§. 4.
Geht aus den abgegebenen Erklärungen hervor, daß das Schiff
auf der Reise weder Todte noch Kranke an Bord gehabt hat, welche Anlaß zum Verdacht der Choleraansteckung geben können, und das Schiff ebensowenig Güter an Bord gehabt, deren Einfuhr in Ueber⸗ einstimmung mit dem §. 32 des Gesetzes vom 2. Juli 1880 verboten sind, so darf der Verkehr mit dem Lande doch nicht gestattet werden, bevor das Schiff einer ärztlichen Untersuchung unterworfen worden, bei welcher nichts Verdächtiges gefunden und dabei 10 Tage verflossen sind, ohne daß irgend ein Krankheitsfall vorgefallen ist, der Anlaß zum Verdachte giebt, seitdem das Schiff zum letzten Mal mit einem verdächtigen Hafen oder Schiffe eee gehabt hat (§. 1).
. Hat das Schiff auf der Reise Leichen an Bord gehabt oder solche bei der Ankunft an Bord oder Kranke, welche Anlaß zum Ver⸗ dacht der Choleraansteckung geben können, oder entstehen solche
Krankheitsfälle während der im vorigen Paragraphen gedachten Beob⸗ achtungszeit, oder hat das Schiff Güter an Bord, deren Einfuhr in gebereinstimmung mit dem §. 32 des Gesetzes vom 2. Juli 1880 ver⸗
boten sind, so kann es, falls es bei einem Orte angelangt st, woselbst keine Quarantäne⸗Kommission befindlich, wenn nöthig,. sach einem derjenigen Orte verwiesen werden, woselbst eine solche vorhanden ist. Die Quarantäne⸗Kommission oder die Auf⸗ sicht hat dafür Sorge zu tragen, daß die Leichen vom Schiff ge⸗ racht und begraben und die Kranken nach dem im §. 9 des Gesetzes om 2. Juli 1880 gedachten Isolationslokale gebracht, und daß die⸗ enigen Güter, die verboten sind, vernichtet werden, insofern eine
Desinfizirung derselben an Bord des Schiffes nicht stattfinden kann. Darauf wird das Schiff in dem Umfange desinfizirt, den die Quaran⸗
äne⸗Kommission oder die Aussicht für nöthig findet. Denjenigen Per⸗ onen, welche mit dem Schiffe angekommen sind und nicht an einer
ankheit leiden, darf die Landung nicht eher gestattet werden, als nach Ablauf von 10 Tagen nach der Desinfizirung des letzten ver⸗ dächtigen Krankheitsfalls.
8 Die Quarantäne⸗Kommission oder die Aufsicht kann jedoch, wenn das Schiff im fremden Lande der Quarantäne unterworfen gewesen, und wenn die Gegenstände, deren Einfuhr hier verboten sind, während derselben einer gehörigen Desinfektion unterzogen worden und wenn das Schiff darnach keine irgendwie verdächtige Verbindung oder keinen irgend welchen verdächtigen Krankheitsfall 8 ehabt hat, das Schiff von der Quarantäne befreien, insosern die vollbrachte Quarantäne den in diesem Gesetze enthaltenen Forderungen zu entsprechen scheint.
Wenn der Führer des Schiffes bei der Anmeldung erklärt, daß er nur anläuft, um Kohlen oder andere zur Fortsetzung der Reise erforderlichen Gegenstände oder Ordre zu empfangen, so kann solche Empfangnahme an dem von der Orarantäne⸗Kommission oder der Aufsicht angewiesenen Orte geschehen, wogegen das Schiff sich der besonderen Beaufsichtigung zu unterwerfen hat, welche die betreffende Behörde nach Umständen anzuordnen für nöthig findet, um zu sehen, daß keine Verbindung mit dem Lande über diejenige hinaus statt⸗ findet, welche genügt, um unter Beobachtung derjenigen Vorsichts⸗ maßregeln, welche die Quarantäne⸗Kommission oder die Aufsicht an⸗ ordnet, die gedachten Bedürfnisse oder Ordres entgegenzunehmen. Das Schiff bezahlt selbst diejenigen Kosten, welche aus der besonde⸗ ren Beaufsichtigung entstehen.
§. 7. Bei Strandungsfällen sind die Vorschriften der §§. 4 und 5 nach näherer Bestimmung der Quarantäne⸗Kommission oder des Polizeimeisters soweit als möglich 1“
Die §§. 2 und 3 sowie 5—7 dieses Gesetzes kommen auch zur Anwendung auf Schiffe, welche, obgleich die Quarantäne überein⸗ stimmend mit dem §. 1 nicht angeordnet, oder sie nicht von Orten kommen, für welche die Quarantäne in Kraft getreten ist, Kranke oder Todte auf der Reise an Bord gehabt oder bei der Ankunft hier noch haben, falls Grund zum Verdachte vorhanden ist, daß die Krank⸗ heit Cholera ist oder hätte sein können.
§. 9. Die Bestimmungen der §§. 34, 36, 37 und 39 2. und 3. Stück im Gesetz vom 2. Juli 1880 kommen auch zur Anwendung mit Rück⸗ sicht auf diejenigen in diesem Gesetz gedachten Maßregeln. Auf Verlangen der Quarantäne⸗Kommission oder der Aufsicht ist das be⸗ treffende Schiff verpflichtet zur Desinfizirung desselben und zur Lie⸗ ferung der Arbeitskraft und übrigen Beistandes, soviel das Schiff vermag. §. 10.
Für die Uebertretung der in diesem Gesetz gegebenen Vorschriften oder der in Uebereinstimmung mit demselben gegebenen Befehle und für die Abgabe unrichtiger und mangelvoller Aufklärungen über die⸗ jenigen Verhältnisse, von welchen die Behandlung des Schiffes abhängt, wird der Betreffende, insofern nicht eine höhere Strafe nach der allgemeinen Gesetzgebung verschuldet ist, mit Gefängniß (Allgemeines bürgerliches Strafgesetz §. 25) oder unter besonders mildernden Umständen, mit einer Geldstrafe von 50 — 1000 Kronen
würden genügen, um sich im Ganzen darüber aufzuklären. Jedoch sei es nothwendig, noch auf einige Punkte hinzuweisen, die neu und abweichend seien. Eine Abweichung bestehe zunächst darin, daß hier und da größere Beträge für Posi⸗ tionen ausgeworfen seien, welche Gehälter von Beamten be⸗ träfen, nämlich theils Gehaltserhöhungen, theils aber auch ganz neue Positionen. Es’ fände sich darunter eine vom ständischen Ausschusse in Vorschlag gebrachte Stelle: die eines Forst⸗Direktors mit 6600 ℳ, welche Aufstellung auf den Etat von Einfluß gewesen sei. Ferner finde sich im Extraordinarium eine Position, die den Ankauf eines Platzes in der Nähe des Provinzialständischen Gebäudes zu Kiel be⸗ „treffe. Im Ganzen falle der Etat so aus, daß Einnahmen
und Ausgaben ziemlich ausgeglichen seien. Die Steuer,
welche dazu dienen solle, die außergewöhnlichen Aus⸗
gaben zu bestreiten, was in diesem Etat nicht vollständig
ausgesprochen sei, belaufe sich auf 120 000 ℳ Die Position „Ins⸗
gemein“ belaufe sich auf 96 778 ℳ 91 ₰, erreiche also beinahe die
Höhe von 100 000 ℳ Auf die von dieser Summe nicht zur“Ver⸗ wendung kommenden Gelder solle ein Betrag zur Bildung eines Wittwen⸗ und Waisenkassenfonds angewiesen werden. Dann balancire der Etat. Für den Etat der allgemeinen Verwaltung sei sonst wohl keine Position vorhanden, die noch hervorzuheben sei. Im Wegeetat müßten dieses Jahr wieder höhere Steuern beansprucht werden. Aus⸗ geschrieben seien voriges Jahr 150 000 ℳ, vor zwei Jahren 220 000 ℳ Da nun im nächsten Jahr an Prämien für massive Brücken und Klinkerbahnen die ungewöhnlich hohe Summe von reichlich 290000 ℳ fällig werde, so sei an sich eine Wegesteuer von 340 000 ℳ er⸗ forderlich geworden. Der ständische Ausschuß schlage nun, um der drohenden Belastung der Kreise vorzubeugen, der Versammlung zwei Auswege vor. Einmal sei der ganze Betrag der Zinsen des Wege⸗ baufonds mit 29 00) ℳ in den Etat zu stellen, sodann aber die vor⸗ handenen Kassabestände in der Höhe von 124 000 ℳ heranzuziehen. Hierdurch ermögliche sich die Reduzirung der Steuer auf den Betrag von 200 000 ℳ, den bisherigen durchschnittlichen Betrag. Im Uebrigen sei der Etat sehr einfach und durchsichtig, ein weiteres Ein⸗ gehen auf denselben in der Vorberathung daher wohl nicht noth⸗ wendig.
Der Abg. Wachs⸗Hanerau beantragte, den Etat zunächst einem Ausschusse von 5 Mitgliedern zu überweisen. Der Antrag Wachs wurde angenommen.
Ighn der letzten 10. Sitzung wurde der Finanz⸗Etat der allgemeinen Verwaltung für das Jahr 1. April 1884/85 vom Provinzial⸗Landtag wie folgt festgestellt: Einnahme: Renten nach den §§. 2 und 26 des Dotationsgesetzes vom 8. Juli 1875: 843 112 ℳ, Provinzial⸗ steuer 120000 ℳ, Zinsen belegter Kassenbestände 16000 ℳ, Miethe 840 ℳ, Einnahmen für die auf Grund des Gesetzes vom 13. März 1878 zur Zwangs⸗ erziehung untergebrachter verwahrloster Kinder: Zuschüsse der Staatskasse 41 810 ℳ, Beiträge der zur Unterhaltung verpflichteten Angehörigen 600 ℳ, zusammen 42 410 ℳ, Einnahme aus dem Landarmenwesen 2160 ℳ, Zuschüsse der Landesbrandkasse und des Wegewesens zu den Gehältern und Bureaukosten der allgemeinen Verwaltung 10 000 ℳ, aus den Fondszinsen (Meliorationsfonds, Reservebaufonds) 34 500 ℳ, Anleihe für die 2. Rate des Aufforstungsfonds 50 000 ℳ, insgemein 478 ℳ, in Summa 1 119 500 ℳ Ausgabe: I. Provinzial⸗Landtag (Diäten und Reisekosten) Bureau ꝛc. 30 200 ℳ, II. ständischer Ver⸗ waltungsausschuß 5000 ℳ, III. Landesdirektorat, Bureaukosten, Tage⸗ u. Reisegelder zc. (Landesdirektor 10000 ℳ, Landesrath 8000 ℳ, Forst⸗ direktor 6600 ℳ ꝛc.) 61 977 ℳ 50 ₰, IV. Landarmenwesen 278 300 ℳ, V. Zuschuß an die Korrektionsanstalten 163 718 ℳ 50 ₰, VI. stän⸗ dische Institute (Zuschuß an die Taubstummenanstalt in Schleswig, an die Irrenanstalt in Schleswig, an die Blindenanstalt in Kiel) 148 499 ℳ 12 ₰, VII. Kunst und Wissenschaft 14 100 ℳ, VIII. Meliorationen, Landwirthschaft und Fischerei 39 900 ℳ, IX. Wohl⸗ thätigkeitszwecke (Subvention an die Idiotenanstalt zu Schleswig und Kiel à 7000 ℳ, zur Unterbringung verwahrloster Kinder 85 000 ℳ ꝛc.) 137 525 ℳ 97 ₰, X. zur Unterstützung des Gemeinde⸗ Wegebaus 26 000 ℳ, XI. zur Bildung eines Wittwen⸗ und Waisen⸗ fonds 100 000 ℳ Extraordingrium: 1) Zum Ankauf des dem Ver⸗ waltungsgebäude in Kiel gegenüber liegenden Grundstücks 15 000 ℳ, 2) Zweite Rate der zur Beendigung der zur Zeit in Angriff genommenen Forstkulturarbeiten erforderlichen Summe 50 000 ℳ, 3) Subvention an die Anstalt Ricklingen 132 530 ℳ; Summa der Ausgabe 1 137 751 ℳ 9 ₰, die Einnahmen betrugen 1 119 500 ℳ, also weniger 18 251 ℳ 9 4.
Aus den Verhandlungen heben wir hervor: In der sechsten Sitzung wurde die Wahl des Landesdirektors vorgenommen. Der Landtags⸗Marschall verkündete das Wahlresultat, indem er fol⸗ gende Ansprache an die Versammlung und an den bisherigen Landesdirektor von Ahlefeld richtete: Es seien 56 Stimmen abgegeben, von denen 55 auf den Landesdirektor von Ahlefeld gefallen seien, 1 auf den Direktor Bockelmann in Kiel; es sei daher nahezu einstimmig Hr. von Ahlefeld wieder zum Landes⸗Direktor der Provinz auf zwölf Jahre vom 30. November 1884 an gewählt worden. Er gebe sich der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß Se. Majestät der König dieser Wahl die Allerhöchste Bestätigung ertheilen werde. Er beglückwünsche im Namen des Provinzial⸗Landtags den
in dem Landtage zwecks Aufforstung der Haidegegenden der Provinz besprochen und gut geheißen seien, hätten in ihm von jeher einen warmen Fürsprecher gefunden. Die Vorlage, welche nunmehr ein⸗ gebracht worden, sei wieder ein Glied in den auf die Aufforstung des Landes gerichteten Bemühungen.
Auch der Abg. Hölck⸗Muggesfelde empfahl die Annahme der Vorlage; die Motive seien in seinen Augen völlig stichhaltig. Früher habe er geglaubt, daß es möglich sei, einige Jahre ohne eigenen Be⸗ amten auszukommen; jetzt gehe es nicht mehr, mit einem geliehenen, gewissermaßen mit einem halben Beamten sich zu begnügen, da nach der Geldbewilligung vor 2 Jahren das zur Aufforstung zu ver⸗ wendende Terrain verdoppelt worden sei.
Nachdem noch der Abg. Kraus⸗Altona sich für die Vorlage aus⸗ gesprochen, wurde die Vorberathung geschlossen; in der Schluß⸗ berathung wurde nach einiger Debatte der Antrag des ständischen we mit 40 gegen 15 Stimmen angenommen. Der Antrag autet:
Der Provinzial⸗Landtag wolle genehmigen:
8 2 daß ein provinzialständischer Forst⸗Direktor fest angestellt erde;
2) daß dessen Stelle ohne Konsequenz für die Zukunft mit
einem pensionsberechtigten Gehalt von 6600 ℳ dotirt, sowie zur
Bestreitung der Büreaukosten vorläufig 500 ℳ und der Reise⸗ und
Tagegelder zunächst 2000 ℳ in dem Etat ausgeworfen werden;
3) daß die Subvention für den Haidekultur⸗Verein auf 3000 ℳ herabgesetzt werde.
8 Die beiden Vorlagen der Staatsregierung, von denen die eine einem tiefempfundenen Nothstande der evangelisch⸗lutherischen Landes⸗ kirche abzuhelfen bestimmt ist, die andere die Kirchspielsverfassung von Norderdithmarschen auf gesunder Grundlage reformirt, sind vom Pro⸗ vinzial⸗Landtag unverändert angenommen.
„Für die Hinterbliebenen der Provinzialbeamten hat der Landtag für alle Zukunft gesorgt, indem derselbe zur Bildung eines Wittwen⸗ und Waisenkassenfonds 100 000 ℳ in das Ordinarium des Ausgabe⸗ etats gesetzt hat.
ZIIn Verfassung der Landesbrandkasse hat die auf Grund mehr⸗ jähriger Erfahrungen für geboten zu erachtenden Amendirungen durch den Landtag erhalten.
Nachdem in der letzten 10. Sitzung der Landtagskommissar Ober⸗Präsident Steinmann die übliche Uebersicht über die Thätigkeit des Landtags gegeben hatte, erklärte der Landtags⸗Marschall Graf Emil zu Rantzau⸗Rastorf mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Versammlung drei Mal begeistert mit einstimmte, den XVII. Schleswig⸗Holsteini⸗ schen Provinzial⸗Landtag für geschlossen.
Der erste Kongreß deutscher Taubstummenlehrer ist gestern Abend hierselbst in der Aula der Königlichen Taub⸗ stummenanstalt zur ersten konstituirenden Sitzung zusammengetreten. Anwesend waren 200 Theilnehmer aus allen Theilen des deutschen Vaterlandes, vor Allem war auch Süddeutschland stark vertreten. Oesterreich hatte den Direktor Lehfeld⸗Wien, Frankreich Mr. Mettenet, England Mr. Arnold⸗Northampton, die Schweiz den Vorsteher Er⸗ hardt⸗St. Gallen und Schweden und Norwegen den Direktor Fzörtoft⸗ Christiania entsandt. Der Kongreß betraute die Herren Dr. Treibel⸗
Berlin und Vorsteher Hirtzel⸗ Gmünd mit dem Präsidium. Der heutige Tag war dem Besuche der beiden hiesigen Taubstummen⸗ anstalten gewidmet. Morgen früh beginnen die Hauptverhandlungen im Saale des Herrenhauses.
Am 22. und 23. September tagte zu Schwerin i. M. die Delegirtenversammlung deutscher Baugewerksmeister. Hof⸗Maurermeister Schmidt (Steglitz b. Berlin) empfahl die Gründung eines Verbandes deutscher Bau⸗Innungen und die Ein⸗ führung einer staatlichen Kontrole der Meisterprüfungen. Nach einer längeren Debatte über den Statutenentwurf behufs Bildung eines Deutschen Bau⸗Innungsverbandes und Erledigung einiger auf der Tagesordnung stehender Gegenstände gelangten folgende Anträge zur Annahme: 1) „Der Delegirtentag beauftragt seinen geschäftsführenden Ausschuß, bei den Regierungen derienigen deutschen Staaten, in welchen Gewerbekammern noch nicht bestehen, die Bitte auszusprechen: bei der Bildung von Gewerbekammern dem Handwerk eine ent⸗ sprechende Vertretung einzuräumen“. 2) „Der Ausschuß wird beauftragt, die Petition behufs Einführung obligatorischer Meister⸗ prüfungen zu wiederholen“.
Das Repertoire der Meiningenschen Hofschauspieler im Victoria⸗Theater für die nächsten Tage ist: Freitag: „Wallen⸗ steins Lager“ und „Die Piccolomini“, Sonnabend zum letzten Male: „Wallensteins Tod“ und Sonntag zum letzten Male: „Wallensteins Lager“ und „Die Piecolomini“, Montag und Dienstag auf vielfaches Begehren: „Maria Stuart“. Am Mittwoch findet die Première von Lessings „Miß Sara Sampson“ statt.
In der am Freitag im Neuen Friedrich⸗Wilhelm⸗
Der Abg. Wiggers⸗Rendsburg erklärte, alle Bestrebungen, welche
.
Anzeiger
9 Erste Beilage 1 und Königlich Preußischen
Berlin, Donnerstag, den 25. September
Staat
1884.
.Januar bis 15.
Deutsches Reich.
Nachweisung 81 8 1“ 1 September 1884 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Zoll⸗ und Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen. ¹)
1
Menge des abgefertigten Zuckers.
Steasen, bezw. Verwaltungs⸗
3
in der Zeit
1
Kandiszucker und Zucker in weißen vollen harten Broden, (Nr. 470 des statistischen Waarenverzeichnisses)
1“ in der Zeit vom Jan. bis 8 1. August 15. Septbr.
b
b
zusammen
8
8
kg
Aller übrige harte Zucker, sowie alle weißen trockenen Zucker in Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens 98 % Polarisation (Nr. 471 des statistischen Waarenverzeichnisses) der Zeit sder Zeit der Zeit 1 vom V “ vom vom 1 Fan. bis 1. bis 1. Jan. bis 1. bis 31. August 1b Sebtbe. 31. August 15. Septbr.
E“
Rohzucker von mindestens 88 % Polarisation (Nr. 472 des statistischen Waarenverzeichnisses)
der Zeit zusammen
kg 2. kg
Bayern
qq1
Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet In demselb. Zeitraum d. Vorjahres 2 ¹). Die Nuchweisung bezieht sich und dadurch dem inländischen Markte entzoge
Preußen. rovinz Ostpreußen Westpreußen. Brandenburg Pommern. 11“”“ Sachsen einschließlich der Schwarzb. Unterherrschaft Schleswig⸗Holstein. CF6 Westfalen. 1 Rheitland . . ...
. 388 989 82 737
5 570 543 104 970.
6 739 863 V 593 8 407 102
1 808 732 614
bü- 388 989
19 994 796
11 428 431
88 888 6 310 406 104 970
4 652 016 53 98] 12 010
1 094 800 37 000 663
11 849 728
1 094 800 .“
8b 12 500 36 054 882 945 781 43471]1 576 801] 11 298 308 551420
24 803 416 903 2 119 879 808 2611 212 12 41 910 091 684 593 4
9 502 541 130 110
98 772 5 390 774 24 488, 5 336 573 183 240 4 238 68
5 706 829 2 491 020
2 594 684
9 631 651
5 312 085 4045 423 285 013
1 592 286 605
Sa. Preußen
Württemberg
Baden
Mecklenburg reö11.“ 1XA“
öda1.““
40 553 064 2 481 423] 354 738 7464
4 852
5 798 993 44 332
1 522 249 2 723
8 910
2 216
7 066 936
43 034 487
6 153 731
51 796 165 573
1 656 962 2 723
8 910 3
2 216 —
7 342 153
250 369 375
1 788 419
244542 825 5 838 229
17180 353 V 1786 629 1790
351 563 15 841916 8 1 500
8— 997 665 875 120 000 785 875 8 300 600 hes 20 000 — 20 000
2 999 8 21491 3021 425 5929 101 307 453 6 236 554 290 45b5 — 290 455
539 490
12 132 330 363
V
Luxemburg..
Die Abweichunge
Ergänzungen.
Berlin, den 22. Septemb
55 160 144 38 126 864
n gegen die
er 1884.
i worden sind, nich vorjährige Nachw
3 258 407 58 418 551
16 341 371 373 -515 715055 256 235 440 6 277 263 262 512 70³
508 828] 38 635 692
auf diejenigen Zuckermengen, welche zum Export oder zu ein Niederlas geferti t also auf die wirklich zur Ausfuhr über die Zollgrenzs gelangten Mengen.
von
12 612 458 266 217 12 878 675] 191 520 516 2 413 731] 193 934 247 einer öffentlichen Niederlage abgefertigt
eisung beruhen auf nachträglich eingegangenen erichtigungen bezw.
Kaiserliches Statistisches Amt.
Scheel.
Statistische Nachrichten.
Personalstatistik der 18 häuser eingelieferten Ver Laufe des Jahres 1882/83 fand be Erkenntnissen der Civil⸗ und Mili
zur Strafverbüßung ein Zugang von 8693 Persone ; dav 7317 ö und 1376 dem weiblichen Geschlechte an. Gegen den Zugang des Vorjahres Verminderung um 9,9 %, bei den Zuchthäuslern um 9,3 % eingetreten.
angehörigkeit nach entfielen davon Personen
auf w
82/83 in brecher.
zu⸗ Proz.
(Stat. Corr.) bei den Zuchthäusern auf Grund von ärgerichte oder der Wiedereinliefe⸗ onen statt; davon
Weibern um 6,3 %, 1 Ihrer Staats⸗ und Heimaths⸗
Proz sammen 1882/83 gegen 188
ist bei den Männern eine bei allen
1/82 40 50 1
29 Evanzelische gegen 32 im Jahre 1881/2, 37 Katholische „ 8s 8
2 2
preußische Zucht⸗ vJa ““ . Im 8 Andersgläub. „ 8
C „ 9„ „ hat sich das Verhältniß der Zuchthaus⸗Gefangenen zur
Hiernach b betreffenden Bekenntnisses nur bei den
übrigen Bevölkerung des Juden verschlechtert.
Alter vo 1 1 8 8 18 19 Jahren 238 Personen, 204 Männer, 34 Weiber, 20 bis 30 2 963 2 2 610 353 2 30 40 2 476 2 084 392 3 1 787 1 449 338 8 654
wW 849 vS11“
Sehr ausführliche Angaben liegen über das Alter der 1882/83 in das Zuchthaus Gekommenen vor. Danach befanden sich im
betrieben, 3054 Personen hatten sich durch Industriebetrieb, 431 durch Handel, 895 15 öffentlichen Verkehr, 853 durch persönliche Dienstleistungen und 132 auf andere Weise ernähfr, 202 Personen konnten keinen Beruf angeben, 27 waren Pensionäre und Rentner und 13 Almosenempfänger gewesen. Unter denjenigen Personen, welche vor ihrer Verurtheilung durch Landwirthschaft, Industrie, Handel und Verkehr ihren Unterhalt erworben hatten, befanden sich 753 selbständige Grundeigenthümer, Pächter und Arbeitgeber, alle übrigen waren Arbeitnehmer.
Was die Ursachen der Verurtheilung anlangt, so erscheinen als solche: Verbrechen aus Eigennutz (dazu gehören Münzverbrechen, Meineid, Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, Hehlerei, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung und Bankerutt) bei 7222 Personen (6030 Männern und 1192 Weibern, Verbrechen aus Leidenschaft (alle oben nicht genannten Verbrechenskategorien) bei 1471 Personen (1287 Männern und 184 Weibern). Das Prozent⸗ verhältniß der am häufigsten vorkommenden Verbrechen stellte sich, wie
1 v ö Proz. aller mit Zuchthaus⸗ strafen belegten Verbrecher 1881/2 1882 Diebstahl und Unterschlagung. Verbrechen gegen die Sittlichkeit. Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Bankerutt Brandstiftung. “ Raub und Expressung Hehlerei. u“ WG b ö;;¹]; Hiernach ist eine Vermehrung eingetreten in den relativen Zahlen der Verbrechen gegen die Sittlichkeit um 1 %, des Meineides um 0,77 %, der Brandstiftung um 0,08 %, des Raubes und der Er⸗ pressung um 0,31 %, der Hehlerei um 0,28 %, des Mordes um 0,21 %, und des Kindesmordes um 0,12 %, wogegen sich die Verurtheilungen wegen Diebstahls und Unterschlagung um 1,52 %, wegen Betruges, Untreue u. s. w. um 0,17 % und wegen Körperverletzung um 0,47 %. vermindert haben, letztere wohl hauptsächlich in Folge der sehr stren⸗ gen Strafabmessungen, welche die Gerichte diesen Rohheiten gegen⸗ über in den letzten Jahren haben eintreten lassen. “] Die Dauer der Strafen, zu denen die im Berichtsjahre Ein⸗ gelieferten verurtheilt waren, betrug in 60 Fällen oder bei 0,69 % der erkannten Strafen Lebenszeit, in 108 Fällen oder 1,24 % der erkannten Strafen über 10 Jahre, in 643 Fällen oder 7,36 % über 5 bis 10 Jahre, in 2800 Fallen oder 32,05 % über 2 bis 5 Jahre, in 3366 Fallen oder 38,54 % über 1 bis 2 Jahre und in 1757 Fällen oder bei 20,12 % der erkannten Strafen 1 Jahr und weniger. Unter den letzteren befanden sich 41 Personen, welche in Zuchthaus umge⸗ wandelte Zusatzgeldstrafen antraten. In den Straferkenntnissen wurde zugleich bei 5866 Personen (bei 4895 Männern und 971 Weibern) die Zulässigkeit von Polizeiaufsicht, und bei 7913 Personen (bei 6660 Männern und 1244 Weibern) der Verlust der bürgerlichen nrechte ausgesprochen. 8 8 Ehrenvec (5846 Männer und 1051 Weiber) oder 79,90 % der Zugegangenen (gegen 78,95 % im Jahre 1881/2) waren bereits früher bestraft wegen Vergehen oder Verbrechen, darunter 1146 einmal⸗ 1015 zweimal, 1028 dreimal, 878 viermal, 709 fünfmal und 2121 sechsmal und noch häufiger. In Bezug auf die Zeit, welche zwischen der Entlassung aus der Strafhaft und demjenigen Verbrechen lag, das die gegenwärtige Verurtheilung nach sich zog, ergab sich, daß 2588 Personen oder 37,52 % der bereits früher Bestraften im Ent⸗ lassungsjahre, 2488 Personen oder 36,07 % innerhald der darauf folgenden zwei Jahre, im Ganzen also über 73 % in den ersten Jahren rüͤckfällig geworden waren, die übrigen erst nach einer längeren Zwischenzeit. Unter diesen Rückfälligen befanden sich 3109 Personen 2644 Männer und 465 Weiber), welche schon Zuchthausstrafe erlitten hatten (gegen 3418 Personen in 1881/2).
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das hannoversche Privatrecht. Eine syste matische Zusammenstellung der in der Provinz Hannover gel tenden Partikulargesetze unter Berücksichtigung de hannoverschen Rechtsprechung und Literatur. Von Otto Rudorff, Landrichter. Hannover 1884. Norddeutsche Ver lagsanstalt O. Gödel. — Da, abgesehen von dem kurzen Umriß in 9 Encyklopädie 3. Auflage S. 1170 — 1177, bekanntlich
m. 38 224 94 7¹ Vassathe “ 6901 1339 8240 94,770 95,6 Iö1ö1u 18 302 332 3,82 „ 3,38 70 Jahren und darüber 56 „ 14 39 121 L 1,01 Die meisten Zugegangenen standen also im Alter von “ Von den 8240 neuen Zuchthaus⸗Insassen, welche preußische 40 Jahren. Der Prozentantheil, der zu Sst en e.. . 8 Staatsangehörige waren, kamen auf 100 000 männliche bezw. weib- Weiber war in den einzelnen Alteregroppen LEEEö “ ltigt düo erf es nntenommen liche Personen nach der Zählung von 1880 in Zugang ringsten im Alter von 20 bis 30 Jahren, wo veshe b0 N 66 vorstehender Schrift die noch vor andenen pa “ 8 + oder — männliche Eingelieferte entfielen, am höchsten zwischen und e oosdachten Provinz in möglichst systemati er nsn aus M. W. Zus. egen 1881/2 Jahren, wo auf 100 Männer 29,8 Weiber kamen. Bei den dazwischen sam menzustellen, und damit unstreitig ein 8e, ee praktisches Ostpreußen 51 30 88 “ Uegenden Altersklassen findet eine stetige Steigerung des Prozent⸗ Hand⸗ und Nochschlagebuch geliefert. d Sns 1 Bespreüßen⸗ 8 — b s sich bei seiner Arbeit nur um eine Zu ellung de ““ 88 sates et. Prozentantheil der einzelnen Alterklassen aller in den E1 Mrbin annver handelte, neuere, für i 8 — übürg. 6 ganze preußische Monarchie erlassene Landesgesetze, wie diejenigen ü er ponmeemn.. die Genehmigung zu Schenkungen ꝛc., über den Austritt aus der
an die Staatskasse belegt. Wenn es scheint, daß die Strafen die Geldstrafen nicht übersteigen werden, ist die Quarantäne⸗Kommission und, außerhalb der Handelsstädte, der Polizeimeister berechtigt, das Anerbieten des Schuldigen, die Geldstrafe sofort zu erlegen, um der Untersuchung zu entgehen, Ansun Vaf.
Dieses Gesetz, welches sofort in Kraft tritt, gilt nicht für die Färöer.
Wonach alle Betreffenden sich zu richten haben.
Gegeben in Unserer Residenzstadt Kopenhagen, den 12. Septem⸗
ber 1884. Unter Unserer Königlichen Hand und Siegel. 1 R. I2. S.
Hrn. von Ahlefeld zu dieser für denselben in so hohem Grade ehren⸗ vollen Wiedererwählung, in welche derselbe die schönste Anerkennung den reichsten und stolzesten Lohn für seine treuen, der Provinz auf dem Gebiete der ständischen Verwaltung in den letzten zwölf Jahren
lei Dienste, für sei 1 seinem Bedauern die Reise nach Berlin nicht gestattet. C .“ 1, . ingebnngon da⸗ Das erste Virtuosen⸗Concert dieser Saison fand gestern Abend
1 1 89 1 8 im Krollschen Saale statt. Der Name Teresina Tua hatte wie v “ zm. Prus⸗ 1. et sie früher in dem weiten Raume ein zahlreiches kunstverständiges Publikum 1 ) Prpvin teine bessen⸗ 8 G „SDi cektor 8 versammelt, welches die anmuthige jugendliche Künstlerin herzlich will⸗
59 1 1X“ en kommen hieß. Das reizende Violin Concert von Mendelssohn spielte könne, als der ausgezeichnete und verläßliche Mann, welcher
1 — 2. g sie besonders im Andante und letzten Satze vorzüglich, während im das Aündesgire toraf, seither verveltet hahe unn daß dies Amt bei ersten Satze mehr Tiefe der Auffassung und Gröze des Tons zu
4 8 vüns 22 deren Vorzüge ihres Spiels, Zartheit Nachdem der Landes⸗Direktor von Ahlefeld sich zur Annahme wünschen blieb Die besondere. ¹ der Wahl bereit erklärt hatte, erklärte der Landtags⸗Kommissar, Ober⸗ des Vortrags und Sicherheit im Kechnischen, zeigten sich
städtischen Theater stattfindenden Aufführung des „Gasparone“ wird der Komponist, Hr. Millboecker, nicht, wie ursprünglich beabsich⸗ tigt war, persönlich dirigiren, da sein Gesundheitszustand ihm zu
Preußen. das übrige
Feich ... das Ausland
Grefe's Bearbeitung des hannoverschen Rechts zum großen Theldver altet, die Stegmannsche Sammlung aber nicht genügt, vun als Weg⸗ weiser durch die große Masse von partikularen Rechtsnormen zu dienen, die, theilweise ältesten Datums, in der Provinz Hannover noch anerkannte Gültigkeit haben, so hat Rudorff es unternommen,
letzten Jahren eingelieferten Verbrecher war einigen Veränderungen
unterworfen, wie aus folgender Zusammenstellung hervorgeht. Es Vit ans her
— Vereinigte Staaten von Amerika.
Die in Cantril (Jowa) ausgebrochene Krankheit, von welcher in Nr. 211 des Reichs⸗Anzeigers vom 8. September Mittheilung ge⸗ macht wurde, ist, eingezogenen Erkundigungen zufolge, nicht die asiatische Cholera, sondern eine sehr bösartige Form der Ruhr.
Berlin, 25. September 1884.
Den Verhandlungen des siebenzehnten Schleswig⸗Holstei⸗ nischen Provinzial⸗Landtags entnehmen wir folgende Daten: Es wurden 10 Plenarsitzungen gehalten vom 16.—29. Februar d. J. Zum Landtags Kommissar war der Ober⸗Präsident Steinmann und Landtags⸗Marschall der Graf Emil zu Rantzau⸗Rastorf ernannt. Der Ober⸗Präsident Steinmann hielt die Eröffnungsrede und be⸗ merkte darin, daß der Rückblick auf die wirthschaftliche Lage der Pro⸗ vinz für das Jahr 1883 in Folge des in vielen Gegenden wenig günstigen Ausfalls der Ernte des Jahres 1883 nicht in gleichem Maße erfreulich sei, wie der des Vorjahres. Indeß habe ein großer Theil der Be⸗ Vigege welchen sich der Landmann zu Anfang des vorigen Sommers ingeben zu müssen geglaubt habe, sich unter Gottes Segen schließlich nicht erfüllt. Auch sei in allen übrigen Zweigen des Wirthschaftslebens in der Provinz Schleswig Holstein kein Rückgang, sondern ein stetiges Fortschreiten zu konstatiren; in der landwirthschaftlichen Industrie insbesondere mache sich ein reger Unternehmungsgeist bemerkbar, der, wenn derselbe sich in den, vor Ueberproduktion sichernden Schranken halte, für das Wirthschaftsleben der Provinz Schleswig⸗Holstein von hoher Bedeutung zu werden verspreche. 1
In der zweiten Sitzung wurde der vom ständischen Ausschuß vorberathene Finanz⸗Etat der ständischen Verwaltung für das Rechnungsjahr 1884/85 vorgelegt.
Der Referent Abg. Warburg⸗Altona erklärte Namens des stän⸗ dischen Ausschusses, der Etat sei von Bemerkungen begleitet, welche über die vorgekommenen Abweichungen und Veränderungen den
Präsident Steinmann, die Wiederwahl für das hohe Amt des Landes⸗ Direktors, welches Herr von Ahlefeld zwölf Jahre lang mit seltener Auszeichnung bekleidet habe, dürfe er nach jeder Richtung als hoch⸗ willkommen ansehen, und es werde ihm zur besonderen Freude ge⸗ reichen, die Bestätigung des Hrn. von Ahlefeld an zuständiger Stelle auf das Wärmste zu befürworfen. Der Provinz aber und dem Pro⸗ vinzial⸗Landtage spreche er seinen aufrichtigsten Glückwunsch aus, sowohl zu der Wahl selbst wie zu der seltenen, den Gewählten, wie der Wähler im gleichen Maße ehrenden Einmüthigkeit, mit der dieselbe erfolgt sei.
In der dritten Sitzung stand als zweiter Gegenstand auf der Tagesordnung: Verhandlung über den berichtlichen Antrag des stän⸗ dischen Verwaltungsausschusses, betreffend die Anstellung eines stän⸗ dischen Forstdirektors. Der Ausschuß beantragte: Der zu ernennende Forstbeamte müsse fest angestellt und, ohne ein Präjudiz für eine zu⸗ künftig eintretende Vakanz schaffen zu wollen, für diese Stelle ein pensionsberechtigtes Gehalt von 6600 ℳ ausgesetzt werden. Der Ausschuß schlug den bisherigen kommissarischen Verwalter der Stelle Oberförster Emeis vor, der im Falle der Wahl seine königliche Stelle aufgeben, und diese Stelle annehmen wolle.
Der Landes⸗Direktor erklärte, er könne den in der Vorlage ge⸗ stellten Antrag nur warm empfehlen. Es sei erfreulich, daß im vorigen Jahre vom Landtage beschlossen sei, die Distrikte, in denen die Aufforstung bereits in Angriff genommen sei, fertig zu stellen, jedoch nicht nur dies, sondern auch die Aufforstungen nach Möglichkeit weiter auszudehgen. Dazu gehöre, daß der Verwaltung die nöthige Sachkunde zur Disposition stände, um die Entschlüsse zur Ausführung gelangen zu lassen. Deshalb sei ein Mann, der Oberförster Emeis, in Vorschlag gebracht, der die Sachkunde und Energie besitze, um sein System, was von ihm bisher bei Aufforstungen zur Ausfuͤhrung ge⸗ bracht sei, auch hier durchzuführen. Wenn das Haus den vorliegenden Antrag ablehne, würde dies zur Folge haben, daß die Aufforstungs⸗ bestrebungen der Privaten und Kommunen erlahmen würden, und daß man außerdem in dem Gebrauche der bereits bewilligten Mittel
früheren Etats gegenüber zur Erläuterung dienen sollten. Dieselben
am besten im Nokturn von Chopin, und in den Salonstücken von Wieniawsky: Polonaise und Faustfantasie, dem Genre, in dem die Künstlerin sich besonders heimisch fühlt. Die Be⸗ handlung des Flageolets ist von bezaubernder Wirkung. Alle Piecen, sowie das am Schluß noch freundlichst zugegebene Solo von Sara⸗ sate, wurden vom Publikum mit enthusiastischen Beifallskundgebun⸗ gen aufgenommen. Unterstützt wurde das Concert durch die Pianistin Frl. Anna Bock aus Amerika, welche die E-dur-Polonaise von Weber in der Lisztschen Bearbeitung ganz vorzüglich vortrug. Die zweite Nummer, eine ungarische Fantasie von Liszt, eine inhaltleere Zusammen⸗ stellung von allerlei Klavierpassagen, die auch zu jedem anderen Thema ebenso gut oder schlecht passen würden, könnte höchstens durch einen Spieler ersten Ranges mit ebenbürtiger Orchesterbegleitung ansprechend gemacht werden. Zwei Gesangsvorträge des Frl. Wilma Monti gefielen, ungeachtet der kleinen, nicht wenig umfangreichen Stimme, durch ver⸗ ständnißvollen Vortrag. Die Klavierbegleitung des Drn. Mittelhauser war durchweg eine lobenswerthe zu nennen. Die Krollsche Kapelle unter Leitung des Hrn. von Herzfeldt hatte das Concert eröffnet durch den wohl gelungenen Vortrag der Ouvertüre: Ruy Blas, von Mendelssohn.
Teresina Tua concertirt am Sonntag zum zweiten Male. „Frl. Alma Fohström trifft auf ihrer Rückreise erst zu Beginn nächster Woche in Berlin ein und wird ihr Abschiedsconcert am Dienstag geben. Der Erfolg der ausgezeichneten Sängerin in Aachen war so bedeutend, daß sie dem Wunsche nach einer Ver⸗ längerung ihres dortigen Gastspiels Folge geben mußte.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen
Berlin:
erheblich beschränkt werde.
einschließlich Börsen⸗Beilage).
Pommern.. 40 Z1“ 91 v1““ Sachsen. 44 Schleswig⸗Holstein. 18. Hamover. 29 Westfalen. 33 Hessen⸗Nassau 35 der Rheinprovinz. 29 Hohenzollern 25
ErIrIlrnel
PcoPbdoboSUE
nnensse
9
dem Staate. 51 Nur in den Provinzen Hanno
Hohenzollern fand im Berichtsjahre eine Zunahm
n das Zuchthaus statt; in allen
10 . ver und Hessen⸗Nassau, sowie in e der Fintselerugg übrigen Provinzen nahm ihre Za Landestheile
ab. Trotz jener Zunahme gehörten die oben genannten
3 ie günsti isse lieferten
aber noch zu denen, welche die günstigsten Ergebnisse 2 die Provinzen Posen, Berlin und Schlesien die größte
8 Von dem Zugange waren h
der Zuchthäusler stellten. in Guchtn mit mehr als 10 000 28,92 %, in Städten mit wenige
19,13 % und in Ortschaf GPE 8 Es kamen überhaupt a
der Bevölkerung nach der Zählung von 1880 an neuen
Personen oder 51,95 %.
Gefangenen
aus Städten mit mehr als 10 000 Einw. 4 gegen 8 1 46
„ wenig. „
Ortschaften des platten WW 11
„Von den
sonen dem katholischen, 130 Pers einem anderen
Durchschnitt der Monarchie
im Laufe des Jahres neu Gefangenen gehörten 5141. Personen dem
Religionsbekenntnisse an. Bevölkerung des betreffenden Bekenntnisses
Einwohnern 2514 r als
9 eingetretene
onen dem
8
4
5
n
evangelischen, 1 jüdischen und 5 Personen Auf 100 000 Köpfe der entfielen hiernach im
3 uchthaus⸗ 3417 Per⸗
,„ wäh⸗ Anzahl eimathsbehörig Personen oder 10 000 Einwohnern 1663 Per⸗ ten des platten Landes 4516 uf 100 000 Köpfe Zuchthaus⸗
in 1881/2,
“ 8 sklassen in den Jahren betrug der Prozentsatz der Nenete 186 e gh l 8 1882
1881/2
b 275 ,254 20 „ 8g ““ 40 „ 49 .. “ 50 „ 59 . 958 1025 60 „ 69 338
3,45 70 Jahre und darü 0,55 0,58
xoö 0,64 durch die seit 1879 geltenden 9. sonstige Aenderungen bei der Bestrafung eingetreten sind. 88
91,99 % der im Berichtsjahre in Zugang gekommene häusler waren ehelich, 8,01 % unehelich geboren.
Zorjahre), 6,95 % (gegen 7,28 % in “ 8 %) geschieden und 50,25 % Zahl der Kinder betrug 9049, bei den verwittweten 1 V Wittwen oder geschiedenen xe. 11“ Weibern schon 42,29 % außerehelich geboren.
Genau ein Siebentel der zugegangenen,
waren ohne Schulbildung, gegen 15,82 % im
höhere Bildung genossen. der Verurtheilung.
38 der Eingelieferten Beamte im 35 Aerzte, Geistliche, Lehrer, 2875 Personen hatten Land⸗
8—
“ 8r 8 ; 9 † frühe icht rathsam, weil nrückgehen auf frühere Jahre erschien nicht . Ein Zurückg S Reichs⸗Justizgesetze Milderungen oder
Zucht⸗ Ihrem ili varen 40,78 % verheirathet (gegen 42,35 % im W nach waren 0 üaihe 1gegf1 9,02 7% (gegen 48,24 0⁄0) Pdig. Die
bei den in der Ehe lebenden Gefangenen 1291, zusammen 10 340. Ehefrauen hatten 7,50 %, von
Gefangenen (14,29 %) Vorsahren 85,03 c8 33 in 1881/82 ber größtentheils sehr mangel⸗ gegen 83,41 % in 1881/‚82 hatten eine (aber größ neng hafte) C schulbildung und 0,68 % (gegen 0,77 in 1881/2) eine 1“ 90*6 Männer oder 27,55 % aller männ⸗ lichen Eingelieferten hatten ihrer Militärpflicht genügt, 138 zur Ze
Kirche, über die Enteignung von Grundeigenthum, und Veränderung von Straßen ꝛc., über den Austritt
aus den jüdischen Synagogengemeinden, die in der bUSaei ne
schen Sammlung abgedruckt sind, weggelassen. Außerdem ha
er auch viele Gesetze von der Wiedergabe ausgeschieden. und nur
angeführt, welche zwar auch privatrechtlich⸗erhebliche Bestimmungen
enthalten, aber doch wesentlich in das öffentliche oder in das Favws waltungsrecht gehören. So sind die Ablösungs⸗, die v Jagdgesetze (abgesehen von den Vorschriften über Jagdpachtverträge üund die Okkupation des Wildes), die Weide⸗, Theilungs⸗ und Bar⸗ koppelungsgesetze, die Statuten der Kredit⸗ und Versichenungsanstalten, ebenso wie die verschiedenen Dienstbotenordnungen weggelassen. Da⸗ gegen hat er in einem Anhange die noch geltenden wenigen Vor⸗ schriften der hannoverschen bürgerlichen Prozeßordnung vom 8. November 1850, sowie auch die noch ee Vorschriften der schaumburgischen Polizeiverordaung 1“ 21 1. abdrucken lassen. Im Allgemeinen hat sich der Verfasser. 8 Auswahl und Wiedergabe der hannoverschen Partikulargesetze auf 23 geschriebene Recht beschränkt und Gewohnheitsrechte nur ausnahms⸗ weise angezsgen. Bei der Anordnung des Stoffes . im Allgemeinen den Lehrbüchern von Windscheid und Gerber geio gt. Die ganze Schrift zerfällt in die 5 Haupttheile: Allgemeiner gr 8 Sachenrecht. Obligationenrecht, Familienrecht und Erbrecht. . Einleitung giebt über den Geltungsbereich der älteren 8 Konstit tionen und über die Güöltigkeit der alten Stad „ un Lan
„ rechte Auskunft. Außerdem ist das Buch zu Ende mit einem genauen it Sachcegister und einem aus führlichen Inhaltsverzeichniß verseben.
S es⸗ und Erwerbsverhältnisse anlangt, so waren “ Staats⸗ und Kommunaldienste,
Gelehrte und Schriftsteller gewesen; und Forstwirthschaft oder Gärtnerei