1884 / 156 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jul 1884 18:00:01 GMT) scan diff

8 1“ 8 Bronsart von Schellendorff, der General⸗Lieutenant Freiherr Kassenetats vielmehr der Bureaubedürfnißfonds auch zu kleinen von Gemmingen, der belgische General Goffinet, der Oberst Bauten und Reparaturen bestimmt ist, sind in dem Staatshaushalts⸗ von Schaumann, der Oberst⸗Lieutenant von Chappuis, der Major

stürmt, sich als Kandidat aufstellen zu lassen, während Layard,

Grenzwälder gegenüber erklärt hatte, daß die Regierung auf d Randall, Hoadley und Macdonald auch viele Unterstützung

dem Ausgleichsgesetz beharre. Nach der Abstimmung erhob die Opposition großen Lärm und verließ den Saal. Die

Assistenz⸗Arzt 1. Klasse vom Infanterie⸗Regt. Nr. 27, zum Husaren⸗ Regt. Nr. 10, versetzt. Dr. Cumme, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 74, beauftr. mit Wahrnehm. der

Beim Bezug der neuen Zinsscheine sind von dem Eigenthümer oder dessen Beauftragten die alten Zinsschein⸗Anweisungen, nach den Littera getrennt, mit einem doppelten Verzeichnisse an die betreffende

haben. General Grant figurirt ebenfalls als Präsidentschafts⸗

Etat, sofern nicht eine Uebernahme der Unterhaltungskosten für die kandidat.

Kasse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangs⸗ bescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aus⸗ händigung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern, über die neuen Zinsscheine und Zinsschein⸗Anweisungen hat deren Empfänger Quittung zu geben.

divisionsärztl. Funktionen bei der 19. Div., als Gen Arzt 2. Kl. mit Pens. und seiner bisher. Unif., Dr. Ulrichs, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 9, mit Pens. und seiner bisher. Unif., Dr. Ridder, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 15, mit Pens. und seiner bisher. Unif.,

Graf Klinkowström, der Erbmarschall Freiherr von Bodelschwingh, der Vize⸗Erbmarschall Freiherr von Landsberg, der Schloß⸗ Hauptmann Freiherr von Schreckenstein, der Hofprediger Koch aus Sofia, der Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident Breithaupt, der Kammerherr von Colmar und der Maler Professor

betreffenden Gebäude auf den allgemeinen Fonds der Bauverwaltung Kavitel 65 Titel 14 herbeigeführt werden kann, besondere Ge⸗ häude⸗Unterhaltungsfonds unter einem neu zu bildenden Titel der sächlichen Ausgaben Aeszmheincen.,

Für das Ressort der Eisenbahnverwaltung sind diejenigen Ab⸗

rückständigen Paragraphen und sodann die ganze Vorlage wurden hierauf angenommen.

Niederlande. Haag, 4. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer gab die Regie⸗ rung die Erklärung ab, daß das Gesetz über die Re⸗

abgelaufenen Ausgaben Ueberschuß

Einkünfte der Vereinigten Staaten in Fiskaljahre betrugen 347 798 734 Doll., die 245 498 578 Doll. Es verbleibt sonach ein von 102 300 156 Doll. Im Vergleich mit

Die

Dr. Klingner, Assist. Arzt 1. Kl. vom Gren. Regt. Nr. 10, als Stabsarzt mit Pens., Dr. Heyder, Stabsarzt der Res. vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, der Abschied bewilligt. Den Stabsärzten der Landw.: Dr. Maßmann, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 45, Dr. Beust, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 24, Dr. Greulich,

dem Ausweis für das vorhergehende Jahr zeigen die Ein⸗ künfte eine Abnahme von 50 500 000 Doll. und die Aus gaben eine solche von 20 000 000 Doll. Die Zolle lieferten 195 627 291 Doll. oder 19 000 000 Doll. weniger und die direkten Steuern 22 004 499 Doll.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsschein⸗ Anweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die

weichungen von den vorstehenden Bestimmungen zulässig, welche durch die Rücksichtnahme auf das einheitliche Normal⸗Buchungsformular für die Eisenbahnen Deutschlande peboten erscheinen.

gentschaft in Kurzem im Ministerrath erörtert werden würde. Der König habe seinen Willen bereits ausge⸗ sprochen. Wahrscheinlich im Monat August würden die Kammern einberufen werden, um in gemeinsamen Sitzun⸗

Camphausen. Nach dem Diner machten Se. Majestät der Kaiser eine ö an der Lahn aufwärts und besuchten sodann das eater.

betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs⸗Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen. Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen. Wiesbaden, den 28. Juni 1884. Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Im aktiven Heere. Ems, 26. Juni. Frhr. v. Elverfeldt, Sec. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 83, in das Inf. Regt. Nr. 79 einrangirt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ems, 26. Juni. Appelius, Pr. Lt. von der 4. Ingen. Insp., der Ab⸗ schied bewilligt. v. Balcke, Major a. D., zuletzt Ingen. Offiz. vom Platz in Pillau, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. 6 Im Sanitäts⸗Corps. Ems, 26. Juni. Dr. Heller, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 87, Dr. Großer, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Feld⸗Art. Regts. Nr. 5, zu Ober⸗Stabsärzten 1. Kl., Dr. Ehrlich, Stabs⸗ und Abtheil. Arzt von der Reit. Abtheil. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 6, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Feld⸗Art. Regts. Nr. 30, Dr. Breithaupt, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 81, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 15 beförd. Dr. v. Meyeren, Stabsarzt v. Kadettenhause zu Oranienstein, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Ulan. Regts. Nr. 6, Dr. Ernesti, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Garde⸗ Jäger⸗Bat, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des 4. Garde⸗ Regts. z. F., Dr. Eichenberg, Assist. Arzt 1. Kl. von der Unter⸗ offizier⸗Vorschule in Weilburg, zum Stabs⸗ und Abtheil. Arzt der 2. Abtheil. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 24, befördert. Die Assistenz⸗ Aerzte 1. Kl. der Res.: Dr. Riedel, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, Dr. Lönne, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 13, Dr. Schultz, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, Dr. Jaschke, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 62, Dr. Hartcop, vom Res. Landw. Bat. Nr. 39, Wasmann, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 95, Dr. Kühne, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 79, Dr. Puchstein, Dr. Ruge, Dr. Wedel, Dr. Danneil, vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Remmets, vom 1. Bat. Landw. Regts, Nr. 17, Dr. Toeplitz, vom Res. Landw. Regt. Nr. 38, Dr. Möbius, vom 1. Bat, Landw. Regts. Nr. 63, Dr. Berthold, vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, Dr. Froehlich, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 7, zu Stabsärzten der Res., Dr. Col d, Assist. Arzt 1. Kl. der Marine⸗ Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 84, z. Stabsarzt d. Marine⸗Res. befördert. Die Assist. Aerzte 1. Kl. der Landw.: Dr. Thilenius, Dr. Cramer, vom 2. Bat Landw. Regts. Nr. 87, Dr. Braun, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 7, Dr. Redeker, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, Dr. Blanke, Dr. Busch, Dr. Bayer, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 16, Dr. Schnütgen, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 57, Dr. Vossen, Dr. d'Asse, Dr. Vec⸗ queray, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, Dr. Kolbe, Dr. Weigmann, vom 1. Bat. Landwehr⸗Regiments Nr. 11 Dr. Lammers, Dr. Krummacher, Dr. Gildemeister, Dr. Schäfer, vom 2. Batallion Landwehr⸗Regiments Nr. 13, Dr. Hoederath, Dr. Frank, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 30, Dr. Hermkes, Dr. Obertüschen, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, Dr. Krekel, vom Res. Landw Bat. Nr. 80, Dr. Marr, Dr. Rheinen, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 16, Dr. Hacken⸗ berg, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 57, Dr. Seebohm, vom Res. Landw. Bat. Nr. 73, Dr. Hein, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 22, Dr. van Rossum, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, Dr. Michel, Dr. v. Tbell, vom 1. Bat. Land w. Regts. 11864““ Brußatis, Dr. Schlötke, Dr. Laengner, Dr. Fritsche, vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Rathgen, Dr. Dahmann, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 76, Dr. Kant, Dr. Schumann, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 27, Dr. Rudloff, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 72, Dr. Seelig, vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, Dr. Laudien, vom 2. Bat, Landw. Regts. Nr. 81, Dr. Briesewitz, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 45, Dr. Voormann, Dr. Wort mann, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, Dr. Heinemann, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 82, Dr. Menche, Dr. Gasser, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 81, Dr. v. Brunn, vom 5. Bat. Landw. Regts. Nr. 90, Dr. Schiefferdecker, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 79, Dr. Andrée, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 75, Dr. Straßburg, Dr. Grober, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 75, Dr. Hillefeld, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 77, Dr. Wendt, vom 1. Bat, Landw. Regts. Nr. 89, Dr. Hilde⸗ brandt, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 31, Sinsteden, vom Res. Landw. Bat. Nr. 34, Dr. Silomon, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 78, Dr. Harttung, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 8, Dr. Nauß, Dr. Euteneuer, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 29, Dr. Weber, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 96, Dr. Malbranc, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 113, Dr. Vanselow, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 49, Dr. Schellenberg, Dr. Hörder, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 67, Dr. Coester, vom 1. Bataillon Landwehr⸗Regiments Nr. 50, Dr. Pauke, vom 1. Bataillon Landwehr⸗Regiments Nr. 23, Dr. Ulrich, vom Reserve⸗Landwehr⸗ Bataillon Nr. 98, Dr. v. Rutkowski, vom 1. Bataillon Landw. Regts. Nr. 59, Dr. Grunau, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 61, Dr. Wichmann, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 76, zu Stabsärzten der Landw, Dr. Rabl⸗Rückhard, Oberstabsarzt 2. Kl. und Regiments⸗Arzt vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 21, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Departement für das Invalidenwesen im Kriegs⸗Ministerium, der Charakter als Ober⸗Stabsarzt 1. Kl., Dr. Stricker, Stabsarzt vom Bez. Kom⸗ mando des Res. Landw. Regts. Nr. 35, der Charakter als Ober⸗ Stabsarzt 2. Kl., verliehen. Dr. Schaper, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Bats. Arzt vom 2. Bat. Füs. Regts. Nr. 73, unter Verleih. eines Patents seiner Charge vom 21. Juni 1883 D. 1., zum Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 74 ernannt. Dr. Becht, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Füs. Regt. Nr. 73, mit Wahrnehm. der divisionsärztlichen Funktionen bei der 19. Division beauf⸗ tragt. Dr. Voigt, Ober⸗Stabsarzt 1. Klasse und Regiments⸗ Arzt vom Ulanen⸗Regiment Nr. 9, unter Beauftraaung mit Wahrnehmung der divisionsärztl. Funktionen bei der 4. Div., zum Drag. Regt. Nr. 11, Dr. Lühe, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. u. Regts. Arzt vom Drag. Regt. Nr. 11, zum Ulan. Regt. Nr. 9, Dr. Düsterhoff, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Ulan. Regt. Nr. 6, zum Inf. Regt. Nr. 21, Dr. Meisner, Ober⸗Stabs⸗ arzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 30, zum Feld⸗ Art. Regt. Nr. 9, Dr. Schilling, Stabs⸗ und Bats.⸗Arzt vom Pion. Bat. Nr. 3, zum 2. Bat. des Füs. Regts. Nr. 73, Dr. A mende, Stabs⸗ und Abtheil. Arzt von der 2. Abtheil. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 24, zum medizin. chirurgischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Institut, Dr. Schedler, Assist. Arzt 1. Kl. vom Hus. Regt. Nr. 10,

vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Gierlichs, vom Res. Landw. Regt. Nr. 40, Dr. Borberg, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 16, Dr. Krause, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 95, der Abschied be⸗ willigt. Den Assist. Aerzten 1. Kl. der Landw.: Dr. Bergmann, Dr. Lewin I., Dr. Hesse, vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Zwicke, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 30, Dr. Bremer, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 53, der Abschied bewilligt. Dr. Manger, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 25, mit Pens. ausgeschieden. XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 25. Juni. v. Raab. Oberst und Com⸗ mandeur des Jäger⸗Bats. Nr. 13, zum Commandeur des Inf. Regts. Nr. 107, v. Treitschke, Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur im Gren. Regt. Nr. 100, zum Commandeur des Jäger⸗Bats. Nr. 13, v. Ißendorff, charakteris. Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur im Gren. Regt. Nr. 100, zum Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. im gen. Regt. und zwar mit einem Patent vom Tage der Charakterisi⸗ rung, Graf v. Einsiedel, überzähl. Major im Inf. Regt. Nr. 104, zum Bats. Commdr. im Gren. Regt. Nr. 100, ernannt. Rose, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 104, Fellmer, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 107, v. Brück, Hauptm. im Gren. Regt. Nr. 101, v. Zeschau, Haupt⸗ mann im Inf. Regt. Nr. 133, Blohm I., Hauptm. im Schützen⸗ Füs. Regt. Nr. 108, zu überzähl. Majors in ihren Regtrn. befördert. v. Carlowitz, charakt. Major à la suite letztgen. Regts. und Comp. Chef im Kadettencorps, unter vorläuf. Belassung in dieser Stellung, zum Major, Delling, charakt. Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 104, Lerche, charakt. Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 102, zu etats⸗ mäß. Hauptleuten und Comp. Chefs, mit einem Pat. vom Tage ihrer Charakterist, ernannt. Pfeil I., Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 103, zum Hauptm. u. Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 102 befördert. Wilsdorf, charakteris. Pr. Lt. im Schützen⸗ Füs. Regt. Nr. 108, zum etatsmäß. Pr. Lt., mit einem Patent vom Tage der Charakte⸗ risirung, ernannt. v. Tettau, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 104, Roitzsch, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 102, dieser vorläuf. ohne Patent, zu Pr. Lts. bef. Roitzsch, Hptm. u. Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 102, unter Stellung à la suite des Regts., vom 1. Juli cr. ab auf 1 Jahr beurlaubt. v. Egidy, Rittm. und Escadr. Chef im Garde⸗Reiter⸗Regt, unter Belass. auf dem Etat der Escadr. Chefs, v. Hinüber, Rittm. im letztgen. Regt. und Adjut. im Gen. Com⸗ mando, zu Majors, Frhr. von dem Bussche⸗Streithorst, Pr. Lt. à la suite des Garde⸗Reiter⸗Regts. und Adjut. der 1. Kav. Brig. Nr. 23, unter Belassung in dieser Stellung. zum Rittm. Frhr. v. Grote, Pr. Lt. im Hus. Regt Nr. 19, zum Rittm. und Escadr. Chef, dieser vorläufig ohne Patent, befördert. v. Schwerdtner, Rittm. und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 18, unter Stellung à la suite des Regts., vom 1. Juli cr. ab auf 1 Jahr beurlaubt. Eras, Major und Stabsoffiz. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, zum Abth. Command. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, Lauter⸗ bach, Major und Bats. Commandeur im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, unter Stellung à la suite des Regts., zum Art. Offiz. vom Platz in Dresden, v. Rabenhorst, Major und Stabsoffiz. im letztgen. Regt., zum Bats. Commandeur, v. Kretschmar, Major à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 12 und kommandirt als Lehrer bei der ver⸗ einigten Art. und Ingen. Schule in Berlin, unter Belass. in diesem Kommando bis zum Schlusse des laufenden Cötus, zum Stabsoffiz.” im Feld Art, Regt. Nr. 28, Osterloh, Major und Battr. Chef im letztgen. Regiment., zum Stabsoffiz. im Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 12, ernannt. Paul, Pr. Lt. im letzgedachten Regt., unter Ent⸗ hebung von dem Kommando als Assist. zur Art. Prüfungskommission in Berlin, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Thiele, charakteris Pr. Lt. desselb. Regts., zum etatsmäß. Pr. Lt, mit einem Patent vom Tage der Charakteris, ernannt. Hentschel, Sec. Lt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 28, zum Pr. Lt. befördert. Kunde, Hauptm. und Comp. Chef im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, als Battr. Chef in das Feld⸗Art. Regt Nr. 28 versetzt. Markowsky, Sec. Lt. im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, der Charakter als Pr. Lt. verliehen. v. Egidp, charakteris. Hauptm. z. D. und Adjut. beim Bezirks⸗ Kommando des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 103, zum 3. Offiz. beim Bez. Kommando des Res. Landw. Bats. Nr. 108 ernannt.

Im Beurlaubtenstande. 25. Juni. Frhr. v. Seebach, Sec. Lt. von der Res. des Jäger⸗Bats. Nr. 12, Ackermann, Sec. Lt. von der Res. des Pion. Bats. Nr. 12, zu Pr. Lts. der Res. befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 1. Juni. Lindner, Hauptm. und Battr. Chef im Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzl. Pens. und der Erlaubniß zum Forttragen der Regiments⸗Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, zur Disposition gestellt. Frhr. v. Reineck, Seconde⸗Lieutenant im Ulanen⸗Regiment Nr. 17, der erbetene Abschied bewilligt. 25. Juni. Böhme, charakt. Major z. D. und 3. Offiz, beim Bez. Kommando des Res. Landw. Bats. Nr. 108, unter Fortgewährung der gesetzl. Pens. und Belass. der bisher. Unif., von dieser Funktion auf Ansuchen enthoben. Pahn, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 133, mit der gesetzl. Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Unif., unter gleich⸗ zeitiger Verleihung des Charakters als Hauptm., der erbetene Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 25. Juni. de Ball, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 107, Bramsch, Sec, Lt. von der Res. des Schützen⸗Füs. Regts. Nr. 108, Weiß, Prem. Lt. von der Res. des Garde⸗Reiter⸗Regts., diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif., Erbert, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 104, diesem unter Verleihung des Charakters als Hauptmann der Landwehr⸗Infanterie und mit der Erlaubniß zum Tragen der Landwehr⸗Armee⸗Uniform, Lehmann, Premier⸗Lieutenant von der Landwehr⸗Feld⸗Artillerie des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 102, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif., Börner, Pr. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 105, Günther, Pr. Lt. von dem Landw. Train des Res. Landw. Bats. Nr. 108, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif., der erbetene

Abschied bewilligt. Kaiserliche Marine. Beförderungen, Versetzungen ec.

Ernennungen, Geißler, Sec. Lt. vom See⸗Bat., zum Pr. Lt.

Ems, 26. Juni. befördert.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. 8

Preußen. Berlin, 5. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König setzten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Ems, heute früh die Brunnenkur fort, machten eine Promenade und nahmen später die Vorträge des Hofmarschalls Grafen Perponcher und des Chefs des Militärkabinets, General⸗Lieutenants von Albedyll, entgegen.

Zur Kaiserlichen Tafel waren gestern geladen: Prinz

zur Unteroffizier⸗Vorschule in Weilburg, Dr. Boeckler,

Nicolaus von Nassau, der Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant

Se. Kaäiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam gestern Morgen 8 Uhr nach Berlin, stieg bei Wärterbude 4 zu Pferde und besichtigte auf dem Tempel⸗ hofer Felde die Garde⸗Landwehr⸗Bataillone.

Nach Beendigung der Vorstellungen besuchte Höchstderselbe das Atelier des Steinmetzmeisters Schilling und nahm im Palais Meldungen und Vorträge entgegen.

Sodann verweilte Se. Kaiserliche Hoheit längere Zeit in der spanischen Ausstellung und kehrte um 12 ½ Uhr nach Potsdam zurück.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. Juni d. J. beschlossen, in Ergänzung des Bundesrathsbeschlusses vom 1. Februar 1879 folgende Bestimmungen zu treffen: M1) Die Feststellung des Nettogewichts des mit dem An⸗ spruche auf Steuervergütung in Kisten ausgehenden rangirten Würfelzuckers bei Posten von 6 bis einschließlich 18 Kisten kann probeweise in der Art erfolgen, daß 6 Kisten davon ausgesondert werden und aus diesen durch Herausnahme von je einer Seite eine Kiste gebildet und verwogen wird.

2) Das deklarirte Nettogewicht wird der Berechnung der

Steuervergütung zu Grunde gelegt, wenn dasselbe das bei

der Probeverwiegung ermittelte Gewicht nicht um mehr als 2 Proz. übersteigt. Ist der Unterschied erheblicher, so ist die ganze Post netto zu verwiegen.

Der Bundesrath sowie der Ausschuß desselben für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen. Gestern versam⸗ melten sich die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen.

Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens von Seiten aller Verwaltungen hinsichtlich der Verrechnung der Kosten für die Unterhaltung der Dienst⸗ gebäude ec. und zur dementsprechenden gleichmäßigen Ge⸗ staltung der Etats hat das Staats⸗Ministerium unterm 13. Mai d. J. auf Anregung der Ober⸗Rechnungskammer Folgendes bestimmt.

I.

A. Als Kosten zur Unterhaltung der Staats⸗(Dienst⸗Amts⸗ c. Gebäude im Sinne des Staatshaushalts sind nur diejenigen Kosten anzusehen, welche betreffen:

die Substanz der Gebäude und der dazu gebörigen Grundftücke,

ferner solche Gegenstände, welche baulich beziebungsweise niet⸗ und

nagelfest mit den Gebäuden und den dazu gehörigen Grundstücken in dauernde Verbindung gebracht sind, und endlich solche bewegliche

Gegenstände, welche für die Gebäude bezw. Grundstücke als solche,

also nicht ausschließlich zur gegenwärtigen Benutzung derselben

für nothwendig zu erachten sind, also insbesondere: 8

1) die Kosten für bauliche Einrichtungen, Aenderungen und Reparaturen in den Gebäuden, sowie die Kosten für die Unter⸗ haltung von Gärten, soweit solche dem Staate obliegt;

2) die Kosten für Pflasterungen und Einfriedigungen, für Brunnen und Pumpen, für Wasser⸗, Gasleitungs⸗ und Kanalisations⸗, Central⸗ heizungs⸗ und Ventilationsanlagen, sowie für Kloseteinrichtungen, für Blitzableiter, für äußere Uhren, Klingelzüge, Telegraphen⸗ und Telephonleitungen, Feuermeldeapparate, Hausschilder und dergleichen;

.3, die Kosten für Oefen, Kochheerde, Waschkessel, für Feuerlösch⸗ geräthschaften, für Winterfenster und Fenstermarquisen, Fenster⸗ Rouleaux, für Gasmesser, Gasarme, Kronleuchter, für Vorhänge⸗ Schlösser und Fenster⸗Verschlüsse, für Gasleitungsanlagen zu Illuminationszwecken, für Nationalfahnen u. s. w.

B. Zu den ad 1 erwähnten Kosten sind dagegen nicht zu rechnen:

a. Lasten und Abgaben einschließlich der Einquartirungslasten und der für Entwässerung der Grundstücke zu zahlenden Kanalisations⸗ abgaben;

b. die Kosten hauswirthschaftlicher Art, d. h. solcher Kosten, welche erforderlich sind, um in und an den Gebäuden und auf den dazu gehörigen Grundstücken den ordnungsmäßigen Zustand zu er⸗ halten, z. B. die Kosten:

1¹) für Reinigung der Innenräume der Gebäude, der Höfe, sowie der Straßen und Bürgersteige vor den Dienstgebäuden,

2) für Reinigung der Müllgruben und für Abfuhr von Schutt und Müll,

3) für Entleerung und Desinfektion von Kloaken und Serk⸗ gruben,

4) für Befreiung der Dächer ꝛc. von Schnee und Eis,

5) für Bestreuung der Bürgersteige bei Glätte und für Be⸗ schaffung des dazu erforderlichen Materials,

6) für Beschaffung und Unterhaltung der zu diesen Arbeiten nöthigen Geräthschaften,

7) für das jedesmalige Befestigen und Wiederabnehmen der Winterfenster, Fenstermarquisen und Nationalfahnen, sowie für das Luftdichtmachen der Fenster,

8) für Schornsteinreinigung,

9) für das Reinigen der Wasserheizungskanäle und der Tele⸗ graphenbatterien,

10) für das Umbinden der Brunnen und Pumpen mit Stroh,

11) für Vertilgung von Ungeziefer, als Ratten und Mäuse ꝛc.,

12) für die nächtliche Bewachung der Dienst ebäude und Gärten,

13) für Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr, soweit Beiträge dazu von den fiskalischen Gebäuden überhaupt noch zu ent⸗ richten sind. 1

Zu den hauswirthschaftlichen Kosten gehören auch die Kosten für das mittelst Leitungsanlage entnommene Wasser und Gas.

c. alle Kosten für solche bewegliche Gegenstände, welche nur zur gegen wärtigen Benutzung der Gebäude und Grundstücke, also nicht für die Gebäude und Grundstücke als solche für nothwendig zu erachten sind.

II.

Im Staatshaushaltsetats sind in Zukunft von den Fonds zur Unterhaltung der Gebäude die Miethen, Lasten und Abgaben, sowie alle sonstigen Kosten, welche nach den Bestimmungen unter I. B nicht zu den Kosten der Unterhaltung der Gebäude gehören, abzuzweigen und auf andere sächliche Fonds zu übernehmen. Die desfallsigen An⸗ ordnungen bleiben den betreffenden Ressort⸗Ministern vorbehalten.

Die vorstehende Bestimmung bezieht sich jedoch nicht auf die Kosten der Unterhaltung und Ergänzung der Inventarienstücke in den Repräsentationsräumen und Dienstwobhnungen, soweit solche dem Staat obliegt, vielmehr sind diese Kosten nach wie vor bei dem Fonds zur Unterhaltung der Diens gebzupe auszubringen.

Für diejenigen Behörden, welche in fiskalischen Gebäuden ihren Sitz haben, für welche jedoch im Staatshausbalts⸗Etat ein be⸗ sonderer Gebäude⸗Unterhaltungsfonds nicht ausgesetzt ist, in deren

Um etwaige Zweifel zu beseitigen wird bemerkt:

1) daß bei den obigen Grundsätzen es sich lediglich um diejenigen Kosten handelt, welche nach den Bestimmungen der Gesetze, des Etats und des Regulativs über die Dienstwohnungen der Staats⸗ beamten vom 26. Juli 1880 überhaupt dem Staate zur Last fallen, und daß durch die Aufstellung dieser Grundsätze darin, welche Kosten der Dienstwohnungsinhaber zu tragen hat nichts geändert wird;

2) daß dort, wo z. B. in den Etats für die Verwaltung der indirekten Steuern, der Justiz⸗, Eisenbahn⸗Verwaltung u. a. die etatsmäßigen Fonds zur Unterhaltung der Dienstgebäude gleichzeitig zu kleineren Neubauten bezw. zum Ankauf von Grundstücken hierzu bestimmt sind, derartige Ausgaben auch fernerhin auf diese Fonds in dem bisherigen Umfange zu ecs. hnh sind;

Soweit die Bestimmungen I bis IV eine anderweite Regulirung der betreffenden Etatsfonds nothwendig machen, ist solche vom Etats⸗ jahre 1885/86 ab herbeizuführen. *Von demselben Jahre ab hat auch die Verrechnung aller hier in Betracht kommenden Ausgaben nach den obigen Grundsätzen stattzufinden. Ke

Der Finanz⸗Minister hat die Provinzial⸗Steuer⸗ direktoren unter dem 28. v. M. auf das mit dem 4. Juli d. J. in Kraft tretende Gesetz, betreffend die Stempelsteuer für Kauf⸗ und Lieferungsverträge im kaufmännischen Verkehr und für Werk⸗Verdingungsverträge, vom 6. Juni d. Js., noch besonders aufmerksam gemacht. Da durch §. 1 dieses Gesetzes die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 30. April 1847 und die derselben entsprechenden Vor⸗ schriften der Tarife zu den Stempelsteuer⸗Verordnungen vom 18. Juli 1867 Nr. 29 -d und 7. August 1867 Nr. Bd aufgehoben sind, so unterliegen Kauf— und Lieferungsverträage über andere Gegenstände als Grundstücke oder Grundgerechtigkeiten insoweit dieselben nicht nach §. 11 des Reichs⸗Stempelgesetzes vom 1. Juli 1881 (R. G. Bl. S. 185) vom preußischen Stempel befreit sind (vergl. Tarifnummer 4a zum Reichsgesetze und §. 9 des letzteren) in Zukunft dem für Kauf⸗ und Lieferungsverträge über bewegliche Gegenstände im Allgemeinen vorgeschriebenen Stempel von Prozent des Kauf⸗ oder Lieferungspreises auch dann, wenn die von einem Kaufmann vorgenommene Ver⸗ äußerung eines nach seinem Geschäft zur Veräußerung be⸗ stimmten Gegenstandes in Frage steht. Dieser Stempel ist bei Kaufverträgen, welche mit einer vom Stempel befreiten Person (z. B. dem Reichs⸗ oder preußischen Fiskus) geschlossen sind, nur zur Hälfte, dagegen bei Verträgen über Liefe⸗ rungen an das Reich, den Staat oder öffentliche An⸗ stalten, zum vollen Betrage zu verwenden. Bei Werkverdingungsverträagen, inhalts deren der Ueber⸗ nehmer auch das Material für das übernom⸗ mene Werk ganz oder theilweise anzuschaffen hat, ist nach §. 2 des Gesetzes vom 6. Juni d. J zu verfahren. Für Nebenverträage (z. B. Kompromißverträge), welche in Kauf⸗ oder Lieferungsverträgen, oder in Werkver⸗ dingungsvertrwäggen der im §. 2 Abs. 1 des Ge⸗ setzes bezeichneten Art enthalten sind, ist neben dem Kauf⸗ oder Lieferungsstempel auch noch der allgemeine Vertragsstempel, und zwar, wenn der eine der Vertragschließenden eine vom Stempel befreite Person ist, in der darstellbaren Hälfte von 1 zu verwenden. Dagegen bedarf es bei Werkverdingungsverträgen der im §. 2 Abs. 2 des Gesetzes bezeichneten Art, falls wegen des darin enthaltenen Arbeitsvertrags der allgemeine Vertragsstempel verwandt ist, eines besonderen Stempels für etwaige Nebenverträge nicht.

Der Inhaber einer verbürgten Forderung, welchem der Hauptschuldner auch genügende Sicherheit durch Pfandbestellung gewährt hat, wird nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Civilsenats, vom 13. Mai d. J., seines Forderungsrechts gegen den Bürgen verlustig, wenn er bei eintretendem Konkurs des Hauptschuldners fahrlässigerweise unterlassen hat, sein Pfandrecht bei der Konkursmasse anzu⸗ melden, und so den Verlust des Pfandrechts herbeigeführt hat.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgische Geheime Staatsrath Selkmann ist von hier wieder abgereist.

Der General⸗Lieutenant von Oppell, Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division, hat sich mit mehrwöchigem Urlaub nach Bad Elster begeben.

Sachsen. Dresden, 4. Juli. (W. T. B.) Die hiesigen Innungen brachten heute Abend dem Reichstags⸗ Abgeordneten Geheimen Hofrath Ackermann und seinen Gesinnungsgenossen einen imposanten Fackelzug.

UAhnhalt. Dessan, 3. Juli. (Anh. St.⸗A.) Der Herzogliche Hof ist heute aus Wörlitz hierher zurück⸗ gekehrt.

Pest, 3. Juli. (Wien. Ztg.) Das Amtsblatt publizirt die Gesetze in Betreff der Marosludas⸗Beszterczeer und der Szamosthal⸗ Bahn sowie über die Abänderung der Konzessionsurkunden einiger Vizinalbahnen.

Agram, 3. Juli. (Wien. Ztg.) In der heutigen Sitzung des Landtages sprach sich bei Fortsetzung der Spezialdebatte über die Vorlage betreffs Ausdehnung der Kompetenz der Bezirksgerichte Derencin für die An⸗ nahme derselben aus. Barcic (Starcevicianer) wünschte be⸗ züglich der Grenzwälder die Bezeichnung ‚„Kroatisches Aera⸗ rial⸗Eigenthum“ einzuschalten. Baron Zivkovic trat den Behauptungen des Vorredners entgegen und erklärte: Niemand in Ungarn denke daran, den Kroaten ihr Eigenthum streitig zu machen. Das Einkommen sei laut dem Ausgleichsgesetz wohl getheilt, doch habe Kroatien nicht einen Stamm den Ungarn geschenkt. §. 6 der Vorl.ge, betreffend die Aus⸗ dehnung der Kompetenz der Bezirksgerichte, wurde in amendirter Fassung mit 49 gegen 29 Stimmen angenommen,

Oesterreich Ungarn.

gen dieses Gesetz zu berathen. Auch liege eine beschränkte Verfassungsrevision in der Absicht der Regierung.

Großbritannien und Irland. London, 3. Juli. (Allg. Corr.) Die „Daily News“ meldet, daß das Par⸗ lament, im Falle der Ablehnung der Wahlreform⸗ vorlage durch das Haus der Lords, in der ersten Woche des nächsten Monats vertagt werden wird. Wie die „Times“ ersährt, haben die Behörden des Hauses der Gemeinen Einsprache gegen den Inhalt der von Labouchère angemeldeten Interpellation be⸗ treffs des Oberhauses erhoben. Sie wird als „argumen⸗ tativ“ und in mancher Hinsicht als gegen die Regeln des Hauses verstoßend bezeichnet. Unter diesen Umständen wird Labouchère die Anfrage höchst wahrscheinlich modifiziren müssen, wenn er dieselbe beantwortet sehen will.

In einer Zuschrift an den konservativen Klub hat sich Sir Stafford Northoote über die Abstimmung, durch welche das Tadelsvotum von der Tagesordnung im Unterhause abgesetzt wurde, wie folgt geäußert: „Obwohl die liberale Partei durch dieses Verfahren der Nothwendigkeit entronnen ist, ein unverzügliches Votum über die wichtigste Tagesfrage abzugeben, hat sie in sehr bezeichnender Weise ihre Abneigung, die Politik der Regierung zu vertheidigen, angedeutet.“

Der japanische Kriegs⸗Minister General Ohyama ist, begleitet von dem General Mirua und einem zahlreichen Stabe, in London angekommen. Die japanischen Offiziere werden 3 Wochen in England bleiben, um die Arsenale, das Standlager in Aldershot und die verschiedenen Festungen zu inspiciren, sowie sich in allen Zweigen des englischen Militär⸗ systems zu orientiren. Nach Beendigung ihrer Studien wird sich die Mission nach Deutschland begeben.

4. Juli. (W. T. B.) Die finanziellen Bei⸗ geordneten der Konferenz hielten heute Nachmittag im Auswärtigen Amt unter dem Vorsitz des Lord⸗Schatzkanzlers Childers und im Beisein von Blum Pascha und Tigrane Pascha eine Sitzung.

In der heutigen Sitzung des Unterhauses theilte der Staatssekretär des Innern, Harcourt, unter dem Ausdruck des Bedauerns mit, daß der Premier Gladstone durch ein leichtes Unwohlsein verhindert sei, der heutigen Sitzung beizuwohnen.

Frankreich. Paris, 4. Juli. (W. T. B.) Der Conseils⸗Präsident Ferry hat mit dem hier ein⸗ getroffenen Botschafter Waddington heute konferirt. Der chinesische Gesandte Li⸗Fong⸗Pao ist hier an⸗ gekommen.

Der Marine⸗Minister erhielt ein weiteres Schrei⸗ ben des Dr. Rochard aus Toulon, in welchem derselbe sich wiederholt dahin ausspricht, daß die Epidemie in Toulon im Erlöschen begriffen sei; dieselbe könne sich hin⸗ ziehen, bis die große Hitze vorüber sei, werde aber allmählich immer gelinder auftreten. Das hygienische Konsultativ⸗ Comiteé hat sich für eine Hinausschiebung des Natio⸗ nalfestes ausgesprochen, um wegen der Epidemie das Zusammenströmen großer Menschenmassen zu vermeiden. Die Zufuhr von Gemüse und anderen landwirth⸗ schaftlichen Produkten aus Toulon und Marseille ist für die Pariser Hallen verboten. Die Polizeipräfektur stellt entschieden in Abrede, daß in Paris irgend ein Cholerafall vorgekommen sei.

Toulon, 4. Juli. (W. T. B) Der Geheime Regie⸗ rungs⸗Rath Dr. Koch ist heute Mittag hier eingetroffen und auf dem Bahnhof von dem Marinearzt Rouvier, welcher ihm während seines hiesigen Aufenthalts beigegeben ist, empfangen worden. Er begab sich sofort zu dem See⸗Präfekten, wo ihn der General-Inspektor des Sanitätsdienstes der Marine, Dr. Rochard, erwartete.

Seit heute früh sind hier 7 Cholera⸗Todesfälle und somit innerhalb 24 Stunden im Ganzen 12 vorgekommen.

Marseille, 5. Juli. (W. T. B.) In der vergange⸗ nen Nacht ist hier 1 Choleratodesfall vorgekommen.

Portugal. Lissabon, 1. Juli. (Allg. Corr.) Die heutigen Zeitungen bestätigen die ersten Berichte über die Wahlkrawalle in den Distrikten Ourem, Cea, Agueda und Batalha. In dem Kampf mit dem Militär wurden drei

ersonen, darunter 2 Frauen, getödtet und mehrere verwundet.

In allen genannten Ortschaften wurden die Ruhestörungen jedoch schnell unterdrückt. Nach Berichten aus Madera war dort der Kampf zwischen den Republikanern und Monarchisten ein sehr heißer; auf beiden Seiten gab es Todte und Ver⸗ wundete. Heute Abend geht eine Corvette mit einem Bataillon Infanterie nach Funchal zur Herstellung der Ord⸗ nung auf der Insel, ab.

Schweden und Norwegen. Christiania, 4. Juli. (W. T. B) Der in der vorigen Storthings⸗Periode ange⸗ nommene Beschluß zu dem Grundgesetz, wodurch das Stimmrecht für die Storthingwahlen erweitert wird, hat heute die Königliche Sanktion erhalten.

Das Storthing genehmigte heute für den Kron⸗ prinzen eine Apanage im Betrage von 80 000 Kronen.

Amerika. New⸗York, 2. Juli. (Allg. Corr.) Die Demokraten im Repräsentantenhause haben die republikanische Vorlage niedergestimmt, welche einen höheren Kredit für Forts und Kanonen bewilligen sollte. Sie votirten nur den zur Instandhaltung der gegenwärtigen Forts nöthigen Betrag in Höhe von 595 000 Doll. Nachdem das Haus mit entsprechender Majorität es abgelehnt hatte, den Amendements des Senats zu der Bill für die Ver⸗ größerung der Flotte beizutreten, glaubt man, daß der Senat nachgeben und gestatten werde, daß die Bill ohne diese Amendements Gesetzeskraft erhalte.

Infolge der Opposition der Tammany Hall⸗Demokraten gegen die Kandidatur des Gouverneurs Cleveland ist das

oder 22 000 000 Doll. weniger als im Vorjahre. Die Verzinsung der Schuld erheischten 54 548 894 Doll. oder 5 000 000 Doll.

weniger, während Pensionen 55 003 995 Doll. absorbirten. Die ordentlichen Regierungsausgaben beliefen sich auf

134 915 689 Doll. Amtlichen Ausweisen zufolge kamen

im verflossenen Halbjahr 192 171 Auswanderer in den

Vereinigten Staaten an, gegen 226 305 im ersten Semester

von 1883.

Asien. China. Hongkong, 4. Juli. (W. T, B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet: Nach Berichten von

chinesischer Seite über den Kampf bei Langson hat die

französische Kolonne sofort nach ihrem Eintreffen vor

Langson die Aufforderung zur Uebergabe an die Stadt und die Garnison gerichtet. Letztere verweigerte die Uebergabe, da sie ohne Instruktion sei, worauf ihr eine Frist von 3 Tagen

bewilligt wurde. Nach Ablauf derselben griffen die Franzosen an, wurden aber mit beträchtlichen Verlusten zurückgeschlagen.

5 französische Offiziere geriethen hierbei in Gefangenschaft.

Afrika. Egypten. (Allg. Corr.) Ueber die zum

Schutz Egyptens gegen eine Invasion des

Mahdi getroffenen Maßregeln meldet der „Times“⸗

Correspondent in Wady Halfa unterm 1. d.: Urdeh

ist am Rande des Flußufers erbaut, wohlbefestigt und

verschanzt, und wenn es von einer ausreichenden Streit⸗

kraft vertheidigt wird, würde es schwierig

Platz von der Landseite zu nehmen. Die

hat hinreichend Proviant für nahezu ein Jahr.

Vorrath würde freilich zur Verpflegung der Einwohner nicht genügen, aber diese könnte in kleinen Booten, die an Ort und Stelle im Ueberfluß vorhanden sind, den Fluß hinunter ent—

kommen. Mit drei Compagnien englischer Truppen und des

hier stationirten egyptischen Kontingents könnte Wady Halfa

gegen eine Streitmacht, die nicht mit Artillerie versehen ist,

fast uneinnehmbar gemacht werden.

Assuan, 2. Juli. (A. C.) Der Mudir von Don⸗ gola hat sich, wie den „Daily News“ gemeldet wird, mit einigen Offizieren in der Richtung nach Debbah auf den Weg gemacht; zu welchem Zweck ist nicht bekannt.

Zeitungsstimmen.

Die „Wiener Presse“ schreibt:

Mit größerer Befriedigung als seit Jahren je mag Fürst Bis⸗ marck die Waldeinsamkeit in Varzin aufgesucht haben, denn endlich sind ihm auch die Erfolge in der inneren Politik zu Theil geworden, welche ein nei isches Geschick dem auf diplomatischem Gebiete all⸗ mäͤchtigen Staatsmanne bis jetzt zu verweigern schien. Wenn der Kanzler heute auf die abgelaufene Session, mehr noch auf die gleichzeitig beendete Legislaturperiode des Reichstages zurückblickt, so kann er sich sagen, daß das durch die Kaiserliche Botschaft von 1881 inaugurirte, aber mit geringen Aussichten begonnene Werk der Sozialreform eine gewaltige Strecke Weges vorwärts geführt worden ist. Noch be⸗ deutsamer vielleicht als diese Errungenschaften selbst wird sich der Umstand erweisen, daß die Hindernisse, denen sie abgetrotzt wurden, nicht blos momentan und bei der betreffenden Gelegenheit, sondern für die Dauer bewältigt sind und daß damit die Bahn frei gemacht wurde für die weitere reformatorische Arbeit der Zukunft. Wir meinen, die Annahme der Gewerbe⸗Ordnungsnovelle, des Kranken⸗ kassengesetes, des Akkliengesetzes und der Unfallversicherung, obwohl an und für sich ein gewaltiger sozialreformatorischer Fort⸗ schritt, hat eine erhöhte Bedeutung noch dadurch gewonnen, weil die Opposition, der sie abgerungen werden mußte, bei diesem Kampfe selbst zerrieben wurde und parlamentarisch gedemüthigt das Schlacht⸗ feld mit der wenig tröstlichen Aussicht verläßt, nun erst auch noch vom deutschen Volke desavouirt zu werden. Mit der vereinigten liberalen Opposition gegen die kanzlerische Reformpolitik ist es zu Ende; der gemäßigte Liberalismus hat sich im Heidelberger Pro⸗ gramm ausdrücklich der Sozialreform angeschlossen und dem ent⸗ sprechend unterstützten denn auch die Nationalliberalen im Reichstage die Unfallversicherungsvorlage, die durch ein so glänzendes Votum zu Stande gekommen ist. Aber die nunmehr allein im Kampfe zurück⸗ gebliebenen Triarier der prinzipiellen Opposition, die Deutschfreisinni⸗ gen, haben deprimirendes Unglück erlebt und man weiß zur Stunde eigentlich nicht genau, ob denn die Partei in ihrem so oft prokla⸗ mirten engen Zusammenschluß noch besteht.

Der Kompler der sozialen Gesetze, welche in der fünften Legis⸗ latur⸗Periode des Deutschen Reichstages geschaffen worden sind, bildet die Grundlage für alle fernere soziale Reform, und in dem Ge⸗ danken, daß der wirthschaftlich Schwache und aber auch Unwissende den Schutz des Staates zu erhalten, das Recht hat, begegnen sich die sonst auf sehr verschiedenartige Gebiete berechneten Vorlagen. Ein interessanter Zusammenhang ließe sich zunächst zwischen der Gewerbe⸗ Ordnungs⸗Novelle und dem Aktiengesetz herstellen, welcher die Aus⸗ beutung der arbeitenden Kreise des Volkes durch die Gründer, Colporteure, Handlungsreisenden, Tingel⸗Tangel⸗Besitzer, überhaupt jene weit hinaufreichende und tief hinabsteigende Menschenklasse zu verhindern suchen, welche vom Vertriebe bedenklicher Artikel oder vom bedenk⸗ lichen Vertriebe ehrlicher Artikel ihre Existenz fristet und die in einer für die Moral und den Wohlstand der Nation gefährlichen Weise sich vermehrt und ihr Handwerk ausgebildet hatte. Dem Mißbrauch der „im Umherziehen betriebenen Gewerbe“ zu steuern, gab es kaum ein anderes Mittel, als die Vermehrung der Polizei⸗ befugnisse und die schablonenhafte Klage des doktrinären Liberalismus war es denn auch, daß die „tüchtigsten Kräfte“ der Nation der Polizeiaufsicht unterstellt und die individuellen Freiheiten geschärcigt würden; die ländlichen Wähler, welche sich von den Schrecknissen einer schlecht verhüllten Vagabundage befreit sehen, werden bei den Neuwahlen den Fortschrittlern ohne Zweifel die richtige Antwort geben. Stand die Gewerbeordnungsnovelle am Anfange der Legislaturperiode, so hat die Annahme des Aktien. gesetzes dieselbe gewissermaßen abgeschlossen. Es handele sich hiebei um den Schutz der städtischen Bevölkerung, des Mittelstandes, gegen die leider nur zu wohl bekannten Operationen des berufsmäßigen Gründerthums. Die Vergesellschaftung des Kapitals wird ja trotz aller bitteren Erfahrungen und Krisen auf denkvare Zeiten hinaus ein Mittel zur Verwirklichung großer Unternehmungen bleiben, wenn auch der Staat heute die Pflicht erkannt hat, Herstellungen und Be⸗ triebe von einschneidendem öffentlichem Interesse selbst in die Hand zu nehmen. Es mußte sich also darum handeln, die gefährlichen Elemente von der Gründung Leitung, Verwaltung und Beaussichtigung der Aktiengesellschaften fernzuhalten oder Mittel zu schaffen, damit sie

nachdem Sektionschef Klein den Vorwürfen der oppositio⸗ nellen Redner wegen des zweifelhaften Eigenthumsrechts der

Resultat problematisch. Tilden wird von allen Seiten be

in einem unehrlichen Treiben gefaßt werden können, das dem Betruge