1884 / 203 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Aug 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der hiesigen Kom⸗ munalverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗ scheine durch Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diesem Anleihescheine sind zehn halbjährliche Zinsscheine bis Schlusse des ausgegeben; die ferneren Zins⸗ werden für fünfjährige Zeitabschnitte ausgegeben werden. von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinszahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig

zum scheine Die Ausgabe einer neuen Reihe

geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflich⸗ tungen haftet die Stadt Konitz mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer veun

(L. 8.) 1 Der Magistrat. 8 (Eigenhändige Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines Magistrats⸗Mitgliedes unter Beifügung ihrer Amtstitel.)

Konitz, den.

Regierungsbezirk Marienwerder.

8 Provinz Westpreußen.

Reih v“ zum Anleiheschein der Stadt Konitz, . Buchstabe. Nr.. .. über Mark Reichswährung zu vier vom Hundert Zinsen über . . Mark. Pf.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe am .. ten. und späterhin die Zinsen des vorbenannten An⸗ leihescheines für das Halbjahr vom .. ten . bis . ten

mit (in Buchstaben) Mark. Pf. bei der Stadt⸗ Kommunalkasse zu Konitz und bei den öffentlich bekannt zu machen⸗ den Einlösestellen in Berlin und Danzig. Konitz, den.. 188 Der Magistrat. (Unterschriften.)

1 Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht

innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. 1 . 3 Anmerkung. Die Namenzunterschriften des Bürgermeisters und der Mitglieder der Schuldentilgungs⸗Kommission können mit Lettern oder Faecesimilestempeln gedruckt werden.

Regierungsbezirk

Provinz Marienwerder.

Westpreußen. 8 Anweisung

zum Anleiheschein der Stadt KFonittz;, Buchstabe Nr.. über Mark Reichswährung.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die .. te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre vom .. ten 188. bis. ten 188. bei der Stadt⸗Kommunalkasse zu Konitz oder bei den öffentlich be⸗ kannt zu machenden Stellen in Berlin und Danzig, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihe⸗

scheins dagegen Widerspruch erhoben wird.

Konitz, den.. t 1 Der Magistrat. 11. 3 (Unterschriften.) 1““ Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und des Magistrats⸗Mitgliedes können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattseite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

ier Zinsschei. ter Zinsschein.

Anweisung.

Justiz⸗Ministerium. 6

Der Rechtsanwalt Dr. jur. Berner zu Elbing ist zum Notar im Bezixk des Ober⸗Landesgerichts zu Marienwerder, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Elbing,

der Rechtsanwalt Eberhardt zu Nordhausen zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Naumburg a./S., mit

Anweisung seines Wohnsitzes in Nordhausen, und

der Rechtsanwalt Hartung in Iburg zum Notar für den Bezirk des Landgerichts zu Osnabrück, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Iburg, ernannt wo

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Die planmäßige 30. Ziehung von 55 Serien der Staats⸗ Prämienanleihe von 1855, welche die am 1. April 1885 mit je 357 halten, wird aam 15. Septemberd. in unserem Sitzungszimmer, eines Notars öffentlich stattfinden.

8. Vormittags 10 Uhr, ra

Die Rummern der gezogenen Serien werden demnächst

durch Zeitungen und Amtsblätter bekannt gemacht. Berlin, den 25. August 1884. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Hering.

Bekanntmachung.

Die am 1. April k. J. zu tilgenden Schuldverschrei⸗ bungen der Staatsanleihen von 1850, 1852 und 1853 werden

am 16. September d. J., Vormittags 11 Uhr,

in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße 93, im Beisein

eines Notars öffentlich durch das Loos gezogen.

Die verloosten Schuldverschreibungen werden demnächst nach den Nummern und Beträgen durch Zeitungen und Amts⸗

blätter bekannt gemacht. Berlin, den 25. August 1884. Hauptverwaltung der Staalsschulden. b Hering.

einzulösenden 5500 Schuldverschreibungen ent⸗

nienstraße 93, in Gegenwart

Bekanntmachungen, die Unfallversicherung betreffend.

Allgemeine Verfügung

zur Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.

Vom 21. August 1884.

Auf Grund des §. 109 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 69) wird Folgendes

8 1. Die in dem gedachten Reichsgesetze ¹ 1) den höheren Verwaltungsbehörden, 2) den unteren Verwaltungsbehörden, 3) den Ortspolizeibehörden zugewiesenen Verrichtungen werden zu 1) von der Regierung, zu 2) von den Fürstlichen Aemtern und den Magisträten, zu 3) von den Fürstlichen Aemtern, dem Fürstlichen Polizei⸗Direktor der Residenzstadt Bückeburg und dem Magistrat in Stadthagen wahrgenommen.

§. 2

Die in den §§. 11 Absatz 3, 35 Absatz 2, 82 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes bezeichneten Strafen fließen in die Kasse der unteren Verwaltungsbehörde, welche dieselbe verfügt hat, die im §. 85 Absatz 2 desselben Gesetzes gedachten Strafen in die Kasse derjenigen unteren Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Bestrafte wohnt. Blückeburg, den 21. August 1884. Fürstlich schaumburg⸗lippische Regierung . Spring.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im Monat Mai dieses Jahres im ersten Jahrgang erschienene erste Heft der Monatsschrift: „Walka Klas. Organ miedzynarodowej socyjalno rewolucyjnej Partyi. Wychodzi razna miesiac. Genewa, w drukarni „Przedswitu“ (imprimerie de J'aurore) Rue Berger 5.“ nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist. Posen, den 25. August 1884. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Wünnenberg. G

Das in der Nacht vom 23. auf 24. August d. Js. in Gemeinden des Regierungsbezirks verbreitete Flug⸗ blatt: „Wie und wen wählen wir bei der nächsten Reichs⸗ tagswahl? Offener Brief eines Kleinbauern an seine

Standesgenossen“, gedruckt in der Genossenschaftedruckerei Hottingen⸗Zürich, wird hiermit auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten. Sppeyer, den 26. August 1884.

Königlich bayerische Regierung der Pfalz, Kammer des Innern.

In Vertretung des Königlichen Regierungs⸗Präsidente b Graf Fugger, Königlicher Regierungs⸗Direktor

Bekanntmachung.

Bei der großen Zahl von Gesuchen um Feie sch fän. für Wagen zu der am 2. k. M. auf dem Tempelhofer Felde stattfindenden Parade hat nur ein Theil derselben nach Maßgabe des Raumes berücksichtigt werden können.

Die bewilligten Karten werden den Antragstellern durch die Post zugestellt. Sie haben Gültigkeit nur für diejenigen Personen, für welche sie ausgestellt sind.

Diejenigen Antragsteller, welchen Karten nicht zugehen, können mit ihren Wagen rechts (westlich) der Tempelhofer Chaussee Aufstellung nehmen, wo ihnen ein Platz angewiesen werden wird, von dem sie das Paradefeld übersehen können. 1

Sie dürfen jedoch die Belle⸗Alliancestraße bis zum Steuerhause nicht befahren, sondern müssen bei der Kreuzberg⸗ straße in die Lichterfelderstraße einbiegen, um durch diese nach dem Exerzierplatz, rechts der Chaussee, zu gelangen.

Weitere Gesuche um Passirscheine können Berücksichtigung nicht mehr finden. Schriftliche Bescheide auf die Gesuche erfolgen nicht, wie überhaupt das Polizei⸗Präsidium sich mit den Antragstellern auf einen Schriftwechsel nicht einlassen kann. ö

Berlin, den 29. August 1884.

Königliches Polizei⸗Präsidiu In Vertretung: Friedheim.

J . 1 Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 35 der

Nichtamtliches. Deutsches Reich. n. Berlin, 29. August. Ueber das

geben worden: Marmor⸗Palais, 11 Uhr Vormittags.

quickend geschlafen. erheblich gefallen.

Ebmeier. Velten.

Graf von Schlippenbach ist vom Urlaub

reuß 8 Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Wil⸗ helm ist heute Vormittag das nachstehende Bulletin ausge⸗

Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Wilhelm hat in der vergangenen Nacht mehrere Stunden gut und er⸗ Körpertemperatur und Pulsfrequenz sind

Der Inspecteur der Kriegsschulen, General⸗Lieutenant

(Allg. Corr.)

Cassel, 28. August. (W. T. B.) Das Konsistorium

veröffentlicht den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Ein⸗

berufung einer Synode, Presbyterial⸗ und Synodalordnung. Der Termin

der Berufung ist noch unbestimmt.

behufs Berathung einer

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 28. August. (Els.⸗

Lothr. Ztg.) Der Metzer Kriegerverein hat sich am 18. August der dankenswerthen Aufgabe unterzogen, die sämmtlichen in der Gegend von Metz belegenen gräber mit Kränzen zuͤ versehen, die theils aus Mitteln des Vereins beschafft, theils von anderen Kriegervereinen, einzelnen Truppenthe ilen, Familien und Personen ihm für diesen Zweck übersandt worden waren. der zum Theil Verein ein Theil der um Metz belegenen Schlachtfelder zugewiesen war. Ueber die Ausführung ist in der „Lothr. Ztg.“ eingehend Bericht erstattet worden. f

Gräber konnte mit Genugthuung konstatirt werden, daß die Gräber sämmtlich gut erhalten und mit Kreuzen, theils aus Eisen, theils aus Holz versehen sind, so daß denselben die äußere Achtung als Grabstätte gewahrt ist. Bei der Schmückung der Gräber wurde ein Unterschied der Nationalität nicht ge⸗ macht, es erhielten vielmehr deutsche wie französische Gräber den gleichen Schmuck.

rieger⸗

Zur Vollbringung hatte der

ziemlich mühevollen Arbeit deren jeder

sich in fünf Kolonnen getheilt,

In Bezug auf den Zustand der

OesterreichUngarn. Wien, 29. August. (W. T. B.)

Das „Fremdenblatt“ sagt anläßlich des dem Deutschen Kaiser im Park von Babelsberg zugestoßenen Unfalles: Den dankerfüllten Kundgebungen, welche aus allen Gauen Deutschlands für die von dem Leben des ehrwürdigen Herrschers glücklich abgewendete Gefahr sich erheben werden, schließen sich gleich uns in Oesterreich⸗Ungarn wohl alle Völker an, die in dem Kaiser Wilhelm den thatenreichen, erhabenen Schirmer des europäischen Friedens verehren.

Arad, 29. August. (W. T. B.) Der Kaiser ist

heute früh zu den Manövern hier eingetroffen. Se. Majestät wurde bei der Ankunft von den Spitzen der Militär⸗, Civil⸗ und kirchlichen Behörden empfangen und von der Bevölkerung mit großem Enthusiasmus begrüßt.

Schweiz. Bern, 28. August. (W. T. B.) Auf das

Gesuch des Staatsraths von Genf um Aufhebung des Beschlusses, durch welchen die Maßnahmen gegen die Cho⸗ lera für Genf in Kraft gesetzt worden waren, beschloß der Bundesrath, da konstatirt sei, daß der Gesundheitszustand in Genf ein befriedigender sei, Genf von der ihm auferlegten Aufgabe zu entlasten, sofern bis Ende dieses Monats keine weiteren Erkrankungen vorkommen.

Belgien. Brüssel, 28. August. (W. T. B.) Das

„Journal de Bruxelles“ veröffentlicht heute wiederum eine Aufforderung an die Katholiken in den Pro⸗ vinzen, am nächsten Sonntag nach Brüssel zu kommen, um der klerikalen Gegenmanifestation beizuwohnen, welche trotz des Verbots des Bürgermeisters an diesem Tage statt⸗ finden soll.

29. August. (W. T. B.) Wie der „Etoile Belge“

erfährt, ist der Minister⸗Präsident Malou nicht unerheb⸗ lich erkrankt.

Großbritannien und Irland. London, 27. August. Am Vorabend der Abreise des Premiers Glad⸗ stone nach Midlothian hat die Regierung einen hochwichtigen Beschluß gefaßt. Ein von den Morgenblättern veröffent⸗ lichtes amtliches Communiqué meldet nämlich: „Genera⸗ Lord Wolseley wird sich unverzüglich nach Egypten be⸗ geben, um das zeitweilige Commando über die militärischen Streitkräfte in diesem Lande zu übernehmen. Die seit einigen Wochen im Gange befindlichen Vorbereitun⸗ gen für die Organisation einer Nilexpedition, im Fall dieselbe für den Entsatz des Generals Gordon und der Garnison von Khartum erforderlich wird, haben große Aehn⸗ lichkeit mit denjenigen, welche im Jahre 1870 für die Ent⸗ sendung der Rothfluß⸗Expedition getroffen wurden. Die Militär⸗ behörden in Egypten haben große Energie in der Durchfüh⸗ rung der aus der Heimath empfangenen Instruktionen ent⸗ faltet, allein die erfolgreiche Leitung der Rothfluß⸗Expedition durch Lord Wolseley hat ihm Erfahrungen geliefert, die im nämlichen Grade kein anderer Offizier besitzt, und es ist für wün⸗ schenswerth erachtet worden, ihn mit der Beaufsichtigung der Maßregeln, die größtentheils auf seinen Rath ergriffen wurden, an Ort und Stelle zu betrauen. Es ist einiger Grund für die Hoffnung vorhanden, daß Major Kitcheners Mission nach Dongola binnen kurzer Zeit die Mittel bieten werde, die Ver⸗ bindung mit dem General Gordon zu eröffnen; allein in Anbetracht des Umstandes, daß die kalte Jahreszeit sich nähert, ist die Regierung der Meinung, daß sie sich ohne Zeitverlust in die Lage versetzen müsse, um ihm Beistand zu leisten, im Fall er außer Stande sein sollte, seine Mission durch andere Mittel auszuführen.“

Frankreich. Paris, 27. August. (Fr. Corr.) „Ré⸗ publique française“ und „Voltaire“ veröffentlichen eine Note, welche die Nachricht dementirt, daß der Conseils⸗ Präsident die Absicht hätte, die Kammern auf den 15. September einzuberufen, um ihnen eine Kreditforderung von 50 Millionen zur Bestreitung der ferneren Expeditions⸗ kosten in China vorzulegen. „Es ist“, so liest man, „in der äußeren Lage keine Aenderung eingetreten, welche eine solche Maßregel rechtfertigen würde. Man wird übrigens begreifen, daß ein solcher Entschluß nur von dem Ministerrath gefaßt werden könnte. Der Beginn der nächsten Session bleibt nach wie vor auf den 15. Oktober festgesetzt.“

Aus dem Bericht des Admirals Courbet geht her⸗ vor, daß entgegen den Depeschen, welche einige Tage vor dem Kampfe abgesendet wurden, das Panzerschiff „Triomphante“ den Fluß Min hinauffahren und an der Beschießung theil⸗ nehmen konnte. Dieses Fahrzeug, kommandirt von dem Linienschiffskapitän Baux, ist ausgerüstet mit 2 Kanonen von 24 cm in Thürmen, 4 Kanonen desselben Kalibers im Kabinenraum, 1 Kanone von 19 und 6 Kanonen von 14 cm. Seine Artillerie hat demnach an der Beschießung und den Verlusten der Chinesen einen mächtigen Antheil ge⸗ habt. Admiral Courbet war während der Operationen auf dem Aviso „Volta“ und nicht, wie bisher gemeldet wurde, auf dem Kreuzer 1. Klasse „Duguay⸗Trouin“, wahrscheinlich, um leichter von einem Orte zum andern gelangen zu können. Der 24. August war theilweise dem Bombardement des Arse⸗

deutschland und der Schweiz hierher zurückgekehrt.

nach Süd⸗

nals gewidmet, am 25. nahmen die französischen Matrosen die

Reparaturen an ihren Schiffen vor, und die Flotte rüstete sich, wenn man englischen Depeschen glauben darf, am 26. zum Angriff auf die Forts des Flußpasses Mingan. Falls diese, wie man vermuthen darf, zur Stunde zerstört sind, so bleiben nur noch die Forts des Passes Kimpai an der Mündung zum Schweigen zu bringen, was leichter sein dürfte, da die vor dem Min liegenden Schiffe dabei behülflich sein werden.

27. August. (Köln. Ztg.) Der erste amtliche Be⸗ richt des Admirals Courbet berührt nur erst den Kampf vom ersten Tage, dem 23. August, bestätigt aber, daß die Artillerie der Franzosen viel stärker als die der Chinesen war. Es war nämlich dem Panzerschiff „Triomphante“ ge⸗ lungen, den Fluß bis zum Arsenal hinaufzufahren und sich an der Vernichtung der chinesischen Flotte und des Arsenals zu betheiligen. Dieses Schiff ist mit sechs Kanonen von 24em, einer von 19 und sechs von 14cm bewaffnet, während der Chinesen größte Kanonen nur 19em hatten. Den Franzosen kam noch zu statten, daß das beste der chinesischen Schiffe, der Yang⸗U, der mit einer Kanone von 19 cm und elf von 16 cm bewaffnet war, gleich beim Beginn des Kampfes von einem der französischen Torpedoschiffe in den Grund ge⸗ bohrt wurde. Den französischen Schiffen, die vor der Cita⸗ delle von Futscheu operirten, sind also nach dem Bericht des Ad⸗ mirals hinzuzufügen: die „Triomphante,“ dann der „d'Estaing,“ Kreuzer zweiter Klasse mit fünfzehn Kanonen von 14 cm, und schließlich der Kreuzer „Villars“ von der nämlichen Stärke wie „d'Estaing.“ Dagegen befanden sich der Kreuzer „Chateau⸗Renaud“ und die beiden Transport⸗Avisos „Drac“ und „Saom“ nicht vor Futscheu, wie man anfänglich gemeldet hatte. Das Torpedoschiff, dessen Maschine von einer chinesi⸗ schen Kugel durchlöchert wurde, ließ der Admiral ins Schlepp⸗ tau nehmen und es wird in Saigun ausgebessert werden. Wie in den amtlichen Kreisen verlautet, sind die Operationen des Admirals gegen die Forts schneller von statten gegangen, als er in seinem Bericht vom 24. voraussah; derselbe soll be⸗ veite heute die letzten Forts am Min zusammengeschossen

aben.

In Marseille sind am 27. August 5 Personen an

der Cholera gestorben. 28. August. (W. T. B.) Ein gestern Abend, 5 Uhr 50 Minuten, abgesandtes Telegramm des Admirals Courbet vom Ming⸗Flusse meldet: Die Operationen gegen den Fluß Mingan sind beendet; alle Batterien des Feindes sind zerstört, alle Geschütze un⸗ brauchbar. Der Angriff auf die Einfahrt zu den Kimpai⸗ Forts hat begonnen. Ein Telegramm der „Agence Havas“ aus Hongkong, von heute Morgen 6 Uhr 25 Min., meldet, daß der französische Konsul und französische Kaufleute am 23. d. M. auf Befehl des Vize⸗Königs aus Kanton vertrieben und in Hongkong angekommen sind. Die Kathedrale in Kanton wurde gestern von Volkshaufen bestürmt. Auf Ersuchen der Konsuln, welche die Bischöfe und Missionäre die Stadt zu verlassen bewogen, waren chinesische Truppen eingeschritten und hatten die Ruhestörer vertrieben.

28. August, Nachmittags. (W. T. B.) In den letzten 24 Stunden sind in Toulon 2, in Marseille 7, in den Departements Hérault 6, in Aude 5 und Ost⸗ pyrenäen 19 Personen an der Cholera gestorben.

28. August, Abends. (W. T. B.) Ein Telegramm des Admirals Courbet, von heute Nachmittag 5 ½ Uhr, meldet: Die Hauptbatterien des Kimpai⸗Forts sind zerstört; gegenwärtig werden die Torpedos beseitigt, welche den Fluß versperrten. 3

„— 28. August, Abends. (W. T. B.) Außer den kürzlich

mit den Marine⸗Transportdampfern nach Tongking ge⸗ sandten 3200 Mann verfügt die Regierung erforderlichen Falls noch über 2500 Mann. Das Journal „Paris“ will wissen: nach der Okkupation von Kelung werde sich Admiral Courbet der Insel Hai⸗Nan bemächtigen. Der „Temps“ erklärt die Nachricht von der bereits erfolgten Okkupation Kelungs für verfrüht; die Okkupation werde erst in einigen Tagen stattfinden. MNiach hier eingegangenen Nachrichten haäben die Garni⸗ sonen von Sontay und Honghoa in Verbindung mit mehreren Kanonenbooten gegen die Banden der Schwarzen Flagge, welche mehrere tongkinesische Dörfer plünderten und deren Einwohner tödteten, ver⸗ schiedene Operationen unternommen und die Banden der Schwarzen Flagge, welche bedeutende Verluste erlitten, in die Berge zurückgeworfen. Der Verlust der Franzosen betrug 4 Todte oder Verwundete. Das Delta befindet sich in Sicherheit. Die Operationen gegen Langson sind wegen der heißen Witterung aufgeschoben worden. General Négrier hat sich auf Phulanggian zurückgezogen und das Hauptquartier nach Bacninh verlegt.

29. August. (W. T. B.) Ein Telegramm der „Agence Havas“ berichtet: Die hier befindlichen Europäer sind bis jetzt nicht im Mindesten beunruhigt worden, dagegen verläßt die durch das Vorgehen der französischen Flotte gegen S erschreckte chinesische Bevölkerung in großer Anzahl die Stadt. Eine von dem gesammten Konsularcorps erlassene Proklamation fordert die einheimische Bevölkerung auf, hier zu bleiben und sich keinen Besorgnissen hinzugeben, da Frankreich gegen Shanghai und Woosung zunächst durchaus nichts vorzunehmen beabsichtige. Den chinesischen Behörden soll, wie es heißt, eine wichtige telegraphische Mittheilung zugegangen sein. Es geht in Folge dessen aufs Neue das Gerücht, daß China sich mit Frankreich gütlich zu einigen wünsche.

Italien. Rom, 28. August. (W. T. B.) Gestern wurden in der Provinz Bergamo 15 Erkrankungsfälle, davon 4 in der Stadt Bergamo, und 13 Todesfälle an Cholera kon⸗ statirt, in Bologna 1 Erkrankungsfall und 2 Todesfälle, in Campobasso 17 Erkrankungs⸗ und 6 Todesfälle, in Cuneo

27 Erkrankungsfälle, davon 26 in Busca, und 21 Todesfälle.

In Spezzia 19 Erkrankungs⸗ und 8 Todesfälle, in Mai⸗ land ein Erkrankungs⸗ und ein Todesfall, in Neapel 3 Todes⸗ fälle, in Parma 2 Erkrankungs⸗ und 5 Todesfälle, in Pisa 8 Erkrankungsfall, in Turin 7 Erkrankungs⸗ und 5 Todes⸗ fälle.

29. August. (W. T. B.) Nach den nunmehr getroffe⸗ nen Bestimmungen wird am 29. k. M. ein geheimes Konsistorium und am 2. Oktober c. ein öffentliches Konsistorium vom Papst abgehalten werden.

Rumänien. Bukarest, 28. August. (W. T. B.) Der König ist heute nach Belgrad abgereist, wo am Sonn⸗ abend früh die Ankunft erfolgen wird. Am Sonnabend und Sonntag gedenkt der König dort zu bleiben und am Montag

hierher zurückzukehren. Am Dienstag will der König Kra jova besuchen.

Süd⸗Amerika. Peru. (W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Lima vom 28. d. gemeldet, daß die unter dem Oberbefehl des Generals Caceres stehenden Truppen in Pilafitta eingerückt, aber nach einem heftigen Gefecht wieder zurückgeworfen worden seien. Aus Rio de Janeiro wird demselben Bureau gemeldet: nach dort ein⸗ gegangenen Nachrichten sei in Lima eine Revolution aus⸗ gebrochen.

Das „Reutersche Bureau“ berichtet aus Lima, vom 28. August Abends, ferner, daß Iglesias einen vollständigen Sieg über Caceres gewonnen und eine große Anzahl Gefangener gemacht habe. Caceres werde jetzt wahrscheinlich Wiederherstellung der Armee im Innern des Landes vor⸗ nehmen.

Asien. China. Shanghai, 28. August. (W. T. B.) Der tatarische General Tschang⸗Schi⸗Tung ist zum ersten Kommissär im Norden und Süden ernannt worden. Li⸗Hung⸗Tschang behält nur den Posten eines Gouver⸗ neurs in Tschilin. Tso⸗Tsung⸗Tang ist zum Ober⸗ Befehlshaber der chinesischen Truppen im Süden ernannt worden.

Ein Telegramm der „Times“ aus Foutschu, vom 28. August 2 Uhr 20 Min. Nachmittags, meldet, daß sämmt⸗ liche Vertheidigungswerke am Min zerstört und die chinesischen Truppen auf der Flucht seien.

Afrika. Egypten. (Allg. Corr.) Dem „Daily Te⸗ legraph“ wird aus Kairo, vom 27. d., gemeldet: General Wood wird heute Abend in Korosko erwartet. Den Aus⸗ weisen des Zollamts bis Ende Juli zufolge ist eine große Abnahme der Einfuhr ersichtlich, und ein noch größerer Ausfall beim Export in Folge der Ankündigung von dem Fallenlassen des Sudan, wodurch der Ausweg des ganzen centralafrikanischen Handels via Tripolis anstatt via Egypten verlegt wird. Alle egyptischen Flußuferstädte sind durch das Aufhören des Sudan⸗Transithandels nahezu ruinirt.

Zeitungsstimmen.

„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ schreibt:

In den Volksblättern Wiens, des übrigen Oesterreichs, auch Bayerns ꝛc. ꝛc., finden wir als stehende Rubrik Betrachtungen etwa folgenden Inhalts: Eine gesegnete Ernte ist eingeheimst; die Folge davon ist ein Herabsinken der Getreidepreise auf ein so niedriges Niveau, daß sich die sprüchwörtlichen „ältesten Leute“ eines gleich tiefen Standes nicht zu erinnern vermögen. Damit wäre nun ja, falls sich die Dinge in der wirklichen Welt, auf dem täglichen Klein⸗ und Krammarkte des praktischen Lebens, so zutrügen, wie es in gewissen Lehrbüchern der Volkswirthschaft steht, daß nach der Theorie sie sich zutragen müßten, sowohl für Produzenten als für Konsumenten ein erwünschter und behaglicher Zustand erreicht. Erstere hätten bei viel Frucht und gleichbleibendem Konsum trotz kleiner Preise ihr Auskommen, Letztere hätten zu erwarten, daß die große Ernte und die kleinen Preise ihnen je nachdem entweder billigere Brot⸗ preise oder größere Brote oder endlich wenigstens eine bessere Qualität desselben verschafften. Im Widerspruche aber mit jener Theorie so sagen jene Blätter des Volkes dort im Süden weiter sehen und hören wir wohl, daß die Getreidepreise auf sozusagen niedrigstem Stande angelangt sind eine Beobachtung, von deren analogem Zutreffen auch für unsere Verhältnisse man sich sehr leicht überzeugen kann, wenn man nur z. B. im Berliner Marktberichte vom letzten Sonnabend bei allen Getreidearten notirt findet: loco flau, Termine flau ꝛc. ꝛc., aber, so berichten jene Blätter weiter, wir haben noch von keiner Seite davon gehört, daß der große Erntesegen und die kleinen Getreidepreise nun auch der großen Masse des verzehrenden Volkes billigeres Brod gebracht hätten. Das Brot, ob es nun Feinbrot oder Schwarzbrot, aus Roggen oder aus Weizen bereitetes sei, ist weder im Preise abgeschlagen, noch im Gewicht aufgeschlagen, ja sogar der Verkaufspreis des Mehls ist im Kleinhandel nach wie vor der gleiche geblieben.

Jene Volksblätter werfen nun die Frage auf, wem denn nun eigentlich der Erntesegen und der billige Preis zu Gute komme, und ergehen sich in wenig schmeichelhaften Bemerkungen über die voll⸗ endete Technik des „volkswirthschaftlich zu so hoher Vervoll⸗ kommnung entwickelten Zwischenhandels“; man behauptet, dieser stecke bei dieser so schließlich für ihn allein erfreulichen Gelegenheit Millionen aus dem Erwerbe des arbeitenden Volkes in seiner Gesammtheit verstanden in die Tasche. Nun meinen aber jene Blätter, es sei ein unerträglicher Zustand, daß der Segen selbst einer so großen Ernte weder dem Landwirthe, dem kleinen und kleinsten natürlich am wenigsten, noch dem Brotkäufer zu Theil werde, da müsse doch auf Abhülfe gesonnen werden, und als Mittel zu solcher wird wir bitten etwaige manchesterliche Leser, nicht vor Schreck in Ohnmacht zu fallen allen Ernstes Rückkehr zu den „mittelalterlichen“ Brottaxen gefordert!

Um nun ab⸗ und unabsichtliche Mißverständnisse auszuschließen, möge ausdrücklich bemerkt sein, daß über die Ersprießlichkeit dieses Rufes nach der Rückkehr zu dem „längst überwundenen“ Zustand des amtlichen Tarwesens für die unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse unsererseits keine Silbe geäußert werden soll; es ist vielmehr ledig⸗ lich die Absicht obwaltend, die sich mit der Vertheuerung des Brotes so eifrig beschäftigenden Kreise zum Studium jener österreichischen und süddeutschen Volksstimmen zu ermuntern und ihnen und ihrer Presse dabei die dringende Bitte ans Herz zu legen, doch freund⸗ Uichft zu untersuchen, ob denn etwa auch bei uns ähnliche Dinge vor⸗ ämen.

Landwirthe, welche man zu dem ihnen ja auch bei uns zu Theil gewordenen Erntesegen beglückwünscht, weisen solche Glückwünsche zurück, indem sie behaupten, die jetzt für sie zu erzielenden Preise deckten kaum das von ihnen zum Einbringen ꝛc. dieser Erntefülle auf⸗ gewendete Arbeitslohn. Diese Behauptung mag für die Allgemein⸗ heit zu weitgehend sein, immerhin aber wird auch für unsere Land⸗ wirthe sich als richtig erweisen, daß die gute Ernte zwar die land⸗ wirthschaftliche innere Lage des einzelnen Betriebes gebessert, daß aber die finanzielle, die volkswirthschaftliche Situation der Landwirthschaft als Gesammtheit wenig dadurch beeinflußt werden dürfte.

Wienn nun unsere manchesterliche Presse und wir legen ihr die Bitte recht dringend ans Herz, sich dieser schönen Aufgabe mit allem Eifer zu unterziehen es sich angelegen sein ließe, jeden ein⸗ zelnen Fall zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, wo sich nachweisen läßt, daß der gewonnene Erntesegen resp. der ihm gefolgte Preis⸗ rückgang für Getreide einen entsprechenden Einfluß auf Brot⸗ preis, Brotgewicht ꝛc. geübt habe, so könnte sie damit sich ein großes Verdienst erwerben. Einmal läge es ja in ihrem eigenen dringenden Interesse, jetzt an der Erfahrung der jüngsten Tage ad oculos zu demonstriren, daß unsere für frühere Zeitabschnitte erbrachten Nachweise, wie wenig Brodpreis, Mehl⸗Engrospreis und Getreidepreis sich in der Praxis von einander abhängig erweisen vielleicht durch seither freiwillig verbesserte Einrichtungen des Ver⸗ kehrslebens und des Zwischenhandels für die Gegenwart nicht mehr zutreffend seien; man würde ja damit den auf freihänd⸗ lerischer Seite so mißliebigen Glauben erschüttern, daß ein so kleiner Preisbildungsfaktor, wie es der Getreidezoll ist, gegen⸗ über den influirenden großen gar nicht in Betracht kommen könne. Dann aber könnte es ja sein, daß, falls wirklich bei uns ähnliche „Verzögerungen“ in der Anschmiegung des Brotpreises an sinkende

Getreidepreise, wie in Oesterreich, sich ergeben sollten, durch auf⸗ merksame Beobachtung und eingehende Besprechung dieser Dinge in der so einflußreichen manchesterlichen Presse dieser Anschmiegungs⸗ prozeß zu Nutz und Frommen des „armen Mannes“ in Etwas be⸗ schleunigt würde, ein Ziel, nach welchem zu streben jene „volksfreund⸗ liche“ Presse sich doch gewiß beeifern wird!

Diejenigen aber, welche entschlossen sind, in der Wahlcampagne den übermüdeten Gaul „Vertheuerung des Brotes durch Getreide⸗ zölle“ zu neuen Anstrengungen anzutreiben, würden, falls die ihnen befreundete Presse sich einmal eingehend an der Hand von That⸗ sachen mit diesen, jedem Brotesser so interessanten Dingen beschäf⸗ tigte, doch vielleicht zu der Erkenntniß gelangen, daß es im Klein⸗ verkehr des täglichen Lebens Dinge giebt, von denen ihre Schulweis⸗ heit sich nichts träumen ließ.

Darum also nochmals an die Manchesterpresse die dringliche Bitte, den Zusammenhang der Preisbewegung für Getreide und Brot bei jetziger fallender Konjunktur durch recht zahlreiche, aber auch gut verbürgte Thatsachen aufklären zu helfen. 8 Die „Rheinisch⸗Westfälische Zeitung“ theilt einen Auszug aus dem Jahresbericht der Handelskammer zu Münster für das Jahr 1883 mit, welcher im Eingange folgen⸗ dermaßen lautet:

8 Der Aufschwung, den die allgemeine Geschäftslage seit mehreren Jahren zu verzeichnen hatte, hat auch im Jahre 1883, was die Textil⸗ Industrie betrifft, Stand gehalten. Die Eisen⸗ und Kohlenbranche hatte sehr über niedrige Preise in Folge Ueberproduktion zu klagen. In der Tertilbranche sind veranlaßt durch die günstige Konjunktur mehrere neue Anlagen und Erweiterungen der bestehenden entstanden und es ist nur zu wünschen, daß eine weise Mäßigung in dieser Beziehung auch hier uns vor den Folgen zu großer Produktion bewahre. Die ausländische Konkurrenz wurde nicht mehr in der früheren Stärke empfunden und erscheint in einigen Industriezweigen ganz zurü gedrängt. Im Inlande sowohl wie im Auslande hat man wieder angefangen nach besseren Fabrikaten zu fragen und dem werthvolleren Materiale, der technisch und künstle⸗ risch vollkommeneren Arbeit den Vorzug vor der billigen und geringen Dutzendwaare zu geben. Wir haben schon in unserem vorigen Jahresberichte darauf aufmerksam gemacht, wie sehr es geboten erscheine, auch für das Deutsche Reich einen Kolonienbesitz zu erwerben. Es gereicht uns demnach zu größter Befriedigung, daß diese Ansicht in immer weiteren Kreisen sich Bahn bricht. Mit großer Freude begrüßen wir das Interesse, welches die Reichsregierung für die Herstellung direkter Dampferlinien nach den größeren Seeplätzen Asiens, Afrika's und Australiens an den Tag legt, sowie die beabsichtigte Ein⸗ richtung von Banken für überseeischen Handel. Durch die Au führung dieser Projekte würde sich nicht nur unser Export heben und der Import erleichtert werden, sondern wir würden auch die ausländische Vermittelung namentlich Englands bei den über⸗ seeischen Geschäften enthehren können und größere Summen, welche für Seefrachten, Provisionen. Assekuranzen, Speditionsgebühren ꝛe, bisher dem Auslande zu zahlen waren, würden dem Inlande zu Gute kommen. Wir zweifeln nicht, daß sich der Reichstag von der Nothwendigkeit und Wichtigkeit der in Aussicht genommenen Ein⸗ richtungen überzeugen und gern der Reichsregierung die Mittel be⸗ willigen wird, welche solche zur Unterstützung der zu errichtenden direkten Dampferlinien nöthig zu haben glaubt. Gewiß würden die zu einem solchen Zwecke verausgabten Summen dem Reiche gute Früchte bringen.

Die „Elberfelder Zeitung“ berichtet:

Nach Ausweis der russischen Handelsstatistik für die ersten fünf Monate des laufenden Jahres partizipirte Deutschland am Export von Rußland mit 67 481 000 Rubeln, am Import nach Rußland mit 75 864 000 Rubeln, was einen erheblichen Ueberschuß zu Gunsten unserer Handelsbilanz ergiebt. Ueberhaupt rangirt Deutschland im russischen Handelsverkehr weitaus in erster Stelle; England, welches in dem Eingangs erwähnten Ausweise die zweite Stelle einnimmt, figurirt gleichwohl im Export von Rußland nur mit 46 890 000, im Import nach Rußland gar nur mit 34 512 000 Rubeln, also mit einer erheblichen Unterbilanz.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 17. August bis inkl. 23. August er. zur Anmeldung gekommen: 177 Eheschließungen, 872 Lebendgeborene, 30 Todtgeborene, 812 Sterbefälle.

In den der „Stat. Corr.“ entnommenen und im den Num⸗ mern 128, 137 und 145 d. Bl. abgedruckten Artikeln über die Finanzlage der preußischen Gemeinden sind dadurch einige falsche Zahlenangaben entstanden, daß die Gemeindeabgaben der Stadt Remscheid pro 1883/84 durch ein Versehen der Orts⸗ bezw. Bezirksbehörde um 394 103 zu hoch angegeben wurden. Es betragen demnach die Gesammteinnahmen der Stadt⸗ und Land⸗ gemeinden des preußischen Staats (ausschließlich der Gutsbezirke) nur 353 682 598 ℳ; an direkten Steuern erhoben die Gemeinden nur 166 574 (64 ℳ, nicht 166 968 167 Die Gesammteinnahmen der Städte belaufen sich auf 252 485 707 ℳ, nicht auf 252 879 810 ℳ; auf den Kopf der Bevölkerung betragen die Gesammt⸗ einnahmen in den Städten 26,67 nicht 26,71 ℳ. Die Einnahme aus direkten Steuern beträgt in den Städten 103 769 484 ℳ, nicht 104 163 587 Unter den Städten, welche die höchsten Ge⸗ meinde⸗ und Korporationsabgaben zahlen, kommt „Remscheid“ in Wegfall. Die Gemeindeabgaben haben sich von 1880/81 bis 1883,84 um 12 341 340 oder pro Kopf um 0,50 ℳ, nicht aber um 12 735 443 resp. 0,52 pro Kopf vermehrt; bei den Stadt⸗ gemeinden beträgt diese Steigerung 8 344 944, nicht 8 739 047 ℳ. 8,4 nicht 8,8 % und 0,89 nicht 0,93 pro Kopf.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von dem bereits wiederholt besprochenen Werk: „Die Gesetzgebung des Deutschen Reichs von der Grün⸗ dung des Norddeutschen Bundes bis auf die Gegenwart“, mit Erläuterungen und Registern herausgegeben von B. Gaupp, Geh. Regierungs⸗Rath, Landrichter, R. Koch, Kaiserlich Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath, W. Neubauer, Ober⸗Landesgerichts⸗Rath, W. L. Solms, Ober⸗Corps⸗Auditeur, R. Spdow, Ober⸗Postrath, W. Turnzu, Kammergerichts⸗Rath, F. Vierhaus, Landrichter; Verlag von J. Guttentag (D. Collin) in Berlin und Leipzig erschien soeben die vierzehnte Lieferung. Dieselbe bringt u. A. Folgendes: Uebereinkunft mit Belgien wegen der Wilhelm⸗Luxemburg⸗Eisenbahnen; Handelsvertrag mit Persien vom 11. Juni 1873; Vorschriften über die Registrirung und die Bezeichnungen der Kauffahrteischiffe vom 13. November 1873; Impfgesetz vom 8. April 1874; Reichs⸗Militärgesetz vom 2. Mai 1874 nebst dem dasselbe abän ernden Gesetz vom 6. Mai 1880: Gesetz über die Presse vort 7. Mai 1874; Strandungs⸗ ordnung vom 17. Mai 1874 nebst der Instruktion des Reichskanzlers vom 24. November 1875; Eisenbahn⸗Betriebsreglement vom 11. Mai 1874 nebst sämmtlichen Abänderungen und den Erlassen des Reichs⸗Eisenbahn⸗Amts sowie die im Anschluß an dasselbe ergangenen Bestimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen vom 13. Juli 1879; Vertrag mit der Schweiz wegen Auslieferung der Verbrecher vom 24. Januar 1874.

—,Niederdeutsche Denkmäler“, herausgegeben vom Verein für niederdeutsche Sprachforschung. Band IV: „Valentin und Namelos“ (die niederdeutsche Dichtung, die hochdeutsche Prosa, die Bruckstücke der mittel⸗niederländischen Dichtung) nebst Einleitung Bibliographie und Analyse des Romans „Valentin und Orson“, von W. Seelmann. Norden und Leipzig, Diedrich Soltau's Verlag, 1884. Pr. 5 Dieser neueste Band der „Niederdeutschen Denkmäler“ bietet eine durch Vergleichung der beiden besten Handschriften, der Stockholmer und der Ham⸗