1884 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jul 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachungen,“““ die Unfallversicherung betreffend.

- 8 Verordnung G1““ zur Ausführung des Reichs⸗Unfallversicherungs⸗ Gesetzes vom 6. Juli 1884.

d. d. Braunschweig, den 24. Juli 1884. 8

Von Gottes Gnaden Wir, Wilhelm, Herzog von Braunschweig und Lüneburg 1 ꝛc. ꝛc. ꝛc. verordnen hiermit auf Grund des §. 109 des Reichs⸗Unfall⸗ versicherungs⸗Gesetzes vom 6. Juli 1884 zur Ausführung dieses Gesetzes, was folgt:

„Höhere Verwaltungsbehörde“ (als welche im Sinne des §. 3 Abs. 2 nach Maßgabe des §. 4 Unserer Verordnung vom 23. November 1883 Nr. 40 Gesetz⸗ und Verordnungs⸗ Sammlung pag. 117 die betreffende Herzogliche Kreis⸗ Direktion fungirt) im Sinne der §§. 11 Abs. 4 und 5, 23 Abs. 3, 40 Abs. 1, 79 Abs. 2 und 85 Abs. 1 des Reichs⸗ gesetzes ist Unser Herzogliches Staats⸗Ministerium.

2

„Untere Verwaltungsbehörden“ im Sinne der §§. 11

Abs. 1—- 4, 35 Abs. 1, 36 bis 38, 49 Abs. 4, 59 Abs. 4,

62 Abs. 1, 82 Abs. 2 und 84 des Reichsgesetzes sind Unsere 8 Herzoglichen Kreis⸗Direktionen.

§. 3. ac, Orts⸗Polizeibehörden“ im Sinne der §§. 51 bis 56 und 80 des Reichsgesetzes sind in Unserer Haupt⸗ und Residenzstadt Braunschweig Unsere Herzogliche Polizeidirektion, in den übrigen Städten die Vorsitzenden der Stadtmagistrate resp. deren gesetzliche Stellvertreter, in den Landgemeinden die Ge⸗ meindevorsteher, in den Gemarkungen die Gemarkungs⸗

Polizeibeamten. 4

§. 4. Die in den §§. 11 Abs. 3, 35 Abs. 2, 82 Abs. 2 und 85 Abs. 2 des Reichsgesetzes erwähnten Strafgelder fließen bis auf weitere Verfügung in die Bureaukassen Unserer

Herzoglichen Kreisdirektionen, von welchen sie bis auf Weiteres

ad depositum zu nehmen sind. 8 Alle, die es angeht, haben sich hiernach zu achten.

Urkundlich Unserer Unterschrift und beigedruckten Herzog⸗

lichen Geheime⸗Kanzlei⸗Siegels. ABraunschweig, den 24. 8 1884. S.)

Auf Höchsten Spezialbefehl. Graf Görtz⸗Wrisberg. Dr. jur. Wirk

.“ Ministerial⸗Bekanntmachung vom 19. Juli 1884, v

die Ausführung der Bestimmung in §. 109 Abs. 1 des Reichs ⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 betreffend. 1

Zur Ausführung“ des §. 109 Abs. 1 des Reichs⸗Unfall⸗ Erficheungeg egen vom 6. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 69 f.) wird Folgendes bestimmt:

1

Unter „Gemeindebehörde, Orts⸗Polizeibehörde, untere Verwaltungsbehörde“ ist der Gemeindevorstand zu verstehen.

2

Die „höhere Verwaltungsbehörde“ in den Fällen der §§. 11 Abs. 4 und 5, 23 Abs. 3, 40, 79, 85 ist das Fürstliche Landrathsamt des betreffenden Bezirkes.

In Bezug auf die in §§. 3 Abs. 3 und 5 Abs. 5 ge⸗ dachte „höhere Verwaltungsbehörde“ bewendet es bei der Be⸗ stimmung in §. 3 der landesherrlichen Verordnung vom 10. Dezember 1883 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883 (Ges.⸗ Samml. Bd. XX. S. 26 *).

3.

Die in den §. 11 Abs. 3, 35 Abs. 2 und 82 Abs. 2 bezeichneten Strafen fließen in die betreffende Gemeindekasse, während die in §. 85 Abs. 2 gedachten Strafen der Haupt⸗ staatskasse zufallen.

Gera, den 26. Juli 1884.

Fürstlich Reuß⸗Plauisches Ministerium

Abtheilung für das Innere. Dr. F. von Beulwitz.

. Bekanntmachung,

betreffend die Ausführung des Unfall versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884. (Veröffentlicht am 22. Juli 1884.)

uf Grund des §. 109 des Unfallversicherun egese es vom 6. Juli 1884 (Reichs Gesetzbl. S. 69 ff.) 8 vgee. nachstehende Anordnungen zur öffentlichen Kenntniß:

Der Senat übernimmt die Funktionen der Centralbehörde. 2

Mit den Wahrnehmungen der höheren und der unteren Verwaltungsbehörde wird ““ und Landamt beauftragt.

Als Orts⸗Polizeibehörde fungirt das Polizeiamt, Gegeben Lübeck, in der Versammlung des Senates, am

21. Juli 1884. G. Eschenburg, Dr., Sceccretarius.

*) Anmerkung: Art. 3. Wo in dem Gesetz von eine „höheren Verwaltungsbehörde“ die Rede 8 hat in Ge⸗ mäßheit §. 84 Abs. 1 des Reichsgesetzes die durch die Revidirte Gemeindeordnung vom 17. Juni 1874 im dritten Abschnitt geordnete Kompetenz statt, wonach die Aufsicht in Gemeinde⸗Angelegenheiten der Städte dem Ministeriuin, Abtheilung für das Innere, hinsichtlich der Landgemeinden den Landrathsämtern zusteht.

Nur wo ein Verfahren in Gemäßheit der Vorschriften der §§. 20 und 21 der Reichs⸗Gewerbeordnung nachgelassen ist (§§. 24 und 64), kommen allenthalben die Kompetenzbestimmungen des Gesetzes vom 27. Oktober 1870, die Ausführung der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund betreffend (Ges.⸗Samml. Bd. XVI. S. 243) mit der Maßgabe in Anwendung, daß mit Rücksicht auf §. 23 des Reichsgesetzes auch für die Stadt Gera in erster Instanz der Bezirks⸗ ausschuß zuständig ist. 8 8

Aiichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Juli. Ihre Maäajestät die Kaiserin und Königin empfing auf Schloß Mainau den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Fürsten, der Fürstin, des Erbprinzen und der Erbprinzessin von Hohenzollern.

Gestern besuchte Ihre Majestät die Kaiserin Ihre Majestäten den König und die Königin von Württemberg auf Schloß Friedrichshafen. 8

Bei einem Vertrage, dessen Abschluß auf einem dem einen Kontrahenten vom Gegenkontrahenten erwiesenen be⸗ sonderen Vertrauen beruht und wobei als selbstverständliche Voraussetzung gilt, daß der Erstere die ihm übertragenen Geschäfte im Interesse des Letzteren besorge, rechtfertigt nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Civilsenats, vom 21. Mai d. J., jeder Vertrauensbruch ohne Weiteres die Auf⸗ hebung des Vertrages, auch wenn in dem Vertrage speziell ein Vertrauensbruch nach bestimmter Richtung hin als zum Rücktritt berechtigend hervorgehoben ist. Auch berechtigt der Treubruch hinsichtlich des einen Vertrages den Gegenkontra⸗ henten zur Aufhebung eines anderen, mit dem Treubrüchigen besonders abgeschlossenen Vertrages, dessen Abschluß gleichfalls auf Vertrauen beruht, „da derjenige, welchem in einer Be⸗ ziehung die Treue vom Vertragsgenossen gebrochen worden ist, auch in anderen Beziehungen das Vertrauen nicht mehr haben welches die Voraussetzung des Vertragsverhältnisses j e 8

Eine größere Anzahl industrieller Vereine, welche sich an das Reichs⸗Versicherungsamt um Aufklärung über die freiwillige Bildung von Berufsgenossen⸗ schaften gewandt hatte, ist von der gedachten Reichsbehörde auf die nachstehenden Punkte aufmerksam gemacht worden:

1) Anträge auf Einberufung der Generalversammlung zur Beschlußfassung über die Bildung einer Berufsgenossen⸗ schaft sind bis zum 9. November d. J. einschließlich an das Reichs⸗Versicherungsamt zu richten (zu vergl. §§. 13, 111 des Unfallversicherungsgesetzes).

.2) Sollen die Anträge einen Anspruch auf Berücksich⸗ tigung haben, so müssen dieselben mindestens von dem zwanzigsten Theile der Unternehmer derjenigen Betriebe, für welche die Berufsgenossenschaft gebildet werden soll, oder von solchen Unternehmern, welche mindestens den zehnten Theil der in diesen Betrieben vorhandenen versicherungspflichtigen Personen beschäftigen, gestellt werden.

„Die Anträge können in der Weise gestellt werden, daß dieselben von den betheiligten Unternehmern unterschrieben werden, oder in der Weise, daß zu den von einzelnen Unter⸗ nehmern gestellten anträgen Zustimmungserklärungen einge⸗ sandt werden, oder endlich in der Weise, daß in einer Ver⸗ sammlung von den anwesenden Unternehmern oder ihren legi⸗ timirten Vertretern der Antrag zu Protokoll beschlossen und eine Ausfertigung des Protokolls unter Bezeichnung der Zu⸗ stimmenden an das Reichs⸗Versicherungsamt eingereicht wird. In letzterer Weise können namentlich Zustimmungserklärungen zu bereits vorliegenden Anträgen abgegeben werden.

In den Anträgen ist die Zahl der von den Antragstellern (bezw. Zustimmenden) beschäftigten versicherungspflichtigen Personen anzugeben.

3) Die Anträge müssen auf die Errichtung von Berufe⸗ genossenschaften, d. h. von Genossenschaften solcher Unter⸗ nehmer, deren Betriebe wirthschaftlich zusammengehören oder verwandt sind, gerichtet sein.

4) Das Reichs⸗Versicherungsamt darf den Anträgen nur dann Folge geben, wenn sowohl die Anzahl der Betriebe, für welche die Berufsgenossenschaft gebildet werden soll, als auch die Anzahl der in denselben beschäftigten Arbeiter hinreichend groß ist, um die dauernde Leistungsfähigkeit der Berufs⸗ genossenschaft in Bezug auf die durch die Unfallversicherung entstehende Last zu gewährleisten.

. Es genügt also weder eine geringe Anzahl Betriebe mit vielen Arbeitern, noch eine große Anzahl Betriebe mit wenigen Arbeitern.

Die Frage, ob die zu bildende Genossenschaft als eine dauernd d. h. für immer leistungsfähige anzusehen ist, muß außer nach der Anzahl der Betriebe und Arbeiter insbesondere nach der wirthschaftlichen Lage der betreffenden Industrie⸗ zweige, nach ihrer Verbreitung über ein größeres oder kleineres Wirthschaftsgebiet, nach ihrer Abhängigkeit von der Mode, von ausländischen Rohstoffen und ausländischer Konkurrenz beurtheilt werden.

5) Durch den Antrag dürfen keine Betriebe von der Auf⸗ nahme in die Berufsgenossenschaft ausgeschlossen werden, welche wegen ihrer geringen Zahl oder wegen der geringen Zahl der in ihnen beschäftigten Arbeiter eine eigene leistungs⸗ fähige Berufsgenossenschaft zu bilden außer Stande sind und auch einer anderen Berussgenossenschaft zweckmäßig nicht zu⸗ getheilt werden können.

Geschieht dies dennoch, so muß das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt die Unternehmer der ausgeschlossenen Betriebe zu der beantragten Generalversammlung von Amtswegen mit ein⸗ laden. Die Bildung der Genossenschaft wird aber auf diese Weise nur erschwert und verzögert.

6) Für diejenigen Industriezweige, für welche bis zum 9. November d. J. genügend unterstützte Anträge auf Ein⸗ berufung der Generalversammlung zur freiwilligen Bildung einer Berufsgenossenschaft nicht gestellt worden sind, werden die Berufsgenossenschaften durch den Bundesrath nach An⸗ veung von Vertretern der betheiligten Industriezweige gebildet.

Nach Schluß des Sommerkursus bei der Militär⸗ Turnanstalt hierselbst haben sich sämmtliche zu demselben kommandirt gewesenen Offiziere in ihre resp. Garnisonen zurückbegeben:

Hessen. Alzey, 27. Juli. (W. T. B.) Von der heute hier stattgehabten national⸗liberalen Versamm⸗ lung wurde eine Resolution, welche die Zustimmung zu der Kolonial⸗ und Sozialpolitik des Reichskanzlers ausspricht, einstimmig angenommen und zum Reichstagskandidaten v. Schauß (München) denominirt. Die Versammlung war von etwa 800 Theilnehmern besucht; außer v. Schauß traten Osann (Darmstadt) und Michel (Neubamberg) als Redner auf.

I

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 28. Juli (Meckl. Anz.) Gestern Abend 8 ½ Uhr ist der Prinz Reuß einrich XIX. mit hoher Gemahlin zur Feier des Geburtstages 2 Kaiserlichen Hoheit der Groß⸗ herzogin am hiesigen Hofe eingetroffen. 29. Juli. (W. T. B.) Der König und die Königin von Griechenland haben sich heute nach Kopen⸗ hagen begeben.

HOesterreich Ungarn. Pest, 26. Juli. (Wien. Ztg.) Die gemischte Cholerakommission hielt heute eine Plenarsitzung ab, in welcher folgende Beschlüsse gefaßt wurden: Behufs Kontrole der Gesundheitsmaßregeln sollen acht Sanitäts⸗Inspektoren ernannt werden; die Sammlun orte für Hadern und Knochen sollen von der Hauptstadt und den Provinzstädten so weit als möglich entfernt und isolirt werden; beim Herrannahen der Cholera sollen die betreffen⸗ den Behörden bei Zeiten mit Desinfektionsmitteln ver⸗ sehen werden; an den Grenzorten sollen die mittelst Eisen⸗ bahnen und Dampfschiffen anlangenden Passagiere einer schonungsvollen ärztl chen Inspizirung unterworfen werden: die Einfuhr von frischem Obst aus Frankreich sowie aus Italien, falls daselbst die Cholera ausbricht, ist zu verbieten. Der Antrag des Obergespans von Szegedin, den Blitzzug einer Sanitätsrevision zu unterwerfen, wurde rücksichtlich der getroffenen Maßregeln nicht angenommen. Die Reinhaltung der Brunnen müsse mit aller Energie gewahrt werden. Der Beschluß, bei Ausbruch der Epidemie eine volksthümliche Aus⸗ gabe von Instruktionen zu veranstalten, wurde mit großem Beifall angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 28. Juli. (W. T. B.) Heute traten die Konferenz⸗Delegirten und die finanziellen Beigeordneten der Mächte im Auswärtigen Amt zu einer Sitzung zusammen. Der Premier Gladstone, welcher heute Morgen von seinem Landaufenthalt zurückkehrte, hatte vor der Konferenz mit Lord Granville eine Zusammenkunst. Die Konferenzsitzung wurde nach etwa dreistündiger Dauer auf morgen vertagt.

„— 28. Juli, Abends. (W. T. B.) Im Unterhause theilte der Premier Gladstone mit, daß in der heutigen Sitzung der Konferenz ein wichtiger Punkt zur Erörterung gelangt sei, betreffs dessen die Konferenz⸗Bevollmächtigten an ihre Regierungen zu referiren gewünscht hätten; er hoffe, daß die Antworten der Regierungen noch für die morgende Sitzung der Konferenz eintreffen würden. b

(Allg. Corr.) Aus Capetown wird dem ‚Reuter⸗ schen Bureau“ unterm 25. d. gemeldet: Hier eingegan genen Nachrichten zufolge ließ Mr. Mackenzie, der residirende britische Kommissar in Betschugnaland, zu Vrijburg in Stellaland die britische Fahne aufhissen. Dieselbe wurde indeß später von dem Volke niedergerissen; infolge dessen bot Mr. Mackenzie die ganze verfügbare Polizeimacht zur Verhaftung der Rädelsführer dieser Ausschreitung auf. Die Transvaal⸗Delegirten wurden bei ihrer Ankunft in Pretoria mit Enthusiasmus empfangen. Von einer in Durban abgehaltenen großen politischen Ver⸗ sammlung wurde eine Resolution angenommen, welche die Einsetzung einer verantwortlichen Regierung und die Revision der von den verfassungsmäßigen Behörden seit zwei Jahren getroffenen Entscheidungen bezweckt. Die Majorität enthielt sich jedoch der Abstimmung. Das Kap⸗— Parlament hat sich vertagt, nachdem es die nothwendigen fiskalischen Maßnahmen angenommen und für die Bestreitung der Ausgaben der Regierung durch Zollerhöhung und Waarensteuer⸗Aufschlag gesorgt hatte.

Frankreich. Paris, 28. Juli, Nachmittags. (W. T. B.) Wie aus Deputirtenkreisen verlautet, wäre zwischen der Re⸗ gierung und der Majorität der Deputirtenkammer bezüglich des Artikels der Verfassungs⸗Revisions⸗ Vorlage über die Budget⸗Befugnisse des Senats eine Uebereinstimmung erzielt worden. Die Majorität der Kammer sei, um ein Einvernehmen der Kammer mit dem Senat herzustellen, entschlossen, auf eine Revision des Art. 8 der Verfassung zu verzichten. Die für heute erwartete Berathung der Kamm er über die Revisionsvorlage scheint auf morgen vertagt; die Kammer beschäftigt sich bis jetzt mit der Berathung der Vor⸗ lage über die Weinabgabe. Im Senat wird die Zucker⸗ steuervorlage berathen.

28. Juli, Abends. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer beschloß, auf die Berathung der einzelnen Artikel der Vorlage über die Weinabgabe einzugehen. Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

Der Senat genehmigte die Zuckersteuervorlage, einschließlich der beantragten Erhebung einer Zuschlagssteuer von 7 Fr. von dem aus Europa eingeführten Rohzucker in der von der Kammer beschlossenen Fassung.

Das „Journal officiel“ wird morgen ein Dekret über die Organisation der gesundheitlichen Ueber⸗ wachung bei den Eisenbahnen von Paris nach Lyon, Orléans und dem Süden, ingleichen bei den Posten, ver⸗ öffentlichen.

In Marseille sind am 27. Juli 36 Cholera⸗

Todesfälle vorgekommen. . (W. T. B.) Von heute früh

28. Juli, Nachts. 10 Uhr bis heute Abend starben in Toulon 3, in Marseille 5 Personen an der Cholera. In Arles sind von gestern Abend bis heute Abend 6 Personen der Cholera

erlegen.

Italien. Rom, 28. Juli. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentlicht die Ernennungen: Mo⸗ rana's zum Unter⸗Staatssekretär im Ministerium des Innern, Guiciardini's zum Unter⸗Staatssekretär im Mi⸗ nisterium für Ackerbau und des Admirals Racchio zum Unter⸗Staatssekretär im Marine⸗Ministerium.

.Almerika. New⸗York, 25. Juli. (Allg. Corr.) Die in Pittsburg tagende nationale „Prohibition“⸗ Partei hat William Daniel von Maryland zum Kandidaten

für die Vize⸗Präsidentschaft aufgeestellt. Süd⸗Amerika. Brasilien. Rio de Janeiro, 28. Juli. (W. T. B.) Dem Ministerrath liegt ein Ent⸗ wurf betrefks Abänderung der Gesetzgebung über das Skla venhalten vor. Nach demselben sollen alle 60jährigen Sklaven freigelassen und neue Sklavenregister mit Ruücksicht auf das Alter und die Körperkräfte der Sklaven ein⸗ geführt werden; auch wegen Beschaffung von Arbeit für

116.6“ 8

die Freigelassenen sind organisatorische Bestimmungen vor⸗ gesehen.

Afrika. Egypten. Kairo, 24 Zuli. (Allg. Corr.) Die Meldung des Mudirs von Dongola, daß er einen neuen Sieg errungen habe, ist bis zu einem gewissen Grade bestätigt worden. Der Kampf, der nur unbereutend war, fand am 20. d. statt. Der Mudir erbeutete einige Schafe; vier seiner Leute wurden verwundet. Lieutenant Bedawei, ein Ueberlebender der Armee Hicks Paschas, kam, nach einer achtmonatlichen Wanderschaft von Dorf zu Dorf durch Kordofan am 4. d., in Dongola an. Es scheint, daß der Mahdi 400 Ueberlebende von Hicks Paschas Armee in seiner Gewalt hat. Der Kababisch⸗ Stamm hat sich gegen den Mahdi empört. Es heißt, der Mahdi sei in Matameh, nördlich von Shendy angekommen. Major Kitchener hat sich nach Wady Halfa begeben, das, wie verlautet, von den Rebellen bedroht ist. Massauah ist von einem Erdbeben heimgesucht worden, welches fast sämmtliche Häuser der Stadt entweder zerstört 3Sder beschädigt hat. Die Einwohner wurden von einer Panik ergriffen und flüchteten in das Innere.

Major Grieve ist auf einer Rekognoscirung zwi⸗ schen Keneh und Kosseir begriffen. General Free⸗ mantle begab sich heute, begleitet von dem Major Stopford und den Kapitänen Heath und Kelly und 20 Ingenieuren nach Suakim. 8

25. Juli. (A. C.) In gut unterrichteten Kreisen wird bezweifelt, daß der Mudir von Dongola die Stadt dem Mahdi übergeben werde. Er besitze dort bedeutendes Eigen⸗ thum.

1 Auf die Weisung der britischen Regierung hat die egyptische Regierung ein Rundschreiben an die Gouverneure sämmtlicher Provinzen erlassen, welches die sofortige Eintreibung aller rückständigen Steuern verfügt.

Aus Suakim wird dem „Daily Telegraph“ unter dem 23. d. gemeldet: Allnächtlich wird die Stadt von den Rebellen beschossen, ohne daß jedoch die Schüsse namhaften Schaden anrichten. Die europäischen und eingeborenen Kaufleute sind vollständig entmuthigt. Die Eisenbahnarbeiten stehen gänzlich still, und man ist allgemein der Ansicht, daß weder die Feld⸗ vermessungen noch die Bahnarbeiten ihrem Ende werden zugeführt werden, wenn nicht eine Aenderung der gegenwärtigen Politik eintritt. Osman Digma'’s Streitkräfte bestehen aus mehr denn 10 000 Mann. Die bisher freundlich gesinnten Stämme an der Küste des Rothen Meeres schließen sich allmählich ganz den Rebellen an. Roweyah, im Norden gelegen, wird stark bedrängt, und das südlichere Agig ist bereits verloren, mit

Ausnahme der kleinen Insel, deren Einwohner ihren Wasser⸗

bedarf von Suakim beziehen. Der jüngst in Assuan ange⸗ kommene Kaufmann, welcher Nachrichten von dem Mahdi überbrachte, kommt mit der nächsten Post nach Kairo. Der

Mahdi soll knapp an Munition sein.

Zeitungsstimmen.

Die „Rheinisch⸗Westfälische Post“ enthalt eine Reihe von Artikeln über die Stellung der rheinischen Kon⸗ ervativen zu den Nationalliberalen der Heidelberger Obser⸗ anz Wir entnehmen einem dieser Artikel folgende Stellen:

Wir (Konservative) streben grundsätzlich überall da, wo eine

solche überhaupt möglich ist, Gemeinschaftlichkeit im Vorgehen mit

llen verwundten oder nahestehenden Elementen an. Jetzt aber liegt

noch eine besondere, konkrete zwingende Nothwendigkeit zu solchem

Zusammenschluß vor. Die Wahlen zum Reichstage stehen vor der Thüre. Was für Männer sollen wir wählen? Mit welcher Partei ge⸗ meinsam vorgehen? Diese Fragen sind nur zu beantworten, wenn zuvor

2

die anderen Fragen klargestellt sind: wer sind unsere Gegner? wer unsere natürlichen Bundesgenossen? und die richtige Beantwortung dieser letzteren Fragen hängt wieder davon ab, was der Einzelne von den näͤchsten Aufgaben denkt, welche von dem neuen Reichstag zu lösen sein werden. Der Träger der gesammten inneren Politik, welche den Reichstag noch auf lange Zeit hinaus beschäftigen wird, ist der Reichskanzler. Der Name Bismarck ist ein großes, bestimmtes und klares politisches Programm: Befestigung des Reiches, wirthschaftliche Hebung der Nation und soziale Reform. Diese drei Punkte stehen in engem Zusammen⸗ hang. Von der Stellungnahme der einzelnen politischen Parteien zu diesem Programm wird es der einzelne Wähler, wird es unsere ganze Partei abhängig machen, was für ein Mann gewählt werden soll und mit welcher anderen Partei man im Wahlkampf gemeinsam vorgehen kann. Diejenigen, welche mit uns auf dem eben kurz skizzirten Programm stehen, müssen in denjenigen Parteien und Männern ihre Gegner sehen, welche dieser Politik Opposition machen. .. Wir Konservative sehen uns nach Bundesgenossen um, und das sind jetzt nach ihren entschiedenen, bündigen Erklärungen die National⸗ liberalen. Sie bhaben sich klar und bestimmt auf den Boden der Kaiserlichen Botschaft und der Reformpolitik unseres Reichskanzlers gestellt; sie wollen ohne Nebenabsichten mit dazu helfen, daß die großen, der Nation und ihrer Vertretung vorgezeichneten Ziele erreicht werden. Da ist es uns bei dieser Sachlage gar keine Frage mehr, mit wem wir Konservative der Rheinprovinz bei den bevorstehenden Wahlen möglichst in gemeinsamer Aktion gegen unsere Gegner vor⸗ zugehen haben Allerdings bildeten Konservative und Nationalliberale allein in der letzten Reickstagsdiät noch keineswegs die Majorität, und wir wagen auch noch nicht zu hoffen, daß sie es in der nächsten Session thun werden. Aber die Bewegung, welche in dem Volke zu Gunsten der nationalen Interessen gegen die Opposition Platz gegriffen, zieht immer weitere Kreise, und wird, das ist unsere Zuversicht, endlich auch dahin führen, daß, weil dann der überwiegend größere Theil der Nation auf dem Boden der Reformpolitik steht, auch in den Reichstag in der Majorität solche Männer gesandt werden, welche seien sie nun konservativ oder liberal der Regierung in der Durchführung ihrer Reformpläne behülflich sein wollen, so daß dann also auch in der Reichsvertretung sich allmählich eine zuverlässige kompakte Mehrheit bildet, auf welche unser Kanzler sicher rechnen kann. Dies ist das parlamentarische Ziel, welches uns vor Augen schwebt und zu dessen Erreichung wir jetzt schon rüstig zu arbeiten anfangen müssen.

Die „Berliner Börsen⸗Zeitung“ bringt eine Mittheilung aus dem Jahresbericht der Handelskammer zu Halle a. S. für das Jahr 1883, welcher folgende, auf die all⸗ gemeine Lage des Handels und der Industrie bezügliche Stellen entnommen sind: ““

Die Kupfer⸗ und Silberproduktion unseres Bezirks hat einen Preisrückgang der Metalle durch Erhöhung der Förderung ausge⸗ glichen. Die Braunkohlenförderung und Briquettes⸗, sowie Naß⸗ preßsteinfabrikation hat bei unverändert gedrückten Preisen an Aus⸗ dehnung gewonnen und erobern sich die Braunkohlen⸗Briquettes über⸗ haupt ein immer weiteres Absatzgebiet. In der Mineralöl⸗ und Paraffin⸗Industrie ist der glänzende Aufschwung des Vorjahres nun⸗ mehr recht zur Wirkung gekommen und hat weitere Fort⸗ schritte gemacht, nur gegen Ende des Jahres trat eine kleine Ermattung für einzelne Produkte ein. Die Ziegel⸗

und Thonwaarenfabrikation, sowie im Besonderen die Bitter⸗ felder Thonröhrenindustrie haben bei gedrückten Preisen ihre Produk⸗ tion vermehren können. Die Maschinenindustrie unseres Bezirkes hat wiederum zum Theil außerordentlich glänzende, zum Theil we⸗ nigstens befriedigende Ergebnisse zu verzeichnen. Die Pianofortefabri⸗ kalion hat wie im Vorjahre trotz sehr reger Nachfrage unter gedrück⸗ ten Preisen zu leiden, dasselbe ist bei der Holzbildhauerei und Schnitzerei der Fall. Bei der Papierindustrie stand einem Preisrückaang im Rohmzterial ein noch größerer im Fabrikat gegenüber und konnte daher der Ausfall im Fabrikations⸗ gewinn nur durch Erhöhung der Produktion einigermaßen aus⸗ geglichen werden. Unter dem Mißverhältniß zwischen Rohmaterial und Fabrikatspreisen leidet auch die Lederindustrie und die Glacée⸗ handschuhfabrikation, während die Schuhwaarenfabrikation von den niedrigen Lederpreisen Vortheil zieht und durch Uebergang zum Maschinenbetrieb sich eine neue Basis schafft. Die Mühlenindustrie und Weizenstärkefabrikation arkeiteten bis zum Einbringen der neuen Ernte unter normalen Verhältnissen, von da ab aber ohne Gewinn, wenn nicht mit Verlust. Die Malzindustrie hat trotz des nicht gürstigen Ausfalles der Gerstenernte der letzten Jahre meist gute Erfolge erzielt und verspricht besonders die gegenwärtige Campagne günstige Ergebnisse. Auch die Brauereien haben ein befriedigendes Geschäftsjahr hinter sich. Die Spritfabri⸗ kation konnte nur mit einer kaum Gewinn lassenden Rektifikations⸗ prämie arbeiten. Die Salzproduktion zeigt keine bemerkenswerthe Veränderung gegen die Vorjahre, die chemischen Industrien erfreuten sich zum Theil eines lebhaften Geschäftes. Die Seifenfabrikation dagegen scheint recht unrentabel geworden zu sein. Der Getreide⸗ und Produktenhandel liegt noch immer tief darnieder, während der Kolonial⸗ und Materialwaarenhandel sich ctwas gehoben hat.

In dem „Centralblatt für die Interessen der Volkswirthschaft“ lesen wir:

Die Hardelskammer zu Leipzig spricht sich über die Lage der Industrie fast ausnahmslos sehr günstig aus, ohne die daraus folgen⸗ den Konsequenzen zu ziehen, wie das allerdings bei ihrem bekannten gegnerischen Standpunkt zur Zollreform von 1879 wohl zu begrei⸗ fen ist.

Sie wollen mir nun zum Nutz und Frommen der Allgemeinheit gestatten, dieses hiermit nachzuholen.

Die Handelskammer beginnt damit, daß die Zahl der Eisen⸗ gießereien sich um eine vermehrt habe und andere sich vergrößert haben. Es folgt daraus, daß die Eisengießerei Allen vermehrte Beschäftigung und Absatz verschafft hat, welche an Neuanlagen und Erweiterungsbauten betheiligt sind. Daß durch vergrößerten Betrieb auch direkt noch mehr Arbeiter beschäftigt sind und ver⸗ mehrter Verbrauch von Roheisen, sowie anderen Hülfsstoffen stattgefunden hat, mithin auch denen wieder mehr Absatz ver⸗ schafft und somit eine Produktionsvermehrung geschaffen worden, welche den Arbeitern ihre Bedürfnisse und den Eisengießereien ihren Bedarf an Roheisen und sonstigen Hülfsstoffen liefern. Diese Pro⸗ duktionsvermehrung hat in gleicher Weise auf eine Menge sonstiger Erwerbs⸗ und Produktionszweige hingewirkt; die Erzeugnisse der Eisengießereien dienen ferner zur Herstellung von Maschinen, welche entweder wieder als Hülfsmaschinen zur Anfertigung von Arbeits⸗ maschinen oder direkt als Arbeitsmaschinen in anderen Produktions⸗ zweigen Verwendung finden.

Es ist also durch die Handelskammer konstatirt worden, daß eine vielfache Produktions⸗ resp. Absatz⸗Zunahme für eine Menge von Erzeugnissen stattgefunden hat, welche unterblieben wäre, wenn das Eisengießereieisen durch Zollfreiheit oder ungenügenden Zoll vom Auslande bezogen worden wäre.

Die Handelskammer fährt fort, daß die sinkenden Eisenpreise von nachtheiligem Einflusse auf die Erträgnisse der Eisenindustrie ge⸗ wesen. Die besten Erfolge hätten, wie in den Vorjahren, diejenigen Fabriken gehabt, welche sich mit Spezialitäten befaßten. Maschinen für Buchbinderei hätten sich einen Markt in England und Frankreich erobert, Werkzeugmaschinen und Holzbearbeitungs⸗Maschinen fanden Absatz jenseits des Meeres ꝛc. ꝛec.

Die Handelskammer bezeugt dadurch, daß die sinkenden oder billigen Eisenpreise nicht die Erträgnisse der Eisenindustrie fördern, daß andererseits trotz Roheisen⸗ und Gießereieisen⸗Zoll die Maschinen⸗ industrie erportfähig geworden ist, und zwar in lohnender Weise in Werkzeugmaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen, Buchbindereimaschinen, Pflügen, Drahtseilbahnen, Geldschränken, musikalischen Instrumenten! Welche vermehrte Arbeit und welch vermehrter Verbrauch der ver⸗ schiedenartigsten Erzeugnisse dadurch stattgefunden haben muß, wird die Handelskammer nicht bestreiten können und wird folgerichtig die daraus hervorgegangenen und weiter folgenden günstigen Rückwir⸗ kungen auf unsere allgemeinen wirthschaftlichen Verhältnisse zugeben müssen.

Die Handelskammer fäͤhrt fort, indem sie meldet, daß die Spiritusindustrie unter den hohen Einfuhrzöllen in Italien und und theilweise noch immer ungünstigen Frahtverhältnissen leide.

Hierbei darf man fragen, wer bezahlt nun den Zoll, das impor⸗ tirende oder das exportirende Land? . ..

Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei sollen in fortdauerndem Wachsthum begriffen sein, die Zölle für Wollkämmereien und Spinnereien haben also die Einfuhr des Auslandes beschränkt, aber auch den Webereien nicht geschadet, denn diese müssen jetzt nicht we⸗ niger, sondern mehr Absatz haben, wie das seit 4 Jahren konstatirte fortdauernde Wachsthum der Kämme⸗ reien und Spinnereien beweist. Ist die Juteweberei in Lindenau gut beschäftigt gewesen, so hat das der Jutespinnerei gewiß nicht geschadet. Vermehrung der Rüschenfabriken von 17 auf 22 in einem Jahre ist eine enorme Zunahme und muß also der Be⸗ trieb lukrativ sein trotz des raschen Wechsels der Moden und der da⸗ durch bedingten großen Ausgaben für neue Muster. 81

War das letzte Jahr für die Spitzenfabrikation ungünstiger, so liegt das bekanntlich an vermehrter Einfuhr bei ungenügenden Schutzzöllen.

Bei den Gummiwaaren zahlen also wir wieder den Zoll bei der Ausfuhr nach Rußland und nicht dieses selbst! 1 1“

Rauchwaarenzurichtereien, Färbereien, Parquet⸗Fußbodenfabri⸗ kation, Fournierschneidereien waren sämmtlich gut beschäftigt oder hatten reichliche Beschäftigung und machten erfreuliche Fortschritte, es schadet also nirgendwo der Schutzzoll, es geht also trotz des Schutz⸗ zolls gut, oder ist nicht leicht zu erkennen, daß gerade der Schutzzoll an allen Ecken und Kanten die geschilderte günstige Einwirkung ver⸗ anlaßt hat? 8 W ““

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der 27. Vaßreswoche von je 1000 Einwohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 44,7, in Breslau 58,2, in Königsberg 44,2, in Cöln 41,1, in Frankfurt a. M. 23,4, in Hannover 19,4, in Cassel 26,4, in Magdeburg 37,1, in Stettin 51,9, in Altona 25,2, in Straßburg 32,9, in Metz 27,1, in München 43,3, in Nürnberg 44,0, in Augsburg 28,4, in Dres⸗ den 38,3, in Leipzig 35,7, in Stuttgart 27,3, in Braunschweig 26,1, in Karlsruhe 21,0, in Hamburg 33,3, in Lübeck —, in Wien 30,0, in Budapest 39,6, in Prag 34 0, in Triest 24,9, in Krakau 39,3, in Basel 20,1, in Brüssel 29,4, in Amsterdam 30,0, in Paris 27,8, in London 26,1, in Glasgow 26,0, in Liverpool 27,1, in Dublin 21,9, in Edinburg 17,5, in Kopenhagen 24,9, in Stockholm 20,3, in Chri⸗ stiania 19,3, in St. Petersburg 30,7, in Warschau 32,0, in dessa 44,4, in Rom 27,3, in Turin 25.1, in Bukarest 26,5, in Madrid 29,0, in Alexandrien 38,3 Ferner in der Zeit vom 22. bis 28. Juni: in New⸗York 24,8, in Philadelphia 22,6, in Chicago —, in St. Louis —, in Cincinnati —, in San Fran⸗ zisko 17,7, in Kalkutta 25,8, in Bombay 22,7, in Madras 33,7.

Beim Beginn der Berichtswoche und fast bis an das Ende derselben herrschten an den meisten deutschen Beobachtungsorten schwache zwischen Süd und West wechselnde, nur in München östliche und nordöstliche Luftströmungen, die in Breslau, Heiligenstadt und Cöln vorübergehend bis nach Südost, in Konitz und Bremen bis nach Nordwest umliefen. Gegen das Ende der Woche ging der Wind an den meisten Stationen bis nach Nordwest, in Breslau bis nach Südost, während in München, Heiligenstadt und Berlin Westwind vorwiegend blieb. Die Temperatur der Luft war eine hohe, es war die heißeste Woche in diesem Jahre. Der Wochen⸗ durchschnitt der Luftwärme überstieg an allen Stationen das viel⸗ jährige Monatsmittel um 2 bis 3 bis 4 Gr. C. Von den meisten Stationen werden Temperaturen von über 30 Gr. C., aus Karlsruhe vom 13. Juli 34,6 Gr. C. gemeldet. Gewitter, vielfach von Regen⸗ güssen, auch Hagelfall, begleitet, waren sehr häufig. Der heim Wochenbeginn mäͤßig hohe Druck der Luft zeigte in der ersten Hälfte der Woche mäßige Schwankungen am 16. und 17. sank der Luftdruck erheblich, stieg aber in den letzten Tagen der Woche wieder rasch.

Die Berichtswoche war in Bezug auf die Sterblichkeit, nament⸗ lich für die deutschen Städte, die unglückseligste, über die wir im Laufe des Jahres berichtet haben; indem lediglich in Folge der fast tropischen Hitze, die besonders in der ersten Hälfte der Woche in ganz Deutschland Feerschten eine ungewöhnlich hohe Zahl von Säuglingen zu Grunde gingen. In fast allen größeren Städten, besonders aber in den schlesischen (Breslau), sächsischen (Dresden, Leipzig Chemnitz), märkischen (Magdeburg, Halle, Frankfurt a. O.), sowie in Berlin und München, aber auch in Nürnberg, Cöln, Aachen, Frankfurt a. M., Straßburg u. a. war die Sterblichkeit des Säuglingsalters eine besonders hohe. Am günstigsten gestaltete sie sich noch in den Städten an der Nord⸗ und Ostsecküste, besonders in den kleineren Städten dieser Gruppen. Da die größeren derselben, wie Hamburg, Altona, Braunschweig, Königsberg, Danzig, Stettin auch eine be⸗ deutende Zahl von Sterbefällen aufweisen. Die Gesammtzahl der aus den deutschen Städten gemeldeten Sterbefälle betrug 1790, wo⸗ von auf Berlin allein 506 entfallen. Auch in den größeren Städten des Auslandes, namentlich in Wien, Pest, Prag, London, Paris, Warschau, St. Petersburg. Odessa u. a. war die Sterblichkeit an Darmkatarrhen eine große. Von 10 000 Lebenden starben in deutschen Städten 199 Säuglinge (pro Jahr berechnet). Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißjahl für die deutschen Städte stieg (pro Mille und Jahr berechnet) auf 35,8. Erkrankungen an Ruhr und Cholerine warken im Allgemeinen nicht häufig. Sterbefälle an Cholera nostras kamen aus Wandsbeck 1, aus Paris 2, Erkrankungen aus Berlin 2 zur Anzeige. Die In⸗ fektionskrankheiten traten meist in den Hintergrund, nur Masern er⸗ schienen häufiger und bewirkten erheblich mehr Todesfälle, namentlich in Stettin, Breslau, Landshut in Bayern, Cassel, Mühlhausen i. Th., Aschersleben, Bielefeld, London, Liverpool, Warschau, in den hollän⸗ dischen Städten Amsterdam, Rotterdam, Haag sowie in Paris hat die Zahl der Sterbefälle abgenommen. Das Scharlachfieber rief in Coeslin, Regensburg, Aschersleben, die Diphtherie in Stettin, Memel, Breslau, Hamburg, Berlin, Barmen, Lon⸗ don, Pest mehr Todesfälle hervor. Der Keuchhusten hat in Dres⸗ den, Berlin, Cöln weniger, in Würzburg, Magdeburg, Hamburg, London, Glasgow, Liverpool mehr Opfer verlangt. Typhöse Fieber blieben im Allgemeinen beschränkt, nur in Genf stieg die Zahl der Todesfälle auf 10. Sterbefälle an Flecktyphus kamen aus Beuthe O./S. und Saragossa je 1, aus Krakau und London je 2, au Murcia 4 zur Meldung. Dem Kindbettfieber erlagen in deutscher Städten 10 Frauen Todesfälle an Pocken wurden aus M Wien, Liverpool, Baltimore je 1, aus Krakau, Lissabon je 2 ge meldet. In Brüssel, Prag, Odessa, Warschau, Turin stieg, in Londo sank die Zahl der Pockentodesfälle. Auch in Madras hatte die Epi demie zu Ende Mai erheblich abgenommen. Aus Kalkutta wurden aus der Zeit vom 1. bis 7. Juni 37 Todesfälle an Cholera, aus Toulon (19 bis 25. Juli) 224, aus Marseille 335, aus Arles 15 aus derselben Zeit gemeldet.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. ““

Von dem „Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde zur Beförderung einer Gesammt ausgabe der Quellenschriften deutscher Geschichten des Mittelalters (Hannover, Hahnsche Buchhandlung) ist soeben das 1. Heft X. Bande ausgegeben worden. Dasselbe bringt an der Spitze den Bericht über die 10. Plenarversammlung der Centraldirektion der „Monumenta Germaniae“. welche in den Tagen vom 2. bis 4. April d. J. in Berlin ab⸗ gehalten worden ist. Ueber den Fortgang des großen nationalen Werks konnten die Leiter der einzelnen Abtheilungen im Allgemeinen recht erfreu⸗ liche Berichte erstatten. Im Laufe des Jahres 1883 sind ausgegeben worden: von der Abtheilung „Auctores antiquissimi-: 1) Tom. V. pars 2: D. Magni Au-onii opuscula rec. C. Schenkl; 2) Tom. VI. par 1: Q. Aurelii Symmachi quae supersunt ed. O. Seeck; 3) Tom. VI. pars 2: Alcimi Eecdicii Aviti Viennensis episcopi opera quae supersunt rec. R. Peiper; von der Abtheilung „Scriptores“- 4) Scriptores rerum Merovingicarum Tom. I, pars 1 (auch unter dem Titel: Gregorii Turonensis opera ediderunt W. Arndt et Br. Krusch, pars 1 Historia Francorum); 5) Tom. XIV der Ausgabe in Folio; 6) Vita Anskarii auctore Rimberto. Accedit Vita Rim- berti. Rec. G. Waitz. 8; von der Abtheilung „Leges“: 7) Tom. V, fasc. 2 der Folio⸗Ausgabe, und daraus abgedruckt: 8) Lex Ribuaria et Lex Francorum ed. R. Sohm. 8; 9) Capitu- laria regum Francorum denuo edidit A. Boretius. Tom. I. pars posterior. 4; von der Abtheilung „Antiquitates“: 10. 11) Postae Latini aevi Carolini. Rec. Ern. Dümmler. Tom II, pars 1, 2; von dem „Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Ge⸗ schichtskunde“: 12) Band IX in 3 Heften. Die Zahl der Bände übertrifft erheblich die der beiden letzten Jahre; ebenso viele sind im Druck befiadlich. In der Abtheilung, Auctores antiquissimi“, unter Leitung des Prof. Mommsen, hat der Druck der zweitfen Abtheilung der Werke des Fortunatus, die prosaischen Schriften, bearbeitet von Dr. Krusch, enthaltend, begonnen. Dem Abschluß nahe ist der des Ennodius von Dr. Vogel, jetzt in Zweibrücken. Dagegen hat die Ausgabe des Sidonius durch Krankheit des Herausgebers, Prof. Lütjohann in Kiel, eine Unterbrechung erlitten. Die Vorarbeiten für den Claudian, die Prof. Birt in Marburg selbst auf einer Reise in Italien förderte, während andere Collationen von Dr. Mau, Dr. Wissowa u. a. besorgt wurden, nähern sich ihrem Abschluß. Die Vollendung des Cassiodor hat Dr. W. Meyer in München bis Ostern 1885 in Aussicht gestellt. Die Abtheilung „Scriptores“, deren Leitung in den Händen des Vorsitzenden der Centraldirektion der Monumenta, Geheimen Regierungs⸗ Rath Waitz, ruh:, lieferte in der ersten Hälfte des ersten Bandes der „Scriptores Rerum Merovingicarum“ eine kritische Ausgabe der Historia Francorum des Gregor von Tours, mit der sich früher Bethmann, dann, auf Grund großentheils neuer Kollationen der wich⸗ tigeren Handschrifte 1, Prof. Arndt in Leipzig längere Zeit beschäftigt hat. Bei der Schwierigkeit, über die Grammatik und Rechtschrei⸗ bung des Autors ins Reine zu kommen, ist es angemessen erschienen, die Varianten der ältesten, leider nur nicht vollständigen Codices in größter Vollständigkeit zu geben. Die übrigen Schriften Gregors, namentlich seine 8 Bücher Miracula, bearbeitet von Dr. Krusch, bei denen schon des geringeren Alters der erbhaltenen Codices wegen ein anderes Verfahren geboten war, werden sich fort anschließen. Erst nach Vollendung auch dieser Arbeit hofft man bestimmtere Resultate über die Sprache Gregors zu gewinnen, und diese dürften dann auch der in Aussicht genommenen Oktav⸗Ausgabe der Historia Francerum zu Gute kommen. Das große Sammelwerk des sogenannten Fredegar und die Gesta Francorum, deren Ausgabe Dr. Krusch der Hauptsache nach schon früher abgeschlossen hat, sind dem zweiten Bande vorbehalten. Der Apparat für die Vitae der merowingischen Zeit erhielt gelegent⸗ lich einige Ergänzungen. Für die „Gesta pontificum Romanorum“ ist auf einer Reise des Leiters in Oberitalien gearbeitet worden, in⸗ dessen sind noch weitere handschriftliche Untersuchungen nöthig. Nachdem der im Laufe des Jahres ausgegebene 14. Band als Nachträge zu den ersten 12 Bänden eine Anzahl Bistbums⸗ und Klostergeschichten bis hinab in die Anfänge der staufischen