1884 / 146 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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im zweiten Absatz des §. 1 bezeichneten katholischen Militär⸗ und Marine⸗Geistlichen hinzuzufügen. Der Antragsteller betonte, daß er das Zustandekommen der Vorlage wünsche, und da aus der Kommissionsverhandlung hervorgegangen sei, daß die Regierung auf die Bestimmung des §. 2 einen erheblichen Werth lege, so wolle er durch seinen Antrag ihr entgegenkommen. Die Kommission habe bei ihrem Be⸗ schluß hauptsächlich die wohlhabenden Offiziere im Auge ge⸗ abt, die von Hause einen Zuschuß erhielten, und habe nicht berücksichtigt, daß es doch zahlreiche unverheirathete Offiziere gebe, die auf ihre Gage allein angewiesen seien und damit kaum auskommen könnten. Man möge daher seinen Antrag annehmen und so verhindern, daß einem großen Theil der Offiziere die Freude an dem Zustandekommen des Gesetzes vereitelt werde. Der Abg. Frhr. von Minnigerode beantragte, die Offiziere, Aerzte und Beamten, welche der Ertheilung eines Heiraths⸗ onsenses bedürfen, nur mit 1 Prozent des pensionsberech⸗ igten Diensteinkommens zu den Beiträgen heranzuziehen.

Der Abg. Dr. Baumbeach erklärte sich gegen die Anträge von Gerlach und von Minnigerode, da durch dieselben das Prinzip des ganzen Gesetzes durchlöchert werden würde. Wenn das Reich, ohne eigentlich rechtlich dazu verpflichtet zu

ein, den Relikten jährlich etwa 6 ½ Millionen gewähre, so müßten auch alle den betreffenden Ständen Angehörigen zu den onds Beiträge leisten. Die Militärs dürften nicht anders n diesem Punkte gestellt werden als die übrigen Beamten.

Der Abg. von Bernuth erklärte sich ebenfalls gegen die beiden Anträge.

Der Abg. Ruppert wünschte Aufklärung darüber, wie das Reservatrecht Bayerns in Militärangelegenheiten mit dieser Vorlage in Einklang zu bringen sei; namentlich, ob für die auf Grund dieses Gesetzes von Bayern zu leistenden Aus⸗

aben von dem bayerischen Landtage die Genehmigung ein⸗ eholt werden müsse, und ob diese Materie demnächst für Bagyern analog diesem Gesetz geordnet werden solle.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich baye⸗ ische Ministerial⸗Rath Frhr. von Raesfeldt erwiderte, das bayerische Kriegs⸗Ministerium lege großen Werth darauf, daß diese Dinge bei dem bayerischen Heere ebenso wie bei dem übrigen Reichsheere geordnet würden. Die Aenderung der in Bayern jetzt geltenden Bestimmungen von 1872 sei schon längst beabsichtigt. Die Beiträge, welche die Offiziere jetzt in Bayern für die Reliktenfonds zahlten, seien geringer als nach dieser Vorlage. Die bayerische Re⸗ gierung erblicke deshalb in einer höheren Belastung, so wie die Kommission sie vorschlage, eine Gefährdung des standes⸗ gemäßen Unterhalts der jüngeren Offiziere.

Der Abg. Prinz zu Schönaich⸗Carolath erklärte sich gegen die vorliegenden Amendements, da die Offiziere vor den Civil⸗ beamten nicht privilegirt sein dürften.

Bei Schluß des Blattes ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württembergischer General⸗Lieutenant von Faber du Faur das Wort.

Die für die Aktiengesellschaften und eingetragenen Genossenschaften bestehenden gesetzlichen Vorschriften, wonach der Zweck der Generalversammlung jederzeit bei der Berufung der Generalversammlung bekannt gemacht werden muß, finden nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, IJ. Civilsenats, vom 19. April d. J., auf sonstige Personen⸗ vereine zu dauernden Zwecken (Sozietäten ꝛc.) keine Anwen⸗ dung; vielmehr ist bei solchen Vereinen, falls nicht die Sta⸗ tuten derselben Anderes bestimmen, bei Berufung der General⸗ versammlung nicht nöthig, die zu verhandelnden Gegenstände anzugeben.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Versmann, ist von hier wieder abgereist.

Der Dampfer „Taormina“ mit dem Ablösungskom⸗ mando für S. M. Kbt. „Albatroß“ ist am 21. Juni cr. in Sydney eingetroffen.

S. M. S. „Adalbert“, Kommandant Kapitän z. S. Mensing J., 12 Geschütze, ist am 9. Mai cr. in Hongkong ein⸗ getroffen und am 15. desselben Monats nach Nagasaki in See gegangen.

Wiesbaden, 24. Juni. (W. T. B.) Ihre Majestäten der König und die Königin von Griechenland sind zum Kurgebrauch hier eingetroffen. Dieselben wurden am Bahnhofe von Ihren Majestäten dem König und der Königin von Dänemark und von ihren Kindern empfangen.

Sachsen. Dresden, 24. Juni. (W. T. B.) Der König traf heute früh bei bestem Wohlsein von München über Franzensbad hier ein und wurde auf dem Böhmischen Bahn⸗ hof von sämmtlichen Ministern, den Spitzen der Militär⸗ und Civilbehörden und den Vertretern der Stadt begrüßt.

Anhalt. Wörlitz, 21. Juni. (Anh. St.⸗A.) Prinz Aribert ist heute zum Besuch der dortigen Universität nach München abgereist.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 22. Juni. (Pr.) Der Kaiser ist heute früh 6 Uhr aus München in Penzing einge⸗ troffen und hat sich vom Bahnhof aus direkt nach Schön⸗

brunn begeben.

Pest, 23. Juni. (W. T. B.) Nach den nunmehr vor⸗ liegenden Resultaten der Parlamentswahlen wählten von 413 Bezirken 231 Liberale, 59 Abgeordnete, welche der gemäßigten Opposition angehören, 73 Unabhängige, 16 Nationale, 10 keiner Partei Angehörige und 17 Antisemiten. 7 Nachwahlen sind erforderlich. Die Majorität der liberalen Partei beträgt 56. Mit den Stimmen der keiner Partei An⸗ gehörigen verfügt die Regierung in der neuen Kammer über eine große magyarische Majorität.

Schweiz. Bern, 24. Juni. (W. T. B.) Der Na⸗ tionalrath hat mit 98 gegen 40 Stimmen die Frage wegen der Revision der Bundesverfassung an den Bundes⸗ rath zur Prüfung und Berichterstattung verwiesen. Dagegen stimmten die Waadtländer, Genfer, Neuenburger und Thur⸗

gauer Abgeordneten.

Großbritannien und Irland. London, 23. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses legte der Premier Gladstone die diplomatischen Schriftstücke über die Verhandlungen zwischen England und Frankreich über die egyptische An⸗ gelegenheit d erklärte: Die Zeit sei gekommen ge⸗

Aktion einer anderen Macht zur Folge haben werde.

wesen, wo die Ungewißheit habe aufhören, wo die Regierung eine Vorwärts⸗ oder Rückwärtsbewegung habe machen müssen. Das Prinzip, von welchem die Regierung die ganze Zeit hin⸗ durch geleitet gewesen sei, habe sie verhindert, vor⸗ wärts zu gehen. Eine Vorwärtsbewegung vürde die Neigung bedeutet haben, Maßregeln zu er⸗ greifen, welche die Absicht, die Stellung Englands in Egypten dauernd zu behalten, bekundet hätten. Eine Rück⸗ wärtsbewegung würde das Parlament und das Land zu der Frage veranlaßt haben: welche Sicherheit die Regierung dafür besitze, daß das Aufhören der alleinigen Aktion Englands in Egypten nicht die alleinige Die Nothwendigkeit, die finanzielle Angelegenheit Egyptens zu behandeln, habe der englischen Regierung einen Ausweg aus dieser Schwierigkeit gegeben. Auf die Einladung zur Konferenz sei von Seiten Frankreichs das Verlangen einer Aufklärung gefolgt. Die Regierung habe dieses Verlangen erfreut, da es die Schranken auf ihrem Wege beseitigt habe. Er hoffe, daß das Projekt, von dem heute nur ein Theil vorgelegt werden könne, das Vertrauen des Landes erhalten werde. Dieses Projekt habe den Vortheil, daß es die absolute Ratifikation des Parlaments erhalten müsse. Frankreich habe eine positive Versicherung seiner Zustimmung zu der gänzlichen Aufhebung des Mitbesitzes gegeben und habe sich anheischig gemacht, Egypten nach dem Abzuge der englischen Truppen nicht zu besetzen. Durch diese freiwilligen Anerbieten Frankreichs, habe die eng⸗ englische Regierung volle Freiheit erhalten, ihren Aktionsplan festzustellen. Sie habe die Frist für die Dauer der Okku⸗ pation bestimmen können. Bis zu dem für die Okkupation festgesetzten Termine sei es der Diskretion der englischen Re⸗ gierung überlassen, den Zeitpunkt des Rückzuges zu bestimmen. Am 1. Januar 1888 werde die Regierung durch folgendes

Engagement und durch kein anderes gebunden sein, nämlich,

daß sie darin willige, die militärische Okkupation Egyptens nicht über jenes Datum hinaus aufrecht zu erhalten, wenn die Mächte erklären, daß die Zustände in Egypten den Rück⸗ zug der englischen Truppen ohne Gefahr für die Ordnung und den Frieden Egyptens gestatten. Das Condominium, welches die Gene⸗ ralkontrole der egyptischen Finanzen mit sich geführt habe, sei begraben. Die Generalkontrole der egyptischen Finanzen habe aufgehört. Das Budget werde nicht mehr von den Schulden⸗ kommissarien entworfen; dagegen würden die Befugnisse der Schuldenkasse in der Weise ausgedehnt, daß sie genügende Information über das finanzielle Vorgehen in der egyptischen Regierung erlange und daß sie effektive Vollmacht erhalte, eine Ueberschreitung des Budgets zu verhindern. Die Regie⸗ rungen Englands und Frankreichs, von dem Wunsche beseelt, in Zukunft die Gefahren abzuwenden, welche in der Vergangen⸗ heit so groß gewesen, seien auch übereingekommen, einen Plan für die Neutralisirung des egyptischen Gebietes einschließlich der Neutralisirung des Suezkanals vorzubereiten. Diese Frage könne aber nicht sofort gelöst werden; vorerst sei es genug, mit den der Konferenz zu unterbreitenden Fragen vorzugehen. Die Zeit für die Neutralisirung Egyptens werde eintreten, sobald die englische Okkupation sich ihrem Ende nähere. Die Arrangements mit Frankreich seien davon abhängig, was die Konferenz thue; wenn diese zu keinem Resultat gelange, so würden die Arrangements zu Boden fallen. Das Resultat der Konferenz hänge von der Genehmigung des Parlaments ab. Die erste Sitzung der Konferenz werde am nächsten Sonnabend stattfinden. Die Details des Finanzprojekts würden den Mächten einige Tage vorher zu⸗ gehen. Die Regierung werde bemüht sein, die Konferenz möglichst zu beschleunigen, und verpflichte sich, sobald die Kon⸗ ferenz einen Beschluß gefaßt, diesen ohne jeden Verzug dem Parlament zu unterbreiten. Sollte ein solcher Beschluß vom Parlament nicht gebilligt werden, dann dürfe die Regierung auch keinen Augenblick länger im Amte bleiben. Er glaube, wenn die Pläne der Regierung genehmigt würden, so würden sie günstig für den Frieden Europas sein und zur Civili⸗ sation beitragen. Northcote kritisirte die Mittheilungen lebhaft und erklärte: sobald der Schriftwechsel vorgelegt sei, werde er die Gelegenheit ergreifen, die Aufmerksam⸗ keit auf denselben zu lenken. Churchill griff die Politik der Regierung und Frankreichs heftig an. Goschen und Forster empfahlen, die Frage ruhen zu lassen bis die Kon— ferenz eine Entscheidung getroffen. Der Premier Gladstone erklärte schließlich: auf der Konferenz werde beantragt werden, daß England in der Staatsschuldenkasse als Präsident eine Ausschlag gebende Stimme haben solle. Es sei unmöglich, die Finanzprojekte dem Parlamente vorzulegen, bevor die Konferenz darüber entschieden, da sonst die Konferenz in ihrer Aktionsfreiheit gehemmt wäre.

Im Oberhause machte Lord Granville den Erklärun⸗ gen Gladstone's im Unterhause analoge Mittheilungen. Lord Salisbury erklärte: ihm komme die Sprache bezüglich der Vollmachten der neuen Staatsschuldenkasse gesucht zweideutig vor; der ganze der Kammer vorgelegte Plan sei zweideutig. Er wünsche zu wissen, ob die Regierung noch weitere Engage⸗ ments mit Frankreich eingegangen sei oder ob sie noch weitere Konzessionen zu machen habe. Lord Granville erwiderte: es existire kein anderes formelles Abkommen, und erklärte auf weitere Fragen: es sei auch bezüglich des Finanz⸗ arrangements keine formelle Abmachung oder Konvention mit vorhanden. Die Konferenz werde voraussicht⸗ ich am Sonnabend zusammentreten. Lord Roseberry er⸗ klärte: wie es heiße, seien die Bedingungen des Arrangements den Mächten mitgetheilt worden; er möchte wissen, ob und eventuell von welchen Mächten schon eine Antwort hierauf eingegangen sei. Lord Granville erwiderte: die englische Regierung habe Oesterreich und Italien bezügliche Mit⸗ theilungen gemacht; es sei aber noch keine definitive Antwort eingegangen.

24. JZun. (W. ½. B) Der diplomgtische Schriftwechsel über die Konferenzfrage enthält eine Depesche Lord Granvilles an Lord Ampthill in Berlin, vom 3. Mai, wonach der deutsche Geschäftsträger in London dem Lord Granville mittheilte: die deutsche Regierung sei bereit, an der Konferenz theilzunehmen, wenn die übrigen Mächte ein Gleiches thun würden. Die österreichische Regierung habe ihre Theilnahme unter der Bedingung zuge⸗ sagt, daß die Konferenz auf die in der englischen Cirkular⸗ note erwähnten Punkte beschränkt bleibe und die übrigen Mächte die Konferenz ebenfalls acceptirten. Die Führer der Opposition im Unterhause werden sich heute über ihre Haltung gegenüber dem englisch⸗französischen Abkommen schlüssig machen.

(Allg. Corr.) Der Victor Albert von Wale

tudienkursus des Prinzen an der Universität Heidel⸗

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berg wird auf sechs Wochen beschränkt sein. Der Prinz wird alsdann nach England zurückkehren und seine Studien am Trinity College in Cambridge wieder aufnehmen.

Frankreich. Paris, 23. Juni, Nachm. (W. T. B.) Unter den zwischen England und Frankreich über die egyp⸗ tische Angelegenheit gewechselten Depeschen, welche der Conseil⸗Präsident Ferry heute den Kammern vorlegen wird, ist die hauptsächlichste eine Depesche Waddingtons an Granville, vom 17. Juni. In derselben bestätigt Waddington den Empfang der englischen Note vom 16. Juni, in welcher die Ansichten Englands entwickelt werden und konstatirt, das England sich in dieser Note verpflichte, seine Truppen mit An⸗ fang des Jahres 1888 aus Egypten zurückzuziehen, vorausgesetzt daß die Mächte alsdann der Meinung sind, daß die Räumung möglich sei, ohne den Frieden und die Ordnung in Egypten in Frage zu stellen. Waddington resumirt sodann den finan⸗ ziellen Theil der englischen Note betreffs Ausdehnung der Vollmachten der Schuldenkommission, welche befugt sein soll von dem Budget pro 1885 ab jeder Ausgabe ihr Veto ent⸗ gegenzusetzen, welche eine Vergrößerung des Budgets mit sich bringt. Die Kommission soll vom Jahre 1886 ab eine be⸗ rathende Stimme bei der Aufstellung des Budgets haben, Nach der Räumung Egyptens von englischen Truppen soll die Kommission berechtigt sein, eine finanzielle Aufsicht in der Weise auszuüben, daß sie der regelmäßigen und ungeschmäler⸗ ten Erhebung der Einnahmen gesichert ist. Der Präsident der Kommission soll ein Engländer sein. Waddington kon⸗ statirt endlich, daß die englische Regierung in der Note vom 16. Juni die Verpflichtung eingehe, den Mächten und der Pforte entweder während der englischen Okkupation oder im Moment der Räumung vorzulegen: 1) einen Entwurf bezüglich der Neutralisirung Egyptens gemäß den bei Belgien in An⸗ wendung gebrachten Grundsätzen, 2) einen Entwurf bezüglich des Suezkanals in Gemäßheit der von Lord Granville in seiner Cirkularnote vom 3. Januar 1883 entwickelten Grundlagen. Waddington sagt weiter, daß Frankreich die Ankündigung dieser beiden Entwürfe mit Genugthuung entgegengenommen habe und davon Akt nehme; Frarkreich acceptire die verschiedenen in der Note vom 16. Juni enthaltenen Vorschläge, welche die Ziele der englisch⸗französischen Verständigung darstellten. Waddington hebt schließlich den Geist der Mäßigung und die freundschaftlichen Gesinnungen hervor, welche bei den Ver⸗ handlungen hervorgetreten wären und giebt der Ueberzeugung Ausdruck, daß die Verständigung die England und Frankreich vereinigenden Bande noch enger knüpfen werde.

23. Juni, Abends. (W. T. B) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer gab der Conseils⸗ Präsident Ferry eine Uebersicht über die Verhand⸗ lungen zwischen den Regierungen von England und Frankreich in Betreff der egyptischen An⸗ gelegenheiten und hob hervor, daß die politische Klugheit geboten habe, den vollendeten Thatsachen Rechnung zu tragen und dem Mttbesitz zu entsagen. Egypten sei weder englisch noch französisch; Egypten sei ein Werk des ganzen Europa. Die egyptische Frage werde nie aufhören eine europäische Frage zu sein, und Niemand habe dies in höherem Maße anerkannt als das Kabinet Gladstone. Gerade mit Gladstone könne Frank⸗ reich die Frage der Aufrechterhaltung der Harmonie zwischen beiden Ländern am besten regeln, welche Harmonie für den Frieden und die Freiheit der Welt durchaus nothwendig sei. (Beifall.) Der Conseils⸗Präsident erklärte weiter, daß die mit

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der englischen Regierung gewechselten Depeschen die falschen

Auffassungen beseitigt und ein Einverständniß herbeigeführt

hätten. Die Behauptung, daß der Widerspruch einer ein⸗ zelnen Macht England würde berechtigen können, die Okku⸗ pation zu verlängern, sei unbegründet. Wenn unglückliche Verhältnisse die Frist als zu kurz bemessen erscheinen lassen sollten, so würde Europa, nicht England, darüber zu ent⸗ scheiden haben. Der Minister wies auf die von England ein⸗ gegangene Verpflichtung hin, die Neutralisirung Egyptens und des Suezkanals zu beantragen, und erklärte: er sehe darin einen Beweis für die Uneigennützigkeit in der Politik des Kabinets Gladstone. Dies wiege den Verzicht auf die doppelte Kontrole völlig auf. Der Minister erläuterte sodann die eng⸗ lischen Zugeständnisse in Betreff der finanziellen Frage und betonte, daß nach dem Abzuge der englischen Truppen die internationale Schuldenkommission alle Befugnisse haben werde, welche die frühere Kontrolbehörde besessen habe. Die gleichzeitigen Angriffe der Oppositionen in Frankreich und England gegen das getroffene Arrangement gäben den Beweis, daß keine von beiden Regierungen zu weit gehende Zugeständnisse gemacht habe. (Beifall.) Auf der Antrag des Deputirten Delafosse wurde darauf die Besprechung seiner Interpellation über die egyptische Angelegenheit auf nächsten Donnerstag vertagt. Im weiteren Verlauf der Sitzung beantragte der Conseils⸗ Präsident Ferry die Dringlichkeit für den Gesetzentwurf, betreffend die Revision der Verfassung. Die Kammer beschloß die Dringlichkeit mit 441 gegen 91 Stimmen. Der Deputirte Madier de Montjau (Radikal) führte aus, daß der Kammer nicht das Recht zustehe, die Ausdehnung der Revision vorweg zu beschränken, da sie dadurch in die Rechte des Kon⸗ gresses eingreife. Die Fortsetzung der Berathung wurde auf morgen vertagt.

Der „Agence Havas“ wird aus Toulon von heute Nachmittag gemeldet, daß daselbst mehrere Todesfälle vor⸗ gekommen sind, welche für Cholerafälle gehalten werden, und zwar am Donnerstag ein Fall, am Freitag zwei, am Sonnabend vier und am Sonntag dreizehn. In Marseille ist ein Sanitätscomité zusammengetreten, um die nöthigen Vor⸗ sichtsmaßregeln zu treffen. Ein weiteres Telegramm von heute Abend berichtet, daß im Laufe des heutigen Tages 5 Todesfälle vorgekommen sind. Wie die „Agence Havas“ ferner meldet, herrscht die als Cholera bezeichnete Krankheit namentlich unter der rine⸗Infanterie und den Hafenarbeitern. In Folge des plötzlichen Todes eines Schülers des Lyceums sind sämmtliche Schüler zu ihren Familien gesandt worden. mannschaften werden Feldlager hergerichtet. Gegen 8000 Per⸗ sonen sind seit gestern von Toulon geflüchtet.

Ma⸗

Für die Flotten⸗

Eine von dem Handels⸗Minister ausgehende Mit⸗

theilung besagt, daß nach den in Toulon eingezogenen Informationen die daselbst aufgetretene nicht die asiatische Cholera, sondern eine spora dische Cholera sei, welche ihre Entstehung in lokaler An steckung und nicht in einer Uebertragung von außerhalb habe Die Erkrankungsfälle würden sich also voraussichtlich über den Entstehungsherd hinaus nicht erstrecken. Von Seiten der Regierung sind die Doktoren Brouardel und Prous

Toulon abgesandt worden, um die geeigneten Maßnahmen

Epidemie (s. u.)

gegen die Epidemie zu ergreifen. Die genannten Aerzte werden morgen in Toulon erwartet.

Der „Temps“ konstatirt, daß bei keinem von Tong⸗ king eingetroffenen Transport während der Fahrt ein

Cholerafall vorgekommen ist.

Spanien. Madrid, 23. Juni, Abends. Die letzte Rede des Minister⸗Präsidenten Canovas del Castillo in der Kammer über Kuba wird auch von der oppositionellen Presse mit Beifall besprochen. In derselben verhieß der Minister sofortige Reformen, wies aber zugleich darauf hin, daß die Insurrektion und die Emanzipation der Sklaven die Ursachen der kubanischen Krise seien. Der Minister bekämpfte gleichzeitig alle gewaltsamen Maßregeln gegen die Gläubiger Kubas, so⸗ wie eine übertriebene Herabsetzung des Budgets. Bei der heute fortgesetzten Adreßdebatte sprach sich der Minister Pidal mit großem Nachdruck gegen die Republi⸗ kaner aus, die sich das Recht beilegten, die Monarchie an⸗ greifen zu dürfen. Der Minister bekämpfte in kategorischer Weise die revolutionäre Propaganda und wies darauf hin, daß auch das gegenwärtige Kabinet in Frankreich durch seine Haltung in der Revisionsfrage den Beweis liefere, wie keine Regierung Absichten und Pläne dulden könne, welche gegen die Grundinstitutionen gerichtet seien. 4

Italien. Rom, 23. Juni. (W. T. B.) Kardinal du Falloux du Coudray ist gestorben. '

Türkei. Konstantinopel, 21. Juni. (W. T. B.) Ein heute veröffentlichtes Irade des Sultans sanktionirt das Projekt, betreffend die Konverti Schuld, und ermächtigt den Finanz⸗Minister, zu Behuf Delegirte zu entsenden. b B.) Ein

Rumänien. Bukarest, 24. Juni. (W. T. B.) in der amtlichen Zeitung veröffentlichtes Communiqué be⸗ zeichnet die von Bukarester Blättern gebrachte Meldung über angebliche Unruhen und Demonstrationen in mehreren Provinzialstädten als unbegründet.

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Serbien. Nisch, 22. Juni. (Pr.) Die Skupschtina genehmigte heute de t Serbiens zu der in Bern zwischen Oesterreich⸗Unga Deutschland, Frankreich, Portugal und Schweden abgeschlossenen Phylloxerakonvention.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 24. Juni. (W. T. B.) Der Zeitung „Wostotschnoje obosrenije“ ist wegen ihrer fortgesetzt tadelswerthen Haltung gegenüber den Behörden Sibiriens die zweite Verwarnung ertheilt worden. Der Botschafter in London, von Staal, und der Gesandte am württembergischen und badischen Hofe, Baron Frederiks, sind gestern auf ihre Posten abgereist.

Schweden und Norwegen. Christiania, 23. Juni. (W. T. B.) Professor Broch hat heute den ihm von Köͤnige ertheilten Auftrag, ein Ministerium zu bilden, abgelehnt. Der König hat in Folge dessen heute Mittag an Johann Sverdrup schriftlich das Ersuchen gerichtet, ihn bei der Bil⸗ dung eines neuen Ministeriums zu unterstützen. Johann Sverdrup hat sich am Nachmittag zum Könige begeben.

Amerika. Washington, 20. Juni. (Allg. Corr.) Das Repräsentantenhaus nahm heute eine Bill an, welche die Einwanderung von kontraktlich engagirten frem⸗ den Arbeitern in den Vereinigten Staaten verhindern soll.

Asien. Afghanistan. Calcutta, 20. Juni. (A. C.) Der Emir hat mit der Errichtung einer Waffenfabrik in Jellalabad begonnen.

Afrika. Egypten. Kairo, 21. Juni. (Allg. Corr.) Der Khedive ist mit den Ministern heute Morgen nach Alexandrien abgereist. Die Minister werden am nächsten N. g hierher zurückkehren.

Zeitungsstimmen.

Das „Leipziger Tageblatt“ schreibt zu der Post⸗ dampfervorlage:

Die Entrüstung d der Reichsregierung in d vermerkt worden, man erklärung vernommen, dagen

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hat nicht von einer einzigen Zustimmungs⸗ egen mehren sich die Kundgebungen zu Gunsten der Dampfervorlage von Tag zu Tag. Der Parteitag in und die Wahlvereine in Kaiserslautern und Cassel haben be Zustimmung zur Dampfervorlage einstimmiz ertheilt un irgendwo eine Versammlung in Deutschland berufen wird, über diese Angelegenheit zu so ist mit Sicherheit rechnen, daß sie sich in gleichem Sinne äußern würde. läßt es auch die freisinnige Partei, solche Aeußerungen herbeizuführen, gerade so, wie sie es seiner Zeit für opportun hielt, bei ihren Ver⸗ sammlungen unmittelbar nach der Verschmelzung der Fortschritts⸗ vartei mit den Sezessionisten die Frage der Verlängerung des S s icht zum Gegenstande der Erörterung zu machen. ie Gegner der Vorlage wird nun auch noch

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ein Bericht des Ver inisters Cochery den Präsidenten Grer. sich mit der Frage der Unterstützung überseeischer

Dampferlinien 1b 4 18 , v Stonkan in do Standpunkt vertritt, welchen der Staatssekretär Stephan in der seinem Bericht, daß der französische Handel mit Australien einen außerordentlichen Aufschwung genommen hat, seitdem Frank⸗ eigene Postdampfer sendet. „Die Resultate, welche die australische Linie für unsern ndel bereits erzielt hat, we elbe in erhöhter ird, rechtfertigen überreichlich die fe n für ihre Errichtung in so

genügt es auf die Thatsache hinzuweisen, daß, sobald ein

Ss 8g bekannt, welcher de eisch den Staat beschäftigt und genau denselben Reichstagssitzung vom 14. Juni verfochten hat. Cochery bestätigt in nach diesem Welttheil and und welche dieselbe in noch erhöhtem aße für die Zukunft n wird, rech pfer, wleche die französischen Kammern für ihr ung in ereitwilliger Weise gebracht haben. Um sich hiervon zu überzeugen,

tionirte Postdampferlinie die direkte Verbindung zwischen Frank⸗ reich und einem überseeischen Lande herstellt, alsbald der franzö⸗ sische Handel mit dem betreffenden Lande einen staunenswerthen Umfang annimmt. Man hat dies in Indien und China, am La Plata und in Brasilien, in den Antillen, in Meriko und Nordamerika gesehen. Diese Verbindungen kosten uns jährlich circa 27 Millionen, aber man kann dreist behaupten, daß diese Summe verschwindend gering ist im Vergleich zu den Vortheilen, welche unser Handel und unsere Industrie daraus ziehen. So ußert sich der französische Minister, und seine Worte passen so enau auf die deutsche Dampfervorlage, als ob sie speziell zu ihrer mpfehlung gesagt worden wären. Frankreich hat auf diesem Ge ete die Erfahrung vor Deutschland voraus, und es würde überaus thöricht sein, wenn wir auf diese Erfahrung aus dem Grunde weniger Werth legen wollten, weil sie von Frankreich gemacht worden ist. Die Dampfervorlage ist der Annahme sicher, sobald sie aus der Kommission auf der Tagesordnung des Reichstages

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erscheint, aber

Aufschub leidet die Sache nicht, sie muß sofort in Angriff genommen werden. „Jetzt ist, darüber ist eine Täuschung nicht mehr möglich, der letzte Termin zur Vergebung aller irgend noch kolonisationsfähigen Gebiete und auch zur Besitznahme der geeigneten Handels⸗ und Absatzwege angesetzt“, sagt die „Germania“, und wir befinden uns in der seltenen Lage, ihr hierin vollkommen beistimmen zu müssen. Also „Eile“, das ist das Wort, welches wir der Budgerkommission zurufen. . „& Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“

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in dem Steuerbuch verzeichneten Geschäfte, sowie die für letztere be⸗ rechneten Steuerbeträge enthalten und von dem zur Führung des Steuerbuchs Verpflichteten durch Unterschrift als richtig be⸗ stätigt sein. H

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der eine Theil zur Fübrung eines dieser sich die ganze Abgabe zur Last z as Geschäft von einem Kommissionär abgeschlossen, so ist sowohl für das Geschäft zwischen dem Kommissionär und als auch für das Abwickelungsgeschäft zwischen dem und Kommittenten zu entrichten. §. 10.

Wer, ohne als Makler vereidigt zu sein, gewerbemäßig die Ver⸗ mittelung von Geschäften der unter Tarifnummer 4 bezeichneten Art betreibt, hat über die unter seiner Vermittelung abgeschlossenen ab⸗ gabepflichtigen Geschäfte ein die wesentlichen Bedingungen derselben ergebendes, auf seinen Namen lautendes und von der Steuerbehörde beglaubigtes Verzeichniß zu führen. Für diejenigen Geschäfte, bei denen nur solche Personen betheiligt sind, die nicht die Verpflichtung zur Führung eines Steuerbuchs (§. 7) baben, ist zugleich der Betrag der von dem Geschäft zu entrichtenden Abgabe einzutragen.

Das Verzeichniß ist am Ende eines jeden Monats abzuschließen und ein Auszug hieraus spätestens am sechsten Tage des folgenden Monats an die Steuerbehörde einzuliefern. Dieser Auszug muß die Gesammtzahl der vermittelten abgabepflichtigen Geschäfte und für diejenigen Geschäfte, bei denen nur solche Personen betheiligt sind, welche nicht die Verpflichtung zur Führung eines Steuerbuchs (§. 7 haben, die laufende Nummer, das Datum und den Betrag d den einzelnen Geschäften zu entrichtenden Abgabe enthalten. letztere ist PBej Ei lieferung des A 8 I11

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2 Hoagredsjerunoae †; 4 —. Die Landesregierungen bestimmen g

2 *† 9 51⸗ 3 8 5. S 5 näherer Vorschrift des Bundesraths die

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chen Befugnissen, wie

gleichen

5b 5b Pfenden Stempe sgesetzen zu entrichtenden Stempe der

in diesem Gesetze bestimmten

eeignete Beamte, welche nach Schriftstücke der öffentlichen Kommanditgesellschaften auf r' 8

8 . 8 5 . . Versicherungsanstalten, Han⸗

0 8 0

der zur Erleichterung

P 4 8 der Abgabenentrichtung zu prü⸗

le er Liquidation von Zeitgeschäften bestimmten Anstalten (Liquidations⸗ uUr 7 —.

Hureaux u. s. w.) periodisch bezüg 5 8 25 —+ 2;— en haben. Die genannten Anstalten

gestatten.

nissen (§. 10 e ebüc S11) die den Abschluß oder

ergebenden Schriftstücke den zur Einsicht und Prüfung vorzulen

Zezüglich der Vollstreckbarkeit werden die in diesem Ge gleich geachtet.

4 38

Wegen der Entschädigung welche etw Erstattung der von kommen die e Wechselstempelsteuer (§. 26 Absatz 2 8 31

Ce. . 2 Jedem Bu

en erwähnten Beamte

a auf lästigen Privatrechtstiteln beruhen, solchen Berechtigten entrichteten Abgabenbeträge, ntsprechenden Bestimmungen des Gesetzes, ls bis 4), zur Anwendung.

d verpflichtet, die Einsicht zu

Steuerbüchern Steuerbuchern

8 3 5 verpflichtete

ꝛdingungen des Abschlusses ihrer Geschäfte

n auf Erfordern

treckungsverfahrens dosab Ko den Landesabgaben

die Aufhebung solcher Befreiungen,

sowie wegen der

betreffend die

wird von der jährlichen Einnahme, welche

in seinem Gebiet durch Erhebung der in diesem Gesetz vorgeschriebenen

Abgaben erzielt wird, mit Staatslotterien, der Betra

Ausnahme 29 0/¼.

der Steuer von Loosen der us der Reichskasse gewäh rt.