1884 / 168 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jul 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Bek. 1000 Ctr. Künd Juli-August 19,9520.85 bez., per August-September 19.95 bez., per September.Oktober und per Oktober-November 19,80 bez., per November-Dezember —. 1

Kartoffelmehl pr. 100 Kg. brutto inel. Sack. Termine unver- 5ndert. Gekündigt Ctr Kündigungspreis ℳ%ℳ Loco —. per diesen Monat 21 G., per Juli-August 20,75 G., per August- September 21 G., per September Oktober —, per Oktober Novem- ber —, per November-Dezember —.

Trockene Kartoffelstärke pr. 100 Kg. brutto incl. Sack. Ter- mine unverändert. Gekündigt Ctr. Kradigungspreis Loco —, per diesen Monat 22,50 G., per Juli-August und per August-September 20,75 G., per September-Oktober —, per Oktober-November —, per November-Dezember —.

Feuchte Karftoffelstärke pr. 100 Kg. brutto incl. Sack. Ter- mine —. Gekündigt Ctr. Loco —, per diesen Monat ℳ.

Oelsaaten per 1100 Kg. Gek. —. Winterraps 248 255 ℳ, Sommerraps —, Winterrübsen 246 254 ℳ. Sommerrübsen —.

Rüböl per 100 Kg. mit Fass. Termine steigend. Gek. m. FE. Ctr. Kündigungspreis Loco mit Fass ℳ, ohne Fass bez., per diesen Monat 53,4 53,6 bez., per Juli-August —. per August-September —, per September-Oktober 52,9 54,2 bez., per Oktober-November 53,3 54,5 bez., per November-Dezember —.

Leinöl per 100 Kilogr. loco ℳ, Lieferung —.

Petroleum. (Raffinirtes Stanäard white) per 100 kg mit Fass in Posten v. 100 Ctr. Termine fester. Gekündigt Ctr. Kündigungspreis Loco —. per diesen Monat 23,9 ℳ, per September-Oktober 23.9 ℳ, November-Dezember 24 3 bez., per Dezember-Januar —.

Spiritus per 100 Liter, à 100 % = 10 000 %. Termine fest. Gek. Liter. Kündigungspreis ℳ. Loco mit Fass —. per diesen Monat, per Juli-August und per August-September 49,8 49,6 49,8 beg., per September-October 49.6 49,4 49,6 bez., per Oktober-November 48,7 48,8 bez., per November-Dezember 48,2 48,3 bez.

s per 100 Liter à 100 % = 10 000 % loco ohne Fass z.

Weizenmehl No. 00 26.00 24,75. No. 0 24.00 - 23,00, No. 0 u. 1 22,00 21.00. Roggenmehl No. 0 22,50 20,50 No. 0 u. 1 20,25 17,.75 perx 100 Kilogramm brutto incl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.

Stettin, 17. Juli.

Getreidemarkt. Weizen fest, loco 160.00— 178, 0 pr. Juli August 173.00. pr. September-Oktober 175,50. Roggen behaupteth loco 145.00 149,00. pr. Juli-August 143.50, pr. September- Oktober 141 00. Rüböl unverändert, pr. Juli 54 00, pr. September- Oktober 53 00. Spiritus behauptet, loco 49,90, pr. Jnli-August 49 80, per August September 49,80, pr. September-Oktober 49.40. Petroleum toco 7,85.

Posen, 17. Juli. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 48.40. pr. Juli 48.30. pr. August 48,30, pr. Oktober 47,50, per November 46,80. Still.

Breslaun, 18. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per Juli- August 48.50 do. pr. August-September 48,.50, do. pr. September- Oktober 48.40. Weizen „pr. Juli 188. Roggen pr. Juli 155,00, do. pr. Juli-August 149,00, do. pr. September-Oktober 147,50. Rüböl joco Juli 54 00, do. pr. Juli-August 54,00, do. pr. September- Oktober 53.00. Zink: umsatzlos. Wetter: Schön.

Cöln, 17. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 18,75, fremdezn 19,25, pr. Juli 17,60. pr. November 17,75. Roggen loco hiesiger 15.50, pr. Juli 14,35, pr. November 14,70. Hafer loco 15,25. Rüböl loco 29.50, per Oktober 28,40.

Bremen, 17. Juli. (W. T. 8.)

Petroleum (Schlusebericht) besser. Standard white 7,40 bez., pr. August 7,55 Br., pr. August-Dezember 7,70 Br.

Hamburg, 17. Juli (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine ruhig, pr Juli-Abgust 168.00 Br., 167,00 Gd, pr. August-Sept. 168.00 Br., 167.00 Gd. Roggen loco unverändert, auf Termine ruhig, pr. Juli-August 137,0 Br., 136.00 Gd., pr. Aug.-Sept. 136.00 Br., 135.00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl matt, loco 55 ⅛, pr. Oktober 54 ½. Spiritus matt. pr. Juli 40 ½ Br., pr. August- September 40 ¼ Br., pr. September-Oktober 40 ¾ Br., pr. November- Dezember 40 ¼ Br. Kaffee geschäftslos, geringer Umsatz. Petroleum fest, Standardl white loco 7.50 Br. 7,45 Gd., pr. Juli 7,40 Gd., per August-Dezember 7.70 Gd Wetter: Heiss.

Wien, 17. Juli. (W. T. B)

Getreidemarkt. Weirzen pr. Juli 9,60 Gd., Herbst 9,62 Gd., 9.67 Br. Roggen Br., per Herbst 7,80 Gd., 7.85 Br. Mais pr. Juli-August

Gd., 7,33 Br., per September-Oktober 7.28 Gd., 7,33 Br. afer pr. Juli 8.10 Gd., 8,15 Br., pr. Herbst 7,00 Gd., 7,05 Br.

Pest, 17. Juli. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco bebauptet, pr. Herbst 23 Gd., 9.25 Br, pr. Frühjahr 9,63 Gd., 9,65 Br. Hafer pr. Herbst

6.59 Gd., 6.61 Br., pr. Frübjahr 6,73 Gd., 6,75 Br. Mais pr. uli-August 6.89 Gd., 6,91 Br. Kohlraps pr. August-September

2.

(W. T. B.)

loco

9.65 Br., pr. Juli 8.00 Gd.,

pr. 20 ℳ, per diesen Monat and per

per Oktober-November 24,1 ℳ, per

Amsterdam, 17. Juli. (W. T. B.)

Wegen der Beisetzung ües Prinzen von Qfanien findet Börse statt. 1

Antwerpen, 17. Juli. (W. T. B.) S

Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loco 18 ¼ bez., 18 ¾ Br., pr. August 18 ¼ bez., 18 ¾ Br., per September 19 ¼ Br. pr. September-Dezember 19 Br. Steigend.

Antwerpen, 17. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen Roggen behauptet. Hafer flau. Gerste unverändert.

London, 17. Juli. (W. T. B.)

Havannazucker Nr. 12 15 nom.. Rüben-Robzucker 13 flau. An der Küste angeboten 18 Weizenladungen. Wetter: Bewölkt.

Liverpool, 17. Juli. (W. T. B.) 88

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 12 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Amerikaner fest. Surats unverän- dert. Middl. amerikanische Juli-August-Lieferung 6 ¼, August- September-Lieferung 61 ⁄64, Oktober-November-Lieferung 61 ⁄24 d.

Liverpool, 17. Juli (W. T. B.) (Offzielle Notirungen).

Upland good ordinary 518⁄16, do. low middl. 61⁄16. do. miüdl. 6 ¼, Orleans good ordin. 6. Orleans low middl. 6 ¼. Orleans middl. 6 ⅞, Orleans middl. fair 612⁄16, Ceara fair 6 ½, Ceara good fair 6 ½, Pernam fair 65/⁄16, Pernam good fair 613 ⁄16. Maceio fair 65/16, Haranham fair 65⁄16, Egyptian brown middl. 4 ½, Egyptian brown fair 6 ⅝, Egyptian brown good fair 7 ¼. Egyptian white fair 6 , Egyptian white good fair 7, M. G. Broach good 57⁄16. M. G. Broach fine 5 ³⁄16. Dhollerah fair 3 ½. Dhollerah good fair 4 ½, Dhollerah good 4¹5⁄16, Dhollerah fine 57/16, Oomra fair 3 ⅞. Oomra good fair 45,16, Oomra good 415/16, Oomra fine 5 ½, Scinde good fair 3 ⅜, Bengal good fair 311⁄6. Bengal good 4. Bengal fine 4 ⅛, Tinnevelly good fair 5 ⁄16, Western good fair 4 ½. Western good 4 ½. Peru rough fair 6 ⅞, Peru rough good fair 7 ½. Peru rough good 8 ꝝv½, Peru smooth fair 6 ¼, Peru smooth good fair 6 ⅛.

Slasgow, 17. Juli. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbers warrants 41 sh. 3 d.

Paris, 17. Juli. (W. T. B.) 16“

Produktenmarkt. Weizen ruhig., pr. Juli 22,50, pr. Angust 22,90, pr. September-Dezember 23,40, pr. Nov.-Februar 23.50. Mehl 9 Marques ruhig. pr. Juli 47.10. pr. August 47,30, pr. Sep- tember-Dezember 48.25. pr. Nov.-Februar 48,75. Rüböl fest, pr. Juli 67.50. pr. August 67,75. pr. Septbr.-Dezember 69,75, pr. Januar-April 71,00. Spiritus fest. pr. Juli 43.50. pr. August 43,75. pr. September-Dezember 44.75, pr. Januar-April 45,00.

Paris, 17. Juli. (W. T. B.)

Rohzucker 880 ruhig, loco 37.00 à 37.25. Weisser Zucker ruhig. Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Juli 44.50. pr. August 44,60, pr. September 44.60. pr. Oktober-Januar 45,60.

New-York, 16. Juli. (W. T. B.)

Visible Supply an Weizen 12 425 000 Bushel, do. do. an 6 750 000 Bushel. ““

(W. T. B.) 1 do.

rubig.

New-York, 17. Juli.

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 11, in New- Orleans 1013⁄16. Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New-York 7 ½ Gd., do. in Philadelphis Gd., rohes Petroleum in New-York 6 ⅜, do. Pipe line Certificates D. 65 C. Mehl 3 D. 40 C. Rother Winterweizen loco D. 98 ½ C., pr. Juli D. nom., do. pr. August D. 98 C., do. pr. September D. 98 ¾ C., Mais (New) D. 60 C. Zucker Fair refining Unscovades) 5. Kaffee (fair Rio-) 10. Schmalz (Wilcox) 7,85, do. Fairbanks 7,65, do. Rohe à& Brothers 7,65. Speck 8 ½. Getreidefracht 5.

Berlin, 17. Juli. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 10 000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze

am 11. Juli 1884 51.4 50. 3 12. 50,2 49,9 14. 49,5 8 8168. ö. 49 5 49.4 V

ohne Fass.

49.5 49,3 49,5 49.9 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Frankfurt a. M., 17. Juli. (Getreide- und Pro- duktenbericht von Joseph Strauss.) Im Getreide- geschäft waltete eine fast durchweg flaue Stimmung, nachdem die Nähe der Ernte überzeugend dargethan, dass von Unaus- kömmlichkeit wohl nirgends die Rede sein kann. Weizen hatte nur wenig Handel und der Konsum stellte geringe Ansprüche; ab Umgegend dringend cfferirt, doch waren die grösseren Mühlenbesitzer zum Kaufen nicht geneigt, für das Wenige, was gehandelt wurde, bleibt die Notiz 20 ½ ¾ ℳ; fremde Sorten stark angeboten, doch können wir nur Course geben, zu denen man kaufen, aber nicht verkaufen konnte: Kurhessischer 20 ¼ ℳ, Saxonska 18 ½ ¼ ℳ, Orenburger 18 ¼ ½ ℳ. Azima 16 ¼ ½. Roggen war bei Weitem nicht mehr so rege begehrt als in den Vorwochen; das Geschäft verlief schleppend; Französischer und sonstige prima Sorten 16 ¾ während Nicolajeff und Odessa 15 ½ ¼ offerirt bleibt. Königsberger und Amerikanischer (Western) 16 Cours. Gerste umsatzlos. Brauerwaare 17 —- 19 Mahlgerste 13 14 %ℳ Hafer

batte bedeutendes Angebot in russischen Mittelqualitäten vn 15 ½ ℳ, exquisite hiesiger noch immer auf 17 ½ gehalten Hülsenfrüchte obneFrage. Abschlüsse sindnicht zumelden. Kleine weisse Erbsen zu 18 ½ detailirt. Wicken 18 19 Buntes Mais Ia. 13 ½ ℳ, etwas beschädigtes ein Posten zu 12 ¾ geban handelt. Raps geschäftslos. hochfein böhmischer 27 ½ 28 ver. langt, ungarischer 26 ½ notirt. Rüböl im Detail 60 61 % In Mehl war der Umsatz nicht von Bedeutung, da er sich au das Wenige beschränkte, was von dringend Benöthigten zu alten Preisen genommen wurde. Wir notiren für: hiesiges Weizen. mehl No. 0 36 37 ℳ, No. 1 30 31 ℳ. No. 2 28 29

No. 3 25 ½ ℳ. No. 4 18 19 ℳ, No. 5 rein unverkäuflich und zu 16 angeboten. hiesiges Milehbrod- und Brodmehl im Verbani 57 59 je nach Qualität, die Norddeutschen und Westfalischen Weizenmehle 00 haben keine Abschlüsse aufzuweisen, die besseren Mühlen halten auf 24 ½ 25 ab Station. Suppengries je nach Qualität 27 32 ½ Roggenmehl 0/1 hatte wenig Geschaätt die besseren Marken 21 ½ ab Berlin. während die sogenannte Handelswaare zu 20 ½ vergebens offerirt bleibt, Null allein 2 %ℳ darüber, die schwarzen Sorten hier kein Markt. Roggenkleie und Weizenkleie preishaltend, jedoch ohne Leben. 8s

1 Eisenbahn-Einnahmen. Blsass-Lothringer Eisenbahn. Im Juni cr.

3 250 000

(— 71 566 ℳ), bis ult. Juni er. 19 167 000 (— 233 963 ℳ).

Wilhelm-Luxemburger Bahn. Im Juni cr. 476 000 (+ 9811 ℳ]). bis ult. Juni cr. 2 851 900 (— 20 715 ℳ). Hessische Ludwigs-Eisenbahn. Nicht gar. Linie im Juniccg.

1 225 326 (+ 64 757 ℳ), seit 1. Januar cr. 6 656 581 (+ 317 501 ℳ); gar. Linie im Juni cr. 153 470 (+ 8659 seit 1. Januar cr. 856 847 (— 35 130 ℳ). 8

Wetterbericht vom 18. Juli 1884, 8 Thr Morgens.

Baromster auf [0Gr. u. d. Mesrss- spiegel reduz in Miillimeter. MHullaghmore 759 Aberdeen. 754 Christiansund 743 Kopenhagen. Stockholm. Haparanda St. Petersbg. Moskau ... Cork, Queens-

town E““; Helder... Sylt

Temperetn Wetter. in °¹ Celsigz 5⁰ C. =4. halb bed. 13³

bedeckt V 13

Stationen. Wind.

90

—₰½

bedeckt 15 wolkig 18 wolkig I 18 bedeckt 16 halb bed. 19

wolkenlos 16

T

wolkig 14 bedeckt 15 wolkenlos 18 heiter 18 wolkig!¹) 17 wolkig²) 16 bedeckt 21 wolkig3) 21 wolkenlos 15 bedeckt4) 14 halb bed 19 halb bed. ³) 19 wolkig 20 bedeckt ⁶) 19 wolkig?) 18 wolkenlos 24 halb bed. 8) 21 Ile d'Aix .. wolkenlos 17 Triest.. wolkenlos 31

¹) Gestern Abend entferntes Gewitter. ²) Gestern Abend spät Gewitter. ³) See etwas bewegt. ⁴) Gestern Nachmittag Gewitter. ⁵) Gestern Nachmittag Gewitter, Nachts Regen. ⁶) Gestern Abend Gewitter mit Regen. ⁷) Gestern Abend Gewitter mit Regen. ⁸) Heute früh Gewitter mit Regen.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordaet 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- enropa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jedet Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch. 6 = stark, 7 = steil 8 = gtürmisch, 9 = Sturm. 10 = starker Sturm, 11 = heftiget Sturm, 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Die Druckvertheilung hat sich insofern wesentlich geändert. als im Südwesten des Erdtheils ein deutlich ausgeprägtes Mari- mum aufgetreten und die Depression bis Nordskandinavien fort- geschritten ist. In grösseren Theilen von West- und Central- europa herrschen demnach frische westliche Winde mit veränder- lichem und kühlerem, jedoch vorwiegend heiterem Wetter. In Deutschland sind von Nenem sehr zahlreiche Gewitter uund be- trächtliche Regenfälle aufgetreten.

Swinemünde. Neufahrwass. MHemel... Paris . Münster.. Karlsruhe.. Wiesbaden Hünchen Chemnitz.. Berlin.. Wien Breslau

lE C0œonboode⸗

EEecoUen R ooPor Orben

Deutsche Seewarte.

13 ½ - 13 ¼. Wetter: Heiss.

T h e a t 4 r. Neues Priedrich-Wilhelmstädt. Theater.

Sonnabend: „Gastspiel des Fräul. Bertha von sepesänyi: Fatinitza. Operette in 3 Akten. Musik von Fr. v. Suppé.

Verlobt:

Verehelicht:

Familien⸗Nachrichten.

Frl. Mathilde Ruthe mit Hrn. Apo⸗ theker Friedr. Pöwe (Gommern). Hr. Herm. v.

Gräfin Lili Kleist (Schmenzin). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rektor Dr. Zschau

Kleist mit Frl. der Abtheilung III.

II. die übrigen

an den im Grundbuche von Podlesie Blatt Nr. 13 in der Abtheilung III. unter Nr. 2 bez. an der im Grundbuche von Ludom⸗Hauland Blatt Nr. 8 in unter Nr. 1 eingetragenen Hypotheken⸗Forderungen vorbehalten;

Rechtsnachfolger der Gläubiger

1879 wegen 50 Gulden = 85 71 mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung dieser For⸗ derung nebst Prozeßkosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits dor das Königliche Amtsgericht zu Salmünster auf den 2. Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr.

Pron Kalkmilch versehen sein,

Sonntag: Fatinitza.

Kroll's Theater. Sonnabend: Gastspiel des Königl. bayer. Kammersängers Hrn. Franz Nach⸗ baur: Die weiße Dame. Oper in 3 Akten von Boildieu. (Georg Brown: Hr. Nachbaur.) Bei gün⸗ igem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens, Großes Doppel⸗Concert unter Leitung der Herren Musikdirektoren G. Luestner und W. Selchow. An⸗ fang 5 ½, der Vorstellung 6 ½ Uhr. Sonntag: Letztes Gastspiel der K. K. Hof⸗ 221 Frl. Regina Klein: Ein Masken⸗ Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Zweites großes Sommernachtsfest. Im prachtvollen Sommergarten: Ven 6 Uhr bis 12 Uhr Nachts, ununterbrochen Doppel⸗Concert. (Musikcorps Arnold und die Hauskapelle.) Auftreten der 3 Sängergesell⸗ schaften. Abends: Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Im Theater: Halbe Kassenpreise: I. Parquet 1 ℳ, Logen 1 50 ₰, II. Parquet und Balkon 75 ₰. Auf allgemeines Verlangen: Die Grälle. Ländliches Gemälde in 5 Akten von Charl. Birch⸗Pfeiffer. An⸗ fang der Vorstellung 7 Uhr. „Sonntag u. folg. Tage: Die Wilden, Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert.

FWualhalla-Operetten-Theacer. Sonnabend und die folgenden Tage: Nanon. Operette in 3 Akten frei nach einem Lustspiele der Herren Theaulon und d'Artois von F. Zell u. Rich. Genée, Musik von Rich. Gense. v“

(Schwedt a. O.). Hrn. Polizei⸗Lieuten. Carl Bernhardt. Hrn. Hütten⸗Direktor Haarmann (Osnabrück).

Gestorben: Hr. Benno Brachvogel. Fr. Benigna v. Witte, geb. Melzer (Sonderhausen). Hrn. v. Heineccius Tochter Luise (Meschede).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

29 + 18889 Aufgebot.

Auf Antrag der Eheleute Höfner Heinrich Bork und Elisabeth, geb. Schwartzhoff gt. Fimpeler, zu Bockum bei Datteln wird der im Dezember 1811 daselbst geborene, im Jahre 1849 angeblich nach Amerika ausgewanderte und seitdem verschollene Jo⸗ hann Franz Theodor Wilhelm Schwartzhoff, Onkel der Ehefrau Höfner Heinrich Bork, aufgefordert, sich spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf

den 14. Mai 1885 Morgens 10 Uhr,

anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls der⸗ selbe für todt erklärt werden wird.

Recklinghausen, 8. Juli 1884.

Königliches Amtsgericht.

[33493] Im Namen des Königs,!

In Sachen, betreffend Aufgebot verloren gegangener Hypotheken⸗Dokumente bez. Urkunden, und öffentliche Aufforderung unbekannter Interessenten erkennt das

Königliche Amtsgericht zu Obornik dur in Amts⸗ richter Seeliger für Recht: I. Dem Kutscher Joseph Nowakowski zu Chrustowo, dem Sattlermeister Anton Nowakowski jetzt in Viry, Kreis Posen, und den Kindern der Ernestine Liebe⸗ gett Sobierajska aus ihrer Ehe mit Daniel Schielke bez. den Geschwistern Anna Louise und Anna

Dorothea in Si erden ihre ebash

der zu I. bezeichneten Posten sowie der im Grund⸗ buche von Ludom⸗Hauland Blatt Nr. 8 unter Nr. 3 für Daniel Mund eingetragenen Forderung von 100 Thlr. und Kosten sowie überhaupt alle übrigen Personen, welche an die oben zu 1 a. u. b. und zu 2 bezeichneten Posten als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefinhaber Ansprüche haben, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen;

III. die Grundeigenthümer Emilie Therese Spolarczyk und deren Ehemann Schiffer Gottlieb Hoffmann werden zur Hinterlegung des für Martin Ernst Biedler im Grundbuche von Stobnica Blatt Nr. 13 in der Abtheilung III. unter Nr. 2 ein⸗ getragenen Kapitals von 8 Thlr. oder 24 nebst den Zinsen zu 5 % für einen fünfjährigen Zeitraum verstattet.

IV. Die Kosten des Verfahrens Antragstellern zur Last gelegt.

Obornik, den 8 Juli 1884.

8 Königliches Amtsgericht.

werden den

[33485] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil von heute sind die unbe⸗ kannten Berechtigten auf die im Grundbuche von Soritten Nr. 9 Abth. III. Nr. 2 für die Josef und Anna Guski'schen Eheleute eingetragene Hypotheken⸗ post von 16 Thlr. 20 Sgr. mit ihren Rechten aus⸗ geschlossen.

Heilsberg, den 10. Juli 1884. . Königliches Amtsgericht.

[33546] Oeffentliche Zustellung. Der Schmied Auzustin Fuß⸗ zu Ulmbach klagt gegen den Schmied Dionysius Jobst von da, der⸗

malen in

ius Kaufvertra

vom 1. April!

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Salmünster, am 28. Juni 1884.

faff, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, †. 4.

[33560] Kaiserliches Landgericht Straßburg. In Sachen der Maria Wolff, geborne Gros, ohne Gewerbe, zu Wickersheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Petri, . gegen ihren Ehemann Michael Wolff, Ackerer, in Wickersheim wohnhaft, nicht vertreten, hat die II. Civilkammer: 1 1) durch Urtheil vom 14. Juli 1884 die Güter⸗ trennung zwischen den Parteien ausgesprochen, 2) durch Beschluß vom selben Tage, die Parteien zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte vol Notar Mattey in Hochfelden verwiesen. Straßburg, den 15. Juli 1884. Der Gerichtsschreiber der II. Civilkammer: (L. S.) Weber.

[33531] Bekanntmachung. 8 Durch Beschluß der Ferienkammer des Kgl. Land⸗ gerichts dahier vom Heutigen wurde das im vens⸗ schen Reich besindliche Vermögen des Mathias Wagner, 22 Jahre alt, Schreiner aus Kaiser⸗ lautern, Sohn von Carl, zur Zeit in Amerika sic aufhaltend, der Verletzung der Wehrpflicht gen §. 140 Abs. 1 des R. St. G. B. beschuldigt, bis 2. Betrage von 3100 mit Beschlag be egt. Kaiserslautern, den 17. Juli 1884. Der Kgl. Erste Staatsanwalt.

sschlossenen Gefäßen stattfinden, deren

Pout bedeckt gehalten werden. C

““

8 8

Zas Abonuement beträgt 4 500 36

. für das Vierteljahr.

Insertionspreig für den Raum einer Arnchzrile 80 .

. I ün

Alle Ho-Austatten nehmen Bestellnng an: für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

.

Se. Majestät der König haben Alergnädigst geruht:

dem Landrath des Kreises Arnswalde, von Meyer auf Helpe den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem ordentlichen Professor am Lyceum Hosianum in Brauns⸗ perg, Dr. philos. Bender, und dem Post⸗Direktor Wolde zu Embeck den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Post⸗ jirektor Bretschneider zu Weimar den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse; dem Pächter der siskalischen Mühle zu Fürstenwalde, Kommissions⸗Rath Kessel, und dem Revier⸗ förster Euling zu Forsthaus Haarth im Kreise Göttingen den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie den herrschaftlichen Foͤrstern Hachfeld zu Forsthaus Segel im Kreise Worbis und Henze zu Forsthaus Glienick im Kreise Lebus, dem Gemeinde⸗Vorsteher Brandenburg zu Alt⸗ Podelzig in demselben Kreise und dem Schafmeister Krüger zu Ober⸗Gebra im Kreise Nordhausen das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Anfertigung zund Verzollung von Zündhölzern, vom 13. Mai 1884 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 42), hat der Bundesrath auf Grund des §. 120 Absatz 3 der Gewerbeordnung folgende Vorschriften über die in Anlagen, welche zur Anferti⸗ gung von Zündhölzern unter Verwendung von weißem Phosphor dienen, zu treffenden Einrichtungen

8 * §. 1. 1

Für jede der nachfolgend bezeichneten Verrichtungen:

a. das Zubereiten der Zündmasse,

b. das Betunken der Hölzer,

c. das Trocknen der betunkten Hölzer,

d. das Abfüllen der Hölzer und ihre erste Verpackung müssen besondere Räume vorhanden sein.

Diese Räume dürfen nur unter einander, nicht aber mit anderen Arbeitsräumen oder mit Wohn⸗ und Geschästsräumen in unmittelbarer Verbindung stehen. Es ist indessen eine unmit⸗ telbare Verbindung des für das Betunken der Hölzer bestimmten Raumes mit dem Einlegeraume, sowie des für das Abfüllen und die erste Verpackung der Hölzer bestimmten Raumes mit den Lagerräumen für fertige Waare gestattet. In jedem der be⸗ zeichneten Räume dürfen ausschließlich diejenigen Arbeiten

vorgenommen werden, für welche derselbe bestimmt ist; jedoch

ist es erlaubt, in den zum Betunken der Hölzer bestimmten Räumen (b) auch das Schwefeln und Paraffiniren der Hölzer vorzunehmen.

2

Die Räume, in welchen die im §. b, bezeichneten Verrichtungen vorgenommen werden, müssen mindestens fünf Meter hoch, die Räume unter b und d feuersicher abgedeckt, die Trockenräume (c) in ihrem ganzen Umfange feuersicher hergestellt sein. Die Wände der Räume, in welchen die unter a, b, d bezeichneten Ver⸗ richtungen vorgenommen werden, müssen mit einem Anstrich welcher mindestens einmal halb⸗

1 unter a, b, d

Hahrlich zu erneuern ist, nachdem der frühere Anstrich gut ab⸗

gerieben ist. Ddie Raume, in welchen Zündmasse bereitet wird, müssen so eingerichtet sein, daß ein beständiger Luftwechsel stattfindet, welcher ausreicht, um entstehende Phosphordämpfe sosort ab⸗ zuführen.

Die Bereitung der Zündmasse

darf nur in luftdicht ge⸗ Füllöffnung so ein⸗ zurichten ist, daß sie zugleich als Sicherheitsventil wirkt. 8 Gefäße, in welchen Zündmasse enthalten ist, müssen stets §. 4. Das Betunken der Hölzer muß nittelst solcher Vor⸗ richtungen geschehen, welche das Eindringen der Phosphor⸗ dämpfe in die Arbeitsräume ausschließen. 1 1 Wird erwärmte Tunkmasse verwendet, so dürfen zum Betunken nur Vorrichtungen benutzt werden, welche für diesen Zweck von der höheren Verwaltungsbehörde besonders ge⸗ nehmigt sind.

§. 5. 8

Die Räume, in welche betunkte Hölzer zum Trocknen gebracht werden, müssen ausreichend ventilirt sein.

In künstlich erwärmten Trockenräumen darf die Tempe⸗ ratur 35 Grad Celsius nicht übersteigen. In jedem Trocken⸗ raume ist ein Thermometer anzubringen, an welchem durch eine in die Augen fallende, von außen wahrnehmbare Marke der höchste zulässige Temperaturgrad bezeichnet st.

Das Beschicken und Entleeren der Räume darf, sofern dazu das Betreten der letzteren erforderlich ist, nur stattfinden, wenn vorher mindestens eine halbe Stunde lang durch Oeffnen der Thüren und Fenster oder durch besondere Ventilations⸗ vorrichtungen ein völliger Luftwechsel hergestellt ist. ——

. 6.

Die Abfüllräume, und sofern die erste Verpackung der Hölzer in besonderen Räumen erfolgt, auch diese, müssen so bemessen sein, daß für jeden der darin beschäftigten Arbeiter ein Luftraum von mindestens 10 Kubikmeter vorhanden ist. Die gedachten Räume müssen mit Fenstern, welche geöffnet werden können, und mit ausreichend wirkenden Ventilations⸗ einrichtungen versehen sein.

7.

Die in §. 1 unter a, b, d bezeichneten Räume müssen täglich nach Beendigung der Arbeit gereinigt werden. Die dabei zu sammelnden Abfälle sind sofort nach beendigter Rei⸗ nigung der Räume zu verbrennen. . 8.

Der Arbeitgeber hat dafür zu forgen, daß die Arbeiter, welche in den im §. 1 a bis d bezeichneten Räumen beschäftigt sind, einen besonderen Oberanzug oder eine auch den Ober⸗ körper deckende Schürze tragen, und daß dieselben diese Klei⸗ dungsstücke jedesmal beim Verlassen der Arbeitsräume in einem besonderen, getrennt von den letzteren herzurichtenden Raum ablegen und zurücklassen. In diesem Raume müssen abgesonderte Behälter zum Aufhängen der Arbeitsanzüge und der gewöhnlichen Kleidungsstücke, welche vor Beginn der Arbeit abgelegt werden, vorhanden sein. 3

Der Arbeitgeber darf nicht gestatten, daß die Arbeiter Nahrungsmittel in die Arbeitsräume mitbringen oder in den⸗ selben verzehren. Er hat dafür zu sorgen, daß das Einneh⸗ men der Mahlzeiten nur in Räumen geschieht, welche von den Arbeitsräumen, sowie von den An⸗ und Auskleideräumen voll⸗ ständig getrennt sind. Auch muͤssen auß thalb der Arbeits⸗ räume Vorrichtungen zum Erwärmen der Speisen vorhan⸗ den sein.

§. 10. 1 8

Außerhalb der Arbeitsräume, aber in unmittelbarer Nähe derselben, müssen für die Zahl der darin beschäftigten Arbeiter ausceichende Wascheinrichtungen angebracht und Gefäße zum Zwecke des Mundausspülens in genügender Anzahl aufge⸗ stellt sein.

sammeln, aufzubewahren

lassen der Fabrik sich die Hände gründlich reinigen, den Mun

Oberkleider oder Schürzen ablegen.

zeichneten Räumen nur Personen zur Beschäftigung zulassen,

vermöge ihrer Körperbeschaffenheit der Gefahr, von dieser Die Bescheinigungen sind zu

der Gewerbeordnung)

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die Arbeiter vor dem Einnehmen der Mahlzeiten, sowie vor dem Ver⸗ mit Wasser ausspülen und die während der Arbeit benutzten §. 12

Der Arbeitgeber darf in den im §. 1 unter a bis d be⸗ welche eine Bescheinigung eines approbirten Arztes darüber beibringen, daß sie nicht an der Pyosphornekrose leiden und Krankheit befallen zu werden, nicht in besonderem Maße aus⸗ gesetzt sind. und dem Aufsichtsbeamten (§. 139 b auf Verlangen vorzulegen.

g. 13. Der Arbeitgeber hat die Ueberwachung des Gesundheits⸗ zustandes der von ihm beschäftigten Arbeiter einem, dem Auf⸗ sichtsbeamten (§. 139 b der Gewerbeordnung) namhaft zu machenden approbirten Arzte zu übertragen, welcher im Laufe des ersten Jahres nach Inkrafttreten dieser Vorschriften mo⸗ natlich, später vierteljährlich mindestens einmal eine Unter⸗ suchung der Arbeiter vorzunehmen und den Arbeitgeber von jedem ermittelten Falle einer Erkrankung an Phosphornekrose in Kenntniß zu setzen hat. 8 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, von jeder unter den Arbeitern vorkommenden Erkrankung an Phosphornekrose, sobald er durch den Fabrikarzt oder auf andere Weise davon Kenntniß erhält, dem Aufsichtsbeamten schriftliche Anzeige zu erstatten. Er darf an der Phosphornekrose erkrankte Arbeiter nicht ferner in den im §. Ia bis d bezeichneten Räumen be⸗ schäftigen. schäftig 1 8 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Kontrole über den Wechsel und Verbleib der Arbeiter ein Buch zu führen, welches Vor⸗ und Zunamen, Alter, Wohnort, sowie den Tag des Ein⸗ und Austritts jedes Arbeiters enthalten muß. In dieses Kontrolbuch hat der Fabrikarzt das Ergebniß seiner Unter⸗ suchungen und den Tag der letzteren einzutragen. Dasselbe ist dem Aufsichtsbeamten (§. 139 b der Gewerbeordnung) auf Verlangen vorzulegen. ““ G In jedem Arbeitsraume muß eine Abschrift oder ein Ab⸗ druck des §. 2 des Gesetzes vom 13. Mai 1884 und der §§. 1 bis 14 dieser Vorschriften sowie eine Anweisung für die in dem betreffenden Raume beschäftigten Arbeiter an einer in die Augen fallenden Stelle aushängen. Ein Exemplar dieser Anweisung ist jedem Arbeiter, welcher in den im §. 1 unter a bis d bezeichneten Räumen beschäftigt werden soll, einzu⸗

8

händigen.

§. 16.

Neue Anlagen, in welchen Zündhölzer unter Verwendun von weißem Phosphor angefertigt werden sollen, dürfen er in Betrieb gesetzt werden, nachdem ihre Errichtung dem zu⸗ ständigen Aufsichtsbeamten (§. 139 b der Gewerbeordnung) angezeigt worden ist. Der letztere hat nach Empfang dieser Anzeige schleunigst durch persönliche Revision festzustellen, ob die Einrichtung der Anlage den erlassenen Vorschriften ent

CTö1ö1X““

Im * der Zuwiderhandlung gegen §. 1 des Gesetzes vom 13. Mai 1884 und gegen die §§. 1 bis 16 dieser Vor⸗ schriften kann die Polizeibehörde die Einstellung des Betriebes bis zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes an⸗ ordnen. 1

§. 18. E11“

Auf die zur Zeit des Erlasses dieser Vorschriften bestehen den Betriebe finden die Bestimmungen der §. 1, 2, 3 Abs. 2 und §. 6 erst nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Inkraft⸗ treten des Gesetzes vom 13. Mai 1884 Anwendung.

Für Anlagen, welche zur Zeit des Erlasses dieser Vor⸗ schriften im Betriebe standen, können Ausnahmen von den Vorschriften des §. 1 und des §. 2 Satz 1 durch den Bundes⸗ rath zugelassen werden, wenn nach den bisherigen Erfahrungen anzunehmen ist, daß durch die vorhandenen Einrichtungen ein gefahrloser Betrieb sichergestellt wird.

Berlin, den 11. Juli 1884.

8 Der Reichskanzler. 8 In Vertretung: von Boetticher.

0Q

Reiseverbindungen nach und bon Bad Bertrich.

Bis Ende September d. J. bestehen folgende Personenpost⸗ verbindungen nach und von Bertrich: I. Personenpost Bullay⸗Lutzerath, aus Bullay 10,30 Vorm. (im Anschlusse an die Züge 290 aus Diedenhofen in Bullay 8,53 Vorm. und 301 aus Coblenz in Bullay 9,51 Vorm),, durch Alf 10,45 10,50 Vorm., durch Bertrich 11,45 11,50 Vorm. in Lutzerath 1,25 Nachm., aus Lutzerath 4,45 Nachm, durch Bertrich 6,0 6,5 Abe durch Alf 6,55 7,0 Abends, 8 in Bullay 7,15 Abends (zum Anschlusse an die Züge 307 nach Diedenhofen aus Bullay 7,28 Abends und 302 nach Coblenz aus Bullay 8,43 Abends). II. Personenpost Bullay⸗Bertrich, aus Bullay 7,55 Abends (im Anschlusse an die Züge 307 aus Coblenz in Bullay 7,27 Abends und 331 aus Traben⸗Trarbach in Bullay 7,50 Abends), durch Alf 8,10 8,15 Abends, in Bertrich 9,5 Abends, aus Bertrich 7,30 Vorm., 3 8 . .“ durch Alf 8,20 8,25 Vorm., 8 in Bullay 8,40 Vorm. (zum Anschlusse an die Züge 290 nach Coblenz aus Bullay 8,54 Vorm. und 301 nach Diedenhofen aus Bullay 9,52 Vorm.). Beiwagengestellung findet in Bullay und Lutzerath nach Be⸗ dürfniß statt. as Personengeld wird mit 10 Kilometer erhoben. Coblenz, 16. Juli 1884. 8 Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Allstädt.

für die Person und das

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Weinhändler Edmund Mahler, Mitinhaber der Firma Gierth und Franke zu Breslau, das Prädikat als Königlicher Hoflieserant zu verleihen.

Ihre Majestät die Königin haben Allergnädigst geruht: dem Stickereihändler Joseph Anton Doörig zu Appenzell in der Schweiz das Prädikat eines Hoflieferanten Allerhöchstderselben zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und MNedizinal⸗Angelegenheiten.

Königliche Bibliothek. 88

In der nächsten Woche vom 21.—26. Juli c. findet nach Paragraph 37 der Allgemeinen Bestimmungen über die Be⸗ nutzung der hiesigen Königlichen Bibliothek die allgemeine Zurücklieferung aller aus derselben entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der König⸗ lichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern.