den Bankschein vorzulegen, widrigenfalls dieser für kraftlos erklärt würde. Kgl. Amtsgericht Regensburg I. Der Kgl. Amtsrichter. Pfeufer. Zur Beglaubigung: burg, den 24. Juli 1884. “ Der geschäftsl. Kgl. Sekretär. Henckyv. 8
[34884] Aufgebot.
Die Hermann Reichard Ehefrau Anna Elisabeth, geb. Hahn, in Mannheim, hat das Aufgebot des Rentenscheins der Allgemeinen Versorgungsanstalt im Großherzogthum Baden, 24. Jahresgesellschaft 1864/66 erste Klasse, 1IB. vom 30. Dezember 1867, lautend auf 200 Gulden und ausgestellt für Anna Elisabetha Hahn von Mannheim beantragt Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf „ K
Freitag, den 27. März 1885, Vormittags 9 Uhr, vor dem Großh. Amtsgerichte hierselbst — I. Stock, Zimmer Nr. 2 — anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Karlsruhe, den 23. Juli 1884. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts. v1A4e“
[34879] st. Das von dem Vorschußvereine in Leobschütz, ein⸗ getragene Genossenschaft, für den Brauer Wilhelm Dienst zu Leobschütz am 14. Mai 1867 ausgestellte, mit der Nr. 253 versehene Geschäftsantheilsquittungs⸗ buch, welches unter Hinzurechnung der im Jahre 1881 vertheilten Dividende mit einem Guthaben von 180 ℳ abschließt, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der Kauffrau IJulie Wierle zu Leobschütz zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung aufgeboten werden. Es ergeht daher an den Inhaber des vorbezeichneten Geschäftsantheils⸗ Quittungsbuches die Aufforderung, spätestens in dem auf
den 13. März 1885, Vormittags 9 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 16a., anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Leobschütz, den 23. Juli 1884.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung V.
Aufgebot. 1) des Vormunds der Erben des Balthasar
Dietz, 2) des Philipp Dietz, 3) des Johann Heinrich und des Konrad
Post, 1 4) des Friedrich Philipp Wiesenbach, sind etwaige Rechte an den nachverzeichneten Grund⸗ stücken der Gemarkung Windecken 3 8 1) H. 281. Wiese in den Büdesheimer Büschen 4 a 30 qm, 8 289. Wiese in den Büdesheimer Büschen 14 a 16 qm, 1 katastrirt für Balthasar Dietz zu Büdesheim, 2) H. 280. Wiese in den Büdesheimer Büschen 4 a 30 qm, 8 „ 288. Wiese in den Büdesheimer Büschen 8 14 a 32 qm, katastrirt für Jacob Dietz II. von da, 3) H. 287. Wiese in den Büdesheimer Büschen 7 a 24 qm, „ 305. Wiese in den Büdesheimer Büschen 4 a 61 qm, katastrirt für Balthasar Post von da, 8 4) H. 306. Wiese in den Büdesheimer Büschen . 4 a 46 qm, spätestens im Termin am 31. Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr, ahier geltend zu machen, widrigenfalls die im Ka⸗ taster eingetragenen Besitzer oder deren sich legiti⸗ mirenden Erben als Eigenthümer gedachter Grund⸗ stücke im Grundbuch eingetragen werden, Rechte jedem dritten redlichen Erwerber und Vorzugsrechte den innerhalb der Ausschlußfrist angemeldeten und eingetragenen Rechten gegenüber erlöschen Windecken, den 22. Juli 1884. 8 Königliches Amtsgericht. Dr. Hartmann.
e Aufgebot.
Auf den Antrag der Besitzerfrau Heinriette Wieberneit, geb. Gerlach, von Wilkatschen, der Be⸗ sitzerrrau Amalie Otterski, geb. Gerlach, von Grodszisko, der Besitzerfrau Wilhelmine Szogas, geb. Gerlach, von Meschkrupchen, der Besitzerfrau Dorothea Stellmacher, geb. Gerlach, von Jodszuhnen, der unverehelichten Caroline Gerlach ebenda, der Besitzerfrau Leopoldine Nasutta, geb. Gerlach, von Grodszisko und der Besitzerfrau Emilie Utzat, geb. Gerlach, von Ostkehmen wird der am 27. Dezember 1837 zu Jodszuhnen geborene Schmiedegeselle Fer⸗ dinand Gerlach, welcher sich im Jahre 1871 von Jodszuhnen nach Metz oder dessen Umgegend begab und seitdem verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 15. Mai 1885, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 3, zu “ widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen Darkehmen, den 11. Juli 1884. ““ Königliches Amtsgericht. Quast. Beglaubigt: Surkau, als Gerichtsschreiber des Könizlichen Amtsgerichts.
[34923]
In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des Erlöses der zwangsweise durch Notar Burger in Bergheim versteigerten Liegenschaften der Eheleute Jacob Meyer und Caroline Jehl, früher in Berg⸗ heim, jetzt unbekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsorts werden letztere hiermit zu dem zur Erklärung über den Theilungsplan auf den 26. September er., Vormittags 9 Uhr, beim hiesigen K. Amtsgerichte anberaumten Termine gemäß §. 51 des Gesetzes vom 30. April 1880 vorgeladen.
Rappoltsweiler, den 21. Juli 1884.
H. Krebs, Amtsgerichtsschreiber.
zu Büdes⸗ heim,
Aufgebot. X“
ͤͤ11““
Nach der nunmehr erfolgten definitiven Entlassung des Gerichtsvollziehers Wahrmann zu Gollnow aus seinem Amte ist von den Herren Vorstandsbeamten des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Stettin zum en der Rückgabe der von dem Wahrmann ge⸗ tellten Amtskaution von 600 ℳ an denselben das förmliche Aufgebot dieser Kaution beantragt worden.
Demgemäß werden alle Diejenigen, welche An⸗ sprüche an den Gerichtsvollzieher Wahrmann aus dessen Dienstverhältniß zu haben glauben, aufgefor⸗ dert, diese ihre Ansprüche spätestens im Termine am 4. Oktober 1884, Vormittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden, mit der Warnung, daß nach fruchtlosem Ablaufe des Ter⸗ mins die gedachte Amtskaution an den Wahrmann ausgezahlt werden wird und den Forderungsberech⸗ tigten nur noch der persönliche Anspruch an den Wahrmann verbleibt. 1
Gollnow, den 23. Juli 1884.
Königliches Amtsgericht.
[348è888 Bekauntmachung. 11“
Am 24. Februar 1883 verstarb zu Osterode in Ostpreußen Fräulein Amalie Schönwald mit Hinter⸗ lassung einer letztwilligen Verfügung, in welcher aber eine Erbeseinsetzung nicht enthalten ist.
Auf Antrag des Nachlaßkurators, Rechtsanwalts Battre, zu Osterode in Ostpreußen werden gemäß §§. 477 ff. A. L. R. I, 9 die unbekannten Erben des Fräuleins Schönwald hiermit öffentlich vorge⸗ laden, sich binnen neun Monaten, spätestens aber im Termin
am 2. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß des Fräuleins Schönwald von 465,55 ℳ ausgeschlossen werden, und der Nachlaß als herrenloses Gut dem Fiskus anheimfällt. Aktenzeichen F. 2/84. Osterode O./Pr., den 19. Juni 1884. Ksghnigliches Amtsgericht.
[34900] Bekanntmachung.
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger des am 12. 1884 zu Pankow verstorbenen, in Berlin wohnhaft gewesenen Theater⸗ agenten Friedrich Conrad Anton Feldtmann ist durch das am 3. Juli 1884 verkündete Ausschluß⸗ urtheil beendigt.
Berlin, den 24. Juli 1884.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 54.
[34899) Im Namen des Königs!
In der Mauschen Aufgebotssache von Honigfelde E. 7/84 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm, durch den Amtsrichter Dr. Deutschmann
für Recht:
1) Alle Diejenigen, welche sich nicht gemeldet haben, werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Honigfelde Nr. 153 Abtheilung III. Nr. 11 für Rosalie Szydzick eingetragene Post von 66 Thlr. 20 Sgr. dereinstiges mütterliches Erbtheil auf Grund des notariellen Vertrages vom 20. No⸗ vember 1849, ausgeschlossen.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. G1“
Stuhm, den 11. Juli 1884. 8
“ Königliches Amtsgericht. I. Dr. Deutschmann. Verkündet am 8. Juli 1884. v. Studzienski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I.
[34905] Bekanntmachung.
Es wird bekannt gemacht, daß alle Diejenigen,
welche auf folgende Spezialmassen:
1) 125 ℳ entfallen auf die auf dem Grundbuch⸗ blatte von Nr. 39 Korschlitz Abtheilung III. Nr. 4 für Christiane Karoline Kleingärtner und Johanne Dorothea Kleingärtner zu Korschlitz auf Grund der Urkunde vom 11. November 1840 eingetragen gewesene Kaufgelderforderung,
280 ℳ 75 ₰ entfallen auf die auf demselben Blatte Abtheilung III. Nr. 6 für die Wittwe Christiane Susanne Kleingärtner, geb. Reiche, zu Korschlitz, aus dem Kaufvertrage vom 3./29. April 1865 eingetragen gewesene Kauf⸗ gelderforderung
Ansprüche zu haben vermeinen, damit durch Urtel
des hiesigen Gerichts vom 9. Januar 1884 ausge⸗
schlossen sind.
Bernstadt, den 14. Juli 1884. 8
Königliches Amtsgericht.
[349032]3 Im Namen des Königs!
In der Lindenauschen Aufgebotssache von Georgens⸗ dorf F. 8/84, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amtsrichter Dr. Deutschmann
für Recht: 1) die unbekannten dinglich Berechtigten, die sich nicht gemeldet haben, werden mit ihren Ansprüchen auf das Grundstück Georgens⸗ dorf Nr. 21 ausgeschlossen. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Stuhm, den 11. Juli 1884. Königliches Amtsgericht. I. Dr. Deutschmann. Verkündet am 8. Juli 1884: v. Studzienski, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts I.
[34914] In Sachen betreffend das Aufgebot der bei der nothwendigen Subhastation des Grundstücks Bittehnen Nr. 72 aus den daselbst eingetragenen Posten: Abtheilung III. Nr. 1 = 49 Thaler Darlehn nebst 6 % Zinsen seit dem 15. Januar 1872 und Abtheilung III. Nr. 4 = 49 Thaler Darlehn „nebst 6 % Zinsen seit dem 1. August 1879 gebildeten Johann Rauschningschen Spezialmasse hat das Königliche Amtsgericht Mehlauken am 12. Juli 1884 durch den Gerichts⸗Assessor Mröczek für Recht erkannt: 1) alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen auf die Spezialmasse ausgeschlossen, 2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens einschließlich der Gebühren und Auslagen des Pflegers, sind aus der Eeg vorweg zu entnehmen.
Mröczek. 8
[34904] Im Namen des Königs! Verkündet am 21. Juli 1884. Schreiber, Referendar, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag
1) der Wittwe Charlotte Wegener, geborenen Reich, zu Tauche,
2) der unverehelichten Marie Lisette Mathilde Wegener zu Berlin,
3) der Caroline Wilhelmine Heuriette Wegener zu Tauche,
4) des Friedrich August Carl Wegener zu Tauche, zu 3 und 4 noch minderjährig und durch den Kossäthen Wilhelm Krause zu Tauche bevor⸗ mundet,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Beeskow durch den Amtsgerichts⸗Rath Rabert für Recht:
1) Die Inhaber der auf dem Grundstück Band I. Bl. 97 Nr. 7 von Tauche in der III. Abthei⸗ lung unter Nr. 4 aus dem obervormundschaft⸗ lich gerichtlichen Anerkenntniß
30. September . 1
vom 276. Oktober 1848 eingetragenen Post von 60 Thalern (Rest von 100 Thaler) Illaten⸗ forderung der verwittweten Kossäth Wegener, Charlotte, geborenen Hannisch, werden mit ihren Ansprüchen auf dieselbe behufs deren Löschung im Grundbuche ausgeschlossen.
2) Die Kosten des Verfahrens haben die Antrag⸗
steller zu tragen. Riabert. 8
[3491311 Im Namen des Königs!
Verkündet am 7. Juli 1884. v. Falken, Ge⸗ richtsschreiber.
Auf Antrag des Rechtsanwalt Tiltmann zu Lipp⸗ stadt als Bevollmächtigter des Landwirths Caspar Spruthe zu Norddorf, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Lippstadt durch den Amtsgerichtsrath Liebrecht für Recht:
Die über die Band II. Blatt 86 des Grund⸗ buchs von Ebbinghausen in der dritten Abtheilung unter Nummer 17 laut Verfügung vom 22. Mai 1857 geschehene Eintragung von 58 Thlr. 19 Sgr. 3 Pf. zu erstattenden Kosten nebst 15 Sgr. und 1 Thlr. 10 Sgr. Kosten aus dem Mandate vom 23. März 1857 für die Josefine Döbber in Erwitte, von welcher Hypothekenpost dem Justizrath Schulen⸗ burg durch Verfügung des Prozeßrichters vom 28. September 1857 48 Thlr. 6 Sgr. 9 Pf. über⸗ wiesen worden sind, gebildete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt;
ferner werden die Josephine Doebber bezw. deren Rechtsnachfolger, sowie der Justizrath Schulenburg bezw. dessen Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf vorerwähnte Hypothekenpost ausgeschlossen.
3 Liebrecht.
[34909] Belkanntmachung. 1“ Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Coelleda vom 16. Juli 1884 ist die nachstehende Hypothekenpost: 550 Thaler Kaufgelderrückstand in Kon⸗ ventionszwanzigkreuzern à 5 Gr. 4 Pf. mit 5 % Zinsen eingetragen im Grundbuche von Coelleda Band VIII. Blatt 357 Abtheilung III. Nr. 1 auf dem Grundbesitz des Oeko⸗ nomen Friedrich Gustav Kalkoff in Coelleda für die verwittwete Marie Elisabeth Kalkoff aus dem Kaufvertrage vom 14./15. Januar 1828, zufolge Verfügung vom 2. April 1831, für kraftlos erklärt. — Coelleda, den 16. Juli 1884. Königliches Amtsgericht 8
¶[34911]
In Sachen, betreffend das Aufgebot von Hypo⸗ thekendokumenten,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Golluow in der Sitzung vom 11. Juni 1884 den Akten ge⸗ mäß für Recht:
daß die Dokumente, gebildet
1) über 25 Thlr. 28 Sgr. Darlehn, eingetragen für die Geschwister Kasten im Grundbuche von Speck, Band I. Fol. 272 Nr. 24 Ab⸗ theilung III. Nr. 3,
2) über 805 Thlr. Kaufgelderforderung, einge⸗ tragen für den Gutsbesitzer Johann Ludwig Junius im Grundbuche von Lübzin Band VII. Fol. 113 Nr. 245 Abtheilung III. Nr. 3,
3) über 144 Thlr. Darlehnsforderung, einge⸗ tragen für den Schulzen Berg zu Groß⸗ Christinenberg im Grundbuche von Gollnow 8 F. I. Fol. 113 Nr. 15 Abtheilung III. Nr. 2
für kraftlos zu erklären und die Kosten des Verfah⸗ rens den Antragstellern pro rata aufzuerlegen sind. Von Rechts Wegen.
[349165 Im Namen des Königs!
In Sachen, 1 betreffend das Aufgebot von Spezialmassen und Hypothekenurkunden erkennt das Königliche Amts⸗ rscht Zabrze durch den Amtsrichter Schitting für
1) alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Rechten an die bei der Subhastation des Grund⸗ stücks Nr. 78 Makoschau gebildete Kaufmann Loebel Berger'sche Spezialmasse von 87,45 ℳ ausgeschlossen, der dem Liquidat zu Grunde liegende, über die auf Nr. 67 Makoschau Abtheilung III. Nr. 1 bis 3 übertragene Post gebildete Hypotheken⸗ brief wird für kraftlos erklärt, die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus der Spezialmasse zu entnehmen.
Von Rechts Wegen.
Zabrze, den 18. Juli 1884. Königliches Amtsgericht. III 8 Schitting. [34906] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag:
1) des katholischen Hospitalvorstandes zu Kol⸗ mar i. P., vertreten durch den Vorstand, und zwar:
a. Bürgermeister Dembek, b. Probst Gajo⸗ wiecki, c. Altsitzer Lochowicz, d. Ackerwirth
W. Teske, sämmtlich zu Kolmar i. P.,
des katholischen Schulvorstandes hierselbst, ver⸗
treten durch den Vorstand, und zwar:
8. Bürgermeister Dembek, b. Rektor Sachse c. Probst Gajowiecki, d. Schuhmachermeister Paprzycki, e. Eigenthümer Kaminski, zu a. bis d. in Kolmar i. P., zu e. in Neuwerder weiter vertreten durch den Rechtsanwalt Cohn zu Kolmar i. P., hat das Königliche Amtsgericht zu Kolmar j. P durch den Gerichtsassessor v. Kutzner, am 22. Juli d. J., für Recht erkannt:
1) die Hypothekenurkunde vom 14. Februar 1860 lautend über 400 Thaler Darlehnsforderung, welche in dem Grundbuch von Kolmar i. P. Nr. 73/74 der katholischen Schulgemeinde zu Kolmar i. P. ge⸗ hörig, in der III. Abtheilung unter Nr. 7 für das katholische Hospital zu Kolmar i. P., aus der Schuld⸗ urkunde vom 6. Februar 1860 eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten werden den Antragstellern auferlegt.
[34912] Bekanntmachung.
In der verwittweten Maurermeister Hammerschen Aufgebotssache — F. 2⁄84 — hat das Königliche Amtsgericht zu Forst i. L. am 10. Juli 1884 durch den Amtsgerichtsrath Münch für Recht erkannt:
1) die Hypothekenurkunde über 110 Thlr., ein⸗ getragen für den Johann Christian Pfeiffer aus dem gerichtlichen Vertrage d. d. Forst, den 9. April 1818 und Konfirmation, d. d. Pfoerten, den 30. Dezember 1820 auf dem der verwittweten Frau Maurermeister Hammer, Marie, geb. Pfeil, gehörigen, im Grundbuche von Forst, Amtsbezirk, Band I. Blatt Nr. 27 verzeichneten Wohnhause unter Abtheilung III. Nr. 1, gebildet aus der Aus⸗ fertigung des gerichtlichen Vertrages vom 9. April 1818, der gerichtlichen Verhandlung vom 24. April 1818, der Konfirmation vom 30. Dezember 1820 und dem Hypothekenscheine vom 6. März 1830, wird für kraftlos erklärt,
2) die Kosten des Aufgebots werden der Antrag⸗ stellerin auferlegt.
Forst, den 21. Juli 1884.
Königliches Amtsgericht. [34929]
Nr. 6503. Die Waisen⸗ und Sparkasse Bonn⸗ dorf, vertreten durch Verwalter Ferdinand Kriechle dahier, klagt gegen Kaspar Merk von Epsenhofen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, auf Rück⸗ zahlung eines demselben unterim 3. Februar 1882 gegebenen Darlehens von 800 ℳ nebst 5 % Zins vom 3. Februar 1883 im Urkundenprozesse unter der Behauptung, daß sich der Beklagte in der Schuld⸗ urkunde vom 3. Februar 1882 der Zuständigkeit des Gr. Amtsgerichts dahier unterworfen habe und bittet, ihn zur Zahlung von 800 ℳ nebst 5 % Zins vom 3. Februar 1883 zu verurtheilen, auch ladet sie ihn zur mündlichen Verhandlung der Sache vor das Gr. Amtsgericht Bonndorf auf den von diesem auf
Freitag, den 26. September 1884, Vormittags 9 ½ Uhr, anberaumten Termin.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht.
Bonndorf, den 23. Juli 1884.
Die Gerichtsschreiberei des Gr. Amtsgerichts Kohler.
8
[34930] Oeffentliche Zustellung.
Die Regina Tschupp, ledige Tagnerin in Ensis⸗ heim, vertreten durch Rechtsanwalt Ronner, klagt gegen Georg Hummel, Fuhrmann, früher zu Ensis⸗ heim und dann zu Rumersheim wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forde⸗ rung von 1404 ℳ für baar empfangenes Darlehn und 230,40 ℳ als für Rechnung der Klägerin ver⸗ einnahmt, sowie 10,80 ℳ für Kosten eines Zahl⸗ befehls und 3,59 ℳ für Kosten eines Arrestbefehls, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 1648,79 ℳ und der Prozeßkosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Abtheilung der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. Elsaß auf
den 31. Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der bekannt gemacht.
raun,
8
[34931] Oeffentliche Zustellung.
Der Wagnermeister Stefan Heizler von Freiburg, vertreten durch Anwalt Fromherz von da, klagt gegen den Bauunternehmer Ferdinand Bessavento aus Italien, zuletzt in Sexau, z. Z. an unbekannten Orten abwesend, aus Werkverding vom 24. Mai und 2. Juni d. J., mit dem Antrag auf Verurthei⸗ lung des Beklagten zur Zahlung von 183 ℳ und 5 % Zins vom Tag der Klagerhebung, sowie auf vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündltchen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor Gr. Amtsgericht Emmen⸗ dingen zu dem von dem Herrn Amtsrichter auf Freitag, 24. Oktober 1884, Vormitt. 9 Uhr, bestimmten Termine. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung der Klage an den Beklagten wird dieser Auszug bekannt gemacht. Emmendingen, 25. Juli 1884. Der Eeöü Gr. Amtsgerichts.
“ —
[34918] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Ehefrau des Händlers Josef Stafsli, Rosalie, geborene Kepler, zu Alt⸗Zabrze, vertreten durch den Rechtsanwalt Pohl zu Gleiwitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Händler Josef Stafski, früher zu Zabrze, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Gleiwitz auf den 8. November 1884, Vormittags 10 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1“ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lüders, 1 als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1349281.
[34921] Oeffentliche Zustellung. (Klage⸗Auszug.)
David Sternglanz, Kaufmann in Gmünd, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Mosthaf in Ellwangen, hat in Sachen gegen Daniel Fritz, Oekonom von Buhlbronn, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, Herausgabe zweier Schweizerkalbeln und eines aufgemachten Leiterwagens nebst Zubehör be⸗ treffend, mittels Gesuchs um einstweilige Ver⸗ fügung beantragt, anzuordnen, daß die Kalbeln in einen Miethstall, die Leitern in eine Scheuer zu verbringen und von dem die Aufnahme und Fütte⸗ rung Uebernehmenden bis zur Vollstreckung des Urtheils zu unterhalten seien. Eventuell erbietet sich
Kläger zur Sicherheitsleistung.
Zu der auf Dienstag, den 23. September 1884, Vormittags 9 Uhr, bestimmten mündlichen Verhandlung über das Ge⸗ such ladet der Kläger den Beklagten vor die Civil⸗ kammer des K. Landgerichts hierselbst mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt aufzustellen. “ Ellwangen, den 22. Juli 1884. Gerichtsschreiberei K. Landgerichts. Bauer, Kanzleirath.
Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Franz Kriegel zu Berlin, Leipziger⸗ straße 78, klagt gegen die Putzhändlerin Fräulein Clara Ortmann, zuletzt in Kyritz wohnhaft, angeb⸗ lich nach Amerika ausgewandert, aus einem Wechsel vom 15. Februar 1884 über 96 ℳ 62 ₰ und sechs Prozent Zinsen und wegen im Januar und März d. J. gelieferter Waaren mit dem Antrage, die Beklagte zur Zahlung von 266 ℳ 52 ₰ nebst 6 % Zinsen von 96 ℳ 62 ₰ seit dem 20. Mai 1884 und von 169 ℳ 90 ₰ seit dem 5 Juni 1884 an ihn, zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits und der des gegen sie in den Akten G. 9. 84. angeordneten Arrestes zu verurtheilen, sowie das Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits
vor das Königliche Amtsgericht zu Kyritz auf
den 4. November 1884, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Vüllgraf, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[34922] Oeffentliche Zustellung. D. und J. Nordmann von Lörrach klagen gegen
den Gastwirth Friedrich Ehret von Hauingen, nun⸗
mehr an unbekanntem Orte abwesend, auf Zahlung des Aufgelds aus einem am 10. Juni 1884 mit dem Beklagten abgeschlossenen Pferdstausch im Betrag von 250 ℳ und 5 % Zins vom 10. Juni 1884 und laden denselben zur Verhandlung der Sache vor Gr. Amtsgericht Lörrach zum Termin: Montag, 3. November ds. Js., 9 Uhr.
Zum Zwecke der Zustellung wird Gegenwärtiges öffentlich bekannt gemacht.
Lörrach, 24. Juli 1884.
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. Appel.
1117] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 11982. Die Marie Keil, geb. Fath, zu Ladenburg, vertreten durch Rechtsanwalt Wagner in Heidelberg, klagt gegen ihren Ehemann August Keil von da, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen den Parteien geschlossenen Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Groß⸗ herzoglichen Landgerichts zu Mannheim auf
Mittwoch, den 26. November 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mannheim, den 24. Juli 1884.
““ Hermann, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[34920] Oeffentliche Zustellung.
Die Eva Borheimer, Wittwe zu Heidelberg, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Geißmar hier, klagt gegen die Erben des verstorbenen Landwirths Abraham Treiber vom Schaarhofe, nämlich: 1) Sufanna Herbel, minderjährige Tochter der verstorbenen Al⸗ bertine Herbel, geb. Treiber, unter gesetzlicher Vor⸗ mundschaft ihres Vaters Georg Herbel auf dem Schaarhofe, 2) Katharina, geb. Treiber, Ehefrau des Georg Herbel auf dem Schaarhofe, 3) Samuel Treiber, Landwirth in Lampertheim, 4) a. Maria Magdalena, b. Georg und c. Friedrich Treiber, minderjährige Kinder der † Eva Treiber, geb.
reiber, unter gesetzlicher Vormundschaft ihres Vaters Georg Treiber auf dem Schaarhofe, 5) Jakob Treiber, Malzfabrikant in Worms, z. Zt. an unbe⸗ kannten Orten abwesend, 6) Maria Magdalena, geb. Treiber, Ehefrau des Jakob Friedrich Treiber in Plankstadt, 7) Margaretha, geb. Treiber, zweite
hefrau des Georg Treiber auf dem Schaarhofe, 8) Philipp Treiber, minderjährig, vertreten durch seinen Vormund Georg Treiber, Landwirth auf dem Schaarhofe, wegen Herausgabe von Eigenthum, mit dem Antrage auf Vzrurtheilung der Beklagten:
1) anzuerkennen, daß sie Hälfte des Hofguts, welches in der Vermögensaufnahme und Theilung auf Ableben der Ehefrau des Abraham Treiber,
argaretha, geb. Ganter, vom Schaarhof näher be⸗ chrieben ist, nämlich die Hälfte von „Ein Zwölftel vom Schaarhöfer zur Gr. Collektur Mannheim relevirenden Erbbestandsgut mit darauf befindlichen rein eigenthümlichen Wohn⸗ und Oekonomiegebäuden enthaltend:
108 Morgen 1 Viertel 29 Ruthen Ackerland;
23 Morgen 3 Viertel 32 Ruthen Wiesen; 23
Morgen 1 Viertel 31 Ruthen Wald; 15 Mor⸗ gen 3 Viertel Weide; 2 Viertel 34 Ruthen
Hirtenacker; 3 Morgen 3 Viertel 1 Ruthe Weg und Damm,
sodann Antheil am Hirten⸗ und Schulhaus und er gemeinschaftlichen Schaafscheuer und der in Sand⸗ ofer Gemarkung gelegenen Schaafwiese, auf den 11. November 1884 in natura an die Klägerin zurück., bezw. herauszugeben haben;
188 anzuerkennen, daß sie die seit dem 25. Juli
883 bis zur thatsächlichen Rückgabe der Hofguts⸗ hälfte aus dieser Hofgutshälfte bezogenen Nutzungen — deren ziffermäßige Feststellung einem besonderen
Verfahren vorbehalten bleibt — an die Klägerin zu ersetzen haben, und ladet den Beklagten Jakob Treiber zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ kammer des Gr. Landgerichts zu Mannheim auf Mittwoch den 26. November 1884, 1 Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Mannheim, den 23. Juli 1884. 8 4“ Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts.
[34925] Oeffentliche Zustellung. 8 In der gerichtlichen Theilungssache des Moses Hayem, Handelsmann in Forbach, vertreten durch Rechtsanwalt Engelhorn, gegen den Georg Egloff, Hüttenarbeiter, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort abwesend, wurde durch den Notar Culmann zu Forbach a. zur Lizitation auf Montag, den 1. Sep⸗ tember 1884, des Nachmittags um 3 Uhr, zu Folklingen an einem am Tage der Versteigerung noch näher anzugebenden DOrte, und b. zur Liquidation auf Freitag, den 3. Oktober 1884, des Nachmittags um 2 Uhr, auf dessen Amtsstube Termin anberaumt. Der genannte Egloff wird hiermit zu diesen Ter⸗ minen vorgeladen. Saargemünd, den 24. Juli 1884. Der Obersekretär: Erren.
[34934] Oeffentliche Zustellung. 8
Der Franz Fournier, Zollverifikator zu Longwy, vertreten durch Liquidator Schaack in Diedenhofen, klagt gegen den Nicolaus Schmit, ohne Gewerbe, früher zu Paris, jetzt abwesend, als gesetzlicher Vor⸗ mund von Marie Emilie Blanche Schmit & Cons. wegen Homologation einer notariellen Auseinander⸗ setzung, mit dem Antrage auf Aussprechung des von Notar Fromholt in Sierck am 4. Juli 1884 auf⸗ gestellten Auseinandersetzungs⸗Rezesses, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Sierck auf den 11. September 1884, Vormittags 9 ¾ Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
(Unterschrift), Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[34919 1) Herrn Carl Ulrich, Vater, als Vormund von Marie Celestine und Marie Eugenie
rich,
2) und Herrn Carl Ulrich, Sohn,
Alle ohne bekannten Wohnort.
Im Theilungsverfahren zwischen: 1) Franz Anton Baumgarten, Gerbergeselle in Barr, 2) Catharina Baumgarten und deren Ehemann Stephan Marvet, Drahtweber in Schlettstadt. 3) Barbara Baum⸗ garten und deren Ehemann Carl Sonntag, Schuh⸗ macher in Scherweiler, 4) und Ludwig Baumgarten in Paris, wurde durch Urtheil des Kaiserlichen Amtsgerichts Schlettstadt vom 29. Mai 1884 die Versteigerung von verschiedenen zum Nachlaß der verlebten Frau Salomea Baß, Wittwe Franz Anton Baumgarten von Scherweiler, gehörenden Immo⸗ bilien verordnet und ich zum Versteigerungsbeamten ernannt.
Sie werden eingeladen, am Freitag, 5. Sep⸗ tember 1884, Vormittags 9 Uhr, in meiner Amtsstube zu erscheinen, um die Lasten und Bedin⸗ gungen, unter welchen diese Versteigerung stattfinden soll, festzusetzen.
Schlettstadt, den 24. Juli 1884.
Der mit der Versteigerung beauftragte Notar:
Kayser.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Vor⸗ stehendes hiermit veröffentlicht. 8
Schlettstadt, den 25. Juli 1884.
Der Amtsgerichtsschreiber: Diehl.
34927 134927] Bekanntmachung.
Das k. Landgericht Schweinfurt hat mit Be⸗ schluß vom 22. Juli l. Is. die öffentliche Zustellung der Klage des ledigen Valentin Moritz zu Neu⸗ stadt a./S. und der ledigen Oetavia Moritz von Junkershausen, Beide vertreten durch den k. Rechts⸗ anwalt Karl Hippeli von Neustadt g./S., gegen die Bauerseheleute Adolf und Rosina Büttner aus Wargolshausen, z. Zt. unbekannt wo abwesend, wegen Entschädigung bewilligt und ist zur Verhand⸗ lung über diese Klage die öffentliche Sitzung der II. Civilkammer dahier vom
Samstag, den 22. November d. Is., Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Hiezu werden die Beklagten mit der Aufforderung geladen, behufs ihrer Vertretung einen bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt rechtzeitig zu bestellen.
Kläger beantragen, die Beklagten zu 925 ℳ Ent⸗ schädigung für den Rücktritt vom Pachtvertrage vom März 1883, ferner zu 42 ℳ für Bestellung der Herbstsaat pro 1883, sowie in die Kosten des Pro⸗ zesses zu verurtheilen. ““
Schweinfurt, den 25. Juli 1884. 1e“
Gerichtsschreiberei des k. Landgericht v“
134932] Oeffentliche Zustellung.
In der auf Betreiben des Handelsmannes Herz Levy in Aach, für welchen beim Königlichen Land⸗ gericht zu Trier der Rechtsanwalt Rheinart auf⸗ tritt, eingeleiteten Collocation, wider: 1) Nikolaus Herres, Ackerer, 2) dessen Tochter Angela Herres, ohne Stand, früher Beide zu Oberbillig, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wird den ge⸗ nannten Beklagten angezeigt, daß der beauftragte Richter, Herr Landrichter Pünder hierselbst am 18. Juni 1884 den provisorischen Status ange⸗ fertigt und dessen Bekanntmachung angeordnet hat.
Die Schuldner Nikolaus Herres und Angela Herres werden aufgefordert, binnen Monatsfrist von diesem Status Einsicht zu nehmen und etwaige Einwendungen gegen denselben im Wege Rechtens geltend zu machen.
xb
Zustellung bekannt gemacht. Trier, den 23. Juli 1884 Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. I. Civilkammer.
I“ In Vertretung:
Weimer, Gerichtsschreiber⸗Kandidat.
[34933] “ In der auf Betreiben der Eheleute Josef Seifer,
Gastwirth, und Maria Paquin, früher zu Station
Uerzig, jetzt zu Dudeldorf wohnend, gegen Johann
Josef Berres, Kaufmann, früher zu Bahnhof Uerzig,
dann zu Ehrenfeld bei Cöln, jetzt ohne bekannten
Wohn⸗ und Aufenthaltsort, eingeleiteten Kollokation
wird der Gemeinschuldner Johann Josef Berres auf⸗
gefordert, von dem von dem Richter⸗Kommissar
Landgerichts⸗Rath Coupette unter dem 10. April
1884 angefertigten und auf der Gerichtsschreiberei
des hiesigen Königlichen Landgerichts befindlichen pro⸗
visorischen Status binnen Monatsfrist Einsicht zu nehmen und seine allenfalsigen Einreden gegen den⸗ selben binnen derselben Frist durch Erhebung einer
Klage beim zuständigen Gerichte geltend zu machen
und solches innerhalb der gleichen Frist zur Kennt⸗
niß des Richter⸗Kommissars zu bringen. Vorstehendes wird zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung bekannt gemacht. Trier, den 17. Juli 1884. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Lan Oppermann.
G“
gerichts:
[34926] Oeffentliche Zustellung.
Der Fabrikant Konrad Schmid von Görwihl als Cessionar des Sebastian Matt von Strittmatt, klagt gegen den an unbekannten Orten abwesenden ledigen Fridolin Matt von Strittmatt aus Liegen⸗- schaftskauf, mit dem Antrage auf Verurtheilung desselben zur Zahlung des am 23. April 1881 ver⸗ fallenen Termines mit 83 ℳ 33 ₰ nebst 5 % Verzugszinsen — und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor Gr. Amtsgericht Waldshut auf Mittwoch, den 22. Oktober d. J., Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Waldshut, den 16. Juli 1884. Der Gerichtsschreiber Gr. Amts⸗ gerichts. Tröndle. .
[34924] Oeffentliche Zustellung.
Die ledige Taglöhnerin Maria Greger von Reuth, Gerichts Erbendorf, und Gütler Jakob Hunning von dort als Vormund über das von ersterer am 18. November 1883 geborene Kind „Margaretha“ haben gegen den ledigen Taglöhnerssohn Michael Schnappauf von Flossenbürg, Gerichts Neustadt an der Waldnaab, derzeit unbekannten Aufenthalts, Klage bei dem kgl. Amtsgerichte Waldsassen auf
1) Anerkennung der Vaterschaft zu fraglichem Kinde,
2) Bezahlung eines jährlichen Alimentationsbei⸗ trages von 40 ℳ, in vierteljährigen Raten vorauszahlbar, auf die ersten 14 Lebensjahre des Kindes,
3) 9 und Kindbettkostenentschädigung von
ℳ,
4) Bezahlung des seinerzeitigen Schulgeldes und der eventuellen Leichenkosten gestellt.
Klagsverhandlungstermin ist auf
Donnerstag, den 2. Oktober c. Vormittags 11 Uhr, bestimmt, und laden die Kläger den Beklagten denselben vor. “
Waldsassen, den 24. Juli 1884.
Amtsgerichtsschreiberei. Baumer.
auf
8
[34935] Oeffentliche Zustellung mit Ladung.
Nachstehender Auszug:
Zum Kgl. Landgerichte Zweibrücken, Civilkammer.
Klageschrift für Therese Schmalenberger, gewerblose Ehefrau von Adam Jung, Bäcker und Krämer, Beide beisammen in Höheinöd wohnhaft, der Ehemann nunmehr ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika abwesend, Klägerin, durch Rechtsanwalt Schmidt in Zweibrücken vertreten, gegen ihren genannten Ehemann Adam Jung, Beklagten, wegen Gütertrennung.
Beklagter wird andurch in die nachbezeichnete Sitzung der Civilkammer des K. Landgerichts Zwei⸗ brücken vorgeladen und aufgefordert, einen zur anwaltschaftlichen Vertretung zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen, welcher für ihn in dem unten bezeichneten, zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streites anberaumten Termine zu erscheinen hat, um antragen zu hören:
Gefalle es dem Kgl. Londgerichte, Civilkammer, Urkunde zu ertheilen, daß Klägerin die für die Gütertrennungsprozedur vorgeschriebenen Förm⸗ lichkeiten beobachtet hat, sofort die erhobene Klage für begründet zu erklären, demgemäß die Gütertrennung zwischen der Klägerin und ihrem Ehemanne auszusprechen und letzteren zu ver⸗ urtheilen, die Klägerin für ihr in die Ehe ein⸗ gebrachtes Vermögen und alle sonstigen Ersatz⸗ ansprüche nebst Zinsen zu 5 % aus der Ge⸗ sammtforderung vom Tage der erhobenen Klage an zu beliefern, zu diesem Zwecke die Parteien vor den Kgl. Notar Linz in Waldfischbach zu verweisen, den Adam Schaefer, Ackerer in Höh⸗ einöd, als Sachverständigen für allenfallsige Abschätzungen zu ernennen, das Kgl. Amtsgericht Waldfischbach, um dessen Beeidigung zu rogiren, dem Experten aufzugeben, nach erfolgter Be⸗ eidigung alle bei dem Belieferungsgeschäft noth⸗ wendig werdenden Abschätzungen vorzunehmen und dem kommittirten Notar zu Potokoll zu geben, endlich dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbaͤr zu erklären, wird mit dem Beifügen, daß durch Verfügung des Vorsitzenden der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Zweibrücken vom 24. Juli 1884 vorstehende Klage⸗ sache der Dringlichkeit wegen als Feriensache erklärt, die Einlassungsfrist auf vierzehn Tage abgekürzt und zur mündlichen Verhandlung Termin auf den 3. Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr, anberaumt wurde, dem obgenannten, zur Zeit ohne bekannten Aufenthaltsort abwesenden Beklagten Adam Jung mittelst öffentlicher Zustellung bekannt gemacht. Zweibrücken, 25. Juli 1884.. Die Kgl. Landgerichtsschreiberei. Ottmann, Kgl. Sekretär.
Vorstehendes wird zum Zwecke der öffentlichen
[34936] In Sachen b
der Anna Heinrich, ohne Gewerbe, Ehefrau des
Buchhändlers Max von Wilmoweky in Straßburg,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Spaltenstein,
gegen
ihren genannten Ehemann, hat das Kaiserliche Ober⸗Landesgericht zu Colmar durch Beschluß vom 14. Juli 1884
1) den Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg vom 30. Juni 1884 aufgehoben;
2) die Trennung der zwischen den Parteien be⸗ stehenden Gütergemeinschaft ausgesprochen und den Notar Schmitz in Straßburg mit der Auseinander⸗ setzung der güterrechtlichen Verhältnisse beauftragt.
Straßburg, den 23. Juli 1884. 8
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichtds: Krümmel.
[34873]
Der Gerichts⸗Assessor Joseph Tilmann ist durch Reskript vom 12. Juli dieses Jahres zur Rechts anwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht zuge lassen worden.
Die Eintragung in die Rechtsanwaltsliste ist unter Nr. 11 erfolgt.
Neuwied, den 24. Juli 1884.
Königliches Landgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
22 27 29 138738] Domänen⸗Verpachtung.
Die im Kreise Königsberg N.⸗M., dicht vor der Stadt Neudamm, Station der Stargard⸗Cüstriner Eisenbahn, belegene Domäne Neudamm, welche an Fläche 264,916 ha, darunter 173 662 ha Acker und 50,114 ba Wiesen, wovon 21,141 ha im Warthe⸗ bruche belegen, enthält, soll auf 18 Jahre von Jo⸗ hannis 1885 bis dahin 1903 im Wege des öffent⸗ lichen Meistgebots verpachtet werden.
Hierzu ist Termin auf Mittwoch, den 6. August er., Vorm. 11 Uhr, im Regierungsgebäude, Junkerstraße Nr. 11 hier⸗ selbst, vor dem Regierungs⸗Rath Goebell anberaumt.
Das Minimum des jahrlichen Pachtzinses ist auf 12 000 ℳ festgesetzt und zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 90 000 ℳ erforderlich. Pachtbewerber haben sich vor dem Termine über ihre Befähigung zum Landwirth sowie durch Zeugniß des Kreis⸗Landraths, in welchem zu⸗ gleich die Höhe der von ihnen zu zahlenden Ein⸗ kommensteuer angegeben sein muß oder in sonst glaubhafter Weise über den eigenthümlichen Besitz des zur Uebernahme erforderlichen Vermögens aus⸗ zuweisen.
Die Verpachtungs⸗Bedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Kopialien Abschrift errheilen, können in unserer Domänen⸗Registratur und bei dem jetzigen Pächter Heren Oberamtmann Schmidt zu Neudamm eingesehen werden. Die Besichtigung der Domäne nach vorheriger Meldung bei demselben ist gestattet.
Fraukfurt a./O., den 15. Juli 1884.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen “ v
[34633! Bekanntmachung.
Am Donnerstag, den 31. d. Mts., Vormit⸗ tags 10 Uhr, sollen auf unserem Packhofe circa 1650 kg alte Blei⸗Plomben zum Einschmelzen, 2388,50 kg Makulatur, 77 kg beschriebenes Papier zum Ein⸗ stampfen, ferner 1 Sack brutto 65 kg, enthaltend Kehricht, bestehend in Reis, Mandeln und rohem Kaffee, meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden.
Berlin, den 23. Juli 1884.
Königliches Haupt⸗Steueramt für ausländische Gegenstände.
2 20 9 22 Submission. Im August dieses Jahres bedürfen die Truppen der kombinirten 1. Garde⸗Division zur Fortschaffung der Effekten an Fuhrwerk: pro 23. für den Marsch von Berlin nach Potsdam ca. 10 Zweispänner und 1 Einspänner, 28. für den. Marsch von Berlin nach den Kantonnements zwischen Berlin nud Potsdam ca. 22 Zweispänner und 2 Einspänner, 29 für den Marsch von letzteren Kantonne⸗ ments resp. Potsdam in das Biwak südlich von Berlin ca. 57 Zweispänner und 10 Ein⸗ spänner, 30. für den Marsch von diesem Biwak nach resp. bei Berlin ca. 59 Zweispänner und 10 Einspänner. Da vorstehender Bedarf geeigneten Falls an Mindestfordernde vergeben werden soll, so haben Unternehmungslustige versiegelte und mit der Auf⸗ schrift „Submission“ versehene Offerten, welche das Beladungsgewicht und die Preissorderung pro Fuhr⸗ werk für den halben Tag (sechsstündige Leistung) und für den ganzen Tag angeben müssen, bis zu dem am 4. August d. J., Vormittags 10 Uhr, abzuhaltenden Verdingungstermine an die unter⸗ zeichnete Intendantur (Hollmannstraße 3) portofrei einzusenden. Ebendaselbst kann von den Bedin⸗ gungen Kenntniß genommen werden. Berlin, den 25. Juli 1884. Königliche Intendantur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division.
[34541] Submission.
Die Arbeiten und Lieferungen zur Erneuerung von hölzernen Uferschälungen am hiesigen Spree⸗ kanal sollen in öffentlicher Submission vergeben werden. Bedingungen und Kostenanschlag können im Baubureau, Neue Roßstraße 6 II., in der Zeit von 10—1 Uhr Vormittags eingesehen, und Abschrift der Bedingungen ebendaselbst gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden. 8 Offerten sind nach dem, vorgeschriebenen Formu⸗ lar, unter schriftlicher Anerkennung der Submissions⸗ bedingungen mit entsprechender Aufschrift versehen versiegelt und portofrei bis 1 8
Montag, den 11. August d. J., Vormittags 10 Uhr, an das obige Bureau abzugeben, zu welcher Zeit di Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten daselbst stattfinden wird. Berlin, den 25. Juli 1884. Der Königliche Bau⸗Inspektor.
pro
pro
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Werner.