1“ 1“
Leinöl per 100 Kilogr. — loco — ℳ, Lieferung — 8 Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Fass in Posten v. 100 Ctr. Termine fest. Gekündigt — Ctr. Kündigungspreis — ℳ Loco 23,8 ℳ per diesen Monat 23,6 ℳ, per
September-Oktober 23,6 bz., per Oktober-Norember 23 8 ℳ, per
November-Dezember 24 ℳ, per Dezember-Januar —.
Spiritus per 100 Liter, à 100 % = 10 000 %. Termine fest und höher. Gek. 10,000 Liter. Kündigungspreis 49,8 bz. Laco mi. Fass —, per diesen Monat und per Juli-August 49,4 — 49,8 bez., per August-September 49 4 — 49,8 bez., per September-October 49.3 — 49,6 bez., per Oktober-November 48,5 — 48,8 bez., per No- vember-Dezember 48 — 48,2 bez.
Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % loco ohne Fass 49,5 — 49,3 — 49,.5 bez. 4
Weizenmehl No. 00 26.00 — 24.75 No. 0 24 00 - 23,00. No. 0 1 22 00 21,00. — Roggenmehl No. 0 22.50 — 20,50 No. 0 u. 1
a 20,25 — 17.50 per 100 Kilogramm bratto incl. Sack. Feine Marken
über Notiz bez.
Königsberg, 15. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen unve ändert, Roggen unverändert, 1ocο 120 pfd. 2000 Pfd. Zellgewicht 141,25, pr. Juli 144.00, pr. September-Oktober 137,50. Gerste still. Hatfer unverändert, oco inländischer 148,00, pr. Juli 140,00. Weisse Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 151,00. Spiritus pr. 100 Liter 100 % loce 51,00. pr. Juli 50.50. pr. September 50,50. — Wetter: Schön.
Danzig, 15. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco flau, Umsatz 485 Ton- nen. Bunt und hellfarbig 150,00 — 160,00, hellbunt 162,00 — 170,.00, hochbunt und glasig 190,00, pr. Juli-August Transit 157,50, pr. September-Oktober Transit 160.00. Roggen loco geschäftslos, inländischer pr. 120 Pfd. 150,00, polnischer oder russischer Transit 140,00, pr. Juli-August Transit 138,00, pr. September-Oktober Transit 127,50. Kleine Gerste loco 150,00. Grosse Gerste loco 145,00. Hafer loco 145,00. Erbsen loco —,—. Spiritus pr. 10 000 Liter % loco 50.25.
Stettin, 15. Juli. 2
Getreidemarkt. Weizen matt, loco 160. 0— 178,,0 pr. Juli August 172,50. pr. September-Oktober 174,00. Roggeu matt. 10 c0 145 00 — 149,00. pr. Juli-August 144,00, pr. September- Oktober 141 00. Rüböl fester, pr. Juli 54.00. pr. September- Oktober 53,00, Spiritus unverändert, loco 49,90 pr. Juli-August 49 ,50. per August September 49,50, pr. September-Oktober 49.20. Petrolenm loco 7.75
Pposen, 15. Juli. (W. T. B.)
Spiritus loco ohne Fass 48 40, pr. Juli 48,30. pr. August 48,40, pr. Oktober 47,50, per November 46,80. Behauptet.
Breslam, 16. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per Juli- August 48.50 do. pr. August-September 48,50, do. pr. September- Oktober 48,30. Weizen pr. Juli 188. Roggen pr. Juli 154,00, go. pr. Juli-August 148,00, do. pr. September-Oktober 147,50. Rüböl loco JInli 54 50, do. pr. Juli-August 54,00, do. pr. September- Oktober 53,50. Zink: umsatzlos. — Wetter: Schön.
Cöln, 15. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen biesiger loco 18,75, fremder 90, pr. Juli 17 55. pr. November 17,65. Roggen loco aiesiger 5,50, pr. Juli 14,35, pr. November 14,65. Hafer loco 15,25. auböl 10co 29,50 ver Oktober 28.30.
Bremen, 15 Juli (W. T. B
Petroleum (Schlussbericht) ruhig. Standard white loco 30, pr. August 7.35, pr. August-Dezember 7,60. Alles Brief.
Hamburg, 15 Juli] (W. T. 5]
Geotreidemarkt. Weizen loco ruhig, augf Termine matt, pr Juli-August 168.00 Br. 167,00 Gd, pr. August-Sept. 168,00 Br., 167.00 6Gd. Roggen loco und auf Termine ruhig, yr Juli-August 137.0 Br., 136,00 Gd., pr. Aug.⸗Sept. 136,00 Br., 135,00 G4. Hafer fest. Gerste still. Büböl matt, loco 55 ½, pr. Oktober 54 ½. Fpiritus unverändert pr. Juli 40 ¾ Br., pr. August- September 40 ¾ Br., pr. September-Oktober 41 Br., pr. November- Dezember 40 ½ Br. Kaffee geschäftslos, geringer Umsatz. Petrolenm
Iv.
(W. T. B.)
9.; 5 1
Pest, 15. Juli. Produktenmarkt.
(W. T. B.)
6.62 Gd., 6.64 Br., Juli-August 6 90 Gd., 6 92 Br. 13 ½ — 13 ¼. — Wetter: Heiss. Amsterdam, 15. Juli. Getreidemarkt. pr. Oktober 165. Amsterdam, 15. Juli. Bancazinn 52 †¼. Antwerpen, 15. Juli. Getreidemarkt. Roggen bebhauptet. Hater träge. Antwerpen, 15 Juli. Petroleummarkt weiss. loco 18 ½ bez.,
London, 15. Juli.
Havannazucker Nr. 12 15
flau. — An der Küste angeboten 21 (W. T. B.) Getreidemarkt. Mehl und Weizen
Liverpool, 15. Juli.
niedriger. — Wetter: Schön.
Liverpool, 15. Juli. (W.
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatsz 8000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Amerikaner unverändert, Surats amerikanische Oktober-November-Lieferung
. B.) Mixed numbers warrants 41 sh. 3 d. (W. T. B.)
12r Water Armitage 6 ½, 12r Water Taylor 6 ⅞, 20r Water Micholls 8 ½, 30r Water Clayton 9 ⅞, 32r Mock Townhead 9⅛, 401 40r Medio Wilkinson 11, 32r Warpcops Lees 8 ½, Qual. Rowland 9 ¾, 40r Double Weston 10 ½,
angeboten. Midàl.
6 3%¾4 d. SGlasgow, 15. Juli. (W. T. Roheisen
Manchester, 15. Juli.
Mule Mayoll 9 ¼, 36r Warpcops
60r Double courante Qualität 13 ⅛, Printers
84. Ruhig. Hull, 15. Juli. Getreidemarkt. Bewölkt. Paris, 15. Juli. Rohzucker 880
(W. T. B.)
ruhig,
Paris, 15. Juli. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen
Weizen 9,35 Gd., 9,37 Br, pr. Frübjahr 9,77 Gd., 9,79 Br. Hafer pr. Herbst pr. Frühjahr 6.75 Gd., Kohlraps pr. August-September
(W. Weizen pr. November 238.
(w. T. B.)
(W. T. B.) (Schlussbericht).
(W. (Schlussbericht). 18 ¼ Br., pr. Auaust 18 † Br., per Septem- ber 19 ⅛ Br. pr. September-Dezember 19 ⅞ Br. Ruhig.
(W. T. B.)
Weizen träge, unverändert. — Wetter:
(W. T. B.)
loco 37.25 à 37.,50. Zucker träge, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Juli 44.30, pr. August 44,50. pr. September 44,60, pr. Oktober-Januar 45,75.
loco flau, pr.
6,77 Br. Mais pr.
T. B.)
5 8 schweine a. gute 88 — 94 ℳ, b. geringere 82 — 86 ℳ, E — ℳ, Serben — ℳ Kälber. Auftrieb 1441 Stück. (Durchschmittspr. I. Qualität 0.84 — 1,00 ℳ. II. Qualität 0,64 — 0,80 ℳ Schafe. Auftrieb 37 063 Stück. (Durchschnittspr. I. Qualität 0,84 — 0,96 ℳ, II. Qualität 0,64 — 0,78 ℳ
fir 1 B str 1 b
Roggen
Weizen ruhig.
Gerste behauptet.
T. B.) Raffinirtes, Type
+ 60 171 ℳ).
Püñiälzische Eisenbahn. Im Juni cr. 1 188 221 ℳ bis ult. Juni cr. Saal-Eisenbahn. bis ult. Juni cr. Berlin-Dresdner Eisenbahn. 293 137 ℳ (gegen 1883 provisorisch + 38 693 ℳ, definitiv + 36 712 ℳ), vom 1. April bis ultimo Juni 832 983 ℳ (gegen 1883 provisorisch + 79 718 ℳ, detuidh
Eisenbahn-Einnahmen.
4 79⸗ 7 015 436 ℳ (+ 324 710 ℳ). † 886. Im Juni cr. 91 900 ℳ (+ 2931 452 838 ℳ (+ 9109 ℳ). * Im Juni provis1 gegen 188
provisorzs z
cr.
nom., Rüben-Robzucker 13 ⅔ Weizenladungen. — Regnerisch.
—
Wetterbericht vom 16. Juli 1884,
8 Uhr Morgena.
stetig, Mais 1 ¼ d. Stationen.
Barometer auf
0 Gr. u. d. Meeres- ; ⸗ d spiegel reduz. in Wind. Wetter. in 70
Temp
Millimeter. 50 C,=
T. B. 2 Mullaghmore
Aberdeen.. Christiansund öö Kopenhagen. 8 Stockholm.. Haparanda.
St. Petersbg. Moskau..
744 746 754 760 755 754 752 755
wolkig bedeckt neblig wolkenlos bedeckt heiter bedeckt halb bed.
=V O— bodode— —
Cork, Queens- towmn.. Brest ... Helder.. Sylt.. Hamburg.. Swinemünde. Neufahrwass. Memel.
16/16 ³⁴/50 8 ½ pfd.
halb bed. bedeckt bedeckt halb bed. wolkig dunstig’) heiter heiter ²)
749 756 756 758 759 761 761 760
Weiszer Paris
Münster. Karlsruhe.. Wiesbaden
ruhig, pr. Juli 22.60, pr. August Möünchen
757 758 759 759 763
wolkig bedeckt wolkigs) wolkig halb bed.
2 Sr —, bbo oSsnedenn
2 ₰ —. — —
22,90, pr. September-Dezember 23,40, pr. Nov.-Februar 23.60. Mehl 9 Marques ruhig, pr. Juli 46.90, pr. August 47,10, pr. Sep- tember-Dezember 48,00, pr. Novemb.-Februar 48,50. Rübsl ruhig, wr. Juli 66,75. pr. August 67,00, pr. Septbr.-Dezember 69,00, pr. Januar-April 70,00. Spiritus ruhig, pr. Juli 43.25, pr. August 43,50. pr. September-Dezember 44,25. pr. Januar-April 44,50.
St. Petersburg, 15. Juli. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 65,00, per August 64,00, Weizen loco 11,75. Roggen loco 9,10. Hafer loco 5,25. Hanf loco —.—. Leinsaat (9 Pud) loco 14,75. — Wetter: Trübe.
New-Xork, 15. Juli. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-Nork 11, do. in New- Orleans 10 ¾. Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New-York 7 ⅞ Gd., do, in Philadelphia 7 ½ Gd., rohes Petroleum in New-York 6 ⅛, do. Pipe line Certifecates — D. 62 ¾¼ C. Mehl 3 D. 40 C. Bother Winterweizen loco — D. 97 ¾ C., pr. Juli — D. 97 ¼ C., do. pr. Angust — D. 97 ⅝ C., do. pr. September — D. 97 ¾ C., Mais (New; — D. 59 ½ C. Zucker (Fair refining Huscovades) 5. Kaffee (fair Rio-) 10. Schmalz (Wilcox) 7,75, do. Fairbanks 7,60, do. Rohe & Brotbhers 7,65. Speck 8 ½. Getreidefracht 4 ½.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berline
Chemnitz.. Berlin.. .. Wien Breslau
760 761 762 761
halb bed. heiter') heiter wolkenl.) 18
Ile d'Aix Triet
760 762
18 1———-'d’
-2 — — — —
wolkig I wolkenlos 30
¹) Gestern Nachmittags Reg n, Nachts Thau. 2²) See beweg
gestern Ab. Regentropfen.
Nachmittag Gewitter mit Regen.
leuchten.
³) Früh Morgens Gewitter. ⁴) Ges 5) Gestern Abend Wette.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen georhea. 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3³) Hias.
esuropa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa.
Innerhalb jeia
Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug. 2 =ä leiekt
3 = schwach. 4 = mässig, 5 = frisch. 6 = stark, 8 = stürmisch,
7 = steil
= Sturm. 10 = starker Sturm, 11 Sturm, 12 = Orkan. Uebersicht der Witterung. .“ Das barometrische Minimum, welches sich gestern im Westa von Irland zeigte, ist in einer Tiefe von 743 mm bis Westschom.
fest, Standard white 100 % 7.45 Br. 7,40 GHd., pr. — Wetter: schwül.
7.70 Gd. (W. T. B)
Angust-Dezember Wien, 15. Juli. Getreide markt. per Herbst 9,70 Gd.,
8,05 Br., 7 12 Gd.,
per
9.75 Br. Roggen pr.
7 17 Br., per September-Oktober 7.20
Weizen pr. Juli 9,60 Gd., Juli per Herbst 7.88 Gd., 7,93 Br. Mais pr. Juli-August
Juli 7.40 Gd., hofs vom 14. Juli 1884. Schlachtgewicht).
9,70 Br., 8.00 Gd., 82 — 88 ℳ, IV. Qualität 70 — 78 ℳ
Gd., 7,25 Br. Schweine.
Schlachtviehmarkt des städtischen Central-Vieh-
Rinder. Auftrieb 1961 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg). I. Qualität 112 — 120 ℳ. II. Qualität 96 — 104 ℳ,
Auftrieb 5742
Auftrieb und Marktpreise (nach
III. Qualität
Stück. (Durchschnittspreis
land fortgeschritten und bedingt frische südöstliche und südwes- liche Winde im ganzen Gebiet der britischen Inseln. 3 ist jedoch das Barometer auch in Frankreich gefallen vernig. der Entwickelung eines flachen Theilminimums, seite die Temperatur allgemein bedeutend gestiegen ist. In ia Südosthälfte Deutschlands sind gestern zahlreiche Gewitter au- getreten, welche indessen nur von wenig Regen begleitet waren
Gleichzeitis
99. Os.
an dessen
Dentsche Seewarfe.
7.03 Br.
für 100 kg): Mecklenburger 98 ℳ. Bakony 98 — 100 ℳ., Land-
—
T heater. Nenes FPriedrich-Wilhelmstädt. Theater.
Donnerstag: Gastspiel des Fräul. Bertha von Csepscanyi: Fatinitza. Operette in 3 Akten. Musik von Fr. v. Suppé.
Freitag: Fatinitza.
Kroll's Theater. Donnerstag: Erstes Gast⸗ spiel des Königl. baver. Kammersängers Hrn. Franz Nachbaur: Der Postillon von Lonjumeau.
Chapelou und St. Phar: Hr. Nachbaur.) Bei ünstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommer⸗ Lartens, Großes Doppel⸗Concert unter Leitung der Herren Musikdirektoren G. Luestner und W. Selcho. Anfang 5 ½, der Vorstellung 6 ½ Uhr.
Freitag: Vorletztes Gastspiel der K. K. Hof⸗
Opernsängerin Frl. Regina Klein: Ein Maskenball.
Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Zum
5. M.: Die Wilden, Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. (Novität.) Im Sommergarten: Doppel⸗ Concert. (Musikcorps Saro und die Hauskapelle.) Auftreten des schlesischen Bauernquartetts, der Wiener Duettisten Herren Schmutz und Katzer und des Damenquartetts „Alpenveilchen“. Abends: Brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Freitag: Die Wilden.
Sonnabend: Zweites Sommernachtsfest.
8
Walhalla-9peretten-Theater. Donnerstag und die folgenden Tage: Nanon. Operette in 3 Akten frei nach einem Lustspiele der Herren Theaulon und
Artois von F. Zell u. Rich. Gense, Musik von
Rich. Genée.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Helene Casper mit Hrn. Reg.⸗ Bauführer Paul Wallwitz (Johannisburg). — Frl. Agnes Schwarzkopff mit Hrn. W. v. Pritt⸗ witz u. Gaffron (Berlin—Remagen).
Verehelicht: Hr. Prof. Dr. Andrew Seth mit Frl. Eva Stropp (Cardiff, England). — Hr. Regierungs⸗Baumeister Emil Holmgren mit Frl.
Frida Naruhn (Metz).
Geboren: Zwei Söhne: Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef Neumann. — Eine Toch⸗ ter: Hrn. Ernst v. Kunheim (Spandau). — Hrn. „Lieutenant Reinhardt (Schießplatz
rekow).
Gestorben: Fr. Louise v. Lentbe, geb. Wein⸗ hagen (Lenthe). — Hrn. Dr. C. Rethwisch Sohn
8
Hafer pr. Juli 8 15 Gd., 8 45 Br., pr. Herbst 6.98 Gd.,
Fritz. — Hr. Major a. D. Ernst Heinr. Rabe von Pappenheim (Düsseldorf). Fr. Auguste v. Pressentin, geb. Schröder (Neubrandenburg). — Hr. Pfarrer Karl Wildelau (Welsigkendorf bei Jüterbog). -
[33100] Aufgebot.
Der Armenverband Wittmund hat das Aufgebot des Dokuments über die auf dem der Frau Maler Hanstein hierselbst gehörigen Grundstück Wittmund Nr. 1702 für die Armenschulkasse resp. die haus⸗ sitzenden Armen eingetragenen 700 und 100 Thlr. Gold beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 21. Oktober 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Wittmund, den 2. Juli 1884.
Großmann, Sekretär, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts,
Verkäufe, Verpachtungen, 1 Submissionen ꝛc. [33068] Holz⸗Verkauf in der Königlichen Oberförsterei Tauer. Es soll den 19. August d. Is. im Deutschen Hause zu Peitz nachstehendes Holz: I. Belauf Drachhausen, Jagen 48: 194 rm kief. Scheit, 104 rm kief. Knüppel, Jag. 166: 482 rm kief. Scheit, 106 rm kief. Knüppel, 120 rm kief. Reis I. .Belauf Dubrau, Jag. 196: 797 rm kief. Totalität:
Scheit, 459 rm kief. Knüppel, 16 rm kief. Scheit. .Belauf Dolk, Jag. 11: 369 rm kief. Scheit, 76 rm kief. Knüppel, Jag. 43: 291 rm kief. Scheit, 39 rm kief. Knüppel, Jag. 107: . 617 rm kief. Scheit, 168 rm kief. Knüppel im Wege der Lizitation öffentlich an den Meist⸗ bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage Vor⸗ mittags um 10 Uhr hiermit eingeladen werden. Tauer, den 14. Juli 1884. Der Oberförster: inkler. “
[3306550 ESFubmission.
Für die Werft sollen diverse Inventarien des Verwalter⸗Details, als: Gewichte, eiserne u. messg., diverse Hohlmaße, Messer, Trichter, Büchsen ꝛc., sowie Kaffeemühlen, Spiegel, Mehlspeiseformen, Pfannen, Oefen, eiserne ꝛc beschafft werden. Ge⸗ schlossene Offerten mit der Aufschrift: „Submission
auf diverse Inventarien des Verwalter⸗Details, als: Gewichte ꝛc.L“ sind zu dem am 31. Juli 1884, Mittags 12 Uhr, im diesseitigen Bureau an⸗ stehenden Termine einzureichen. Bedingungen ꝛec. liegen in der Registratur der unterzeichneten Be⸗ hörde aus und sind für 1 ℳ zu beziehen, auch können Zeichnungen gegen Erstattung des Selbstkostenpreises verabfolgt werden. Kiel, den 15. Juli 1884. Kaiserliche Werft. Verwaltungs⸗Abtheilung.
[33094] Bekanntmachung.
Die Lieferung und Aufstellung des eisernen Ueber⸗ baues der Bliesbach⸗Brücke bei Oberlinrweiler, Bahnstation St. Wendel, veranschlagt zu 4996 ℳ, soll am Montag, den 4. Angust 1884, Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Bureau der Inspektion in Entreprise gegeben werden.
Die Anschläge, Bedingungen ꝛc. können täglich von 8 bis 12 Uhr Vormittags in meiner Amtsstube eingesehen oder auf frankirte Anforderung kostenfrei bezogen werden. Die Offerten sind versiegelt, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zur oben an⸗ gegebenen Stunde an mich einzusenden, worauf die Eröffnung derselben in Gegenwart der erschienenen Submittenten stattfinden wird.
St. Johann a. Saar, den 12. Juli 1884.
Die ständische Wegebau⸗Inspektion.
[33067] Submission
auf Lieferung von 74 Stück Herz⸗ resp. Kreuzungs⸗ stücken aus Hartguß oder Gußstahl (40 Herzstücke 1: 10; 18 dergl. diverse Winkel und 16 Kreuzungs⸗ stücke diverse Winkel) Termin am
29. Juli 1884, Vormittags 11 Uhr, im Geschäftslokal des diesseitigen Materialien⸗Bu⸗ reaus, Fürstenwallstraße Nr. 10, hierselbst. Offer⸗ ten müssen bis zu diesem Termine frankirt, ver⸗ schlossen und mit der Aufschrift: „Submission auf Herz⸗ und Kreuzungsstücke“ versehen, an das bezeich⸗ nete Bureau eingereicht werden. Die Bedingungen und Zeichnungen können daselbst eingesehen, auch gegen Einzahlung von 2 ℳ angefordert werden. Magdeburg, den 11. Juli 1884. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Verloosung, Amortisation,
Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen
öA1“ [33070ö) 8 — Bei der am 1. d. Mts. bewirkten Ausloosung der nach den Amortisationsplänen für das Jahr 1884 zu tilgenden Stadtobligationen der Stadt
Oschersleben sind folgende Nummern gezogen:
“
Aus der Anleihe vom 2. Dezember 1867:
Nr. 1 24 25 41 52 65 69 70 79 121 150 8 201 236 248 252 253 291 à 100 Thaler,
Nr. 10 11 20 22 23 28 30 31 42 44 46 683 8; 75 78 80 81 85 93 96 100 104 113 114 125 12 127 145 149 152 158 161 167 171 174 188 9 à 50 Thaler. 3
Aus der Anleihe vom 21. September 1879:
Nr. 43 58 à 1000 ℳ
Nr. 16 à 200 ℳ 5
Die Inhaber dieser Obligatisnen werden dur hiermit aufgefordert, solche nebst Zinscouponè un Talons vom 2. Jannar 1885 ab bei unsem Stadt⸗Kasse gegen den Kapitalbetrag einzmeee Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen hin mit dem 31. Dezember ds. Is. auf.
Oschersleben, den 2. Juli 1884.
Der Magistrat.
für Bergbau, Eisen⸗ und Stahl⸗Industrie zu Dortmund. „ Am 1. August d. J., Morgens 8 Uir. nth in dem Geschäftslokale der Direktion der Diskonae Gesellschaft zu Berlin die Ausloosung derlent,
Partial⸗Obligationen unserer Gesellschaft Höhe von ℳ 325,500 satt, nis an 2. Januar 1885 à 110 °% lif zahlbar sind.
Nach §. 6 der Anleihe⸗Bedingungen sind *n haber der Obligationen berechtigt, diesem Tern beizuwohnen. 8 8 Dortmund, den 16. Juli 1884. Die Direktion.
[33072] -ghs Die durch den erfolgten Tod des Kreiz, ge 9 Dr. Monski erledigte Kreisphysikatsste *† Kreises Wongrowitz mit dem Wohnsibe, wg Gymnasialstadt Wongrowitz, verbunden ui g Geeignete Bewerber fordern wir auf, singn Einreichung ihrer Zeugnisse und eines Lebent bis zum 12 August cr. bei uns zu melden. Bromberg, den 14. Juli 1884.
Iune gönigliche Regierung, Abtheilung des Iun
jährlichen Gehalte von 900 ℳ, ist sofort zu veug
4 * . „ “ 8
—=
Reichs⸗Anzeiger
1“
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
ein für den Raunm einer Bruckzeilr 30 4*½ 8
Alle Post⸗-Anstalten nehmen Bestellung an;
ar Berlin außer den Host⸗Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
5 8
den
18. Juli, Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem evangelischen Pfarrer Knothe zu Luschwitz im Kreise Fraustadt, dem Oberförster Ahrend zu Alfeld im Kreise Marienburg in Hannover und dem Kanzlei⸗Rath a. D. Meerkatz zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem evangelischen Ersten Lehrer und Kantor Stutzkeit zu Rössel den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Revierförster a. D. Huth zu Osterode O.⸗Pr., bisher zu Figehnen, dem Förster a. D. Starck zu Grünwalde im Kreise Ortelsburg, dem Maurer⸗ meister Müller zu Springe, dem Briefträger Thies zu Hildesheim und dem pensionirten Kronprinzlichen Kutscher Jasper zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem General⸗Major Westerweller von Anthoni, General⸗Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein, sowie dem Oberst⸗Lieutenant von Herff, Flügel⸗Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Groß⸗ herzogs von Hessen und bei Rhein, die Erlaubniß zur Aulegung der von des Kaisers von Rußland Majestät ihnen verliehenen Fttcen zu ertheilen und zwar Ersterem: des St. Annen⸗ Ordens erster Klasse, Letzterem: des St. Wladimir⸗Ordens dritter Klasse.
8
8 Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Gesandten im Haag, Legations⸗Rath und Kammerherrn von Alvensleben, von diesem Posten zu anderweiter dienstlicher Verwendung abzuberufen, und
den Legations⸗Rath Grafen von Bismarck⸗Schön⸗ hausen, bisherigen Ersten Sekretär bei der Kaiserlichen Bot⸗ schaft in London, zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Ge⸗ sandten und bevollmächtigten Minister am Königlich nieder⸗ ländischen Hofe zu ernennen.
J1144“
Der bisher im Reichsamt des Innern angesteure Geheime expedirende Sekretär und Kalkulator, Rechnungs⸗Rath Holl⸗ stein ist zum Bureau⸗Vorsteher bei dem Reichs⸗Versicherungs⸗ amt ernannt worden. .
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Gesandten in Washington, von Eisen⸗ decher, zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Großherzoglich badischen Hofe,
den Kammergerichts⸗Rath von Seydewitz zum Präsi⸗ denten des Landgerichts in Greifswald,
den Landgerichts⸗Rath Schuur in Tilsit zum Land⸗ gerichts⸗Direktor in Memel, und
den Strafanstalts⸗Geistlichen Peter Funcke in Münster zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der dortigen Königlichen Akademie zu ernennen; sowie dem Buchdruckerei⸗Besitzer und Buchhändler Jacob Friedrich Wilhelm Moeser zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Buchdruckers und Hof⸗Buchhändlers, und
dem Porzellan⸗ und Glaswaarenhändler Ludwig Hoppe zu Potsdam das Prädikat als Königlicher Hoflieferant zu verleihen; ferner
in Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Elberfeld getroffenen Wahl den seitherigen Bürgermeister der Stadt Grünberg i. Schl., Ernst Peterson, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Elberfeld für die gesetzliche Amts⸗ dauer von zwölf Jahren zu bestätigen “
Konzessions⸗Urkunde,
betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Heckholzhausen nach Dehrn durch die Kerkerbachbahn⸗ Aktien⸗Gesellschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von dem Comits, welches sich zur Gründung einer Aktien⸗ gesellschaft unter der Firma: Kerkerbachbahn⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft
ie Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnord⸗ nung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung unter⸗ worfenen Bahn von Heckholzhausen nach Dehrn zu ertheilen, wollen
ir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Be⸗ chränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Be⸗ mmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.
Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: Kerkerbachbahn⸗ Aktien⸗Gesellschaft und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Ver⸗ waltung in Limburg a./Lahn oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen
rte. Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen.
8
II.
Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 950 000 ℳ festgesetzt.
Der Nominalbetrag der von der be auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen.
Bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem die unter VIII Nr. 3 festgeseste Baufrist abläuft, kann den Inhabern der Aktien bis zum Belaufe von 5 % des Nominalbetrages ihrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.
III. „Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetzlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit die⸗ selbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichts⸗ behörde verantwortlich ist. 8
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des en und der technischen Whc her. bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen
rbeiten.
Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. 8 Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, sinden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs⸗ dirigenten Anwendung. in
F S
„Von den Mitgliedern des Au sickabrike müssen wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsitz im Deutschen d BöFeehen⸗ haben.
Der Vorsitzende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind
stets aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu
wählen. V. Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das
staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalver⸗ sammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.
VI.
Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person ge⸗ bundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesell⸗ schaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung. 116“
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren.
VII.
„Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (cfr. §. 55 daselbst) maßgebend. Die Strecke Heckholzhausen⸗Kerkerbach soll mit 1 m Spurweite und die Strecke Kerkerbach⸗Dehrn mit normaler Spurweite und einer dritten Schiene für eine Spur von 1 m Weite ausgeführt werden.
VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalte: ddie Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, 8 die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, 1 die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Anzahl und der Konstruktion der
Beetriebsmittel.
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding⸗ ten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.
2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß — längstens — innerhalb zwei Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Han⸗ delsregister in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XVIII erfolgen.
Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In⸗ angriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme
der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.
„ 4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5 % des auf 950 000 ℳ festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.
Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 47 500 ℳ, in Worten: Sieben und vierzig Tausend fünfhundert Mark, in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung der⸗ selben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jewei⸗ ligen Börsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. — Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheile der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.
5) Falls die oben festgeseßte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht blos die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgesetzten Schlu
folgen.
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermitte⸗ lung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die büge einzustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem
ierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend
von nur lokaler Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren.
Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Kon⸗ zessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermessen des Kon⸗ zessionars überlassen.
2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr überlassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Ab⸗ änderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde.
In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jener fünfjährigen Periode, so lange die Bahn nach dem hierfür allein ent⸗ scheidenden Ermessen der Auffichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, periodisch von fünf zu fünf Jahren Maximaltarifsätze 8 die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen age des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist dem Unternehmer überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ resp. landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen, bezw. Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarif⸗ klassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin⸗ sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird. 1
3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der anzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs⸗ und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be⸗ triebsmittel. 8
In den Erneuerungsfonds fließen: “
2. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. die Zinsen des Fonds;
c. eine den Betriebseinnahmen
Rücklage. 2 “ 1 Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt. Der ele. dient zur Bestreitung von solchen durch außer⸗
ewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen
usgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit
Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent⸗
sprechenden Weise erfolgen kann. In den Reservefonds fließen: a. etwaige Ersparnisse an dem Ba
dem Minister der öffentlichen Arbeiten
alljährlich zu entnehmende
Baukapitale, insoweit solches von für erforderlich erachtet
werden sollte;
ßfrist er