vorlage in so überzeugender Weise statistischen Material die Nothwend
der Abg. Oechelhäufer der gegenwärtigen und mit so umfangreichem igkeit dieser Zulassung dar⸗
gethan, daß man sehr gespannt darauf sein müsse, wie es dem Abg. Oechelhäuser gelingen werde, heute den absoluten Gegensatz
zu seiner damaligen Ueberzeugung
zu vertheidigen. Der von
dem Abg. Oechelhäuser jetzt zu §. 30 eingebrachte Antrag, der
ihre
den Prirvatgesellschaften hebe
die Zukunft garantiren solle,
keit derselben einfach auf und mache jeden direkten zwischen den Gesellschaften und den
denn nur die Gesammtheit der bei den Privatgesellschaften
dürfen. Mit der Annahme gesammte Privatthätigkeit auf dem
Wirksamkeit auch für gleichwohl jede freie Thätig⸗ Verkehr Unternehmern unmöglich, Berufsgenossenschaften solle Rückversicherung nehmen des §. 9 werde die Gebiete der Unfallversiche⸗
rung untersagt und auch den nicht unter das Unfallversiche⸗
rungsgesetz fallenden Personen die Möglichkeit,
sichern, genommen.
sich zu ver⸗
Der Abg. Dr. Windthorst führte dem gegenüber aus, daß er zwar an sich der ferneren Zulassung der Privatgesellschaften
schon um der durch
abgeneigt gewesen sei, bei näherer
Anschauung sich habe bekehren müssen,
sie geschaffenen Konkurrenz willen nicht
Erwägung indessen zu der
daß die Privatgesell⸗
schaften sämmtliche lukrativen Geschäfte in ihre Hand bringen
und den Berufsgenossenschaften nn überlassen würden, womit die B.
seits konkurrenzunfähig gemacht
ir die weniger angenehmen erufsgenossenschaften
würden. Um
verhüten und das Zustandekommen der Vorlage nicht zu ge⸗ fährden, werde das Centrum gegen die Zulassung der Privat⸗ gesellschaften stimmen. Dagegen halte seine Partei dafür, daß den privaten Gesellschaften, welche durch das Gesetz zum Aufgeben ihres Geschäftsbetriebes gezwungen würden, sowie deren Angestellten und Bediensteten eine Entschädigung gewährt werden müsse. Der Redner kündigte in dieser Beziehung für die dritte Lesung des Entwurfs eine Resolution an, durch welche der Bundesrath aufgefordert werden solle, in Erwägung zu ziehen, wie bezüglich der Gewährung einer solchen Ent⸗ schädigung zu verfahren sein möchte.
Nachdem der Abg. Grad seinen Antrag auf Ergänzung des dritten Alinea des §. 9 zur Annahme empfohlen, wendete sich der Abg. Oechelhäuser gegen die Ausführungen des Abg. Richter; er bedauere sehr, mit seinen An⸗ sichten nicht durchgedrungen zu sein, habe aber zu konsta⸗ tiren, daß die Privatgesellschaften selber mit dem, was ihnen sein (erst später bei §. 30 zur Verhandlung gelangender) Antrag biete, völlig zufrieden seien und aus⸗ drücklich erklärt hätten, mit den Berufsgenossenschaften nicht in Konkurrenz treten zu wollen. Für die Anträge Barth zu stimmen, sei die nationalliberale Partei außer Stande, da die Privatgesellschaften nach Annahme des Umlageverfahrens die Konkurrenz mit den Berufsgenossenschaften gar nicht auf⸗ nehmen könnten.
Der Abg. Dr. Barth bemerkte dagegen, der Abg. Oechel⸗ häuser habe selbst zugegeben, daß seiner Ueberzeugung nach die Materie des §. 9 durch die Kommissionsbeschlüsse schlecht geregelt sei; gleichwohl wolle aber die nationalliberale Partei für die Vorlage im Ganzen stimmen. Der deutsch⸗freisinnigen Partei sei der Entwurf mit dem §. 9 der Kommissionsbeschlüsse schlechthin unannehmbar.
Bei Schluß des Blattes ergriff der Staats⸗Minister von Boetticher das Wort.
— Die Auestellung eines unrichtigen Gesundheits⸗ attestes von einer Hebeamme ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 27. März d. J., aus §. 278 des Strafgesetzbuchs nicht zu ahnden, weil Hebe⸗ ammen zu den in dieser Bestimmung erwähnten approbirten Medizinalpersonen nicht gehören.
Oesterreich⸗Ungarn. Pest, 17. Juni. (W. T. B.) Soweit bis jetzt bekannt, sind gewählt: 206 Liberale, dar⸗ unter Ludwig Tisza, 55 Kandidaten der gemäßigten Oppo⸗ sition, 65 Unabhängige, 17 Antisemiten, darunter Prof. Karl Nendtwich, 12 Kandidaten der nationalen Partei und 10 keiner bestimmten Partei Angehörige. In Klausenburg ist trotz der vorhergegangenen Exzesse der Wahlakt durchaus ruhig ver⸗ laufen und sind die beiden von der liberalen Partei auf⸗ gestellten Kandidaten gewählt worden.
Agram, 16. Juni. (Prag. Ztg.) Der Landtag lehnte bei der Adreßdebatte den Antrag des Elferausschusses in namentlicher Abstimmung mit einer Majorität von 37 Stim⸗ men ab. Bei der Abstimmung über das Amendement Kussevic verließen die Opposition und die keiner Partei angehörigen Abgeordneten die Plätze. Das Amendement wurde einstimmig angenommen.
Schweiz. Bern, 15. Juni. Wie der „Bund“ ver⸗ nimmt, gehen die Ansichten über die Bundesrevisions⸗ frage im Schoße des Bundesraths auseinander. Wäh⸗ rend einzelne Mitglieder auf die Angelegenheit mit Rücksicht auf den Umstand, daß das Mandat der Behörde im nächsten Dezember zu Ende geht, nicht eintreten wollen, sprachen sich andere Mitglieder in der Donnerstagssitzung, in welcher die Frage konfidentiell besprochen wurde, dafür aus: es sollte die Motion ohne jegliche Direktion dem Bundesrath überwiesen werden. Letzterer würde sodann in der nächsten Dezember⸗ session darüber Bericht erstatten.
Niederlande. Haag, 16. Juni. (Wes.⸗Ztg.) Die Kräfte des Kronprinzen sind durch die schwere Krankheit sehr geschwacht, doch ist der Schwächezustand augenblicklich nicht besorgnißerregend. Das Bulletin von heute Morgen lautet: Der Patient hatte eine ruhige Nacht, der Appetit ist besser.
Belgien. Brüssel, 18. Juni. (W. T. B.) Der „Moniteur belge“ veröffentlicht ein Dekret des Königs, durch welches der Senat aufgelöst wird und die Wahlen zum Senat auf den 8. Juli festgesetzt werden. An demselben Tage werden sich auch die neuernannten Minister einer Neuwahl unterziehen.
Wie der „Etoile belge“ erfährt, haben die Gouver⸗ neure von Hennegau und Luxemburg um ihre Ent⸗ lassung gebeten.
Bei der in Nivelles stattgehabten Stichwahl zur Repräsentantenkammer wurde Snoy (Katholik) an Stelle eines liberalen Kandidaten, welcher abgelehnt hatte, ge⸗ wählt. Die Katholiken haben in der Kammer eine Majorität von 34 Stimmen.
Vor dem Schlosse eines der liberalen Partei an⸗ gehörenden Senators in der Nähe von Hal fanden drohende Demonstrationen einer größeren aus Bauern bestehenden Volksmenge statt. Die Gensd'armerie war genöthigt einzu⸗ schreiten, und die gerichtliche Untersuchung ist eingeleitet.
— 18. Juni. (W. T. B.) Die Kammern sind 22. Juli einberufen worden.
Großbritannien und Irland. (Allg. Corr.) Die Transvaal⸗Deputation ist gestern mittelst Separatdampfers von Rotterdam in London ange⸗ kommen und wird am Freitag die Rückreise nach Afrika antreten.
Da sich die Einsetzung eines öffentlichen Anklägers nicht bewährt hat, so wird das Amt abgeschafft und dessen Funktionen dem Solicitor des Schatzamts übertragen werden.
iesem sollen zwei Assistenten zur Seite gestellt werden, von denen der eine die Civil⸗, der andere die Kriminalfälle zu übernehmen haben wird, die ihm von dem Chef überwiesen werden. Obschon unter diesem Arrangement die Zahl der auf Staatskosten zu führenden Prozesse sich ohne Zweifel bedeu⸗ tend vermehren wird, so hält die Kommission, welche die be⸗ treffenden Vorschläge macht, die neuen Einrichtungen dennoch für weniger kostspielig als die jetzigen.
In Belfast in Irland fand am Sonnabend eine oran⸗ gistische Massenkundgebung ftatt, welche den Zweck hatte, gegen die neue Verordnung des Vize⸗Königs von Ir⸗ land, wonach die Meetings der Nationalisten gestattet, die Gegenkundgebungen der Orangisten aber verboten werden, Protest einzulegen. ö
zum
London, 16. Juni.
— 17. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte in Beantwortung einer An⸗ frage des Deputirten Tyler der Premier Gladstone: es sei die Pflicht der Regierung, alle Fragen in Betreff der Möglichkeit einer Expedition im Süden von Egypten und auch diejenige der Zweckmaßigkeit des Baues einer Eisenbahn von Suakim nach dem Nil sorgfältig zu erwägen. Weitere Mittheilungen hierüber zu machen sei jedoch inopportun. — Bei der sodann fortgesetzten Ein elberathung der Reformbill wurde das von der Regierung genehmigte Amendement des Depu⸗ tirten Fowler, nach welchem die Bill am I. Januar 1885 Gesetzeskraft erlangen soll, mit 256 gegen 130 Stimmen an⸗ genommen. Die weitere Berathung wurde vertagt.
Adelaide (Australien), 15. Juni. (A. C.) Es ist ein neues Ministerium gebildet worden, dessen Premier Mr. John Colton ist.
Frankreich. Paris, 17. Juni. Deputirtenkammer nahm heute das Rekrutirungs⸗ gesetz bis zum Artikel 38 an. — Die Interpellation des Deputirten Delafosse, betreffend Egypten, wurde auf nächsten Montag vertagt.
— 18. Juni. (W. T. B.) veröffentlicht die Ernennung des zum Minister⸗Residenten Fra
Italien. Rom, 17. Juni. (W. T. B.) Dem „Diritto“ zufolge soll eine italienische Kriegs⸗ Maxine⸗Division für die südamerikanischen Ge⸗ wässer gebildet werden.
(8. T. B.) Die
Das „Journal officiel“
Oberst⸗Lieutenant Reynard nkreichs in Hue.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. Juni. (W. T. B.) Der Großfürst Sergius Gemahlin empfingen gestern die Gratulationen des diplomatischen Corps. — Bei dem deutschen Botschafter, General⸗Lieutenant von Schweinitz, findet morgen zu Ehren des Großherzogs von Hessen ein Galadiner statt. — Prinz Alexander von Oldenburg ist von dem Kommando der ersten Garde⸗ Infanterie⸗Division, unter Belassung in seiner Stellung als General⸗Adjutant und à la suite des Preobraschenky'schen Garde⸗Regiments, enthoben worden.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 18. Juni. (W. T. B.) Die Kronprinzessin ist in der vergangenen Nacht von einem Prinzen entbunden worden.
Amerika. New⸗York, 14. Juni. (Allg. Corr.) In Boston wurde gestern Abend ein starkbesuchtes Meeting von Gegnern Mr. Blaine's abgehalten, bei welchem viele her⸗ vorragende Männer zugegen waren. Die gefaßten Beschlüsse bekaͤmpften die Aufstellung Blaine's zum Prasidentschafts⸗ kandidaten, drückten die Hoffnung aus, daß die Demokraten ine geeignete Persönlichkeit als Kandidaten für die Präsiden⸗ tenwürde aufstellen würden und ernannten einen Vollzugs⸗ ausschuß mit der Weisung, nach der Aufstellung des demokra⸗ tischen Präsidentschaftskandidaten eine Konvention einzuberufen, damit die Unabhängigen dann die nöthigen Schritte thun können. Ein weiterer Ausschuß wurde ernannt, der mit den Unabhängigen von New⸗York konferiren soll.
Afrika. Egypten. Kairo, 14. Juni. (Allg. Corr.) Das „Reutersche Bureau“ meldet: Der Fall von Berber wird heute von dem Gouverneur von Dongola bestätigt. Es heißt, der Emir des falschen Propheten marschire auf Dongola. Der Gouverneur, der vor einiger Zeit den ihm gesandten Befehl, die Stadt mit der Garnison zu räumen, unbeachtet ließ, bringt nun selber diesen Schritt in Vorschlag.
— 15. Juni. (A. C.) Es sind Befehle ergangen zur Ergreifung von Maßregeln, welche den Rückzug der Gar⸗ nison von Dongola erleichtern sollen. Die Nachricht von dem Fall von Berber hat große Aufregung in Assuan ver⸗ ursacht. Die Anwesenheit der patrouillirenden Kanonenboote trug indeß dazu bei, die eingeborene Bevölkerung zu beschwich⸗ tigen. Einem amtlichen Telegramm aus Wady⸗Halfa zufolge wird Chartum trotz der Einnahme von Berber durch die Rebellen für sicher erachtet. Die Rebellen stehen in der Nähe der Brunnen in Murad, aber die Straße durch die Wüste ist gesperrt.
Aus Suakim wird u. d. 15. d. M. berichtet: Major Pigott, der Befehlshaber der hier stationirten egyptischen Kavallerie, hat sein Kommando niedergelegt, weil seine Mannschaften, die ihn in der Nacht des 27. Mai außerhalb der Forts schmählich im Stiche ließen, nicht vor ein Kriegs⸗ gericht gestellt worden sind. Die englischen Unteroffi⸗ ziere der in Suakim stehenden egyptischen Truppen haben ebenfalls demissionirt.
Kairo, 16. Juni. (A. C.) Dem „Reuterschen Bureau“ wird telegraphirt: „Der Mahdi hat einen Brief geschrieben, in welchem er den Gouverneur der Stadt Dongola zum Emir der Provinz ernennt. Der Mahdi erklärt, daß er mit einer türkischen militärischen Expedition, wenn eine solche nach dem Sudan entsandt werden sollte, wenig Umstände machen würde. Der Gouverneur von Dongola hat diesen Brief an Nubar Pascha gesandt. Der Gouverneur hat mit seinen Truppen Debbeh geräumt
1 geräun und dafür Urdeh besetzt. Er hat gebeten, sich, sobald der Nil genügend hoch ist, mit der Garnison
nach Norden zurück⸗ ziehen zu dürfen, wozu ihm die Bewilligung ertheilt wurde.“ Der Khedive wird am 21. d. mit Nubar Pascha und anderen Mitgliedern der Regierung nach Alexandrien übersiedeln. Der Erbprinz Abbas Bey ist mit seinem Bruder Mehemet Ali Bey nach der Schweiz abgereist.
Der Admiral Hewett ist von seiner abessinischen Reise nach Aden zurückgekehrt.
Der Correspondent der „Times“ Halfa unter dem 15. Juni:
Ich bin in Wadyv⸗Halfa, dem äußersten Posten der eg ptischen Armee, angekommen. Hundert Meilen weiter liegt Dongola mit einer Besatzung von 200 Mann und einem Mudir von sehr zweifelhafter Treue. Die Truppen des Madhi sind keine acht Tagemärsche Dongola und Korosko entfernt; ihnen stehen nur 600 Man egpptischer Truppen unter Oberst Trotter und Majer Donne in Wady⸗Halfa und Korosko, dann die Beduinen Major Kitcheners gegenüber, welche von gleich zweifelhafter Treue sind, wie der Mudir von Dongola. Die Position ist unstreitig sehr kritisch und verlangt eine unmittelbare energische Handlungsweise. Glücklicher Weise giebt uns das an⸗ brechende Ramadanfest einen Monat Frist, da während der gebeiligten Zeit die Operationen eingestellt werden dürften; nach dem Ramadan aber kann den Mahdi nichts abhalten, Cgypten zu überschwem⸗ men und bis nach Assiut, nur 12 Wegstunden von Kairo entfernt, vorzudringen.
meldet aus Wady⸗
Zeitungsstimmen. Wie wir der „Elberfelder Zeitung“ entnehmen,
d. M. die nachstehende Resolution angenommen:
„Die heute zu Nürnberg versammelten Vertrauensmänner national⸗ liberaler Richtung im rechtsrheinischen Bavern bekennen sich voll zu den Grundsätzen der Heidelberger Erklärung vom Sie erblicken in dieser an das Programm der national⸗
und 293 8* S2n;
23. März.
füddeutscher Parteigenossen den richtigen Ausdruck der Gesinnung großer Wählerkreise im rechtsrheinischen Bapern un ie geeignete Grundlage für eine ersprießliche, dem Rei 1 S reichende politischeParteithätigkeit. Einmüthigkeit, mit welcher der schickte Berliner Parteitag vom 18. begrüßt hat und erkennen darin die energische Durchführung. Entschlossen, für die Selbständigkeit und Unabk Partei einzutreten und, eingedenk Parteitag an die Parteigenossen ju sammeln und bei
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itere werthvolle Theile der hiesigen Fabrikation bilden die erstere wird wohl ohne Ausnahme Dörfern besorgt und durch Faktoren die mehr oder weniger mi erschiedenen ublarbeiten zu ängt, wird hier ausschließl von weiblichen Händen gemacht, und darinnen auch ganz Außerordent liches geleistet, Damenmäntel, Umhänge, Kapotten ꝛc. in pracht⸗ und kunstvoller Ausstattung, von diesen Sachen wird auch viel n ( land ausgeführt. Während früher in den 50er und 60er fast nur von englischem Cardedgarn angefe heutigen derartigen Sachen meistens deu Kammgarn verbraucht, Veftgarn hergestellt. e bestehenden Arbeitslö „
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erschienenen 1 waltungsgegenstände: Veränderungen in dem S e und in den Be fugnissen der Zoll⸗ und stellen. — Anschluß der Insel Reichenau an das Zollgebiet. — In Steuern: Verzollung Zünd hölzern. — Durchfuhr vorn enerzeugnissen durch das Rei — Befreiung von fris argel und Artischocken v schränkenden Bestimmungen der Reblauskonvention. — Bekannt machung, betreffend den Verkehr mit Erzeugnissen und Geräthschaften es Weinbaues in den deutsch⸗französischen Grenzbezirken. — Bekannt lanzen und sonstigen Gegen n Branntwein zur
ersonalnachrichten.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
ist folgender Entwurf eines G uckers betreffend, vorgelegt von Gottes Gnaden Deutscher Kaise
des Reiches, nach Reichstages, was Artikel 1. Die §§. 1 und 3 des Gesetzes vom 26. Juni 1869, die Besteue⸗ rung des Zuckers betreffend (Bundes⸗Gesetzblatt Seite 282), treten mit dem 1. August 1885 außer Kraft und werden durch folgende Be⸗ stimmungen ersetzt:
von Pre verordnen im Bundesrathes un
erfolgter Zustimmung des folgt:
Die Rübenzuckersteuer wird mit 1
ꝙ† it 1,80 ℳ von 100 kg der zur Zuckerbereitung bestimmten rohen Rüben er 8 2
hoben.
S. 3. 8 Bei der Ausfuhr von Zucker über die Zollgrenze oder bei dessen
Niederlegung in öffentlichen Niederlagen wird, wen
hat der Nürnberger Parteitag der Nationalliberalen am 15.
liberalen Partei vom 29. Mai 1881 sich anschließenden Kundgebung
Arbeit“