1884 / 182 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Aug 1884 18:00:01 GMT) scan diff

auf besonderen privatrechtlichen Titeln (wie Vertrag, Privilegium, letztwillige Verfügung) beruhen.

Ueber diejenigen Behauptungen, welche von den Parteien mit Beweis unterstützt werden und dem Beamten erhebvlich erscheinen, ist entweder alsbald in dem Erörterungstermin oder in einem neuen, in naher Zeit anzuberaumenden Termine Beweis zu erheben. Die Gestellung von Zeugen und Sachverständigen, welche vernommen werden sollen, ist Sache der Partei, welche die Vernehmung beantragt.

Macht der Verlauf der Verhandlungen die Ansetzung weiterer Termine nöthig, so sind dieselben unverzüglich anzuberaumen und den Parteien mündlich bekannt zu machen. 1 b

39) Sind mehrere Widersprechende vorhanden, welche ein gleich⸗ artiges Interesse haben, so ist zur Vereinfachung des Verfahrens dar⸗ auf Bedacht zu nehmen, daß sie einen gemeinschaftlichen Bevoll⸗ mächtigten bestellen, welcher sie bei den weiteren Verhandlungen zu vertreten hat. Soll derselbe zur Empfangnahme der Bescheide, zur Einlegung des Rekurses oder zur vergleichsweisen Einigung mit dem Unternehmer nicht ermächtigt sein, so ist dies ausdrücklich zu erklären.

40) Nach dem Abschluß der Erörterungen sind die Verhand⸗ lungen, wenn es erforderlich scheint, dem zuständigen Baubeamten zum Gutachten mitzutheilen. Bei Stauanlagen sind sie dem Bau⸗ beamten stets vorzulegen.

Demnächst werden die Verhandlungen mit einer Aeußerung über die Zulässigkeit der Anlage und über die etwa erhobenen Einwen⸗ dungen in dem vorgeschriebenen Wege der Beschlußbehörde vorgelegt Wenn es sich um die Genehmigung der Stauanlage für ein zum Betriebe auf Bergwerken und Aufbereitungsanstalten bestimmtes Wassertriebwerk handelt, sind die Verhandlungen zunächst dem Ober⸗ Bergamt vorzulegen und von diesem mit seiner Aeußerung an den Bezirksausschuß (die Regierung) zu befördern.

3) Verhandlung vor der Beschlußbehörde erster Instanz.

41) Die Beschlußfassung über das Genehmigungsgesuch erfolgt durch das Kollegium der Beschlußbehörde, der Erlaß eines Vor⸗ bescheids durch den Vorsitzenden dieser Behörde (§. 117 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883) ist aus⸗ geschlossen.

Sind Einwendungen gegen die Anlage nicht erhoben, so erfolgt die Beschlußfassung ohne vorgängige mündliche Verhandlung. Wird dabei die Genehmigung nach dem Antrage des Unternehmers ohne Bedingungen oder Einschränkunge ertheilt, so bedarf es eines besonderen Bescheides nicht, sondern die Behörde fertigt alsbald die Genehmigungsurkunde (Nr. 47) aus. Wird die Genehmigung ver⸗ sagt, oder nur unter Bedingungen oder Einschränkungen ertheilt, so erläßt die Beschlußbehörde zunächst einen schriftlichen Bescheid a den Unternehmer. Bei Stauanlagen, deren Zulässigkeit auch durch das Ober⸗Bergamt zu prüfen ist, ergeht der Bescheid von dem Bezirksausschuß (der Regierung) und dem Ober⸗ Bergamt gemeinschaftlich.

Der Unternehmer kann innerhalb 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides den Rekurs einlegen. Er kann aber auch zunächst bei der Beschlußbehörde auf mündliche Verhandlung der Sache antragen. Auf das demnächst stattfindende Verfahren finden die 2 estimmungen der Nr. 42 bis 44 sinngemäße Anwendung.

42) Sind Einwendungen gegen die Anlage erhoben, so ist nach Eingang der Verhandlungen das mündliche ⸗Verfahren einzuleiten. Der Unternehmer sowie Diejenigen, welche Einwendungen erhoben und diese in dem Vorverfahren nicht zurückgenommen haben, sind zur mündlichen Verhandlung zu laden. Die Ladung derselben erfolgt schriftlich gegen Zustellungsurkunde und mit der Verwarnung, beim Ausbleiben nach Lage der Verhandlungen werde Beschluß faßt werden.

Hinsichtlich der mündlichen Verhandlung sowie d Würdigung des Beweises finden die Vorschriften der § 73 und 75, 76 bis 79 und 120 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 sinngemäße Anwendung.

Die Zuziehung technischer Staats⸗ oder Kommunalbeamten kann gemäß §. 118 a. a. O. erfolgen; insbesondere kann der zuständige Gewerberath mit Einwilligung seiner vorgesetzten Dienstbehörde zu der Verhandlung und Berathung zugezogen werden.

Für die Ausschließung oder Beschränkung der Oeffentlichkeit sind die in den §§. 173 bis 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes enthaltenen Bestimmungen maßgebend.

Der Beschluß ist den Betheiligten in dem Termin zu verkünden. Erscheint die Aussetzung desselben nothwendig, so erfolgt die Ver⸗ kündung in einer sofort anzuberaumenden und den Parteien bekannt zu machenden Sitzung. Der Bescheid ist, falls er bei der Verkündung noch nicht in vollständiger Form abgefaßt war, vor Ablauf einer Woche vom Tage der Verkündung ab schriftlich abzusetzen.

43) In dem Bescheide sind der Unternehmer sowie die Wider⸗ prechenden namen bezeichnen. Die Beschlußformel, welche von den Gründen zu son ist, muß aussprechen, wie über den Antrag des Unternehmers ist, und wem die Kosten auferlegt sind.

Falls die Anlage zulässig erachtet wird, empfiehlt es sich, ndem Vorbehalt zu ertheilen.

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die Genehmigung

Die unterzeichnete Behörde behält sich vor, die Bedingungen, unter welchen diese Genehmigung ertheilt ist, abzuändern und zu er⸗ gänzen, Falls sich ein Bedürfniß hierzu ergeben sollte. Die Beschluß⸗ fassung bierüber erfolgt in dem für die Beschlußfassung über Ge⸗ nehmigungsgesuche vorgeschriebenen Verfahren unter Zuziehung der in dem gegenwärtigen Verfahren zugezogenen Parteien.

Diese Genehmigung wird ferner nur auf so lange ertheilt, als

nicht eine wesentliche Bedingurng, unter welcher die Genehmigung er⸗ theilt worden, verletzt oder ohne neue Genehmigung eine wesentliche Verändernng der Betriebsstätte, eine Verlegung des Lokals oder eine wesentliche Veränderung in dem Betriebe der Anlage vorgenommen und wegen einer dieser Handlungen gegen den Inhaber der Anlage ein rechtskräftiges gerichtliches Urtheil ergangen ist. Tritt dieser Fall ein, so beschließt die unterzeichnete Behörde in dem für die Beschluß⸗ fassung über Genehmigungsgesuche vorgeschriebenen Verfahren und unter Zuziehung der in dem gegenwärtigen Verfahren zugezogenen Parteien daruüͤber, ob der Fortbestand der Genehmigung zu bewilligen oder zu versagen sei. Fällt dieser Beschluß auf Versagung aus, so erreicht die ertheilte Genehmigung mit der Rechtskraft dieses Be⸗ schlusses ihr Ende.

Außerdem ist in den Bescheid die Bemerkung aufzunehmen, daß der Unternehmer erst mit der Rechtskraft des Beschlusses die Be⸗ fugniß zur Ausführung der Anlage erhält.

144) Der Bescheid ist einmal für den Unternehmer und einmal für die Widersprechenden auszufertigen. Die Ausfertigung für die letzteren wird dem gemeinschaftlichen Bevollmächtigten, oder wenn ein solcher nicht bestellt ist, einem der Widersprechenden zugestellt; die übrigen erhalten, in diesem Falle Abschrift der Beschlußformel und zugleich Nachricht, wenn die Ausfertigung übersandt worden ist. Behörden, welche gegen die Anlage Einspruch erhoben haben, ist stets vollständige Abschrift des Bescheides zuzustellen. Die Uebersendung erfolgt in allen Fällen gegen Zustellungsurkunde. 8 4) Rekursverfahren.

45) Die Rekursfrist beginnt mit Zustellung des Beschlusses oder der Beschlußformel. Für die Berechnung der Frist sind die Vorschriften der IEE maßgebend.

Auf die Einlegung des Rekurses und auf das weitere Verfahren findet der §. 122 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 Anwendung. Unbeschadet der in Nr. 28 Abs. 1 dieser Anweisung getroffenen Bestimmung kann in einzelnen Fällen zur Begründung des Rekurses, sowie zur Gegenerklärung eine Nach⸗ frist gewährt werden.

Die Rekursschrift ist, falls eine Gegenpartei vorhanden ist, die Rekursbeantwortung in allen Fällen in zwei Exemplaren einzureichen. Wenn mehrere Gegner des Rekurrenten vorhanden sind, so erhält jeder eine vollständige Abschrift der Rekursschrift.

46) Der Rekursbescheid wird der Beschlußbehörde erster Instanz zugefertigt. Diese theilt ihn in Ausfertigung dem Unternehmer und denjenigen Gegnern mit, wlche an dem Rekursverfahren Theil ge⸗ nommen haben, wobei wie bei Mittheilung des Bescheides erster In⸗ stanz (Nr. 44) zu verfahren ist.

5) Genehmigungsurkunde.

47) Sind gegen die Anlage Einwendungen nicht erhoben worden und soll die Genehmigung zur Ausführung ohne weitere Bedingungen nach dem Antrage des Unternehmers ertheilt werden, so fertigt die Beschlußbehörde alsbald die Genehmigungsurkunde aus. In allen anderen Fällen erfolgt deren Ausfertigung nach Abschluß des Ver⸗ fahrens, sobald der Beschluß erster Instanz rechtskräftig geworden oder der Rekursbescheid ergangen ist. Zu Stauanlagen für ein zum Betriebe auf Bergwerken und Aufbereitungsanstalten bestimmtes Wassertriebwerk wird die Genehmigungsurkunde von dem Bezirks⸗ ausschusse (der Regierung) und dem Ober⸗Bergamt gemeinschaftlich ausgefertigt.

In der Urkunde sind sämmtliche Bedingungen, unter welchen die Anlage genehmigt worden ist, aufzuführen und die von dem Unter⸗ nehmer eingereichten, dem Verfahren zu Grunde gelegten Beschrei⸗ bungen, Zeichnungen und Pläne ausführlich zu bezeichnen, auch, soweit angänglich, durch Schnur und Siegel damit zu verbinden. Auf Karten und Zeichnungen, welche in dieser Art mit der Urkunde nicht verbunden werden können, ist die Zugehörigkeit zu derselben zu ver⸗ merken.

Eine Ausfertigung der Genehmigungsurkunde ist dem Unter⸗ nehmer, eine zweite mit den Verhandlungen der zuständigen Polizei⸗ behörde zu übersenden.

Vor Ertheilung der Genehmigungsurkunde ist die Ausführung

der Anlage nicht gestattet. 6) Kosten.

48) Ist eine Partei gemäß §. 22 der Gewerbeordnung in die Kosten des Verfahrens verurtheilt worden, so fallen ihr außer den baaren Auslagen der Behörde auch die baaren Auslagen des Gegners zur Last, soweit dieselben nach dem Ermessen der Behörde zur zweck⸗ entsprechenden Wahrnehmung des Partei⸗Interesses nothwendig waren.

Anträge auf Festsetzung der einer Partei zu erstattenden Kosten sind nach Beendigung des Beschlußverfahrens bei der Beschlußbehörde erster Instanz anzubringen und von dieser zunächst der Gegenpartei zur Erklärung mitzutheilen. Gegen den Festsetzungsbeschluß steht beiden Theilen innerhalb 14 Tagen die Beschwerde an die Rekurs⸗ behörde zu, auf welche die Bestimmungen der Nr. 45 Anwendung finden. 8 Für die Gebühren der Zeugen und Sachverständigen gelten die in Civilprozessen zur Anwendung kommenden Vorschriften.

B. Verfahren bei der Errichtung oder Veränderung von Dampfkessel⸗Anlagen (§§. 24 und 25).

49) Das Gesuch um Ertheilung der Genehmigung ist bei den in Nr. 28 bezeichneten Behörden anzubringen. Handelt es sich um die Genehmigung eines zum Betriebe auf Bergwerken und Aufbereitungs⸗ anstalten bestimmten Dampfkessels, so ist dasselbe an den Revier⸗ beamten zu richten. em

Aus dem Gesuche muß der vollständige 2 2 Wohnort des Unternehmers ersichtlich sein. emselben Beschreibung und eine Zeichnunz des Kessels in einfache außerdem, wenn die Anlage eines feststehenden Dampfkessels beab⸗ sichtigt wird, eine Situationszeichnung und ein Bauriß in je zwei Exemplaren beizufügen.

⁊P50) In der Beschreibung sind die Dimensionen des Kessels, die Stärke und Gattung des Materials, die Art der Zusammensetzung, die Dimensionen der Ventile und deren Belastung, die Einrichtung der Speisevorrichtung und der Feuerung, sowie die Kraft und Art der Dampfmaschine anzugeben.

Aus der Zeichnung muß die Größe der vom Feuer berührten

läche zu berechnen, und die Höhe des niedrigsten zulässigen Wasser⸗ andes über den Feuerzügen zu ersehen sein, auf die Einrichtung der Dampfmaschine braucht sie sich nicht zu erstrecken. Die Situations⸗ zeichnung hat die an den Ort der Aufstellung des Kessels stoßenden Grundstücke zu umfassen. 1 Aus dem Bauriß muß sich der Standort der Maschine und des Kessels, der Standort und die Höhe des Schornsteins, sowie die Lage der Feuer⸗ und Rauchröhten gegen die benachbarten Grundstücke deutlich ergeben, den Umständen nach kann ein einfacher Grundriß und eine Längenansicht oder ein Durchschnitt genügen.

Die Zeichnungen müssen den unter Nr. 31 aufgestellten An⸗ forderungen entsprechen.

51) Die Vorlagen sind von der Behörde, bei welcher das Ge⸗ nehmigungsgesuch anzubringen ist, nach den unter Nr. 32 gegebenen Vorschriften zu prüfen. Bei dieser Prüfung ist an Stelle des Bau⸗ beamten und des Gewerberaths der mit den Dampfkesselrevisionen besuftragte Sachverständige zuzuziehen. Demnächst werden die Vor⸗ lagen von der Behörde, falls dieselbe nicht zugleich die Beschluß⸗ behörde ist, der letzteren mit einer gutachtlichen Aeußerung ein⸗ gereicht.

Die Beschlußfassung über das Genehmigungsgesuch nach den in Nr. 41 gegebenen Vorschriften.

Auf das Rekursverfahren finden die Bestimmungen der Nr. 45 und 46 sinngemäße Anwendung.

Für die Ausfertigung der Genehmigungsurkunde gelten die unte Nr. 47 gegebenen Bestimmungen. Wo das Ober⸗Bergamt über di Zulässigkeit einer Anlage entscheidet, fertigt dasselbe auch die Geneh⸗ migungsurkunde dafür aus.

C. Verfahren behufs Untersagung der verblichen Anlage

D

erfolgt

r e

Inlag ch schriftl zuzustellende Verfügung der Beschlußbehörde. Der Erl bescheids durch den Vorsitzenden dieser Behörde (§. 117 etzes über die all⸗ gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883) is ausgeschlossen.

Dem Erlaß einer solchen Verfügung ine kommissarische Erörterung des Gegenstandes vorausgeben, ; der Besitzer der Anlage, etwaige Antragsteller und der Vorstand der Gemeinde, in deren Bezirk die Anlage sich befindet, zuzuziehen sind.

Der Zweck dieser Erörterung ist festzu n, ob und in welchem Umfang durch den Betrieb der Anlage Nachtheile und Gefahren für das Gemeinwohl entstehen.

83) Der Besitzer der Anlage kann innerhalb 14 Tagen nach Zu⸗ stellung der Verfügung den Rekurs einlegen. Er auch zunächst bei der Beschlußbehörde auf mündliche Verhandlung der Sache antragen. Auf die demnächst stattfindende mündliche Ver⸗ handlung finden die Bestimmungen der Nr. 42—44 auf das Rekurs⸗ verfahren die Bestimmungen der Nr. 45 und 46 sinngemäße Anwendung. 8

54) Nachdem die Verfügung, durch welche die fernere Benutzung der Anlage untersagt wird, rechtskräftig geworden ist, kann die Ein⸗ stellung des Betriebs polizeilich erzwungen werden.

In der Provinz Hannover kommen bis zum Inkrafttreten des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 (dem 1. Juli 1885) die Vorschriften der Nr 28— 51 mit folgenden Maßgaben zur An⸗ wendung: 88

An Stelle des Landraths (Nr. 28, 34) tritt der Amtshaupt⸗ mann. In den der Beschlußfassung des Amtshauptmanns unterlie⸗ genden Sachen wird von dem letzteren nach Abschluß der Erörterun⸗ gen über die Zulässigkeit der Anlage in dem gewöhnlichen Geschäftsgang unter Beobachtung der in Nr. 41 Abs. 3, 43 und 44 gegebenen Vorschriften

zeschluß gefaßt. Vor der Beschlußfassung ist in der Regel eine gut⸗

achtliche Aeußerung des Gewerberaths einzuholen. 8

Die Beschlußfassung der Landdrostei als Rekursinstanz erfolgt nach mündlicher Verhandlung unter sinngemäßer Anwendung der in

Nr. 42 enthaltenen Vorschriften. In dem Bescheide ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß eine weitere Beschwerde durch das Gesetz nicht zugelassen sei.

2 „,„ L. kann aber

Die hiesige Universität beging am Sonntag, den 3. August, in dem großen Hörsaale des Universitätsgebäudes die jährliche Gedächtnißfeier ihres erhabenen Stifters, des Königs Friedrich Wilhelm III. Derselben wohnten der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Goßler,

der Komman dant von Berlin, General⸗Major von Spangen⸗ In Beantwortung mehrerer 89

8

berg, der vortragende Rath im Ministerium der geistliche Angelegenheiten, Dr. Althof, und mehrere höhere Beamte 8 Die Feier wurde mit einem Vortrage des akademisäer Gesangvereins eröffnet, worauf der zeitige Rektor ordentk Professor A. Kirchhoff die Festrede in deutscher Sprache ice Der Redner besprach, ausgehend von dem Zusammenhan hiet welchem die Gründung der Universität bei uns nif organisatorischen Thätigkeit der Staaten auf dem Gebiet Unterrichtswesens gestanden hat, das Verhalten der Athend 2 Demokratie in ihrer Blüthezeit zu dieser Kulturaufgabe den rechtfertigte dasselbe gegenüber der in unserer Zeit geut abfälligen Kritik. Heee Hierauf wurden die Urtheile der Fakultäten über eingegangenen Preisbewerbungsschriften vorgetragen und die neuen Preisaufgaben bekannt gemacht. Es erhiellen in der juristischen Fakultät: einen städtischen Preis: Stud. jur. Max Waaser aus Württemberg, eine öffentliche Belobigung: Stud. jur. Hugo Horrwitz aus Potsdam; in der medizinischen Fakultät 8 einen städtischen Preis: Stud. med. Georg Sandmann aus Bromberg; in der philosophischen Fakultät: eine öffentliche Belobigung: Stud. phil. Hugo Liepmann aus Berlin, und Stud. phil. Wilhelm Altmann aus Posen; 4 einen Königlichen Preis: Stud. phil. Moritz Fünfstück aus dem Königreich Sachsen einen Preis aus der Grimm⸗Stiftung: Stud. phil. Adolf von Oechelhäuser aus der Rheinprovin; Mit Gesang schloß die Feierlichkeit. 8 Der Königliche Gesandte von Wentzel hat Ham⸗ burg mit mehrwöchentlichem Urlaub verlassen. Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach. Wilhelmsthal 4. August. (Weim. Ztg.) Die Rekonvalescenz des Groß⸗ herzogs ist in so erfreulicher Weise fortgeschritten, daß sie nunmehr als vollendet angesehen werden kann. 8

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 5. August. (W. T. B.)

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ein an den Minister Grafen Kalnoky gerichtetes Kaiserliches Handschrei⸗ ben, durch welches, in Genehmigung der von diesem Minister in Gemeinschaft mit den beiden Minister⸗Präsidenten gestellten Anträge, der Wille des Kaisers ausgesprochen wird, daß in den Statuten des Stefans⸗Ordens, des Leopold⸗ Ordens und des Ordens der Eisernen Krone diejenigen Bestimmungen aufgehoben werden, welche mit den einzelnen Ordensgraden den Anspruch auf Standeserhöhung oder die Verleihung der Geheimrathswürde verbinden.

Königgrätz, 5. August. (W. T. B.) Wie dem hiesigen Bürgermeister von dem Corps⸗Kommando in Zosefstadt mit⸗ getheilt wurde, hat der Kaiser die Auflassung der Festung Königgrätz und die theilweise Demolirung der Schanzen gestattet. Königgrätz habe nicht mehr als befestigter Ort zu gelten. g

Ischl, 5. August. (W. T. B.) Der Minister des Aeußern, Graf Kaàlnoky ist hier eingetroffen und heute Vor⸗ mittag von dem Kaiser in Audienz empfangen worden. Der ungarische Minister⸗Präsident Tisza wird morgen hier er⸗ wartet.

Belgien. Brüssel, 4. August. (W. T. B.) Die Bürgermeister von Brüssel und Antwerpen haben die Mitglieder aller liberalen Gemeinderäthe des Landes zu einer hier abzuhaltenden Versammlung eingeladen, um über die geeigneten Mittel zur Bekämpfung des neuen, den Kammern von der Regierung vorgelegten Schulgeset⸗ entwurfs zu berathen.

5. August. (W. T. B.) Der hiesige liberale: ein hat eine Resolution angenommen, in welcher g den neuen Gesetzentwurf, die Schule betreffend, protest und die Auflösung der Kammern verlangt wird.

Antwerpen, 4. August, Abends. (W. T. B.) Während heute Abend der Munizipalrath versammelt war, um einen Protest gegen die neue Schutzgesetzvorlage zu berathen, begab sich eine große, aus mehreren Vereinen mit Fahnen und Musik bestehende Menschenmenge in geord⸗ netem Zuge nach dem Stadthause und verlangte, unter Zu⸗ stimmungskundgebungen für den Munizipalratb, nach dem Bürgermeister. Dieser trat auf den Balkon dankte der Bevölkerung für ihre Unterstützung gegen das Gesetz und versicherte dieselbe, daß sie auf den Munizipalratt zählen könne. Sleichzeitig ermahnte er zur Ruhe. Die Menge zog hierauf nach der Wohnung des Gouverneur⸗ und demonstrirte auch dort durch Rufe gegen das Ministerium.

Großbritannien und Irland. London, 4. Auguft⸗ (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses gar⸗ Lord Granvill? betreffs des Scheiterns der Konferenz ahr⸗ liche Erklärungen ab, wie sie am Sonnabend ron dem Premier Gladstone im Unterhause gegeben wurden. Lon⸗ Granville erklärte: er bedauere, daß das englisch⸗französtsch Abkommen jetzt nicht mehr bindend sei; seiner Zeit sei üͤber dasselbe in staatsmännischem freundlichem Geiste un erhandel und dasselbe auf Prinzipien basirt worden, die er stets für beide Regierungen ehren voll erachtet habe, da sie jedem Lande das sicherten, was für dasselbe werthvoll war. Beide Mächte hätten darin gerechte Zugeständnisse gemacht. Lord Granville g90 sodann eine Uebersicht über die Verhandlungen der Konferenz und betonte schließlich: Niemand könne mehr als die englisch Regierung beklagen, daß kein Arrangement zu Stande gekom⸗ men sei; das französische Ultimatum sei indessen ein derartiges⸗ daß das Oberhaus die Annahme desselben einstimmig für unmöglich erklärt haben würde. Man habe gefragt, fügt⸗ der Redner hinzu, ob die Regierung Deutschlands Vermittelung angerufen habe. „Es war meine Pflicht, den Vertretern sämmtlicher Mächte ernstlich die Hoffnung auszudrücken, das wir im Interesse Egyptens ihre Unterstützung erhalten würden. Von solchem Appell konnte ich selbstverständlich Deutschland, dessen Haltung in der egyptischen Frage uns gegenüber stit⸗ sehr freundlich war, nicht ausschließen, noch konnte ich meine Ansicht zurückhalten, daß Deutschlands Einfluß in Europa unden Egypten in dieser Krisis von großem Nutzen sei. Ich habe aber weder die Vermittelung Deutschlands noch die einer anderen

Macht angerufen. England hat völlige Aktionsfreiheit erlangt,

wie dieselbe aber zu benutzen ist, erheischt sorgfältige Erwägung. früher an ihn gerichteten Ar⸗

wagen fügte Lord Granville noch hinzu: die Regierung schätze die ihr von Italien und der Türkei gewordene Unterstützung, habe aber keinerlei Grund, über die neutrale Haltung der anderen Großmächte zu klagen. Die nunmehr nothwendigen Schritte seien von der Regierung bereits in Erwägung ge⸗ zogen; er hoffe, über den ersten derselben morgen Mit⸗ theilung machen zu können. Lord Salisbury beglück⸗ wünschte die Regierung und das Land zu dem Scheitern der Konferenz und sprach die Hoffnung aus, daß das englisch⸗ französische. Abkommen in einer Weise schweben bleibe, daß es niemals wieder hervorgeholt werde.

Im Unterhause theilte der Premier Gladstone mit: die Regierung habe hinsichtlich Egyptens einen wichtigen Schritt in Aussicht genommen; er hoffe, den⸗ selben schon morgen ankündigen zu können, werde auch morgen eine Kreditforderung für eine Expedition zum Entsatz des Generals Gordon beantragen für den Fal, daß eine solche Expedition nothwendig werden sollte. Der Premier vertheidigte die Ausweisung Blunts aus Egypten durch die egyptische Regierung und erklärte: die wahre Absicht der englischen Regierung sei: die Unabhängigkeit und Würde des Khedive aufrechtzuhalten, die Tragweite der englischen Einmischung zu begrenzen und die Dauer dieser Einmischung abzukürzen. In Beantwortung einer bezüglichen Anfrage erklärte der Unter⸗Staatssekretär Lord Fitzmaurice: es sei zweifelhast, ch das gegen das Hausiren von Juden in Rumänien erlassene Edikt mit dem Artikel 44 des Berliner Vertrages in Widerspruch stehe. Darüber, ob es wahr sei, daß die Juden verhindert würden, Rumänien zu verlassen, werde die Regierung Erkundigung einziehen.

8— 5, August, früh. (W. T. B.) Die Protokolle ber die Konferenzsitzungen sind im Parlament zur zertheilung gelangt. Nach dem Protokoll über die letzte Sitzung erklärte Lord Granville in derselben: die Annahme des letzten Vorschlages des französischen Botschafters, betreffend die Regulirung der egyptischen Finanzen, würde ein Akt der schwersten finanziellen Unvorsichtigkeit sein; er halte sich des⸗ halb für verpflichtet, zu erklären, daß es unmöglich gewesen, eine zufriedenstellende Grundlage für ein Arrangement zu ünden. Die Botschafter Deutschlands und Oesterreichs gaben dem Bedauern Ausdruck, daß die Konferenz zu keinem Resul⸗ tat geführ habe, und fügten hinzu, daß sie sich glücklich ge⸗ schatzt han würden, den Erfolg zu erleichtern, wenn dies möglich gewesen wäre. Waddington beantragte hierauf, die Konferenz bis zum 20. Oktober zu vertagen, an welchem Tage voraussichtlich das französische und das nglische Parlament wieder zusammentreten würden. Lord Granville erwiderte, die Festsetzung eines be⸗ stimmten Datums würde Anlaß zu falschen Interpretationen geben; dieselbe würde „uns die Hände binden, während eine Vertagung sine die uns vollkommene Freiheit läßt zu thun, was wir am Vortheilhaftesten für Egypten halten“. Waddington ersuchte Granville, seinen Antrag bezüglich des 20. Oktober den übrigen Botschaftern zu unterbreiten. Graf Münster und Graf Karolyi erklärten: sie würden dem Antrage zustimmen, wenn die übrigen Botschafter das Nämliche thun würden. Granville wieder⸗ holte, daß er einer Vertagung auf ein bestimmtes Datum nicht bei⸗ stimmen könne; man könne später mittelst Meinungsaus⸗ tausches unter den Mächten ein Datum festsezen. Waddington erklärte: er wolle sein Finanzprojekt jetzt formell der Konferenz unterbreiten. Hierauf erhob sich Granville und sprach die Vertagung aus, da es sich herausgestellt habe, daß es unmöglich sei, die Frage weiter zu diskutiren. Waddington protestirte gegen eine Vertagung der Konferenz sine die.

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Frankreich. Paris, 4. August, Abends. (W. T. B.) In parlamentarischen Kreisen rechnet man eine Majo⸗ rität von etwa 500 Stimmen heraus, auf welche die Re⸗ gierung bei der Beschlußfassung über die Verfassungs⸗ Revisionsvorlage zählen könne. Daß die Parteien tumultuarische Auftritte wie den heutigen (s. u. V sailles) wiederholen könnten, sei möglich, das Ergebniß der schließlichen Abstimmung aber gar nicht zweifelhaft. Der Prasident Grévy trifft heute Abend 11 ½ Uhr hier wieder ein. 1 8

In Marseille sind am 3. August 17 Personen der Cholera gestorben.

4. August, Nachmittags. Morgen bis heute Morgen 10 Uhr sind in Toulon 4 und in Marseille 16 Personen an der Cholera gestorben.

Versailles, 4. August, Abends. (W. S. Bee Nationalversammlung ist heute Mittags 1 Uhr zu⸗ sammengetreten. Der Präsident Leroyer schlug die en-bloc- Annahme der Geschäftsordnung der Nationalversammlung von 1871, mit Vorbehalt von Abänderungen, vor. Nach einigen hestigen Unterbrechungen auf der Rechten und Linken wurde der Vorschlag des Präsidenten mit einigen Amendementsangenommen. Der Minister⸗Präsident Ferry betrat darauf⸗ die Rednertribüne, um die Vorlage über die Revision der Verfassung einzubringen. Andrieux und mehrere andere Mitglieder der Nationalversammlung legten ober dagegen mit dem Bemerken Verwahrung ein, daß dies der Geschäftsordnung zuwiderlaufe, da zu⸗ nächst die Verloosung der Mitglieder in die Abtheilungen zu erfolgen habe. Bei der hierauf ent standenen tumultuarischen Bewegung (der Minister⸗Präsid Ferry und Andrieux befanden sich gleichzeitig auf der Red tribüne und eine große Anzahl von Mitgliedern der sammlung hatte sich vor derselben im Halbkreise aufgestellt) bedeckte der Präsident Leroyer sein Haupt und suspendirte die Sitzung. Nach Wiederaufnahme der Sitzung kündigte der Präsident Leroyer die Verloosung der Mitglieder in die Abtheilungen an. Als dies geschehen war, brachte der Minister⸗Prä⸗ sident Ferry die Revisionsvorlage ein. Festelin bean⸗ tragte die Verweisung derselben an eine Kom⸗ mission von 30 Mitgliedern, die mittelst des Listenskrutiniums an der Tribüne zu wählen seien. Der An⸗ trag Festelins wurde angenommen, auch die hierauf vom Minister⸗Präsidenten Ferry brantragte Dringlichkeit wurde genehmigt. Der Präsident Leroyer schlug vor, die Kommission noch heute zu wählen, auf den Antrag Cle ceau's wurde die Wahl jedoch auf morgen vertagt.

(W. T. B.) Seit gestern

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Zeitungsstimmen.

Das „Deutsche Tageblatt“ giebt eine vergleichende tabellarische Ueversicht über die Ein⸗ und Ausfuhr der wich⸗ tigsten Waarenartikel während des Halbjahrs vom 1. Januar dis ult. Juni 1884 resp. 1883 und bemerkt dazu: .

Bei einem Vergleich mit dem entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres machen sich einige sehr wesentliche Verschiedenheiten bemerklich, einige zu Ungunsten, andere zu Eunsten des laufenden Jahres; die letzteren aber haben das Uebergewicht und es darf be⸗ hHauptet werden, daß aus dem Gesammtergebniß dieses ersten Halb⸗ jahres eine nicht unbeträchtliche Aktivbilanz resultiren würde.

Nicht zum wenigsten wäre dieses der ungemein beträchtlichen Steigerung in der Ausfuhr sämmtlicher Tertilwaaren zu danken; die Gesammtausfuhr von Baumwollen⸗, Wollen⸗, Seiden⸗ und Leinen⸗ waaren betrug 29 748 t in diesem Halbjahr gegen 27 399 t in den ersten 6 Monaten des Jahres 1883, ergab mithin ein Mehr von 2349 t, wozu noch ein weiteres Plus von 500 t für Konfektions⸗ und Hutwaaren hinzutritt. Auch Leder und Lederwaaren ergaben neben einer Mindereinfuhr von 400 t eine Mehrausfuhr von 165 t, ebenso Papier und Papierwaaren eine solche von 5500 t und Holz⸗ waaren, namentlich darunter Parquets, Möbel und feine Holzwaaren, ein Ausfuhrplus von 700 t. An musikalischen Instrumenten ge⸗ langten 5032 gegen 4724 t zur Ausfuhr; auch hier mithin ein Mehr von 300 t.

Ungünstige Resultate dagegen erzielte die Eisenindustrie, deren Gesammtexport um 28 000 t hinter dem Vorjahre zurückblieb, Eisen⸗ bahnschienen und Eisendraht waren die beiden Artikel, welche dieses Ergebniß herbeiführten, wäh.- ondere, wie namentlich Stabeisen, Drahtstifte, grobe und feine Eisengußwaaren, in wesentlich größeren Mengen zur Ausfuhr gelangten. Auch für Lokomotiven, Lokomo⸗ bilen und sonstige Maschinen sind 1700 t Minderausfuhr zu notiren.

Eine sehr beträchtliche Steigerung der Einfuhr und gleichzeitig damit Abnahme der Ausfuhr finden wir, mit alleiniger Ausnahme von Weizen, bei sämmtlichen Getreidearten; an Roggen und Hafer allein wurden 330 (00 t mehr eingeführt. Gestaltet sich unsere iesjährige Ernte in so erfreulicher Weise, wie es bis jetzt den An⸗ schein hat, da dürfte am Schlusse des Jahres ein wesentlich anderes Verhältniß sich ergeben. Für Raps⸗, Rüb⸗ und Leinsaat wird eine Mindereinfuhr von ca. 5000 t durch eine ebenso große Minder⸗ ausfuhr ausgeglichen und nahezu dasselbe ergiebt für Mehl und Graupen; an Butter dagegen ergiebt sich nebe Mindereinfuhr von 330 t noch eine Mehrausfuhr von;: rend Schmalz fast ausschließlich amerikanisches in der Einfuhr von nicht weniger denn 3400 t aufweist.

Besondere Beachtung verdient die außerordentli Abnahme der Einfuhr von Vieh aller Art, wozu noch gleichzeitig eine Zunahme der Ausfuhr um mehr hinzukommt.

Einer recht beträchtlichen Minderein bei Kaffee, Reis und Thee. Der Oxpo

everführerische Gelegenheit zu deduziren ß es, natürlich infolge

der grundfalschen heutigen Wirthschaftsxolitik, mit der Ernährungs⸗ weise des Volkes bergab gehe, und ist diese Gelegenheit auch bereits benutzt worden; es mag desbalb nicht überflüssig sein, auf die Ursache dieses Minderimvorts, der für Kaffee und Reis ziemlich gleichmäßig je 6000 t beträgt, hinzuweisen. Dieselbe liegt ganz einfach in der Konjunktur: im allgemeinen Durchschnitt nach den Hambur⸗ ger und Bremer Großhandels⸗Marktpreisen berechnet, kosteten 100 kg Kaffee im ersten Halbjabre 1884 101,50 ℳ, in 1883 85,50 ℳ; 100 kg Reis 1884 22,50 ℳ, 1883 19,16 ℳ; 1 kg The nach Königsberger Notirungen 1884 3,53 ℳ, 1883 3,13 Wes halb der importirende Großkaufmann in 1883 möglichst viel ge und eingeführt, dagegen in 1884 seinen Import nach Möglichkei schränkt hat, wird damit genügend erklärt sein; über irgend we Ausfall im Konsum dieser drei Artikel aber hat auch wohl nirgend etwar verlautet.

Bei dieser Gelegenheit sei gleichzeitig erwã der Baumwolle dieselbe Bewandtniß hat, un von 18 000 t darin seine Erklärung findet, daß berechnet, der Preis für 100 kg 1884 108,25 ℳ, trug.

Mit der schlechteren Ernährung, wie mit dem abnehmenden Verbrauch baumwollener Stoffe ist es also einstweilen nichts!

Die Ausfuhrzahlen beim Zucker, wie beim Branntwein sprechen deutlich genug für sich selbst; erwähn sei nur noch, daß auch die Bierausfuhr um 6000 t zugenommen hat. 8 8

Das „Centralblatt für den deutschen Holz⸗ handel“ schreibt:

Nach dem Jahresbericht Handels⸗ berfranken (Bavpreuth) pro 1882 g in öl f Holz sowohl der

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und Gewerbekammer in Folge unserer niedrigen als auch das Geschäft der 1 sind sehr gedrückt

Bavern hat namentlich durch Böhmen und Ungarn, welche nach Deutschland sehr stark exportiren, zu leiden, indem diese Länder

durch Gewährung von Differential⸗Tarifen unterstützt werden.

der dortigen Waldraubbauwirthschaft acceptiren jene Länder ür ihre Holzfabrikate Preise, die den Nutzen der deutschen Holz⸗ industrie, die mit theuerem Rohmaterial arbeitet, auf ein sehr be⸗ scheidenes Maß herabsetz Unter diesen Umständen könren wir nur wünschen, daß ein ter Holzzoll, wie er im vorigen Jahre beim Reichstage zu gelangte, die nöthige Unterstützung finden

möchte. s

ann weder unsere Holzindustrie noch unsere

9 .— „vo Ron * n entgegengehen.

Armee⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 14. kanntmachung, betreffend die durch eine im Kriege innere Dienstbeschädigung invalide gewordenen, aus der Militärdienste ausgeschiedenen Unteroffisiere und Mannschaften, ein Recht zur Geltendmachung eines Versorgungsanspruchs nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zur Seite steht. Unterrichts⸗ Kurfus beim Militär⸗Reit⸗Institut. Zulage für Fahnenschmiede. Territoriale Gültigkeit der Civilversorgungsscheine. Aenderung des Preisverzeichnisses, betreffend den Verkauf von Waffentheilen, Werkzeugen, Leeren ꝛc. in den Königlichen Gewehrfabriken dau, Erfurt, Danzig. Eröffnung neuer Eisenbahnen.

Statistische Nachrichten.

den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ ts a sind in der 30. Jahreswoche von je 1000 Einwohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemervet: in Berlin 42,1, in Breslau 42,9, in Königsberg 34,8, in Cöln 34,9, in Frankfur: a. M. 20,9, in Hannover 26.,2, in Cassel 24,8, in Magdeburg 44 1, in Stettin 46,6, in Altona 25,2 in Straßburg 31,5, in Metz 22,5, in München 32,9, in Nürnberg 25,7, in Augsburg 30,9, in Dres⸗ den 27,8, in Leipzig 31,9, in Stuttgart 25,9, in Braunschweig 31,2, in Karlsruhe 20,0, in Hamburg 23,8, in Lübeck —, in Wien 23,4, in Budapest 34,7, in Prag 26,4, in Triest —, in Krakau 25,2, in Basel , in Brüssel 26,4, in Amsterdam 29,8, in Paris 24,7, in London 25,9, in Glasgow 28,7, in Liverpool 31,9, in Dublin 19,3, in Edinburg 18,3, in Kopen hagen 22,6, in Stockholm 24,1, in Chri⸗ stignia 18,0, in St. Petersburg 30,0, in Warschau 40,0, in Odessa 54,3, in Rom 24,7, in Turin 24,1, in Bukarest 29,1, in Madrid 34,1, in Alexandrien 39,2 Ferner in der Zeit vom 29 Juni bis 5. Juli: in New⸗York 29,8, in Philadelphig 24,6, in Chicago —, in St. Louis —, in Cincinnati —, in San Fran⸗ zisko 22,0, in Kalkutta 25,5, in Bombay 21,5, in Madras 35,3. Beim Beginn und in den ersten Tagen der Berichtswoche herrschten an den meisten deutschen Beobachtungsorten westliche und nordwestliche, in Karlsruhe südwestliche Windrichtungen, die auch in letzterer Station bis zu Ende der Woche vorwiegend blieben. In Heiligenstadt, Bremen und Cöln ging der Wind am 21., in Breslau am 22., in Berlin und München, nach rorübergehendem Wechsel mit östlichen Luftströmungen, am 23. nach Süd und Südwest, drehte aber am Schluß der Woche in Berlin, Bremen und München nach West, in

Gem heitsam

- 8

west. Die Temperatur der Luft war besonders beim der Woche eine niedrige, das Thermometer sank am 21. Juli in Heiligenstadt bis auf 5,4, in Karlsruhe bis auf 7,0 Grad C. Mit dem Umgange des Windes nach Süd nahm die Luftwärme zu, doch blieb der Wochendurchschnitt der Temperatur an llen Stationen um 1 bis 2, in München um fast 3 Grad C. unter der normalen. Regengüsse, besonders um die Mitte der Woche, nach starken Ge⸗ witterentladungen, waren häufig. Der beim Wochenbeginn mäßig hohe Druck der Luft zeigte in den erten Tagen der Woche eine langsame, in der Mitte der Woche eine auffälligere Abnahme; doch stieg das Barometer vom 24. an bis an das Ende der Woche.

Der Einfluß der kühleren Witterung in der Berichtswoche machte sich auf die Sterblichkeit in günstiger Weise kenntlich. Namentlich haben Erkrankungen und Todesfälle an armkatarrben und Brech⸗ durchfällen der Kinder in den meisten größeren Städten wie in Ber⸗ lin, Königsberg, Danzig, Breslau, München, Dresden, Leipzig, Halle, Frankfurt a. O., Hamburg, Hannover, Altona, Cöln, Elberfeld Aachen, Mainz, Metz, Wien, Pest, Prag, Paris, London, St. Pe⸗ tersburg u. A. abgenommen; doch ist das Vorkommen dieser Krankheitsformen in diesen Städten noch immer ein ungewöhnlich zahlreiches oder wie in Stettin, Stuttgart, Augsburg, Magdeburg Braunschweig, Barmen, Düsseldorf, Crefeld, Straßburg, Wars Liverpool, Odessa ein noch etwas häufigeres als in de Aus Leipzig und Aachen wurden je 1, aus Baltimore Orleans je 2 Todesfälle an Cholera nostras gemeldet. lichkeit des Säuglingsalters war demzufolge eine etwas Von 10 000 Lebenden starben Jahr berechnet

U 2. 4 S. 82 3 ; . 2 8 8 in Berlin 273, in München

für die deutschen ad Woche (pro Millen

Divphtherie, alern

2 —2

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in Berlin häufiger.

typhöse Fieber gerufen. So wurden Todesfälle L Breslau, Landshut i. Bavern, Mülhausen i. Th., feld, Haag, Paris, London, Liverpool, Birmingham s hat in und Altona mehr, erlin, Göttingen, leben weniger Opfer gefordert. Die terblichkeit an wurde besonders in Berlin und eine geringere, Königsberg, Danzig, Rostock. Stolp, Greifswald, Paris und Amster⸗ dam eine größere. Typhöse Fieber traten llgemein in b Zahl auf, in Breslau und Neustadt⸗Magdeburg stieg die Sterbefälle. Auch Todesfälle an Flecktyphus kamen nar wenige Malaga 1, aus S Mittheilung Keuchhusten führte Halle mehr, in Magdeburg, Würzburg, Sterbefälle herbei. akute, entzündliche der

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8 2 Hoshraen eschrantte

Lungen und Lungen⸗ führten seltener zum Tode. Todesfälle an Pocken kamen

audenz. Metz, Paris, Liverpool, Stockholm, Venedig, Lissabon zelne, aus Wien, Krakau, Warschau, Turin, Madrid je 2 zur Mel⸗ g. Auch in Prag, Brüssel, London haben die Pockenevidemien nachgelassen, in New⸗Orleans, Kalkutta, Madras jedoch mehr Opfer gefordert. Aus Kalkutta wurden aus der Zeit vom 8.—14. Jur

27u. 52 44

7278* S13IIe an Polg „molbdo E 37 Todesfälle an Cholera gemeldet. In d.S Epidemie In der Zeit vom 26. Juli

ntreich

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

(32. Jahrgangs 1884) des Immtvereins der deut⸗ svereine“ (herausgegeben esammtvereins in 8 1 si dt) wird

erschienenen

j. 31 B 8 zblatts

a. M. Redaktion von Ernst Wörner in De „Geschichte der Herren und Grafen von Heusens Ritsert fortgesetzt. Ferner berichtet Dr. aufgefundenes römisches Militärdiplom (in Vereins zur Erforschung der rheinischen thümer zu Mainz) und Dr. 4 die Münzen von Bergen bei f „bs Der Hauptmann der Artillerie E. Bötticher durch seine Ausland“ („Hissarlik Troja] eine urzeitliche Feuernekropole“) ver⸗ Theorie, behandelt die Frage der„ Glasburgen“, wie man sie dem interessanten Artikel sagt der Verfasser: Er nachgewiesen, daß die dort r begleitenden Umft einzi eranstalteten und oft wiederholten odtenverbrennung gewesen sind in erster Linie Aschenurnen, al ben) in rheinischen Glasburgen n hingestellt bleiben; in den s is Was uns hier i Anordnung von der Glasburgen gleichwie Auch die Mauern von Hissarlik enthielten vertikale Aussp einmündende horizontale Kanäle (Querlöcher, vgl. „Troj Nr. 20), gleich denen, welche st von Cohausen b Streben und ihrer Verankerung . Heizkanäle zum Mauerbrennen; aber dies tigen Mauern sei aur ein geringer Oberbaues, nämlich da, wo tet worden sei, und mehr noch deshal des aus Kalkstein digen Unterbaues, ihres können, da bekanntlich solches nd zerfalle. So sei es natürlich hier geschebe. Thatsache werde aus Tiryns gemeldet. Es könn eine Merhode, Mauern Dauer zu verleihen, Erscheinung handeln, die „eine nebensächliche Folg krande dienenden Feuer gewesen sei.“ Es bedürfe nich dung, daß für Mauern, welche wie die der Glasbu Stein bestehen, die Theorie eines Verfahrens, wo brennen sich entwickelt haben soll, nicht einmal in gung kommen könne. Es bleib so, wenn man nach dem Zw Kanäle bei den Glasbucge Hissarlik frage, nur übrig, auch hier an die Luftzuführung für große, in diesen sogenannten Burgen eingeschlossene Fever zu denken. Die Art der Einschließung dieser Feuer in Hissarlik hat der Verf. im „Ausland“ entwickelt. Die Anlehnung der Scheiter haufen an Mauern, wie man dies noch bei den Römern finde, moge davon übrig geblieben sein, nachdem der Verbrennungsmodus sich geändert habe. In Indien werde n. stoß innerhalb eines Mauervierecks aufgeschichtet. Auch deute gerade de Abdruck der Aeste“ (wie „Troja“ S. 84 beschrieben n 8 der Glasburgen bemerklich se sondern feucht und verwendet worden seien und Abdruck des Holzes darin wie felbstverständlich erscheine, wenn man erwäge, daß der Holzstoß durch diese Lehmwände eingeschlossen wurde. Was die Mauerkonstruktion betr ffe, so entspreche eine Fugenbreite der Ziegel von 2—4 cm ebenfalls mehr dem Streben, dem Feuer auch auf diese . zuzuführen, als sie füͤr Stadt⸗ Haus mau hr issend liemann Lehmmörtel nennt, Asche u. dgl., die sich Steine seien wegen des g In den Zwischenräumen hätten sich mit Leh sscherben und Knochen festgesetzt. Auch dies s für Dr. „Mörtel“. Genug, in Hissarlik könne die Sac gar nicht 1 Was nun unsere Glasburgen betrifft, so scheint dem Verf. die Hopothese von dem Brande eines aus Holz und Stein crrichteten Baues, die schon an der von anderer Seite eingewendeten Intensität der Brandwirkung scheitere, auch darum

noch

oder härteter butt, hätten. Auch

einander gesc 1 und Asch 9

p 1

Breslau, Heiligenstadt und Cöln nach 8

lich, weil es dem in eine Steinmauer eingezwängten Holz an

wel