1884 / 237 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Oct 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Tarife, welche für ausländische Produkte und ausländische Fabrikate einen an sich oder verhältnißmäßig günstigeren Frachtsatz gewähren, als für gleichartige inländische Erzeugnisse, unterliegen der Genehmi⸗ gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Die Gesellschaft übernimmt ferner die Verpflichtung, soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten es im Verkehrsinteresse für nöthig erachtet, jederzeit auf dessen Verlangen mit anderen in⸗ und auslän⸗ dischen Bahnverwaltungen für die Beförderung von Personen und Gütern einen durchgehenden Verkehr mittelst direkter Expeditionen und Tarife zu errichten und hierbei insbesondere auch in ein gegen⸗ seitiges Durchgehen der Transportmittel gegen die übliche, nöthigen⸗ falls von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Ver⸗ gütung zu willigen. Bei den direkten Tarifen muß die Gesellschaft auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten für ihre be⸗ treffenden Bahnstrecken den niedrigsten Einheitssatz pro Tonne und Kilometer zugestehen, welchen sie auf jenen Bahnstrecken im Binnen⸗ oder in einem direkten Verkehre nach den jeweiligen Tarifen erhebt.

Für durchgehende Gütertransporte wird die Erhebung einer be⸗ sonderen Expeditionsgebühr für die Bahn ausgeschlossen, wenn weder die ursprüngliche Versandt⸗ noch die letzte Adreßstation an der⸗ selben liegt.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, alle Aenderungen in den Tarifen genau in den von der Regierung vorzuschreibenden Formen und Zeit⸗ abschnitten anzuzeigen.

89 Die Gesellschaft ist verpflichtet, für sämmtliche ihr konzessionirte Unternehmungen: 1) ihre Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Rechnungs⸗ abschluß einzureichen und die Kassenbücher vorzulegen; 8 2) die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf ihre Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von denselben festgesetzten Fristen einzureichen. VI. Im Interesse der Schiffahrt ist die Gesellschaft verpflichtet, bei der festen Brücke über die Eider einen Schleppdampfer zur Sicherung der Durchfahrt der Segelschiffe durch die Durchfahrtsöffnungen der Brücke auf ihre Kosten nach näherer Bestimmung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zu gestellen und zu unterhalten, sobald sich diese Gestellung und Unterhaltung nach dem alleinigen Ermessen des genannten Ministers als eine Nothwendigkeit herausstellt.

VII.

Die Gesellschaft ist bezüglich ihres Gesammtunternehmens ver⸗ pflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisenbahnen im Deutschen Reiche ergehenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zu unterwerfen. *

II.

„Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat die Gesellschaft be⸗ züglich ihres Gesammtunternehmens die Verpflichtungen zu über⸗ n. welche für die preußischen Staats⸗Eisenbahnen jeweilig gelten.

15. G Die Verpflichtungen der Gesellschaft zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich bezüglich ihres Gesammtunter⸗ nehmens nach dem Eisenbahn⸗Postgesetz vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 318) und den dazu gehörigen Vollzugs⸗ bestimmungen. X

„Die Gesellschaft ist bezüglich ihres Gesammtunternehmens ver⸗ pflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamten⸗ Stellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staats⸗Eisenbahndienst in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen, auch den Militäranwärtern schon während der Ausbildungszeit eine angemessene, erforderlichen Falles von der Staatsregierung festzusetzende Remuneration zu gewähren.

1.*

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen der Gesellschaftsorgane (Direktion, Aufsichtsrath, Generalversammlung der Aktionäre) durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechtes zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungs⸗ gegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

„Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

XII.

Alle, die juristische Persönlichkeit der Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzessson als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats⸗ regierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Kon⸗ zession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats⸗ regierung Gültigkeit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesell⸗ schaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an einen Anderen, den Verkauf der Bahn, die Auflösung der Gesellschaft oder die Fusion mit einem anderen Unternehmen aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung. Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt worden waren. 1

XIII.

Die Staatsregierung ist berechtigt, von dem Ankaufsrechte des gesammten Unternehmens der Gesellschaft nach Maßgabe der Be⸗ stimmung des §. 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 schon nach Ablauf von zehn Jahren, den Beginn dieses Zeitraums von der Eröffnung des Betriebs auf der Strecke Heide —Landesgrenze gerechnet, Gebrauch zu machen.

XIV.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde erfolgt erst, nachdem der Regierung der mit den Konzessions⸗ bedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende bezügliche Nach⸗ trag des Gesellschaftsvertrags vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist.

„Binnen einer von heute ab zu berechnenden zwölfmonatlichen Präklusivfrist muß die Eintragung jenes Nachtrags des Gesellschafts⸗ vertrags in das Handelsregister bewirkt werden, zu welchem Zwecke dem Handelsgerichte die Ausfertigung der Konzessions⸗Urkunde und die Erklärung der Regierung über die bezeichnete Uebereinstimmung vorzulegen sind. 1 8

Nachdem jene Eintragung rechtzeitig erfolgt und unter Beifügung von Druckexemplaren des Statutnachtrages nachgewiesen ist, soll die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 veröffentlicht werden. 1b

Wird dagegen jene Eintragung binnen der 1 Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Bad Gastein, den 25. Juli 1884. (L. S.) Wilhelm.

Maybach. Lucius. von Scholz. von Hatzfeldt.

Bronsart von Schellendorff.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Regierungs⸗ und Schulrath Triebel zu Gum⸗ binnen ist in gleicher Eigenschaft an die Königliche Regierung zu Marienwerder versetzt worden.

Der Privat⸗Dozent Dr. Friedrich Bechtel zu Göttingen ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.

Dem ordentlichen Lehrer Johann Siegers am Pro⸗ reahe zu Malmedy ist der Titel Oberlehrer beigelegt worden.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Liegnitz ist der Hülfslehrer Krause zum ordentlichen Lehrer befördert worden.

Bekanntmachung.

In dem Kursus der Königlichen Turnlehrer⸗Bildungs⸗ anstalt zu Berlin während des Winters 1883/84 haben nach⸗ genannte Lehrer und Schulamts⸗Kandidaten das Zeugniß der Befähigung zur Ertheilung des Turnunterrichts an öffent⸗ lichen Unterrichtsanstalten erlangt:

1) Arenhold, Kandidat des höheren Schulamts zu Weilburg, a. 2) Dr. Baumert, ordentlicher Lehrer am Real⸗Pro⸗ gymnasium zu Striegau in Schlesien, 3) Bausch, ordentlicher Lehrer am Kaiser Wilhelm⸗ Gymnasium zu Cöln, 4) Bebernitz, Kandidat des höheren Schulamts zu Brandenburg a. H., 5) Böning, Seminar⸗Hülfslehrer zu Großherzogthum Oldenburg, 6) 222 Kandidat des höheren Schulamts zu Tar⸗ nowitz, 7) Dr. Brauner, Kandidat des höheren Schulamts zu Breslau, b. 8) Bünsow, Kandidat des höheren Schulamts, z. Z. zu Berlin, 9) Kandidat des höheren Schulamts zu örlitz, b. 10) Dannehl, Kandidat des höheren Schulamts zu Angern, Regierungsbezirk Magdeburg, a. 11) Dr. Dembowski, ordentlicher Lehrer am Wilhelms⸗ Gymnasium zu Königsberg i. Pr.,

12) Dr. Dröge, Gymnasiallehrer zu Norden,

13) 2521 Elementarlehrer zu Sontra, Kreis Roten⸗

urg,

14) Flier, Waisenhauslehrer zu Jastrow, Regierungs⸗

bezirk Marienwerder, a. 15) Freund, Elementarlehrer zu Vennebeck, Kreis Minden, b. 16) Fütterer, Elementarlehrer zu Worbis, a. 17) Dr. Gäde, ordentlicher Lehrer am Königlichen Gym⸗ 8 nasium zu Danzig, 18) Gärtner, Kandidat des höheren Schulamts zu

Uelzen, Lissek,

a. 19) Graßmann, Rybnik, 20) Grieß, Elementarlehrer zu Schneidemühl, b. 21) Hefezoes⸗ Tyrnentarlehrer zu Gr. Schierakowitz, reis Gleiwitz,; 22) Dr. Halbfaß, Kandidat des höheren Schulamts zu Berlin, a. 23) Dr. Hitzigrath, Hülfslehrer am Gymnasium zu Wittenberg, a. 24) Hoffmann, ordentlicher Lehrer am R.al⸗Progym⸗ nasium zu Biedenkopf, b. 25) Homburg, Elementarlehrer zu Cassel, a. 26) von Jacubowski, Elementarlehrer zu Thorn, b. 27) Dr. Kanter, Gymnasiallehrer zu Graudenz, b. 28) Dr. Kleinsorge, ordentlicher Lehrer an der Ober⸗ Realschule zu Elberfeld, .29) Klöppel, Kandidat des höheren Schulamts zu Eisleben, .30) Kluge, Gymnasiallehrer zu Lingen, 31) Knies, Elementarlehrer zu Lüdenscheid, Regie⸗ rungsbezirk Arnsberg, b. 32) Knoop, Elementarlehrer zu Celle, Landdrosteibezirk Lüneburg, . 33) Kühnemann, wissenschastlicher Hülfslehrer am Gymnasium zu Memel, a. 34) Lackner, Gymnasiallehrer zu Gumbinnen, rb. 35) Lietz, Elementarlehrer zu Geestendorf, Kreis Lehe, a. 36) Löwe, Kandidat des höheren Schulamts zu Deutz bei Cöln, 327) Lüdicke, Elementarlehrer zu Rathenow, Kreis West⸗ . havelland, 38) Dr. Lühr, Gymnasiallehrer zu Rössel, . 39) Maas, Kandidat des höheren Schulamts zu Spandau, . 40) Metzroth, Seminar⸗Hülfslehrer zu Boppard, 41) Meurer, Seminarlehrer zu Brühl, 42) Meyer, Hermann, Elementarlehrer zu Wolgast, Kreis Greifswald, 43) Meyer, Nikolaus, Elementarlehrer zu Saarlouis, 44) Müller, Elementarlehrer zu Gollnow, Kreis Naugard, 45) Mulot, Kandidat des höheren Schulamts zu Cassel, . 46) Niemann, Gymnasiallehrer zu Klausthal, 47) Oetting, Lehrer an der Vorschule des Real⸗Pro⸗ gymnasiums zu Northeim, 48) Orth, Realschullehrer zu Eschwege, 49) Pasche, Elementarlehrer zu Schönebeck a. d. Elbe, Kreis Calbe, 50) Dr. Pennigsdorf, Gymnasial⸗Hülfslehrer zu Torgau, . 51) Dr. Plähn, Kandidat des höheren Schulamts zu Züllichau, . 52) Poth, Elementarlehrer zu Schwelm, Kreis Hagen, 53) Preuß, Elementarlehrer, z. Z. zu Berlin, 54) Quellhorst, wissenschaftlicher Hülfslehrer am Real⸗Progymnasium zu Nienburg a. d. W., . 55) Dr. Sauerbrei, Gymnasiallehrer zu Gotha, 56) Scholz, Elementarlehrer zu Löwenberg in Schlesien, 57) Schultz, Elementarlehrer zu Elbing, —. 58) Schulz, Zeichenlehrer, z. Z. zu Berlin, 59) Schwarze, Elementarlehrer zu Dessau,

Oldenburg,

Elementarlehrer zu Kreis

Brühl, 24. September. 1 Chef der Marinestation der Nordsee, unte Stellung, zum Vize⸗Admiral befördert.

60) Skowronski, Elementarlehrer zu Ostrowo, b. 61) Elementarlehrer zu Ronsdorf, Kreis ennep, 62) Sterzenbach, Elementarlehrer zu Düren, a. 63) Stockhaus, Elementarlehrer zu Cyriaxweiler, Kreis Marburg, a. 64) Supply, Elementarlehrer zu Stettin, b. 65) F. ee Kandidat des höheren Schulamts zu tettin, b. 66) Thiemer, Elementarlehrer zu Rendsburg, 67) Dr. Thimme, Gymnasial⸗Hülfslehrer zu Verden, a. 68) Färhig Kandidat des höheren Schulamts zu Groß⸗ trehlitz, a. 69) Unbekannt, Kandidat der Theologie zu Wettin im Saalkreise, 70) Wiegers, Elementarlehrer zu Ahlen, Kreis Beckum, 71) Witte, Elementarlehrer zu Elberfeld, und

bezirk Sigmaringen. Berlin, den 6. Oktober 1884. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ gUAyFMgPogelegenheiten. Im Auftrage: de la Croix.

8

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Rommel, vor⸗ tragender Rath im Ministerium für Handel und Gewerbe,

ist zum Direktor der technischen Deputation für Gewerbe er⸗ nannt worden.

RbDelenntmachauangenmn auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vonm 21. Oktober 1878 ist das Flugblatt: „Zur Reichs⸗ tagswahl 1884! Rechenschaftsbericht des Reichs⸗ tagsabgeordneten Karl Frohme an die Wähler im Reichstagswahlkreise Hanau⸗Gelnhausen ⸗Orbh. Druck von Carl Ullrich in Offenbach a. M. Verantwort⸗ licher Herausgeber Jacob Spengler zu Bockenheim“ von der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden.

Cassel, den 7. Oktober 1884. 8

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

3

Das von der unterfertigten Königlichen Stelle unterm 17. Mai d. J. erlassene Verbot des ferneren Erscheinens der periodischen Druckschrift „Süddeutsche Post“, „Un⸗ abhängiges demokratisches Organ und Allgemeine Deutsche Arbeiterzeitung“ ist auf die von dem Verleger L. Viereck und dem Redacteur Dr. Schönlank hiegegen ergriffene Beschwerde von der Reichskommission mit Bescheid vom 29. v. M. be⸗ stätigt worden.

Dies wird unter Bezug auf die Bekanntmachung in Nr. 117 des „Reichs⸗Anzeigers“ zur öffentlichen Kenntniß gebraͤcht. . Muünchen, den 6. Oktober 1884. 1

Königliche Regierung von Ober⸗Bayern, Kammer des Innern. Freiherr von Pfeufer Präsident.

Das bei J. H. W. Dietz in Stuttgart herausgegebene, verlegte und gedruckte Wahlflugblatt mit der Ueberschrift: „An die Wähler des Reichstagswahlkreises Speyer⸗Ludwigshafen“, datirt und unterzeichnet: „Im September 1884. Die Vertretung der deutschen Sozialdemo⸗ kratie“ ist auf Grund des §. 11 Abs. 1 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie unterm Heutigen von uns verboten worden.

Speyer, den 7. Oktober 1884.

Königlich bayerische Regierung der Pfalz, Kammer des Innern. von Braun, Königlicher Regierungs⸗Präsident.

Durch Verfügung vom Heutigen ist eine von J. H. W. Dietz in Stuttgart herausgegebene, gedruckte und verlegte nichtperiodische Druckschrift überschrieben: „An die Wähler des 1. hessischen Wahlkreises Gießen⸗ Grünberg⸗Nidda“, unterschrieben: „Die Vertretung der deutschen Sozialdemokratie“ und beginnend mit den Worten: „In wenigen Wochen habt Ihr an die Wahlurne zu treten“ auf Grund des 8§8. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten worden. Gießen, am 6. Oktober 1884. 8 Großherzoglich Hessisches Kreisamt Gießen Dr. Boekmann.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetznngen.

Im aktiven Heere. Baden⸗Baden, 30. September. Preiß, Hauptm. à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 2 und Lehrer bei der Kriegsschule in Erfurt, zur Dienstleistung bei dem Feld⸗Art. Regt. Nr. 2 kommandirt. Regts. Nr. 17 und Lehrer bei der Kriegsschule in Metz, zur Kriegsschule in Erfurt versetzt. 1 Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, vorläufig zur Dienstl. als Lehrer zur Kriegs⸗ schule in Metz kommandirt. 5 Lt. vom Inf. Regt. Nr. 128, in das Drag. Regt. Nr. 11 ver⸗ etzt. in der preuß. Armee, und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 12. Juni 1879 bei dem Inf. Regt. Nr. 30, angestellt.

Ritter, Hauptm. à la suite des Feld⸗Art. als Lehrer Heydenreich, Hauptm. vom

2. Oktober. v. Schuckmann,

Mog, Königl. bayer. Sec. Lt. a. D., bisher im 4. Inf. Regt,

Kaiserliche Marine.

Ernennungen, Beförderungen,

Versetzungen . Graf v. Monts, öu.““ und

laffung in dieser

. aug beszigt zur selbständigen Leitung von Schwimmunterricht.

auch befähigt zur Ertheilun von Schwimmunterricht.

72) Wolf, Elementarlehrer zu Janeringen, Regierungs⸗

Nicctamtliches. j Deutsches Reich.

reußen. Berlin, 8. Oktober. Se. Majestät

der v und König erfreuen Sich, wie „W. T. B. aus Baden⸗Baden meldet, fortdauernd des besten Wohlseins. Gestern nahmen Se. Majestät Vormittags mehrere Vor⸗ träge entgegen und machten Nachmittags 2 Uhr eine Spazier⸗

fahrt. 4 Uhr fand bei Ihrer Majestät der Kaiserin und re Empfang statt, bei welchem Se.

jestät der Kaiser zugegen waren. 1 Nhasehn n⸗ sollte zu Ehren der Allerhöchsten Herrschaften ein großes Feuerwerk abgebrannt werden.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Geheime Regierungs⸗Rath Böttcher ist hier ange⸗ kommen.

Der Königliche Gesandte am bayerischen Hofe, Graf von Werthern⸗-Beichlingen ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaube nach München zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Der französische Botschafter am hiesigen Allerhöchsten

ofe, Baron de Courcel hat einen ihm von seiner Regierung

bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit

von Berlin fungirt der Botschafts⸗Rath Raindre als interi⸗ mistischer Geschäftsträger.

Der Gesandte der Schweizerischen Eidgenossenschaft am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Oberst⸗Lieutenant Dr. Roth ist vom Urlaube nach Berlin zurückgekehrt und hat die Ge⸗ schäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Hannover, 7. Oktober. (Hannoverscher Courier.) In der heutigen (8.) Sitzung des 18. hannoverschen Pro⸗ vinzial⸗Landtages stand die Vertheilung der ange⸗ sammelten Bestände des Kreisordnungsfonds als erster Gegen⸗ stand auf der Tagesordnung. Der Ausschuß beantragte, dem Landesmeliorationsfonds 100 000, dem Pensionsfonds 500 000, dem Aufforstungsfonds 629 762, dem Aufforstungsdarlehns⸗ fonds 100 000, dem Dispositionsfonds für die Unterhaltung der Chausseen 100 000 zu überweisen.

Der Abg. Merkel war mit dem Antrage einverstanden, wünschte dann aber, daß bei den Ausgaben aus dem Auf⸗ forstungsfonds nach anderen Grundsätzen verfahren werde. Zuerst sei es Absicht gewesen, in der Provinz an verschie⸗ denen Orten Aufforstungen zu machen, nachher habe man Alles auf Oerrel⸗Lintzel konzentrirt und dort so umfassende Anlagen gemacht, daß man für andere Gegenden nichts uͤbrig behalte. Es empfehle sich aber, noch 6—8 Forstorte in der Provinz anzulegen, um überall für die Aufforstungen Pro⸗ paganda machen zu können. Man brauche nicht immer An⸗ käufe von Grundstücken vorzunehmen; jetzt biete z. B. das Eichsfeld bei den dort stattfindenden Verkoppelungen Gelegen⸗ heit genug, Aufforstungen zu machen. 1

Der Abg. von Linsingen, in vielen Punkten mit dem Vorredner einverstanden, hob hervor, daß die Ueberweisung der 629 762 aus dem Kreisordnungsfonds an den Forst⸗ fonds nichts Anderes als eine neue Festlegung bedeute, nur mit dem Unterschiede, daß künftig nicht mehr der Provinzial⸗ Landtag, sondern der Ausschuß darüber die freie Verfügung habe. Dem jetzigen Ausschusse dürfe man volles Vertrauen schenken, wie aber der künftige Ausschuß beschaffen sein werde, könne man nicht wissen, dem unbekannten Ausschusse dürfe man nicht die unbedingte Disposition über eine solche Summe überlassen, und er beantrage daher, daß über Ankäufe aus Mitteln des b.] der Provinzial⸗Landtag die

ntscheidung sich vorbehalte.

8 Ver nge- b Bennigsen bemerkte, es handle sich nicht darum, dem Aufforstungsfonds neue Mittel zuzufügen, son⸗ dern zu verhüten, daß diesem Fonds nicht allzu viel Mittel entzogen würden. Durch die Vertheilung des Kreisordnungs⸗ Fonds, wie sie hier vorgeschlagen werde, gewinne man Mittel, für den Landstraßenbau ꝛc. mehr aufwenden zu können. Der Pensionsfonds solle so verstärkt werden, daß derselbe aus seinen Zinsen auf eine Reihe von Jahren hin die Pensionen zahlen könne; der demselben bislang gezahlte Zuschuß von 30 000 könne für den Landstraßenbau verwendet werden. In den Chaussee⸗Dispositionsfonds sollten 100 000 ge⸗ schüttet werden, um den jährlichen Zuschuß von 50 000 auf 30 000 herabsetzen zu können, wodurch wieder 20 000 gespart werden könnten.

Der Abg. Graf Knyphausen erklärte, er habe immer das Gefühl gehabt, daß die Finanzverwaltung der Provinz Han⸗ nover die beste und die sorgsamste sei im Vergleich mit den anderen Provinzen. Namentlich die Aufforstungen seien an⸗ zuerkennen, sie seien ein großer Spartopf der Provinz für alle Zukunft. Auch er habe früher für Anlage mehrerer Forstekablissements geschwärmt, sich aber überzeugt, daß die Anlage einer großen Forstverwaltung bedeutende Vorzüge vor der Etablirung sporadischer Anlagen von je einigen hun⸗ dert Morgen habe. Die Festlegung eines solchen Kapitals sei gerade in der letzten Session sehr angemessen; man wisse nicht, ob ebensolche Grundsätze der Sparsamkeit den künftigen Land⸗ tag leiten würden.

Nach einer längeren Debatte, an der sich die Abgg. Tannen, von Reden⸗Franzburg, Brüning, von Hammerstein⸗ Loxten und der Provinzial⸗Forstmeister Quaet⸗Faslem bethei⸗ ligten, beantragte der Abg. Lütgen, die Vorlage nochmals an den Verwaltungsausschuß zurückzuverweisen. Dieser Antrag wurde nach einer kurzen Debatte abgelehnt. 8

Bei Ueberweisung der 629 792 an den Aufforstungs⸗ fonds lag ein Antrag des Abg. von Linsingen vor, daß der Erwerb größerer Grundstücke zu Aufforstungen der Beschluß⸗ fassung des Provinzial⸗Landtages selbst unterliegen müsse. Dieser Antrag wurde mit großer Majorität genehmigt. Ueber die 629 792 wurde namentlich abgestimmt. Es ergab sich, daß der Ausschußantrag auf Bewilligung der 629 792 mit 36 gegen 30 Stimmen genehmigt wurde. Ein Antrag von Linsingen, die übrigen Positionen an den Ausschuß zur Be⸗ richterstattung zurückzuweisen, wurde abgelehnt. Auch die Be⸗ willigungen für den Meliorationsfonds und Pensionsfonds wurden nach den Ausschußanträgen erledigt.

Wiesbaden, 6. Oktober. Nachdem heute Mittag 12 Uhr die Eröffnung des Kommunal⸗Landtages statt⸗ gefunden hatte, traten die Mitglieder des Letzteren Nachmit⸗ tags um 4 Uhr zu einer ffentlichen Sitzung .“

Nach Eröffnung der Sitzung, und nachdem der für die Verhandlungen wegen der Kreis⸗ und Provinzialordnung be⸗ stellte Ministerial⸗Kommissarius Geheime Regierungs⸗Rath Dr. von Bitter dem Kollegium vorgestellt worden war, machte der Vorsitzende Mittheilung von den eingegangenen Vorlagen und Eingaben. 3

Zu Schriftführern wurden durch Akklamation gewählt: Dr. Schirm und Glaßmann, sowie als Stellvertreter Bürger⸗ meister Schneider und Schmidt. Die Wahl der Kommission sür die Kreis⸗ und Provinzialordnung sowie der Kommission für die Vorlage wegen der Gewerbekammern soll nicht schon 22. sondern erst morgen Vormittag 10 Uhr vollzogen werden.

7. Oktober. Nach Eröffnung der heutigen Sitzung und nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls der gestrigen machte der Vorsitzende von den weiteren Eingängen Mittheilung, worauf dann zur Wahl der aus zwölf Mitgliedern zusammen⸗ gesetzten Kommission für die Kreis⸗ und Provinzialordnung geschritten wurde. Weiter erfolgte die Wahl der aus fünf Mitgliedern gebildeten Kommission für die Vorlage wegen der Gewerbekammern, sowie der Kommission von sieben Mit⸗ gliedern für die Begutachtung der Eingaben.

Bayern. München, 8. Oktober. (W. T. B.) Der König und die Königin von Rumänien sind gestern Nacht mittels Extrazuges von Wien hier eingetroffen. Die Weiterreise erfolgt am Donnerstag.

Baden. Karlsruhe, 6. Oktober. (Karlsr. Ztg.) Der Großherzog und der Erbgroßherzog txrafen vorgestern gegen 9 Uhr in Konstanz ein. Nach der Begrüßung durch Ansprachen des Ober⸗Bürgermeisters Winterer und des Frei⸗ herrn von Hornstein begab sich Se. Königliche Hoheit zu Wagen auf den Festplatz, wo der Ober⸗Bürgermeister Winterer die landwirthschaftliche Gau⸗Ausstellung eröffnete. Sodann besuchte der Großherzog die Molkerei⸗Ausstellung, die Wein⸗ Ausstellung, die landwirthschaftlichen Maschinen und endlich die Obst⸗ und Gemüse⸗Ausstellung in dem großen Kon⸗ ziliumssaal. Auf dem Festplatz fand die Vorführung der prämiirten Thiere und um 2 Uhr im Inselhotel ein großes Festbankett statt, welches die Stadt veranstaltet hatte. Auf den Toast des Ober⸗Bürgermeisters erwiderte der Großherzog: „Alles, was wir heute gesehen, haben wir in dem Bewußtsein friedlicher und glücklicher Zustände gesehen. Dieses Glück ist hoch anzuschlagen, wenn wir den Blick nach außen lenken. Wir sind alle deutsche Männer, und Sie stimmen alle gern mit mir ein in ein Hoch auf das Oberhaupt des Deutschen Reiches: Hoch lebe der Deutsche Kaiser! Und noch lange Jahre möge es uns vergönnt sein, diesen Ruf erschallen zu lassen: Hoch lebe Kaiser Wilhelm!“ Um 4 ½ Uhr reiste der Großherzog mit dem Erbgroßherzog wieder nach Baden ab.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 7. Oktober. (Meckl. Anz.) Herzog Johann Albrecht ist gestern Nachmittag von hier nach Amsterdam abgereist. Herzog Friedrich Wilhelm hat sich mit seinem Gouverneur, Hauptmann Schiller, gestern Vormittag nach Dresden zurück⸗ begeben.

Oesterreich Ungarn. Wien, 6. Oktober. (W. Abdp.) Ihre Fa erkichen und Königlichen Hoheiten der deutsche Kronprinz und die deutsche Kronprinzessin sind am 3. d. Mts. mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prin⸗ zessinnen Victoria, Sophie und Margarethe sowie Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Louise von England, Marquise of Lorne, zu längerem Aufenthalt in Gries bei

n eingetroffen. Vozen aügng shen steirische Landtag nach vollständiger Erledigung seiner Geschäfte vorgestern geschlossen wurde, trat der Driestiner Landtag erst heute zusammen. Außerdem sind gegenwärtig noch die Landtage von Nieder⸗ und Ober⸗ Oesterreich, Salzburg, 1 Krain, Böhmen, Schlesien

izien versammelt.

8 Brvepsa (W. T. B.) Der König und die Königin von Rumänien passirten heute Nachmittag auf ihrer Reise nach Sigmaringen im strengsten Incognito Wien. Die rumänischen Majestäten werden am 23. d. zu einem mehrtägigen Besuche des Kronprinzlichen Paar es in Laxenburg erwartet. Der König und die Königin von Serbien treffen morgen von Gleichenberg hier ein, werden einige Tage hier verweilen und dann nach Belgrad ückkehren. 8 Pest, 6. Oktober. (Wien. Ztg.) Der Adreßausschuß des Oberhauses konstituirte sich heute Vormittags und wählte den Grafen Anton Széchen zum Präsidenten. Hierauf begann die Subkommission ihre Berathungen, bei welchen auch Minister⸗Präsident von Tisza und Finanz⸗Minister Graf Szaͤpaͤry anwesend waren. Die Kommission einigte sich über die Hauptprinzipien, welche in der Adresse des Hauses zum Ausdruck gelangen sollen.

Großbritannien und Irland. London, 6. Oktober. (Allg. Corr.) An Wahlreformdemonstrationen hat es am letzten Sonnabend wieder nicht gemangelt. In Leeds fand die großartige liberale Kundgebung zu Gunsten der Wahlreformbill statt, an welcher mindestens 70 000 Personen theilnahmen, die mit Musik und Fahnen mit ent⸗ sprechenden Inschristen und Emblemen nach Woodehouse⸗Moor, einer großen Wiese außerhalb der Stadt, zogen, wo von drei Tribünen zweckentsprechende Reden gehalten, gleichlautende Resolutionen zu Gunsten der Reformbill und gegen die Hal⸗ tung des Oberhauses beantragt und einstimmig angenommen wurden. Unter den Rednern befanden sich Mr. Forster, Mr. John Morley und Mr. Herbert Gladstone, der jüngste Sohn des Premiers. Letzterer erklärte: die Regierung werde nicht den Rückzug antreten. Ihr Ruf sei „die Wahlreform zuerst“, und von dieser Stellung werde sie nicht zurücktreten.

Frankreich. Paris, 6. Oktober. (Fr. Corr.) Der Marine⸗Minister hat gestern von dem Admiral Courbet nachstehende, aus Kelung, 4. Oktober datirte und aus Futschau am 5. abgesandte Depes che erhalten: „Heute Besetzung der Werke im Südosten der Rhede durch die Landungscompagnien des „Bayard“, des „Duguay Trouin und des „Chateau Renaud“ unter der Leitung des Linien⸗ schiffs⸗Lieutenants Gourelon. Der Feind leistete garkeinen Widerstand. Es ist unerläßlich, die Hauptpunkte zu befestigen, ehe man, sei es gegen Tamsui, sei es gegen die Kohlenminen vorgeht, damit wir diese mit wenig Leuten vertheidigen und auch mehrere Werke zerstören können. Die Batterien von Tamsui sind demontirt; man ist damit Sperre

der in den Grund gebohrten Schiffe und die Torpedos zu zerstören.“ 1

Die Enquetekommission über die wirthschaft⸗ liche Krisis trat heute Nachmittag unter dem Vorsitz des Abg. Spuͤller zusammen. Hr. Andrieux beantragte, eine Delegation nach Lyon zur Untersuchung der dortigen Lage der Arbeiter zu entsenden. Von Seiten anderer Redner wurde bemerkt, daß es nöthig sei, auch nach den übrigen industriellen Centren solche Delegationen zu schicken, und von Hrn. Clémenceau insbesondere wurde betont, daß die Kom⸗ mission sich auch bezüglich der landwirthschaftlichen Krisis in gleicher Weise informiren müsse. Die Kommission beschloß die Entsendung derartiger Delegationen in die Provinz.

7. Oktober. (W. T. B.) Heute sammelten sich wiederum · einige Gruppen an den Zugängen zu der Kirche St. Nicolas des champs, doch konnte die Polizei die⸗ selben, ohne Widerstand zu finden, zerstreuen. Wie es heißt, würde demnächst ein Gelbbuch über die die West⸗ küste Afrika betreffenden Angelegenheiten veröffentlicht werden. Das Gerücht, der Marine⸗Minister Peyron beabsichtige seine Entlassung zu nehmen, wird von der „Agence Havas“ für unbegründet erklärt. b

Gestern starben in dem Departement der Ostpyrenäen 5 Personen an der Cholera.

8. Oktober. (W. T. B.) Der Superiorin der Schwestern am Militär⸗Hospital in Marseille ist für ihre Verdienste um die Pflege der an der Cholera Erkrankten der Orden der Ehrenlegion verliehen worden.

Lyon, 7. Oktober. (W. T. B.) In der vergangenen Nacht sand in der Straße St. François des Allées, im Quar⸗ tier Bellecour, eine Bomben⸗Explosion statt. Die Bombe war auf ein Fenster der Gensd'armerie⸗Kaserne gelegt; durch die Explosion wurden die Fensterscheiben zerbrochen und die Mauer beschädigt. Mehrere Sprengstücke wurden in das Zimmer des Zahlmeisters geschleudert, welcher nicht anwesend war. Die Untersuchung ist eingeleitet.

Spanien. Madrid, 7. Oktober. (W. T. B.) Die amtliche „Gaceta“ veröffentlicht ein Königliches Dekret, wonach vom 15. d. M. ab aus den spanischen Antillen auf fremden Schiffen importirter Zucker 8— 17 Pesetas Zoll pro 100 kg, je nach der Qualität, zu zahlen hat. Fremder Zucker soll in Spanien und seinen Kolonien 32 ⁴¼ Pesetas pro 100 kg zahlen, wenn derselbe aus Ländern kommt, die einen Handelsvertrag mit Spanien haben.

Italien. Rom, 7. Oktober. (W. T. B.) Der Cholera⸗ Bericht vom 6. d. Mts. meldet: Es kamen vor: In Alessan⸗ dria 2 Erkrankungen und 1 Todesfall, in Aquila 10 Erkran⸗ kungen und 4 Todesfälle, in Bergamo 12 Erkrankungen und 2 Todesfälle, in Brescia 4 Erkrankungen und 3 Todesfälle, in Caserta 3 Erkrankungen und 5 Todesfälle, in Chieti 1 Er⸗ krankung und 1 Todesfall, in Cremona 5 Erkrankungen und 3 Todesfälle, in Cuneo 38 Erkrankungen und 14 Todesfälle, in Ferrara 3 Erkrankungen und 1 Todesfall, in Genua 46 Erkrankungen und 28 Todesfälle, davon in der Stadt Genua 21 Erkrankungen und 17 Todesfälle, und in der Stadt Spezzia 1 Erkrankung und 2 Todesfälle, in Mantua 3 Erkrankungen und 1 Todesfall, in der Stadt Mailand 1 Erkrankung, in Modena 2 Erkrankungen und 1 Todesfall, in Neapel 61 Erkrankungen und 31. Todesfälle, davon in der Stadt Neapel 43 Erkrankungen und 27 Todesfälle, in Novara 4 Erkrankungen, in Parma 5 Erkrankungen und 2 Todesfälle, in Pisa je 1 Erkrankungs⸗ und Todesfall, in Reggio nell Emilia 3 Erkrankungen und 4 Todesfälle, in Rovigo 3 Er⸗ krankungen und 1 Todesfall, in Salerno 6 Erkrankungen und in Turin 2 Erkrankungen.

8. Oktober. (W. T. B.) In der Zeit von vorgestern Abend 10 bis gestern Abend 10 Uhr sind in Genua 10 Per⸗ sonen, in der Zeit vom 6. d. Mts. Mitternacht bis 7. d. Mts. Mitternacht in Neapel 4 Personen an der Cholera ge⸗ storben. Die Aufhebung des Sanitätskordons um Spezzia ist angeordnet worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. Ok⸗ tober. (N. A. Ztg.) Gemäß einem in Skierniewice am 16. September (dem Tage der Kaiser⸗Zusammenkunft) erlassenen Tagesbefehl hat das Militär⸗Ordens⸗Dragoner⸗Regiment Nr. 37 fortan den Namen: „37⸗ Militär⸗Ordens⸗Dra⸗ goner⸗Regiment Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen, Wilhelm I.,“ zu führen. Derselbe Erlaß des Kaisers Alexander bestimmt im Weiteren, daß fortan das Bjelgorod⸗Dragoner⸗Regiment Nr. 35 den Namen: „35. Bjelgorod⸗Dragoner⸗Regiment Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich und Königs von Ungarn, Franz Josef I.“ zu führen hat.

Afrika. Egypten. Kairo, 7. Oktober. (W. T. B.) Das Bureau“ meldet: Dem Vernehmen nach hätte Lord Northbrook die gänzliche Abschaffung 8 der egyptischen Armee und deren Ersetzung durch 9000 Mann Polizei in Vorschlag gebracht. Die egyptische Regierung soll gegen diesen Vorschlag sein.

Nach einer dem französischen Generalkonsul Barrère zu⸗ gegangenen Depesche soll auch der französische Konsul Herbin aus Khartum, der sich unter Stewarts Be⸗ gleitern befand, mit niedergemacht worden sein. Eine ander⸗ weite Bestäatigung dieser Nachricht liegt jedoch bis jetzt Oktober. (W. T. B.) Das Gerücht von der Er⸗ mordung des französischen Konsuls Herbin aus Khartum beruht nur auf Vermuthung und ist darauf zurückzuführen, daß General Gordon gemeldet hatte: er beabsichtige die Konsuln Englands, Oesterreichs und Frankreichs mit dem Obersten Stewart nach Berber zu senden. Ueber Stewarts Schicksal sind weitere Nachrichten nicht eingegangen.

Zeitungsstimmen.

Wie die „Saarbrücker Zeitung“ mittheilt, hat der zweite Parteitag der Konservativen der Rheinprovinz, der in Elberfeld tagte, eine wichtige Entscheidung getroffen, indem er eine Erklärung einstimmig annahm, welche der Vorstand des Vereins bereits am 9. 82 frmarne hatte. Diese Er⸗ klärung lautet in ihrem wesentlichen Theile:

„Ie der Rheinprovinz, tief durchdrungen vgn der Wichtigkeit, welche die zur Entscheidung stehenden Fragen der Gesetz⸗ gebung für die Zukunft des engeren und weiteren Vaterlandes be⸗ sitzen, erblicken ihre vornehmlichste Aufgabe darin, dem Fürsten Reichskanzler behufs Durchführung seiner Reformpläne ihre Unter⸗ stützung voll und ganz zu leihen. Zur Erreichung dieses Zieles halten sie es in Anbetracht der gegenwärtigen Parteikonstellation für ange⸗