1884 / 241 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Oct 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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von mehreren Stunden. In leichteren Fällen genügen 2 Monate im Höhenklima, um eine Wendung zum Bessern dauernd herbei- zufuhren. Das Charakteristische der Wickung des Höhenklimas liegt darin, dass ausnahmslos in allen Fällen und unauf- haltsam in den kranken Organen die vorerwähnten Veränderungen in nicht zu weit vorgeschrittenen Fällen eintreten, dass die Rück- bildung eine so vollständige wird, dass nach 10 bis 12 Jahren keine Spur von Tuberculose in den Lungen mehr entdeckt werden kann. Ich kann daher auf Grund von mehreren Hondert, viele Japre hindurch beobachteten Fällen konstatiren, dass die Tuber- culose in gewissen Stadien im Höhenklima beilbar ist. Personen mit zu weit vorgeschrittener Tabercalose werden im Höhenklima um so rascher zu Grunde gehen. Es verdient erwähnt zu werden, dass in Gegenden, in welchen Immunität gegen Tuberculose herrscht, weder Cholera, noch Pest jemals beobachtet worden ist 8 Bei möglichst viel Bewegung im Freien, möglichst zweck- mässiger Ernährung und bei Genuss von Wein, der stets, selbst in grösseren Mengen, gut vertragen wird obne Hinzufügung in Görbersdorf und Davos gebräuchlichen Heilmethoden habe ich Heilung der Tuberculose bei nicht zu hochgradiger Ent- wickelung derselben auf verschiedenen von der Central-Algenkette auslaufenden Gebirgszügen und in den dazwischen liegenden Thä- lern in einer Höhe von mehr als 730 m beobachtet. Z. B in Gastein, in der Fusch, im Bad Sanct Leonhard und in Preblau in Kärnthen, in Spital am Semmering, zwischen Scheifling und Einöd an der Kronprinz Rudolf-Bahn, zumal in Neumarkt in Steiermark.“ Soweit Friedrich Gauster. Das im ganzen Jahre geöffnete Hôtel Kursaal „de la Maloja“ im Ober Engadin zeigt an, dass es hat: „Eclairage électrique et apparenls d'ozone destinés à purifier l'air et à déôtraire tous miasmes dans l'intérieur de l'hötel.“

In der diesjährigen Naturforscher-Versammlung zu Magdeburg

und zwar in der Sektion für Psychiatrie und Neurologie trug Dr. Eyselein (Blankenburg am Harz) vor: Ueber den Einfluss der Witterungsverhältnisse, speziell des Ozon auf

das Befinden chronischer Nervenkranker“ auf Grund

22 Monate fortgesetzter Untersuchungen und von nahezu 2000 Einzelbeobachtungen.

„Bei allen biologischen Untersuchungen über das Ozon sagt Binz in seinen Vorlesungen über Pharmakologzie (1884 S. 226), wird man auf dessen Verdünnung in der Luft die nämliche unum- güngliche Rücksicht zu nehmen haben, wie beim Weingeist und ähnlichen Substanzen, welche unverdünnt kaustisch wirken.“ Ebenso sagt Professor Hann in seinem Handbuche der Klimatologie 1883: „Es ist wohl kein Zweifel, dass es noch manche Modifikationen

in der Beschaffenheit der Luft giebt, die von Einfluss auf den menschlichen Organismus sind, aber bisher keine Beachtung geunden haben. Wenn man berücksichtigt, welche ungeheure Menge von Luft der Mensch zu sich nimmt (circa 10 000 !), so wird wan es nicht erstaunlich finden, dass geringe Spuren von gewissen Substanzen, der atmosphärischen Luft beigemengt, für die Gesundheit des Menschen sehon von grosser Wichtigkeit werden können, namentlich da ihre Wirkung bei dauerndem Auf- enthalte in solcher Luft sich von einem Tage zum andern summirt. Zu einer Prüfung der atmosphärischen Luft nach dieser Richtung hin sind kaum erst Anfänge gemacht worden.“

Das Klima des Harzes wird schen in alten Büchern als nervenstärkendes gepriesen. Mit den Ragenspapieren (1 Theil Jodkalium, 10 Theile Stärke, 200 Theile Wasser, schwedisches Filtrirpapier) wurde 2 m hoch vom Boden Morgens

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8 Uhr, Mittags 2 Uhr, Abends 8 Uhr, gemessen nach Lenderscher

Farbenscala, gleichzeitig wurden die Angaben des Lambrecht'’schen Hygrometers, des Fuess'schen Heberbarometers, des Thermometers und der Mondwechsel, Länge des Tageslichtes, Windrichtung, Regen Schnee, Gewitter u. s. w. notirt.

Es war mir wie Anderen seither nicht möglich, aus dem Stande des Barometers, Hygrometers oder Thermometers, sowie anderer meteorologischer Erscheinungen allein bestimmte Schlüsse auf das allgemeine Wohl- oder Uebelbefinden einer Reihe von Patienten zu ziehen, indess halte ich sie für noth- wendig zur gleichzeitigen Werthbestimmung des jeweiligen Ozon- maasses, denn wenn ich auch die Ozonbildung für einen rein elektrischen Vorgang in unserer Atmosphäre halte. so spielt dech der Wassergehalt. die Wärme, der Wind, seine Stärke und Anderes bei der Entstehung des Ozons eine Rolle. Durch einen elektrischen Vorgang wird der gewöhnliche molekulare Sauersfoff, (02) in Oi + 01. gespalten und dieser einatomige Sauerstoff ver- bindet sich mit den unzerspaltenen Molekülen (02) zu 03. Wenn man früher auf die starke Intensität der Wirkung des Ozons (0³), auf seine reizende Einwirkung auf die Schleimhäute des Menschen, aunf seine stark oxidirenden Eigenschaften bei allen chemischen und organischen Zersetzungsprozessen den Nachdruck gelegt und das Ozon dadurch für den Menschen als ein Gift hin- gestellt hat, so vergass man eben, dass das Ozon in unserer Atmosphäre in einer so gewaltigen Verdünnung für gewöbhnlich vorkommt. dass es fühlbare Nachtheile auf das Allgemeinbefinden des gesunden Organismus für gewöhmich eben nicht mit sich bringt.

Vom Dezember 1882 bis Dezember 1883 finden wir einmal No. 13, 65 mal 12, 369 mal 11, 266 mal 10, 135 mal 9, 74 mal 8, 59 mal 7, 16 mal 6. 8 mal 5, 20 mal 4. 2 mal 3, 0 mal 2, 1 mal 1, 59 mal 0 unter 1075 Beobachtungen des Jahres 1882 1883 verzeichnet.

Die relative Feuchtigkeit 1883 war für Blankenburg 69,56 %, wonach es zu den mittelfeuchten Klimaten gerechnet werden muss. Jhrstämprtrmittl. + 7,56 R., Gewitter 2 (1884: 24). Ozon Nachts 10,07, Mittags 8,72, Abends 8,0t (Werthzahl des Jahresdurchschnitt noch dazu mit den wenig empfindlichen Schoenbein’'schen Papieren 35,15 Grad). Die zweite Haupt- curve ergiebt vom 1. Dezember 1883 bis 1. September 1884 folgende Ozonzahlen Nachts 10,06, Mittags 8,56, Abends 8,,55 (Werthzahl des Jahresdurchschnitt also 35,71) und zwar 21 mal No. 12, 252 mal 11, 164 mal 10. 92 mal 9. 102 mal 8, 139 mal 7, 11 mal 6 11 mal 5, 16 mal 4, 4 mal 3, 1 mal 2, 0 mal 1, 12 mal 0 bei 825 Beob- achtungen.

Während nun die Ozonzahlen von No. 8 11 nur annäbernd bestimmten nachweisbaren allgemeinen Einflüssen unterworfen sind, geben die unter diesen Zahlen liegenden Ozonwerthe in der Regel Veränderungen in der Atmosphäre im Allgemeinen an, also z. B. niederen Feuchtigkeitgehalt der Luft mit Ost oder Nordost, bei relativ raschem Witterungswechsel, Null-Ozen fast konstant starke Nebelbildung etec. Hingegen sind die höheren Zahlen 11 und 12 fest stets zusammentfallend mit relativ hohem Feuchtigkeitsgehalt der Luft, besonders West und Südwestwinden, überhaupt stärkerer Luftbewegung.

Folgende allgemeine Einwirkungen auf den menschlichen Organismus, speziell auf das Nervensystem, lassen sich durch das Ozon der Luft als gleichmässig wiederkehrend aufste len:

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Fast alle erwachsene Menschen haben von „schlechter Witteruno“ zu leiden. Im Allgemeinen empfindet der Mensch instinktiv richtig eine Zusammensetzung der Luft, welche für den Lebensprozess und die nöthige Arbeit nicht fördernd genannt werden kann Kaum wird ein Mensch in einer dicken nebligen Luft bei sehr hoher relativer Feuchtigkeit das Gefühl der Behaglichkeit und akgemeineren Wohlseins empfinden, ebensowenig bei „drückender Hitze“, hoher Temperatur, hohem oder sehr niedrigem Wassergehalte der Luft. Ausser diesen groben Störungen giebt es eine Reihe weiterer Nuancen, welche nur sensitiven Naturen eigen sind, und eben solche sensitive Menschen sind es, welche sich für die Beobachrung der Ozonwirkung im Allgemeinen ganz besonders eignen.

Von den speziell zu den Versuchen gewählten Krankheiten des Nervensystems nenne ich vor Allem: die neurasthenischen Reiz- und Schwächezustände. die Hysterie mit ihren vielen Kom- plikationen, die Hypochondrie, die Depressions- und Reizungs- zustände des Gemüthes, die Angstzustände, die Neuralgien, Läh- mungen, geistige und körperliche Erschöpfangszustände in Folge von Ueberanstrengung oder unrichtiger Lebensweise, Verfolgungs- ideen und Hallucinationen, dann einige Lähmungen nach Apo- plexien u. A. m.

Ich stelle nun folgende Behauptungen auf:

1) ein andauernder Gebalt der Luft an Os über No. 10 wirkt nicht günstig bei Reizungszuständen des centralen, wie peripheren Nervensystems, die daher auch durch den hohen Gehalt der Nord- seeluft an Os meist verschlechtert werden. Hiermit stimmen die Aeusserungen der Patienten selbst überein. Dasselbe gilt auch von einzelnen klimatischen Orten, die nicht an der See liegen. Diese hohen Nummern beziehen sich weseqätlich auf die Nachtzeit, in welcher überhaupt der Gehalt höher als am Tage ist, und hat keinen bis jetzt wenigstens nachweisbaren Einfluss auf die Luft geschlossener Wohnungsräume.

2) Reactionen nicht über Nr. 10 und mit einer gewissen Con- stanz in der Nähe von 10 liefern die günstigsten Resultate auf das Allgemeinbefinden von Nervenleidenden, Herzkranken, Lungen- phthise, von an Asthma oder an Lungencongestionen Erkrankten. No. 8, 9 und 10 kamen vom Dezember 1882 bis 1. September 1884 in toto 833 mal vor.

3) Reactionen, welche unter 9 bis zu 4 liegen. rufen bereits erkennbare Störungen hervor, zumal wenn auch die Feuchtigheits- verhältnisse abnorme Abweichungen vom Mittel zeigen.

4) Reactionen, welche noch weiter herabgehen, besonders völligen Mangel an 03 (also Null) zeigen, haben zumal bei raschem Verschwinden des Ozons oft ganz auffällige Störungen des Allge- meinbefindens im Gefolge, während hingegen rasches Wiederauf- steigen oft auffällig rasche Aenderung des Allgemeinbefindens zum Guten nach sich zieht.

Meist fällt mit Null Ozon ein abnorm hoher oder niedriger Stand des Hygrometers zusammen, desgleichen scheint bei mässi- gem oder dichtem Nebel das Ozon nicht gebildet oder zerstört zu sein. No. 13 hat sich nur am 28. Juli 1883 Vormittags in den Tagen des Erdbebens von Ischia gezeigt. Eine Erklä rung hierfür kenne ich nicht.“

(Fortsetzung folgt.)

PDpr. med. Lender, Sanitäts-Rath, Berlin, Potsdamerstrasse 132 Kissingen, Kurhausstrasse 3

8 8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

des Heutschen Reichs-Anzeigers und Üböniglich

Breußischen Ktaats-Anzeigerg:

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Sabmissionen etc.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshandel.

7. Literarische Anzeigen.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen desß „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoneen⸗Bureaux.

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. A

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

In der Börsen-

8. Theater-Anzeigen. 1 beilage. E

9. Familien-Nachrichten.]

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[368451 Aufgebot.

Es haben das Aufgebot folgender angeblich ver⸗ loren gegangener Urkunden:

1) der Zimmermann Gottlieb Dolge von Mehringen, der vom vormaligen Justizamt Sandersleben ausgefertigten Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 4. Juli 1827 für den Schöppen Christoph Herrmann in Mehringen über 250 Thlr., ein⸗ getragen im Grundbuche von Mehringen Bd. I. Bl. 39 rubr. III. Zahl 1, der Rektor Franz Torger von Gröbzig, der von der vormaligen Herzogl. Kreisgerichts⸗Kom⸗ mission zu Sandersleben ausgefertigten Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 7. AÄugust 1866 bezw. nach der Schuldübernahme vom 28. Ja⸗ nuar 1869 über 300 Thlr. des Schuhmacher⸗ meisters David Reichert zu Sandersleben,

beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf

den 17. Februar 1885, Vormittags 9 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Sandersleben, den 4. August 1884. Heerzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)

2756 8 12756443 Aufgebot. 1

Die Wittwe des Rentiers August Vester, Juliane, geb. Kurtze, zu Merseburg, hat das Aufgebot der 12 Stück Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗ Stamm⸗Prioritätsaktien Litt. C. Nr. 57 247 bis 57 258 über je 300 ℳ, welche verloren gegangen sind, beantragt.

Der Inhaber der Urkunden wird spätestens in dem auf

den 20. Januar 1885, Mittags 12 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte Domplatz Nr. 9,

immer Nr. 1, anberaumten seine

echte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Magdeburg, den 4. Juni 1884.

Kd Qnigliches Amtsgericht. Abtheilung IV a.

Sa Aufgebot.

Die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Trebnitz: a. Nr. 16, 051 über 1075 38 ₰, ausgefertigt für die Friedrich Stolperschen Erben, b. Nr. 16 144 über 633 85 für Robert Stolper, .Nr. 14 882 über 604 für d. Nr. 16 339 über 678 ] Gottlieb Schwar sind an eblich v rlo en s

aufgefordert,

1

1

Antrag der Eigenthümer zum Zweck der neuen Aus⸗ fertigung amortisirt werden.

Es werden daher die Inhaber der Bücher auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine

den 15. April 1885, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 2b., ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, wirigenfachs die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Trebnitz, den 9. September 1884.

Königliches Amtsgericht. I.

3 Erste Bekannmachnug.

168488 Aufgebot.

Durch Entscheidung des K. Landgerichts Zwei⸗ brücken, Civilkammer, vom 8. September 1883, wurde zum Kurator der Vakantmasse der in Homburg wohnhaft gewesenen und daselbst unterm 13. April 1883 ohne Hinterlassung bekannter Erben verstorbenen ledigen Elisabetha Zins, gewesene uneheliche Tochter der vor ihr verlebten Charlotte Zins, zuletzt Wittwe des in Homburg verlebten Bergmannes Philipp Weber, der allda wohnhafte Polizeidiener Jokob Rieb ernannt. Derselbe stellte im Jahre 1884 über seine geführte Vermögensverwaltung Rechnung, welche durch Beschluß des K. Landgerichts Zweibrücken vom 27. März 1884 bestätigt worden ist. Hiernach er⸗ gab sich nach Bestreitung sämmtlicher Schulden ein Einnahme⸗Ueberschuß von 321 44 ₰, aus welchem jedoch noch zwei am 29. Dezember 1884 und 19. August 1886 fällige Legate von je 57 14 zu bezahlen sind, so daß ein reiner Ueberschuß ver⸗ bleibt von 207 16 ₰.

Das Kgl. bayerische Aerar beantragt nun die Ein⸗ weisung in den Besitz dieses Vakantnachlasses.

Auf Grund der Bestimmung des Art. 770 des bürgerlichen Gesetzbuches und des Art. 183 des Ge⸗ setzes zur Ausführung der Reichs⸗Civilprozeßordnung und Konkursordnung werden nun alle Diejenigen, welche an dem besagten Nachlasse Erbansprüche zu haben behaupten, und gegen die beantragte Ein⸗ weisung des Kgl. Aerars Einwendungen erheben wollen, andurch aufgesordert, ihre Ansprüche inner⸗ halb sechs Monaten von heute an bei dem K. Land⸗ gerichte in Zweibrücken vorzubringen, widrigenfalls die Einweisung des Kgl. bayerischen Aerars statt⸗ finden wird.

Also erlassen in nicht öffentlicher Sitzung vom dreißigsten September 1884, wobei zugegen waren: Landgerichtspräsident Haas als Vorsitzender, die Landgerichtsräthe Gugel und Bauer und Sekretär Ottmann als Gerichtsschreiber.

gez. Haas und Ottmann.

1 Für die Richtigkeit:

Zweibrücken, 7. Oktober 1884.

Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Landzerichts. Ottmann, K. Sekretär.

[45380) Proclama.

Der am 2. Mai 1823 verstorbene Rentier Daniel Christian Jarchow zu Sternberg hat im §. 1 seines am 13. April 1813 mit seiner Ehefrau Christina Magdalena Dorothea Jarchow, geb. hzfh errichteten und am 3 Mai 1823 publizirten öffentlichen Testa⸗ mentes seine Ehefrau zur Erbin und auf den Rest seines Vermögens, der bei dem Ableben seiner Ehe⸗ frau noch übrig sein werde, seine sämmtlichen bei dem Ableben seiner Ehefrau vorhandenen Intestat⸗ erben nach der gesetzlichen Intestaterbfolge zu seinen Erben eingesetzt. Die gedachte Ehefrau des Erb⸗ lassers verstarb am 22. September 1823.

Von der Wittwe des weiland Copiisten Wasmuth zu Güstrow, Dorotheg, geb. Brausewald, einer Schwestertochter des Erblassers, ist der Nachlaß, dessen Regulirung bisher geruhet hat, rein angetreten worden. Zugleich hat sie hieher den Nachweis ge⸗ führt, daß z. Z. des Ablebens der Ehefrau des Erb⸗ lassers dessen nächste Intestaterben seine Geschwister und Geschwisterkinder:

1) Frau Luise Christine Hintze, geb. Jarchow, zu

Güstrow,

ö Ernst Friedrich Jarchow zu Augusten⸗

ruhe,

die unverehelichte Elisabeth Jarchow zu Güstrow,

die Kinder seiner verstorbenen Schwester Sophie

Elisabeth Jarchow, verehelicht an Tischler

Gottfried Jacob Brausewald zu Güstrow,

a. Fuhrmann Friedrich Brausewald,

b. Thorschreiber Gottfried Brausewald,

c. Sattlermeister Ludwig Brausewald,

d. unverehelichte Sophie Brausewald,

insgesammt zu Güstrow,

e. Elisabeth Brausewald, verehelicht an den Schuhmacher Krenzien zu Ribnitz,

f. Dorothea Brausewald, später verehelicht an den Copiisten Wasmuth zu Güstrow,

g. Wilhelmine Brausewald, verehelicht mit dem Schornsteinfeger Christian Kühm zu Güstrow und nach dessen Ableben mit dem Schorn⸗ steinfeger Gustav Lintz daselbst,

Inspektor Johann Friedrich Jarchow zu Amt

Mecklenburg,

die Kinder des verstorbenen Zollpächters Hiero⸗

nymus Jarchow zu Garlitz:

a. Zimmermann Johann Andreas Jarchow aus Segeberg,

b. Dorothea Jarchow, verehelicht an den Blut⸗ E ler Johann Heinrich Höper zu Ham⸗

urg,

c. Zimmergeselle Christian Jarchow zu Segeberg,

d. Schmiedemeister Friedrich Jarchow zu Schwerin,

e. Daniel Jarchow zu Garlitz

waren, daß der sub 2 gedachte Inspektor Ernst Friedrich Jarchow demnächst verstorben und von seiner Tochter, der verwittweten Frau Charlotte Berkholz, geb. Jarchow, zu Pehrsdorf beerbt worden und daß die sud 1, 3, 4a. bis e. und g. und 5 auf⸗ geführten Geschwister und resp. Geschwisterkinder des Erblassers ebenfalls verstorben sind, ohne den Nach⸗

laß angetreten zu haben, auch unter Abgabe der Versicherung an Eidesstatt, daß ihr weder ihren Erbansprüchen entgegenstehende anderweitige letzt⸗ willige Verfügungen noch nähere oder gleich nahe Blutsverwandten bekannt seien, behauptet, daß die übrigen im Vorstehenden gedachten Geschwisterkinder bereits verstorben seien, und den Erlaß eines Erb⸗ schaftsproklams zur Erwirkung eines Erbenzeugnisses, indem sie als die muthmaßlich allein noch vorhan⸗ dene nächste Intestaterbin den Nachlaß in Anspruch nimmt, beantragt.

In Willfahrung dieses Antrages werden nun alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht als die Antragstellerin auf den Nachlaß des gedachten weiland Rentier Daniel Christian Jarchow von hier zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert und geladen, diese ihre Ansprüche und Rechte bis oder spätestens in dem auf

Sonnabend, den 29. November 1884,

b Vormittags 11 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude hieselbst bestimmten Auf⸗ gebotstermine in rechtsgenüglicher Weise unter dem Nachtheile anzumelden, daß die Antragstellerin für die rechte Erbin angenommen, ihr als solcher der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, und daß die sich nach Erlaß des Aus⸗ schlußurtheils meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen der An⸗ tragstellerin anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen.

Steruberg, den 8. Oktober 1884. Großherzogliches Amtsgericht.

Ausfertigung.

9001 8 8163922 Bekanntmachung.

Betreff. Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des Karl Josef Prell, des Valentin Schwab und der Barbara Horz, sämmtliich von hier

Nachträglich zum Ausschreiben vom 2. d. Mts. bezeichneten Betreffs wird berichtigend ergänzt, daß der Aufgebotstermin nicht auf 15. April 1885, son⸗ dern vielmehr auf

Mittwoch, den 29. Juli 1885, ansteht.

Bamberg, den 9. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht I. Löwenheim. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Bamberg, den neunten Oktober eintausend acht⸗ hundert vier und achtzig.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Bamberg IJ.

(L. S.) Der Kgl. Sekretär Keil.

140566]0 Bekanntmachung.

Auf Antrag des Nachlaßpflegers, des Pfarrers Anton Goetze in Wellen, werden die unbekannten Erben des am 15. Juli 1880 zu Wellen ohne Testament verstorbenen Gärtners Wilhelm Uhlemann, nachdem dessen bekannte nächste gesetzliche Erben der

Erbschaft entsagt haben, hierdurch aufgefordert, späte⸗ stens in dem au 2 tenden 22. Juni 1885, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 8, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß anzumelden, widrigenfalls derselbe den sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolat werden, und die sich später meldenden Erben alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern dürfen. 8 Wanzleben, den 27. August 1884. Königliches Amtsgericht. II.

163933 Bekanntmachung.

Auf den Antrag der Wittwe Klein, geb. Gladosch, zu Roßwiese, des Eigenthümers Franz Bergener zu Plonitz, des Eigenthümers August Ferdinand Gesche zu Meyershof erkennt das Königliche Amtsgericht zu Landsberg a. W. durch den Amtegerichtsrath Böttger ür Recht:

1 Piejenigen, welche an nachstehende Posten: 1) den aus der Hypothekenurkunde vom 3./29. No⸗ vember 1854 auf dem der Wittwe Klein, ge⸗ bornen Gladosch, gehörigen zu Roßwiese be⸗ legenen, im Grundbuche von Roßwiese Nr. 11 verzeichneten Grundstücke Abtheilung III. Nr. 5 für die Ausgedingerin Wittwe Klein, Beate, Louise, geb. Busch, eingetragenen 100 Thaler Kaufgeld nebst 5 % Zinsen, den aus dem Hypothekendokumente vom 15. Juni 1807 auf dem dem Eigenthümer Friedrich Lud⸗ wig Franz Bergener gehörigen, zu Plonitz belegenen, im Grundbuche von Plonitz unter Nr. 52 verzeichneten Grundstücke Abtheilung III. Nr. 2 für die Ausgedinger Johann Nicolaus Bergenerschen Eheleute eingetragenen 100 Thaler Terminsgeld, . den aus der Obligation vom 24. Oktober 1786 auf dem dem Eigenthümer August Ferdinand Gesche zu Meyershof gehörigen, zu Meyershof belegenen, im Hypothekenbuche von Meyershof unter Nr. 9 verzeichneten Grundstücke Abthei⸗ lung III. Nr. 1 für den Braueigen Behlendorf eingetragenen 100 Thaler,

noch Ansprüche zu haben vermeinen, insbesondere

ihrem Leben und Aufenthalte nach unbekannten: die Wittwe Klein, Beate Louise, geb. Busch, die Ausgedinger Johann Nicolaus Bergener⸗

schen Eheleute,

der Braueigen Behlendorf, b sowie deren Erben und Rechtsnachfolger,

werden mit ihren Ansprüchen an diese Posten aus⸗

geschlossen. 1

Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller antheilig zu tragen.

Landsberg a. W., den 26. September 1884.

Königliches Amtsgericht.

[45398 Im Namen des Königs!

In der Aufgebotssache des Grundstücks Krappitz Garten Nr. 46, zum Zwecke der Besitztitelberichtigung,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Krappitz durch den Amtsrichter Sawiüski für Recht:

Alle unbekannten Eigenthumsprätendenten werden mit ihren Rechten und Ansprüchen an das dem Bäckermeister Joseph Schoeneich angeblich gehörige Grundstück Krappitz Garten Nr. 46 ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Wittwe Fran⸗ ziska Schoeneich, geb. Jarosch, zu tragen.

. 2 8 8

Sawiüski.

5907 15980 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts I. in Bolkenhain vom 1. Oktober 1884 sind die nachbezeichneten Hypotheken⸗Urkunden:

.1) Die Uckunde vom 20./25. Oktober 1860 über die auf dem Grundstück des Stellenbesitzer Heinrich Werner zu Quolsdorf Abtheilung III. Nr. 3 für die Johanne Juliane, Carl Ehrenfried, Carl August und Marie Ernestine, Geschwister Seidel, einge⸗ tragenen 79 Thlr. 24 Sgr. 4 Pf. Erbegelder,

.2) die Urkunde vom 29. April 1803 über die auf dem Grundstück des Stellenbesitzer Carl Friese zu Nieder⸗Kunzendorf Bl. 270 Rudelstadt Abthei⸗ lung III. Nr. 1 für die Alt⸗Röhrsdorfer Mündel⸗ kasse bei Bolkenhain eingetragenen 100 Thaler

Darlehn,

.3) die Urkunde vom 5. Dezember 1828 über die auf dem Grundstück des Stellenbesitzer Wilhelm Pätzold zu Schweinhaus Blatt 13 Schweinhaus Abtheilung III. Nr. 3 für die 8 minorennen Maria Rosina Küglerschen Kinder zu Schweinhaus eingetragenen 20 Reichsthaler eniglicer Preußischer 1764er Courant mütterliches

tbtheil,

4) die beiden Urkunden vom 14. Oktober 1848 und 3. Dezember 1855 über die auf dem Grund⸗ stück des Freistellenbesitzer Wilhelm Reichstein zu

eu⸗Kunzendorf Blatt 32 Neu ⸗Kunzendorf

Abtheilung III. Nr. 10 für den Freihäusler Wilhelm Anders zu Nieder⸗Kunzendorf eingetra⸗ genen 9 Thaler 11 Sgr. 5 Pf. beziehentlich Abtheilung III. Nr. 13 für den Weber Carl Ben⸗ jamin Seibt zu Neu⸗Kunzendorf eingetragenen 50 Thaler und Zinsen,

5) die Urkunde, bestehend aus den Reluitions⸗ rezessen zwischen der Gutsherrschaft und der Bauer⸗ chaft zu Würgsdorf vom 18./24. März 1828 und der Nachtragsverhandlung vom 19. März 1828, so⸗ nie dem Hypothekenschein vom 19. Juni 1829, der döschungsverhandlung vom 23. Februar 1830 und dfr Cessionsverhandlung vom 6. Oktober 1830 über

ie auf dem Grundstück des Bauergutsbesitzers Sa⸗ 8g Werner zu Nieder⸗Würgsdorf Blatt 37 Nie⸗ er⸗Würgsdorf Abtheilung 11. Nr. 4 für den Fried⸗ rich Alexander Bergmann resp. dessen Kuratelmasse eingetragenen 900 Thaler nebst Zinsen, b ) die Urkunde vom 14. März 1862 über die auf dem Grundstück des Tischlermeisters Louis Groß zu Htreckenbach Blatt 21 Streckenbach Abtheilung III. In. 10 eingetragenen und laut Urkunde vom 16. Panuar 1871 an den Gastwirth und Holzhändler

. müffrled Hartmann zu Streckenbach cedirten 100 b 7) die eventuell gebildeten Urkunden, deren Vor⸗ handensein aus den erst mit dem Jahre 1820 be⸗ sinnenden Grundakten nicht festgestellt werden kann,

er die auf dem Grundstück des Freigärtners Chri⸗

5

stian Gottlieb Bühn zu Nieder⸗Wernersdorf Blatt 3 Nieder⸗Wernersdorf Abtheilung III. Nr. 13, Nr. 14 und Nr. 15 eingetragenen zwei Reichsthaler Ebren⸗ fried Manchen'sche bezw. 3 Reichsthaler 6 Sgr. Kleiner’sche zu Neu⸗Wernersdorf bezw. 2 Reichs⸗ thaler 12 Sgr. Jäkel'’sche Kuratelgelder,

8) die Urkunde vom 16. Oktober 1828 über die auf dem Grundstück des Bleicharbeiters August Brückner zu Nieder⸗Merzdorf, Blatt 76 Nieder⸗ Merzdorf Abtheilung III. Nr. 1 für den Bauer Johann Friedrich Langer zu Merzdorf eingetragenen 45 Reichsthaler nebst 5 % Zinsen, Schäden und Kosten,

9) die beiden Urkunden vom 24. August 1839 und 8. Februar 1854 über die auf dem zur Zeit des Aufgebotsantrages dem Buchhalter Johann Grund⸗ mann zu Bolkenhain gehörig gewesenen Grundstücks Blatt 1 Thomasdorf Abtheilung III. Nr. 6 bezw. Nr. 8 für die Böttcher Johann Gottlob Hentschel sche Curatel⸗Masse von Rohnstock bezw. für den Vor⸗ werksbesitzer Johann Karl August Nickelmann zu Jauer eingetragenen 70 Reichsthaler Courant nebst 5 % Zinsen bezw. 100 Thaler rückständige Kauf⸗ gelder zu 5 % verzinslich,

.10) die Urkunde vom 29. Dezember 1824 über die auf dem Grundstück der Frau Gräfin Nayhauß⸗ Cormons, Anna, geborene von Treskow, auf Ritter⸗ gut Nieder⸗Baumgarten, Blatt Rittergut Nieder⸗ Baumgarten für das Ober⸗Würgsdorfer General⸗ Pupillen⸗Depositum eingetragenen 200 Reichs⸗ thaler Courant d. 1764 nebst 5 % Zinsen,

für kraftlos erklärt, sowie die eingetragenen Gläu⸗ biger und deren unbekannte Rechtsnachfolger nach⸗ stehender Hypothekenposten:

1) die auf dem Grundstück des Stellenbesitzers Carl Gottlieb Wallwiner zu Falkenberg Blatt 17 Falkenberg Abtheilung III. Nr. 4 eingetragenen 20 Thaler Mündelgelder, und zwar der Täuber'’schen Kuratel 10 Thaler und der Schneider'schen 10 Thaler und 5 % Zinsen,

2) die auf dem Grundstück des Freihäuslers Gott⸗ fried Renner zu Hohenhelmsdorf Blatt 68 Hohen⸗ helmsdorf Abtheilung III. Nr. 5 eingetragenen 155 Thaler 11 Sgr. rückständige Kaufgelder aus

3. dem Kaufvertrage vom Augus 1855 für den

12. September Verkäufer Johann Carl Hilscher,

3) die auf dem Grundstück des Stellenbesitzers Carl Friese zu Nieder⸗Kunzendorf Blatt 270 Rudel⸗ stadt Abtheilung III. Nr. 1 für die Alt⸗Röhrsdorfer Mündelkasse bei Bolkenhain eingetragenen 100 Tha⸗ ler Darlehn,

4) die auf dem Grundstück des Stellenbesitzers Wilhelm Pätzold zu Schweinhaus Blatt 13 Schwein⸗ haus Abtheilung III. Nr. 3 für die 8 minorennen Maria Rosina Kügler’schen Kinder zu Schweinhaus eingetragenen 20 Reichsthaler Königlich preußischer 1764er Courant mütterliches Erbtheil,

5) die auf dem Grundstück des Maurers und Stellenbesitzers Christian Renner zu Neu⸗Kunzendorf Blatt 11 Neu⸗Kunzendorf Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen 10 Thaler dem Vorbesitzer vorgelöhn⸗ ten Uebernimms an gnädige Grundherrschaft und die ebenda sub Nr. 3 für die Menzel'schen Erben eingetragenen 10 Reichsthaler,

6) die auf dem Grundstück des Bauergutsbesitzers Samuel Werner zu Nieder⸗Würgsdorf Blatt 73 Nieder⸗Würgsdorf, für den Friedrich Alexander Bergmann resp. dessen Kuratelmasse Abtheilung II. Nr. 4 eingetragenen 900 Thlr. nebst Zinsen.

7) die auf dem Grundstück des Hausbesitzer Wil⸗ helm Rummel zu Rohnstock Blatt 49 Rohnstock Abtheilung III. Nr. 1, 2, 3, 4, 5 eingetragenen 70 Thaler Winkler'sche, bezw. 50 Thaler Ulber'sche, bezw 30 Thaler Postler'sche, bezw. 4 Thaler Weid⸗ ner'sche, bezw. 6 Thaler Hack'sche Mündelgelder,

8) die auf dem Grundstück des Freigärtner Christian Gottlieb Bühn zu Nieder⸗Wernersdorf Blatt 3 Nieder⸗Wernersdorf Abtheilung III. Nr. 13, Nr. 14 und Nr. 15 eingetragenen 2 Reichsthaler Ehrenfried Manchen'sche bezyb. 3 Reichsthaler 6 Sgr. Kleiner'sche zu Neu⸗Weryersdorf bezw. 2 Reichs⸗ thaler 12 Sgr. Jäkel’'sche Curatel⸗Gelder,

9) die auf dem Grundstück des Freihäusler Wil⸗ helm Flegel zu Einsiedel Blatt 37 Einsiedel Ab⸗ theilung III. Nr. 1 für die Marie Rosina Mann⸗ chen eingetragenen 24 Thaler 24 Sgr. preußisch Courant oder 31 Thaler schlefisch,

10) die auf dem Grundstück des Stellmacher⸗ meister Wilhelm Krause zu Alt⸗Röhrsdorf Blatt 105 Alt⸗Röhrsdorf Abtheilung III. Nr. 3 für den mi⸗ norennen Johann Karl Wilhelm Geisler zu Alt⸗ Röhrsdorf auf Grund des Kaufkontrakts vom 13. August 1839 und der gerichtlichen Verhandlung vom 22. April 1840 eingetragenen 5 Thaler,

11) die auf dem Grundstück des Bleicharbeiter August Brückner zu Nieder⸗Merzdorf Blatt 76 Nieder⸗Merzdorf Abtheilung III. Nr. 1 für den Bauer Johann Friedrich Langer zu Merzdorf ein⸗ getragenen 45 Reichsthaler nebst 5 % Zinsen, Schäden und Kosten,

12) die auf dem zur Zeit des Aufgebotsantrages dem Buchhalter Johann Grundmann zu Bolkenhain gehörig gewesenen Grundstücks Blatt 1 Thomasdorf Abtheilung III. Nr. 6 bezw. 8 für die Böttcher Jo⸗ hann Gottlob Hentschel'sche Curatelmasse von Rohn⸗ stock bezw. für den Vorwerksbesitzer Johann Karl August Nickelmann zu Jauer eingetragenen 70 Reichs⸗ thaler Courant nebst 5 % Zinsen bezw. 100 Thaler rückständige Kaufgelder zu 5 % verzinslich,

13) die auf dem Grundstück der Frau Gräfin Nayhauß⸗Cormons, Anna, geborenen von Treskow auf Nieder⸗Baumgarten Blatt Rittergut Nieder⸗ Baumgarten für das Ober⸗Würgsdorf'er General⸗ Pupillen⸗Depositum eingetragenen 200 Reichsthaler Courant d. 1764 nebst 5 % Zinsen,

mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausge⸗ schlossen worden.

Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗ stellern verhältnißmäßig zur Last.

Bolkenhain, den 1. Oktober 1884.

Königliches Amtsgericht I.

1453900) Bekanntmachung.

Auf den Antrag der verehelichten Handelsmann Peschke, Emilie, gebornen Jammer, im Beistande ihres Ehemannes zu Landsberg a. W. und des Eigenthümers August Schwän zu Landsberg a. W. erkennt drs Königliche Amtsgericht zu Landsberg a. W. durch den Amtsgerichts⸗Rath Böttger für Recht:

Die ihrem Leben und Aufenthalte nach unbe⸗ vXX“ u““ .

([45411]

a. Wittwe Pahl, Christiane Charlotte, geb. Neumann,

b. die Lohgerber Pahl’'schen Minorennen, sowie die unbekannten Rechtsnachfolger der Wittwe Pahl und der Lohgerber Pahl'schen Minorennen werden mit ihren Ansprüchen auf die, auf dem der verehelichten Handelsmann Peschke, Emilie, geb. Jammer, zu Landsberg a. W. gehörigen, zu Lands⸗ berg a. W. belegenen und im Grundbuche von Landsberg a. W. Stadt Nr. 228 verzeichneten Grundstücke Abtheilung III. Nr. 1 für die ver⸗ wittwete Lederfabrikant Pahl, Christiane Charlotte, geb. Neumann, aus der Obligation vom 6. Januar 1808 eingetragenen 100 Thaler nebst 5 % Zinsen und die auf demselben Grundstücke Abtheilung III. Nr. 2 für die Lohgerber Pahl'schen Minorennen aus der Obligation vom 16. Juli 1825 eingetrage⸗ nen 51 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf. nebst 5 % Zinsen, welche beide Posten auf das abgeschriebene und nach Landsberg a. W. Anger Nr. 106 übertragene Grund⸗ stück des Eigenthümers August Schwän zu Lands⸗ berg a. W. am 11. Mai 1869 übertragen sind, ausgeschlossen; und werden beide Posten auf weiteren Antrag der betreffenden Eigenthümer gelöscht werden.

Die Kosten des Verfahrens sind von der Antrag⸗ stellerin zu tragen.

Landsberg a. W., den 25. September 1884.

Königliches Amtsgericht.

[45396] Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot 8 1. der nachstehend bezeichneten, verlorenen Hypo

thekeninstrumente:

1) des Dokuments über die auf dem Grundstücke des Postschaffners Heinrich Lorenz zu Guben, Guben Landungen Band 29 Blatt 129 (dem Acker im vordersten Klosterfelde Nr. 2570) in Abtheilung III. Nr. 1 ursprünglich für den Tagearbeiter Johann Gottfried Vesper zu Gu⸗ ben eingetragene, dann auf den Ackerbürger Jo⸗ hann Gottlob Vesper zu Guben übergegangene, zu 4 % verzinsliche Darlehnsforderungg von 100 Thaler (Einhundert Thaler), welches ge⸗ bildet war:

aus dem Schuldinstrument vom 21. De⸗ zember 1847, der Cession von demselben Tage, dem Hypothekenscheine vom 8. Februar 1848 und den Hypothekenbuchsauszügen vom 12. De⸗ zember 1853, 18. und 18. April 1855 und der Ingrossationsnote vom 8. Februar 1848; des Dokuments über die auf den Grundstücken der verehelichten Zimmergesell Grunke, Jo⸗ hanne Karoline, gebornen Lehmann zu Kerkwitz, nämlich: Kerkwitz Nr. 43 a. Band I. Blatt 505 und Grabko Band I. Blatt 17, in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 7 und resp. 4 für den Kaufmann Reinhold Retzlaff zu Guben, jetzt in Dresden eingetragene Kautionsforderung von 30 Thlr. (Dreißig Thalern) nebst etwaigen Zin⸗ sen, welches gebildet war: aus der Schuldurkunde vom 1. Februar 1870 den Hypothekenbuchsauszügen vom 12. und 12. Februar 1870 und der Ingrossationsnote vpom 12. Februar 1870; des Dokuments über die auf dem Grundstücke des Kunstanstaltsbesitzers und Kaufmanns Fried⸗ rich Hemrich Eduard Fechner zu Guben, näm⸗ lich: Guben Band 13 Blatt 265 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 2 eingetragene Verpflichtung zur Zahlung von jährlich 600 Thlr. (Sechs⸗ hundert Thaler) an Frau Antonie von Ri⸗ wotzky, geborne Fechner, welches gebildet war: aus der Schuldurkunde vom 3. Februar 1863, dem Hypothekenbuchsauszuge vom 9. Februar x nebft Ingrossationsnote vom 9. Februar 1863; des Dokuments über die auf dem Grundstücke der verehelichten Bauergutsbesitzer Marie Elisa⸗ beth Waßnick, geborne Möbus, und deren Ehe⸗ mannes August Waßnick zu Küppern, nämlich: Küppern Band I. Blatt 201, in Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Schulzen Johann Gott⸗ fried Möbus zu Küppern eingetragene Kauf⸗ gelderforderung von 500 Thlr. (Fünfhundert Thalern), welches gebildet war: aus dem Kaufvertrage vom 22, Juni 1864, dem Hypothekenbuchs⸗Auszuge vom 11. No⸗ vember 1864 und der Ingrossationsnote vom 11. November 1864;

II. der in der nothwendigen Zwangsversteigerung des dem Tuchmachergesellen Julius Schmidt zu Gu⸗ ben gehörig gewesenen Grundstücks Guben Landungen Band 29 Blatt 73 für die daselbst aus der Schuld⸗ urkunde vom 5. Januar 1855 für die verehelichte Tabagist Richter, Amalie, geborne Siegnitz, zu Guben in Abtheilung III. unter Nr. 2 eingetragen gewesene, zu 4 % verzinsliche Darlehnsforderung von 100 Thlr. (Einhundert Thalern) zur Hebung ge⸗ langten und hinterlegten Richterschen Spezialmasse im Betrage von 317 (Dreihundertsiebzehn Mark);

ad I. 1, 2, 3, 4 behufs Löschung im Grundbuche, ad II. behufs Präklusion Anderer und Auszahlung an die Frau Tabagist Richter, erkennt das Königliche Amtsgericht Guben Abthei⸗ lung I., vertreten durch den Amtsrichter Krauß in der Sitzung vom 26. September 1884 für Recht: die zu I. 1, 2, 3, 4 näher bezeichneten Ur⸗ kunden werden für kraftlos und erloschen erklärt; unter Ausschließung etwaiger Anderer un⸗ bekannter Betheiligter bei der zu II. näher bezeichneten Richterschen Spezialmasse wird der Anspruch auf diese der verehelichten Tabagist Richter, Amalie, geborenen Siegnitz, zu Guben vorbehalten; die Kosten des Verfahrens werden den An⸗ tragstellern verhältnißmäßig auferlegt resp. ad II. aus der Spezialmasse vorweg ent⸗ nommen. Von Rechts Wegen.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 6. Oktober 1884. Frischmuth, als Gerichtsschreiber.

In der Vincent Cholewinskischen, Maximilian Napieczynskischen, August Hartfielschen und Mathias Linetteschen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz durch den Amtsrichter Baumm für Recht:

I. Die Hypothekenurkunde über 1500 Darlehn nebst 6 % Zinsen vom 5. Januar 1875 ab, fällig am 5. Januar 1878, eingetragen aus der Schuld⸗ urkunde vom 5. Januar 1875 am 9. Januar 1875

für die Wittwe Anna Czarnolewska, früher zu Chawlodno, jetzt zu Dembowke bei Weißenhöhe in Abtheilung III. Nr. 5 des dem Eigenthümer und Bürger Vincent Cholewinski gehörigen Grundstücks Gollantsch Blatt 121, wovon die Gläubigerin unter Vorbehalt der Zinsen bis an ihr Lebensende 600 ihrem Sohne Thomas Czarnolewski und 900 ihrer Tochter Josepha Czarnolewska cedirt hat, und für dieselben auf Grund der Verhandlung vom 6. März 1876 am selben Tage umgeschrieben sind, worüber Zweigdokumente gebildet sind, so daß das A nur noch über die vorbehaltenen

insen gilt, und gebildet ist aus dem Hypotheken⸗ briefe vom 9. Januar 1875 und der notariellen Lbre vom 5. Januar 1875, wird für kraftlos erklärt. . „II. Die unbekannten Betheiligten werden mit ihren Ansprüchen auf die Spezialmasse von 10, 50 ℳ, angelegt bei der Zwangsversteigerung des Grund⸗ stücks Mietschisko Blatt 27 für die in Abtheilung III. Nr. 3 des Grundbuchs für den Marimilian Napieczynski eingetragene Forderung von 3 Thlr 15 Sgr. gleich 10,50 ausgeschlossen.

III. Die Hypothekengläubiger Anna Elisabeth Jaster, später verehelichte Rehbein, und Julianna Rattke sowie deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Posten von 4

a. 44 Thlr. 2 Sgr. 2 Pf. gleich 132,22 Erb⸗

theil, eingetragen für die Anna Elisabeth Jaster, später verehelichte Rehbein, in Abthei lung III. Nr. 1 des Grundbuchs des dem Eigen tbümer August Hartfiel gehörigen Grundstück Wiesensee Blatt 3 auf Grund des Rezesses in der Hartfielschen Verlassenschaftssache vom 16. Oktober 1839, zufolge Verfügung vom 10. November 1840, 8 Heinem aufgemachten Bett im Werthe von 20 Thlr. gleich 60 ℳ, eingetragen in Abthei⸗ lung III. Nr. 4 des Grundbuchs des dem Eigenthümer Mathias Linette gehörigen Grund stücks Poslugowo Band I. Blatt 9 aus den 1eeex beshätigteg Erbrezeß von . Oktober 7 zufolge Versügung vom 1. Dezember 1867 9 8 ausgeschlossen.

IV. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern Vincent Cholewinski, August Hartfiel, Mathias Linette auferlegt, resp. sind aus der Spezialmasse vorweg zu entnehmen.

Wongrowitz, den 7. Oktober 1884.

Königliches Amtsgericht.

[45403] Bekanntmachung. Durch Urtel des Königl. Amtsgerichts Cosel vom 30. September 1884 ist für Recht erkannt worden: I. Diejenigen, welche an die auf dem Grundstücke Nr. 70 Cosel Abtheilung III. Nr. 2 für den Guts⸗ besitzer Philipp Walliczek auf Walzen aus dem ge⸗ richtlichen Vertrage vom 16. Dezember 1821 einge⸗ tragene Post von 2500 Thaler, über welche ein Instrument gebildet und von welcher unter dem 2. Februar 1827 der Betrag von 500 Thlr. gelöscht worden ist, Ansprüche haben, werden mit ihren An⸗

sprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

II. Die folgenden Hypothekeninstrumente, nämlich:

a. über die auf dem Grundstücke Nr. 70 Cosel Abtheilung III. Nr. 8b. für den Kaufmann Adolph Schlesinger zu Tarnowitz laut Urkunde vom 27. August 1863 nebst Zinsen seit dem 1. Juli 1863 eingetragenen Theilpost von 600 Thaler,

über die auf dem genannten Grundstücke Ab⸗ theilung III. Nr. 9 für den Kaufmann Emanuel Steinitz auf Grund der Schuldverschreibung vom 28. Juli 1863 an Kaufgelderrest einge⸗ tragene, zu fünf Prozent verzinsliche Post von 2000 Thaler,

über die auf dem genannten Grundstücke Ab⸗ theilung III. Nr. 11 für den Prediger Julius Jacobus Steinitz aus dem Vertrage vom 31. Juli 1864 an rückständigem Kaufgelde einge⸗ tragene Post von 400 Thaler,

werden für kraftlos erklärt. Cosel, den 2. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV. gez. Kreutzer.

145402] Bekanntmachung.

Das über die auf Nr. 50 Fellendorf Abtheilung III. Nr. 1 für die Johanne Helene Mathilde Zingler, jetzt verwittwete Freigutsbesitzer Lange in Kuchelberg eingetragene Kaufgelderpost von 1000 Thalern ge⸗

1 3. Oktob bildete Hypothekeninstrument vom 28—eec⸗

1848 ist für kraftlos erklärt worden. Liegnitz, den 8. Oktober 1884. Königliches Amtsgerscht.

[45404 Der Hypothekenbrief über die auf dem Rittergut Seehorst Abtheilung III. Nr. 20 für Froancisca Krause haftenden 7500 Thaler nebst Zinsen wird nach Aufgebot für kraftlos erklärt. Mogilno, 27. September 1884.

Königliches Amtsgericht.

[45405] 1

Der Hypothekenbrief über die auf Pakosch Nr. 52, Abtheilung III. Nr. 1, für Marianna Brigitta und Salomea Biniakowska eingetragenen 40 Thlr. 3 Sgr. wird nach Aufgebot für kraftlos erklärt.

Mogilno, den 26. September 1884.

Königliches Amtsgericht. [45406]

Der Hypothekenbrief über die auf Szezepanowo Nr. 37 Abtheilung III. Nr. 1 haftenden 18 Thaler Elternerbe für Andreas, Susanna und Friedericke Grams wird nach Aufgebot für kraftlos erklärt.

Mogilno, den 23. September 1884.

Königliches Amtsgericht.

8

[45407] Im Namen des Königs

Auf Antrag des Fürsten Hugo zu Hohenlohe zu Slawentzitz 1

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tost darch den Amtsrichter Goldschmidt für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die für den Müller Jakob Turski zu Hechlau aus dem Kaufvertrage vom 7. Juni 1836 in Abtheilung III. Nr. 2 des dem Fürsten Hugo zu Hohenlohe gehörigen Grund⸗