1884 / 168 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jul 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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wegen Ausreichung der neuen Staatsanleihe der

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Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher: b von A— H am Montag und Dienstag, J— R am Mittwoch und Donnerstag, 8 —2 am Freitag und Sonnabend. Berlin C., den 14. Juli 1884. Hs; ——

Kun i mann Geh. Rechnungs⸗Kath.

inisterium des Innern. 8 Bekanntmachung. I1“ Die Bibliothek und das Lesezimmer des Königlichen Statistischen Bureaus bleiben während des Monats August d. J. geschlossen. Berlin, den 7. Juli 1884. 1“ Der Direktor des Königlichen Statistischen Bureaus.

ustiz⸗Ministerium. 3 Justiz⸗Ministe

Die Versetzung des Kammergerichts⸗Raths Kersting an das Ober⸗Landesgericht in Cassel ist zurückgenommen.

Der Landrichter Hübner in Beuthen O.Schl. ist an das Landgericht in Glatz und die Amtsrichter Böttcher und Richter in Memel, Till in Ragnit, Meyer in Lands⸗ berg Ostpr., Ruffmann in Guttstadt und Rose in Soldau Ostpr. sind vom 1. Januar 1885 ab als Landrichter an das Landgericht in Memel versetzt.

Dem Landesgerichts⸗Rath von Schönberg in Naum⸗ 2 S. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Dem Notar Kniebusch in Guben ist die Verlegung seines Wohnsitzes nach Fürstenberg a. O. gestattet.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Kniebusch aus Guben bei dem Amtsgericht in Fürstenberg a. O., der Landschafts⸗Syndikus, Justiz⸗Rath Habicht in Glogau bei dem Landgericht in Glogau, der Gerichts⸗Assessor Conert bei dem Amtsgericht in Cönnern, der Gerichts⸗Assessor Wasser bei dem Amtsgericht in Züllichau, der Gerichts⸗Assessor Hölzke bei dem Amtsgericht in Schönebeck, der Gerichts⸗Assessor Schütte bei dem Land⸗ gericht in Halle a. S., der Gerichts⸗Assessor Dr. Linckel⸗ mann bei dem Landgericht in Hannover und der Gerichts⸗ Assessor Hildebrand bei dem Amtsgericht in Freiburg i. Schl.

Das Amt des Notars Ratjen in Altona wird in Folge êe des Ober⸗Landesgerichts zu Kiel für erledigt erklärt.

Der Amtsrichter Bernhardt in Obornik, der Notar Heidegger in Aachen und der Rechtsanwalt und Notar Austerlitz in Myslowitz sind gestorben.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Bekanntmachung.

Die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 27. März 1878 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 160) beim Be⸗ ginn des kommenden Wintersemesters in der hiesigen Thier⸗ arzneischule abzuhaltende thierärztliche Fachprüfung beginnt am 15. Oktober cr.

Die Meldungen zu dieser Prüfung haben bis spätestens zum 10. desselben Monats bei dem unterzeichneten Direktor zu erfolgen. 2

Berlin, den 17. Juli 1884.

Der Direktor der Thierarzneischule. Roloff.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm⸗ Aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 1725 Stück gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, i 1 den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das 2, Halbjahr 1884 vom 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebst den dazu ge⸗ hörigen Zinsscheinen Reihe IX Nr. 3—8 und Anweisungen zur Reihe X bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗ Hauptkassen, den Bezirks⸗Hauptkassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke können die Aktien nebst Zinsscheinen und Anweisungen einer dieser Kassen schon vom 15. November d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prü⸗ fung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Aus⸗ zahlung vom 15. Dezember d. J. ab bewirkt.

Vom 1. Januar 1885 ab hört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf. Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verfin un bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat. Der Betrag der etwa fehlenden, unentgeltlich abzuliefern⸗ den Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurückbehalten. 1

Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗ bezeichten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 1. Juli 1884. 1

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow.

Bekanntmachung Zinsscheine zu vormals Freien Stadt Frank⸗ furt a./ M. vom 12. Mai 1846.

Die Zinsscheine zu den Schuldverschreibungen der vorbezeichneten

Staatsanleihe Reihe I Nr. 1—8 nebst Zinsscheinanweisung und zwar Litt. E und F, wovon Reihe II Nr. 1 L.

1885, Reihe II Nr. 1 Litt. E am 1. Juli 1885 fällig wird, werden vom 1. August 1884 ab von der Ksniglichen Kreiskasse in Frank⸗ furt a./ M. während der üblichen Dienststunden ausgereicht.

Diese Zinsscheine können auch durch die Königlichen Regierungs⸗ auptkassen sowie durch die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in annover, Lüneburg und Osnabrück en werden. 8

Beim Bezug der neuen Zinsscheine sind von dem Eigenthümer

oder dessen Beauftragten die alten Zinsschein⸗Anweisungen, nach den Littera getrennt, mit einem doppelten Verzeichnisse an die betreffende Kasse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangs⸗ bescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und is bei Aus⸗ händigung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern, über die neuen insscheine und Zinsschein⸗Anweisungen hat deren Empfänger Quittung zu geben. u . Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlich zu haben. 8 er Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsschein⸗ Anweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs⸗Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen. Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen. 1 Wiesbaden, den 28. Juni 1884. Der Regierungs⸗Präsident. 8 von Wurmb.

Personalveränderungen. Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Coblenz, 8. Juli. v. Behr, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 41, in das Inf. Regt. Nr. 84 versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Coblenz, 8. Juli. Gent, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 6, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif. ertheilt. Mainau, 10. Juli. Ehrenberg, Sec. Lt. a. D., zuletzt von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. kan2 2 die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform ertheilt.

DSDeutsches Reich.

Sehen. Berlin, 19. Juli. Das heute im Marmor⸗ palais ausgegebene Bülletin lautet: Marmorpalais, den 19. Juli 1884. Das Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Wilhelm und des neugeborenen Prinzen ist unverändert gut. Schröder. Ebmeier.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Heinrich, Sohn Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht, ist durch Allerhöchste Ordre d. d. Rosenheim, den 15. Juli, zum Seconde⸗Lieutenant im 1. Garde⸗Regiment z. F. ernannt worden. 1

Der Justiz⸗Minister hat unterm 10. d. M. in Betreff des Verfahrens bei der Zuziehung von Sachverstän⸗ digen, welche in einem anderen Bundesstaate wohnhaft sind, folgende allgemeine Verfügung erlassen:

In §. 165 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist vorgeschrieben, daß im Falle der Rechtshülfe unter Behörden verschiedener Bundesstaaten die durch die Leistung der Rechts⸗ hülfe entstehenden Kosten von der ersuchenden Behörde der ersuchten nicht erstattet werden. Zu den Kosten, auf welche diese Vorschrift Anwendung findet, gehören auch die Ge⸗ bühren, welche einem durch das ersuchte Gericht vernommenen Sachverständigen zu gewähren sind.

Der Umstand, daß gewisse Kategorieen von Sachverstän⸗ digen nicht in allen Landestheilen gleichmäßig vorhanden, vielmehr vorzugsweise an einzelnen bestimmten Orten, wie z. B. in Universitätsstädten, wohnhaft sind, bringt es mit sich, daß an die, an solchen Orten befindlichen Amtsgerichte eine außergewöhnlich große Zahl von Ersuchen um Vernehmung von Sachverständigen gerichtet wird und daß demzufolge den Kassen dieser Gerichte Kosten der Rechtshülfe in außergewöhn⸗ lichem Maße zur Last bleiben. Diese Mehrbelastung einze lner Gerichtskassen findet in dem zwischen den Behörden der Bundesstaaten bestehenden Rechtshülfeverkehr nicht diejenige Ausgleichung, welche bei der Aufstellung der angeführten Vorschrift vorausgesetzt wurde, und sie macht sich demzufolge in einigen Bundesstaaten als ein erheblicher Uebelstand fühlbar.

Es erscheint billig und angemessen, auf die Beseitigung dieses Uebelstandes thunlichst Bedacht zu nehmen. Hierzu bieten die Bestimmungen des §. 82 der Strafprozeßordnung und des §. 376 der Civilprozeßordnung das geeignete Mittel, da sie es dem Richter überlassen, von den Sachverständigen die schriftliche Erstattung des Gutachtens zu erfordern, und da, wenn letzteres geschieht, die mit der Sache befaßte Behörde sich mit dem Sachverständigen unmittelbar in Verbindung setzen kann, ohne die Mitwirkung des am Wohnort desselben befindlichen Amtsgerichts in Anspruch nehmen zu müssen. Diese Inanspruchnahme erweist sich schon gegenwärtig in den⸗ jenigen zahlreichen Fällen als überflüssig, in denen wegen des Umfanges des Gutachtens eine protokollarische Nieder⸗ schreibung desselben unthunlich und die schriftliche Aus⸗ arbeitung nothwendig ist.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften werden daher veranlaßt, in denjenigen Fällen, in denen in Strafsachen außerhalb der Hauptverhandlung von einem, in einem an⸗ deren Bundesstaate wohnhaften Sachverständigen ein Gut⸗ achten erfordert werden soll, sich mit diesem selbst unmittelbar in Verbindung zu setzen und ein auf Vernehmung desselben gerichtetes Ersuchen an das betreffende Amtsgericht nur da zu erlassen, wo besondere Umstände die mündliche Abgabe oder eine mündliche Erläuterung des Gutachtens erheischen.

Sind dem Sachverständigen Schriftstücke oder sonstige Gegenstände auszuantworten, deren er zur Abgabe seines Gut⸗ achtens bedarf, und erscheint es aus einem besonderen Grunde angemessen, die Aushändigung derselben an ihn, statt durch unmittelbare Uebersendung, durch Vermittelung des Amts⸗ gerichts seines Wohnorts zu bewirken, so ist das an dieses zu erlassende Ersuchen nur auf die Aushändigung und eventuell auf die Zurücknahme der Gegenstände, nicht aber auf Ver⸗ nehmung des Sachverständigen zu richten. In einem

Falle hat die ersuchende Behörde die Gebühren des 8.2. verständigen zu berichtigen, da die Aushändigung 5&f Gegenstände nicht denjenigen Akt des Verfahrens darzen aus welchem die Gebührenforderung erwächst. „K

Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf Ch⸗ prozeßsachen Anwendung, sofern nicht im einzelnen Falle

Konenbetrag durch Vorschuß gedeckt oder als zweiselzen

anzunehmen ist, daß demnächst die Einziehung der Kosten z5 der zahlungspflichtigen Partei (Absatz 3 des §. 165 erfolgen werde.

Das Fragerecht der Gerichtsbeisitzer bei en⸗

Strafverhandlung ist, nach einem Urtheil des Reitz

gerichts, I. Strafsenats, vom 5. Mai d. J., dem Vorfit⸗ den gegenüber ein unbeschränktes, und der Letztere kann ds Befugniß dem Beisitzer nicht entziehen. Nur wenn die n. einem Beisitzer gestellte Frage von einer bei der Verhandlun betheiligten Person als unzulässig beanstandet wird, j. Gerichtsbeschluß darüber herbeizuführen. Hat der Vorfizers das Fragerecht eines Beisitzers bei der Verhandlung beschränd so begründet dies die Revision gegen das Urtheil. 2

Aus einem sog. Wucherwechsel (d. h. aus einn

über ein nach dem Gesetz vom 24. Mai 1880 als Wuss zu erachtendes Geschäft ausgestellten Wechsel) kann nach eimm Urtheil des Reichsgerichts, II. Civilsenats, vom 27. Mai d. z

im Urkunden⸗ (Wechsel⸗) Prozeß überhaupt keing

Klage erhoben werden; vielmehr kann der Gläubiger ug aus dem dem Wechsel zu Grunde liegenden Rechtsgesce⸗ sofern und soweit es zu Recht besteht, oder auf Rückgewährm

der dem Schuldner gemachten Leistung im gewöhnliches

Prozeß klagen.

Nach der im Reichs⸗Eisen bahnamt aufgestelte in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung der en deutschen Eisenbahnen ausschließlich Bayerns n Monat Mai d. J. beim Eisenbahnbetriebe (m Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren i Ganzen zu verzeichnen: 4 Entgleisungen und 2 Zusamnesn stöße auf freier Bahn, 11 Entgleisungen und 11 Zusamner

stöße in Stationen und 164 sonstige Unfälle (Ueberfahm

von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kessel⸗Explosionen umn andere Betriebs⸗Ereignisse, sofern bei letzteren Personen e⸗ tödtet oder verletzt worden sind).

Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar gröfte⸗ theils durch eigenes Verschulden, 173 Personen verunglüc sowie 38 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 79 unerbe⸗ lich beschädigt. Es wurden von den 19 686 797 überham beförderten Reisenden 5 getödtet, 5 verletzt, und zwar entfala 2 Tödtungen auf den Verwaltungsbezirk der Königliche

Eisenbahn⸗Direktion in Bromberg und je eine Tödtung

die Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen und auf die Ber⸗ waltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen a Frankfurt a. M. und Cöln (linksrheinische), je eine Verlezur⸗ auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbabe⸗ Direktionen in Frankfurt a. M., Magdeburg, (la (rechtsrheinisch), Erfurt und Breslau, von Beb⸗ beamten und Arbeitern im Dienst beim eeigentliche Eisenbahnbetriebe 24 getödtet und 56 verletzt und bei Nebe⸗ beschäftigungen 2 getödtet, 39 verletzt; von Steuer⸗ *. Beamten 1 getödtet, 3 verletzt; von fremden Persone (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeame und Arbeiter) 13 getödtet und 11 verletzt, sowie bei Sebbt⸗ mordversuchen 13 Personen getödtet und 1 verletzt.

Von den sämmtlichen Verunglückungen mit Ausschlei der Selbstmorde entfallen auf:

A. Staatsbahnen und unter Staatsverwel⸗ tung stehende Bahnen (bei zusammen 26 706,42 km K⸗ triebslänge und 678 153 108 geförderten Achskilometern) 150. Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bahnstrecken m Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Breslau (24), Cöln (rechtsrheinisch) (19) und Berlin (19) verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der gefer derten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Länge sind jedoch auf der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn und auf den Bag⸗ strecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbabr⸗ Direktion zu Breslau und Cöln (rechtsrheinische) die meim Verunglückungen vorgekommen. 1

B. Größere Privatbahnen mit je über 150 n Betriebslänge (bei zusammen 2444,02 km Betriebslärg⸗ und 40 530 437 geförderten Achskilometern) 6 Fälle, und zan auf die Bahnstrecken der Hessischen Ludwigs⸗Eisenban 3 Fälle und der Oels⸗Gnesener und Braunschweigischen Eiter⸗ bahn je 1 Fall.

C. Kleinere Privatbahnen mit je unter 150 1 Betriebslänge (bei zusammen 1416,95 km Betriebs ang⸗ und 8 697 099 geförderten Achskilometern) 3 Fälle, und ira auf die Saalbahn, Unterelbische und Lübeck⸗Büchener Eisen⸗ bahn je 1 Fall.

Kiel, 19. Juli. (W. T. B.) Das Panzer⸗Uebunz⸗ Geschwader ist heute Vormittag 10 Uhr hier eingetroffen

Baden. Karlsruhe, 16. Juli. Die Centralkommig sion für die Rheinschiffahrt wird, wie die „Karte⸗ Ztg.“ mittheilt, am 5. August zu ihrer diesjährigen order⸗ lichen Sitzung in Mannheim zusammentreten. Als Ler treter Badens wird der Großherzogliche Geh. Referendär b— von Stösser fungiren.

Oldenburg. Oldenburg, 17. Juli. (Hann. Die Wahlen der Landtagsabgeordneten für Herzogthum finden am 26. September cr. statt.

Oesterreich Ungarn. Prag, 17. Juli. (Pr.) 2 Landesausschuß präliminirte heute definitiv den 272 des Landesbudgets für 1885 mit 7 700 000 Fl. und beschtes dem Landtage die Einhebung einer 30 prozentigen Umlags 5 empfehlen. Der Landesausschuß beschloß weiter die V sse eines Gesetzentwurfs an den Landtag, wonach die Asse⸗ kuranz⸗Gesellschaften verpflichtet werden sollen, jn Prozent der Versicherungsprämie zu Feuerlöschzwe beizusteuern. it

Brünn, 17. Juli. (Pr.) Heute wurde der Berae des Finanzausschusses des Landtags über die nungsabschlüsse des mährischen Landesfonds für nt vertheilt. ür dieses Jahr waren die Ausgaben, 2 957 727 Fl. präliminirt; die wirklichen Ausgaben be dnn 2 860 082 Fl., also um 97 645 Fl. weniger. Die Einna betrugen bei Zugrundelegung einer 25 prozentigen 3 203 129,54 Fl. (gegen präliminirte 3 034 631 Fl.);

8 giebt sich daher ein den Voranschlag überschreitender Erfolg

von 343 346,96 ½ Fl., so daß die Landesfinanzen als sehr befriedigend angesehen werden können. Für die beiden Kavallerie⸗Kasernen in Bisenz und Göding wurden bis 22. Juni d. J. 971 936,55 Fl. ausgegeben.

Schweiz. Bern, 18. Juli. (W. T. B.) Der Bundesrath hat zu Delegirten für die Verhand⸗ lungen mit der päpstlichen Kurie über die Diözesan⸗ Verhältnisse der Kantone Basel und Tessin den schweizerischen Gesandten in Wien, Aepli, und den Ständerath Petrelli aus Graubünden ernannt. Die Verhandlungen werden in Bern geführt. Dem Vertrage über gewerbliches Eigenthum sind Großbritannien, Tunis und Ecuador beigetreten. Zu der Konferenz über die internationale Konvention über das litera⸗ rische und künstlerische Eigenthum sind von Seiten des Bundes die Bundesräthe Droz und Ruchonnet sowie der Professor Orelli aus Zürich abgeordnet worden.

Niederlande. Haag, 18. Juli. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach hat der Staatsrath den Entwurf eines Regentschaftsgesetzes genehmigt. Wie es heißt, würden zur Berathung desselben die Kammern auf den 28. d. M. einberufen werden.

Großbritannien und Irland. London, 18. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unter⸗ hauses erklärte der Premier Gladstone: wahrschein⸗ lich werde am Dienstag eine Konferenzsitzung statt⸗ finden. Der Unter⸗Staatssekretär Fitzmaurice theilte mit, daß Pilger, welche am 12. Juni aus Khartum in Suakim eingetroffen, berichtet hätten, daß dieser Platz ge⸗ sichert sei; Lebensmittel seien reichlich vorhanden, und nur wenige Araber befänden sich in der Nähe. Nach anderen Nachrichten beunruhige Gordon die Aufständischen durch mehrere mit Kanonen armirte Dampfer.

Melbourne (Australien), 17. Juli. (A. C.) In der heutigen Sitzung der gesetzgebenden Versammlung legten der Premier James Service und der Kolonial⸗Schatz⸗ meister den Finanzausweis vor. Darnach betrugen die Einkünfte der Kolonie Victoria im verflossenen Finanz⸗ jahr 5 930 000 Pfd. Sterl. und überstiegen somit die Voranschläge um 154 000 Pfd. Sterl. Die Einkünfte aus den Eisenbahnen betrugen 2 080 000 Pfd. Sterl. und das Reineinkommen aus den Eisenbahnen sowie der Wasserversorgung stellte sich 4 Proz. der Gesammtschuld der Kolonie gleich. Die Ausgaben beliefen sich auf 5 950 000 Pfd. Sterl. Der Premier veranschlagt die Einkünfte für das kommende Finanzjahr auf 5 960 000 Pfd. Sterl. und die Aus⸗ gaben auf 6 230 000 Pfd. Sterl. Zur Deckung des entstehen⸗ den Defizits brachte er eine Erhöhung der Spirituosensteuer um 2 Schilling in Vorschlag.

Frankreich. Paris, 17. Juli. (Fr. Corr.) Sogar diejenigen Blätter, welche der „Patriotenliga“ am nächsten stehen, lenken heute in der Fahnenangelegenheit ein und machen den „Patrioten“ Vorstellungen über ihr vorlautes Gebahren. So schreibt die „République francaise“: „Wir wiederholen es: die Regierungen von Paris und Berlin haben die Klugheit und den Takt besessen, dem Zwischenfalle nicht größere Wichtigkeit beizulegen, als er verdient. Ihr Bei⸗ spiel scheint uns empfehlenswerth. Wenn aber das Sprüchwort: „Ende gut, Alles gut“, sich bewährt, so scheint uns die Gelegen⸗ heit passend, unserer patriotischen Jugend zuzurufen, daß Muth und Patriotismus mit Selbstbeherrschung gepaart sein müssen. Seid Eurer Nerven mächtig, junge Leute, und laßt Euch nicht zu ebenso kindischen wie gefährlichen Kundgebungen hinreißen. Sie könnten Euch weit führen. Vergeßt nicht, daß eine besiegte Nation sich geräuschlos sammeln muß; nicht indem Ihr Eure Kraft an den Fahnenbündeln des „Hotel Continental“ auslaßt, zeigt Ihr, was Ihr könnt! Laßt Don Quixote mit Windmühlen fechten und stärkt Eure Muskeln! Mehr verlangt man nicht von Euch!“

Der Pariser Gemeinderath genehmigte in seiner gestrigen Sitzung auf Antrag Dreyfus' nachstehende Tagesordnung, die in allen Pariser Gemeindeschulen angeschlagen werden wird: „Der Pariser Gemeinderath, ver⸗ eint in demselben Gefühle des Patriotismus und der Hoff⸗ nung, beglückwünscht die Schulbataillone zu ihrer schönen Haltung bei der Revue vom 14. Juli 1884 und dankt ihren Offizieren, Instruktions⸗Unteroffizieren und Lehrern.“

i18. Juli. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer hat heute das von dem Deputirten Cirier eingebrachte Amendement, dahin lautend, daß die nicht rückvergütbare Zuschlagsteuer auf importir⸗ ten Rohzucker für die Dauer von 2 Jahren von 3 auf 7 Fr. zu erhöhen sei, mit 275 gegen 200 Stimmen ange⸗ nommen. Ein Amendement, welches die Zuschlagsteuer auch auf fremden Kolonialzucker ausdehnen wollte, wurde abge⸗ lehnt und sodann das Zuckersteuergesetz im Ganzen mit 275 gegen 198 Stimmen angenommen.

Die „Agence Havas“ meldet: China habe Frank⸗ reich die erste Genugthung gewährt durch die in der amt⸗ lichenPekinger Zeitung“ am 16. d. M. erfolgte Publikation eines Kaiserlichen Dekrets, welches, entsprechend den Bestim⸗ mungen des Vertrages von Tientsin, die Räumung von Laokai, Langson und Caobang anbefehle und die Zurückziehung aller chinesischen Truppen auf das chinesische Gebiet anordne. Die Räumung solle binnen Monatsfrist ausgeführt sein. Die Verhandlungen über eine von China zu gewährende Entschädigung nähmen ihren Fortgang; bis zur Regelung dieser Frage werde das französische Geschwader unter dem Admiral Courbet in einer beobachtenden Stellung vor Foutschou bleiben. In der Kommission des Senats für die Ver⸗ fassungs⸗Revision erklärte der Conseils⸗Präsident Ferry: falls der Revisionsentwurf aus dem Senat in einer andern Fassung hervorgehen würde, als ihm die Deputirten⸗ kammer gegeben, so würde die Regierung die Kammer er⸗ suchen, diese Fassung anzunehmen. Es sei nöthig, daß die Beschlüsse der Kammer und des Senats identisch seien; andern⸗ falls wäre der Kongreß unmöglich. Was die Garantien be⸗ treffe, so glaube er, daß die Kammer nicht die ihr bestimmten Grenzen überschritten habe; bei einem derartigen Versuch würde er die Kabinetsfrage stellen müssen. Zum Schluß er⸗ suchte der Conseils⸗Präsident die Kommission, die Revision nicht abzulehnen; denn früher oder später würde sie doch nöthig werden, und jetzt würde sie weniger gefährlich sein als später. Die rtagte hierauf den Beschluß bis

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19. Juli, früh. (W. T. B.) Die Zahl der von gestern früh bis gestern Abend an der Cholera Gestorbenen betrug in Marseille 24, in Toulon 16.

Spanien. Madrid, 18. Juli. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer genehmigte in ihrer heutigen Sitzung den zwischen Cuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika abgeschlossenen neuen Vertrag und wurde sodann geschlossen.

Im Senat interpellirte Mazo die Regierung über den durch die angebliche Aeußerung des Ministers Pidal bezüglich der weltlichen Herrschaft des Papstes hervor⸗ gerufenen Zwischenfall mit Italien. Er habe zwar gehört, daß Pidal in seinen Aeußerungen nichts für die italienische Ver⸗ letzendes gefunden habe, er wünsche aber direkte Erklärungen Seitens der Regierung, die geeignet seien, die befreundete italienisch Nation zu befriedigen. Der Minister⸗ Präsident Canovas del Castillo erwiderte: dem Minister Pidal seien in einem Auszuge aus den Verhand⸗ lungen der Kammer Aeußerungen zugeschrieben worden, die derselbe nicht gethan habe und die zu einer gänzlich unrichtigen Auffassung Anlaß gegeben und in Italien Anstoß erregt hätten. Aus dem antlichen stenographischen Bericht, der allein Glauben verdiene, und aus dem anmtlichen Sitzungsprotokoll welche der Minister⸗Präsident hierbei vorlegte ergebe sich, daß Pidal gesagt habe, die italienische Regierung habe die spanische Regierung zu dem Gesammt⸗ inhalt der Botschaft an die Kammern beglückwünscht. Die spanische Regierung habe niemals daran gedacht, die Frage der weltlichen Herrschaft des Papstes zu diskutiren. Der Minister Pidal habe bei Besprechung seiner politischen Vergangenheit sich über seine religiösen und politischen Ansichten geäußert; es habe sich dabei um eine rein interne politische Frage gehandelt. Der Minister⸗Präsident schloß mit der Versicherung der freund⸗ schaftlichen Gefühle, welche die spanische Regierung Italien gegenüber hege. Mazo erklärte sich durch die Auskunft und die Versicherungen des Mister⸗Präsidenten zufriedengestellt; der Erzbischof von Santiago protestirte dagegen; der Senat im Ganzen schloß sich der Erklärung Mazo's an.

Portugal. Lissabon, 16. Juli. (Allg. Corr.) Der Gouverneur der portugiesischen Besitzung in Guinea rüstet eine neue Expedition gegen die Ein⸗ geborenen aus, welche neulich die portugiesischen Truppen in der Nähe von Cocanda in Senegambien in einen Hinterhalt lockten. Genaueren Meldungen über diese Affaire zufolge wurden auf portugiesischer Seite drei Mann getödtet und 13 verwundet.

Italien. Rom, 18. Juli. (W. T. B.) Der schwei⸗ zerische Gesandte Bavier konferirte heute mit den Mi⸗ nistern Depretis und Mancini. Wie die „Ras⸗ segna“ sagt, wäre Italien nicht gewillt, dem von der Schweiz gestellten Verlangen nachzugeben, wenn die Schweiz nicht aus⸗ reichende prophylaktische Maßregeln ergreifen wolle.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. Juli. (W. T. B.) Das ‚Reichsgesetzblatt“ veröffentlicht einen Kaiserlichen Erlaß, wonach behufs zweckmäßigerer Til⸗ gung der temporär emittirten Kreditbillets die darauf bezügliche Zahlung von jährlich 50 Millionen von Seiten des Reichsschatzamts an die Reichsbank nach dem Ermessen des Finanz⸗Ministers entweder in 5 prozentiger Goldrente oder Kreditrente oder in flüssigen Kreditbillets bewirkt werden soll. Die hierfür zu emittirenden Renten sind in das Reichsschuld⸗ buch einzutragen; die Regierung behält sich den Rückkauf der Renten zum Nominalwerth nach Ablauf von 20 Jahren vor. So lange die Renten sich im Besitz der Reichsbank befinden, werden die Zinsen derselben zur Tilgung der temporären Kreditbillets verwandt.

Das „Finanzblatt“ veröffentlicht ein vom Kaiser bestätigtes Gutachten des Reichsraths, nach welchem die zollfreie Wiedereinfuhr von leeren Holzfässern, Kisten, Körben und grünen Glasflaschen, worin ru sische Produkte nach dem Auslande ausgeführt wurden, gestattet wird. Aus⸗ ländische Petroleumwaggons dürfen bis Warschau zollfrei ein⸗ geführt werden; gehen dieselben alsdann jedoch nicht in einer gewissen Frist nach dem Auslande zurück, so unterliegen sie einer Verzollung.

19. Juli. (W. T. B.) Ein Kaiserlicher Erlaß ernennt den Staatssekretär Kochanow zum Präsidenten und die Senatoren Rennenhampf, Holthoer, Mordwinoff und Gerard zu Mitgliedern der temporären Spezial⸗ session des Reichsraths, welche sich mit der Prüfung von Immediatklagen über Verfügungen der Senats⸗ departements zu befassen hat.

Amerika. Washington, 17. Juli. (Allg. Corr.) Das Marine⸗Departement erhielt ein Telegramm aus St. John, demzufolge die Greely⸗Hülfsexpedi⸗ tion die am Leben gebliebenen Mitglieder der Forschungs⸗ expedition des Lieutenant Greeln, im Ganzen acht an der Zahl, aufgefunden hat. 1

New⸗York, 18. Juli. (W T. B.) Die Zeitungen veröffentlichen ein Schreiben Blaines, worin derselbe seine Ernennung zum republikanischen Präsident⸗ schaftskandidaten annimmt und die Herstellung intimster Beziehungen zwischen allen Völkern Amerikas sowie die Erledigung aller zwischen Nord⸗ und Süd⸗ amerika etwa eintretenden Störungen durch einen Schiedsspruch anempfiehlt. Er sei überzeugt, daß die Annahme dieses Prinzips auch für die Völker Europas von günstigem Einfluß sein werde. Eine Ausdehnung des Territoriums der Vereinigten Staaten über den Rio grande hinaus liege nicht in seinen Wünschen. Nordamerika müsse nur auf friedliche Eroberungen und auf Weiterentwickelung seines Handels, namentlich seiner Handelsverhältnisse zu Spa⸗ nien, bedacht sein.

Mittel⸗Amerika. Mexiko, 16. Juli. (Allg. Corr.) Das Wahlkollegium hat einstimmig und förmlich erklärt, daß General Porfirio Diaz zum Präsidenten der Republik gewählt wurde. 1

General Bellini wurde zum Präsidenten der Repu⸗ blik San Domingo gewählt.

Afrika. Egypten. Kairo, 16. Juli. (Allg. Corr.) 49 der Soldaten, die von Oberst Grants türkischem Bataillon desertirten, sind den Nil hinauf nach Assuan gesandt worden. Der Rest der Deserteure wird nach Kairo zurückgeschickt werden. 1

ZFPZSFeitungsstimmen. 8

Bei Mittheilung der Begründung des Vereins zur Wahrung der wirthschaftlichen Interessen von Handel und Gewerbe bemerkt die „Kölnische Zeitung“:

.. Wesentliche Aufgabe des Vereins wird sein, darauf hinzuwirken, daß bei der Aufstellung und Berathung der Gesetzentwürfe Regierung und Volksvertretung mit voller Kenntniß des praktischen Lebens und mit unbefangener Würdigung der dadurch bedingten Verhältnisse vor⸗ gehen. Der Versuch, diese Aufgabe zu lösen, kann von allen Parteien, denen mehr an ruhiger, sachgemäßer Entwickelung unseres ganzen wirthschaftlichen Lebens als an Förderung ihrer kleinlichen Fraktions⸗ politik liegt, nur mit Freude begrüßt werden. Diese Aufgabe kann vollauf gelöst werden nur auf dem Boden voller Unabhängigkeit von Regierung und Fraktionswesen, sie kann ferner nur gelöst werden auf Grund positiver Mitarbeit, unter Ausschluß aller grundsätzlichen Opposition. Die Namen der Unterzeichner des Aufrufs, die zu den hervorragendsten Großkaufleuten und Industriellen Deutschlands gehören, bürgen dafür, daß wir es nicht wieder mit einer neuen politischen Fraktion für kaufmännische Interessen zu thun haben... Weit eher könnte man von jenen Persönlichkeiten und den vielfach früher von ihnen gemachten Aeußerungen darauf schließen, daß in diesen Kreisen das unangenehme Gefühl, das die Zersplitterung unserer Volksvertretung durch eben jene Politik der Fraktionen und Fraktiönchen herrorgerufen hat, gleichfalls zur Bildung des neuen Vereins beigetragen hat. Die Unterzeichner wollen offenbar die Frage des Freihandels und des Schutzzolles aus den Berathungen des Vereins ausgeschlossen wissen; andererseits wäre es nicht erklärlich, wie die hervorragendsten Schutz⸗ zöllner mit den ausgesprochensten Freihändlern sich hier zu gemein⸗

igen. Wir begrüßen auch diese vorläufige Be⸗

samer Thätigkeitvereinige g 2 2 e. eschwungenen Streitart mit Freude; ersehen

grabung der so lang wir doch daraus, daß auch die Vertreter der Industrie damit einver⸗ standen sind, daß eine gründliche und zuverlässige ehrliche Probe veran⸗ staltet werde. Auch was die zunächst im Vordergrunde stehende Frage einer Börsensteuer betrifft, so zweifeln wir, wenn wir die Namen vieler Unter⸗ zeichner sehen, nicht daran, daß der Verein sich nicht zu einem einfachen Nein verstehen, daß er vielmehr praktische Vorschläge machen wird, damit de

Staate zur Lösung seiner wirthschaftlichen Aufgaben auch die dazu erfor⸗ derlichen Mittel nicht fehlen. Von diesen Voraussetzungen aus werden Regierung wie Volksvertretung nur Vortheil von der Bildung des neuen Vereins haben. Der Verein wird ihnen an der Hand der ge⸗ sammelten Erfahrungen und auf Grund der eingehenden Kenntnisse der wirthschaftlichen Bedürfnisse brauchbare und werthvolle Vor⸗ rbeiten liefern können. Er wird nicht ihre Macht und ihr Ansehen schädigen, sondern im Gegentheil nach Kräften fördern; denn je besser

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die wirthschaftlichen Gesetze ausfallen, um so größeren praktischen Nutzen haben auch Handel und Wandel daron....

Die „Berliner Börsen⸗Zeitung“ theilt aus dem Jahresbericht der Handelskammer des Kreises Cottbus folgende Bemerkungen über die allgemeine Lage von Industrie und Handel mit:

Einen zuverlässigen Gesammtschlus der geschäftlichen Resultate des Jahres 1883 zu ziehen, ist nach Maßgabe der uns zugegangenen Spezialberichte deshalb erschwert, weil die Ergebnisse des ge⸗ schäftlichen Betriebes er verschiedensten Erwerbsbranchen sehr verschiedene gewesen nd. Mit einiger Gewißheit kann angenommen werden, 3 ie Verbältnisse unserer wichtig⸗ sten Industrie, der Tuchfabriken, durchschnittlich im Jahre 1883 befriedigende gewesen sind; doch ist dies Resultat nur erreicht worden durch ausdauernde Aufwendung von Müben und Kosten, und durch hervorragende Leistungen in den hergestellten Mustern und Stoffen. Die Maschinenbau⸗ und Eisengußfabriken werden im Berichtsjahr einen größeren Erfolg als im Vorjahre erzielt haben. Einige andere Industrien, wie die Teppichfabrikation, die Hutfabrikation und die Leinenfabrikation hatten tbeilweise größeren Umsatz, jedoch nur unter den erheblichsten Anstrengungen und, der zunehmen⸗ den Konkurrenz wegen, ohne sonderlichen Nutzen. Dagegen scheint das hiesige Waarengeschäft besonders in der zweiten Hälfte des Jahres 1883 gegen das Vorjahr zurückgeblieben zu sein; neben der gesteigerten Konkurrenz war hier die durchschnittlich nicht günstige Ernte und die dadurch herbeigeführte verminderte Kauffähigkeit un⸗ serer Landbeoölkerung von Einfluß. Nach Vorstehendem glauben wir aussprechen zu können, daß das Gesammtergebniß der geschäft⸗ lichen Betriebe im hiesigen Bezirk im Allgemeinen zwar kein besseres als im Jahre 1882 gewesen, aber auch gegen das Ergebniß des letz⸗ teren nicht zurückgeblieben ist. 8 1

In der „Thüringischen Corresponden lesen wir:

Gera, 18. Juli. Der Johresbericht unserer Handelskammer kon⸗ statirt, daß der Aufschwung von Handel und Industrie, der seit einigen Jahren sic im Bezirk der Handelskammer geltend macht, auch im Jahre 1883 keine Unterbrechung erfahren hat. „Konnten auch nicht alle Hoffnungen erfüllt, nicht alle Wünsche befriedigt wer⸗ den, blieben auch in manchen Zweigen des Handels die Resultate selbst hinter den bescheidensten Erwartungen zurück, so ist doch die Signatur des Jahres eine im Allgemeinen günstige, der Entwickelung unserer Industrie förderliche gewesen.“

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Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berli sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche n 6. Juli bis inkl. 12. Juli cr. zur Anmeldung gekommen: 245 Eheschließungen, 889 Lebendgeborene, 34 Todtgeborene 903

Sterbefälle. Kunst, Wissenschaft und Literatur

Von der 4. vermehrten und verbesserten Auflage des „Staatsrechts der preußischen Monarchie“, von Dr. Ludw. von Rönne, Avppellationsgerichts⸗Präsident a. D., welche in 5 Bdn. bei Brockhaus in Leipzig erscheint, sind wiederum 4 Lieferungen, Lieferung 15 18, veröffentlicht worden. Dieselben reichen von Bo⸗ gen 10 bis 45 (S. 145 720) des 4. Bandes und umfassen das Ver⸗ valtungsrecht von §. 292 405, und zwar die Verwaltung der Polizei, Armenpolizei und Armenpflege, die Sicherung der Ordnung des Staates, die Sittenpolizei, die Gesindepolizei, die Medizinalpolizei, die Feuerpolizei, die Anstalten gegen Thierkranheiten, die Baupolizei; ferner die Pflege und Förderung der Interessen der Staatsbürger und zwar die Landeskulturgesetzgebung (Landwirthschaft, Forstwirthschaft, Bergbau), die Gewerbe⸗Industrie, die Sorge für Handel und Ver⸗ kehr, die Verkehrsanstalten, wie Post, Telegraphen; Geldwesen, Maß und Gewicht, Märkte und Messen, Konsulate, Banken), die Versiche⸗ rungsanstalten; die Sorge für die intellektuelle Bildung der Staats⸗ bürger (Unterrichtsanstalten). Da in Folge der Weiterentwickelung es öffentlichen Rechts diese 4 Auflage des Rönne’'schen Werkes sehr wesentliche Bereicherungen und Umgestaltungen erfahren hat, so ist dieselbe auch für die Besitzer früherer Auflagen unentbehrlich. Jede Lieferung kostet 2 .

Das Preußische Enteignungsgelesz vom 11. Juni 1874. Erläutert von Löbell, Ober⸗Landesgerichts⸗Rath in Königs⸗ berg. Leipzig, Veit u. Comp. 1884. Das Enteignungsgesetz (d. i. das Gesetz, betr. die Entziehung oder Beschränkung des Grundeigen⸗ thums oder der Rechte des Grundeigenthums aus Gründen des öffent⸗ lichen Wohles zu Gunsten eines Unternehmens, dessen Ausführung die Ausübung des Enteignungsrechts erfordert, gegen vollständige Entschädigung), ist zwar bekanntlich schon von Mehreren (Bähr, Lan⸗ gerhans, Dalcke, Sepdel) herausgegeben und erläutert worden; allein alle diese Kommentare entsprechen mehr oder weniger nicht dem heutigen Stande der Rechtsprechung. Daher ist die vorliegende Arbeit, welche den Text des Gesetzes nebst ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen, einer vorausgeschickten Geschichte

der Entstehung des Gesetzes und ein Sachregister am Schluß ent⸗