Stettin, 8. September. (W. T. B..)
Getreidemarkt. Weizen flau. lovco 136,00 — 150.70, pr. September-Oktober 148,00, pr. April-Mai 161,50. Boggen matt, loco 124.00 — 130.00, pr. September-Oktbr. 132,50, pr. April-Mai 134,50 Rübb) geschäftslos. pr. Sept.-Oktober 51,50, vr. April- Mai 52 50. spiritus behauptet, loco 48,90, pr. September 48,70. pr. September-Cktober 48,50, per April-Mai 47,90. Petroleum
loco 8.10. Posen, 8. September. (W. T. B.)
Des katholischen Festtages wegen findet heute kein Markt“
statt.
Breslau, 9. September. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Sspiritus pr. 100 Liter 100 % per September 47.00., do. pr. September-Oktober 46,70, do. pr. April-Mai 46,00. Weizen pr. September 155. Roggen pr. Sep- tember0ktober 129, do. pr. November-Dezember 126,00, per April- Mai 130 00. Eüböl loco September-Oktober 51,50, do. pr. Oktober- November —, do. pr. April-Mai 51,75. Zink: umsatzlos. — Wetter: Schön.
Cöln, 8. September. (W. T. B.)
Goetreidemarkt. Weizen loco hiesiger 16.50, fremder 17 00, pr. November 15.45, pr. März 16 35. Roggen loco biesiger 13.75, pr. November 13 45, pr. März 13.80 flafer loco 13,50 Küböl loco 28.80. ner Oktober 27,80, pr. Mai 27.80.
Eremen, 8 September. (W. T. B.)
Petroleum (Schlassbericht) ruhig. Standard white loce 7,70, pr. Oktober 7.70, pr. November 7,80, pr. Dezember 7,90, pr. Januar 8,00. Alles bezahlt.
Hamburg, 8. September. (W. T. B.) “
Gotreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine matt. pr September-Oktober 147,00 Br., 146,00 Gd., pr. Oktober- November 148,00 Br. 147,00 Gd., Roggen loco unverändert, auf Termine matt. pr. September-Oktober 119,00 Br., 118.00 Gd. pr. Oktober-November 118,00 Br., 117.00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl fest, loco —, pr. Oktober 53. Spiritus matter,
pr. September 38 Br., pr. Oktober-November 38 Br., pr. No- vember-Dezember 37 ¾ Br., pr. April-Mai 38 Br. Kaffee ruhig, Umsatz 2500 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loco 7,85 Br. 7,80 Gd., per September 7,70 Gd., pr. Oktober-Dezember 7,90 Gd. — Wetter: Veränderlich. Amsterdam, 8. September. (W. T. B.) September. (W. T. B.)
Bancazinn 51 ½.
Amsterdam, 8. 1
Getreide markt (Schlussbericht). Weizen auf Termine
niedriger, pr. Novbr. 211. Roggen loco niedriger, auf Termine nnverändert, pr. Oktober 152, pr. März 152. Raps pr. Herbst 323 Fl. Rüböl loco 31, per Herbst 31, pr. Mai 314. Antwerbpen, 8. September. (W. T. B.) Petrolenmmarkt (Schlussbericht). Raffinirtes. Type eiss, loco 19 v⅜ bez. und Br., pr. Oktober 19 ½ Br., pr. November 19 8⅜˖ Br, pr. November-Dezember 19 ¾ Br. Ruhig.
Antwerpen, 8. September. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen weichend. Roggen vernachlässigt. Hafer flau. Gerste ruhig.
London, 8. September. (W. T. B.)
Havannazucker Nr. 12 14 ½ nom, Rüben-Rohzucker 12 ¾ träge. An der Küste angeboten 8 Weizenladungen. — Wetter: Bewölkt.
London, 8. September. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Englischer Weizen ruhig, feiner zu vollen Preisen gehandelt, fremder träge, Ver- käufer geneigt nachzugeben, angekommene Ladungen ohne Nach- frage. Mebl williger, Hafer ½ sh., Erbsen 1 sh. höher als ver-
angene Woche, Gerste und russischer Hafer ruhiger, übrige rtikel stetig.
Liverpool, 8. September. (W. T. B.)
Baumwoll e. (Schlussbericht.) Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Unverändert. Middl. ameri- kanische Oktober-November-Lieferung 6 22 d.
Ulasgow, 8 September. (W. T. B.)
Roheisen, Mixed numbors warrants 41 sh. 5 ½ d. bis 41 ⅔ sh.
Paris, 8. September. (W. T. B.)
Oktober 21,00, pr. November-Dezember 21,00, pr. November- Februar 21.10. Mehl 9 Marques behauptet. pr. Sept. 43 30, pr. Oktober 43,30, pr. November-Dezember 44,00, pr. Nov.-Februar 43,60. Rüuböl fest pr. September 65,25, pr. Oktober 66,00, pr. Novembr-Dezbr. 67,00, pr. Januar-April 68,25. Spiritus steigend, pr. September 43,25. pr. Oktober 44,00, pr. November-Dezember 44,50 pr. Januar-April 45,50.
Paris, 8. September. (W. T. B.)
Rohzucker 880 fest, loco 35,75 à 36,00. Weisser Zucker behauptet. Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. September 42,25, pr. Okto- ber 41,80, pr. Oktober-Januar 42,10, pr. Januar-April 43,00.
New-Nork, 8. September. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 10 ¼, do. in New- Orleans 10 ⅛. Raff. Petroloum 70 % Abel Test in New-York 7 ⅞ Gd., do. in Philadelphia 7 ¾ Gd., rohes Petrolenm in New-York 6 ⅞, do. Pipe line Certiicates — D. 76 ⅞ C. Mehl 3 D. 20 C. Rother Winterweizen loco — D. 88 C., do. pr. September — D. 86 ⅞ C., do. pr. Oktober — D. 87 ⅞ C., do. pr. November — D. 88 ⅛ C. Mais (New; 67. Zucker (Fair refning Muscovades) 4,70. Kaffee (fair Rio-) 10,05. Schmalz (Wilcox) —, do. Fairbanks 8,00, do. Rohe & Brothers 8,00. Speck 10 ½. Getreidefracht 1.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-Vieh- hofs vom s. Septbr. 1884. Auftrieb und Marktpreise (nach Schlachtgewicht).
Rinder. Auftrieb 2721 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg). I. Qualität 120 — 130 ℳ. II. Qualität 92 — 100 ℳ, III. Qualität 80 — 86 ℳ, IV. Qualität 70 —- 78 ℳ
Schweine. Auftrieb 7977 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklenburger 102 — 104 ℳ, Laundschweine a. gute 92 — 100 ℳ, b. geringere 86 — 90 ℳ, Bakony 96 — 98 ℳ, Russen 80 — 100 ℳ, Serben — ℳ
Kälber. Auftrieb 1188 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg) I. Qualität 0,96 — 1,10 ℳ. II. Qualität 0,80 — 0,92 ℳ
Schafe. Auftrieb 13 504 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität — ℳ, II. Qualität 0,76 — 1,06 ℳ
Berlin, 8. September. (Bericht über Provisionen von Gebr. Ganse). Butter: Die Stimmung zeigt sich dem Artikel günstiger als die thatsächliche Bedarfsfrage einstweilen Veran- lassung dazu bietet. Obwohl das Geschäft sich in der vergangenen Woche einer besseren Kauflust erfreure, stellten sich doch den Versuchen. zur Durchholung besserer Préise grosse Schwierig- keiten entgegen. die in der allgemein abweichenden Beschaffenheit der Qualitäten und dem damit verbundenen schnelleren Placirungs- trieb, wirksame Unterstützung fanden. Notirungen (hiesige Ver- kaufspreise): Feine und feinste Mecklenburger. Ostpreussische, Priegnitzer Butter 115 — 120 ℳ, II. Qualitäten 105 — 115 ℳ, feine Amts- und Pächter-Butter 100 — 115 ℳ, gestandene Butter von grossen Stellen 95 — 105 ℳ, Pommersche 90 — 95 ℳ, Preussische, Litthauer 85 — 95 ℳ. Netzbrücher Niederunger 80 — 95 ℳ, Bayerische Sennbutter 105 — 110 ℳ, Bayerische Landbutter 75 — 85 ℳ, Hessische, Thüringer 85 — 95 ℳ, Schlesische 85 — 95 ℳ, Böhmische, Mährische 75 — 80 ℳ. Galizische 70 ℳ, Bayerische Schmelzbutter, garantirt rein, 100 ℳ, Margarinbutter 56 — 65 ℳ — Schmalz erfreute sich einer guten Bedarfsfrage bei fester Tendenz. Notirungen: Choice-Steam 47 ℳ, Schaefer, Wilcox 47 ½ — 48 ℳ. Fairbank 47 — 48 ℳ 17 % Tara franco Berlin verzollt, Hamburger Stadtschmalz 50 ℳ
Berlin, 7. September. (Original-Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gerichtlichem Taxator. Preise verstehen sich pro 100 kg bei grösseren Posten frei hier.) Im Metallmarkt ist nichts ver- ändert, die Umsätze sind dem Bedarf angemessen leidlich gut und Preise halten sich. Roheisen still bei nominellen Notirun- gen; es gelten beste Marken schottisches 7,20 à 7,60, englisches Nr. 3 5,75 à 5,80 und deutsches Giessereieisen I. Qualität 7,20 à 7,50. Eisenbahnschienen zum Verwalzen 6,40 à 6,50, zu Bauten in ganzen Längen 8,00 à 8,10. Walzeisen 11,00 Grund-
preis ab Werk. Kupfer ruhig. englisches und amerikanisches
(122,00 à 125,00, Mansfelder 124,50 4 125,00. Zinn unver-⸗ ändert, Banca 176,00, Austral 172,00. Zink ohne Umsatz, 29,50 à 30,50. Blei still, 22,00 à 22,50. Kohlen und Koks unverändert, Schmiedekohlen bis 45,00 pro 40 hl. Schmelzkokz 1,90 à 2,10 pro 100 kg.
Eisenbahn-Einnahmen. G Aussig-Teplitzer Eisenbahn. Im August cr. 287 485 Fl. — 38 868 Fl.) Oesterrelchische Local-Eisenbahn. Im Angust er. 45 021 Fl. (— 6502 Fl.), bis ult. August cr. 360 776 Fl. (◻ 44 691 FI.) Generalversammlungen.
15. Septbr.
Sesellschaft, C. P. Bönicke. Gen.-Vers. zu Luckenwalde. Sächsische Dampfschiffs- und Maschinen-Bau- anstalt. Ausserord. Gen.-Vers. zu Dresden. Aktien-Gesellschaft für chemische Industrie zu Schalke. Ausserord. Gen.-Vers. zu Cöln.
Ord, und ausserord.
Wetterbericht vom 9. September 1884, 8 Uhr Morgenn.
Barometer auf
; 0 Gr. u. d. Meeres- Statione n. spfegel reduc. in
MRillimeter.
762 763 763 764 766 763 766
Temperatur
wincd. Wetter. in ° Celsius
Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda MHoskau .. Cork, Queens- 0o BE Helder.. “ Hamburg.. Swinemünde Neufahrwaas. Memel.
321,181H MHünster.. Karlsruhe .. Wiesbaden. München.. Chemnitz.. BSII Breslan
N
wolkenlos wolkig
halb bed.
766 770 765 763 NNO 762 WNW 765 880 766 WNw 769 80
768 NW
766 Wsw
768 sSW
767
768
766
765
767
761 0
764 0
Regen Dunst ¹) wolkenlos bedeckt bedeckt Dunst bedeckt²) wolkenlos bedeckt Dunst wolkig bedeckt bedeckt wolkig ³) wolkig halb bed. wolkenlos halb bed.
—
C0Cdo Chd
— —
SSW W
—sbo bo e⸗
1) Seegang mässig. 2²) Nachts Thau. ³, Dunst.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nerdeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostprenssen. 3) Mittel- enropa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Groppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.
Uebersicht der Witterung.
Die gestern erwühnte Depression ist über den britischen Inseln noch erkennbar, jedoch scheint sich dieselbe rasch auszu- füllen. Ein Luftdruckmaximum von über 770 mm liegt über Westfrankreich. Bei meist schwacher Luftbewegung aus vorwie- gend südwestlicher bis nordwestlicher Richtung ist das Wetter über Centraleuropa veränderlich und ausser im Nordosten ziemlich kühl. Königsberg hatte am Nachmittag Gewitter.
Deutsche Seoewarts.
Luckenwalder Tuch- und Buckskin-Fabrik, Aktlen-
Produnktenmarkt. Theater
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗
haus. 170. Vorstellung. Der fliegende Holländer.
Romantische Oper in drei Akten von Richard Wag⸗ ner. (Fr. Sachse⸗Hofmeister, Hr. Betz, Hr. Roth mühl, Hr. Fricke.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 172. Vorstellung. Auf Begehren: Der Störenfried. Lustspiel in 4 Akten von R. Benedix. Anfang 7 Uhr
Donnerstag: Opernhaus. 171. Vorstellung. Das goldene Kreuz. Oper in 2 Akten, nach dem Fran⸗ zösischen von H. S. v. Mosenthal. Musik von Ignatz Brüll. Tanz von P. Taglioni. (Frl. Beeth, Frl. Horina, Hr. Ernst, Hr. Krolop, Hr. Schmidt.) Zum Schluß: Nurjahd. Ballet in 2 Akten von Charles Guillemin. Musik von Oscar Eichelberg. Anfang 6 ½ Uhr.
Schauspielbaus. 173. Vorstellung. Neu ein⸗ studirt: Phädra. Trauerspiel in 5 Akten. Musik von W. Taubert.
Besetzung: Theseus. König von Athen, Hr. Bern⸗ dal. Hippolyt, Sohn des Theseus und der Ama⸗ zonen⸗Königin Antiope, Hr. Ludwig. Pirithous, Sohn des Zeus und der Dia, Hr. Müller. Aricia, aus dem Stamme der Pallantiden, welcher früher über Athen herrschte, Frl. v. Hausen. Minos, König von Kreta, Hr. Kahle. Phädra, Ariadne, Töchter des Minos und der Pasiphas, einer Tochter Apollos, Frl. Schwartz, Frl. Meyer. Oenone, Fr. Breitbach. Der Oberpriester der Venus, Hr. Krause. Der De⸗ march von Athen, Hr. Plaschke. Bürger von Athen, Hr. Schwing, Hr. Siegrist. Ein Diener, Hr. Land⸗ wehr. Ein junger Fischer, Hr. Michaels.
Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater.
Diana. Donnerstag:
langweilt.
Mittwoch: Donna
Die Welt, in der man sich
Wallner-Theater. Mittwoch(letzte Woche der Aufführungen): Zum 32. Male: Hotel Blanc⸗ mignon. Lustspiel in à3 Akten von Franz von Schönthan.
Victoria-Theater. ⁄Mittwoch: 11. Gastspiel des Herzogl. Meiningenschen Hoftheaters. Zum 4. M.: Die Hexe. Trauerspiel in 5 Akten von A. Fitger. Kassenöffnung 6 Uhr, Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: 12. Gastsv. des Herzogl. Meiningenschen Hoftheaters. Zum 5. Male: Die Heer.
Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater.
Mittwoch: Die Fledermaus. Operette in 3 Akten. Musik von Joh. Strauß. D ꝛstag: Der Bettelstudent.
— —
— --— ——
Weizen bebauptet pr. Sept. 20.90. pr.
Residenz-Theater. Direktion: A. Anno. Mittwoch: Zum 12. Male: Ein Skandal. Schau⸗ spiel in 4 Akten von Otto Benzon. Hierauf: Zum 12. Male: Die Welt, in der man sich nicht langweilt. Lustspiel in 1 Akt von Edouard Pailleron. Anfang 7 Uhr.
S8— E
Kroll's Theater. Mittwoch: Undine. Ro⸗ mantische Zauberoper in 4 Akten von Lortzing.
Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor⸗ stellung, Abends, bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens, großes Doppel⸗Concert. An⸗ fang 5 ½ Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Donnerstag: Vorletztes Auftreten der Signora Alma Fohström und der Herren Anton Schott und Adolph Robinson. Margarethe.
Billets und Abonnementsbillets à Dtzd. 9 ℳ sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.
Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Letzte Extra⸗Vorstellung zu halben Kassenpreisen (I. Parquet 1 ℳ u. s. w.). Auf Verlangen: Dorf und Stadt. Schauspiel in 2 Abtheilungen u. 5 Akten von Char⸗ lotte Birch⸗Pfeiffer. (Lorle: Frl. Lehmann vom Hof⸗ theater zu Dresden, als Debüt.)
Im Sommergarten: Concert, Pylophon⸗Virtuosen, Sängergesellschaften. Um 9 Uhr: Vollständige brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 ₰.
„Donnerstag u. folg. Tage: Buchholzen’s. Volks⸗ stück in 4 Akten von Leon Treptow.
— — —
Walhalla-Gperetten-Theater. Nur noch 3 Wiederholungen. Mittwoch: Zum 299. Male: Nanon. Operette in 3 Akten frei nach dem Lust⸗ spiele der Herren Theaulon und d'Artois von F. Zell und Rich. Genée, Musik von Rich. Genée.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Flora Müller mit Hrn. Pastor Dr. Otto Märker (Brandenburg a. d. H.). — rl. Elsbeth Edle v. d. Planitz mit Hrn. Lieut. Wolfgang v. Pachelbl⸗Gehag (Potsdam). — Frl. Benita von Pistohlkors mit Hrn. Gustav Baron Wolff (Kalnemoise i. Livland). — Frl. Wanda v. Studnitz mit Hrn. Premier⸗Lieutenant à la suite von Jagwitz (Eisenach — Bensberg).
Verebelicht: Hr. Clemens Vonessen mit Frl. Maria Zenzes (Rellinghausen).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Steuer⸗Insp. Hiller (Saarburg i. Lothr.). — Hrn. Oberförster Rahm (Groß⸗Okonin b. Frankenfelde). — Hrn. Leonh. Graf v. Schwerin (Hildesheim). — Hrn. Kapt.⸗Lieut. Herbing (Wilhelmshaven). — Hrn.
Major C. Poten (Grimma). — Eine Tochter: Hrn. Premier⸗Lieutenant v. Puttkamer (Posen). — Hrn. Dr. med. Conrad (Züllichau). — Hrn. Prof. Dr. E. Wizemann (Stuttgart). — Hrn. Forstmeister Godbersen (Stettin). — Hrn. Polizei⸗ Lieutenant Feist. — Hrn. Hauptm. und Comp.⸗ Chef Frhrn. v. Falkenstein (Potsdam). Gestorben: Hr. Dr. phil. Ludw. Moll (Glogau). — Hr. Justizrath Dr. Carl Gerding (Celle). — * wö g. D. Rich. Leop. Zimmer (Vor⸗
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[40189]
Auf Antrag der Gemeinde Neustadt, welche glaub⸗ haft gemacht hat, daß derselben das Eigenthum an einer Angerfläche von 2,19 Ar im hiesigen Gemeinde⸗ bezirke zwischen der Kurhausstraße, der Radau, H. H. Meier, Rautmann und Eicke belegen, zusteht, werden gemäß §. 23 der Grundbuchordnung, §§. 823 ff. der C. P. O. und §. 7 des Gesetzes vom 1. April 1879, Nr. 12 der Gesetz⸗ und Verordnungs⸗Samm⸗ lung alle Diejenigen, welche Rechte an dem bezeich⸗ neten Angerstuͤcke zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens am
Freitag, 17. Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr,
hier anzumelden und zwar unter dem Rechtsnach⸗ theile, daß nach Ablauf der Frist die Gemeinde Neustadt als Eigenthümerin in das Grundbuch ein⸗ getragen werden wird und daß, wer die ihm ob⸗ liegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Rich⸗ tigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann.
Harzburg, 23. August 1884.
1 Herzoaliches Amtsgericht.
Thielemann. [40177]
Auf den Antrag der Wittwe des Kaufmanns Korn, Henriette Theodore Clara, geb. Meyer, des Rentners Fritz Schrader und des Wegewärters Heinrich Mull hierselbst sind:
1) der Verlassungsschein vom 11. Oktober 1849 und die Dokumente vom 27. März 1863 und 8. Oktober 1874, Inhalts derer der Buch⸗ druckereibesitzer Johann Stephan Theodor Meyer gegen Verpfändung des Nr. 286 am Ziegenmarkte gelegenen Hauses und Hofes sammt Seiten⸗ und Hintergebäude, dabei be⸗ findlichem Garten Nr. 434 und übrigem Zu⸗ behör 2459 Thlr. 14 Ggr. 6 Pf. der Henriette Theodore Clara Mexyer schuldet, der Kaufbrief vom 1. Mai 1873, laut welches der Restaurateur Friedrich Watermeyer gegen Verpfändung des Nr. 149 an der Schüͤtzen⸗ straße gelegenen Hauses und Hofes ursprünglich 8500 Thlr., jetzt nur noch 4000 Thlr., dem
Christoph Friedrich Julius Schrader uldet,
3) der Hypothekenbrief vom 31. Januar 1879 und die Schuldurkunde vom 4. Juli 1878, laut welcher der Schuhmachermeister Ferdinand Stansch gegen Verpfändung des auf der Hohen⸗ thorfeldmark Blatt II. Nr. 84a. gelegenen Theilgrundstücks zu 18 ar 35 qm sammt darauf befindlichem Wohnhause Nr. 4673, Grundbuch Bd. 68 S. 76, dem Wegewärter Heinrich Mull
. 1000 ℳ schuldet, für kraftlos erklärt. Braunschwelg, 30. Augaust 1884. Herzogliches Amtsgericht. L. Rabert.
nnss Heffentliche Zustelunn.
Zufolge einer vor dem Kgl. Notär Werner in Neustadt unterm 29. September 1855 errichteten Obligation schulden Jacob Asel, Taglöhner auf dem zur Gemeinde Elmstein gehörigen Harzofen wohn⸗ haft, und dessen Ehefrau Elisabetha, geborene Merk, unter solibarischer Verpflichtung, an die protestan⸗ tische Pfarrwittwenkasse der Pfalz zu Speyer den Kapital⸗Restbetrag von 257 ℳ 14 ₰, nebst Zinsen von Martini 1882 an.
Die genannte Gläubigerin, vertreten durch ihren Rechner Johann Adam Fehl, Kgl. Konsistorial⸗ Kanzlisten in Speyer wohnhaft, kündigt nun den. Kindern und Erben des genannten, jetzt verlebten Schuldners Jacob Asel, namentlich der Susanna. Asel, Dienstmagd, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, den oben bezeichneten Kapital⸗Restbetrag auf, mit der Aufforderung, binnen drei Monaten von Zustellung des Gegen⸗ wärtigen an, dem genannten Rechner der Gläubigerin das Restkapital sammt allen fälligen und rückstän⸗ digen Zinsen nebst Kosten bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung zurückzuzahlen.
Durch Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Speyer vom heutigen Tage wurde auf Ansuchen der ge⸗ nannten Gläubigerin die öffentliche Zustellung vor⸗ erwähnter Kapitalaufkündigung an die abwesende Tochter und Miterbin Susanna Asel bewilligt und wird demgemäß gegenwärtiger Auszug veröffentlicht.
Speyer, am 6. September 1884.
Der Gerichtsschreiber am Kgl. Amtsgerichte: Raquet, Kgl. Sekretär.
[40186] Bekanntmachnng.
Obwohl aus nichtigen Gründen, verweigern nach thatsächlicher Auflösung der Firma H. Müller & Co. hier Mittheilhaber die Löschung der Firma⸗ im Handelsregister.
Ich erkläre, als Mitgesellschafter, daß ich für ferner etwa unter der Firma H. Müller & Co. etwa contrahirt werdende Verbindlichkeiten in keiner Weise aufkomme.
Schmölln, den 8. September 1884.
“ 8 ö“
s⸗Anzeiger
4 9 56 8
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
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Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe-
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Reichskanzler und Präsidenten des Königlichen Staats⸗Ministeriums, General der Kavallerie Fürsten von Bismarck den Orden pour le mérite mit Eichenlaub zu v“ 11A14X“
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der von des Fürsten zu Waldeck und Pyrmont Durchlaucht ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Militär⸗Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Major Freiherrn Senfft von Pilsach, Ersten Adjutanten des Chefs der Landgensd'armerie, und dem Hauptmann von Kalckreuth, Zweiten Adjutanten des Chefs der Landgensd'armerie; sowie des Militär⸗Verdienstkreuzes dritter Klasse: dem Zahlmeister Pfeiffer vom Corpsstabe der Land⸗ gensd'armerie.
Deutsches Reich.
In Hamburg wird am 22. d. Mts. mit einer See⸗
steuermanns⸗Prüfung begonnen werden.
Bekanntmachung.
Am 15. d. M. werden im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Cöln (linksrheinische) die Heltestellen Moselweiß der Moselbahn — zwischen Coblenz Mosel und Güls — und Deimlinger Mühle der Eifelbahn — zwischen Auw und Cordel — für den Personenverkehr, vor⸗ läufig ohne Gepäckbeförderung, eröffnet.
Berlin, den 9. September 1884. 8 In Vertretung des ö des Reichs⸗Eisenbahnamts “ 8* 8 8 0 1 P. 8 8 ““
v161111XXAX“X“ Am 15. d. M. wird im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Berlin die 12,82 km lange Bahnstrecke Torgelow —Ueckermünde, Fortsetzung der Bahnstrecke Jatznick — Torgelow, mit den Haltestellen Eggesin und Hoppen⸗ walde, sowie der Station Ueckermünde für den Personen⸗, Gepäck⸗ und Güterverkehr eröffnet. Berlin, den 9. September 1884. In Vertretung des a r des Reichs⸗Eisenbahnamts: 8 2
8
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kurhaus⸗Restaurateur Heinrich Kahl zu BadzEms
das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.
Auf Ihren Bericht vom 19. d. M. will Ich den anbei zurückerfolgenden Vierten Nachtrag zum Statut des neuen landschaftlichen Kreditvereins für die Provinz Posen vom 13. Mai 1857 und zum Zweiten Regulative vom 5. Novem⸗ ber 1866, betreffend die erweiterte Wirksamkeit des Vereins, sowie zur revidirten Taxvordnung vom 15. Mai 1871, sowie das Reglement, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Beamten des neuen landschaftlichen Kreditvereins für die Provinz Posen, hierdurch genehmigen. Dieser Erlaß ist mit den Anlagen im gesetzlichen Wege zu veröffentlichen.
Schloß Babelsberg, den 27. August 1884.
Wilhelm. Lucius. Friedberg. An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und an den Justiz⸗Minister.
Vierter Nachtrag
um Statut des neuen landschaftlichen Kreditvereins für die Provinz
osen vom 13. Mai 1857 und zum Zweiten Regulativ vom 5. November
1866, betreffend die erweiterte Wirksamkeit des Vereins, sowie zur revidirten Taxordnung vom 15. Mai 1871.
16 1) Der Abschnitt 2 des §. 1 des Statuts vom 13. Mai 1857 88 der §. 1 des Dritten Nachtrages vom 28. April 1879 wird dahin abgeändert: “ 2) Der Werth des Gutes muß nach den maßgebenden Tarxgrundsätzen des Vereins mindestens 4000 ℳ betragen. 2) Der Abschnitt 1 im §. 3 des Statuts vom 13. Mai 1857 erhält folgenden Zusatz: Be“ 8 K. n, welche den Betrag von 100 ℳ nicht übersteigen,
dürfen in baarem Gelde deponirt werden, auf dessen Ver⸗ zinsung jedoch der Deponent keinen Anspruch hat. 1 8 3) Der Zweite Nachtrag zu dem Statut vom 13. Mai 1857 VII zu §. 21 erhält folgenden Zusatz: . Nach Ablauf eines Vierteljahres, von der Verfallzeit ab gerechnet, also mit dem 1. Oktober bezüglich mit dem 1. April, tritt die Verbindlichkeit der Landschaft ein, dem Inhaber des gekündigten Pfandbriefs von der zinsbar zu benutzenden Baarvaluta 2 % Zinsen zu berechnen. Eine gleiche Verzinsung findet statt, wenn der Inhaber den gekündigten Pfandbrief zwar zur Verfallzeit einliefert, aber die Baarvaluta unabge⸗ FPpeöoben gelassen hat. 1 8 8 4) Im §. 25 des Statuts vom 13. Mai 1857 ist das zweimal b- SRüoe 8 beiden Stellen zu streichen. 5) Der §. 37 erhält folgenden Zusatz: Söhald die Zahl der Hrsahe italieder auf 300 sinkt, wird die Mitgliederzahl des engeren Ausschusses auf 3 er⸗ mäßigt. Die fungirenden Mitglieder des engeren Ausschusses bleiben jedoch bis zum Ablauf ihrer Wahlperiode im Amt. Sollte die Zahl der Mitglieder des engeren Ausschusses unter 3 herabsinken, so finden zur Ergänzung dieser Zahl Ersatz⸗ wahlen statt. 1 4 6) Das erste Alinea des §. 38 erhält folgenden Zusatz: Diese Zahl ermäßigt sich auf 9 Mitglieder, sobald die Gesammtzahl der Vereinsmitglieder auf 300 sinkt. 7) Der §. 45 des Statuts vom 13. Mai 1857 erhält folgenden
usatz: b Die Landschafts⸗Deputirten sind auch verpflichtet, in An⸗ gelegenheiten der Landeskultur⸗Rentenbank für die Provinz Posen die Aufträge der Direktion des neuen landschaftlichen Kreditvereins zu erledigen. f 8) Der §. 53 erhält folgenden Zusan:
Die Besitzer von Grundstücken unter 15 000 ℳ Taxwerth wählen in jedem landräthlichen Kreise für je 200 000 ℳ An⸗ leihe ihrer Grundstücke einen 2 lmann.
Sobald die Zahl der WVeeinsmitglieder auf 300 sinkt, wird behufs der Wahlen zm. Beueralversammlung und zum engeren Ausschusse der Verband nur in drei Wahlbezirke ge⸗ theilt. Erscheint es wegen noch weiter vorgeschrittener Ver⸗ minderung der Vereinsmitglieder zweckmäßig, die Wahl in einem Akte vorzunehmen, so kann dies auf Antrag der Direk⸗ tion vom Staatskommissarius angeordnet werden.
II.
9) Im Zweiten Regulativ vom 5. November 1866 wird das zweite Alinea des §. 6 dahin abgeändert:
Die Darlehnsbewilligung erlischt, wenn nicht der auf Grund derselben für die Landschaft ausgefertigte Hypotheken⸗ brief binnen Jahresfrist zu den Akten überreicht wird.
Soll nach Ablauf pieser Frist von dem Darlehen Gebrauch gemacht werden, so ist eine wiederholte Taxfestsetzung und abermalige Darlehnsbewilligung erforderlich, welcher eine an Ort und Stelle auszuführende Revision der Taxe in der Regel vorausgehen muß. Ob hiervon eine Ausnahme zu gestatten, bleibt binnen zwei Jahren, von der Taxaufnahme ab gerechnet, im einzelnen Falle dem Ermessen der Direktion vorbehalten.
10) Das erste Alinea des §. 8 des Zweiten Regulativs vom 5. November 1866 wird aufgehoben und durch folgende Bestimmungen
ersetzt:
set Jeder Darlehnsnehmer ist verpflichtet, das ihm bewilligte landschaftliche Darlehn vom Ausfertigungsdatum der Pfand⸗ briefe ab mit fünf Prozent zu verzinsen und außerdem in den 8 ersten Kalenderjahren jährlich ein halbes Prozent des Dar⸗ lehns als Beitrag zum Reservefonds baar zu zahlen. Dieser Beitrag ist in denselben Raten, wie die Zinsen, mit diesen gleichzeitig zu entrichten. 1 b
Diese abgeänderte Bestimmung tritt mit der Bildung der näch⸗ sten Jahresgesellschaft in Kraft. 4 1 1b
11) Als drittes Alinea erhält der §. 8 des Zweiten Regulativs vom 5. November 1866 folgenden Zusatz: 8 .
Bei der hypothekarischen Eintragung des landschaftlichen Darlehns ist im Grundbuche zu vermerken, daß dem nicht G des Darlehns vor dem getilgten das Vorzugs⸗
recht zusteht.
82 Der §. 9 des Zweiten Regulativs vom 5. November 1866 erhält algeden e 3 1
Die Besitzer solcher bepfandbrieften Grundstücke „deren landschaftlicher Taxwerth den Betrag von 15 000 ℳ nicht er⸗ reicht, sind jedoch verpflichtet, auch ihr gesammtes Mobiliar bei einer von mindestens drei von der Direktion zu bestimmen, den Mobiliar⸗Feuersocietäten und auch ihre Winterfrüchte bei einer von drei durch die Direktion vorzuschlagenden Hagel⸗ versicherungs⸗Gesellschaften gegen Hagelschaden zu versichern.
13) Als drittes Alinea erhält der §. 12 des Zweiten Regulativs vom 5. November 1866 folgenden Zusatz: b
Bei Grundstücken, deren landschaftlicher Taxwerth die Höhe von 15 000 ℳ nicht erreicht, ist die Direktion zur Kün⸗ digung des landschaftlichen Darlehns See g wenn ohne
CGenehmigung derselben ein Altentheil (§. 602 Tit. 11 Theil I. A. L. R.) eingetragen wird.
14) Die §§. 20 und 22 des Zweiten Regulativs vom 5. No⸗ vember 1866 werden aufgehoben und in folgender veränderter Fassung wieder hergestellt:
a. §. 20. 1
Die Summa des halbjährlich amortisirten Pfandbriefs⸗
betrages wird nach Verhältniß der zu leistenden Amortisations⸗
beiträge auf die einzelnen Jahresgesellschaften vertheilt. Einer
foortlaufenden Berechnung für jedes einzelne Gut bedarf es nicht.
Der im ersten Jahre aufkommende Pfandbriefsbestand wird der ersten Jahresgesellschaft gutgeschrieben, der spätere jährliche
8
uwachs dagegen auf die einzelnen Jahresgesellschaften, nach 8. erbälaah der nominellen Pfandbriefsschuld eine
jeden Jahresgesellschaft, für jedes Kalenderjahr rechnungsmäßig vertheilt. Eine weitere Vertheilung auf die einzelnen Güter innerhalb jeder Jahresgesellschaft findet nicht statt. Die Baar⸗ 1 beträge des Reservefonds unter 100 ℳ bleiben von der Re⸗-⸗ partition ausgeschlossen. 8 8 15) Das letzte Alinea des §. 27 des Zweiten Regulativs vom 5. November 1866 fällt weg und wird durch folgende Bestimmung
ersetzt:
8 Bei der für ein solches Darlehn zu bestellenden Hypothek ist deren Gleichberechtigung mit der Hypothek des älteren landschaftlichen Darlehns einzutragen. Gleichzeitig ist bei
diesem der Vermerk, daß dem nicht getilgten Theile vor dem getilgten das Vorzugsrecht zusteht, nachzutragen, wenn es nicht schon früher eingetragen ist. 8 16) Im ersten Satze des §. 28 des Zweiten Regulativs vom 5. November 1866 ist statt „25 Prozent“ zu setzen „10 Prozent“. III. 17) Die revidirte Taxordnung vom 15. Mai 1871 wird durch folgenden Zusatz⸗Paragraphen ergänzt: .
Die Direktion ist ermächtigt, das rechnungsmäßige Ergebniß der Abschätzung des ganzen Gutes oder einzelner Theile dessel⸗ ben durch einen summarischen Abzug oder Zuschlag bis zum Betrage von höchstens fünfzehn Prozent der Taxe zu ermäßigen oder zu erhöhen, wenn nach den Vorschriften der vorstehenden Taxordnung individuelle Verhältnisse des abgeschätzten Gutes
nicht genügend haben zur Geltung gebracht werden können, wie zum Heispiel: Erschöpfung des Bodens oder außerordentlich gute Kultur⸗ und Verkehrsverhältnisse. 1 Die Direktion ist jedoch verpflichtet, den Taxkommissarius mit vollem Stimmrecht bei der Taffestsetzung zuzuziehen, wenn die Taxe um zehn Prozent oder mehr ermäßigt oder erhöht werden soll.
1 IV. 18) Dem neuen landschaftlichen Kreditverein für die Provinz Posen wird die Befugniß beigelegt, die Ueberweisung der im ersten
Absatz des §. 142 und in dem §. 144 des Gesetzes über die Zwangs⸗ F
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 13. Juli 1883 den Gerichten zugewiesene Thätigkeit bezüglich der von demselben bepfand⸗ brieften Güter zu beanspruchen.
4 *8 19) Die Bestimmungen in Absatz I bis III treten mit dem 1. Januar 1885 in Kraft. Beglaubigt: (L. S.) Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. 8 Lucius.
dieses Nachtrages
ͤde——⁸—;
betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen
der Beamten des neuen landschaftlichen Kreditvereins für die Provinz Posen.
§. 1.
Die mit festem Gehalte etatsmäßig angestellten Beamten des neuen landschaftlichen Kreditvereins für die Propinz Posen, sowie die nach erfolgter Bestätigung dieses Reglements in den Ruhestand ver⸗ setzten Beamten, welche auf Grund des Pensions⸗Reglements eine lebenslängliche Pension aus der Landschaftskasse beziehen, sind ver⸗ pflichtet, Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge zur Landschaftskasse zu entrichten. 8
Von dem den Hinterbliebenen eines zur Entrichtung von Witt⸗ wen⸗ und Waisengeld verpflichteten Beamten gebührenden Betrage des einmonatlichen oder vierteljährlichen Gehalts, beziehungsweise der einmonatlichen Pension des Verstorbenen sind die Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge gleichfalls zu “
Die Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge betragen jährlich drei Prozent des pensionsfähigen Diensteinkommens oder der Pension mit der Maßgabe, daß der die Jahressumme von 9000 ℳ des pensionsfähigen Diensteinkommens und von 5000 ℳ der Pension übersteigende Betrag nicht “ ist.
JF. 4.
Die Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge werden in denjenigen
Theilbeträgen, in welchen das Diensteinkommen oder die Pension
zahlbar ist, durch Einbehaltung eines entsprechenden Theils dieser Be⸗ züge erhoben. G
Die Verpflichtung zur Entrichtung von Wittwen⸗ und Waisengeld⸗ beiträgen erlischt: ,
1) mit dem Tode des Beamten, vorbehaltlich der im §. 2 ge⸗ troffenen Bestimmung; 1
2) wenn der Beamte ohne Pension aus dem Dienste scheidet oder mit Belassung derselben auf bestimmte Zeit oder mit Belassung eines Theils der Pension aus dem Dienste entlassen wird;
9 für den Beamten, welcher weder verheirathet ist, noch unver⸗ heirathete eheliche oder durch nachgefolgte Ehe legitimirte Kinder unter 18 Jahren besitzt, mit dem Zeitpunkte der Versetzung in den Ruhestand; 8
4) für den pensionirten Beamten mit dem Ablauf desjenigen Monats, in welchem die unter 3 bezeichnete Voraussetzung zutrifft.
Durch eine nach der Pensionirung geschlossene Ehe oder das Vorhandensein von Kindern aus einer solchen wird das Erlöschen der
Verpflichtung nicht gehindert.
§. 6. Auf die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Reglements pensio⸗ nirten Beamten findet das letztere Sb Anwendung. .
Die Wittwe und die hinterbliebenen ehelichen oder durch nach⸗
1 Prtetst
gefolgte Ehe legitim ichtung it